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PRESSEKONFERENZ/1882: Regierungspressekonferenz vom 1. Juli 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 1. Juli 2019
Regierungspressekonferenz vom 1. Juli 2019

Themen: Festnahme der "Sea-Watch"-Kapitänin Rackete, Presseberichte über die Flucht der jordanischen Prinzessin Haya bint al-Hussein nach Deutschland, Akkreditierung des venezolanischen Schattenbotschafters in Deutschland, Berichte über Folter und Ermordung eines Soldaten in Venezuela, Forschungsfabrik für Batteriezellen, Verfassungsschutzbericht, Manipulationen an Abgasanlagen von Pkw, Referentenentwurf Faire-Kassenwahl-Gesetz, INSTEX, Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern

Sprecher: SRSin Fietz, Wickert (BMZ), Adebahr (AA), Grünewälder (BMI), Fähnrich (BMVg), Scharlack (BMBF), Buser (BMVI), Malachowski (BMJV), Berve-Schucht (BMG), Eichler (BMWi)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Wie schätzt die Bundesregierung die Festnahme der "Sea-Watch"-Kapitänin ein? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Unterstützt die Bundesregierung auf EU-Ebene die Lösung durch einen humanitären Korridor? Die "FAZ" hat heute in ihrer Kolumne darüber berichtet.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich bitte ganz grundsätzlich sagen: Wir verfolgen die gesamte Situation sehr aufmerksam. Ich kann den Entscheidungen der italienischen Justiz selbstverständlich hier nicht vorgreifen. Unsere Vertretung in Italien steht aber in Kontakt sowohl mit der festgenommenen Kapitänin Frau Rackete der Organisation Sea-Watch als auch mit den italienischen Behörden. Es gab dazu in Brüssel auch einen Austausch zwischen der deutschen und der italienischen Delegation.

Die Bundesregierung wendet sich ganz grundsätzlich gegen jegliche Kriminalisierung der Seenotretter. Wenn es konkrete Vorwürfe der italienischen Behörden gibt, müssen sie auf rechtsstaatlichem Wege und so schnell wie möglich geklärt werden.

Was die betroffenen Menschen auf dem Schiff angeht, so hat Deutschland deutlich gemacht, dass wir auch in diesem Fall zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl bereit sind. Das erwarten wir auch von den anderen europäischen Partnern. Aktuell wie in der Vergangenheit gilt, dass die Bundesregierung bereit ist, sich solidarisch an einer europäischen Lösung zu beteiligen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Minister Müller hat sich gestern ja sehr stark dafür eingesetzt, dass es nun ein Signal aus Brüssel geben müsse. Haben Sie dazu schon Rückmeldungen, wie das aussehen kann? Wird es seitens der Bundesregierung, namentlich Ihres Hauses, Initiativen für ein solches Signal geben, und was kann dabei herauskommen?

Wickert: Minister Müller fordert, dass man zu einer einheitlichen und europäischen Flüchtlingspolitik kommt, weil dieses Problem immer wieder hochkommt und es noch immer keine Lösung gibt. Wie genau die gestaltet ist, da muss man noch schauen, mit was für einem Schlüssel verteilt oder wie überhaupt aufgenommen werden soll. Konkreteres kann ich dazu leider nicht sagen.

Zusatzfrage: Gibt es - das war ja auch die Frage - bereits Signale von anderen Institutionen, Personen, Regierungen aus Brüssel?

Wickert: Da ist mir jetzt noch nichts bekannt.

Zusatzfrage: Ich habe eine zweite Frage an Frau Fietz: Begrüßt die Bundesregierung die zivilgesellschaftliche Unterstützung, die jetzt der Kapitänin zuteilwird? Es ist ja innerhalb kürzester Zeit, ich glaube, über eine Million Euro gesammelt worden. Stimmt das mit Ihrer generellen Aussage überein, dass Seenotretter nicht kriminalisiert werden dürfen? Also: Begrüßen Sie die zivilgesellschaftliche Solidarität?

SRSin Fietz: Wir beobachten das und sehen das natürlich auch als einen wertvollen Beitrag der Zivilgesellschaft, sich in dieser Position hinter die Seenotretter zu stellen. Wir können nur sagen: Das humanitäre Engagement für die Rettung von Menschenleben auf See verdient auf jeden Fall Respekt. Klar ist allerdings auch, dass dieses Engagement in Einklang mit geltendem Recht stehen muss.

Generell appelliert die Bundesregierung an alle Seenotretter, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen und dem falschen Eindruck entgegenzutreten, dass eine Rettung stets gewährleistet werden kann. Sonst werden am Ende nur noch mehr Menschen die lebensgefährliche Überfahrt wagen. Nutznießer sind in diesem Fall natürlich in erster Linie kriminelle Schleuser.

Frage: Frau Fietz, ich höre die Kritik in Ihren Worten. Ich höre auch aus dem politischen Raum viel Empörung und Entrüstung und dann logischerweise sicherlich auch die Forderung, dass nach diesen Äußerungen Taten folgen müssen. Mir ist nicht ganz klar, wie vonseiten der Bundesregierung die Taten aussehen.

SRSin Fietz: Es bleibt auf jeden Fall dabei, dass wir in Europa zu einem geregelten und transparenten Verfahren kommen wollen. Bei der Ausschiffung von Geretteten gilt das auf jeden Fall. Deutschland hat bereits in der Vergangenheit auf eine derartige Lösung hingearbeitet und wird weiter an dieser Lösung arbeiten.

Zusatzfrage: Das hören wir ja jetzt schon seit vielen Monaten. Trotzdem kommt es in regelmäßigen Abständen zu diesem würdelosen Gezerre um menschliche Schicksale. Wenn die Bundesregierung eine solidarische Position vertritt, was spricht denn eigentlich dagegen, Frau Fietz oder auch Frau Adebahr, zu sagen, dass die Flüchtlinge, die von deutschen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen werden, von Deutschland aufgenommen werden?

SRSin Fietz: Die Migrationspolitik ist eine gesamteuropäische Aufgabe. Deshalb gehört es auch in diesem Fall dazu, dass eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene gefunden werden muss. Trotzdem arbeitet die Bundesregierung wirklich intensiv und schon seit Langem daran, und das wird weiterhin der Fall sein.

Zusatzfrage: Aber es muss doch eine Handlungsalternative geben, wenn das, was Sie gerade eben gesagt haben, nicht zustande kommt?

Adebahr: Wir haben uns jetzt das neunte Mal, glaube ich, an diesem Ad-hoc-Mechanismus beteiligt. Wir sind uns unserer Verantwortung da sehr bewusst. Wir werden das natürlich weiter tun, wenn es weitere Fälle geben sollte, was nicht auszuschließen ist und was natürlich nicht schön ist.

Wir sind seit Monaten immer wieder im Gespräch, auch in Brüssel, um zu versuchen, dort einen Verteilmechanismus, eine Lösung zu befördern. Diese Diskussionen sind nicht einfach. Wir brauchen da die Solidarität aller EU-Mitgliedstaaten, natürlich auch der Mittelmeeranrainer. Wir dürfen die Südländer mit dem Problem nicht allein lassen. Aber wir brauchen eine grundsätzliche Solidarität.

Vielleicht kann auch das BMI aus seiner Sicht noch etwas zu diesem Thema sagen.

Was wir im konkreten Fall jetzt tun - um dies einmal auszuführen -, ist: Unser Botschafter hängt in Rom am Telefon und telefoniert mit dem italienischen Außenministerium. Außenminister Maas hat gerade in einer Pressekonferenz mit dem dänischen Außenminister in Tegel gesagt, dass er mit seinem Außenministerkollegen telefonieren wird. Wir sind schon das ganze Wochenende über sehr aktiv auf der Linie, die Sie auch vom Außenminister am Wochenende gesehen haben.

Ich weiß nicht, ob das BMI sonst noch einen Beitrag hat.

Grünewälder: Vielen Dank. - Ich kann nur das wiederholen, was wir schon seit Monaten hier sagen - das hat der Bundesinnenminister gestern auch noch einmal betont -: Wir sind nicht zufrieden mit der Situation, wie sie jetzt ist, und dringen auf eine europäische Lösung. Es ist die Aufgabe der EU-Kommission, sich darum zu kümmern, dass wir einen temporären Mechanismus für eine schnelle und zuverlässige Ausschiffung von in Seenot geratenen Menschen etablieren, damit man nicht jedes Mal von vorne anfängt, wenn wieder ein Schiff Geflüchtete aufgenommen hat. Nachhaltiger ist eine Reform des europäischen Asylsystems, was dahintersteckt. Hier brauchen wir eine langfristige Lösung. Es ist auch die Aufgabe der EU-Kommission, sich darum zu kümmern.

Frage: Ich möchte Frau Adebahr etwas fragen - Sie haben gerade schon gesagt, dass Sie telefonieren -: Sie können natürlich nichts über die Gespräche sagen. Aber wie versucht Deutschland, da Druck auch auf die italienische Regierung auszuüben, oder versuchen Sie, Druck auszuüben auf eine Freilassung oder auf was genau hin?

Herr Grünewälder, Sie haben gerade gesagt, das BMI sei nicht zufrieden und es müsse eine europäische Lösung geben. Ist es denkbar, eine "Koalition der Willigen" jetzt nicht nur im konkreten Fall, nicht jeweils nur als Ad-hoc-Reaktion zu installieren, sondern da etwas Längerfristiges aufzubauen?

Adebahr: Wir haben am Wochenende sofort eine konsularische Betreuung angeboten, sowohl der Crew als auch Frau Rackete. Ich glaube, die hat sie bisher nicht in Anspruch genommen. Wir sind am Telefon. Natürlich kann ich dem nicht vorgreifen.

Ich habe den genauen Wortlaut des Außenministers jetzt nicht gehört. Ich denke, er hat in Tegel so etwas wie gesagt wie, dass eine Kriminalisierung für uns nicht nachvollziehbar ist. Natürlich: Wenn die italienischen Behörden da hineinschauen wollen, dann sollen sie das tun. Das muss schnell und rechtsstaatlich geschehen. Wenn am Ende dort keine Freilassung steht, dann würde das vielleicht auch irritierend sein. Aber da verweise ich Sie auf den genauen Wortlaut. So hat er das gerade in Tegel gesagt. Das ist natürlich auch ein Inhalt, den er öffentlich sagt und den wir auch in den Gesprächen transportieren.

Frage: Ich habe eine Nachfrage an Frau Fietz. Sie haben gesagt, den Vorwurf der Kriminalisierung lehnen Sie eigentlich ab. Sie sagen aber zugleich, Sie appellieren an Seenotretter, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Heißt das übersetzt, solange die gesamteuropäische Lösung nicht gefunden ist, würden Sie vonseiten der Bundesregierung davon abraten, solche Seenotrettungsaktionen im Mittelmeer zu starten?

Die andere Frage richtet sich an das Verteidigungsministerium. Es gibt Berichte, dass die letzten Soldaten der Operation Sophia aus Rom abgezogen werden. Stimmt das, und ist das jetzt von deutscher Seite das Ende der deutschen Beteiligung an dieser Mission?

SRSin Fietz: Ich kann da im Grunde genommen nur noch einmal auf unsere Grundsatzposition verweisen, dass auf See natürlich jeder die Pflicht hat, Menschen aus Seenot zu retten, und dass dieses Engagement auf jeden Fall Respekt verdient. Aber klar ist natürlich auch, dass dies im Einklang mit geltendem Recht stehen muss, dass die Betroffenen sich nicht selber in Gefahr begeben dürfen und dass man durch diese Aktionen nicht darauf hinwirkt, dass Seenotrettung als selbstverständlich angesehen wird und dies mehr Menschen veranlasst, diese lebensgefährliche Überfahrt zu wagen.

Zusatzfrage: Wenn Sie das so betonen, haben Sie denn auch Zweifel, dass das, was die Seenotrettungsorganisationen tun, im Einklang mit geltendem Recht stehen könnte?

SRSin Fietz: Ich kann dem, was ich jetzt dazu gesagt habe, nichts hinzufügen.

Fähnrich: Wir haben hier schon häufig über die Hintergründe, über den Kernauftrag der Operation Sophia gesprochen. Wir haben darüber geredet, warum wir die Schiffe nicht mehr an der Operation beteiligen. Ja, es ist richtig: Das Mandat der Operation Sophia ist zum 30. Juni dieses Jahres ausgelaufen. Es wurde nicht weiter verlängert. Die Gründe dafür kennen Sie - die wurden auch heute noch einmal genannt -, nämlich dass über die Ausschiffungsregeln diskutiert beziehungsweise in Europa verhandelt werden muss. Sofern die Voraussetzungen für eine vollständige Umsetzung dieses Kernauftrags im Rahmen der Operation Sophia wieder gegeben und nötig sind, wird die Bundesregierung zeitgerecht entscheiden und prüfen, ob eine erneute Beteiligung Deutschlands möglich ist.

Zu Ihrer Frage nach dem Personal: Wir hatten dort nicht mehr viel Personal, sondern nur noch in dem Hauptquartier in Rom, das die Operation leitet, zwischen fünf und zehn Personen. Die haben ihre Tätigkeiten zum Ende des Monats eingestellt und sind auf dem Weg.

Vors. Mayntz: Über Ihre zweite Frage, Frau Höhne, bin ich vorhin hinweggaloppiert. Vielleicht rufen Sie sie noch einmal kurz in Erinnerung.

Zusatzfrage: Portugal, Deutschland und Frankreich haben jetzt ad hoc reagiert. Ich wollte vom BMI oder vom AA wissen, ob es nicht möglich ist, eine längerfristige Installation zu schaffen, indem man sagt: "Diese Länder sind eigentlich immer bereit aufzunehmen. Wir wollen das jetzt institutionalisieren."

Grünewälder: Deutschland steht zusammen mit Frankreich immer an der Spitze der Mitgliedstaaten, die bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen und dazu beizutragen, dass die Schiffe in Häfen im Mittelmeer anlanden können. Das ist aber davon unabhängig, dass wir trotzdem sagen: Es braucht eine europäische Lösung. Es kann sein, dass sich an diesem Ad-hoc-Mechanismus nur bestimmte Staaten beteiligen. Die Lösung kann so und so aussehen. Es bleibt trotzdem so, dass es eine europäische Lösung sein muss. Das ist uns sehr wichtig, weil das eine europäische Aufgabe ist. Das ist eine europäische Außengrenze. Die EU-Kommission ist hier in der Verantwortung, eine Lösung zu finden.

Adebahr: Bei der Ad-hoc-Lösung, die wir sehen, hat sich in relativer Regelmäßigkeit eine ähnliche Gruppe von Staaten gefunden. Wie der Kollege gesagt hat, dringen wir in den Beratungen in Brüssel darauf, dass es eine europäische Lösung gibt und dass die Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, das auch tun können. Diese Beratungen sind nicht ganz einfach.

Frage: Ich habe eine Frage an das Entwicklungshilfeministerium. Herr Müller hat gesagt, er sieht, dass Frau Rackete in einer absoluten Notlage gehandelt hat, und fordert die europäischen Institutionen auf, sich für ihre Freilassung einzusetzen. Von welcher Rechtsgrundlage geht der Minister da aus, und was erwartet er auch von den EU-Institutionen?

Wickert: Der Minister denkt, dass die Kapitänin für die Menschenrechte eingetreten ist und dass sie in diesem Fall in einer Notlage gehandelt hat. Deswegen fordert er im Prinzip, dass man sie wieder auf freien Fuß setzt.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr, und zwar konkret zu dem Ad-hoc-Mechanismus. Sea-Watch hat ja den Vorwurf erhoben, dass sich die EU als Institution, aber auch die Mitgliedsländer zwei Wochen lang nicht gerührt hätten, es keine Antwort gegeben habe. Mich würde interessieren: Wie lange dauert es denn, bis man sich in diesem konkreten Fall zu einer Koalition der Willigen zusammenfindet? Wann ist tatsächlich das Angebot von Deutschland, Luxemburg, Portugal und Frankreich ausgesprochen worden? Gab es eine Reaktion von Sea-Watch? Wenn ja, wie sah die aus?

Adebahr: Ich glaube, unsere Abstimmung in der Bundesregierung funktioniert da gut und geht auch sehr schnell. Es braucht aber auch immer erst einmal einen Hafen, bevor man sich als Mitgliedstaaten zusammenfinden kann und sagt: Wir nehmen die dort von Bord Gehenden auf und verteilen die.

Ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht in die Details einsteigen, wer was wann wie mit der Brüsseler Kommission bespricht. Die Kommission ist da schon sehr aktiv und leitet und führt die Gespräche, wie sie es auch tun soll. Am Ende haben wir uns bis jetzt in neun Fällen zu einer Gruppe zusammengefunden, die eine Lösung für das jeweilige Schiff und den jeweiligen Fall gefunden hat.

Grünewälder: Ich kann für das BMI noch ergänzen, dass wir sehr zuversichtlich sind, dass eine Lösung für diesen konkreten Fall unmittelbar bevorsteht und dass dies jetzt sehr schnell gehen kann.

Frage: Ich habe eine Lernfrage an das Verteidigungsministerium: Herr Fähnrich, ist es juristisch und politisch möglich, Einheiten der Bundesmarine, entweder als Single Player oder beispielsweise in Kooperation mit einem anderen Mittelmeeranrainer, in das Mittelmeer zu schicken, die dann gegebenenfalls auch eine Seenotrettung betreiben würden, und zwar jenseits der Operation Sophia, Sophia II oder wie auch immer? Ist es möglich, dass Marineeinheiten in das Mittelmeer fahren und dort Schiffbrüchige aufnehmen, wenn sie auf welche treffen?

Fähnrich: Wenn Sie in die Historie der Operation Sophia schauen, werden Sie feststellen, dass aus einer deutschen Operation, einer deutschen Hilfeleistung am Anfang - ich weiß nicht, welches Jahr es genau war; ich glaube, 2015 - eine europäische geworden ist. Damals waren es aber noch andere Voraussetzungen hinsichtlich der Massen an Menschen, die den Weg aus Afrika nach Europa gesucht beziehungsweise leider auch genommen haben. Damals hat man Hilfe angeboten, die durch Italien auch angenommen wurde.

Zusatzfrage: Das beantwortet aber nicht die Frage, ob es ad hoc möglich ist, dass die Führung der Bundesmarine - das ist gegebenenfalls die Verteidigungsministerin - entscheidet, Einheiten in das Mittelmeer zu schicken, die dann möglicherweise im Verbund mit Franzosen, Portugiesen - mit wem auch immer - oder im Zweifelsfall auch als Single Player Schiffbrüchige retten.

Fähnrich: Das ist keine rechtliche Frage. Wir haben hier schon öfter gesagt, dass jeder, der mit einem Schiff - oder mit was auch immer - zur See fährt und eine Person in Not auf dem Wasser auffindet, die Pflicht hat, diejenige oder denjenigen aus dem Wasser zu retten. Das ist ein Fakt, der unumstößlich ist. Das ist eine Seemannspflicht, die jedem obliegt, der auf den Weltmeeren und den Ozeanen fährt.

Der Punkt ist aber - jetzt kommen wir zu dem Ursprung zurück -: Es bedarf auch einer Regelung der Ausschiffung der an Bord genommenen Menschen. Dazu bedarf es einer Lösung innerhalb Europas.

Das heißt, Ihre rechtliche Frage ist keine rechtliche Frage im eigentlichen Sinne; denn jedes Schiff kann und muss Menschen in Seenot retten. Aber die Frage ist: Was passiert mit den Menschen danach?

Zusatzfrage: Es ist zumindest rechtlich möglich, dass Einheiten der Bundesmarine etwa in das Mittelmeer fahren und gegebenenfalls dann in einem französischen Hafen - Frankreich hat ja auch Mittelmeerzugang - anlegen?

Fähnrich: Das sind jetzt zwei Spekulationen auf einmal. Aber Fakt ist: Egal, wo ein deutsches, französisches, indisches Schiff einen Menschen aufnimmt, ist danach zu klären, in welchen Hafen, und zwar in welchen sicheren Hafen, die Menschen dann gebracht werden können.

Frage: Ich wollte noch fragen, ob das als Eskalation von Salvini gesehen wurde? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, war ja klar, dass die Menschen von anderen Staaten aufgenommen werden würden. Dennoch hat er nicht erlaubt, dass das Schiff anlegt. Inwieweit ist die Bundesregierung da möglicherweise brüskiert worden?

SRSin Fietz: Ich sagte ja eingangs, dass es auch in Brüssel schon Kontakte und Gespräche der Delegationen dazu gegeben hat. Man versucht, da tatsächlich auf allen Kanälen miteinander im Gespräch zu bleiben und eine Lösung für dieses Problem zu finden. Es ist sehr dienlich, miteinander zu reden. Das wird im Moment in Brüssel getan. Das wurde auch schon am Wochenende auf verschiedenen Kanälen getan. Das Entscheidende ist, dass am Ende eine Lösung dasteht.

Frage: Frau Adebahr, wenn Sie bitte noch einmal versuchen, mir das Ganze zu erklären. Sie sagen, die Gruppe, die sich am Ende dann bereit erklärt, diese Menschen aufzunehmen, ähnele sich in diesen Ad-hoc-Fällen ohnehin. Wenn es in dieser Gruppe Länder mit einem Mittelmeerzugang gibt, warum einigt man sich in der Gruppe nicht, während zeitgleich über eine europäische Lösung verhandelt wird, aus humanitären Gründen gleich einen Hafen zu bestimmen, der diese Menschen aufnehmen wird?

Adebahr: Ich habe schon gesagt, dass unser Ziel ist, entweder eine stabile Ad-hoc-Lösung oder eine europäische Lösung zu finden. Das ist jetzt in den Gesprächen nicht ganz leicht.

Ich weiß nicht, ob der Kollege aus dem BMI ergänzen möchte.

Grünewälder: Nein. Es ist alles gesagt worden, was dazu zu sagen ist.

Frage: Frau Adebahr, können Sie bestätigen, dass die jordanische Prinzessin Haya bint al-Hussein mit ihren Kindern mithilfe eines deutschen Diplomaten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten geflohen ist und in Deutschland Asyl beantragt hat?

Adebahr: Nein, diese Berichte kann ich nicht bestätigen. Uns liegen zu diesem in der Presse berichteten Sachverhalt keine Informationen vor.

Bezüglich der Frage eines möglichen Asylantrags würde ich an den Kollegen aus dem BMI verweisen.

Grünewälder: Gerne. - Auch uns liegen dazu keine Informationen vor.

Frage: Frau Adebahr, Otto Gebauer hat einen Tweet mit einem Bestätigungsschreiben vom AA vom 24. Juni veröffentlicht, in dem er als persönlicher Vertreter des selbst ernannten Interimspräsidenten Juan Guaidó anerkannt wurde. Meine Frage dazu ist: Ist es üblich, dass das AA solche Bestätigungsschreiben für persönliche Vertreter von irgendwelchen selbst ernannten Präsidenten, Gesandten - wie auch immer - verschickt? Wie steht diese Bestätigung im Einklang mit dem Wiener Abkommen für diplomatische Beziehungen zwischen Ländern?

Adebahr: Ich kenne den Tweet jetzt nicht und habe auch das Schreiben nicht vor Augen. Venezuela ist eine Sondersituation, und zwar dergestalt, dass wir den Abgesandten des selbst ernannten Übergangspräsidenten, Herrn Guaidó, hier als solchen in dieser Funktion wahrnehmen.

Zu der völkerrechtlich bestehenden Beziehung zu Venezuela, auch zu notwendigen Kontakten, die wir mit der bisherigen Regierung noch haben, die im Moment nicht politischer Art sind, haben wir hier oft ausgeführt, auch zu der rechtlichen Situation. Darauf würde ich verweisen.

Zusatzfrage: Verstehe ich das richtig, dass diese Bestätigung ein Einzelfall ist, oder gibt es auch andere Fälle?

Adebahr: Ich kann keine weltweite Vergleichbarkeit darstellen oder aus dem Hut zaubern. Venezuela ist in dieser Konstellation natürlich ein besonderer Fall. Wir haben hier oft darüber gesprochen. Unsere diplomatische Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Land orientiert sich an den Gegebenheiten. In Venezuela haben wir nun einmal diese Situation.

Frage: Zu Venezuela: Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über angebliche Folterungen, die das Regime Maduro gegenüber einem Soldaten, der des Putsches verdächtigt wurde, vorgenommen haben soll?

Adebahr: Sie meinen den Korvettenkapitän?

Zusatz: Ja.

Adebahr: Wir verurteilen den Tod des Korvettenkapitäns Rafael Acosta Arevalo, der am 29. Juni - das war vor zwei Tagen - im Gewahrsam der venezolanischen Sicherheitskräfte starb. Wir rufen dringend dazu auf, jegliche Eskalation in dieser angespannten Situation zu vermeiden. Unser Mitgefühl gilt der Familie von Rafael Acosta. Wir fordern, dass die Umstände seines Todes schnell und gründlich im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung geklärt werden.

Wir sehen auch, dass der Tod von Acosta eine weitere Belastung bei einem sich möglicherweise abzeichnenden Dialogprozess innerhalb der Konfliktparteien in Venezuela ist. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben: Mögliche geplante Gespräche wurden jetzt am Wochenende abgesagt. Es ist von der einen Dialogseite erst einmal nachvollziehbar, dass das so passiert ist; denn dieser Vorfall ist schon etwas, was nicht dazu geeignet ist, die Situation zu entspannen und eine Gesprächsatmosphäre herzustellen.

Zusatzfrage: Haben Sie Hinweise darauf, dass es weitere Vorfälle in diesem Zusammenhang gibt? Bislang sind das nur eine Behauptung und ein Vorwurf, aber das ist noch nicht nachgewiesen.

Adebahr: Ich kann Ihnen heute von nichts anderem berichten. Auf diesen Fall wollten aber auch wir eingehen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Standortvergabe für die Forschungsfabrik für Batteriezellen. Diese Frage richtet sich an das Forschungsministerium, aber auch an das Wirtschaftsministerium. Es gab auch viel Kritik an der Entscheidung, dass der Standort nach Münster vergeben werden soll, natürlich vor allem von den unterlegenen Bewerbern. Ich wollte fragen, ob Sie noch ein bisschen darstellen könnten, wie der Auswahlprozess gelaufen ist, ob es da auch Einigkeit zwischen Ihren Häusern gibt, also Forschungs- und Wirtschaftsministerium, und ob auch die gesamte Bundesregierung hinter dieser Standortwahl steht.

Scharlack: Die Genese dieser Entscheidung ist wie folgt: Es gab vor ca. anderthalb Jahren die Beobachtung, dass in Deutschland im Rahmen des Aufholprozesses, der notwendig ist, um in der Batterieherstellung zur Weltspitze zu kommen, die Errichtung einer sogenannten Batterieforschungsfabrik notwendig ist. Daraufhin sind sechs Kompetenzzentren, die wir in Deutschland haben, von unserem Haus gebeten worden, sich an einem Wettbewerb zu beteiligen. Darunter waren die Standorte Münster, Ulm, Itzehoe, Salzgitter, Augsburg und München. Diese haben sich an dem Wettbewerb beteiligt. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat dann in einem weiteren Schritt die Konzepte bewertet, die da erarbeitet worden sind.

Dann kam eine Gründungskommission ins Spiel, weil wir der Auffassung waren, dass diese Konzepte auch noch einmal von der Batterie-Community, wenn man sie so nennen darf, bewertet werden sollen. Dabei war nie geplant - das betone ich -, dass diese Gründungskommission einen abschließenden Vorschlag vorlegt. Entsprechende Berichte gab es in der vergangenen Woche; diese Berichte sind unzutreffend. In der Gründungskommission wurde letzten Endes auch kein Vorschlag abschließend favorisiert, sondern die einzelnen Konzepte wurden bewertet und die Vor- und Nachteile der einzelnen Konzepte innerhalb dieser Community diskutiert.

Parallel zu diesem Prozess wurden die Konsultationen auch mit dem Wirtschaftsministerium intensiviert. Da klar war, dass der Standort Münster, der sich in der Nähe des Wahlkreises der Ministerin befindet, in Rede war, war es unserem Haus wichtig, die Entscheidung sozusagen zu verbreitern. Nachdem in der vergangenen Woche die Gründungskommission noch einmal die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte bewertet hatte, schälte sich ein Kreis von einigen Standorten heraus. Es war dann letzten Endes notwendig, eine abschließende Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung wurde dann einvernehmlich von den Häusern getroffen, wobei klar ist, dass letzten Endes die Entscheidung allerdings von unserem Haus zu treffen war, weil wir auch das Haus sind, das letzten Endes die Mittel ausreichen muss.

Die Ministerin hat sich bei diesem Prozess wegen der Sensibilität der Frage im Zusammenhang mit ihrem Wahlkreis - es ist natürlich klar, dass uns das von Anfang an bewusst war - herausgehalten. Die Entscheidung ist dann letzten Endes bei uns im Haus auf der Fachebene getroffen worden. Die Ministerin hat sie Donnerstagabend zur Kenntnis genommen, sie dann allerdings am Freitag, weil das eine wesentliche Entscheidung für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist, nach außen verkündet. Sie hat in der Pressekonferenz dann allerdings den Entscheidungsmechanismus vollumfänglich dargelegt.

So viel vielleicht von meiner Seite.

Vors. Mayntz: Das Wirtschaftsministerium war auch gefragt.

Eichler: Dem habe ich nichts hinzuzufügen, das hat der Kollege sehr umfassend beschrieben. Wie er auch gesagt hat: Die Förderentscheidung lag beim BMBF.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie aber ergänzen, ob es Kompensationsmöglichkeiten für die unterlegengen Standorte gibt?

Eichler: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Scharlack: Vielleicht kann ich dazu noch etwas sagen. Es geht ja nicht allein um die Entscheidung für eine Batterieforschungsfabrik. Das Ganze ist eingebettet in ein größeres Konzept. Wenn Sie erlauben, Herr Vorsitzender, würde ich das noch einmal kurz einordnen.

Vors. Mayntz: Bitte.

Scharlack: Die Speicherung von Energie in jeder Form ist wirklich eine Zukunftsfrage. Wir sehen das ja bei der Automobilwirtschaft - E-Mobile -, wir sehen das allerdings zum Beispiel auch bei der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien. Wir stehen überall vor der Frage, wie wir am besten Energie speichern können.

Insofern ist das natürlich ein Punkt, in dem Deutschland, wenn es jetzt seinen Standard halten will - und der Wettbewerb gerade in diesem Sektor ist in der Welt enorm scharf - - - Man kann sagen: Deutschland ist zumindest im Bereich der Herstellung im Augenblick sicherlich nicht Weltspitze. Da gilt es aber, einen Aufholprozess zu starten, und diesen Aufholprozess hat die Bundesregierung gestartet. Wir sind daran als Wirtschaftsministerium durch verschiedene Forschungsprojekte beteiligt, die wir schon über die vergangenen Jahre immer wieder unterstützt haben, und die Bundesregierung kümmert sich dann um die Stärkung der Unternehmen, der Hersteller selbst.

Im Rahmen dieses Aufholprozesses ist zum Beispiel bei der Batterieforschungsfabrik ein Dachkonzept entworfen worden. Das bedeutet, nachdem die Entscheidung für diese Batterieforschungsfabrik des Konsortiums unter Führung von Professor Winter und Professor Kampker aus Aachen getroffen worden ist, wird dadurch letzten Endes nicht nur der Standort Münster gestärkt werden; vielmehr werden auch die anderen Kompetenzzentren, die, wenn Sie so wollen, unterlegen waren, gestärkt werden. Entsprechende Gespräche werden in dieser Woche aufgenommen beziehungsweise sind schon aufgenommen worden. Man will zum Beispiel in Ulm die dort vorhandenen Anlagen zur Batterieforschung weiter ausbauen und digitalisieren; bei den anderen Standorten sind andere Maßnahmen denkbar. Die Gespräche laufen. Es ist also ein Dachkonzept, und am Ende soll der gesamte deutsche Batterieforschungsstandort auf eine höhere Stufe gestellt werden.

Frage: Herr Grünewälder, der Minister hat hier ja letzte Woche den Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Auf meine Frage zu tschetschenischen Gefährdern hat er in einem Zwischensatz ganz kurz darüber gesprochen, dass eine Person aus dem Nordkaukasus wohl seit 14 Jahren hier ist, die Behörden aber immer noch feststellen können, um wen es sich genau handelt. Haben Sie irgendwelche näheren Informationen zu diesem Fall?

Grünewälder: Nein, das habe ich nicht, aber Sie wissen ja auch, dass wir uns zu Einzelfällen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht äußern. Zumindest würde es mich wundern, wenn ich dazu jetzt etwas hätte. Wenn das der Fall sein sollte, dann kann ich Ihnen das gerne nachliefern.

Zusatz: Das wäre nett. Herr Seehofer hat sich dazu ja geäußert.

Frage: Frau Buser, der Audi-Abgasskandal scheint sich ja deutlich auszuweiten. In diesem Zusammenhang möchte ich fragen: Wie bewertet es das BMVI, dass bei den Strafermittlungsbehörden der Unmut über das Kraftfahrt-Bundesamt - Stichwort mangelnde Kooperationsbereitschaft - offensichtlich so groß war, dass die Staatsanwaltschaft München 2 dem Kraftfahrt-Bundesamt sogar eine Durchsuchung sowie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung in Aussicht gestellt hat?

Buser: Ich fange einmal mit Ihrer letzten Frage an: Das KBA kooperiert vollumfänglich mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften laufen derzeit, inklusive auch der Prüfung zur Verhängung von Bußgeldern.

Noch einmal zur Einordnung: Bei den angesprochenen Rückrufen handelt es sich zum einen um den Rückruf der Modelle Audi A6 und A7 mit Dreiliter-Dieselmotor nach Euro-6-Norm - der Rückruf dazu war im Juni 2018 - sowie um den Rückruf der Dreiliter-Euro-6-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 - der Rückruf war hier schon im Januar 2018.

Zusatzfrage: Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in seinen Audi-Bescheiden stets geschrieben, dass es nach Aktenlage und ohne eigene Messungen oder technische Prüfungen beschieden habe, was zum Beispiel beim Porsche Macan, dessen Motor ja von Audi kommt, dazu geführt hat, dass man wegen der Zulässigkeit von Abgasstrategien keine Aussage treffen konnte. Wie kann es sein, dass man da rein nach Aktenlage entschieden hat?

Buser: Ich kann nur sagen, dass das KBA in der Regel auch eigene Messungen und Prüfungen durchgeführt und zu den jeweiligen Messungen auch im Austausch mit anderen Behörden steht.

Frage: Frau Buser, diese Antwort finde ich jetzt merkwürdig. Die Staatsanwaltschaft erhebt schriftlich den Vorwurf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine eingeschränkte Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden an den Tag lege, die den Straftatbestand der mindestens versuchten Strafvereitelung erfüllt, und Sie antworten auf die Frage, was Sie dazu sagen: "Das KBA kooperiert vollumfänglich mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften." Das ist ja offensichtlich falsch, denn die Staatsanwaltschaft sagt das Gegenteil. Die Frage war nun: Was sagen Sie zu diesem Vorwurf der Staatsanwaltschaft München 2, die dem KBA - einer Ihnen untergeordneten Behörde - Strafvereitelung im Amt vorwirft?

Buser: Grundsätzlich gilt: Das Kraftfahrt-Bundesamt entscheidet unabhängig nach geltender Rechtslage. Ich kann auch nochmal bestätigen, dass das KBA vollumfänglich kooperiert.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie sagen, dass die Staatsanwaltschaft München lüge, wenn sie sagt, Sie täten das nicht?

Buser: Ich bleibe bei dem eben Gesagten.

Frage: Frau Buser, trifft es zu, dass bei - ich sage es einmal untechnisch - insgesamt vier Schummelsoftware-Einrichtungen, die Audi da wohl verbaut hat, das Kraftfahrt-Bundesamt nur bei einer von denen eigene Untersuchungen angestellt hat und sich bei den drei anderen auf Herstellerangaben verlassen hat?

Buser: Ich kann auch da nur das wiederholen, was ich bereits gesagt habe. Das wäre an dieser Stelle auch nicht weiter zielführend.

Um auch das vielleicht noch einmal grundsätzlich einzuordnen: Der andere Kritikpunkt, der im Raum stand, war, das KBA habe bei den betreffenden Fahrzeugen nur zwei oder drei im Rahmen einer verpflichtenden Rückrufaktion zurückgerufen. Sie sind aber alle im Rahmen einer verpflichtenden Rückrufaktion zurückgerufen worden.

Zusatzfrage: Na ja, Sie haben die Frage eigentlich nicht beantwortet. Sie hatten vorhin gesagt, "in der Regel" würde das KBA eigene Untersuchungen anstellen. Habe ich das richtig gehört? Ich glaube, ja. Wenn es jetzt so ist - und dazu haben Sie sich nicht verhalten -, dass bei drei von vier Umgehungstechnologien keine eigenen Untersuchungen angestellt worden sein sollen, könnte man nicht mehr davon sprechen, dass "in der Regel" eigene Untersuchungen angestellt werden. Können Sie bitte sagen, bei wie vielen von diesen Schummelsoftware-Technologien tatsächlich eigene Untersuchungen angestellt hat?

Buser: Ich kann vielleicht noch ein bisschen etwas vorwegschieben: Im Rahmen der Marktüberwachung werden fortlaufend Fahrzeuge sowohl von deutschen als auch von ausländischen Herstellern untersucht, und falls notwendig, werden die erforderlichen Maßnahmen durch das Kraftfahrt-Bundesamt konsequent ergriffen. Dazu gehört die vollumfängliche Aufklärung im Rahmen der Untersuchung, insbesondere auch durch eigene Messungen. Dazu hat das KBA auch einen eigenen Prüfstand mit aufgebaut. Wie gesagt, im Einzelfall entscheidet das KBA unabhängig davon, welche Prüfungen von welchen Fahrzeugen im Einzelnen notwendig sind. Deswegen gibt es auch eigene Messungen, eigene Prüfverfahren, und wenn dies nicht machbar ist, hält es auch Kontakt mit anderen Typgenehmigungserteilungsbehörden zu den einzelnen durchgeführten Messungen.

Zusatzfrage Die Antwort überfordert mich intellektuell; ich stelle die Frage deswegen so, dass ich vielleicht eine Antwort auch verstehen würde: Hat das KBA bei all diesen vier inzwischen nachgewiesenen Schummelsoftware-Technologien eigene Untersuchungen angestellt oder nicht?

Buser: Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen: Ich kann jetzt nicht zu jedem einzelnen Fall vor Ort Auskunft geben - - -

Zusatzfrage: Sagen Sie doch nur, ob das bei allen vieren geschehen ist, ja oder nein. Das ist doch eine einfache Antwort.

Buser: Wie gesagt, beim ersten Rückruf geht es sich um 60 000 Fahrzeuge weltweit und rund 33 000 Fahrzeuge in Deutschland, mit einer relativ hohen Rückrufzahl. Bei dem weiteren Rückruf, von dem auch die Dreilitermodelle von Audi nach Euro-6-Norm betroffen sind, geht es um insgesamt 127 000 Fahrzeuge weltweit. Ich kann nicht sagen, in welchem Fall welches einzelne Fahrzeug wie geprüft wird. Das KBA ist gründlich, es geht für die einzelnen Prüfungen hinaus und prüft auch vor Ort die Fahrzeuge, bei denen das notwendig ist, und es arbeitet, wie gesagt, auch vollumfänglich mehr oder weniger mit den ermittelnden Staatsanwaltschaften zusammen. Wie gesagt, es ist uns wichtig, da auch Klarheit und Transparenz zu schaffen. Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie auch immer Informationen zu den Rückrufen; die werden auch immer sehr zeitnah zu den jeweiligen Rückrufen veröffentlicht. Wie gesagt, mehr kann ich an dieser Stelle nicht zur Klärung beitragen.

Frage: Auch eine Einzelnachfrage: Ab 2003 hat Audi in EU4-Dieselfahrzeugen mit der Motorvariante 3 Liter eine sogenannte Akustikfunktion verbaut. Das stuft das KBA als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Interessanterweise ist dem aber nichts gefolgt. Warum passiert in der Sache nichts, wenn selbst das KBA Dinge als unzulässige Abschalteinrichtung klassifiziert?

Buser: Ich muss sagen, dass ich die Antwort nachreichen muss, weil es sich meiner Ansicht nach dabei um einen anderen Fall handelt. Ich müsste prüfen, was ich dazu nachreichen kann.

Frage: Ich wollte nachfragen, ob es vielleicht von anderen Ministerien eine Einschätzung dazu gibt. Gibt es bezüglich der Tatsache, dass ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft über mangelnde Kooperationsbereitschaft einer Bundesbehörde von dem zuständigen Ministerium einfach bestritten wird, eine Einschätzung von Innen- oder Justizministerium, wie damit umzugehen sein sollte, wenn Bundesbehörden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aktiv behindern, indem sie die Beschuldigten zuerst informieren und nicht die Staatsanwaltschaft, wenn neue Erkenntnisse vorliegen?

Malachowski: Ich kann Ihnen leider nichts dazu sagen. Ich habe das heute auch nur der Presse entnommen. Mehr weiß ich über den Sachverhalt nicht.

Grünewälder: Dem kann ich mich anschließen.

Zusatzfrage: Wird sich das noch ändern, wenn Sie davon gerade erst erfahren haben? Können Sie uns vielleicht später etwas dazu sagen, wie Sie das einschätzen?

Grünewälder: Ihre Unterstellung teilen wir erst einmal nicht.

Was laufende Ermittlungsverfahren und die Arbeit der Staatsanwaltschaften vor Ort angeht, ist es nicht Sache des Bundes - Bundesbehörden, Bundesministerien -, Stellung zu nehmen.

Frage: Frage an das Bundesgesundheitsministerium zum Faire-Kassenwahl-Gesetz: Dabei geht es unter anderem um die bundesweite Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen. Es mehrt sich die Kritik. Bleibt es bei dem Ziel?

Berve-Schucht: Zunächst einmal vorweggeschickt: Bei dem Gesetzentwurf handelt sich um einen Referentenentwurf. Was einen Kabinettstermin angeht, kann ich Ihnen hier noch keinen Termin nennen.

Ich kann Ihnen so viel dazu sagen, dass der Protest der Länder gegen das Faire-Kassenwahl-Gesetz nicht neu ist. Das ist bekannt. Es war auch von Anfang an klar, dass die Reform des Risikostrukturausgleichs ein komplexes Unterfangen wird.

Die Bundesregierung wird rechtzeitig darüber unterrichten, sobald der Gesetzentwurf im Kabinett beraten wird.

Zusatzfrage: Gibt es einen Termin, wann das Gesetz im Kabinett beraten wird?

Berve-Schucht: Einen Termin kann ich Ihnen hier nicht verkünden. Das macht in der Regel auch das Bundeskanzleramt.

Frage: Ich hätte eine Frage zum Thema INSTEX. Am Freitag wurde ja bekanntgegeben, dass das operationell ist. Das US-Finanzministerium hat jedem, der über diese Zweckgesellschaft den Handel mit dem Iran betreibt, angedroht, ihn zu sanktionieren, zu bestrafen. Ich bin nicht ganz sicher, an wen ich die Frage richten soll. Gibt es irgendwelche Absichten, zum Beispiel deutsche oder europäische Firmen zu beschützen? Wenn ja, wie kann man solche Unternehmen vor US-Sanktionen beschützen, die über INSTEX Geschäfte mit dem Iran betreiben?

Adebahr: Was INSTEX betrifft, haben Sie vielleicht zur Kenntnis genommen, dass am Donnerstag auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Unterstützung und ihr Interesse an INSTEX bekundet haben. Das freut Paris, London und Berlin, die wir an dem Aufbau dieses Instruments seit Wochen mit Hochdruck arbeiten.

Am Rande der Joint Commission gab es ein Chair's statement des EU-Vorsitzes. Dem entnehmen Sie, dass INSTEX jetzt sozusagen arbeitsfähig ist, das heißt, es können darüber Transaktionen abgewickelt werden. Sie werden vielleicht wahrgenommen haben - das haben wir auch in den letzten Wochen gesagt -, dass IINSTEX zunächst dazu dienen soll, legitimen Handel zu fazilitieren. Das heißt, es steht Unternehmen offen, in Bereichen, die nicht von Sanktionen betroffen sind, in eine Geschäftstätigkeit mit Iran einzutreten. Das ist auch nach wie vor der Bereich, für den wir INSTEX aufbauen und wo wir jetzt eine Operationalisierung erreichen.

Eichler: Ich kann dem nichts hinzufügen. Das ist alles, was dazu zu sagen ist. Ich kann vielleicht nur noch einmal sagen, dass es für deutsche Unternehmen bei uns im Haus eine Kontaktstelle gibt, an die Sie sich wenden können, wenn es um Handelsbeziehungen zum Iran geht.

Frage: Frage an das Verteidigungsministerium. Herr Fähnrich, was können Sie uns zu dem Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern sagen, der das ehemalige Militärgelände Lübtheen betrifft? Der Boden ist wohl immer noch großflächig mit Altmunition verseucht. Wie ist die Situation? Hat die Bundeswehr spezielle Kenntnisse über die Verseuchung? Kann sie den Feuerwehren mit Gerät oder Karten zur Seite stehen? Wie ist die Lage?

Fähnrich: Die Hauptverantwortung für die Löschung dieses Brandes liegt auf der Bundesebene beim Innenministerium.

Das Gelände, das Sie angesprochen haben, ist der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheen. Das haben wir vor knapp fünf Jahren abgegeben. Ich habe heute Morgen dazu eine Pressekonferenz der Verantwortlichen verfolgt, die sehr genaue Kenntnisse haben, wie viel Munition dort vermutet wird und wie schwierig es ist, diesen Brand zu löschen.

Von unserer Seite kann ich Ihnen sagen, dass wir wie immer im Rahmen der Amtshilfe unterstützen. Es sind zwei Hubschrauber, ein Tankfahrzeug und ein Räumpanzer dabei. Es gibt manchmal eine etwas irreführende Berichterstattung, wo von einem Löschpanzer berichtet wird. Nein, es ist ein Räumpanzer, der versucht, in dem Gebiet eine Schneise in den Boden zu graben, damit das Feuer sich nicht weiter ausbreiten kann. Es ist nicht so, dass er aktiv löscht, sondern er sorgt einfach dafür beziehungsweise trägt dazu bei, dass entsprechend das Feuer eingedämmt bleiben kann.

Was die Zusammenarbeit vor Ort angeht, müssten Sie vor Ort nachfragen. Wenn wir gefragt werden, unterstützen wir in dem Rahmen, den wir möglich machen können. Es kommen jetzt auch noch Unterkünfte, Feldbetten beziehungsweise auch Verpflegung dazu. Wir hoffen, dass das Feuer bald und hoffentlich schnell gelöscht wird.

Zusatzfrage: Die Frage nach möglicher kartografischer Erfassung von Munitionsrückständen im Boden war noch offen. Gibt es so etwas?

Fähnrich: Diese liegen mir jetzt hier nicht vor. Sicherlich gibt es wie für jedes Gelände eine entsprechende topographische Aufarbeitung oder auch Kartenmaterial. Aber die Details dazu liegen mir nicht vor. Ich würde Sie einfach bitten, vor Ort nachzufragen. Es gibt einen verantwortlichen Sprecher.

Grünewälder: Ich kann zur Unterstützung des Bundes gerne noch beitragen, dass wir die verantwortlichen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern mit der Zurverfügungstellung von zwei Hubschraubern der Bundespolizei unterstützen.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich vielleicht nur kurz sagen, dass wir die besorgniserregenden Bilder zur Kenntnis genommen haben und auch die Bundeskanzlerin schon an dieser Stelle den Einsatzkräften für ihr Engagement dort vor Ort dankt und dass wir hoffen, dass dieser Brand sehr bald gelöscht werden kann.

Montag, 1. Juli 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. Juli 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-1-juli-2019-1642560
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2019

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