Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1985: Regierungspressekonferenz vom 24. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 24. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 24. Januar 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des albanischen Ministerpräsidenten, Besuch des Präsidenten der Republik Senegal, Gespräch mit Mitgliedern der Kommission "30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit", Benefizkonzert zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, Empfang des polnischen Ministerpräsidenten, Gedankenaustausch mit dem israelischen Staatspräsidenten, Kabinettssitzung, Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus, 70. Jubiläum des Sozialverbands VdK, Gespräch mit dem Special Olympics Chairman, Festveranstaltung "30 Jahre Friedliche Revolution und Neugründung des Freistaates Sachsen - 90 Jahre Kurt Biedenkopf"), Vorstellung der Sonderbriefmarke "Pressefreiheit", mögliche Hilfen für Albanien für den Wiederaufbau nach den Schäden durch das Erdbeben im Jahr 2019, Presseauskunftsgesetz, Gesichtserkennung, Seegrenzenabkommen zwischen der Türkei und Libyen, Übernahme von Condor durch LOT, Kohleausstieg, Tempolimit auf Autobahnen, Ausbruch des Coronavirus in Wuhan, mögliche Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Griechenland, Bundeshilfen für Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook, Bestellung von Sigmar Gabriel in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank, Anschnallpflicht in Schulbussen

Sprecher: SRS'in Demmer, Kuhn (BMF), Adebahr (AA), Kushnerovich (BMI), Zimmermann (BMJV), Wagner (BMWi), Haufe (BMU), Wackers (BMG), Alexandrin (BMVI)


Vorsitzender Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Einen schönen guten Tag auch von mir! Zum Wochenauftakt wird die Bundeskanzlerin am Montag den Ministerpräsidenten der Republik Albanien, Edi Rama, empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung werden die bilateralen Beziehungen, die Situation in Albanien nach dem Erdbeben im November 2019, der albanische OSZE-Vorsitz, regionale Fragen und der Stand der Beitrittsperspektive Albaniens zur Europäischen Union stehen. Vor dem Gespräch sind für 10.15 Uhr Pressestatements der Bundeskanzlerin und des albanischen Ministerpräsidenten vorgesehen.

Ein weiterer Termin am nächsten Montag ist der Besuch des Präsidenten der Republik Senegal. Die Bundeskanzlerin wird Präsident Macky Sall um 14 Uhr im Bundeskanzleramt begrüßen. In einem gemeinsamen Gespräch werden sie außenpolitische Themen, die Situation in der Sahelregion und die Lage in Libyen erörtern. Es wird auch um wirtschaftspolitische Themen gehen. Senegal gehört zu den sogenannten "Compact with Africa"-Ländern und ist auch Reformpartnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Vor dem Gespräch sind Pressestatements plant.

Ebenfalls am Montag empfängt die Bundeskanzlerin ab 16 Uhr Mitglieder der Kommission "30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit" zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Die Kommission hat von der Bundesregierung die wichtige Aufgabe übertragen bekommen, ein bürgernahes Konzept für das Gedenken in den Jubiläumsjahren 2019/2020 zu entwickeln. Das Gespräch, an dem auch der Bundesminister des Innern teilnimmt, dient dazu, die Bundeskanzlerin über den Stand der Arbeiten in der Kommission und die Planungen bis zum 3. Oktober dieses Jahres zu informieren. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Montagabend um 19 Uhr findet unter musikalischer Leitung von Daniel Barenboim in der Staatsoper Unter den Linden ein Benefizkonzert zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz statt. Zu Beginn des Konzerts halten Mateusz Morawiecki, Ministerpräsident der Republik Polen, und auch die Bundeskanzlerin ein Grußwort. Der Erlös des Abends kommt der Auschwitz-Birkenau-Foundation zugute.

Am darauffolgenden Tag, den 28. Januar, wird die Bundeskanzlerin um 8.30 Uhr den polnischen Ministerpräsidenten Morawiecki zu einem Frühstück im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung stehen bilaterale, europa- und außenpolitische Fragen. Ein Pressetermin ist hier nicht geplant.

Am Dienstag um 18 Uhr wird der israelische Staatspräsident Rivlin mit der Bundeskanzlerin zu einem Gedankenaustausch im Bundeskanzleramt zusammentreffen. Thema wird neben der Situation im Nahen und Mittleren Osten auch der Kampf gegen den Antisemitismus sowie der Stand der bilateralen Beziehungen sein. Bei der Begrüßung des Staatspräsidenten durch die Bundeskanzlerin ist ein Bildtermin vorgesehen.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt, wie immer, das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Ab 11 Uhr nimmt die Bundeskanzlerin an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus teil. Ort ist der Plenarsaal des Bundestages. Auch die Vertreter aller anderen Verfassungsorgane werden anwesend sein. Nach einer Begrüßung durch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble werden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Präsident des Staates Israel, Reuven Rivlin, die Gedenkreden halten.

Ebenfalls am Mittwoch nimmt die Bundeskanzlerin ab 17.30 Uhr im ewerk Berlin am 70. Jubiläum des Sozialverbands VdK teil und hält die Festrede. Der VdK feiert seinen 70. Geburtstag unter dem Leitspruch "Wir sind die soziale Bewegung". Seit seiner Gründung tritt der VdK für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Sozialstaats sowie den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung ein.

Am Donnerstag, den 30. Januar, empfängt die Bundeskanzlerin um 14 Uhr den Special Olympics Chairman Timothy Shriver im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch. Herr Shriver wird begleitet von Christiane Krajewski und Sven Albrecht. Frau Krajewski ist die Präsidentin von Special Olympics Deutschland e. V. Sven Albrecht ist der Geschäftsführer. Thema werden die Special Olympics World Games sein, die 2023 in Deutschland stattfinden. Vom 16. bis 25. Juni 2023 werden ca. 8000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geistiger Behinderung aus über 170 Nationen für die Special Olympics World Games in Berlin zusammenkommen.

Damit bin ich mit den Terminen für die nächste Woche durch.

Kuhn: Ich darf ankündigen, dass heute die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski in Meiningen die Sonderbriefmarke "Pressefreiheit" vorstellt. Ich habe mehrere Exemplare mitgebracht und kann sie nachher austeilen. Mit der Herausgabe von Sonderbriefmarken würdigt und erinnert das Bundesfinanzministerium an herausragende Persönlichkeiten, aber auch an große Errungenschaften. Der Finanzminister hat sich zur Pressefreiheit heute Morgen im "Meininger Tageblatt" geäußert. Ich darf kurz zitieren:

"Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade in jüngerer Zeit gibt es vermehrt Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten. Dagegen müssen wir uns wehren mit aller Kraft und Entschlossenheit. Als Demokraten wollen wir all denen den Rücken stärken, die berichten und uns informieren."

Das tun Sie ja auch hier in der Pressekonferenz.

Frage: Der Premierminister von Albanien wird Deutschland wahrscheinlich um Geld für den Wiederaufbau nach den Schäden durch das Erdbeben bitten. Gibt es schon einen Plan der Bundesregierung, wie sie sich daran beteiligen möchte?

Gestern gab es den Bericht von Transparency International. Danach ist Albanien wieder nach unten gerutscht. Unter anderem findet die Verwendung der Gelder hinter verschlossenen Türen statt. Das ist der Vorwurf von Transparency International. Wird die Bundesregierung darauf achten, dass die Gelder dieses Mal transparent verwendet werden?

SRS'in Demmer: Zu Gesprächsinhalten kann ich Ihnen jetzt nicht mehr sagen als das, was ich gesagt habe.

Adebahr: Ich weiß nicht, ob das BMI in Bezug auf eine Hilfe nach dem Erdbeben etwas weiß. Ich denke, wir sind natürlich grundsätzlich bereit, dort zu helfen, und stehen sicher auch mit unserer Botschaft in engem Kontakt. Ich kann Ihnen eventuell nachreichen, ob es da Gespräche gab und was wir, wenn, dann dort anbieten. Es ist klar: Hilfsbereit sind wir in jedem Fall.

Mir sagt der Bericht von Transparency International nichts. Ich habe ihn leider bisher nicht gelesen. Grundsätzlich kann man sagen, dass wir uns wünschen, dass Albanien einen demokratischen Weg geht und dass Albanien auf dem Weg nach Europa die Reformen umsetzt, die dafür nötig sind. Dazu gehört natürlich auch das Verwenden von Mitteln, das europäischen Standards entspricht. Wie gesagt: Ich kann den Bericht jetzt nicht kommentieren. Aber unsere grundsätzliche Position ist diese.

Kushnerovich: Ich kann zu den Hilfen vielleicht so viel ergänzen, dass es in solchen Fällen zumindest theoretisch möglich ist, dass das THW unterstützt. Allerdings ist mir jetzt kein aktueller Sachstand bekannt, ob dazu bei uns eine Anfrage eingegangen ist. Ich würde das nachreichen.

Frage: Ich nehme die Sonderbriefmarke einmal als Aufhänger für die Bundesregierung, die ja die Pressefreiheit so schätzt. Wann ist denn mit einem Bundespresseauskunftsgesetz zu rechnen? Das wäre einmal ein Beitrag zur Aufrechterhaltung oder zur Wiederherstellung der Pressefreiheit auf Bundesebene.

Vorsitzender Buschow: Welches Ressort fühlt sich angesprochen? Das Finanzministerium wohl weniger.

Kuhn: Das Bundesfinanzministerium ist für die Herausgabe der Briefmarke zuständig. Vielleicht das Ministerium für Inneres.

SRS'in Demmer: Zur Pressefreiheit kann ich sagen: Wir halten sie für ein sehr hohes Gut und sehen sie in der Bundesrepublik auch umgesetzt.

Zusatzfrage: Warum haben wir dann nach wie vor kein Presseauskunftsgesetz, das es seit dem Jahr 2013, seit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil nicht mehr gibt?

Kushnerovich: Aus unserer Sicht ist die Pressefreiheit natürlich ein absolut notwendiges Gut, das es zu schützen gilt. Gleichzeitig möchte ich aber sagen, dass aus unserer Sicht die aktuell vorhandene Gesetzgebung völlig ausreichend ist, um die Interessen der Presse zu wahren.

SRS'in Demmer: Wir schauen uns das an und reichen Ihnen gegebenenfalls etwas nach.

Frage: Ich habe zwei Fragen, zum einen an das BMI und zum anderen an das BMJV. Zuerst die Frage an das BMI: Der Bundesminister hat gesagt, dass er bei der Gesichtserkennung noch einige Fragen abklären möchte. Um welche Fragen geht es konkret? Könnten Sie noch ein bisschen erläutern, was noch geklärt werden soll?

Die Frage an das BMJV ist, wie das Bundesjustizministerium zur Ausweitung des Einsatzes von Gesichtserkennung steht. Der Datenschutzbeauftragte Kelber hat sich ja für ein europaweites Verbot ausgesprochen. Wie stehen Sie dazu? - Danke.

Kushnerovich: Zu den Fragen, die aus der Sicht des Ministers noch geklärt werden müssen, kann ich Ihnen jetzt im Einzelnen nicht sagen, was das genau ist. Das ist ein komplexes Verfahren, das es einzuführen gilt. Wir befinden uns in einer laufenden Abstimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Der Minister hat sich heute früh dazu geäußert und darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Gesichtserkennung keine Nebensächlichkeit ist und dass genau geklärt werden muss, wie eine solche Einführung stattfinden wird. Hierbei sind noch einige Fragen ungeklärt geblieben, die der Minister geklärt haben möchte. Das wird jetzt passieren. Aber zu konkreten Inhalten des Gesetzes und zu den Fragen kann ich mich nicht äußern.

Zusatzfrage: Hat das beispielsweise etwas damit zu tun, dass sich die Gesichtserkennungssoftware am Bahnhof Südkreuz als recht unzuverlässig herausgestellt hat?

Kushnerovich: Die Ergebnisse des Testes am Bahnhof Südkreuz sind aus unserer Sicht sehr gut. Der Test ist erfolgreich verlaufen. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Technologie mittlerweile eine technologische Reife erreicht hat, die ausreichend ist, um sie einzuführen. Insofern steht das nicht im Zusammenhang damit.

Zimmermann: Ich habe zu den Ausführungen des federführenden Ressorts im Moment nichts zu ergänzen.

Frage: Herr Seehofer hat, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht gesagt, dass die noch offenen Fragen jetzt zu klären seien, sondern im parlamentarischen Verfahren. Wenn Sie jetzt dazu nichts sagen können, weil die Fragen so komplex sind, wäre die Frage, ob es richtig ist, sie dann im parlamentarischen Verfahren erstmals zu lösen, und warum es dazu nicht erst einmal eine Vorlage aus Ihrem Haus gibt. Was bedeutet die Lösung im parlamentarischen Verfahren für den Zeitplan und für das weitere Verfahren?

Kushnerovich: Vielleicht noch einmal, um das Ganze etwas größer einzuordnen: Ich kann dem parlamentarischen Verfahren an dieser Stelle natürlich nicht vorgreifen. Wichtig ist an dieser Stelle zu betonen, dass die automatisierte Gesichtserkennung aus unserer Sicht nach wie vor sinnvoll ist. Wir sehen den Einsatz des Systems zur Gesichtserkennung als einen wertvollen Beitrag für die Arbeit der Polizei. Allerdings sind hier, wie der Minister heute betont hat, Fragen offengeblieben. An dieser Stelle ist es auch wichtig zu sagen, dass über die Einführung einer solchen Technologie breit diskutiert werden muss. Es ist wichtig und gut, dass das stattfindet. Dafür ist das parlamentarische Verfahren aus unserer Sicht der richtige Ort.

Frage: Haben die Nachrichten in Sachen Clearview zu einem Umdenken des Ministers geführt? - Das ist die erste Frage. Die zweite Frage: Können Sie aus Ihrer Sicht das Ergebnis für den Bahnhof Südkreuz kurz zusammenfassen?

Kushnerovich: Die öffentliche Debatte, die derzeit auch über Anbieter von Systemen stattfindet, die frei verfügbare Bilder zu Datenbanken zusammenfassen und sie für die Gesichtserkennung zur Verfügung stellen, ist natürlich in die Entscheidung des Ministers eingeflossen, aber nicht ausschließlich. Die Debatte rund um die Gesichtserkennung wird, wie Sie wissen, nicht erst seit ein paar Tagen geführt, sondern schon seit Längerem. Auf der Grundlage der Entwicklungen der letzten Zeit hat der Minister diese Entscheidung getroffen.

Zum Thema Südkreuz: Die Auswertung der Ergebnisse zu dem Test, der am 31. Juli 2018 am Bahnhof Berlin-Südkreuz endete, liegt vor und hat gezeigt, dass die Gesichtserkennungssysteme einen Mehrwert für die Arbeit der Polizei haben können, insbesondere der Bundespolizei im Bereich Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen. Der Testbericht ist auf der Webseite der Bundespolizei abzurufen, wenn Sie das noch ausführlich nachlesen wollen.

Zusatzfrage: Aber die Auswertung ist abgeschlossen?

Kushnerovich: Die Auswertung ist abgeschlossen.

Frage: Auch ich würde gerne noch verstehen, seit wenn da ein Umdenken beim Minister stattfand. Vor ein paar Tagen hat er noch sehr rigoros dafür geworben.

Herr Zimmermann, wie war und ist denn die Haltung der Justizministerin zum Thema Gesichtserkennung? Diese schränkt ja auch Freiheiten, unsere Privatsphäre und unsere informationelle Selbstbestimmung ein.

Kushnerovich: Zu Ihrer ersten Frage: Hier hat kein Umdenken des Ministers stattgefunden. Wie gesagt: Der Minister hat unter Berücksichtigung der aktuellen Debatten und auf der Grundlage der Informationen, die ihm vorlagen, die Entscheidung getroffen, dass der entsprechende Passus in diesem Gesetzentwurf vorerst ausgelassen wird. Das heißt aber nicht, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat. Wir finden nach wie vor, dass die Gesichtserkennung ein System ist, das einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Bundespolizei leistet. Aber wir finden eben - der Minister hat das so entschieden -, dass dieser Gesetzentwurf jetzt in die Ressortabstimmung geht, ohne diesen Passus zu enthalten.

Vielleicht noch zu der Novelle des Bundespolizeigesetzes insgesamt: Es ist ja nicht so, dass das Bundespolizeigesetz ausschließlich aus der Einführung der Gesichtserkennung besteht. Das ist eines unserer Kernvorhaben im Bereich neuer Gesetzesvorhaben. Wie Sie wissen, besteht das Bundespolizeigesetz zum Teil noch aus Regelungen, die auf dem Stand von 1994 basieren. Deshalb sehen wir hier einen dringenden Überarbeitungsbedarf. Es gibt etliche Bereiche, bei denen sich seit 1994 maßgebliche Veränderungen ergeben haben, beispielsweise die Sicherheitslage und die Migrationslage. Daher sehen wir hier einen Anpassungsbedarf. Wir verfolgen mit dem Gesetzentwurf auch das Ziel, der Bundespolizei eine zeitgemäße, solide rechtliche Arbeitsgrundlage dafür zu geben, dass der Auftrag der Bundespolizei erfüllt werden kann. Dieses Ziel verfolgen wir mit dem Bundespolizeigesetz. Wir wollen jetzt hier zu Ergebnissen kommen. Deswegen leiten wir jetzt das legislative Verfahren ein.

Zimmermann: Das Bundesinnenministerium ist für die Themen Datenschutzrecht und Sicherheitsgesetze zuständig. Dazu hat der Kollege schon Ausführungen gemacht. Soweit es dabei um konkrete Gesetzentwürfe der Bundesregierung geht, nimmt unser Haus eine Mitprüfung vor, ob diese mit höherrangigem Recht wie Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar sind. Auskunft zu den Gesetzentwürfen gibt aber auch in diesem Fall das federführende Ministerium. Insofern habe ich keine ergänzenden Anmerkungen.

Zusatzfrage: Ich möchte betonen, dass ich die Frage gestellt habe, welche Position Ihre Ministerin und Ihr Haus zum Thema Gesichtserkennung angesichts der Einschränkungen von Grundrechten einnehmen.

Zimmermann: Genau. Soweit damit Gesichtspunkte des Datenschutzes oder konkrete Vorhaben, etwa das Bundespolizeigesetz, angesprochen sind, wird durch uns eine Mitprüfung vorgenommen. Auskunft dazu gibt aber das federführende Ressort.

Zusatzfrage: Was ist Ihre Position?

Zimmermann: Zu diesen Themen gibt das federführende Ressort Auskunft.

Frage: Meine Frage richtet sich noch einmal an das BMI. Wenn Sie sagen, der Passus werde jetzt herausgenommen, gleichzeitig halte Ihr Minister aber an der Gesichtserkennung fest, heißt das dann im Klartext, es kann auch sein, dass Sie den Passus einfach wieder hineinnehmen?

An das BMJV noch die Frage nach der Verfassungsgemäßheit des Vorhabens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat gesagt, er könne sich eine verfassungskonforme Lösung eigentlich gar nicht vorstellen und er sei dafür, in ganz Europa eine Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zu untersagen. Angesichts des Problems und dieser Aussagen müsste Ihr Haus doch eigentlich eine Position zu der Frage haben, ob das verfassungskonform ist oder lösbar wäre oder nicht.

Zimmermann: Ich kann es nur wiederholen: Sämtliche Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden von unserem Haus auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht mitgeprüft. Wenn uns diese Entwürfe vorliegen, nehmen wir diese Prüfung vor. Die Verantwortung hat und Auskunft zu den Gesetzentwürfen gibt aber jeweils das federführende Ressort.

Kushnerovich: Zu dem Passus: Ich kann natürlich dem weiteren Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im parlamentarischen Bereich, nicht vorgreifen. Aber grundsätzlich gilt nach wie vor, dass wir die Gesichtserkennung als ein wichtiges Werkzeug für die Arbeit der Polizei erachten. Gleichzeitig gilt, dass wir dieses wichtige Vorhaben nicht ausbremsen wollen. Deshalb hat der Minister die Entscheidung getroffen, auch weil es aus seiner Sicht noch einige Punkte zu klären gibt, diesen Passus herauszulassen.

Zusatzfrage: Vollends herauszulassen?

Kushnerovich: Herauszulassen bei der Einleitung der Ressortabstimmung, die gestern stattgefunden hat.

Frage: Wenn Ihr Haus so sicher ist, dass das eine gute Methode ist, wann soll denn der Passus dann in welcher Form wieder aktiviert werden? Wenn man nach der Prüfung zu der Auffassung kommt, die Bundespolizei brauche das, dann kann es ja höchstens eine taktische Maßnahme sein, dass man sagt: Wir machen jetzt das Bundespolizeigesetz und das Thema Gesichtserkennung später. - Wie kann denn das kommen? Hat der Minister ansonsten Angst, keine Mehrheit für dieses Gesetz zu bekommen?

Kushnerovich: Wichtig ist, an dieser Stelle noch einmal zu betonen - dies hat auch der Minister heute früh am Rande der JI-Ratssitzung in Zagreb betont -, dass die Einführung einer solchen Technologie keine Nebensächlichkeit ist. Erstens sind für ihn noch einige Fragen offengeblieben, die geklärt werden müssen. Zweitens ist es wichtig, dass über die Einführung einer solchen Technologie eine breite Debatte geführt und dass darüber diskutiert wird. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch im parlamentarischen Verfahren.

Frage: Es gibt ja die Website gesichtserkennung-stoppen.de. Dort haben sich viele digitale Gemeinschaften zusammengetan - ob nun der Chaos Computer Club, netzpolitik.org, die Digitale Gesellschaft usw.; das sind NGOs -, aber auch Ulrich Kelber, der Datenschutzbeauftragte von Ihnen. Wie bewerten Sie dieses Engagement, das sich gegen Ihre Politik richtet? Man spricht auch von einer Gefahr für die Demokratie.

Kushnerovich: Wir kennen diese Webseite natürlich. Aber ich kann jetzt keine Bewertung an dieser Stelle vornehmen.

Zusatzfrage: Können Sie nachreichen, wie Sie dieses Engagement Ihres Beauftragten sehen?

Kushnerovich: Gegebenenfalls kann ich das nachreichen. Grundsätzlich gilt aber: Wenn wir einen Gesetzentwurf einbringen - egal zu welchem Thema und in welchem Bereich -, dann können Sie davon ausgehen, dass dies tiefgehend geprüft wurde, sämtlichen rechtlichen Vorgaben entspricht und wir somit auf gesetzlich sicherem Boden agieren.

Frage: Ich möchte Sie fragen, wenn Sie die Antworten auf die offenen Fragen jenseits der gesellschaftlichen Akzeptanz zu dem Thema Gesichtserkennung jetzt nicht parat haben, ob Sie dies dann freundlicherweise heute noch nachreichen könnten?

Kushnerovich: Wie gesagt: Das sind Fragen, die jetzt im Laufe des legislativen Verfahrens zu klären sein werden. Zu Details kann ich mich an dieser Stelle nicht äußern. Diese Fragen werden jetzt im Rahmen der Ressortabstimmung und später im parlamentarischen Verfahren zu klären sein. Das Ergebnis wird dann hoffentlich ein bald verabschiedeter Gesetzentwurf sein.

Frage: Das ist ja eine wichtige gesellschaftliche Debatte. Sind das so geheime Inhalte, oder warum kann man über diese Details nicht auch offen reden?

Kushnerovich: Zum Teil sind das im Detail auch juristische Fragen des konkreten Gesetzgebungsverfahrens. Natürlich sind das auch Fragen, die mit der gesellschaftlichen Akzeptanz zusammenhängen. Insgesamt wird jetzt eine Debatte darüber zu führen sein, was ja auch schon stattfindet.

Frage: Auch auf die Gefahr hin, dass sich das jetzt wiederholt, möchte ich gerne noch einmal fragen: Können Sie vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Akzeptanz, gerade wenn es um juristische Fragen geht, noch sagen, warum dafür das parlamentarische Verfahren geeigneter ist als der jetzige Zeitpunkt?

Kushnerovich: Wie gesagt: Wir befinden uns ja noch gar nicht im parlamentarischen Verfahren.

Zusatzfrage: Ja eben. Wenn Sie sagen, dass das einer der Inhalte ist, die geklärt werden müssen, stellt sich die Frage, warum das im parlamentarischen Verfahren besser angesiedelt sein soll als jetzt.

Kushnerovich: Der Minister hat seine Äußerung nicht im Hinblick auf ein besonderes Stadium des Gesetzgebungsverfahrens, das jetzt ansteht, getätigt, sondern insgesamt im Hinblick auf den Prozess, der jetzt noch folgen wird. Teile dieses Prozesses sind die Ressortabstimmung und das daran anschließende parlamentarische Verfahren. Im Hinblick darauf hat er seine Äußerung getätigt. Die ist allgemein zu verstehen.

Frage: Ich habe noch eine Verständnisfrage: Wenn Sie sagen, das ist jetzt aus dem Bundespolizeigesetz heraus, dann gibt es ja noch gar keine Ressortabstimmung zur Gesichtserkennung. Wie ist denn dann das weitere Vorgehen? Wie beraten Sie jetzt darüber, welche Fragen wann wie geklärt werden sollen?

Kushnerovich: Selbstverständlich stehen wir auch außerhalb einer konkreten Befassung mit einem Gesetz mit den Kollegen aus den anderen Ressorts in Verbindung. Insofern gibt es unterschiedlichste Formate, wie man über bestimmte Themen diskutieren kann.

Frage: Ich möchte noch einmal zu dem Thema Pressefreiheit zurückkommen, weil ich zwischenzeitlich noch etwas recherchieren musste.

Mir geht es konkret um die Frage, die auch das Bundesverfassungsgericht damals offengelassen hatte, als das BMI bezüglich einer Auskunft zu BND und Nazivergangenheit verklagt wurde. Damals ist gesagt worden, dass die Landespressegesetze im jetzigen Zustand offenbar nicht auf den Bund anzuwenden sind. Ich würde die folgende Frage gerne sowohl an das Justizministerium als auch an das Innenministerium stellen: Sehen Sie, dass es momentan eine Lücke zwischen dem Rechtsstand in den Landespressegesetzen und im Bund gibt? Wie soll das geklärt werden?

Zimmermann: Ich kann das gerne prüfen. Aber meines Wissens sind wir auch in diesem Bereich lediglich mitprüfendes und nicht federführendes Ministerium. Deswegen glaube ich, dass ich keine näheren Angaben dazu machen kann. Sollte ich mich da irren, würde ich versuchen, das nachzureichen.

Kushnerovich: Ich schließe mich an und reiche gegebenenfalls etwas nach.

SRS'in Demmer: Ich möchte noch allgemein auf Ihre Frage reagieren. Es gibt einen Appell der Medienverbände zur Schaffung eines Auskunftsgesetzes auf Bundesebene. Dieser Appell richtet sich an den Bundestag. Wir haben das zur Kenntnis genommen, möchten aber jetzt dem parlamentarischen Prozess nicht vorgreifen.

Derzeit gibt es keinen einfachgesetzlichen Auskunftsanspruch, aber einen unmittelbaren aus dem Grundgesetz, nämlich nach Artikel 5. Ich möchte für die Bundesregierung betonen, dass uns die Pressefreiheit ein echtes Anliegen ist und dass wir hier, aber auch wenn Sie Fragen an uns richten immer nach bestem Wissen und Gewissen antworten.

Frage: An die Sprecherin des BPA: Es geht auch um die G20-Aufarbeitung. Vor ein paar Wochen gab es das Urteil, dass der Entzug von Akkreditierungen rechtswidrig war. Es laufen noch immer Verfahren. Ich würde gerne wissen, wie Sie zu diesem Urteil stehen und ob Sie in Berufung gehen.

SRS'in Demmer: Das müsste ich nachreichen. In der Tat ist ein Urteil ergangen. Wir werden uns das jetzt anschauen und Sie auf dem Laufenden halten.

Frage: Frau Demmer, ich wundere mich schon wieder über die Aufgabenteilung zwischen Regierung und Parlament. Nur weil jemand das Parlament adressiert, ändert das ja an den Zuständigkeiten nichts. Der Appell mag an den Bundestag gerichtet gewesen sein. Aber wie Sie richtig sagen, geht es um eine juristische Einschätzung. Es geht um die Frage, ob es ausreicht, den Anspruch unmittelbar aus dem Artikel 5 zu nehmen, oder ob es nötig ist, auch um das Ganze weiter zu konkretisieren und deutlicher zu machen, dafür ein eigenes Gesetz zu haben. Bezüglich der Vorlage wäre zunächst einmal das BMI und für die Initiierung des Gesetzgebungsverfahrens die Bundesregierung zuständig. Warum sehen Sie für diese juristische Entscheidung den Bundestag mehr in der Pflicht als die Bundesregierung?

SRS'in Demmer: Dieser Appell hat sich jetzt an den Bundestag gerichtet. Ich möchte noch einmal ganz grundsätzlich betonen, dass wir die Pressefreiheit, die im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert ist, schon jetzt sehr ernst nehmen und mit Leben füllen.

Zusatzfrage: Sie haben aber eben gesagt, Sie wollten dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen. Heißt das, Sie prüfen das nicht und Sie machen nichts, ohne dass das Parlament eine Initiative gemacht hat? Wie ist hier nach Ihrer Ansicht die Aufgabenteilung?

SRS'in Demmer: Das ist der Stand, den ich hier und jetzt mitteilen kann.

Zusatzfrage: Welcher?

SRS'in Demmer: Dass wir dem parlamentarischen Verfahren hier nicht vorgreifen.

Frage: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die derzeitige Rechtslage ausreicht, habe ich die Frage, wie Sie es bewerten, dass beispielsweise das Auswärtige Amt in den letzten zwei Jahren nach meiner persönlichen Erfahrung keine einzige Frage inhaltlich wirklich beantwortet hat. Man bekommt nur Allgemeinplätze und auf Nachfragen keine Antwort. So ist die Realität, speziell in diesem Haus.

Vorsitzender Buschow: An wen richtet sich die Frage?

Zusatz: Das ist eine Feststellung.

Vorsitzender Buschow: Eigentlich sind wir aber hier, um Fragen zu stellen, lieber Kollege.

Adebahr: Dem würde ich auch widersprechen. Wir geben uns größte Mühe, inhaltlich und korrekt zu antworten.

Kushnerovich: Ich habe freundlicherweise von den Kollegen noch etwas zu der Frage nach einem Presseauskunftsgesetz bekommen. Man kann hier auf den Koalitionsvertrag verweisen, in dem es heißt: "Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten."

Zu der Frage eines Gesetzes zur Regelung der Presseauskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung und Bundesbehörden gibt es innerhalb der Bundesregierung keine Meinungsbildung. Der Prozess findet statt, ist aber noch nicht abgeschlossen.

Ganz konkret zum Schutzbereich der Pressefreiheit: Dieser umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch behördliche Auskunftspflichten, die es der Presse erleichtern, ihre in der repräsentativen Demokratie unerlässlichen Kontroll- und Vermittlerfunktionen zu erfüllen, soweit die Interessen der Presse hier nicht den Interessen öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen. Diese bisherige Praxis im Presseauskunftsrecht ist von dem Gericht nicht beanstandet worden. Im Ergebnis kann man dazu kommen, dass sich die Bundesregierung natürlich der Tragweite der Gerichtsentscheidung bewusst ist, dass aber aus der Sicht der Bundesregierung daher im Moment kein Regelungsbedarf besteht.

Frage: Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben ein Gutachten erstellt, wonach - ich zitiere - das Seegrenzenabkommen der Türkei mit Libyen gegen das völkergewohnheitsrechtliche Seerecht verstoße und im Ergebnis als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter erscheine. Meine Frage an Frau Adebahr und an Frau Demmer ist: Wie kommentiert die Bundesregierung dieses Gutachten? Wird dieses Thema den weiteren Prozess bezüglich Libyen beeinflussen?

Adebahr: Wir kommentieren hier Gutachten des Deutschen Bundestages nicht. Wir legen aber gerne unsere Meinung dar. Die hat der Kollege Breul zu diesem Thema hier schon mehrfach gesagt. Ich verweise Sie gerne auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 13. Dezember 2019. Dort ist festgehalten:

"Die Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der seerechtlichen Zuständigkeitsgebiete im Mittelmeer verletzt die Hoheitsrechte dritter Staaten, ist nicht mit dem Seerecht vereinbar und kann keine Rechtswirkung für dritte Staaten entfalten."

Das ist eine Position, an der wir natürlich mitgewirkt haben, in der wir uns vollumfänglich wiederfinden und der wir uns anschließen. Wenn ich die öffentlich bekannt gewordenen Passagen aus dem Gutachten richtig sehe, deckt sich das in diesem Fall damit.

Zusatzfrage: Wird das den Prozess beeinflussen?

Adebahr: Wie meinen Sie das?

Zusatzfrage: Wird dieses Thema den weiteren Prozess mit Libyen beeinflussen?

Adebahr: Meinen Sie das Follow-up zur Berliner Konferenz?

Zusatz: Ja.

Adebahr: Die Berliner Konferenz und auch das Follow-up, das wir jetzt angehen, haben zum Ziel, den Frieden in Libyen unter der Ägide der Vereinten Nationen in den sogenannten 5+5-Gesprächen über einen Waffenstillstand und in kommenden Gesprächen über den politischen Prozess aufs Gleis zu setzen. Das heißt, das ist groß genug, aber doch ein umrissenes Sujet, das dieser Prozess hat. Deshalb konzentrieren wir uns in diesem Prozess darauf. Wir wissen natürlich, dass viele Staaten wichtige Partner dafür sind. Aber in diesem Follow-up besprechen wir mit den Partnern das, worum es in Libyen geht.

Wir nehmen natürlich trotzdem den Streit um dieses Abkommen zur Kenntnis, und wir haben dazu eine ganz klare Position, die wir auch schon öffentlich sehr oft geäußert haben. Insofern gibt es natürlich das eine. Der Fokus im Rahmen des Berliner Prozesses ist aber ein anderer.

Frage: Herr Erdogan hat die EU aufgerufen, das türkische militärische Engagement in Libyen zu unterstützen. Wie ist die deutsche Position zu diesem Thema?

Adebahr: Die können Sie im Abschlusskommuniqué der Konferenz nachlesen. Wir arbeiten darauf hin, dass diese Waffenruhe, die es im Moment gibt, hält und dass sie in einen Waffenstillstand überführt wird. Gleichzeitig arbeiten wir daran, das Waffenembargo durchzusetzen. Daran sehen Sie, dass wir ganz grundsätzlich - das betrifft ja alle Parteien, die in Libyen auf irgendeine Weise engagiert sind - wollen, dass die Waffen schweigen, dass die Situation nicht weiter angeheizt wird und dass wir zu einem politischen Prozess kommen. Insofern ist das unser Ziel, und daran arbeiten wir.

Frage: Frau Demmer, will die Bundeskanzlerin nach dieser Feststellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heute dieses Thema beim Gespräch mit Präsident Erdogan ansprechen?

SRS'in Demmer: Ich kann den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Libyen ist natürlich - das hat Herr Seibert hier auch schon angekündigt - grundsätzlich ein Thema, das in einem solchen Gespräch angesprochen wird. Aber die Kanzlerin wird sich sicherlich gleich in der Pressekonferenz nach dem Gespräch zu dem Gespräch äußern.

Frage: Ich würde gerne das Wirtschaftsministerium nach dem Thema Condor fragen. Die polnische Gesellschaft LOT soll den Ferienflieger übernehmen. Ist das aus Ihrer Sicht eine gute und tragfähige Lösung?

Was bedeutet das für den staatlichen Überbrückungskredit und die Bürgschaft? Wird das jetzt schnell zurückgezahlt werden? Wenn ja, wie schnell kann das gehen?

Wagner: Danke für die Frage! - Condor hat ja eben gemeinsam mit den Vertretern der polnischen Fluggesellschaft LOT verkündet, dass die LOT die Condor übernehmen will. Die Pressekonferenz hat jetzt um 11 Uhr begonnen. Ich konnte den Anfang noch mitverfolgen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Details jetzt hier noch nicht parat habe. Ganz grundsätzlich ist es natürlich ein gutes Signal, wenn es eine Zukunft für Condor gibt.

Damals im September, wenn ich noch einmal kurz daran erinnern darf, kamen die Schwierigkeiten für Condor auf, die ja vor allem deshalb entstanden waren, weil deren Mutterkonzern in London in die Insolvenz geriet, was sich dann auf die Tochtergesellschaft auswirkte. Deshalb hat der Bund ja damals entschieden, um der Condor eben eine Perspektive zu geben, diesen Überbrückungskredit zu geben, dieses Massedarlehen, das dann über die KfW ausgereicht wurde und durch den Bund abgesichert ist.

Der Verkauf der Fluggesellschaft hat erst einmal keine Auswirkung auf den Überbrückungskredit. Der ist genauso wie vorher zurückzuzahlen. Weitere Details kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Können Sie etwas dazu sagen, ob dieser Kredit auch schon voll in Anspruch genommen worden ist? Das waren ja, glaube ich, 380 Millionen Euro.

Wagner: Ja, genau, 380 Millionen Euro war der Betrag, der damals grundsätzlich gebilligt wurde. Das läuft dort, wie es auch bei den meisten Überbrückungskrediten immer der Fall ist, so ab, dass dieser Kredit nicht einfach ausgezahlt wird. Der ist ja damals vielmehr auch für einen längeren Zeitraum - für mehrere Monate - konzipiert gewesen, gerade für die Zeit des Winters, damit die Condor eben über diese klassische Durststrecke der Airlines kommt. Deswegen werden diese Kredite - das ist auch im Fall der Condor so gewesen - dann peu à peu abgerufen. Dafür gibt es Auszahlungsvoraussetzungen und Auszahlungszeitpunkt. Die müssten dann im Einzelnen vorliegen. Dann wird das geprüft und entsprechend ausgezahlt. Ich kann Ihnen aber keine Zahlen dazu nennen, wie viel davon zum jetzigen Zeitpunkt ausgezahlt wurde.

Frage: Mir geht es jetzt um das Kohleausstiegsgesetz, Stichwort Steinkohleentschädigung. Da machen die kommunalen Unternehmen und Stadtwerke geltend, dass riesige Probleme finanzieller Art drohten, da man aus der Braunkohle jetzt weit später aussteigt und der Ausstieg aus der Steinkohle sozusagen vorgezogen wird. Es ist sogar die Rede davon, dass viele kommunale Unternehmen und Stadtwerke, die gerade erst frisch ans Netz gegangen sind, ja weit effizienter als manche der älteren Braunkohleanlagen sind. Da wird auch schon konkret von Klagen geredet. Bereitet sich das BMWi auf mögliche Klagen vor, oder gibt es noch Möglichkeiten der Verhandlung mit den Stadtwerken? Wie wird das mit Blick auf die Belastung der kommunalen Haushalte gesehen?

Wagner: Vielleicht einmal ganz grundsätzlich: Sie haben ja schon gesagt, dass es den Steinkohleausstiegspfad gibt, der neben dem Braunkohleausstiegspfad steht. Wir haben ja letzte Woche veröffentlicht, wie sich der Braunkohleausstiegpfad in den nächsten Jahren bis spätestens 2038 - gegebenenfalls schon früher - vollziehen wird. Bei der Steinkohle läuft es ein bisschen anders. Dafür wird es Ausschreibungen im Zeitraum von 2020 bis 2026 geben. In diesen Ausschreibungen werden jeweils Stilllegungsmengen festgelegt, und im Gegenzug zu Stilllegungen erhalten die Steinkohlekraftwerksbetreiber eben eine Kompensation. Das wird bis 2026 laufen.

Ab 2027 wird die Stilllegung dann rein ordnungsrechtlich stattfinden. Dann wird es eben keine Kompensationen mehr geben. Das ist im Übrigen auch wirklich strenger als das, was die Kommission damals vorgesehen hatte. Die hatte Ausschreibungen vorgesehen, die Kompensationen dann aber ab 2030 gestrichen.

Es ist so: Das Ganze muss ja jetzt erst einmal - - - Wir sind ja gerade noch in den finalen Zügen der Ressortabstimmung. Das soll demnächst ins Kabinett gehen. Entscheidend ist dabei, und das liegt ja auch dem ganzen System des Kohleausstiegs zugrunde, dass wir zunächst versuchen, alte und ineffiziente Kraftwerke vom Netz zu nehmen, und dann eben peu à peu versuchen, die Kraftwerke langsam und möglichst stetig weiter vom Netz zu nehmen.

Es gibt verschiedene Gesprächswünsche, die an den Minister herangetragen worden sind, um über genau dieses Thema noch einmal zu sprechen, und zwar von den Steinkohlekraftwerksbetreibern. Der Minister hat gesagt, dass er dafür auch gerne zur Verfügung stehen und das Gespräch suchen wird. Das wird er jetzt auch tun, und alles Weitere warten wir ab.

Zusatzfrage: Ist es jetzt richtig, dass der Kohleausstieg zulasten von Städten und Gemeinden stattfinden soll? Sind die jetzt sozusagen die Lückenbüßer?

Wagner: Nein. Es gibt die Braunkohle und die Steinkohle. In der Tat ist es so, dass bei der Steinkohle öfter Städte und Gemeinden die Gesellschafter sind, quasi die Eigentümer der Unternehmen. Das ist bei der Braunkohle seltener der Fall, obwohl dabei natürlich über die Gesellschafterstruktur mittelbar auch oft Kommunen vertreten sind.

Wann die einzelnen Kraftwerke stillgelegt werden, kann ich jetzt nicht absehen. Das hängt ja wie gesagt auch im Wesentlichen davon ab, wie jetzt die Ausschreibungen ablaufen, welche Kraftwerke sich dann darauf bewerben und wie das weiterläuft. Es hängt wie gesagt von vielen Faktoren ab, wer am Schluss der Gesellschafter des jeweiligen Kraftwerks sein wird.

Frage: Ich wollte auch noch einmal nach der Regelung fragen, weil es ja so, wie es in diesem § 4 steht, relativ schwer verständlich ist. Wie ich es verstehe, ist es ja jetzt tatsächlich so, dass, wenn man sich die Berechnung anschaut, anders als bisher kommuniziert und angenommen das letzte Steinkohlekraftwerk tatsächlich schon 2033 vom Netz gehen würde, weil ja mit dieser Gesamtsumme, wo dann immer etwas für die Steinkohle schon stillgelegt ist, und den Rest muss dann die Braunkohle bringen - - - Wenn man das durchdekliniert, kommt man da ja auf einen viel früheren Ausstieg, als bisher kommuniziert worden ist. So interpretieren das ja auch die Stadtwerke, die sich jetzt darüber empören, dass sie das irgendwie nicht bis 2038 dürfen, sondern durch die späte Braunkohle schon viel früher raus müssten. Können Sie noch einmal kurz bestätigen, ob diese Interpretation von diesen beiden Absätzen von § 4 Kohleverstromungbeendigungsgesetz richtig ist?

Wagner: Ich kann jetzt ehrlich gesagt nicht in die Einzelheiten dieses § 4 einsteigen. Die Regelungen sind komplex; das wissen Sie.

Allgemein hatte ich hier eben gesagt, wie der Ausstiegspfad ist. Die Jahreszahl, die Sie genannt haben, steht meines Wissens nicht im Gesetz, sondern es hängt jetzt wie gesagt - das hatte ich schon dargestellt - von mehreren Faktoren ab, wie sich der Ausstieg auch beim Steinkohlepfad weiterentwickeln wird. Ich kann jetzt keine Jahreszahl abschätzen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, das ist doch Mathe, und zwar Addition und Subtraktion von zweistelligen Zahlen! Deswegen frage ich ja gerade. Das sind zwei Sätze, um die es geht und die man sich da anschauen muss. Ich habe die Frage ja auch schon vorher an das Ministerium gestellt und bisher keine Antwort bekommen. Ich wüsste gerne, ob diese Interpretation stimmt. Wir können das auch gerne noch hinterher machen, aber ich möchte jetzt nicht mehr hören, das könne man nicht sagen, weil darin steht, es gebe eine gemeinsame Summe für Braunkohle und Steinkohle. Das steht in § 4 Absatz 1. In Absatz 2 steht dann, sofern für die Steinkohle nichts genannt sei, errechne sich das jährliche Zielniveau, indem vom jährlichen Zielniveau des Gemeinsamen die Summe der Braunkohle abgezogen werde. Wenn man das tut, dann bleibt 2033 für die Steinkohle nichts mehr übrig. Da wollte ich nur hören: Stimmt das?

Wagner: Ich habe Ihnen ja gesagt, ich müsse das dann noch einmal prüfen. Wenn Sie die Frage ja auch schriftlich an uns gestellt haben, dann werden wir bestimmt auch noch auf Sie zurückkommen. Dann prüfen wir das vielleicht noch einmal. Ich stecke jetzt in den Details nicht drin; ich bitte an dieser Stelle um Verständnis.

Zusatzfrage: Das ist doch kein Detail, das ist eine Kernsache des Gesetzes!

Wie interpretiert denn das mitverhandelnde Umweltministerium diesen Absatz?

Haufe: Ich will den Absatz jetzt nicht interpretieren. Das muss ich dem federführenden Ministerium überlassen; das ist dafür zuständig. Ich kann hier jetzt nicht als ein anderes Ministerium eine Interpretation vornehmen. Wir sind da noch mitten in der Ressortberatung.

Zuruf: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Vorsitzender Buschow: Wollen wir bitte, bitte aussprechen lassen, Herr Kollege? Danach können Sie gerne nachfragen.

Haufe: Ich kann jetzt nicht über eine Ressortabstimmung berichten. Das machen wir auch an dieser Stelle üblicherweise nicht; es tut mir leid. Ich verstehe Ihre Frage, aber ich muss mich da einfach erst einmal an die Form halten.

Wagner: Ich kann nur um Verständnis bitten. Ich persönlich kann diese Frage an dieser Stelle nicht beantworten. Sie haben Sie uns ja wie gesagt auch schriftlich geschrieben. Wir werden auf Sie zurückkommen. Soweit wir die Frage beantworten können, werden wir das machen.

Frage: Da würde ich gerne noch einen weiteren Punkt geklärt haben. Das betrifft die süddeutschen Stadtwerke. Da soll es laut dem VKU eine Ausnahme geben. Da würde auch ich gerne wissen: Warum sollen Steinkohlekraftwerksbetreiber in Süddeutschland bei jeglicher Kompensation außen vor bleiben?

Wagner: Es gibt ja in dem Kohleausstiegsgesetz verschiedene Instrumente, und es gibt darin noch einmal Sonderregelungen für süddeutsche Kraftwerke, weil wir das ganze Thema der Netze und der Versorgungssicherheit auch bedenken müssen. Da ist eben in verschiedenen Regionen in Einzelfällen noch einmal eine besondere Situation zu berücksichtigen, und die muss deshalb berücksichtigt werden.

Zusatzfrage: Aber können Sie die Klagen verstehen oder nachvollziehen?

Wagner: Dieses ganze Gesetz ist ein Gesamtkompromiss. Es ist - ich glaube, das haben wir hier die Tage auch schon öfter darzustellen versucht - eine Mammutaufgabe, gleichzeitig aus der Kohleverstromung und aus der Kernkraft auszusteigen. Es gibt die Braunkohle, es gibt die Steinkohle, und es gibt nebenbei die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit, die berücksichtigt werden müssen. Außerdem hängt an den Kraftwerken noch das Thema Wärme dran. Viele Kraftwerke sind ja gleichzeitig auch Voraussetzung für die Wärmeversorgung in der Region. Das sind auch Themen, die alle berücksichtigt werden müssen.

Das ist wie gesagt eine Gleichung mit sehr, sehr vielen Faktoren, die dann zu sehr komplexen Regelungen führt. Deren einzelne Hintergründe sind sicherlich wie gesagt sehr komplex, und ich kann an dieser Stelle jetzt auch nicht alle erläutern, aber Sie müssen das wie gesagt nicht immer nur aus Sicht des einzelnen Kraftwerks betrachten, sondern Sie müssen immer das Gesamtsystem betrachten, und da sind die Zusammenhänge oft sehr komplex.

Zusatzfrage: Dann wäre die eine Frage aus Sicht des Steuerzahlers noch: Können Sie ausschließen, dass es in der Sache zu noch weiteren Entschädigungszahlungen oder Kosten für den Steuerzahler kommen wird?

Wagner: Der Gesetzentwurf gilt so, wie wir ihn vorgelegt haben. Der sieht vor, dass wir Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber vorsehen - die Zahlen haben wir alle genannt - und dass wir Ausschreibungen für die Steinkohle im Bereich bis 2026 vorsehen. Das ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Frage: Noch einmal zu den beiden Anlagen im Gesetz, nur ganz kurze, sachliche Fragen: Es war ja kommuniziert worden, dass es im Entwurf einen Fehler gibt und dass das für 2020 zur Abstellung feststehende Kraftwerk falsch eingetragen worden ist. Ist inzwischen geklärt, dass das in Wirklichkeit Niederaußem D ist? Das sagt ja RWE. Stimmt das?

Die andere Frage: Wann kommt die folgende Anlage 3, die da noch fehlt, in der es um die Entschädigungen geht?

Wagner: Es ist tatsächlich ein Fehler passiert. Sie haben das angesprochen. Wir hatten gestern auch versucht, das gegenüber allen zu kommunizieren. Es hat in dem Entwurf in der Anlage 2 des Gesetzes in der Tat einen Fehler gegeben. Richtig ist, dass das Kraftwerk Niederaußem D als erstes vom Netz gehen wird, und zwar noch in diesem Jahr, nämlich zum 31. Dezember 2020. Ja, das ist das Kraftwerk Niederaußem D.

Zusatzfrage: Wann kommt die Anlage 3?

Wagner: Ich kann keinen Zeitpunkt nennen.

Zusatz: Aber wahrscheinlich vor Dienstag.

Wagner: Ich gehe davon aus, dass zur Kabinettsbefassung alles Notwendige im Gesetz stehen wird.

Frage: Es geht um das Tempolimit. Ich würde gerne das Umwelt- und das Verkehrsministerium danach fragen. Der ADAC ist jetzt von dem strikten Nein abgerückt und schlägt noch einmal eine umfassende Studie vor, um nicht nur auf einzelnen Pilotstrecken zu erproben, was das für eine Wirkung haben könnte. Ich würde gerne fragen, wie die beiden Häuser zu so einer Studie stehen. Könnte das sinnvoll sein?

Herr Haufe, fühlt sich Ihre Ministerin jetzt durch die Position des ADAC bestätigt?

Herr Alexandrin, kommt Ihr Minister vielleicht noch einmal weiter ins Nachdenken?

Haufe: Ich fange einmal an. Die Position der Ministerin, dass sie eine starke Tempolimitbefürworterin ist, ist ja bekannt. Aus ihrer Sicht ist das ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit, und es ist auch ein guter Beitrag zum Klimaschutz. Insofern freut sie sich, dass der ADAC hier zu einem Umdenken kommt. Das ist ja auch eine sehr interessante Äußerung, die hier vor dem Verkehrsgerichtstag, der nächste Woche stattfinden wird, fällt. Insofern verbreitert sich vielleicht bei einigen Verbänden die Diskussion und geht vielleicht mehr in die Richtung eines Pros für das Tempolimit. Das begrüßt die Ministerin sehr.

Momentan ist das innerhalb der Regierungskoalition noch nicht vereinbart. Ich denke, für die Ministerin ist natürlich auch klar: Damit es noch einmal zu einer Befassung mit dem Thema kommen kann, wird es sicherlich auch einer klaren zivilgesellschaftlichen Positionierung zu dem Thema bedürfen. Insofern fühlt sie sich also bestärkt.

Alexandrin: Unsere Position dazu ist, glaube ich, hinlänglich bekannt; der Minister hat sich dazu gestern Abend auch noch einmal geäußert. Wir stehen mit dieser Position übrigens nicht ganz alleine da, sondern vor kurzer Zeit hat sich auch der Bundestag relativ eindeutig dazu entschlossen. Ich kann vielleicht ganz kurz wiederholen, was der Minister gestern Abend noch einmal gesagt hat:

"Wir sollten intelligent steuern. Es geht um bessere Verkehrsbeeinflussung und Verkehrslenkung durch digitale Systeme. Da kann man den Verkehr an neuralgischen Stellen punktgenau steuern, weil es eben ein Unterschied ist, ob wir von der freien Strecke sprechen oder von einer stark befahrenen Strecke."

Zusatzfrage: Ist die Studie, die da ins Gespräch gebracht wird, ein sinnvoller Vorschlag, der die Debatte versachlichen kann?

Alexandrin: Auf der einen Seite beziehen wir uns ja immer auf eine Studie, nämlich die oft genannte BASt-Studie, laut der die Durchschnittsgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 117 km/h beträgt. Inwieweit eine weitere Studie weiter dazu beitragen kann, bleibt offen.

Haufe: Für die Bundesumweltministerin ist es so, dass natürlich gerne noch einmal eine Untersuchung gemacht werden kann, gerade weil es zu einer Versachlichung beiträgt, wenn verschiedene Untersuchungen - die es ja schon heute gibt, und zwar sowohl Kleinere als auch größere - vielleicht noch einmal in einer Überschau betrachtet werden und daraus dann eine Schlussfolgerung gezogen werden. Wir sind in einer Debatte, die auch nicht wirklich aufhören will. Das ist aus Sicht der Ministerin auch sehr gut so. Wenn man da noch einmal eine entsprechende gute Untersuchung hat, dann können wir das, denke ich, nur begrüßen.

Frage: Ich würde dazu gerne noch einmal das Bundesgesundheitsministerium fragen, das sich dazu ja selten äußert; aber das ist ja eine nicht unerhebliche Frage, auch was Krankheitskosten etc. durch die schweren Verkehrsunfälle, gerade auch solche durch überhöhte Geschwindigkeit auf Bundesstraßen, betrifft. Wie steht man denn dazu?

Wackers: Danke für die Frage, aber ich kann dazu nichts sagen, denn auch umweltbezogener Gesundheitsschutz fällt in die Zuständigkeit des BMU. Wir haben darüber auch keine Zahlen.

Zusatzfrage: Das heißt, auch den Gesundheitsaspekt überlassen Sie dem BMU oder dem Verkehrsministerium?

Wackers: So ist die Zuständigkeit geklärt, ja.

Frage: Frau Demmer, die Kanzlerin ist ja auch eine ehemalige Umweltministerin. Wie ist ihre Haltung zum Tempolimit?

Herr Wagner, wie ist die Haltung im Wirtschaftsministerium zum Thema Tempolimit? Die Autoindustrie möchte ja, dass es das nie gibt.

SRS'in Demmer: Ich kann hier nur noch einmal wiederholen - wie es ja auch schon gesagt worden ist -, dass es aktuell keine Planung der Bundesregierung für ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen gibt. Das ist nichts, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden wäre.

Zusatzfrage: Ich habe nach der Haltung der Kanzlerin gefragt.

SRS'in Demmer: Das ist das, was ich Ihnen hier dazu sagen kann.

Wagner: Es wird Sie wahrscheinlich nicht wundern, dass ich auch nicht mehr sagen kann als die stellvertretende Regierungssprecherin und die federführenden Ressorts. Ich habe da insoweit für das Wirtschaftsministerium auch nichts weiter beizutragen.

Zusatzfrage: Ist Herr Altmaier denn für ein Tempolimit oder offen für ein Tempolimit?

Wagner: Für mich stellt sich die Frage jetzt nicht. Solche Fragen stellen sich dann, wenn wir eine Ressortabstimmung zu verschiedenen Themen haben, und wenn es entsprechende Vorschläge gibt, wird sich sicherlich auch das Wirtschaftsministerium dazu positionieren. Ich sehe jetzt aber keinen Grund, warum wir uns dazu heute an dieser Stelle positionieren sollten.

Frage: Wahrscheinlich an das Innenministerium und das Gesundheitsministerium zu der Lungenkrankheit in China, also dem Coronavirus: In China sind jetzt ja mehrere Millionenstädte abgeriegelt worden, was die Verkehrsverbindungen angeht. Prinzipiell gefragt: Gibt es in Deutschland Notfallpläne, die so etwas auch vorsehen würden? Wäre es vorstellbar, dass man in Deutschland ganze Städte abriegelt?

An das Auswärtige Amt: Frau Adebahr, haben Sie inzwischen vielleicht neue Erkenntnisse, ob deutsche Staatsbürger irgendwie betroffen oder infiziert sind?

Wackers: Vielen Dank für die Frage. Die ist jetzt natürlich ziemlich spekulativ, und ich kann die so auch nicht beantworten. Es gibt in Deutschland Pandemiepläne, und Maßnahmen des Infektionsschutzes werden von den Gesundheitsbehörden vor Ort getroffen. Sie können jedenfalls davon ausgehen, dass immer die adäquaten Maßnahmen getroffen werden.

Kushnerovich: Ich schließe mich an und kann nichts hinzufügen.

Adebahr: Nein, nach unserer Kenntnis sind bislang keine Deutschen erkrankt. Wir bitten aber alle Reisenden, gerade auch Reisende in die abgeriegelten Städte oder nach China, vorher unsere ständig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise in Betracht zu ziehen und zu lesen. Unsere Botschaft und unser zuständiges Generalkonsulat halten auch die in China ansässigen oder aufhältigen Deutschen gerne über ganz aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. In China stehen in den nächsten fünf Tagen ja große Feiertage an; dann wird es vom Reiseverkehr her etwas ruhiger werden. Danach wird es aber eine Rückreisewelle geben. Insofern ist unser Appell an alle, die dort irgendwie in Berührung kommen könnten: Lesen Sie sich genau durch, was wir an Verhaltensregeln für solche Reisen vorschlagen.

Frage: Eine Frage zur Flüchtlingskrise an das BMI: Griechenland hat vor geraumer Zeit die EU-Partner darum gebeten, einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufzunehmen. Soviel ich weiß, ist in dieser Hinsicht nicht viel passiert - wenn überhaupt etwas passiert ist. Was ist diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Stand?

Eine Lernfrage: Es gibt eine Reihe von Kommunen und Städten in Deutschland, die den Wunsch äußern oder Pläne schmieden, Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen. Die Frage ist nun: Dürfen sie das im Alleingang tun?

Kushnerovich: Sie beziehen sich in Ihrer Frage vermutlich auf die Aufnahme von Flüchtlingskindern aus Griechenland, ist das richtig?

Zusatz: Ja, genau das meine ich.

Kushnerovich: Dazu haben wir von dieser Position aus schon mehrfach ausgeführt. Wir beobachten die Situation in Griechenland, insbesondere auf den griechischen Inseln, natürlich mit größter Sorge. Die Zustände dort sind zum Teil untragbar. Griechenland muss unterstützt werden, wir dürfen Griechenland hier nicht allein lassen; das hat unser Minister auch mehrfach betont. Allerdings ist aus unserer Sicht ein zentraler Punkt in dieser Diskussion das Vorhandensein einer europäischen Lösung. Dafür setzen wir uns ein, und Minister Seehofer führt zum Beispiel gerade jetzt beim JI-Rat in Zagreb auch Gespräche über die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Wir sind zuversichtlich und hoffen, dass diese Debatte schnell zu Ergebnissen führen werden. Es braucht aber eine europäische Lösung.

Zusatzfrage : Und zu der Lernfrage mit den Städten und Kommunen?

Kushnerovich: Dazu haben wir hier ebenfalls schon einmal ausgeführt. Grundsätzlich ist es so, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus anderen Ländern in der Verantwortung des Bundes liegt. Insofern können die Kommunen nicht selbstständig darüber entscheiden, dass Flüchtlinge aufgenommen werden. Die Aufnahme der Flüchtlinge erfolgt auf Bundesebene, und über die Verteilung auf die Kommunen entscheiden dann wiederum die Bundesländer. So ist der Mechanismus.

Zusatzfrage: Ich habe eine Zusatzfrage zu der ersten Frage: Ich habe speziell in Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gefragt. Die Bitte Griechenlands ist jetzt zwei Monate her. Meine Frage ist, ob in dieser Frage in der Zwischenzeit etwas geschehen ist.

Kushnerovich: Wir führen natürlich laufend Gespräche, auch mit Griechenland. Wie Sie wissen, war Minister Seehofer vor einiger Zeit in Griechenland und hat über die Situation dort gesprochen. Es wurden zahlreiche Hilfen vereinbart - administrative Hilfen und auch Hilfen in Form von Sachleistungen. Vieles davon ist schon umgesetzt worden. Insofern sind wir laufend in Gesprächen mit den griechischen Kollegen und sind da auch konkret aktiv geworden. Als Beispiel kann ich hier die Unterstützungsleistungen nennen, die Ende letzten Jahres erfolgt sind. Da sind Griechenland Sachleistungen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, die dabei helfen, die Unterbringungssituation von Flüchtlingen zu verbessern.

Zusatzfrage: Es tut mir leid, wenn ich darauf bestehe, aber die Reise von Herrn Minister Seehofer war im Oktober, liegt also schon einige Zeit zurück, und die Bitte der griechischen Regierung kam im Dezember. Meine Frage ist: Hat die deutsche Regierung seit Dezember beziehungsweise in den letzten zwei Monaten dieser Bitte etwas entgegengebracht, ja oder nein?

Kushnerovich: Wie gesagt, die Frage nach der Übernahme der griechischen Kinder ist nicht neu und wird nicht zum ersten Mal gestellt.

Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Wir setzen uns hier für eine europäische Lösung ein. Es muss ein Weg gefunden werden, bei dem auch andere Mitgliedstaaten mitmachen. Es kann hier aus unserer Sicht keinen nationalen Alleingang geben. Das ist unsere Position.

Im Übrigen - auch das haben wir hier mehrfach betont - ist die Situation in Griechenland untragbar. Griechenland darf nicht allein gelassen werden. Aber bei der Unterstützung muss eine tragfähige europäische Lösung gefunden werden.

SRS'in Demmer: Ich kann das hier nur noch einmal unterstreichen und wiederholen; wir haben uns hier zu diesem Thema ja schon geäußert: Natürlich ist es der Bundesregierung ein Anliegen, die Lebenssituation aller Menschen und natürlich auch die Lage der Kinder vor Ort zu verbessern. Deutschland wie auch andere Staaten übernehmen ja auch im Rahmen des Dublin-Verfahrens schutzbedürftige Minderjährige aus Griechenland. Trotzdem brauchen wir, wie der Kollege gesagt hat, europäische Lösungen. Deutschland kann das nicht alleine.

Ich kann nur noch einmal darauf verweisen, dass Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen bei ihrem Besuch hier im November gesagt hat, dass die Europäische Kommission in enger Konsultation mit den Mitgliedsländern in den nächsten Monaten einen neuen Vorschlag vorlegen wird.

Frage: Herr Zimmermann, seit heute steht eine Summe für Hilfen für Kunden von Thomas Cook im Raum, und zwar 263 Millionen Euro. Die Frage wäre, ob Sie die Zahl bestätigen können.

Es gibt eine Arbeitsgruppe im Ministerium, die an dem Procedere arbeitet. Können Sie sagen, was eigentlich genau noch offen ist und wie der Zeitplan aussieht?

Zimmermann: Vielen Dank. - Wir werden den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch über den aktuellen Stand unterrichten. Aus Respekt vor dem Parlament möchte ich dieser Unterrichtung jetzt nicht im Einzelnen vorgreifen.

Was die Höhe der Ausgleichszahlungen angeht, kann ich aber sagen, dass wir von einer Größenordnung in Höhe von etwa 225 Millionen Euro zuzüglich Abwicklungskosten ausgehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal betonen, dass im Gegenzug zu diesen Ausgleichszahlungen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden sollen. Der Bund wird diese Ansprüche dann aus eigener Hand weiterverfolgen. Wir gehen davon aus, dass wir dadurch zumindest einen Teil des Aufwandes nachträglich wieder reduzieren können.

Zusatzfrage: Geht es dabei um mehr als die 17,5 Prozent der Zürich-Versicherung?

Zimmermann: Die Frage habe ich jetzt nicht genau verstanden.

Zusatzfrage: Es geht ja um die Zahlungen, die über die 17,5 Prozent hinausgehen, die die Versicherung ohnehin übernimmt. Geht es bei der Hoffnung auf weitere Zahlungen aus abgetretenen Ansprüchen um mehr als das?

Zimmermann: Im Moment sind noch verschiedene Rechtsfragen offen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob das Versicherungsunternehmen die Haftungshöchstgrenze richtig ermittelt hat. Darum geht es im Wesentlichen.

Zusatzfrage: Frau Demmer, Herr Wagner, Sigmar Gabriel wird in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank gehen. Sehen Sie die Gefahr von Interessenkonflikten?

Wagner: Ich kann anfangen. Zunächst gilt wie immer, dass Aufsichtsräte von den Unternehmen, von den Gesellschafterversammlungen etc. bestellt werden, die die Entscheidung treffen. Ich glaube, es ist gute Praxis, dass wir das im Einzelnen nicht kommentieren.

Daneben gibt es für ehemalige Regierungsmitglieder Regelungen zur Karenzzeit, die dabei selbstverständlich eingehalten werden müssen. Die sehen im Einzelnen vor - das wird vom Kanzleramt betreut -, dass in einer bestimmten Zeitperiode danach die Aufnahme der Tätigkeit vorher anmeldet werden muss. Ich habe, ehrlich gesagt, jetzt keinen Überblick darüber, wie viel Zeit in dem Fall vergangen ist. Das sind alles Sachen, die im Einzelfall geprüft werden müssten. Das ist sozusagen die abstrakte Regelung.

SRS'in Demmer: Es gibt die Karenzzeitregelung, um die von Ihnen angesprochenen Interessenkonflikte ja gerade zu vermeiden, auszuschließen. Die Karenzzeit für Sigmar Gabriel ist am 14. September 2019 abgelaufen.

Zusatzfrage: Trotzdem noch einmal die konkrete Nachfrage: Die Deutsche Bank ist nicht irgendetwas. Wir haben nicht mehr die Deutschland AG. Aber trotzdem stellt sich die Frage von Interessenkonflikten noch einmal in besonderer Form. Auch für Sie?

Wagner: Frau Demmer und ich haben gerade ausgeführt, dass es dazu extra eine gesetzliche Regelung gibt, nämlich das Karenzzeitgesetz. Das ist der Maßstab, nach dem sich solche Vorgänge richten.

Frage: Das BMF hatte sich gewünscht, dass es eine große deutsche starke Bank gibt. Hilft diese Personalie denn bei Ihrem Wunsch?

Frau Adebahr, wie bewertet Ihr Haus den Wechsel Ihres Ex-Ministers? Ist das hilfreich für Demokratiewerbung und Korruptionsbekämpfung?

Frau Demmer, wie bewertet die Kanzlerin diesen Schritt? In der Bevölkerung gibt es immer mehr Misstrauen gegenüber der herrschenden Politik. Korruptionsvorwürfe - das ist ja jetzt ein Geschenk für alle Kritiker, oder?

SRS'in Demmer: Ich teile die Ihrer Frage zugrundeliegende Analyse so nicht. Ich weise noch einmal daraufhin, dass es ja gerade diese Karenzzeitregelung gibt, um Interessenkonflikte auszuschließen. Nach dieser Regel ist die Karenzzeit im September vergangenen Jahres ausgelaufen.

Adebahr: Ich kann mich dem, was Frau Demmer gesagt hat, nur anschließen.

Kuhn: Den ersten Teil Ihrer Aussage weisen wir zurück.

Zu der Besetzung von Herrn Gabriel hat mein Kollege aus dem Wirtschaftsministerium alles gesagt. Das ist eine Entscheidung der Aktionäre.

Zu Karenzzeiten haben die Kollegen hier alles gesagt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Frau Demmer, Sie hatten die abgelaufene Karenzzeit angesprochen. Folgt daraus, dass die Bundesregierung mit diesem Vorgang gar nicht befasst war oder gab es vielleicht vorab eine Information vorab an die Bundesregierung, die nicht der Anzeigepflicht unterlag?

SRS'in Demmer: Die Karenzzeit ist abgelaufen. Damit ist auch das Gremium, das sonst damit eigens immer befasst wird - die Entscheidung trifft ja die Bundesregierung nicht selbst -, gar nicht befasst worden.

Frage: Frau Demmer, ich habe noch nicht ganz verstanden, was die Kanzlerin davon hält, dass der ehemalige Vizekanzler, Bundesaußenminister, Bundeswirtschaftsminister jetzt in den Aufsichtsrat einer Bank wechselt, der es wirtschaftlich nicht so besonders gut geht. Findet sie das in Ordnung, oder findet sie das nicht gut? Ist da möglicherweise ein Geschmäckle dran, auch wenn die Karenzzeit von 18 Monaten natürlich längst vorbei ist?

SRS'in Demmer: Ich bewerte die Fortsetzung der Lebenswege einzelner Kabinettsmitglieder hier jetzt nicht.

Frage: Frau Demmer, können Sie sagen, wie viele Entscheidungen das Gremium seit dem Inkrafttreten des Gesetzes getroffen hat?

SRS'in Demmer: Das müsste ich nachreichen.

Zusatz: Danke.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Verkehrsministerium. Nach diesem schrecklichen Unfall in Thüringen fordern manche Elternverbände eine Anschnallpflicht in Schulbussen. Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen für eine Anschnallpflicht in Schulbussen? Wie stehen Sie überhaupt zu dem Thema?

Alexandrin: Zunächst einmal möchte ich den Familien unsere tiefe Anteilnahme aussprechen und den Einsatzkräften für ihre schnelle Hilfe danken.

In puncto Anschnallpflicht gilt es, generell zwischen dem regulären Linienverkehr zu unterscheiden, der heute aufgrund der häufigen Ein- und Aussteigsituation noch keiner Gurtpflicht unterliegt, und dem Personentransport in Reisebussen. Dort gilt bereits seit 1998 die Gurtpflicht und damit auch die Anschnallpflicht. Nun ist es so, dass die Personenbeförderung - speziell der Transport zur Schule - eine Mischform der beiden Sachen darstellt. Wir haben längere Schulwege, die heute schon zum Teil mit Reisebussen absolviert werden. Dort gilt bereits heute diese Anschnallpflicht. Weiterhin gibt es bereits die Möglichkeit, durch den Schulträger mit dem Transportunternehmen eine entsprechende Regelung für eine Gurt- beziehungsweise Anschnallpflicht zu vereinbaren.

Der Minister hat sich gestern dazu bereits dahingehend geäußert, dass er dieses schreckliche Schulbusunglück noch einmal zum Anlass nehmen wird, um mit den zuständigen Bundesländern intensiv zu sprechen und ihnen vorzuschlagen, dass die seit 2005 geltenden Empfehlungen für die Schülerbeförderung zu aktualisieren sind. Wir sind relativ zuversichtlich, dass wir auch mit den Bundesländern eine entsprechend schnelle Lösung finden werden. Denn klar ist: Uns ist allen daran gelegen, dass unsere Kinder sicher zur Schule kommen.

Vorsitzender Buschow: Es gibt noch zwei Nachlieferungen. Zunächst einen Termin der Kanzlerin und dann eine Nachlieferung in Sachen Thomas Cook. Fangen wir mit dem Thema Thomas Cook an.

Zimmermann: Mir ist lediglich aufgefallen, dass ich Ihre zweite Frage nach dem weiteren Verfahren in Sachen Thomas Cook noch nicht beantwortet hatte.

Wir hatten am 17. Januar eine Pressemitteilung dazu herausgegeben, die auch noch dem aktuellen Stand entspricht. Danach sollen die Geschädigten aktuell Folgendes beachten: Soweit sie das noch nicht getan haben, müssen sie ihre Ansprüche aus dem Sicherungsschein gegenüber der Zürich-Versicherung geltend machen. Sie müssen auch die Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Genauere Informationen lassen sich der Pressemitteilung entnehmen.

Darüber hinaus ist angekündigt, dass die Bundesregierung in den nächsten Wochen ein einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen und die betroffenen Pauschalreisenden öffentlich über das Verfahren der Abwicklung und die nächsten Schritte informieren wird. Das ist noch der aktuelle Stand.

SRS'in Demmer: Ein Termin der Bundeskanzlerin ist im Eifer des Gefechts untergegangen, den ich gerne noch nachtragen würde:

Am Dienstag, dem 28. Januar, nimmt die Bundeskanzlerin ab 11 Uhr an der Festveranstaltung "30 Jahre Friedliche Revolution und Neugründung des Freistaates Sachsen - 90 Jahre Kurt Biedenkopf" in der Dresdener Frauenkirche teil. Im Laufe der Veranstaltung wird die die Kanzlerin eine Rede halten.

Veranstalter ist die Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit der Sächsischen Staatskanzlei. Bei Nachfragen zu Teilnehmern, Akkreditierung etc. würde ich Sie bitten, diese an die Konrad-Adenauer-Stiftung zu richten.

Freitag, 24. Januar 2020

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 24. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-24-januar-2020-1715934
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang