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PRESSEKONFERENZ/1909: Regierungspressekonferenz vom 28. August 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 28. August 2019
Regierungspressekonferenz vom 28. August 2019

Themen: Kabinettssitzung (Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten), Beschaffung neuer Kampfstiefel für die Bundeswehr, Entlassung des Journalisten Kirill Wyschinski aus Untersuchungshaft in der Ukraine, mögliches Treffen der Staats- und Regierungschefs im Normandie-Format, Antrittsbesuch des neuen griechischen Ministerpräsidenten, StVO-Novelle, Seenotrettung im Mittelmeer, geplante Abschaffung der steuerlichen Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen, Maastricht-Kriterium, Misshandlungsvorwürfe gegen das Projekt Maramures in Rumänien, Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der EU in Helsinki, Waldbrände im Amazonasgebiet, Kandidatur von Bundesminister Scholz für den SPD-Parteivorsitz, sogenannte Listen im Kontext rechtsextremistischer Kriminalität, Presseberichte über eine vorübergehende Zwangspause des britischen Parlaments, Tötung eines Georgiers in einer Parkanlage in Berlin, Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Beginns des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren, einheitliche Zeitumstellung in der EU, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Sprecher: StS Seibert, Baron (BMWi), Haufe (BMU), Fähnrich (BMVg), Adebahr (AA), Hebestreit (BMF), Alter (BMI), Sting (BMFSFJ), Brandt (BMEL), Alexandrin (BMVI)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Einen schönen guten Tag! Der erste Punkt, der heute im Kabinett zur Sprache kam, war das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Der Bund hält seine Zusagen gegenüber den Braunkohleregionen und setzt die Eckpunkte, die wir im Mai im Kabinett beschlossen haben, in einem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen um. Es geht darum, für die Regionen, die betroffen sind, und zwar erst von der Reduzierung und dann von der Beendigung der Kohleverstromung, wirtschaftliche Perspektiven und Beschäftigungsperspektiven zu schaffen.

Das geschieht in verschiedener Weise. Zum einen unterstützt der Bund diese Regionen, indem er den Ländern über Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 gewährt. Dabei leisten die Länder den vom Grundgesetz festgelegten Eigenanteil von mindestens zehn Prozent.

Die zweite Form der Unterstützung des Bundes für die Regionen sind 26 Milliarden Euro, die der Bund ihnen durch weitere Maßnahmen zur Verfügung stellt, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Das können der Ausbau der Schienen- und der Straßeninfrastruktur oder die Ansiedlung und Verstärkung zahlreicher Forschungseinrichtungen sein. Der Bund will Forschungs- und Förderprogramme erweitern. Er will Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung ergreifen, energiepolitische Unterstützung leisten und bestehende Förderprogramme erweitern. Allein mit der Ansiedlung von Bundeseinrichtungen sollen bis 2028 bis zu 5000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Einige strukturschwache Steinkohlekraftwerksstandorte - das, was ich Ihnen bisher erzählt habe, gilt für den Bereich der Braunkohle - und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt werden ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt.

Die dritte Form der Unterstützung ist das Bundesförderprogramm "Zukunft Revier". Die Bundesregierung legt ein Programm auf, mit dem die Braunkohlereviere als Modellregionen einer treibhausgasneutralen, einer ressourceneffizienten, nachhaltigen Entwicklung gefördert werden sollen. Dabei können auch verschiedene Vorhaben unterstützt werden.

Der zweite Punkt betrifft das Gesundheitswesen. Das Gesundheitswesen braucht gut ausgebildete Fachkräfte, gleich, ob es im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder in Apotheken ist. Daher prüft das Gesundheitsministerium dauernd und laufend, ob die gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Gesundheitsberufe den Anforderungen von heute und von morgen noch gerecht werden. Oft sind diese Grundlagen jahrzehntelang nicht verändert worden.

Solch ein Reformbedarf ergibt sich jetzt bei den pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen, kurz PTA genannt. Die Menschen erwarten in Apotheken kompetente Beratung und kompetente Informationsvermittlung zu Arzneimitteln. Das ist heute im Alltag der Apotheke für einen PTA wichtiger als das, was früher im Vordergrund stand, nämlich die Herstellung oder die Prüfung von Arzneimitteln. Diese früher zentralen Tätigkeiten bilden aber immer noch den Ausbildungsschwerpunkt. Deswegen wird daran jetzt etwas geändert.

Das Kabinett hat ein PTA-Reformgesetz beschlossen und passt die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten an diese geänderten Anforderungen an. Sie werden also besser dafür ausgebildet, Kunden zu Arzneimitteln und Medizinprojekten, aber auch zu allgemeinen Gesundheitsfragen wie beispielsweise gesunder Ernährung zu beraten. Dadurch können sie in den Apotheken mehr Verantwortung übernehmen. Die Ausbildung wird weiterhin zweieinhalb Jahre dauern und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Soweit erst einmal der Bericht aus dem Kabinett.

Frage (zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen): Ist die Mindestbeteiligung der Länder in Höhe von zehn Prozent jetzt so festgeschrieben? Es gab vorher ja ein bisschen Uneinigkeit.

StS Seibert: Ich würde das gern an die Sprecherin des BMWi weitergeben. Denn der Wirtschaftsminister hat dieses Strukturstärkungsgesetz eingebracht.

Baron: Es wird auf Artikel 104b des Grundgesetzes Bezug genommen, in dem ein Länderanteil festgeschrieben ist. Die Regel ist, dass man von mindestens zehn Prozent ausgeht.

Zusatzfrage: Haben die Länder schon irgendwie ihr Wohlwollen demgegenüber kundgetan?

Baron: Heute erfolgte der Kabinettsbeschluss. Natürlich geht das parlamentarische Verfahren weiter. Deshalb kann ich es jetzt im Vorfeld nicht sagen. Aber Sie wissen ja, dass das Ganze ein Prozess ist. Wir waren mit den Eckpunkten am 22. Mai im Kabinett. Davor gab es die Verhandlung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, bei der die Länder und Reviere ja auch eine Rolle hatten. Damit ist es ein Gesamtprozess, sodass niemand die Beschlüsse oder die Umsetzung heute erstmals sieht, sondern in diesem Prozess gab es eine enge Einbindung. Aber natürlich folgt jetzt das parlamentarische Verfahren.

Frage : Drei Fragen dazu:

Erste Frage: Wann geht diese Vorlage in den Bundestag?

Zweite Frage: Da ich kein Staatstheoretiker bin, möchte ich gern wissen, wie verbindlich eine solche Regelung ist, die über einen solch langen Zeitraum bis 2038 reicht?

Drittens, ganz schlicht gefragt: Wann kann das erste Geld in diese Regionen fließen?

StS Seibert: Der parlamentarische Fahrplan ist natürlich Sache des Bundestages selbst. Deswegen kann ich darüber keine Auskunft geben.

Baron: Zu den anderen Fragen kann ich vielleicht noch ergänzen. Der Gesetzentwurf legt fest, dass für die konkreten Umsetzungen Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern geschlossen werden. Dieser Prozess beginnt jetzt und folgt noch.

Ich möchte daran erinnern, dass wir unabhängig von dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf in den Eckpunkten vom Mai schon festgelegt hatten, ein Sofortprogramm mit bis zu 240 Millionen Euro an zusätzlichen Bundesmitteln zu vereinbaren, die gerade dazu dienen, Vorhaben kurzfristig auf den Weg zu bringen, weil der andere Prozess natürlich ein laufender ist.

Zusatzfrage: Wie kurzfristig ist "kurzfristig"? Dürfen die Lausitz, Mitteldeutschland und das rheinische Revier im nächsten Jahr mit ersten Zahlungen rechnen, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Baron: Das kann ich nicht vorhersehen. Aber das Sofortprogramm ist ein Programm, das aufgelegt ist. Wann die Mittelabrufe erfolgen, vermag ich jetzt nicht vorherzusehen. Es hängt auch von den Anträgen ab, die eingehen.

Haufe: Ich kann das, was die Kollegin gesagt hat, nur unterstützen. Die Mittel aus diesen 240 Millionen Euro fließen bereits. Das Verfahren sieht so aus, dass wir mit diesem Geld bestehende Förderprogramme auffüllen. Dieser Prozess läuft jetzt. Es kann also auch jetzt schon Geld abgerufen werden, eben über bestehende Förderprogramme.

Frage: Zwei Fragen, ebenfalls an das Wirtschaftsministerium:

Zum einen: In dem Programm gibt es einen Topf mit 1,4 Milliarden Euro für lokale Programme, über deren konkreten Einsatz die Länder selbst bestimmen sollen. Das ist ein budgetorientierter Ansatz. Gibt es irgendwelche Mechanismen, die verhindern können, dass, so will ich es einmal sagen, Geld für Unsinn ausgegeben wird?

Zum anderen: Gibt es ähnliche budgetorientierte Ansätze auch in anderen Teilen dieses Gesamtprogramms?

Baron: Das Gesetz legt fest - das können Sie auch im Gesetzentwurf, den wir ebenfalls veröffentlicht haben, nachlesen -, dass der Bund berechtigt und auch verpflichtet ist, die Mittelverwendung durch die Länder in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Das ist eine Festlegung, die im Gesetz festgeschrieben wird. Damit gilt sie natürlich und erhält Gesetzeskraft.

Zum Zweiten wird ein Bund-Länder-Gremium, dessen Vorsitz im BMWi liegen wird, eingerichtet, das auch den Zweck hat, dass die Mittelverwendung überprüft wird und dass dann natürlich auch eine Evaluierung stattfindet. Der Gedanke hinter den Investitionshilfen an die Länder ist ja auch der, dass sich die Länder selbst schon Energiebilder für ihre Regionen gegeben haben. Auch das wird in der Anlage zum Gesetzentwurf festgehalten, sodass die Ziele umrissen werden, denen die Mittel dienen.

Zusatzfrage: Es gibt also vielleicht so etwas wie eine nachträgliche Erfolgskontrolle, ein Monitoring, aber keine vorherige Festlegung.

Eine Frage noch: Minister Altmaier hat heute noch einmal explizit betont, damit sei eine Förderung bis 2038 gesichert. Gilt denn für den Fall, dass der Ausstieg eher als 2038 vollzogen wird - das kann ja sein -, die gesamte Finanzsumme? Würde sie also nur eher verteilt, oder ist das Geld dann weg, weil es jahresetatmäßig festgelegt wird?

Baron: Wir haben heute einen Gesetzentwurf festgelegt, der festschreibt, dass wir in Umsetzung der Empfehlung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung Mittel bis 2038 festlegen. Der Gesetzentwurf koppelt es und stellt auch eine direkte Verbindung zum Kohleausstiegsgesetz her, legt also fest, dass das Inkrafttreten beider Gesetze und damit auch das Fließen der Mittel aneinandergekoppelt wird. Die Festlegungen sind im Gesetz so festgeschrieben, wie von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vorgegeben. Danach gehen wir von einem Kohleausstieg bis 2038 aus.

Frage: Die Kohleländer hätten gern einen Staatsvertrag zu dem ganzen Thema. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Baron: Auch da kann ich nur noch einmal betonen, dass der Gesetzentwurf festlegt, dass mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden und dass man die Punkte der einzelnen Länder in den Verwaltungsvereinbarungen ganz zielgerichtet aufgreift. Das ist für uns ein sehr guter Ansatz, der mit Verwaltungsvereinbarungen auch sehr schnell umsetzbar ist, sodass wir das als den richtigen Weg ansehen. Denn auch die Verwaltungsvereinbarung kommt dem Ziel nach, verbindliche Vereinbarungen mit den Ländern zu treffen. Genau das war ja der Wunsch der Länder, dass man nämlich neben dem Gesetz eine verbindliche Vereinbarung trifft. Das kann aus unserer Sicht eine Verwaltungsvereinbarung ebenso gut abbilden.

Frage: Ich würde gern verstehen, was passiert, wenn wir früher aus der Kohle herausgehen. Fließt trotzdem das gesamte Geld?

Baron: Die Festlegung gilt so, wie sie im Gesetz getroffen ist. Da ist festgelegt - - -

Zusatzfrage: Da steht "bis 2038". Es kann ja sein, dass eine neue Bundesregierung in zwei Jahren sagt: Wir gehen bis 2030 raus. - Fließt dann trotzdem das ganze Geld?

Baron: Das ist Spekulation. Wir alle wissen nicht, was in zehn, zwanzig, dreißig Jahren passiert. Ich weiß auch nicht, was eine neue Bundesregierung beschließen würde. Aber die Festlegung ist in diesem Gesetz so getroffen. Darüber, ob in der Zukunft andere Gesetze beschlossen werden, vermag ich jetzt nicht zu spekulieren.

Zusatz: Es geht ja darum, was in den nächsten zwei Jahrzehnten passiert. Ich würde gern verstehen, warum man das nicht einfach in das Gesetz mit hineingeschrieben hat. Denn es heißt ja "bis 2038".

Baron: Das Gesetz sieht eine Evaluierung in regelmäßigen Abständen vor. Was in Zukunft passiert, wird man dann sehen. Aber der wichtige Punkt, den dieses Gesetz macht, ist es, eine klare Perspektive zu schaffen, eine klare Perspektive für die Regionen zur Umsetzung der Vorschläge der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung und für einen Kohleausstieg bis 2038.

Frage: Herr Haufe, Ihre Ministerin hat angekündigt, eine Forschungseinrichtung zum Thema Power-to-X in Cottbus anzusiedeln. Wie weit sind die Planungen dazu schon gediehen? Gibt es schon einen Starttermin? Weiß man, wie viele Investitionen dort hinfließen werden und wie viele Mitarbeiter man dort möglicherweise haben wird?

Haufe: Teil des Strukturstärkungsgesetzes ist auch die Errichtung dieses Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von - Sie haben es gerade gesagt - Power-to-X-Kraftstoffen und -Brennstoffen. Das sind synthetische Kraftstoffe, die unter anderem aus Wasserstoff - aus Solar- und Windenergie und dann aus Wasserstoff - produziert werden. Dieses Zentrum hat die Ministerin angekündigt. Sie hat vor etwa zwei Wochen mit der Landesregierung in Brandenburg bekräftigt, dass dieses nach Cottbus kommen soll. Wir bereiten die Einrichtung jetzt vor.

Mehr kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Ich habe heute noch kein genaues Datum. Darüber werden wir informieren, sobald es feststeht.

Wichtig war aber jetzt erst einmal, dass auch dieses Projekt vom Strukturstärkungsgesetz, wie es heute verabschiedet wurde, umfasst ist. Das ist die Grundlage für uns, weiterzumachen.

Zusatzfrage : Warum denn ausgerechnet in Cottbus? Es hätte ja auch in Leipzig oder dem rheinischen Revier sein können.

Haufe: Auf der einen Seite haben wir dort an der BTU, der Brandenburgischen Technischen Universität, einen Schwerpunkt zur Wasserstoffforschung. Es ist also eine sehr gute Ergänzung, dort ein solches Kompetenzzentrum aufzubauen. Außerdem können sie dort vor Ort in den bestehenden Anlagen, zum Beispiel in Schwarze Pumpe, wo es momentan unterschiedliche Möglichkeiten der Energieerzeugung gibt, mit Forschung und auch praktischer Umsetzung der Herstellung synthetischer Kraftstoffe ansetzen. Sie wissen vielleicht selbst, dass im Lausitzer Revier an dem einen oder anderen Kraftwerksstandort darüber nachgedacht wird, wie erneuerbare Energien zukünftig besser gespeichert werden können. BigBattery Lausitz ist ein großes Projekt, das dort gerade entstanden ist. Alle diese Voraussetzungen brauchen wir, um synthetische Kraftstoffe oder Brennstoffe herzustellen. Deswegen sehen wir am Standort Cottbus eine ganze Menge von Vorteilen.

Frage: Zwei Kleine Verständnisfragen: Es heißt, dass die Bundesregierung aktuell immer noch mit RWE über Entschädigungen verhandele. Herr Seibert, können Sie uns sagen, wer dabei mit wem verhandelt und wie lange das dauern soll?

Herr Haufe, mich würde die Einschätzung des Umweltministeriums interessieren, weil der Bund mit dem Geld auch neue Autobahnen, Bundesstraßen und Bahntrassen baut. Mir geht es darum, ob Sie das bei den Bundesstraßen und Autobahnen als förderlich für den Klima- und Umweltschutz ansehen. Denn wenn ich alle die Experten und "scientists" richtig verstanden habe, dann sagen sie, dass wir aufhören müssen, Straßen zu bauen.

Baron: Ich beginne mit Ihrer ersten Frage. Auch jetzt möchte ich noch einmal an den Gesamtprozess erinnern. Wir sind im Prozess der Umsetzung der Empfehlung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Der eine wichtige Pfeiler ist das Strukturstärkungsgesetz von heute. Das ist mit dem zweiten Teil verknüpft, nämlich dem Kohleausstieg. Dazu haben wir vor der Sommerpause einen Rahmen und nächste Schritte für die Kohleausstiegsgesetzgebung veröffentlicht. Zum Thema der Braunkohle haben wir erste Gespräche mit Betreibern, mit REW, geführt. Zum Thema der Steinkohle entwickeln wir Ausschreibungslösungen. Das wird im Kohleausstiegsgesetz wieder zusammenfließen, welches wir im zweiten Halbjahr vorlegen.

Haufe: Was den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur betrifft, so gilt erst einmal der Bundesverkehrswegeplan 2030, den die Bundesregierung in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossen hat. Das Ergebnis nicht zuletzt des Engagements des Bundesumweltministeriums war es, dass sichergestellt ist, dass nicht mehr Geld für die Straße ausgegeben wird als für die Schiene, sondern mindestens gleich viel Geld.

Was die Lausitz betrifft, so ist es aus unserer Sicht nötig, vor allen Dingen die Schieneninfrastruktur ordentlich auszubauen. Wir haben in den letzten Jahrzehnten - so muss man es sagen - einen deutlichen Rückstand in dieser Region erlebt. Für uns gilt es, diesen aufzuholen. Aus unserer Sicht liegt der Fokus natürlich auf der Schiene. Das heißt nicht, dass man nicht auch die eine oder andere Straße einmal zwar nicht ausbauen, aber sanieren oder erneuern muss. Es wird natürlich auch weiterhin eine Straßeninfrastruktur geben und auch geben müssen, gar keine Frage. Aber der Fokus - das hat die Ministerin immer wieder ausgedrückt - liegt natürlich auf dem Ausbau der Schieneninfrastruktur.

Zusatzfrage: Ich glaube, beide Fragen wurden nicht beantwortet. Herr Haufe, ich hatte gefragt, ob Sie den Bau neuer Straßen und Autobahnen als mit dem Klimaschutz vereinbar ansehen.

Frau Baron, ich wollte wissen, bis wann Sie die Entschädigungen, die RWE-Sachen verhandelt haben wollen.

Baron: Dann noch einmal zu Ihrer ersten Frage: Es sind laufende Prozesse und laufende Gespräche. Erste Gespräche wurden geführt. Dann hatte ich gesagt: Unser Ziel ist es, all das, den Braunkohleaspekt wie auch den Steinkohleaspekt, in einem Kohleausstiegsgesetz zusammenzuführen, dessen Entwurf wir im zweiten Halbjahr vorlegen.

Haufe: Ich werde mich nicht generell äußern, ob ein Ausbau oder eine Modernisierung einer Straße ausschließlich und immer klimaschädlich sein muss. Das ist viel zu pauschalisierend. Für uns liegt der Fokus vor allen Dingen auf dem ÖPNV und auf der Schieneninfrastruktur. Dort sind in den letzten Jahrzehnten die großen Lücken entstanden. Da gilt es dringend nachzuschärfen.

Für uns ist die Vereinbarung und das Ziel klar, dass im Verkehr generell an allen Stellen mehr Klimafreundlichkeit da sein und überhaupt ein stärkerer Fokus darauf liegen muss, bei Planungen auf Klimafreundlichkeit abzustellen. Das wird auch jeden weiteren Straßenausbau betreffen.

Frage: Herr Fähnrich, es gibt massive Kritik an einer vermeintlich allzu schleppenden Ausstattung der Soldaten mit neuen Kampfstiefeln.

Können Sie uns das Verfahren und den Stand der Dinge schildern sowie das Problem benennen, wenn es denn eines gibt?

Fähnrich: Vielen Dank, das gibt mir auch die Gelegenheit, die Berichterstattung, die den Anschein erweckt, dass unsere Soldatinnen und Soldaten nicht das richtige Schuhwerk hätten, vielleicht etwas geradezurücken.

Fakt ist, dass alle Soldatinnen und Soldaten über zwei Paar qualitativ sehr hochwertiger und von namhaften Herstellern gefertigter Kampfstiefel verfügen und es, wie der Wehrbeauftragte in seinem Bericht vergangenes Jahr festgehalten hat, keine Ausstattungsmängel bei den Kampfstiefeln gibt.

Aber die Bundeswehr entwickelt nicht nur neue Panzer und neue Schiffe, sondern bemüht sich, sich auch hinsichtlich der persönlichen Ausstattung weiterzuentwickeln. Somit haben wir uns das Ziel gesetzt, ein gesamtes Kampfschuhsystem, bestehend aus drei verschiedenen Schuhen, zu produzieren beziehungsweise es den Soldaten zukommen zu lassen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass sie qualitativ höherwertig sind, dass sie den Tragebedürfnissen angepasst sind und nicht zuletzt auch dem höheren Frauenanteil in den Streitkräften Rechnung tragen.

Mit heutigem Stand haben über 160 000 Soldatinnen und Soldaten dieses neue Paar Kampfstiefel schon und können auch das zweite Paar tauschen, wobei man dabei beachten muss, dass man das alte Paar, nur deshalb, weil es ein neues Paar Schuhe gibt, nicht zwangsläufig abgeben muss, solange es den Ansprüchen genügt, die man daran stellt. Die Anforderung stellt, wie gesagt, jeder selbst. Die Bereitstellung übernehmen wir.

Somit ist es unser Ziel, bis Ende 2020 all den Soldatinnen und Soldaten, die vorwiegend, so will ich es einmal sagen, in der Truppe beheimatet sind, die einen Feldanzug tragen, alle drei Paare zur Verfügung zu stellen und dann sukzessive bis 2022 auch dem - in Anführungsstrichen - Rest. Damit meine ich jene Soldatinnen und Soldaten, die sich in den Stäben aufhalten. Diese brauchen nicht zwangsläufig sofort das neue System.

Woher kommen die Ungereimtheiten? - Wir haben eine Beauftragung gemacht. Dieser Beauftragung liegt eine gewisse Anzahl von Schuhen zugrunde. Wir reden dabei über 1,1 Millionen Paar Schuhe. Die Industrie arbeitet an ihrer Leistungsgrenze, jedenfalls an der Grenze der Produktion. Dadurch kommen die beiden unterschiedlichen Zeitangaben 2020 und 2022 zustande.

Zusatzfrage: Sie reden von drei unterschiedlichen Paar Schuhen. Das ist mir neu. In der Antwort, die Sie auf die Kleine Anfrage gegeben haben, ist von zwei Kampfschuhen, leicht und schwer, die Rede. Wie erklärt sich das?

Zu den Produktionsengpässen, die Sie gerade erwähnt haben: Stimmt es, dass Sie ein ursprüngliches Ziel einer Vollausstattung bis 2020 verschieben mussten?

Fähnrich: Die Angabe von drei Schuhen kommt dadurch zustande, dass wir - jetzt gehe ich sehr ins Detail - von zwei schweren und einem leichten Paar reden. Das ergibt in der Summe dann drei.

Die Produktionskapazitäten haben sich danach ausgerichtet, wie der Bedarf formuliert wurde. Das heißt, wir haben formuliert, welche Anzahl wir bis 2020 haben wollen. Das ist aber im Rahmen der Kapazitäten nicht machbar. Somit haben wir das entsprechend priorisiert.

Frage: Können Sie sagen, welche neuen Panzer und Schiffe entwickelt werden?

Fähnrich: Ich wollte eigentlich nur sagen, dass eben nicht nur neue Panzer, Schiffe und Flugzeuge entwickelt werden, sondern auch - - -

Zusatz: Ich will ja wissen, was Sie da gerade entwickeln.

Fähnrich: Wir können jetzt die Diskussion über die F125 führen. Aber ich wollte eigentlich nur das Bild zeichnen, dass nicht nur große Kampfgeräte entwickelt werden wie etwa die Fregattenklasse 125 oder MKS oder neue Kampfflugzeuge in der Kooperation mit Frankreich, sondern eben auch die persönliche Ausstattung.

Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, welcher neue Panzer jetzt entwickelt wird?

Fähnrich: Sie wissen, dass wir in Bezug auf die Panzer mit den Franzosen Verträge geschlossen haben, um ein neues System, fit ab 2040, zu entwickeln.

Frage: Frau Adebahr, kommentieren Sie bitte die Entscheidung des Beratungsgerichtes in Kiew, den russischen Journalisten Kirill Wyschinski heute freizulassen.

Adebahr: Wir haben den Prozess gegen Kirill Wyschinski in der Ukraine von Beginn an sehr genau beobachtet. Wir selbst haben keine eigenen Erkenntnisse über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Wir haben aber - das trifft auch jetzt noch zu - die OSZE unterstützt, die auch gegenüber der ukrainischen Seite immer auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrungen hat. Die Tatsache, dass Herr Wyschinski jetzt auf freiem Fuß ist, ist doch vielleicht ein Schritt in diese Richtung. Zumindest haben wir diese Hoffnung.

Dass sich Deutschland weltweit für die Pressefreiheit einsetzt, in allen Ländern, in der Ukraine, aber natürlich auch in Russland, wissen Sie. Auch unter diesem Gesichtspunkt werden wir das Verfahren gegen Kiril Wyschinski natürlich auch weiterhin im Auge behalten.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, ich habe Sie und Herrn Breul mehrmals gefragt. Haben Deutschland und die Ukraine den Fall Kirill Wyschinskis auf diplomatischen Kanälen besprochen?

Adebahr: Wenn ich Ihnen dazu etwas sagen kann, dann will ich das gern nachreichen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, die Frau Bundeskanzlerin hat am Wochenende während des Gipfels in Frankreich gesagt, dass sie den Eindruck habe, mit dem neuen ukrainischen Präsidenten könne man Erfolge im Minsker Prozess erzielen.

Sieht die Bundesregierung die Freilassung von Wyschinski vielleicht als Signal für eine Bereitschaft der ukrainischen Regierung, jetzt mit Russland einen Dialog aufzunehmen?

StS Seibert: Ich denke nicht, dass sich die Bundeskanzlerin bei ihrer Äußerung in Biarritz darauf bezogen hat. Sie hat sich auf den erreichten Fortschritt bei Stanyzja Luhanska bezogen, worüber lange und auch fruchtlos diskutiert worden war und wo tatsächlich im Sinne der Menschen, die dort leben, in den vergangenen Wochen, kurz nach dem Amtsantritt des neuen ukrainischen Präsidenten, einige Verbesserungen erreicht worden sind. Ich denke, darauf hat sie sich bezogen, in der Hoffnung, dass Umstände eintreten werden, unter denen wiederum im Sinne des Friedens und im Sinne der Menschen, die in der Ostukraine leben, weitere Fortschritte erzielt werden können.

Frage: Die Kanzlerin hat angedeutet, dass es demnächst doch wieder ein Treffen im Normandie-Format geben könnte, dann in Paris. Wie sieht die Zeitplanung dazu aus? Gibt es schon einen konkreten Termin? Was können Sie uns dazu sagen?

StS Seibert: Nein, ich kann Ihnen keinen konkreten Termin nennen. Aber es stimmt, dass sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der französische Präsident dazu geäußert haben und man jetzt bei den Vorbereitungen ist - es muss ja erst einmal gut vorbereitet werden -, um möglichst zeitnah tatsächlich wieder einen solchen Normandie-Vierer-Gipfel auf Staats- und Regierungschefebene durchführen zu können. Ich habe aber heute keinen Termin für Sie.

Frage: Herr Seibert, mit welcher Erwartung wird sich Frau Merkel morgen mit Herrn Mitsotakis treffen?

Herr Hebestreit, im Programm steht ein Treffen mit Herrn Scholz. Ist das richtig?

StS Seibert: Ich halte nichts davon, dass man immer Erwartungen ausdrückt. Zunächst einmal ist das der Antrittsbesuch des neuen griechischen Ministerpräsidenten. Natürlich hat ihn die Bundeskanzlerin bei früheren Gelegenheiten schon getroffen, aber als Ministerpräsidenten wird sie ihn hier in Berlin das erste Mal sehen. Deswegen ist das ein schöner Termin, auf den wir uns freuen, um wirklich einen breiten Austausch über die Themen zu führen, die Deutschland und Griechenland bilateral, aber vor allem natürlich auch als gemeinsame europäische Partner verbinden. Das ist das, was ich jetzt an Erwartungen aussprechen möchte. Darüber hinaus gibt es keine Erwartungen, die ich hier auszudrücken hätte.

Hebestreit: Herr Mitsotakis und sein Finanzminister werden morgen Vormittag auch Herrn Scholz in Berlin treffen. Da halte ich es genauso wie Herr Seibert: Wir freuen uns auf das Treffen, aber formulieren erst einmal keine Erwartungen, sondern freuen uns auf den Austausch.

Zusatzfrage: Welche Themen sind für dieses Treffen im Gespräch?

Hebestreit: Da mache ich es mir jetzt einfach: Alle, die von gegenseitigem Interesse sind. Das ist jetzt ein Kennenlerntreffen.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium: Könnten Sie einmal ein bisschen im Detail darlegen, was Sie beim Thema Falschparken vorhaben? Es gingen ja heute Meldungen darüber durch die Medien, dass Sie vorhätten, schwere Verstöße härter zu bestrafen. Was genau haben Sie vor?

Alexandrin: Genau. Alle Maßnahmen, die jetzt noch einmal durch die Presse gingen, beziehen sich auf die vor wenigen Wochen vorgestellte StVO-Novelle.

Fangen wir einmal mit der Maßnahme in Bezug auf Falschparken auf Radwegen an: Das BMVI plant höhere, wirksame Geldbußen für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie für das verbotswidrige Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen. Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen von derzeit mindestens 15 Euro auf künftig bis zu 100 Euro erhöht. Bei verschärften Verstößen - zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung - ist darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahrerlaubnisregister vorgesehen.

Das ist tatsächlich nur ein Punkt der gesamten Novelle. Andere Punkte hatten wir ja vor einer Weile auch schon einmal vorgestellt. Die finden Sie auch alle auf unserer Webseite. Das sind zum Beispiel hohe Geldbußen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es sind gleichzeitig auch weitere Maßnahmen in dieser Novelle enthalten, die zum Beispiel die Mitnutzung der Busspuren für Carsharing-Angebote ermöglichen, und viele weitere Maßnahmen, die Sie, wie gesagt, auch alle online finden.

Zusatzfrage: Können Sie mir einen Fall schildern, in dem Parken auf Geh- oder Radwegen keine Behinderung darstellt? Ist dann nicht automatisch jedes Parken auf Geh- oder Radwegen ein schwerer Verstoß und würde zu einem Punkt in Flensburg führen?

Zweite Frage: Sie sagten ja irgendwie - ich weiß nicht, ob ich das gerade richtig verstanden habe -, das sei schon in dem enthalten gewesen, was Sie vor ein paar Wochen vorgestellt haben. Ich erinnere mich nicht daran. Haben Sie das auch öffentlich vorgestellt und wir haben das nur nicht gehört?

Alexandrin: Sie sprechen wahrscheinlich spezifisch den Punkt an. Der ist seit Anfang an dabei.

Zusatzfrage: Ist nicht jedes Parken auf Geh- und Radwegen eine Behinderung und damit nach Ihrer Definition automatisch ein schwerer Verstoß, der mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden müsste?

Alexandrin: Sicherlich ist jedes Parken auf dem Radweg für den jeweiligen Fahrradfahrer eine Behinderung. Die Staffelung der Bußgelder, die bereits im Bußgeldkatalog stehen, richtet sich aber eben nach der Schwere.

Zusatzfrage: Das verstehe ich nicht. Wie kann ich einen Radweg schwer beziehungsweise wenig behindern, indem ich mit meinem Auto darauf stehe?

Alexandrin: Punkte werden generell bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit vergeben. Den Grad der Schwere unterscheiden dann die Behörden vor Ort, die das eben am besten einschätzen können.

Frage: Sie sagten, dass diese Sache mit dem Punkt schon kommuniziert worden sei. Ich habe extra noch einmal nachgeschaut. In dem Papier, das Ihr Ministerium am 15. August herumgeschickt hat, ist von einem Punkt nicht die Rede. Ist dieser Punkt also neu, oder ergibt er sich aus der Höhe der Bußgelder, die in dieser Novelle neu festgelegt werden? Hat der Punkt also damit zu tun, dass jetzt Bußgelder in Höhe von 60 Euro, 80 Euro oder 100 Euro verteilt werden?

Alexandrin: Nein. Wie gesagt: Der Punkt war von Anfang an Teil des Maßnahmenpakets. Die Kombination, also ab wann ein Punkt zum Bußgeld hinzukommt, ergibt sich ja dann dadurch: Je höher das Bußgeld, desto höher natürlich auch die verhängte Strafe. Das heißt, dann folgt dann eben auch der Punkt. In diesem Fall, dass wir dann von 100 Euro Strafe sprechen, ist der Punkt dann auch automatisch mit dabei.

Zusatzfrage: Warum haben Sie das vor 14 Tagen nicht kommuniziert?

Alexandrin: Wir hatten ja das Gesamtpaket kommuniziert, darunter eben verschiedene Einzelmaßnahmen. Das Gesamtpaket umfasst eben sehr, sehr viele Maßnahmen.

Zuruf: Aber es steht nicht drin!

Alexandrin: Der Punkt steht von Anfang an in dem Papier, das jetzt auch in die Ressort- und Verbändeabstimmung geht.

Zusatz: Jedenfalls nicht auf den fünf Seiten, die Ihr Ministerium von der Pressestelle aus an Journalisten verschickt hat!

Frage: Frau Adebahr, zu den Seenotrettern vor Malta: Die Mission Lifeline hat getweetet, dass es jetzt Gespräche mit der Bundesregierung gebe, um eine Lösung zu finden. Wie ist denn da der Stand?

Adebahr: Vielleicht kann das BMI auch etwas sagen. Fakt ist: Wir brauchen dringend eine Lösung, auch für diesen konkreten Einzelfall. Auch dieser Einzelfall zeigt uns eben noch einmal, wie dringend es ist, zu einer europäischen Lösung zu kommen. Auch daran arbeiten wir.

Vielleicht zu den Gesprächen, die es gibt, das BMI!

Alter: Ja, sehr gerne! Sie sprechen ja von dem Schiff mit dem Namen "Eleonore", das aus Seenot gerettete Personen aufgenommen hat. Ich will vielleicht an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir hatten hier ja in den letzten Wochen und Monaten mehrfach eine Position des BMI - im Grunde genommen der Bundesregierung - deutlich gemacht, die natürlich auch in diesem Fall gilt. Das heißt, wir arbeiten darauf hin, dass es eine solidarische Verteilung und eine Wahrnehmung solidarischer Verantwortung gibt, und das gilt auch in diesem konkreten Fall.

Nun ist es so, dass dieses Schiff unter deutscher Flagge fährt, und wir haben zwischenzeitlich in unserer Verantwortung als Flaggenstaat auch die Europäische Kommission kontaktiert und gebeten, die Koordinierung der Gespräche für diesen konkreten Einzelfall aufzunehmen. Selbstverständlich wurde wie in allen anderen Fällen auch hier wieder signalisiert, dass wir uns in beachtlicher Höhe an der Verteilung beteiligen werden.

Frage: Es geht ja nicht nur um die Verteilung. Der Kapitän der "Eleonore" hat berichtet, dass Malta verhindere, dass ein Versorgungsschiff Wasser und Lebensmittel an Bord bringe. Das bezeichnet man gemeinhin als Aushungern. Ist das rechtlich zulässig? Ich meine, das Schiff fährt unter deutscher Flagge. Können beziehungsweise müssen Sie da nicht intervenieren?

Alter: Nach meiner Kenntnis ist diese Information inzwischen überholt. Es gab eine Lieferung von Wasser und auch notwendigen Lebensmittelprodukten an dieses Schiff. Insofern ist die Frage, die Sie gestellt haben, sozusagen obsolet.

Zusatzfrage: Können Sie uns sagen, wer das nun geliefert hat? War es das Schiff, das das ursprünglich tun wollte und dann nicht durfte, oder ist jemand anderes eingesprungen? Wissen Sie das?

Alter: Das weiß ich nicht konkret. Ich weiß nur, dass die Belieferung dieses Schiffs mit den Produkten, die angefordert wurden, zwischenzeitlich stattgefunden haben soll.

Zusatzfrage: Können Sie nachreichen, wann das war?

Alter: Gerne.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Hebestreit. Man konnte heute lesen, dass der Finanzminister einen neuen Gesetzentwurf plant. Ich muss selbst einmal nachschauen; es klingt sehr technisch. Es ist von einem Referentenentwurf die Rede, in dem die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei einer Unternehmensinsolvenz abgeschafft werden soll. Können Sie sagen, wie weit diese Pläne gediehen sind und wann das kommen soll?

Hebestreit: Das soll in nächster Zeit kommen. Meines Wissens gab es dazu Anfang dieser Woche auch Informationen für die Presse. Es waren auch viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen dabei. Darüber können wir uns gerne gleich noch einmal bilateral unterhalten.

Zusatzfrage: Steht darin also heute im Grunde genommen nichts Neues?

Hebestreit: Das ist das, was vorgestern allen präsentiert wurde.

Frage: Herr Hebestreit, das Statistische Bundesamt hat seine Berechnungen des Defizits für 2018 noch einmal erhöht. Wir liegen also jetzt bei mehr als 61 Prozent. Die Bundesregierung hatte ja das Ziel, in diesem Jahr das Maastricht-Kriterium in Höhe von 60 Prozent einzuhalten. Wird dieses Ziel mit dieser Neuberechnung nun aufgegeben? Wird es aus ihrer Sicht schwerer, das zu erreichen?

Hebestreit: Nein, aufgegeben werden wir dieses Ziel nicht. Aber aufgrund der Entwicklung, die Sie beschreiben, und auch aufgrund der konjunkturellen Entwicklung, die wir in diesem Jahr vor Augen haben, wird es schwieriger, dieses Ziel, das wir uns alle sehr strikt vorgenommen haben, zu erreichen. Da muss man jetzt die Entwicklung der nächsten Wochen und Monate abwarten, die ja auch nicht unwesentlich von den Weltläufen beeinflusst werden.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Projekt Maramures. Das ist dieses umstrittene Jugendprojekt in Rumänien. Es gibt Vorwürfe, dass die Kinder dort misshandelt wurden. Mich würde interessieren: Hat eines der Ministerien Kontakt zu den rumänischen Behörden gehabt, das Familienministerium, das Auswärtige Amt oder das Justizministerium?

Sting: Vielen Dank für Ihre Frage. - Es ist so, dass das Bundesfamilienministerium die pädagogischen Maßnahmen im Ausland aufmerksam beobachtet. Von den konkreten Vorwürfen und von dem Projekt Maramures und von den Misshandlungsvorwürfen haben wir erst heute aus der Berichterstattung erfahren. Es ist so, dass es wie bei anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auch bei diesem Projekt so ist, dass der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe diese Auslandsmaßnahme finanziert oder beauftragt. Das ist also die Kommune. Wir bemühen uns natürlich um Kontakt zu den Jugendämtern. Die vergeben die Plätze für diese Auslandsmaßnahmen. Wir bemühen uns auch um Informationen darüber, woher die Jugendlichen kommen und wie es ihnen dort gerade geht.

Adebahr: Vielleicht kann ich kurz etwas ergänzen. Das Projekt ist unserem Generalkonsulat in Temeswar bekannt. Das ist ein Projekt, das es seit fast 20 Jahren gibt. In den letzten 20 Jahren sind uns keine Probleme, wie sie jetzt in den Medien berichtet werden, bekannt geworden.

Bezüglich der aktuellen Vorfälle und der dort laufenden Ermittlungen sind sowohl unsere Botschaft in Bukarest als auch das Konsulat in Temeswar mit den rumänischen Behörden in Kontakt und in einem Austausch, um konsularisch zu betreuen und dort einfach unsere Hilfe anzubieten, wie wir es im Ausland immer tun.

Das ist, wie gesagt, grundsätzlich ein Projekt, das nach meinem Kenntnisstand auch unter die Ägide des Bundesamtes für Justiz fällt, aber darüber habe ich keine vertieften Informationen vorliegen. Aber diese Einrichtung gibt es dort schon eine ganze Weile, und bisher waren keine Probleme dieser Art bekannt geworden.

Frage: Frau Adebahr, eine Frage mit Blick auf die Gespräche der Außen- und Verteidigungsminister in Helsinki: Herr Maas hat am Montag bei der Botschafterkonferenz mit Blick auf das Treffen die Themen "Hormus" und auch "maritime Konferenz" angesprochen. Wird die Bundesregierung bei diesen Gesprächen konkrete Vorschläge machen?

Adebahr: Der Bundesaußenminister beabsichtigt jedenfalls, diese beiden Themen im Kreise der anwesenden Minister zu besprechen. Das soll ein offener Austausch werden. Es ist uns wichtig, dass wir weiterhin mit den regionalen Partnern über den Komplex "Wie steht es um die maritime Sicherheit in der Region? Was kann da ein Beitrag sein?" sprechen. Das wollen wir jetzt auch innerhalb der Europäischen Union besprechen.

Wie konkret das werden wird und wohin die Diskussionen führen werden: Dafür sollten wir, glaube ich, wie immer den Diskussionsstand abwarten. Selbiges gilt für die Frage der Sicherheit an der Straße von Hormus. Ich würde den Gesprächen jetzt auch wie immer nicht vorgreifen wollen. Aber das sind beides Themen, die er nach Helsinki mitnehmen wird.

Frage: Zum Amazonasfeuer: Herr Seibert, wie geht die Bundesregierung mit der Reaktion der brasilianischen Seite um, dass man die Soforthilfen jetzt nicht annehmen wird, solange sich Herr Macron nicht bei Herrn Bolsonaro entschuldigt?

Können Sie uns sagen, wie viel Geld von deutscher Seite in diese Soforthilfe einfließen soll?

StS Seibert: Dieses ganze Thema, was die G7 tun können, und dazu gehören wir ja auch, um die katastrophale Zahl von Bränden im Amazonas-Regenwaldgebiet zu stoppen oder zu verringern beziehungsweise beim Löschen Unterstützung zu leisten, war ein großes Thema beim G7-Gipfel in Biarritz. Der Fokus des Themas lag auch darauf, was jetzt im Amazonas getan werden kann, um praktische Hilfe zu leisten. Dabei ist man übereingekommen, dass man mit allen betroffenen Ländern - Brasilien ist eines und natürlich eines, das besonders viele Amazonas-Regenwald hat; Bolivien ist ein anderes, Paraguay ebenso, und Französisch-Guayana ist natürlich im Wesentlichen eine Sache der Franzosen - schleunigst in Kontakt tritt, um zu ermitteln, was ihr Bedarf ist und wie man ihnen jetzt ganz konkret und am besten - mit Experten, mit technischer Hilfe oder eben auch finanziell - helfen kann. Es gab darüber auch insbesondere Gespräche mit dem chilenischen Präsidenten Piñera, der in Biarritz war und der seinerseits in engem Kontakt mit mehreren dieser Länder steht. Es ist Brüssel, das diesen Bedarf und dann die Deckung dieses Bedarfs koordinieren wird.

Was Deutschland betrifft, werden wir das tun, was der Bedarf erfordert. Wir haben jetzt noch keine Summe genannt, sondern wir wollen jetzt erst einmal herausfinden, was es ist, was jetzt wirklich getan werden kann - von uns aus, vonseiten der Europäer, aber auch vonseiten anderer G7-Länder. Dann werden wir entscheiden, wie wir dazu beitragen können. Das ist der Fokus.

Zusatzfrage: Ich wollte aber wissen, wie Sie mit dem brasilianischen Verhalten nach den Hilfszusagen umgehen.

Zum anderen: Herr Macron und, glaube ich, auch Irland versuchen jetzt, das Handelsabkommen zwischen der EU und Südamerika zu stoppen, es vielleicht auch neu zu verhandeln usw. usf. Dabei geht es darum, dass diese Waldrodungen und Waldbrände durch dieses Freihandelsabkommen ja gefördert werden, dadurch, dass genmanipuliertes Soja zollfrei nach Europa gelangen kann. Die roden die Wälder also für uns. Ist es auch für die Bundesregierung jetzt der nächste Schritt, MERCOSUR zu stoppen beziehungsweise infrage zu stellen?

StS Seibert: Erstens stehen wir bereit, Brasilien und die anderen betroffenen Länder bei den Bemühungen, diese schwere Krise rasch zu bewältigen, zu unterstützen.

Zweitens, zu MERCOSUR: Ihre in Ihrer Frage enthaltene Behauptung kann ich so nicht übernehmen. Das EU-MERCOSUR-Abkommen ist eines, das gerade im Bereich von Umwelt- und Sozialstandards für einen sehr hohen Standard steht. Das war für uns bei den Verhandlungen über dieses Abkommen von vornherein von extrem großer Bedeutung. Deswegen gibt es in diesem Handelsteil des Abkommens ein sehr ehrgeiziges Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Regeln zum Klimaschutz. Beide Seiten haben vereinbart, dass das Pariser Klimaschutzabkommen wirksam umgesetzt werden muss. Dafür hatte sich unter anderem die Bundesregierung auch sehr stark eingesetzt.

Sie können die verhandelten Texte des Handelsabkommens ja online auf der Internetseite der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission lesen. Es gibt da beispielsweise einen Artikel 6 mit Regelungen zu Handel und Klimawandel. Darin ist dieses Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen enthalten. Es gibt einen Artikel 8 mit Regelungen zu Handel und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Was bedeutet dieses Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen? Das bedeutet zum Beispiel auch ein Bekenntnis dazu, dass man Maßnahmen der illegalen Abholzung in den Wäldern unter anderem des brasilianischen Amazonasgebiets beendet. Das bedeutet, das sind Teile des Vertrags, und wir erwarten natürlich, dass die Vertragsparteien den Zielen, die in diesem Vertrag enthalten sind, nicht zuwiderhandeln.

Aber der Fokus liegt doch jetzt darauf, was getan werden kann, um die hunderte oder tausende Brände, die derzeit in diesem riesigen Gebiet lodern, zu löschen. Es geht darum, wie wir helfen können, um praktische Hilfe. Das ist das, was jetzt als Erstes getan werden muss.

In einem zweiten Schritt, und das hat der französische Präsident als G7-Gastgeber ja auch angekündigt, werden wir uns im Umfeld der UN-Generalversammlung mit der Frage befassen, was wir mittelfristig tun können, um zu einer wirklich tiefen Wiederaufforstung zu kommen - immer im Dialog und in Partnerschaft mit den betroffenen Ländern.

Frage: Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Frau Annalena Baerbock hat sich vor zwei Stunden auch vor der Presse geäußert. Es geht in die gleiche Richtung, nämlich dass auch sie fordert, dass das Freihandelsabkommen von der deutschen Regierung ausgesetzt wird. Herr Haufe, ist Ihre Ministerin der gleichen Meinung, dass das notwendig ist, oder wie ist die Position des Umweltministeriums?

Haufe: Von einer Aussetzung kann man ja bei dem jetzigen Status eigentlich momentan gar nicht sprechen, sondern wir befinden uns ja jetzt dabei, innerhalb der Europäischen Union zu beraten und eine Entscheidung zu fällen. Jeder einzelne Nationalstaat muss dem ja entsprechend zustimmen. Herr Seibert hat hier ja die Linie der Bundesregierung vorgelegt.

Was das Bundesumweltministerium betrifft, schauen wir uns natürlich sehr genau das Nachhaltigkeitskapitel an. Wie gerade vorgetragen wurde, ist es natürlich so, dass das ein durchaus ambitioniertes Kapitel ist. Wir müssen uns natürlich angesichts der jetzigen Situation, die wir vor Ort erleben, auch fragen, ob wir das, was wir darin vereinbaren, dann auch alles eingehalten bekommen. Darüber machen wir uns deutlich Gedanken, weil natürlich sichergestellt sein muss, dass dieses durchaus gute Nachhaltigkeits- und Klimakapitel dann auch entsprechend wirksam wird.

Frage: Herr Seibert, wenn die Landwirtschaftsministerin heute sagt, dass, wenn Brasilien die Lage nicht in den Griff bekomme, Deutschland das MERCOSUR-Abkommen blockieren würde, dann passt das ja nicht zu der Äußerung, die es von Ihnen und von anderen Regierungssprechern gibt, dass ein Nichtabschluss nicht die geeignete Antwort wäre. Was ist jetzt also die Linie der Bundesregierung?

Beim G7-Treffen ist am Rande ja auch bekannt geworden, dass die Kanzlerin mit dem brasilianischen Präsidenten telefonieren möchte. Ich wollte wissen, ob das schon geschehen ist oder für wann das geplant ist.

Frau Adebahr, können Sie noch sagen, da der Minister gestern gesagt hat, dass er mit seinem brasilianischen Kollegen gesprochen hat und Hilfe angeboten hat, welche konkreten Hilfen das waren?

StS Seibert: Zu dem Telefonat, nach dem Sie fragen: Ich berichte über Telefonate, wenn sie stattgefunden haben, und das werde ich auch in diesem Fall so halten. Jetzt kann ich davon noch nicht berichten.

Was ist unsere Linie? - Ich habe es zu sagen versucht: Unsere Linie ist jetzt, dazu beizutragen, dass möglichst rasch effektive Hilfe gegen die lodernden Brände in den betroffenen Ländern geleistet werden kann. Dazu wollen wir mit allen Möglichkeiten, die wir haben, beitragen. Das wird über Brüssel koordiniert.

Zweitens ist unsere Linie, dass uns die Klima-, die Umwelt- und die Nachhaltigkeitsklauseln im MERCOSUR-EU-Abkommen ganz genauso wichtig wie andere Klauseln sind. Sie sind uns sogar besonders wichtig, denn wir haben uns bei der Aushandlung des Abkommens sehr für sie eingesetzt. Natürlich heißt das, dass man genau hinschauen wird, ob sie eingehalten werden.

Adebahr: Ich kann vielleicht auch noch sagen, dass es auch hinsichtlich des Nachhaltigkeitskapitels einen Streitschlichtungsmechanismus im Abkommen gibt, der dafür vorgesehen ist. Das heißt, es gibt auch eine gewisse Kompaktheit und eben eine Abgerundetheit in dieser Regelung.

Das Telefonat des Außenministers mit Herrn Araújo fand am Montag statt. Inhalt war auch unser Angebot, wie Herr Seibert es dargestellt hat, jetzt möglichst schnell zu helfen. Die brasilianische Seite hat gesagt, sie müsse den Bedarf ermitteln, und wir wollen weiter im Gespräch bleiben. Es gibt jetzt deshalb auch - das hat Herr Seibert auch gesagt - noch keine konkrete Summe, die ich Ihnen heute nennen kann. Der Inhalt des Telefonats entsprach, glaube ich, dem Stand, den Herr Seibert auch aus Biarritz mitgebracht hat.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wenn Sie sagen, dass man natürlich schauen werde, ob die Vorgaben eingehalten werden, dann impliziert das ja, dass das Abkommen erst einmal abgeschlossen wird und in Kraft tritt und man dann schaut, dass es eingehalten wird. Frau Klöckner hat das aber anders ausgedrückt. Sie hat gesagt, dass Deutschland dieses MERCOSUR-Abkommen nicht unterzeichnen wird. Das ist doch ein Kleiner Unterschied.

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob Sie mich da falsch verstanden haben. Wir schauen natürlich auch jetzt und vor dem Hintergrund der gegebenen Lage sehr genau, was da passiert und wie sich das mit dem verträgt oder nicht verträgt, was im Abkommen steht.

Zusatz: Das wiederum verstehe ich so: Wenn es sich nicht damit verträgt, könnte es sein, dass Deutschland dieses Abkommen nicht mitträgt. Wir haben ja noch ein bisschen Zeit, was wir gerade vom Umweltministerium gehört haben.

StS Seibert: Unser Fokus ist jetzt, dazu beizutragen, dass die Brände aufhören oder verringert werden. Das scheint uns jetzt im allgemeinen Interesse das Allerwichtigste.

Brandt: Weil Sie die Ministerin angesprochen haben: Sie bauen einen Gegensatz auf, den es nicht gibt. Die Ministerin hat nicht von einer Blockade gesprochen oder davon, irgendetwas nicht zu unterzeichnen. Das Nachhaltigkeitskapitel ist der Ministerin auch sehr wichtig, weil es eben um nachhaltige Waldwirtschaft geht. Sie hat gesagt:

"Das Abkommen beinhaltet ein Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Regelungen. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann es die vereinbarten Zollerleichterungen nicht geben. Da geht es auch um unsere Glaubwürdigkeit."

Sie wird darüber auch mit ihrer Amtskollegin aus Brasilien sprechen, die Anfang Oktober nach Deutschland kommt.

Frage: Herr Seibert, da Sie die Bedeutung des Klimaabkommens angesprochen haben: Eben das war der Punkt, weswegen Jean Asselborn gesagt hat: Da Herr Bolsonaro sich mittlerweile nachgewiesenermaßen überhaupt nicht um das Klimaabkommen und seine Einhaltung schere, könne man es derzeit nicht ratifizieren. Das ist seine Argumentation. Er bezieht sich auf das, was Sie als Grundlage genannt haben. Bolsonaro beweist, dass er es nicht will oder nicht kann, und deswegen darf man jetzt nicht ratifizieren. Dieser Argumentation können Sie sich offenbar nicht anschließen.

Die zweite Frage: Das Nachhaltigkeitskapitel ist nicht sanktionsbewährt. Man kann gar nichts machen, wenn das nicht eingehalten wird. Wie kann man dann von wirksamen, verbindlichen Regeln sprechen?

StS Seibert: Erstens konfrontieren Sie mich hier mit einer Aussage des luxemburgischen Außenministers, die er für die luxemburgische Regierung gemacht hat. Ich spreche für die Bundesregierung und habe das gesagt, was ich gesagt habe.

Ich kann es nur noch einmal wiederholen: So, wie EU und MERCOSUR dieses Abkommen ausgehandelt haben, enthält es strenge Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsvorschriften und einen klaren Bezug zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens. Das heißt: All das, was im Pariser Klimaschutzabkommen beispielsweise über Rodungen von Regenwäldern gesagt wird, ist dann eben auch mit gemeint und mit enthalten. Vor dem Hintergrund dessen, was in den betroffenen Ländern gerade passiert, werden wir natürlich sehr genau schauen müssen, ob das zusammenpasst.

Haufe: Ich möchte das, was Herr Seibert gesagt hat, ergänzen, um Ihnen vielleicht eine Vorstellung davon zu geben, wie man dieses Nachhaltigkeitskapitel stärken könnte. Sie haben ja gerade von unserer Seite komplett gehört, dass wir in Überlegungen sind und das prüfen. Wir haben heute schon Mechanismen, die Agrarimporte - nehmen Sie zum Beispiel Palmöl - betreffen. Kraftstoffe dürfen in die Europäische Union nur dann eingeführt und nur dann dem Biodiesel beigemischt werden, wenn sie Nachhaltigkeitszertifikate haben. Es gibt also solche Zertifikatsysteme, die wir heute schon anwenden. Sie sind zum Beispiel ein Mittel, um ein Ziel eines solchen internationalen Abkommens entsprechend zu untermauern und auch dann eine Form von Sanktionierung oder tatsächlich eine Durchsetzung der bestehenden Ziele zu ermöglichen. Es gibt auch noch andere. Deswegen habe ich gerade gesagt, dass wir in einem Prüfungsprozess sind und nicht dabei sind, die Unterschrift darunterzusetzen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Ich würde versuchen, eine Frage zu stellen, auf die es am Montag eher unbefriedigende Antworten gab, nämlich die Frage, wie der Bundesfinanzminister sein jetziges Amt und seine Kandidatur um den SPD-Chefposten trennen will, auch was die Ressourcen angeht. Heute heißt es in der Berichterstattung, Scholz könne gar nicht so genau sagen, wie er sicherstellen will, dass er in Bezug auf seine Kandidatur keine BMF-Ressourcen nutzt.

Hebestreit: Sie haben recht, dass das am Montag hier schon einmal Thema war. Es wurde gesagt, man wolle sich klug machen. Jetzt sind wir hoffentlich etwas klüger und können dazu sagen: Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, die Verteidigungsministerin, aber auch alle anderen Kabinettsmitglieder trennen natürlich strikt zwischen ihren Regierungsaufgaben und ihren parteilichen Verpflichtungen. Das war so, und das ist seit vielen Jahrzehnten geübte Regierungspraxis. Das überprüfen Sie auch immer einmal wieder kritisch in solchen Berichten.

Für Olaf Scholz ist das auch gar nichts Neues. Er ist seit vielen Jahren stellvertretender Parteivorsitzender, hat also ein Regierungsamt und ein Parteiamt schon seit anderthalb Jahren miteinander in Einklang gebracht.

Klar ist auch, dass er keine Ressourcen aus dem Ministerium für seine Parteiarbeit - sei es nur die Kandidatur oder sei es vorher sein Wirken als stellvertretender Parteivorsitzender - einsetzt. Die Teilnahme an den 23 Regionalkonferenzen ist logistisch für alle Kandidatinnen und Kandidaten eine Herausforderung, wie ich es einmal sagen will. Das ist für Olaf Scholz auch nicht anders. Auf die Dienste der Flugbereitschaft kann er in dieser Zeit selbstverständlich nicht zurückgreifen. Trotzdem versucht er, möglichst viele, wenn nicht alle seine anderen Verpflichtungen wahrzunehmen. Das ist unter anderem ein deutsch-französischer Finanzministerrat, der ECOFIN-Rat in Helsinki und anderes.

Er wird bei seinen Reisen von einer Riege Herren mit breiten Schultern begleitet. Das ist eine Einstufung des Bundeskriminalamtes. Das heißt, er ist jetzt nicht wie - in Anführungszeichen - andere, weniger sicherheitseingestufte Kandidaten, die einfach mit dem Privatwagen fahren oder mit der Bahn anreisen. Das ist aber auch ein übliches Verfahren.

Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler und alle Ministerinnen und Minister müssen aber ständig in der Lage sein, ihre Amtsgeschäfte auszuführen. Um eben den Kontakt zum Ministerium sicherzustellen, wird in der Regel eine enge Mitarbeiterin, ein enger Mitarbeiter Herrn Scholz begleiten. Das fängt damit an, das Mobiltelefon zu übernehmen, während er auf einer Sitzung ist. Es geht darüber hinaus darum, Kontakte zu den Büros zu halten, aber auch logistische Fragen zu klären. Auch das mag etwas sein, was dem einen oder anderen Kandidaten nicht vergönnt ist.

Darüber hinaus gibt es keine weitere Unterstützung durch das Ministerium; das darf auch gar nicht so sein. Auch Mobiltelefone, Dienstrechner oder Ähnliches dürfen nicht eingesetzt werden. Was es gibt - auch da muss man klar sein - ist, was die Beschäftigten außerhalb ihrer Arbeitszeit machen, also nach Feierabend, am Wochenende oder wenn sie Urlaub haben. Das bleibt den Beschäftigten überlassen; ich will es einmal ehrenamtliches Engagement nennen. Dass natürlich der eine oder andere enge Vertraute von Olaf Scholz, der ihn seit vielen Jahren begleitet, diese Zeit nutzt, um ihm ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, versteht sich, glaube ich, von selbst. Aber auch da gelten die Bedingungen, die eben sehr strikt sind und noch einmal von der Abteilung Z des Bundesfinanzministeriums, der Personalabteilung, abgefragt worden sind: Kein Diensthandy, kein Dienstrechner und Ähnliches.

Insofern sind wir heute klüger als am Montag. Und schade, dass es zwei Tage gedauert hat.

Frage: Herr Hebestreit, eine kurze Lernfrage. Als Herr Scholz letzte Woche in der BPK mit Frau Geywitz war, haben Sie ihn begleitet.

Hebestreit: Richtig.

Zusatzfrage: Sie haben auch unten die Interviews koordiniert. Sie haben gesagt "Stellen Sie sich einmal vor die Kamera" usw.

Hebestreit: Genau.

Zusatz: Sie sind ja der Ministeriumssprecher.

Hebestreit: Genau.

Zusatzfrage: Hier war er aber als SPD-Kandidat. Wie passt das zusammen?

Hebestreit: Da diese Personen nicht ganz schizophren sind und sich nicht voll trennen können, war es in dieser Phase so - - - Das war ja ganz frisch und ist noch nicht offiziell eine Kandidatur gewesen, sondern das muss ja anerkannt werden. Offiziell ist sie seit Montag anerkannt.

Zuruf: Wenn er hier sitzt!

Hebestreit: Deshalb erkläre ich es Ihnen. Es war in dieser Phase so: Dem Minister werden Fragen nach der Transaktionssteuer gestellt; es werden Fragen nach dem SPD-Parteivorsitz gestellt; es werden Fragen nach ich weiß nicht was gestellt. Mal darf ich im Prinzip helfen und mal nicht. Aber zu Ihrer Beruhigung: Ich werde an keiner dieser 23 Regionalkonferenzen teilnehmen, um auch da nicht den Anschein zu erwecken, dass ich das eine mit dem anderen verbinde. Insofern ist vielleicht die Schizophrenie auf meiner Seite.

Frage: Eine Frage an Herrn Alter. Es geht um die sogenannten Feindeslisten der Rechtsextremisten. Es gibt heute einen Appell journalistischer Organisationen an Ihren Minister, dass diejenigen, die dort draufstehen, darüber informiert werden müssten. Was ist Ihre Antwort an sie?

Alter: Zunächst einmal kann ich Ihnen bestätigen, dass uns dieser offene Brief und auch die dazugehörige Stellungnahme bekannt sind. Diese liegt bei uns im Hause vor und liegt auch der Hausleitung vor. Aber es ergibt sich durch diesen nochmaligen Impuls im Grunde genommen keine neue Sachlage, denn wir haben uns mit diesen "Listen" schon seit mehreren Monaten beschäftigt und am 25. Juli dieses Jahres auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, in der wir sinngemäß zum Ausdruck bringen - ich kann das jetzt nur verkürzen; sonst wäre es an dieser Stelle zu ausführlich -, dass wir es bei den "Listen" mit einer zum Teil zufälligen Zusammenstellung von mehreren zehntausend Personen, Institutionen oder Organisationen zu tun haben. Es ist bereits im Juli die Einschätzung getroffen worden, dass zunehmend Personen aus dem öffentlichen Raum - wir haben explizit Medieneinrichtungen oder auch Privatpersonen, Bürgerinitiativen und Ähnliches genannt - Ziel von solchen Aktionen werden.

Wir haben auch gesagt, dass sich eine Gefährdungssituation im individuellen Einzelfall ergeben kann. Das muss geprüft werden. Die Tatsache allein, dass man auf einer Liste steht, führt noch nicht zu einer Gefährdung. Das, was an Informationen vorliegt, wurde vom Bundeskriminalamt geprüft. Die Pressemitteilung gibt darüber Auskunft, dass wir derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung von Personen ausgehen müssen.

Der Bundesinnenminister hat sich - das will ich an der Stelle noch einmal wiederholen - auch im Rahmen dieser Veröffentlichung geäußert und hat gesagt, dass "Listen", die Angst und Verunsicherung schüren sollen, unsere Freiheit und damit unsere Demokratie bedrohen und dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern diesbezüglich wachsam sind und Hand in Hand arbeiten.

Ganz wichtig ist an dieser Stelle: Vor solch perfiden Einschüchterungsversuchen dürfen wir nicht zurückweichen. Wir tun weiterhin alles, um die Freiheit und Sicherheit unserer Gesellschaft zu bewahren. Das gilt für alle Menschen und Organisationen, die auf diesen "Listen" stehen, aber insbesondere auch für Journalisten.

Frage: Herr Seibert, der britische Premierminister Johnson hat angekündigt, er wolle das Unterhaus für vier Wochen von Mitte September bis Mitte Oktober quasi in eine Zwangspause schicken, was dazu führen würde, dass die Gegner eines ungeregelten Brexits diesen wohl kaum oder nur schwer verhindern könnten. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Ob er es wirklich schon angekündigt hat oder ob es nur den BBC-Bericht darüber gibt, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne nur den BBC-Bericht. Auf jeden Fall ist es ein parlamentarischer Vorgang in Großbritannien, der dort lebhaft diskutiert wird und vom Regierungssprecher in Deutschland nicht kommentiert wird.

Frage: Ich habe eine Frage zu der Tötung eines Georgiers letzte Woche in Moabit. Hat die Bundesregierung Sorge, dass es sich hierbei um eine politische Hinrichtung handeln könnte? Es gibt dazu ja diverse Medienberichte.

Sorgt sie sich, dass tatsächlich ausländische Parteien so etwas auf deutschem Boden machen können?

Alter: An wen richtet sich die Frage?

Zusatz: Wer immer antworten möchte.

Alter: Ich kann gerne noch einmal wiederholen, was ich am Montag dazu gesagt habe. Es hat sich im Grunde genommen bisher auch noch kein neuer Sachstand ergeben.

Das, was da passiert ist, ist ein Verbrechen, das im Moment ausermittelt wird. Die Ermittlungen liegen beim Land Berlin und demzufolge die Informationshoheit bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Daran hat sich auch kein neuer Sachstand ergeben. Alles Weitere, was man zum Teil in den Medienberichten lesen kann, ist nach Einschätzung unseres Hauses im Moment Spekulation.

Adebahr: Deshalb verbieten sich auch aus unserer Sicht im Moment Spekulationen über Fragen wie "Was wäre, wenn..." oder "Wie sollte man das bewerten?". Das ist ein Ermittlungsverfahren, das derzeit bei den Berliner Behörden liegt.

Der Kollege vom BMI hatte am Montag gesagt, dass es richtig ist, dass schnell und gründlich ermittelt wird. Aber alles darüber hinaus wäre, glaube ich, Spekulation.

Frage: Ich hoffe, noch zwei Fragen unterzubringen. Fangen mit der ersten ganz kurzen an. Ich würde gerne wissen, inwieweit Mitglieder der Bundesregierung am Sonntag Termine haben, die mit dem Gedenken an den Beginn des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren zu tun haben.

StS Seibert: Der Bundespräsident als unser Staatsoberhaupt wird Deutschland bei der zentralen Gedenkfeier in Warschau vertreten; das wissen Sie wahrscheinlich schon. Für die Bundeskanzlerin kann ich heute hier keine Reisepläne verkünden.

Adebahr: Für den Außenminister kann ich das im Moment auch nicht.

Zusatzfrage: Meine zweite Frage richtet sich an das BMWi und ist eine Frage nach dem Stand der Dinge zum Thema Zeitumstellung. Es hat vor ein paar Monaten aus Ihrem Ministerium geheißen, Sie würden im Kontakt mit den EU-Kollegen stehen und wollte versuchen, eine möglichst einheitliche und weitgehend harmonisierte Lösung für den EU- und Binnenmarkt zu finden. Sie seien auch mit Verbänden und anderen Ministerien in Deutschland in der Abstimmung. Was ist der Stand der Beratungen sowohl innerdeutsch wie auch in der EU? Was wäre Ihre Optimallösung? Sommerzeit, Winterzeit? Worauf wird es wohl hinauslaufen?

Baron: Ich kann Ihnen wahrscheinlich leider keine befriedigende Antwort geben. Es gilt immer noch der Stand, den wir dargestellt hatten. Die Abstimmungsprozesse laufen. Wir sind mit der EU im Austausch, aber auch mit den Ressorts der Bundesregierung. Von daher kann ich noch keine Position festhalten.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie können auch noch nicht sagen, ob Sie immer Sommer- oder immer Winterzeit wollen? Ist das alles noch im Fluss?

Baron: Es gibt dazu natürlich Positionen, aber es ist zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, eine Festlegung zu treffen, weil eben der Austausch auf verschiedenen Ebenen läuft.

Frage: Ich kann es schnell machen. Eine Frage mit Blick auf die TOP-1-Liste zu den Themen, die ohne Aussprache beschlossen wurden. Frau Baron, können Sie uns sagen, was Sie mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes machen wollen? Was ist der Sinn dahinter?

Baron: Das war heute in der Tat Bestandteil des Kabinetts als Teil der TOP-1-Liste. Dahinter verbirgt sich eine technische Änderung, die auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zurückgeht. Der Zeitraum der Bevorratungspflicht wird sozusagen angepasst, und dieser ist nun der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Sonst gibt es weitere technische Anpassungen, die aus der EU-Vorgabe resultieren. Das Wesentliche ist aber diese Bevorratungspflicht und der Zeitraum. Das ist reine Technik, die sich dahinter verbirgt.

Zusatzfrage: Wie war es denn vorher?

Baron: Das müsste ich nachreichen. Das weiß ich ad hoc nicht.

Mittwoch, 28. August 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. August 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-28-august-2019-1665018
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2019

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