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PRESSEKONFERENZ/1707: Regierungspressekonferenz vom 9. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 9. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 9. Juli 2018

Themen: Brexit-Verhandlungen/Brief des Bundesinnenministers an die EU-Kommission hinsichtlich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit nach dem Brexit, Gespräche im Normandie-Format, Zwischenbericht der OPCW zu einem mutmaßlichen Giftgasangriff in Duma, Mobilfunkgipfel im BMVI, Urteilsverkündung im NSU-Prozess, Medienbericht über einen geplanten Bargeldtransfer von Deutschland in den Iran, Vorstellung des Masterplans Migration, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen, Belastung von Betriebsrenten durch Krankenkassenbeiträge, Krankentransporte aus der Ukraine durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr, Auslesen von Handydaten von Asylbewerbern, Vereidigung des türkischen Staatspräsidenten, Dekret zur Entlassung von über 18 Bediensteten aus dem türkischen Staatsdienst, angekündigte Sperrung italienischer Häfen für Flüchtlingsrettung, Qualitätssicherung im BAMF, Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3

Sprecher: SRSin Fietz, Neymanns (BMI), Breul (AA), Friedrich (BMVI), Schwamberger (BMF), Berger (BMZ), Berve-Schucht (BMG), Fähnrich (BMVg), Haufe (BMU)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich würde gern die Diskussion vom Freitag zum Schreiben des Bundesinnenministers in Sachen Brexit und Sicherheit aufnehmen und bitte um eine etwas deutlichere Stellungnahme von Ihnen, Frau Fietz, oder vom Auswärtigen Amt - wer immer sich berufen fühlt -, da es mittlerweile auch einen Schriftverkehr gibt, der klarstellt, dass die schriftlichen Einlassungen des Innenministers nicht die Linie der Bundesregierung seien.

SRSin Fietz: Dazu kann ich, bevor wir zu dem Brief im Speziellen kommen, grundsätzlich erst einmal sagen: Die Bundeskanzlerin hat bereits mehrfach betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU beim Thema Sicherheit auch nach dem Brexit sehr wichtig ist. Alle Beteiligten werden alles dafür tun, damit die Zusammenarbeit mit Großbritannien als Drittstaat keine Abstriche bei der Sicherheit zur Folge hat.

Der Brief des Innenministers drückt die Besorgnis aus, dass sich die Sicherheitslage nach dem Brexit nicht verschlechtern dürfe. Da das auch niemand will, steht die Bundesregierung weiterhin dazu, dass die erarbeiteten Leitlinien verfolgt werden. Die EU-Kommission hat dazu das Verhandlungsmandat. Aber, wie gesagt, die Sicherheit der Bürger ist für die Bundesregierung eine große Aufgabe und das höchste Gut und hat höchste Priorität.

Zusatzfrage: Drückt der Brief denn nun die Linie der Bundesregierung aus, oder, wie wir aus dem Brüsseler Schreiben entnehmen, drückt er nicht die Linie der Bundesregierung aus?

SRSin Fietz: Der Brief drückt die Besorgnis des Bundesinnenministers aus, dass sich die Sicherheitslage nach dem Brexit nicht verschlechtern dürfe. Es ist aber Konsens in der Bundesregierung, dass die Leitlinien gelten.

Vielleicht kann das Bundesinnenministerium noch etwas hinzufügen.

Neymanns: Hinzuzufügen habe ich tatsächlich relativ wenig, außer, dass ich noch einmal genau bekräftigen kann, was die Regierungssprecherin gesagt hat: dass es dem Bundesinnenminister wichtig war, dass die enge und gute Zusammenarbeit mit Großbritannien in Sicherheitsfragen auch nach dem Brexit fortgesetzt werden kann. Das hat er in seinem Schreiben an die Kommission noch mal zum Ausdruck gebracht.

Er wollte aber mit diesem Schreiben in keiner Weise die Leitlinien der Kommission infrage stellen, die die Brexit-Verhandlungen natürlich maßgeblich betreibt. Ich glaube, in Punkt 6 der Leitlinien gibt es den Hinweis, dass die EU bereit ist, in nicht handelsbezogenen Bereichen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus und internationaler Kriminalität etc., Partnerschaften zu bilden. Genau das ist dadurch gedeckt. Das ist die Absicht des Ministers, genauso wie Frau Fietz sie wiedergegeben hat.

Breul: Ich kann nur bestätigen, was Frau Fietz gerade ausgeführt hat. Die Leitlinien gelten. Es gibt die Sorgen, die wir im Sicherheitsbereich haben, und der Wunsch nach enger Zusammenarbeit mit Großbritannien auch nach dem Brexit ist vorhanden. Insofern gibt es hier, glaube ich, keinen Dissens.

Frage: Mich würde schon noch interessieren, wie das Bundesinnenministerium es bewertet, dass es offenbar extra noch eines Briefes der deutschen Vertretung bei der Kommission bedurfte, um Irritationen zu begegnen. Wenn das alles so klar ist, muss man das ja nicht in einem gesonderten Brief gegenüber der Kommission noch einmal deutlich machen.

Um das Thema kurz noch etwas zu erweitern, würde mich schon interessieren, ob die Bundesregierung inzwischen eine Position zu den neuen Vorschlägen der Briten im Hinblick auf den Brexit und die Zeit nach dem Brexit entwickelt hat.

Neymanns: Es war sicherlich nicht die Absicht, irgendwelche Irritationen zu verursachen. Es ging darum, dass, wie bekräftigt, auch nach dem Brexit die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen eng gestaltet werden wird. Ich kenne das Schreiben nicht; deswegen kann und möchte ich das hier nicht kommentieren. Aber noch mal: Es ging nicht darum, irgendwelche Irritationen zu verursachen.

SRSin Fietz: Die Brexit-Verhandlungen gehen ja jetzt in die entscheidende Phase. Sie werden durch die Kommission mit Großbritannien geführt. Wie die Bundeskanzlerin bereits in der letzten Woche gesagt hat: Die Zeit drängt. Der politische Rahmen sollte bis Oktober geklärt sein. Daher ist es jetzt auch sehr wichtig, dass die britische Regierung in den nächsten Tagen entscheidet und dann die Diskussionen darüber in Gang gesetzt und zum Abschluss gebracht werden können.

Frage: Ich möchte die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung zu den Auswirkungen des Rücktritts des britischen Brexit-Ministers von heute Nacht fragen.

Breul: Kabinettsumbildungen kommentieren wir ja grundsätzlich nicht. Darum möchte ich das in keiner Weise bewerten. Auf der anderen Seite haben wir sicher keinen Zweifel daran, dass die britische Regierungsseite verhandlungsfähig ist.

Frau Fietz hat es gerade gesagt: Wir haben schon ziemlich lange darauf gewartet, dass präzisere Vorstellungen der britischen Seite auf den Tisch gelegt werden. Wir begrüßen daher, dass das jetzt der Fall sein wird oder die Ankündigung erfolgt ist, dass das in den nächsten Tagen geschieht. Dann werden wir uns genau ansehen, was in diesem Weißbuch enthalten ist, darüber im Kreis der EU-Mitgliedstaaten beraten und dann im Lichte unserer festgelegten Verhandlungsposition die Kommission ins Rennen schicken, wie sich das in den letzten Monaten schon bewährt hat.

Für alle Details und Bewertungen von Details würden wir abwarten wollen, was in dem Weißbuch steht. Da ist es für eine Bewertung noch zu früh.

Zusatzfrage: Hat denn Herr Davis in Deutschland irgendeinen Ansprechpartner gehabt, oder lief das immer über die EU-Kommission?

Breul: Die Verhandlungen werden von der Europäischen Kommission geführt; da gibt es auch keine Abstriche. Mir ist von einem Mal bekannt, dass Herr Davis in Berlin war, um Gespräche zu führen, die flankierender Natur sind; vielleicht war es auch zweimal oder mehrfach. Aber klar ist: Die Verhandlungen werden von der Kommission geführt. Da gibt es auch keine Nebenabsprachen oder sonst etwas. Das würde uns als EU insgesamt schwächen.

Frage: Mich würde zunächst interessieren, ob Herr Eckert, der Leiter der politischen Abteilung der deutschen EU-Vertretung in Brüssel, der zum Ausdruck gebracht hat, dass das kein in der Bundesregierung abgestimmtes Schreiben sei, die Stellungnahme mit der Bundesregierung abgestimmt hat, er insofern also die Auffassung der Bundesregierung wiedergibt.

Die zweite Frage ist: Herr Neymanns, warum hat der Bundesinnenminister das Schreiben nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt?

Wenn ich darf, dazu noch die Frage: Warum ist es angemessen, den Briten vollen Zugang zu EU-Informationssystemen inklusive Schengen zu gewähren, wenn nicht gleichzeitig die Briten nach dem Brexit verpflichtet sind, zum Beispiel den EU-Gerichtshof und seine Rechtsprechung anzuerkennen?

Neymanns: Der Bundesinnenminister ist für Sicherheitsfragen zuständig. Die bilateralen Beziehungen und multilateralen Beziehungen in Sicherheitsfragen laufen in bestimmten Bereichen auch im Innenministerium. In dieser Funktion, in seiner Zuständigkeit als Bundesinnenminister, hat er die Kommission angeschrieben, um auf seine Sorge noch mal hinzuweisen.

Noch mal: Er wollte damit die Verhandlungen nicht infrage stellen. Er wollte damit die Leitlinien der Verhandlungen nicht infrage stellen, sondern, wie schon ein paarmal gesagt, explizit darauf hinweisen, dass die Sicherheitszusammenarbeit eng gestaltet werden muss.

Die Verhandlungen, wie die Sicherheitszusammenarbeit nach dem Brexit tatsächlich gestaltet werden müsste, führt natürlich nicht der Bundesinnenminister alleine. Insofern kann ich Ihnen jetzt zu Detailfragen, wer wann was machen müsste, um das und jenes bekommen zu können, ad hoc hier keine Auskunft geben, insbesondere weil die Verhandlungen ja noch ausstehen.

Vorsitzender Feldhoff: Der Kollege hatte nach der Abstimmung der Briefe gefragt. Die eine Frage geht, glaube ich, an Sie: warum der Innenminister den Brief nicht abgestimmt hat.

Neymanns: Ich habe, glaube ich, den Teil, den ich dazu sagen kann, gerade gesagt.

Vorsitzender Feldhoff: Dann gab es noch die Frage zum Brief des EU-Botschafters.

Breul: Herr Seibert hat ja am Freitag schon deutlich gemacht, dass wir die internen Schreiben gegenüber der Kommission hier nicht kommentieren. Insofern habe ich dazu auch nichts hinzuzufügen.

Vielleicht nur der Hinweis, dass ein Schreiben von Mitarbeitern der Ständigen Vertretung an die Kommission tagtägliche Behördenkommunikation ist und in keiner Weise ein besonderer Vorgang.

Zusatzfrage: Mit Verlaub, das ist, wenn Sie es auch von der Wirkung her sehen - das wissen Sie sehr genau -, kein tagtägliches Schreiben, sondern hier hat ein wichtiger Mitarbeiter der deutschen EU-Vertretung zum Ausdruck gebracht, dass das Schreiben des Bundesinnenministers, das für Wirbel gesorgt hat, nicht die abgestimmte Position der Bundesregierung wiedergibt. Das ist damit doch kein interner Vorgang mehr.

Mich interessiert schlicht und einfach: Hat Herr Koch damit die Position und damit den Unmut der Bundesregierung gegenüber dem einseitigen Handeln des Bundesinnenministers zum Ausdruck gebracht?

Breul: Ich kann nicht erkennen, wie wir Ihnen noch neue Informationen zur Verfügung stellen könnten, die Ihnen weiterhelfen, im Vergleich zu dem, was wir schon gesagt haben. Wir haben die Position der Bundesregierung ja noch mal unterstrichen.

Zusatz: Sagen Sie doch einfach Ja oder Nein.

Breul: Ich habe gesagt: Interne Schreiben kommentieren wir nicht.

Zuruf: Es ist doch nicht mehr intern. Deswegen reden wir ja darüber.

SRSin Fietz: Ich glaube, man kann noch mal betonen: Es geht darum, dass der Innenminister in seinem Brief seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat, wie ich das eben gesagt habe, und dass es nun mal zu den Aufgaben des Auswärtigen Amtes und seiner Ständigen Vertretung gehört, die Linien der gesamten Bundesregierung abzustimmen und klarzustellen. Das ist der simple Vorgang, der passiert ist.

Es gibt keinen Dissens, beispielsweise zwischen der Kanzlerin und dem Innenminister, sondern man ist sich darin einig, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bürger auch nach dem Brexit auf jeden Fall gewahrt bleiben muss. Das ist der Vorgang, der jetzt nach vorne weist.

Vorsitzender Feldhoff: Dann gab es noch die Frage nach der Zugangsberechtigung.

Neymanns: Das hatte ich versucht zu sagen. Ich kann jetzt hier zu anstehenden Verhandlungen, die parallel zum oder nach dem Brexit geführt werden müssen, keine inhaltlichen Angaben machen. Wer wann was bekommt und wann was geben muss, dazu kann ich hier keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Es war nicht die Frage, wer da was zu verhandeln haben wird. Mich interessiert, wie der Bundesinnenminister eine Position vertreten kann, die bedeuten wurde, dass man den Briten vollen Zugang zu allen EU-Unterlagen gewährt, und zwar in einer Situation, in der sie nicht mehr an eine Akzeptanz der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs gebunden wären. Das heißt, er gewährt etwas, ohne auf der anderen Seite die entsprechenden Verpflichtungen einzufordern. Wie kommt ein Bundesinnenminister dazu, diese Position zu beziehen?

Neymanns: Noch einmal: Der Bundesinnenminister hat der Kommission seine Sorge zur Kenntnis gebracht, dass auch nach dem Brexit die Sicherheitszusammenarbeit eng gestaltet werden muss, weil sie auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wichtig ist. Wie konkret diese Zusammenarbeit dann aussehen kann, wird die Kommission mit den Briten und mit den Mitgliedstaaten verhandeln müssen. Das können wir jetzt hier leider nicht bilateral ad hoc mal kurz skizzieren.

Frage: Herr Neymanns, ich würde es auch noch mal gern entflechten und verstehen: Um welche Aspekte in der Sicherheitszusammenarbeit geht es hier?

Neymanns: Um die grundlegenden Aspekte der Sicherheitszusammenarbeit, die mit Großbritannien auch in den letzten Jahren sehr gut funktioniert hat und die, wenn man einen harten Brexit vollziehen würde und für Sicherheitsfragen keine neuen Regeln treffen würde, gegebenenfalls in Gefahr wäre.

Insofern ist das erst mal eine grundsätzliche Linie des Bundesinnenministers, dass er sagt: Die Sicherheitszusammenarbeit, die gut funktioniert hat, muss auch nach dem Brexit gut funktionieren. Die Details, welche Felder das betrifft, müssen noch ausgestaltet werden.

Zusatz: Das beantwortet überhaupt nicht meine Frage.

Neymanns: Ich kann Ihnen dazu hier nicht mehr sagen.

Zusatzfrage: Geht es hier um Geheimdienstzusammenarbeit, Antiterrorlisten?

Neymanns: Es geht um viele, viele verschiedene Aspekte der Sicherheitszusammenarbeit. Einzelne herauszugreifen, das kann und möchte ich hier nicht.

Zusatzfrage: Aber der Innenminister möchte, dass die Briten weiterhin Zugang haben zum Schengen-Informationssystem, zu der Fluggastdatenbank, einer EU-Fluggastdatendank?

Neymanns: Ich könnte jetzt, glaube ich, zum dritten oder vierten Mal paraphrasieren, was ich vorhin schon gesagt habe. Das wird bestimmt nicht schöner. Insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen.

Zusatzfrage: Frau Fietz, können Sie uns sagen, welche Sicherheitsaspekte der Kanzlerin bei Großbritannien wichtig sind?

SRSin Fietz: Es geht grundsätzlich darum, nach einem Brexit die Sicherheitslage für die Bevölkerung in der EU nicht zu verschlechtern.

Zusatzfrage : In welchen Bereichen?

SRSin Fietz: Das betrifft alle Bereiche, und die Verhandlungen dazu werden noch geführt werden müssen.

Frage: Herr Breul, Sie haben es ja eben als einen vollkommen normalen Zustand beschrieben; tagtäglich werden solche Briefe geschrieben. Dürfen oder müssen wir dann davon ausgehen, dass Briefe, in denen immerhin die deutsche Vertretung in Brüssel schriftlich einem Bundesminister widerspricht oder schriftlich analysiert, dass dessen Haltung der Linie der Bundesregierung nicht entspricht, tagtäglich geübte Praxis sind?

Breul: Nein, da haben Sie mich missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass solche Briefe tagtäglich geschrieben werden. Ich habe gesagt, dass tagtäglich Briefe geschrieben werden.

Zusatzfrage: Solche Briefe sind dann doch eher die Ausnahme? Die gibt es sonst nie, oder?

Breul: Dazu liegt mir keine Statistik vor.

Frage: Auch wenn Sie jetzt die Vorschläge nicht kommentieren wollten, habe ich grundsätzlich die Frage: Wenn man die EU-Regel zu Waren akzeptiert, aber gleichzeitig keine Grenzkontrollen will und Freihandelsabkommen abschließt, ist das "Cherry-Picking"?

SRSin Fietz: Bitte sehen Sie mir nach, dass ich an dieser Stelle nicht einzelne Maßnahmen kommentiere. Wie gesagt, die Bundesregierung wird sich mit den britischen Vorschlägen noch mal auseinandersetzen. Dann wird das alles bewertet, und die Vorschläge werden im Allgemeinen Rat am 20.07. insgesamt beraten.

Frage: Ist es denn gängige Praxis, dass Ministerinnen und Minister ihre Sorge in einem solchen nicht abgestimmten Brief an die EU-Kommission äußern?

Breul: Ich kann nur sagen: Es ist nicht unüblich, dass Bundesminister sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit an ihren Counterpart in Brüssel wenden.

Zusatzfrage: Inwiefern findet da eine Absprache statt, zum Beispiel mit der Bundeskanzlerin?

Breul: Das kann ich Ihnen im Einzelnen nicht sagen. Es liegt auch immer in der Natur des Briefes. Es gibt bestimmt Sachverhalte, bei denen mehrere Ressorts betroffen sind. Es gibt Sachverhalte, bei denen die ganze Bundesregierung betroffen ist. Es gibt wahrscheinlich auch Sachverhalte, die in die Zuständigkeit des betreffenden Ressorts fallen. Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Zusatzfrage: Ich versuche zu verstehen, ob dieser Brief von Horst Seehofer ein besonderer Vorgang war oder ob das eigentlich gängige Praxis ist.

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen, wie der Kollege aus dem Auswärtigen Amt, da leider auch keine Statistik vorlegen und kann auch nicht nachvollziehen, inwieweit andere Minister oder Ministerinnen sich direkt an die EU-Kommission wenden.

Ich kann Ihnen nur noch mal versichern, dass die Intention dieses Briefes sich voll und ganz mit der Linie der Bundesregierung deckt, die Sicherheitslage der Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Brexit zu gewährleisten.

Frage: Wenn wir mit dem Brexit durch sind, würde ich ein neues Thema aufmachen.

Vorsitzender Feldhoff: Nein, wir sind mit dem Brexit nicht durch. Sie hatten sich so wild gemeldet, dass Sie zum Brexit etwas fragen wollen. Deswegen dachte ich, jetzt sind Sie dran.

Zusatz: Dann stelle ich jetzt die Frage.

Vorsitzender Feldhoff: Dann sind Sie jetzt nicht dran.

Zusatz: Doch! Dann stelle ich noch mal eine Brexit-Frage, und zwar nur, um es klar zu bekommen.

Vorsitzender Feldhoff: Entschuldigung, das ist hier kein Wunschkonzert. Noch habe ich hier die Sitzungsleitung. Wenn Sie das gerne machen wollen, können Sie sich zur Wahl stellen.

Aber ganz ehrlich: Das finde ich den Kollegen gegenüber nicht ganz fair.

Zusatz: Ich wollte jetzt eine Brexit-Frage stellen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann stellen Sie jetzt bitte eine Brexit-Frage.

Zusatz: Eben, habe ich doch gerade gesagt.

Vorsitzender Feldhoff: Nachdem Sie zuerst gesagt haben, Sie wollten gar keine Brexit-Frage stellen.

Zusatz: Ja, dann habe ich gesagt: Gut, dann stelle ich jetzt noch eine Brexit-Frage. - Wo ist das Problem?

Vorsitzender Feldhoff: Weil Sie eigentlich sonst nicht dran wären.

Zusatzfrage: Nur um es klar zu bekommen, weil die Aussagen unterschiedlich sind und weil Sie es gerade angedeutet haben, Frau Fietz: Stellt der Brief des Bundesinnenministers an die EU-Kommission die Meinung der Bundesregierung dar? Ja oder nein?

SRSin Fietz: Ich glaube, wir haben die Meinung der Bundesregierung jetzt hier wiederholt dargestellt: dass es darum geht, die Leitlinien zu verfolgen und dann im Ganzen zu entscheiden. Das ist die Linie der Bundesregierung.

Frage: Frau Fietz, es gehört ja zum Geschäftsgang der Bundesregierung, dass solche Briefe auch dem Kanzleramt mitgeteilt werden. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass das Kanzleramt dazu nichts gesagt hat und dass das Kanzleramt dann auch nicht verhindert hat, dass eine andere Behörde etwas Distanzierendes hinsichtlich eines eigenen Kabinettsmitglieds in Brüssel mitteilt?

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen dazu jetzt wirklich nicht noch mehr als das sagen, was wir hier zu diesem Thema schon kundgetan haben.

Zusatzfrage: Entschuldigung, ich wollte wissen, warum das Kanzleramt, das informiert war, angesichts des Briefs nichts unternommen hat und weshalb dann eine untergeordnete EU-Behörde aus Deutschland etwas unternommen hat. Können Sie mir die Logik dieses Regierungshandelns erklären?

SRSin Fietz: Ich kann dem, was ich jetzt gesagt habe, nichts hinzufügen.

Zusatz: Aber Sie könnten mir erklären, wieso das Kanzleramt nichts unternommen hat!

SRSin Fietz: Wie gesagt: Ich kann nicht mehr als das sagen, was ich dazu gesagt habe.

Zusatzfrage: Wissen Sie es nicht oder wollen Sie es nicht sagen?

SRSin Fietz: Ich kann es jetzt immer wieder wiederholen: Wir haben hier die Linie der Bundesregierung dargestellt und den Gang des Verfahrens skizziert. Das ist das, was ich Ihnen heute dazu sagen kann.

Frage: Hat jemand aus dem Kanzleramt - sei es die Bundeskanzlerin, sei es möglicherweise ihr Abteilungsleiter Außenpolitik oder sei es jemand anderes - in der Sache einmal einen Hinweis an den Innenminister gegeben oder das Gespräch gesucht, oder ist das zwischen den beiden Häusern sozusagen nirgends erörtert worden?

SRSin Fietz: Die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister sind in regelmäßigem Austausch und haben auch über dieses Thema miteinander gesprochen. Sie sind sich einig in der Zielsetzung, dass sich die Sicherheitslage für die Bevölkerung nach dem Brexit nicht verschlechtern darf.

Zusatzfrage: Was heißt "über dieses Thema"? Geht es um den Brief?

SRSin Fietz: Es geht insgesamt um den gesamten Komplex der Sicherheitslage und des Brexit.

Zusatzfrage: Inklusive Brief?

SRSin Fietz: Ich würde sagen: Die Bundeskanzlerin und der Innenminister haben heute diesbezüglich auch noch einmal miteinander telefoniert, und - - -

Zuruf: Heute!

SRSin Fietz: Dabei ist wirklich zum Ausdruck gekommen, dass sie sich in der Intention einig sind, dass sich die Sicherheitslage nicht verschlechtern darf.

Frage: Herr Breul und vielleicht auch Frau Fietz, ohne nach einer Statistik zu fragen, die Sie ja nicht vorliegen haben: Ist der Bundesregierung auch nur ein einziger weiterer Fall bekannt, in dem über den nachgeordneten Weg Brüssel eine untergeordnete Behörde eine einseitige Positionierung des Bundesinnenministeriums unabgesprochen kritisiert hat?

Breul: Die Bewertung des Vorgangs, die Sie gerade vorgenommen haben, möchte ich mir nicht zu eigen machen.

Dann möchte ich dazu noch sagen: Wir führen darüber, wie gesagt, keine Statistik. Ich kann Ihnen darauf jetzt beim besten Willen keine befriedigende Antwort geben.

Zusatzfrage: Frau Fietz?

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen dazu auch keine Zahlen oder Sonstiges nennen. Das dürfen Sie aber auch gerne darauf zurückführen, dass ich dieses Amt erst seit April bekleide.

Zusatz: Die Bewertung resultiert natürlich daraus, dass, wenn der Leiter der entsprechenden Abteilung in Brüssel betont, dass dieses Schreiben kein abgestimmtes sei, wir alle wissen, was das zu bedeuten hat. Wenn gesagt wird "Das ist nicht abgestimmt", dann ist das eine Kritik. Da muss ich gar nichts hineingeheimnissen, sondern das ist der Sprachgebrauch und die Bedeutung. Wenn das schon einmal vorgekommen sein sollte, dann müsste Ihnen das ja eigentlich bekannt sein.

Breul: Wie gesagt: Ich weiß nicht - - - Jetzt haben Sie schon wieder eine Bewertung vorgenommen, nämlich dass es sich bei diesem Schreiben um eine Kritik handeln soll. Man kann auch andere Bewertungen vornehmen.

Wichtig ist doch, was die Linie der Bundesregierung ist, und das haben wir hier im dreistimmigen Chor vorgetragen. Entscheidend sind die Leitlinien des Europäischen Rates, und an dieser Position hat sich in der letzten Woche nichts verändert.

Frage: Grundsätzliche Frage: Wer bestimmt denn letztendlich die Linie der Bundesregierung in dieser Frage? Ist es der Leiter der politischen Abteilung in Brüssel, ist es das Auswärtige Amt, oder ist es das Kanzleramt?

Frau Fietz, aus Ihrem Hinweis, dass die beiden heute auch über dieses Thema gesprochen haben, würde ich schließen, dass sie an dem Thema des Briefs nicht vorbei gekommen sind.

SRSin Fietz: Die Tatsache, dass sie heute miteinander gesprochen haben, hat mit Blick auf dieses Thema jetzt nicht irgendeine besondere Relevanz, sondern war eigentlich nur als Hinweis darauf an Sie gedacht, dass die Kanzlerin und der Bundesinnenminister in regelmäßigem Austausch stehen und dass sie sich auch in diesem Telefonat darüber einig waren, dass es vor allen Dingen darum geht, die Sicherheitsstandards zu wahren.

Breul: Ich glaube, wer die Richtlinien bestimmt, steht im Grundgesetz.

Frage: Herr Breul, zum Normandie-Format: Ich möchte ein bisschen mehr darüber wissen, wie die Gespräche zurzeit laufen und ob sie überhaupt laufen. Ich weiß, dass die Gespräche nach dem Treffen in Berlin Anfang Juli jetzt eigentlich auf der Ebene der Politischen Direktoren weiterlaufen sollten. Ist es so? Wenn nicht, erzählen Sie ein bisschen darüber, was zurzeit passiert.

Breul: Das kann ich knapp halten, weil die Diskussion im Moment auf Expertenebene läuft. Wie in so vielen Prozessen gibt es auch im Normandie-Format unterschiedliche Ebenen, die eingeschaltet sind. Es gibt natürlich das Gipfelformat, und es hat das Außenministertreffen gegeben. Es gibt natürlich Beamte, die die Gespräche laufend fortführen und die entsprechend höherrangigen Sitzungen vorbereiten. Diese Gespräche laufen. Ich habe jetzt keine Informationen über eine Terminierung der nächsten Gespräche auf höherer Ebene, die ich mitteilen könnte.

Zusatzfrage: Es gibt jetzt also, wie Sie gesagt haben, keine Ergebnisse. Worüber sprechen die dann?

Breul: Das müsste ich Ihnen vielleicht im Einzelnen noch einmal nachreichen und mich darüber mit unseren zuständigen Experten unterhalten. Dazu habe ich heute von dieser Bank aus keine neuen Informationen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Außenamt. Am Wochenende ist der Zwischenbericht der OPCW zu den vermeintlichen Giftgasangriffen in Duma veröffentlicht worden. Darin ist jetzt erst einmal, Gott sei Dank, keine Rede mehr davon. An dieser Stelle wurde auch in der Bundespressekonferenz davon gesprochen, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriff handelt. Daraufhin haben ja auch die USA, Großbritannien und Frankreich Ziele in Syrien angegriffen. Sollte die Bundesregierung ihre Meinung zu diesem Vorfall jetzt erst einmal revidieren?

Breul: Nein, das kann ich jetzt nicht erkennen. Wie Sie gerade schon richtig gesagt haben, handelt es sich um einen Zwischenbericht der OVCW zum mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen in Duma, der Dutzende Opfer forderte und Hunderte Frauen, Männer und Kinder verletzte. Der Zwischenbericht hat bestätigt, dass in den vor Ort genommenen Proben Spuren von chlorhaltigen Chemikalien enthalten waren. Die Ermittlungen dauern an. Ich denke, wir sollten jetzt, bevor wir Schlussfolgerungen ziehen, diesen Abschlussbericht der OVCW abwarten.

Zusatzfrage: Aber bevor es diesen Bericht überhaupt gab, hat die Regierung ja auch schon Schlussfolgerungen gezogen. Wäre es nicht besser gewesen, sich zu einem früheren Zeitpunkt Zurückhaltung aufzuerlegen?

Breul: Ich glaube, darüber haben wir uns hier schon mehrfach unterhalten. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVI zu dem Mobilfunkgipfel am Donnerstag. Können Sie inzwischen schon ein bisschen mehr über die Teilnehmer und darüber sagen, welche Erkenntnisse Sie sich von diesem Treffen erhoffen?

Friedrich: Grundsätzlich kann ich Ihnen das sagen, was auch schon bekannt ist, nämlich dass sich der Minister mit den Ländern beziehungsweise den Telekommunikationsanbietern treffen möchte, um eben darüber zu diskutieren, was man im Bereich der Mobilfunkversorgung machen kann, um die Entwicklung voranzubringen. Mehr Details kann ich Ihnen im Moment leider nicht nennen. Das obliegt auch dem Gipfel.

Frage : Frau Fietz, die Bundeskanzlerin hat vor einigen Jahren hinsichtlich des NSU-Falls versprochen, alles zu tun, um die Morde aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Jetzt soll am Mittwoch ein Urteil erfolgen. Es laufen auch noch ein paar Untersuchungsausschüsse. Ist die Bundesregierung mit der bisherigen Arbeit der Behörden, wozu bekanntlich das großflächige Schreddern von Unterlagen gehört, zufrieden?

SRSin Fietz: Dafür gilt die Regelung, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht äußern.

Zusatzfrage: Sie brauchen sich ja nicht zu dem Gerichtsverfahren zu äußern, aber zu dem, was die Bundesregierung gesagt hat. Zu der Aufarbeitung der Morde durch die Behörden können Sie sich doch sicherlich äußern.

SRSin Fietz: Ich bitte um Nachsicht. Ich habe im Moment keine Sprachregelung für Sie.

Frage: Es geht um die 300 Millionen Euro, die der iranische Staat in Deutschland abheben und in bar nach Teheran fliegen möchte. Dazu habe ich mehrere Fragen.

Erstens habe ich eine rein technische Frage an das Bundesfinanzministerium: Wo liegt das Geld? Liegt das bei der Europäisch-Iranischen Handelsbank oder bei der Bundesbank? Ist so ein Verfahren, dass solche großen Geldmengen ausgeflogen werden, üblich?

Die zweite Frage zu dem Fall lautet: Gibt es eine Übersicht über iranisches Staatsvermögen oder staatsnahes Vermögen, das in Deutschland existiert? Ist ein Trend erkennbar, dass dieses Vermögen abgezogen wird?

Schwamberger: Zu Ihrer ersten Frage: Sie beziehen sich ja auf entsprechende Meldungen darüber, dass eine iranische oder eine inländische Handelsbank, die mit der Abwicklung von Zahlungsströmen aus dem und in den Iran betraut ist, entsprechende Vorbereitungen für die von Ihnen genannte Transaktion aufgenommen hat. Dieses Geld liegt auf Konten der von Ihnen angesprochenen Europäisch-Iranischen Handelsbank.

Zu den Vermögenswerten und Abflüssen kann ich Ihnen hier jetzt keine Statistik oder besondere Zahlen zur Verfügung stellen. Das ist uns nicht bekannt.

Zusatzfrage TIEDE: Ist so ein Verfahren aber üblich, dass staatsnahe Banken dermaßen große Geldbeträge in bar ausfliegen?

Schwamberger: Auf jeden Fall gibt es eine klare Linie. Wenn solche großen Transaktionen in Länder anstehen, die mit Blick auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung mit besonderen Risiken behaftet sind, gibt es klare Prüfverfahren seitens der BaFin und seitens der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die auch unter dem Namen FIU bekannt ist. Diese Prüfungen laufen jetzt entsprechend der ganz klaren Vorgaben auch ab.

Zusatzfrage: Welche Regierungsstellen sind denn darin involviert?

Schwamberger: Das sind die BaFin und die FIU.

Frage: Ich habe auch noch eine Frage dazu. Gab es denn in der Vergangenheit schon einmal ähnliche Anfragen danach, solches Bargeld zu transferieren? Ist dies also das erste Mal?

Sieht die Bundesregierung - das geht vielleicht auch an andere Ministerien - keinerlei Probleme in einem solchen Geldtransfer?

Schwamberger: Nach meiner Information ist das in dieser Form das erste Mal.

Breul: Die Prüfung läuft ja noch, aber natürlich ist klar, dass Teil der Prüfung der Bundesregierung auch ist, ob möglicherweise Verletzungen gegen ein Sanktionsregime etc. vorliegen. Insofern wird das natürlich geprüft.

Frage: Die Begründung, die die Iraner angeben, ist ja unter anderem, dass man Reisende mit Bargeld ausstatten möchte, die keinen Zugang zu Kreditkarten haben. Das sind ja klassischerweise Personen, die dem Sanktionsregime unterliegen. Die haben keinen Zugang zu Kreditkarten und müssen also dann mit Bargeld ausgerüstet werden. Der Iran ist der Finanzierung der Hisbollah und anderer Terrormilizen weiterhin nicht nur verdächtigt, sondern auch überführt. Sehen die Bundesregierung, das Innenministerium, das Außenministerium oder das Bundeskanzleramt irgendein Problem darin, wenn solche Bargeldbeträge, die normalerweise für solche Personenkreise verwendet werden, aus Deutschland ausgeflogen werden sollen?

SRSin Fietz: Ich kann dazu nur sagen, dass ja derzeit die Prüfung läuft und die Bundesregierung davon ausgeht, dass diese Prüfung alles nach Recht und Gesetz checkt und prüft. Darüber hinaus kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.

Schwamberger: Es ist ja völlig klar: Sollten sich im Rahmen einer Prüfung konkrete Verdachtsmomente ergeben, dann ist das Ergebnis einer Prüfung, dass das sozusagen nicht erfolgen kann. Aber diese Prüfung läuft und ist abzuwarten.

Neymanns: Ich habe nicht Neues zu ergänzen. Ich stimme also zu.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI und an das Entwicklungsministerium. Es geht um die Vorstellung des Masterplans Migration, der morgen vorgestellt werden soll. Das war immer als gemeinsamer Termin des Innenministers und des Entwicklungsministers angekündigt. Daher stelle ich die Frage: Warum macht das Herr Seehofer morgen alleine?

An das BMZ: Hat das irgendwelche inhaltlichen Konsequenzen für den Masterplan? Ist das BMZ in letzter Sekunde ausgestiegen, oder steht der Minister noch vollumfänglich hinter diesem Masterplan?

Berger: Der Termin war als eine Veranstaltung des Bundesinnenministeriums angekündigt. So wird er jetzt auch durchgeführt. Im Übrigen hat sich Entwicklungsminister Müller in verschiedenen Interviews mehrfach zustimmend zum Masterplan geäußert und insbesondere auf die Dimension für die Herkunftsländer verwiesen. An dieser Einschätzung hat sich natürlich nichts geändert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Neymanns: Und ich habe dem, was der Kollege des BMZ gesagt hat, auch nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Kennt Minister Müller den Masterplan in der letztgültigen Form? Im Zuge der Diskussion um den Masterplan war ja auch oft Thema, wer ihn kennt und wer nicht.

Berger: Herr Müller hat sich als Entwicklungsminister zu diesem Masterplan, in der Version, die er gekannt hat, geäußert und hat es auch bewertet. Insofern kann ich dem nichts hinzufügen.

Frage: Herr Neymanns, Sie sagten am 8. Juni, dass Herr Seehofer und Herr Müller den Masterplan vorstellen würden. Was hat sich geändert?

Neymanns: Der Kollege aus dem BMZ hat es ja dargestellt. Dem habe ich nichts Neues hinzuzufügen. Die ursprüngliche Planung war in der Tat, dass die beiden es zusammen vorstellen. Jetzt hat sich das geändert, und zwar genau so wie der Kollege aus dem BMZ es dargestellt hat. Mehr habe ich dazu leider nicht.

Zusatzfrage: Warum wurde schon wieder die BPK-Veranstaltung morgen verlegt? Warum konnte man das nicht an zwei verschiedenen Terminen machen? Warum muss es morgen um 10 Uhr sein?

Neymanns: Dass der Masterplan eine gewisse Aufmerksamkeit verursacht hat, ist, denke ich, hier im Raum hinlänglich bekannt.

Zusatz: Man hätte es auch um 14 Uhr machen können. Dann hätte man zwei Sachen.

Neymanns: Der Minister sitzt nicht nur da und wartet, bis er Pressetermine machen kann, - -

Zusatz : Nicht?

Neymanns: - sondern er hat auch darüber hinaus einen dichten Zeitplan. Insofern war ursprünglich in der Tat einmal die Planung, den Verfassungsschutzbericht morgen vorzustellen. Aber in Abwägung und auch mit Blick auf das große Interesse, das der Masterplan hervorgerufen hat, hat man sich entschieden, den Masterplan morgen vorzustellen, und den Verfassungsschutzbericht sicherlich in Kürze auch vorzustellen. Einen konkreten Termin dafür gibt es noch nicht.

Zusatzfrage : Hier?

Neymanns: Das weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich würde aber davon ausgehen. Aber ich kenne die konkrete Planung einfach nicht. Es hängt auch davon ab, ob zu dem Termin in der BPK Platz ist usw.

Vorsitzender Feldhoff: Wir würden uns freuen, den Minister und den Verfassungsschutzpräsidenten in Bälde hier begrüßen zu dürfen.

Frage: Ich muss es noch einmal probieren, Herr Berger. Hat es terminliche Gründe, dass der Entwicklungsminister morgen nicht teilnehmen muss, oder ist damit, dass er ihn nicht gemeinsam mit dem Bundesinnenminister der Presse präsentiert, tatsächlich eine inhaltliche Distanzierung verbunden?

An das Innenministerium: Was steckt hinter der Entscheidung, ihn nicht in der Bundespressekonferenz vorzustellen, wie es ursprünglich geplant war?

Berger: Ich habe eigentlich schon alles dazu gesagt. Ich kann noch einmal auf die Äußerung des Entwicklungsministers verweisen. Da werden Sie sehen, dass natürlich keine Distanzierung vom Masterplan vorliegt. Der Minister sagte in einem Interview am 5. Juli in der "WELT":

"Ich unterstütze den Masterplan, er ist ein hervorragendes Gesamtkonzept."

Weiter unten:

"Es ist völlig richtig, dass der Masterplan dort ansetzt, wo Flucht und Migration beginnen."

Mehr kann ich zu dem Thema nicht sagen.

Neymanns: Ich kenne tatsächlich keine konkreten Gründe. Ich weiß nicht, ob es terminliche Gründe waren, dass beispielsweise der Verfassungsschutzbericht eine Stunde vorgestellt werden sollte. Für die Vorstellung des Masterplans morgen sind jetzt zwei Stunden angedacht. Ob es Vortermine oder Anschlusstermine gibt, die der Minister schnell wahrnehmen muss, weiß ich nicht. Klar ist auf jeden Fall, dass das morgen um 10 Uhr bei uns im Haus stattfindet.

Frage: Zu den Regierungskonsultationen mit China heute: Wir haben an dieser Stelle schon häufiger darüber diskutiert, welche Hoffnungen sich die Bundesregierung bezüglich der wirtschaftlichen und der Handelsbeziehungen macht. Gerade wenn man auf die Auseinandersetzung mit den Amerikanern schaut, könnte man hoffen, dass China als Kompensation da ist.

SRSin Fietz: Da die Gespräche jetzt laufen, würde ich Sie auf die Pressekonferenz heute Nachmittag verweisen. Da können Sie dann die Fragen stellen, welche Erwartungen man hatte und inwiefern der Erwartungen erfüllt wurden.

Zusatzfrage: Aber zumindest eine grobe Linie können Sie uns ja vielleicht skizzieren. Ich schaue mir die Pressekonferenz dann auch gern noch an.

SRSin Fietz: Einige zwischenstaatliche Vereinbarungen und Unternehmensvereinbarungen werden unterzeichnet. Diese werden im Nachgang veröffentlicht. An Wirtschaftsthemen wird natürlich ein breites Themenspektrum angeboten, von internationalen Handelsthemen bis zu Themen der bilateralen Kooperation. Dann bleibt es dabei: Weiter kann ich diesen Gesprächen nicht vorgreifen.

Frage: Frau Fietz, Herr Breul, wenn die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Kofler, sagt: "In Bezug auf bürgerliche und politische Rechte hat sich die Lage in China in den letzten Jahren deutlich verschärft", äußert sie sich dann für die Bundesregierung?

Sehen Frau Merkel und Herr Maas das genauso?

SRSin Fietz: Die Bundesregierung insgesamt hat immer wieder betont, dass es auf die Wahrung der Menschenrechte ankommt. Sie hat das in ihren Gesprächen immer wieder betont. Von daher sehe ich in den Äußerungen der Menschenrechtsbeauftragten keine Besonderheit.

Zusatzfrage: Sie machen gerade einen Wertebezug auf. Ich mache hier einen Entwicklungsbezug auf, den Frau Kofler auch aufmacht. Sehen Sie die Entwicklung genauso wie Frau Kofler, Ihre Menschenrechtsbeauftragte - Herr Breul und Frau Fietz?

SRSin Fietz: Ich denke, Sie können diese Frage nach Möglichkeit auch heute Nachmittag stellen. Da können Sie auch direkt Antworten bekommen.

Breul: Ich kann nur hinzufügen: Frau Kofler ist die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung. Die Sorge, die sie zum Ausdruck gebracht hat, erfüllt auch die Bundesregierung insgesamt, selbstverständlich.

Frage: An die Regierungssprecherin und an das Gesundheitsministerium: Am Wochenende gab es eine Diskussion von Koalitionspolitikern über die Abgabenlast auf Betriebsrenten insbesondere durch Krankenkassenbeiträge. Mich würde, nachdem angekündigt wurde, dass man unter anderem mit Herrn Spahn darüber ins Gespräch kommen will, interessieren, wie die Haltung der Bundesregierung dazu ist, die Vollbelastung mit Krankenkassen- und auch mit Pflegeversicherungsbeiträgen von Betriebsrenten in Richtung einer Halbierung zu verändern?

Berve-Schucht: Danke schön für die Frage. - Im Moment können wir dazu eigentlich nur sagen, dass dazu schon Gespräche laufen. Auch in der Fraktion ist schon darüber gesprochen worden. Die Diskussion läuft. Ich kann Ihnen also nicht von einer Entscheidung berichten.

Zusatzfrage: Heißt das aber, dass die Regierung und der Bundesgesundheitsminister offen für die Diskussion, da womöglich etwas zu verändern, sind?

Berve-Schucht: Wir führen Gespräche, ja.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium: Herr Fähnrich, der Sanitätsdienst der Bundeswehr plant wieder Krankentransporte aus der Ukraine. Bei den vergangenen Transporten gab es den Fall, dass auch Verwundete des rechtsradikalen Bataillons Asow nach Deutschland gebracht wurden. Das ist natürlich ein moralisch sehr heikles Thema. Deswegen will ich nachfragen: Nach welchen Kriterien führt die Bundeswehr in der Ukraine eine Auswahl durch, wer als Verwundeter nach Deutschland geflogen wird und wer nicht?

Fähnrich: Grundsätzlich werden die Patienten nach rein medizinischen Gesichtspunkten für eine Akutbehandlung in Deutschland ausgewählt. Die Bundeswehr leistet in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt die humanitäre Hilfe für die Verwundeten aus den Kriegsgebieten. Das ist seit 2010 in bereits annähernd 200 Fällen erfolgt. Die Verlegung der Patienten erfolgt dann über den strategischen Verwundetenlufttransport. Die Behandlung wird dann in den Bundeswehrkrankenhäusern durchgeführt.

Derzeit befinden sich zwei Patienten aus der Ukraine zur Behandlung im Bundeswehrkrankenhaus in Berlin. Ein weiterer wird für den nächsten Monat angekündigt.

Zusatzfrage: Erfolgt die Auswahl also unter medizinischen Gesichtspunkten und nicht nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Einheit oder Ähnlichem?

Fähnrich: Wie gesagt, sind rein medizinische Gesichtspunkte entscheidend für die Auswahl.

Frage: Eine Frage an das BMI: Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet heute über eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, in der es um das Auslesen von Handydaten von Asylbewerbern geht, mit dem Tenor, dass sie eigentlich sehr wenig aussagekräftig seien.

Können Sie zum einen die Zahlen bestätigen, dass sich in überhaupt nur hundert Fällen Widersprüche ergeben haben, und zum anderen sagen, ob Sie das, auch wenn es nicht den erhofften Erfolg hat, die Handydaten auslesen zu können, trotzdem weiter verfolgen und weiter anwenden wollen?

Neymanns: Die Zahlen habe ich jetzt leider nicht hier. Ich kann Ihnen aber auch gern über den Verteiler die Antwort auf diese schriftliche Frage oder Kleine Anfrage zusenden.

Grundsätzlich ist das Auslesen von Handydaten, das erst vor Kurzem eingeführt wurde, nur eines von vielen Mitteln, um die Identität eines Asylbewerbers zu überprüfen. Wenn keine Dokumente vorliegen, wenn die Sprachidentifizierung mit den Dolmetschern nicht funktioniert hat, dann kann man unter bestimmten Bedingungen eben auch die Daten aus dem Handy auslesen. Aber es ist mitnichten die einzige Möglichkeit, das zu überprüfen, sondern es ist eines von vielen Mitteln, das einen kleinen Baustein in der Identifizierung, wenn sie denn so schwierig ist, des Asylbewerbers oder der Asylbewerberin ermöglicht.

Das ist ja ein Pilotprojekt. Ich sehe jetzt keinen Grund, deswegen von dem Vorgehen abzuweichen. Das muss man gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal evaluieren.

Die Zahlen schicke ich, wie gesagt, gern über den Verteiler RegPK später noch einmal herum.

Frage: Thema Türkei, Erdogan-Vereidigung: Im Anschluss an die Vereidigung gibt es ja eine größere Feier zu Ehren von Herrn Erdogan, an der offenbar auch Ex-Kanzler Schröder als besonderer Gast teilnimmt. Er muss das ja nicht mit der Bundesregierung abstimmen. Aber war die Bundesregierung über diese Reise und die Teilnahme informiert? In welcher Weise ist die Bundesregierung selber bei der Vereidigungsfeier oder der Nachfeier vertreten?

Breul: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass, wie es bei solchen Anlässen, bei Vereidigungen, üblich ist, internationale Staatsgäste eingeladen wurden, so auch die Bundesregierung. Es ist durchaus auch üblich, dass sich die Bundesregierung von ehemaligen Amtsinhabern vertreten lässt, die einen ähnlichen protokollarischen Rang innehatten. So wird an der Veranstaltung heute in Vertretung der Bundesregierung der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder teilnehmen.

Zusatzfrage: Das bedeutet, dass er nicht nur, wie es hieß, als besonders enger und guter Vertrauter Erdogans da ist, sondern dass er die Bundesregierung vertritt. Gibt es, wenn er das tut, eine Absprache über Inhalte, Positionen, die er für die Bundesregierung dort vertritt?

Breul: Ja, Sie haben es richtig verstanden. Bundeskanzler a. D. Schröder vertritt in diesem Fall die Bundesregierung. Heute finden ja keine Regierungskonsultationen oder intensive Gespräche statt, sondern es ist ein protokollarischer Akt. Insofern kann ich zu möglichen Gesprächen am Rande oder so etwas nichts sagen. Aber ich denke, wir können davon ausgehen, dass dem Bundeskanzler a. D. die Position der Bundesregierung bekannt ist.

Zusatzfrage: Werden dann, auch wenn Sie sagen, dass es keine feste Agenda gibt, die jüngsten Berichte, dass wiederum eine Vielzahl türkischer Staatsbeamter entlassen worden ist, ein Thema der Gespräche sein?

Breul: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Wie bewerten Sie denn dieses Dekret, das jetzt ungefähr 18 Staatsbedienstete entlässt?

Breul: Die Meldungen über dieses Dekret sind uns bekannt. In der Tat sollen nach diesen Berichten über 18 Personen im Wege der Notstandsgesetzgebung entlassen sowie - so ist es den Medien zu entnehmen - vier weitere Medien geschlossen werden.

Wichtig ist für uns zunächst einmal, dass bei allem, was passiert, rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden und die Betroffenen auch angehört und entsprechend überprüft werden. Insbesondere mit Blick auf die Medien haben wir darüber hinaus hier schon mehrfach betont, dass der Meinungsfreiheit in der Türkei auch gerade vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der Türkei in der OSZE und dem Europarat ein zentraler Stellenwert zukommt. Solche Meldungen erfüllen uns schon mit Sorge. Wir rufen die Türkei dazu auf, dass es bei diesen Verfahren nach rechtsstaatlichen Kriterien zugeht.

Zusatzfrage: Ich möchte das Bundesverteidigungsministerium fragen, was die Bundeswehr, nachdem Herr Salvini, der italienische Innenminister, angekündigt hat, dass keine Schiffe mit aus Seenot geretteten Migranten mehr italienische Häfen anfahren dürfen, was nicht nur private NGO einschließt, sondern zum Beispiel auch durch die Operation Sophia Gerettete auf Bundeswehrschiffen, jetzt zu tun gedenkt.

Fähnrich: Die Äußerung des italienischen Innenministers haben wir ebenfalls zur Kenntnis genommen. Wir haben aber auch gehört, dass er diese Woche noch im Rahmen der EU diese Position anbringen möchte und diskutieren wird.

Für die Operation Sophia kann ich Ihnen sagen, dass sich gegenüber den letzten Äußerungen, die hier getätigt worden sind, keine Änderungen ergeben haben. Das heißt, die Operationsführung wird weiterhin verantwortlich sein, zusammen mit dem Rettungszentrum in Rom gegebenenfalls Flüchtlinge in die entsprechenden sicheren Häfen zu verbringen.

Zusatzfrage: Herr Neymanns, wie wird der Innenminister bei dem Treffen am Donnerstag auf die Ansage von Herrn Salvini reagieren? Irgendwo müssen die Menschen ja anlegen.

Neymanns: Der Kollege aus dem BMVg hat es richtig gesagt: Ende der Woche ist der JI-Rat, der, wenn ich es richtig im Kopf habe, bereits am Mittwochabend beginnt. Da werden sicherlich auch schon erste Gespräche stattfinden - denen ich, wie Sie sich denken können, jetzt nicht vorgreifen kann. Es sind verschiedene politische Vorschläge im Raum - es gibt Vorschläge aus Italien, es gibt österreichische Vorschläge -, und die werden jetzt im Rahmen des JI-Rats - und am Rande des JI-Rats und im JI-Rat selber - behandelt. Da kann ich nicht vorher Auskunft erteilen oder vorgreifen.

Zusatzfrage: Gibt es einen deutschen Vorschlag?

Neymanns: Ich glaube, in Migrationsfragen mangelt es gerade nicht an Vorschlägen, die wir machen.

Zusatz: Wir reden gerade über die aus Seenot geretteten Menschen.

Neymanns: Der Masterplan enthält selbstverständlich auch Aspekte und Vorschläge internationaler Dimension. Der Bundesinnenminister wird da mit einem reichen Besteck an Instrumenten und Vorschlägen anreisen. Dem kann ich jetzt aber nicht vorgreifen.

Frage: Lernfrage an Herrn Fähnrich: Herr Salvini hat offenbar gesagt, dass Flüchtlinge, egal auf welchen Schiffen sie ankommen, in italienischen Häfen nicht mehr angelandet werden dürfen. Ist das rechtlich zulässig oder haben Nato-Schiffe sozusagen einen besonderen Status? Könnte die italienische Regierung einfach sagen "Ihr seid zwar ein Nato-Schiff, aber ihr dürft jetzt mit den Flüchtlingen an Bord den Hafen nicht anlaufen"?

Fähnrich: Unsere Schiffe sind ja eingebunden in die europäische Operation Sophia als Teil dieses Verbandes, und für alle Schiffe, die sich auf den Seewegen befinden, ist die Rettung von in Seenot geratenen Menschen Pflicht - und zwar eine Seemannspflicht. Dann geht es eben darum, diese Menschen an einen sicheren Ort zu bringen. Diese Koordination läuft dann über die entsprechende Leitstelle, und das ist für die Operation Sophia die in Rom.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Die spannende Frage ist ja: Darf die italienische Regierung sagen "Wir verbieten diesen Schiffen, die im Rahmen dieser Operation mit Leitstelle in Rom operieren, italienische Häfen anzulaufen"? Ist das rechtlich zulässig?

Fähnrich: Ich würde sagen, wir sollten erst abwarten, was am Donnerstag bei der Innenministerkonferenz herauskommt und welche Ergebnisse dort gebracht werden, wenn es darum geht, Menschen in Not zu helfen.

Frage: Herr Neymanns, das Referat Qualitätssicherung im BAMF befasst sich ja mit der Statistik, welche Außenstellen und Ankunftszentren wie viele Anträge bearbeitet haben. Können Sie mir sagen - das können Sie mir auch nachreichen -, bei welchen Außenstellen es da signifikante Abweichungen in 2016/17 gibt?

Neymanns: Das habe ich, wie Sie schon richtig vermutet haben, nicht ad hoc dabei. Ich kann einmal schauen, was ich dazu finden kann, aber das müsste ich logischerweise nachreichen.

Zusatzfrage: Für 2016/17 gab es für die BAMF-Mitarbeiter eine grobe Orientierungszahl hinsichtlich des Bearbeitens der Anträge von vier Anhörungen pro Tag beziehungsweise 20 pro Woche, die dann später auf zwei Anhörungen beziehungsweise drei Bescheide pro Entscheider und Tag zurückgenommen wurde. Welche Gründe hatte diese Veränderung?

Neymanns: Solche historischen Fragen kann ich hier, ehrlich gesagt, aus dem Ärmel nicht reproduzieren.

Zusatz: Das ist noch nicht so lange her.

Neymanns: Nein, aber trotzdem. Sie haben ja sehr detaillierte Fragen, und wenn ich die jetzt hier mitschreibe, dann schreibe ich die vielleicht falsch auf. Wenn Sie eine Mail mit den detaillierten Fragen an die Pressestelle schreiben würden - presse@bmi.bund.de -, dann kommt die da sicher an und wird auch sicher bearbeitet. Bevor ich jetzt hier Notizen mache und Sie noch zwei weitere Fragen entwickeln - -

Zusatz: So viele habe ich gar nicht.

Neymanns: Ich will es nicht abbügeln, aber ich glaube, das ist das saubere Verfahren.

Vorsitzender Feldhoff: Sehr hilfreicher Hinweis. Gibt es weitere Kollegen, die zu diesem Thema Fragen haben? Ansonsten könnten Sie das vielleicht bilateral klären, das wäre super.

Zusatz: Na klar.

Vorsitzender Feldhoff: Danke schön.

Frage: An das BMU zu der Veröffentlichung der Reaktorsicherheitskommission betreffend die Sicherheit der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3: In dieser Studie ist ja die Rede davon, dass die beiden Reaktoren sicher seien. Können Sie sagen, ob das eine abschließende Bewertung ist und inwiefern die Kommission die Möglichkeit hatte, die Antworten der belgischen Atomaufsichtsbehörde nachzuvollziehen beziehungsweise vielleicht auch selber nachzuprüfen?

Haufe: Sie sprechen jetzt eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission an. Die Reaktorsicherheitskommission wird diese Stellungnahme heute auf ihrer Webseite veröffentlichen - ich glaube, sie müsste es auch schon getan haben. Wir werden dazu auch noch Stellung beziehen beziehungsweise ich tue das jetzt auch schon:

Es ging ja damals darum, dass insbesondere bei zwei belgischen Kraftwerken, nämlich bei Doel 3 und Tihange 2, Risse im Reaktordruckbehälter festgestellt worden sind. Es ging uns um die Frage, inwieweit diese Risse dazu führen könnten, dass zum Beispiel radioaktive Strahlung austritt beziehungsweise der Austritt von radioaktiver Strahlung erleichtert wird. Wir haben den belgischen Sicherheitsbehörden, den Aufsichtsbehörden für die Atomkraftwerke, eine Reihe von Fragen gestellt. Diese sind auch sehr umfangreich beantwortet worden. Wir können heute einschätzen, dass die Risse die Sicherheit dieser Meiler nicht beeinträchtigen. Das ist für uns eine entscheidende Erkenntnis, und ich denke, die Kommission wird das in ihrer Stellungnahme auch noch einmal deutlicher erläutern.

Trotz dieser neuen Erkenntnisse bleibt unsere Haltung aber dieselbe. Für uns ist klar: Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, das haben die Reaktorkatastrophen in Tschernobyl und in Fukushima, die wir alle gut kennen, eindeutig gezeigt. Atomenergie trägt immer ein Restrisiko, insbesondere wenn es um alte Atomanlagen geht - und hier sprechen wir über alte Atomanlagen. Deswegen wirbt die Bundesumweltministerin weiterhin für den Atomausstieg, für das Abschalten der Anlagen, insbesondere in unseren Nachbarstaaten. Die Verlängerung von Laufzeiten hält sie für den falschen Weg, und das hat sie bei dem deutschsprachigen Umweltministertreffen in Luxemburg sowie auch gegenüber der belgischen Regierung bei einem Treffen im Mai mit dem zuständigen Innenminister Belgiens deutlich gemacht. Sie nimmt daher die belgische Regierung beim Wort, die ja einen Atomausstieg bis 2025 angekündigt hat. Das heißt, dass Tihange 2 2023 und Doel 3 2022 abgeschaltet werden sollen.

Montag, 9. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-09-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2018

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