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AGRAR/055: Zur Zustimmung des Bundesrates zum Vermittlungsergebnis des Arzneimittelgesetzes


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 05.07.2013

HAPPACH-KASAN: Zustimmung des Bundesrates bestätigt das Konzept der Bundesregierung zur Minderung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast



BERLIN. Anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum Vermittlungsergebnis des Arzneimittelgesetzes erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Die Zustimmung der Länder zum Vermittlungsergebnis ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes zum 1.1.2014 in Kraft treten kann. Als letzten Schritt wird im September die Zustimmung des Bundestages zum Vermittlungsergebnis erwartet.

Das Ziel der FDP-Bundestagsfraktion, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, das überdurchschnittlichen Antibiotikaeinsatz verhindert und zur Minderung von Antibiotikaresistenzen beiträgt, ist damit erreicht. Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz. Sie verfolgt das Ziel, die Mengen der in der Tiermast verabreichten Antibiotika zu senken. Dadurch wird erreicht, dass Bakterien weniger Resistenzen gegen Antibiotika ausbilden. Doch auch in der Humanmedizin ist eine Minderung des Antibiotikaeinsatzes wichtig. Daran müssen wir in der nächsten Legislaturperiode arbeiten.

Für die Nutztierhalter und die Veterinärbehörden ist die Umsetzung des Gesetzes mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand verbunden. Dieser erfordert eine vertrauliche Zusammenarbeit. Deshalb war es für die FDP-Bundestagsfraktion wichtig, dass für die auf der Grundlage des Gesetzes ermittelten Daten Vertrauensschutz herrscht und sie nicht zweckentfremdet genutzt werden können. Die Zustimmung der Länder heute, war für die Landwirte ein wichtiges Signal, dass ihre Daten vor Missbrauch geschützt werden.

Es soll so schnell wie möglich mit der Erfassung der Daten zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begonnen werden. Mit der Datenerfassung werden die Betriebe ermittelt, die einen überproportional hohen Bedarf an Antibiotika haben. Diese Betriebe sollen durch das geänderte AMG in Zusammenarbeit mit den betreuenden Tierärzten verpflichtet werden, ihr Betriebs- und Hygienemanagement zu verbessern. Durch zielgerichtete Maßnahmen kann erreicht werden, dass die Tiere weniger häufig krank werden und weniger Antibiotika brauchen. Dennoch werden wir auch zukünftig auf den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung nicht gänzlich verzichten können. Dies ist auch ein Gebot des Tierschutzes, denn kranke Tiere müssen behandelt werden.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013