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PRESSEKONFERENZ/1805: Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 4. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2019

Themen: Veröffentlichung von persönlichen Daten und Dokumenten von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Internet, Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Empfang der Sternsinger, Kabinettsitzung, Neujahrsempfang des Bundespräsidenten, Reise nach Griechenland), Containerschiff-Havarie in der Nordsee, Wiedereinreise eines abgeschobenen Kameruners nach Deutschland, Brexit, Unterstützung israelischer NGOs durch die Bundesregierung, Forderungen der CSU nach einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft für zuverlässigen Mobilfunk, Verhandlungen der Bundesregierung mit den Herero und Nama

Sprecher: SRS'in Fietz, Schmidt (BMI), Flosdorff (BMVg), Steffen (BMJV) Fichtner (BMU), Breul (AA), Berger (BMZ), Jornitz (BMWi)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzende Maier: Sie haben es den Mails entnommen: Wir haben heute aufgrund des Themas des Hackerangriffs auf Mitglieder des Deutschen Bundestages die Regierungspressekonferenz in ihrer ersten Phase für die Liveberichterstattung geöffnet. Die stellvertretende Regierungssprecherin und der Sprecher des Bundesinnenministeriums werden sich gleich aktiv dazu äußern. Anschließend können Sie Ihre Fragen stellen.

Für die Fragen möchte ich Sie darauf hinweisen: Ich bitte Sie, sehr genau darauf zu achten, dass in den Fragen nicht die Persönlichkeitsrechte der von dem Hackerangriff möglicherweise betroffenen Personen berührt werden. Sollte dieser Fall eintreten, werde ich die Liveübertragung beenden. Das sage ich nur, damit Sie Bescheid wissen; ich glaube, das ist im Interesse der Betroffenen. Das sollte allen klar sein.

Wir beginnen mit Frau Fietz - bitte schön.

SRS'in Fietz: Guten Morgen! Wie Sie wissen, wurde jetzt bekannt, dass persönliche Daten und Dokumente von hunderten von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Internet veröffentlicht wurden. Betroffen sind, was den politischen Bereich anbelangt, nach einer ersten Analyse Politiker und Mandatsträger aller Ebenen - sowohl des Europaparlaments, des Bundestages, der Landtage, aber auch kommunale Mandatsträger.

Die Bundesregierung nimmt diesen Vorfall sehr ernst. Das Cyberabwehrzentrum hat sich heute bereits mit diesem Vorgang befasst. Die Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, Ausmaß und Hintergründe des Vorgangs zu ermitteln und den Betroffenen Hilfestellung zukommen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, dass die präzise Aufklärung des Vorfalls noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Generell möchten wir darauf hinweisen, dass auf solche Weise in Umlauf gebrachte Daten mit großer Vorsicht zu handhaben sind. Selbst im Falle, dass ein Großteil der betreffenden Daten authentisch wäre, zeigt die Erfahrung, dass in derartigen Fällen möglicherweise auch gefälschte Daten eingeschleust werden. Deshalb sollte jeder, der sich mit diesen Daten beschäftigt, größte Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus ist bei etwaigen Veröffentlichungen natürlich genau abzuwägen zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem berechtigten Anspruch der Betroffenen auf Datenschutz.

Mit Blick auf das Bundeskanzleramt sieht es nach erster Sichtung so aus, dass keine sensiblen Informationen und Daten in den Veröffentlichungen enthalten sind, auch nicht im Hinblick auf die Bundeskanzlerin.

Damit gebe ich jetzt ab an den Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Schmidt: Vielen Dank. - Ich möchte noch ergänzend hinzufügen, dass die Sicherheitsbehörden derzeit dabei sind, die veröffentlichten Daten zu analysieren, deren Herkunft zu verifizieren und auch deren Aktualität zu prüfen. Darüber hinaus werden die Sicherheitsbehörden die erforderlichen behördlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Das im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angesiedelte Cyberabwehrzentrum hat hierzu die Koordinierung übernommen. Die Sicherheitsbehörden gehen, soweit es erforderlich sein sollte, auf die betroffenen Personen, Organisationen, Parteien oder Mandatsträger zu, informieren über die gewonnenen Erkenntnisse und über eventuell erforderliche Maßnahmen.

Auf welche Art und Weise diese Daten, die jetzt veröffentlicht wurden, erlangt wurden, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit feststellen. Ob ein in Rede stehender Hackerangriff zugrunde liegt, kann derzeit deshalb weder bestätigt noch dementiert werden.

Frage: Seit wann weiß das BSI denn von diesem Angriff und von dem Leak?

Schmidt: Der genaue Zeitpunkt ist aufgrund der Masse der Daten ein bisschen schwierig festzustellen, aber seit Kurzem erst.

Zusatzfrage: Wir hören aus allen möglichen Parteien, dass sie gestern Abend informiert wurden. Das heißt, Sie hatten da keinen langen Vorlauf?

Schmidt: Nein, da gab es keinen langen Vorlauf. Es kann aber sein, dass zu diesen Datenmengen eben einzelne Datenpakete gehören, die eventuell schon vorher bekannt geworden sind. Sozusagen in der Masse ist das aber erst vor Kurzem bekannt geworden, ja.

Frage : Herr Schmidt, vielleicht würde es helfen, wenn Sie einmal aufklären, was der Unterschied zwischen Leak, Hackerangriff, Cyberangriff usw. ist. Das wird ja oft durcheinandergebracht.

Hat vielleicht jemand aus der Bundesregierung diesem Account gefolgt? Der war ja nicht Klein.

Schmidt: Zu den einzelnen Followern eines Accounts kann ich hier sicherlich keine Stellung nehmen, da bitte ich Sie um Verständnis.

Was die Aufklärungsarbeit des Weiteren angeht, möchte ich Sie bitte, zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Unter welche Definition dies dann fallen wird, werden wir sicherlich nach Abschluss der Ermittlungen sagen können, zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht.

Zusatzfrage : Können Sie vielleicht unabhängig von diesem Fall einmal die Begriffslage klären?

Schmidt: Nein, tut mir leid. Ich sehe nicht, dass ich hier jetzt angesichts der Aktualität des Falls eine Begriffslage abstrakt erkläre. Ich würde Sie bitten, da einfach die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.

Frage : Wahrscheinlich bekomme ich auch keine Antwort, aber ich probiere es trotzdem: Kann man irgendwelche Vergleiche mit früheren Hackerangriffen oder früheren Lecks ziehen, was die Masse oder die Methode oder was auch immer angeht?

Schmidt: Sie haben es schon richtig vermutet: Dafür ist es leider noch zu früh, dazu kann ich Ihnen also wirklich noch keine Auskunft geben. In der Tat ist es allerdings so, dass im Moment noch unklar ist, auf welche Art und Weise diese Daten zusammengetragen worden sind. Ob es sich tatsächlich um einen oder mehrere Hackerangriffe oder um irgendwelche anderen Datensammlungen gehandelt hat, können wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt leider einfach noch nicht sagen.

Frage: Zwei Kleine Fragen an das Bundesinnenministerium:

Herr Schmidt, sind denn alle im Bundestag vertretenen Parteien von der Sache betroffen?

Anknüpfend an das, was Sie bereits gesagt haben: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie auch nicht ausschließen können, dass es sich um ein Leak handelt, also um Informationen, die direkt aus der Administration gekommen sind?

Schmidt: Wie gesagt, ausschließen können wir zurzeit nichts. Wir wissen eben schlicht nicht, wie diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Zur Betroffenheit der Parteien: Soweit es zum aktuellen Zeitpunkt bekannt ist, sind wohl alle im Bundestag vertretenen Parteien betroffen.

Frage: Ich würde doch gerne noch einmal zu den Dingen nachfragen, die eben schon abgefragt wurden. Sie sagen "seit Kurzem": Können Sie das bitte noch präzisieren? Seit wann wissen BSI oder BfV von diesen Daten, die ja offenbar schon seit Wochen im Raume stehen?

Ich habe auch noch eine Frage in Sachen Begriffsklärung. Sie grenzen ja selber ab; Sie sprechen davon, dass es möglicherweise kein Hackerangriff gewesen ist. Wenn Sie vielleicht doch noch die Rubriken erläutern, in denen Sie denken und vor denen Sie warnen, dann wäre ich dankbar.

Schmidt: Wir haben im Moment schlicht noch das Problem, dass die Analyse noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass wir das in irgendeine dieser Kategorien einordnen können. Zurzeit ist eine Einordnung schlicht noch nicht möglich. Ob es ein Hackerangriff war, kann ich deshalb weder bestätigen noch dementieren. Auch hinsichtlich der anderen Möglichkeiten, die abstrakt in Betracht zu ziehen sind, kann ich Ihnen leider im Moment nicht sagen, was davon es gewesen sein könnte.

Zusatzfrage: Dann bleibt meine erste Frage: Was heißt "seit Kurzem"?

Schmidt: "Seit Kurzem" heißt - soweit die Analyse bis jetzt fortgeschritten ist -, dass das in den vergangenen Stunden, also, wie von der Kollegin schon gesagt, letzte Nacht intensiv bekannt geworden ist.

SRS'in Fietz: Das Bundeskanzleramt hat gestern am späten Abend davon Kenntnis erhalten, kurz vor Mitternacht.

Frage: Gibt es in den Sicherheitsbehörden ein Erstaunen darüber, dass so etwas so lange - nämlich seit dem 1. Dezember - verbreitet werden kann und dass die ersten, die darüber wussten, gar nicht Sicherheitsbehörden waren, sondern dass das über Journalisten und anscheinend auch Bürger an das Parlament, an Abgeordnete herangetragen wurde? Ist da etwas schiefgelaufen? Warum haben wir ein Cyberabwehrzentrum, wenn so etwas in der Form passieren kann, ohne dass es irgendjemand so lange merkt? Gibt es da auch eine bestimmte Kritik an der eigenen Arbeit?

Schmidt: Für eine solche Bewertung ist es jetzt sicherlich noch zu früh, da bitte ich Sie um Verständnis. Klar ist aber: Es ist nicht die Aufgabe des Cyberabwehrzentrums, sozusagen über die Sicherheit der Daten an sich zu wachen. Das Cyberabwehrzentrum ist vielmehr eine Einrichtung, die bei solchen Vorfällen reaktiv tätig wird, um zu koordinieren und solche Vorfälle aufzuklären und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und Empfehlungen für die Sicherheit und zum Umgang mit Daten zu entwickeln und zu geben.

Frage : Herr Schmidt, wir haben gerade mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Sie gesagt haben, Vertreter aller Bundestagsparteien seien betroffen. Der bisherige Informationsstand lautete ja, die AfD sei nicht betroffen. Ist es also so, dass Sie ausdrücklich sagen "Auch die AfD ist betroffen"?

Zweite Frage: Soweit ich weiß, ist im Parlament von der Möglichkeit des Abflusses von Informationen über Abgeordnete schon länger die Rede, nicht erst seit gestern Abend. Können Sie sagen, wie dicht Sie da dran sind und ob Sie darüber etwas wissen?

Schmidt: Zum ersten Punkt würde ich mich gerne noch einmal rückversichern und Ihnen nachreichen, wer nun alles betroffen ist. Mein aktueller Kenntnisstand war eben, dass alle betroffen sind. Wir würden das gleich noch einmal überprüfen und dann noch nachreichen.

Zur Frage, wie dicht wir in den Ermittlungen dran sind: Ja, es gibt bei Cybersicherheitsvorfällen natürlich fortlaufend Ermittlungen, aber ob die jetzigen Veröffentlichungen oder Teile dieser Veröffentlichungen bereits Gegenstand weiterer oder vorheriger Ermittlungen sind, kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Da bleibt die Analyse leider abzuwarten.

Frage: Die "Bild"-Zeitung berichtet, diese Angriffe hätten sich bis Ende Oktober hingezogen. Können Sie das bestätigen?

Des Weiteren: Hat eine erste Sichtung ergeben, ob das neue Dokumente sind oder ob das Dokumente sind, die schon sehr alt sind und möglicherweise schon bei anderen Angriffen bekanntgeworden sind?

Können Sie etwas Näheres zu dem Twitter-Account sagen, der ja wohl eine zentrale Rolle bei dem Bekanntwerden dieser Daten spielt?

Schmidt: Zu dem Twitter-Account kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine näheren Angaben machen.

Auch zu der Frage, seit wann beziehungsweise in welchem Zeitraum Daten in dieser Datensammlung enthalten sind, kann ich Ihnen im Moment leider noch nichts sagen. Sagen kann ich Ihnen aber, dass die ersten Analysen ergeben haben, dass es sich sowohl um relativ aktuelle Daten als auch um ältere Datenpakete handelt.

Frage: Die frühere Justizministerin hat den Innenminister gebeten, vielleicht seine Tagung in Bayern zu verlassen und sich dem Thema hier zu widmen. Tut er das?

Schmidt: Der Minister ist fortlaufend, auch während seiner Teilnahme an anderen Terminen, über die aktuellen Geschehnisse informiert. Er wird just in diesem Moment aktuell noch einmal informiert. Ob er die Entscheidung trifft, die Tagung zu verlassen, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Frage: Ein großer Teil der Daten ist ja nach wie vor online abrufbar. Gibt es denn irgendwelche Bemühungen Ihrerseits, das zu unterbinden? Wenn ja, wie wäre das möglich?

Schmidt: Ja, es gibt solche Bemühungen, aber ich darf Sie um Verständnis bitten, dass wir zum genauen operativen Vorgehen keine Stellung nehmen. Ich kann Ihnen aber bestätigen: Ja, natürlich versuchen wir das.

Frage: Herr Schmidt, helfen Sie einem Nicht-Digital-Native: Ist meine bisherige Kenntnis richtig, dass ein Leak ein Vorgang wäre, wo jemand aus einer Organisation, aus einem Systemzugang heraus Daten nach außen veröffentlicht, während ein Hack bedeutet, dass sich jemand von außen Zugang verschafft? Ist das grob gesagt so richtig?

Schmidt: Ich würde sagen: Ja, das ist grob gesagt so richtig. Ich würde mir diese Definition aber - bitte haben Sie Verständnis dafür - nicht zu eigen machen wollen; denn die Behörden denken eher in strafrechtlichen Ermittlungsgrundsätzen. Ob da diese Definition zutreffend ist, lässt sich an einer so groben Rasterung zunächst einmal nicht sagen; da sind andere Tatbestandmerkmale beziehungsweise die Erfüllung dieser notwendig. Insofern: Ja, ich glaube, das klingt schon richtig, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mir diese Definition so nicht zu eigen machen werde.

Zusatzfrage: Würden Sie mir, von dieser Grobdefinition als Arbeitshypothese ausgehend, zustimmen, dass es dann doch in absehbarer Zeit möglich sein sollte - da man ja offenbar weiß, von welchem Nutzer ursprünglich Zugangsmöglichkeiten zu diesen Daten hochgeladen worden sind -, festzustellen, ob es sich um Leak oder Hack handelt?

Schmidt: Ja, da stimme ich Ihnen zu.

Frage : Herr Schmidt, gibt es eine grobe Schätzung, wie viele Personen generell betroffen sind? Wurde vielleicht eine Rasteranalyse gemacht, wer überwiegend betroffen ist? Sind das Politiker oder Promis, und in welchem Verhältnis stehen die zueinander?

Eine ganz kurze Frage an Frau Fietz: Ist die Kanzlerin im Moment im Urlaub, oder ist sie schon im Büro?

Schmidt: Ja, natürlich wird eine solche Rasterung vorgenommen, allein um die behördliche Arbeit zu erleichtern und zu systematisieren. Man kann wohl sagen, dass hunderte von Personen betroffen sind. Für die Aufklärung, für die systematische Arbeit der Behörden, werden solche Raster angefertigt und analysiert. Nähere Angaben kann ich Ihnen aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht machen.

SRS'in Fietz: Wie Sie wissen, ist die Bundeskanzlerin immer im Dienst, unabhängig davon, wo sie sich gerade aufhält.

Frage: Ich hätte eine Frage bezüglich des Hackerangriffs, der vor zwei Jahren stattgefunden hat, und den Maßnahmen, die danach ergriffen wurden: Könnten Sie uns vielleicht kurz in Erinnerung rufen, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden und ob eine dieser Maßnahmen im jetzigen Fall möglicherweise angeschlagen hat beziehungsweise ob man aus den Lehren des damaligen Falls jetzt irgendeinen Nutzen ziehen kann?

Zweite Frage: Die Art der Daten, die da veröffentlicht worden sind, legt ja irgendwie nahe, dass es nicht nur eine Quelle sein kann, aus der das kommt. Kann man daraus schließen, dass es sich vielleicht nicht unbedingt um einen Hackerangriff handelt, der auf einen Server zugreift? Man hat ja den Eindruck, dass es ein ganzes Potpourri an verschiedenen Quellen ist, die da angezapft worden sind.

Schmidt: Auch wenn ich jetzt nicht genau weiß, auf welchen Angriff vor zwei Jahren Sie anspielen - - -

Zusatz: Auf den Angriff auf den Bundestagsserver.

Schmidt: Ganz generell lässt sich dazu sagen, dass jeder Angriff beziehungsweise jede Aufarbeitung eines Angriffs natürlich genutzt wird, um Erkenntnisse daraus zu ziehen, welche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen man erreichen kann. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist aktiv daran beteiligt, bei jeder bekannt gewordenen Sicherheitslücke zu analysieren, welche Schlüsse die Sicherheitsbehörden daraus ziehen und welche Schlüsse daraus für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft gezogen werden können, um eben Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen herbeizuführen. Wie Sie sich vorstellen können, ist es ein ewiges Wettrennen, dass da zwischen einem Angreifer und demjenigen, der absichert, geführt wird. Da wird es mal hier und mal dort einen Vorsprung geben. Klar ist allerdings, dass jeder, der mit Daten im öffentlichen Raum umgeht, auch ein Stück weit selbst dazu aufgerufen ist, für die Sicherheit dieser Daten zu sorgen. So gut wir das staatlicherseits unterstützen können, wollen wir das tun. Das macht da BSI, das machen die Sicherheitsbehörden, und sie geben dementsprechende Empfehlungen sowohl für die Wirtschaft als auch für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden selber im Umgang mit Daten.

Zu dem zweiten Aspekt bitte ich Sie um Verständnis: Ja, es ist so, dass das eine bunte Zusammenstellung an Daten ist, aber auch hier ist es noch zu früh, daraus Schlüsse zu ziehen.

Frage: Erstens. Herr Schmidt, können Sie, da das BSI ja auch das Regierungsnetzwerk schützt oder analysiert, sagen, inwieweit Ministerien betroffen sind? Können Sie sagen, ob der Bundestag betroffen ist, auch wenn er nicht Teil der Regierung ist?

Zweitens. Haben die Fachleute jetzt schon an der originellen Präsentation der Daten irgendetwas Vergleichbares erkannt, wo sie sagen "Das erinnert uns an ...", oder ist das etwas, wo Ihre Fachleute nach bisheriger Analyse sagen "Das haben wir in der Form so noch nicht gesehen, das erinnert uns an nichts"?

Schmidt: Da muss ich Sie um Verständnis bitten: Zu der Frage, ob es nun eine Betroffenheit des IVBB oder des Bundestagsnetzes selber gibt, kann ich im Moment noch keine Aussagen machen. Ja, das sieht auf den ersten Blick natürlich so aus, aber das wird eben noch Gegenstand der Aufklärung sein.

Auch zu der Frage, ob wir die Art und Weise der Veröffentlichung oder der Zusammenstellung schon einmal gesehen haben, liegt mir jetzt noch keine Erkenntnis vor.

Frage: Herr Schmidt, welche Behörden sind jetzt genau eingeschaltet? Die CDU hat ja wohl bereits den Verfassungsschutz daraufhin angesprochen. Werden Sie auch von Ihrer Seite aus aktiv, die Geheimdienste einzuschalten? Gibt es Recherchen, weil immer wieder Aktivitäten oder zumindest Interesse des russischen Geheimdienstes genannt wurde - auch während der Wahl, was ja wohl nicht geklappt hat -, kann das jetzt eine Auswirkung dessen sein?

Herr Flosdorff, können Sie sagen, ob die Bundeswehr davon betroffen ist?

Herr Schmidt, weil Sie es richtig einordnen wollen - Sie sagen, auf den ersten Blick sehe es so aus, als ob es so etwas noch nicht gegeben habe -, möchte ich gerne Frau Fietz noch einmal fragen: Sie haben ja am Anfang gesagt, dass Sie das sehr ernst nehmen. Können Sie denn etwas zu der Einordnung sagen? Hat es das aus Ihrer Sicht, aus Sicht des Kanzleramtes, in dieser Breite, wo so viele Leute betroffen sind, schon einmal gegeben?

Schmidt: Ich kann Ihnen bestätigen, dass neben dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Sachverhalt eingeschaltet sind. Daneben sind eine ganze Reihe von Landes- und weiteren Bundesbehörden eingeschaltet, die sich im Rahmen ihrer spezifischen Zuständigkeiten um den Sachverhalt kümmern, diesen analysieren und, wie gesagt, die notwendigen, erforderlichen behördlichen Maßnahmen jetzt einleiten werden.

Zusatzfrage: Hat es das Ihrer Erfahrung nach in dieser Breite schon einmal gegeben, dass, ich sage einmal, alle Ämter in Deutschland sofort in dem Ausmaß mit so einem Vorgang befasst wurden?

Schmidt: Das mag Sie jetzt vielleicht überraschen, aber das ist im Prinzip das normale Vorgehen, das tagtäglich bei solchen Vorfällen passiert. Die Dimension ist hier in der Tat etwas größer.

Flosdorff: Nach allen uns bisher vorliegenden Erkenntnissen gibt es da keine Betroffenheit der Bundeswehr.

SRS'in Fietz: Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es verfrüht, diesen ganzen Vorgang einzuordnen. Die Bundesregierung nimmt den Vorfall sehr ernst, das habe ich gesagt. Es wäre jetzt aber zu früh, um das in Relation zu anderen Ereignissen in früheren Zeiten zu setzen.

Frage: Wenn ich richtig gezählt habe, hatten wir in den letzten zwei Jahren mit diesem insgesamt drei große Hackerangriffe. Jedes Mal wurde gesagt, es würden entschlossene Maßnahmen ergriffen, um so etwas künftig zu verhindern. Muss man diese Maßnahmen als gescheitert betrachten?

Schmidt: Ich denke, es lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass es zu Verletzungen von Sicherheitsprotokollen, zu Verletzungen von Sicherheitsmaßnahmen und eben zum Erfolg eines Hackerangriffs kommt. Wie gesagt, es ist ein Wettrennen zwischen dem, der angreift, und dem, der abwehrt. Das werden wir auch in Zukunft weiterhin sehen. Aber deshalb die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, als gescheitert anzusehen, ist, denke ich, nicht die richtige Bewertung, und ich würde sie nicht teilen.

Frage: Noch einmal eine Frage zur Expertise der Fachleute, wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg: Gehen sie davon aus, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist? Werden also bei solchen Vorkommnissen in der Regel viel mehr Daten erbeutet, die in den nächsten Wochen und Monaten noch tröpfchenweise gestreut werden könnten?

Schmidt: Nein. Ich denke, in diesem Fall haben wir keinen Anlass dazu, das anzunehmen.

Frage: Herr Schmidt, gerade weil so viele Stellen beteiligt sind, möchte ich fragen: Wer hat die Federführung bei der Aufklärung und den Ermittlungen?

Schmidt: Die jeweilige Federführung liegt im konkret zuständigen Bereich. Wir müssten uns den Einzelfall anschauen. Geht es um strafrechtlich relevante Maßnahmen, liegt sie sicherlich eher im Bereich der Polizeibehörden. Geht es um verfassungsschutzrelevante Inhalte, liegt sie beim BfV oder LfV. Aktuell steht allerdings fest, dass die Koordinierung dieser Maßnahmen im Cyber-AZ liegt. Dort sind alle diese Behörden vertreten.

Zusatzfrage: Wenn ich zur Federführung frage, ob es das BfV oder das BSI ist, wie lautet dann die Antwort?

Schmidt: Für die Koordinierung gibt es eine Federführung des im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angesiedelten Cyber-Abwehrzentrums. Dort sind das BKA, das BfV und eine Reihe anderer Behörden eingebunden.

Frage : Ich habe eine Frage an das Justizministerium zur Benutzung der Daten durch Dritte. Ich meine damit nicht Medien, sondern Privatpersonen. Dürfen Privatpersonen diese Dokumente, wenn sie sie lesen und sagen: "Guck mal, was dieser Abgeordnete Lustiges geschrieben hat!", weitergeben, oder fällt das zum Beispiel unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis? Können Sie das aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ein bisschen einschätzen?

Steffen: Da bin ich zum jetzigen Zeitpunkt überfragt. Ich denke aber nicht, dass die einzelnen Privatpersonen in irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden. Aber vielleicht kann ich es noch nachtragen.

Frage: Herr Schmidt, treffen Agenturmeldungen zu, denen zufolge die Regierung sicher sei, dass der Datenabfluss nicht über das Regierungsnetz erfolgte?

Schmidt: Nach jetzigem Erkenntnisstand und bis dato haben wir keine Information darüber, dass dieser Abfluss über die Regierungsnetze erfolgt ist. Die Analyse ist aber, wie gesagt, auch noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen: "Wir wissen noch gar nicht, ob es Hacker waren oder ob es ein Leak ist", wie können Sie dann aber relativ sicher sein, dass kein Datenabfluss über das Regierungsnetz oder über Regierungsnetze erfolgte? Das kann man ja nur dann, wenn man das eine ausschließen kann und damit andere Dinge offenbar für gegeben hält.

Schmidt: Wie gesagt, das ist der Stand, den ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt geben kann. Das heißt, dass bei der bisherigen Sichtung der Daten offensichtlich keine Anhaltspunkte dafür gefunden worden sind, dass die aufgefundenen Daten aus den Regierungsnetzen abgeflossen sind.

Frage: Eine Nachfrage an Frau Steffen, weil die "Bild"-Zeitung ausdrücklich angekündigt hat, sie werde die Daten prüfen und behalte sich eine Veröffentlichung vor, und weil es sich ja offensichtlich um private Daten handelt: Wäre es ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzbestimmungen, wenn Medien das täten, nicht private Einzelpersonen?

Noch eine Frage an Herrn Schmidt: In den Berichten derjenigen, die die Daten gesichtet haben, hieß es, dass alle Bundesminister inklusive Frau von der Leyens, der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin in irgendeiner Weise betroffen seien. Trifft das zu?

Schmidt: Es trifft zu, dass eine Vielzahl von Politikerinnen und Politikern betroffen ist. Wer das im Einzelnen ist und ob die genannten Personen dazugehören, kann ich Ihnen von hier aus aktuell nicht sagen. Richtig ist aber, dass wir tatsächlich eine Bandbreite sehen, die sich durch alle Parteien und auch über alle Ebenen hinweg erstreckt: Europaparlament, Bundestag, Landtag, kommunale Mandatsträger, wie ja auch sonstige Personen des öffentlichen Lebens wie Künstler und Journalisten.

Steffen: Ich muss gestehen, dass mir zum jetzigen Zeitpunkt die Ankündigung der "Bild"-Zeitung nicht bekannt ist. Der Wert des Schutzes privater persönlicher Daten ist natürlich als sehr hoch einzuschätzen. Wenn ich Ihnen dazu noch Einschlägigeres mitteilen kann, tue ich das gern.

Frage: Welchen Umfang haben diese unrechtmäßig veröffentlichten Daten?

Wie hat man festgestellt, dass keine sensiblen Informationen betroffen sind, weder über Regierungshandeln noch von der Kanzlerin? Wie muss man sich das vorstellen? Sind jetzt alle Mails gelesen worden? Nach Angaben der "FAZ" sind auch Korrespondenzen veröffentlicht worden. Wie hat man so schnell solch eine Aussage treffen können? Fußt das nur darauf, dass man sagt, das Regierungsnetz sei nicht angezapft worden, oder worauf gründet sich Ihre Angabe, dass sensible Informationen sicher seien?

SRS'in Fietz: Die Informationen und die Daten, die aus dem Bundeskanzleramt mit Blick auf die Bundeskanzlerin offensichtlich abgeflossen sind, sind überschaubar. Das ist - nach jetzigem Stand, wie ich dazusagen muss - keine extrem große Zahl. Aufgrund der Sichtung dieser Daten ist die Aussage getroffen worden, dass keine sensiblen Informationen und Daten abgeflossen seien.

Zusatzfrage: Sind das aber nur Daten, die aus dem Bundeskanzleramt abgeflossen sind? Ich muss dazusagen, dass ich Laie bin. Ich denke mir, dass Frau Merkel noch andere Möglichkeiten hat, zu kommunizieren. Die Frage wäre, ob auch diese Daten möglicherweise betroffen sind.

SRS'in Fietz: Es ist wohl so, dass man gar nicht unbedingt den Standort zuordnen muss, sondern dass die Daten wohl eher Personen zuzuordnen sind. Deshalb gilt das, was ich gesagt habe, für die Bundeskanzlerin insgesamt.

Ich muss es noch einmal betonen: Das ist der Stand von heute Mittag. Wir wissen nicht, was sich möglicherweise noch ergeben kann. Aber mit jetzigem Stand sind die Daten, die die Kanzlerin betreffen, überschaubar, und sie lassen die Schlussfolgerung zu, dass keine sensiblen Daten abgeflossen sind.

Zusatzfrage: Ich hatte noch zur Datenmenge insgesamt gefragt. Herr Schmidt, können Sie dazu eine Angabe machen, in Megabyte, Gigabyte, DIN-A4-Seiten?

Schmidt: Es tut mir leid, ich habe jetzt keine Zahl für Sie dabei. Wir müssen schauen, ob wir das nachreichen können.

Frage: Ich will die Frage, die vorhin nicht beantwortet wurde, noch einmal stellen, nämlich nach Informationen über mögliche Interessen und Aktivitäten des russischen Geheimdienstes.

Zweitens: Frau Fietz, Sie haben jetzt gesagt, es sei überschaubar, was die Kanzlerin betreffe. Wie ist es, wenn jetzt die E-Mail-Adresse, sage ich mal, öffentlich ist. Stellen Sie sich darauf ein, dass die Kanzlerin vielleicht viele E-Mails bekommt, die sie gar nicht haben will? Wird diese E-Mail-Adresse geändert?

Wie ist es überhaupt, wenn Handynummern von Ministern oder Politikern im Netz stehen? Werden dann als Vorsichtsmaßnahme diese Daten geändert? Ist das sozusagen solch eine Eruption, dass die Kommunikation umgestellt wird? Welche Maßnahmen schweben Ihnen jetzt für eine bessere Sicherung als bisher vor?

Herr Schmidt, nur ganz kurz: Sie sagen, Sie könnten zwar von einer Vielzahl der Politiker sprechen, aber zum Kabinett und zum Bundespräsidenten nichts sagen. Aber die Informationen sind ja lesbar. Das ist ja da. Deswegen noch einmal die Bitte um Bestätigung: Es ist sozusagen das Kabinett betroffen und auch der Bundespräsident, auch wenn Sie, Frau Fietz, sagen, das seien nicht sehr sensible Daten.

SRS'in Fietz: Sehen Sie uns bitte nach, dass wir im Moment dabei sind, die ganze Angelegenheit zu analysieren. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, müssen die nächsten Stunden und Tage zeigen. Dazu kann ich Ihnen im Moment noch keine Angaben machen.

Schmidt: Von mir noch einmal die Klarstellung: Es gibt Namenslisten, die zusammengestellt worden sind und die eben eine Reihe von Namen von Abgeordneten enthalten. Teilweise sind diese Abgeordneten auch Mandatsträger, das ist richtig. Eine Differenzierung danach, ob ein bestimmter Mandatsträger oder eine herausgehobene Funktion besonders betroffen ist, kann ich Ihnen jetzt hier nicht liefern. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Namen bekannt. Wie viele Daten einem Namen jeweils zuzuordnen sind, ist Gegenstand der Analysen und der Prüfung.

Zusatzfrage: Aber sind das Kabinett und der Bundespräsident betroffen?

Und dann noch einmal die Frage, die ja vielleicht auch nicht Sie allein beantworten müssen: Gibt es Hinweise, Verdachtsmomente, wie auch immer, auf ausländische Geheimdienste?

Schmidt: Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu keine Angaben machen. Auch das ist Gegenstand der weiteren Prüfung.

SRS'in Fietz: Sie wissen, dass die Aufsicht über die Geheimdienste im Kanzleramt angesiedelt ist. Deshalb kann ich Ihnen sagen, dass die Ermittlungen noch andauern und wir zu etwaigen Details im Moment noch überhaupt keine abschließende Bewertung vornehmen können. Ohnehin werden Informationen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund an die zuständigen Gremien des Bundestages übergeben und nicht an die Öffentlichkeit.

Frage: Herr Schmidt, vielleicht habe ich nicht richtig zugehört. Ist der Server des Bundestages nun erneut betroffen oder nicht?

Schmidt: Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Zuruf: Warum nicht?

Schmidt: Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Wenn Sie, Frau Fietz, jetzt schon sagen können, dass nach derzeitigem Stand der Ermittlungen keine sensiblen Daten der Bundeskanzlerin betroffen seien, dann unterstelle ich, dass das auch für den Rest des Kabinetts gescannt worden ist. Ich will nicht jedes Haus einzeln abfragen, aber gibt es denn Häuser, in denen diese Analyse anders verlaufen ist? Sind von einem anderen Minister vielleicht doch sensible Daten an die Öffentlichkeit gekommen? Ich wüsste gern, ob es dazu eine Meldung gibt.

Vorsitzende Maier: Gibt es dazu Meldungen? - Die gibt es offensichtlich nicht.

Zusatz: Dann muss ich daraus folgern, dass nach derzeitigem Ermittlungsstand von keinem Bundesminister sensible Daten veröffentlicht worden sind.

SRS'in Fietz: Ich denke, Schlussfolgerungen sind zum jetzigen Zeitpunkt einfach verfrüht. Die Ermittlungen laufen noch. Die Analyse des ganzen Vorgangs ist noch im Gange. Wenn es dazu neue Erkenntnisse gibt, werden wir darüber natürlich informieren.

Zusatzfrage: Aber ist es denn allzu naiv, anzunehmen, dass das, was im Kanzleramt geschehen ist, in allen Bundesministerien passiert ist, nämlich dass man erst einmal schaut, ob vielleicht die Privatadresse oder irgendwelche anderen sensiblen Daten der Ministerin beziehungsweise des Ministers betroffen sind? Das wäre doch vermutlich eine erste Reaktion. Das hat im Kanzleramt ja auch stattgefunden.

Vorsitzende Maier: Das ist eine sehr allgemeine Frage.

Zusatzfrage: Dann muss ich doch fragen: Ist in allen Ministerien geprüft worden, ob die Ministerin beziehungsweise der Minister betroffen ist? Sind sensible Daten abgeflossen?

Ich kann das auch Haus für Haus machen.

Vorsitzende Maier: Das machen wir aber nicht, sondern Sie haben ja sozusagen gefragt: Gibt es ein Haus - - -

Zusatz: Ja, das würde mir schon reichen.

Vorsitzende Maier: Diese Antwort war negativ.

Frage: Herr Schmidt, ihre erste Äußerung, dass alle Bundestagsfraktionen betroffen seien, ist schon sehr relevant und widerspricht allem, was bisher veröffentlich wurde, widerspricht auch allem, was ich heute Morgen in der Zeit, die zur Verfügung stand, sehen konnte. Es gibt Listen für alle Parteien außer der AfD und für die ganzen YouTuber und Medien usw. Wenn es nicht irgendwo in irgendeinem Dokument ganz unten versteckt ist, war bei dem, was bis vor einer Stunde öffentlich war, nichts zu finden. Inzwischen ist der Account ja nicht mehr öffentlich.

Woher stammt Ihre Information, dass auch die AfD betroffen sei? Wenn das falsch war, können Sie das hier vielleicht schnell klarstellen, oder wie lange müssen wir auf eine Richtigstellung dazu warten?

Schmidt: Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu noch nichts Neues sagen. Ich warte noch auf eventuelle Rückmeldungen dazu. Ansonsten muss ich sie nachreichen. Wie gesagt, dazu würde ich mich gern rückversichern. Es kommt, sobald wir es haben.

Zusatz: Aber bezog sich die Information auf die gleichen Daten, über die im Moment geredet wird und die von dem Twitteraccount veröffentlicht wurden, oder hatten Sie noch eine andere Quelle in der Hinterhand?

Schmidt: Das bezieht sich auf diesen Sachverhalt.

Frage: Herr Schmidt, Sie haben vorhin gesagt, Sie gingen davon aus, dass es das jetzt gewesen sei und dass es keine weiteren Daten gebe. Technik ist nicht unbedingt mein Spezialgebiet, aber mir ist nicht ganz klar, wieso drei oder vier Briefe der Kanzlerin - das konnte ich mir noch nicht anschauen - eingestellt worden sein sollen, aber nicht mehr. Wie käme man denn an nur drei oder vier Briefe? Bei manchen Politikern von Oppositionsparteien waren es sehr private Dinge. Wenn man an so private Dinge kommt, dann ist doch davon auszugehen, dass man auch noch an andere Dinge kommt. Wenn man in solch einem Account einmal drin ist, ist man ja drin, und dann kann man ja mehr absaugen. Woher nehmen Sie die Aussage, dass es das jetzt war?

Schmidt: Sie haben vorhin nach einer Spitze des Eisberges gefragt und nach einer tröpfchenweisen Veröffentlichung. Wir haben in diesem Fall gesehen, dass eine große Menge Daten auf einen Schlag veröffentlicht worden ist. Ob noch etwas nachkommt, ob noch etwas in der gleichen Menge oder in einer geringeren Menge nachkommt, das ist Spekulation. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Aber der Sachverhalt, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, sieht nicht danach aus, dass jemand eine Kleine Anfütterung vorgenommen hat und jetzt sozusagen tröpfchenweise weitere Informationen herausgibt, sondern es ist eine große Datenmenge veröffentlicht worden. Deshalb meine Aussage: Ich glaube nicht, dass wir in diesem Sachverhalt eine Spitze des Eisberges sehen.

Frage : Herr Schmidt, Sie sagten, Sie hätten jetzt eine Namensliste. Sind alle Minister betroffen? Sind auf dieser Liste auch die Leiter der Geheimdienste?

Schmidt: Das kann ich nicht sagen; da bin ich überfragt. Das weiß ich nicht.

Zusatzfrage : Wissen Sie auch nicht, ob alle Minister betroffen sind?

Schmidt: Nein, das weiß ich nicht.

Frage: Herr Schmidt, ich muss einmal ganz naiv handwerklich fragen, wie ich mir das vorzustellen habe. In Zeitungsredaktionen sitzen jetzt so viele Redakteure, wie in dieser Zeit zur Verfügung stehen, und scannen das, was an Daten bekannt geworden ist. Ich unterstelle, dass die Bundesregierung das mit einer sehr viel größeren Manpower auch tut. Sitzen jetzt 30 Leute darüber? Ist das alles nur BSI-Personal? Wo sitzen sie? Wie werden diese Daten derzeit überprüft?

Schmidt: Eine genaue Zahl der Personen, die daran beteiligt sind, kann ich Ihnen nicht nennen, auch nicht Pi mal Daumen. Es tut mir leid. Ich kann Ihnen sagen, dass die zuständigen Behörden - das sind das BSI, das BKA, das BfV - mit Ihrem Personal und den dazu aufgerufenen Koordinierungsstellen daran sind, diese Daten zu sichten und die notwendigen behördlichen Erkenntnisse daraus abzuleiten.

Frage: Sie haben vorhin gesagt, dass es keine tröpfchenweise Veröffentlichung gewesen sei, sondern eine Veröffentlichung auf einen Schlag. Aber eigentlich war es doch tröpfchenweise, indem es diesen Adventskalender gab, oder habe ich das falsch verstanden?

Schmidt: Ja, das ist richtig. Aber am Ende ist ja eine große Datenmenge vollständig online gestellt worden. Danach sind wir darauf aufmerksam geworden.

Zusatzfrage: Sie gehen also nicht davon aus, dass es jetzt sozusagen - - -

Schmidt: Dass noch ein weiterer Adventskalender kommt? Nein, davon gehen wir jetzt erst einmal nicht aus.

Steffen: Herr Kollege, bevor Sie gehen noch zu Ihrer Frage zur "Bild"-Zeitung, die sich hoffentlich dessen auch bewusst ist, was ich jetzt noch nachzutragen habe: Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sind im Rahmen der Berichterstattung unbedingt zu achten. Ob eine Berichterstattung zu bestimmten Informationen zulässig ist, ist eine Frage des Einzelfalls und erfordert eine sorgfältige Abwägung aller betroffenen Interessen. Zudem hat der GBA einen Beobachtungsfall in diesem Fall angelegt.

Frage: Gibt es vonseiten der Bundesregierung, speziell vonseiten des Kanzleramts oder des Bundesinnenministeriums, jetzt so etwas wie einen Appell? Das Sicherheitsgefühl vieler Menschen ist, glaube ich, damit zumindest beschädigt. Was ist die Botschaft der Bundesregierung? Sagen Sie, Sie klären das, Sie klären das auf, Sie sagen, wie groß das Ausmaß war, oder empfehlen Sie von Ihrer Seite aus etwas, was man beachten muss?

Wenn ich noch eine Nachfrage an das Justizministerium stellen darf: Wer beobachtet was? Was wird da jetzt gemacht?

Steffen: Der Generalbundesanwalt.

Zusatzfrage: Was beobachtet er?

Steffen: Bei Verdacht auf bestimmte Staatsschutzdelikte legt er einen Beobachtungsvorgang an. Er wird also prüfen, ob er tätig werden wird.

Zusatzfrage: Geht es bei den Persönlichkeitsrechten um die Inhalte, oder wie weit geht es um die Namen?

Steffen: Das war zur Frage des Kollegen in Bezug auf die Veröffentlichung der "Bild"-Zeitung.

SRS'in Fietz: Ich hatte eingangs gesagt, dass wir dringend appellieren, die Daten, die jetzt veröffentlicht worden sind, mit Vorsicht zu betrachten und nicht gleich alles eins zu eins zu nehmen, sondern sich darüber im Klaren zu sein, dass es, auch wenn möglicherweise viele authentische Daten darunter sind, auch Daten geben kann, die nicht authentisch sind. Das ist das eine.

Zum anderen betont die Bundesregierung permanent, wie wichtig es ist, Sicherheit im Umgang mit Daten und auch in der Nutzung des Internets walten zu lassen, und appelliert immer wieder an die Bürgerinnen und Bürger, mit Bedacht im Internet unterwegs zu sein beziehungsweise auch mit Bedacht mit eigenen persönlichen Daten umzugehen.

Vorsitzende Maier: An dieser Stelle beende ich, wie angekündigt, dieses Thema. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die live übertragen haben, die Übertragung einzustellen. Wir kehren zu den Regularien der Bundespressekonferenz zurück.

SRS'in Fietz: Ich komme nun zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche.

Am kommenden Montag, 7. Januar, empfängt die Bundeskanzlerin um 11 Uhr Sternsinger aus allen 27 deutschen Diözesen im Bundeskanzleramt. Das diesjährige Motto der Aktion lautet: "Segen bringen, Segen sein. Wir gehören zusammen - in Peru und weltweit!"

Seit 1984 bringen die Sternsinger ihren Segen "Christus mansionem benedicat - Christus segne dieses Haus" jedes Jahr ins Bundeskanzleramt. Die Bundeskanzlerin selbst empfängt die Sternsinger zum vierzehnten Mal.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Am kommenden Donnerstag, 10. Januar, lädt der Bundespräsident zum Neujahrsempfang ins Schloss Bellevue. Daran wird die Kanzlerin, so der derzeitige Planungsstand, teilnehmen.

Im Anschluss daran wird die Bundeskanzlerin bis zum 11. Januar Griechenland besuchen.

Nach ihrer Ankunft am frühen Abend in Athen wird sie zunächst mit Ministerpräsident Alexis Tsipras zu einem Gespräch zusammenkommen. Im Mittelpunkt der Unterredung werden vor allem die bilateralen Beziehungen sowie europapolitische und internationale Themen stehen. Danach ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Anschließend wird es auf Einladung des griechischen Ministerpräsidenten ein Abendessen geben.

Im Zentrum des darauffolgenden Tages stehen das Gespräch mit Griechenlands Staatspräsidenten Pavlopoulos, eine Kranzniederlegung am Grabmal des Unbekannten Soldaten auf dem Syntagma-Platz in Athen sowie der Besuch der Deutschen Schule in Athen.

Außerdem wird die Bundeskanzlerin zu Gesprächen mit griechischen Kulturschaffenden, Wissenschaftlern und Intellektuellen, Vertretern deutscher und griechischer Unternehmen und dem griechischen Oppositionsführer Mitsotakis zusammentreffen.

Ich möchte anmerken, dass die Planung für den Besuch noch nicht gänzlich abgeschlossen ist, sich also noch Änderungen ergeben können. Das betreffen aber eher die Zeitpunkte als die inhaltlichen Punkte.

Das war es zu den Terminen.

Frage: Zur Reise der Bundeskanzlerin nach Athen. Angesichts dessen, dass sich ja der Vertrag zwischen Athen und Skopje jetzt in der letzten Phase befindet und die Parlamente beider Länder darüber abstimmen werden: Welchen Stellenwert hat dieser Vertrag? Ich nehme an, dass die Bundeskanzlerin darauf bei ihren Gesprächen in Griechenland zu sprechen kommt.

SRS'in Fietz: Ich kann nicht vorwegnehmen, ob die Kanzlerin dort auf dieses Thema zu sprechen kommt. Ich kann Ihnen aber grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung die Einigung zur Beilegung des Namensstreits ausdrücklich begrüßt und weiter hofft, dass dieser jahrzehntelange Streit nun endgültig beigelegt werden kann. Nun gilt es, die Verfassungsänderung in Skopje sowie die Ratifizierung in Athen abzuwarten.

Frage: Frau Fietz, wird inhaltlich auch die Frage von Reparationszahlungen an Griechenland für NS-Verbrechen eine Rolle spielen? Das ist ja ein Thema, das die griechische Regierung Ende des vergangenen Jahres noch einmal aufgeworfen hatte.

SRS'in Fietz: Die Haltung der Bundesregierung zu den griechischen Reparationsforderungen, die immer wieder gestellt wurden, ist bekannt. Unsere Haltung, wonach die Frage nach deutschen Reparationen juristisch und politisch abschließend geregelt ist, haben wir Ihnen, wie Sie wissen, vielfach vorgetragen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Es geht um die Havarie des Containerschiffes in der Nordsee. Es gibt Forderungen nach neuen Sicherheitsmaßnahmen, etwa nach GPS-Sendern an den Containerschiffen. Gibt es zu diesen Forderungen von Greenpeace und anderen irgendwelche Reaktionen von der Bundesregierung?

Fichtner: Es gibt, was solche Havarien angeht, klare Kommunikationsregeln innerhalb der Bundesregierung. Darum kümmert sich das Havariekommando in Zuständigkeit des BMVI. Darum würde ich jetzt, was diesen konkreten Fall angeht, alle bitten, sich dort zu melden.

Was mögliche politische Schlussfolgerungen aus diesem Fall angeht, ist es noch zu früh, darüber Auskunft zu geben. Das müssen wir uns erst genauer anschauen.

Frage: Eine Frage an Frau Fietz zum Fall des trotz Wiedereinreisesperre nach Deutschland zurückgekehrten Kameruners. Wie beurteilt die Bundeskanzlerin diesen Fall? Reicht das bislang beschlossene Instrumentarium zur Verhinderung derartiger Fälle aus Ihrer Sicht aus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn Italien das Rücknahmeabkommen weiterhin nicht ratifiziert?

SRS'in Fietz: Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann. Vielleicht kann das BMI dazu etwas mehr sagen.

Schmidt: Zu dem konkret von der "Bild"-Zeitung breit aufgegriffenen Einzelfall haben wir der "Bild"-Zeitung eine ganze Reihe von Fragen beantwortet, die Sie ja auch in Ihrer Berichterstattung verwendet haben.

Zu dem konkreten Einzelfall - da bitte ich Sie um Verständnis - werde ich keine weiteren Angaben machen können.

Frage: Können Sie bitte bestätigen, dass die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen mit Theresa May telefoniert hat und dass sie über mögliche zusätzliche Klarstellungen vonseiten der EU im Zusammenhang mit dem irischen Backstop gesprochen haben?

SRS'in Fietz: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Bundeskanzlerin am vergangenen Mittwoch mit der britischen Premierministerin telefoniert hat. Die Bundeskanzlerin hat auch mit dem irischen Ministerpräsidenten zu den Brexit-Verhandlungen telefoniert. Aber, wie üblich, berichten wir aus solchen bilateralen Gesprächen nicht.

Frage : Noch einmal zum Thema israelische NGOs. Herr Breul, die Antwort vom Auswärtigen Amt war offengeblieben, ob Sie aktuell die Organisation "Gisha" unterstützen beziehungsweise sie auch zukünftig unterstützen werden, die auf der Liste der Israelis derjenigen Organisationen war, bezüglich derer sich die israelische Regierung wünscht, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung überprüft beziehungsweise einstellt.

Vom BMZ würde ich gern wissen: Sie haben ja bestätigt, dass die von den Israelis gewünschten Organisationen, die nicht mehr unterstützt werden sollen, jetzt auch nicht mehr unterstützt werden - aktuell wie 2019. Können Sie uns von irgendwelchen israelischen und/oder palästinensischen Projekten oder NGOs berichten, die das BMZ aktuell oder künftig unterstützt?

Breul: Ich muss Sie um Verständnis bitten. Auch das Auswärtige Amt hat über die Feiertage den Arbeitsbetrieb etwas heruntergefahren. Das betrifft auch die Projektplanung für 2019, sodass wir für Sie heute keinen neuen Stand haben im Vergleich zum Stand vor Weihnachten.

Zusatzfrage : Das BMZ konnte ja die gleiche Frage auch zwischen den Jahren beantworten. Wann können wir denn vom Auswärtigen Amt mit einer Antwort rechnen?

Breul: Dazu hatte ich auch schon Stellung genommen, dass sich das so pauschal nicht beantworten lässt, wann einzelne Projekte und Projektträger ausgewählt werden.

Berger: Ich kann der Antwort, die wir Ihnen haben zukommen lassen, momentan nichts hinzufügen. Aber auf Ihre Frage von heute können wir gern eine Antwort nachreichen.

Frage : Ich hätte eine Frage zum Thema Mobilfunk an das Kanzleramt und an das Wirtschaftsministerium. Was halten Kanzleramt und Wirtschaftsministerium von dem Vorschlag der CSU, eine staatliche Gesellschaft für Mobilfunk zu gründen?

Jornitz: Das sind ja Vorschläge, die im politischen Raum diskutiert werden. Wir kommentieren sie im Moment natürlich noch nicht.

SRS'in Fietz: Gleiches von mir.

Zusatzfrage : Eine Zusatzfrage an das Wirtschaftsministerium: Herr Altmaier hat sich ja dahingehend geäußert, dass die weißen Flecken beim Breitbandausbau geschlossen werden müssen. Wie stellt er sich das denn vor?

Jornitz: Es gibt ja eine Ausbauverpflichtung der Mobilfunkbetreiber. Der Minister wartet darauf, dass die Mobilfunkbetreiber dieser Ausbauverpflichtung nachkommen. Es geht ja darum, dass wir flächendeckend hinreichenden Mobilfunk in Deutschland ermöglichen, sodass man zum Beispiel auch dann durchgängig telefonieren kann, wenn man im Auto sitzt, ohne dass das Gespräch zwischenzeitlich abbricht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt, und zwar zu den Verhandlungen mit Namibia zu den Entschädigungen der Herero. Ich würde gern etwas zum Stand der Verhandlungen und der Klage in New York wissen.

Breul: Da bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Das muss ich Ihnen nachreichen.

Freitag, 4. Januar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-4-januar-2019-1565694
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2019

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