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INNEN/3896: Sport nicht für Politik missbrauchen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 02.05.2012

GÜNTHER / KURTH: Sport nicht für Politik missbrauchen



BERLIN. Zur gegenwärtigen Diskussion um einen möglichen Boykott der Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine erklären der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim GÜNTHER und der Berichterstatter für die Ukraine der FDP-Bundestagsfraktion Patrick KURTH:

Joachim Günther:
"Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Boykottieren von sportlichen Ereignissen politisch kaum Auswirkungen hat. Wenn der Sport seine Bedeutung und seine Ausstrahlungskraft als völkerverbindendes Element behalten soll, muss die politische Neutralität gewahrt bleiben. Länder von gewissen sportlichen Großereignissen auszunehmen, ist kontraproduktiv. Denn nur durch die Fußball-EM ist die Ukraine so in den Mittelpunkt des allgemeinen internationalen Interesses gerückt, dass die Menschenrechtsfrage nun viel stärker diskutiert wird als sonst.

Unabhängig davon herrscht bei allen sportlichen Ereignissen die Meinungsfreiheit der Teilnehmer. Diese wird in solchen Ländern auch rege genutzt. Bei der Olympiade in China war das zum Beispiel der Fall.

Ob Politiker aus demokratischen Ländern bei den Fußballspielen präsent sein sollten, wie das normalerweise üblich ist, ist eine ganz andere Frage."

Patrick Kurth:
"Sport kann Politik nicht ersetzen. Ein Boykott der Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine würde die Falschen treffen und den Blick von der Ukraine abwenden. Deshalb ist auch eine Zurückhaltung bei der Wahl der Begriffe in der aktuellen Debatte geboten. Wir verschließen die Augen vor Menschenrechtsverletzungen nicht. Es geht jetzt in erster Linie darum, etwas für die inhaftierte ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko zu tun. Es ist deshalb richtig, dass Außenminister Dr. Guido Westerwelle weiter auf Gespräche mit der Ukraine setzt. Das Angebot Timoschenko in Deutschland behandeln zu lassen, besteht weiterhin.

Die Ukraine als Mitglied des Europarates muss ihrer Verpflichtung zu menschenrechtlichen Mindeststandards nachkommen. Es muss ihr klar sein, dass Rechtsstaatlichkeit eine zentrale Bedingung für den Beitritt zur Europäischen Union ist. Wichtig ist deshalb, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2012