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INNEN/3935: Rassismus nicht dulden


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 21.06.2012

PILTZ / RUPPERT: Rassismus nicht dulden



BERLIN. Zur Debatte um rassistische Beleidigungen von Fußballnationalspielern im Internet, erklären die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP- Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ, und der Extremismusexperte der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:

RUPPERT: "Rassismus hat in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Die rassistischen Beleidigungen gegenüber dem deutschen Fußballnationalspieler Mesut Özil sind unerträglich. Ebenso sind Nationalismus und die Verwendung verbotener Symbole durch deutsche Fans ein Unding und schaden nicht nur dem Ansehen Deutschlands in der Welt, sondern sind Zeichen einer zutiefst verabscheuungswürdigen Geisteshaltung. Gegen Straftaten, die aufgrund rassistischer oder nationalistischer Motive von deutschen Fans begangen werden, muss im Rahmen des geltenden Rechts konsequent vorgegangen werden."

PILTZ: "So, wie sich die allermeisten Fans in den Stadien oder beim Public Viewing rechtstreu verhalten und mit Sportbegeisterung und Fairness ein Aushängeschild für unser Land sind, gibt es ebenso im Internet großartige Fanseiten, begeisterte Einträge in sozialen Netzwerken, Blogs und anderswo. Das Internet verbindet Fans und bietet ein Forum für freie Meinungsäußerung. Aber wie überall, wo viele Menschen sind, gibt es auch im Internet Fehlverhalten und Kriminalität. Daraus aber eine generelle Schelte auf das Internet abzuleiten und gar pauschal eine Verrohung der Sitten zu befürchten, verkennt nicht nur die Bedeutung der neuen Medien für eine freie, demokratische Gesellschaft, sondern diskreditiert die vielen Millionen Menschen, die sich online wie offline selbstverständlich an Recht, Gesetz und gesellschaftliche Werte halten. Vorbehalte gegen neue Medien zu schüren, ist kein konstruktiver Beitrag zur Lösung von Problemen.

Die Vorfälle für politische Kampagnen für die Vorratsdatenspeicherung zu missbrauchen, ist unredlich. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung klipp und klar die Grenze aufgezeigt: Die anlasslose Massendatenspeicherung dürfte, wenn überhaupt, allenfalls zur Verfolgung schwerster Straftaten genutzt werden. Beleidigung ist keine Lappalie, aber Vorratsdaten wären hier selbstverständlich tabu. Wer anderes behauptet, instrumentalisiert mit Halbwahrheiten einen Fall, der hierfür nicht taugt."

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2012