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INNEN/4083: Kritik der SPD am Beschäftigtendatenschutz ist unlauter


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 14.01.2013

PILTZ: Kritik der SPD am Beschäftigtendatenschutz ist unlauter



BERLIN. Zum geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:

Mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz werden endlich gesetzliche Hürden eingezogen, unter welchen Voraussetzungen Daten von Beschäftigten erhoben werden dürfen.

Nicht nur wird die heimliche Videoüberwachung verboten, auch die offene Videoüberwachung wird endlich an gesetzliche Vorgaben gebunden und dadurch eingeschränkt. Die Kritik, die offene Videoüberwachung werde ausgeweitet, ist schlicht falsch. Videoüberwachung z.B. im Kassenbereich eines Supermarktes wird künftig daran zu messen sein, ob sie erforderlich ist und einem der gesetzlich abschließend genannten Zwecke dient. Keinesfalls dürfen die Daten aus einer Videoüberwachung zur allgemeinen Verhaltens- und Leistungskontrolle genutzt werden.

Im Gesetzentwurf der SPD zum Beschäftigtendatenschutz zu Beginn der Wahlperiode war kein Verbot der heimlichen Videoüberwachung vorgesehen. Auch sollte nach dem SPD-Entwurf eine gesundheitliche Untersuchung schon möglich sein zur schlichten Eignungsprüfung eines Beschäftigten. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen hingegen muss, damit eine ärztliche Untersuchung überhaupt in Erwägung gezogen werden kann, die Erfüllung gesundheitlicher Voraussetzungen unerlässlich für die Ausübung des Jobs sein, etwa bei einem Piloten oder Busfahrer, wo bei bestimmten Gesundheitsproblemen Dritte in Gefahr geraten könnten. Es ist mehr als scheinheilig, wenn die SPD nun am Gesetzentwurf der Koalition Kritik übt.

Das Gesetz eröffnet keine neuen Möglichkeiten der Datenerhebung oder -verarbeitung. Es werden vielmehr die schon heute praktizierten Datenerhebungen und -verarbeitungen auf klare und eingrenzende Rechtsgrundlagen gestellt. Manche wie die heimliche Videoüberwachung werden gänzlich verboten, andere eingegrenzt. Im Arbeitsverhältnis fallen personenbezogene Daten an - das wird auch künftig so sein. Der Unterschied ist, dass künftig klare Regeln dafür bestehen, welche Daten den Arbeitgeber etwas angehen und was er damit machen darf bzw. vor allem, was er nicht damit machen darf.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2013