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PRESSEKONFERENZ/1848: Regierungspressekonferenz vom 24. April 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 24. April 2019
Regierungspressekonferenz vom 24. April 2019

Themen: Äußerungen von Manfred Weber zu Nord Stream 2 sowie zu EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, Konflikt in Libyen, US-Sanktionen gegen Iran, Beschluss des ägyptischen Parlaments über Verfassungsänderungen, angekündigtes Treffen von Bundeskanzlerin Merkel mit dem künftigen ukrainischen Präsidenten Selensky, Diskussion über die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland, CO2-Bepreisung, UN-Resolution zu sexueller Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten, mögliche Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank, hohe Waldbrandgefahr in einigen Regionen Deutschlands, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach China, Deutsch-Französische Balkankonferenz, Rüstungsexporte in die Golfregion, finanzielle Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern, Kerosinbesteuerung, Rente mit 63, Initiative Neuseelands und Frankreichs zum Vorgehen gegen die Verbreitung extremistischer Gewalthandlungen im Internet, Vollstreckung der Todesstrafe in 37 Fällen in Saudi-Arabien, Urteile gegen die Anführer der "Regenschirm-Bewegung" in Hong Kong

Sprecher: SRS'in Demmer, Einhorn (BMWi), Malachowski (BMJV), Haufe (BMU), Petermann (BMI), Burger (AA), Berve-Schucht (BMG), Kolberg (BMF), Fähnrich (BMVg), Ehrentraut (BMAS)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Frau Demmer - oder wer sonst möglicherweise aus rechtlicher Sicht antworten möchte -, nachdem sich Herr Weber gestern noch einmal - diesmal sehr, sehr deutlich - gegen Nord Stream 2 geäußert und sogar angekündigt hat, er wolle, falls er Kommissionspräsident werde, das Projekt zu verhindern versuchen, wüsste ich gerne, wie die Bundesregierung und die Kanzlerin auf diese Ankündigung reagieren, ob es in der Sache Gespräche gegeben hat. Denn bisher hatte ich den Eindruck, dass die Kanzlerin mit allerlei Wenns und Abers hinter diesem Projekt steht.

SRS'in Demmer: Diese Äußerung hat Herr Weber als Spitzenkandidat getätigt. Deswegen werde ich sie jetzt hier in der Regierungspressekonferenz nicht kommentieren. Die Position der Bundesregierung zu Nord Stream 2 hat sich nicht verändert. Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Nord Stream 2 in erster Linie ein Projekt der Wirtschaft ist. Dass das Projekt auch eine politische Dimension hat, haben wir hier ja schon ausführlich besprochen.

Frage: Das heißt, es bleibt bei einer grundsätzlich zustimmenden Haltung der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin zu diesem Pipeline-Projekt?

SRS'in Demmer: Genau. Man kann sagen, dass der gefundene Kompromiss zur Gasrichtlinie ja ein Beleg dafür ist, dass Europa in der Lage ist, auch bei kontrovers diskutierten Themen zusammenzufinden. Daran hat bestimmt auch die neue EU-Kommission ein Interesse.

Frage: Frau Demmer - gegebenenfalls Frau Einhorn -, Herr Weber meint ja, dass Nord Stream 2 nicht im Interesse der EU sei. Da sind Sie wahrscheinlich anderer Meinung. Können Sie uns einmal begründen, erklären, warum Nord Stream 2 im Interesse der EU ist?

SRS'in Demmer: Wir haben uns hier ja sehr ausführlich und immer wieder zum Thema Nord Stream 2 geäußert. Die einzelnen Äußerungen des Spitzenkandidaten Weber werde ich nicht kommentieren; das habe ich schon gesagt. Darüber hinaus habe ich dem jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Ich habe gefragt, ob Sie - Sie sind ja wahrscheinlich der Meinung, dass Nord Stream 2 im Interesse der EU ist - uns das begründen können.

Einhorn: Ich kann da gerne etwas hinzufügen. Erst einmal kann ich mich anschließen: Nord Stream 2 ist ein unternehmerisches Projekt. Das heißt aber trotzdem, dass natürlich auch nationale und europäische Interessen berücksichtigt werden müssen, auch die berechtigten Interessen der Ukraine.

Wir halten es für wichtig, dass der Gasbedarf der Europäischen Union und auch Deutschlands weiterhin gedeckt ist; und dieser wird in den kommenden Jahren steigen, unter anderem weil Deutschland aus der Atomkraft und aus der Kohleverstromung austreten wird. Der Gasbedarf wird also steigen, und es ist absehbar, dass wir in der Europäischen Union mehr Gas benötigen. Deshalb ist es von Interesse für Deutschland wie auch für Europa, dass wir diesen Gasbedarf decken - über verschiedene Wege, die wir gerade eruieren. Stichwort: LNG-Terminal - auch das ist eine Möglichkeit, den Gasbedarf zukünftig zu decken.

Frage: Frau Demmer, Herr Weber sagte ja, er werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Projekt zu stoppen, sollte er Kommissionspräsident werden. Ist es die Einschätzung der Bundesregierung, dass das Projekt Nord Stream 2, dessen Bau ja schon sehr fortgeschritten ist, mit rechtlichen Mitteln noch gestoppt werden kann?

SRS'in Demmer: Das ist jetzt der Blick in die Glaskugel. Sie kennen die Haltung der Bundesregierung; ich habe sie gerade noch einmal vorgetragen. Ich verweise noch einmal auf den gefundenen Kompromiss zur Gasrichtlinie.

Zusatzfrage: Das ist ja kein Blick in die Glaskugel. Sie sagen im Umkehrschluss, Sie können nicht sicher sagen, dass dieses Projekt nicht mehr gestoppt werden kann; der gefundene Kompromiss schließt nicht aus, dass es doch noch zu einem Stopp des Projektes kommt?

SRS'in Demmer: Ich verweise auf den gefundenen Kompromiss, der ja gerade ein Beleg dafür ist, dass auch bei schwierigen und umstrittenen Themen in Europa Lösungen gefunden werden.

Zusatz: Ich habe Sie ja nicht gefragt, wofür der Kompromiss ein Beleg ist. Die Bundesregierung muss doch eine Einschätzung haben, ob dieser Kompromiss dazu führen kann, dass die Pipeline noch gestoppt wird, oder nicht.

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Sie wollen jetzt

Zusatz: Das ist eine sehr einfache Frage.

SRS'in Demmer: Ich glaube, ich habe darauf sehr einfach geantwortet.

Frage: Zu der politischen Dimension, die Sie erwähnt haben: Frau Einhorn, Sie haben ja auch die Ukraine erwähnt. Es hieß immer, die Voraussetzung für die Zustimmung der Bundesregierung zu diesem Projekt sei, dass der ukrainische Transit in großem, also in einem bedeutenden Umfang bestehen bleibt. Wie sieht es denn damit aus?

SRS'in Demmer: Das gilt auch nach wie vor. Wir haben immer betont, dass wir die Europäische Kommission darin unterstützen, mit Russland und der Ukraine eine Lösung zu finden. Das gilt nach wie vor.

Zusatzfrage: Was unternimmt denn die Bundesregierung, um diese Verhandlungen voranzubringen? Sie stehen ja im Moment still.

SRS'in Demmer: Die Ausgestaltung des neuen Gastransit-Vertrags zwischen Russland und der Ukraine ist ja Gegenstand der laufenden trilateralen Verhandlungen zwischen der Kommission, Russland und der Ukraine. Wir stehen da in engem Austausch mit allen Beteiligten.

Frage: Frau Demmer, war denn die deutlich artikulierte Position von Herrn Weber mit der Kanzlerin abgestimmt?

Unterstützt die Kanzlerin weiter seine Kandidatur? Wenn er Kommissionspräsident würde, hieße das ja, dass eines ihrer wichtigsten Projekte möglicherweise scheitert. Unterstützt sie auch weiterhin seine Kandidatur?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Herr Weber hat diese Äußerung - das habe ich jetzt hier schon mehrfach gesagt - als Spitzenkandidat getätigt. Das ändert aber nichts daran, dass eine grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2 bestehen bleibt. Darüber hinaus kann ich hier in der Regierungspressekonferenz ja den Wahlkampf nicht kommentieren.

Zusatz: Wenn ein möglicher Kommissionspräsident eine Position vertritt, die der der Kanzlerin wirklich total entgegensteht, ist das ja schon mehr als einfach nur Wahlkampf.

SRS'in Demmer: Ich kann und werde von dieser Stelle aus keine parteipolitischen Äußerungen kommentieren.

Frage: Die Kerbe bleibt. Frau Demmer, Sie haben den Kompromiss betont. Herr Weber hat seine Position auf der Grundlage des Kompromisses bezogen. Das heißt, der Kompromiss, von dem die Bundesregierung sagt, dass das eine Position ist, hinter der sie steht, ist für den Kommissionspräsidenten in spe, der es gerne werden möchte, der zur selben Parteienfamilie gehört wie die Kanzlerin, die die Bundesregierung leitet, schlecht oder nicht verträglich für Europa. Hat die Kanzlerin sich mit Herrn Weber aufgrund der objektiv gegebenen politischen Nähe im Vorfeld seiner Äußerung über diese Frage auseinandergesetzt?

SRS'in Demmer: Sie sagten gerade selbst in Ihrer Frage: politische Nähe. - Das hier ist die Regierungspressekonferenz. Ich kann Ihnen hier über parteipolitische Verhandlungen keine Auskunft geben.

Zusatz: Deswegen frage ich, ob die Bundeskanzlerin sich mit dem Kandidaten für den EU-Kommissionsvorsitz über diese massiven Positionsunterschiede vorab auseinandergesetzt hat. Das ist eine Frage zum Agieren der Bundeskanzlerin.

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen hier zur Haltung der Bundesregierung Auskunft geben. Das habe ich jetzt, glaube ich, erschöpfend getan. Dazu wird darüber hinaus jetzt von mir nichts zu hören sein.

Zusatzfrage: Sie wollen uns nicht sagen, ob Frau Merkel als Kanzlerin mit Herrn Weber im Vorfeld dieses Interviews gesprochen hat?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Ich kommentiere parteipolitische Äußerungen hier nicht.

Frage: Jetzt kommt bei mir angesichts Ihrer Antwort die Frage auf: Wieso ist das eine parteipolitische Äußerung? Denn er hat als jemand gesprochen, der antritt, Kommissionspräsident zu werden, und es besteht mindestens die Chance, dass das passiert. Die andere Person ist die Bundeskanzlerin. Parteipolitik erkenne ich darin nicht.

Das Zweite ist die für mich bisher nicht beantwortete Frage nach den grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeiten - vielleicht einmal an das Justizministerium oder das Auswärtige Amt gerichtet: Gibt es nach aktuellem Stand eine rechtliche Einschätzung, dass Nord Stream 2 noch verhindert werden kann? Wenn ja: Wie?

SRS'in Demmer: Nur ganz kurz: Manfred Weber hat sich als EVP-Spitzenkandidat geäußert.

Malachowski: Tut mir leid, ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Mir ist nicht bekannt, dass unser Ministerium damit befasst wäre.

Haufe: Ich kann etwas zur Umweltverträglichkeitsprüfung sagen, die beim Bau einer Gasleitung durch die Ostsee ja stattfinden muss. Nach der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Genehmigung für die deutschen Küsten - die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, die AWZ, inbegriffen - erteilt worden. Ebenso haben Finnland, Schweden und Russland die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Dänemark hat eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen; von der haben Sie vielleicht schon gehört. Da war der 13. April der letzte Tag, um Einwände zu erheben. Da wären auch Einwände von deutscher Seite möglich gewesen; denn Deutschland - das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das zum Geschäftsbereich des BMVI gehört - ist ja für das gesamte Verfahren zuständig. So weit kann ich erst einmal etwas zur Umweltverträglichkeitsprüfung sagen.

Es gibt im Rahmen dieses Verfahrens auch seitens Polens den einen oder anderen Einwand, aber die Verfahren haben einen sehr fortgeschrittenen Stand.

Zusatzfrage: Gab es bis zum 13. April deutsche Einwände?

Haufe: Das ist mir so weit nicht bekannt; das müsste das Bundesamt für Seeschifffahrt beantworten.

Frage: Mich würde der Handlungsspielraum interessieren. Ich verstehe, dass das eine politische Forderung von Herrn Weber ist. Was mir aber nicht ganz klar ist: Was für einen Handlungsspielraum hätte die Bundesregierung denn überhaupt, möglicherweise bereits getroffene Übereinkünfte in Sachen Nord Stream 2 wenn nicht zurückzudrehen, so doch zu beeinflussen. Was geht da?

SRS'in Demmer: Der Konjunktiv Ihrer Frage sagt es ja. Wir spekulieren hier nicht. Ich habe Ihnen jetzt wirklich ganz ausführlich die Haltung der Bundesregierung dargelegt. Die Position der Bundesregierung zu Nord Stream 2 hat sich nicht verändert.

Einhorn: Wenn ich kurz zu der Rechtsfrage ergänzen darf: Klar ist ja, dass das Projekt wie jedes Infrastrukturprojekt und jedes Energieprojekt geltendes nationales und europäisches Recht einhalten muss - neueres und älteres Recht.

Ich würde anregen, Herrn Weber zu fragen, was seine Möglichkeiten sind. Er hat sich ja so geäußert; es war keine Äußerung der Bundesregierung.

Frage: Aus ökologischer Sicht wurden bis zum 13. April also keine Einwände von jemandem geäußert, der irgendwie von diesem Projekt betroffen ist?

Haufe: Die Unterlagen, die das Unternehmen, das Nord Stream 2 durchführt, für Deutschland vorgelegt hat, wurden geprüft und jetzt auch genehmigt. Es gab da Rücksprachen, aber keinen besonders großen Einwand.

Aber es gibt innerhalb der europäischen Länder, die davon betroffen sind, Einwände.

Zusatzfrage: Wissen Sie da Näheres, von wem?

Haufe: Das ist innerhalb eines UVP-Verfahrens nach internationalem Recht kein Geheimnis. Wie ich schon sagte: Es gab Einwände von Dänemark, Einwände von Polen innerhalb der internationalen Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach der Aarhus-Konvention durchgeführt wird.

Frage: Frau Demmer, eine Frage haben Sie jetzt nicht beantwortet: Unterstützt die Kanzlerin weiterhin die Kandidatur von Herrn Weber als Kommissionspräsident? Das hat sie ja in der Vergangenheit getan, und zwar nicht als CDU-Chefin, die sie ja gar nicht mehr ist, sondern als Kanzlerin. Jetzt ist die Frage: Unterstützt die Kanzlerin seine Kandidatur weiterhin?

SRS'in Demmer: Ich habe hier zu diesem Themenkomplex jetzt alles gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Zusatz: Das ist jetzt nun wirklich eine klare Frage. Da gibt es Ja oder Nein.

SRS'in Demmer: Meine Antwort ist auch ganz klar.

Zusatzfrage: Was ist denn die Antwort?

SRS'in Demmer: Die, die ich Ihnen gerade gegeben habe.

Zusatzfrage: Dann frage ich einmal so: Hat die Kanzlerin in der Vergangenheit die Kandidatur von Herrn Weber als Kommissionspräsident unterstützt?

SRS'in Demmer: Ich glaube nicht, dass wir uns dazu hier geäußert haben. Es geht dabei um eine Wahl.

Zusatz: Aber die Kanzlerin hat sich doch dazu geäußert.

SRS'in Demmer: Ja, aber dies ist eine Regierungspressekonferenz. Ich äußere mich hier nicht zum Europawahlkampf. Das ist Ihnen allen doch bekannt.

Zusatz: Aber die Kanzlerin hat sich doch auch als Regierungschefin und nicht als Parteimitglied geäußert.

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen gar nicht sagen, in welchem Rahmen sich die Kanzlerin zu diesem Thema geäußert hat. Aber hier in der Regierungspressekonferenz spielt das keine Rolle.

Frage: Frau Demmer, können Sie uns sagen, wann Sie mit der Fertigstellung von Nord Stream 2 rechnen? Es ist ja teilweise schon fertig.

SRS'in Demmer: Das kann ich Ihnen nicht sagen, nein.

Zusatzfrage: Dieses Jahr noch?

Einhorn: Das ist eine Frage, die Sie an die Unternehmen richten müssen, die Nord Stream 2 durchführen.

Zusatzfrage: Sie haben ja auch Ahnung davon. - Frau Petermann, Herr Seehofer ist ja als Minister auch ein sehr öffentlicher Unterstützer von Herrn Weber. Wie positioniert er sich in der Nord-Stream-2-Frage?

Petermann: Hier gilt das Gleiche, was Frau Demmer gesagt hat: Wir sind hier in einer Regierungspressekonferenz, und zu parteipolitischen Angelegenheiten äußere ich mich nicht.

Zusatz: Ich will ja wissen, was der Minister Seehofer als Heimatminister - das Meer ist auch unsere Heimat - zu Nord Stream 2 sagt.

Petermann: Ich sehe jetzt keine fachliche Berührung des Innenministeriums.

Frage: Frau Einhorn, Sie haben gesagt, dass der Energiebedarf in den nächsten Jahren steigen wird. Um noch einmal auf Herrn Weber zurückzukommen: Würde sein Standpunkt diesem steigenden Energiebedarf in den nächsten Jahren nicht diametral entgegenstehen?

Einhorn: Was ich gesagt habe, ist, dass unser Bedarf an Gas voraussichtlich steigen wird - unter anderem weil Deutschland aus anderen Energieträgern aussteigt. Ich weiß jetzt nicht, was Herr Weber zu diesem Thema gesagt hat, aber wie gesagt: Zu diesen Äußerungen im politischen Raum und konkret zu den Äußerungen von Herrn Weber haben wir nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Er sagt, er würde als Kommissionspräsident alles tun, um dieses Projekt zu stoppen. Demnach würde das auch die deutsche Energiesicherheit gefährden.

Einhorn: Wie gesagt: Zu dem Komplex "Was hat Herr Weber gesagt, und was sagen wir dazu?" haben wir alles gesagt, was zu sagen ist. Unsere Haltung zu Nord Stream 2 hat sich nicht verändert; sie ist so, wie wir das eben dargelegt haben.

Haufe: Ich kann noch etwas zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzen. Ich habe mir gerade noch einmal angeschaut, wie die Umweltbehörden auf Nord Stream 1 und Nord Stream 2 reagiert haben. In beiden Fällen waren die deutschen Behörden durchaus positiv überrascht, dass das Unternehmen sehr umfangreich und detailliert alles an Unterlagen geliefert hat, was von deutscher Seite gewünscht war, und damit einen ziemlich hohen Standard bei der Datentransparenz aufwies. Das hat auch dazu geführt, dass von deutscher Seite eben keine großen Einwände oder Nachforderungen kamen.

Frage: Da die Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2 unverändert ist, Frau Demmer: Ist der Kompromiss, den die Bundesregierung - namentlich auch die Kanzlerin - sehr begrüßt hat, dadurch entwertet worden, dass ein Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten ihn infrage stellt und sagt, er sei nicht gut für Europa?

SRS'in Demmer: Sie möchten jetzt von hinten durch die Brust ins Auge eine Kommentierung einer Äußerung aus dem parteipolitischen Raum. Dazu werden Sie mich nicht bringen. Ich habe dazu alles gesagt.

Vielleicht kann ich aber noch einmal zur Energiesicherheit, die hier gerade angesprochen worden ist, darauf hinweisen, dass wir eine sehr diversifizierte Energieversorgung haben und Erdgas aus verschiedenen Ländern beziehen - aus Russland, aber eben auch aus Ländern wie Norwegen und den Niederlanden. Im Übrigen werden wir auch verflüssigtes Erdgas - LNG - in Deutschland anlanden.

Frage: Frau Demmer, Herr Weber hat gestern auch gesagt, er würde die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei stoppen - oder alles, was damit zu tun hat, da gerade keine Verhandlungen stattfinden. Das ist ja auch nicht die Haltung der Bundesregierung. Wie ist denn dazu ihre Meinung?

SRS'in Demmer: Sie haben es selbst in Ihrer Frage angesprochen: Derzeit ruhen die Verhandlungen. Darüber hinaus kann ich Ihnen keinen neuen Stand zu diesem Thema mitteilen.

Zusatz: Aber es gibt ja da doch eine andere Haltung als die der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung.

SRS'in Demmer: Ja, aber Sie kennen offenbar die Haltung der Bundesregierung. Ich kann Ihnen dazu auch keinen neuen Stand mitteilen.

Frage: Frau Demmer, wir haben hier in der Bundespressekonferenz auch vom Auswärtigen Amt, von Ihrer Kollegin Frau Adebahr, gehört, dass Deutschland sich jetzt bemühen würde, mit europäischen Partnern zu sprechen. Deutschland bemüht sich im UN-Sicherheitsrat um ein starkes Wording, um eine gemeinsame Haltung gegenüber Libyen. Gleichzeitig merken wir, dass die Macht des Wortes vor Ort im Augenblick nicht nur begrenzt ist, sondern einfach nicht sehr viel zählt.

Was tut Deutschland konkret, um mit den Akteuren und den Unterstützern - vor allem auch Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten - zu sprechen und diplomatischen Druck auszuüben, um nicht nur die finanzielle Unterstützung von Haftar, aber auch den Fluss von Waffen in die Region in Libyen zu unterbinden, und welche strategische Bedeutung hat Libyen überhaupt für die Bundesrepublik Deutschland?

SRS'in Demmer: In der Tat, die Gefechte zwischen den regierungstreuen Milizen aus Westlibyen und der "Libyan National Army" von General Haftar im Großraum Tripolis halten an. Die Bundesregierung fordert General Haftar und seine Unterstützer weiterhin dringend auf, alle militärischen Operationen sofort zu beenden, und ruft alle Parteien zu Verhandlungsbereitschaft auf, damit der politische Prozess unter der Ägide der Vereinten Nationen wieder ins Leben gerufen werden kann. Diese Erwartungshaltung deckt sich auch mit den jüngeren Einlassungen des britischen Außenministers und dem Statement der EU der 28.

Klar ist, dass Libyen sich vielen politischen und humanitären Herausforderungen gegenübersieht. Die Gefahr eines Bürgerkriegs muss gebannt werden. Die Bundesregierung unterstützt hier die Bemühungen des VN-Generalsekretärs sowie des VN-Sondergesandten für Libyen Salamé, eine weitere Eskalation zu vermeiden und wieder in den politischen Prozess einzusteigen. Letztlich liegt es aber auch an den libyschen Akteuren, eine sich anbahnende Katastrophe zu verhindern.

Burger: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass natürlich im Sicherheitsrat in New York die Beratungen mit den Partnern über die nächsten Schritte weitergehen. Ich kann Ihnen da keinen aktuellen Zwischenstand berichten, weil die Verhandlungen in New York vertraulich sind. Aber wie Frau Demmer schon sagte: Aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, möglichst bald einen Konsens dafür zu finden, dass wir mit allen Konfliktparteien einen Weg aus der militärischen Logik heraus hin zu einem Waffenstillstand und dann vor allem auch den Weg zurück an den Verhandlungstisch für eine politische Lösung finden.

Zusatz: Das ist die Haltung der Bundesregierung dazu. Die konkrete Frage war, was Deutschland konkret tut, um den Zustrom von Waffen in die Region und die Unterstützung von anderen Ländern, vor allem den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien, zu unterbinden, und wie viel strategische Bedeutung die Bundesregierung in Libyen und in der Destabilisierung sieht.

Burger: Zu der Frage, was die Bundesregierung konkret tut: Wir haben ja im Moment den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat. Insofern ist ein ganz konkretes Handeln, dass wir die Gespräche mit den betroffenen Partnern dort im Sicherheitsrat führen und versuchen, eine gemeinsame Haltung der wichtigsten Akteure zu erreichen, um wirksamen Einfluss auf die Konfliktparteien vor Ort ausüben zu können, also zu erreichen, dass wirklich alle an Bord sind und dieselbe klare Botschaft an die Konfliktparteien senden, die Kampfhandlungen einzustellen. Dasselbe gilt natürlich für die Einhaltung des Waffenembargos.

Zusatzfrage: Führt Deutschland denn mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Gespräche zum Thema Libyen?

Burger: Deutschland führt als Vorsitz des UN-Sicherheitsrats natürlich in allererster Linie Gespräche mit den Mitgliedern des Sicherheitsrats. Der Sicherheitsrat ist das zentrale Gremium, das nach der UN-Charta den Auftrag zur Wahrung des internationalen Friedens hat. Wir unterstützen über den Sicherheitsrat und darüber hinaus die Bemühungen es UN-Sondergesandten Salamé, der natürlich mit allen Parteien, die Einfluss auf die Situation vor Ort haben, spricht.

Worum wir uns auch in unserem Rahmen zusätzlich noch sehr stark bemühen, ist, unter den europäischen Partnern auf die gemeinsamen Signale, die es schon gibt, aufzubauen, die gemeinsame europäische Haltung weiter zu konsolidieren, damit wir eben auch von europäischer Seite eine klare gemeinsame Botschaft an die Konfliktparteien senden können.

Vielleicht ergänzend zu Ihrer zweiten Frage zur strategischen Bedeutung Libyens: Libyen ist als Anrainerstaat des Mittelmeers natürlich ein Nachbar Europas. Ich brauche Ihnen nichts über die Bedeutung, die Libyen als Transitstaat für Migration nach Europa hat, zu erzählen. Libyen ist auch ein Land, das in der Vergangenheit als Rückzugsraum terroristischer Organisationen gedient hat. Der IS war dort über einen längeren Zeitraum mit einer starken territorialen Präsenz vor Ort; diese konnte, Gott sei Dank, beseitigt werden. Aber nach wie vor ist ein Staat am Südrand des Mittelmeers, in unmittelbarer Nachbarschaft Europas, in dem es keine gefestigte Staatlichkeit gibt, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, für Deutschlands und Europas Sicherheit natürlich ein Problem.

Frage: Herr Burger, welche Erkenntnisse hat das Auswärtige Amt zur Situation der Flüchtlinge in Libyen?

Burger: Die Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen ist an sich schon eine sehr schwierige. Darüber haben wir hier auch immer wieder gesprochen. Sie hat sich durch die Kampfhandlungen natürlich noch weiter verschlechtert, insbesondere weil mehrere sogenannte "detention centers" sich in unmittelbarer Nähe zur Kontaktlinie, also zu den Gebieten, wo Kämpfe stattfinden, befinden. Es ist jetzt zumindest einmal gelungen, eine Gruppe von etwa 150 Personen aus einem "detention center" nahe der Front zu evakuieren. Das ist positiv, aber natürlich nicht ausreichend. Wir bemühen uns, UNHCR dabei zu unterstützen, dass Flüchtlinge und Migranten in den von den Kampfhandlungen betroffenen Regionen sofort aus diesen "detention centers" freigelassen werden. Wir fordern außerdem natürlich alle Seiten auf, ihre Verpflichtungen nach humanitärem Völkerrecht einzuhalten; dazu gehören insbesondere der Schutz und die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Gruppen.

Frage: Herr Burger, haben Sie eigene Kenntnisse oder Kenntnisse der Partnerstaaten über Waffenlieferungen, Waffenschmuggel aus den Nachbarländern Libyens nach Libyen?

Frau Einhorn, Deutschland hat auch immer wieder Waffen und Rüstung an die Nachbarländer Libyens verkauft - Ägypten, Algerien usw. usf. Gibt es da Endverbleibserklärungen, hat man Rüstung und Waffen an Ägypten und Algerien mit Endverbleibserklärungen verkauft?

Einhorn: Das kann ich schnell beantworten. Jede Genehmigung umfasst auch eine Endverbleibserklärung. Insofern gibt es in jedem Fall, in dem aus Deutschland Rüstungsgüter exportiert werden, auch eine Genehmigung zum Endverbleib.

Zusatzfrage: Haben Sie schon einmal in Algerien, Ägypten, Tunesien nachgeschaut, also kontrolliert, ob diese Endverbleibserklärungen eingehalten werden?

Einhorn: Sie sprechen die Post-Shipment-Kontrollen an. Diese existieren seit zwei Jahren. Da wurden bisher - ich zähle einmal - sechs Kontrollen durchgeführt: in Indien, Korea, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien, Malaysia und Brasilien; allesamt ohne Beanstandungen.

Zusatzfrage: Also nicht in Algerien, Tunesien, Ägypten?

Einhorn: In den von mir genannten Ländern.

Burger: Wir kennen entsprechende Berichte, ich habe aber keine eigenen Erkenntnisse des Auswärtigen Amts zu dem Thema, die ich hier vortragen könnte.

Frage: Frau Demmer, ich habe eine Frage zur Haltung der Bundesregierung in Bezug auf das jüngste Ölembargo gegen Iran. Die EU-Länder, allen voran auch die Bundesrepublik Deutschland, haben stets beteuert, dass sie zu dem Atomabkommen mit dem Iran stehen, obwohl die USA ausgestiegen sind. Wie ist diesbezüglich die aktuelle Haltung der Bundesregierung?

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat die von Ihnen angesprochene US-Ankündigung zur Kenntnis genommen. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern werden wir die Auswirkungen beobachten.

Wie Sie wissen, halten die Bundesregierung und die EU an dem Atomabkommen mit dem Iran fest. Dazu gehört auch, die nach EU-Recht und internationalem Recht weiterhin legalen Geschäftsbeziehungen mit dem Iran zu ermöglichen. Wir halten das Abkommen nach wie vor für ein wichtiges Instrument, um eine nukleare Bewaffnung des Iran zu verhindern; deshalb werden wir auch weiter für die vollständige Umsetzung eintreten. Denn bislang hat die IAEO die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch den Iran jeweils bestätigt.

Zusatzfrage: Gibt es eine aktuelle Stellungnahme seitens der Verantwortlichen der Bundesregierung?

SRS'in Demmer: Ich glaube, das hier war jetzt eine Stellungnahme.

Zusatz: Ich meine, dass man da eine Bedrohung sieht.

SRS'in Demmer: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass wir die Ankündigung der USA zur Kenntnis genommen haben, dass wir aber natürlich an dem Atomabkommen mit dem Iran festhalten.

Frage: Importiert die Bundesrepublik im Moment iranisches Öl, wenn ja, in welchem Umfang? Was bedeutet es, wenn es seitens der USA Sanktionen gegen Käufer iranischen Öls gibt?

Einhorn: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Rohöleinfuhren aus dem Iran spielen für Deutschland aktuell so gut wie gar keine Rolle. Insofern haben die Entscheidungen jetzt auch keinen relevanten Einfluss auf die Versorgungssicherheit in Deutschland. Der Anteil iranischen Öls an den deutschen Gesamtrohöleinfuhren betrug 2017 lediglich 0,9 Prozent und hat sich im Jahr 2018 noch einmal auf ein Drittel reduziert. Das ist also sehr, sehr wenig.

Frage: Können Sie noch kurz ausführen, was es genau heißt, die Auswirkungen zu beobachten? Worauf genau achtet man da - darauf, ob die Versorgungssicherheit in diesen Ländern gewahrt bleibt, oder was genau ist Ziel der Beobachtung?

SRS'in Demmer: Sie kennen das Bemühen der Bundesregierung und der EU, an diesem Atomabkommen festzuhalten. Ich kann auch noch einmal auf die Zweckgesellschaft INSTEX hinweisen, die sicherstellen soll, dass europäische Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Iran in Übereinstimmung mit EU-Recht und internationalem Recht fortführen können. Das ist uns wichtig; denn es geht uns darum, legitime Handelsbeziehungen zum Iran aufrechtzuerhalten und zu ermöglichen. Da liegt der Schwerpunkt bei INSTEX zunächst auf den Bereichen, die für die iranische Bevölkerung am wichtigsten sind, nämlich Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel. Langfristig soll dieses Instrument aber wirtschaftlichen Akteuren aus Drittstaaten offenstehen, die Handel mit Iran treiben wollen. Die EU-3-Staaten werden fortlaufend prüfen, wie dieses Ziel auch erreicht werden kann.

Zusatzfrage: Hat die US-Regierung Deutschland eigentlich vorab über diesen Schritt unterrichtet, oder kam das überraschend?

SRS'in Demmer: Das ist ja angekündigt gewesen.

Zusatzfrage: Öffentlich angekündigt. Aber gab es vorher schon intern irgendeine Unterrichtung?

SRS'in Demmer: Wir stehen mit den USA, mit unserem Partner jenseits des Atlantiks in ständigem Austausch. Über die internen Abstimmungsprozesse geben wir hier keine Auskunft.

Frage: Eine Frage an Herrn Burger zum Thema Ägypten: Haben Sie eine Bewertung zu dem Referendum, die über die Aussage vom letzten Mal hinausgeht?

Frau Demmer, hat die Kanzlerin mit Sisi beim letzten Telefonat auch über das Referendum gesprochen?

SRS'in Demmer: Über vertrauliche Inhalte solcher Telefongespräche geben wir keine Auskunft. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Bundeskanzlerin in solchen Gesprächen alle relevanten Themen anspricht.

Burger: Die Haltung oder die Einschätzung der Bundesregierung zum Inhalt dieser Verfassungsänderung hatte ich Ihnen hier ja bereits letzte Woche vorgetragen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Verfassungsänderung unmittelbar nach Abschluss des Referendums in Kraft getreten ist. Ansonsten habe ich dazu keine weitere Bewertung abzugeben.

Frage: Herr Burger, Lernfrage: Wie bewertet denn die Bundesregierung die jetzige Regierungsform in Ägypten? Was ist das für eine Regierungsform?

Burger: Sie möchten jetzt gerne, dass ich das auf ein Wort zusammenfasse; mache ich aber nicht. Ich habe dazu, was diese Verfassungsänderung für das Zusammenwirken der politischen Willensbildung, für Demokratie und Stabilität in Ägypten aus unserer Sicht bedeutet, hier letzte Woche vorgetragen. Darauf würde ich Sie gerne verweisen.

Zusatzfrage: Ich beziehe mich darauf, weil Sie sich hier in der Vergangenheit immer gewehrt haben, wenn es um eine Militärdiktatur ging - da wollten Sie sich nicht anschließen. Sie haben immer wieder die Demokratie erwähnt. Würden Sie noch von einer Demokratie reden?

SRS'in Demmer: Vielleicht kann ich hier jetzt noch einmal einspringen. Wir haben die uns bisher vorliegenden Informationen zur Kenntnis genommen und kommentieren die einzelnen Inhalte dieses Referendums erst einmal nicht.

Es ist aber natürlich wichtig, dass das ägyptische Volk auch zukünftig seinen politischen Willen frei zum Ausdruck bringen kann. Die Bundesregierung bringt in ihren Gesprächen mit der ägyptischen Führung daher auch stets zum Ausdruck, dass Rechtsstaatlichkeit und eine vielfältige und starke Zivilgesellschaft genauso wie Stabilität für eine gute Entwicklung des Landes von großer Bedeutung sind.

Burger: Ganz kurz, weil Sie die Frage direkt an mich gerichtet haben: Es ist natürlich Ihr gutes journalistisches Recht, komplexe Zusammenhänge auf ein einzelnes Wort zuzuspitzen. Aber ich habe letzte Woche versucht, dazu etwas Differenziertes zu sagen, und würde darum bitten, das zur Kenntnis zur nehmen.

Frage: Frau Demmer, wie wir wissen, hat die Kanzlerin Herrn Selensky nach Berlin eingeladen. Der Termin steht wahrscheinlich noch nicht fest - wenn doch, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn nennen. Welche Themen möchte die Kanzlerin mit dem zukünftigen ukrainischen Präsidenten besprechen? Eines der Themen ist wahrscheinlich der Minsk-Prozess, der in einer Sackgasse steckt. Hat die Bundeskanzlerin eine Idee, wie man diesen Prozess, diese Verhandlungen aus dieser Sackgasse herausführt?

SRS'in Demmer: Einen Termin kann ich Ihnen noch nicht nennen. Wie Sie wissen, geben wir Termine in der Regel am Freitag der Vorwoche bekannt.

Die Bundeskanzlerin hat mit Herrn Selensky telefoniert und ihm auch nochmals zu seinem Wahlerfolg gratuliert. Das Ergebnis dieser demokratischen Wahlen gebe ihm ein starkes Mandat. Beide haben die engen Beziehungen zwischen den beiden Staaten gewürdigt. Die Bundeskanzlerin hat unterstrichen, dass die Bundesregierung der Ukraine auf dem Weg zu Reformen und in ihrem Recht auf Souveränität und territoriale Integrität auch in Zukunft tatkräftig zur Seite stehen wird. Da ist natürlich der Minsk-Prozess ein wesentlicher Baustein.

Zusatzfrage: Die Kanzlerin beklagt aber auch immer wieder, dass dieser Prozess kaum vorangeht. Hat sie denn einen Vorschlag, wie man das ändern kann?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, stimmt sich Deutschland mit seinen Partnern in diesem Prozess fortwährend ab, um die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzutreiben. Denn wir sind einfach davon überzeugt, dass das der einzige Weg ist.

Zusatzfrage: Glauben Sie, dass das mit Herrn Selensky einfacher sein wird?

SRS'in Demmer: Die beiden haben telefoniert und sich einer guten Kooperation versichert.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage an das Auswärtige Amt: Es gibt ja den Vorschlag, das Normandie-Format um die USA und die EU-Kommission zu erweitern. Wie steht der Außenminister zu dieser Idee?

Burger: Ich kenne den Vorschlag ehrlich gesagt nicht. Deswegen kann ich ihn jetzt hier auch nicht kommentieren.

SRS'in Demmer: Aber ich kann vielleicht hinzufügen: Die Bemühungen um die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und die Beendigung des Konflikts in der Ostukraine auf vielen Ebenen werden auch von vielen politischen Akteuren betrieben. Wir stehen da mit allen möglichen Partnern und auf allen möglichen Ebenen im Gespräch. Das wird natürlich auch mit Akteuren aus den von Ihnen genannten Ländern erfolgen.

Zusatz: Also mit den USA und der EU-Kommission.

SRS'in Demmer: Grundsätzlich gibt es Bemühungen, den Minsk-Prozess voranzutreiben, und da sind wir mit vielen Akteuren im Gespräch, auch mit denen.

Zusatzfrage: Auch mit denen, die ich genannt habe?

SRS'in Demmer: Sie hatten die USA genannt, richtig?

Zusatz: Ja.

SRS'in Demmer: Ja.

Burger: Vielleicht noch einmal ergänzend: Das Normandie-Format ist ja eines, das schon seit einiger Zeit besteht, das sich aus unserer Sicht auch bewährt hat und im Übrigen bisher das einzige ist, das von allen Seiten akzeptiert worden ist. Natürlich stimmen wir uns daneben mit unseren engsten Partnern ganz eng über das Vorgehen auch in diesem Format ab.

Frage: Nur ganz kurz: Wann hat die Kanzlerin zuletzt mit Herrn Putin gesprochen, Frau Demmer?

SRS'in Demmer: Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das können wir aber bestimmt nachreichen.

Frage: Die Frage geht an das Gesundheitsministerium: Ich wollte mich erkundigen, wie der aktuelle Stand der Prüfung der möglichen Einführung einer Impfpflicht in Deutschland ist. Ist die Prüfung inzwischen vorangeschritten, gibt es ein Ergebnis? Der Ethikrat hat sich heute dazu geäußert und kritisiert, dass ihm die Debatte zu verkürzt ist. Gibt es da vielleicht eine Reaktion aus dem Gesundheitsministerium?

Berve-Schucht: Danke schön für die Frage. Ich kann Ihnen noch keinen neuen Sachstand von uns mitteilen. Der Minister hat ja angekündigt, dass er im Mai eigene Vorschläge machen wird, und das ist sozusagen weiterhin unser Stand.

Frage: Dann vielleicht noch einmal zu der Kritik des Ethikrats: Er kritisiert, dass bislang nicht ausgeführt wurde, wie eine Impfpflicht durchgesetzt werden könnte, was also die möglichen Sanktionen wären. Gibt es vielleicht schon Überlegungen im Ministerium, wie man sanktioniert?

Berve-Schucht: Wir können jetzt nicht einzelne Punkte herausgreifen und der Entscheidung des Ministers vorgreifen. Da muss ich Sie also um Verständnis bitten, dass Vorschläge von ihm kommen, wir aber im Moment dazu noch nichts - keine Details - mitteilen können.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium: Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Linnemann hat gesagt, er möchte keine CO2-Steuer haben. Wie steht das Umweltministerium dazu?

Haufe: Die Bundesumweltministerin hat sich zuletzt am Wochenende ganz ausführlich dazu geäußert, dass die CO2-Bepreisung eine sehr realistische Möglichkeit ist, den CO2-Ausstoß in Deutschland entsprechend den Vorgaben des Pariser Abkommens zu reduzieren. Daran hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Halten Sie es für möglich, dass Herr Linnemann sich durchsetzt?

Haufe: Das Wort ist ja heute schon oft gefallen: Die Regierung kommentiert nicht Diskussionen im politischen Raum unter Abgeordneten.

Zusatzfrage: Was sind denn aus Ihrer Sicht die wichtigsten Argumente für die CO2-Bepreisung?

Haufe: Erst einmal geht es darum, dass wir einen Weg finden müssen, dass Kohlendioxid und andere Treibhausgase entsprechend weniger ausgestoßen werden. Das ist natürlich über den Preis möglich, wie wir durch den Emissionshandel sehr gut wissen. Der Emissionshandel umfasst ja verschiedene Branchen, die bereits heute einen CO2-Preis zahlen, nämlich mit den CO2-Zertifikaten - mittlerweile auch effektiver, als das in den letzten Jahren gelaufen ist, weil der CO2-Preis für die Zertifikate sich durch die entsprechende Reform in der Europäischen Union verdoppelt bis verdreifacht hat. Deswegen gibt es Erfahrungen mit solch einer Bepreisung und genügend Erkenntnisse darüber, dass dann eben in verschiedenen Branchen und Wirtschaftsbereichen eine entsprechende Reduktion stattfindet. Andere Beispiele wie die Schweiz und Schweden, die Erfahrungen mit der CO2-Bepreisung haben, zeigen ebenfalls, dass der Treibhausgasausstoß zurückgeht, wenn man CO2 einen Preis gibt. Auf diesen Erfahrungen bauen wir auf; das ist auch wissenschaftliche Expertise bei den Forscherinnen und Forschern, die sich mit Klimawandel und mit wirtschaftlichen Fragen in diesem Zusammenhang beschäftigen.

Für uns ist natürlich wichtig, dass es eine soziale Ausgestaltung gibt und keine Verteuerung vor allen Dingen für die Menschen entsteht, die vielleicht ohnehin Probleme haben, die Kosten für Energie zu zahlen. Das ist das Maßgebliche, was die Bundesumweltministerin immer herausstellt: Wir brauchen eine CO2-Bepreisung, aber diese muss sozial ausgestaltet sein.

Einhorn: Ich möchte kurz etwas hinzufügen: Das BMWi plant aktuell, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit einem Sondergutachten zur CO2-Bepreisung zu beauftragen. Das bereiten wir aktuell vor. Insofern warten auch wir auf Ergebnisse aus diesem Gutachten, wie eine CO2-Bepreisung eventuell umzusetzen wäre.

Frage: Ich würde zu diesem Thema gerne etwas von Frau Demmer wissen: Die Kanzlerin hatte sich ja in ihrem Podcast zumindest für eine Diskussion über eine CO2-Bepreisung offen gezeigt. Könnten Sie dazu noch einmal etwas sagen und das etwas konkretisieren? Hat sie eine Idee, wie ein möglicher Ausgang dieser Diskussion aussehen sollte und wie diese Petition, die für die CDU-Seite ja durchaus eine Fortentwicklung darstellt, gegenüber entscheidenden Akteuren wie zum Beispiel Herrn Linnemann auch durch- und umgesetzt werden könnte?

Vom Wirtschaftsministerium wüsste ich gerne noch: Wann soll denn dieses Sondergutachten vorliegen? Gibt es da schon eine Vorstellung?

SRS'in Demmer: Es geht ja darum, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, mit dem die Klimaziele 2030 erreicht werden können. Zu den denkbaren Maßnahmen gehören sektorspezifische, aber auch sektorübergreifende Maßnahmen - darunter fällt unter anderem auch eine CO2-Bepreisung. Das alles ist Teil eines Diskussionsprozesses innerhalb der Bundesregierung, über den wir Sie ja hier immer wieder informieren. Es gibt ein Klimakabinett, das getagt hat und weiter tagen wird. Den Ergebnissen dieses Diskussionsprozesses kann ich hier naturgemäß nicht vorgreifen.

Einhorn: Zum Erscheinungsdatum oder zur Veröffentlichung des Gutachtens kann ich jetzt auch noch nichts sagen. Wie gesagt, wir sind gerade dabei, die Beauftragung vorzubereiten; insofern können wir jetzt noch nicht sagen, wann das abgeschlossen sein würde, wenn es denn beauftragt wäre.

Zusatzfrage: Aber Sie machen ja wahrscheinlich eine Zielvorgabe. Reden wir da über zwei Monate, ein halbes Jahr oder Ende der Legislaturperiode? Wenn man ein Gutachten in Auftrag gibt, sagt man dem Auftragnehmer ja in ungefähr, bis wann man gerne ein Ergebnis hätte.

Einhorn: Das ist richtig. Aber wie gesagt, wir haben es noch nicht in Auftrag gegeben; vielmehr läuft jetzt die Vorbereitung des Auftrags. Wir haben vor, das in Auftrag zu geben.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Einhorn: Ich kann Ihnen dazu jetzt keine weiteren Details nennen.

Frage: Das irritiert mich jetzt auch ein bisschen. Wenn ich richtig mitzähle, gibt es jetzt drei Gutachten zur CO2-Bepreisung, von denen zumindest zwei im Klimakabinett besprochen werden sollen. Gibt es noch weitere Gutachten, die geplant sind? Das Umweltministerium hat da ja vielleicht einen Überblick: Wann sollen die beiden Gutachten, die schon beauftragt sind - also die Gutachten von RWI und Edenhofer - denn vorliegen? Will man dann mit einer Entscheidung noch länger warten, bis das Wirtschaftsministerium dann auch sein Gutachten hat, oder wie soll man sich das vorstellen?

Haufe: Zum Gutachten von Herrn Edenhofer kann ich jetzt nichts sagen, das ist ja im Kanzleramt beauftragt worden.

Zusatzfrage: Vielleicht kann Frau Demmer etwas dazu sagen?

Haufe: Ansonsten geht es jetzt, denke ich, nicht darum, auf irgendetwas zu warten. Die CO2-Bepreisung ist als Thema im Klimakabinett terminiert, und der Wissensstand dazu wächst eigentlich von Woche zu Woche. Ich sehe keinen Grund, warum wir jetzt warten sollten. Es gibt vor der Erörterung im Klimakabinett Gutachten und es gibt auch nach der Erörterung Gutachten. Das Thema ist eines der Themen, die momentan in der Bundesregierung intensiv besprochen werden, und je mehr Wissenszuwachs es da gibt, umso besser; es gibt jetzt aber keinen Grund, auf irgendetwas zu warten. Wie gesagt, das ist terminiert.

Zusatzfrage: Ist es denn so, dass das Wirtschaftsministerium zu dieser Frage auch ohne das Gutachten entscheidungsfähig ist?

Einhorn: Klar ist: Wir wollen die Ergebnisse des Gutachtens dann natürlich so schnell wie möglich haben, weil das ja ein Thema ist, das aktuell diskutiert wird. Das ist aber ein wissenschaftlicher Prozess, da kann man jetzt nicht irgendwelche Schranken setzen. Natürlich, wir sind zu diesem Thema im Austausch - auch jetzt schon.

Frage: Herr Haufe, für wann ist dieses Thema denn im Klimakabinett terminiert, wenn es bereits terminiert ist?

Haufe: Ich habe den genauen Tag jetzt nicht vorliegen. Das reichen wir gerne nach.

SRS'in Demmer: Das Thema wird in den folgenden Klimakabinettssitzungen Thema sein, darauf hat man sich geeinigt.

Zusatzfrage: Ja genau, bloß wenn es bereits terminiert ist, scheint es ja einen genaueren Termin als "irgendwann in der Zukunft" zu geben, und den hätte ich gerne.

Haufe: Es gibt einen gewissen Ablauf von Themen, den können wir Ihnen gerne liefern.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und auch an das BMZ. Es geht um die Resolution zum Thema sexuelle Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten, die gestern Abend in New York verabschiedet wurde. Es sind sich ja alle darüber einig, dass die Resolution das eine ist und die Umsetzung vermutlich wichtiger und das andere ist. Ich würde gerne von beiden Ministerien wissen, was getan wird, um diese Resolution nun praktisch umzusetzen.

Burger: Sie haben völlig recht, der Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt in Konflikten ist kein neues Thema, und es gibt dazu schon Resolutionen. Entscheidend ist, dass diese Resolutionen auch umgesetzt werden, und einer der Schwerpunkte dieser jüngsten Resolution 2467 ist eben just, die Umsetzung der Beschlüsse der Vereinten Nationen zu diesem Thema zu stärken.

Dazu dient beispielsweise eine neue Regelung zum Thema Rechenschaftspflicht/Accountability, das heißt, eine verbesserte Überprüfung der Einhaltung von Verpflichtungen nach den Resolutionen durch die Konfliktparteien, und die Verantwortlichen sollen auch durch die Möglichkeit von Sanktionen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus setzt die Resolution zum ersten Mal einen Schwerpunkt auf die Rechte und Bedürfnisse der Überlebenden, also den sogenannten opferorientierten Ansatz. Wir lenken den Fokus erstmals auch auf die Rechte und Bedürfnisse von Müttern und deren Kindern, die aus Vergewaltigung geboren werden. Ferner erkennen wir mit dieser Resolution zum ersten Mal an, dass Jungen und Männer in Konfliktkontexten auch Opfer sexueller Gewalt werden. Wir haben darüber hinaus zum ersten Mal die Feststellung, dass sexuelle Gewalt Teil der Ziele, Ideologie und auch Taktik von terroristischen Gruppen ist.

Um die Umsetzung zu stärken, wird in dieser Resolution auch die Rolle der Zivilgesellschaft gestärkt. Die Arbeit von Frauenrechtsorganisationen, die sich ja auf lokaler Ebene für Geschlechtergleichstellung und für die Beteiligung von Frauen an politischen und gesellschaftlichen Prozessen einsetzen, wird ausdrücklich anerkannt. Es sollen auch Berichte - zum Beispiel der jährliche Bericht des UN-Generalsekretärs - durch die systematische Sammlung und Aufarbeitung von umfassenden und verlässlichen Daten zu sexueller Gewalt in Konflikten analytischer und aussagekräftiger werden, weil es dort bisher an einer allgemein anerkannten, aussagekräftigen Datenbasis mangelt. Wir stärken auch die existierenden UN-Institutionen und Akteure bei der Umsetzung, zum Beispiel das Büro der Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikte. Außerdem wird der UN-Generalsekretär aufgefordert, sogenannte Women's Protection Advisers in UN-Friedensmissionen zu entsenden, die dort vor Ort die Umsetzung der Verpflichtungen durch die Konfliktparteien überprüfen sollen.

Sie sehen also: Es gibt eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen, die in dieser Resolution vorgesehen werden, die just die Umsetzung - an der es bisher hapert - dieser Verpflichtungen stärken und überwachen sollen.

Zusatzfrage: Zum einen hatte ich auch das BMZ gefragt und zum anderen hätte ich dann noch eine Nachfrage.

Rietschel: Ich kann Ihnen jetzt nicht genau Auskunft geben, was wir aufgrund der Resolution jetzt noch anders machen, aber das Thema ist uns schon seit Langem in der Arbeit, auch in den einzelnen Partnerländern, immer ein Anliegen. Unter anderem hat der Minister das bei der Vorstellung des Weltbevölkerungsberichtes vor zwei Wochen noch einmal bestärkt. Er hat dort auch noch einmal auf die Familienplanungsinitiative hingewiesen, die wir mit einem hohen Betrag unterstützen. Bei dieser Initiative geht es eben auch genau darum, Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen, auch indem sie durch einen stärkeren Zugang zu Verhütungsmitteln konkret in den Partnerländern unterstützt werden, um eine freie Entscheidung für die Familienplanung sicherzustellen.

Zusatzfrage: Meine Nachfrage bezieht sich auf eine Kritik des Abgeordneten Lechte, der immerhin Vorsitzender im VN-Ausschuss ist - er beklagte gestern eine falsche Prioritätensetzung. Auch dazu würde mich die Meinung der beiden Ministerien interessieren. Heiko Maas hat gestern in seiner Rede UN Women mehrfach als wichtige Säule der Initiative von gestern Abend zitiert, und Herr Lechte stellt fest, dass die Bundesregierung, dass Deutschland UN Women im Rahmen der humanitären Hilfe bisher mit keinem einzigen Cent unterstützt hat. Ich würde gerne wissen, ob das stimmt, und wenn ja, wie das dazu passt, dass hier Prioritäten gesetzt werden.

Burger: UN Women war einer unserer engsten Partner bei diesem Resolutionsprojekt, also der Resolution, die gestern verabschiedet wurde. Wir haben auch gemeinsam mit UN Women und Großbritannien gestern Nachmittag das Pledging-Event zum bevorstehenden 20. Jahrestag der Resolution 1325 organisiert. Im Übrigen hat die Bundesregierung UN Women - ich bitte das BMZ um Entschuldigung, dass ich diese Zahl schon einmal nenne - seit 2015 mit über 28 Millionen Euro aus den Haushalten des BMZ und des AA gefördert, allerdings - das ist korrekt - nicht für humanitäre Hilfe, sondern im Rahmen von Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierung. Das liegt aber daran, dass UN Women der Bundesregierung bisher keine Projekte mit klar humanitärer Zielsetzung vorgeschlagen beziehungsweise sie beantragt hat. Es ist also durchaus vorstellbar, dass wir in Zukunft auch humanitäre Projekte von UN Women fördern. Bisher ist das also auch deswegen nicht der Fall gewesen, weil UN Women in diesem Bereich überhaupt erst seit Kurzem tätig ist und uns seither noch keine solchen Projekte vorgeschlagen hat.

Frage: Herr Burger, wie schätzen Sie die Umsetzungschancen dieser Resolution ein? Es heißt, dass die USA, China und Russland ein Veto angekündigt hätten. Ist Ihnen das an sich bekannt? Stimmt es, dass die USA sich an dem Wort "gender" in der Resolution stören und dass die Russen und die Chinesen die Monitoringstelle, die in Ihrer Resolution vorgesehen ist, ablehnen?

Burger: Richtig ist, dass die Verhandlungen für diese Resolution nicht einfach waren. Wir sind deswegen sehr froh, dass es trotzdem gestern gelungen ist, die Resolution zu verabschieden, denn aus unserer Sicht sind viele wichtige Elemente darin enthalten. Wir haben mit einer ganz großen Koalition von Staaten aus Europa und anderen Kontinenten sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen gearbeitet. Ja, wir bedauern, dass einige Elemente, die wir und andere uns gewünscht hätten, dort nicht ausdrücklich genannt sind. Gleichzeitig ist aber auch klar: Die Resolution nimmt gleich in ihrem ersten Absatz Bezug zu allen bereits bestehenden Resolutionen des Sicherheitsrats, wir haben also keine inhaltlichen Abstriche von früheren Positionen gemacht.

Der Außenminister hat gestern auch gesagt: Die Arbeit fängt jetzt erst an. Eine Erfahrung der letzten 20 Jahre ist, dass die Umsetzung in diesem Bereich eben kein Selbstläufer ist, sondern wir da weiter ganz intensiv dranbleiben müssen.

Frage: Am Freitag will sich die Deutsche Bank im Rahmen der Mitteilung ihrer Quartalsbilanz äußern. Erwarten Sie, dass da auch etwas zu Plänen über eine Fusion mit der Commerzbank gesagt wird, oder haben Sie vielleicht sogar schon Kenntnis, dass diesbezüglich Entscheidungen gefallen sind?

Kolberg: Dazu kann ich nur das sagen, was wir hier immer wieder sagen: Das ist eine Entscheidung von zwei privatwirtschaftlichen Unternehmen, die wir hier nicht kommentieren.

Frage: Ist die Bundesregierung eigentlich in irgendeiner Form in diese Gespräche eingebunden?

Kolberg: Ich sage es noch einmal: Wir kommentieren hier nicht privatwirtschaftliche Entscheidungen. Wir haben hier zu diesem Punkt wirklich mehrfach und immer wieder vorgetragen, und da habe ich nichts zu ergänzen.

Frage: Zum Stichwort Waldbrandgefahr: Es gab von Herrn Ziebs, dem Präsidenten des Feuerwehrverbandes, heute Morgen ja Ideen dazu. An Frau Petermann und Herrn Fähnrich: Mir ist klar, dass der Katastrophenschutz Ländersache ist, aber trotzdem würde mich interessieren, ob es in dieser Hinsicht ein Bundeskonzept gibt. An das BMVg: Was kann da beigesteuert werden? Diesbezüglich ist ja auch von Löschflugzeugen beziehungsweise - hubschraubern die Rede.

Petermann: Ich kann es gerne dennoch einmal darstellen: Das in Deutschland etablierte Notfallvorsorge- und -hilfeleistungssystem funktioniert aus unserer Sicht sehr gut, gerade auch was den Brandschutz angeht. Es ist so, dass der Katastrophenschutz, wie Sie schon sagten, Angelegenheit der Länder ist, und der Brandschutz Angelegenheit der Kommunen.

Der Bund hat eine ganz schmale Zuständigkeit nur für den Zivilschutz, also für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Weil wir aber im Spannungs- und Verteidigungsfall auf die Ressourcen der Länder und Kommunen zurückgreifen müssen, unterstützen wir die Länder und Kommunen mit Ausrüstung. Das heißt, der Bund ergänzt auch beim Brandschutz, zum Beispiel mit einem Schlauchwagen Katastrophenschutz, einem allradbetriebenen Spezialfahrzeug, das Löschwasser über eine Strecke von 2000 Metern fördern kann und sich daher zum Beispiel für die Waldbrandbekämpfung gut eignet. Davon sind bundesweit zurzeit 400 Fahrzeuge vorhanden. Der Deutsche Bundestag hat auch zusätzliche 100 Millionen Euro für die Jahre 2019 bis 2022 bewilligt, um Ausstattung für den Katastrophenschutz und die Brandschutzbekämpfung zu beschaffen. Darüber hinaus verfügt die Bundespolizei über zwölf "Super Puma" und sechs Löschmittelbehälter von je 2000 Litern. Bei Waldbrandgefahr oder bei Waldbränden steht im Wege der Amtshilfe auch die Bundeswehr zur Verfügung.

Fähnrich: Die Bundeswehr unterstützt, wie schon angekündigt, auf Anfrage der Feuerwehren und Behörden in den entsprechenden Gebieten. Das macht sie nur dann, wenn die zuständigen Hilfskräfte nicht mehr in der Lage sind, den Brand zu löschen beziehungsweise genug Material und Personal an den Punkt zu bekommen, wo sie es brauchen. Wie macht sie es? - Mit Hubschraubern, das wurde angesprochen. Die Bundeswehr verfügt aber nicht über eigene Löschhubschrauber; vielmehr sind das Hubschrauber der Bundeswehr, und zwar sowohl große als auch Kleine. Der CH-53, der heute schon angesprochen wurde, ist ein Element davon. Der bekommt einen Wassertank und wird dann eingesetzt.

Wir halten diese Fähigkeiten also nicht speziell vor, sondern wir unterstützen dann, wenn es gebraucht wird. Das machen wir aktuell in Thüringen und in Niedersachsen. Um eine Zahl zu nennen: Im letzten Jahr - da ging es im gleichen Zeitraum los -, von April bis September 2018, waren es über 5500 Stunden, die die Bundeswehr im Rahmen dieser Hilfe geleistet hat.

Frage: Ich habe noch eine Frage zur Reise von Bundesminister Altmaier nach China. So wie ich das verstanden habe, ist der Reisezeitraum morgen bis übermorgen beziehungsweise vom 25. bis 27. April, und es geht in Peking um die neue Seidenstraße - "One Belt, One Road". Welche Haltung nimmt der Minister generell in dieser Frage ein? Wo sind wir auf der Skala zwischen "Das finden wir prima, wir kooperieren und profitieren" auf der einen Seite und "Das ist Neokolonialismus und das müssen wir distanziert betrachten" auf der anderen Seite? Irgendwo dazwischen steht die Bundesrepublik ja.

Einhorn: Erst einmal: Es ist richtig, Herr Altmaier wird für Deutschland am Freitag, dem 26. April, an der Seidenstraßen-Konferenz in Peking teilnehmen, und er wird dort auch bilaterale Gespräche mit chinesischen Regierungsvertretern sowie auch europäischen Teilnehmern, die an der Konferenz ebenfalls zahlreich teilnehmen, führen.

Was die Konferenz selbst betrifft: Da geht es ja um den Infrastrukturausbau im Rahmen der Seidenstraßen-Initiative Chinas. Wir sehen, dass es ein sehr wichtiges Thema ist, dass Europa und China beim Infrastrukturausbau zusammenarbeiten. Uns ist wichtig, dass dabei auch die internationalen Standards eingehalten werden, also Sozial-, Umwelt-, Menschenrechts- und Ausschreibungsstandards. Das ist bei der Seidenstraßen-Initiative aus unserer Sicht noch nicht in jedem Fall gegeben und bisher noch unzureichend. Deshalb wird Minister Altmaier sich dort auf der Konferenz zu diesem Thema für den europäischen Ansatz zur fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit beim Ausbau der interkontinentalen Infrastruktur einsetzen und dafür gegenüber den Partnern werben.

Zu China allgemein - auch darauf zielte Ihre Frage ja ab -: Wir sehen natürlich, dass China ein sehr enger und chancenreicher Partner, aber auch ein Konkurrent für Deutschland und Europa, für unsere Wirtschaft, darstellt. Deshalb - und in diese Richtung gehen ja auch die Arbeiten der vergangenen Monate und Jahre - brauchen wir eine klare strategische Ausrichtung gegenüber China, und auch das wird dort natürlich ein Thema sein. Wir wollen, dass unsere wirtschaftspolitischen Interessen bei dieser Initiative und bei anderen chinesischen Initiativen auch berücksichtigt werden. Vor allem ist wichtig, dass den Worten und den Zusagen, die wir von chinesischer Seite schon öfter gehört haben und die jetzt auch beim EU-China-Gipfel wieder gefallen sind, auch konkrete Taten von chinesischer Seite folgen, zum Beispiel was den vielmals angesprochenen Joint-Venture-Zwang, den Zugang zum chinesischen Markt usw. angeht.

Zusatzfrage: Vor zwei Jahren, beim ersten Mal, gab es keine Unterschrift unter das Abschlusskommuniqué. Wie optimistisch sind Sie, dass es diesmal klappt?

Einhorn: Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Das treiben dann wahrscheinlich die chinesischen Partner dort voran, deren Konferenz das ist.

Frage: Können Sie etwas zu dem anscheinend für Montag geplanten Termin im Bundeskanzleramt mit sechs Balkan-Staats- und Regierungschefs sagen, bei dem es um den Einfluss von China in der Region gehen soll?

SRS'in Demmer: Sie sprechen von dem Balkantreffen am 29. April, richtig? Dazu hatten wir Ihnen ja den Termin mitgeteilt. Über den genauen Ablauf kann ich Ihnen auch heute noch nichts sagen. Ich kann Ihnen aber so viel sagen, dass für die Kanzlerin und Präsident Macron, die ja die Einladenden sind, Stabilität und die gute Entwicklung in der Region von großer Bedeutung sind und dass sie mit den Gästen über die besonderen Herausforderungen in der Region diskutieren möchten, insbesondere über die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo.

Zusatzfrage: Auf welche Initiative hin ist das Treffen entstanden?

SRS'in Demmer: Sie kennen ja das Format der Balkankonferenz. Der Bundeskanzlerin ist das Thema wichtig, dem französischen Präsidenten ebenso, und jetzt gibt es eben ein Treffen in Berlin, weil der Balkan für die Bundesregierung genauso wie für den französischen Präsidenten ein wichtiges Thema ist.

Frage: Frau Demmer, nur ganz kurz: Wird die Veränderung von Grenzen Gegenstand der Beratungen bei der Konferenz sein?

SRS'in Demmer: Ich kann jetzt natürlich den Diskussionen dieses Treffens nicht vorgreifen, aber grundsätzlich gilt weiter: Die Bundesregierung steht Grenzveränderungen, soweit sie Risiken für die Stabilität in der Region bergen, als Teil einer Lösung skeptisch gegenüber.

Frage: Ich hätte noch einmal eine Frage zu Rüstungsexporten in die Golfregion. Der Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate hat heute in einem Interview mit der dpa darauf bestanden, dass Deutschland getätigte Verträge einhalte und Waffen liefert. Frau Demmer, vor etwa einem Monat hat es einen Kompromiss zu neuen Richtlinien gegeben. Nun scheinen die in Frage gestellt zu sein. Inwiefern haben die noch bestand und inwiefern sind die überhaupt praktikabel?

SRS'in Demmer: Ich habe der sehr ausführlichen Pressekonferenz zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Auf welche beziehen Sie sich dabei?

SRS'in Demmer: Auf die, auf die auch Sie sich beziehen. Es gab eine Pressemitteilung am 28. März, also wird die Pressekonferenz am 29. März gewesen sein.

Zusatzfrage: Für Sie haben die Regelungen, die da getroffen worden sind, also Bestand?

SRS'in Demmer: Wie Sie wissen, gibt es bei dem Thema auch Beschränkungen - alles, was im Bundessicherheitsrat beschlossen wird, unterliegt der Geheimhaltung. Wir haben damals über den Teil Auskunft gegeben, über den wir Auskunft geben konnten, weil er zwischen den Bundesministern getroffen worden war. Es gibt aber auch nichts darüber hinaus.

Frage: Im Rahmen der damaligen Pressekonferenz wurde eine Frage nicht geklärt, deswegen frage ich das jetzt: Namentlich genannt wurden Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabische Emirate. Ist das die Liste der Länder, die die Bundesregierung als direkt am Jemenkrieg beteiligte ansieht?

SRS'in Demmer: Auch über diese Liste haben wir hier vielfach gesprochen. Diese Diskussion möchte ich hier nicht fortsetzen.

Zusatz: Es gab nie eine Antwort, wie diese Liste aussieht. Da jetzt zum ersten - - -

SRS'in Demmer: Herr Seibert hat hier diverse Antworten zu diesem Thema gegeben.

Zusatzfrage: Es wurde nie eine Antwort gegeben, welche Länder auf dieser Liste stehen. - Ich stelle jetzt eine logische Frage. Da im Zusammenhang mit der Liste jetzt erstmals zwei Länder genannt worden sind, lautet die einfache Frage: Ist das die Liste?

SRS'in Demmer: Wie gesagt, zu diesem gesamten Themenkomplex haben wir hier so oft Auskunft gegeben, und ebenso über die Anschlussfrage, die Sie gestellt haben.

Zusatz: Kein einziges Mal.

SRS'in Demmer: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: An das BMAS zum Gesetzesvorhaben, Kinder für Sozialhilfeempfänger erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro heranzuziehen: Können Sie die Gesamtkosten dieser Reform beziffern?

Ehrentraut: Es ist richtig, dass wir planen, Kinder von Eltern zu entlasten, die pflegebedürftig sind - das ist ja eine Festlegung im Koalitionsvertrag. Allerdings gibt es noch keine finale Fassung eines Gesetzentwurfs - wir sind da dran -, und deshalb kann ich heute auch noch keine Details bestätigen.

Frage: Noch einmal zurück zur Kerosinbesteuerung: Herr Kolberg, können Sie uns die Position des BMF nennen? Frau Einhorn, wie ist die Position des BMWi? Wie finden Sie den Vorschlag beziehungsweise die Forderung nach der Beendigung der Steuerbefreiung der Flugkonzerne, die jetzt selbst im konservativen politischen Raum angekommen ist? Herr Haufe, fände Ihr Ministerium eine Kerosinbesteuerung hilfreich?

Kolberg: Wir haben uns ja eben schon zum Thema Klimaschutzziele geäußert und gesagt, dass die Maßnahmen, die wir in dem Bereich ergreifen wollen, gerade im Klimakabinett erörtert werden. Den Ergebnissen kann ich hier nicht vorgreifen. Für uns ist wichtig, dass wir ein wirksames und sinnvolles Gesamtpaket erhalten, und das werden wir dann vorstellen, wenn es vorliegt.

Zusatz: Das habe ich ja nicht gefragt. Ich will Ihre Position zur Kerosinbesteuerung wissen.

Kolberg: Das ist das, was ich Ihnen im Moment sagen kann. Wir erörtern im Moment alle Maßnahmen zum Klimaschutz im Klimakabinett, und wir werden ein Gesamtpaket vorstellen, wenn wir ein Ergebnis gefunden haben.

Einhorn: Dem kann ich mich nur anschließen.

Haufe: Momentan ist es ja so, dass die Luftbranche im Emissionshandel inbegriffen ist; sie muss ja CO2-Zertifikate zahlen, damit sie ihren CO2-Ausstoß entsprechend abgilt. Zusätzlich haben wir eine Luftverkehrssteuer in Deutschland. Was die Kerosinsteuer betrifft, so ist das immer so eine Sache - das ist ein Thema, mit dem man sich letztlich international befassen muss, so wie wir uns auch die Regeln innerhalb des Luftverkehrs mit einer gewissen Betrachtung, die über das Land hinausgeht, anschauen müssen, weil Flugzeuge eben um die Welt herumfliegen.

Wir werden schauen, was wir im Flugsektor weiter für eine Entwicklung haben. Ich kann jetzt keine genaue Positionierung zur Kerosinsteuer abgeben. Wir haben gerade CORSIA verabschiedet; das ist ja das weltweite Abkommen, mit dem sich die Flugzeugbranche verpflichtet, CO2-Minderungen vorzunehmen. Da hätten wir uns als Deutschland einen wesentlich ambitionierteren Ansatz vorgestellt, aber immerhin: Es gibt jetzt endlich ein weltweites Verfahren, das regelt, wie die Luftbranche CO2 einsparen will, und das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zusatzfrage: Man könnte die entsprechenden Regeln ja im innerdeutschen Flugverkehr einführen. In Holland und in Norwegen gibt es ja auch schon nationale Kerosinsteuern. Daher noch einmal die Frage: Fänden Sie das sinnvoll?

Frau Thomas, wie sieht die Haltung des Verkehrsministeriums zur Kerosinsteuer aus?

Thomas: Zu Steuern müssen Sie sich an das zuständige Fachressort wenden.

Haufe: Wir reden hier ja über die CO2-Bepreisung, und wir versuchen in der Bundesregierung ja gerade zu erörtern, wo CO2-Bepreisung sinnvoll ist. Da sind jetzt verschiedene Sektoren im Gespräch - der Verkehr ist auch im Gespräch. Das ist der jetzige Stand dazu. CO2-Bepreisung ist aus unserer Sicht sinnvoll, und wo wir das am besten anwenden können, werden wir im Klimakabinett und dann, wenn es darum geht, besprechen. Da ist jetzt erst einmal kein Sektor ausgenommen.

Zusatzfrage: Aber die Frage ist ja, ob Sie die Kerosinbesteuerung sinnvoll finden. Sie haben ja gerade das Thema gewechselt.

Haufe: Kerosinbesteuerung ist ja eine Form von CO2-Bepreisung. Das wäre ja indirekt eine Form, einen fossilen Kraftstoff, der kohlenstoffbasiert ist, zu besteuern. Das ist also durchaus unter dem großen Komplex CO2-Bepreisung zu sehen.

Frage: Eine Frage an das Arbeitsministerium zur Rente mit 63. Sie kennen die Kritik der Arbeitgeber. Wie Herr Kampeter sagt, stellen die hohen Zahlen, die inzwischen Fakt sind, eine Hypothek in Sachen Fachkräftemangel dar. Ich würde gerne Ihre Reaktion und die Antwort auf die Frage hören, ob Sie die zu erwartenden Zahlen ursprünglich schlichtweg zu niedrig angesetzt hatten.

Ehrentraut: Die vorgetragene Kritik ist nicht neu, das wissen Sie auch. Der Vorwurf, dass die Bundesregierung die Zahlen unterschätzt hätte, ist nicht haltbar. Wir haben immer gesagt, dass die Zahlen im erwartbaren Rahmen liegen. Im Gesetzentwurf sind Zahlen von 200 000 ausgewiesen, hinzu kam im parlamentarischen Verfahren durch die Ausweitung der Wartezeiten noch einmal eine Gruppe von 40 000.

Grundsätzlich ist zu sagen: Die Rente mit 63 honoriert jahrzehntelange Arbeit. Hinsichtlich des Fachkräftemangels ist zum einen zu sagen, dass die Rente mit 63 langfristig eine Rente mit 65 sein wird; denn jedes Jahr müssen Rentner, die mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, zwei Monate länger arbeiten. Die Zahlen sprechen auch dafür, dass die Rente mit 63 Arbeit im Alter nicht verhindert. Ganz im Gegenteil, die Zahlen sind eher positiv: Ein immer größerer Anteil der 60- bis 65-Jährigen arbeitet auch im Alter, vielfach auch in sozialversicherungspflichtigen Jobs.

Vorsitzende Wefers: Frau Demmer hat noch eine Nachlieferung.

SRS'in Demmer: Genau, und zwar für den Kollegen: Das letzte Telefonat, das die Kanzlerin mit Präsident Putin geführt hat, über das wir Sie informiert haben, war am 28. Dezember.

Zusatzfrage: Und das letzte, über das Sie uns nicht informiert haben?

SRS'in Demmer: Das ist das, was ich Ihnen jetzt sagen kann; das ist unsere Nachlieferung.

Vorsitzende Wefers: Herr Haufe kann auch noch etwas nachliefern.

Haufe: Genau. Das Gutachten, das das Bundesumweltministerium zur CO2-Bepreisung in Auftrag gegeben haben, wird im Sommer vorliegen. Ich kann Ihnen aber kein genaues Datum nennen.

Frage: Frau Demmer, ist das Thema CO2-Bepreisung dadurch, dass das Wirtschaftsministerium kein Datum nennen kann, damit jetzt erst einmal auf unbestimmte Zeit vertagt?

SRS'in Demmer: Da war ich jetzt unaufmerksam. Wir haben hier doch ganz lange über CO2-Bepreisung, das Klimakabinett und den Diskussionsprozess, den es dazu gerade in der Bundesregierung gibt, gesprochen. Wo ist jetzt Zweifel aufgekommen, dass wir irgendetwas rechtzeitig schaffen?

Zusatzfrage: Weil das Wirtschaftsministerium gesagt hat, dass es jetzt erst einmal ein Gutachten in Auftrag geben wird, aber nicht weiß, wann das vorliegt. Deswegen die Frage: Ist das Thema CO2-Bepreisung damit jetzt auf unbestimmte Zeit - - -

SRS'in Demmer: Sie schließen jetzt an eine halbstündige Debatte, die wir eben geführt haben, noch einmal an.

Zusatz: Beantworten Sie doch einfach die Frage, dann haben wir es zu Ende erörtert.

SRS'in Demmer: Wie gesagt, es gibt das Bestreben, dort bis Ende des Jahres zu einer Lösung zu kommen. Sie können sicher sein, dass die gesamte Bundesregierung mit voller Kraft an der Umsetzung dieses Zieles, das wir hier jetzt ja ausführlich diskutiert haben, arbeitet.

Haufe: Es hängt jetzt doch wirklich nicht davon ab, ob nun alle Gutachten zu einem gleichen Zeitpunkt vorliegen. Wenn wir ein neues Bepreisungssystem erörtern, ist doch unsere Aufgabe als Bundesregierung, uns einen möglichst guten Wissensstand zu holen. Das machen wir auf unterschiedliche Art und Weise. Wir sind für verschiedene Bereiche zuständig. Für diese verschiedenen Bereiche holen wir uns Expertise, um eine mögliche CO2-Bepreisung zu erörtern und auszuloten. In diesem Stadium sind wir, und als nächstes wird das dann im Klimakabinett besprochen werden - wahrscheinlich noch nicht am 29. Mai, wenn das Klimakabinett zum nächsten Mal tagen wird, aber dann eben in den Folgesitzungen. Das ist der Stand, und da würde ich jetzt noch einmal zurückweisen wollen, dass wir hier jetzt irgendetwas anhalten. Wir gehen einfach unserer Aufgabe nach.

SRS'in Demmer: Weil Sie gerade so zweifelnd gucken: Die Mitglieder des Kabinettsausschusses Klimaschutz, wie er formell heißt, haben sich gemeinsam darauf verständigt, dass auch das Thema CO2-Bepreisung dort besprochen werden wird.

Frage: Herr Haufe hat jetzt gesagt, es sei nicht notwendig, dass die Gutachten vorliegen, um das Thema zu behandeln und zu beschließen.

Haufe: Das habe ich so nicht gesagt.

Frage: Dass man darauf nicht warten müsste, waren Ihre Äußerungen. - Da würde mich jetzt interessieren: Sieht das Wirtschaftsministerium das genauso? Sehen Sie sich zu einer Entscheidung über eine CO2-Bepreisung in der Lage, bevor Ihr Gutachten vorliegt, oder ist das für Sie eine Voraussetzung für diese Entscheidung?

Einhorn: Klar ist doch - so wie der Kollege das eben auch gesagt hat -: Damit sich jeder sein Bild machen kann, geben wir unter Umständen Gutachten zu bestimmten Themen in Auftrag. Das ist jetzt in diesem Fall vorgesehen. Ich habe auch schon gesagt: Wir wollen, dass das Ergebnis so schnell wie möglich vorliegt, müssen den Wissenschaftlern aber natürlich auch die Zeit lassen, ordentliche und fundierte Aussagen treffen zu können. Frau Demmer hat gerade gesagt, wie der grobe Zeithorizont aussieht. Ich kann heute noch kein Datum nennen; das kann das BMU für das andere Gutachten ja auch nicht. Aber klar ist doch: Wir sind an dem Thema dran und werden das jetzt nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben; das hat niemand vor.

Frage: Aber noch einmal: Sie wollen erst darüber reden, wenn Ihr Gutachten vorliegt; das Gutachten haben Sie aber noch nicht beauftragt, und Sie haben auch noch keine Vorstellung über den Zeitpunkt, zu dem es vorliegen soll. Habe ich das jetzt richtig aus Ihren bisherigen Antworten zusammengefasst?

Einhorn: Nein, meine Antwort ist so, wie ich es Ihnen gesagt habe. Ich habe auch vorhin schon gesagt: Natürlich reden wir über das Thema schon. Das Thema ist jetzt ja nicht plötzlich aufgepoppt und war vorher noch nie da; vielmehr gab es auch vorher schon Überlegungen zur CO2-Bepreisung. Wir geben natürlich ein Gutachten in Auftrag, um dann die Aussagen und die Ergebnisse dieses Gutachtens in unseren Bewertungsprozess und in die weitere Arbeit einzubringen. Sonst würde das ja keinen Sinn machen.

Frage: Ich habe eine Frage zu einer Initiative zum Thema Vorgehen gegen Verbreitung extremistischer Gewalthandlungen im Internet, die gemeinsam von Neuseeland und Frankreich gestartet wurde. Das Ganze hat als Reaktion auf die Verbreitung des dortigen Anschlags den Titel "Christchurch Call". Es ist wohl ein Gipfeltreffen im Mai geplant, zu dem auch andere Staats- und Regierungschefs eingeladen sind. Daher die Frage: Ist auch Deutschland an dieser Initiative irgendwie beteiligt, wurde Deutschland gefragt, ist Deutschland im Mai an diesem Gipfeltreffen beteiligt, hat man Interesse an diesem Thema?

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht noch einmal wiederholen, was wir hier schon zu Christchurch gesagt haben: Das war eine Tat, die uns alle sehr erschüttert hat, und es ist immer noch schwer zu ertragen, dass durch diese rassistische Tat eines Einzelnen so viele unschuldige Menschen ums Leben gekommen sind.

Was diese Initiative betrifft, so habe ich die heute Morgen zur Kenntnis genommen. Über Termine der Bundeskanzlerin kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts sagen. Termine geben wir ja immer am Freitag der Vorwoche bekannt.

Frage: Saudi-Arabien hat gestern 37 Menschen hingerichtet. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Zweite Frage: Gibt es jetzt, wie letztes Jahr im Fall des ermordeten Journalisten Khashoggi, eine Neubewertung der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien?

Burger: Wir haben diese Meldungen aus Saudi-Arabien über die Hinrichtung von 37 Menschen ebenfalls gesehen. Unsere Haltung zur Todesstrafe ist klar und völlig eindeutig: Sie ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die wir immer und unter allen Umständen ablehnen - jede Hinrichtung ist eine zu viel. Dort, wo die Todesstrafe vollstreckt wird, kritisieren wir das offen und eindeutig, unabhängig davon, in welchem Land das passiert. Das haben wir auch gegenüber der saudi-arabischen Führung immer wieder auf allen Ebenen zum Ausdruck gebracht.

Vorsitzende Wefers: Jetzt war noch die Rüstungsexportfrage offen.

SRS'in Demmer: Die haben wir hier ja beantwortet.

Vorsitzende Wefers: Ich wiederhole sozusagen nur die Frage, die der Kollege gestellt hat.

Zusatzfrage: Gibt es eine Neubewertung in der Frage der Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, so wie es sie im Falle des ermordeten Journalisten Khashoggi letztes Jahr gab?

Burger: Frau Demmer hat Ihnen ja vorhin gesagt, dass das, was sie hier vor gut einem Monat vorgetragen hat, nach wie vor Bestand hat.

SRS'in Demmer: Ganz grundsätzlich gilt, dass wir eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungspolitik verfolgen. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung immer im Einzelfall.

Frage: Gegen Beteiligte an der "Regenschirm-Bewegung" in Hong Kong sollen Freiheitsstrafen von bis zu 16 Monaten verhängt werden. Die Meldungen sind noch relativ frisch, aber jedenfalls sind jetzt, viereinhalb Jahre nach Beginn dieser Demokratiebewegung, diese Urteile gefallen. Was ist die Haltung der Bundesregierung beziehungsweise des Auswärtigen Amtes dazu?

Burger: Wir haben dieses Urteil zur Kenntnis genommen. Das Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung ist im Grundgesetz von Hong Kong verankert, und es wäre besorgniserregend, wenn die heute gegen Anführer der friedlichen "Occupy-Central"-Proteste im Jahr 2014 verhängten Urteile die Bevölkerung von Hong Kong davon abschrecken würden, sich künftig im Rahmen friedlicher Proteste politisch zu engagieren.

Mittwoch, 24. April 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 24. April 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-24-april-2019-1602752
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2019

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