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PRESSEKONFERENZ/1978: Regierungspressekonferenz vom 13. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 13. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 13. Januar 2020

Themen: Zunehmende Angriffe auf Amts- und Mandatsträger aus dem kommunalen Bereich, möglicher Besuch des türkischen Präsidenten in Berlin, geplante Libyen-Konferenz in Berlin, Nord Stream 2, Demonstrationen im Iran, Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs im Iran, Tötung von General Soleimani, Sicherheitslage der Bundeswehrsoldaten in Mali, Angriff auf einen Militärstützpunkt in Niger, Kohleausstieg, Grundrente, Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland, Verbleib US-amerikanischer Truppen im Irak, Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole, Aufklärung des Mordfalls Khashoggi, geplante Ausweitung der Regeln für Einwegkunststoffe auf EU-Ebene, Präsidentschaftswahl in Taiwan, Gutachten zum EuGH-Urteil zur Erfassung der Arbeitszeit, Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten zur Überprüfung der Grundwassermessstellen im Zusammenhang mit der geplanten neuen Düngeverordnung

Sprecher: StS Seibert, Grünewälder (BMI), Audretsch (BMFSFJ), Adebahr (AA), Collatz (BMVg), Grave (BMWi), Krüger (BMJV), Fichtner (BMU), Jäger (BMAS), Brandt (BMEL)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Guten Tag! Meine Frage geht an das Bundesinnenministerium. Aktuell beklagen kommunale Spitzenverbände die zunehmende Zahl von Angriffen oder Gewaltandrohungen gegen Kommunalpolitiker. Meine Frage wäre, was das Bundesinnenministerium und die Bundesregierung dagegen tun.

Grünewälder: Der Bundesinnenminister hat sich am Wochenende dazu geäußert. Er hat gesagt, dass er mit großer Sorge die zunehmenden Angriffe auf Amts- und Mandatsträger auch aus dem kommunalen Bereich sieht, vor allem auch deshalb, weil es im gesamtstaatlichen Interesse liegt, dass sich Menschen für diese Ämter, zum Beispiel für das Amt des Bürgermeisters, zur Verfügung stellen. Deswegen hat er darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung dieses Thema im Blick hat.

Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass wir im letzten Herbst ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht haben. Wir sind gerade dabei, es umzusetzen. Ein Teil dieses Paketes enthält auch einen verbesserten Schutz von Kommunalpolitikern gerade vor Angriffen im Internet durch Hassbotschaften.

Audretsch: Ich würde gern aus Sicht der Bundesfamilienministerin ergänzen.

Zum einen möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Anfang dieses Jahres die neue Förderphase des Programms "Demokratie leben" erfolgreich gestartet haben. Dazu sage ich Ihnen gleich noch ein, zwei Worte.

Zuvor möchte ich Ihnen ein Zitat der Bundesministerin genau zu den von Ihnen genannten Themen mitgeben. Die Ministerin hat sich wie folgt geäußert - ich zitiere -:

Das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist bedroht. Das sehen wir nicht zuletzt daran, dass immer mehr Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker eingeschüchtert und angegriffen werden. Wenn Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker ihre Arbeit nicht mehr machen können, ohne Angst vor Rechtsradikalen zu haben, macht das deutlich, wie stark der Extremismus unsere Demokratie schon heute gefährdet. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Unsere Antwort braucht beides, zum einen harte Strafverfolgung - niemand darf ungestraft Angst verbreiten und Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen, angreifen -, zum anderen die Förderung des Engagements gerade der Demokratinnen und Demokraten vor Ort.

Ich würde Ihnen gern noch einige Sachen zu letzterem Punkt, für das unser Haus verantwortlich zeichnet, erläutern.

Wir haben in der neuen Förderperiode, die von 2020 bis 2023 geht, zwei Schwerpunkte gelegt, die sich genau in diesem Spektrum befinden, was wir gerade heute besprechen:

Zum einen ist das der verstärkte Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. An der Stelle haben wir Schwerpunkte auf den verschiedensten Ebenen gelegt. Wir haben ganz dezidiert die lokalen Partnerschaften für Demokratie vor Ort stärker in den Blick genommen; sie bekommen mehr Geld. Von diesen Partnerschaften für Demokratie vor Ort in den Kommunen - 300 sind das an der Zahl - hat ein großer Teil einen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rechtsextremismus.

Wir geben zweitens mehr Geld in die Landesdemokratiezentren. Genau in diesen Landesdemokratiezentren werden auf Ebene der Länder Projekte finanziert und die Koordinierung der Ausstiegs-, der Opfer- und der mobilen Beratung im Bereich Rechtsextremismus betrieben. Das ist der zweite Ansatz in dem Bereich.

Drittens haben wir erstmals auf Bundesebene zwei leistungsstarke Kompetenzzentren gegründet, in denen auf der einen Seite Rechtsextremismus und auf der anderen Seite Antisemitismus bekämpft werden. Es gibt weitere Kompetenzzentren, weitere zwölf an der Zahl. Aber diese zwei haben uns ganz besonders am Herzen gelegen und sind auch entsprechend ausgestattet.

Der zweite Fokus - den habe ich implizit gerade schon genannt - ist die Verteilung der Mittel in einer Art und Weise, dass gerade die Menschen besonders unterstützt werden. Das ist die verstärkte Förderung der Partnerschaften für Demokratie in den Kommunen. Dadurch, dass wir dort mehr Geld hingeben, erhoffen wir uns, dass noch mehr Arbeit für Demokratie gegen Rechtsextremismus vor Ort geleistet werden kann. In den letzten Jahren waren das mehr als 4000 Einzelmaßnahmen vor Ort in den Kommunen. Dadurch, dass jetzt mehr Geld dorthin fließt, rechnen wir damit, dass auch vor Ort mehr Förderung in diesem Zusammenhang möglich ist.

So viel zum Einstieg.

Frage: Aus den Antworten ist ja klargeworden, dass die Antwort eigentlich zwei Säulen haben muss. Das Eine ist die physische Welt, das andere ist die virtuelle Welt. Gibt es denn, was die Regulierung des Internets und Gewaltandrohung angeht, da weitergehende Pläne als das, was es bisher gibt?

Grünewälder: Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass wir gerade dabei sind, das Maßnahmenpaket umzusetzen. Da geht es vor allem um die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dafür ist das BMJV zuständig. Die Kollegin kann vielleicht noch ein paar Einzelheiten ergänzen.

Krüger: Ich kann mich dem nur anschließen. Wie der Kollege vom BMI gerade schon gesagt hat, haben wir im Herbst ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, wie man gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen soll, insbesondere gegen Rechtsextremismus. Das sieht unter anderem vor, dass 188 Strafgesetzbuch, der im politischen Leben stehende Personen schützt, verschärft wird. Im Moment gilt er nur für Landes- und Bundespolitiker. Er soll insoweit geöffnet werden, dass er auch Mandats- beziehungsweise Amtsträger auf kommunaler Ebene schützt. Darüber hinaus wird zum Beispiel der Bedrohungstatbestand in 241 StGB deutlich verschärft. Er ist im Moment mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe strafbewehrt, und es wird bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ausgeweitet.

Audretsch: Auch dazu würde ich gern kurz aus unserer Sicht ergänzen. Es gibt verschiedene Ansätze, Hass im Internet zu adressieren. Zum einen wird es auch in diesem Feld ein Kompetenzzentrum geben, das maßgeblich von www.jugendschutz.net getragen ist. Es lohnt sich, auf die Seite www.jugendschutz.net zu gehen. Dort geht es ganz konkret auch um die Bildung von Jugendlichen, um Projekte in dem Bereich.

Zum Zweiten - das dürfte Ihnen nicht verborgen geblieben sein - hat das Bundesfamilienministerium Ende letzten Jahres einen Referentenentwurf zu einem neuen Jugendmedienschutz in die Ressortabstimmung gegeben. An der Stelle geht es vor allem darum, die neuen Bedrohungen für Jugendliche im Internet, die in vielen Fällen Interaktionsrisiken sind, in Angriff zu nehmen, also zum Beispiel die Situation, von Rechtsradikalen oder anderen angesprochen und radikalisiert zu werden. An der Stelle Vorkehrungen zu treffen, das ist Inhalt und Ziel des Referentenentwurfs, der derzeit in der Ressortabstimmung ist.

Frage: Die Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium. Ein Mandatsträger klagt auf Erteilung eines Waffenscheins, weil er sich und seine Familie nicht ausreichend vor potentiellen Angriffen von Rechtsextremisten geschützt sieht. Halten Sie das für den richtigen Weg, und halten Sie es für denkbar, dass bei einem Anwachsen der Bedrohung nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke Selbstbewaffnung erleichtert wird?

Grünewälder: Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es vor allem Aufgabe des Staates und der Sicherheitsbehörden, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu zählen auch Amts- und Mandatsträger. Das heißt, es kann nur in Ausnahmefällen der richtige Weg sein, sich selbst zu bewaffnen.

Gleichwohl sieht das Waffenrecht auch hier Möglichkeiten vor. Es ist Aufgabe der örtlichen Behörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Auch in diesem Fall wurde sich auf eine Vorschrift des Waffenrechts berufen, nämlich auf 55 des Waffengesetzes, nach dem Ausnahmen für die Erteilung einer Waffenerlaubnis - unter anderem für Bedienstete und Hoheitsträger der öffentlichen Hand, von Landesbehörden, aber auch kommunalen Behörden - möglich sind.

Es ist Aufgabe der Behörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Insofern gibt es aus unserer Sicht jetzt keine Veranlassung zu Änderungen im Waffengesetz. Festzuhalten bleibt, dass es aus unserer Sicht vor allem die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist, die Menschen zu schützen.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage. Laut türkischen Medien kommt Erdogan am 19. Januar nach Berlin. Ist das korrekt?

Zweite Frage an Frau Adebahr zur Libyen-Konferenz. Wer nimmt teil? Ist Griechenland zu dieser Konferenz eingeladen?

StS Seibert: Sie sprechen ja auf die Möglichkeit einer Libyen-Konferenz hier in Berlin an. Es gibt solche Planungen, wonach Sie fragen, also auch auf den Sonntag bezogen. Aber ich kann hier heute keine offizielle Ankündigung dieses Termins machen. Die Kanzlerin hat sich ja in Moskau in der Pressekonferenz mit dem russischen Präsidenten schon sehr ausführlich dazu geäußert. Die Vorbereitungen auf eine solche Konferenz laufen. Sie soll auf jeden Fall im Januar hier in Berlin stattfinden. Die Bundeskanzlerin wie auch der Außenminister haben dazu schon eine Reihe von Gesprächen mit internationalen Partnern geführt und werden weitere führen. Wir werden Sie sofort informieren, sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind und der Termin und die Einzelheiten dieser Konferenz feststehen.

Adebahr: Das gilt auch für das Format der Konferenz und hinsichtlich der Frage, wer alles kommt. All das liegt darin. Sobald das kommunikationsfähig ist, erfahren Sie das von uns ganz schnell.

Zusatzfrage: Meinen Sie, Herr Seibert, die türkischen Medien berichten, dass Erdogan am 19. Januar nach Berlin kommt. Kommt er allein oder um an dieser Konferenz teilzunehmen?

StS Seibert: Ich habe die Meldung von "CNN Türk" auch gelesen. Sie bezog sich auf das Kommen von Herrn Erdogan zur Libyen-Konferenz. Ich habe Ihnen dazu aus Sicht der Bundesregierung das gesagt, was ich heute Vormittag sagen kann. Aber wir werden Sie, sobald wir können, auch offiziell über den Zeitpunkt und die Einzelheiten der Konferenz informieren.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, ist es offen, ob Griechenland an dieser Konferenz teilnimmt?

Adebahr: Wer zu dieser Konferenz kommt, erfahren Sie, sobald es möglich ist.

Frage: Frau Adebahr, gibt es eine Reaktion zu der Waffenruhe in Libyen, auch zu den Gesprächen, die jetzt in Moskau zwischen dem libyschen Premierminister und General Haftar stattfinden?

StS Seibert: Auch dazu hatte sich die Bundeskanzlerin ja in der Pressekonferenz in Moskau schon geäußert. Ich kann heute noch sagen: Die Bundesregierung begrüßt diesen in Kraft getretenen Waffenstillstand, der ja auf die Bemühungen des russischen und des türkischen Präsidenten zurückzuführen ist. Das ist natürlich eine Basis, wenn sie sich verstetigt, auf der auch eine solche Konferenz möglich wird, wie wir sie jetzt gerade vorbereiten.

Zusatzfrage: Das heißt, diese Konferenz ist direkt mit diesen Gesprächen verbunden? Wenn also die Gespräche scheitern würden, dann würde diese Konferenz nicht stattfinden? Habe ich das richtig verstanden?

StS Seibert: Nein. Ich habe gesagt, was die Bundeskanzlerin ja auch in Moskau gesagt hat. Sie ist der Meinung, dass bei dem Treffen von Präsident Putin und Präsident Erdogan ein guter Beschluss gefasst worden ist, nämlich diese Waffenruhe für den 12. Januar zu verkünden. Sie ist nun in Kraft getreten. Wir begrüßen das.

Wir führen im Rahmen der Konsultationen, die zur Berliner Konferenz führen sollen, ja ohnehin Gespräche über Waffenstillstand und ein anschließendes Waffenembargo, also zur Herstellung der Bedingungen, die es dann möglich machen, unter UN-Ägide sozusagen die nächsten Schritte hin zu einer politischen Lösung zu gehen. Das muss man sowieso bei dem Ganzen im Kopf behalten. Auch die Konferenz ist dazu ausgelegt, die Bemühungen des UN-Sondergesandten Salamé zu unterstützen. Das Ganze ist ein Prozess unter UN-Ägide.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist eine Lernfrage: Halten Sie es für möglich, dass eine Libyen-Konferenz so kurzfristig, in sechs Tagen, stattfinden kann?

Die zweite Frage hat mit der Einladung von Griechenland - Ja oder Nein - zu tun. Der griechische Premierminister hat sich öffentlich geäußert, dass Griechenland dabei sein will. Die Frage ist nun, ob eine solche Anfrage schon im Bundeskanzleramt oder im Auswärtigen Amt eingegangen ist.

StS Seibert: Wenn es zu einer Konferenz in Berlin kommt, dann geschieht das ja nicht aus heiterem Himmel und mit einem Vorlauf von fünf oder sechs Tagen. Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, der Außenminister arbeiten mit ihren Teams seit Wochen intensiv an diesem internationalen Konsultationsprozess, um das Vorgehen des UN-Sondergesandten zu unterstützen. Ein Konsultationsprozess der sogenannten P5-Staaten - also USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich - mit Italien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit Ägypten, der Türkei und natürlich den Vereinten Nationen, mit der EU, der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union ist Gegenstand von ganz intensiven Arbeiten und vier Arbeitstreffen hier in Berlin gewesen, sodass wir jetzt sagen können, dass wir - auch nach dem Treffen in Moskau - auf der Zielgeraden hin zu dieser Berliner Konferenz sind.

Zusatzfrage: Meine zweite Frage bezog sich auf die Teilnahme Griechenlands und die Forderung des griechischen Premierministers, dass Griechenland dabei sein soll. Sie haben jetzt viele Länder aufgelistet, von den Arabischen Emiraten bis zur Türkei und Italien. Warum soll Griechenland nicht dabei sein?

StS Seibert: Ich kann jetzt nur auf das zurückgehen, was ich vorhin schon gesagt habe. Sobald die Vorbereitungen und die Planungen für die Konferenz abgeschlossen sind, sagen wir Ihnen nicht nur, wann sie hier in Berlin stattfinden soll, sondern auch Teilnehmerkreis und weitere Einzelheiten.

Frage: Noch einmal zum Thema Libyen: Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag einiger EU-Mitgliedstaaten eines EU-Sonderbeauftragten in Libyen?

Adebahr: Wir arbeiten für diese Konferenz in dem sogenannten Berliner Prozess und sind jetzt wirklich in ganz intensiven Vorbereitungen. Die Einbindung und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union war in den letzten Tagen sehr eng. Der Außenminister hat in der letzten Woche Herrn Sarradsch gemeinsam mit Josep Borrel in Brüssel getroffen, den Hohen Beauftragten dafür. Sie können davon ausgehen, dass es jetzt gerade ein Prozess ist, in dem sich vieles politisch zu Libyen zurechtruckelt und wir an sehr vielem arbeiten, selbstverständlich in ganz enger Abstimmung mit der EU. Lassen Sie uns erst einmal diesen Weg gehen, und dann wird man sehen, wo man steht.

Zusatzfrage: Aber Sie sind nicht gegen einen solchen Vorschlag?

Adebahr: Das ist im Moment der Stand. Da arbeiten wir auch in ganz enger Abstimmung mit der Europäischen Union.

Frage: Eine Lernfrage: Ist es bei einer solchen Konferenz das Ziel, die Konfliktparteien selbst in Libyen schon mit am Tisch zu haben? Oder wäre das zu früh?

Adebahr: Die Konferenz, also der Berliner Prozess, arbeitet mit den Staaten, die unmittelbar Einfluss auf die Lage in Libyen nehmen. Er unterstützt den Drei-Punkte-Plan des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herrn Salamé, der darauf abzielt, dass die libyschen Parteien in Libyen untereinander in Friedensgesprächen und in diesen Einstieg kommen. Das ganze Format haben wir ja auch ganz breit, ich glaube zuletzt am 30. Dezember, erörtert.

Dass es natürlich Gespräche - der Außenminister hat ja auch mit Herrn Sarradsch gesprochen - mit den libyschen Parteien braucht, ist klar. Der Prozess soll den äußeren Rahmen festzurren - Waffenembargo, Waffenstillstand -, um gemäß dem Drei-Punkte-Plan von Herrn Salamé innerlibysche Gespräche und einen politischen Follow-up-Prozess zu ermöglichen.

StS Seibert: Lassen Sie mich das auch noch einmal ganz kurz hinzufügen - die Bundeskanzlerin hat darüber auch am Samstag in Moskau gesprochen -: Eine solche Berliner Konferenz könnte nur der Auftakt für einen längeren Prozess sein. Es muss natürlich am Schluss ganz sicher sein, dass die libyschen Interessen im Vordergrund stehen. Eine solche Berliner Konferenz ist sicherlich nicht der Abschluss von irgendetwas.

Frage: Ich wollte eine Frage an Herrn Seibert zu einem anderen Thema stellen. Es geht um Nord Stream 2. Das Thema haben Frau Merkel und Herr Putin auch am Samstag in Moskau besprochen. Die amerikanischen Sanktionen werden sich so auswirken, dass sich der Bau von Nord Stream 2 anscheinend um ein Jahr verzögern wird. Meine Frage ist: Welche Konsequenzen wird das nach Meinung der Bundesregierung haben? Dann möchte ich von der Bundesregierung hören, wie sie allgemein zu diesem Thema steht.

StS Seibert: Fragen nach dem weiteren Verlauf der Arbeiten an Nord Stream 2 und zur möglichen Dauer der Verzögerung sind nichts, was die Bundesregierung beantworten kann. Denn Nord Stream 2 ist ein wirtschaftliches Unternehmen. Das müssen diejenigen beantworten, die für dieses Unternehmen verantwortlich sind und die Arbeiten durchführen. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es sind dazu vom russischen Präsidenten am Samstag in Moskau Erklärungen abgegeben worden; Sie haben sie ja sicherlich gehört. Aber es ist nicht eine Sache der Bundesregierung zu beurteilen, wie lange das dauert.

Unsere Position zu Nord Stream 2 hat sich nicht verändert. Die Bundeskanzlerin hat sie am Samstag noch einmal wiederholt. Es ist ein Projekt der Wirtschaft. Es hat eine politische Dimension. Deswegen war es für uns so zentral und so wichtig, dass gesichert wird, dass die Ukraine Gastransitland bleibt. Deswegen begrüßen wir auch sehr, dass die Vermittlungsbemühungen der EU, aber auch sehr stark der Bundesregierung, zum Erfolg geführt haben und dass es Ende Dezember möglich war, ein Gastransitabkommen zwischen Russland und der Ukraine zu unterschreiben. Das ist etwas sehr Wichtiges. Ansonsten hat sich die Position der Bundesregierung nicht verändert.

Zusatzfrage: Kann man das so verstehen, dass nach Meinung der Bundesregierung das Unterzeichnen dieses Gastransitabkommens Anfang des Jahres zwischen Russland und der Ukraine keine politische Dimension von Nord Stream 2 ist?

StS Seibert: Für uns war immer klar: Die Ukraine muss Gastransitland bleiben. Dieses ist nun durch die am 30. Dezember unterschriebene Einigung zwischen Russland und der Ukraine für die kommenden Jahre gesichert. Es ist ein ganz wichtiges und gutes Signal. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zusatzfrage: In Moskau hat die Bundeskanzlerin auch mehrmals gesagt, dass es um ein Wirtschaftsprojekt gehe, und hat die politische Dimension gar nicht erwähnt. Darf man das so verstehen, dass die Frage geklärt ist? Die politische Dimension ist durch den Vertrag gesichert, und jetzt ist es eine reine Angelegenheit der Wirtschaft?

StS Seibert: Es hat immer viele andere Aspekte. Sie kennen ja die Kontroversen, die sich um Nord Stream 2 ranken. Sie wissen, dass manche Kritiker dieses Projekts das Gefühl haben, es laufe auf eine Abhängigmachung von russischen Gaslieferungen hinaus, was wir immer bestritten haben. Insofern ist auch die ganz klare Aussage der Bundesregierung, dass wir einer Diversifizierung unserer Gasbezugsquellen verpflichtet sind, eine politische Aussage, wenn Sie so wollen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Iran. Der US-Präsident hat sich ja eindeutig hinter die Protestierenden in Teheran gestellt. Ich wollte fragen: Wie steht denn die Bundesregierung zu den dortigen Protesten gegen die Regierung?

Adebahr: Wir haben - auch gestern schon - gesagt, dass wir der Ansicht sind, dass die iranische Bevölkerung die Möglichkeit haben muss, friedlich und frei zu protestieren und ihre Meinung zu äußern. Das gilt auch und umso mehr und noch einmal angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerung ihre Trauer - es ist sicherlich auch Wut dabei - nach den Ereignissen um die schreckliche Katastrophe des Flugzeugabschusses zum Ausdruck bringen möchte. Wir sind ganz dezidiert der Ansicht, dass dieses friedlich, frei und ungehindert zu geschehen hat.

Wir sehen auch Videoschnipsel, die uns aus dem Iran erreichen. Wir sehen darauf, wie die Demonstrationen ablaufen. Das alles macht uns sehr besorgt. Deshalb appellieren wir auch an die Sicherheitskräfte, was größtmögliche Zurückhaltung angeht, und betonen das Recht der Iranerinnen und Iraner, dort auf die Straße zu gehen, zu trauern und ihre Meinung zu sagen.

Zusatzfrage: Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Besorgt sind Sie über das Verhalten der Sicherheitsbehörden?

Adebahr: Ja.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Frau Kramp-Karrenbauer hat am Wochenende davon gesprochen, dass Menschen ermordet worden seien. Welche Tatbestandsmerkmale, die Mord kennzeichnen, liegen der Bundesverteidigungsministerin vor?

Collatz: Die Äußerungen stehen jetzt erst einmal so für sich. Das sind keine Äußerungen, die ich hier in irgendeiner Weise bewerten kann. Dafür müssten Sie tatsächlich über die Parteilinie gehen.

Zusatzfrage: Dann habe ich eine Frage an Frau Adebahr. Der Bundesaußenminister hat sich am Wochenende so geäußert, dass es gut sei, dass die iranische Regierung Klarheit darüber geschaffen habe, dass es sich bei dem Abschuss um ein Versehen gehandelt habe. Gehen das Auswärtige Amt beziehungsweise die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei dem Abschuss entgegen dieser Erklärung um eine zielgerichtete Tötung aus niederen Motiven gehandelt hat, was ja die Voraussetzung für Mord wäre?

Adebahr: Der Außenminister hat gesagt, es sei wichtig gewesen, dass der Iran das gemacht habe, weil es eben diese Klarheit gab, dass es kein technisches Versagen war, und dass der Iran das zugegeben hat, was wir als sehr, sehr wichtig empfunden haben. Jetzt geht es ja gerade darum - ich glaube, das passiert noch -, dass Transparenz hergestellt wird, dass Klarheit über den gesamten Hergang geschaffen wird, dass man wirklich aufarbeitet, was wann wie passiert ist, und dass das in ganz enger Zusammenarbeit besonders mit den betroffenen Nationen - namentlich sind das ja die Ukraine und Kanada - geschieht. Daran wird jetzt mit verschiedenen Teams vor Ort gearbeitet, und ich denke, das ist ein Prozess, der in diesen Tagen läuft.

Ich will hier keine Endbewertung dessen abgeben, aber wir tun, was wir können, um das zu unterstützen, und wir sind sehr der Ansicht, dass das jetzt in aller Tiefe und so transparent wie möglich aufgearbeitet werden muss.

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin, wenn ich das noch einmal sagen darf, hatte auch am Samstag schonungslose Aufklärung in dieser Sache verlangt. Natürlich stellt sich da noch eine Reihe von Fragen.

Frage: Frau Adebahr, zur Ermordung von General Soleimani: Der US-Verteidigungsminister hat gesagt, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass Soleimani Angriffe auf US-Botschaften geplant habe. Er hat da zurückgerudert, nachdem Trump ja gesagt hat, das sei der Hintergrund für die Ermordung von General Soleimani gewesen. Hat sich jetzt aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung der Einschätzung ergeben, dass dieser Angriff nicht völkerrechtswidrig war?

Adebahr: Ich denke, die Äußerung des Verteidigungsministers habe ich in der Wortwahl leicht anders gelesen, als Sie sie zitieren, aber darauf kommt es nicht an.

Wir haben, glaube ich, hier gesagt, dass uns die Informationen fehlen, um die Begründung nachvollziehen zu können. Ich glaube, das gilt nach wie vor.

Zusatz: Dann wäre dieser Angriff ja völkerrechtswidrig gewesen.

Adebahr: Wir haben das gesagt, was wir dazu zu sagen haben. Ich muss das nicht weiter interpretieren.

Frage: Auch noch einmal zur Ermordung und dem, was Frau Kramp-Karrenbauer gesagt hat:

Herr Seibert, Frau Adebahr, schließen Sie sich dem denn an, oder sehen Sie keine Anhaltspunkte dafür, von einer Ermordung dieser Passagiere zu sprechen?

Herr Collatz, wir sollen jetzt vergessen, dass Frau Kramp-Karrenbauer auch Verteidigungsministerin ist, und so tun, als ob sie das jetzt als Parteivorsitzende gesagt hat. Habe ich Sie richtig verstanden?

Collatz: Nein, natürlich nicht. Sie hat mit ihren Worten natürlich ihrer Betroffenheit Ausdruck verliehen und, wie Herr Seibert eben auch deutlich gemacht hat, darauf gedrängt, dass hier eine tiefgründige Aufklärung seitens der Behörden im Iran durchgeführt wird. Jenseits dessen kann ich das aber leider auch nicht kommentieren.

Zusatz: Aber wenn sie schon vor der Aufklärung und den Ergebnissen von Mord und Ermordung spricht, dann muss sie entweder mehr wissen oder nicht wissen, wovon sie redet!

Collatz: Die Worte sprechen insofern für sich. Ich kann das nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage: Herr Seibert, schließt sich die Kanzlerin der Ermordungstheorie von Frau Kramp-Karrenbauer an?

StS Seibert: Ich habe mich dazu schon geäußert und verweise noch einmal auf das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat. Es ist gut, dass der Iran die Verantwortung für diesen Abschuss übernommen hat, den die iranische Führung ja ein paar Tage lang geleugnet hat. Es sind 176 Menschen getötet worden. Nun ist schonungslos aufzuklären, wie, unter welchen Umständen und mit wessen persönlicher Verantwortung es dazu kommen konnte. Wenn das geschehen ist, dann können wir darüber noch einmal reden. Das ist das, was ich Ihnen heute sagen kann.

Es bleiben Fragen zu beantworten. Ganz besonders bleibt es auch Aufgabe des Iran, mit den Ländern, aus denen die getöteten Menschen stammen, zu Übereinkünften in Bezug darauf zu kommen, wie mit dieser Situation umzugehen ist.

Frage: Noch einmal auf die Frage der Ermordung von Soleimani zurückkommend: Die Bundesregierung hat ja jetzt schlussendlich - so ist mein Wissensstand - bei den US-Amerikanern tatsächlich nachgefragt, welche Rolle Ramstein bei dieser gezielten Tötung gespielt hat. Mich würde interessieren: Haben denn die US-amerikanischen Kollegen bereits geantwortet?

StS Seibert: Darüber ist ja nun in jeder Regierungspressekonferenz, seitdem diese Militäraktion stattgefunden hat, gesprochen worden. Herr Breul hat dazu auch schon ausführlich Stellung genommen.

An dem Sachverhalt hat sich nichts geändert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die US-Luftwaffenbasis in Ramstein an diesem konkreten Luftschlag in irgendeiner Form beteiligt gewesen ist.

Zusatzfrage: Letzte Woche war Sitzungswoche. Da gab es ja auch eine Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses. Dort soll Außenminister Heiko Maas sozusagen gesagt haben, dass eine Anfrage herausgegangen sei und die Bundesregierung noch auf eine Antwort warte. Deswegen, glaube ich, können Sie mir auch relativ einfach antworten, nämlich mit "Die Antwort ist bereits eingegangen" oder "Die Antwort steht noch aus".

Adebahr: Ich habe Ihnen keinen neueren Stand als den, den Herr Breul und jetzt gerade Herr Seibert referiert haben, mitzuteilen.

Zusatzfrage: Aber können Sie denn zumindest die Aussagen des Außenministers bestätigen, dass diese Anfrage herausging?

Adebahr: Ich weiß nicht, um welche - - - Ich kann Ihnen hier nicht bestätigen, was der Außenminister in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses - sei sie öffentlich oder nicht öffentlich gewesen - wörtlich gesagt hat. Sie haben die ganzen öffentlichen Äußerungen des Außenministers in den letzten Tagen zum Iran-Komplex gehört. Dann bitte ich Sie, damit zu arbeiten.

Zusatzfrage: Aber, entschuldigen Sie, darum geht es ja jetzt nicht! Es geht darum, dass der Außenminister zumindest nach Aussagen von Bundestagsabgeordneten gesagt hat, dass eine Anfrage an die US-amerikanischen Kollegen herausgegangen sei, und zwar danach, ob Ramstein involviert war oder nicht. Können Sie mir zumindest sagen "Ja, diese Anfrage ging heraus" oder "Nein, diese Anfrage ging nicht heraus"? Das ist ja jetzt nicht so schwer.

StS Seibert: Wir stehen in regelmäßigem vertraulichen Austausch mit den US-Behörden, und dieser Austausch bezieht sich auch auf rechtliche Fragen, die die US-Streitkräfte in Deutschland betreffen.

Frage: Meine Frage richtet sich an Herrn Collatz anlässlich des Subsaharatreffens Macrons mit Vertretern verschiedener subsaharianischer Staaten: Wie schätzt das BMVg denn die Sicherheitslage der deutschen Soldaten in Mali ein?

Collatz: Hier hat sich gegenüber den vorherigen Äußerungen in den hiesigen Pressekonferenzen - ich meine, auch in der vorletzten Woche oder vor Weihnachten - keine große Änderung ergeben. Wir haben natürlich sehr genau verfolgt, was in Niger mit dem Anschlag mit wahrscheinlich mehr als 86 Toten geschehen ist, und subsumieren das natürlich, was die Gesamtsituation angeht. Aber meinerseits gibt es keine neue Bewertung der Situation der Soldaten in Mali.

Zusatzfrage: Das Verteidigungsministerium hat am 2. Januar vorgeschlagen, dass sich die Bundeswehr am Anti-Terror-Kampf in Mali nach dem Vorbild der Franzosen beteiligen solle. Gibt es dazu schon einen internen Realisierungs- oder Prüfauftrag? Was würde das praktisch für die Bundeswehr bedeuten, bis noch mehr Soldaten dorthin geschickt werden werden - KSK nach Mali, Ausrüstungsveränderung oder so etwas?

Collatz: Derzeit gibt es keine konkreten Prüfaufträge für die Erweiterung des dortigen Einsatzes.

StS Seibert: Wenn ich Sie in diesem Zusammenhang noch ganz kurz darauf hinweisen darf: Die Bundeskanzlerin hat gestern dem Präsidenten von Niger, Herrn Issoufou, schriftlich zu diesem schweren terroristischen Angriff auf den Militärstützpunkt im Westen seines Landes kondoliert und ihm noch einmal versichert, dass Deutschland in der Bekämpfung des Terrorismus auch weiterhin an der Seite Nigers stehen wird.

Frage: Zum Kohleausstieg: Herr Seibert, Sie wünschten sich ja eine Nachreichung zum Thema der Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission. Der Kollege wird gleich Ihre Aussagen einbringen; das haben Sie damals mit ihm geklärt.

Ich habe gefunden, dass Herr Altmaier von einer Eins-zu-eins-Lösung gesprochen hat. Frau Schulze, die Umweltministerin, hat im November noch einmal davon gesprochen, dass alle zentralen Punkte eins zu eins umgesetzt werden müssten. Auch Umweltverbände, Ministerpräsidenten sowie die Industrieverbände haben davon gesprochen, dass die Bundesregierung eine Zusage gegeben habe, die Vorschläge der Kohlekommission eins zu eins umzusetzen.

Jetzt haben Sie am Freitag so getan, als ob es nie diese Aussage gegeben hätte, diese Zusage, das eins zu eins umzusetzen. Bleiben Sie noch dabei beziehungsweise erinnern sich Umweltverbände, die Ministerpräsidenten und alle anderen Teilnehmer der Kommission falsch, dass die Regierung eine Eins-zu-eins-Zusage gemacht hat?

StS Seibert: Nein, die erinnern sich sicherlich nicht falsch. Ich kenne auch die Äußerungen der Bundesumweltministerin. Ich hatte am Freitag jedenfalls nicht die Erinnerung, dass ich das gesagt habe. Aber das ist ja auch nicht das Entscheidende, weil natürlich noch viel wichtiger ist, was die Minister für die Bundesregierung sagen.

Was wollen Sie jetzt also von mir wissen? - Wir stehen über Fragen des Kohleausstiegs mit den betroffenen Bundesländern in engem Austausch. Wir sind dabei, das Kohleausstiegsgesetz zu erarbeiten. Ich kann und jedenfalls werde Ihnen auch heute keine Auskunft über Einzelheiten geben. Aber wir arbeiten so daran, dass wir das dann auch baldmöglichst ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren einbringen können.

Zusatz: Erstens ging es ja am Freitag nicht darum, ob Sie das persönlich gesagt haben - - -

StS Seibert: Doch, so hatte ich das verstanden. Sie hatten das auf mich bezogen.

Zusatz: Es ging darum, dass die Bundesregierung als solche das zugesagt hat.

StS Seibert: Ja, gut. - "In allen wesentlichen Fragen" hat die Ministerin damals gesagt.

Zusatz: Die Öffentlichkeit wundert sich, warum sich die Bundesregierung nicht einmal an diese Eins-zu-eins-Umsetzung heranmacht. In den letzten Wochen gab es ja andere Entwicklungen, die daran erheblich zweifeln ließen.

Vorsitzender Mayntz: Die Frage?

Zusatz: Die habe ich doch gerade formuliert!

StS Seibert: Ich habe jetzt keine Frage verstanden.

Vorsitzender Mayntz: Ich habe kein Fragezeichen mitbekommen.

Zusatzfrage: Ich hatte gefragt. Der Eins-zu-eins-Umsetzung wurde sonst nie widersprochen. Angesichts der Entwicklung der letzten Wochen gab es ja eh Zweifel daran, dass es diese Eins-zu-eins-Umsetzung gab. Jetzt wollte ich wissen, ob das falsch war.

StS Seibert: Ich glaube, dass es nicht viel bringt, wenn wir uns jetzt über die Definition von Eins-zu-eins-Umsetzungen in allen wesentlichen Fragen - darum ging es ja damals - unterhalten. Die Bundesregierung steht so zu dem Kohleausstieg, wie uns die zuständige Kommission die Empfehlungen gemacht hat. Wir sind mit Hochdruck dabei, ein Kohleausstiegsgesetz vorzubereiten. Wir haben bereits im vergangenen Jahr die finanziellen Maßnahmen, die den betroffenen Bundesländern zugutekommen sollen - das Strukturstärkungsgesetz usw. -, im Kabinett beschlossen. Insofern gibt es an der Entschlossenheit der Bundesregierung, den Kohleausstieg bis spätestens 2038 zu organisieren und in die Wege zu leiten, keinen Zweifel.

Frage: Ich hätte noch eine Frage zum Thema "Entschädigungen für die Braunkohleunternehmen". Gibt es dazu oder gab es dazu ein Treffen mit Kanzleramtschef Braun und den Ministerpräsidenten von Sachsen und Sachsen-Anhalt? Falls ja, was kam dabei heraus?

An das Wirtschaftsministerium oder Herrn Seibert: Wird man jetzt in dieser Woche in Sachen der Entschädigungen zum Abschluss kommen?

StS Seibert: Es gibt zu dem ganzen Komplex Kohleausstieg/Kohleausstiegsgesetz/Entschädigungen usw. laufend Gespräche. Das sind interne, nicht presseöffentliche Gespräche. Deswegen gebe ich hier auch keine Einzelheiten darüber bekannt. Die Gespräche sind auch noch nicht abgeschlossen.

Grave: Ich kann keine weiteren Zeitpläne oder Ähnliches ergänzen.

Frage: Herr Seibert, am 24. Juni haben Sie eine Antwort gegeben. Da hatte ich gefragt, was die Bundesregierung von den damaligen Vorschlägen Markus Söders hielt, dass man den Kohleausstieg vielleicht noch vorziehen könnte. Da sagten Sie:

"Für die Bundesregierung geht es jetzt in erster Linie um Verlässlichkeit, und Verlässlichkeit heißt umsetzen, was die Empfehlungen der Kommission sind."

Darin gibt es keine Einschränkung. Das würde ich dann auch unter "eins zu eins" verstehen.

Meine Frage ist: Bleibt die Bundesregierung dabei, dass es darum geht, die Empfehlungen der Kohlekommission ohne Einschränkungen umzusetzen, zu denen bekanntermaßen aber auch der Wunsch gehört, auf die Inbetriebnahme von Datteln 4 zu verzichten?

StS Seibert: Jetzt sind wir wieder bei der aus meiner Sicht ziemlich fruchtlosen Erörterung einer Formulierung. Ich habe Ihnen die Grundhaltung der Bundesregierung zum Kohleausstieg gerade genannt, und die beteiligten Ministerien arbeiten in diese Richtung.

Zusatzfrage: Dann geht die Frage an das BMWi, das ja in der Frage von Datteln 4 sozusagen immer noch mit den Betreibern verhandelt: Werden die Verhandlungen mit dem Ziel geführt, dem Vorschlag der Kohlekommission entsprechend Datteln 4 nicht in Betrieb zu nehmen? Ist das die Zielsetzung der Verhandlungen der Bundesregierung?

Grave: Da halten wir uns tatsächlich an den Beschluss der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", dass wir mit dem Betreiber Uniper über Datteln 4 verhandeln. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Die Frage ist doch: Mit welcher Zielsetzung wird verhandelt? Die Kohlekommission hat eindeutig gesagt: Wir halten es für richtig, wenn Datteln 4 nicht ans Netz geht. Übernehmen Sie diese Zielsetzung? Verhandeln Sie mit dem Ziel, Datteln 4 nicht ans Netz gehen zu lassen? Das ist die knappe Frage.

Grave: Zu den Inhalten des Gesprächs kann ich leider keine weiteren Angaben machen.

Zusatz: Es geht um die Zielsetzung, nicht um die Inhalte!

Grave: Da halten wir uns an den Beschluss der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung".

Frage: Herr Seibert, bleibt es dabei, dass der Referentenentwurf zur Grundrente Ende Januar ins Kabinett kommen wird?

StS Seibert: Wie Sie wissen, sagen wir ja grundsätzlich vorher keine Kabinettsdaten voraus. Der Gesetzentwurf zur Grundrente befindet sich in der Frühkoordinierung. Die notwendigen Gespräche dazu laufen. Ich kann Ihnen jetzt über Inhalte keine Auskunft geben. Aber sowohl Kanzleramt als auch das federführende Ministerium für Arbeit und Soziales sind zuversichtlich, dass die Grundrente zeitnah im Kabinett beschlossen werden kann.

Zusatzfrage: Heißt "zeitnah" "noch im Januar"?

StS Seibert: "Zeitnah" ist ein Begriff, den ich hier ganz grundsätzlich nicht genau aufdrösele.

Frage: Herr Grünewälder, bevor wir uns jetzt hier treffen, gab es eine Pressekonferenz, und zwar unter anderem mit Vertretern von Kommunen, die nicht in ihrer Forderung nachlassen, dass sie gerne im Alleingang Flüchtlinge aufnehmen wollen, wozu bisher das Bundesinnenministerium Nein gesagt hat. Die haben gesagt, es werde Ende Januar ein Treffen im Bundesinnenministerium geben. Können Sie das bestätigen?

Können Sie zweitens sagen, ob sich die Haltung des Innenministeriums in dieser Frage geändert hat? Bislang haben Sie das ja strikt abgelehnt.

Grünewälder: Ich kann dazu sagen, dass der Bundesinnenminister es sehr begrüßt, dass sich vielerorts Menschen für Fragen der Seenotrettung und der Flüchtlingsaufnahme engagieren, und dass er auch grundsätzlich immer bereit ist, sich mit den Beteiligten auszutauschen. Das gilt auch für das gesamte Bundesinnenministerium.

Gegenwärtig wird so ein Treffen, das Sie erwähnt haben, vorbereitet. Ein genaues Datum kann ich Ihnen hier jetzt noch nicht nennen. Aber auch dafür gilt: Wir befinden uns darüber im Austausch.

An der Haltung des Bundesinnenministeriums hat sich hier aber grundsätzlich nichts geändert. Es ist so, dass nach den gesetzlichen Regelungen halt der Bund dafür zuständig ist, die Übernahme der Zuständigkeit von Flüchtlingsaufnahmen im Dublin-Verfahren zu erklären. Daran hat sich nichts geändert. Wir halten das auch nach wie vor für richtig, um eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten.

Zusatzfrage: "Zusatzfrage" ist ein bisschen übertrieben, weil das das Thema noch einmal auf das Thema der Seenotrettung ausweitet, um das es eigentlich ging. Es gab nämlich auch die Klage, dass der Mechanismus, den der Bundesinnenminister mit anderen europäischen Ländern vereinbart hat, nicht so richtig funktioniert und dass Schiffe immer noch tagelang warten.

Dazu ist meine Frage: Haben Sie vielleicht eine aktuelle Zahl vorliegen? Wie viele Flüchtlinge hat Deutschland seit dem Gelten des Mechanismus im Rahmen der Seenotrettung aufgenommen?

Was haben Sie für eine Erklärung dafür, dass dieses direkte Anlaufen eines Hafens immer noch nicht so gut funktioniert?

Grünewälder: Die Dauer der Überstellungsverfahren liegt im Moment zwischen vier Wochen und drei Monaten. Sie haben Recht, dass Teil des temporären kontrollierten Notfallmechanismus vom 23. September das Ziel war, das Verfahren innerhalb von vier Wochen abzuschließen. Daran wird nach wie vor gearbeitet. Zum Teil liegt das daran, dass Kapazitäten und Rahmenbedingungen der beteiligten Behörden noch nicht so sind, dass sie das gewährleisten können. Deswegen fanden im November noch einmal Gespräche statt, und es wurde ein Standardverfahren mit weiteren festgelegten Arbeitsschritten vereinbart, um eine weitere Beschleunigung zu erreichen, sodass man in Zukunft diese Dauer von vier Wochen auch wirklich gewährleisten kann.

Zu den Zahlen kann ich Ihnen sagen, dass mit Stand von Ende Dezember 2019 insgesamt 889 Zusagen für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen im Mittelmeer erfolgt sind. Es sind 501 Personen dann wirklich überstellt worden und eingereist. Sie wissen, dass vorher immer noch eine Sicherheitsüberprüfung stattfindet, dass die zum Teil einige Zeit dauern kann und dass auch die administrativen Vorgänge in den Ländern teilweise etwas länger dauern können.

Frage: Am 10. Januar haben die USA offiziell erklärt, dass sie entgegen der Entscheidung der irakischen Regierung ihre Truppen nicht aus dem Irak abziehen wollen. Wie bewerten sowohl der Regierungssprecher, das AA sowie das BMVg diese offizielle Entscheidung der USA?

Adebahr: Ich verweise Sie gern auf die vielfältigen Äußerungen des Bundesaußenministers in sehr vielen Nachrichtensendungen der letzten Tage, in denen er gesagt hat, dass es jetzt darauf ankomme, mit der irakischen Regierung zu besprechen, wie der Kampf gegen den IS-Terror, den wir alle nach wie vor für sehr wichtig und für nicht abgeschlossen halten, weitergeführt werde, und dass wir dazu in der Anti-IS-Koalition in einem engen Austausch stünden. Das hat er ganz oft ausgeführt. Sie können es nachschauen und nachlesen.

Collatz: Das kann ich so nur unterstreichen.

Zusatzfrage: Das offizielle Kommuniqué wurde ja erst am 10. Januar veröffentlicht. Bisher hat sich Herr Maas noch nicht explizit auf dieses Kommuniqué der US-Amerikaner bezogen. Deswegen möchte ich Sie bitten, zu sagen, wie es die Bundesregierung bewertet, dass sowohl die Exekutive als auch die Legislative eines souveränen Staates eine Entscheidung treffen, das Truppenstatus aufkündigen und die USA dies ignorieren. Dazu wird die Bundesregierung ja eine Haltung haben.

Adebahr: Ich verweise Sie zum Beispiel gern auf das Statement des Bundesaußenministers gestern und vorgestern zum Iran, in dem er den gesamtpolitischen Komplex adressiert und bewertet hat.

Frage: Ich weiß nicht, ob es das Innenministerium oder das Justizministerium betrifft. Die Bundesregierung plant, sich einer Initiative des Bundesrats in veränderter Form anzuschließen. Es geht um das Verunglimpfen von Fahnen. Ich glaube, der Bundesrat bezieht das nur auf die der Europäischen Union. Das soll jetzt um Fahnen aller Länder ergänzt werden, womit auch das Problem des Verbrennens israelischer Fahnen gelöst werden soll.

Können Sie bestätigen, dass das so ist? Können Sie das ausführen und vielleicht auch sagen, wie sich das zum Thema der Meinungsfreiheit verhält?

Krüger: Vielen Dank für die Frage. - Das betrifft tatsächlich ein Vorhaben unseres Hauses. Der Bundestag wird diesen Mittwoch über den Bundesratsentwurf für ein Gesetz zum strafrechtlichen Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole, den Sie gerade angesprochen haben, beraten. Dieses Vorhaben wird von der Bundesregierung unterstützt.

Darüber hinaus hat das Kabinett zu diesem Gesetzentwurf Mitte Dezember eine ergänzende Formulierungshilfe beschlossen, die nach 104 des Strafgesetzbuches, der die Verletzung Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten unter Strafe stellt, eine Ergänzung vorsieht. Künftig soll auch das öffentliche Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen Flagge etwa im Rahmen einer Demonstration unter Strafe gestellt werden.

Das ist nach geltendem Recht nicht der Fall, weil bislang nur solche Flaggen erfasst sind, die aufgrund von Rechtsvorschriften etwa bei Botschaften oder Konsulaten oder nach anerkanntem Brauch etwa bei Staatsbesuchen oder Sportveranstaltungen gezeigt werden. Künftig soll das öffentliche Zerstören oder Beschädigen ganz allgemein unter Strafe gestellt werden.

Die Formulierungshilfe sieht auch vor, dass die Voraussetzung der Gegenseitigkeit entfallen soll und auch die Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung.

Zusatzfrage: Meinungsfreiheit?

Krüger: Man müsste jetzt noch näher in die Begründung schauen, weshalb wir das unter Strafe stellen. Wir sehen das so, dass die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation verletzt werden, wenn die Flaggen und ihre Hoheitszeichen beschädigt werden.

Unsere Ministerin hat sich im November dazu in einem Interview geäußert und gesagt:

"Es gibt schon jetzt den 104 im Strafgesetzbuch, der das Zerstören von öffentlich gezeigten Fahnen unter Strafe stellt, etwa denen, die vor Botschaften hängen. Die meisten Fälle sind aber anders: So werden bei Demonstrationen immer öfter Flaggen verbrannt. Das haben wir etwa bei antiisraelischen oder antitürkischen Demos gesehen. Damit werden die Gefühle vieler Angehöriger einer Nation tief verletzt."

Dann sagt sie weiter:

"Sind brennende Flaggen noch Ausdruck der Meinungsfreiheit? - Da sage ich klar nein. Daraus ziehen wir Konsequenzen und wollen mit einer Verschärfung des bestehenden Rechts das Verbrennen von Fahnen generell unter Strafe stellen."

Frage: Können Sie noch ausführen, welches Strafmaß dafür angesetzt wird?

Krüger: Ja. Das Strafmaß ist Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Frage: Es geht um die Todesurteile im Falle des Kashoggi-Mordes, die im Dezember gefällt wurden. Mir ist nicht erinnerlich, dass die Bundesregierung dazu schon Stellung genommen hätte. Falls doch, bitte ich um Entschuldigung.

Vor dem Hintergrund, dass Sie eben auch im Falle des Irans noch einmal Aufklärung und persönliche Verantwortung als Notwendigkeit betont haben, sehen Sie persönliche Verantwortung und Aufklärung im Sinne der von der Bundesregierung mehrfach formulierten Kriterien durch die Kashoggi-Mordurteile erfüllt?

StS Seibert: Zunächst einmal kennen Sie unsere ganz grundsätzliche Haltung gegen die Todesstrafe. Diese Haltung gilt, wo immer auf der Welt die Todesstrafe verhängt wird. Wir halten sie für eine Strafe, die man ablehnen muss, und äußern uns auch so in Gesprächen mit Ländern, die die Todesstrafe haben.

Mehr kann ich Ihnen jetzt dazu nicht sagen. Aber das ist zumindest einmal die grundsätzliche Haltung zu einem Urteil, das in Todesstrafen endet.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, ist nach Auffassung des Auswärtigen Amtes hinreichend aufgeklärt, wie insbesondere die persönliche Verantwortung von Herrn bin Salman zu werten ist?

Es war immerhin die UN-Sonderberichterstatterin, die das Urteil eine Farce genannt hat, und der UN-Generalsekretär sagte, es sei nicht hinreichend aufgeklärt worden.

Sieht das Auswärtige Amt hinreichende Aufklärung vor allem über Hintermänner, politische Verantwortung und Auftraggeber für die Ermordung Kashoggis?

Adebahr: Ich denke, unsere grundsätzliche Position, dass wir Aufklärung und Transparenz fordern, steht nach wie vor. Ich denke, das Verfahren in der Türkei ist noch nicht abgeschlossen und läuft noch. Das ist auch ein aus unserer Sicht sehr wichtiges Verfahren.

Dann will ich ganz ehrlich sein: Ich bin mir nicht sicher, ob nicht ein Mitglied des Auswärtigen Amtes oder wir über den Jahreswechsel etwas gesagt haben. Ich würde das gern nachreichen, weil ich selbst das gerade nicht ganz genau überblicke und im Kopf habe.

Frage: Frau Adebahr, Ihr Haus hat immer wieder die Notwendigkeit der Transparenz und auch der Glaubwürdigkeit des saudischen Gerichtes betont. Hat das saudische Gericht aus Ihrer Sicht die Mindeststandards und Mindestkriterien, die Sie gesetzt haben, erfüllt?

Adebahr: Das würde ich gern nachreichen, wenn ich Ihnen dazu eine Bewertung gebe.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium: Der neue Umweltkommissar kann sich vorstellen, dass man Plastikverpackungen verbietet. Hätte er dazu die Rückendeckung aus Deutschland vom Umweltministerium?

Fichtner: Sie spielen auf ein Interview des EU-Umweltkommissars an. Sie kennen die Haltung der Bundesumweltministerin, die sie mit ihrem 5-Punkte-Plan Ende 2018 deutlich gemacht hat. Wir setzen uns für die Vermeidung überflüssigen Plastiks und für den Einsatz recycelten Plastiks sowie für eine bessere Recyclingfähigkeit von Plastikprodukten ein. Am Ende soll das in dem Bereich eine Kreislaufwirtschaft werden.

Dafür ist die Europäische Union die richtige Ebene. Wenn man Produkte regulieren will, ist das im Binnenmarkt am besten EU-weit möglich. Wenn die EU-Kommission sagt, sie wolle den Einsatz von Recyclaten erleichtern und am Ende weniger Plastikverpackungen, dann rennt sie damit bei uns offene Türen ein.

Ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag ist dieses Interview natürlich noch nicht. Einen solchen müssten wir abwarten. Dann würden wir ihn im Detail bewerten.

Frage: In Taiwan gab es am Samstag eine Wahl. Die Präsidentin Frau Tsai wurde wiedergewählt. Von der Bundesregierung habe ich bisher noch keine Wortmeldung dazu gefunden. Ich habe einmal nachgeschaut: Vor acht Jahren, 2012, hat sich das Außenministerium lobend zur Wahl geäußert, vor vier Jahren Herr Steinmeier: Ganz toll, dass es dort Demokratie und Wahlen gibt.

Warum ist das bisher nicht passiert?

Adebahr: Vielleicht weil wir damit rechneten, dass eventuell heute eine Frage kommt, und die Bundespressekonferenz der geeignete Ort ist, um so etwas zu tun. Herr Seibert, wollen Sie, oder soll ich?

StS Seibert: Wir haben die Berichterstattung zu diesen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zur Kenntnis genommen. Wir begrüßen, dass es freie und demokratische Wahlen waren, die reibungslos und friedlich verlaufen sind. Unser Interesse an Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße ist unverändert. Wir erwarten auch, dass beide Seiten der Taiwanstraße zu einer friedlichen Annäherung und Entspannung beitragen.

Zusatzfrage: Hat die Kanzlerin der Wahlsiegerin schon gratuliert? Wird sie es tun?

StS Seibert: Dazu kann ich Ihnen nichts berichten.

Zusatzfrage: Ist das geplant? Es ist bei der Kanzlerin ja sonst üblich, dass sie ausländischen Wahlsiegern gratuliert.

StS Seibert: Ich kann Ihnen über das hinaus, was ich jetzt gerade gesagt habe, nichts sagen.

Frage: Meine Frage geht an das BMAS und bezieht sich auf das Gutachten zum EuGH-Urteil zur Erfassung der Arbeitszeit. Dieses Gutachten liegt jetzt vor. Wie bewerten Sie es, und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Denn offensichtlich steht der Umsetzung dieses Urteils, also einer umfänglichen Erfassung der Arbeitszeit, jetzt nichts mehr im Wege.

Jäger: Danke für die Frage. - Der Minister hat sich bereits in der Vergangenheit so geäußert, dass er davon ausgehe, dass es leichte Anpassungen des deutschen Rechts geben müsse, um dem EuGH-Urteil Genüge zu tun. Davon gehen wir weiterhin aus. Die dazu nötigen Vorarbeiten laufen.

Zusatzfrage: Können Sie definieren, was diese leichten Anpassungen sind?

Jäger: Nein, das kann ich nicht. Aber es bedeutet, dass wir nicht alles komplett auf den Kopf stellen, sondern dass wir uns dem Thema entsprechend der Vorgaben des EuGH nähern werden.

Zusatz: Sie sprechen von leichten Anpassungen und sagen: nicht alles verändern. Wenn ich es richtig verstehe, müssen Sie sich nach dem Urteil richten.

Jäger: Richtig.

Zusatzfrage: Das Gutachten unterstützt ja dieses Urteil, oder habe ich das falsch wahrgenommen?

Jäger: Nein, das haben Sie nicht falsch wahrgenommen.

Zusatzfrage: Dann müssen Sie es so anpassen, wie es das Urteil erwartet, oder?

Jäger: Richtig. Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass wir deswegen alles auf den Kopf stellen müssen. Denn die deutschen Gesetze sind nicht etwa so, dass man sagen müsste: "Das passt gar nicht", sondern es gibt einzelne Elemente, die angepasst werden müssen.

Zusatzfrage: Hat das Bundeswirtschaftsministerium dazu auch schon eine Meinung? Denn eine so relativ lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten erfordert möglicherweise zusätzlichen Aufwand für die Betriebe.

Grave: Dazu gibt es Gespräche, aber an dieser Stelle kann ich dazu keine Aussagen machen.

Frage: Bayerns Ministerpräsident Söder hat anlässlich einer Bauerndemonstration den Landwirten erklärt, er unterstütze Forderungen im Zusammenhang mit der Düngeverordnung, dass die umstrittenen Messstellen auf Länderebene neu erfasst würden.

Wie bewerten sowohl das Landwirtschaftsministerium als auch das Umweltministerium Herrn Söders Forderung? Machen Sie sie sich zu eigen?

Brandt: Ich möchte Sie gern auf das Interview der Ministerin heute in der "NOZ" hinweisen. Dort hat sie gesagt, es sei Sache der Bundesländer, sich um die Messstellen zu kümmern, und die Länder seien jetzt daran, das zu verbessern und zu schauen, wie man dabei noch etwas herausholen könne. Dabei geht es auch um eine Binnendifferenzierung, also darum, zum Beispiel in gefährdeten oder in roten Gebieten zu schauen, wie man das besser differenzieren kann.

Ja, wenn es darum geht, dass die Bundesländer jetzt zusehen, dass sie die Messstellen besser bewerten oder an besseren Stellen anbringen, dann hat er die Rückendeckung der Ministerin.

Fichtner: Ich will ergänzend noch davor warnen, jetzt zu viel Fantasie darauf zu verwenden, ein Problem mit anderen Messstellen zu lösen. So etwas haben wir hier vor einem Jahr schon einmal bei einem anderen Thema gehabt.

Das Problem der Nitratbelastung der Grundwässer ist da und muss durch strengere Düngeregeln angegangen werden. Das tut die Bundesregierung. Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums dazu befindet sich in der Ressortabstimmung. Es ist auch Eile geboten, weil die EU-Kommission dabei auf sehr schnelles Handeln pocht.

Montag, 13. Januar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-13-januar-2020-1712060
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2020

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