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PRESSEKONFERENZ/1858: Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 15. Mai 2019
Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2019

Themen: Empfang des niederländischen Ministerpräsidenten, Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung, Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes), Reise des Bundesaußenministers zum Ministertreffen des Europarates in Helsinki, Erarbeitung von Kriterien für eine polizeiliche Zuordnung krimineller Mitglieder von Großfamilien in ethisch abgeschotteten Subkulturen im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, Verhältnis zwischen den USA und dem Iran, Ermittlungen gegen Monsanto wegen der illegalen Erfassung privater Daten, mögliche Übernahme der Commerzbank durch UniCredit, Mietpreisbremse, geplante Senkung der Aufbewahrungsfrist für Firmendokumente, Geldstrafe gegen den "Lifeline"-Kapitän, Flüchtlings- und Asylpolitik, Zukunft der Mobilität

Sprecher: SRSin Demmer, Strater (BMVI), Adebahr (AA), Schmidt (BMI), Flosdorff (BMVg), Wickert (BMZ), Krüger (BMJV), Haufe (BMU), Wogatzki (BMF), Baron (BMWi)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Schönen guten Tag auch von mir! Ich habe zuerst einmal noch einen Termin anzukündigen: Die Bundeskanzlerin wird morgen um 12.45 Uhr den niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte im Bundeskanzleramt empfangen. Bei einem gemeinsamen Mittagessen werden die Kanzlerin und der Ministerpräsident vor allem über europapolitische und bilaterale Themen sprechen. Im Anschluss wird es dann eine Pressekonferenz geben.

Jetzt kommen wir zur Kabinettssitzung. Da gibt es einiges vorzutragen.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, mit denen ein Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindert und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen verbessert werden soll. Dazu gehört zum einen, finanzielle Anreize für Abmahnungen zu verringern. So können Mitbewerber bei bestimmten Verstößen keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen. Ferner werden die Anforderungen, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können, erhöht. Zugleich werden die Möglichkeiten des zu Unrecht Abgemahnten vereinfacht, der dann Gegenansprüche geltend machen kann.

Außerdem wird in das Designgesetz eine sogenannte Reparaturklausel eingeführt. Danach entfällt der Designschutz für sichtbare Ersatzteile zum Beispiel beim Auto. Damit soll der Wettbewerb insbesondere auf dem Markt für sogenannte sichtbare Autoersatzteile geöffnet werden.

Der Gesetzentwurf setzt eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen Gesetzen dafür gesorgt, dass die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen abgemildert werden sollen. Heute hat das Kabinett dann einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für die Opfer des SED-Regimes weiter verbessert werden. Das ist gerade in diesem Jahr, in dem sich die friedliche Revolution zum 30. Mal jährt, ein wichtiges Signal. Mit dem Gesetzentwurf werden auch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD erfüllt.

Konkret geht es dabei erstens um die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze. Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Regimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Nach derzeitiger Rechtslage können jedoch Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Damit das aber in Zukunft auch weiterhin geht, sollen die jeweiligen Rehabilitierungsgesetze entfristet werden.

Zweitens geht es um die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern. Neben der Entfristung der Rehabilitierungsgesetze soll auch die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern verbessert werden, indem unter anderem eine Regelung zur erleichterten Sachverhaltsermittlung in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingefügt wird. Außerdem sollen DDR-Heimkinder ergänzend zu den bisherigen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen erhalten.

Dann hat sich das Kabinett heute mit der Reform der Hebammenausbildung beschäftigt. Hebammen sind für eine gute gesundheitliche Versorgung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch in der ersten Zeit als Mutter unverzichtbar. Es braucht daher eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die Hebammen auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit gut vorbereitet. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung beschlossen. Künftige Hebammen werden ein duales Studium absolvieren. Das heißt, die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit einem sehr hohen Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium dann sechs bis acht Semester dauern.

Die Akademisierung der Hebammenausbildung entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU um. Eine Reform der Ausbildung ist zudem aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an die Geburtshilfe notwendig, da die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Hebammen arbeiten meist sehr selbständig und tragen daher natürlich auch eine große Verantwortung. Eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung wird die Qualität der Ausbildung verbessern und den Beruf attraktiver machen.

Des Weiteren wird die Bundesregierung mehr junge Leute für eine duale Ausbildung gewinnen. Das Kabinett hat deshalb ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung steigern und den rechtlichen Rahmen für die Zukunft gestalten; denn eine attraktive berufliche Bildung ist auch volkswirtschaftlich zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis unverzichtbar. Dabei setzt die Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages folgende Schwerpunkte: Der Gesetzentwurf führt eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestvergütung für Auszubildende außerhalb der Tarifbindung für Ausbildungsverträge ein. Das gilt für Ausbildungsverträge ab dem 1. Januar 2020. Es werden drei einheitliche, transparente berufliche Fortbildungsstufen mit international wettbewerbsfähigen Abschlussbezeichnungen eingeführt. Der Bereich des Prüfungswesens wird flexibler gestaltet. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Abnahme von Prüfungen zum Teil an Ehrenamtliche zu delegieren. Der Gesetzentwurf erweitert die gesetzlich geschaffene Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, für einen größeren Personenkreis - insbesondere als Chance für Geflüchtete, für lernbeeinträchtigte Personen sowie für Menschen mit Behinderungen. Bisher ging das nur für leistungsstarke Auszubildende, die alleinerziehend waren oder Angehörige gepflegt haben.

Dann hat die Bundesregierung heute die vom BMJV vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Auf dieser Grundlage wird das BMJV demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen. Durch ein modernes und effektives Strafprozessrecht stärkt die Bundesregierung das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die heute beschlossenen Eckpunkte enthalten zwölf Änderungsvorschläge.

Ich würde Ihnen heute davon einmal drei vorstellen. Erstens gibt es die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Um vor allem serienmäßig begangene Wohnungseinbruchsdiebstähle wirksam zu bekämpfen, sollen die Ermittlungsbehörden Befugnisse erhalten, Telekommunikation zu überwachen und auch aufzuzeichnen.

Zweitens geht es um das Verbot der Gesichtsverhüllung. Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten soll es künftig in der Hauptverhandlung vor Gericht grundsätzlich verboten sein, eine Gesichtsverhüllung zu tragen. Nur so können die Richterinnen und Richter von Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten einen unmittelbaren Eindruck gewinnen. Das dient natürlich der Wahrheitsfindung in den Strafverfahren.

Drittens geht es um die Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen. Besetzungsrügen sollen künftig bereits vor oder zu Beginn der Hauptverhandlung in einem Vorabverfahren durch ein höheres Gericht geklärt werden können. Diese Entscheidung ist dann abschließend. Das heißt, sie kann nachträglich nicht mehr in einem Revisionsverfahren angegriffen werden.

Damit wäre ich durch!

Frage: Frau Demmer, es war davon die Rede, dass eine Herabsetzung des Mindestalters für das Führen von Mopeds von 16 auf 15 Jahre ein Thema des Kabinetts sein sollte. Ist dieses Thema heute diskutiert oder auch in irgendeiner Weise geregelt worden?

SRSin Demmer: Nein, das war heute nicht Thema im Kabinett.

Frage: Frau Demmer, auf der Seite der Bundesregierung steht unter "Ohne Aussprache beschlossen" "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes".

SRSin Demmer: Ah! Dann war das in der TOP-1-Liste.

Zusatz : Ja.

SRSin Demmer: Das habe ich nicht im Kopf.

Strater: Das ist unsere Regelung. Dazu kann ich gerne etwas sagen. Wir haben heute eine Änderung des Straßenverkehrsrechts in das Kabinett eingebracht, und die ist auch beschlossen worden. Es handelt sich hierbei um eine Ermächtigung für die Länder, das Mindestalter für das Führen des sogenannten Mopedführerscheins dauerhaft von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Wie Sie wissen, gab es in einigen Bundesländern - vor allen Dingen in ostdeutschen Ländern - Modellversuche. Die sind bis April des kommenden Jahres befristet. Wir haben jetzt die Möglichkeit für die Länder geschaffen, eine solche Regelung dauerhaft einzuführen. Das heißt, die können von dieser Regelung eigenständig und im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit Gebrauch machen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

Frage: Herr Strater, die Verkehrswacht hat vor einer höheren Risikofreude dieser Altersgruppe gewarnt. Das ist etwas, das wahrscheinlich seit Jahrzehnten immer wieder aufkommt. Wie bewerten Sie das?

Strater: Es liegt und lag auch bei diesen Modellversuchen in den Händen der Länder, zu evaluieren, welche Risiken es gibt und welche Auswirkungen diese Regelung auf die Verkehrssicherheit hat. Klar ist: Die Verkehrssicherheit hat hier allerhöchste Priorität. Die Länder können das in ihrer Regie am besten bewerten. Sie sind am nächsten dran, auch mit den Polizeien in den Ländern, wenn es darum geht, zu bewerten, welche Auswirkungen eine solche Regelung hat. Deswegen legen wir diese Möglichkeit auch in die Hände der Länder.

Sie können auch, wenn Sie sich das noch einmal eingehend ansehen wollen, den Evaluierungsbericht zu diesen Modellversuchen, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat, abrufen, und zwar auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen. Ansonsten bitte ich auch darum, die Länder direkt zu befragen, weil sie diese Modellversuche eben auch in ihrer Regie durchgeführt haben.

Klar ist, noch einmal gesagt: Wir wollen diese Möglichkeit schaffen. Verkehrssicherheit steht an oberster Stelle. Dort, wo es gewünscht ist, schaffen wir jetzt diese Möglichkeit, das zu tun.

SRSin Demmer: Vielleicht kann ich dann einfach noch einmal hinzufügen: Die TOP-1-Liste bedeutet, dass das ohne Aussprache beschlossen wird. Wir stellen die Liste der Themen nach der Kabinettssitzung online zur Verfügung.

Frage: Ich habe auch noch einmal eine Frage an das Verkehrsministerium. Bleibt der Flickenteppich aber trotz dieses Gesetzentwurfes? Bleibt es also dabei, dass in einigen Ländern das Mindestalter 15 und den anderen das Mindestalter 16 gilt?

Strater: Ich würde es nicht so nennen. Ich rede davon, dass wir hier die Möglichkeit für die Länder schaffen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, weil es auch regional immer unterschiedliche Bedarfe gibt. Es geht ja hierbei auch darum, dort, wo der ÖPNV zum Beispiel nicht flächendeckend angeboten wird, Möglichkeiten zu schaffen, diese Lücken durch diese Herabsenkung des Mindestalters und dadurch, mit einem Moped unterwegs zu sein, zu schließen. Das können die Länder im Rahmen ihrer Verantwortung selbst am besten beurteilen. Deswegen überlassen wir Ihnen die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen.

Zusatzfrage: Sie sprachen von einem Evaluierungsbericht. In einigen Ländern gibt es das ja schon seit fünf oder sechs Jahren. Welche Erkenntnisse hat man denn im Ministerium über das Risiko, das besteht, wenn jemand den Führerschein mit 15 hat?

Strater: Das ist regional unterschiedlich. Klar ist: Dieses Angebot wird genutzt. Deswegen haben die Länder oder einige Länder auch gesagt: Wir wollen das auch weiterführen.

Noch einmal: Ich würde Sie, was Unfallzahlen oder Ähnliches angeht, bitten, direkt in den Ländern nachzufragen und auch über die Polizei, die dort dann möglicherweise diese Unfallzahlen erhebt, nachzufragen, wie sich das vor Ort genau gestaltet. Insgesamt ist das ein weiteres gutes Angebot, um die Mobilität in der Fläche zu ermöglichen. Die Länder können davon, wie gesagt, Gebrauch machen oder eben nicht.

Frage: Angenommen, ich mache mit 15 meinen Führerschein in Mecklenburg-Vorpommern und fahre dann nach Bayern, wo der erst mit 16 gemacht werden kann, kann ich den dann da benutzen?

Strater: Sie dürfen in den Ländern, die davon Gebrauch machen und in denen jetzt auch die Modellversuche laufen beziehungsweise die dann künftig von dieser Regelung Gebrauch machen werden, mit 15 diesen Führerschein nutzen. Das ist die Klasse AM. Das berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beziehungsweise einem Hubraum von 50 ccm oder einer Maximalleistung von 4 kW. In den Ländern, die diese Regelung nicht haben, gilt das Alter von 16 Jahren.

Adebahr: Ich möchte Ihnen gerne mitteilen, dass Außenminister Maas am Freitag nach Helsinki reisen wird, um dort am Ministertreffen des Europarates teilzunehmen. Der Europarat steht ja wie kaum eine andere Organisation für den Kern unserer europäischen Werte: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bietet allen Bürgern der Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit, ihre Rechte wirksam einzuklagen. Das ist auch ein sehr wichtiges Instrument.

In Helsinki werden die Minister nun zum 70. Jubiläum der Gründung des Europarates zusammenkommen und diesen würdigen. Sicherlich wird es am Rande auch um aktuelle politische Themen und auch darum gehen, wie der Europarat in Zukunft effektiv seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Zu diesem Komplex gehört vielleicht auch die Frage, wie die Mitgliedschaft Russlands im Europarat sichergestellt werden kann. Wir sind dafür, dass Russland im Europarat bleibt und dort seine Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten - auch das gehört dazu - ausüben kann.

Neben den Arbeitssitzungen im Ministerkomitee wird Außenminister Maas unter anderem den finnischen Präsidenten und weitere anwesende Außenminister zu einem Gespräch treffen.

Frage: In NRW wird heute der erste Lagebericht zur Familienclankriminalität vorgestellt. Das ist eine Problematik, die es auch in anderen Ballungszentren gibt. Frage an das Innenressort: Ist denn geplant, vielleicht einmal so eine nationale Strategie zu entwickeln, um dieses Phänomen in den Griff zu bekommen?

Schmidt: Vielen Dank für Ihre Frage. - In der Tat ist es so, dass die Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt im Moment daran arbeiten, Kriterien zu entwickeln, die eine polizeiliche Zuordnung krimineller Mitglieder von Großfamilien in, wie das polizeisprechmäßig so schön heißt, ethisch abgeschotteten Subkulturen im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität abzubilden. Das wird erstmalig in diesem Jahr geschehen. Im Herbst - etwa ab August - wird das neue Bundeslagebild Organisierte Kriminalität veröffentlicht werden, und darin wird es das erste Mal gemeinsame Erfassungskriterien geben, um dieses Phänomen eben besser beobachten und beurteilen zu können.

Der Minister hat sich dazu in den letzten Tagen auch schon geäußert. Sie haben vernommen, dass es länderseitig Kritik an mangelnder Zusammenarbeit in diesem Bereich gab. Das haben wir schon zurückgewiesen, auch hier in der Regierungspressekonferenz. Wir sehen vielmehr, dass sich in diesem Bereich im Moment viel tut und dass die Polizeien von Bund und Ländern intensiv an dieser Problematik arbeiten und im Moment neue Ermittlungsansätze und neue Zusammenarbeitsansätze entwickeln und auch durchführen werden.

Zusatzfrage: An welche neuen Ansätze denkt man denn dabei?

Schmidt: Sie haben, glaube ich, schon gesehen, in welche Richtung das in den einzelnen Ländern so geht. Damit ist eine übergreifende Zusammenarbeit gemeint, weg von der rein polizeilichen Bearbeitung dieses Phänomens und hin zu Bereichen gewerberechtlicher Maßnahmen und steuerrechtlicher Maßnahmen, wofür die Länder eindeutig zuständig sind und die Hoheit haben. Angesichts der Größe und der Verteilung der Verfahren wird auch das Bundeskriminalamt als Zentralstelle stärker in diesen Bereich vordringen und weitere Maßnahmen ergreifen. Ich kann dem jetzt im Einzelfall nicht vorgreifen, aber da wird es eine gemeinsame Strategie geben, die demnächst und bald vorgestellt werden wird. Das wird auch Thema auf der kommenden Innenministerkonferenz sein.

Frage: Herr Schmidt, wie definieren Sie einen Clan?

Schmidt: Da müssen Sie bitte abwarten, bis das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität erschienen sein wird. Darin werden wir dann tatsächlich die abgestimmte Definition das erste Mal veröffentlichen.

Zusatz: Bis heute gibt es also keine.

Schmidt: Das ist jetzt im Moment in der Erarbeitung. Richtig ist, dass diese Clankriminalität eben von Bundesland zu Bundesland - je nachdem, was sie für Schwerpunkte haben - teilweise etwas unterschiedlich definiert wurde. Das führt man jetzt zusammen.

Zusatzfrage: Gibt es ein Bundesland, das Herrn Seehofer in Sachen Definition am nächsten kommt?

Schmidt: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen; das weiß ich nicht. Ich glaube, das ist auch eine fachliche Definition, keine politische.

Frage: Ich habe eine Frage zum Konflikt zwischen den USA und dem Iran. Die US-Armee ist im Irak jetzt in hohe Alarmbereitschaft versetzt worden, angeblich, weil Anschläge drohen könnten. Es gibt auch einen Bericht darüber, dass die Bundeswehr ihr Training im Irak ausgesetzt habe. Können Sie uns dazu etwas sagen, Herr Flosdorff, vielleicht auch Frau Adebahr?

Flosdorff: Ich kann gerne anfangen. Ja, das Training der Bundeswehr ist ausgesetzt. Das hat auch damit zu tun, dass wir uns an unseren Partnernationen orientieren, die diesen Schritt unternommen haben. Das heißt aber nicht, dass es nicht in den nächsten Tagen wieder aufgenommen werden kann. Das ist eine Entscheidung, die aus der Situation heraus getroffen wird. Wir haben generell eine erhöhte Aufmerksamkeit, eine erhöhte "awareness" und die Regel, dass die Soldaten, die ohnehin im Rahmen dieser sehr hohen Sicherheitsstufe im Irak tätig sind, nicht beziehungsweise nur aus gutem Grunde ihre Unterkünfte, ihre Lager verlassen und, wenn es geht, auch auf Fahrten außerhalb des Lagers verzichten. Das ist alles.

Zusatzfrage: Haben Sie denn eigene Hinweise darauf, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert hat oder dass solche iranisch unterstützten Anschläge bevorstehen könnten?

Flosdorff: Eigene Hinweise haben wir nicht. Es gibt hier auch keine konkrete Bedrohung, sondern die Sicherheitslage wird dort generell als gereizter eingeschätzt. Es gibt keine konkreten Anschlagswarnungen gegenüber deutschen Zielen. Wir stimmen uns dabei sehr gut mit unseren Verbündeten und den anderen Partnernationen ab. Darauf stützen wir unsere Sicherheitslage. Eigene Erkenntnisse, die ich Ihnen hier mitteilen kann, habe ich nicht.

Adebahr: Herr Flosdorff hat es gerade schon gesagt: Wir haben eben im Moment keine Kenntnisse hinsichtlich einer Veränderung der Sicherheitslage. Die USA ziehen Teile ihres Botschaftspersonals ab. Das haben wir zur Kenntnis genommen und sind darüber und über ihre Erkenntnisse mit der amerikanischen Seite auf geeignete Kanälen auch im Gespräch. Für uns ändert sich an der momentanen Sachlage erst einmal nichts.

Wir haben eine Reisewarnung für den Irak herausgegeben. Die können Sie alle einsehen. Unsere Sicherheitsvorkehrungen an den Botschaften und an unserem Generalkonsulat sind ohnehin sehr hoch. Unser Personal ist seit Langem an die Sicherheitslage angepasst, die dort im Irak vorzufinden ist. Dieser Stand ist heute Morgen beziehungsweise Mittag der aktuelle.

Frage: Frau Adebahr, Außenminister Maas hatte sich ja mit seinem amerikanischen Kollegen in Brüssel getroffen. Sieht er irgendwelche Anzeichen dafür, dass die Amerikaner diesen Konflikt deeskalieren wollen, oder sind Sie jetzt noch besorgter als vorher?

Adebahr: Ich glaube, Herr Maas hat auch nach dem Treffen seine Besorgnis über die aktuelle angespannte Lage klar zum Ausdruck gebracht und unsere Position dargelegt, dass wir eine Deeskalation wünschen und keine weitere Eskalation und keine Spannungen in der Region brauchen. Das galt am Montag, und das gilt heute auch noch genauso. Der Außenminister wird sich heute Nachmittag im Rahmen einer Aktuellen Stunde auch noch einmal im Bundestag zu dem Thema äußern.

Frage: Herr Flosdorff, verstehe ich Sie richtig, dass die Soldaten im Irak bleiben, aber eben in ihren Unterkünften, oder ist auch daran gedacht, sie bei einer möglichen Verschärfung der Lage zu evakuieren?

Frau Adebahr, die Amerikaner ziehen eben doch Botschaftspersonal in erheblichem Umfang zurück, und Sie sagen, Deutschland werde das nicht tun, Sie hätten sich dem schon angepasst. Haben die Amerikaner sozusagen eine andere Lageeinschätzung, oder ist es so, dass Deutschland, was das Personal angeht, schon jetzt auf dem niedrigeren Stand ist, auf den die USA vielleicht durch ihren teilweisen Personalrückzug erst kommen werden?

Flosdorff: Sie haben es richtig verstanden. Die Sicherheitslage wird derzeit so eingeschätzt, dass die Soldaten im Irak sind. Es kann sich auch täglich ändern, nämlich so, dass die Ausbildung wieder aufgenommen wird.

Adebahr: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse über eine veränderte Sicherheitslage, was unsere Vertretungen und unser Generalkonsulat betrifft. Das heißt, wir haben keine konkreten Hinweise und keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich einer erhöhten Anschlags- oder Bedrohungslage für unsere dortigen Einrichtungen. Ich glaube, das hat Herr Flosdorff auch gesagt. Das gilt für die Botschaften, das gilt für das Generalkonsulat.

Was ich sagen wollte, ist: Wir haben unser Sicherheitskonzept und unsere Personalausstattung im Irak grundsätzlich dieser schwierigen Sicherheitslage angepasst, schon seit Langem. Wir sind dort so vertreten, wie es diese Lage zulässt. Ich kann die US-Pläne - ich kenne sie nicht im Detail - jetzt nicht genauer kommentieren und weiß nicht, wie viel Personal dort abgezogen wird. Unser Personalansatz - das ist der Stand von heute Mittag - bleibt erst einmal unverändert.

Zusatzfrage: Ja, das ist schon die halbe Antwort auf die Nachfrage. Sie tauschen sich, vermute ich, ja mit den Amerikanern aus. Offenbar sehen die ja mindestens, was ihre Einrichtungen angeht, ein Risiko, das größer ist, als Deutschland es sehen würde. Ist das richtig?

Adebahr: Das scheint der momentane Stand zu sein. Wir stehen mit unseren dortigen Partnern und auch mit unseren europäischen Partnern im Gespräch, um die Lage gemeinsam zu bewerten, auch mit den amerikanischen Partnern. Unser Stand und, soweit ich das übersehen kann, auch der Stand der europäischen Partner ist der, den ich dargelegt habe.

Frage: Frau Adebahr, Herr Flosdorff, können Sie vielleicht einen kurzen Überblick darüber geben, wie viele Diplomaten und andere Mitarbeiter derzeit im Irak sind, und auch darüber, wie viele Bundeswehrsoldaten?

Flosdorff: Wir haben 160 Bundeswehrsoldaten im Irak. 60 davon sind in Tadschi in der Nähe von Bagdad stationiert, die anderen in der Region Kurdistan.

Adebahr: Was unsere Diplomaten angeht, kann ich Ihnen gerade keine genaue Zahl nennen. Wir haben ein rotierendes System. Mit Hilfe der Kollegen vor Ort werde ich vermutlich - das mache ich gerne - eine Größenordnung nachreichen können.

Frage: Frau Adebahr, was tut die Bundesregierung denn aktuell konkret, um einen Angriff der Amerikaner auf den Iran zu verhindern, zum Beispiel auf diplomatischer Ebene?

Adebahr: Sie waren, glaube ich, nicht bei den letzten beiden Regierungspressekonferenzen. Wir haben am Montag beispielsweise in Brüssel mit Herrn Pompeo gesprochen und sind auf ganz verschiedenen Wegen und Kanälen - nicht nur wir, sondern auch die Franzosen und die Briten - im Gespräch, um unsere Position darzulegen, die da ist, dass wir keine militärische Eskalation wollen und dass wir auf eine friedliche Lösung hinarbeiten. Unsere Position ist auch, dass aus unserer Sicht dazu gehört, dass das JCPOA ein Vertrag ist, den wir für erhaltenswert halten, weil er eben verhindert, dass der Iran eine Nuklearwaffe baut.

Zusatz: Ihre Position kenne ich. Ich wollte wissen, was Sie tun.

Adebahr: Das habe ich gerade dargelegt. Am Montag hat zum Beispiel der Außenminister mit Herrn Pompeo gesprochen, ebenso mit dem britischen und mit dem französischen Außenminister. Wir sind auf ganz verschiedenen Kanälen im Gespräch, auch mit der US-Seite.

Zusatzfrage: Haben Sie den Amerikanern gesagt oder klargemacht, dass bei einem Kriegsfall deutsche US-Basen nicht genutzt werden können, also dass zum Beispiel Ramstein nicht für Luftangriffe auf den Iran genutzt werden kann?

Adebahr: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Außenminister sehr klargemacht, dass wir keine militärische Eskalation wünschen und auf eine friedliche Lösung hinarbeiten.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Flosdorff und Frau Adebahr und Frau Demmer: Haben deutsche Behörden denn irgendwelche Hinweise auf diese angeblichen Sabotageakte gegen vier Handelsschiffe vor Fudschaira? Darüber gab es ja Berichte. Haben Sie darüber auch eigene Erkenntnisse?

SRSin Demmer: Vielleicht kann ich anfangen. - Wir beobachten die zunehmenden Spannungen in der Region natürlich mit großer Sorge und begrüßen und unterstützen jede Maßnahme, die auf eine friedliche Lösung zielt. Die Bundesregierung erwartet, dass die die Situation eskalierenden Vorgänge in der Region, auf die Sie gerade angespielt haben, aufgeklärt werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Lage sind derartige Akte absolut zu verurteilen. Jetzt kommt es aber erst mal darauf an, die Hintergründe zu klären.

Sabotageakte gegen Handelsschiffe sind ein ernster Schlag gegen offene Handelswege und das zentrale Recht der Freiheit auf hoher See. Insofern können wir das nur verurteilen.

Flosdorff: Nein.

Zusatzfrage: Frau Adebahr?

Adebahr: Nein.

Frage: Ich habe diesbezüglich eine Frage an das BMZ. Wie wirken sich die Spannungen auf die Arbeit des Entwicklungsministeriums vor Ort im Irak aus?

Wickert: Darüber habe ich jetzt, ehrlich gesagt, noch gar keine Erkenntnisse.

Zusatzfrage: Können Sie das nachliefern?

Wickert: Ja, das kann ich nachliefern.

Frage: Frau Demmer, was wird denn jetzt eigentlich von der Bundesregierung verurteilt, welche Akte? Wenn man etwas verurteilt, muss ja eigentlich klar sein, was passiert ist. Deswegen frage ich: Was ist denn eigentlich passiert?

SRSin Demmer: Es geht hierbei ja um Anschläge auf Schiffe und Ölpipelines, die aber zunächst einmal aufgeklärt werden müssen. An Spekulationen darüber, wer dahintersteckt, können wir uns hier nicht beteiligen.

Frage: Frau Adebahr, die USA drohen jetzt offen mit einem Krieg mit dem Iran. Nun leben auch viele deutsche Staatsbürger im Iran. Gibt es da irgendwelche Reisewarnungen oder eine Änderung der Reisewarnungen?

Auch die deutsche Botschaft ist ja weiterhin in Teheran aktiv. Gibt es da irgendwelche Pläne, Teile des Personals oder das gesamte Personal abzuziehen?

Adebahr: Ich mache mir den Wortlaut besonders des Eingangssatzes Ihrer Frage jetzt nicht zu eigen.

Wir haben für den Iran Sicherheitshinweise herausgegeben. Die empfehlen wir nach wie vor zu lesen. Die Sicherheitshinweise werden laufend angepasst. Insofern spiegeln sie immer die aktuelle Lage wider. Heute Mittag - auch, wenn Sie nach dem Thema Irak fragen - haben wir keine Veranlassung, diese Sicherheitshinweise zu ändern. Unsere Botschaft in Teheran ist voll besetzt und arbeitet normal.

Zusatzfrage: Was machen Sie sich nicht zu eigen - dass die USA den Iran militärisch bedrohen?

Adebahr: Ihren Wortlaut, die USA drohten offen mit Krieg. Das ist eine Aussage, die Sie treffen. Die wollte ich mir so nicht anziehen.

Zusatzfrage: Was machen die USA dann konkret?

Adebahr: Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir nicht in diesem Forum führen sollten.

Frage: Frau Adebahr, gibt es am Rande des Treffens in Helsinki vielleicht auch ein Treffen der Außenminister der E3 zum Iran?

Adebahr: Sie haben sich in diesem Format ja am Montag in Brüssel getroffen. Es wird sicherlich Gespräche geben; da sind ja verschiedene Außenminister anwesend. In welchem Format die sich genau gruppieren werden, ist im Fluss.

Frage: Frau Demmer, hat Frau Merkel sich in den letzten Tagen vielleicht mit Herrn Trump zu diesem Thema verständigt, oder plant sie das?

SRSin Demmer: Ich kann Ihnen von derlei Gesprächen nicht berichten.

Zusatzfrage : Weder in den letzten Tagen noch in den nächsten Tagen?

SRSin Demmer: Über solche Telefonate berichten wir in der Regel, wenn sie stattgefunden haben.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Thema Glyphosat, aber weniger zum Umweltaspekt als zum Vorgehen von Monsanto. Frau Krüger, wie bewerten Sie die Berichterstattung der letzten Tage, dass Monsanto geheime Listen von Glyphosat-Kritikern führe und auch eingeräumt habe, dass das zum Beispiel in Deutschland geschehe. Fordern Sie da die Offenlegung? Wie bewerten Sie das Vorgehen von Monsanto an sich?

Krüger: Ich kann Ihnen dazu nichts mitteilen, weil für das Justizministerium kein Anlass besteht, das zu beurteilen.

Zusatzfrage: Sie sind für Datenschutz zuständig, richtig?

Krüger: Nein, das ist das BMI.

Zusatz: Dann geht die Frage an das BMI.

Schmidt: Ganz grundsätzlich ist für den Datenschutz der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, der in dem Sinne unabhängig ist; aber es ist richtig, zum Teil sind wir zuständig. Ich glaube, zu diesem ganz konkreten Punkt kann ich Ihnen heute leider keine Äußerung mitbringen. Ich schaue einmal, ob ich etwas nachreichen kann.

Haufe: Um das auch noch einzuordnen: Wir fangen da ja nicht bei null an. Es gab ja eine erfolgreiche Bürgerinitiative in Europa, die sich dafür eingesetzt hat, dass die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wesentlich leichter für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Darauf hat die Europäische Union reagiert. Der Ministerrat, das Parlament und die EU-Kommission haben neue Transparenzkriterien vorgelegt, das heißt, heute müssen Industriestudien wesentlich früher an die Öffentlichkeit kommen, und zwar über die europäische Food Standards Agency, die dafür zuständig ist. Das ist ein großer Fortschritt für das ganze Zulassungsverfahren, denn aus unserer Sicht haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf zu wissen, was auf Felder gesprüht wird. Pflanzenschutzmittel sind heute wesentlich stärker im Fokus der Öffentlichkeit, das Interesse ist größer; deswegen ist es gut, dass darauf reagiert wurde.

Die Bundesumweltministerin hält es wie der zuständige EU-Kommissar, Herr Andriukaitis, der gesagt hat: Wenn es kein Problem mit Glyphosat gibt, dann kann es auch kein Problem damit geben, Studien öffentlich zu machen. Das erwarten wir hier. Wie gesagt, wir haben jetzt ein ganz neues Transparenzsystem, an dem man jetzt auch dieses Vorgehen von Monsanto messen kann.

Zusatzfrage: An Herrn Schmidt: Der Beauftragte für den Datenschutz hat ja keine Exekutivmacht. Er betont ja immer wieder, dass er das gerne hätte, aber er bekommt sie von Ihnen nicht. Was werden Sie denn jetzt unternehmen? Hier werden ja Menschen überwacht, auch Parlamentarier.

Schmidt: Wie gesagt, zu diesem Themenkomplex reiche ich Ihnen gegebenenfalls gerne etwas nach. Wir prüfen das, und dann melden wir uns dazu.

Frage: An das BMF: UniCredit ist offensichtlich an einem Einstieg bei der Commerzbank interessiert. Ist man schon an Sie herangetreten, ob die Bundesregierung damit einverstanden wäre?

Wogatzki: Zu Fragen, die Privatbanken betreffen, äußern wir uns hier in dieser Runde grundsätzlich nicht; das würde ich auch in diesem Fall so halten wollen.

Frage: An das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Wie bewertet Ihr Haus die Impulswirkung, die von einer von Frau Barley angestrebten Verschärfung der Mietpreisbremse ausgeht? Halten Sie das für relevant, um mehr bezahlbaren Mietwohnraum in Deutschland zur Verfügung zu stellen?

Schmidt: So wie wir das bereits zu dem Themenkomplex Enteignung von großen Wohnungskonzernen gesagt haben, sehen wir auch bei der Änderung der Mietpreisbremse eher eine Möglichkeit im Bereich des Konzeptes der sozialen Marktwirtschaft. Aus unserer Sicht ist es so, dass es die Aufgabe der öffentlichen Hand ist, gute und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Akteure auf den Wohnungs- und Wohnmärkten zu setzen. Dazu können natürlich auch solche Maßnahmen im Mietpreisbereich gehören. Wie die wirken, muss man sich im Einzelfall sehr genau und detailliert anschauen. Da gibt es jetzt einen Vorschlag vom zuständigen Justizministerium, und den werden wir uns mit ansehen. Vielleicht will die Kollegin ja auch noch etwas dazu ergänzen.

Krüger: Ja, vielen Dank - danke auch für die Frage. Aus unserer Sicht stellt es sich so dar, dass die Mietpreisbremse ausläuft. Eine Möglichkeit wäre, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Wir haben die Mietpreisbremse evaluiert, wie es der Koalitionsvertrag vorsah, und das Ergebnis der Evaluierung sagt, dass die Mietpreisbremse dort, wo sie angewendet wird, wirkt. Das ist für uns auch ein Grund zu sagen: Es kann nicht sein, dass man sie jetzt auslaufen lässt; vielmehr wollen wir dieses Instrument um weitere fünf Jahre verlängern, damit sie auch weiter ihre Wirkung entfalten kann. Das ist eine der Regelungen, die wir jetzt vorgeschlagen haben.

Ferner sehen die neuen Regelungen, die sich in der Ressortabstimmung befinden, vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Das geht zurück auf einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag und ist eine Vereinbarung aus dem Wohngipfel, der Ende letzten Jahres stattgefunden hat. Es gibt weitere Vorschläge in dem neuen Paket zum Schutz von Mietern, die sich jetzt in der Ressortabstimmung befinden. Wir sind der Auffassung, dass die angespannte Wohnungslage es notwendig macht, weitere Mittel einzusetzen, um diese Notlage zu entspannen. Es ist klar, dass Bauen das Mittel der Wahl ist, um den Wohnungsmarkt zu entzerren, aber Bauen kann immer nur eine mittel- bis langfristige Maßnahme sein. Wir sind der Meinung, dass man dieses Problem auch mit kurz- bis mittelfristig wirkenden Maßnahmen angehen und flankieren sollte.

Frage: An das Finanzministerium und auch an das Wirtschaftsministerium: Es gibt Berichte, dass Wirtschaftsminister Altmaier plane, die Aufbewahrungsfrist von Unternehmensdokumenten im Steuerrecht von derzeit zehn auf acht Jahre zu senken.

Erstens. Ist das korrekt? Wie weit sind diese Pläne oder Vorhaben gediehen?

Zweitens. Was hält das Finanzministerium von einer solchen Verkürzung? Gerade im Fall Cum-Ex war ja die Verjährungsfrist - damals eben noch die längere - das große Problem. Kommt man, wenn diese Frist noch weiter reduziert wird, in vergleichbaren Fällen nicht erst recht in die Bredouille?

Wogatzki: Da Sie sich auf eine Äußerung des Bundeswirtschaftsministers beziehen, die ich gar nicht kenne, würde ich jetzt erst einmal meiner Kollegin den Vortritt lassen.

Baron: Ich kann dazu gern etwas sagen. Wir sind jetzt ja schon sehr lange - seit mehreren Monaten - an dem Thema Bürokratieentlastung dran. Der Bundeswirtschaftsminister hat deutlich gemacht, dass wir gerade in Zeiten eines moderaten Wirtschaftswachstums Belastungen für die Wirtschaft vermeiden und abbauen müssen und über Bürokratieabbau Entlastungen schaffen müssen. Daher haben wir im März an die Ressorts auch Vorschläge gemacht und Eckpunkte vorgelegt. Es sind jetzt auch erste Vorschläge zurückgekommen; das ist auch gut so, und diese Vorschläge werden wir uns jetzt auch anschauen. Wir müssen da aber eben vorangehen und haben Vorschläge gemacht.

Es ist richtig - ich kann das bestätigen -, dass wir der Auffassung sind, dass wir uns vor allem den Abbau von Steuerbürokratie noch einmal anschauen müssen, weil auf Steuerbürokratie mehr als 40 Prozent aller bürokratischen Belastungen entfallen und da einfach Entlastungen für die Wirtschaft möglich sind. Ich kann das hier jetzt, da wir noch in den Abstimmungen mit den Ressorts sind, nur beispielhaft nennen: Es ist so, dass wir uns anschauen wollen, ob wir die Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre reduzieren, weil das große Entlastungswirkungen bringt. Wir wollen aber auch in der Digitalisierung vorankommen, zum Beispiel bei der Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter; denn auch da ist an den Regelungen vieles nicht mehr zeitgemäß. Man muss daher einfach schauen, wie man da in Zeiten der Digitalisierung eine richtige Lösung finden kann, die auch zu Entlastungen führt. Verjährungsfristen wären davon aber noch einmal zu trennen.

Wir sehen das also erst einmal als Vorschläge, die zu diskutieren sind, um zu spürbaren Entlastungen der Unternehmen zu kommen.

Zusatz: Aber wenn Dokumente nicht mehr aufbewahrt werden müssen, dann ist es eben doch schwierig, in kritischen Fällen in juristischen Verfahren Nachweise irgendwelcher Art zu führen. Wenn Sie es also so machen, dann ignorieren Sie damit doch eigentlich das, was man aus Cum-Ex gelernt haben könnte.

Baron: Ich glaube, man kann einen Einzelfall nicht mit der generellen Frage von Entlastungen vermischen. Es ist natürlich so, dass wir jetzt nicht Verjährungsfristen, die potenziell in der Zukunft für Fälle eintreten könnten, zum Anlass nehmen können, um nicht zu Entlastungen zu kommen. Wir wollen ja eine angemessene Reduzierung; wir sprechen von einer Reduzierung von zehn auf acht Jahre. Wir wollen ja nicht gar keine Aufbewahrungsfristen, sondern wir wollen einfach das richtige Verhältnis finden. Acht Jahre sind immer noch eine sehr lange Zeit für Aufbewahrungsfristen, und nach unserer Auffassung muss man da eben den guten Mittelweg finden. Wir brauchen natürlich Aufbewahrung aus guten Gründen, aber sie darf auch nicht übermäßig lang sein. Eine Verkürzung von zehn auf acht Jahre ist für uns da ein richtiger, angemessener Weg.

Zusatzfrage: Dazu wird es dann irgendwann auch eine Stellungnahme des Finanzministeriums geben?

Wogatzki: Genau. Ich wollte gerade sagen: Dazu nehmen wir sicherlich Stellung, ich würde dazu hier inhaltlich aber nicht einsteigen wollen.

Frage: Frau Baron, Sie haben ja gerade die Digitalisierung angesprochen. Warum schaffen Sie die Verjährung denn nicht ganz ab? Wenn die Daten einmal im System sind, dann können sie da doch für immer bleiben. Das ist doch keine Belastung oder Bürokratie.

Baron: Verjährungsfristen haben ja ganz unterschiedliche Zwecke - es gibt zum Beispiel Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche oder für strafrechtliche Erwägungen. Das eine hat mit dem anderen jetzt erst einmal nichts zu tun. Uns geht es darum, zu schauen: Wo ist gewisses Recht, das wir haben, vielleicht einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit? Ich habe ja das Beispiel der Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter genannt: Beschaffungen in der Wirtschaft erfolgen jetzt einfach in anderen Zyklen als noch vor vielen Jahren. Da ist es, glaube ich, richtig und gut, zu schauen: Welche Voraussetzungen müssen wir schaffen, um zeitgemäß in der Digitalisierung anzukommen?

Zusatzfrage: Aber wenn Sie schauen, was nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist: Wir haben doch bei Cum-Ex gelernt, dass die aktuellen Verjährungsfristen nicht auf der Höhe der Zeit sind, und jetzt wollen Sie die noch kürzen?

Baron: Noch einmal: Ich glaube, Sie nehmen jetzt einen Anwendungsfall. Im Zusammenhang mit Cum-Ex gibt es ja sehr viele Initiativen, um diese Geschäfte zu kontrollieren; es gibt Initiativen auf OECD-Ebene, auf EU-Ebene. Das ist, glaube ich, der richtige Hebel, um da voranzukommen. Ich glaube, die Verjährungsfrist ist der falsche Hebel, um da anzusetzen. Hier geht es wirklich darum, zu schauen: Was schafft Entlastung für die Wirtschaft und wo sind Regelungen einfach nicht mehr zeitgemäß? Zur Vermeidung von Missbräuchen etwa durch Cum-Ex-Geschäfte gibt es andere, richtige Initiativen - das haben wir hier auch schon oft diskutiert - auf OECD-Ebene und auf anderen Ebenen.

Frage: An das Verteidigungsministerium: Ein ranghoher Admiral, der in den USA bei der Nato sitzt, hat in der "WELT" ein langes Interview gegeben, in dem er sich ziemlich dezidiert zum Zustand der deutschen Straßen äußert und auch sagt, dass die Straßeninfrastruktur so miserabel sei, dass Deutschland die Zusagen an die Nato, was mögliche Verlegungen angeht, nicht einhalten könne. Ist das auch der Sachstand, der im BMVg vorliegt? Was tut die Bundesregierung, um dieses - wenn es so stimmt, wie es hier steht - doch eklatante Problem zu beheben?

Flosdorff: Zum einen ist das die Äußerung eines Nato-Generals; wenn Sie da also dezidierte Informationen brauchen, was ihn zu seinen Aussagen bewegt hat beziehungsweise auf welchen Fakten die basieren, dann können Sie die sicherlich über die Nato erfragen.

Ansonsten habe ich den Eindruck, dass die Bundesregierung, aber auch die Länder und die Kommunen sehr viel tun, um die Infrastruktur in Deutschland kontinuierlich zu verbessern und zu erneuern. Wir arbeiten vertrauensvoll auch mit der Nato daran, dass die logistischen Herausforderungen der nächsten Jahre zu bewerkstelligen sind.

Zusatzfrage: Die Informationen sind ja, wie gesagt, sehr detailliert; es ist von Verlegezeiten von Nord- nach Süddeutschland die Rede, die 36 Tage beziehungsweise bestenfalls 21 Tage dauern sollen, aber man habe der Nato nur fünf Tage zugesagt. Stimmen diese Zahlen denn?

Flosdorff: Das kann ich von hier aus nicht verifizieren, sofern es sich überhaupt um öffentliche Informationen handelt.

Frage: Ich wollte noch zu dem gestern gegen Kapitän Reisch gefällten Urteil kommen, der eine Geldstrafe von 10 000 Euro bekommen hat, weil das Schiff, die "Lifeline", nach Auffassung des Gerichts nicht ordnungsgemäß registriert war. Wie bewerten Sie denn das Urteil, Frau Adebahr? Waren deutsche Offizielle bei der Gerichtsverhandlung anwesend? Wie beurteilen Sie die allgemeine Kriminalisierung deutscher und europäischer NGOs, die auf See retten?

Adebahr: Ich denke, wir haben öfter klargemacht, dass jeder Tod auf dem Mittelmeer ein Tod zu viel ist und dass Seenotrettung einen essenziellen Beitrag dazu leistet, dass dies nicht passiert.

Das konkrete Urteil ist mir noch nicht bekannt, insofern müsste ich die Antwort nachreichen. Ich weiß nicht, ob der Kollege aus dem BMI dazu etwas sagen wollen würde.

Schmidt: Grundsätzlich würden wir so ein Urteil natürlich - Sie haben sich das sicherlich gedacht - nicht kommentieren wollen. Gleichwohl darf ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung in der jüngeren Vergangenheit viele Maßnahmen getroffen hat - auch Aufnahmen -, um aus Seenot geretteten Personen zu helfen. Ganz konkret hat Deutschland sich, ohne dass es dazu eine rechtliche Verpflichtung gäbe, bisher sechsmal zur Aufnahme von bis zu 211 Personen - das ist der Stand vom 10. Mai -, die aus Seenot gerettet wurden, bereiterklärt und damit bewirkt, dass diese Rettungsschiffe nach Weigerung der zuständigen Anrainerstaaten zügig in den nächstgelegenen Hafen einlaufen konnten.

Wir haben auch die weiterhin bestehende Bereitschaft zahlreicher Kommunen zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Personen zur Kenntnis genommen. Diese Bereitschaft begrüßen wir ausdrücklich. Mittlerweile haben uns Schreiben von über 40 Städten und Kommunen erreicht, die die Bereitschaft zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Personen bekundet haben. Das BMI hat das BAMF angewiesen, in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern auf diese aufnahmebereiten Kommunen zuzugehen. Von dieser Möglichkeit wird Gebraucht gemacht.

Sie wissen, dass die Bundesregierung in allen europäischen Gremien mit Nachdruck darauf drängt, zügig zu einer europäischen Lösung für diesen Seenotmechanismus zu kommen. Es muss im Geiste der Solidarität und Humanität einen Diskussionsprozess geben, der hier aktiv vorangetrieben wird und der möglichst bald zu einer systematischen und dauerhaften Lösung führt.

Zusatzfrage: Es ging mir gerade aber nicht um die Geretteten, sondern um die Retter. Herr Schmidt, macht Ihr Ministerium die Strafverfolgung gegenüber deutschen NGOs Sorgen? Hat sich Herr Seehofer schon einmal mit deutschen Seenotretter-NGOs getroffen und sich ihre Sorgen angehört oder plant er das?

Schmidt: Ja, das hat er in der Vergangenheit schon getan. Ganz generell kann ich Ihnen sagen, dass wir uns natürlich gegen eine solche pauschale Kriminalisierung der Tätigkeit privater Seenotretterinnen und Seenotretter wenden.

Zusatzfrage : Und im Konkreten?

Schmidt: Im Konkreten werden wir Urteile, die im Ausland gefällt werden, nicht kommentieren.

Frage: Herr Schmidt, das Bundesland Niederösterreich in unserem schönen Nachbarland will Asylbewerber künftig zehn Gebote unterzeichnen lassen - "Du sollst die deutsche Sprache lernen", "Du sollst dankbar sein" usw. Ist das ein Wertekanon, den sich auch Ihr Minister als Leitlinie vorstellen könnte?

Schmidt: Ich glaube, dass wir politische Forderungen in Nachbarländern von hier aus nicht kommentieren sollten. Über einen Wertekanon für Geflüchtete werden wir hier nicht diskutieren. Mir ist jetzt auch der Wertekanon im Einzelnen nicht bekannt, sodass ich Ihnen auch nicht sagen kann, ob wir uns irgendwie detaillierter dazu äußern wollen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir uns in dieser Frage an das nationale Recht und die nationalen Gegebenheiten halten und die Entscheidungen unserer Nachbarn dazu nicht kommentieren.

Frage: Herr Haufe, die Bildungsministerin Karliczek hat gesagt, der Diesel sei kein Auslaufmodell. Können Sie sich dem anschließen?

Haufe: Wir haben auch nie davon gesprochen, dass der Diesel ein Auslaufmodell wäre. Das ist eine Übergangstechnologie.

Zusatzfrage: Ist das nicht dasselbe?

Haufe: Kommt darauf an, was man da für einen Zeitraum vor sich hat, den man damit in Verbindung bringt.

Zusatzfrage : Verfolgen Sie zum Beispiel nicht das Ziel, dass Diesel ab 2030 nicht mehr neu zugelassen werden?

Haufe: Wir verfolgen das Ziel, dass der Verkehr möglichst CO2-arm abläuft - das ist unser Ziel. Das wird im Wesentlichen mit elektrischem Strom möglich sein, aber genauso sind am Ende natürlich auch andere Technologien - und Kombinationen von Technologien - möglich.

Zusatzfrage: Das BMVI wird sich Frau Karliczek sicherlich anschließen?

Strater: Diese Diskussion hatten wir hier ja schon häufig. Wir haben immer gesagt, dass wir alle Antriebsformen brauchen - auch den sauberen Diesel, weil er dazu beiträgt, CO2 einzusparen, wenn er sauber ist.

Zusatzfrage : Was für ein sauberer Diesel, Herr Strater? Den gibt es nicht.

Strater: Nach den neuesten Abgasnormen - Euro 6d-TEMP.

Mittwoch, 15. Mai 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. Mai 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-15-mai-2019-1611506
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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