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INNEN/4187: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 24.04.2013

PILTZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik der Liberalen an Anti-Terror-Datei



BERLIN. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kritik der FDP-Fraktion zur Anti-Terror-Datei, die von der sogenannten Großen Koalition eingeführt worden war, bestätigt.

Die FDP-Fraktion hatte diese Datei abgelehnt und vor den verfassungsrechtlichen Risiken gewarnt. CDU/CSU und SPD müssen nun auch erkennen, dass sie mit der Anti-Terror-Datei zu weit gegangen sind. Das Verfassungsgericht hat deutlich festgestellt, dass die Streubreite der Speicherung im Grunde jeden Bürger in die Gefahr bringt, dort ohne sein Wissen gespeichert zu werden. Dem muss künftig ein Riegel vorgeschoben werden.

Nach der klaren und unzweideutigen Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sich aus der Verfassung ergibt, muss jedem klar sein, dass alle Bestrebungen zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendiensten zum Scheitern verurteilt sind. Auch ist klar, dass die ständigen Wünsche nach weiteren gemeinsamen Dateien verfassungsrechtlich keinen Rückhalt finden können.

Die FDP-Fraktion sieht sich darin bestärkt, dass sie beim Rechte-Dateien-Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und darauf bestanden hat, dass die Regelung zu Kontaktpersonen und zum Eilfall restriktiver gefasst wird. Aber auch diese Datei muss nun nochmals auf den Prüfstand.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2013