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PRESSEKONFERENZ/1832: Regierungspressekonferenz vom 13. März 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 13. März 2019
Regierungspressekonferenz vom 13. März 2019


Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Anpassung von Berufsausbildungs-beihilfe und Ausbildungsgeld), Kabinettsausschuss Digitalisierung, Brexit, mögliche Beteiligung des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am Aufbau der 5G-Netzwerkinfrastruktur, Verhältnis zu Russland, Waffenlieferungen an Saudi-Arabien, Klimapolitik der Bundesregierung, mögliche Finanzierungslücke in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, mögliche Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank, Akkreditierung ausländischer Journalisten in der Türkei, angebliche Überlastung der deutschen Botschaften in den Westbalkanstaaten durch Visaanfragen, Forderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung nach einer Ausweitung des Anspruchs auf Sprachkurse, Stopp der Gespräche zwischen Serbien und dem Kosovo, Medienberichte über Planungen der US-Regierung zur Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Stationierung von US-Soldaten durch die jeweiligen alliierten Staaten, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Lage in Venezuela

Sprecher: SRSin Demmer, Kolberg (BMF), Strater (BMVI), Petermann (BMI), Wagner (BMWi), Breul (AA), Zerger (BMU), Fähnrich (BMVg), Schneider (BMAS)

Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Herzlich willkommen auch von mir!

Analog zur BAföG-Novelle, die das Kabinett Ende Januar beschlossen hat, sollen nun zu Beginn des Ausbildungsjahres 2019 die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende sowie das Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen erhöht werden. Das Kabinett hat dazu heute den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums beschlossen. Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Förderung für junge Menschen, die eine betriebliche oder auch außerbetriebliche Berufsausbildung machen. Das Ausbildungsgeld ist eine vergleichbare Leistung, die an Menschen mit Behinderungen gezahlt wird, die auf besondere Einrichtungen angewiesen sind.

Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge werden in zwei Stufen angehoben: Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich, und zwar von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich, und ab dem 1. August 2020 erhöht sich das Ganze dann auf 723 Euro. Berufsausbildungsbeihilfe erhalten dann zum Beispiel Auszubildende, die außerhalb ihres Elternhauses leben, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist und deren Ausbildungsvergütung nicht für eine Unterkunft und den Lebensunterhalt reicht. Die Förderung soll helfen, wirtschaftliche Hürden für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung zu überwinden, und soll die Mobilität von Ausbildungsbewerbern und Ausbildungsanfängern damit verbessern.

Dann kann ich Ihnen noch berichten: Der Kabinettsausschuss Digitalisierung hat heute im Anschluss an das reguläre Kabinett getagt. Damit ist dieser Kabinettsausschuss heute zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Thema war unter anderem die Aktualisierung der Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten". Neun neue Vorhaben wurden in diese Strategie aufgenommen. Im Zentrum der Umsetzungsstrategie steht, die Vorhaben noch stärker als bisher an den einzelnen Nutzern auszurichten, also den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen. Der Kabinettsausschuss Digitalisierung wird die Fortschritte verfolgen und Probleme und Lösungsmöglichkeiten besprechen. Der bisher verfolgte strategisch-kooperative Ansatz in der Zusammenarbeit der Ressorts soll fortgesetzt werden. Weitere Workshops mit Bundeskanzleramt und allen Ressorts sind in Vorbereitung. Sie sollen die Messbarkeit der Fortschritte herstellen. Durch die Veröffentlichung der konkreten Vorhaben, Ziele und Zieldaten hat die Bundesregierung ihre Ziele erstmals konkret definiert und auch bekanntgemacht. Der Einzelne soll auch weiterhin über für ihn und sie maßgebliche Vorhaben informiert werden.

Das wäre es.

Frage: Wie bewertet die Regierung nach den letzten Nachrichten aus London die aktuelle Lage in Großbritannien? Ist man noch besorgter als gestern? Sehen Sie noch einen Ausweg aus dieser komplizierten Situation?

SRSin Demmer: Zunächst einmal respektieren wir die Entscheidung des britischen Parlaments natürlich, aber wir bedauern auch, dass es für das Abkommen keine Mehrheit gegeben hat. Wir haben hier schon ganz oft betont - und das gilt natürlich heute auch weiterhin -: Ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen wäre in niemandes Interesse. Aber weiterhin liegt der Ball in Großbritannien. Es bleibt Aufgabe der britischen Seite, Entscheidungen zu treffen und einen Vorschlag zu machen. Wir werden natürlich weiterverfolgen, was heute und morgen im britischen Parlament passiert.

Frage: Können Sie sagen, ob in den nächsten Tagen irgendwelche Termine zwischen der Kanzlerin und der britischen Regierungschefin Theresa May geplant sind?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, geben wir dazu Auskunft, wenn sie stattgefunden haben. Ich kann noch einmal darauf hinweisen, dass für den 21. März, also am kommenden Donnerstag, ein Europäischer Rat der 27 geplant ist, an dem ja auch über den Brexit beraten werden soll. Über weitere, bilaterale Gespräche kann ich Ihnen hier und jetzt keine Auskunft geben.

Frage: Ich nehme an, dass auch Wirtschafts- und Finanzministerium zur Kenntnis nehmen, was jetzt offenbar sozusagen als Not-Not-Notfallplan diskutiert wird, nämlich dass die britische Regierung für bis zu 90 Prozent der Importe auf Steuern verzichten wird. Ist das aus Ihrer Sicht ein geeigneter Schritt, um Einbrüche im Wirtschaftsverkehr beim Export von Deutschland nach Großbritannien zu verhindern oder abzumildern?

Kolberg: Wie gesagt, die die Entscheidungen in Großbritannien werden ja noch getroffen, deswegen haben Sie bitte Verständnis, wenn wir uns hier jetzt nicht zu möglichen Ausgängen usw. äußern. Unser Ziel ist weiterhin, dass es keinen Brexit ohne Deal gibt. Daran wird ja weiterhin gearbeitet, und deswegen äußern wir uns jetzt nicht zu weiteren, anderen Ausgängen, die möglich wären.

Frage: Wie gedenkt die Bundesregierung jetzt eigentlich auf die Drohung der amerikanischen Botschaft mit Blick auf Huawei-Ausrüstung beim Ausbau des deutschen 5G-Netzes zu reagieren? Ganz konkret würde mich auch interessieren, wie das Ministerium für digitale Infrastruktur dazu steht; denn es ist ja zumindest in Teilen für die Versteigerung der Lizenzen zuständig.

Strater: Ich fange einmal an, kann aber an dieser Stelle auf das Innenministerium verweisen, wenn es um die Sicherheitsfragen geht. Das Verfahren selbst liegt in der Hand der Bundesnetzagentur. Mehr kann ich dazu im Moment nicht beitragen.

Petermann: Die Hauptfrage war ja - so habe ich es auf jeden Fall verstanden - die Frage nach dem Umgang mit Huawei. War es so?

Zusatz: Und die Reaktion auf das Schreiben.

Petermann: Hinsichtlich der Reaktion auf das Schreiben würde ich vielleicht erst einmal an das BMWi weitergeben wollen.

Wagner: Ich kann dazu gerne noch einmal ausführen. Ich glaube, die Kanzlerin hat sich gestern dazu geäußert und noch einmal gesagt - was auch die Haltung der Bundesregierung ist -, dass wir sehr großes Interesse an sehr hohen Sicherheitsstandards in unserer 5G-Infrastruktur und generell in der Netzinfrastruktur haben und dass wir gerade ja in dem Prozess sind, dass wir diese Standards definieren. Die Bundesnetzagentur hat ja am 7. März die Eckpunkte dazu veröffentlicht, und wir befinden uns gerade im weiteren Verfahren dazu. Das läuft, und dabei sind wir eben dabei, die Sicherheitsstandards zu definieren.

Was die Reaktion darauf betrifft, so hat die Kanzlerin gestern auch betont, dass wir natürlich auch generell mit unseren Partnern im Austausch sind.

SRSin Demmer: Genau, ich kann das hier noch einmal wiederholen. Die Bundesregierung steht zu diesem Thema mit ganz verschiedenen Stellen, aber auch mit US-amerikanischen Stellen im Austausch, was die Verwendung sicherer Komponenten beim 5G-Netzausbau angeht. Das Schreiben des US-Botschafters gibt natürlich Anlass zu weiteren Gesprächen.

Petermann: Dann kann ich ganz allgemein zu den BMI-Themen ergänzen. In der vorigen Woche wurden die Eckpunkte der Bundesnetzagentur für eine Erweiterung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen veröffentlicht, und diese erfolgen auch im Einvernehmen mit dem BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, und auch dem Datenschutzbeauftragten. Im Rahmen ihrer Sicherheitskonzepte müssen danach die Unternehmen künftig die erweiterten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies gilt insbesondere auch für den Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland, das ja eine zentrale, kritische Infrastruktur für Zukunftstechnologien darstellt.

Wir begrüßen diese ergänzenden Vorgaben und planen darüber hinaus, wie hier schon mehrfach mitgeteilt, eine Änderung des § 109 des Telekommunikationsgesetzes. Damit soll eindeutig geregelt werden, dass die Betreiber die Einhaltung des Sicherheitskataloges nachzuweisen haben - also von sich aus, was eine Beweislastumkehr darstellt. Darüber hinaus bestehen auch Zertifizierungspflichten, die dann auf gesetzlicher Ebene damit verankert werden sollen. Außerdem planen wir auch eine Änderung des BSI-Gesetzes. Damit ist beabsichtigt, Regelungen für kritische Infrastrukturen zu schaffen und die Vertrauenswürdigkeit von einzelnen Komponenten, die in diesen kritischen Infrastrukturen zum Einsatz kommen, zu regeln. Diese Komponenten sollen - so die Absicht - nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden können. Wir glauben, dass mit diesen Maßnahmen die Sicherheit und die Vertraulichkeit der Netzinfrastruktur dann auch umfassend gewährleistet ist.

Frage: Frau Demmer, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, das erfordere jetzt noch andere Gespräche? Welche Gespräche sind das?

SRSin Demmer: Ich werde Ihnen hier jetzt keine konkreten Gespräche, die auf unterschiedlichsten Arbeitsebenen stattfinden, nennen. Ganz grundsätzlich stehen wir eben mit unseren Partnern, mit denen wir ja nachrichtendienstliche Kooperationen pflegen, in engem Austausch auch zu diesem Thema - so natürlich auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Zusatzfrage: Heißt das, dass jetzt konkret auch mit Herrn Grenell noch Gespräche geplant sind?

SRSin Demmer: Davon kann ich Ihnen nichts berichten. Es gibt aber eben Gespräche zu diesem Thema, denn die nachrichtendienstlichen Kooperationen mit unseren engsten Partnern - und dazu gehören die USA - sind für uns von großer Bedeutung.

Frage: Nichtsdestotrotz macht der Brief von Herrn Grenell doch deutlich, dass die USA sagen: "Wir sind diejenigen, die entscheiden, ob uns das, was ihr an Sicherheitsmaßnahmen einbaut, ausreicht oder nicht; und wenn wir finden, dass es nicht ausreicht, dann machen wir den Informationshahn dicht". Das ist ein Vorgehen, das man landläufig auch unter "erpressungsnah" bezeichnen könnten. Deshalb frage ich noch einmal: Wie bewerten Sie dieses Vorgehen, diese Strategie der US-Regierung? Gehören zu den zusätzlichen Gesprächen, die die Bundesregierung führt, auch Gespräche mit anderen Nationen oder nationalen Regierungen beziehungsweise Ministerien, die vielleicht in ähnlicher Lage sein könnten, um sich darüber auszutauschen, wie man sich gegen diese Form der einseitigen Druckausübung zur Wehr setzen kann?

SRSin Demmer: Ihre Analyse und Wortwahl möchte ich mir hier ausdrücklich nicht zu eigen machen. Frau Petermann hat ja relativ lang und ausführlich berichtet, was wir selber tun, weil wir selber ein hohes Interesse an Sicherheitsstandards haben. Die Kanzlerin hat diese Woche selber betont, wie wichtig Sicherheit für uns ist und was für einen hohen Stellenwert sie für uns hat. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen getroffen, um genau das zu gewährleisten. Insofern habe ich dem hier jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Dass Sie sich die Wortwahl nicht zu eigen machen, wundert mich nicht, aber deswegen muss sie ja nicht falsch sein. - Die zweite Frage ist aber noch unbeantwortet: Tauschen Sie sich auch mit Regierungen aus, die vielleicht in ähnlicher Situation gegenüber der US-Regierung und ihren Kriterien stehen?

SRSin Demmer: Wie ich schon Frau Ulrich gesagt habe: Ich kann hier jetzt nicht darlegen, mit wem wir alles zu diesem Thema im Gespräch sind. Ich kann nur noch einmal betonen, welch hohe Bedeutung internationale Zusammenarbeit bei diesem Thema hat und von welch großem Interesse sie ist. Dem kann ich jetzt weiter nichts hinzufügen.

Breul: Ich kann vielleicht nur einen Aspekt ergänzen und Sie darauf hinweisen, dass die Kommission gestern eine Mitteilung unter dem Titel "EU-China: A strategic outlook" veröffentlicht hat und da auch angeregt hat, dass man sich zum Thema Huawei und Ausbau von 5G-Netzwerken im europäischen Rahmen austauscht. Das halten wir für einen wichtigen Impuls. Das ist aber auch kein Neustart von Gesprächen, denn natürlich laufen dazu enge Gespräche und enge Abstimmungen, und die Kommission hat das gerade auch noch einmal auf die Agenda gehoben.

Frage: Das US-Repräsentantenhaus hat mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die mit Russland zu tun haben; es geht dabei um die Krim, um die russische Spionage und Einmischung, um die Einkünfte von Herrn Putin und die Aufklärung des Mordes an Nemzow. Hat die Bundesregierung Verständnis für solche Initiativen der Amerikaner? Sind die Ihrer Ansicht nach zielführend? Plant die Bundesregierung irgendwelche Maßnahmen in ähnlicher Richtung?

Breul: Ehrlich gesagt fällt es mir ein bisschen schwer, darauf zu antworten, weil das ja ein ganzes Maßnahmenpaket beziehungsweise Bündel von Vorhaben ist, die man vielleicht teilweise zusammenfassen kann, teilweise aber vielleicht auch nicht. Verzeihen Sie mir darum, dass ich Ihnen darauf in dieser Pauschalität keine Antwort geben kann.

Zusatzfrage: Und wenn man das jetzt aufsplittet: Welche der vier genannten Gesetzesvorhaben halten Sie für zielführend?

Breul: Darüber, dass wir uns gemeinsam mit den Amerikanern Sorgen über russisches Verhalten machen, haben wir ja schon öfter gesprochen, insbesondere im Bereich Aufrüstung, aber auch im Bereich Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und allgemein Bürgerrechte. Von daher würde ich Sie bitten, Ihre Frage vielleicht etwas konkreter zu stellen und auf ein Politikfeld bezogen zu sagen, was Sie meinen. Natürlich haben wir eine große Übereinstimmung mit den Amerikanern, aber es gibt auch Politikfelder - das wissen Sie -, in denen wir vielleicht eine etwas andere Analyse der Dinge haben und uns auch in unserem Vorgehen unterscheiden.

Zusatzfrage: Dann werde ich einmal ein Beispiel nennen, und zwar die Auskundschaftung beziehungsweise die Feststellung der Einkünfte des russischen Präsidenten. Es ist ja bekannt, dass Geld aus Russland auch in Deutschland gewaschen wird. Wäre die Bundesregierung bereit, da hilfreich zu sein für die US-Dienste, um festzustellen, ob vielleicht der russische Präsident hier Konten hat?

Breul: Ich glaube, das ist eine Frage, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes fällt. Aber lassen Sie mich vielleicht generell noch einmal sagen: Wir reden hier ja von Gesetzesinitiativen, das heißt, die werden zunächst einmal im Kongress beraten, und man wird sehen, was dabei herauskommt. Sie wissen ja auch, dass es im Kongress durchaus unterschiedliche Strömungen gibt und dass die einen dort etwas deutlicher und prononcierter auftreten als andere. Darum würde ich vorschlagen: Warten wir doch erst einmal ab, was in diesem zunächst inneramerikanischen Politikformulierungsprozess herauskommt.

Zusatzfrage: Ich hätte noch eine zweite Frage zu ähnlichen Problemen, aber hier in Europa: Das Europaparlament beschäftigt sich schon seit gestern mit Russland und hat schon eine Resolution verabschiedet, in der Russland zum Beispiel beschuldigt wird, der Hauptverantwortliche für die Fake News in Europa zu sein. Es heißt, Russland solle nicht mehr als strategischer Partner Europas angesehen werden, und vieles mehr. Sogar neue Sanktionen werden nicht ausgeschlossen. Wie steht die Bundesregierung zu der Meinung des Europaparlaments?

Breul: Ehrlich gesagt, liegt mir diese Resolution nicht vor. Soweit ich weiß, war das jetzt der Beginn einer Debatte, noch nicht der Abschluss. Auch dabei ist es üblich, dass wir als Bundesregierung nicht in die Beratung des Europäischen Parlaments hineinkommentieren.

Frage: Eine Frage zum Thema Waffenlieferungen an Saudi-Arabien: Die SPD fordert einen endgültigen Stopp von Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien. Wie steht die Bundesregierung dazu?

SRSin Demmer: Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, was wir - der Kollege Seibert - hier schon mehrfach gesagt haben. Wir wissen, dass die Zeit drängt und dass es darüber zu einer Entscheidung kommen muss. Diese werden wir im Laufe des März treffen.

Zusatzfrage: Inwiefern gilt weiterhin, dass das Khashoggi-Gerichtsverfahren ein Kriterium für die Entscheidung ist, ob weiterhin Waffen geliefert werden oder nicht?

SRSin Demmer: Wie gesagt, wir wissen, dass die Zeit drängt und dass wir darüber zu einer Entscheidung kommen müssen. Deswegen führt die Bundesregierung intensive Gespräche zu diesem Thema, über deren Inhalt ich hier leider nichts berichten kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Zusatz: Ich habe nicht nach dem Inhalt der Gespräche gefragt. Ich habe nur gefragt, ob das Gerichtsverfahren ein Kriterium für die Entscheidung ist oder nicht.

SRSin Demmer: Über das hinaus, was ich jetzt gesagt habe, kann ich Ihnen leider nichts mitteilen.

Frage: Gestern hatten wir ja endlich einmal ein paar Klimaprofis hier auf dem Podium, die der Presse eindringlich ihre Unterstützung für die Streiks der Schüler und Studenten weltweit erklärt haben. Dabei hat die Klimapolitik der Bundesregierung keine besonders guten Noten bekommen. Es wurde unter anderem unterstrichen, dass Deutschland spätestens bis 2050, besser noch bis 2040, die Treibhausgasemissionen auf null reduzieren müsse. Bisher sind die Ziele, wenn ich es richtig verstanden habe, 80 Prozent bis 95 Prozent bis 2050.

Meine Frage: Woher holt sich die Bundesregierung diesen zusätzlichen Emissionspuffer, von dem die Wissenschaftler sagen: "Den gibt es nicht"? Haben die Wissenschaftler unrecht, Frau Zerger oder Frau Demmer?

Zerger: Die Wissenschaftler haben sicherlich nicht unrecht. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung basieren durchaus sowohl auf dem Pariser Klimaabkommen als auch auf den Empfehlungen des Weltklimarats.

Sie haben recht, bisher liegen unsere Ziele bei 80 Prozent bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050. Das ist sicherlich auch etwas, was im Rahmen des Klimaschutzgesetzes, das wir vorgelegt haben und das in diesem Jahr beschlossen werden soll, noch einmal zur Diskussion steht.

Zusatzfrage : Frau Demmer?

SRSin Demmer: Ich kann nur noch einmal betonen, von welch großer Bedeutung die Klimaschutzziele für die Bundesregierung sind. Wie Sie wissen, arbeiten wir an einem Klimaschutzgesetz. Die Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen, aber es wird kommen.

Zusatzfrage: Wird dieses Klimaschutzgesetz die notwendige Verfünffachung der Reduktion, die die Klimaschutzwissenschaftler gestern dargelegt haben, beinhalten?

SRSin Demmer: Ich kann für Sie jetzt hier keine Berechnungen bewerten oder solche selbst anstellen. Ich kann nur sagen, dass die Bundesregierung dieses Ziel sehr ernst nimmt und mit ganzer Kraft daran arbeitet, es zu erreichen.

Frage: Frau Zerger, wenn Sie sagen, dass im Zuge der Beratung des Klimaschutzgesetzes die Zielzahlen, die Sie genannt haben, sicherlich auch noch einmal zur Diskussion stünden, bedeutet das dann auch, dass die Bundesregierung oder Ihr Ministerium erwägt, die Zahlen höherzusetzen als die bisherigen 85 Prozent, 90 Prozent bis 2050 oder den Erreichungszeitpunkt vorzuziehen? Ist das Teil der Überlegungen, die Sie anstellen?

Zerger: Dazu möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen, weil wir, wie Frau Demmer bereits gesagt hat, noch am Anfang der Diskussion über das Klimaschutzgesetz sind.

Frage Zu einem Teilbereich gibt es morgen wohl Gespräche im Kanzleramt, nämlich zur Frage, welchen Anteil der Verkehr am Klimaschutz zu leisten hat. Was erhoffen Sie sich von dem morgigen Treffen? Wer aus dem Kabinett nimmt daran teil?

SRSin Demmer: Sie sprechen das Treffen der Arbeitsgruppen der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" an. Daran werden die zuständigen Bundesminister und die Koalitionsspitzen teilnehmen, aber auch der Vorsitzende des Lenkungskreises der Plattform, Herr Professor Kagermann. Letztlich geht es darum, Zukunftsfragen insgesamt zu besprechen. Wesentlicher Inhalt der Gespräche wird sein, dass Herr Professor Kagermann über den Arbeitsstand in den einzelnen Arbeitsgruppen dieser Plattform unterrichtet.

Zusatzfrage: Die Zuständigen sind Herr Scheuer und die Umweltministerin. Richtig?

SRSin Demmer: Genau.

Frage: Zu genau diesem Zusammenhang: Als Antwort der EU-Kommission auf einen vorherigen Brief von Verkehrsminister Scheuer gab es einen jetzt bekannt gewordenen Brief. Darin erteilt man Herrn Scheuer - das ist meine Interpretation - quasi sehr klar eine Ohrfeige.

Aber abgesehen davon: Welchen Einfluss - Frage an das BMU natürlich und das BMVI - hat diese Antwort aus Europa auf die Diskussion um die Stickoxidgrenzwerte hier in Deutschland?

Strater: Ich beginne einmal, weil Sie das Verkehrsministerium beziehungsweise den Minister angesprochen haben. Das Bewertung "Ohrfeige" teile ich nicht, wie Sie sich vorstellen können. Der Minister hat sich dazu auch schon geäußert.

Der Minister wird nicht nachlassen, die Debatte um die Grenzwerte auf europäischer Ebene zu führen. Denn wenn es zu Einschränkungen für Europäerinnen und Europäer im Alltag kommt, sollte die Europäische Kommission die Anliegen eines Mitgliedsstaates ernst nehmen.

Klar ist: Luftqualität ist Lebensqualität. Dafür setzen auch wir uns ein. Wir investieren zwei Milliarden Euro für saubere Luft in den Städten. Wir haben auch schon mitgeteilt und auch in Gesprächen klargemacht - darauf ist das Schreiben der Kommission ja auch eine Antwort -, dass es erforderlich ist, dass sich die Kommission aktuell auf geeignete Weise mit den Grenzwerten auseinandersetzt und eine Neubewertung der Grenzwerte prüft. Ziel sollte es sein, die Debatte insgesamt auf Basis zutreffender Fakten und anerkannter wissenschaftlicher Methoden zu versachlichen. Dies wird im aktuell stattfindenden Fitnesscheck der Luftqualitätsrichtlinie in Zuständigkeit der Generaldirektion Umwelt stattfinden.

Ich möchte Ihnen dazu nur einmal einen Satz aus dem Antwortschreiben, das Ihnen allen ja wahrscheinlich vorliegt, vorlesen: Dieser Fitnesscheck, so heißt es in diesem Schreiben der Kommission an uns, wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, und seine Ergebnisse werden in die Überlegungen der Kommission dazu einfließen, ob die Richtlinien überarbeitet werden müssen oder nicht. - Das heißt, wir sind, wie Sie sehen, nicht am Ende eines Prozesses, sondern mitten darin.

Zerger: Da wir als BMU auch gefragt wurden: Wir können den Brief selbst nicht kommentieren. Das war, wie Sie richtig gesagt haben, ein Brief an Minister Scheuer. Wir haben allerdings auch die Medienresonanz zur Kenntnis genommen. Insofern enthält das für uns keine Überraschungen und bestätigt im Prinzip das, was wir in der Debatte lange Zeit und immer wieder gesagt haben, dass nämlich die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub auf solider wissenschaftlicher Grundlage basieren und dass diese regelmäßig überprüft werden. Das, den Fitnesscheck, hat Herr Strater eben ja auch erwähnt.

Zusatzfrage: Wenn ich es im Brief richtig gelesen habe, dann geht es eher darum, die Grenzwerte möglicherweise strenger zu machen, und um eine Rückfrage an das Verkehrsministerium, den eigenen Beitrag zu diesem Fitnesscheck zu liefern. Kommt da jetzt - und wenn ja, wann - etwas aus Ihrem Haus?

Strater: Damit wir alle über das Gleiche reden: In dem Brief heißt es, in diesem Zusammenhang werde auch geprüft, ob die derzeitigen EU-Grenzwerte ausreichend, streng genug seien, um die Gesundheits- und Umweltziele unserer Politik zu erreichen. Sie wissen, dass von deutscher Seite die Leopoldina gebeten wurde, eine Bewertung vorzunehmen. Dies wird - das hat, denke ich, auch der Regierungssprecher an dieser Stelle schon gesagt - dann in die Diskussion eingebracht werden, und dann wird diese Diskussion im Rahmen des Fitnesschecks der Richtlinie stattfinden.

Frage: Herr Strater, eine Stelle aus dem Brief haben Sie nicht zitiert.

Strater: Ich habe viele Stellen nicht zitiert.

Zusatz: Nämlich die Stelle, die auch die Kollegin ansprach, dass Deutschland noch immer keinen Beitrag zu der Diskussion zum Fitnesscheck abgeliefert habe. Wie kommt das, und wann planen Sie, dazu noch etwas einzuspeisen, wenn schon Ende des Jahres eine Entscheidung fallen soll?

Strater: Das habe ich ja gerade gesagt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Leopoldina gebeten worden ist - das wurde auch hier schon mehrfach angesprochen -, eine Überprüfung der wissenschaftlichen Debatte, die es um diese Grenzwerte gibt, vorzunehmen. Dies wird in die Debatte mit einfließen. Das hatte ich hier gerade schon erwähnt. - Ich weiß nicht, ob Sie noch etwas ergänzen wollen.

Ansonsten haben wir noch das ganze Jahr Zeit und sind insofern nicht am Ende eines Verfahrens, sondern mitten darin.

Frage: An das Finanzministerium: Wie sieht, angesichts der doch geringeren Steuereinnahmen und der Ausgaben, die sich aus den jüngsten Beschlüssen der Koalition jetzt zusätzlich ergeben, die Lücke gegenüber der bisherigen Finanzplanung jetzt aus? Können Sie uns dazu eine Zahl nennen?

Kolberg: Wir sind gerade im Haushaltsaufstellungsverfahren. Die Eckwerte werden wir in Kürze vorstellen und werden dann zu allen Punkten Stellung nehmen und darlegen, wo unsere Ausgabenschwerpunkte sind. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns dazu natürlich erst äußern können, wenn die Eckwerte feststehen. Diese werden wir, wie gesagt, in Kürze hier an dieser Stelle vorstellen.

Zusatzfrage: Andere haben schon gerechnet. Wollen Sie das vielleicht kommentieren?

Kolberg: Wie immer äußern wir uns dann, wenn alles zusammengerechnet ist, und stellen das dann hier in der BPK vor.

Frage: Herr Kolberg, es geht um die immer wieder aufkommenden Diskussionen um die Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank. Welche Überlegungen gibt es für diesen Fall von Ihrer Seite? Wird zum Beispiel der Finanzausschuss in diese ganzen Überlegungen mit eingebunden? Wie sieht es mit dem Bundesanteil der Commerzbank aus, der ja immer noch da ist? Wie wird mit diesem verfahren?

Kolberg: Da gilt das, was wir an dieser Stelle schon oft zu dieser und zu ähnlichen Fragen gesagt haben, dass wir uns zu Fragen in Bezug auf Einzelinstitute wie üblich nicht äußern.

Frage: Mein Thema ist Pressefreiheit in der Türkei. Frau Demmer, die Türkei hat die Verlängerung der Pressekarten von deutschen und europäischen Korrespondenten entweder verzögert oder verweigert. Manche mussten ausreisen. Jetzt gibt es Bewegung. ZDF-Korrespondent Jörg Brase hat die Pressekarte erhalten. "Tagesspiegel"-Korrespondent Thomas Seibert immer noch nicht.

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung?

SRSin Demmer: Zunächst einmal begrüßt die Bundesregierung, dass der ZDF-Kollege Jörg Brase seine journalistische Tätigkeit in der Türkei jetzt wiederaufnehmen kann.

Ich sage aber auch: Wir hoffen, dass auch den beiden anderen deutschen Journalisten von NDR und "Tagesspiegel" die Akkreditierung noch erteilt wird. Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass diese Akkreditierungen verweigert werden. Das hat Herr Seibert hier auch schon zum Ausdruck gebracht. Wir nehmen das weiterhin mit Unverständnis zur Kenntnis. Die Journalisten müssen in der Türkei frei und unabhängig recherchieren und berichten können. Wir erwarten, dass die türkische Regierung auch in anderen Fällen eine rasche Lösung findet. Das gilt natürlich auch für die deutschen und europäischen Kollegen und Korrespondenten, die im Moment noch auf Nachricht warten, ob ihre Akkreditierung verlängert wird. Auch dafür braucht es natürlich eine schnelle Lösung. Denn Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind ein hohes Gut. Sie sind von zentraler Bedeutung für die Demokratie. Dass Journalisten frei und unbehindert ihre Arbeit tun können, ist eben deshalb auch von zentraler Bedeutung für die Demokratie.

Wir sind dazu aber weiterhin mit der türkischen Regierung in Kontakt.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zu den deutschen Botschaften in den Westbalkanstaaten: Aus der Antwort auf eine Parlamentsanfrage geht hervor, dass eine Regelung, die eigentlich den Zugang von Arbeitsuchenden aus Westbalkanstaaten nach Deutschland erleichtern sollte - Stichwort "Arbeitsvisa" -, damit sie keine Asylanträge stellen, tatsächlich zu einer Überlastung der Botschaften geführt habe, sodass Antragsteller über ein Jahr lang warteten, ehe sie einen Bescheid bekämen.

Wie geht das Auswärtige Amt mit dieser Überlastung um?

Die Regelung ist, meine ich, bis 2020 befristet. Erwägen Sie, sie zeitlich auszudehnen?

Breul: Ehrlich gesagt, weiß ich nicht genau, auf welche Kleine Anfrage Sie rekurrieren. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Ich kann allerdings allgemein ausführen, dass wir natürlich schon länger das Problem haben, dass es auf dem westlichen Balkan ein sehr hohes Aufkommen von Visaanfragen gibt und die Botschaften dementsprechend vor große Herausforderungen gestellt waren, diese Anfragen so schnell wie möglich abzuarbeiten. Das Auswärtige Amt hat darauf bereits reagiert und das Personal an den besonders betroffenen Botschaften im westlichen Balkan aufgestockt. Die Zahlen kann ich Ihnen gern nachreichen. Das hatten wir bei anderer Gelegenheit Ihren Kolleginnen und Kollegen schon einmal geschickt.

Nichtsdestoweniger sind die Wartezeiten bei einigen Vertretungen immer noch sehr lang. Dessen sind wir uns bewusst und versuchen, das im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Manchmal stößt man dabei aber auch an ganz praktische Grenzen, wenn man etwa an die Kapazitätsgrenzen der Räumlichkeiten gerät und Ähnliches. Darum dauert es manchmal etwas länger, als wir selbst es uns wünschen würden. Aber wir sind, was das angeht, problembewusst und messen dem eine hohe Priorität bei.

Zusatzfrage: Die Anfrage war eine Anfrage der Linken, über die unter anderem, meine ich, "Spiegel Online" dieser Tage berichtet hat.

Erwägen oder planen Sie, die Befristung dieses Antragsverfahren über 2020 hinaus zu verlängern?

Breul: Die Antwort darauf müsste ich Ihnen nachreichen. Dazu bin ich gerade nicht sprechfähig.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI und das BMAS. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat einen Brief an Minister Seehofer und Minister Heil geschrieben und spricht sich dafür aus, den Anspruch auf den Zugang zu Sprachkursen auf Gruppen, die diesen Anspruch bislang noch nicht haben, auszudehnen.

Wie stehen Sie dazu? Halten Sie das für sinnvoll? Kann sie dabei auf ein Entgegenkommen aus Ihren jeweiligen Häusern hoffen?

Petermann: Ich kann gern beginnen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Personen, deren Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und auch für Beschäftigung erhalten sollen. Zu dieser Passage befinden wir uns mit dem BMAS im Gespräch, um einen Vorschlag zu erarbeiten, wie dieser Gruppe der Zugang zu Sprachförderung und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Verfestigung von Aufenthaltsrecht und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben. Also: Wir führen darüber Gespräche.

Schneider: Ich kann dem eigentlich nicht wahnsinnig viel hinzufügen außer dem, dass, soweit mir bekannt ist, einige Reglungen im Integrationsgesetz, die die Sprachförderung anbelangen, befristet sind und wir an der Frage arbeiten, wie wir damit weiter verfahren.

Zusatzfrage: Haben Sie, wenn Sie schon in Gesprächen sind, eine Vorstellung der Kosten, die es verursachen würde, wenn man den Anspruch so erweitern würde?

Petermann: Dazu habe ich jetzt keine Erkenntnisse.

Schneider: Die Kosten hängen wie immer von der Ausgestaltung ab, und die Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Frage: Ich habe eine Frage zum Westbalkan. Laut Medien in Südosteuropa war eine hochrangige Delegation aus dem Bundeskanzleramt Anfang der Woche in Pristina und Belgrad und hat dort Gespräche über die Fortsetzung der Gespräche zwischen dem Kosovo und Serbien geführt. Was können Sie dazu sagen, und wie steht die deutsche Regierung allgemein zu dem Stopp der Gespräche zwischen Belgrad und Pristina?

SRSin Demmer: Dazu bin ich gerade nicht sprechfähig. Gegebenenfalls könnte ich dazu etwas nachreichen.

Zusatz: Ich habe gestern eine schriftliche Anfrage gestellt. Vielleicht kann das Auswärtige Amt etwas dazu sagen?

Breul: Ich denke, unsere allgemeine Linie ist unverändert. Wir wollen, dass es eine Normalisierung im Verhältnis zwischen Serbien und dem Kosovo gibt, und glauben, dass der beste und auch einzige Weg dahin über Direktgespräche führt. Von daher unterstützen wir alle Bemühungen, die in diese Richtung zielen.

Frage: Ich möchte noch einmal nachhören. Es gibt angeblich Druck von Donald Trump, dass Deutschland mehr für US-Soldaten zahlen solle. Alliierten sollen die Truppen in ihren Ländern selbst bezahlen und auch noch etwas für das Privileg darauflegen, US-Truppen im Land haben zu können.

Ist das so? Ist es sowieso schon so, dass dafür gezahlt wird? Da muss ich leider eine Lernfrage anschließen.

Wird sich daran durch Trumps Vorstoß etwas ändern? Ich weiß gar nicht, ob die Frage zuerst an das BMF geht oder noch an das Innen- oder Verteidigungsministerium.

Kolberg: Mir ist dazu nichts bekannt.

Fähnrich: Aus meiner Sicht ist die Stationierung von fremden Streitkräften Sache des Auswärtigen Amtes. Wir unterstützen natürlich die Stationierung.

Was die Kosten angeht, so gibt es unterschiedliche Abkommen, wenn die Streitkräfte den sogenannten Host Nation Support, sprich die Unterstützung des Landes, in Anspruch nehmen. Diese werden dann von den entsprechenden Nationen bezahlt. Die genauen Details kenne ich nicht.

Grundlegend kann ich nur sagen: Wir haben die Informationen wahrgenommen, aber sie wurden noch nicht in irgendwelche Pläne umgesetzt. Sie sind aus unserer Sicht bisher nur in entsprechenden Medien vertreten gewesen. Konkrete Absichten der US-Regierung, was diese von Ihnen angesprochene Absicht angeht, liegen uns nicht vor.

Breul: Das kann ich bestätigen. Wir kennen Äußerungen gegenüber Medien, haben aber keine offiziellen Anfragen vorliegen. Selbstverständlich gilt aus unserer Sicht weiterhin das Nato-Truppenstatut.

Zusatzfrage: Eine Lernfrage: Wie sieht dieses Host-Nation-Prinzip aus? Wie viel zahlt zum Beispiel Deutschland für die auswärtigen Kräfte, die hier stationiert sind?

Fähnrich: Wir schauen noch einmal in die Unterlagen und liefern das nach. Wir haben vor Kurzem eine Aufstellung erstellt, aber das ist mir ad hoc nicht bekannt.

Frage: Herr Breul, Herr Fähnrich, sind diese Zahlungen in Sachen Host Nation Support oder andere Zahlungen an die USA für diese Truppenstationierungen in der Vergangenheit schon einmal Teil von Verhandlungen gewesen? Hat man sich diesbezüglich irgendwann auf eine Formel geeinigt?

Fähnrich: Es gibt zum Beispiel Leistungen für Unterbringung oder für Transporte. Dafür gibt es keine Formel, sondern die ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Ich gehe dem, wie gesagt, noch einmal nach. Wir schauen, ob wir etwas in Erfahrung bringen können und würden das gegebenenfalls nachliefern.

Zusatzfrage: Wenn Herr Trump jetzt "Kosten plus 50 Prozent" sagt, ist die Frage, ob es jemals einen ähnlichen Vorschlag gegeben hat, oder bezahlt man möglicherweise schon mehr als die bloßen Kosten?

Fähnrich: Das sind Spekulationen. Es gibt zurzeit keine offizielle Mitteilung, keine Anfrage. Das sind Berichte, die wir gelesen haben. Wir warten erst einmal ab, ob sich daraus irgendetwas ergibt.

Breul: Ein Abkommen wird selbstverständlich zwischen Parteien geschlossen. Ich habe gerade schon gesagt: Es gilt das Nato-Truppenstatut. Änderungen am Nato-Truppenstatut müssen im Nato-Rahmen besprochen werden, das dafür das richtige Forum ist.

Frage: Meine Frage richtet sich an BMAS und BMI: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war heute Thema im Kabinett. Ich wüsste gerne, welche Änderungen nach den doch zahlreichen Wünschen beschlossen worden sind, die aus dem Bundesrat gekommen waren. Es reicht, wenn Sie mir die wichtigsten zwei, drei Punkte nennen könnten.

Petermann: Ich kann gerne starten. Der Bundesrat hatte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz insgesamt begrüßt - ich glaube, das muss man einmal festhalten - und hatte teils technische, aber teils auch inhaltliche Empfehlungen gemacht. Diese Anliegen haben wir geprüft, lehnen allerdings weitere Öffnungen ab, weil wir der Auffassung sind, dass die jetzige Regelung im Gesetzentwurf eine gute, ausgewogene und tragfähige Lösung für eine geordnete gesteuerte und bedarfsgerechte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte darstellt.

Es gab darüber hinaus noch technische Anforderungen. Auch die Frage, ob es einer Zustimmung bedarf, wurde noch erörtert. Die Zustimmung des Bundesrats haben wir allerdings als nicht erforderlich angesehen.

Vors. Mayntz: Möchte das Arbeitsministerium ergänzen?

Schneider: Ich kann eigentlich nichts ergänzen; Frau Petermann hat ausgeführt. Das Ganze geht jetzt wie üblich in das parlamentarische Verfahren, gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Bundesregierung. Dann wird man sehen, was daraus dann in das Gesetz einfließt.

Zusatzfrage: Noch eine Verständnisfrage dazu: Sie haben gesagt, dass Sie allerdings weitere Öffnungen ablehnen. Meinen Sie damit die Öffnung für weitere Gruppen, die als Fachkräfte einwandern könnten, oder wie meinen Sie das?

Petermann: Ich kenne jetzt nicht alle Inhalte. Ich müsste das nachliefern und möchte dazu jetzt nichts sagen.

Frage: Es ist nicht so, dass das nächste Woche schon im Plenum behandelt wird. Ist das korrekt, oder ist das nächste Woche im Plenum auf der Tagesordnung?

Petermann: Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Sie, Frau Schneider?

Schneider: Ich habe irgendwann einmal davon gehört, dass es demnächst die erste Lesung geben soll. Letztlich ist es Sache des Bundestags, die Tagesordnung festzulegen. Insofern müssten Sie einmal beim Bundestag nachfragen, wie die Tagesordnung ist.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Venezuela: Können wir nach den Ausführungen des Auswärtigen Amtes von vor ein paar Tagen davon ausgehen, dass Botschafter Kriener inzwischen in Berlin angelangt ist, dass Gespräche mit ihm über die Situation stattgefunden haben?

Können Sie uns etwas darüber sagen, wie Sie die Perspektive der diplomatischen Vertretung Deutschlands in Venezuela sehen? Könnte der Botschafter zurückgeschickt werden, auch wenn er dort eine Persona non grata ist?

Zweite Frage: Hat der Rückzug oder die zeitweilige Nicht-Anwesenheit des Botschafters in Venezuela Auswirkungen auf die konsularische Betreuung des Journalisten Billy Six, der in Venezuela einsitzt?

Breul: Um mit der letzten Frage anzufangen: Nein, das hat sie nicht. Es hat in der Zwischenzeit ein weiterer Haftbesuch bei Herrn Billy Six durch einen anderen Vertreter der Botschaft stattgefunden. Die konsularische Betreuung findet also weiter statt.

Ja, Herr Kriener ist mittlerweile in Berlin. Er hat heute Morgen - ich glaube, gegen 11.30 Uhr - auch den Minister getroffen. Wir hatten darüber über Twitter informiert. Herr Kriener berät jetzt mit dem Bundesaußenminister, wie Sie sehen, aber auch mit anderen Stellen im Auswärtigen Amt über das weitere Vorgehen.

Sie haben die Meldungen gesehen: Die Lage in Venezuela spitzt sich zu, insbesondere die humanitäre Lage in der Hauptstadt. Wir sind sehr besorgt darüber, dass die massiven Stromausfälle sich sehr stark auf das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Betroffen ist unmittelbar die Versorgung mit Lebensmitteln, mit Trinkwasser und auch die medizinische Versorgung. Wir hören außerdem von Plünderungen und Todesopfern aufgrund der verschlechterten medizinischen Versorgung.

Aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen und der Gefahr einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage hat das Auswärtige Amt entschieden, das entsandte Personal an der Botschaft Caracas vorübergehend zu reduzieren. Das in Caracas verbliebene Personal wird sich im Rahmen der Möglichkeiten aber weiterhin um die in Venezuela verbliebenen deutschen Staatsangehörigen kümmern.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, was "Reduktion" bedeutet? Wie viele von wie vielen bleiben dort? Fliegen die zeitweilig Abgezogenen nach Deutschland zurück? Gehen sie vorübergehend in Nachbarstaaten oder in die USA?

Breul: Um mit der letzten Frage anzufangen: Sie kehren nach Deutschland zurück.

Grundsätzlich äußern wir uns nicht zur genauen Personenanzahl an der Botschaft beziehungsweise zu den verbliebenen und abgezogenen Personen.

Mittwoch, 13. März 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. März 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-13-maerz-2019-1589200
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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