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PRESSEKONFERENZ/1828: Regierungspressekonferenz vom 1. März 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 1. März 2019
Regierungspressekonferenz vom 1. März 2019

Themen: Instandsetzung des Segelschulschiffs "Gorch Fock", Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, Schülerdemonstrationen "Fridays for Future", Flugbereitschaft der Bundeswehr, Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Medienberichte über die angeblich geplante Produktion des A330neo in China, Internationaler Frauentag, Rückzahlung eines Darlehens des Bundes an Airbus, Akkreditierung von Auslandsjournalisten in der Türkei, angeblich geplantes No-Spy-Abkommen mit China/mögliche Beteiligung des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am Aufbau einer 5G-Netzwerkinfrastruktur, Reform der Grundsteuer, Anteil der Verteidigungsausgaben bei der Aufstellung der Eckwerte und im Finanzplan des Bundes, Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Langzeitbegleitung von Bundeswehrsoldaten "Leben nach Afghanistan", mögliche Bewerbung Berlins als Austragungsort der Olympischen Spiele 2036

Sprecher: StS Seibert, Flosdorff (BMVg), Adebahr (AA), Eichler (BMWi), Abt (BMBF), Alter (BMI), Kall (BMJV), Kolberg (BMF)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage(zur Instandsetzung des Segelschulschiffs "Gorch Fock"): Eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gibt Medienberichte, nach denen das Verteidigungsministerium jetzt nach einer internen Prüfung auch zu der Einsicht gelangt ist, dass es da schwere Versäumnisse gegeben hat. Können Sie das bestätigen oder im Detail ausführen? Zu welchen Versäumnissen ist es denn gekommen? Was hätte man anders machen sollen?

Flosdorff: Ich kann Ihnen bestätigen, dass das Bundesverteidigungsministerium im Rahmen des kontradiktorischen Verfahrens mit dem Bundesrechnungshof auf eine Prüfmitteilung des Rechnungshofes von Anfang Januar hin zu dort genannten Kritikpunkten Stellung genommen hat. Es gibt einige Kritikpunkte, in denen das Ministerium den Empfehlungen und den Feststellungen des Bundesrechnungshofes folgt, in Teilen und in anderen Teilen auch nicht.

In dieser Antwort, in der Kritik, geht es um die Instandsetzung, dass sie von den zuständigen Ämtern nicht sachgerecht und korrekt geplant und durchgeführt worden ist, dass der Zustand der "Gorch Fock" über mehrere Jahrzehnte hinweg nicht richtig geprüft worden ist und dass der Gesamtreparaturbedarf vor Beginn der Instandsetzung im Jahr 2015 deutlich sorgfältiger hätte analysiert werden müssen. Das ist von den zuständigen Stellen in dem ausreichenden Maße nicht erfolgt. Dem folgt auch das Ministerium. Es sind bereits Anweisungen erlassen und Maßnahmen getroffen worden, um für die Zukunft solche Fehlentwicklungen bei solchen Instandsetzungsvorhaben auszuschließen, die auf dieser Ebene behandelt werden.

Um einmal ein Beispiel zu nennen, wo das Ministerium dem Rechnungshof nicht folgen konnte: In einem Punkt geht es um die Gefährdung der Besatzung. Sie bestand aus unserer Sicht zu keinem Zeitpunkt.

Ich möchte aber noch einmal ganz allgemein und deutlich darauf hinweisen, dass jetzt mit dieser erfolgten Antwort an den Bundesrechnungshof in diesem kontradiktorischen Verfahren die Aufarbeitung der Instandsetzungsgeschichte der "Gorch Fock" nicht beendet ist. Das wird noch lange nicht abgeschlossen sein. Es laufen ja noch unterschiedlichste Ermittlungen. Es laufen unterschiedlichste Ermittlungen von Seiten der Bundeswehr, also zum Beispiel die Taskforce im Rüstungsamt in Koblenz, aber auch im Marinearsenal in Wilhelmshaven. Da werden noch die Bücher und die Kalkulationen geprüft.

Sie erinnern sich: Es gibt ja diesen Korruptionsverdacht, wegen dem die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter des Marinearsenals ermittelt. An anderer Stelle wird im Ministerium noch der vom Bundesrechnungshof gerügte Informationsfluss geprüft, der von den nachgeordneten Behörden in Richtung des Ministeriums bis hin zur Ministerin lückenhaft war. Am Ende dieser Prozesse sind natürlich auch weitere strukturelle Maßnahmen durch das Bundesverteidigungsministerium nicht ausgeschlossen.

Parallel dazu - auch das wissen Sie; auch das ging ja durch die Medien - finden, durch die neue Werftleitung veranlasst, noch weitere Untersuchungen im Bereich unseres Hauptauftragnehmers statt, der für die Instandsetzung der "Gorch Fock" verantwortlich zeichnet. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft in erheblichem Umfang. Die bisher erfolgreichen Schritte in Richtung einer Planinsolvenz zur Elsflether Werft, die letzte Woche unternommen worden sind, können eine neue Basis schaffen, von der aus das Instandsetzungsvorhaben dann auch fortgesetzt werden kann.

Wo stehen wir in dem Prozess? Da müssen vorher noch einige offene Fragen geklärt werden. Wir brauchen ja erst einmal Klarheit über die Finanzlage und die Leistungsfähigkeit der Werft. Die neue Werftleitung ist dabei, diese Fragen zu klären und die notwendigen Daten und Fakten zu erarbeiten. Wir brauchen einen belastbaren Zeit- und Kostenrahmen. Er müsste mit der Werft erstellt werden, aber auch mit unseren Verantwortlichen dort an der Küste im Marinearsenal. Wir müssen in allen Zahlen, Daten und Fakten wissen, wie die konkreten Handlungsalternativen sind, wenn man die Instandsetzung fortsetzt, wenn man sie abbricht und was das für die seemännische Ausbildung in der Bundeswehr bedeutet.

Also wir haben im Moment noch keine vernünftige Entscheidungsgrundlage, um es gleich vorwegzunehmen, wie es mit der "Gorch Fock" weitergeht. Bis dahin hält auch noch, bis man mehr weiß und wir sicher sein können, dass das weiter verauslagte Geld auch zweckgerichtet verwendet wird, der Zahlungsstopp an.

Frage: Herr Flosdorff, ich würde gern zwei Fragen stellen. Das Eine ist: Welche konkreten Konsequenzen will man jetzt im Ministerium ziehen, was Organisationsfragen und Ähnliches betrifft, damit sich so etwas nicht wiederholt?

Die zweite Frage bezieht sich auf das, was Sie gerade sagten. Sie sagten, das Insolvenzverfahren bei der Werft könne dazu führen, dass die Instandsetzung fortgesetzt werden kann. Das heißt, die Priorität ist nach wie vor, das Schiff instand zu setzen und es nicht zu verschrotten und einen Neubau zu machen?

Flosdorff: Ich habe eigentlich schon Hinweise auf beide Fragen gegeben.

Das Eine ist: Die Daten- und Faktenlage ist noch nicht vollständig geklärt, um diese Handlungsoptionen jetzt schon darzulegen und zu entscheiden. Da ist man im Moment noch dabei. Da ist man auf die Werft angewiesen. Da ist man auf das Marinearsenal und das Rüstungsamt in Koblenz angewiesen. Zum Teil schaut man natürlich auch, was sich jetzt noch bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausstellt. Dann braucht man ein Gesamtbild. Dann kann man belastbare Entscheidungen treffen.

Hier sind jetzt erst einmal im Rahmen des kontradiktorischen Verfahrens bestimmte Fragestellungen beantwortet worden, die der Rechnungshof aufgeworfen hatte. Sie bilden aber nur einen Teil ab. Zum Beispiel ist der ganze Teil, was jetzt in der Werft passiert, wie man dort weiterarbeiten kann, darin noch nicht abgebildet. Darin geht es darum: Wie kam es dazu, dass man den Zustand der "Gorch Fock" so falsch bewertet hat, als sie ursprünglich im Jahr 2015 in die Instandsetzung gekommen ist? Im Ministerium ist der Vorgang ja erst im Jahr 2017 angelangt.

Dann geht es um die Fragen: Was ist mit dem Informationsfluss? Welche Entscheidungsgrundlagen sind nach oben transportiert worden? Welche Qualität hatten sie, und wie kann man diese besser für die Zukunft sicherstellen?

Dieser Prozess ist noch nicht vollständig aufgearbeitet. Das wird noch im Ministerium an einer anderen Stelle analysiert. Da ist die Taskforce im BAAINBw in Koblenz, aber auch im Marinearsenal in Wilhelmshaven. Dort werden die Bücher und die Kalkulationen untersucht: Was hat es mit diesem Korruptionsfall auf sich? Findet man dort in den Kalkulationen auch noch ein Gegenstück? Wie valide sind sie? Das müssen wir auch wissen, um wieder eine Ausgangslage zu haben, wenn man vielleicht den Zahlungsstopp aufheben möchte. Dann müssten wir wissen: Was sind saubere Kalkulationen für die Zukunft? Was kann man daraus für einen Zeit- und Kostenrahmen projizieren, der für die Zukunft belastbar ist? Erst dann können dort notwendige Entscheidungen getroffen werden.

Zusatzfrage: Herr Flosdorff, meine erste Frage zielte darauf ab, welche konkreten Maßnahmen Sie jetzt im Ministerium umsetzen wollen. Gibt es da eine neue Taskforce, neue Qualitätssicherungsmechanismen, Kontrollgremien oder was auch immer?

Flosdorff: Gestern ist ja die Antwort an den Rechnungshof gegangen. Darin wurden zum Beispiel zwei Dinge gerügt, um sie mir herauszugreifen.

Das Schiff war in einem deutlich schlechteren Zustand. Das hätte sorgfältiger untersucht werden müssen, bevor man die erste Instandsetzung beauftragt.

Es sind Anweisungen getroffen worden, dass künftig bei Instandsetzungsmaßnahmen vorher eine vollständige Analyse des Zustandes im Marinearsenal erhoben wird. Dann soll die Qualitätssicherung bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bestimmten Qualitätsstandards genügen. Darüber wacht jetzt auch eine zentrale Stelle, die im Ministerium eingerichtet worden ist.

Um das generell einmal zu sagen: Das findet weit unterhalb des Ministeriums statt, in normalen Instandsetzungsprozessen. Wenn Sie jetzt so einen Auftrag wie bei der "Gorch Fock" haben, dann wird das auf der Ebene Marinearsenal und maximal im BAAINBw entschieden. Das sollte aber einheitlichen Kriterien genügen. Es sollte einheitlichen Qualitätsstandards genügen. Dafür wird für die Zukunft Sorge getragen.

Frage: Herr Flosdorff, ich habe auch noch einmal eine Frage zu dem Bericht, und zwar zu dem offenen Teil des Berichtes, der an den Bundestag gegangen ist. Darin steht ein Satz zu den Leitungsvorlagen in Ihrem Haus. Ich zitiere daraus einmal:

"Leitungsvorlagen beschränken sich nicht nur auf einen Vorschlag zur Entscheidung, sondern sie müssen auch mögliche Risiken klar herausstellen und darlegen, wie ihnen zu begegnen ist. Dazu gehört auch der ausdrückliche Hinweis auf finanzielle Kosten, die mit der Entscheidung verbunden sind."

Da stelle ich mir eine ganz simple Frage. Warum ist das eigentlich bei Ihnen im Ministerium nicht so?

Flosdorff: Das gilt ja nicht für alle Leitungsvorlagen, sondern das ist eine generelle Feststellung. Hier ist eine Antwort an den Bundesrechnungshof, der an diesem Punkt besonders kritisiert. Generell gilt das auch für Leitungsvorlagen, die im Ministerium erstellt werden. Aber hier wurde dieser Punkt ja konkret vom Bundesrechnungshof adressiert. Deswegen ist hierauf auch konkret Bezug genommen worden.

Zusatzfrage: Das heißt, dieser Satz beinhaltet auch die Feststellung, dass diese beiden Leitungsvorlagen fehlerhaft waren und sie die Risiken nicht richtig dargestellt haben?

Flosdorff: Das hat der Bundesrechnungshof in seinen Anmerkungen festgestellt. In diesem Punkt kann dem Bundesrechnungshof gefolgt werden.

Wenn man auf das Ergebnis schaut: Das, was wir heute über den Reparaturbedarf wissen, den es tatsächlich an der "Gorch Fock" gab, und das, was dort in den Leitungsvorlagen dargestellt worden ist, gibt nicht den Sachstand wieder. Das ist unbestritten. Das hat der Rechnungshof festgestellt, und das wird auch von Seiten des Ministeriums nicht negiert.

Frage: Herr Seibert, können Sie den Bericht von "Spiegel Online" bestätigen, dass der Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien um zwei Wochen verlängert wurde?

StS Seibert: Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist dieses: Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung werden laufend geführt. Weil die Zeit drängt, müssen im Laufe des März Entscheidungen getroffen werden.

Zusatzfrage: Das heißt, die Entscheidung ist noch nicht getroffen?

StS Seibert: Ich habe es so gesagt.

Frage: Dazu noch eine Frage: Die Bundeskanzlerin hat sich ja auch geäußert und gesagt, man müsste eventuell auf die Partner zugehen. Was würde das konkret bedeuten - dass es Abstufungen gibt, dass nur bestimmte Güter betroffen sind? Also welche Szenarien werden gerade diskutiert?

StS Seibert: Ich habe gerade gesagt: Innerhalb der Bundesregierung sind dazu Gespräche zu führen. Ich werde jetzt nicht in die Details dieser Gespräche eingehen. Aber wir sind uns des Zeitdrucks bewusst. Wir sind uns bewusst, dass deswegen im Laufe des Monats März Entscheidungen gefällt werden müssen.

Frage: Herr Seibert, Frau Demmer hatte am Mittwoch gesagt, dass man den Hinweisen nachgehen will, wonach deutsche Waffen im Jemen eingesetzt werden. Gab es da schon Initiativen von Seiten der Bundesregierung? Gab es vielleicht auch Gespräche mit saudischen und offiziellen (akustisch unverständlich) in diesem Zusammenhang?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu heute keinen neuen Stand nennen. Ich werde mich aber erkundigen, ob ich das kann und würde das gegebenenfalls nachmelden. Aber ich kann es jetzt nicht.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, der Rüstungsstopp wurde ja im Zusammenhang des Mordes an den saudischen Journalisten Khashoggi initiiert. Wie sieht die Bundesregierung dieses Gerichtsverfahren? Es wurde ja immer wieder angemahnt, dass Saudi-Arabien in diesem Prozess voll mit der türkischen Seite kooperieren soll und das auch transparent sein soll. Wie sieht die Bundesregierung momentan die Kooperation Saudi-Arabiens in diesem Gerichtsverfahren?

Adebahr: Ich möchte dazu sagen, dass wir grundsätzlich alle Initiativen begrüßen, um den Sachverhalt umfassend und transparent aufzuklären - das ist nach wie vor unser erklärtes Ziel - und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es gibt jetzt Schritte in Saudi-Arabien in ein Gerichtsverfahren hinein. Das muss man beobachten, wie das weiter voranschreitet. Auch in der Türkei gibt es ja weiter Ermittlungen. Alles, was unserem Ziel dient, werden wir uns dann anschauen. Wir werden das begrüßen und zumindest erst einmal bewerten.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hatte ja in dieser laufenden Woche Gelegenheit, mit einem hochrangigen saudi-arabischen Vertreter zu sprechen. Man kann ja nicht Regierungsvertreter sagen; es war der König. Ist denn das Problem da angesprochen worden, entweder von saudischer Seite oder von deutscher Seite? Hat das Thema, wie man - worüber wir gerade gesprochen haben - den Khashoggi-Mord in einem von uns geforderten transparenten Prozess aufarbeitet, da auch eine Rolle gespielt? Hat die Bundeskanzlerin diese Forderung, dass es einen transparenten Prozess geben soll, dort noch einmal wiederholt oder zum ersten Mal angesprochen?

StS Seibert: Zu der Frage des Waffenexportstopps nach Saudi-Arabien habe ich mich gerade geäußert. Das Gespräch mit dem saudischen König Salman war natürlich vertraulich. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es sowohl bilaterale Themen als auch wichtige Themen in der Region behandelte.

Frage: Noch einmal genereller zu dem Thema Rüstungsexporte, weil das ja noch zwei andere Fassetten hat. Deswegen an das Wirtschaftsministerium die Frage, wann denn eigentlich die Abstimmung erfolgen soll. Wann erfolgt die Überarbeitung der Rüstungsexportrichtlinie der Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen?

Herr Seibert, vielleicht können Sie uns auch so ein Zeitlimit für die deutsch-französischen Gespräche über diese Vereinbarung nennen. Die Franzosen hätten ja gern verbindlich, wie man mit Exporten bei künftigen gemeinsamen Projekten umgeht. Was ist da die Zeitlinie?

Eichler: Ich fange einmal an. Wir haben - wie Sie sagen - im Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien vereinbart. Das BMWi hat hierzu Vorschläge vorgelegt, die derzeit mit den beteiligen Ressorts diskutiert werden. Weitere Details kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen. Die internen Abstimmungen laufen noch.

Zusatzfrage: Gibt es da eine zeitliche Frist? Also soll das bis Jahresmitte, bis Ostern - keine Ahnung wann - geklärt werden?

Eichler: Im Moment laufen die Abstimmungen.

StS Seibert: Deutschland und Frankreich haben ja im Januar eine erste politische Verständigung über das Thema erreicht, wie künftig mit Rüstungsexporten im Zusammenhang mit gemeinsamen deutsch-französischen Projekten und auch mit Zulieferungen umgegangen werden soll. Wir haben das in einem Papier fixiert. Auf der Basis dieses Papiers von Mitte Januar - da haben die Regierungen es ausgetauscht - soll jetzt eine förmliche Vereinbarung erarbeitet werden. Die Arbeit daran ist im Gange. Wir führen diese Gespräche mit der französischen Regierung. Das hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch vorgestern in Paris so ja auch noch einmal gesagt. Ich kann Ihnen hier keine weiteren Zeitlinien geben.

Frage: Herr Abt, was halten Sie und die Ministerin generell von der Bewegung "Fridays for Future" und dem enormen Zulauf, vor allem von der Tatsache, dass dafür der Schulunterricht bestreikt wird?

Abt: Die Ministerin hat sich ja hierzu bereits öffentlich geäußert. Wir haben es hier in der Bundespressekonferenz auch schon behandelt. Die Ministerin begrüßt es, dass sich Schülerinnen und Schüler gesellschaftlich für Themen des Klima- und Umweltschutzes engagieren. Denn davon lebt unsere Demokratie.

Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Schulpflicht gilt. Auch unterstützenswertes Engagement gehört in die Freizeit und rechtfertigt nicht das Schulschwänzen. Schulpflicht und der Einsatz für Umwelt und Klima sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wenn Sie sich heute die Berichterstattung ansehen, dann stellen Sie auch fest, dass sie sich in illustrer Gesellschaft mit einigen Landeskultusministern befindet.

Frage(zur Flugbereitschaft der Bundeswehr): Herr Flosdorff oder vielleicht auch Frau Adebahr, können Sie uns zum einen etwas detaillierter sagen, worauf der neue Zwischenfall in Bamako zurückzuführen ist? Es hieß bisher, es gebe hydraulische Probleme.

Zum Zweiten: Können Sie uns sagen, welche zusätzliche Kosten dieser Abholflug mit dem A340 verursacht, der jetzt gerade vonstattengeht?

Abt: Um gleich am Schluss zu beginnen: Über zusätzliche Kosten des einzelnen Flugs kann ich Ihnen jetzt hier nichts mitteilen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Erstmeldungen sagen, dass es da in der Tat Hydraulikprobleme gegeben hat. Das ist sehr bedauerlich, dass der Außenminister jetzt verspätet aus Mali nach Hause fliegen kann. Die Luftwaffe hat gestern Abend kurzfristig reagiert. Sie hat die Ersatzmaschine und die Mannschaft in Bewegung gesetzt. Das Flugzeug, der A340, ist planmäßig um 9 Uhr gestartet. Es wird erwartet, dass er heute den Außenminister nach Deutschland wieder zurückbringen kann.

Ich möchte noch etwas sagen, was dieses Flugzeugmodell, den A319, angeht. Ich habe mir gerade noch einmal die Zahlen für die letzten drei Jahre heraussuchen lassen. Wir haben ja zwei Flugzeuge von diesem Muster. 2016 bis 2018 hatte er bisher, bis gestern, einen einzigen Ausfall bei VIP-Flügen, also jetzt Trainingsflüge nicht eingeschlossen. Das waren 370 Flüge in den letzten drei Jahren. Es gab bisher einen Ausfall. Das ist jetzt der Zweite.

Zusatzfrage: Daran anschließend zwei Fragen, zum einen an Herrn Seibert. Inwieweit leidet denn das Ansehen der Bundesregierung im Ausland unter der andauernden Pannenserie? Das ist ja leider nicht das erste Mal.

An Herrn Flosdorff: Wie erklären Sie sich denn die Pannenserie? Welche Konsequenzen werden vielleicht daraus gezogen?

Flosdorff: Gut. Ich kann da gern noch einmal anfangen. Wir hatten das Thema ja schon häufiger gehabt.

Es gibt eine durchschnittliche Zuverlässigkeit der Maschinen der Flugbereitschaft von 98 Prozent. Das entspricht dem Wert, den renommierte große Fluggesellschaften - auch in Deutschland - haben. Im Übrigen sind die Wartungskonzepte und teilweise auch die Wartungssachen ja auch mit dem vergleichbar, was in der zivilen Luftfahrt stattfindet.

Der Unterschied zwischen dem Flugbetrieb der Flugbereitschaft der Luftwaffe und anderen Fluggesellschaften ist, dass es eine sehr Kleine Flotte ist und wir nicht regelmäßig ein bestimmtes getaktetes Streckennetz anfliegen, das immer dieselben Stationen hat. Bei der Flugbereitschaft sind es sehr unterschiedliche und schwer vorausplanbare Stationen, häufig in exotischen Ländern, häufig auf Flugplätzen, die nicht wie andere Flug- und Drehkreuze auf der Welt über eine Infrastruktur verfügen, in denen auch Ersatzteile für gängige Maschinen leicht verfügbar sind und Reparaturen leicht durchgeführt werden können. - Das ist eine Erklärung.

Natürlich haben wir auch eine relativ alte Flotte. Wenn man die beiden A340 nimmt, die ja leicht, in geringem Maße, häufiger ausgefallen sind als die A319, die wir haben, oder die doch zuverlässigere Global eigentlich, dann sind das betagte Flugzeuge, die ja an die zwanzig Jahre schon fliegen.

Natürlich haben wir auch eine relativ alte Flotte. Wenn man die beiden A340 nimmt, die ja leicht häufiger ausgefallen sind als die A319, die wir haben, oder die eigentlich doch zuverlässigere Global, dann sind das betagte Flugzeuge, die ja schon an die zwanzig Jahre fliegen. Dafür ist mittlerweile Ersatz auf den Weg gebracht. Es geht eine Ausschreibung, ein Beschaffungsverfahren, auf den Weg, um A350 anzuschaffen.

Wir haben uns auch nach den jüngsten Vorfällen Ende des Jahres noch einmal erkundigt: Wie lösen das andere Fluggesellschaften? Sie haben zum Teil mehrere Dutzend Maschinen als "spare", also in Bereitschaft, die nicht in den normalen Flugbetrieb eingebunden sind. Diese stehen europa- und weltweit zur Verfügung. Wenn eine Maschine ausfällt, dann schieben sie eine Leermaschine herein und der Fluggast merkt nichts davon.

Diese Möglichkeiten haben wir nicht. Sie wären auch nicht wirtschaftlich darstellbar. Für die besonders wichtigen Flüge werden wir das jetzt machen. Dass die Bundeskanzlerin beim G20 nicht da ist, so etwas darf nicht passieren. Dann muss man notfalls mehrere Maschinen, notfalls mehrere Besatzungen, zur Verfügung halten, damit das gelöst ist. Das ist auch angewiesen.

Es gibt natürlich aber auch Grenzen. Insbesondere wenn man in entlegenere Weltgegenden kommt, dann kann man nicht drei oder vier Sicherheitsschleifen darstellen. Das ist schlicht nicht machbar. Da werden wir auch in Zukunft, wenn die neuen Maschinen, die Langstreckenflugzeuge, da sind, nicht ausschließen können, dass es einmal auf irgendeinem Flugplatz auf der Welt einen Defekt gibt, der nicht ausgeglichen werden kann.

StS Seibert: Nach diesen sehr einsichtigen Erläuterungen von Herrn Flosdorff kann ich eigentlich nur sagen: Uns ist bewusst, dass die Männer und Frauen der Flugbereitschaft mit großem Einsatz dafür arbeiten, dass es einen tadellosen Flugbetrieb geben kann. Wo das nicht gelingt, wo Fehler auftauchen, müssen sie ausgewertet werden. Genau das geschieht ja auch.

Adebahr: Ich kann vielleicht für Herrn Maas noch anfügen, dass er, der ja mit der Flugbereitschaft nun in wirklich viele und auch entlegene Weltgegenden fliegt, sich wirklich für den tollen Einsatz bedankt, den alle vor Ort seit gestern leisten und auch bisher immer geleistet haben, während sie im Rahmen ihrer Arbeit für die Flugbereitschaft ganz großartig an echt schwierigen Orten unterwegs sind.

Frage: Herr Flosdorff, verstehe ich Ihre Ausführungen richtig, dass es geplant ist, künftig mehr, billigere und möglicherweise mit einfacherer Technik versehene Flugzeuge für die Flugbereitschaft anzuschaffen?

Zweite Frage: Warum ist Herr Maas nicht Linie geflogen?

Flosdorff: Zur letzten Frage: Haben Sie Verständnis dafür, dass ich die jetzt nicht beantworten kann. Aber es gibt ein hohes Verständnis dafür, dass er gerne auf den hohen Standard der Flugbereitschaft und die Sicherheitsvorkehrungen, die es dort gibt, zurückgreift.

Nein, Sie haben es nicht richtig verstanden, dass wir jetzt billigere, einfachere Flugzeuge anschaffen, sondern wir schaffen neuere Flugzeuge an. Natürlich müssen die auch bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen, die gegenüber dem zivilen Luftverkehr höher sind. Das erfordert dann auch gewisse Einbauten und Ausrüstung und Einrüstungen, die dort auch vorzuhalten sind. Ich möchte nicht bewerten, wie die zivilen Fluggesellschaften das handhaben, aber es gibt sehr, sehr, sehr strenge Sicherheitsvorkehrungen bei uns. Er werden auch keine Kompromisse eingegangen. Im Zweifel findet ein Flug dann auch einmal nicht statt, wenn es auch nur einen Zweifel gibt, wenn es ein technisches Problem geben könnte, das vielleicht auf einem Softwarefehler oder auf irgendetwas anderem beruht. Diese Risiken gehen wir nicht ein. Dann findet der Flug nicht statt, und das soll auch in Zukunft so sein. Diese Standards werden also sicherlich beibehalten.

Was man bei der Neubeschaffung von Flugzeugen berücksichtigt, ist, dass jetzt natürlich ein Modell ins Auge gefasst worden ist, dass in der zivilen Luftfahrt auch gängiger ist und häufiger als der A340 auf dem Markt vertreten ist. Es gibt weltweit nicht so viele Fluggesellschaften, die dieses Modell betreiben. Wenn man ein gängigeres Modell hat, ein Basismodell, dann hat das natürlich nachher auch Auswirkungen auf die Ersatzteilversorgung und die Möglichkeit, auch in entlegeneren Gegenden innerhalb kürzerer Fristen Reparaturen gestemmt zu bekommen.

Adebahr: Ich war gestern Abend, als dass entschieden wurde, nicht dabei. Ich kann vielleicht nur darauf hinweisen, dass das eine Delegation von mehr als 40 Leuten und mit sehr viel Personal, das die Sicherheit auf dieser Afrika-Reise garantiert hat, ist. Insofern geht es dabei um eine große Gruppe von mehr als 40 Leuten, und die Entscheidung ist, glaube ich, gestern in Zusammenarbeit mit den Zuständigen so getroffen worden.

Frage: Herr Flosdorff, Sie haben gerade gesagt, die Kosten für die Ersatzmaschine könne man nicht beziffern. Meines Wissens - darüber haben wir auch schon mehrmals berichtet - gibt es in einem offiziellen Dokument von Ihnen, in einem Rüstungsbericht, die Zahl 47 000 Euro pro Flugstunde des A340, wenn ich mich richtig erinnere. Stimmt diese Zahl nicht?

Flosdorff: Ich habe diese Zahl nicht dabei. Deswegen kann ich sie Ihnen hier nicht bestätigen. Wenn das die richtige Zahl sein sollte, dann werde ich das sehr gerne nachreichen. Es gibt jetzt also auch kein Geheimnis darum. Ich habe die nur heute nicht dabei. Deswegen kann ich die hier nicht nennen.

Frage: Ich aber auch noch einmal eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen von eben, Herr Flosdorff. Sie sagten, für die neuen Flugzeuge werde jetzt ein Ausschreibungsverfahren auf den Weg gebracht. Gleichzeitig weiß man aber schon, dass es der A350 werden soll. Nach meinem laienhaften Verständnis ist ein Ausschreibungsverfahren ja dafür da, dass sich dann jeder bewerben kann, der daran Interesse hat. Könnten Sie das noch einmal erklären?

Könnten Sie bitte auch sagen, welchen zeitlichen Horizont Sie dabei im Auge haben? Gibt es also eine Zielvorstellung in Ihrem Haus darüber, wann das erste dieser neuen Flugzeuge dann auch umgebaut und einsatzbereit sein soll und für die Politik zur Verfügung stehen soll?

Flosdorff: Sie haben recht mit dem Ausschreibungsverfahren: Das ist ein Beschaffungsverfahren, das hier stattfindet. Die Frage der Ausschreibungsnotwendigkeit wird natürlich in diesem Rahmen auch geprüft. Es geht um den Ersatz des in die Jahre gekommenen A340. Es wird im Moment ganz konkret ein bestimmtes Modell betrachtet, und dieser Prozess ist begonnen worden. Aber das wird natürlich absehbarerweise dauern. Auf jeden Fall werden wir nicht kurzfristig vor dem Jahr 2020 Ersatz bekommen. Es geht ja auch nicht nur um den Ersatz. Es geht um ein zusätzliches Flugzeug. Aber es geht natürlich mittelfristig, und das dauert etwas länger, um den Ersatz der bisher in Betrieb befindlichen A340-Flugzeuge, die langsam in die Jahre kommen.

Aber einen konkreten Zeitrahmen - dafür bitte ich um Verständnis - kann ich Ihnen erst dann nennen, wenn diese Verfahren auch konkret bewilligt worden sind. Dafür müssen ja dann auch Finanzierungszusagen getroffen werden, Vorhalte im Haushalt müssen gemacht werden, und dafür ist es dann notwendig, dass man auch zu Vertragsabschlüssen kommt. Wenn die Verträge geschlossen sind, dann weiß man, über was für Zeitlinien man redet.

Zusatzfrage: Sollen die beiden alten A340-Flugzeuge, die jetzt, wie Sie sagen, in die Jahre kommen, in dem Moment abgestoßen werden oder am Boden bleiben, in dem das neue Flugzeug da ist, oder ist vorstellbar, dass die dann auch noch gleichzeitig in Betrieb sein werden?

Ich verstehe nämlich noch nicht ganz Folgendes: Wenn es Pannen gibt und man die gleiche Anzahl an Flugzeugen hat, dann ist ja - außer, dass es neue Flugzeuge sind - noch nicht so wahnsinnig viel gewonnen. Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass Sie diese Flugzeuge, jetzt gekauft werden, zusätzlich erwerben wollen, um sozusagen, wie Sie es vorhin genannt haben, mehr Sicherheitsschleifen einbauen zu können.

Flosdorff: Es ist nicht so einfach, einfach Flugzeuge anzuschaffen. Man braucht natürlich irgendeine Wartungsinfrastruktur dafür. Man braucht Besatzungen, die auf diesen Flugzeugen geschult sind. Insofern ist das schon ein längerer, komplexerer Prozess, als jetzt einfach ein Flugzeug zu kaufen und dann ein neues und ein älteres zu haben. Natürlich hat man mit einem neueren Modell - das weiß jeder, der selbst einen Pkw besitzt - seltener eine Panne als mit einem alten Modell. Insofern versprechen wir uns davon, dass sich die Statistik auch verbessern wird. Aber es wird vielleicht überlappende Phasen geben, in der das eine Modell noch fliegt und das neue eingeflogen wird. Die Besatzungen müssen ja erst einmal auf einem neuen Modell geschult werden. Das wird alles seine Zeit dauern. Es wird sicherlich auch Phasen geben, in denen die Flugzeuge schon da sind und dann in diesen technischen Zustand versetzt werden müssen, was Sicherheitsanforderungen angeht, die bei uns gerade für besonders sensible Transporte zum Standard gehören. Dafür braucht man auch noch einmal eine Aufrüstungszeit.

Aber wir reden jetzt über einen Zeitraum in zwei, drei, vier oder fünf Jahren, was die sukzessive Beschaffung von drei Maschinen angeht, wenn der Plan so bewilligt werden sollte. Das sind alles Fragen, die sich heute und hier noch nicht im Detail stellen.

Frage: Herr Flosdorff, Sie haben gerade von der alternden A340-Flotte gesprochen. Nun ist es ja so: Bei einem Auto, das man selbst hat, weiß man ja ungefähr, wie alt ein Auto ist, und auch, wann es Zeit ist, vielleicht ein neues Auto kaufen zu müssen. Ich frage mich: Warum ist sozusagen eigentlich erst zu dem Zeitpunkt, als die Kanzlerin die G20-Panne hatte, über einen Ersatz für die A340-Flotte nachgedacht worden, und nicht schon Jahre zuvor, als man schon wusste, dass die irgendwann 20 Jahre alt und wahrscheinlich pannenanfälliger sein wird?

Flosdorff: Ich glaube, das Thema der Flugbereitschaft und die Frage, wie viele Flugzeuge welcher Modernität in welchem Umfang zur Verfügung stehen, sind älter als meine Zeit im Verteidigungsministerium lang ist. Das war immer wieder Gegenstand der Diskussion gewesen.

Man muss immer eine Abwägung treffen. Wir wollen einen möglichst komfortablen und sicheren Transport sicherstellen, auch für die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie im Ausland auftreten. Auf der anderen Seite muss das vonseiten der Luftwaffe in einem vernünftigen Umfang abbildbar sein. Unterschiedliche Länder haben dafür unterschiedliche Lösungen gefunden. Wir haben im Dezember auch schon einmal darüber gesprochen, dass es andere große, befreundete Staaten gibt, in denen drei Flugzeuge parallel in die Luft gehen. Nur eines ist mit dem VIP besetzt, die anderen fliegen hinterher - für den Ernstfall oder für den Fall, dass man, falls die Ersatzmaschine ausfällt, noch eine dritte hat. Andere fliegen parallel mit zwei Maschinen.

Wir müssen uns als Land natürlich immer fragen: Was wollen und was können wir uns leisten? Was ist angemessen? Wo muss man vielleicht im Ernstfall auch auf eine zivile Maschine zurückgreifen? - Aber es gibt natürlich Gelegenheiten - insbesondere dann, wenn die Bundeskanzlerin oder wenn der Bundespräsident bei sehr wichtigen Terminen betroffen ist -, bei denen man einfach keine Kompromisse eingehen darf. Dann muss man natürlich mehrere Sicherungsschleifen vorhalten. Diese Vorkehrungen sind, soweit das in dem Rahmen des Verfügbaren für uns möglich ist, jetzt auch getroffen worden. Aber es ist immer eine Abwägung, die da stattfindet.

Bei jedem Gerät, das man hat, muss man den Punkt haben - - - Wir haben ja auch gebrauchte Maschinen gekauft. Auch diese Maschinen sind in der Vergangenheit, auch jetzt der A321, der in Dienst gestellt worden ist - - - Das hat alles auch Kostengründe. Das hat Gründe der Wirtschaftlichkeit, auch der Verfügbarkeit am Markt, des breiter werdenden Markts, des Nachfragemarkts nach Flugzeugen. Das muss auch in die Finanzierung, in den Bedarf und in die Verfügbarkeit am Markt hineinpassen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es gibt ja einen Entwurf, wonach Menschen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, also einer deutschen und einer nicht deutschen, eben die deutsche verlieren sollen, wenn sie für eine Terrororganisation kämpfen. Gehen Sie davon aus, dass das auch für diejenigen gilt, die jetzt in kurdischen Gefängnissen sitzen?

Alter: Ich kann Ihnen sagen - das wissen Sie -, dass wir einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben haben. Dieser Gesetzentwurf muss jetzt in den Ressorts verhandelt werden, und dann wird man sehen, welches Ergebnis hierbei herauskommen wird. Oder habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden?

Zusatzfrage: Es geht um die Frage, ob das eben auch für diejenigen gilt, die jetzt in kurdischen Gefängnissen sitzen. Die Frage, die damit zusammenhängt, ist eben auch, ob Sie damit dann von einer Rückwirkung ausgehen, die dieses Gesetz haben könnte.

Alter: Der Gesetzentwurf zielt ja darauf ab, dass bei Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit haben und sich dazu entscheiden, ins Ausland zu gehen und sich einer ausländischen Terrororganisation anzuschließen, die Möglichkeit besteht, die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Diese Regelung ist zunächst einmal als solche wirksam, unabhängig davon, über welche Region auf der Welt wir reden.

Zusatzfrage: Rückwirkung?

Alter: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass der Gesetzentwurf, den wir in die Ressortabstimmung gegeben haben, das bisher nicht vorsieht. Die Ressortabstimmung bleibt abzuwarten. Das sollten wir auch mit Respekt vor den Verhandlungen und den Gesprächen, die hier laufen, berücksichtigen. Das ist der Sachstand, den ich Ihnen dazu jetzt geben kann.

Vorsitzender Mayntz: Wollte die Justiz das ergänzen?

Kall: Nur, wenn wir gefragt werden!

Zusatz: Ich würde die Frage gerne stellen. Ich habe ein bisschen gezögert, weil ich diese Veranstaltung nicht alleine bestreiten will, aber mich interessiert natürlich auch, was das Justizministerium dazu zu sagen hat.

Kall: Allgemein kann ich Ihnen erst einmal sagen, dass sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag klar verständigt haben und dass das Bundesjustizministerium und die Bundesjustizministerin klar dazu stehen. Wenn also Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen - der Kollege hat es gerade schon gesagt - eine konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, dann müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Wir stehen, wie gesagt, zu diesem Vorhaben.

Einen ersten Gesetzentwurf hatte das BMI vorgelegt und in die Ressortabstimmung gegeben. Er ging in einigen Punkten über den Koalitionsvertrag hinaus. Dazu hat sich die Justizministerin auch geäußert. Sie hat klar gesagt: Wir brauchen verfassungskonforme Lösungen. - Die Gespräche darüber laufen jetzt weiter. Ziel ist es dabei, rasch einen Gesetzentwurf unter Federführung des BMI vorzulegen. Aber die Minister Barley und Seehofer sind sich einig, dass das rasch geschehen soll.

Zu der Frage der Rückwirkung hat der Kollege ja gerade schon etwas gesagt. Es kann sich natürlich generell auch nur das federführende Ministerium zum Inhalt des Gesetzentwurfes äußern. Sie haben eben gesagt, dass der Entwurf keine Rückwirkung vorsieht. Ich kann mich zum Inhalt nicht äußern.

Ich kann Ihnen sagen, was im Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich gilt, wenn es um das Thema der Rückwirkung geht. Rechtlich setzten Regelungen zum Verlust der Staatsangehörigkeit voraus, dass es der Betroffene in der Hand hat, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Damit kann eine Verlustregelung nur zukünftiges Verhalten erfassen. Das ist ständige Rechtsprechung für die Frage des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit. Anderenfalls würde es sich um eine gegen Artikel 16 des Grundgesetzes verstoßende Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit handeln. Das ist, wie gesagt, keine Einordnung des konkreten Gesetzentwurfes, aber das ist die Rechtsprechung zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Frage: Ich habe eine Frage zu Airbus, und zwar an das Bundeswirtschaftsministerium. Es gibt Pläne bei Airbus, die Produktion des A330neo - das ist, glaube ich, das Nachfolgemodell dieses A380 - nach China zu verlagern. Meine Frage wäre: Wie verträgt sich das eigentlich mit der kürzlich vorgestellten Industriestrategie von Herrn Altmaier, die ja kürzlich auch noch einmal von der Kanzlerin erläutert wurde, ich glaube, bei diesem Asien-Pazifik-Gipfel, den es ja gab?

Eichler: Unternehmerische Entscheidungen kann ich hier nicht kommentieren.

Zusatz : Aber ich meine, bei der ganzen Industriestrategie geht es doch ganz viel um Unternehmen, und wenn jetzt ein Unternehmen, an dem auch die Bundesregierung beteiligt ist, solche Pläne hat, dann müsste man doch eigentlich eine Haltung dazu haben.

Eichler: Wie gesagt: Diese konkreten Pläne kann ich nicht kommentieren.

Zur Industriestrategie an sich ist ja nun schon sehr viel gesagt und geschrieben worden. Auch Herr Altmaier hat sich dazu geäußert. Auch dazu will ich an dieser Stelle nichts weiter sagen.

Zusatz: Vielleicht sagt noch einmal Herr Seibert etwas, weil die Kanzlerin ja auch sehr lange Ausführungen dazu gemacht hat - nicht zu Airbus, aber zu dem Thema "China und deutsche Industriepolitik".

StS Seibert: Ja. Nichtsdestotrotz würde ich mich der Kollegin anschließen und hier jetzt eine solche Einzelmeldung über ein einzelnes Unternehmen nicht kommentieren wollen.

Die Bundeskanzlerin hat ja - unter anderem gegenüber dem APA, aber auch bei anderen Gelegenheiten - klargemacht, dass sie in dieser Strategie einen ganz wichtigen Impuls für unsere wirtschaftspolitische Debatte sieht. Vor allem teilt sie das Ziel, das der Außenminister setzt, nämlich den hohen Anteil industrieller Wertschöpfung in Deutschland zu bewahren und auszubauen. Das ist ein wichtiges politisches Signal - nach außen und nach innen.

Frage: Ich habe noch einmal eine Frage an das Wirtschaftsministerium, weil es ja nicht um die Kommentierung der einzelnen unternehmerischen Entscheidung geht; so habe ich es verstanden, und das würde mich auch nicht interessieren. Würden Sie sagen, dass die Verlagerung der Produktion eines Flugzeugs eines so hoch subventionierten Unternehmens wie Airbus nach China ein Problem für die deutsche Volkswirtschaft ist?

Eichler: Wie gesagt: Zu solchen Einzelentscheidungen von Unternehmen möchte ich mich hier nicht äußern.

Zusatz: Aber es geht nicht um eine Einzelentscheidung! Ich habe gefragt, ob die Verlagerung der Flugzeugproduktion eines Unternehmens, das von der Bundesregierung unterstützt wurde, nach China Problem für die Bundesregierung und den Standort Deutschland wäre oder nicht, unabhängig von dem ganz konkreten Fall.

Eichler: Das ist eine hypothetische Frage, die ihren Anfang in diesem konkreten Einzelfall nimmt. Deshalb - bitte! - kann ich mich hier nicht dazu äußern.

Frage: Sind denn dem Bundeswirtschaftsminister selbst diese Pläne bekannt, oder ist er darüber unterrichtet worden?

Eichler: Das weiß ich nicht. Dazu kann ich Ihnen leider auch nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie das noch einmal klären?

Eichler: Das kann ich in Erfahrung bringen.

Frage: Es geht um den heute quasi ausgefallenen Tagesordnungspunkt "Termine". Herr Seibert, wenn es nächste Woche keine Termine der Kanzlerin gibt, heißt das, dass sie mit Wohnsitz in Berlin in den Genuss des neuen Berliner Feiertags am nächsten Freitag kommen wird, also vielleicht auch persönlich frei haben wird? Hat sie Ihnen vielleicht einmal gesagt, wie sie es findet, dass der Freitag in Berlin ein gesetzlicher Feiertag sein wird?

StS Seibert: Erstens kommen wir als Berliner Bürger alle in den Genuss dieses Feiertags. Ich glaube, das wird sich auch darin niederschlagen, dass es hier am nächsten Freitag keine Regierungspressekonferenz geben wird, oder?

Vorsitzender Mayntz: Bis jetzt haben Sie das noch vorgesehen, aber wir werden das prüfen.

StS Seibert: Ach so! Das hatte ich, ehrlich gesagt, antizipiert. Aber ich glaube, darüber müssen die Gespräche noch weiter geführt werden.

Vorsitzender Mayntz: Eindeutig! Aber wir werden zeitnah zu Lösungen kommen.

StS Seibert: Ansonsten kommentiert die Bundesregierung natürlich nicht die Entscheidungen von Bundesländern, gesetzliche Feiertage einzuführen. Dafür gab es ja jetzt in Thüringen noch ein anderes Beispiel. Das will ich nicht kommentieren.

Frage: Ich habe noch eine Airbus-Frage, auch an das Wirtschaftsministerium, und zwar zu dem Darlehen nach der Einstellung der Produktion des A380: Sehen Sie jetzt klarer, wie da die Modalitäten sind? Was ist da also an Rückzahlungen zu erwarten?

Eichler: Im Moment kann ich Ihnen dazu nur sagen, dass der Bund ein Darlehen in Höhe von rund 942 Millionen Euro gewährt hatte, das bisher zu rund einem Drittel zurückgezahlt wurde. Die Rückzahlungen erfolgten laufend, gekoppelt an die Auslieferung des A380.

Die Bundesregierung wird jetzt die Auswirkungen des Produktionsstopps analysieren und dann mit dem Unternehmen erörtern, wie es weitergeht. Deshalb kann ich jetzt leider noch keine Aussage darüber treffen, wie es mit den Rückforderungsansprüchen weitergehen wird.

Zusatzfrage: Das war ja jetzt ziemlich exakt die Auskunft, die Sie uns hier vor zwei Wochen oder am 15. auch gegeben haben. Haben Sie denn schon angefangen, diese Gespräche zu führen? Wie lange dauert die Analyse?

Eichler: Das wird analysiert und mit dem Unternehmen erörtert. Über den Zeitplan kann ich Ihnen hier leider nichts sagen.

Zusatzfrage: Haben die Gespräche schon begonnen?

Eichler: Das wird mit dem Unternehmen erörtert.

Vorsitzender Mayntz: Ich kann hinsichtlich der letzten Frage nachliefern, dass wir für Freitag keine Regierungspressekonferenz vorgesehen haben.

Frage: Es geht um die Akkreditierung von Auslandsjournalisten in der Türkei. Meines Wissens gibt es ja immer noch mehr als ein Dutzend deutscher Kollegen, deren Akkreditierung noch nicht verlängert worden ist, was quasi einem Arbeitsverbot gleichkommt. Der türkische Finanzminister hat dazu gestern in Istanbul gesagt, es sei Praxis, wie sie in EU-Ländern und auch in Deutschland üblich sei, die Akkreditierung sozusagen ohne Angabe von Gründen nicht zu verlängern. Ist das so? Das ist eine Frage an das Auswärtige Amt beziehungsweise auch an Herrn Seibert.

Folgt die Bundesregierung immer noch der Einschätzung, dass der Vorgang einfach bürokratische Gründe hat?

StS Seibert: Es sind ja zwei Fragen, die Sie stellen. Die erste betrifft Akkreditierungen bei uns. Dazu kann ich einmal sagen, dass es den Grundsatz gibt, der im Übrigen für deutsche wie für ausländische Journalisten gleichermaßen gilt, dass wir ein zweistufiges Verfahren haben und dass zwei Dinge überprüft werden: Es gibt eine Sicherheitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt, und es gibt eine Überprüfung der Journalisteneigenschaft. Das sind die Kriterien, anhand derer über Akkreditierungen entschieden wird. Es gibt keinerlei inhaltliche Bewertungen. Eine kritische Berichterstattung über Deutschland oder die Politik der Bundesregierung ist auch zu keiner Zeit ein Ablehnungsgrund. Das ist jetzt einmal die Lage in Deutschland.

Ansonsten kann ich Ihnen zu der Situation der deutschen Korrespondenten und Journalisten in der Türkei sagen, dass wir uns dessen bewusst sind und dass es uns bekannt ist, dass eine ganze Zahl deutscher, aber auch anderer europäischer Journalisten in der Türkei auf ihre Presseakkreditierung wartet. Wir stehen dazu mit den türkischen Behörden in engem Kontakt. Denn klar ist: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit - das ist ein hohes Gut. Es ist essenziell, dass Journalisten ihre Tätigkeit auch frei ausüben können und dass ihnen das ermöglicht wird. Dafür setzen wir uns auch in unseren Gesprächen mit der türkischen Seite ein.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass wir den Vorgang wirklich auch mit wachsender Sorge betrachten und dass es doch sehr bedenklich wäre, wenn es andere als administrative Gründe für diese Verzögerung gäbe. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht so wichtig, dass jetzt Bewegung in diese Sache kommt und diese Presseausweise ausgestellt werden; denn unsere Erwartung, die wir in den letzten Tagen auf verschiedenen Kanälen auch intensiv mit türkischen Partnern besprochen haben, ist eben, dass Auslandskorrespondenten in der Türkei angemessen und ganz normal arbeiten können, und dazu gehört die Ausstellung von Presseausweisen.

Insofern ist es auch sehr bedauerlich, dass es gestern - eben aufgrund der fehlenden Ausweise - diese Nicht-Zulassung zu dieser Pressekonferenz gegeben hat; denn wir wünschten uns ja, dass die Ausweise schon da wären.

Zusatzfrage: Herr Seibert, verstehe ich Sie richtig, dass Sie der Darstellung des türkischen Finanzministers ausdrücklich widersprechen, also sagen, dass das in Deutschland nicht gängige Praxis ist?

Dann hätte ich in diesem Zusammenhang noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium, nämlich ob das auch einen Schatten auf die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen wirft. Sehen Sie also die Gefahr, dass dieser Vorgang zum Beispiel auch Investitionen in der Türkei behindern könnte?

StS Seibert: Ich kenne die Aussagen der türkischen Seite, die Sie zitieren, jetzt nicht genau. Deswegen kann ich darauf keinen Bezug nehmen. Ich kann Ihnen darlegen, nach welchen Grundsätzen wir in Deutschland über die Frage der Akkreditierung entscheiden. Das sind diese beiden Grundsätze, die nicht inhaltlicher Art sind, sondern die auf der einen Seite die Sicherheitsüberprüfung betreffen und auf der anderen Seite die Frage, ob jemand die Eigenschaft eines Journalisten hat, ob er also nachweisen kann, dass er journalistisch tätig ist. Wenn das der Fall ist, dann wird er akkreditiert.

Eichler: Ich möchte mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen und Einschätzungen darüber treffen, welche Auswirkungen das auf die wirtschaftlichen Beziehungen hat. Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass uns natürlich daran gelegen ist, dass es in der Türkei eine stabile Lage gibt und wir enge wirtschaftliche Beziehungen haben, und dass wir uns natürlich wünschen, dass es darin keine Störungen gibt.

Frage: Frau Adebahr, können Sie sagen, wie viele Journalisten und Journalistinnen betroffen sind? Haben sie sich an Sie gewandt? Mit wie vielen stehen Sie dazu in Kontakt?

Adebahr: Ich mag jetzt keine genaue Zahl nennen. Es sind einige Journalisten, die auf ihre Presseausweise warten. Wir stehen mit diesen und über die Vertretungen in Istanbul und in Ankara natürlich auch mit der Gruppe der deutschen Auslandskorrespondenten in engem Kontakt, auch - das will ich auch noch sagen - mit unseren europäischen Partnern. Denn es betrifft eben auch Journalisten aus anderen europäischen Ländern. Dazu gibt es eine Koordinierung auf EU-Ebene in Ankara, um die Stimmen dort zu bündeln.

Frage: Herr Seibert, die "WirtschaftsWoche" hat diese Woche gemeldet, dass die Bundeskanzlerin ein No-Spy-Abkommen mit China erreichen wolle. Können Sie das bestätigen, und, wenn ja, welche Fortschritte wurden bislang erzielt, und wann könnte es abgeschlossen sein?

StS Seibert: Ich nehme diese Frage gern zum Anlass, den Zusammenhang ein wenig darzustellen. Die Bundesregierung und die chinesische Regierung tauschen sich regelmäßig darüber aus, wie, so will ich einmal sagen, böswillige Cyberaktivitäten verhindert werden können. Wir haben im Rahmen der Regierungskonsultationen 2016 beschlossen, einen sogenannten Cyberkonsultationsmechanismus einzuführen, auf deutscher Seite unter Leitung des Bundesministeriums des Inneren und auf chinesischer Seite unter Leitung des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit. In diesem Rahmen hat es im Mai 2018 Gespräche gegeben. Auf beiden Seiten gibt es Einigkeit darüber, dass angesichts der wichtigen Rolle von Datenspeicherung, Datennutzung und Datenschutz beide Seiten bei Gestaltung und Umsetzung von Cybersicherheitsgesetzen den Schutz geheimer Unternehmensdaten wie auch den sicheren grenzüberschreitenden Datentransfer sicherstellen werden. Die Volksrepublik China hat dabei versichert, dass sie weder die Verletzung von geistigem Eigentum noch von Handels- und Geschäftsgeheimnissen unter Verwendung des Cyberraums zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen für ihre Unternehmen oder kommerzielle Sektoren betreiben beziehungsweise wissenschaftlich unterstützen werde. Das war Gesprächsgegenstand zwischen China und Deutschland.

Verhandlungen zu einem weitergehenden Abkommen in diesem Bereich haben in den vergangenen Wochen nicht stattgefunden.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie den Bericht dementieren?

StS Seibert: Ich sage Ihnen das, was ist, und das, was nicht ist.

Zusatzfrage: Im Gegenzug soll Huawei in Deutschland beim Aufbau der 5G-Netze aktiv werden können. Ist das richtig?

StS Seibert: Die Formulierung "im Gegenzug" hieße ja, dass das Erste - - - Ich habe Ihnen dazu das gesagt, was ich gesagt habe.

Im Übrigen wissen Sie, dass wir innerhalb der Bundesregierung über diese Frage sprechen und dass die Willensbildung über konkrete Maßnahmen derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Aber wir - die Kanzlerin und auch alle Minister - haben immer betont: Die Sicherheit der Produkte, die die verschiedenen Telekommunikationsausrüster anbieten, und damit auch die Sicherheit des künftigen 5G-Netzes ist natürlich von hoher Relevanz. Das gilt auch für den Aufbau eines solchen Netzes. Deswegen achten wir generell darauf, dass die Sicherheit im Bereich der relevanten Infrastrukturen gewährleistet ist. Das gilt eben auch in Bezug auf die zukünftige Netzinfrastruktur. Wie gesagt, ist die Willensbildung darüber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Frage: Herr Seibert, würden Sie sagen, dass das Zugeständnis oder die Vereinbarung mit der chinesischen Regierung die nötige Grundlage auf der Ebene von Regierung zu Regierung sind, um der Bundesregierung eine Beteiligung von Huawei beim 5G-Ausbau zu ermöglichen, oder würden Sie sagen, dass dazu weitere Zusicherungen der chinesischen Regierung notwendig wären?

StS Seibert: Ich habe keine Verbindung zwischen dem Cyberkonsultationsmechanismus und der jetzt noch anstehenden Huawei-Frage hergestellt. Ich sage, dass die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage Huawei, Aufbau des künftigen 5G-Netzes, Sicherheit noch läuft. Weiter möchte ich mich dazu jetzt nicht äußern.

Zusatzfrage: Aber ich hatte die Verbindung hergestellt. Deswegen möchte ich die Frage wiederholen: Bei Huawei werden Sicherheitskriterien durch die Bundesregierung vorgeschrieben. Deswegen frage ich, ob deswegen nicht doch eine Verbindung besteht und Ihnen die Vereinbarung, die Sie mit der chinesischen Seite haben, ausreicht, oder ob Sie glauben, dass dazu noch einmal verhandelt werden müsste.

StS Seibert: Ich kann Sie leider in die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung in dieser Frage jetzt nicht weiter hineinblicken lassen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMF. Sie betrifft die Reformpläne für die Grundsteuer. Dabei geht es ja um die Bemessungsgrundlage.

Ist es richtig, dass es einen Brief an Finanzminister Olaf Scholz gegeben hat, und zwar vom hessischen Finanzminister, und, wenn ja, mit welchen Sorgen?

Kolberg: Sie wissen, dass die Arbeiten des Bundes und der Länder an einer Reform der Grundsteuer gerade laufen. Darauf bezieht sich Ihre Frage. Wir wollen bis zum Jahresende die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Punkt umsetzen.

Ich äußere mich jetzt nicht zu einzelnen Schriftverkehren und Gesprächen, die dazu stattfinden. Grundsätzlich können wir sagen, dass wir gut im Zeitplan liegen. Wir sind mit den Ländern einige Schritte vorangekommen. Dazu haben wir auch Auskunft gegeben. Die Gespräche sind auf einem guten Weg, und wir sind zuversichtlich, dass wir die Vorgaben des Verfassungsgerichts fristgerecht umsetzen werden.

Zusatzfrage: Können Sie bestätigen, dass es dazu einen Schriftverkehr von Hessens Finanzminister an den Bundesfinanzminister gegeben hat?

Kolberg: Wie gesagt, wir sind auf einem guten Weg, und ich äußere mich jetzt nicht zu einzelnen Briefen oder einzelnen Gesprächen. Wenn wir wieder etwas zu dem Thema zu verkünden haben, werden wir uns auch der Presse gegenüber äußern.

Wenn Sie Fragen zu Briefen haben, die andere uns schreiben, stellen Sie sie doch einfach denjenigen, die uns adressiert haben.

Vorsitzender Mayntz: Ja, aber Sie können wir auch fragen, auch wenn Sie heute nicht antworten.

Frage: Herr Kolberg, ich habe eine Frage zu Zahlen, die gestern aus Ihrem Ministerium bekannt geworden sind und die Sie - zumindest laut CDU-Kreisen - an das Verteidigungsministerium übermittelt haben, nämlich zur Eckwerteplanung für die kommenden Jahre für den Verteidigungshaushalt. Wenn diese Zahlen stimmen, dann würde der Verteidigungshaushalt nicht besonders stark aufwachsen. Auch das 1,5-Prozent-Versprechen an die Nato wäre schwer zu halten.

Deshalb eine Lernfrage: Sind dem Verteidigungsministerium solche Zahlen übermittelt worden, um eine Diskussion zu beginnen? Treffen die Zahlen, die in der Presse genannt wurden, zu?

Kolberg: Auch in diesem Fall muss ich auf das Verfahren verweisen. Das ist ja nichts Neues, das haben wir jedes Jahr, und es ist auch jedes Jahr gleich. Wir stimmen einen Haushalt ab. Wir machen ein Aufstellungsverfahren. Dieses befindet sich gerade am Anfang. Wir werden noch in diesem Monat die Eckwerte vorstellen. An genau diesem Ort können Sie dann den Minister fragen, wie wir uns in der Bundesregierung zu diesem Thema geeinigt haben.

Zu internen Regierungsabstimmungen äußern wir uns, wie immer, nicht. Grundsätzlich kann ich sagen, dass wir eine Trendwende bei den Verteidigungsausgaben eingeleitet haben. Der Minister selbst hat im letzten Haushalt eine deutliche Steigerung bei den Verteidigungsausgaben vorgeschlagen. Diese wurde vom Parlament auch so im Haushaltsgesetz verabschiedet. Wie gesagt, noch ein bisschen Geduld für die Ergebnisse bei den Eckwerten, die wir hier zeitnah vorlegen werden.

Zusatzfrage: Geduld haben wir natürlich immer relativ wenig, das kennen Sie. - Steht der Bundesfinanzminister voll hinter der Aussage, dass die Verteidigungsausgaben 2024 oder 2025 bei 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen?

Kolberg: Der Bundesminister hat sich immer wieder zu diesem Thema geäußert. Ich habe eben auch noch einmal gesagt, dass er den Verteidigungshaushalt deutlich aufgestockt hat. Daher brauche ich hier jetzt nicht zu wiederholen, was er in vielen Interviews und an vielen Stellen, auch hier in der Pressekonferenz, immer wieder zu dem Thema gesagt hat. Die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag gelten. Wir werden hier in Kürze unsere Eckwerte im Einzelnen vorstellen, die Finanzplanung bis 2023. Dann wird der Bundesminister sicherlich alle detaillierten Fragen dazu beantworten. Dann liegt ja auch ein gemeinsamer Vorschlag der Bundesregierung vor.

Frage: Herr Flosdorff, in meiner Frage geht es weder um Flugzeuge noch um Schiffe, sondern um die Langzeitbeobachtung von Soldatinnen und Soldaten im Afghanistaneinsatz. Jetzt liegen die Ergebnisse einer Langzeitstudie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr vor. Haben Sie dazu schon eine Einschätzung? Können Sie schon sagen, welche Konsequenzen das Verteidigungsministerium daraus zieht? Denn darin ist ja auch viel von den Belastungen der Soldaten die Rede, auch in der Folgezeit nach ihrem Einsatz.

Flosdorff: Ich muss mich erst einmal in das einlesen, was mir die Kollegen dazu mitgegeben haben. - Diese Studie ist im Auftrag des Verteidigungsministeriums erstellt worden. Sie ist übrigens auch auf dem Internetauftritt unseres wissenschaftlichen Institutes abrufbar. Darin geht es um Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Einsatzes 2010 und zusätzlich bis 2013 befragt worden sind. Das war ein besonders intensiver Zeitraum in Afghanistan mit sehr gefährlichen Randbedingungen. Ungefähr 5000 Soldaten sind befragt worden.

Sie haben gesagt, dass sie in der Retrospektive im Prinzip überwiegend eine positive Einstellung dazu haben. Einige haben natürlich auch Klagen über Belastungen aus diesem Einsatz. Das hat unabhängig von dieser Studie dazu geführt, dass wir schon in den vergangenen Jahren die Betreuung für einsatzgeschädigte Soldaten verbessert haben, bis hin zu dem Gesetz, das wir an der Stelle angepackt haben. Die Zahlen der Soldaten, die in Behandlung sind, zeigen, dass diese Angebote stetig verbessert werden. Sie umfassen auch Soldaten, die sich noch nach vielen Jahren melden, über Belastungsstörungen klagen und dann neu in Behandlung kommen und betreut werden. Aufgrund des neuen Gesetzes, das wir jetzt verabschieden wollen, würde das sogar die Behandlung der Familienmitglieder, die mitbetroffen sind, einschließen.

Das ist eine Sache, die unabhängig von der erwähnten Studie schon vor Jahren auf den Weg gebracht worden ist und in den zurückliegenden Jahren, so lange wie ich mich zurückerinnern kann, eigentlich jedes Jahr ausgebaut und verbessert worden ist.

Frage: Ich habe eine Lernfrage zu der Studie. Darin wird eine Zahl genannt. In Afghanistan seien in den letzten Jahren insgesamt 90 000 Soldaten im Einsatz gewesen. Ist das eine Zahl aus dem BMVg, oder haben die Wissenschaftler das zusammengerechnet?

Flosdorff: Das haben die Wissenschaftler errechnet, die diese Studie erstellt haben. Ich kann Ihnen diese Zahl hier weder bestätigen, noch kann ich sie dementieren. Dafür müsste ich die Berechnungsgrundlage der Wissenschaftler kennen. Ich habe sie hier nicht zur Verfügung und könnte sie hier in der Eile wahrscheinlich auch nicht überschlagen.

Frage: Eine Frage an das BMI, sie betrifft Pläne für mögliche Olympische Spiele. Der Berliner Sportsenator hat sich dafür ausgesprochen und gesagt, Olympische Spiele 2036 in Berlin wären doch ganz schön. Er wünscht sich die Unterstützung der Bundesregierung. Wie offen ist dort die Unterstützung? Wie ist die Reaktion darauf?

Alter: Ich kann Ihnen heute keine konkrete Reaktion darauf mitgeben. Wir müssen das im Hause noch prüfen. Ich reiche das gern nach.

Flosdorff (zu Ergebnissen der sozialwissenschaftlichen Langzeitbegleitung von Bundeswehrsoldaten "Leben nach Afghanistan"): An meinen Unterlagen hinten angeheftet habe ich es doch noch gefunden. An der Mission ISAF - jetzt haben wir seit einigen Jahren ja die Mission Resolute Support - haben von 2002 bis 2014 rund 136 000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr teilgenommen.

Vielleicht bezieht man sich bei Ihrer Zahl auf den Studienzeitraum. Vielleicht schauen Sie noch einmal in die Studie, was der Bezug ist.

Freitag, 1. März 2019, 11:30 Uhr

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. März 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-1-maerz-2019-1586164
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2019

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