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PRESSEKONFERENZ/1982: Regierungspressekonferenz vom 20. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 20. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 20. Januar 2020

Themen: Berliner Libyen-Konferenz, Family Research and Demographic Analysis, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts, Entwurf eines Grundrentengesetzes, Oxfam-Bericht zu sozialer Ungleichheit, Global Social Mobility Index des Weltwirtschaftsforums, Medienberichte über Bedrohungen für US-Soldaten in Deutschland, CDP-Ranking von Unternehmen, möglicher Austritt des Irans aus dem Atomwaffensperrvertrag, Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, Kampagne #Dorfkinder des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Forderung nach Befassung des Koalitionsausschusses mit den jüngsten Bauernprotesten, Einstufung des Überwasserschiffbaus als Schlüsseltechnologie, Cyber Innovation Hub der Bundeswehr, Bündnis "Sichere Häfen", Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus griechischen Flüchtlingslagern, Ausbruch des Coronavirus in Wuhan, Kohleausstieg, Vorgehen der französischen Polizei gegen Demonstranten

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Collatz (BMVg), Grünewälder (BMI), Kappes (BMZ), Abt (BMBF), Kempe (BMFSFJ), Zimmermann (BMJV), Ewald (BMG), Schneider (BMAS), Wogatzki (BMF), Eichler (BMWi), Lenz (BMEL)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Zu Libyen und dem, was jetzt nach der Konferenz folgt, hätte ich eine Frage an Herrn Seibert, vielleicht auch an Herrn Breul, wie sich die Bundesregierung jetzt auf mögliche Anforderungen vorbereitet. Hat man da schon ein Set von Ideen? Herr Borrell hat heute in Brüssel erneut gesagt, dass man auf eine solche Militärmission vorbereitet sein müsse. Laufen da also die Vorarbeiten? Können Sie uns ein bisschen etwas dazu sagen?

StS Seibert: Der Kollege aus dem Außenministerium wird sicherlich dazu auch noch etwas sagen. Die Bundeskanzlerin hat sich ja gestern Abend auf der Pressekonferenz ausführlich geäußert. Das ist nun gerade mal einen halben Tag her. Das heißt, der Stand, den sie gestern verkündet hat, ist auch der Stand heute Morgen.

Was wir sagen können, ist: Es ist richtig, diese Initiative einer Konferenz ergriffen zu haben. Es ist richtig, dass die Bundeskanzlerin, der Außenminister und ihre Spitzenbeamten dieses Treffen monatelang sorgfältig vorbereitet und es gestern durchgeführt haben.

Die Beschlüsse, auf die sich nun gestern alle Konferenzteilnehmer einigen konnten, öffnen den Weg für den Plan des UN-Sonderbeauftragten. Das war ja unsere Hauptabsicht. Damit öffnen sie den Weg für einen politischen Prozess, wobei jeder weiß - ganz sicher wissen es die Bundeskanzlerin und der Außenminister -: Jetzt kommt es darauf an, dranzubleiben, die Umsetzung dieser Beschlüsse zu überprüfen und zu begleiten. Genau das ist vorgesehen.

Der Außenminister hat sich heute in Brüssel, wenn ich das richtig sehe, dazu schon geäußert, also zu dem Follow-up-Mechanismus, auf den sich die Teilnehmer der gestrigen Konferenz geeinigt haben und bei dem Deutschland auch wieder sehr engagiert sein wird.

Breul: Ich kann vielleicht nur kurz ergänzen: Wir wollen uns als Bundesregierung einbringen. Die Europäische Union will sich einbringen. Darüber wird heute in Brüssel gesprochen. Wichtig ist, dass wir nicht den dritten Schritt vor dem ersten tun. Das ist gestern ja auch noch mal in den Äußerungen in der Pressekonferenz deutlich geworden.

Nächster wichtiger Schritt ist, dass aus der gegenwärtigen Waffenruhe ein Waffenstillstand wird. Daran arbeiten wir jetzt. Dann wird natürlich auch zu überlegen sein, in welcher Form und durch wen die Einhaltung eines solchen Waffenstillstands am besten überwacht werden kann. Das sind Gespräche, die in erster Linie mit der libyschen Seite geführt werden, ebenso in den Vereinten Nationen, in der ganzen internationalen Gemeinschaft, in den Follow-up-Ausschüssen zur Berlin-Konferenz, die Herr Seibert gerade erwähnte.

Es ist also eine Debatte, die dann stattfinden kann. Das war gestern kein großes Thema. Da ist die Debatte heute in den Kommentarspalten in Deutschland ein paar Schritte vor den eigentlichen Entwicklungen.

StS Seibert: Ich will noch hinzufügen: Bei der Überführung einer Waffenruhe in einen Waffenstillstand sind zunächst einmal die libyschen Konfliktparteien gefragt. Dafür wird jetzt dieses 5+5-Militärkomitee eingerichtet, von beiden Seiten besetzt. Es ist ein wirkliches Ergebnis der letzten Tage und auch der Konferenz, dass beide Seiten ihre Personen, ihre Vertrauten für dieses Komitee benannt haben, sodass es nun zügig seine Arbeit aufnehmen kann. Das heißt, da liegt jetzt erst einmal bei den Konfliktparteien Verantwortung.

Trotzdem ist es richtig, dass die Teilnehmer der Libyen-Konferenz, die gestern um den Tisch saßen, mit ihrer Verantwortung nun gestern nicht fertig geworden sind, sondern diese Verantwortung weiterhin tragen werden und tragen wollen und sich dafür auch Strukturen sozusagen ausgedacht haben.

Zusatzfrage: Herr Breul, teilen Sie denn die Einschätzung von Herrn Borrell, das, was er heute Morgen gesagt hat, dass es ungeachtet dessen, dass man noch nicht entschieden hat, a) ob man zum Waffenstillstand kommt, b) was dann genau passiert, ohne Europa bei der Einhaltung und Überwachung eines Waffenstillstands aber nicht gehen wird?

Breul: Die Äußerungen von Herrn Borrell habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht vor mir liegen. Darum kann ich es nicht im Einzelnen kommentieren.

Wichtig ist für uns: Wir wollen uns einbringen - ich sagte es bereits - als Bundesregierung und auch im Rahmen der EU, aber ganz entscheidend kommt es darauf an: Wie sieht denn dieser Waffenstillstand aus? Was vereinbaren die Parteien vor Ort? Ist eine Art von Überwachung überhaupt angedacht? All diese Fragen sind noch nicht beantwortet. Bevor diese Fragen nicht beantwortet sind, kann man auch nicht wirklich darüber diskutieren, was genau Europas Rolle in dem weiteren Prozess sein kann.

Frage: Inwieweit laufen denn im Verteidigungsministerium schon Vorbereitungen für eine mögliche Mission? Wird ausgeplant? Läuft dieser Prozess bereits an?

Collatz: Ich denke, es ist auch aus den Aussagen eben deutlich geworden, dass jetzt ein politischer Prozess begonnen wurde. Deutlich wurde auch, auch aus den Worten der Kanzlerin, dass wir nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen sollen. Erst mal geht es um die Vereinbarung eines Waffenstillstandes. Dann muss man sich darüber unterhalten: Was ist notwendig, um diesen Waffenstillstand zu überwachen?

Da wird sicherlich in einem dritten Schritt auch die Frage gestellt werden: Was ist der militärische Beitrag dazu? Wer leistet etwas dazu? Unsere Ministerin hat ja auch schon deutlich gemacht, dass dann, wenn es so weit ist, in diesem dritten Schritt sicherlich auch die Bundeswehr antwortfähig sein wird. Derzeit ist das noch Spekulation. "Contingency planning" - so nennt man das ja auf militärischer Seite - findet immer statt, also eine generische Planung zu Beiträgen. Aber dazu kann ich hier überhaupt nichts sagen, weil das rein spekulativ wäre.

Frage: Ich habe eine Frage zum Waffenembargo oder zu möglichen Verletzungen des Embargos. Die Kanzlerin hat ja gestern zu Recht gesagt, dass man einen Waffenstillstand erst dann überwachen kann, wenn man ihn hat.

Bei einem Waffenembargo verhält sich das ja etwas anders. Wenn ich es gestern richtig begriffen habe, gelten die Verpflichtungen des Waffenembargos sofort. Ich frage mich, wer das ab sofort überwacht und wie man Verletzungen ahnden will.

Der Sicherheitsrat wurde gestern ein- oder zweimal erwähnt. Herr Seibert oder Herr Breul, wie läuft dort das Timing?

StS Seibert: Wichtig ist ja, dass das, was gestern auf der Berliner Konferenz verabschiedet wurde, auch dem UN-Sicherheitsrat zugetragen werden soll und der UN-Sicherheitsrat - die Ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat waren ja gestern vertreten - diese Beschlüsse auch aus sich heraus unterstützen wird, was der ganzen Verpflichtung auf das Waffenembargo noch mal eine zusätzliche Bedeutung gibt.

Man ist sich einig darüber, dass nach der gestrigen Berliner Konferenz dann weitere Verletzungen des Waffenembargos, wenn sie eintreten, wirklich auch benannt werden und dass der Sicherheitsrat sich damit befasst.

Wichtig ist ja das Ergebnis von gestern, dass alle externen Akteure, die einzelne Parteien in Libyen unterstützen und auch ausrüsten, zugesagt haben, dass sie, solange die Waffenruhe hält, keine weitere Unterstützung, keine weiteren militärischen Lieferungen oder Entsendungen nach Libyen vornehmen werden.

Breul: Wenn ich noch kurz ergänzen darf: Ich will Sie auf die einschlägigen Punkte der Erklärung von gestern hinweisen. Ab Punkt 18 gibt es ein Kapitel "Waffenembargo". Da wird noch einmal deutlich: Es gibt ein geltendes System bei den Vereinten Nationen, einen geltenden Überwachungsmechanismus.

Was wir gestern gesehen haben, ist sozusagen erst mal die Selbstverpflichtung der Staaten, das Embargo einzuhalten, und gleichzeitig die Verpflichtung - ein bisschen weiter unten, Punkt 21 - der Staaten, den Überwachungsmechanismus weiter zu stärken und da, wo er in der Vergangenheit nicht ausreichend funktioniert hat, ihn zu verbessern. Das ist aber jetzt ein Ball, der in New York beim Sicherheitsrat und bei den Gremien liegt, die dazu dienen, zu überwachen, dass die Sicherheitsratsresolutionen eingehalten werden.

Zusatzfrage: Da muss man doch keine Entwicklungen vor Ort abwarten; da kann der Sicherheitsrat ab jetzt jederzeit handeln. Verstehe ich das richtig? Ist das eine Frage von Stunden oder Tagen, bis man diesem Embargo und der Selbstverpflichtung auch "Zähne" gibt? Oder kann das auch noch sehr viel länger dauern?

Dann habe ich an Sie, Herr Breul, noch eine Lernfrage - man will es ja richtig machen -: Mir ist aufgefallen, dass Herr Maas seit gestern Abend von Feldmarschall Haftar spricht. Wir haben ihn wochenlang General genannt. Ich frage mich - vielleicht kann da Herr Collatz als Experte auch etwas beisteuern -: Wie verhält sich das?

Breul: Diese Frage würde ich gern an das BMVg abgeben; da bin ich überfragt.

Zu dem Waffenembargo: Das Embargo gilt ja schon. Wir haben eine gültige Sicherheitsratsresolution, die auch "Zähne" hat. Das Problem war: Sie wurde in der Vergangenheit nicht zu 100 Prozent angewandt. Daran wollen die gestern beteiligten Staaten - davon sind ja etliche im Sicherheitsrat - etwas ändern.

Ich kann Ihnen noch nicht sagen, wann genau die Sitzung in New York stattfinden wird, aber selbstverständlich wird da der Generalsekretär oder einer seiner Vertreter den Sicherheitsrat über den Prozess unterrichten, und dann wird der Sicherheitsrat sich damit befassen. In welcher Form dies geschehen wird, dem kann ich hier nicht vorgreifen. Diese Beratungen werden in New York stattfinden.

Es ist natürlich die klare Erwartung von uns, aber auch von allen anderen Konferenzteilnehmern - das wird ja aus der Erklärung deutlich -, dass das jetzt schnell passiert.

Collatz: Aus meinen rudimentären Kenntnissen der Dienstgradverordnung kann ich nur sagen, dass der Dienstgrad oder der Titel Feldmarschall in der Bundeswehr nicht vergeben wird. Wie das in anderen Armeen ist, dazu kann ich mich hier nicht einlassen.

Zusatzfrage: Aber dazu hätte ich gerne eine Klärung. Herr Breul, können Sie das nachreichen?

Breul: Vielleicht bekomme ich gleich eine SMS. Dann reiche ich das nach.

Frage: Zwei Fragen, eine an Herrn Seibert zum Setting der Gespräche gestern: Haftar und Sarradsch waren beide in Berlin, aber nicht am großen Tisch. Sie haben, glaube ich, auch nicht direkt miteinander gesprochen, sondern wurden separat informiert. War dieses Setting Wunsch und Vorgabe der Regie der Bundesregierung, oder war es eher einem Wunsch der direkten Konfliktparteien folgend, die partout nicht miteinander reden wollten?

Die zweite Frage geht an Herrn Breul. Ich glaube, der Außenminister hat nach dem gestrigen Treffen zur Situation der Flüchtlinge gesagt, man könne nicht einerseits die Bedingungen in den Flüchtlingslagern als unmenschlich betrachten, dann aber doch Flüchtlinge dorthin schicken wollen.

Was bedeutet diese Aussage - er trifft sie als Außenminister ja letztlich für die Bundesregierung - für die weitere Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, möglicherweise auch, wenn Flüchtlinge auf dem Meer angetroffen oder gerettet werden?

StS Seibert: Die Konferenz ist gestern im Kanzleramt so durchgeführt worden, wie es realistisch und erfolgversprechend erschien.

Zusatzfrage: Aber, Herr Seibert, Entschuldigung, das bestreitet auch keiner. Aber von wem ging das Setting, die Initiative aus, die beiden nicht zusammenkommen zu lassen, sondern getrennt dasitzen zu haben und auch nicht in der großen Runde dabeizuhaben? Das können Sie uns doch sagen.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin war die Gastgeberin dieser Konferenz, in enger Absprache mit dem UN-Generalsekretär. Deswegen hat sie als Gastgeberin natürlich auch die Organisation der Konferenz überblickt.

Breul: Die Situation der Menschenrechte und natürlich auch der Flüchtlinge vor Ort in Libyen ist ja Teil der Erklärung. Dazu finden Sie dort einige Punkte. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir da natürlich Verbesserungen brauchen. Das braucht aber auf der anderen Seite eine Rückkehr zur Staatlichkeit. Dazu brauchen wir ein Ende der Kampfhandlungen.

All diese Themenkomplexe sind also eng miteinander verwoben. Selbstverständlich sind Themen wie Menschenrechte, Schutz vor Kampfhandlungen, aber auch Schutz vor Misshandlungen relevant. Wir werden weiter unseren Beitrag dazu leisten, Verbesserungen vor Ort zu erzielen, und das natürlich in Unterstützung der verschiedenen UN-Institutionen, die vor Ort schon tätig sind.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wenn die Bundeskanzlerin, wie Sie sagen, das Geschehen und die Organisation überblickt hat, bedeutet das, dass weder Haftar noch Sarradsch den Wunsch hatten, gemeinsam mit am großen Tisch zu sitzen?

StS Seibert: Erstens hat die Bundeskanzlerin sich ja gestern in der Pressekonferenz auch dazu geäußert, dass der Außenminister und sie getrennte Gespräche mit Premierminister Sarradsch und mit General Haftar geführt haben. Sie hat auch begründet, dass diese beiden derzeit jedenfalls nicht in ein direktes Gespräch kommen oder kommen wollen. Das ist das, was ich "realistisch" genannt habe. Damit muss man ja umgehen.

Die Konferenz hatte zum Ziel, die externen Akteure, die Einfluss auf die Kriegsparteien in Libyen haben und/oder diese Kriegsparteien aktiv unterstützen, an einen Tisch zu bringen, inklusive der P5, also der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, und der relevanten internationalen Organisationen. Das war die Zielgruppe dieser Konferenz.

Frage: Herr Seibert, würde es denn aus Sicht der Bundesregierung Sinn machen - oder wird vielleicht sogar darüber nachgedacht? -, eine Art EU-Sondergesandten für Libyen zu beauftragen, vor dem Hintergrund, dass die Vereinbarung doch sehr komplex ist und die Europäische Union - das wäre jetzt meine Frage auch an Herrn Breul - ja nicht unbedingt mit einer Stimme spricht?

Wie optimistisch sind Sie denn, dass die Europäische Union, die Regierungen wirklich mit einer Stimme sprechen, gerade auch mit Blick auf Griechenland? Die Regierung hatte vorab angekündigt, möglicherweise mit einer Blockade zu drohen.

StS Seibert: Die ganze gestrige Konferenz ist ins Leben gerufen und durchgeführt worden, um die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten, Ghassan Salamé, zu unterstützen, der einen Fahrplan für einen politischen Prozess in Libyen hat. Wir haben diese Konferenz gemacht, damit sich die Tür öffnet für die Umsetzung dieses Fahrplans. Insofern ist die UN mit ihrem Sonderbeauftragten für uns erst einmal die entscheidende Autorität.

Trotzdem haben Sie vollkommen recht: Es ist ganz wichtig, dass alle Akteure und ganz besonders natürlich die Europäer mit einer Stimme sprechen. Auch das war ja Ziel der gestrigen Konferenz. Deswegen waren auch zum Beispiel der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Kommissionspräsidentin dabei. Deswegen waren die europäischen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates dabei. Das ist eine Vorbedingung, um Fortschritte machen zu können. Da haben Sie völlig Recht.

Breul: Ich glaube, in Brüssel läuft ja gerade die Debatte über die geeigneten Instrumente, wie wir den Prozess weiter unterstützen können. Es ist mir kein konkreter Vorschlag des Hohen Vertreters bekannt. Da sind wir, denke ich, offen, was irgendwelche Formate angeht.

Wichtig ist uns - Herr Seibert hat es gerade schon gesagt -, dass wir als Europäer da an einem Strang ziehen. Ich kann Ihnen nur von den Eindrücken der letzten Monate aus dem Berliner Prozess berichten, der gestern in der Berliner Konferenz gipfelte. Da haben wir als Europäer an einem Strang gezogen.

Zusatz: Es wurde noch nicht beantwortet, wie sich die griechische Regierung jetzt verhalten wird.

StS Seibert: Dazu, wie sich die griechische Regierung verhalten wird, muss ich Sie bitten, in Athen nachzufragen. Die Frage der Teilnahme oder Nichtteilnahme Griechenlands haben wir ja hier letzte Woche ausführlich besprochen. Griechenland hat Sorgen wegen eines Seerechtsabkommens zwischen der Türkei und der libyschen Regierung. Über diese Sorgen ist in Europa, im Europäischen Rat schon diskutiert worden. Wir können diese Sorgen verstehen und teilen sie. Sie waren aber nicht Gegenstand der gestrigen Konferenz.

Frage: Zwei Lernfragen, Herr Seibert: Könnten Sie sagen, was zum Thema Öl gesagt wurde? Gab es da irgendwie Aufteilungsgespräche? Was waren da die Ergebnisse? Das ist mir noch nicht ganz klar.

Sie sagten gerade interessanterweise, alle externen Akteure seien dabei gewesen. Das heißt, Griechenland und Tunesien gehören nicht zu den externen Akteuren in Sachen Libyen?

StS Seibert: Externe Akteure, die eine der beiden Seiten beeinflussen, unterstützen, ausrüsten. Das war der Nachsatz, der wichtig ist.

Dass die Nachbarn in der Region intensivst und oft auch sehr negativ von der Instabilität und dem Chaos in Libyen betroffen sind, ist ja vollkommen klar. Das gilt noch viel mehr natürlich auch für die Sahel-Staaten. Deswegen war gestern als ein Nachbar und für die Nachbarschaft der algerische Präsident da; deswegen war die Afrikanische Union vertreten.

Zu Ihrer ersten Frage, zum Öl: Herr Breul, können Sie dazu eine Antwort geben? Ich muss gerade in den Schlussfolgerungen suchen.

Breul: Einschlägig ist da, denke ich, Absatz 39 der Erklärung. Da wird eine Reihe von UN-Resolutionen noch mal betont, und es gibt die Unterstützung der Konferenzteilnehmer, dass das Regime, das man in Ölfragen gefunden hat - das ist ja, wie Sie wissen, für Libyen, für die libysche Gesellschaft ein ganz zentrales -, noch mal bekräftigt wird und alle Parteien aufgefordert werden, sich an das Regime, das man da gefunden hat, zu halten.

Zusatzfrage: Anders formuliert: War das Thema Öl gestern ein Streitpunkt? Die Italiener haben ja andere Interessen in Sachen Öl in Libyen als andere Teilnehmer.

Herr Seibert, Punkt 47 betont die Notwendigkeit, all jene zur Verantwortung zu ziehen, die das Völkerrecht verletzt haben. Hier geht es um Folter, Misshandlungen, Menschenhandel. Wie sollen die zur Verantwortung gezogen werden? Geht es da um den Internationalen Strafgerichtshof?

StS Seibert: Zunächst mal zum Thema Öl: Libyen ist ja ein reiches Land gewesen, und das hat auch mit seinen Ölvorkommen zu tun. Insofern können Sie sich vorstellen, dass in dem innerlibyschen Konflikt, der derzeit militärisch ausgetragen wird, der Zugriff auf das Öl und auf die Öleinkünfte eine erhebliche Rolle spielt.

Dem wird man sich also widmen müssen, wenn es um Aussöhnung und einen politischen Prozess in Libyen geht. Aber erst einmal muss eine gerade erst sozusagen in Kraft getretene Waffenruhe stabilisiert werden, in einen nachhaltigen Waffenstillstand überführt werden, und dann kommen politische Gespräche, vielleicht Versöhnungsgespräche, wie Sie das nennen wollen. In ihnen wird dann die wirtschaftliche Seite, werden diese Fragen eine wichtige Rolle spielen.

Breul: Zu dem anderen Aspekt: Auch das war gestern nicht das Hauptthema der Verhandlungen hier in Berlin. Klar ist aber auch - das haben die Beteiligten noch mal unterstrichen -, dass die Notwendigkeit gesehen wird, das, was in Libyen geschehen ist, auch rechtlich aufzuarbeiten. An diesem Punkt sind wir aktuell nicht, weil es natürlich im Moment auch nicht die Instrumente vor Ort gibt, die das leisten können.

Nichtsdestotrotz - das ist aber auch ein Punkt, der nicht speziell auf Libyen bezogen ist - ist es die vorrangige Aufgabe, solange das der Fall ist, entsprechend zu dokumentieren und nachzuhalten, welche Verletzungen begangen wurden, um das dann auch rechtlich entsprechend aufarbeiten zu können.

Zusatzfrage: Aber es würde dann unter den Internationalen Strafgerichtshof gehen, der die dann später aufarbeitet?

Breul: Das wird man sehen.

Frage: Es kursiert ein Video eines ZDF-Kollegen, wonach ein Demonstrant - das ist nicht ganz klar; eventuell ist es ein Kameramann - von einer Sicherheitskraft des türkischen Präsidenten weggeschubst wird. Ich würde vom BMI gerne wissen: Gibt es dazu Erkenntnisse? Gab es weitere solcher Vorfälle?

Eine Frage an Herrn Seibert: Wie bewerten Sie das Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte?

Grünewälder: Der Fall ist mir nicht bekannt. Das muss ich noch mal prüfen. Es würde aber in die Zuständigkeit der Berliner Behörden fallen. Also lohnt es sich, auch dort nachzufragen.

StS Seibert: Auch ich kenne dieses Video nicht und kann deswegen nichts bewerten.

Frage: Eine Frage zur Nichteinladung von Tunesien: Wenn man in der letzten Minute zu einer Party eingeladen wird, weiß man ja eigentlich: Man ist nicht wirklich willkommen.

Wenn Sie jetzt sagen, das war eigentlich eine Konferenz für die Störenfriede in der Region, dann hätte Tunesien wahrscheinlich kein Problem mit dieser Nichteinladung. Aber im letzten Moment wurden sie dann doch eingeladen. Das hat ja auch zu Verstimmungen geführt. Ist das einfach eine diplomatische Fehlleistung gewesen, oder haben andere Teilnehmer darauf gedrungen, dass das einzige demokratische Land dieser Region nicht dabei ist?

StS Seibert: Die deutsch-tunesischen Beziehungen sind ja sehr gut. Die tunesische Regierung, denke ich, weiß auch, dass wir diesem Land - Sie nennen es ein demokratisches Land, und das ist ja auch so - eng verbunden sind und sich dies auch in praktischer Unterstützung niederschlägt. Das ist, glaube ich, völlig unbeeinflusst von der Frage der Teilnahme an dieser Konferenz.

Es kann im Laufe der Vorbereitung einer Konferenz immer passieren, dass man noch eine weitere Einladung ausspricht. Es kann auch passieren, dass der Eingeladene sich dann nicht in der Lage sieht, der Einladung nachzukommen.

Wir haben auf die Signale der tunesischen Regierung reagiert und in Absprache mit den Vereinten Nationen die Einladungsliste ergänzt. Ich würde sagen, das ist ein ganz normaler Vorgang. Aber das Wichtigste ist: Das wird im deutsch-tunesischen Verhältnis, jedenfalls wenn es nach uns geht, keine Verschlechterung bedeuten. Es ist ein gutes Verhältnis.

Frage: Zwei Fragen: Herr Seibert, stimmt es, dass Haftar am Ende für die Kanzlerin nicht erreichbar war? "Corriere della Sera" berichtet in Italien, dass die Kanzlerin versucht hat, am Ende mit ihm zu sprechen, aber er am Telefon nicht mehr geantwortet hat. Ist also die letzte Strecke etwas schiefgegangen?

Herr Breul, Außenminister Maas hat für Februar einen neuen Gipfel auf Außenministerebene angekündigt. Wird er eine solche Dimension haben wie die gestrige Konferenz, also mit denselben Akteuren?

StS Seibert: Ich möchte jetzt keine Details des Ablaufs dieser vielstündigen Konferenz hier ausbreiten. Was ich sagen kann, ist, dass die Bundeskanzlerin vor Beginn der Konferenz gemeinsam mit dem Außenminister ein Gespräch mit General Chalifa Haftar hatte und dass es gestern ein zweites Gespräch nicht gab.

Breul: Ich kann letztlich aus der Erklärung berichten, dass es jetzt einen Follow-up-Prozess geben soll. Ein internationales Nachfolgekomitee wird gegründet, was aus Vertretern auf hoher Beamtenebene und technischen Arbeitsgruppen auf Expertenebene besteht und das dann die jeweiligen Themenkörbe der Konferenzerklärung bearbeiten soll.

Im Februar - es gibt noch kein Datum dafür - wird es voraussichtlich auf Ebene der Außenminister lanciert und voraussichtlich hier in Berlin sein, aber das wäre dann kein Gipfel und dementsprechend - dazu könnte das BMI vielleicht mehr sagen - mit weniger Sicherheitsanforderungen, sondern eher ein Treffen auf Außenministerebene.

Zusatzfrage: Herr Seibert, es klingt nicht wirklich wie ein Detail, wenn es kein zweites Gespräch mit Haftar gab. "Corriere della Sera" schreibt, es war wie in Moskau, dass Haftar plötzlich nicht mehr erreichbar war. Es ist also nicht klar, ob er einverstanden war oder nicht. War er wirklich mit allem einverstanden, was gestern entschieden worden ist?

StS Seibert: Ich möchte den Bericht des "Corriere della Sera", den ich nicht mal kenne, auch hier nicht kommentieren, wie ich das mit Zeitungsberichten üblicherweise nicht mache.

Wir haben das Ergebnis der Konferenz. Es ist gestern ausführlich vorgetragen worden. Die Konferenz richtete sich in erster Linie an die Teilnehmer der Konferenz, also alle externen Akteure oder alle Staaten mit externen Interessen in Libyen und mit Partnerschaften mit libyschen Konfliktparteien.

Es gab ein Gespräch mit General Haftar, wie es ein Gespräch mit Premierminister Sarradsch vor der Konferenz gab, und ein zweites gab es nicht.

Es ist klar, dass jetzt ganz viel davon abhängt, wie die Konfliktparteien in Libyen mit dem umgehen, was gestern beschlossen wurde. Es ist klar, dass es jetzt an ihnen ist, über den 5+5-Militärkommissionsprozess wirklich aus der militärischen Logik auszusteigen und in einen politischen Prozess einzusteigen. Die UN wird das begleiten, und wir werden weiterhin versuchen, der UN dabei hilfreich zu sein.

Frage: Pompeo hat gestern gesagt, dass sich die Bundeskanzlerin in den nächsten Tagen dazu äußern wird, wie der Waffenstillstand überwacht werden soll. Wann muss man mit dieser Ankündigung rechnen? Können Sie dazu schon etwas sagen?

StS Seibert: Nein, weil ich die Worte des amerikanischen Außenministers, die mir auch nicht vorliegen, jetzt hier nicht interpretieren will.

Die Bundeskanzlerin hat sich gestern geäußert. Wir haben gestern und auch heute Morgen dargelegt, welcher Follow-up-Prozess jetzt organisiert werden soll, mit intensiver Beteiligung der Bundesregierung. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.

Wir sind aber auch noch nicht beim Waffenstillstand. Auch das muss ich ja leider sagen.

Frage: Leistet das BMZ heute in Libyen irgendeine Form von Hilfe? Gibt es in Ihrem Ministerium Vorkehrungen, um eine Libyen-Hilfe stärker vorzubereiten?

Kappes: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Rolle in Libyen. Wir sind mit 77 Millionen Euro seit 2015 einer der größten Geber. Wir haben beispielsweise für 15 000 Kinder einen Schulzugang geschaffen und psychosoziale Unterstützung für 10 000 Kinder (akustisch unverständlich). Wir haben acht Gesundheitszentren für 80 000 Personen reaktiviert. Wir sind dabei, unter anderem im Bereich Beschäftigung und Berufsbildung weitere Projekte vorzubereiten.

Zusatzfrage: Sie haben also auch Personal dort vor Ort. Es ist nicht abgezogen worden angesichts der Eskalation in den vergangenen Monaten, oder?

Kappes: Wir haben auf kommunaler Ebene Mitarbeiter vor Ort, aber keine internationalen Mitarbeiter.

Breul: Wenn ich kurz ergänzen darf: Es ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt, der in der Debatte heute vielleicht ein bisschen zu kurz kam, dass wir, wenn wir über das Engagement Deutschlands und Europas in Libyen reden, natürlich zu einem ganz großen Teil, um nicht zu sagen: zu einem wesentlichen Teil, vom zivilen Engagement reden, von Entwicklungszusammenarbeit, von Stabilisierungsmaßnahmen, von anderen Schritten. Das ist natürlich ein ganz wichtiges Element unseres weiteren Engagements in Libyen.

Frage: Meine Frage geht an das Innenministerium, das Bildungsministerium und das Familienministerium. BMI und BMBF haben heute bekannt gegeben, dass sie ein familiendemografisches Panel auflegen wollen, eine Studie, um herauszubekommen, welche Unterstützung Familien brauchen.

Meine Frage an die beiden beteiligten Ministerien: Warum genau machen das Ihre Häuser?

Ergänzend an das Familienministerium: Wie bewerten Sie das, und warum sind Sie nicht dabei?

Grünewälder: Meine Antwort ist die kürzeste. Wir machen das, weil das BMI für die Demografie zuständig ist. Deswegen haben wir diese Pressemitteilung herausgegeben. Für weitere Fragen würde ich die beiden Kolleginnen bitten, sich zu äußern.

Abt: Wir machen das natürlich, weil wir das Forschungsministerium sind und weil wir natürlich sozialwissenschaftliche Forschung fördern. Das ist eine ganz wichtige Breitenstudie, die in unsere Ressortzuständigkeit fällt. Insofern habe ich dem, was der Kollege gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Das ist eine Kooperation zwischen unseren beiden Ministerien. - Herr Kempe, haben Sie noch etwas zu ergänzen?

Kempe: Nein, ich habe nicht wirklich etwas zu ergänzen. Wir begrüßen es natürlich, dass auch einzelne Häuser in der Sache voranschreiten. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

Zusatzfrage: Herr Grünewälder, Sie haben von Erkenntnissen für Demografie gesprochen. Welche Erkenntnisse genau erhoffen Sie sich daraus? Der Minister selbst hat ja gesagt, man wolle herausbekommen, wie man Familien unterstützt. Wie hängt das mit den demografischen Erkenntnissen zusammen?

Grünewälder: Die Antwort kann ich Ihnen gern nachliefern.

Frage: Herr Zimmermann, im Diskussionsentwurf zum Thema des Leistungsschutzrechts, den Sie veröffentlicht haben, wird eine Grenze festgelegt, bis zu der das Leistungsschutzrecht nicht zählt, nämlich 128 mal 128 Pixel bei Bildern und bis zu drei Sekunden bei Videos. Wie kommen diese Werte zustande?

Zimmermann: Dazu gibt es eine Erläuterung in der Gesetzesbegründung, auf die ich kurz verweisen kann. Bilder mit dieser Auflösung liegen am untersten Rand der im Computerbereich gebräuchlichen Bildauflösungen. Deswegen wird die Vermarktung der Presseveröffentlichung dadurch nicht gestört. Insofern ist es legitim, eine Ausnahme bis zu dieser Grenze zu machen.

Zusatzfrage: Werden diese Beschränkungen auch für andere Urheberrechtsarten, zum Beispiel Werke von Filmproduzenten, gelten?

Zimmermann: Die Ausnahme, wie sie jetzt umgesetzt ist, gilt für das Presseleistungsschutzrecht. Welche übrigen Teile der Reform noch umzusetzen sind, wird man dann sehen. Dazu kann ich im Moment noch keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Als Zeitraum für die Stellungnahme wurde der Zeitraum bis Ende Januar gewählt, obwohl die Umsetzung eigentlich bis 2021 Zeit hat. Warum haben Sie einen so kurzen Zeitraum gewählt? Was ist die Begründung dafür?

Zimmermann: Wie Sie richtig gesehen haben, werden bestimmte Aspekte der Urheberrechtsreform vorgezogen. Wir hatten auch schon angekündigt, dass wir dafür eine zeitnahe Umsetzung anstreben. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem September, in der die deutsche Regelung zum Leistungsschutzrecht für unanwendbar erklärt (akustisch unverständlich) Da besteht daher das Bedürfnis, das möglichst zeitnah mit einer vorgezogenen Umsetzung für diesen Bereich zu korrigieren.

Frage: Bisher hat das Leistungsschutzrecht online immer nur Texte betroffen. Warum jetzt überhaupt Fotos, Forscherbilder, Videos?

Zimmermann: Es ist eine Erweiterung der Erlaubnis. Es stärkt die Freiheit des Netzes, indem die Ausnahmen erweitert werden.

Zusatz: Es stärkt die Freiheit des Netzes.

Zimmermann: Genau. Es wird eine Erlaubnis für Bilder mit einer Länge von bis zu 128 Pixeln geschaffen. Sie dürfen verwendet werden, weil dadurch Verwertungsinteressen aus unserer Sicht nicht beeinträchtigt werden.

Zusatzfrage: Aber sie durften ja vorher schon verwendet werden. Warum musste das jetzt überhaupt geändert werden? Warum kommt das jetzt überhaupt?

Zimmermann: Soweit Erlaubnisse ohnehin schon gegeben sind wie insbesondere die Erlaubnis zu Privatkopie und Ähnliches, bleibt der Anwendungsbereich uneingeschränkt. Das bleibt unangetastet.

Frage: Ich möchte den neuesten Sachstand in Sachen der Grundrente abfragen. Wie sieht es mit dem Zeitplan und der Kabinettsbefassung aus?

Es gab Berichte, dass das Gesundheitsministerium sozusagen Einspruch eingelegt habe. Stimmt das? Haben das auch andere Ministerien getan?

StS Seibert: Ich fürchte, der Sachstand entspricht dem, den wir hier auch am Freitag verkündet haben. Der Gesetzentwurf zur Grundrente befindet sich in der Ressortabstimmung, über die wir hier nicht im Detail berichten. Die Bundesregierung arbeitet daran, dass die Grundrente zeitnah im Kabinett beschlossen werden kann.

Zusatzfrage: Was heißt "zeitnah"?

StS Seibert: "Zeitnah" kann ich heute nicht genauer erklären.

Zusatzfrage: Möchte jemand noch etwas zu den Einsprüchen sagen?

Ewald: Es ist genau so, wie Herr Seibert es gesagt hat. Ich kann das nicht ergänzen.

Schneider: Ich kann das auch nur eins zu eins bestätigen. Während der Ressortabstimmung nehmen wir zu einzelnen Kritikpunkten generell nicht Stellung.

Meine Kollegin Frau Haas hat am Freitag schon betont, dass wir eine zeitnahe Kabinettsbefassung anstreben. Das bleibt so.

Frage: Herr Seibert, gegebenenfalls Frau Wogatzki, zum Thema Vermögensungleichheit: Passend zur Konferenz in Davos bringt Oxfam immer wieder eine neue, aktuelle Studie heraus. Die aktuelle besagt, dass die weltweit 2153 Milliardäre mehr Geld als 60 Prozent der Weltbevölkerung zusammen haben. Auch die Vermögensungleichheit in Deutschland und Europa nimmt zu.

Hält die Bundesregierung diese immer weiter auseinandergehende Schere zwischen Arm und Reich für ein Problem an sich? Was tut sie auf nationaler wie globaler Ebene aktuell zu diesem Thema?

Wogatzki: Ich kann Sie darauf hinweisen, dass die jetzige Regierung viel tut, um das Einkommen insbesondere von Familien mit Kindern und um mittlere und Kleine Einkommen zu stärken. Das führt zu einem Mehr an Nettoeinnahmen in Höhe von 25 Milliarden Euro, was ein ganz schöner Batzen ist, in der vollen Jahreswirkung ab 2021.

Zusatzfrage: Ich habe hier nach den Superreichsten gefragt, und Sie kommen jetzt mit Familiensteuern und Familienpolitik.

Herr Seibert, was tut die Bundesregierung, damit die massive Ungleichheit weltweit, aber auch in Deutschland - - - In Deutschland ist es ja, glaube ich, so, dass 46 Deutsche so viel besitzen wie die untersten 42 Millionen. Was tut die Bundesregierung national und global dagegen?

StS Seibert: Unsere Politik zielt, wie die Kollegin gerade schon sagte, darauf ab, dass Familien, Menschen der Mittelschicht möglichst viel von ihrem erarbeiteten Geld übrigbehalten. In dieser Legislaturperiode wie auch in den vergangenen Legislaturperioden hat es Maßnahmen gegeben, um genau diese Bevölkerungsgruppe zu entlasten.

Bei uns ist das Steuersystem so angelegt, dass es natürlich auch immer von denen nimmt, die besonders viel haben, und dass diejenigen, die wenig haben, wenig oder gar keine Steuern zahlen müssen. Der Gedanke des sozialen Ausgleichs ist nicht nur in dieser Bundesregierung, er ist in unserem Wirtschafts- und Steuersystem angelegt. Die Arbeit daran ist nie zu Ende. Man wird immer wieder neu reagieren müssen. Aber das hat sich durch die Untersuchung, auf die Sie sich beziehen, nicht geändert.

Zusatz: Jetzt haben Sie schon wieder über die Familien geredet. Ich rede von den Superreichsten. Die wollen Sie also nicht mehr belasten, weiter belasten. Die machen schon genug; die zahlen schon genug.

StS Seibert: Ich habe Ihnen dazu heute jedenfalls keine Pläne zu verkünden.

Frage: Es gibt auch eine Studie des Weltwirtschaftsforums, was den sozialen Aufstieg angeht. In dieser Studie landet Deutschland auf Platz elf. Eine der Hauptursachen seien die ungleichen Bildungschancen. Es werden gemeinsame Anstrengungen von Konzernen und Regierung gefordert. Sehen Sie ebenfalls Handlungsbedarf, was die Bildungschancen angeht?

StS Seibert: Bevor ich hier weitere Studien kommentiere, sollten sie mir, denke ich, vorliegen, sollte ich sie kennen und sollten sie auch von der Bundesregierung ausgewertet sein. Das kann ich hier jedenfalls heute nicht bieten. Also werden wir uns das anschauen.

Frage: "Newsweek" hat Sonntag einen Bericht veröffentlicht, nach dem es eine unmittelbare Bedrohung für US-Soldaten in Deutschland geben solle. Das sei angeblich auch vom US-Oberkommando in Europa bestätigt worden. Nachdem deutsche Behörden darüber informiert worden seien, sei angeblich festgestellt worden, dass es gar keine Bedrohung gegeben habe.

Meine Frage an das BMI: Können Sie uns etwas dazu sagen, ob es eine Bedrohung gab und, falls ja, inwiefern, in welcher Form?

Grünewälder: Die Berichte, die Sie ansprechen, kenne ich nicht.

Zur Bedrohungslage in Deutschland ist zu sagen, dass sie unverändert ist, wie sie ist. Alles andere müsste ich Ihnen nachreichen. Es gibt keine Erhöhung oder Verringerung der Bedrohung in letzter Zeit; es ist unverändert.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium, auch im Vorfeld von Davos: Die britische NGO CDP hat weltweit, glaube ich, 8000 Unternehmen untersucht und ein Ranking im Hinblick auf Umweltschutz erstellt. Darunter haben nur neun deutsche Unternehmen die Bestnote A erhalten. Diese Note setzt sich zum einen aus wirksamen Maßnahmen zum Umweltschutz und zum anderen aus Transparenz der Maßnahmen zusammen.

Kennen Sie diese Studie? Wie bewerten Sie es, dass deutsche Unternehmen relativ schlecht abschneiden? Was gedenken Sie gegebenenfalls dagegen zu tun?

Eichler: Ich kenne diese Studie nicht und kann mich deshalb derzeit dazu nicht äußern.

Zusatzfrage: Würde es Sinn machen, darum zu bitten, dass Sie sich kundig machen und nachliefern?

Eichler: Das kann ich gern tun.

Frage: Der iranische Außenminister hat heute damit gedroht, dass der Iran, wenn die Europäer bei ihrer Haltung blieben, die Streitschlichtung anzurufen, aus dem Atomwaffensperrvertrag austreten würde. Ich wüsste gern Ihre Reaktion dazu.

Ich wüsste auch gern, wann denn das Treffen mit dem Iran im Rahmen des Streitschlichtungsmechanismus stattfinden soll.

Breul: Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen leider noch kein Datum nennen. Ich meine, ich hätte es Freitag schon erwähnt: Es ist jetzt Sache des Hohen Vertreters der EU, mit den beteiligten Staaten einen Termin zu finden und das dann entsprechend einzuberufen.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Äußerung habe ich gesehen. Solche Äußerungen gab es auch schon in der Vergangenheit. Ich denke, unsere Position dazu ist bekannt. Wir halten es nach wie vor so, dass wir uns nicht nach Ankündigungen richten, sondern nach dem tatsächlichen Verhalten. So wollen wir es auch in diesem Falle halten.

Zusatzfrage: Sehen Sie es also nicht als Eskalation, da Sie darauf hinweisen, dass er das ja früher schon einmal angedroht hat?

Breul: So können Sie das sehen.

Frage: Es kursiert gerade der Entwurf des Whitepapers der EU-Kommission zum Stichwort "künstliche Intelligenz". Darin ist auch von einem Moratorium für die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von drei bis fünf Jahren die Rede.

Inwiefern hält das BMI ein solches Moratorium für sinnvoll oder für nicht zielführend?

Grünewälder: Auch diesen Bericht, auf den Sie sich beziehen, kenne ich jetzt nicht.

Zum Thema der Gesichtserkennung ist allerdings allgemein zu sagen, dass das BMI das als wichtige Form ansieht, um zum Beispiel Verbrechen aufzuklären. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware wurde zum Teil positiv getestet.

Unser Ziel ist es nun, das gesetzlich abzusichern und eine Regelung im Bundespolizeigesetz als Grundlage für eine rechtssichere Anwendung solcher Computerprogramme zur Gesichtserkennung zu schaffen. Diese Novelle des Bundespolizeigesetzes wird gerade vorbereitet. Wenn der Entwurf steht, können wir dazu näher informieren.

Zusatzfrage: Zum Bundespolizeigesetz im Kontext der Gesichtserkennung: Welche Maßnahmen zur Ermittlung der Technikfolgen und der gesellschaftlichen Folgen trifft das BMI? Inwieweit wird es diese Maßnahmen und die Ergebnisse transparent machen?

Grünewälder: Wenn die Maßnahmen feststehen, werden wir sie sehr transparent machen. Im Moment befindet sich die Novelle des Bundespolizeigesetzes, wie gesagt, in der Vorbereitung. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, werden wir Ihnen weiter berichten.

Zusatzfrage: Die Frage nach dem Moratorium würde ich gern an das Justizministerium weitergeben. Halten Sie im Sinne der Technikfolgenabschätzung ein Moratorium von drei bis fünf Jahren für Gesichtserkennung für hilfreich, um sich darüber klar zu werden, was diese Technologie kann und wie sie eingesetzt werden könnte, sollte oder vielleicht auch nicht eingesetzt werden dürfte?

Zimmermann: Das federführende Ministerium hat sich dazu ja bereits geäußert. Ich habe dazu im Moment keine Ergänzungen.

Frage: Herr Grünewälder, Sie haben gesagt, es sei positiv getestet worden. Wann und wo war das der Fall?

Grünewälder: Am Bahnhof Berlin-Südkreuz wurde ein Pilotprojekt mit Software zur Gesichtserkennung durchgeführt. Es wurde 2018 abgeschlossen. Es wurde ausgewertet, und auf Grundlage dieser Auswertungen bemühen wir uns nun darum, im Bundespolizeigesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es geht darum, insbesondere Bahnhöfe und Flughäfen besser zu schützen und dort erfolgreicher nach gesuchten Straftätern und Gefährdern zu fahnden.

Frage: Können Sie uns vielleicht nachreichen, warum Sie das als positiv bewerten? Denn die Experten und zum Beispiel der Chaos Computer Club, der sich am besten damit auskennt, haben gesagt, dass dieser Test überhaupt nicht überzeugend gewesen sei und die Ergebnisse absichtlich geschönt worden seien.

Grünewälder: Dazu brauche ich nichts nachzureichen. Sie können auf unserer Homepage nachsehen: www.bmi.bund.de. Dazu wurde Ende 2018 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der alles Nötige steht. Ich kann sie Ihnen auch gern zuschicken, wenn Sie wollen. Aber das alles ist öffentlich zugänglich.

Zusatzfrage: Es geht um die Kampagne #Dorfkinder des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Im Internet wird sich jetzt darüber lustig gemacht und die Aktion #Dorfkinder als Chance genutzt, sich über das Landleben zu beschweren, wie das Leben im Vergleich zur Stadt ist. Es fängt bei Internetzugang usw. an.

Mich würde aber interessieren, was diese Kampagne kostet, wie lange sie laufen soll und wer dahintersteckt, also welche Agentur.

Lenz: Erst einmal kann ich sagen, dass es das Ziel ist, die ländlichen Regionen positiv darzustellen und, wie sie schreiben, unter dem Hashtag Woche haben wir auch eine Veranstaltung, einen Dorfwettbewerb, auf der das ehrenamtliche Engagement in den Dörfern ausgezeichnet werden soll. Das findet noch in dieser Woche statt.

Zu dem Rahmen dieser Kampagne kann ich Ihnen jetzt von hier aus nichts sagen. Das habe ich nicht im Kopf, aber das reiche ich Ihnen gern nach.

Zusatzfrage: Würde sich die Ministerin als Dorfkind bezeichnen?

Lenz: Wie Sie vielleicht wissen, kommt die Ministerin aus einem Dorf; sie kommt aus Guldental. Ich weiß nicht, ob sie sich selbst als Dorfkind bezeichnen würde. Aber der Hashtag #Dorfkinder richtet sich nicht nur an Menschen, die geografisch aus Dörfern kommen, die dort geboren sind oder dort leben, sondern es geht ein bisschen um das Thema, wie man Dörfer darstellt, wie man das ländliche Leben und das Leben in den ländlichen Regionen darstellt, wie man auch dazu steht. Das bezieht sich nicht nur auf Menschen, die gerade in einem Dorf leben, sondern es geht um ein "mindset", wie man heute so schön sagt.

Zusatzfrage: Können Sie damit leben, dass die Leute diesen Hashtag online nutzen, um ihre negative Situation darzustellen?

Lenz: Was heißt "damit leben"? Sie haben eben das Thema des Internetzugangs angesprochen. Daran arbeiten wir. Es gibt die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung. Auch die Ministerin hat sich mehrfach dazu geäußert, dass wir 5G nicht nur an jeder Milchkanne, sondern über jedem Acker brauchen. Die digitale Landwirtschaft und die Digitalisierung in der Landwirtschaft sind sehr wichtig, und dafür brauchen wir natürlich den Internetzugang.

Natürlich gibt es noch Probleme. In den ländlichen Räumen gibt es Herausforderungen. Aber daran arbeiten wir.

Zusatzfrage: Das reichen Sie nach, ja?

Lenz: Ja, die Eckdaten zur Kampagne reichen wir nach.

Frage: Der CSU-Chef, Herr Söder, hat gefordert, dass sich der nächste Koalitionsausschuss am 29. Januar auch mit einer Reaktion auf die jüngsten Bauernproteste befassen solle. Herr Seibert, wird das so kommen?

An das Landwirtschaftsministerium: Unterstützen Sie diese Forderung?

StS Seibert: Da der Koalitionsausschuss in erster Linie eine Veranstaltung der Parteien ist, kann ich Ihnen über seine Tagesordnung hier keine Auskünfte geben. Das Thema Situation der Landwirtschaft und Proteste der Landwirte beziehungsweise einiger Landwirte ist ja in der Bundesregierung längst angekommen. Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin ja auch Ende vergangenen Jahres ein Treffen dazu mit Landwirten gehabt. Aber über die nächste Sitzung des Koalitionsausschusses und seine Tagesordnung kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Lenz: Das kann ich nur unterstreichen. Ich würde aber gerne auch noch wiederholen, was ich am Freitag schon gesagt hatte, nämlich dass in dieser Woche das Nationale Dialogforum auf der Grünen Woche stattfinden wird, wo verschiedene Experten zusammenkommen. Das ist der Auftakt eines Dialogprozesses zwischen den verschiedenen Beteiligten - zwischen Verbrauchern, Landwirten, Umweltverbänden und anderen Gruppierungen -, weil wir hier sehen - und das haben ja auch die Demonstrationen der vergangenen Woche wieder gezeigt -, dass es hier einen gesamtgesellschaftlichen Verständigungsbedarf gibt. Insofern ist das der Auftakt. Weitere Veranstaltungen werden ab dem Frühjahr in ganz Deutschland stattfinden.

Zusatzfrage: Was würden Sie denn sagen, warum klappt es mit dieser Verständigung so schlecht, dass hier ständig Trecker durch Berlin fahren?

Lenz: Das ist eine sehr komplexe Frage, und die Antwort ist natürlich auch entsprechend komplex. Die Ministerin hat sich dazu schon mehrfach geäußert. Es ist eine Mischung aus verschiedenen Dingen, die da eine Rolle spielt: Das sind einmal die gesellschaftlichen Erwartungen, die an die Landwirte gestellt werden, die, so wie wir das sehen, an der Ladenkasse nicht immer entsprechend umgesetzt werden. Es gibt da also Erwartungen, aber es kostet natürlich auch Geld, diese Erwartungen dann als Landwirte umzusetzen. Da arbeiten wir an einer gewissen Verbrauchersensibilisierung. Entsprechend steht auch unsere Ausstellung auf der Grünen Woche unter dem Motto "Du entscheidest", um eben den Verbrauchern die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie selbst auf verschiedene Bereiche - auf das Thema Tierwohl, auf das Thema Umweltschutz - Einfluss nehmen können um das Engagement der Bauern und der Landwirte da auch zu honorieren.

Es gibt aber auch bestimmte Dinge, die gerade anstehen - ich denke da an die Verschärfung der Düngeverordnung, zu der wir auf europäischer Ebene verpflichtet sind -, die natürlich eine besondere Herausforderung für die Landwirte darstellen. Wir unterstützen da auch, aber wir sehen auch, dass das für die Bauern nicht ganz einfach ist.

So viel nur, um das einmal kurz anzureißen - es gibt natürlich noch viel mehr dazu zu sagen. Das sind die Themen, die wir sehen. Wie Sie aber auch sehen, gibt es da einen Bedarf der Verständigung und des Dialogs.

Frage: An das Wirtschaftsministerium zur Einstufung des Überwasserschiffbaus als Schlüsseltechnologie: Es gab ja eine Debatte im Zusammenhang mit der Vergabe eines milliardenschweren Fregattenauftrags in die Niederlande. Da wurde darauf verwiesen - auch von Frau Kramp-Karrenbauer -, dass im Koalitionsausschuss verabredet worden sei, dass die Schlüsseltechnologien erneut gesetzlich festgeschrieben werden. Dazu soll auch dieser Überwasserschiffbau gehören. Können Sie uns sagen, wie weit Sie sind und ob das noch Stand der Planung ist?

Eichler: Da kann ich Ihnen gerade leider nicht den aktuellen Stand sagen, das müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Eine Frage an das BMVg zum Stichwort Cyber Innovation Hub: Am Wochenende gab es Berichte, dass es aus der Opposition Kritik gebe, was die Information durch das Bundesverteidigungsministerium angeht, und dass es Bedenken seitens des Beschaffungsamtes in Koblenz gegeben habe, was den Umgang mit Geldern angeht. Warum sind diese Informationen dem Haushaltsausschuss nicht zugegangen?

Darüber hinausgehend: Inwieweit sind Sie zufrieden damit, was der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr letztlich an Innovationen eingebracht hat?

Collatz: Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen, dass man sich da auf Informationen beruft, die einen internen Teilbericht zur Ursache haben. Dieser Bericht wurde vom zuständigen Referat im BMVg untersucht, als in sich inkonsistent bewertet und deswegen zur erneuten Überprüfung an das BAAINBw zurückgegeben. Der Bericht soll jetzt im Rahmen einer konsistenten Prüfung bis März dieses Jahres vorgelegt werden, und er wird dann selbstverständlich auch dem Verteidigungsausschuss zur Kenntnis gegeben.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Cyber Innovation Hub soll ja agile Ansätze in die Bundeswehr hineinbringen beziehungsweise unterstützen, dass diese agilen Ansätze gerade bei den Entwicklungen in Richtung Cyber unterstützt werden. Dort wurde eine Start-up-Datenbank mit über 18 000 Unternehmen entwickelt, die für eine Zusammenarbeit infrage kommen, sowie ein Reservistennetzwerk aufgebaut. Das sehen wir durchaus als Erfolg an. Insgesamt wurden dort über 70 Projekte mit Start-up-Unternehmen initiiert, von denen bislang 18 zu einer Evaluation in der Bundeswehr genutzt werden konnten. Darüber hinaus habe ich noch keine weiteren abschließenden Zahlen vorliegen, weil das auch noch ein wenig der Bewertung bedarf. Aber das sind schon einmal die Zahlen, die ich Ihnen nennen kann, und das bewerten wir als Teilerfolg.

Zusatzfrage: Der Etat, den der Cyber Innovation Hub hatte, wurde nicht in irgendeiner Art und Weise überzogen?

Collatz: So ist es. Ihm wurde ein Gesamtetat zur Verfügung gestellt, der in verschiedene Ausgabenbereiche aufgeteilt war, und der wurde jeweils kontrolliert und eingehalten.

Frage: An das Bundesinnenministerium, auch wenn es sich zunächst einmal um einen Konflikt auf Landesebene zu handeln scheint: In Nordrhein-Westfalen sind 16 Kommunen Mitglieder des Bündnisses "Sichere Häfen". Das sind die Kommunen, die von sich aus Bootsflüchtlingen Hilfe anbieten wollen. Nun hat der Integrationsminister des Landes gesagt, er lehne die Privilegierung einzelner Flüchtlingsgruppen ab.

Meine erste Frage ist eine Lernfrage: Sind die Hilfsangebote der Kommunen im Grund substanzlos, wenn die Landesebene sagt "Nein, machen wir nicht"?

Zum Zweiten: Bundesinnenminister Seehofer hat in der Vergangenheit die Aufnahmebereitschaft von Kommunen ausdrücklich gelobt. Wie bewertet er es dann, wenn die Landesebene da jetzt einen Riegel vorschiebt?

Grünewälder: Es ist unverändert so, dass der Bundesinnenminister es gut findet, dass sich Kommunen bereiterklärt haben, Flüchtlinge aufzunehmen. Bereits Anfang 2018 hat das BMI das BAMF angewiesen, diese Bereitschaft an die Länder weiterzugeben, sodass bei der Verteilung von Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel diese Kommunen in den Ländern besonders Berücksichtigung finden können.

Es ist dann also Sache der Länder, in welche Kommunen die Flüchtlinge jeweils verteilt werden. In der Regel gibt es auch in den Ländern Schlüssel, aber diese Kommunen können, wenn sie das möchten, besonders berücksichtigt werden. Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, dass grundsätzlich der Bund dafür verantwortlich ist, nach dem Dublin-Verfahren die Zuständigkeit für die Übernahme von Flüchtlingen zu klären. Die Flüchtlinge werden dann nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt, und die Länder wiederum nehmen dann die Verteilung auf die Kommunen vor.

Insofern ist die Äußerung von Herrn Stamp kein Widerspruch zu der Haltung des Bundesinnenministers. Er begrüßt das Engagement und überlässt es den Ländern, die Verteilung auf die Kommunen vorzunehmen.

Zusatzfrage: Nun ist es aber so, dass die Äußerung des Landesministers bedeutet, dass die Aufnahmebereitschaft der Kommunen, die im politischen Willen mit der Position des Bundesinnenministers übereinstimmt, nicht realisiert werden kann. Wünscht sich der Bundesinnenminister, dass das Engagement der Kommunen tatsächlich realisiert werden kann? Würde es ihn freuen, wenn die Landesebene ihre Bedenken zurückzieht?

Grünewälder: Der Bundesinnenminister begrüßt, wie gesagt, die Bereitschaft der Kommunen, sich hier zu engagieren. Alles Weitere und wie sie dann damit umgehen, ist Sache der Länder.

Frage: Diesbezüglich würde mich noch interessieren: Im Dezember - knapp vor Weihnachten - haben Länder wie Thüringen, Niedersachsen und Berlin gegenüber dem Bund und dem Bundesinnenminister den Wunsch geäußert, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Können Sie uns da kurz den Stand der Verhandlungen mitteilen?

Grünewälder: Sie meinen die Flüchtlinge aus griechischen Lagern?

Zusatz: Korrekt.

Grünewälder: Auch da ist die Haltung unverändert: Der Bundesinnenminister ist der Auffassung, dass wir eine grundlegende Neuregelung des Asylrechts auf europäischer Ebene brauchen. Daran arbeiten wir und dazu hat der Bundesinnenminister Vorschläge vorgelegt, die im europäischen Ressortkreis gut aufgenommen worden sind. Parallel dazu leistet die Bundesregierung Hilfe, um die Situation in griechischen Flüchtlingslagern zu verbessern. Das ist unser Stand, und ansonsten gibt es aus unserer Sicht keinen Bedarf an weiteren Maßnahmen.

Frage: Zum Coronavirus: Gibt es irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen, die die Bundesregierung dahingehend schon plant oder vornimmt? Wenn ja, wie würden solche Sicherheitsvorkehrungen aussehen?

Breul: Ich kann sozusagen den Auslandsteil schon einmal vorwegnehmen, während der Kollege sich setzt: Wir gehen natürlich in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Homepage des Auswärtigen Amts auf die aktuellen Entwicklungen ein. Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Ursache und die Verbreitungswege der Infektion schnell geklärt werden. Nach dem, was wir derzeit wissen, besteht ein Verbreitungsrisiko eher für Länder, die viel Reiseverkehr mit der Provinz Wuhan haben. Insofern sehen wir nicht uns betroffen, sondern vor allem zunächst die Nachbarregionen der betroffenen Provinz.

Ewald: Ich kann das gern noch ergänzen. Ausbrüche mit bisher unbekannten Erregern - und mit so einem Erreger haben wir es hier zu tun - sind immer ein Grund für besondere Beobachtung und Analysen. Die Gefahr, die mit einem solchen Ausbruch einhergeht, hängt wesentlich mit den Eigenschaften des bisher unbekannten Erregers zusammen. Die meisten bisher bekannten Fälle stehen in Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf einem lokalen Meeresfrüchte- und Tiermarkt in der zentralchinesischen Stadt Wuhan.

Es gibt bislang aber keine Hinweise darauf, dass sich das Virus leicht von Mensch zu Mensch überträgt. Basierend auf den bisher zur Verfügung stehenden Informationen schätzt das Robert-Koch-Institut das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als sehr gering ein. Die Lageentwicklung und auch die Risikobewertung werden, wie üblich in sollen Fällen, kontinuierlich durch das Robert-Koch-Institut beobachtet und analysiert. Sie finden auf der Seite des Robert-Koch-Instituts auch jeweils aktuelle Lageeinschätzungen dazu, die insbesondere auch im Austausch mit der Weltgesundheitsorganisation erstellt werden.

Frage: An das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium zum Kohleausstieg: Könnten Sie noch einmal erläutern, wie es jetzt mit den CO2-Zertifikaten weitergeht? Steht schon die Entscheidung fest, dass die gecancelt werden? Wann soll darüber entschieden werden, in welchem Volumen beziehungsweise in welcher Höhe die jetzt als Kompensation für den Kohleausstieg gecancelt werden?

Eichler: Es soll eine Regelung dafür getroffen werden, wie Zertifikate aus dem Handel genommen werden können. Details dazu kann ich Ihnen im Moment noch nicht nennen.

Wogatzki: Ich würde da auf das federführende BMWi verweisen und habe nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage: Es steht also noch nicht fest, dass die gecancelt werden, sondern es ist immer noch in der Diskussion, ob die jetzt in den EU-Handel mit eingebracht werden?

Eichler: Nein, ich habe ja gerade gesagt: Es soll eine Regelung im Kohleausstiegsgesetz dazu getroffen werden. Wie die im Detail aussehen wird, kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen.

Haufe: Damit es noch einmal klar ist: Die Emissionszertifikate, die durch ein geschlossenes Kraftwerk frei werden, werden gelöscht. Das Prozedere ist nicht ganz so einfach; das wird noch festgelegt.

Zusatzfrage: Sagen auch das Finanzministerium und das
Wirtschaftsministerium, dass die gelöscht werden?

Eichler: Ich habe es zweimal gesagt, ja.

Zusatzfrage: Das habe ich aber so deutlich nicht herausgehört. Sie haben gesagt, es werde eine Regelung getroffen.

Eichler: Es wird eine Regelung zur Löschung getroffen - ja, zur Löschung.

Ich habe außerdem noch eine Nachlieferung für den Kollegen (zum Thema Einstufung des Überwasserschiffbaus als Schlüsseltechnologie): Das Strategiepapier zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland, auf das Sie sich beziehen, befindet sich gerade in der Ressortabstimmung, und wir wollen damit möglichst zeitnah ins Kabinett. Einen konkreten Termin kann ich Ihnen noch nicht nennen.

Frage: Stichwort Polizeigewalt in Frankreich: Es gab auch am Samstag wieder sehr brutale Bilder und Videos von Polizisten, die da auf Demonstranten einprügeln. Vergangene Woche hat sich der französische Innenminister dazu geäußert und hat zur Mäßigung aufgerufen. Wie beurteilt denn die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt die Polizeigewalt in Frankreich?

Zweite Frage: Ist eine Verurteilung dieser Polizeigewalt geplant, wie es zum Beispiel auch mit Blick auf andere Länder geschieht?

StS Seibert: "Russia Today" fragt uns ja sehr regelmäßig danach, und die Antwort bleibt immer die gleiche, nämlich dass wir das, was Sie da nennen, nicht kommentieren. Das sind Debatten, die in Frankreich zu führen sind.

Zusatzfrage: Diese Frage ist jetzt ja eigentlich unabhängig von "Russia Today". Es ist vielmehr eine Tatsache, dass die Polizei in Frankreich mit äußerster Härte gegen die Demonstranten durchgreift, und die Frage ist, ob die deutsche Regierung sich dazu äußern möchte - unabhängig von "Russia Today", denn ich denke, das würde auch andere interessieren.

StS Seibert: Es bleibt bei der Antwort, die wir Ihnen dazu schon viele Male gegeben haben.

Montag, 20. Januar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-januar-2020-1714218
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2020

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