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AUSSEN/1579: Todesstrafe für Minderjährige ist Zeichen größter Grausamkeit


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 09.01.2013

SCHUSTER: Todesstrafe für Minderjährige ist Zeichen größter Grausamkeit



BERLIN. Zur heute vollstreckten Hinrichtung einer sri-lankischen Staatsbürgerin in Saudi-Arabien erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Die FDP-Bundestagsfraktion verurteilt die heute vollzogene Hinrichtung der sri-lankischen Staatsbürgerin Rizana Nafeek in Saudi-Arabien. Nafeek war zum Zeitpunkt ihrer Tat erst 17 Jahre alt. Wir fordern die Verantwortlichen eindringlich auf, diesen keineswegs hinnehmbaren Bruch geltenden Völkerrechts nicht folgenlos bleiben zu lassen und das saudische Strafrecht grundsätzlich zu überarbeiten.

Nicht nur ist die Todesstrafe unter keinen Umständen mit den Menschenrechten vereinbar, weil sie auf eklatante Weise das Recht auf Leben verletzt. Auch verbietet der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention, die heute von allen Staaten der Welt - außer Somalia, dem Südsudan und den USA - ratifiziert worden ist, die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige, also Menschen, die eines Verbrechens für schuldig befunden wurden, bei dessen Begehung sie unter 18 Jahre alt waren. Jede Todesstrafe unabhängig von Schwere der Tat, Schuld und geistiger Zurechnungsfähigkeit ist und bleibt falsch. Diese Position ist unverrückbar. Die Todesstrafe ist mit unseren Werten nicht vereinbar.

Es ist und bleibt Anlass zu größter Sorge, dass Saudi-Arabien nach Angaben von Human Rights Watch im vergangenen Jahr mindestens 69 Menschen hingerichtet hat. Wir fordern die Verantwortlichen in Saudi-Arabien auf, die Todesstrafe endlich abzuschaffen und werden dies weiter mit Nachdruck mit unseren saudi-arabischen Gesprächspartnern auf allen Ebenen im kritischen Dialog thematisieren.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2013