Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1964: Regierungspressekonferenz vom 11. Dezember 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 11. Dezember 2019
Regierungspressekonferenz vom 11. Dezember 2019

Themen: Personalie, Kabinettssitzung (Bericht zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Vertrag über die Einrichtung einer jüdischen Militärseelsorge, Verbraucherentschädigung im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Insolvenz), türkisch-libysches Seeabkommen, Lage in Libyen, Treffen im Normandie-Format in Paris, Belegausgabepflicht, Finanztransaktionssteuer, Klage des Bundesamtes für Risikobewertung gegen die Plattform FragDenStaat, Untersuchung von foodwatch zur personellen Ausstattung und zur Zahl von Kontrollbesuchen im Rahmen der Lebensmittelkontrolle, Rüstungslieferungen nach Israel, Blockade der Nachbesetzung von Berufungsrichterposten in Schlichtungsverfahren der WTO durch die USA, Nord Stream 2, Kohleausstieg

Sprecher: StS Seibert, Fähnrich (BMVg), Zimmermann (BMJV), Adebahr (AA), Baron (BMWi), Wogatzki (BMF), Schneider (BMAS), Bürgelt (BMEL), Zimmermann (BMJV)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Fähnrich: Nach knapp vier Jahren, die ich im Pressestab des Verteidigungsministeriums zugebracht habe, werde ich dieses verlassen. Ich sage auch gleich, wohin. Aber bevor ich das sage, möchte ich noch die Gelegenheit nutzen und ein paar Worte an Sie richten.

Bevor wir als Sprecher in diesem Amt hier fungieren, sind wir nicht unbedingt Medienprofis. Auch diejenigen, die nach mir kommen, sind wahrscheinlich keine Medienprofis. Meine Zusammenarbeit mit den Medien als Kommandant eines Schiffes hat sich darauf begrenzt, beim Nachhausekommen nach monatelangen Fahrten in strahlende Kinderaugen zu schauen und schöne Bilder hinsichtlich des Wiedersehens zu haben. Das hat sich hier geändert. Die Themen, die ich hier in den letzten viereinhalb Jahren zu bearbeiten hatte und die wahrscheinlich auch noch zu bearbeiten sind, waren sehr vielfältig und manchmal auch herausfordernd, weil die Berichterstattung meistens in die Richtung ging, dass irgendetwas nicht fliegt, schwimmt oder fährt.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die loyalen und vor allen Dingen fairen Fragen sowie für das Vertrauen in unsere Antworten. Ich bedanke mich aber auch bei all denjenigen, die auf dieser Bank hier gesessen haben und noch immer sitzen, für den kollegialen Umgang. Es ist eine Herausforderung - mein Respekt dafür! -, hier zu sitzen und dreimal in der Woche Antworten zu geben. Auch danke ich all denjenigen, die "zu Hause" sitzen, diese werbefreie Sendung genießen dürfen, immer dann helfen, wenn wir nicht weiterkommen, und versuchen, schnell Antworten nachzureichen.

Der Bundespressekonferenz wünsche ich viel Glück und Erfolg. Auf der Seite ist ja zu lesen, dass die Bundespressekonferenz, wie sie vor 70 Jahren gegründet wurde, etwas Besonderes ist. Ich glaube, sie sollte erhalten bleiben und sich gegenüber den in- und auch ausländischen Journalisten genau das bewahren. - Vielen Dank.

Vorsitzender Feldhoff: Vielen Dank, Herr Fähnrich. - Wir geben Ihnen unsere besten Wünsche mit. Erzählen Sie überall auf der Welt, wohin man Sie auch versetzt, von unseren guten Taten.

Fähnrich: Das habe ich vergessen. Es geht in die USA, nach Norfolk. Dort ist ein großes Hauptquartier der Nato. Man kann dann einmal schauen, ob die Begriffe "hirntot" und "obsolet" auf der taktischen Ebene stimmen.

Vorsitzender Feldhoff: Seien Sie uns trotzdem immer wieder herzlich willkommen.

StS Seibert: Ich habe Ihnen über drei Themen aus dem Kabinett zu berichten.

Das eine ist, dass die Bundesbildungsministerin dem Kabinett den Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz vorgelegt hat. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hat das Anerkennungsgesetz 2012 beschlossen. Das Ziel ist, dass Menschen, die berufliche Qualifikationen oder Abschlüsse im Ausland erlangt haben, sie hier in Deutschland mit einem Prüfverfahren womöglich als gleichwertig anerkennen lassen können.

Heute, sieben Jahre später, können wir sagen - das ist der Inhalt dieses Berichts -: Das hat in diesen sieben Jahren eine sehr positive Wirkung gehabt. Die Berufsanerkennung in Deutschland wird sehr stark nachgefragt. Von 2012 bis 2018 sind fast 280 000 Anträge eingereicht worden. Die hohe Gesamtzahl und die steigende Nachfrage - sie steigt weiterhin - zeigen, dass dieses etablierte Prüfverfahren von großer Bedeutung für die Fachkräftesicherung in Deutschland ist. Besonders bei den Berufen im Gesundheits-, Kranken- und Pflegebereich ist die Antragszahl 2018 gegenüber dem Vorjahr sehr stark angestiegen, nämlich um mehr als 30 Prozent auf fast 11 500 Anträge. Dies zeigt: Gerade auch in diesem Bereich, in dem unser Fachkräftebedarf erheblich ist, trägt die berufliche Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen aus dem Ausland erheblich dazu bei, den Fachkräftebedarf zu decken.

Ein weiterer Punkt: Anträge für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten, also aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, stellen jetzt mit 70 Prozent der Anträge den größten Anteil dar. Das war in den ersten Jahren dieses Gesetzes durchaus anders. Damals standen noch die Anträge aus EU-Staaten im Mittelpunkt. Eine Berufsanerkennung mittels dieses Prüfverfahrens wird immer häufiger auch aus Drittstaaten als Türöffner für eine gezielte Fachkräftezuwanderung benutzt. Das sehen Sie auch daran: Die häufigsten Herkunftsländer sind Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Philippinen.

Interessant ist, dass in 52 Prozent der Verfahren in den bundesrechtlich geregelten Berufen die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss festgestellt werden konnte.

Wir als Bundesregierung arbeiten daran, dieses Berufsanerkennungsverfahren noch transparenter, schneller und bekannter zu machen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen wird mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März kommenden Jahres in Gang gesetzt wird, noch einmal an Bedeutung gewinnen. Das Gesetz sieht vor, dass eine zentrale Servicestelle für Fachkräfte aus dem Ausland, die an einer Zuwanderung nach Deutschland interessiert sind, eingerichtet wird. Außerdem wollen wir im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration verstärkt zum Beispiel Migrantenorganisationen in die Umsetzung dieses Anerkennungsgesetzes einbeziehen.

Der zweite Punkt, mit dem sich das Kabinett befasst hat, ist von der Verteidigungsministerin vorgetragen und dann von allen gebilligt worden. Es geht um die Unterzeichnung eines Vertrags über die Einrichtung einer jüdischen Militärseelsorge. Das ist ein starkes Zeichen für jüdisches Leben hier in Deutschland und für dessen Verankerung in der Bundeswehr. Die jüdische Militärseelsorge soll das Grundrecht der jüdischen Soldatinnen und Soldaten auf ihre freie Religionsausübung gewährleisten. Bisher gibt es für die Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge. Mit dem Staatsvertrag, der unterzeichnet werden soll, wird das um eine jüdische Militärseelsorge erweitert.

In einem nächsten Schritt - das kann ich Ihnen schon sagen - wird daran gearbeitet, auch für die Muslime in der Bundeswehr eine geistliche Betreuung zu schaffen. Wie die ausgestaltet werden könnte, ist noch Gegenstand laufender Beratungen.

Zu guter Letzt kann ich Ihnen berichten, dass die Bundesjustizministerin dem Bundeskabinett ihren Vorschlag, abgestimmt mit mehreren anderen Ministerien, vorgetragen hat, wie die Bundesregierung zugunsten der von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Menschen in Deutschland vorgehen will. Sie selbst hat sich gerade vor der Presse dazu geäußert. Wir haben eine Pressemitteilung herausgegeben. Dies erspare ich Ihnen jetzt im Detail. Aber mit Sicherheit können Nachfragen beantwortet werden.

So weit aus dem Kabinett.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium: Können Sie uns womöglich inzwischen eine Gesamtschadenssumme zur Thomas-Cook-Insolvenz nennen?

Zimmermann: Die Ministerin hatte sich dazu geäußert. Aus zwei Gründen können wir im Moment keine Gesamtschadenssumme nennen: Der eine Grund ist, weil eine Reihe von rechtlichen Fragen derzeit noch ungeklärt ist. Der zweite Grund ist, weil die Meldung der Betroffenen noch nicht abgeschlossen ist.

Frage: Ich habe mir die EU-Richtlinie für die Entschädigungsregelung herausgesucht, die verabschiedet wurde. Darin heißt es: Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass Reisende im Falle einer Insolvenz in vollem Umfang geschützt werden. - Da würde mich interessieren: Wie konnte es denn passieren, dass die Limitierung auf 110 Millionen Euro in die deutsche Umsetzung dieser EU-Richtlinie hineinrutschen konnte?

Zimmermann: Die Richtlinie ist natürlich in ihrer Gesamtheit zu sehen und nicht nur in einzelnen Regelungsteilen. Es gibt verschiedene Vorgaben, wie diese Insolvenzabsicherung auszusehen hat. Die damalige Bundesregierung hat in ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf ausführlich und auch nachvollziehbar dargelegt, warum sie diese in Einklang mit der damaligen Richtlinie gesehen hat. Auch die Ministerin hat sich dazu geäußert. Das deutsche Reiserecht hat sich dabei insbesondere an den zuvor bekannten Insolvenzen im Reiserecht orientiert. Die bis dahin größte Schadenssumme hat bei 30 Millionen Euro gelegen. Darüber ist die Insolvenz von Thomas Cook deutlich hinausgegangen. Ein solches Schadensereignis in dieser Dimension war nicht vorhersehbar.

Zusatzfrage: Gab es Druck aus der Reisebranche während des Gesetzgebungsverfahrens, diese Limitierung in Deutschland in das Gesetz einzufügen, um zum Beispiel das Ganze aus Sicht der Reisebranche bezahlbar zu lassen?

Zimmermann: Die Richtlinie ist im normalen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt worden. Dazu sind natürlich auch die beteiligten Wirtschaftskreise angehört worden. Das ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden. Im Übrigen geben wir, wie üblich, zu internen Abstimmungsprozessen keine Auskunft.

Frage: Herr Zimmermann, können Sie schon etwas Näheres zum Verfahren erläutern? Wird es beispielsweise analog der Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz eine Webseite geben, mit der die Abtretung von Ansprüchen an das Ministerium oder an die Bundesrepublik vollzogen wird? Welcher Zeithorizont steht dahinter?

Zimmermann: Für die Abwicklung und Auszahlung an die Kunden soll ein möglichst einfaches und kostenloses Verfahren bereitgestellt werden. Im Moment müssen die Kunden nicht selbst aktiv werden. Die Bundesregierung wird Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren.

Zusatzfrage: Können Sie schon irgendetwas sagen, wann die betroffenen Kunden mit einer Zahlung rechnen könnten? Ist das im kommenden Jahr, oder wird das länger dauern?

Zimmermann: Die konkreten Schritte zur Umsetzung werden gegenwärtig vorbereitet. Im Moment müssen die Kunden nicht tätig werden. Genauere Informationen erfolgen dann Anfang 2020.

Frage: Herr Zimmermann, ich habe eine kurze Nachfrage zu der Schadenssumme und zu dem Fonds, den man eingerichtet hat. Auf die Frage nach den 110 Millionen Euro haben Sie gesagt, weil bis dahin die größte Schadenssumme 30 Millionen Euro betragen hat. Jetzt wissen wir, dass die Schäden sehr viel höher liegen als 110 Millionen Euro. Werden die Bundesregierung und Ihr Ministerium jetzt daran arbeiten, dass man diese Auffangsumme ab jetzt erhöht und, wenn ja, auf welchen Betrag?

Zimmermann: Zur Weiterentwicklung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht finden schon seit einiger Zeit Gespräche und Beratungen statt. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer neuen Lösung. Da werden verschiedene Modelle diskutiert, nicht nur eine Erhöhung der Haftungsgrenze, sondern auch Fondslösungen. Da sind verschiedene Möglichkeiten im Gespräch. Im Moment wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet.

Zusatzfrage: Können Sie uns vielleicht eine Größenordnung nennen, die Ihrer Ministerin dabei vorschwebt?

Zimmermann: Die Ministerin hat sich auch dazu heute geäußert. Eine konkrete Summe hat sie nicht genannt. Sie hat aber gesagt, dass sie bis zum Frühjahr mit konkreten Ergebnissen rechnet.

Frage: Mich würde interessieren, aus welchem Topf das jetzt finanziert wird. Das ist ja de facto erst einmal ein Blankoscheck, weil man die genaue Schadenssumme nicht kennt. Ist das aus dem Etat Ihres Ministeriums, Herr Zimmermann, oder woher stammt das Geld?

Zimmermann: Auch dazu hat sich die Ministerin geäußert. Darauf möchte ich gerne verweisen. Sie hat gesagt, dass die Erstattung der Gelder haushaltsrechtlich sichergestellt wird. Die konkreten Schritte zur Umsetzung sind gegenwärtig in Arbeit.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr: Wie kommentiert die Bundesregierung das Seegrenzen-Abkommen zwischen Ankara und Libyen?

Herr Seibert, der griechische Premierminister will dieses Thema morgen beim EU-Gipfel auf die Tagesordnung setzen und Solidarität von der EU fordern.

Adebahr: Ich kann Ihnen dazu gern sagen, dass wir die solidarische Haltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit Griechenland und Zypern ausdrücklich teilen. Wir rufen die Türkei und Libyen auf, die Souveränität und die souveränen Rechte aller EU-Mitgliedstaaten zu respektieren und Seegebietsabgrenzungen im Einklang mit geltendem Völkerrecht zu verfolgen. Unser Standpunkt ist klar: Abgrenzungen von Seegebieten müssen - das gilt natürlich auch für das Mittelmeer - nach geltendem Seevölkerrecht und insbesondere auch unter Beteiligung aller betroffenen Konfliktparteien oder Küstenstaaten - das ist das richtige Wort - erfolgen.

StS Seibert: Zusätzlich zu dem, was Frau Adebahr gesagt hat, was die Haltung der Bundesregierung ist, kann ich Ihnen, was den morgigen Europäischen Rat betrifft, nichts sagen. Die Tagesordnung des Europäischen Rates wird vom Präsidenten des Rates - das ist seit wenigen Tagen Charles Michel - bestimmt. Deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, ob es dazu kommt, dass der griechische Premierminister das anspricht. Wenn es Thema wäre, dann wäre das die Haltung der Bundesregierung.

Frage: Ich hätte gern sowohl von Herrn Seibert als auch vom Auswärtigen Amt eine Positionierung dazu: Wie stuft eigentlich die Bundesregierung diesen Schritt der Türkei ein?

Adebahr: Ich glaube, unsere Haltung zu diesem Thema haben wir gerade sehr deutlich gemacht. Das ist unsere Aussage dazu, wie wir diesen Vorgang bewerten.

Zusatzfrage: Ja, die Haltung ist klar. Aber ist dieses Abkommen ungültig? Ist dieses Abkommen rechtswidrig? Wie sieht das die Bundesregierung?

Adebahr: Jetzt sehe ich, wohin Ihre Frage zielt. - Wir kennen das Abkommen aus presseöffentlichen Äußerungen. Deshalb habe ich auf allgemeine völkerrechtliche Prinzipien verwiesen, die sich grundsätzlich auch für diesen Sachverhalt im Mittelmeer und mit den betroffenen Küstenstaaten widerspiegeln. Wir können von hier aus keine Prüfung eines Abkommens vornehmen, an dem wir nicht beteiligt sind und das wir nicht kennen.

StS Seibert: Ich kann noch etwas ganz kurz hinzufügen, weil ich nach der Tagesordnung gefragt wurde. Ein Punkt auf der Tagesordnung heißt: Arbeitsabendessen zu den Außenbeziehungen der Europäischen Union. - Nun kann ich Ihnen das nicht aufdröseln. Aber denkbar ist, dass auch die Türkei in der sehr facettenreichen Beziehung, die sie zur Europäischen Union hat, ein Thema ist.

Frage: Frau Adebahr, gestern fand ein Treffen zum Thema Libyen hier in Berlin statt. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Treffen? Wie ist jetzt der Fahrplan für die Libyen-Gespräche in Zukunft Richtung Gipfeltreffen?

Adebahr: Ich kann Ihnen von dieser Bank aus "unter eins" bestätigen, dass es gestern hier in Berlin ein Treffen auf hoher Beamtenebene im Rahmen des Berliner Prozesses gegeben hat. Das war das fünfte Treffen. Die Bundesregierung ist bei diesem Treffen in ihrem Verhandlungsprozess ein gutes Stück vorangekommen. Wir wollen weiter konstruktiv daran arbeiten, geeignete Rahmenbedingungen für die Unterstützung des UN-Sondergesandten Salamé und auch für das Vorankommen in einem innerlibyschen Prozess zu schaffen.

Was wir brauchen oder fordern - das haben Sie auch an den Äußerungen des Bundesaußenministers in den letzten Monaten gehört - und wozu sich ein Konsens etabliert hat, ist, dass es keine militärische Lösung dieses Konflikts geben soll, dass es eine Waffenruhe braucht und dass wir dringend Schritte auch dahin gehend brauchen, dass die Konfliktparteien in Libyen miteinander sprechen. In diesem Geiste fand das gestrige Treffen statt.

Wenn es nächste Schritte anzukündigen gibt, dann werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Zusatzfrage: Es gibt verschiedene Medienmeldungen, dass im Februar ein Gipfeltreffen stattfinden soll. Können Sie das bestätigen?

Adebahr: Nein, das kann ich nicht. Ich kann Ihnen für ein etwaiges Gipfeltreffen hier heute keinen Termin nennen.

Frage: Zurück zu dem Vertrag zwischen der Türkei und Libyen. Es gibt EU-Staaten, die mehr für die eine Fraktion sind, und andere, die für die Regierung, die sich in Libyen so nennt, sind und sie für legitim halten. Deshalb meine Frage: Wie legitimiert ist international die, nennen wir sie, libysche Regierung in Tripolis, völkerrechtliche Verträge verbindlich abzuschließen?

Adebahr: Ich kann Ihnen hier kein Grundlagenseminar über einzelne Fragen der Völkerrechtsfähigkeit geben; das tut mir leid. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die Regierung Sarradsch in Libyen ein anerkannter Partner für uns und auch für die Vereinten Nationen ist. Das widerspiegelt sich zum Beispiel auch in den Gesprächen, die der Sondergesandte der Vereinten Nationen dort in Libyen führt, und in seinem Versuch, mit der Regierung diesen innerlibyschen Dialog aufs Gleis zu setzen.

Zusatzfrage: Das war jetzt keine Antwort auf meine Frage, zumindest keine befriedigende, denn Frankreich hat ja eine andere Haltung, was die libysche Regierung betrifft. Meldungen nach soll es morgen in der Abschlusserklärung in der EU aber eine Verurteilung dieses Vertrages geben. Wenn das denn nun passiert, was heißt das dann für die Europäische Union? Erkennt sie diese Aufteilung, die im Mittelmeer zwischen der Türkei und Libyen stattgefunden hat, dann einfach nicht an?

Adebahr: Wenn ich noch einmal auf Ihren ersten Halbsatz zurückkommen darf: Die Frage, ob bestimmte Mitgliedstaaten bestimmte Parteien irgendwie politisch stärker unterstützen oder auch nicht, ist, glaube ich, doch zu trennen von der Frage, die Sie vorher gestellt hatten, nämlich der Frage nach der Völkerrechtsfähigkeit von bestimmten Verträgen, die wir zum Beispiel nicht kennen.

Die bisherige Position der EU zu diesem Thema ist klar; es gab auch schon ein Statement der Sprecherin des EAD dazu. Man kann dem morgigen Abschlussdokument jetzt aber schlecht vorgreifen.

StS Seibert: Ganz schlecht.

Zusatzfrage: Entschuldigen Sie, aber das war jetzt keine Antwort. Meine Frage war: Wenn das verurteilt wird und die EU das sowieso verurteilt, was für eine Legitimität hat dieser Vertrag dann? Können diese Staaten sich auf diesen Vertrag berufen, wenn ein anderer Staat zum Beispiel Ölbohrungen in diesem Gebiet macht? Das sind doch ganz konkrete Fragen.

StS Seibert: Der Europäische Rat findet morgen und übermorgen statt. Wenn wir uns jetzt angewöhnen, Schlussfolgerungen, die kommen oder nicht kommen mögen, vorwegzunehmen, dann brauchen die Staats- und Regierungschefs nicht mehr zusammenzukommen. Der Europäische Rat findet also morgen und übermorgen statt, und über alles, was die 28 Mitgliedstaaten gemeinsam beschließen und schriftlich festhalten, kann und wird dann mit Sicherheit auch berichtet und nachgefragt werden.

Frage: Es geht ja um einen Vertrag zwischen der Türkei und Libyen, der die Hoheitsrechte zweier EU-Mitglieder verletzt - so sehen das mindestens zwei EU-Mitglieder. Die Frage ist nun, ob die Bundesregierung anlässlich der Spannungen, die dadurch entstehen, besorgt ist beziehungsweise wie sie die Situation jetzt einschätzt.

Adebahr: Ich glaube, wie wir diese Situation im Moment bewerten, haben wir gesagt.

Frage: Frau Adebahr, wie ist es möglich, dass Sie dieses Abkommen nicht kennen beziehungsweise nur aus der Presse kennen? Die Türkei hat das vor einer Woche bekanntgemacht; vorgestern hat Herr Erdogan im türkischen Fernsehen zwei Stunden lang über dieses Abkommen gesprochen. Sie haben darüber keine Informationen von der Botschaft in Ankara? Wie ist es möglich, dass Sie das nicht kennen?

Adebahr: Das ist ja erst einmal kein Abkommen, das uns betrifft. Ich könnte noch einmal nachfragen, ob wir spezifischere Informationen haben. Die Äußerungen, die dazu aus der Türkei verlautbart sind, haben wir natürlich gesehen. Dennoch ist es nicht an mir, hier heute über dieses Abkommen eine völkerrechtliche Prüfung kundzutun. Vielmehr verweise ich - und darin liegt ja auch eine Aussage - auf die Prinzipien, die aus unserer Sicht in diesem Bereich gelten, nämlich dass man Abkommen über Seegebiete nach geltendem Seevölkerrecht und unter Beteiligung aller betroffenen Küstenstaaten zu beschließen hat.

Zusatzfrage: Wie kommentieren Sie die letzten Tage? Gibt es mehr Spannungen? Italien schickt eine Fregatte in die Region und sagt "Wir möchten unsere nationalen Interessen verteidigen"; auch eine französische Fregatte patrouilliert zwischen Zypern und der Türkei. Wie kommentieren Sie all das?

Adebahr: Ich kann noch sagen - das habe ich gerade als Nachlieferung bekommen -, dass der Bundesregierung keine offizielle Version von dem Abkommen vorliegt.

Ich glaube, welche Auswirkungen dieses Abkommen eventuell hat oder wie die EU-Staaten das in ihrer Gesamtheit oder als Union bewerten, muss man abwarten. Eventuell ergibt sich auf dem Rat ja die Möglichkeit, das zu diskutieren. Danach kann man sich dann anschauen, welche Diskussion dort stattgefunden hat.

Frage: An Herrn Seibert oder Frau Adebahr: Könnte die Eskalation in Tripolis eine konkrete Bedrohung für die Konferenz in Berlin sein?

StS Seibert: Eine Bedrohung für den Verlauf des Berliner Prozesses in Sachen Libyen?

Zusatz: Genau.

StS Seibert: Der Berliner Prozess geht ja genau von der Überzeugung aus, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt in Libyen geben kann, der auch einen nachhaltigen Frieden brächte. Genau deswegen wollen wir ja mit Hilfe von zahlreichen Staaten, die daran auch beteiligt sind, Bedingungen schaffen, in denen eben eine politische Lösung möglich wird. Sie können also davon ausgehen, dass jede militärische Eskalation von uns und den anderen Teilnehmern dieses Berliner Prozesses mit Sorge gesehen wird.

Zusatzfrage: Könnte dieser Prozess wegen der Eskalationen auch angehalten beziehungsweise behindert werden?

StS Seibert: Es gab gestern ein Arbeitstreffen; das ist erst einmal gut. Viel mehr als das, was Frau Adebahr darüber gerade gesagt hat, kann ich Ihnen heute auch nicht berichten.

Frage: Ich bin mir nicht ganz sicher, an wen ich meine Frage stellen muss - entweder an das Auswärtige Amt oder an das Justizministerium. Es geht um das Treffen in Paris im Normandie-Format, bei dem Russlands Präsident Putin zu dem Fall des in Berlin getöteten Georgiers gesagt hatte, Deutschland habe auf die Auslieferungsersuchen Russlands nicht reagiert. Meine Frage ist: Gab es von russischer Seite ein Auslieferungsersuchen im Falle des getöteten Georgiers?

Zimmermann: Ich kann Ihnen dazu zunächst sagen, dass auch die Hintergründe zum Tatopfer durchaus Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sind. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich sagen, dass der Bundesregierung keine Auslieferungsersuchen Russlands zu dem Tatopfer bekannt sind.

Zusatzfrage: Wie ist denn üblicherweise das Prozedere, wenn ein Drittstaat, also ein Nicht-EU-Staat, ein Auslieferungsersuchen an Deutschland stellt? Welche Behörde wendet sich da konkret an welche Behörde?

Zimmermann: Das hängt davon ab, in welchen Staat die Auslieferung erfolgen soll; da gibt es jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die Rechtsgrundlage, die für Russland gilt, müsste ich, ehrlich gesagt, nachreichen; ich habe die hier nicht dabei.

Frage: Zur Klärung: Das, was von der russischen Seite in Paris gesagt wurde, stimmt also nicht? Ein Auslieferungsersuchen im Hinblick auf das Tatopfer, dem nicht entsprochen wurde, gab es nicht?

Zimmermann: Ein Auslieferungsersuchen Russlands zu dem Tatopfer ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Zusatzfrage: Dann hätte ich eine Frage an Frau Adebahr: Der russische Botschafter hat nun offenbar zumindest Mängel in der Aufklärungskooperation eingeräumt und gesagt, das könne und müsse verbessert werden. Wie bewertet die Bundesregierung dieses teilweise Eingeständnis/Angebot? Hat das Auswirkungen auf die beiden Personae non gratae, oder bleibt es dabei, dass die vor dem Hintergrund mangelnder Kooperationswilligkeit ausgewiesen werden?

Adebahr: Wir freuen uns über jedes Zeichen der Kooperation und auch des Deutlichmachens aus Russland, dass man zur Kooperation bereit ist. Dafür braucht es ganz konkrete Schritte und ganz konkrete Zusammenarbeit. An unserer Haltung und an bisherigen Entscheidungen ändert sich im Moment nichts.

Zusatzfrage: Russland hat angekündigt, dass im Gegenzug nun auch deutsche Diplomaten ausgewiesen würden oder zu Personae non gratae erklärt werden würden. Ist das schon erfolgt?

Adebahr: Nein.

Frage: Herr Seibert, Herr Zimmermann hat ja dargelegt, dass es kein Auslieferungsersuchen gegeben habe. Nun hat der russische Präsident an der Seite der Kanzlerin in der Pressekonferenz genau das behauptet. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass der russische Präsident in dieser Angelegenheit Unwahrheiten verbreitet?

StS Seibert: Zunächst einmal sind wir diesen Äußerungen natürlich nachgegangen, und das Ergebnis haben Sie gerade vom Sprecher des Justizministeriums gehört: Es liegen uns keine Erkenntnisse über ein solches Auslieferungsersuchen vor. Unsere Haltung ist klar und von der Bundeskanzlerin in Paris auch in ihrem bilateralen Treffen mit dem russischen Präsidenten sowie auch in der dann folgenden Pressekonferenz noch einmal klar gemacht worden: Wir fordern die russische Seite auf, zu kooperieren und die Informationen, die ihr zur Verfügung stehen, auch uns zur Verfügung zu stellen. So hat die Kanzlerin es gesagt, intern wie öffentlich, und das gilt. Es wurden ja gerade auch die Äußerungen des Botschafters Netschajew angesprochen. Diese Äußerungen haben wir zur Kenntnis genommen, und nun erwarten wir natürlich, dass sich die Kooperationsbereitschaft, die man aus diesen Äußerungen herauslesen kann, nun auch tatsächlich dadurch ausdrückt, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Zusatzfrage: Wenn das in absehbarer Zeit nicht geschehen sollte, was wären dann die weiteren Schritte?

StS Seibert: Ich möchte hier jetzt nicht über den weiteren Verlauf spekulieren. Wir haben unsere Erwartungen auf verschiedenen Ebenen klar gemacht und wollen nun sehen, ob das bei der russischen Seite auch zu tatsächlicher Kooperation führt.

Frage: Herr Zimmermann, da Sie nun sehr klar gesagt haben, der deutschen Seite seien keinerlei Auslieferungsbegehren, das sozusagen formalen Charakter erfüllt, bekannt: Manchmal werden solche Wünsche oder Anregungen ja eher informell herangetragen. Ist so etwas möglich, wird dem nachgegangen?

Da nun, wie eben auch noch einmal gehört, Herr Putin selbst das gesagt hat - ich weiß nicht, ob Herr Seibert oder Frau Adebahr das beantworten kann -: Versuchen Sie, die russische Seite um Aufklärung zu ersuchen? Wenn Putin sagt, es habe ein Auslieferungsersuchen gegeben und dem sei nicht stattgegeben worden: Versuchen Sie herauszubekommen, was er damit tatsächlich gemeint haben kann? Sonst steht ja der Vorwurf der Lüge im Raum.

Zimmermann: Ich kann zunächst nur noch einmal bekräftigen, dass die Hintergründe zum Tatopfer Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind. Ich würde Sie bitten, entsprechende Nachfragen zu Details an den Generalbundesanwalt zu richten, der dazu gegebenenfalls Auskunft geben kann.

Adebahr: Dem habe ich zu Ihrem ersten Fragekomplex eigentlich nichts hinzuzufügen. Auslieferungen richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen, die es dafür gibt. Darüber, dass wir mit der russischen Seite seit August mehrere Gespräche geführt haben, haben wir hier ausführlich gesprochen, denke ich.

Zusatzfrage: Aber wäre es nicht angesichts der Sachlage, dass Putin, der Präsident selbst, das gesagt hat, naheliegend, mindestens beim russischen Botschafter nachzufragen, was Putin substanziell gemeint hat? Das ist doch naheliegend. Machen Sie das nicht?

Adebahr: Zu möglichen vertraulichen Gesprächen kann ich hier keine Auskunft geben. Es ist jetzt so gewesen, dass Sie gehört haben - Herr Seibert hat es gesagt -, dass wir im Laufe des gestrigen Tages Erkundigungen eingezogen haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Bundesregierung kein solches Auslieferungsersuchen der russischen Seite vorliegt. Das ist heute Mittag der Stand.

Zimmermann: Ich kann die Rechtsgrundlage zum Auslieferungsverkehr mit der Russischen Föderation nachtragen: Und zwar findet der nach dem europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 statt. Zu Ihrer Nachfrage, welche Stellen da konkret beteiligt sind: Auslieferungsersuchen werden zwischen dem Bundesamt für Justiz auf der einen Seite und der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation auf der anderen Seite übermittelt.

Frage: An das Wirtschaftsministerium zum Thema Kassenbonpflicht, die ab Januar gelten soll: Herr Altmaier ist offenbar dabei, das noch einmal infrage zu stellen. Können Sie mich da bitte noch einmal auf den aktuellen Stand bringen?

Baron: Ja, das ist richtig, das ist ein älteres Gesetz, das sich schon aus dem Jahre 2016 ergibt, dessen Regelungen dann in Kraft treten. Wir haben das Thema jetzt noch einmal aufgenommen und sind dazu im Austausch mit den anderen Ressorts, auch mit dem Finanzministerium; denn für uns sind hier zwei Aspekte zu berücksichtigen, und zwar zum einen die Umweltaspekte - Papierverschwendung - und zum anderen natürlich die Bürokratiekosten. Deshalb haben wir das Thema noch einmal aufgenommen und setzen uns dafür ein, die Bonpflicht, die in jedem Fall gelten soll, zurückzunehmen.

Zusatzfrage: Hat sich die Sachlage geändert, oder warum greifen Sie diese Argumente jetzt auf und werden noch einmal aktiv?

Baron: Jetzt steht sozusagen das Inkrafttreten dieser Regelung bevor, und da gab es auch noch einmal Hinweise und Kritik von den betroffenen Akteuren. In der Tat ist das ein Thema, das für uns zum einen aus Umweltschutzgründen und zum anderen aus Gründen der Bürokratiekosten noch einmal auf die Agenda gekommen ist, und wir setzen uns dafür ein, uns dazu zwischen den Ressorts noch einmal auszutauschen.

Zusatzfrage: Dann würde ich abschließend gerne das Finanzministerium fragen. Kommen Sie dem Wirtschaftsministerium da entgegen, oder was Sie sind die Pläne bei Ihnen?

Wogatzki: Ich kann an dieser Stelle noch nicht von irgendwelchen Ergebnissen von Gesprächen berichten, die intern innerhalb der Bundesregierung geführt werden. Für uns ist klar, dass die Belegausgabepflicht ein Bestandteil der Gesetzgebung zur Kassensicherung ist. Sie dient der kurzfristigen Kassennachschau. Eine Änderung, also ein Absehen von der Belegausgabepflicht beziehungsweise weitere mögliche Ausnahmeregelungen, bedürften einer Änderung der Abgabenordnung. Das ist das, was ich hier dazu sagen kann. Das ist also im Moment, soweit ich weiß, nicht angedacht.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium zum Thema Finanztransaktionssteuer und den Vorschlägen des Ministers dazu: Es hat ja breite Kritik an dem Vorhaben gegeben. Können Sie vielleicht noch einmal erklären, warum man das nur auf Aktien beschränken will? Die Kritik zumindest aus der Union bezieht sich ja darauf, dass die Ursprungsabsicht war, dass man die Risiken im Finanzhandelssystem insgesamt bekämpfen will. Ist jetzt schon absehbar, dass es dann auch im parlamentarischen Verfahren Nachbesserung gibt und man die Besteuerung über Aktien hinaus auf Derivate ausweitet?

Wogatzki: Sie nehmen Bezug auf einen Vorschlag, den Bundesfinanzminister Scholz gestern vorgelegt hat. Das ist ein Richtlinientext zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, und dieser Vorschlag wird jetzt erst einmal die Grundlage für die Verhandlungen auf EU-Ebene darstellen.

Zusatzfrage: Auch auf EU-Ebene gab es ja Kritik. Was ist Ihr letzter Stand, wie viele Länder würden bei einer solchen Besteuerung noch mitmachen? Sie brauchen ja mindestens neun, wenn ich das richtig verstehe.

Wogatzki: Sie beziehen sich auf die Gruppe der Länder, die diesen Vorschlag im Sinne der engeren Zusammenarbeit gemeinsam erarbeitet hat beziehungsweise diskutiert. Der Vorschlag des Ministers basiert auf den Arbeiten der zehn Länder, die das gemeinsam voranbringen wollen.

Zusatzfrage: Heißt das - nur, um das zu verstehen -, Sie gehen davon aus, dass diese zehn Länder auch noch dabei sind?

Wogatzki: Der Vorschlag wurde gestern so vorgelegt, und wir gehen davon aus, dass der Vorschlag nun zügig vorangebracht wird.

Frage: Wie ist denn da der weitere Zeitplan? Die Union hatte doch gesagt, erst dann, wenn es diese Steuer gebe, könne auch die Grundrente kommen. Können Sie einmal sagen, wie realistisch es ist, dass das rechtzeitig klappt? Steht dieses Junktim immer noch?

Wogatzki: Der Zeitplan ist so, wie der Minister gestern gesagt hat. Wir befinden uns auf der Zielgeraden und in der europäischen Abstimmung, und das wird jetzt weiter vorangetrieben.

Zusatzfrage: Wann wird das Ziel erreicht werden? "Zielgerade" ist ja kein Zeitplan.

Wogatzki: Mehr als der Minister gestern dazu gesagt hat, kann ich jetzt nicht dazu sagen.

Zusatzfrage: Ist es weiterhin so, dass die Grundrente erst dann kommen kann, wenn die Einnahmen aus dieser Steuer gesichert sind?

Wogatzki: Wahrscheinlich ist da das BMAS auskunftsfähig, aber dieses Junktim wurde jedenfalls bisher hergestellt.

Vorsitzender Feldhoff: Will das BMAS noch etwas dazu sagen?

Schneider: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzender Feldhoff: Keine weiteren Erklärungen des BMAS dazu.

Frage: Ich habe eine Frage an das Justiz- und an das Landwirtschaftsministerium. Es geht um die Forderung der Plattform FragDenStaat, die auch von Journalistenverbänden unterstützt wird, die vom Bundesamt für Risikobewertung verklagt wurde, weil sie Behördendokumente des Bundesamtes auf ihrer Plattform veröffentlicht hat. Das Bundesamt beruft sich auf das Urheberrecht.

Dazu meine Frage an das BMEL: Wie stehen Sie zu der Klage Ihrer nachgeordneten Behörde? Unterliegen solche Dokumente auch in Ihren Augen dem Urheberrecht und dürfen nicht öffentlich gemacht werden?

Die Verbände wenden sich mit der Forderung an die Justizministerin, das entsprechend gesetzlich klarzustellen. Sieht die Ministerin da einen Handlungsbedarf?

Bürgelt: Ehrlicherweise ist mir das Thema bekannt. Das läuft ja schon seit einigen Wochen und Monaten. Ich war nun heute nicht darauf vorbereitet und müsste Ihnen zu Ihrer konkreten Frage einfach etwas nachliefern.

Zimmermann: Ich kann vielleicht ganz allgemein und erst einmal unabhängig von diesem konkreten Fall sagen, dass das Urheberrecht nicht nur Verwertungsinteressen schützt, sondern dem Rechteinhaber eben auch die Kontrolle darüber gibt, ob und wie ein Werk veröffentlicht werden soll. Die Entscheidung steht dem Rechteinhaber aber frei. Die Entscheidung darüber, ob man davon Gebrauch macht oder nicht, liegt dann also tatsächlich in erster Linie beim BMEL oder der nachgeordneten Behörde.

Es gab zuletzt verschiedene Fälle, in denen das Spannungsverhältnis zwischen dieser Kontrolle auf der einen Seite und dem Interesse der Öffentlichkeit an Informationen auf der anderen Seite zutage getreten ist. Ich kann im Moment nur sagen, dass wir diese Fälle aufmerksam beobachten und verfolgen.

Zusatzfrage: Bei dem einen Fall geht es um ein Papier zu Glyphosat, das über das Informationsfreiheitsgesetz vom Bundesamt herausgegeben wurde. Das heißt, wenn man über das Informationsfreiheitsgesetz Informationen verlangt, heißt das noch lange nicht, dass man die auch veröffentlichen darf. Verstehe ich das richtig?

Zimmermann: Na ja, Ihrer Frage lässt sich entnehmen, dass dabei nicht nur Fragen des Urheberrechts betroffen sind, sondern eben auch die Frage, inwieweit trotz des Bestehens eines Urheberrechts möglicherweise Auskunftsansprüche der Öffentlichkeit bestehen könnten, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wofür (Husten; akustisch unverständlich). Davon sind also, wie Sie sehen, verschiedene Fragen betroffen, und das lässt sich nicht alleine urheberrechtlich klären.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Es gibt ja heute neue Zahlen zu Lebensmittelkontrollen von foodwatch. Angeblich fällt jede dritte Lebensmittelkontrolle aufgrund von Personalmangel aus. Ich würde gerne wissen, wie Sie diese Zahlen bewerten und ob die sich mit eigenen Erkenntnissen decken, die möglicherweise in Ihrem Haus vorliegen.

Bürgelt: Ganz grundsätzlich gilt, und das hat die Bundesministerin Julia Klöckner auch bereits Ende Oktober gegenüber den Ländern deutlich gemacht, dass es nicht hinnehmbar ist, dass die Länder offensichtlichen Personalmangel nicht abstellen. Denn wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden. Das hat sie, wie gesagt, auch schon im Rahmen des Wilke-Skandals Ende Oktober gegenüber den Ländern deutlich gemacht.

Klarzumachen ist an dieser Stelle noch einmal, dass die Überwachungsbehörden in der Zuständigkeit der Bundesländer und allein in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen, worauf die Länder wiederum auch sehr großen Wert legen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Bundesländer in eigener Hoheit über die organisatorische Struktur für die Wahrnehmung dieser Kontrollaufgaben entscheiden.

Uns ist bekannt, dass laut dem Bundesverband der Kontrolleure bundesweit etwa 1500 Kontrolleure fehlen.

Zusatzfrage: Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht von 2012 im Prinzip schon das kritisiert, was offensichtlich heute immer noch ein Problem zu sein scheint, also gerade die von Ihnen angesprochenen Zuständigkeitsebenen von Bund und Ländern. Die damalige Ministerin, Frau Aigner, hatte angekündigt, dass das auf neue Füße gestellt werden werde, aber offensichtlich scheint da ja nichts passiert zu sein. Ist das nach sieben Jahren, in denen sich offensichtlich immer noch nichts geändert hat, nicht ein ziemlich übler Befund?

Bürgelt: Das kann ich so nicht bestätigen. Es gibt eine Überarbeitung einer sogenannten Allgemeinen Verwaltungsvereinfachung Rahmen-Überwachung, abgekürzt AVV RÜb. Das ist aber eine Begrifflichkeit, die über zwei Zeilen geht. Deswegen nenne ich sie kurz Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung. Diese wird derzeit überarbeitet.

In dem Rahmen wird auch immer wieder - derzeit auch von Medien - aufgegriffen, dass geplant sei, die Lebensmittelkontrollen zu verringern. Dem müssen wir hier eindeutig widersprechen. Das ist falsch. Richtig ist nämlich, dass es darum geht, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen, diese eben entsprechend intensiver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren. Das wird also in der Regel zu einer Verdoppelung der sonst üblichen Kontrollfrequenzen führen. In der Tat war man hier also nicht untätig, wie es heißt.

Frage: Zu dieser Verwaltungsrichtlinie, die in Arbeit ist, hätte ich auch eine Frage: Betrifft es dann alle Unternehmen, dass sie häufiger kontrolliert werden, oder eben nur die, bei denen es möglicherweise Verdachtsmomente gibt? Inwieweit wollen Sie damit sicherstellen, dass schwarze Schafe eher entdeckt werden und Missstände abgestellt werden?

Bürgelt: Grundsätzlich ist vielleicht auch noch einmal zu sagen, dass es ganz grundsätzlich Aufgabe der Lebensmittelunternehmen selbst ist, sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die Lebensmittelunternehmen grundsätzlich risikoorientiert zu überprüfen.

Bei der Überarbeitung dieser AVV RÜb, wie sie abgekürzt heißt, geht es um vier Hauptmerkmale, die als Kriterien herangezogen werden. Das sind die Betriebsart, das Verhalten des Unternehmens, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement. In Abhängigkeit von diesen vier Kriterien sollen dann eben risikoorientiert bestimmte Betriebe, die auffällig sind, häufiger kontrolliert werden.

Zusatz: Das heißt also, das bezieht sich nicht auf alle Unternehmen. Sie können also nicht sagen, ob es dann insgesamt mehr Kontrollen geben wird.

Bürgelt: Wie gesagt: Die Lebensmittelüberwachung erfolgt grundsätzlich risikoorientiert, und entsprechend soll dann bei auffälligen Unternehmen häufiger kontrolliert werden.

Frage: Herr Fähnrich, am Montag waren hier in der Bundespressekonferenz U-Boot-Lieferungen an Israel ein Thema. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob sich in dem unterschriebenen Vertrag eine Korruptionsklärungsklausel befindet. Da sollte etwas nachgeliefert werden. Nun hat das BMWi heute gesagt, federführend in dieser Causa sei das Verteidigungsministerium. Können Sie uns Auskunft geben?

Fähnrich: Was ich dazu sagen ist, ist, dass dieses Thema zum einen nicht erstmalig am Montag besprochen wurde, sondern dass es auch schon im März dieses Jahres oder auch im Jahr 2017 besprochen wurde. Da komme ich genau auf das Datum. Ende Oktober wurde ja der Vertrag geschlossen, und zwar die sogenannte Regierungsvereinbarung zwischen Deutschland und Israel. Diese Vereinbarung betrifft den deutschen Finanzierungsbeitrag zur Beschaffung von drei U-Booten, und zwar für die israelische Marine ab dem Jahr 2027. Einzelheiten dieser Verträge - das wissen Sie - unterliegen einer Vertraulichkeit. Die haben wir vereinbart, und die gilt auch noch.

Was ich bestätigen kann, ist: Es gibt entsprechende Vereinbarungen in diesem Vertrag, die erfüllt sein müssen, um diesen Vertrag auch in Kraft treten zu lassen, und diese sind bis jetzt noch nicht erfüllt.

Zusatzfrage: Das wäre die Nachfrage gewesen. Der Anlass am Montag war ja gewesen, dass es neue Korruptionsvorwürfe gegen Herrn Netanjahu gab. Ich verstehe Sie so, dass der Vertrag deutscherseits nicht realisiert werden kann, ehe diese Vorwürfe nicht ausgeräumt sind. Ist das richtig?

Fähnrich: Zu den vermeintlichen Korruptionsvorwürfen, die im Raum stehen: Die nehmen wir hier zur Kenntnis. Das sind auch rein interne Angelegenheiten des Staates Israel.

Ich habe Ihnen gesagt, dass es entsprechende Bedingungen in diesem Vertrag gibt, die auch einer entsprechenden Vertraulichkeit unterliegen.

Zusatz: Aber sie sind noch nicht erfüllt. Das haben Sie auch gesagt!

Fähnrich: Ich habe gesagt: Es sind noch nicht alle erfüllt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es geht um die WTO und die ausgelaufene Frist für die Besetzung des Streitschlichtungsgremiums. Was genau sind die Folgen der Tatsache, dass die Amerikaner weiterhin den Nominierungsprozess blockieren? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die WTO arbeitsfähig bleibt?

Baron: Vielen Dank! - Wir bedauern, dass dieses Gremium weiterhin vonseiten der USA blockiert wird, denn die WTO ist für uns nach wie vor ein zentrales und das zentrale Gremium im Welthandel und steht für regelbasierten Welthandel und die Einhaltung dieser Bestimmung. Das Gremium ist konkret unter anderem für Schlichtungsverfahren zuständig. Wir stehen im Austausch mit der Europäischen Union. Wir hatten ja auch Vorschläge für eine Reform dieses Schlichtungsverfahrens gemacht, um auch Punkte aufzugreifen, die die USA angeregt hatten. Bislang konnte darüber mit den USA keine Verständigung erzielt werden. Wir drängen aber weiter darauf, dass das geschieht, und hoffen, dass eben Reformvorschläge greifen und auch umgesetzt werden können, damit dieser Mechanismus wieder funktionieren kann und die Richter wieder benannt und ernannt werden können. Aktuell ist es leider so, dass dieses Gremium mit dem Abzug von Richtern leider nicht funktionsfähig ist, und das haben wir mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch etwas anfügen. Ich kann mich dem anschließen. Was wir jetzt tun werden, ist zum Beispiel, uns gemeinsam mit der EU - eben auch im Rahmen der Vorschläge, die es dort gibt - für zeitlich befristete Übergangslösungen in einem bilateralen Rahmen einzusetzen und einfach weiter mit Staaten zu sprechen, die ebenso wie wir ein Interesse an einer funktionsfähigen zweiten Instanz haben und die so wie wir die Notwendigkeit einer umfassenden WTO-Reform sehen. Wenn die WTO blockiert ist, dann ist das ja auch eine ganz starke Schwächung dieser wichtigen multilateralen Organisation, und deshalb wollen wir da jetzt nicht die Hände in den Schoß legen, sondern weiterarbeiten und die EU-Kommission unterstützen.

Wo geht es hin? Es geht zum Beispiel in Richtung Juni 2020. Dann wird in Kasachstan die zwölfte Ministerkonferenz der WTO stattfinden. Das ist so eine Zielmarke oder so ein Datum, auf das wir jetzt hinarbeiten. Bis dahin wollen wir auch mit Nachdruck weiter dafür arbeiten, dass sich eine Lösung für dieses Schiedsgerichtsbarkeitsproblem ergibt. Die Ministerkonferenz, die dort stattfinden wird, ist das oberste Entscheidungsgremium der WTO, und das ist dann auch ein Ort, an dem man noch einmal über diese ganzen Fragen zu diskutieren haben wird.

Zusatzfrage: Darf ich ganz kurz eine konkrete Nachfrage an das Wirtschaftsministerium stellen? Die Frage ist: Betrifft das auch einen aktuellen Streit, den es zwischen Airbus und Boeing gibt? Es sind ja Strafen gegen Airbus verhängt worden. Die für Boeing waren danach erwartet worden. Können die jetzt noch durch die WTO verhängt werden?

Baron: Im Fall Airbus ist die Entscheidung ja getroffen worden. Im Fall Boeing erwarten wir noch eine Entscheidung. Das müssen wir uns jetzt anschauen, weil der konkrete Fall ja den Appellate Body als Berufungsinstanz betrifft, nicht die erste Instanz. Aber das müssen wir uns noch einmal genau anschauen. Ich müsste gegebenenfalls auch noch einmal etwas dazu nachreichen, ob diese konkreten Fälle davon betroffen sind.

Frage: Die USA wollen nun anscheinend doch die Firmen sanktionieren, die an dem Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligt sind. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

Baron: Ich kann dazu kurz Stellung nehmen. Wir beobachten natürlich die Situation in den USA und die Debatten, die dort im Parlament geführt werden.

Unsere grundsätzliche Haltung zu extraterritorialen Sanktionen ist klar: Wir lehnen diese ab. Wir müssen jetzt aber erst einmal abwarten, welche Beschlüsse vor Ort im Parlament konkret getroffen werden. Aktuell gibt es zur Stunde noch keine Entscheidung darüber, aber wir verfolgen genau, wie die Beschlussfassungen dort weitergehen.

Frage: Zum Stand der Verhandlungen beim Kohleausstieg: Es gibt Berichte, dass geplant sei, in Ostdeutschland einige Kraftwerke schon vor 2030 zu schließen. In Rede steht etwa das Kraftwerk Schkopau. Wie ist da der Stand der Dinge und die Position des Wirtschaftsministeriums? Wie begründen Sie diesen Schritt?

Baron: Nein, das kann ich so nicht bestätigen. Es müssen zwei Dinge voneinander getrennt werden: Das eine ist das Kohleausstiegsgesetz. Das befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Es geht dabei natürlich darum, die Regelungen zum Steinkohleausstieg voranzubringen und wichtige Beschlüsse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" umzusetzen. Diese Prozesse laufen auf Ebene der Ressorts. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Finalisierung dieses Gesetzentwurfs.

Daneben stehen die Verhandlungen mit den Braunkohlebetreibern. Das ist davon zu trennen. Diese Gespräche laufen. Es lohnt sich auch nicht, hier über Zwischenstände zu spekulieren, sondern das sind laufende Gespräche, die eben andauern. Wenn diese Gespräche beendet sein werden, können wir auch entsprechend darüber informieren, aber ich bitte um Verständnis dafür, dass, solange diese Gespräche laufen, es sich nicht lohnt, über Zwischenstände zu spekulieren.

Mittwoch, 11. Dezember 2019

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 11. Dezember 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-11-dezember-2019-1706130
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang