Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1751: Regierungspressekonferenz vom 12. September 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 12. September 2018
Regierungspressekonferenz vom 12. September 2018

Themen: Beisetzungs- und Trauerfeierlichkeiten für Kofi Annan, Gespräche über ein Migrationsabkommen mit Italien, Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zu den Ereignissen in Chemnitz, Prüfung der Identität von Asylbewerbern, Urteil gegen den in der Türkei inhaftierten Deutschen Nejat U., mögliche Beteiligung der Bundeswehr an Militäreinsätzen in Syrien, Besuch des russischen Außenministers in Berlin, angebliche Äußerungen des ukrainischen Parlamentspräsidenten, Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn, Absage der Aufführung eines Stückes durch die Schaubühne in China, Entscheidung des Europäischen Parlaments über seine Verhandlungsposition zur Urheberrechtsreform, Förderung politischer Parteien im Ausland durch parteinahe deutsche Stiftungen, persönliche Tweets des Bundesinnenministers.

Sprecher: StS Seibert, Petermann (BMI), Adebahr (AA), Flosdorff (BMVg), Kall (BMJV), Mänz (BMZ)


Vorsitzender Dr. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich möchte Ihnen nur ganz kurz einen Termin für diese Woche nachreichen - keinen Termin der Bundeskanzlerin, sondern es geht um die Beisetzungs- und Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan. Bei denen wird die Bundesrepublik Deutschland offiziell vertreten durch Bundespräsident a. D. Horst Köhler. Dieser Trauerfeierlichkeiten werden am morgigen Donnerstagvormittag in Accra in Ghana, in der Heimat des Verstorbenen, stattfinden.

Frage: Frau Petermann, gibt es einen neuen Stand zu dem Migrationsabkommen mit Italien?

Petermann: Nein, es gibt noch keinen aktuelleren Stand als den, den der Minister am Sonntag verkündet hat. Die Gespräche laufen also und die Zeichnung wird abgewartet.

Frage: Auch an das BMI zum Bericht des Verfassungsschutzes zu den Ereignissen in Chemnitz, über den wir am Montag schon geredet haben. Auch wenn mir klar ist, dass die Sitzungen der Bundestagsgremien noch bevorstehen: Ist dieser Bericht vom Bundesinnenministerium inzwischen ausgewertet und bewertet worden, wie es am Montag angekündigt worden ist? Wie viel können Sie eventuell schon über diese Bewertung sagen?

Petermann: Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft erteilen. Es bleibt bei der Feststellung vom Montag: Aus Respekt vor dem Parlament, vor dem Deutschen Bundestag, warten wir mit jeglicher Äußerung und auch Übergabe ab, bis die Parlamentarier davon in den Ausschüssen, die Sie angesprochen haben, Kenntnis genommen haben und die Angelegenheit erörtert haben. Vorher wird es von uns keine Stellungnahme dazu und auch keine Übergabe beziehungsweise Freigabe des Papiers geben.

Frage: Noch einmal eine Nachfrage zu dem "Bild"-Zeitungs-Interview, weil es unterschiedliche Meldungen über die Autorisierung gibt: Wer hatte dieses Interview autorisiert? War das BMI an der Autorisierung in irgendeiner Form beteiligt? Ist das bei Ihnen autorisiert/co-autorisiert worden oder haben Sie lediglich die Zitate vor der Veröffentlichung zur Kenntnis erhalten?

Petermann: Es gab keine Autorisierung oder gar Freigabe, wie es zum Teil auch zu lesen war, durch das BMI.

Zusatzfrage: Die Information, dass auch aus Gründen der nationalen Sicherheit und der Diskussion die Inhalte, die dann im Interview veröffentlicht wurden, vor der Veröffentlichung mit dem BMI in der Formulierung abgesprochen waren, sind also falsch?

Petermann: Es gab keine Absprache. Es gab eine Kenntnisnahme, und mehr nicht.

Frage: Dazu auch noch einmal eine Frage an Herrn Seibert: Gab es jetzt eigentlich schon ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und Herrn Maaßen?

Nur der Vollständigkeit halber frage ich Sie auch noch einmal, wie Sie den Bericht des Verfassungsschutzpräsidenten bewerten.

StS Seibert: Ich fange mit der zweiten Frage an: Ich bewerte den Bericht gar nicht, das steht mir hier auch aufgrund der Einstufung des Berichtes gar nicht zu. Wie Sie wissen, wird sich heute Abend der Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik befassen, und der Präsident des Verfassungsschutzes wird dort auch Stellung nehmen. Außerdem tagt heute auch das Parlamentarische Kontrollgremium. All dem will ich hier nicht vorgreifen.

Über ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit Herrn Maaßen in den letzten Tagen kann ich Ihnen nicht berichten.

Zusatzfrage: Frau Petermann, hat es in jüngster Zeit eigentlich ein Gespräch zwischen Herrn Maaßen und Herrn Seehofer gegeben?

Wie kann man eigentlich die Tatsache werten, dass Herr Seehofer selbst gestern Abend gar nicht auf dem Herbstempfang der Sicherheitsdienste war? Ich weiß, dass er einen Termin beim Bundespräsidenten hatte, aber er hätte natürlich trotzdem später noch vorbeischauen können.

Petermann: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an, die Sie ja schon selbst beantwortet haben: Er ist gestern einer Einladung des Bundespräsidenten gefolgt, und da blieb zeitlich kein Raum für andere Termine. Staatssekretär Engelke hat ihn vertreten und hat auch das Bedauern des Ministers mitgeteilt, nicht erscheinen zu können. Das stand in keinerlei Zusammenhang zu irgendeiner der Personen, die dort eingeladen hatten.

Auf Ihre erste Frage kann ich nur antworten: Der Bundesinnenminister ist in einem ständigen Austausch mit den Chefs der Sicherheitsbehörden.

Frage: Frau Petermann, angesichts des großen öffentlichen Interesses an dem Bericht, den Herr Maaßen vorgelegt hat: Wird auch die Öffentlichkeit, werden auch wir den zu sehen bekommen, nachdem die Parlamentarier usw. usf. informiert wurden, damit das nicht über Hörensagen und Leaks aus dem Ausschuss an die Öffentlichkeit gelangt?

Petermann: Herr Seibert hat es vorhin erwähnt: Der Bericht ist eingestuft und kann nicht veröffentlicht werden.

Zusatzfrage: Die Einstufung kann die Regierung ja festlegen. Das Kanzleramt oder das Innenministerium können ja sagen: Wir machen das öffentlich.

Petermann: Die Einstufung erfolgt ja nicht nach Gutdünken, sondern nach konkreten gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, wenn eine Einstufung erfolgt, dann erfolgt sie aufgrund einer bestimmten Bewertung, aufgrund einer Rechtslage.

Zusatzfrage: Herr Seibert, hat die Kanzlerin ein Interesse daran, dass der Bericht, der jetzt eingestuft ist, vielleicht öffentlich gemacht wird, zum Wohl aller?

StS Seibert: Wie Sie das Wohl aller definieren, ist Ihnen überlassen. Es ist jedenfalls ganz und gar richtig, dass sich heute der Innenausschuss des Deutschen Bundestages und das Parlamentarische Kontrollgremium damit befassen.

Zusatzfrage: Das war aber nicht meine Frage.

StS Seibert: Aber meine Antwort.

Frage: Nur zum Prozedere, nachdem heute Herr Maaßen und Herr Seehofer vor dem Bundestag erscheinen werden: Wird es eine offizielle Bewertung dieses Berichts seitens der Bundesregierung - vonseiten des Kanzleramtes, vonseiten des Innenministeriums - geben, oder wie haben wir uns das jetzt vorzustellen? Oder ist der Fall heute Abend sozusagen erledigt?

Petermann: Damit würden wir dem Gespräch vorgreifen, dessen Ergebnisse wir nicht kennen, insofern kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.

Frage: Herr Seibert, es sind bei der Nachrichtenagentur dpa ja Zitate aus diesem eingestuften Bericht verfügbar; ich gehe einfach einmal von deren Korrektheit aus. Darin steht, der Chef des Verfassungsschutzes fühlte sich dafür zuständig, Aufklärung von Desinformation zu betreiben, und mit dieser Desinformation meint er ganz konkret - das wird auch in den Zitaten belegt - das Wort Hetzjagd, was es dort nicht gegeben habe. Das ist ja ein relativ scharfer Vorwurf auch gegen Sie selber, denn Sie haben diesen Begriff hier ja auch für die Kanzlerin wiederholt. Wie bewerten Sie denn diesen Angriff?

StS Seibert: Herr Gebauer, Sie werden sicherlich verstehen, dass ich mich, wenn Dokumente eingestuft sind, nicht zu ihnen äußere - auch dann nicht, wenn Sie mir jetzt vermeintliche Zitate aus geleakten Dokumenten vorhalten. Ich glaube, da muss ich darauf bestehen, dass ich mich dann zumindest daran halte.

Zum anderen kann ich sagen: Genau an dieser Stelle ist ja seit über zwei Wochen zu diesen Fragen wirklich sehr viel gesagt worden - aus meiner Sicht alles gesagt worden. Die Bundeskanzlerin hat das Thema in ihrer Haushaltsrede heute noch einmal aufgegriffen, und darauf darf ich Sie verweisen.

Zusatzfrage: Müssen Sie sich nach jetziger Sicht der Dinge und auch nach der Lektüre und Bewertung dieses Berichts - der zwar eingestuft ist, aber Sie werden ja eine interne Bewertung haben - vorwerfen lassen, dass Sie möglicherweise Desinformation betrieben haben?

StS Seibert: Aus meiner Sicht ist dazu und von dieser Stelle alles gesagt.

Frage: Frau Petermann, noch einmal angeknüpft an die Frage von Herrn Delfs: Sie hatten ja am Montag angekündigt, der Bericht werde ausgewertet und bewertet. Das hatte ich tatsächlich so verstanden, dass die Öffentlichkeit diese Bewertung dann auch mitgeteilt bekommt. So, wie ich Sie eben verstanden habe, ist noch nicht so richtig klar, ob die Öffentlichkeit erfährt, ob sich zum Beispiel der Vorwurf der gezielten Falschinformation noch irgendwie öffentlich klären wird. Ist das so richtig?

Petermann: Ich kann nichts anderes sagen als das, was ich am Montag und auch heute hier gesagt habe. Selbstverständlich ist der Bericht im Innenministerium ausgewertet und auch bewertet worden, aber es wird heute Nachmittag und heute Abend in den Gremien des Deutschen Bundestages, im Parlamentarischen Kontrollgremium und im Innenausschuss, darüber gesprochen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage: Herr Seibert, ich hätte gerne noch eine Kleine Interpretationshilfe zu den Worten der Kanzlerin heute. Sie sagte ja, dass die Debatte darüber, ob das jetzt eine Hetze oder eine Hetzjagd ist, nicht sonderlich hilfreich sei. War das eigentlich auch eine Kritik an Maaßen?

StS Seibert: Ich leiste keine Interpretationshilfe zu einer sehr ausführlichen - auch zu diesem ganzen Fragenkomplex ausführlichen - Haushaltsdebattenrede der Bundeskanzlerin. Ich glaube, der Zusammenhang erschließt sich, und die Intention auch.

Frage: Herr Seibert, im Vorfeld hatte es ja, wie Sie berichtet hatten, keine Gespräche zwischen der Kanzlerin und Herrn Seehofer, geschweige denn Herrn Maaßen, gegeben. Ist ein solches vielleicht klärendes Gespräch nach der Parlamentsrunde geplant oder in Aussicht gestellt?

Zweitens. Frau Petermann, wer hat im Ministerium die Auswertung vorgenommen und welche Erklärung gibt es dafür, dass der Minister bis in den Sonntag hinein, wie man aus Interviews entnehmen konnte, die Feststellung der Fehl- und Falschinformation doch so verstanden hatte, wie Herr Maaßen sie gar nicht gemeint haben wollte?

StS Seibert: Ich beziehe Ihre Frage jetzt einmal auf den Bundesinnenminister. Mit dem steht die Bundeskanzlerin selbstverständlich in regelmäßigstem - man könnte fast sagen, ständigem - Kontakt, so wie mit vielen anderen ihrer Minister.

Zusatzfrage: Aber speziell über diese Causa?

StS Seibert: Über interne Gespräche, die vertraulich sind, berichte ich nicht.

Petermann: Auch wenn Sie die Frage etwas anders stellen, muss ich leider dabei bleiben, dass keine Auskunft über Bewertungsergebnisse erteilt wird. Dies wird heute mit den Parlamentariern erörtert.

Zur Frage, wer diese Bewertung vorgenommen hat: die dafür zuständigen Kollegen im BMI einschließlich Staatssekretär und Minister.

Frage: Frau Petermann, nach den jüngsten Zahlen aus dem BAMF wurden im ersten Quartal 1071 Dokumente bei Asylbewerbern festgestellt, die gefälscht beziehungsweise verfälscht waren. Darüber hinaus gibt es noch einmal über 2500, die man nicht abschließend bewerten konnte. Nach dem Fall des "falschen Syrers" Franco A. wollte man das BAMF ja für die Identitätsklärung besser ausstatten beziehungsweise hat es personell und technisch besser ausgestattet. Wie läuft ein solches Verfahren denn jetzt ab, was ist denn da passiert?

Petermann: Es gibt dazu in der Tat ein Verfahren, und zwar ein sogenanntes dreistufiges Verfahren: Zunächst übernehmen die Außenstellen des BAMF eine Vorprüfung der Dokumente. Bei dieser Vorprüfung stellen sie fest, ob sich Verdachtsmomente ergeben. Sollte das der Fall sein, dann geben die Außenstellen sie weiter an ein Prüfzentrum. In diesem Prüfzentrum wird noch einmal festgestellt, ob die Manipulationsvorwürfe bestehen könnten. Sollte das der Fall sein und festgestellt werden, dass sich diese Verdachtsmomente erhärten, dann wird das Ganze weitergeschickt an die Urkundensachverständigen in der BAMF-Zentrale, und diese Sachverständigen überprüfen dann gerichtsfest und mit hoher Fachkompetenz die Echtheit der Dokumente.

Zusatzfrage: Vor zwei Jahren, im September 2016, hat das BAMF die Zahl herausgegeben, dass nur 40 Prozent der Asylsuchenden überhaupt mit Dokumenten kämen. Kann man davon ausgehen, dass das heute noch so ist und dass dann 60 Prozent der Asylsuchenden ihre Identität sozusagen mit einer Selbstauskunft belegen?

Petermann: So ist das nach wie vor. Wir haben dazu keine statistischen Zahlen, vielmehr sind das Einzelschätzungen. Diese legen aber dieses Bild nahe, dass nach wie vor nur ca. 40 Prozent der Asylsuchenden über Papiere verfügen. Das heißt aber nicht, dass man völlig ohne Informationen ist. Wie Sie wissen, gibt es die Möglichkeit, auf anderem Wege an Informationen zu gelangen, zum Beispiel durch Assistenzsysteme wie das Auslesen mobiler Daten oder durch IT-Tools, zum Beispiel der Spracherkennung, durch Hinzuziehung anderer Dokumente, die vielleicht vorhanden sind, aber keine Ausweispapiere sind, wie Heiratsurkunden, Schulabschlüsse usw. Die Bewertung stützt sich dann also auf eine große Anzahl oder auf mehrere Quellen, die zum Schluss eine Gesamtbewertung ermöglichen.

Frage: Zum Thema Türkei und deutsche Gefangene: Frau Adebahr, jetzt liegt das Urteil gegen den Deutschen Nejat U. vor, der wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt wurde. Wie bewerten Sie dieses Urteil - ausführlich bitte - und wie stehen Sie zur Rechtmäßigkeit des Urteils? Vielleicht möchte Herr Seibert dazu auch etwas sagen?

Adebahr: In welcher Weise ich das hier tue, ausführlich oder kurz, überlassen Sie gern mir. - In der Tat kann ich bestätigen, dass es diesen Haftfall in der Türkei gibt. Das ist kein neuer Haftfall. Das Urteil in diesem Fall erging bereits im Juli 2017, ist also schon etwas alt. Wir geben hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ja nur gewisse Informationen frei. Ich kann Ihnen sagen, dass das einer der Fälle war, die auch der Bundesaußenminister in der Türkei angesprochen hat.

Ich kann Ihnen dazu noch sagen, wenn die Nachfrage kommt, wie viele deutsche Gefangene es denn noch in türkischen Gefängnissen gibt: Wir liegen bei sechs. Es gab in den letzten Tagen eine Freilassung eines deutschen Staatsangehörigen, der allerdings aus der Türkei nicht ausreisen darf.

Zusatz: Ich hatte nach der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Urteils gefragt.

Adebahr: Genau, und ich habe Ihnen gesagt, dass das einer der Fälle ist, die der Bundesaußenminister in der Türkei gegenüber seinen türkischen Gesprächspartnern angesprochen hat. Sie haben ihn vielleicht gehört. Er hat im Vorfeld gesagt, dass es Haftfälle von Deutschen gibt, die aus für uns nicht nachvollziehbaren politischen Gründen in Haft sind.

Zusatzfrage: Ich habe jetzt immer noch nicht verstanden, ob Sie dieses Urteil als rechtmäßig anerkennen. Was hat Herr Maas denn dazu gesagt?

Adebahr: Ich glaube, ich habe das gesagt, was ich sagen kann und möchte.

Vorsitzender Dr. Mayntz: Möchten Sie das ergänzen, Herr Seibert?

StS Seibert: Nein, ich schließe mich da der Einschätzung des Auswärtigen Amtes an.

Zusatzfrage: Wie hat denn die Kanzlerin das Urteil aufgenommen, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich schließe mich der Einschätzung des Auswärtigen Amtes an. Es gibt, wie wir hier immer gesagt haben, im Verhältnis zur Türkei Differenzen. Es sind komplizierte Zeiten. Es gibt auch gemeinsame Interessen, an die wir anknüpfen können. Im Gespräch miteinander muss man, wie es der Außenminister gemacht hat und wie es die Bundeskanzlerin immer wieder macht, dann auch über die Differenzen und die unterschiedlichen Einschätzungen sprechen.

Frage: Da Sie, Frau Adebahr, das Gespräch des Außenministers mit seinem türkischen Kollegen angesprochen haben: War eigentlich Inhalt dieses Gesprächs auch die Situation in Idlib, die insofern für das deutsch-türkische Verhältnis relevant werden kann, als ja dann möglicherweise eine sehr große Flüchtlingswelle kommen kann, die, wenn sie nicht an der türkischen Grenze gewaltsam gestoppt wird, vielleicht den Flüchtlingsdruck innerhalb der Türkei erhöhen könnte. Wurde darüber gesprochen, wie man mit dieser realistisch drohenden Situation umgeht?

Adebahr: Ja, das war in der Tat auch eines der wichtigen Themen des Besuchs. Wir haben zum Ausdruck gebracht, und dabei ist das Interesse Deutschlands und der Türkei ein gemeinsames, dass eine humanitäre Katastrophe in Idlib möglichst verhindert werden soll. Wir haben auch gesagt, und das hat der Minister in der Pressekonferenz auch öffentlich gemacht, dass wir einen humanitären Zugang zu dem Gebiet für ein ganz wichtiges Element halten und auch bereit sind, uns humanitär - das tun wir seit einigen Jahren als einer der großen Geber in Syrien - zu engagieren. Natürlich gab es auch Gespräche über die damals anstehende Teheran-Begegnung, die dann am letzten Freitag stattfand, und es wurde sich vertraulich über das Thema und die Position aller Beteiligten ausgetauscht.

Frage: Frau Adebahr, der russische Außenminister Lawrow hat gestern gesagt, er werde am Freitag nach Berlin kommen. Ist ein Treffen mit Bundesminister Maas geplant?

Adebahr: Ja, ein Treffen ist geplant. Die Ankündigung wird nachher herausgehen. Wir verkünden die Termine des Außenministers hier ja nicht einzeln.

Er wird am Freitag nach Berlin kommen. Warum? - Weil die beiden Außenminister eine Konferenz für ein deutsch-russisches "Kreuzjahr" im Wissenschafts- und Hochschulkooperationsbereich begehen möchten. Beide werden die Schirmherrschaft für dieses wissenschaftliche Jahr übernehmen und auf einer Konferenz im Auswärtigen Amt kurz darüber sprechen. Es sind auch ein bilaterales Gespräch sowie ein Abendessen mit Herrn Lawrow geplant, und es wird am Nachmittag eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Zusatzfrage: Welche Agenda möchte die deutsche Seite Lawrow am Freitag bei diesen zweiseitigen Gesprächen anbieten? Was möchten Sie besprechen?

Adebahr: Ich denke, es gibt Themen, die auf der Hand liegen. Natürlich will ich dem nicht vorgreifen, aber Syrien und das Bemühen um eine diplomatische Lösung wird natürlich eines der Themen sein. Ich denke, auch die Ukraine wird angesprochen werden. Dann gibt es natürlich, wie immer, auch eine Menge an bilateralen Themen, unter anderem eben dieses Jahr, für das die beiden die Schirmherrschaft übernehmen und das es auszugestalten gilt.

Frage: Ich wollte noch einmal zu dem Fall Nejat U. zurückkommen, Frau Adebahr. Wie geht es denn für den Mann jetzt weiter? Was kann die Bundesrepublik für ihn tun? Ist der Fall durch die Verurteilung jetzt durch? Kann er noch Einspruch einlegen?

Adebahr: Das Urteil in diesem Fall stammt, wie gesagt, aus dem Juli 2017. Wir betreuen diesen Fall konsularisch intensiv. Der Bundesaußenminister hat ihn bei seinem Besuch angesprochen. Es gibt die Möglichkeit einer Berufung. Diese Möglichkeit wird nach meiner Kenntnis in diesem Fall auch wahrgenommen, und die läuft.

Zusatzfrage: Wann können wir mit Ihrer Beurteilung über die Rechtmäßigkeit des Urteils rechnen? Bisher haben Sie uns das hier nicht verraten.

Was Afrin und den türkischen Angriff angeht, ist es ähnlich; da warten wir seit sieben Monaten auf eine völkerrechtliche Bewertung Ihrerseits. Haben Sie das dabei?

Adebahr: Wollen wir ein Thema nach dem anderen machen, oder nicht?

Vorsitzender Dr. Mayntz: Ja, ich würde das bevorzugen.

Adebahr: Zur letzten Frage: Da habe ich keinen neuen Stand.

Ich versuche es noch einmal zu erklären. Zu Haftfällen in der Türkei, die wir nicht nachvollziehen können und die womöglich politischer Natur sind: Diese besprechen wir auf politischer Ebene. Das tut der Bundesaußenminister, das tun unsere Botschaften, das tun wir. Wir sind in Bezug auf Informationen über diese Fälle im Interesse der Betroffenen dazu verpflichtet, den Vertrauensschutz zu wahren, und wir geben über diese Dinge hinaus, die wir Ihnen hier mitteilen können - und dabei sind wir so transparent, wie wir können -, keine weiteren Auskünfte oder Bewertungen.

Zusatzfrage: Verstehe ich die Bundesregierung denn richtig, dass sie dieses Urteil als ein politisches Urteil einschätzt?

Adebahr: Ich glaube, ich habe mehrfach etwas dazu gesagt.

Frage: Am 4. September hat der Präsident des ukrainischen Parlaments Adolf Hitler öffentlich als die größte Persönlichkeit, die direkte Demokratie praktiziert hat, bezeichnet. Sind der Bundesregierung diese Aussagen bekannt? Wie bewerten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Heiko Maas diese Aussagen eines der höchsten politischen Amtsträger der Ukraine?

StS Seibert: Ich kann nur für mich sagen, dass mir diese Aussagen nicht bekannt sind und dass ich grundsätzlich zu Zitaten, die ich nicht wirklich kenne, hier auch nicht Stellung nehmen möchte.

Adebahr: Dito.

Zusatzfrage: Heißt das, die Bundesregierung sagt, dass diese öffentlichen Aussagen, die auch ein sehr großes Medienecho mit sich gebracht haben, der Bundesregierung nicht bekannt sind?

StS Seibert: Mir sind sie jetzt hier nicht bekannt, und ohne dass sie mir vorliegen, könnte ich für die Bundesregierung dazu nicht Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Kann die Bundesregierung das nachtragen? Diese Aussage von einem Nachbar- beziehungsweise Partnerland der Bundesrepublik Deutschland ist ja keine Kleinigkeit!

Vorsitzender Dr. Mayntz: Das ist so zur Kenntnis genommen worden.

Frage: Herr Seibert, das EU-Parlament hat heute beziehungsweise gerade ein Sanktionsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?

StS Seibert: Ich höre auch, was ich noch nicht wusste, als ich hierherkam, aber jetzt höre ich es per SMS, dass das Europäische Parlament seine Entschließung vor wenigen Minuten angenommen hat. Das bedeutet, dass es jetzt an der EU-Ratspräsidentschaft ist, dem festgelegten Verfahren zu folgen. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen. Aber da gibt es ja ein ganz klares Prozedere.

Was das Verfahren ist, das wissen Sie, oder ich sage es auch gerne noch einmal: Der Rat wird sich mit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments beschäftigen. Der betroffene Mitgliedstaat wird angehört, und am Ende kann der Rat dann eine Feststellung treffen. Dafür gibt es wiederum eine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedstaaten, die dem zustimmen müssten. Es gibt also ein festgelegtes Verfahren. Jetzt nehmen wir erst einmal zur Kenntnis, dass sich das Europäische Parlament dazu entschieden hat. Die genauen Mehrheitsverhältnisse kenne ich jetzt noch gar nicht.

Frage: Das war ja jetzt schon eine Entscheidung, die sich schon länger abgezeichnet hat. Wie ist denn grundsätzlich die Position der Kanzlerin zu diesem Verfahren, das ja auch schon gegen Polen eingeleitet worden ist?

StS Seibert: Die grundsätzliche Haltung ist natürlich: Die EU ist eine Wertegemeinschaft, und eine Wertegemeinschaft kann nur funktionieren, wenn alle die Werte achten, wenn alle die Werte verteidigen, und das gilt für alle Mitgliedstaaten.

Frage: Ich wollte Frau Adebahr fragen, welche Informationen das Außenamt über den angeblichen Abbruch der China-Tournee des Ensembles der Schaubühne hat, wenn ich damit jetzt bei Ihnen überhaupt an der richtigen Adresse bin.

Adebahr: Ja, Sie sind an der für die Bundesregierung richtigen Adresse, denn die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist im Auswärtigen Amt angesiedelt. Die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die im Ausland unterwegs sind, ist ein ganz wichtiger Teil unserer Arbeit. Ich möchte Sie gerne hinsichtlich dieses Themas auf eine gerade in, glaube ich, Peking veröffentlichte Pressemitteilung des Goethe-Instituts verweisen, das dort in Kooperation mit der Schaubühne war.

Wir haben die Absage der Aufführung des Stückes von Ibsen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Unsere Botschaft war auch vor wenigen Stunden im chinesischen Kulturministerium und hat dies dort zum Ausdruck gebracht.

Frage: Sehen Sie dadurch tatsächlich die Freiheit der Kultur in Gefahr?

Adebahr: Ich kann den Sachverhalt von hier aus nicht in dieser Tiefe bewerten. Natürlich ist klar, dass wir uns für kulturelle Vielfalt und Entfaltung auch von deutschen Künstlern im Ausland sehr einsetzen und dass dies ein ganz klarer Teil unserer Arbeit in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ist. Dass wir in China manche Entwicklung kritisch sehen, ist, glaube ich, auch kein Geheimnis, und deshalb bedauern wir, dass es dort jetzt zu dieser Absage gekommen ist.

Frage: Wir waren ja vorhin schon beim Thema Idlib gelandet, hatten es aber nicht weiter verfolgt. Da sich, Herr Flosdorff, in den letzten Tagen doch die Frage zugespitzt hat, ob sich Deutschland unter Umständen an präventiver Verhinderung von Giftgaseinsätzen seitens der Assad-Regierung beteiligen sollte, können Sie uns etwas dazu sagen, welche Position die Verteidigungsministerin in dieser Frage einnimmt?

Flosdorff: Die Verteidigungsministerin ist der Meinung, dass eine klare Haltung gegenüber der Ächtung des Einsatzes dieser sehr fürchterlichen und weltweit verbotenen Waffe dienlich ist und dass ein Signal der Abschreckung und der Vorsicht gesendet wird, dass das nicht eingesetzt wird. Alle unsere Bemühungen auch diplomatischer und politischer Art im Vorfeld dienen dem großen Ziel, eine weitere Eskalation dieser bereits jetzt für die betroffenen Menschen fürchterlichen Situation in Idlib zu vermeiden. Das gilt natürlich insbesondere auch für den Einsatz von verbotenen Chemiewaffen.

Wir reden hier aber praktisch über den Fall - wir hatten das ja am Montag in der Bundespressekonferenz als Thema gehabt und dies sehr deutlich gesagt -, dass diese Waffen eingesetzt werden. Darauf beziehen sich die militärischen Planungen, die intern sind, nicht auf irgendwie andere Fälle.

Zusatzfrage: Meine Frage stand auch genau vor dem Hintergrund der Diskussion am Montag. Verstehe ich es recht, dass es keine Überlegungen für Präventivschläge gibt, sondern dass dann, wenn realiter Giftgas eingesetzt werden würde, eine Gegenposition beziehungsweise ein Gegenschlag auch unter deutscher Beteiligung seitens der Verteidigungsministerin erwogen werden würde?

Flosdorff: Was den ersten Teil Ihrer Frage angeht: Das verstehen Sie richtig.

Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage verweise ich auf das, was ich gesagt habe.

Zusatz: Na, das haben Sie eben leider nicht gesagt!

StS Seibert: Ich möchte mich zum Thema Idlib noch einmal ausdrücklich den Ausführungen des UN-Generalsekretärs Guterres anschließen, der in seiner jüngsten Erklärung sehr deutlich gemacht hat, wie katastrophal sich eine Offensive des syrischen Regimes und seiner Verbündeten auf die Lage der Bevölkerung in der Provinz Idlib auswirken würde. Wie ernst die Lage ist, sieht man auch daran, dass sich der UN-Sicherheitsrat in den letzten Tagen zweimal mit diesem Thema befasst hat.

Sie wissen auch, dass leider - das bedauern wir sehr - die wegen der Zuspitzung der Lage durchgeführten Treffen der einzelnen Akteure, die in den Bürgerkrieg involviert sind, bedauerlicherweise ohne das erhoffte Ergebnis, also ohne einen Weg zum Waffenstillstand beziehungsweise zur Waffenruhe zu Ende gegangen sind. Es ist noch einmal wichtig, zu betonen: Russland und Iran tragen als Konfliktparteien besondere Verantwortung. Russland besitzt den Einfluss auf das syrische Regime, der notwendig ist, um dieses Regime von einer Eskalation abzuhalten, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Es ist so, dass die Chancen einer Waffenruhe mit Russlands Haltung stehen oder fallen.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Deutungsfrage und hoffe, dass Sie uns ein bisschen helfen können. Die Kanzlerin hat im Bundestag gesagt, Wegsehen sei keine Alternative oder keine Möglichkeit für Deutschland, wenn es um den Einsatz von Chemiewaffen geht. Offen blieb: Was ist denn die Alternative?

StS Seibert: Wieder erinnere ich daran, dass sich die Kanzlerin diesem wichtigen Thema nicht mit einem einzigen Satz gewidmet hat, sondern einen ganzen Absatz ihrer Rede darauf verwendet hat. Sie hat gesagt: "Unsere Maxime" - also die Maxime der Bundesregierung - "zur Friedenssicherung heißt immer: Vornean stehen die politischen Bemühungen." Deshalb setzen wir uns in der Small Group ein, zusammen mit der Astana-Gruppe, gemeinsam unter Federführung der Vereinten Nationen Fortschritte in Richtung einer Waffenruhe und eines politischen Prozesses zu machen, von dem wir im Moment leider doch noch entfernt sind. Aber das ist natürlich für uns immer das Vorrangige.

Ansonsten hat sich die Kanzlerin ja so geäußert, wie sie sich geäußert hat. Das brauche ich hier nicht weiter auszulegen. Sie hat auch gesagt: Alle Antworten, die wir geben, werden wir immer auf dem Boden des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, des Grundgesetzes und natürlich auch des Völkerrechts geben.

Frage: Herr Flosdorff, die letzte Reaktion in diesem Jahr kam ja auch nach einem Giftgasanschlag. Da wurde erst gebombt und dann geprüft. Außerdem war der Angriff der Amerikaner, Franzosen und der Briten völkerrechtswidrig. Hat denn die Verteidigungsministerin aus diesen Fehlern gelernt? Soll also erst geprüft werden, ob tatsächlich das passiert ist, was passiert sein soll, und dann gibt es eventuell eine Reaktion darauf? Soll das Völkerrecht diesmal tatsächlich eingehalten werden?

Flosdorff: Sie heben jetzt auf einen Fall aus der Vergangenheit ab. Der ist damals durch die Bundesregierung eingeordnet worden. Ich werde hier nicht mit Ihnen - das Thema hatten wir am Montag auch gehabt - über den möglichen Sachverhalt in der Zukunft spekulieren, von dem wir alle nicht wissen, ob er eintreten wird, von dem wir uns alle nicht wünschen, dass er eintreten wird, und hinsichtlich dessen jetzt all unsere Bemühungen dem gelten, dass diese Situation vermieden wird. Eine Bewertung für einen Fall in der Zukunft vorzunehmen, den wir nicht kennen - das mache ich hier einfach nicht. Ich bitte dafür um Verständnis.

Zusatzfrage: Ich würde aber gern die Grundprinzipien der Verteidigungsministerin kennen, ob Sie erst gesicherte Informationen haben möchte und auf Völkerrecht pocht oder ob Sie es eher so sieht wie einige Verbündete der Bundesregierung, wie die Amerikaner, die auch mal bombardieren, bevor etwas geprüft wurde, und auf das Völkerrecht nicht so viel geben.

Flosdorff: Das Grundprinzip der Verteidigungsministerin - das hatte ich hier am Montag genannt, Herr Seibert hat es hier eben auch genannt - ist: Die Bundeswehr wird ausschließlich im Rahmen des Völkerrechtes, im Rahmen unseres Grundgesetzes und im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes aktiv.

Die notwendigen Bewertungen und Beurteilungen für irgendeinen konkreten Einzelfall werden wir dann vornehmen können, wenn wir bei einem konkreten Einzelfall sind.

Frage: Was es aber konkret gibt, ist das letzte, aktuelle wissenschaftliche Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das ganz klar zu dem Schluss kommt, dass jegliche Art militärischer Angriffe auf Syrien - ein souveränes Land - per se völkerrechts- und auch verfassungswidrig ist.

Wie beurteilt das BMVg, aber auch der Regierungssprecher diese Rechtsexpertise? Wenn Sie dem nicht zustimmen, was ist die alternative völkerrechtliche Interpretation?

Flosdorff: Es gibt dieses völkerrechtliche Gutachten. Es hat sicherlich auch stichhaltige Punkte. Trotzdem: Auch das schnellste Blitzgutachten kann - das ist jetzt eine generelle Anmerkung und gilt für alle Gutachten - nur von einem bestimmten, angenommenen Sachverhalt ausgehen und auch nicht vorhersehen, vor welchen Sachverhalten und Situationen wir in der Zukunft stehen.

Adebahr: Ich kann vielleicht noch anfügen, dass es, denke ich, gute Sitte von hier oben ist, die wissenschaftliche Debatte, die es gibt, von dieser Regierungsbank hier oben aus nicht in der Tiefe zu kommentieren.

Frage: Ich wüsste vom BMJV gern, wie Sie den Beschluss des Europaparlaments heute zur sogenannten Reform des Urheberrechts einordnen, mit dem Uploadfilter usw. beschlossen wurden, was eine große Mehrheit der Zivilbevölkerung nicht nur in Deutschland, sondern in Europa ablehnt.

Kall: Das kann ich noch gar nicht im Detail einordnen, weil ich nach den vielen Änderungsanträgen, die es dazu im Europäischen Parlament zuletzt noch gab, die finale Einigung, die das Europäische Parlament jetzt als Mandat des EP für den anstehenden Trilog angenommen hat, noch gar nicht kenne und unsere Fachleute noch nicht die Möglichkeit hatten, sich das genau anzuschauen. Klar ist, dass die Verhandlungen dann im Trilog weitergehen und dort Rat und Parlament aufeinandertreffen.

Ich kann noch einmal sagen, dass Deutschland im Rat gegen die allgemeine Ausrichtung des Rates gestimmt hatte, weil wir an einigen Stellen, zum Beispiel beim Thema Uploadfilter, nicht mit der Mehrheitsmeinung übereinstimmten und wesentlich stärkere "safeguards", wesentlich stärkere Einschränkungen haben wollten, gerade Ausnahmen für Kleine und mittelständische Unternehmen und Beschwerdemechanismen, sodass klar ist, dass es Möglichkeiten der jeweiligen Nutzer, Einspruch einzulegen, wenn Plattformen bestimmte Inhalte nicht hochladen, und unabhängige Stellen gibt, die sich das auch anschauen können. Das war in der Ratsmeinung noch nicht realisiert worden. Deshalb hatte Deutschland dagegen gestimmt. Jetzt können wir nur abwarten, wie das im Trilog weitergeht.

Zusatzfrage: Die verpflichtenden Uploadfilter sind ja trotzdem dabei. Auch das EU-weite Leistungsschutzrecht ist dabei. Kann die Bundesregierung das alles im Trilog noch verhindern?

Kall: Zu den Uploadfiltern habe ich gerade schon gesagt, was entscheidende Maßgaben in der Position der Bundesregierung waren.

Zum Leistungsschutzrecht kann ich sagen, dass sich die Bundesregierung immer dafür eingesetzt hat, ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild, also mit ähnlichen Maßgaben, wie es sie im deutschen Urheberschutzrecht schon gibt, auch auf europäischer Ebene zu setzen. Auch das war in der Positionierung des Rates noch nicht ganz gelungen. Deswegen hatte Deutschland, wie gesagt, dagegen gestimmt.

Jetzt werden wir den Trilog weiter kritisch begleiten und bei den entscheidenden Punkten natürlich versuchen, noch Einfluss zu nehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMZ. Ich hatte bereits vor mehreren Monaten beim Auswärtigen Amt eine Einschätzung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Förderung von ausländischen Parteien durch deutsche parteinahe Stiftungen angefragt. Das AA hat mir jetzt geantwortet und mich an das BMZ verwiesen, unter anderem damit begründet, dass die Förderung von parteinahen deutschen Stiftungen nicht vom AA, sondern ausschließlich vom BMZ finanziert wird.

Deswegen meine Frage: Kann das BMZ kommentieren beziehungsweise bestätigen, dass parteinahe deutsche Stiftungen, namentlich FES und KAS, ausschließlich vom BMZ finanziert werden?

Im konkreten Fall ging es um Mexiko, Brasilien und Argentinien.

Mänz: Es ist korrekt, dass die Unterstützung für die Auslandsarbeit der parteinahen politischen Stiftungen tatsächlich aus unserem Etat finanziert wird. Über die Verteilung entscheidet allerdings der Bundestag.

Zusatzfrage: Das AA hat mich auch bezüglich der Einschätzung der Rechtmäßigkeit an Sie verwiesen. Zahlreiche Stimmen, auch Rechtsexperten, verweisen darauf, dass die Förderung von Parteien im Ausland durch deutsche parteinahe Stiftungen nicht durch das Stiftungsmandat gedeckt ist. Da mich das AA an das BMZ verweist: Wie ist die Haltung des BMZ zur Rechtmäßigkeit oder Nichtrechtmäßigkeit der Förderung ausländischer Parteien durch parteinahe deutsche Stiftungen?

Mänz: Bei allem Verständnis dafür, dass Sie gern eine Antwort hätten, hat das Auswärtige Amt recht. Richten Sie Ihre Frage bitte schriftlich noch einmal an uns, an das BMZ. Ich kann Ihnen diese Antwort nicht aus dem Stand geben.

Frage: Frau Petermann, ich würde gern verstehen, warum Herr Seehofer nicht einen persönlichen Twitteraccount angelegt hat, sondern über Ihren Ministeriumsaccount twittern will. Gibt es dort jetzt irgendwelche Verfahren? Meldet er sich dann immer bei Ihnen und sagt: "Ich habe einen Tweet abzusetzen. Bitte macht mal ein Video", schickt er eine SMS mit dem Text, den er twittern lassen will oder hat er einen direkten Zugang auf seinem Handy auf den Twitteraccount?

Petermann: Wir haben uns für dieses Verfahren entschieden, weil der Bundesinnenminister, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, sehr gut beschäftigt ist - so würde ich es einmal bezeichnen - und er von daher das alles ganz einfach auch aufgrund der vielen Nachfragen, die kommen, und Antworten, die erwünscht werden, nicht allein bewältigen kann. Deswegen haben wir uns für diese Variante entschieden. Wir haben ohnehin einen Twitterkanal. Die Frage hat sich für uns nicht anders gestellt. Er wird sich unserer Hilfe bedienen.

Das Ganze existiert ja erst seit gestern. Ich kann Ihnen noch keine Statistik darüber geben, wie häufig die Initiative dann von ihm selbst ausgeht und in welchen Verfahren. Das wird sich zeigen.

Zusatzfrage: Hat er einen persönlichen Zugang zu dem Account? Jeder, der Twitter benutzt, hat ja auch eine Twitterapp.

Petermann: Nein, dabei lässt er sich unterstützen.

Zusatzfrage: Von der Social-Media-Abteilung von Ihnen?

Petermann: Genau.

Frage: Frau Petermann, können Sie eine Sache sagen? Es gibt Gerüchte, dass externer Sachverstand gesucht wurde, das heißt also, Berater, die diesen persönlichen Twitteraccount für Herrn Seehofer managen sollen, dass es dafür mehrere Absagen gegeben hat und dass das ein Grund dafür ist, warum dieser Twitteraccount nun vom Ministerium geführt wird. Trifft das zu, ja oder nein?

Petermann: Das ist falsch. Ich weiß nicht, woher dieses Gerücht kommt, das ich im Übrigen heute zum ersten Mal höre und das mich sehr überrascht.

Mittwoch, 12. September 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. September 2018
www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/09/2018-09-12-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang