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PRESSEKONFERENZ/1825: Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 25. Februar 2019
Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2019

Themen: Lage in Venezuela, geplante Einführung des Bestellerprinzips für Maklerkosten beim Verkauf von Wohnimmobilien, Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, Missbrauchskonferenz der katholischen Kirche, Medienberichte über Cum-Ex-Geschäfte, Abschiebung eines Mitglieds der sogenannten Sauerland-Gruppe aus Deutschland in die Türkei, Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016, Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, in der Türkei und in Venezuela inhaftierte deutsche Staatsbürger, Tempolimit

Sprecher: SRSin Demmer, Adebahr (AA), Kall (BMJV), Ruwwe-Glösenkamp (BMI), Audretsch (BMFSFJ), Schwamberger (BMF), Kall (BMJV), Zerger (BMU), Strater (BMVI)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage (zur Lage in Venezuela): Wie beurteilt die Bundesregierung die neuesten Entwicklungen an der Grenze zu Kolumbien?

SRSin Demmer: Vielleicht fange ich kurz an. Die Bundesregierung verurteilt die gemeinsame Blockade von Hilfslieferungen an der venezolanischen Grenze zu Kolumbien und Brasilien. Wie Sie wissen, hat die Hohe Vertreterin der EU, Mogherini, dazu gestern eine Erklärung veröffentlicht, mit der wir gemeinsam noch einmal bekräftigen, dass wir jedwede Gewalt durch die Sicherheitskräfte Maduros scharf verurteilen. Besonders beunruhigend ist zudem der offenbar erfolgte Einsatz von Milizen und Schlägertrupps zur Einschüchterung der Bevölkerung.

Wir fordern die venezolanische Regierung auf, jegliche Eskalationen und Gewalt zu vermeiden und vor allen Dingen die dringend erforderlichen Hilfslieferungen zuzulassen und den Weg zu fairen und freien Präsidentschaftswahlen frei zu machen. Die venezolanischen Sicherheitskräfte sind dafür verantwortlich, die Sicherheit, Freiheit und Bürgerrechte des venezolanischen Volkes zu achten und zu gewährleisten. Dies schließt natürlich auch ein, die Einfuhr von benötigten Hilfslieferungen ins Land nicht zu verweigern.

Zusatzfrage: Verurteilt die Bundesregierung auch die Gewalt gegen Anhänger der "Gelben Westen" in Frankreich?

SRSin Demmer: Die Bundesregierung verurteilt Gewalt immer und in jedweder Form.

Frage: Es gab Berichte, dass sich an den Hilfslieferungen an der Grenze, die von der Maduro-Seite nicht durchgelassen wurden, auch Kanada, Deutschland und das United Kingdom beteiligt hätten. Stimmt das? Wenn ja, in welcher Form? Wann wurde das koordiniert?

Adebahr: Das stimmt so nicht. Bei den Gütern, die an der Grenze standen, oder in diesem Geleitzug waren keine deutschen Lieferungen dabei.

Es ist richtig - Außenminister Maas hat das Anfang Februar angekündigt -, dass wir 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen. Aber Herr Maduro hat sich bisher geweigert, überhaupt die Existenz der humanitären Krise in seinem Land anzuerkennen. Bisher sind leider noch nicht die Bedingungen da, dass wir unsere in Aussicht gestellten Mittel innerhalb Venezuelas umsetzen konnten, weil die Rahmenbedingungen dies einfach noch nicht zulassen.

Insofern waren in diesem Zug, der dort an der Grenze stand, unserer Kenntnis nach keine Hilfsgüter, die von uns - vom Auswärtigen Amt oder von der Bundesregierung - finanziert wurden. Wir arbeiten aber weiter mit Hochdruck daran, unsere Ankündigungen dort umzusetzen. Solange wir nicht nach Venezuela hereinkommen, geben wir unsere Hilfe in den betroffenen Nachbarländern aus. Denn es ist natürlich ein regionaler Konflikt. In Kolumbien haben wir in den letzten zwei Jahren knapp 15 Millionen Euro ausgegeben. Die Hilfe in Kolumbien, die wir im Moment für Bedürftige und für Flüchtlinge aus Venezuela umsetzen, leisten wir in Gemeinschaft mit dem UNHCR, dem World Food Programme, dem Malteser Hilfsdienst, dem DRK International und dem Deutschen Caritasverband.

Soweit ich weiß, gibt es dort auch noch ein Projekt des BMZ in Höhe von, glaube ich, 7 Millionen Euro. Wir planen auch schon weiter in das Jahr und wollen möglichst schnell noch einmal eine zweistellige Summe für humanitäre Hilfsgüter für Venezuela geben. Wir planen das auch schon in unseren Haushaltsplanungen, in unseren Projektplanungen, ein.

Zusatzfrage: Die Caritas und das Rote Kreuz haben sich ja von diesen Hilfslieferungen der Amerikaner distanziert. Sie haben das als politische Aktionen bezeichnet. Die UN möchte sich auch nicht daran beteiligen. Werden Sie denn versuchen, mit den deutschen Hilfslieferungen einen anderen Weg zu gehen, also nicht über die amerikanische Schiene?

Adebahr: Humanitäre Hilfe ist vom Prinzip her ja immer neutral, und das sollte sie auch sein, weil sie auf den Menschen zielt. Ich kann mich nicht dazu äußern, wie die einzelnen Organisationen das beurteilen. Ich kann eben nur sagen, sie sind in Kolumbien aktiv. Von uns war jetzt nichts an der Grenze dabei.

Wir wollen in Venezuela unsere humanitäre Hilfe neutral den Menschen dort zugutekommen lassen, wo sie am besten hilft. Dafür sind im Moment die Bedingungen noch nicht da. Wenn wir sie sehen, dann würden wir zugreifen und das dann auch tun.

Zusatzfrage: Sehen Sie denn die amerikanischen Hilfslieferungsversuche als humanistisch und neutral an?

Adebahr: Das müssen Organisationen beurteilen. Also ich möchte von hier aus jetzt keine Bewertung vornehmen. Das liegt an jeder Organisation, sich daran zu beteiligen oder dort mitzumachen.

Frage: Noch einmal eine kurze Verständnisfrage: Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Sanktionen gegen das Land Venezuela und der humanitären Krise in dem Land?

Adebahr: Wir sind der Meinung, dass der Druck auf Maduro sogar weiter erhöht werden muss, um in Richtung von freien, fairen und demokratischen Präsidentschaftswahlen zu kommen. Deshalb sind wir froh, dass das auch eine EU-Position ist - sie hat sich am Sonntag ziemlich schnell geäußert -, die die Außenminister untereinander abgestimmt haben.

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, hat die EU bereits gezielte Maßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Regimes eingesetzt. Wir befürworten weitere Sanktionen und stehen dazu auch im Austausch mit unseren europäischen Partnern.

Frage: Die Vereinten Nationen und das Rote Kreuz haben, wenn ich das richtig verstehe, eine Beteiligung ja auch deswegen abgelehnt, weil es sich um politisierte Hilfslieferungen handele. Sieht die Bundesregierung, dass die Hilfslieferungen politisiert als Hebel im Machtkampf eingesetzt werden, auch aktiv von Guaidó betrieben, und wie bewerten Sie das?

SRSin Demmer: Wir haben ja auch in der Vergangenheit schon über Strukturen und Partnern vor Ort humanitäre Hilfe geleistet. Wir gehen einfach davon aus, dass wir daran auch in Zukunft anknüpfen können. Humanitäre Hilfe wird in dieser Woche auch von einer technischen Mission der internationalen Kontaktgruppe in Venezuela erörtert. Also wir versuchen, den Menschen vor Ort zu helfen.

Adebahr: Ich glaube, ich habe schon gesagt, dass wir es mit ganz großer Sorge betrachten, dass Herr Maduro die humanitäre Notlage in Venezuela seit Jahren leugnet. Aus unserer Sicht ist die Lage im Land natürlich auch ein Teil der Wirtschaftspolitik, die dieser Präsident dort vollbracht oder aus seiner Sicht eben in Politik umgesetzt hat.

Wir sehen natürlich auch, dass die humanitäre Hilfe im Moment im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. Wir finden es nicht gut, dass Herr Maduro vor dieser Notlage seit Jahren die Augen verschließt. Wir fordern - da sind wir uns mit Herrn Guaidó einig - Zugang für humanitäre Hilfe. Natürlich muss diese humanitäre Hilfe den Menschen zugutekommen, und sie ist ihrem Ansatz nach - und soll dies auch unbedingt sein - neutral. Sie ist am Menschen und am Bedarf ausgerichtet. Das ist das, wofür wir dort stehen. Aber dazu muss sie erst einmal ins Land. Da gibt es Hindernisse, die von einer Seite dort aufgebaut werden.

Zusatzfrage: Das war allerdings keine Antwort auf die Frage, ob Sie es so sehen, dass Herr Guaidó die Frage dieser Hilfslieferung, die Möglichkeit, sie hereinzulassen oder nicht, als Hebel im politischen Machtkampf benutzt. Ich wüsste gern, wie die Bundesregierung das einschätzt. Er hat ja auch die Abriegelung, die Blockade durch Maduro, zu der Aufforderung genutzt, dass sich die externen Kräfte sämtliche Optionen offenhalten, was eindeutig ja auch militärische Interventionen nicht ausschließt. Möglicherweise ist es also eine verdeckte Aufforderung. Wie bewerten Sie das?

Adebahr: Also noch einmal: Ich sage Ihnen, wofür wir stehen. Wir stehen dafür, dass humanitäre Hilfe ins Land kommt und dass sie unparteiisch ist. Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt. Auch die Zusammenstöße, die es dort an der Grenze gegeben hat, sind nicht schön. Deshalb fordern wir alle Seiten dazu auf, auf Gewalt zu verzichten und den Weg zu demokratischen, friedlichen Präsidentschaftswahlen freizumachen und in einem ersten Schritt nicht politisierte Hilfe - neutrale humanitäre Hilfe, die am Menschen orientiert ist - ins Land zu lassen.

SRSin Demmer: Ich kann auch noch einmal auf das Statement der Hohen Repräsentantin der EU, Mogherini, verweisen. Die Krise in Venezuela erfordert eine politische Lösung.

Frage: Frau Demmer, weil Sie vorhin angesprochen hatten, dass sich Deutschland für weitere Sanktionen stark macht, können Sie das näher erörtern? Wären das Sanktionen gegen Einzelpersonen, Gruppen oder das gesamte Land?

SRSin Demmer: Wir stehen dazu im Austausch mit unseren europäischen Partnern. Es gibt ja schon Maßnahmen gegen einzelne Personen. Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt keine Details nennen. Denn dazu stehen wir noch im Austausch.

Zusatzfrage: Die Bundesregierung muss doch eine Vorstellung davon haben, wie sie den Druck auf Maduro erhöhen will?

SRSin Demmer: Genau. Diese Vorstellung erörtern wir jetzt mit unseren Partnern.

Adebahr: Also dazu gibt es - genau, wie es Frau Demmer gesagt hat - Beratungen in Brüssel, auch über die Frage von Sanktionen. Bisher - ich denke, der Linie bleibt die Bundesregierung treu - sind wir dafür, dass sich die Sanktionen zielgerichtet gegen die Verantwortlichen um Maduro richten und diese treffen sollen. Sie sollen natürlich nicht die dramatische Notlage der Bürgerinnen und Bürger Venezuelas in irgendeiner Weise verschlechtern.

Frage: Daran anschließend: Können Sie schon absehen oder eine Prognose geben, wann es dazu Beschlüsse geben wird? Sind in dieser Woche Beratungen auf EU-Ebene geplant, wo man mit Beschlüssen rechnen kann? Mit welchen europäischen Partnern reden Sie da? Umfasst das alle, oder sind nicht alle dabei?

Adebahr: Meiner Kenntnis nach sind das alle EU-Partner, die in Brüssel zusammensitzen. Es gibt, glaube ich, in verschiedenen Gremien, die es dort in dieser Woche gibt, Beratungen. Ich vermag nicht vorherzusagen, wie schnell es dort Beschlüsse gibt und ob es in dieser Woche sein wird. Aber die Beratungen finden statt.

Frage: Frau Adebahr, Staatsminister Roth hat gestern verlautbaren lassen, dass es in Venezuela einen Krieg gegen das eigene Volk gebe. Ist das eine Einzelmeinung?

Adebahr: Ich kommentiere hier den Twitter-Account von Herrn Roth nicht. Die Bundesregierung hat eine Position; wir haben sie gemeinsam mit der EU. Ich habe sie gerade dargelegt.

Zusatzfrage: Eine Kleine Lernfrage: Was tun Sie denn dagegen, dass es zu keiner militärischen Intervention kommt?

Adebahr: Ich glaube, wir sind auf allen diplomatischen Kanälen aktiv. Wir sprechen als EU mit einer Stimme, auch mit den EU-Staaten, die dort ganz besonderen Einfluss haben. Der Außenminister hat mit lateinamerikanischen Partnern telefoniert. Mit seinem chilenischen Kollegen hat er, auch wegen der Zusammenarbeit in der Lima-Gruppe, in den letzten Tagen mehrfach gesprochen. Da tragen wir die Positionen, die wir Ihnen hier vortragen, auch vor und streiten dafür.

Zusatzfrage: Sehen Sie denn die Gefahr einer militärischen Intervention von außen, Frau Adebahr?

Adebahr: Ich spekuliere nicht. Frau Demmer und ich haben Ihnen unsere Position vorgetragen.

Frage: Zur Einführung des Bestellerprinzips für Maklerkosten beim Verkauf von Wohnimmobilien: Herr Kall, der entsprechende Gesetzentwurf ist jetzt in die Ressortabstimmung gegangen, richtig? Was bezwecken Sie damit, und warum glauben Sie, dass man das Bestellerprinzip von den Mieten jetzt auch auf das Wohneigentum ausweiten sollte?

Kall: Es stimmt, der Referentenentwurf unseres Ministeriums ist heute in die Ressortabstimmung gegangen. Es geht darum, den bewährten Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt", der bei Mietwohnungen schon seit einigen Jahren gilt, auch auf Immobilienkauf, also den Erwerb von Wohnraum, auszuweiten. Das ist ein klarer Auftrag aus dem Wohngipfel, den es im September gab, auch bei den Maklerkosten beim Wohnungserwerb, beim Wohnungskauf, zu einer deutlichen Senkung der Kosten für die Käufer zu kommen und damit zu mehr bezahlbarem Wohnraum beizutragen. Diesem Auftrag kommen wir mit diesem Referentenentwurf jetzt nach. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt noch nicht sagen, weil die Ressortabstimmung ja heute erst begonnen hat.

Zusatzfrage: Haben Sie für uns Zahlen, die das Prinzip "Wer bestellt, der zahlt" beim Thema Mieten gewirkt hat? Denn offensichtlich sind Sie ja der Meinung, dass das ein gutes Prinzip ist, wenn Sie es jetzt ausweiten wollen. Können Sie uns dazu also Referenzzahlen geben?

Dann habe ich noch eine Frage an das BMI, aber auch an das Kanzleramt: Aus dem BMJV heißt es hier ganz klar, das sei ein Auftrag vom Wohngipfel. Ist es auch Ihr Verständnis, dass der Wohngipfel ganz klar gesagt hat, dass das Bestellerprinzip auch auf das Wohneigentum ausgeweitet werden sollte?

Kall: Vielleicht fange ich an. Ich kann Ihnen jetzt keine Zahl nennen. Ich kann Ihnen die Einschätzung sagen, dass es jedenfalls nicht zu einem weiteren Anstieg von Mieten geführt hat, aber ich versuche gerne herauszufinden, ob es Studien darüber gibt, wie sich das Bestellerprinzip bei der Miete genau ausgewirkt hat.

Der Auftrag aus dem Wohngipfel lautet aus unserer Sicht - das finden Sie auf Seite 8 des Abschlusspapiers zum Wohngipfel -:

"Die Bundesregierung strebt eine Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an."

Wie gesagt, diesem Auftrag kommen wir nach.

SRSin Demmer: Das befindet sich jetzt in der Abstimmung, und über diese Ergebnisse dieser Abstimmung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Ruwwe-Glösenkamp: Für das BMI gilt das in gleicher Weise. Wir schauen uns jetzt den Entwurf des BMJV an, prüfen den, und nehmen dann innerhalb der Ressortabstimmung dazu Stellung. Ich würde hier, ehrlich gesagt, ungern vorab schon eine Bewertung vornehmen. Wir werden das in dem geordneten Verfahren der Ressortabstimmung machen.

Zusatzfrage: Wenn Sie den Referentenentwurf nicht bewerten wollen, vielleicht können Sie für mich dann noch einmal die Ergebnisse des Wohngipfels bewerten? Herr Kall hat es gerade ja auch zitiert: "Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten". Was heißt denn das für Sie?

Ruwwe-Glösenkamp: Das ist ein Auftrag, der sich zunächst einmal an das BMJV richtet. Das BMJV hat dazu jetzt einen Vorschlag vorgelegt, und diesen Vorschlag werden wir uns jetzt anschauen.

Zusatzfrage: Nur noch einmal an das Kanzleramt: In der Berichterstattung heißt es, im Kanzleramt gebe es Vorbehalte gegen dieses Prinzip?

SRSin Demmer: Ich kommentiere hier einzelne Abstimmungsprozesse zu einzelnen Gesetzgebungsvorhaben nicht. Es gibt ganz normalen Meinungsaustausch nach dem Prinzip der Ressortabstimmung, und der ist eben noch nicht abgeschlossen.

Frage: Zum Brexit: Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Verlängerung von 21 Monaten, sollte es jetzt vor dem 29. März nicht zu einer Einigung kommen?

An das Finanzministerium: Es gibt Berichte, wonach ein einzelnes Unternehmen des britischen Milliardärs Ratcliffe - Ineos ist der Name des Unternehmens -, allein von Deutschland seit dem Brexit-Beschluss Steuererleichterungen in Höhe von 178 Millionen Euro angeboten bekommen hätte. Ist Ihnen dieser Fall bekannt, wissen Sie etwas darüber?

Schwamberger: Dieser Fall ist mir weder bekannt, noch kann ich hier, wie Sie wissen, zu Einzelunternehmen Stellung nehmen.

SRSin Demmer: Bei uns bleibt es natürlich dabei, dass die Bundesregierung alles daransetzt, dass es zu einem geregelten Austritt Großbritanniens kommt. Voraussetzung für eine Verschiebung wäre ja ein entsprechender Antrag, und ein solcher Antrag liegt bislang nicht vor.

Frage: An das BMI: Gestern ist in Rom beziehungsweise im Vatikan die Missbrauchskonferenz der Katholischen Kirche zu Ende gegangen. Ich würde gerne eine Einschätzung haben, wie Sie die Debatten da wahrgenommen haben und wie Sie die Ergebnisse - oder Nichtergebnisse, wie enttäuschte Opferverbände sagen - bewerten.

Ruwwe-Glösenkamp: Frau Müller, zunächst kann ich dazu natürlich sagen, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass diese Fälle aufgeklärt werden. Das ist aber zunächst einmal eine innerkirchliche Angelegenheit, jedenfalls bezogen auf diesen Gipfel. Wir hoffen, dass die katholische Kirche mit dem Schwung, mit dem sie dieses Thema jetzt aufgenommen hat, jetzt auch weiterarbeitet, Aufklärung vornimmt, die Täter zur Rechenschaft zieht und dass auch die Opfer entschädigt werden. Ansonsten ist es natürlich immer auch Sache der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, diese Fälle zu verfolgen.

Zusatzfrage: Sie haben davon gesprochen, dass die katholische Kirche den Schwung mitnehmen soll. Das hört sich für mich ja schon so an, als ob Sie positiv wahrgenommen hätten, dass sich da etwas bewegt?

Ruwwe-Glösenkamp: So weit würde ich jetzt nicht gehen; ich will das auch nicht groß weiter bewerten. Die katholische Kirche sich jetzt aber in Rom auf diesem Gipfel intensiv mit dem Thema befasst, und das ist natürlich auch ein Zeichen dafür, dass sie das Thema sehr ernst nimmt. Wir hoffen, dass sie auf diesem Weg weitergeht.

Frage: Dann würde ich vielleicht die gleiche Frage noch einmal an das Familienministerium stellen, in dem ja auch der Missbrauchsbeauftragte seinen Sitz hat. Haben Sie im Ministerium neun Jahre nach dem Missbrauchsskandal vielleicht auch eine Bilanz dieses Gipfels für sich gezogen? War das gut, reicht Ihnen das an Ergebnissen?

An das anknüpfend, was Herr Ruwwe-Glösenkamp gerade sagte, noch eine Frage an das BMJV: Was Beschlüsse hinsichtlich der Strafverfolgung angeht, hört man ja immer wieder den Vorwurf, dass die Strafverfolgungsbehörden des Staates oft nicht zum Zuge kommen oder es kirchlicherseits verhindert wird, weil man die kirchliche Justiz vorzieht. Vielleicht können Sie auch dazu noch zwei Worte verlieren?

Audretsch: Die Konferenz in Rom haben wir natürlich beobachtet und zur Kenntnis genommen. Es ist im Moment zum einen zeitlich noch nicht der Punkt gekommen, das abschließend zu bewerten, und zweitens ist es natürlich auch eine Sache der Kirche.

Wir können grundsätzlich die Anforderungen an die Kirche noch einmal formulieren, so wie das die Ministerin auch das Öfteren schon getan hat: Zum einen muss volle Transparenz hergestellt werden. Zum Zweiten ist natürlich der Gedanke oder das Wissen unerträglich, dass Menschen in der Kirche Verantwortung tragen, die in solchen Missbrauch verstrickt waren oder sind. Zum Dritten haben wir vonseiten der Bundesregierung die Strukturen insofern aufgestellt, als wir die Stelle des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches auf Dauer gestellt haben, entfristet haben. Das heißt, wir haben dafür gesorgt, dass wir vonseiten der Bundesregierung dauerhafte Strukturen zum Kampf gegen Kindesmissbrauch etabliert haben, und selbstverständlich gilt auch für die Kirche, dass dort dauerhafte Strukturen und auch Strukturveränderungen insofern vorgenommen werden müssen, dass tatsächlich eine Auseinandersetzung und eine Aufarbeitung und Aufklärung dessen, was da passiert ist, geschehen kann, und dass diese Dinge in der Kirche auch künftig nicht mehr passieren.

Das, was die Bundesjustizministerin gesagt hat, nämlich dass die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Behörden, also mit den Strafverfolgungsbehörden, selbstverständlich ist, unterstützt natürlich auch die Bundesfamilienministerin.

Kall: Danke für die schöne Überleitung. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley hat sich ja gestern schon sehr deutlich zu den Ergebnissen oder Folgerungen aus diesem Gipfel, den es in Rom gab, geäußert. Sie hat gesagt:

"Den Worten des Papstes müssen jetzt auch Taten folgen. Zu lange hat die Kirche Erniedrigungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen von Kindern verleugnet. Es ist beschämend, dass die jahrzehntelangen Misshandlungen von Kindern unter den Augen der Kirche geschehen konnten. Das Bemühen um Aufklärung ist überfällig, es kommt für viele Opfer aber zu spät."

Was es bedeutet, dass jetzt auch Taten folgen müssen, ist für uns ganz klar, dass die Akten gegenüber Strafverfolgungsbehörden und gegenüber den Staatsanwaltschaften offengelegt werden müssen, damit alle Taten, die noch nicht verjährt sind - und die Verjährungsfristen sind immer wieder verlängert worden, sodass sie eigentlich erst bei Opfern jenseits des 50. Lebensjahres und oft noch wesentlich später greifen -, noch von Staatsanwaltschaften aufgeklärt und in Deutschland - sofern die Taten hier stattgefunden haben - vor Gericht gebracht werden können.

Das ist aus unserer Sicht und aus der Sicht der Justizministerin das ganz Entscheidende: Dass es die alten Schweigekartelle nicht mehr geben darf, dass die Kirche umfassend mit der Strafjustiz zusammenarbeiten muss und dass in diesem Zusammenhang ganz klar ist, dass unsere Strafprozessordnung keine Geheimarchive kennt. Sie kennt das Beichtgeheimnis und damit verbunden das Zeugnisverweigerungsrecht von Priestern vor Gericht; aber hier geht es ja vielfach um Personalakten, die in der Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz ja dezidiert untersucht worden sind, und die fallen sicherlich nicht unter das Beichtgeheimnis und insofern nicht unter einen speziellen Schutz der Strafprozessordnungen. Aus unserer Sicht müssen diese den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden, damit die Strafverfahren hier eben auch geführt werden können.

Frage: Mich hatte gestern eine Äußerung von Herrn Prantl bei "Anne Will" irritiert: Er sagte, dass es ihm in seiner Zeit als Staatsanwalt passiert sei, dass Generalvikare mit der Bitte zu ihm gekommen seien, die Beschuldigungen fallenzulassen, weil sie den beschuldigten Priester jetzt in ein Kloster versetzen würden, wo dann sozusagen nichts mehr passieren würde. Er deutete auch an, dass das auch so geschehen sei; es stand jedenfalls so ein bisschen im Raum, dass da irgendwelche Absprachen stattgefunden hatten, und es wurde dann auch nicht mehr nachgefragt. Ist Ihnen das auch aufgefallen? Werden da möglicherweise alte Fälle noch einmal aufgerollt?

Kall: Ja, mir ist das auch aufgefallen, aber natürlich kann ich wie immer zu Einzelfällen nichts sagen. Was aber ganz klar ist, ist, dass für Staatsanwaltschaften ein sogenannter Verfolgungszwang besteht. Das heißt, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht, und hierbei reden wir über den sexuellen Missbrauch von Kindern, dann müssen sie ermitteln. Die Strafprozessordnung sieht dabei keinen Spielraum vor, sondern bei einem Anfangsverdacht muss ermittelt werden. Das Problem ist, dass vielfach die Kirche die Dokumente unter Verschluss gehalten hat, dass Zeugen nicht ausgesagt haben und dass es deshalb gar nicht erst bis zu dem Anfangsverdacht und einem dann folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gekommen ist. Das muss sich aus unserer Sicht ganz dringend ändern.

Frage: Frau Adebahr, hat irgendein Regierungsvertreter als Beobachter an dieser Konferenz teilgenommen?

Adebahr: Das muss ich nachreichen. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Frau Demmer, das, was Frau Barley fordert, also das Justizministerium, die Offenlegung der Akten und Archive gerade im Hinblick auf das Thema der Missbrauchsstudie, fordert das auch die Bundeskanzlerin?

SRSin Demmer: Das ist ein sehr wichtiges und ernst zu nehmendes Thema. Ich habe den Ausführungen, die die Ressorts hier gemacht haben, jetzt aber nichts hinzuzufügen.

Zusatz: Das heißt, die Kanzlerin fordert das nicht.

SRSin Demmer: Ich habe den Ausführungen der Fachressorts jetzt nichts hinzuzufügen.

Frage: Weil "Akten unter Verschluss halten" gerade noch einmal zur Sprache kam, habe ich noch eine Frage an das Justizministerium. Wir haben in der Vergangenheit öfter erlebt, dass es bei Unternehmen Durchsuchungen gab und dass Akten beschlagnahmt wurden. Könnten Sie vielleicht einfach einmal erläutern, was denn die Kirchen dabei von anderen Unternehmen und Organisationen unterscheidet? Man fragt sich ja: Wie können die das überhaupt unter Verschluss halten, wenn ermittelt wird?

Falls es da Unterschiede gibt: Gibt es gesetzlichen Nachbesserungsbedarf, um das zu ändern und diese Akten zu bekommen?

Kall: Nein, aus unserer Sicht gibt es da keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, weil jenseits des Beichtgeheimnisses, dass ich schon genannt habe - - - Das ist ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Über das, was einem Priester in der Beichte anvertraut wurde, darf er also vor Gericht schweigen. Unterlagen oder Aufzeichnungen, die über eine Beichte gemacht beziehungsweise aufgenommen werden, dürfen nicht beschlagnahmt werden. Das sind die spezifischen Ausnahmen, die die Strafprozessordnung für die Kirche vorsieht. Jenseits dessen gibt es keine. Ansonsten dürfen Staatsanwaltschaften unter den gleichen Voraussetzungen und den gleichen Verdachtsmomenten ermitteln und auch durchsuchen und Unterlagen beschlagnahmen, wie sie das in anderen Fällen auch tun können.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Ich nehme an, Sie haben am Wochenende auch die Berichterstattung in Sachen "Cum-Ex" mitverfolgt. Da wurde berichtet, dass KPMG offenbar schon im Jahr 2011 relativ präzise über die Cum-Ex-Tricks unterrichtet war, zumindest die einer großen Hamburger Bank, und dass man darüber wohl 2010 oder 2011 auch die BaFin informiert habe. Trifft das zu? Falls es zutrifft, wie ist die BaFin mit diesen Informationen umgegangen?

Schwamberger: Zum einen ist "Cum-Ex" ein jetzt schon seit Langem sehr bekannter und schlimmer Steuerskandal. Die Meinung der Bundesregierung, dass solche Steuertricks sehr, sehr schädlich für das Gemeinwesen sind - sie sind eine Straftat - und dass alles zu tun ist, damit solche Tricks, Tricksereien beziehungsweise Betrügereien nicht mehr vorkommen, ist Ihnen mit Sicherheit bekannt. "Cum-Ex" und auch "Cum-Cum" sind inzwischen Sache der Staatsanwaltschaften, die natürlich auch umfängliche Ermittlungen angestellt haben und immer noch ermitteln.

Im Hinblick darauf, wann die BaFin sozusagen von was Kenntnis hatte, würde ich Sie bitten, sich direkt an die BaFin zu wenden. Das kann ich hier nicht im Einzelnen sagen. Aber die dortige Pressestelle wird Ihnen sicherlich Auskunft geben können.

Zusatzfrage: Warum mögen Sie darüber nichts sagen?

Schwamberger: Nein, weil das einfach Informationen sind, die der BaFin vorliegen, aber nicht mir hier jetzt und nicht dem BMF. Das liegt sozusagen im Geschäftsbereich der BaFin, was das einzelne Aufsichtshandeln angeht.

Zusatzfrage: Können Sie etwas darüber sagen, wann das Ministerium als Ministerium möglicherweise über die BaFin von der realen Existenz und der Funktionsweise von "Cum-Ex" erfahren hat?

Schwamberger: Dazu gab es einen Untersuchungsausschuss, und im Rahmen dessen wurden diese Fragen auch alle umfänglich beantwortet. Sie sind auch entsprechend dokumentiert. Die habe ich nicht alle im Kopf, aber die liegen sozusagen alle vor und wurden also auch wirklich ausgiebig im Bundestag behandelt. "Cum-Ex" ist ja sozusagen nicht eine neue Sache, sondern schon seit einigen Jahren bekannt.

Zusatz: Mit anderen Worten war die Berichterstattung des Wochenendes, die mit der These daherkommt, man habe etwas Neues ausgegraben, für Sie nichts Neues.

Schwamberger: Dass es "Cum-Ex" gab, ist nicht neu. Ich denke, zu beurteilen, inwieweit von den Ermittlungsbehörden einzelne Verstrickungen Einzelner auch vonseiten der Privatwirtschaft gesehen werden, ist jetzt Sache der Ermittlungsbehörden.

Frage: Was tun Sie denn aktuell noch für die Aufklärung dieser schweren Straftaten?

Schwamberger: "Cum-Ex" ist ein Steuerbetrugsmodell gewesen, das sozusagen schon längst abgestellt ist. Das ist so nicht mehr möglich. Es gibt auch keine Fälle, die bewiesenermaßen noch einmal so erfolgt sind. Die Frage ist aber, wie man sozusagen neue Tricksereien unterbindet. Da ist mit Bezug auf Anzeigepflichten, die jetzt vonseiten der EU auch geregelt worden sind - bei grenzüberschreitenden Steuertricksereien, und darum geht es ja meistens, werden eventuell bestehende Regelungslücken intransparent ausgenutzt, die dann möglicherweise zum Schaden des Gemeinwesens führen können -, mit Blick auf Transparenzvorschriften sowie mit Blick auf Meldepflichten einiges und sehr viel getan worden, aber es wird auch noch mehr getan. "Cum-Ex" ist also so nicht mehr möglich.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja, was mit diesen alten Fällen ist. Was tun Sie da? Sie wollen das Geld ja wahrscheinlich zurückbekommen. Das sind ja - - -

Schwamberger: Ja, aber das läuft ja alles schon! Das ist auch schon längst den Staatsanwaltschaften anheimgestellt. Das sind also alles Ermittlungsverfahren, die schon bei den Strafverfolgungsbehörden angelandet sind. Politisch ist dieses Problem schon längst abgestellt worden. Jetzt geht es aber darum, dass man die, die daran beteiligt waren, auch entsprechend zur Rechenschaft zieht. Das ist aber Sache der Staatsanwaltschaften, nicht der Bundesregierung.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr und vielleicht noch das Justizministerium. Das aus Deutschland abgeschobene Mitglied der Sauerland-Gruppe Adem Yilmaz ist dort von den Behörden laut türkischer Berichte freigelassen worden, nachdem ihn die Behörden nach der Abschiebung aus Deutschland befragt haben. Hat man denn die deutschen Behörden irgendwie darüber informiert?

Ist die Entscheidung des Gerichts in Deutschland, Herrn Yilmaz nicht in die USA abzuschieben, was ja für diplomatische Stimmung gesorgt hat, weiterhin ein Thema in den Gesprächen mit Washington

Adebahr: Für die konkrete Frage, was die Polizeiinformationen angeht, ist das BMJV oder das BMI zuständig, glaube ich.

Kall: Ich kann Ihnen, wie immer, zum strafrechtlichen Einzelfall nichts sagen und Sie allenfalls darauf verweisen, sich gegebenenfalls an den Generalbundesanwalt zu wenden. Ich kann Ihnen nichts dazu sagen.

Zusatzfrage: Was sagen Sie zu der diplomatischen Frage?

Adebahr: Wir geben von dieser Stelle aus über vertrauliche diplomatische Kommunikation keine Auskunft. Natürlich war das ein Thema, aber wir gehen hier nicht in die Einzelheiten diplomatischer Kommunikation.

Zusatzfrage: Es stimmt schon, dass bei der letzten Washington-Reise des Außenministers kurzfristig ein Treffen zu dem Thema anberaumt wurde, oder?

Adebahr: Auf dieser Reise war ich nicht dabei. Insofern habe ich den Plan darüber, wann welches Treffen wie kurzfristig anberaumt wurde, ehrlich gesagt, nicht im Kopf. Das Programm des Ministers stand eigentlich im Vorhinein fest, und das ist auch so gelaufen, wenn ich richtig informiert bin.

Frage: Zurück zum Freitag, Herr Ruwwe-Glösenkamp: Es waren noch eine Menge Fragen zum Fall Amri offen. Dazu haben Sie meines Wissens bis jetzt noch gar nichts nachgereicht. Ich würde Sie einfach bitten, erst einmal alle Fragen, die offen waren - ob Sie das Video kennen, was Sie seitdem gemacht haben, seit wann Herr Seehofer davon weiß usw. -, zu beantworten.

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass der Bundesinnenminister am Freitag von diesem Vorgang Kenntnis erlangt hat und sofort angeordnet hat, dass die in diesem Presseartikel behaupteten Vorwürfe umgehend überprüft werden. Fest steht bislang, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Abschiebung damals vorab zugestimmt haben.

Im Moment überprüfen wir und überprüfen unsere Sicherheitsbehörden diesen Vorfall und diese Behauptungen umfassend. Wir werden Sie in Kürze - noch in dieser Woche - über das Ergebnis dieser Überprüfungen informieren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nichts dazu sagen. Die Ergebnisse und die Daten werden im Moment noch zusammengetragen. Das wird aber in Kürze abgeschlossen sein, und anschließend werden wir Sie darüber informieren.

Zusatzfrage: Das heißt, wir werden auch darüber informiert werden, ob das Video bekannt war und ob es das Video gibt. Werden wir gegebenenfalls auch das Video sehen können?

Ruwwe-Glösenkamp: Im Moment liegen noch keine Ergebnisse vor. Die werden im Moment noch zusammengetragen. Ich kann Ihnen deshalb im Moment auch noch nicht sagen, was wir Ihnen genau berichten werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir das im Moment noch zusammentragen, und dann werden wir Sie darüber informieren.

Frage: Herr Ruwwe-Glösenkamp, mir ist etwas nicht ganz klar. Sie haben eben gesagt, Sie überprüften die Vorwürfe. Mir ist noch nicht ganz klar, was Sie überprüfen, weil der Vorwurf - der, glaube ich, auch einzige Vorwurf - in dem Artikel war, dass die Bundesregierung diesen Mann voreilig abgeschoben habe, um etwas zu vertuschen. Diesen Vorwurf hat Frau Petermann hier am Freitag aber schon zurückgewiesen. Was genau überprüfen Sie also? Vielleicht habe ich im Artikel auch etwas überlesen. Über welche Vorwürfe haben Sie gerade gesprochen?

Ruwwe-Glösenkamp: Vielleicht habe ich mich eben auch etwas unklar ausgedrückt. Wir überprüfen diesen Vorgang insgesamt und werden Sie dann informieren, was die Ergebnisse dieser Überprüfungen angeht. Ansonsten habe ich dem, was Frau Petermann schon am Freitag dazu gesagt hat, auch nichts hinzuzufügen, und das gilt selbstverständlich weiterhin.

Frage: Nur noch einmal zur Klärung: Dann wusste Herr Seehofer also nicht über die Hintergründe des damaligen schnellen Abschiebens Bescheid.

Ruwwe-Glösenkamp: Das ist ja ein Vorgang, der aus dem Jahr 2017 datiert, und zu diesem Zeitpunkt war der jetzige Minister noch nicht der Bundesinnenminister.

Zusatz: Ja, aber das ist nicht irgendein Vorgang gewesen!

Ruwwe-Glösenkamp: Ich habe ja eben dazu gesagt, dass der Bundesinnenminister am Freitag davon Kenntnis erlangt hat. Weiteres habe ich dem auch nicht hinzuzufügen. Ich denke, damit ist die Frage beantwortet.

Frage : Es gab hier vonseiten der Opposition - das hatte ich auch am Freitag gefragt - die Frage, ob die Bundesregierung dabei helfen könnte, diesen betreffenden Mann zurück nach Deutschland zu bringen, damit er dem Bundestag Auskunft geben kann. Bemüht sich die Bundesregierung denn darum?

Ruwwe-Glösenkamp: Dazu kann ich im Moment nichts sagen. Das ist ja erst einmal eine Sache, die den zuständigen Untersuchungsausschuss betrifft. Wir sind dabei sozusagen erst einmal noch nicht im Boot. Deswegen kann ich mich dazu auch noch nicht äußern.

Zusatzfrage: Würde das denn über das BMI oder das BMJV gehen?

Kall: Ich kann für das BMJV ergänzen, dass der Untersuchungsausschuss in seiner letzten Sitzung das BMJV darum gebeten hat, zu prüfen, wie Herr Ammar als Zeuge durch den Ausschuss vernommen werden könnte. Das kann auf verschiedensten Wegen erfolgen, zum Beispiel im Wege einer konsularischen Vernehmung in Tunesien per Videovernehmung oder auf anderen Wegen.

Diese Prüfung hat jetzt begonnen. Das BMJV arbeitet wie die gesamte Bundesregierung eng mit dem Untersuchungsausschuss zusammen, wird das entsprechend prüfen und dann im Untersuchungsausschuss darüber berichten.

Frage: Mir ist klar, dass Sie das Ergebnis noch nicht sagen können. Aber zum Verständnis: Wenn ich es richtig verstehe, besteht eine Schengen-Einreisesperre gegen Herrn Ben Ammar. Wäre das ein Ausschlusskriterium für die Frage, ob man ihn nach Berlin holen kann, oder nicht?

Kall: Für uns kann ich sagen: Wir sind um diese Prüfung gebeten worden. Das tun wir im Moment. Mehr kann ich wirklich noch nicht dazu sagen.

Frage: Herr Ruwwe-Glösenkamp, habe ich es vorhin richtig verstanden, dass Sie sagten, zu dem zu prüfenden Sachverhalt gehöre auch das Video? Können Sie sagen, was und wie geprüft wird?

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann Ihnen keine Details zu der Prüfung nennen. Dieser Vorgang wird insgesamt von uns geprüft, mit allen Punkten, die dafür relevant sind. Details kann ich Ihnen dazu aber im Moment noch nicht nennen. Das werden wir nachholen, wenn Ergebnisse dazu vorliegen.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, ob es sich um eine technische Prüfung oder um eine inhaltliche Prüfung handelt?

Ruwwe-Glösenkamp: Nein, das kann ich im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage: Aber das Video ist im Prüfkonvolut, richtig?

Ruwwe-Glösenkamp: Ich kann Ihnen insgesamt zu diesem Prüfungsprozess außer dem, was ich gesagt habe, nichts Weiteres sagen. Dieser Vorgang -

Zuruf: Aber da haben Sie das Video erwähnt.

Ruwwe-Glösenkamp: - wird insgesamt überprüft.

Vorsitzende Wefers: Vielleicht geht es auch einmal ohne Dazwischenreden.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Umweltministerium: Ist die Ministerin eigentlich froh darüber, welche Aufmerksamkeit Ihr Klimaschutzgesetzentwurf derzeit findet?

Hält Sie weiterhin an der Kernidee fest, einzelnen Bereichen bestimmte CO2-Kontingente vorzugeben? Das ist beim Koalitionspartner ja offenbar besonders strittig.

Zerger: Das ist für uns ein sehr wichtiges Vorhaben, und deshalb ist es auch wichtig, dass das breit diskutiert wird.

Über die Ziele, die Sie ansprechen, gab es, denke ich, in der Debatte auch Missverständnisse. Im Klimaschutzplan 2050 gibt es für die relevanten Sektoren bereits Sektorziele. Diesen hat die ganze Bundesregierung zugestimmt. Teilweise hieß es in der Berichterstattung, wir als Umweltministerium setzten neue Ziele für die Sektoren. Das ist nicht der Fall. Wir beziehen uns auf die Sektorziele, die im Klimaschutzplan 2050 schon festgelegt sind.

Zusatzfrage: Bedeutet das, dass diejenigen, die sagen, solche Sektorziele oder Vorgaben für einzelne Bereiche zögen eine Flut von Klagen nach sich und brächten ganze Wirtschaftszweige zum Erliegen, nicht zur Kenntnis genommen haben, dass das vorher schon Beschlusslage war?

Zerger: Das war vorher schon Beschlusslage, genau. Von daher können wir diese Kritik nicht in dem Maße nachvollziehen.

Frage: Zum Thema der politischen Gefangenen: Können Sie uns sagen, wie viele es aktuell in der Türkei und in Venezuela gibt und wie es insbesondere dem deutschen Journalisten Billy Six geht?

Adebahr: Zu allen drei Themen: kein neuer Stand gegenüber dem, den Herr Breul letzte Woche und vorletzte Woche vorgetragen hat.

Frage: Eine kurze Frage an das Verkehrsministerium, an Herrn Strater: Es gab gestern auf Twitter ein bisschen Verwirrung über den Herrn Minister Scheuer und seine Äußerungen zum Tempolimit. In dem Zusammenhang gab es vor drei oder vier Wochen ein Zitat von ihm, er sprach nämlich von "gegen jeden Menschenverstand", was auch breit aufgegriffen wurde. Herr Ainetter aus dem Verkehrsministerium sagte gestern, damit sei nie das Tempolimit gemeint gewesen, hier in der BPK ist aber explizit mit diesem Zitat auf Fragen zum Tempolimit geantwortet worden. Das weiß ich noch recht genau. Deswegen wollte ich hören, ob Sie uns zur Aufklärung helfen können, was es mit dem Tempolimit und dem Menschenverstand auf sich hat, ob das miteinander vereinbar ist und ob es diesbezüglich beim Minister einen neuen Stand gibt.

Strater: Es gibt keinen neuen Stand. Wenn Sie sich erinnern: Ich glaube, am 18. Januar gab es eine "Spiegel"-Meldung und einen Bericht im "Spiegel", wo von einer Regierungskommission zu lesen war - das ist unsere Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität" beziehungsweise die Arbeitsgruppe -, die bestimmte Vorschläge gemacht hat. Zu diesen Vorschlägen zählte ganz vieles beziehungsweise hat der "Spiegel" vieles aufgelistet, unter anderem auch das Tempolimit - richtig -, aber auch eine Erhöhung der Kraftstoffsteuer und vieles mehr. Wenn Sie sich das anschauen, sind dort noch einige andere Dinge zu lesen gewesen.

Der Minister hat sich auf die Gesamtheit dieser Vorschläge bezogen. Ich muss das nicht noch einmal vorlesen, mache es aber trotzdem:

"Einige Gedankenspiele in einer Unterarbeitsgruppe einer ressortübergreifenden Kommission mit externen Experten zeigen fehlendes Gespür oder sind pure Absicht. Einige Lobbyisten wollen ihre eigene, immer wieder aufgewärmte Agenda gegen jeden Menschenverstand durchdrücken. Wir wollen die Bürger von den Chancen der Mobilität der Zukunft begeistern und mitreißen. Forderungen, die Zorn, Verärgerung, Belastungen auslösen oder unseren Wohlstand gefährden, werden nicht Realität und lehne ich ab."

Das war am 19. Januar. Der Minister hat am 21. Januar - das war ein Montag - noch einmal gesagt, dass er Vorschläge ablehnt, die verteufeln, verteuern und die verbieten. Das ist mit dieser Agenda dieser Lobbyisten gemeint. Diese Vorschläge sind nicht die Vorschläge, wie er sie sich vorstellt, sondern Mobilität muss effizient, digital, bezahlbar und klimafreundlich sein. So viel heute zur Einordnung dieser ganzen Debatte von damals.

Zusatzfrage: Ich verstehe Sie richtig, dass es dabei bleibt, dass sich das auch auf das Tempolimit bezog? Das ist ja ein Verbot, und das war einer der drei Vorschläge, die damals im Mittelpunkt standen, die er geäußert hat. Auch damals ist hier in diesem Raum von Frau Buser genau dieses Zitat vorgelesen worden, als mehrere Kollegen nach dem Tempolimit gefragt haben.

Strater: Es bezog sich auf die Agenda derjenigen, die Mobilität verteuern, verteufeln oder verbieten wollen.

Zusatzfrage: Bezog es sich auch auf das Tempolimit?

Strater: Das Tempolimit war ein Teil dieser Vorschläge. Der Vorschlag, der im Übrigen als erster im Unterleadsatz dieses "Spiegel"-Artikels genannt wurde, war die Verteuerung über eine Steuererhöhung, nämlich auf Kraftstoff. Darauf bezog sich das auch im Wesentlichen.

Aber noch einmal: Es geht um eine Gesamtheit von Vorschlägen, die nach hinten gerichtet ist. Worauf wir für eine klimafreundliche Mobilität nach vorne hin zielen, das habe ich gerade kurz skizziert.

Frage: Herr Strater, man hört in den letzten Wochen und Monaten immer viele Argumente für ein Tempolimit. Ich höre aber außer Kritik an dieser Debatte eigentlich keine Argumente gegen ein Tempolimit. Jetzt sind Sie ja gegen ein Tempolimit. Können Sie uns einmal die sachlichen Gründe gegen ein Tempolimit nennen?

Strater: Das mache ich gerne. - Wir sind gegen ein generelles Tempolimit auf allen Autobahnen von, sagen wir einmal, Tempo 130. Wir haben ein System der Richtgeschwindigkeit von 130, das sich bewährt hat. Die deutschen Autobahnen sind mit diesen Regelungen, die wir haben - dazu gehören auch, und dazu komme ich gleich noch, situative Tempolimits und situative Geschwindigkeitsbegrenzungen -, die sichersten der Welt.

Wir haben auf den deutschen Autobahnen etwa 33 Prozent der Gesamtfahrleistung zu verzeichnen, aber lediglich 7 Prozent der Unfälle. Das nur einmal als eine Zahl. Was das situative Tempolimit oder die situative Geschwindigkeitsbeschränkung angeht, so gibt es dieses schon auf 30 Prozent der Autobahnen. Wenn Sie generell ein Tempolimit von 130 anordnen, kann das auch viel zu schnell sein. Wenn Sie mit 130 in eine Nebelbank hineinfahren, sind Sie viel zu schnell. Das heißt, wir müssen mit situativen Geschwindigkeitsbeschränkungen je nach Gegebenheit vor Ort auf die jeweilige Verkehrssituation mit telematischen Systemen, mit den Anzeigen über den Autobahnen, die Sie kennen, reagieren. Es gibt temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen, die wir mit diesen Anzeigen anzeigen können. Es gibt auch Streckenabschnitte, die von vornherein so ausgelegt sind, dass dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung von den Ländern angeordnet wurde, weil es beispielsweise nur eine zweispurige Autobahn gibt, die nicht ausgebaut ist.

Das sind alles Argumente gegen ein generelles Tempolimit. Über situative Maßnahmen auf jeweiligen Streckenabschnitten entscheiden die Länder jeweils vor Ort.

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Februar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-25-februar-2019-1583830
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2019

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