Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/2002: Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 26. Februar 2020
Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2020

Themen: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe, geplante Abstandsregelung für Windkraftanlagen, Wirtschaftlichkeit von öffentlich-privaten Partnerschaften, Coronavirus, Demokratiefördergesetz, Eurofighter, F-18-Kampfjets, Treffen des Bundeswirtschaftsministers mit Betreibern aus der Steinkohlewirtschaft

Sprecher: StS Seibert, Zimmermann (BMJV), Wackers (BMG), Baron (BMWi), Kübler (BMU), Buser (BMVI), Breul (AA), Grünewälder (BMI), Routsi (BMVg)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung: Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe?

StS Seibert: Die Bundesregierung wird dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr gründlich studieren und auswerten. Alles Weitere sagt Ihnen, wenn es Weiteres gibt, das Justizministerium.

Zimmermann: Ich möchte zunächst betonen, dass wir für die Bundesregierung beobachtend an dem Verfahren teilgenommen haben. Die Bundesregierung hat auch keine Stellungnahme vorab in dem Verfahren abgegeben, weil die angegriffene Regelung nicht auf einem Regierungsentwurf beruht, sondern aus der Mitte des Bundestages heraus debattiert und letztlich auch beschlossen worden ist. Dessen ungeachtet, entsprechend der Rolle als Beobachter, werden wir uns das Urteil, die schriftlichen Gründen natürlich genau ansehen und dies sorgfältig auswerten, in der Funktion als Beobachter.

Zusatzfrage: Was bedeutet das für den Geschäftsbereich des BMG im Hinblick auf das BfArM? Es gab ja das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Hat das irgendwelche Auswirkungen, dass die bisherige Regelung, dass das BfArM alle Anträge von Sterbewilligen ablehnt, jetzt korrigiert oder geprüft wird?

Wackers: Wie meine Vorredner schon betont haben, geht es bei diesem Urteil erst einmal um die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe. Wir werden das Urteil auf jeden Fall sorgfältig prüfen, um zu sehen, ob es irgendwelche Implikationen für unseren Geschäftsbereich gibt.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es zu dem Thema Abgabe von Arzneimitteln zur Selbsttötung ein separates Verfahren gibt, das beim Bundesverfassungsgericht abhängig ist. Das Urteil ist vielleicht im nächsten Jahr zu erwarten.

Frage: Ich möchte nachfragen, zunächst bei Herrn Seibert: Damals hatten sich, soweit ich mich erinnere, alle Kabinettsmitglieder, die auch Parlamentarier sind, für das Gesetz ausgesprochen, das heute gekippt wurde und das vor allen Dingen das Ziel hatte, Sterbehilfeorganisationen quasi einen Riegel vorzuschieben. Bleibt die Bundesregierung dabei, dass es ein wünschenswertes Ziel wäre, dass solche Sterbehilfevereine in Deutschland nicht in der Form tätig sind? Ist die Bundesregierung davon überzeugt? Wenn dieses Ziel jetzt gefährdet ist, sehen Sie da einen Handlungsbedarf, oder liegt das beim Bundestag?

Die zweite Frage richtet sich ergänzend an das Bundesgesundheitsministerium, weil Sie sagen, Sie würden prüfen, ob dies Implikationen hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Gesundheitsministerium immer gesagt: Solange das Bundesverfassungsgericht sein Urteil nicht gesprochen hat, entscheiden wir nicht, sondern machen davon abhängig, wie wir beim Bundesinstitut entscheiden. - Das gilt jetzt nicht mehr. Verstehe ich Sie da richtig?

Wackers: Ich bitte darum zu verstehen, dass wir das Urteil zunächst gründlich prüfen und es uns sorgfältig angucken werden, um zu sehen, ob es Rückschlüsse gibt. Es gibt noch ein getrenntes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage.

Im Übrigen darf ich ankündigen, dass der Minister voraussichtlich am späten Nachmittag noch eine Stellungnahme dazu abgeben wird.

StS Seibert: Auch ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich heute, an dem Tag, an dem das Karlsruher Urteil ergangen ist, nicht mehr sagen möchte, als dass die Bundesregierung es sehr gründlich auswerten und dann entscheiden wird, ob beziehungsweise welche konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sein können.

Zusatzfrage: Hält die Kanzlerin an dem Ziel fest, dass Sterbehilfevereine in Deutschland in der Form nicht tätig sein sollten, wie sie es damals getan hat?

StS Seibert: Wir haben es jetzt mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Da ziemt es sich für eine Bundesregierung, dieses Urteil erst einmal sehr gründlich zu lesen.

Frage: Herr Seibert, bereut die Kanzlerin ihre Entscheidung von damals? Denn es ist ja selten, dass die Kanzlerin und ihre gesamte Regierung in Karlsruhe ein dermaßen klares Urteil bekommen, wie es heute erfolgt ist.

StS Seibert: Es bleibt bei dem, was ich Ihnen jetzt als Reaktion der Bundesregierung gesagt habe.

Frage: Ich habe Fragen an das Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Abstandsregel Windkraft: Dazu gibt es offenbar einen neuen Vorschlag von Herrn Altmaier. Die erste Frage: Warum dieses Umdenken?

Zweitens. Es soll einen Koordinierungsmechanismus geben, der sicherstellt, dass bis 2030 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien kommen. Wie soll dieser Koordinierungsmechanismus genau aussehen?

Baron: Vielen Dank. - Vielleicht erlauben Sie mir noch ein paar Einordnungen zum Thema Wind und Abstandsflächen. Für uns ist sehr wichtig, dass wir bei diesem Thema Klarheit schaffen; denn wir müssen beim Ausbau der Windenergie zügig vorankommen, wenn wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen wollen. Natürlich ist auch der Erhalt der Arbeitsplätze im Bereich der Windenergie ein wichtiges Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums, aber auch der gesamten Bundesregierung.

Damit das gelingen kann und wir schnell Klarheit schaffen, haben wir in der Tat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der sich aktuell in der Abstimmung befindet. Mit diesem neuen Vorschlag schaffen wir eine sogenannte Länderöffnungsklausel. Das heißt, im Bundesrecht, im Baugesetzbuch, wird geregelt, dass ein Abstand von 1000 Metern die Orientierung ist. Aber die Länder erhalten Planungshoheit und können davon abweichen. Das heißt, die Länder können eine geringere oder höhere Abstandsfläche wählen, und sie können die Ausgestaltung im Landesrecht wählen. Diese Länderöffnungsklausel dient dazu, dass wir auf der einen Seite Akzeptanzprobleme lösen können und auf der anderen Seite Ländern und Kommunen den nötigen Planungsspielraum geben, den sie vor Ort benötigen.

Sie haben recht: Zusätzlich schlagen wir einen sogenannten Koordinierungsmechanismus vor, den wir im Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgestalten wollen, um sicherzustellen, dass das 65-Prozent-Ziel bei den Erneuerbaren auch erreicht wird. Vorbild hierfür ist ein Mechanismus, den wir schon aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz kennen, ein Monitoring zwischen Bund und Ländern, hier ein regelmäßiges Monitoring für den Ausbau der Erneuerbaren vorzunehmen, um die Erreichung des 65-Prozent-Ziels sicher zu gestalten. Die genaue Ausgestaltung dieses Koordinierungsmechanismus wird noch erarbeitet, sodass ich jetzt noch keine Details dazu nennen kann. Beide Regelungen sind für uns wichtig, zum einen, um bei der Abstandsfläche für Klarheit zu sorgen, und zum anderen, um einen Koordinierungsmechanismus zu schaffen, der sicherstellt, dass das 65-Prozent-Ziel bei den erneuerbaren Energien erreicht wird.

Zusatzfrage: Ist der Koordinierungsmechanismus abhängig von der Möglichkeit der Länder, die 1000-Meter-Abstandsregelung aufzuweichen? Ist das eine abhängig vom anderen?

Baron: Für uns ist das ein klarer politischer Zusammenhang, dass wir beides politisch zusammen regeln müssen. Das sind aber getrennte rechtliche Regelungen, die nebeneinanderstehen.

Frage: Frau Baron, das ist ja jetzt schon eine ziemliche Kehrtwende des Ministers. Das heißt, er verzichtet jetzt auf die eigentlich geplanten bundesweit einheitlichen Abstandsregelungen. Wie ist das zu erklären? Vielleicht können Sie auch noch etwas zum Zeitrahmen sagen. Es war ja immer das Ziel, dass Sie bis zur MPK mit der Kanzlerin ein Gesamtpaket auf dem Tisch haben. Inwieweit spielt da auch die Aufhebung des PV-Förderdeckels eine Rolle?

Baron: Das sind verschiedene Fragen. Ich fange einmal der Reihe nach an.

Wir haben hiermit einen neuen Vorschlag und in der Tat einen Kompromissvorschlag vorgelegt, weil wir wollen, dass es beim Ausbau der Erneuerbaren zügig vorangeht. Wir haben hier einen Beschluss gewählt, der nach unserer Einschätzung alle Interessen abdeckt, sowohl die Akzeptanzinteressen als auch das Interesse der Länder und Kommunen an Planungshoheit. All das waren Interessen, die sich in den letzten Wochen auch in der Bundesregierung widergespiegelt haben. Deshalb schlagen wir eine Regelung mit einer klaren Bundesregelung vor. Wir schaffen eine Regelung im Baugesetzbuch, im Bundesrecht, geben dort 1000 Meter als Orientierung vor und gewährleisten gleichzeitig Planungshoheit bei Ländern und Kommunen.

Wir halten diesen wichtigen Kompromiss für nötig, da Schnelligkeit beim weiteren EE-Ausbau gefragt ist und wir die Energie- und Klimaziele, die wir uns in der Bundesregierung gesetzt haben, nur erreichen werden, wenn alle an einem Strang ziehen. Das gilt für Bund und Länder gemeinsam. Deshalb dieser Vorschlag.

Zu Ihren weiteren Fragen: Wir sind im Austausch mit allen Beteiligten. Wir haben den Vorschlag jetzt vorgelegt und stimmen ihn innerhalb der Bundesregierung ab. Natürlich gibt es auch einen Austausch mit den Ländern. Ich kann jetzt noch keine genaue Zeitvorgabe machen. Wir wollen, dass es zügig vorangeht. Aber wir werden sehen müssen, wie sich jetzt die weitere Abstimmung dazu gestaltet.

Frage: Auch ich habe noch eine Frage zu dem Koordinierungsmechanismus, auch wenn Sie jetzt noch nicht alle Details dazu nennen können. Aber vielleicht kenne ich den auch nicht genau genug aus dem NABEG. Soll die Überprüfung, die Koordinierung jährlich stattfinden? Soll es Sanktionen für Länder geben, die ihre Ziele nicht einhalten? - Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage ist: Wird das Ganze auch technologiespezifisch sein? Gibt es Ausbauziele für Wind und Solar, oder wird es ein allgemeines Megawattziel für erneuerbare Energien geben?

Baron: Wie gesagt: Die genaue Ausgestaltung des Koordinierungsmechanismus läuft noch. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich Details noch nicht benennen kann.

Ziel ist, ein regelmäßiges Bund-Länder-Monitoring zu schaffen, um den Status quo des Ausbaus der erneuerbaren Energien regelmäßig in den einzelnen Bundesländern abzufragen, da den genauen Status zu kennen und entscheiden zu können, wie weiter vorzugehen ist.

Wichtig ist: Es gilt das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel. Das ist ein Gesamtziel beim Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb wollen wir uns natürlich nicht nur das Thema Wind angucken, obgleich wir alle wissen, dass die Zubauzahlen bei Wind in diesem Jahr nicht befriedigend sind. Natürlich werden wir uns in diesem Monitoring auch die anderen Technologien angucken. Dabei wird es auch darum gehen: Wie gestaltet sich der Ausbau von Photovoltaik? Wie gestaltet sich der Ausbau von Biomasse, von Wind onshore und von Wind offshore? Alle Technologien werden erfasst werden. Genaueres kann ich zur Ausgestaltung aber noch nicht sagen.

Zusatzfrage: An das Umweltministerium habe ich noch eine ähnliche Frage: Würden Sie darauf bestehen, dass es für Solar und Wind eine überprüfbare, sanktionsbewehrte Vorgabe gibt?

Kübler: Wichtig ist, dass der Stillstand jetzt erst einmal beendet ist. Wir brauchen dringend klare Pfade, wie wir die 65 Prozent im Jahr 2030 erreichen. Jetzt ist ein Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Das Monitoring und der Koordinierungsmechanismus sind in Verbindung mit der Öffnungsklausel für die Länder elementar. Bei dem 65-Prozent-Ziel sind alle erneuerbaren Energien erfasst. Inwiefern das nun im Detail ausgestaltet wird und wie und ob es da einen Sanktionsmechanismus gibt, das müssen wir in den nächsten Wochen diskutieren. Dazu müssen wir auch zu Ergebnissen kommen.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu der Definition des Wortes "Siedlung". Sind das weiterhin vier bis sechs Häuser, oder gibt es eine neue Definition?

Baron: Dafür gibt es keine neue Definition; denn es wird, wie gesagt, eine Länderöffnungsklausel geschaffen. Schon heute gibt es im Bundesgesetzbuch die Regelung einer Länderöffnungsklausel. Das ist das Vorbild für den Vorschlag, den wir jetzt vorlegen. Die Ausgestaltung erfolgt dann jeweils im Landesrecht. Das kann sich je nach Landesrecht unterscheiden.

Frage: Frau Baron, es war immer auch noch eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen angedacht, in denen Windparks stehen. Wie ist da der Stand der Dinge?

Baron: Auch da gibt es laufende Gespräche. Wir haben im vergangenen Herbst, im Oktober, sehr bewusst den Arbeitsplan Wind mit 18 konkreten Maßnahmen vorgelegt, der sowohl die Fragen von Akzeptanz als auch die Fragen des Dauerblinkens von Windkraftanlagen enthält, was zwischenzeitlich schon gesetzgebungstechnisch geregelt wurde, aber auch Fragen von finanzieller Beteiligung. Dazu gab es auch Beschlussfassungen im Bundesrat. Auch hierzu laufen Abstimmungen und Gespräche. An allen diesen Punkten wird gearbeitet. An allen diesen Punkten sind verschiedene Ebenen und Ressorts beteiligt, nicht nur das Wirtschaftsministerium, sondern auch die anderen betroffenen Häuser sowie die Länder. Mit allen laufen die Arbeiten.

Frage: Ich habe eine Sachstandsfrage an das Verkehrsministerium: Im Koalitionsvertrag hat man sich geeinigt, bei öffentlich-privaten Partnerschaften der sogenannten ersten bis dritten Staffel zu prüfen, ob sie wirtschaftlich sind und, wenn sie es sind, sie dann zu realisieren. Dazu die Frage eins: Was versprechen Sie sich überhaupt von solchen öffentlich-privaten Partnerschaften in Bezug auf die staatlichen Haushaltsmittel und die Realisierung von Infrastrukturprojekten? Die Anschlussfrage: Laufen diese Wirtschaftlichkeits­untersuchungen jetzt, wenn ja, wie weit sind sie vorangeschritten, und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Buser: Vielen Dank für Ihre Frage. - Vielleicht einmal generell: Die öffentlich-privaten Partnerschaften sind ein gutes und solides Instrument im Bereich des Bundesfernstraßenbaus. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, auch ÖPPs zu realisieren. Da gibt es verschiedene Modelle, auf die ich am Rande gerne eingehen kann.

Die Vergabe von ÖPPs basiert auf sehr soliden und detaillierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei werden zum Beispiel nicht nur die Baukosten betrachtet, sondern auch der ganze Lebenszyklus. Im Rahmen eines Projektfortschritts werden verschiedene Wirtschaftlichkeitsstufen durchlaufen.

Generell muss gewährleistet sein, dass ein ÖPP immer mindestens genauso wirtschaftlich ist wie zum Beispiel die konventionelle Beschaffung. In Bezug auf das Verfügbarkeitsmodell ist eine Betriebs-, Dienst-, Erhaltungs- und Bauleistung von über 30 Jahren vorgesehen. Dies muss auch der private Auftragnehmer erbringen, um eine wirtschaftliche Prüfung zu realisieren. Das heißt, man hat zum einen den Aspekt der Baukosten und zum anderen den Lebenszyklus von 30 Jahren, um auch im Anschluss die Maßnahmen zu machen. Wir werden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sehr solide und in mehreren Stufen durchführen.

Zusatzfrage: Gibt es bezüglich der Frage, was schon geprüft wurde und möglicherweise veröffentlicht wird, etwas Konkreteres?

Buser: Nach meiner Kenntnis gab es dazu einige parlamentarische Anfragen mit Bundestagsdrucksachen, die auch veröffentlicht worden sind. Danach geht es in Richtung einer Musterprüfung, die man auch veröffentlichen möchte, um fiskalische Interessen des Bundes zu schützen.

Zusatzfrage: Okay. - Aber über einzelne Projekte können Sie noch nichts sagen?

Buser: Genau.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMG zum Thema Coronavirus: Wie bewertet das BMG generell die Lage angesichts der Ausbreitung in Europa und auch in Deutschland?

StS Seibert: Vielleicht darf ich das Ganze, bevor die Kollegin sicherlich gleich zu den Fachfragen kommt, für die Bundesregierung ein bisschen einordnen. - Die Bundesregierung beobachtet das Infektionsgeschehen sehr aufmerksam seit dem ersten Bekanntwerden des Coronavirus in China. Nun ist mit dem Auftreten des Coronavirus in Italien sicherlich eine neue Situation in Europa entstanden. Das Virus ist uns damit deutlich näher gerückt. Das bedeutet für alle Staaten in Europa, auch für Deutschland eine neue, herausfordernde Lage. Bisher haben wir es in Deutschland geschafft, einzelne Infizierte zu isolieren und zu behandeln und so eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das bleibt weiterhin das Ziel. Auch bei den neuen Fällen ist das dank der sehr guten Arbeit vor Ort schnell geglückt.

Gleichzeitig bereiten wir uns darauf vor, dass es eine Zunahme der Fallzahlen mit Coronainfizierten geben könnte. Deswegen verstärken wir unsere Anstrengungen. Die Kollegin des Gesundheitsministeriums wird Ihnen das sicherlich gleich ausführlicher erklären.

Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt eine Expertengruppe aus verschiedenen Ressorts der Bundesregierung inklusive des Bundeskanzleramts, die sich schon seit einiger Zeit trifft und die sich auch heute wieder trifft und berät. Es gibt schon Beratungen darüber, natürlich auch immer mit den Gesundheitsbehörden vor Ort, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Viruszirkulation einzudämmen. Die vorbereitenden Gespräche laufen. Wie gesagt: Auch heute gibt es dazu eine Runde im Ministeriumskreis.

Wenn ich sage, dass wir das Infektionsgeschehen aufmerksam beobachten, nicht nur in Deutschland und in Italien, dann zeigt das, dass wir hier nicht unabgestimmt, sondern natürlich auch immer mit unseren Partnern handeln wollen. Das Gesundheitsministerium steht im ständigen Kontakt. Gestern gab es in Italien ein Treffen unseres Gesundheitsministers mit seinen europäischen Amtskollegen. Da war es wichtig, dass man sich darüber einig war, dass man die einzelnen Schritte miteinander abstimmen will.

Das wollte ich zu der offensichtlich neuen Lage nur einmal vorgeben. Jetzt kann die Kollegin das aus der Sicht des Ministeriums sicherlich noch ergänzen.

Wackers: Die Worte des Regierungssprechers haben auch genau unsere Lageeinschätzung wiedergegeben. Wir haben seit gestern zwei neue bestätigte Fälle in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg. Die Länder haben jeweils Krisenstäbe eingerichtet und werden auch vom BMG und dem RKI unterstützt, und zwar auch durch personelle Verstärkung - zwei Mitarbeiter des RKI und ein Mitarbeiter des BMG sind in NRW vor Ort. Nach wie vor nehmen wir die Lage natürlich sehr ernst, sind wachsam und passen unsere Reaktionen dem dynamischen Geschehen an.

Wir befinden uns in der Phase, die Experten die Containment-Phase nennen; wir versuchen also, die Epidemie einzudämmen. Das heißt, wenn Fälle in Deutschland auftreten, dann werden diese Patienten behandelt und isoliert, und es geht darum, möglichst schnell die Kontaktpersonen nachzuverfolgen, um eine weitere Ausbreitung zu bannen.

Zusatzfrage: Was konkret bedeutet es, wenn Sie sagen, dass Sie die Anstrengungen verstärken und sich vorbereiten? Was hat das für Auswirkungen mit Blick auf mögliche Grenzschließungen, was hat das für Auswirkungen auf den Flugverkehr in Deutschland? Können Sie einmal konkret sagen, was Sie da in der Schublade haben?

Wackers: "Vorbereiten" heißt natürlich, dass wir Risikogruppen identifizieren und uns diese anschauen. Es werden Vorbereitungen in Krankenhäusern getroffen. Sie sprechen jetzt ja Maßnahmen an, die eventuell ergriffen werden könnten, wenn sich die Lage verändert. Wir passen unsere Handlung jeweils der aktuellen Lage an; denn es ist wichtig, dass unsere Reaktionen jeweils angemessen und verhältnismäßig sind.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch ankündigen, dass das Robert-Koch-Institut ab sofort alle zwei Tage zu einem Pressebriefing einladen wird, um über die aktuelle Lage zu unterrichten. Herr Minister Spahn wird heute voraussichtlich am späten Nachmittag auch noch ein Statement zur Lage geben.

Frage: Herr Breul, gibt es Überlegungen hinsichtlich einer Reisewarnung nach Norditalien, oder wann käme die zustande?

Breul: Auch wir beobachten das Geschehen sehr aufmerksam; so wie wir das in den vergangenen Wochen schon getan haben, machen wir das jetzt natürlich auch mit Blick auf Italien weiter. Derzeit ist uns nicht bekannt, dass sich Deutsche in dem Gebiet aufhalten, für die es Reisebeschränkungen gibt; wir können das aber auch nicht ausschließen. Zumindest hat sich bisher niemand bei uns gemeldet. Wie Sie wissen, haben wir in Europa die Reise- und Niederlassungsfreiheit, und es entzieht sich zum Teil unserer Kenntnis, wo genau sich deutsche Staatsbürger noch aufhalten können.

Was die Reisewarnungen angeht: Wie Sie wissen, ist das für uns bei den Reise- und Sicherheitshinweisen die höchste Stufe, die wir dann ausrufen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Das ist etwas, was ein sehr später Schritt ist, und da gibt es auch keine Planungen oder so etwas, sondern das wird ad hoc dann entschieden, wenn es so weit ist. Für Italien gibt es nach wie vor keine Reisewarnungen. Wenn Sie mir die Bemerkung erlauben: Von einem Szenario, bei dem wir üblicherweise Reisewarnungen aussprechen würden, sind wir ziemlich weit entfernt.

Frage: Zum Thema Vorbereitung - nicht so sehr, was die Behandlung angeht, sondern was die Beratung angeht -: Ich glaube, etliche Kollegen haben mittlerweile möglicherweise selbst Erfahrungen mit dem Thema Corona-Verdacht gemacht. Wir haben das in unserer Redaktion, und da zeigt sich, dass sehr vieles durcheinandergeht. Bei Hotlines wie der des Berliner Senats ist kein Durchkommen, aus Arztpraxen wird man teilweise sehr unfreundlich hinauskomplimentiert, weil es heißt, man dürfe gar nicht kommen, auch wenn man zum Beispiel einen Grippeverdacht habe. Gesundheitsämter sind überfordert beziehungsweise nicht erreichbar. Das heißt, möglicherweise funktionieren in unserem Gesundheitssystem die Behandlungen, aber in der Stufe davor - wie bekomme ich eine gute Beratung? - fehlt es ganz offensichtlich an vielen Ecken und Enden. Planen Sie da irgendwie eine Informationsoffensive, eine Verstärkung der technischen Möglichkeiten - Hotlines und ähnliches mehr -, damit schon diese Unsicherheit am Anfang bekämpft werden kann?

Wackers: Es gibt natürlich schon eine ganze Reihe von Instrumenten. Es gibt auf unserer Webseite FAQs, die laufend angepasst werden. Das Gleiche gilt für das Robert-Koch-Institut. Das betrifft Informationen sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für die Fachöffentlichkeit. Diese Informationen werden täglich aktualisiert. Auch die BZgA informiert auf ihrer Webseite. Wir hatten bereits Anzeigen geschaltet. Es gibt auch eine Hotline des BMG. Es gibt also eine ganze Reihe von Informationsmaßnahmen, und je nachdem, wie sich die Lage entwickelt, werden wir diese Maßnahmen auch anpassen.

StS Seibert: Sie finden diese am häufigsten gestellten Fragen und die Antworten darauf auch auf bundesregierung.de, und wir werden das entsprechend dem Informationsbedürfnis unserer Mitbürger natürlich in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Fachressorts permanent aktualisieren.

Frage: Inwieweit überlegen Sie denn jetzt als BMG oder auch als Bundesregierung, die Gesundheitsämter personell aufzurüsten? Laufen auch dazu entsprechende Gespräche? Denn das Thema Information der Bevölkerung scheint mir ja schon ein wichtiges Thema zu sein.

Wackers: Wir stehen natürlich mit den Ländern und darüber auch mit den Gesundheitsämtern in stetigem Kontakt. Grundsätzlich ist aber die Ausstattung der Gesundheitsämter keine Aufgabe des Bundes, sondern der Länder und der Kommunen.

Frage: An das Familienministerium: Was ist beim Stichwort Demokratiefördergesetz der aktuelle Stand? Frau Giffey sagte vor zwei Wochen, sie sei darüber mit den Fraktionen im Bundestag im Gespräch. Können Sie das ein bisschen konkretisieren? Was ist der aktuelle Stand, wann kann man konkret mit einem Gesetzentwurf rechnen?

Sting: Vielen Dank für Ihre Frage. - Ministerin Giffey hat sich auch bei "Anne Will" am Sonntag dazu geäußert. Zum Stand kann ich Ihnen das Folgende sagen: Die Gespräche auch mit Innenminister Seehofer darüber beziehungsweise allgemein über die Verbesserung der Präventionsmaßnahmen laufen; es gibt aber noch keinen Zeitplan. Ich kann Ihnen also keine weiteren Informationen dazu mitteilen. Ministerin Giffey hat am Sonntag bei "Anne Will" noch einmal ihre Forderung bekräftigt und erneuert, dass ein Demokratiefördergesetz notwendig ist.

Wir haben im Moment das Problem - das haben wir hier schon oft besprochen - , dass die Förderung von Extremismusprävention, die Förderung von Vielfaltgestaltung und Demokratieprojekten auf allen Ebenen in den Kommunen und anderswo nur als Modellprojekt möglich ist. Das heißt, es gibt immer einen Anfang und ein Ende. Die Projekte laufen nach vier Jahren aus, und es müssen neue Anträge gestellt werden.

Wir setzen uns für eine Verstetigung ein und glauben, dass das notwendig ist, um den Leuten, die für die Demokratie kämpfen, auch eine Planungssicherheit zu geben. Deswegen hat Ministerin Giffey erneut dieses Demokratiefördergesetz gefordert.

Zusatzfrage: Das ist auch nicht neu. Woran scheitert es denn bis jetzt? Vielleicht kann das BMI dazu auch Stellung nehmen. Es gibt die Diskussion nach fast jedem Anschlag. Nach den Vorfällen in Halle hat das Frau Giffey auch bekräftigt. Können Sie noch einmal darlegen, warum es bis jetzt noch nichts Konkretes gibt?

Sting: Ministerin Giffey hat sich auch dazu bei ANNE WILL geäußert. Sie verfolgt dieses Ziel, wie gesagt, schon lange. Es ist natürlich auch eine Frage des Geldes. Das Programm "Demokratie leben!" ist das stärkste Bundesprogramm. Ministerin Giffey hat es geschafft, dieses Programm zu verstetigen und auch die Höhe der Mittel von 115 Millionen Euro jedes Jahr stabil zu halten. Jetzt geht es darum, innerhalb der Koalition eine Einigung zu finden, wie es weitergeht.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob Sie uns verraten können, ob es schon einen Referentenentwurf für das Demokratiefördergesetz gibt.

Sting: Ich kann Ihnen dazu gerade nichts sagen. Es gab vor einer Weile einen alten Gesetzentwurf. Die Abstimmungen innerhalb des Hauses laufen. Ich kann Ihnen zum weiteren Zeitplan und zu den Gesprächen innerhalb der Koalition nichts Weiteres sagen.

Frage: Ich möchte die Frage des Kollegen aufgreifen und die Frage an das BMI weiterreichen. Wenn ich den Minister richtig verstanden habe, hat er sich ja offen gezeigt, was das Demokratiefördergesetz angeht. Können Sie noch einmal seine Position darlegen und die Frage beantworten, ob auch er Gespräche mit den Fraktionen führt?

Grünewälder: Es ist richtig, dass der Bundesinnenminister das Thema grundsätzlich positiv sieht. Das Thema "Prävention von Extremismus und Terrorismus" war ja auch Teil des Maßnahmenpakets gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus, das im Oktober vorgelegt worden ist und nun umgesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist der Ausbau und die Verstetigung der Präventionsprogramme, die es gibt, insbesondere das eben erwähnte Programm "Demokratie leben!" sowie das Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe".

Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, wo eine Stärkung und Nachjustierung der Präventionsprogramme sowie weitere Maßnahmen im Bereich politische Bildung erforderlich sind. Hier ist unter anderem vorgesehen, dass neue Impulse und Maßnahmen im Rahmen der politischen Bildung und Prävention gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vonseiten der Bundeszentrale für politische Bildung gesetzt werden. Hier sind weitere Präventionsstrategien gegen Hass im Netz vorgesehen sowie eine Verstetigung der Nachhaltigkeit der Präventionsarbeit und auch eine engere Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit staatlichen und nicht staatlichen Trägern der Präventionsarbeit.

Frage: Ich habe indirekt dazu eine Frage an das BMI: Findet es Minister Seehofer durchaus sinnvoll, das Thema Rechtsradikalismus dadurch zu bekämpfen, dass man zum Beispiel Clankriminalität und Grenzkontrollen stärker thematisiert?

Grünewälder: Das Thema "Bekämpfung von Clankriminalität" steht bei uns nach wie vor oben auf der Tagesordnung. Was das angeht, unterstützt zum Beispiel das Bundeskriminalamt die Polizeibehörden der Länder. Das tun wir aber allgemein als Sicherheitsministerium, weil wir für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zuständig sind. Das ist der deutlich wichtigste Teil. Das gilt auch insgesamt für die Kriminalitätsbekämpfung.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Gestern kam vonseiten der Opposition der Vorwurf, dass aktuell nur 10 von 140 Eurofightern fliegen würden. Sie haben darauf reagiert, aber ohne konkrete Zahlen zu nennen. Zuletzt hatte meiner Erinnerung der Generalinspekteur gesagt, dass genauere Absprachen mit der Industrie dazu geführt hätten, dass mehr Flugzeuge fliegen würden. Wie ist diesbezüglich die aktuelle Situation? Können Sie diese bewerten?

Eine anschließende Frage zu den Stichworten "F-18"/nukleare Teilhabe, Nachfolge "Tornado": Wie weit ist man da? Wann fällt diesbezüglich eine Entscheidung?

Routsi: Vielen Dank für die Fragen. - Sie haben schon selbst gesagt: Ich kann aus Gründen der nationalen Sicherheit hier nicht auf konkrete Zahlen eingehen. Ich will es mir aber auch nicht nehmen lassen, Ihnen zu sagen, dass die kolportierte Zahl schlichtweg falsch ist und jeglicher Grundlage entbehrt.

Wir sind, was unsere Einsatzbereitschaft angeht, so transparent, wie wir es im Rahmen der nationalen Sicherheit sein können. Es gibt zweimal im Jahr einen Bericht. Erstmals haben wir dem Bericht, der viele Einblicke gibt, sehr detaillierte Vorworte der Inspekteure und der Präsidentin des BAAINBw vorangestellt.

Eine konkrete Zahl kann ich Ihnen nicht nennen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es um ein Vielfaches besser ist. Wenn man sich anschaut, dass die Bundeswehr eine grundsätzliche Einsatzbereitschaft von durchschnittlich 70 Prozent hat, dann bewegen wir uns ziemlich genau in diese Richtung. Wir brauchen uns auch mit dem Eurofighter - einem der modernsten und besten Waffensysteme, die wir haben - überhaupt nicht zu verstecken; auch nicht, wenn man einmal den internationalen Vergleich im Rahmen unserer Nato-Partner heranzieht.

Zum Thema nukleare Teilhabe haben wir, was die Tornadonachfolge angeht, immer gesagt, dass diese nach wie vor noch offen ist. Wir haben auch sehr klar gesagt, dass das im ersten Quartal des Jahres entschieden werden soll und haben auch gesagt, dass es uns darum geht, einen bruchfreien Erhalt der Fähigkeiten sicherzustellen. Hierzu habe ich keinen neuen Sachstand für Sie.

Frage: Frau Baron, Ihr Minister trifft sich morgen noch einmal mit Betreibern der Steinkohlekraftwerke sowie mit Vertretern von Verbänden. Was ist das Ziel des Treffens?

Baron: Das ist richtig; das kann ich bestätigen. Wir hatten vor wenigen Wochen schon ein Gespräch zum Thema Steinkohle mit Verbänden, die eben die Steinkohlewirtschaft repräsentieren, sowie mit Gewerkschaften. Morgen wird es ein erneutes Treffen mit Betreibern aus der Steinkohlewirtschaft geben. Es geht noch einmal darum, den Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben und der im Kabinett verabschiedet wurde, zu erörtern und Positionen darzulegen. Wir werden unsere Position und Haltung eben auch noch einmal deutlich machen.

Zusatzfrage: Es gibt ja durchaus Kritik an den bisher geplanten Entschädigungsregelungen. Was das angeht, bleiben Sie aber bei Ihrer Linie?

Baron: Wir haben unsere Haltung dargelegt und werden diese gerne noch einmal erläutern. Wir sehen es so, dass wir bei der Steinkohle eine abgestufte Lösung vorschlagen, die ausgewogen ist. Das heißt, es gibt erste Ausschreibungslösungen mit Entschädigungszahlungen und erst im zweiten Schritt ordnungsrechtliche Maßnahmen. Es ist für uns sehr, sehr wichtig, dass es diese Abstufung gibt. Wir halten sie aber auch für eine ausgewogene und abgestufte Lösung.

Mittwoch, 26. Februar 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-26-februar-2020-1725460
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang