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INNEN/3853: Für den Rechtsstaat gilt nicht das Rosinenprinzip


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.04.2012

PILTZ: Für den Rechtsstaat gilt nicht das Rosinenprinzip



BERLIN. Zu Drohungen gegen Journalisten durch Salafisten erklärt die Stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Genauso wie im Rechtsstaat gilt, dass nicht ohne gesetzliche Grundlage eingegriffen werden darf, gilt umgekehrt, dass Recht und Gesetz durchgesetzt werden müssen. Es ist unbedingt richtig, dass bei Nötigung wie Drohung mit Gewalt gegen Journalisten die Polizei ermittelt und gegen die Täter vorgeht.

Im Rechtsstaat gilt nicht das Rosinenprinzip: Die Verfassung bindet die staatliche Gewalt in jedem Fall, auch, wenn es einem nicht gefällt.

Extremisten, die unseren Rechtsstaat ablehnen, dürfen nicht dadurch triumphieren, dass wir rechtsstaatliche Grundsätze preisgeben - und zwar weder den Grundsatz, dass Gesinnung allein nicht strafbar ist, noch den Grundsatz, dass sich alle Menschen in unserem Land an Recht und Gesetz zu halten haben.

Wer sich auf Religionsfreiheit beruft, aber andere Grundrechte wie Pressefreiheit nicht achtet, zeigt deutlich eine verfassungsfeindliche Grundhaltung. Wo gesetzliche Handhabe besteht, wird diese bereits jetzt richtigerweise genutzt, etwa für Vereinsverbote, wo deren Voraussetzungen gegeben sind. Verbote sind aber in unserem Rechtsstaat immer ultima ratio und unterliegen zu Recht strikten Voraussetzungen. Die Koran-Verteilung in den Innenstädten ist nicht zu verbieten. Straftaten aber müssen konsequent geahndet werden.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2012