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PRESSEKONFERENZ/1835: Regierungspressekonferenz vom 20. März 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 20. März 2019
Regierungspressekonferenz vom 20. März 2019

Themen: Besuch des Sondergesandten der Vereinten Nationen für den Jemen, Kabinettssitzung (Einrichtung des Kabinettausschusses "Klimaschutz", Eckwerte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und des Finanzplans 2019 bis 2023), Zyklon in Mosambik und in Simbabwe, deutscher Vorsitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Urteil des OVG Münster zur Nutzung der Ramstein Air Base für US-Drohnenangriffe im Jemen, Freilassung eines in Venezuela inhaftierten deutschen Journalisten, Äußerungen des US-Präsidenten über eine mögliche Nato-Mitgliedschaft Brasiliens, Gerichtsurteil in den USA zum Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen, geplante Vergabe eines Vorstandspostens der GIZ an Thorsten Schäfer-Gümbel, Lage in Algerien, Brexit, mögliche Mitgliedschaft der Ukraine in der Nato und in der EU

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Deutschbein (BMZ), Flosdorff (BMVg), Kalwey (BMF), Abt (BMBF), Petermann (BMI), Lenz (BMEL), Klein (BMU)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Ich beginne mit einem Kurzbericht über einen Termin, den ich Ihnen am Montag noch nicht ankündigen konnte und der nun schon vorbei ist. Die Bundeskanzlerin hat heute Mittag um 12 Uhr den Sondergesandten der Vereinten Nationen für den Jemen, Martin Griffiths, im Kanzleramt empfangen. Der Besuch zeigt, welch hohe Bedeutung wir den Bemühungen um die Beilegung des Konflikts im Jemen beimessen. Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz des Sondergesandten Griffiths für eine politische Lösung dieses Konflikts und vor allem auch für humanitären Zugang nachdrücklich.

Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung kann leider ja nur als katastrophal bezeichnet werden. Dieses Thema hatten wir hier schon mehrfach. Die internationale Gemeinschaft muss die Möglichkeit erhalten, die Not leidende Bevölkerung des Jemens zumindest mit dem Notwendigsten zu versorgen. Dafür müssen die in Stockholm getroffenen Vereinbarungen nun auch umgesetzt werden und muss der vereinbarte Truppenrückzug beginnen.

Dieser humanitäre Zugang ist essenziell. Es macht uns in dem Zusammenhang ein wenig optimistisch - ich sollte sagen: vorsichtig optimistisch -, dass es der Uno gelungen ist, erstmals Zugang zu den Red-Sea-Mills-Silos zu erhalten. Dort liegen Vorräte für 3,7 Millionen Menschen bereit. - So viel dazu.

Wie schon angekündigt, hat das Kabinett heute entschieden, einen Kabinettausschuss "Klimaschutz" einzurichten. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Bundesregierung in diesem Jahr die gesetzlichen Regelungen dafür verabschieden will.

Dieser Kabinettausschuss wird alle mit dem Thema befassten Minister und Ministerinnen zusammenbringen. Vorsitzende ist die Bundeskanzlerin. Stellvertretender Vorsitzender ist der Bundesfinanzminister als Stellvertreter der Bundeskanzlerin. Die sogenannte Beauftragte Vorsitzende - so etwas gibt es in Kabinettausschüssen immer - ist die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Weitere ständige Mitglieder sind der Bundesinnenminister, der Bundeswirtschaftsminister, die Bundeslandwirtschaftsministerin, der Verkehrsminister, der Chef des Bundeskanzleramtes Helge Braun und der Chef des Bundespresseamtes, also ich. Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.

Wir werden Ihnen berichten, nachdem es eine erste Sitzung gegeben hat. Heute gab es, wie gesagt, den Beschluss des Kabinetts, einen solchen Ausschuss einzurichten.

Das große Kabinettsthema hat Ihnen der Bundesfinanzminister hier ausführlich vorgestellt, die Eckwerte des Regierungsentwurfs 2020 und des Finanzplans bis 2023. Ich denke, dass ich dazu jetzt erst einmal nichts sagen muss. Denn das hat hier eine Stunde lang reges Fragen und Antworten hervorgerufen.

Adebahr: Ich möchte mich gern zum Wirbelsturm in Mosambik äußern. Wir sind sehr bestürzt über die Berichte aus der Region und über die unfassbaren Bilder, die uns von dort erreichen. Das ganze Ausmaß des Wirbelsturms Idai und seiner Verwüstung wird erst nach und nach deutlich. Nach aktuellen Erkenntnissen haben wir es mit mehreren Hundert Toten zu tun. Mehrere Hunderttausend Menschen sind betroffen. Viele werden noch vermisst. Wegen der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten vor Ort lässt sich das ganze Ausmaß der Tragödie wohl erst in den nächsten Tagen erfassen. Wir als Auswärtiges Amt sind über unsere Botschaft mit den Hilfsorganisationen und auch mit Betroffenen dort in Kontakt.

Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass wir bisher schon 4,3 Millionen Euro für humanitäre Hilfe im südlichen Afrika zur Verfügung gestellt haben, die wir jetzt fokussieren. Wir schauen, wie wir dort erste Nachsorge leisten können. Soeben konnten wir noch eine weitere Million Euro Soforthilfe auf den Weg bringen, um in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, mit dem wir schon in Kontakt sind, die Bevölkerung, die sich dort befindet, schnell mit dem Dringendsten zu versorgen Das sind erfahrungsgemäß Nahrungsmittel und sauberes Trinkwasser, Gesundheitsstationen und Hilfe für Kinder.

StS Seibert: Ich kann kurz hinzufügen, dass die Bundeskanzlerin den Staatspräsidenten sowohl von Mosambik als auch von Simbabwe Kondolenztelegramme geschickt hat, um ihnen ihre Trauer und Betroffenheit über die Todesopfer und die enormen Verwüstungen in beiden Ländern aufgrund dieses Zyklons zum Ausdruck zu bringen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann fangen wir mit dem Thema Jemen an.

Frage: Ich hätte meine Frage später gestellt, aber sie passt tatsächlich dazu, weil sich Frau Merkel jetzt mit dem UN-Beauftragten getroffen hat. Ich möchte nach dem Vorsitz im UN-Sicherheitsrat fragen, den Deutschland im April übernimmt.

Wird die Bundeskanzlerin persönlich an irgendeiner Sitzung dort teilnehmen? Ist das schon klar? Falls nicht, an welche Voraussetzungen wäre so etwas geknüpft? Denn es ist ja nicht alltäglich, dass Deutschland diesen Vorsitz innehat.

StS Seibert: Alltäglich ist es nicht. Wir sind uns der Ehre und auch der Verantwortung bewusst, die das bedeutet. Ich kann Ihnen jetzt keine Reise der Bundeskanzlerin ankündigen. Reisen kündigen wir wie üblich in der Vorwoche an. Aber das ist eine Zeit sehr intensiver Arbeit unseres Teams bei den Vereinten Nationen unter Botschafter Heusgen und eine Arbeit, die wir ganz besonders in engem Schulterschluss und in enger Zusammenarbeit mit den französischen Freunden in New York machen.

Frage : Zum Treffen von Frau Merkel und Herrn Griffiths: Er ist bekannt dafür, auch unangenehme Themen anzusprechen, zum Beispiel das Thema britischer Waffen im Jemen-Krieg. Im Jemen-Krieg gibt es ja auch deutsche Rüstung, die dort gelandet ist. Hat Herr Griffiths das angesprochen, und wie hat Frau Merkel darauf reagiert, Herr Seibert?

StS Seibert: Das Treffen war vertraulich. Ich kann Ihnen deswegen über das hinaus, was ich Ihnen hier gesagt habe, keine Informationen dazu geben.

Zusatzfrage : Hat die Bundesregierung mittlerweile eigene Erkenntnisse über deutsche Rüstung im Jemen-Krieg? Das war vor zwei, drei Wochen hier Thema.

StS Seibert: Richtig, und die Auskunft, die ich Ihnen dazu geben kann, ist die gleiche. Uns liegen keine aktuellen Informationen zu Verstößen gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland gelieferte Waffen vor. So haben wir es hier ja schon im Februar besprochen. Konkrete Hinweise auf solchen Missbrauch nehmen wir ernst und gehen ihnen auch nach.

Frage : Herr Seibert, internationale Menschenrechtsorganisationen beschuldigen die saudische Koalition immer wieder, Kriegsverbrechen im Jemen zu begehen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Das ist eine sehr pauschale Frage. Wo Kriegsverbrechen begangen werden, wo auch immer auf der Welt und in welchem Konflikt auch immer, wird die Bundesregierung sich immer klar dagegen wenden. Für uns ist das Entscheidende, dass dieser entsetzliche Konflikt, der die Bevölkerung des Jemens oder jedenfalls einen Großteil der Bevölkerung des Jemens in eine katastrophale Lage geführt hat, zu Ende kommt, dass man auf dem aufbaut, was in Stockholm miteinander besprochen und verabredet wurde und dass es vor allem, wie ich vorhin gesagt habe, endlich den Zugang gibt, um die Menschen mit dem Allerallernotwendigsten - Nahrung, Medikamente usw. - zu versorgen.

Frage: Herr Seibert, die SPD-Fraktion hat gestern beschlossen, dass das Moratorium für Saudi-Arabien, was Rüstungsexporte angeht, um sechs Monate verlängert werden solle. Ich wüsste gern, ob auch die Bundesregierung eine Haltung dazu hat, weil das Moratorium nach bisherigem Stand Ende März ausläuft und man sich in der Regierung darüber verständigen muss, wie es dann weitergeht.

StS Seibert: Die Entscheidungsfindung innerhalb der SPD-Fraktion kann ich hier nicht kommentieren. Es gilt, was ich Ihnen zu diesem Thema mehrfach gesagt habe, auch was den Zeitplan betrifft. Wir sind in intensiven Gesprächen innerhalb der Bundesregierung, und wir haben das Ziel einer Entscheidung bis Ende des Monats.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, sehen Sie eine andere Lage, was den Jemen-Krieg angeht? Denn die SPD hat gestern ja auch argumentiert, dass sich die Voraussetzungen für eine Aufhebung nicht verändert haben, weil Saudi-Arabien immer noch aktiver Teil im jemenitischen Bürgerkrieg ist.

Adebahr: Ich denke, zum aktuellen Stand im Jemen hat Herr Seibert gerade ausgeführt. Herr Griffiths ist übrigens nachher auch noch beim Außenminister und wird sich mit ihm über den Konflikt unterhalten. Auch wir im Auswärtigen Amt sehen, dass die Umsetzung der Vereinbarung von Stockholm ein ganz wichtiges Ziel ist, an dem wir alle arbeiten, damit der vereinbarte Truppenrückzug aus den drei Häfen, aus Hudaida und den zwei weiteren Häfen Salis und Ras, nun schnell vorankommt. Wir wollen dabei ganz konkrete Fortschritte sehen und müssen dort auch in einen politischen Prozess einsteigen, der in Richtung einer Beendigung dieses Konflikts geht. Auch diese Themen wird der Außenminister heute Nachmittag mit Herrn Griffiths besprechen.

Zusatzfrage: Ich hatte nach den Rüstungsexporten gefragt. Sind die Punkte, die Sie eben erwähnt haben, die Punkte, die erfüllt sein müssen, damit deutsche Waffen wieder an Saudi-Arabien geliefert werden?

Adebahr: Dazu verweise ich Sie gern auf das, was der Außenminister auch öffentlich gesagt hat, dass es Fortschritte im Jemen-Konflikt in Richtung einer Befriedung geben muss. Ich werde Ihnen heute hier keine Benchmarkliste eröffnen. Sie können die öffentlichen Äußerungen, die er getätigt hat, gern verwenden.

Frage : Herr Seibert, im Koalitionsvertrag steht ja, dass keine Waffenexporte mehr an Länder, die unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind, stattfinden. Sie wissen seit einem Jahr nicht, wer das ist. Können Sie uns mittlerweile sagen, wer diese unmittelbar Beteiligten im Jemen-Krieg sind?

StS Seibert: Sie haben diese Frage schon mehrfach gestellt. Wir haben darauf im Übrigen auch schon geantwortet. Jeder kann recherchieren, wie die saudisch geführte Koalition zusammengesetzt ist. Mehr habe ich Ihnen heute dazu nicht zu sagen.

Zusatzfrage : Sind die USA und die Briten für Sie also auch unmittelbar Beteiligte?

StS Seibert: Ich habe dazu jetzt nichts mehr zu sagen.

Frage : Herr Seibert, weil Sie eben davon sprachen, dass die Bundesregierung dem Missbrauch von Waffen im Jemen nachgehe, möchte ich gern fragen, ob Sie hier eine Reaktion zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von gestern abgeben können, das die Bundesregierung dazu verpflichtet hat, sich konkret um die Einhaltung des Völkerrechts durch die Vereinigten Staaten bei der Nutzung bewaffneter Drohnen im Jemen, die über Ramstein kontrolliert werden, zu bemühen?

StS Seibert: Die Bundesregierung wird dieses Urteil eingehend prüfen, und zwar dann, wenn uns die genaue Urteilsbegründung vorliegt. Dann werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden. Wie Sie wissen, sind beide Urteile - es sind ja zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster - noch nicht rechtskräftig.

Zusatzfrage : Heißt das, dass Sie bis dahin keine Veranlassung sehen, bei den USA vorzusprechen und das Thema der Einhaltung des Völkerrechts anzusprechen?

StS Seibert: Nein, das heißt es nicht, und so habe ich es auch nicht gesagt. Ich kann noch einmal versichern, dass die Bundesregierung zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein in regelmäßigem und auch vertrauensvollem Austausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika steht, auch zu rechtlichen Fragen, die amerikanische Streitkräfte in Deutschland betreffen.

Zusatzfrage : Heißt das, dass die Bundesregierung aus Ihrer Sicht schon erfüllt, was das Oberverwaltungsgericht verlangt hat?

StS Seibert: Ich möchte das Urteil jetzt nicht bewerten, weil uns die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Die Bundesregierung hat vor diesem Gericht vorgetragen. Aber ich kann das Urteil hier nicht für Sie bewerten, bevor die Urteilsbegründung vorliegt und man sie eingehend studiert hat. Ich kann Ihnen das sagen, was ich gesagt habe, dass wir nämlich im regelmäßigen vertrauensvollen Austausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika stehen, auch zu den rechtlichen Fragen. Natürlich gilt der Grundsatz, dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen Einsätze ausgehen dürfen.

Frage : Herr Seibert, prüft die Bundesregierung, ob sie gegen das Urteil Revision einlegt?

StS Seibert: Sie wartet erst einmal die Urteilsbegründung ab und wird sie dann studieren.

Zusatzfrage : Frau Adebahr, können Sie uns den Status quo mitteilen? Was passiert, wenn die Bundesregierung von einem Drohnenangriff im Jemen, in Somalia, in Afghanistan, also überall dort, wo Ramstein als Relaisstation gebraucht wird, was Sie auch anerkannt haben, Kenntnis erlangt? Wie prüfen Sie, ob die Amerikaner einen nicht völkerrechtswidrigen Angriff unternommen haben?

Adebahr: Wie Herr Seibert schon sagte, stehen wir dazu in einem steten Austausch mit unseren amerikanischen Partnern, zu Fragen des Einsatzes dort, auch zu rechtlichen Fragen und zu Fragen der Air Base.

Was das Urteil angeht, liegt die schriftliche Begründung noch nicht vor, und es ist doch, glaube ich, Due Diligence - so würde man auf Neudeutsch sagen -, das abzuwarten und sich genau anzuschauen, wie das Urteil schriftlich begründet wird, um dann eben zu schauen, wie man weiter vorgeht. Eine Revision ist ja ausdrücklich zugelassen worden.

Zusatzfrage : Noch einmal die Frage: Können Sie uns erklären, wie Sie sich mit den Amerikanern austauschen? Fragen Sie nach: "War das völkerrechtswidrig, oder war das völkerrechtlich okay"? Wie machen Sie das?

Adebahr: So wie ich es gerade gesagt habe, und in die Tiefe dieses vertraulichen Austausches werde ich hier in diesem Forum nicht gehen.

Frage (zu den Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 und des Finanzplans 2019 bis 2023): Ich möchte gern beim BMVZ und auch beim BMVg nachfragen. Ich konnte Herrn Scholz leider nicht zuhören. Daher weiß ich nicht, ob das Thema war.

Hat das BMZ, hat Minister Müller jetzt eine Protokollerklärung abgegeben, und hat das BMVg auch eine solche abgegeben? - Das ist das Erste, was mich interessiert.

Deutschbein: Vielen Dank für die Frage. Minister Müller hat heute eine Erklärung zu den Eckwerten für den Entwicklungsetat im Kabinett abgegeben und seine bekannte Position damit noch einmal bekräftigt.

Flosdorff: Ich möchte sagen, das Verteidigungsministerium hat in diesem Jahr nicht in Form einer Protokollerklärung etwas zu diesem Beschluss zu den Akten gegeben. Ich möchte aber an dieser Stelle betonen, dass die Haushaltsaufstellung für 2020 gerade erst begonnen hat. Der aktuelle Stand des Verfahrens bedeutet für das Thema der Verteidigung Licht und Schatten.

Auf der Habenseite steht, dass das Budget im Verhältnis zum Gesamtetat mehr als doppelt so stark gewachsen ist. Die Nato-Quote wird auch weiter ansteigen. Die Bundesregierung steht zum 2-Prozent-Ziel und auch zur Zusage, im Jahr 2024 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung investieren zu wollen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir das ernsthaft verfolgen. Das zeigt sich auch daran, dass seit den Beschlüssen von Wales im Jahre 2014 im Nato-Rahmen eine Etatsteigerung von insgesamt 40 Prozent erreicht worden ist, wenn man die Eckwerte einrechnet. Die Trendwenden, die in der Bundeswehr eingeleitet und auf den Weg gebracht worden sind, können so Schritt für Schritt weiter vorangetrieben werden.

Zum Schatten: In der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser weiter notwendige Aufwuchs natürlich noch nicht abgebildet. Damit wiederholt sich jetzt eine Situation, die wir schon in den vergangenen Jahren hatten. Das heißt also, dass wir wie in den Vorjahren weiter dafür kämpfen und uns dafür einsetzen müssen, dass die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten werden, dass frei werdende Mittel im Jahresverlauf und im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren prioritär für die Themen der äußeren Sicherheit und der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden.

Zusatzfrage : Herr Flosdorff und Herr Deutschbein, was heißt das für das weitere Vorgehen Ihrer Ministerien?

Flosdorff: Das Vorgehen ist mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren vorgegeben. Sie wissen, dass es im Juni einen Kabinettsbeschluss geben wird. Was letztlich im Haushalt steht, entscheidet sich wie im vergangenen Jahr - ich empfehle, da auch noch einmal nachzuschauen, auf der Strecke hat sich ja noch einiges getan - im Herbst, wenn das Haushaltsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.

Deutschbein: Genau so ist es. So ist das Verfahren. Wir gehen davon aus, dass diese Punkte jetzt im Haushaltsverfahren aufgegriffen werden. Ich kann es gern noch einmal betonen: Es sind genau zwei Punkte. Bei dem einen geht es um den Haushalt 2020. Es bestehen zusätzliche internationale Verpflichtungen, die bislang nicht für den Haushaltseckwert 2020 abgebildet sind. Darüber hinaus geht es vor allem um die Finanzplanung ab 2021. Denn dann sinkt der Entwicklungsetat deutlich ab. Die ODA-Quote wird so auch nicht auf dem Niveau von 0,51 Prozent stabilisiert werden können. Diese zwei Punkte gilt es in den weiteren Beratungen im Haushaltsverfahren zu lösen.

Frage: Ich habe nur eine Wissensfrage. Ich habe gehört, dass 400 Millionen aus dem Haushalt des BMZ sowohl in die Nato-Quote als auch in die ODA-Quote eingerechnet würden. Stimmt die Zahl, und stimmt die Tatsache?

Deutschbein: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es diesen Vorschlag des BMF gab. Ich kenne die Zahl nicht. Ich weiß auch nicht, nach welchen Kriterien der BMF das bemisst. Die Position des Ministers ist ja deutlich geworden. Bei den Maßnahmen, die dabei infrage stehen, handelt es sich unter anderem um Trinkwasserversorgung und Schulspeisungsprogramme für Kinder im Jemen. Man muss sich jetzt im Detail anschauen, ob das wirklich beiden Quoten sinnvoll zuzuordnen ist. Die Position des Ministers kennen Sie ja.

Zusatzfrage: Frau Kalwey, können Sie uns aufklären?

Kalwey: Ich kann jetzt an dieser Stelle inhaltlich nicht zu irgendwelchen Zahlen Stellung nehmen. Wie schon gesagt, der Minister hat hier eine Stunde lang umfassend Fragen beantwortet. Ob er auch zu diesem Punkt Stellung genommen hat, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Zuruf: Das hat er nicht.

Kalwey: Aber ich kann Ihnen von dieser Stelle aus jetzt nicht einzelne Zahlen kommentieren oder bestätigen.

Zusatzfrage: Könnten Sie das nachliefern?

Kalwey: Ich kann gern in Erfahrung bringen, ob das möglich ist. Aber ich kann Ihnen nichts versprechen.

Zusatzfrage: Herr Flosdorff, können Sie helfen?

Flosdorff: Ich kann Ihnen dazu ganz grundsätzlich sagen, dass es von der Nato festgesetzte Kriterien gibt, was Nato-wirksam in die Quote eingerechnet werden kann. In unterschiedlichen Bündnisstaaten der Nato gibt es unterschiedliche Regelungen. In unterschiedlichen Ressorts sind einzelne Posten in den Haushalten alloziert. Das heißt, es ist nichts Ungewöhnliches, dass Posten, die nicht im Verteidigungshaushalt eingerichtet sind, auf die Nato-Quote anrechenbar sind. Das betrifft auch andere Länder. Insofern müsste man sich genau anschauen, um welche Leistungen es sich handelt, und dies mit den Nato-Kriterien vergleichen. Aber das kann ich hier jetzt unmöglich leisten.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium: Die Unionsverteidigungspolitiker kritisieren bei der mittelfristigen Finanzplanung, dass das deswegen so schwierig sei, weil man im Verteidigungsbereich sehr langfristige Projekte habe und deswegen auch Sicherheit über die Finanzierung in den kommenden Jahren brauche. Teilen Sie diese Kritik, oder ist sie übertrieben, weil man einzelne Projekte wie zum Beispiel Hubschrauber ja trotzdem festschreiben kann?

Dann habe ich noch eine Frage an das Forschungsministerium, und zwar ob es auch von Ihrer Seite Kritik gibt, weil es ja auch um nicht ausreichend bereitgestellte Mittel für die künstliche Intelligenz ging.

Flosdorff: Ich kann dazu sagen, dass es natürlich grundsätzlich richtig ist, dass es eine besondere Herausforderung sowohl für die Haushälter im Ressort, die Haushaltsrecht zu beachten haben, als auch für die Planer, die natürlich unsere zehn bis fünfzehn oder zwanzig Jahre lang zu planenden Projekte betreuen und die Mittel einplanen müssen, bedeutet, wenn man im Prinzip auf Sicht fährt. Es ist aber möglich, gemessen an den Zusagen, die wir als Bundesregierung gegeben haben und zu denen wir stehen, Einplanungen für die nächsten Jahre vorzunehmen und auch diese Projekte voranzutreiben.

Es ist aber auch vollkommen richtig, dass irgendwann natürlich reelle Zahlen beziehungsweise ein reelles Budget hinterlegt werden müssen. Das passiert in den letzten Jahren relativ zuverlässig immer für das nächste Jahr, sodass die Trendwenden weiter vorangetrieben werden können und auch notwendiges neues Material und neue Projekte angeschoben werden können. Aber es ist natürlich wichtig, dass in den Folgejahren das Budget tatsächlich hinterlegt wird.

Ich richte den Blick noch einmal in die Vergangenheit: Wir haben einen stetigen Aufwuchs seit Wales 2014 um jetzt insgesamt 40 Prozent. In absoluten Zahlen hat sich der Etat seit 2014 um rund 12 Milliarden Euro gesteigert. Sie können sich vorstellen, dass dadurch schon einiges auf den Weg gebracht werden konnte.

Abt: Die Ministerin hat sich heute zum Eckwertebeschluss geäußert - das können Sie nachlesen - und noch einmal deutlich gemacht, dass sie es gerade jetzt, in Zeiten knapperer Kassen, für wichtig hält, dass Prioritäten auf Zukunftsinvestitionen gesetzt werden, auf denen auch künftiger Wohlstand und künftige Steuereinnahmen gründen.

Was die Eckwerte an sich angeht, so nehmen laufende Vorhaben durch die Absenkung, die in den Eckwerten jetzt vorgenommen wurde, keinen Schaden, soweit es unseren Einzelplan angeht. Die BAföG-Reform ist ausfinanziert. Auch die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen wird ihre Finanzierung erhalten, ebenso wie die Nationale Dekade gegen Krebs, die ausgerufen wurde.

Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass nun zunächst einmal Eckwerte beschlossen worden sind, wie auch die Kollegen schon festgehalten haben. Im Sommer wird der Regierungsentwurf für den Haushalt folgen. Bis dahin wird sich die Ministerin auch weiterhin für Zukunftsinvestitionen einsetzen.

Zusatzfrage: Muss beim Punkt künstliche Intelligenz nachgearbeitet werden, oder ist Ihre Ministerin damit auch schon zufrieden?

Abt: Wir werden zusätzliche Mittel für die Förderung künstlicher Intelligenz einwerben.

Frage: Frau Petermann, welches Budget hat das Heimatministerium, und wie wächst es möglicherweise auf?

Petermann: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in seiner Gänze ist sehr zufrieden mit den Eckwerten, die heute zugestanden wurden. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung haben wir ein Plus von 1,4 Milliarden Euro zu verzeichnen. Deswegen sind wir sehr zufrieden mit den vorgesehenen Mitteln, die auch gerade im Sicherheits- und Migrationsbereich bis hin zu den Bereichen Bauen und Sport eine solide Handlungsgrundlage darstellen.

Zusatzfrage: Jetzt frage ich präziser: Welches Budget hat die Abteilung Heimat?

Petermann: Das habe ich hier nicht dabei. Das müsste ich nachliefern.

Frage : Frau Adebahr, es gab gestern eine PK. Dem AA wurden schwere Vorwürfe gemacht: Sie würden lügen, Sie hätten Herrn Six in Venezuela in Haft "verrecken lassen". Wir reagieren Sie auf diese Vorwürfe? Wie reagieren Sie auf die Klageandrohung der Familie Six wegen - davon gehe ich einmal aus - unterlassener Hilfeleistung?

Die dpa berichtet, dass das russische Außenministerium bestätigt habe, dass sich Lawrow für die Freilassung von Herrn Six in Venezuela eingesetzt habe. Davon hatten Sie ja am Montag noch nichts gehört. Wie passt das jetzt zusammen?

Adebahr: Zum letzten Teil Ihrer Frage: Da ist unser Kenntnisstand immer noch so, dass für uns ein Zusammenhang des russischen Außenministeriums mit der Freilassung nicht ersichtlich ist.

Zu der Frage der Klage: Das haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Es steht jedem Bürger frei, den rechtlichen Weg zu beschreiten, wenn er das tun möchte.

Zu dem Gesamtfall gibt es vielleicht von mir noch einmal eine kurze Ausführung: Aus unserer Sicht haben wir wirklich sehr, sehr viel und alles getan, um Herrn Six in der Haft zu betreuen.

Ich nenne da vielleicht auch noch einmal die Daten: Herr Six wurde am 17. November des letzten Jahres verhaftet. Am Montag, den 19. November, haben wir davon Kenntnis erlangt. Am 21. November, also zwei Tage später, war Botschafter Kriener bei Vizeaußenminister Gil. Er hat in Sachen Billy Six vorgesprochen, hat gegen die Verhaftung protestiert und ist dort für die Wahrung seiner Rechte eingetreten.

Im weiteren Verlauf hat es vier Haftbesuche gegeben, die wir durchführen konnten. Es konnte auf unser Drängen hin ein Wahlverteidiger bestellt werden. Das Verfahren wurde von einem Militär- an ein Zivilgericht übertragen. Wir haben uns sehr stark für die Verbesserung der Haftbedingungen, die auch eingetreten ist, eingesetzt. Wir haben Herrn Six nach der Freilassung über das Wochenende hinweg bis zu seinem Ausflug auch intensiv und dauerhaft betreut, also logistisch am Flughafen, bei der Ausstellung von Papieren, bei der Flugbuchung bis zur Ausreise und bis das Flugzeug abgehoben hatte.

Das ist unsere Sicht der Dinge, und die habe ich hier jetzt noch einmal dargestellt, weil die Kolleginnen und Kollegen, die sich dort ins Zeug gelegt haben, aus unserer Sicht tatsächlich auch sehr gute Arbeit geleistet haben und wir unseren konsularischen Betreuungspflichten, die wir dort hatten, denke ich, sehr, sehr gut nachgekommen sind.

Zusatzfrage : Herr Six behauptet, dass der erste Besuch von Botschafter Kriener im Januar auf Wunsch des venezolanischen Geheimdienstes passiert sei. Können Sie dazu etwas sagen?

Er behauptet, dass er nach der Freilassung vom Geheimdienst zum Flughafen und in das Flugzeug gebracht wurde. Sie hatten ja gerade gesagt, dass Sie das waren.

Adebahr: Wir haben ihn von der Freilassung bis zum Abflug durchgehend konsularisch betreut und waren in seiner Nähe.

Aus unserer Sicht fand auch der erste Haftbesuch durch Herrn Kriener statt, weil wir auf konsularischen Zugang gedrängt haben und diesen Besuch dann auch machen konnten.

Frage: Ich habe tatsächlich noch einmal eine kurze Nachfrage zu Lawrow, weil Sie gesagt haben, man wisse das immer noch nicht ganz genau. Inwiefern bemühen Sie sich denn darum, herauszufinden, ob Russland dabei tatsächlich eine große Rolle gespielt hat, oder ist das für Sie nicht wahnsinnig relevant?

Adebahr: Herr Six ist frei. Darüber freuen wir uns. Für uns ist ein Zusammenhang dieser Art, wie er dort beschrieben wurde, eben im Moment nicht ersichtlich.

Zusatz: Die Frage ist ja, ob Sie versuchen, das herauszufinden, und ob Sie ein Interesse daran haben, das herauszufinden.

Adebahr: Natürlich sind wir immer mit vielen Seiten im Gespräch und haben Interesse an Informationen. Aber die Hauptsache ist, glaube ich, dass Herr Six frei ist, und darüber hinaus ist uns im Moment nichts bekannt.

Frage: Frau Adebahr, wie bewertet man in Berlin die Chance von Brasilien, in nächster Zeit Nato-Mitglied zu werden, oder für die Vergabe eines Sonderstatus als Alliierter? Gab es schon einen Meinungsaustausch mit den amerikanischen Partnern darüber? Es gab nämlich entsprechende Aussagen von Präsident Trump.

Adebahr: Letzteres ist mir nicht bekannt.

Ich will vielleicht und gerne sagen, dass Brasilien als größtes Land des lateinamerikanischen Kontinents natürlich für uns von besonderer Bedeutung ist. Es ist ein großes und wichtiges Land.

Was eine Mitgliedschaft in der Nato betrifft, kann ich gerne auf Artikel 10 des Washingtoner Vertrags hinweisen, also des Nato-Grundsatzdokuments, in dem es heiß: Nato-Mitgliedstaaten "können durch einstimmigen Beschluss jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen."

Natürlich betone ich auch noch einmal, dass Brasilien ein ganz wichtiger Partner ist und zu den zehn größten Volkswirtschaften der Welt gehört, dass ein enger Austausch und eine enge Zusammenarbeit sicherlich in jedermanns Interesse ist und dass Brasilien für uns natürlich auch ein wichtiger Ansprechpartner ist.

StS Seibert: Ich könnte hinzufügen, dass die Nato schon jetzt partnerschaftliche Beziehungen mit Staaten unterhält, die außerhalb des Bündnisgebietes der Allianz liegen. Manche dieser Staaten nehmen zum Beispiel auch aktiv an gemeinsamen Übungen oder an Operationen der Nato teil. Australien tut das, Neuseeland tut das, die Mongolei tut das zum Beispiel in Afghanistan im Rahmen von Resolute Support. Das ist aber keine Nato-Mitgliedschaft. Das ist eine Partnerschaft mit Staaten, die außerhalb des Bündnisgebietes liegen.

Zusatzfrage: Herr Seibert, verstehe ich das richtig, dass Sie solche Partnerschaften mit Brasilien auch nicht ausschließen?

StS Seibert: Nein, ich sage Ihnen, was Stand der Dinge ist. Die Nato hat Mitglieder, und sie hat Partnerschaften - durchaus auch mit Staaten, die außerhalb ihres Bündnisgebietes liegen. Diese Partnerschaften können eine sehr aktive Form annehmen, wie man es zum Beispiel an Australien, Neuseeland und der Mongolei sieht, den drei Beispielen, die ich genannt habe.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium, und zwar zu Glyphosat. In den USA wurde gerade ein Urteil gefällt. Demnach ist Glyphosat für Krebs mitverantwortlich. Wird das Ihre Strategie bezüglich Glyphosat verändern?

Lenz: Erst einmal ganz grundsätzlich: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kommentiert grundsätzlich keine Entscheidung der Justiz anderer Länder, und so handhaben wir das auch in diesem Fall, dem Urteil gegen Monsanto in den Vereinigten Staaten.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist der Umgang mit dem Thema Glyphosat im Koalitionsvertrag festgelegt, und wir waren im Einklang mit dem EU-Recht, wenn es darum ging, mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einzuschränken, und zwar mit dem Ziel, die Anwendung grundsätzlich so schnell wie möglich zu beenden. Dabei lässt - das noch einmal für den Hintergrund - der unionsrechtliche Rahmen ein nationales Totalverbot, wie Beispiele aus anderen Ländern gezeigt haben, nicht zu.

Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat bereits im vergangenen Jahr, im April 2018, ein Eckpunktepapier zu einer Minderungsstrategie von Glyphosat vorgelegt, in dem unter anderem vorgesehen ist, die Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durch nicht berufliche Anwender zu untersagen und die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen - das wären zum Beispiel Sportplätze, Kinderspielplätze, Sportanlagen usw. -, zu verbieten und unter anderem auch die Verwendung in der Nähe von Gewässern zu verbieten. Da gibt es noch ein paar andere Dinge, und darüber stehen wir derzeit im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium.

Zusatzfrage: Wie schätzt es das BMU ein, welcher Bedarf jetzt in Bezug auf Glyphosat besteht, auch vor dem Hintergrund, dass ja gerade 18 Vernichtungsmittel zugelassen wurden, aber nicht mit Zustimmung des Ihnen unterstehenden Umweltbundesamtes?

Klein: Unsere grundsätzliche Position zum Thema Glyphosat ist, glaube ich, auch im Hinblick auf die Position des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinreichend bekannt. Zu den Zulassungen haben wir uns ja vor zwei, drei Wochen ausführlich geäußert.

Das Thema, das Sie gerade ansprachen, also das Urteil, betrifft ja Fragen des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes, und das fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministeriums und gegebenenfalls auch des Gesundheitsministeriums. Deshalb habe ich dazu jetzt konkret nichts zu sagen.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie sehen keinen Änderungsbedarf hinsichtlich Ihrer Strategie?

Klein: Na ja, unsere Position ist bekannt. Die Ministerin hat ihre Vorschläge und ihre Ansätze vorgelegt - das Umweltbundesamt hat dazu auch eine ganz klare Position -, nämlich dass wir da gewisse Auflagen fordern. Daran halten wir fest. Wir halten das Vorgehen, dass da in den vergangenen Wochen praktiziert wurde, für rechtswidrig. Das haben wir ganz klar kommuniziert. Im Übrigen stehen wir im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen vom Landwirtschaftsministerium.

Frage : Frau Lenz, das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Journalisten abgemahnt, die ein Gutachten zum Thema Glyphosat veröffentlicht haben. Das Institut ist ja, glaube ich, dem BMEL unterstellt. Ist es üblich, dass die Bundesregierung Journalisten wegen der Veröffentlichung von Dokumenten rechtlich verfolgt?

Lenz: Dazu, ob das üblich ist, kann ich nichts sagen. Dazu liegen mir hier jetzt keine Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage : Wieso wird das in diesem Fall getan?

Lenz: Dazu müsste ich mich noch einmal mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung auseinandersetzen. Dazu kann ich in diesem Moment nichts sagen.

Zusatzfrage : Kann ich denn Frau Lenz oder Herrn Seibert grundsätzlich fragen, ob die Bundesregierung glaubt, dass es zur Pressefreiheit gehört, Unterlagen zu veröffentlichen, die man vielleicht nicht veröffentlicht sehen will?

StS Seibert: Ich kenne diesen angesprochenen Fall nicht. Aber wie hoch wir die Pressefreiheit schätzen, ist, denke ich, Ihnen auch klar. Ich hoffe, dass wir das eigentlich auch tagtäglich leben.

Lenz: Dem kann ich für das Bundeslandwirtschaftsministerium natürlich nur zustimmen.

Frage : Ich habe eine Frage an das BMF und an das BMZ als Gesellschafter der GIZ. Es geht um den vermutlich bald neuen Personalvorstand Thorsten Schäfer-Gümbel. Aktuell, wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es ja zwei Vorstände. Das heißt, es wird da ein neuer Posten geschaffen. Wurde der eigens für Herrn Schäfer-Gümbel geschaffen? Warum bedarf es dieses neuen Postens? Warum halten Sie Herrn Schäfer-Gümbel für den richtigen Mann an dieser Stelle?

Deutschbein: Es gibt drei Posten und gab sie schon in der Vergangenheit. Es wird also kein neuer Posten geschaffen. Es gibt den Posten der Sprecherin des Vorstands, das ist Frau Tanja Gönner. Es gibt das zweite Vorstandsmitglied; das ist Herr Christoph Beier. Jetzt ist eine Stelle vakant geworden, weil der bisherige Vorstand eine andere Funktion einnimmt, und daraufhin hat man lange und intensiv nach einem geeigneten Kandidaten gesucht.

Dazu hat der GIZ-Aufsichtsrat - es geht um die GIZ - eine, wie ich einmal in meinen Worten sage, Auswahlkommission gegründet. Die ist ein Teil des Aufsichtsrats, der geeignete Kandidaten intensiv gesucht, sich die Profile angeschaut und sie durchforstet hat. Gestern hat ja ein Kandidat gesagt: "Jawoll, ich werde kandidieren." Sie haben ihn genannt. Das ist jetzt der Stand. Der GIZ-Aufsichtsrat, der sich aus verschiedenen Mitgliedern - auch solchen der Bundesregierung und anderer Anteilseigner der GIZ - zusammensetzt, wird Anfang April wieder turnusmäßig zusammenkommen, und dann wird über diese Personalie zu entscheiden sein.

Kalwey: Ich habe dem Kollegen nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Sie haben gesagt, ein Kandidat habe gesagt, er wolle kandidieren. Erwarten Sie also, dass noch andere Kandidaten sagen werden, dass sie kandidieren möchten, oder gehen Sie davon aus, dass es bei dem einen Kandidaten bleiben wird?

Deutschbein: Die Auswahlkommission hat sich das sehr genau angeschaut und ist der Meinung, dass das der geeignetste Kandidat für den Vorstandsposten ist.

Zusatzfrage : Können Sie sagen, warum sie diese Auswahl getroffen hat? Waren Sie dabei auch irgendwie eingebunden?

Deutschbein: Nein, das ist Sache des Aufsichtsrats. Ich möchte hier auch nicht der Entscheidung des Aufsichtsrats vorweggreifen, der diese Personalie dann ja auch final bestellen wird.

Vorsitzender Feldhoff: Dann hat Frau Petermann eine Nachlieferung zum Haushalt der Abteilung H.

Petermann: Wie ich mir gedacht habe, habe ich jetzt von den fleißigen Kollegen im Hintergrund noch einmal bestätigt bekommen, dass die Heimatsabteilung oder der Heimatbereich kein eigenes Budget im engeren Sinne hat. Ich habe es hier ja schon mehrfach gesagt: Die Heimatsabteilung arbeitet querschnittlich und entwickelt Strategien und Konzepte für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber sie hat kein Haushaltsvolumen, beispielsweise zur Förderung bestimmter Maßnahmen. Das erfolgt dann durch die Fachressorts.

Es gibt natürlich gemeinsam mit der Sportabteilung auch einen Haushalt "Heimat und Sport". Das wird aber erst im Rahmen der weiteren Aufstellungen des Regierungsentwurfs konkretisiert werden, und damit rechnen wir Ende Juni dieses Jahres.

Frage : Frau Adebahr, ich habe eine Frage zu Algerien. In den letzten Wochen sind ja Millionen Menschen auf die Straße gegangen und haben gegen das Bouteflika-Regime demonstriert. Heute trifft sich der Außenminister mit dem algerischen Counterpart. Wie ist dieses Treffen zu verstehen? Was ist der Hintergrund dieses Treffens, gerade in solchen Zeiten, in denen es ja jetzt Massendemonstrationen gibt?

Wie steht die Bundesregierung generell zur Bouteflika-Regierung, auch vor dem Hintergrund dessen, dass die Wahlen jetzt auf unbestimmte Zeit verschoben worden sind?

Adebahr: Der Außenminister wird heute Nachmittag, wie gesagt - ich glaube, für 15.45 Uhr sind Pressestatements mit Fragen geplant -, zu einem Treffen mit Herrn Lamamra zusammenkommen. Ich will dem Gespräch nicht vorgreifen.

Vielleicht grundsätzlich gesagt: Es ist so, dass wir die beeindruckende Demonstration der Algerierinnen und Algerier und ihre Wahrnahme des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wie sie sie in beeindruckender und friedlicher Art und Weise zeigen, sehr genau beobachten. Wir wollen auch sagen, dass es aus unserer Sicht wichtig ist, dass zumindest bisher auch der friedliche Charakter dieser Demonstrationen im Großen und Ganzen gewahrt bleibt. Im Grundsatz ist es so, dass wir dafür sind, dass es so sein kann, dass das algerische Volk seine politische Zukunft selbstbestimmt, und zwar partizipatorisch, bestimmen kann. Das sind wichtige Grundsätze, die wir in dieser Hinsicht sehen.

Wir stehen natürlich im Gespräch mit der algerischen Regierung. Herr Lamamra ist auf einer Europatour, wird in verschiedenen Städten sprechen und kommt heute in Berlin vorbei. Da wird man sich austauschen. Diese Grundsätze, die ich genannt habe, sind natürlich auch Fragen, die heute Nachmittag in dem Gespräch vielleicht auch eine Rolle spielen werden.

Zusatzfrage : Noch einmal zu den Wahlen: Gibt es da eine Position der Bundesregierung? Die sind ja auf unbestimmte Zeit verschoben. Herr Bouteflika hat ja andeuten lassen, dass er vielleicht noch ein Jahr länger im Amt sein möchte.

Herr Seibert, algerische Medien melden, dass es anscheinend ein Wunsch des algerischen Außenministers war, sich auch mit der Bundeskanzlerin zu treffen, aber die Bundeskanzlerin sich geweigert habe, ihn zu treffen. Können Sie dazu etwas sagen?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu, offen gestanden, nichts sagen, weil ich von diesem Wunsch nicht gehört hatte. Die Bundeskanzlerin war ja im vergangenen Jahr in Algerien und hat dort intensive Gespräche über Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes geführt. Übrigens hat sie dort auch über Fragen der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Betätigungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft mit einigen Wissenschaftlern, Aktivisten und Intellektuellen gesprochen. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Für die Bundeskanzlerin ist ja normalerweise der Ministerpräsidentin oder Präsident eines Landes der Ansprechpartner. Das wäre meine grundsätzliche Bemerkung.

Adebahr: Zu Ihrer konkreten Frage: Ich kann und möchte dem Gespräch von heute Nachmittag nicht vorgreifen. Der Außenminister wird sich sicherlich auch anhören, was sein Kollege dazu zu sagen hat, wie sich die weitere Vorstellung über den Prozess gestaltet, der da kommen wird. Das muss man, glaube ich, jetzt erst einmal abwarten.

Frage: Ich hätte ganz gerne Herrn Seibert nach dem Brexit gefragt. Die britische Regierung hat jetzt eine Verlängerung oder Verschiebung des Austrittsdatums auf Ende Juni gefordert. Wie beurteilen Sie das? Würden Sie sagen, dass Großbritannien dann an der Europawahl teilnehmen sollte, oder nicht?

StS Seibert: Ich kenne das, ehrlich gesagt, auch erst aus den ersten Meldungen, die jetzt gelaufen sind. Wir begrüßen es zunächst einmal, dass es jetzt einen klaren Antrag Großbritanniens gibt. Das ist die Grundlage, auf der die EU-27 am Donnerstag und Freitag reagieren können. Ich kann Sie nur bitten, die Verhandlungen auf dem Europäischen Rat zu diesem Thema abzuwarten. Der Antrag wird sicherlich intensiv diskutiert werden.

Zusatzfrage: Es wird ja doch vielleicht eine Meinung der Bundesregierung geben. Die EU-Kommission hat sich zumindest schon relativ kritisch geäußert, weil sie darauf hingewiesen hat, dass es rechtliche Probleme im Hinblick auf die Europawahl gebe. Werden diese Bedenken von der Bundesregierung nicht geteilt?

StS Seibert: Die Frage des Umgangs mit der Europawahl ist natürlich eine der Fragen, die beantwortet werden müssen, und eine, die diskutiert werden muss. Trotzdem bitte ich Sie, die Verhandlungen abzuwarten. Die werden intensiv sein. Wir brauchen, wie Sie wissen, für einen Beschluss über eine Verlängerung Einstimmigkeit im Europäischen Rat, und die Bundesregierung beziehungsweise die Bundeskanzlerin wird sich dabei einbringen.

Frage : Herr Seibert, halten Sie es denn wie Herr Juncker für möglich, dass jetzt möglicherweise gar nicht am Donnerstag und Freitag eine Entscheidung in dieser Frage gefunden werden kann und die Entscheidung tatsächlich auf nächste Woche vertagt werden wird?

StS Seibert: Lassen Sie uns den morgigen Tag abwarten.

Frage : Wenn man mit einigen deutschen Behörden spricht, dann ist eine kurzzeitige Verschiebung des Brexit fast das Worst-Case-Szenario, weil die sich mit den möglichen wirtschaftlichen beziehungsweise administrativen Folgen herumschlagen müssen und das jetzt potenziell noch einmal um drei Monate verlängert wird, ohne dass man die Sicherheit hat, dass es dann wirklich losgehen würde. Unternimmt die Bundesregierung denn irgendwelche Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass beispielsweise zusätzlich eingestellte Beamte jetzt nicht wieder ihren Job verlieren oder noch einmal für drei Monate länger eingestellt werden müssen?

StS Seibert: Warum sollte jemand jetzt seinen Job verlieren? Das verstehe ich gerade nicht.

Zusatz : Beispielsweise dann, wenn es darum geht, dass für die Übergangsfrist zusätzliche Beamte in Ausländerämtern usw. eingestellt werden.

StS Seibert: Okay, ich weiß, was Sie meinen.

Zusatz : Das sind logistische Probleme, von denen Beamte, wenn man mit ihnen spricht, sagen, das sei eigentlich der schlimmstmögliche Fall.

StS Seibert: Ich will jetzt hier nicht darüber spekulieren, was der schlimmstmögliche Fall ist.

Ich kann zwei Dinge sagen: Erstens bleibt es unsere Überzeugung, dass ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen in niemandes Interesse wäre. Zweitens hat die Bundeskanzlerin gestern gesagt, dass sie bis zur nahezu letzten Minute des 29. März darum ringen wird und sich dafür einsetzen wird, dass es einen solchen Austritt ohne ein Abkommen eben nicht gibt, sondern einen geregelten Austritt. Nun warten wir wirklich ab, wie die 27 auf die Mitteilung der Premierministerin aus London reagieren und das diskutieren werden. Warten wir den morgigen Tag ab!

Frage: Ich möchte es noch einmal versuchen. Ich habe eine Verständnisfrage zu diesem Thema.

StS Seibert: Viele Leute haben viele Verständnisfragen zu diesem Thema!

Zusatzfrage: Falls diese Verschiebung tatsächlich stattfindet, dann heißt das anscheinend, dass Großbritannien an den Europawahlen teilnehmen muss. Welche Schätzungen gibt es dazu innerhalb der Bundesregierung?

StS Seibert: Das ist ja tatsächlich der Versuch, die erste oder zweite Frage noch einmal zu stellen. Ich kann mich hier nicht mit eigenen rechtlichen Bewertungen in diese Debatte einbringen. Der Präsident der Europäischen Kommission hat dazu heute auf das Schreiben der Premierministerin hin etwas gesagt. Das wird ein wichtiger Aspekt bei der Diskussion unter den EU-27 sein.

Frage : Ich habe auch noch eine Kleine Verständnisfrage: Wie verträgt sich denn der Antrag der britischen Regierung um Verlängerung mit dem erklärten Wunsch oder dem Anspruch der Kanzlerin, doch noch bis zum 29. März eine Einigung hinzubekommen?

StS Seibert: Dazu müsste ich über den Antrag mehr als das wissen, was ich jetzt gerade in ersten Meldungen gelesen habe.

Frage : In der Ukraine stehen jetzt Wahlen an, und die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren um die politische und wirtschaftliche Entwicklung in dem Land. Daher würde mich interessieren, wie die Bundesregierung derzeit zu einer möglichen Mitgliedschaft der Ukraine in der Nato und in der EU steht und wie man die bisherigen Bemühungen Kiews bei der Korruptionsbekämpfung inzwischen bewertet.

StS Seibert: Eine Mitgliedschaft in der Nato und in der EU steht für uns weiterhin nicht auf der Tagesordnung.

Adebahr: Zur Korruption: Da ist, soweit ich weiß, die Gründung eines Korruptionsgerichts erfolgt. Wir haben mit den ukrainischen Partnern in den letzten Monaten auch mehrfach besprochen und ihnen deutlich gemacht, dass wir es gut finden, dass da Schritte gegangen worden sind, und dass wir uns wünschen, dass dieses Gericht jetzt schnell arbeitsfähig sein wird und dass da ganz konkrete weitere Schritte gegangen werden. Wir unterstützen das, glaube ich, auch mit einer Vielzahl von EU-Projekten und -Initiativen. Dass Korruptionsbekämpfung ein ganz wichtiges Reformthema in der Ukraine ist, thematisieren wir. Wir haben aber natürlich den Eindruck, dass das den ukrainischen Partnern auch bewusst ist und dass dort in der Tat Schritte gegangen werden.

Ich habe noch etwas zu sagen: Eine Uhrzeit ist falsch gewesen. Die Pressestatements mit dem algerischen Außenminister werden um 14.30 Uhr stattfinden. Sie müssen sich also beeilen, wenn Sie es jetzt noch rechtzeitig schaffen wollen.

Mittwoch, 20. März 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. März 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-maerz-2019-1592284
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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