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INNEN/3939: Soziale Wohnraumförderung darf im Bund-Länder-Streit nicht untergehen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 26.06.2012

MÜLLER: Soziale Wohnraumförderung darf im Bund-Länder-Streit nicht untergehen



BERLIN. Zur Debatte über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland erklärt die Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP-Bundestagsfraktion Petra MÜLLER:

Die Verantwortung für die Wohnraumförderung ist im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf die Länder übergegangen. Damit sind Aufgaben und Zuständigkeiten klar geregelt. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht diesbezüglich auch keinen Handlungsbedarf. Trotzdem zeigt sich auf dem Wohnungsmarkt eine regional unterschiedliche Entwicklung, die mittel- und langfristig zu schwerwiegenden Problemen führen kann. Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren fehlen bereits jetzt 100.000 Wohnungen im unteren Mietzinsbereich mit weiter steigender Tendenz. Dringend erforderlich ist eine Erhöhung der Bauleistung.

Abhilfe ist mit gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nicht zu schaffen. Die liberale Bundestagsfraktion regt im Gegenteil zukünftig eine vertiefte und abgestimmte Zusammenarbeit an. Die öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist weiterhin notwendig, denn nach Auffassung der FDP wird die freie Wirtschaft den zunehmenden Bedarf an Wohnraum nicht allein stemmen können.

Die öffentlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nur ein mitbestimmender Faktor. Im Jahr 2011 stieg erstmals seit 1997 wieder die Zahl der Fertigstellungen von Wohnungen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr an. Mit dem Anstieg um 14,8 Prozent ist das historische Tief unterhalb der Marke von 160.000 Wohnungen überwunden. Damit beweist sich das Funktionieren des Marktes der zukünftig politisch stärker berücksichtigt werden muss.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012