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PRESSEKONFERENZ/1640: Regierungspressekonferenz vom 26. März 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 26. März 2018
Regierungspressekonferenz vom 26. März 2018

Themen: Brandkatastrophe in Kemerovo, Antrittsbesuch des Bundesaußenministers bei den Vereinten Nationen, Verhaftung von Carles Puigdemont in Deutschland, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung vollziehbar bestehender Ausreisepflichten, US-Einfuhrzölle auf Aluminium und Stahl, Zustand der Bundeswehr, geplanter Aufbau neuer Strukturen im BMI, Giftgasanschlag auf den Ex-Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien, Berufung eines Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und gegen Antisemitismus, Vorschlag des IWF zur Einrichtung eines europäischen Finanzstabilisierungsfonds zur Reaktion auf Konjunktureinbrüche, Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts, Militäroffensive der Türkei in Syrien

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Dimroth (BMI), Krüger (BMJV), Jornitz (BMWi), Henjes (BMVg), Blankenheim (BMF)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich möchte im Namen der Bundeskanzlerin einige Worte zu der Brandkatastrophe in Sibirien, in Kemerovo, sagen. Es ist wohl leider die folgenschwerste Brandkatastrophe in Russland seit Jahren. Die Bundeskanzlerin ist erschüttert von den Bildern und Berichten. So viele Menschen haben dort ihr Leben verloren. Unter den Opfern sind wohl auch zahlreiche Kinder. Die Bundeskanzlerin teilt den Schmerz der Menschen in Kemerovo und spricht ihnen ihre tief empfundene Anteilnahme aus.

Breul: Ich habe eine Reiseankündigung zu machen. Außenminister Maas wird morgen zu seinem Antrittsbesuch bei den Vereinten Nationen nach New York reisen. Er wird dort im VN-Sicherheitsrat an einer offenen Debatte zum Thema "peacekeeping" teilnehmen und das deutsche VN-Engagement vorstellen. Geplant sind auch Gespräche mit dem UN-Generalsekretär Guterres und dem Präsidenten der UN-Generalversammlung, Herrn Lajcák.

Deutschland bewirbt sich, wie Sie wissen, für 2019/2020 zum sechsten Mal darum, ein nicht ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrats zu sein. Außenminister Maas wird daher auch in bilateralen Gesprächen und Treffen am Rande der Sicherheitsratsdebatte für unsere Kandidatur werben. Der frühe Besuch von Außenminister Maas in New York unterstreicht die deutsche Bereitschaft, in den Vereinten Nationen Verantwortung zu übernehmen und so die regelbasierte internationale Ordnung zu stärken.

Frage : Herr Breul, vielleicht kam das während der Reise nach Israel auf: Es hat ja verschiedentliche Berichte gegeben, wonach es eine Art Abkommen mit den Europäern darüber gebe, dass Israel 2018 mit den Stimmen der Europäer einen Sitz im Sicherheitsrat bekommen werde. Soweit ich verstanden habe, weiß man davon in Deutschland nichts. Ist das Teil der Gespräche in Israel gewesen? Was können Sie zu dem angeblichen Abkommen sagen?

Breul: Zu den Gesprächen in Israel kann ich nichts sagen, weil die noch laufen. Herr Maas ist heute den ganzen Tag dort beziehungsweise ist jetzt gerade in den palästinensischen Gebieten und wird am Nachmittag Herrn Netanjahu treffen.

Zu diesen Gerüchten kann ich Ihnen auch nichts sagen - außer der Tatsache, dass uns von keinem Abkommen bekannt ist.

Deutschland kandidierte seit der Wiedervereinigung im Zyklus von acht Jahren. Zuletzt waren wir Mitglied im Jahr 2011/2012. Im Anschluss an die Mitgliedschaft - so ist es im VN-Rahmen üblich - haben wir bekannt gegeben, dass wir wieder kandidieren würden, und zwar acht Jahre später, also für den jetzt gerade genannten Zeitraum 2019/2020. Das ist also seit dem Jahr 2013 bekannt, und an dieser Kandidatur halten wir natürlich fest.

Frage : Ich würde gerne zum einen wissen, ob Herrn Puigdemont die Möglichkeit eines Asylantrags in Deutschland grundsätzlich offensteht.

Zum Zweiten würde ich gerne wissen, ob die Bundesregierung eine Erklärung dafür hat, dass Herr Puigdemont nicht vorher schon in anderen europäischen Ländern festgenommen worden ist. Ein Europäischer Haftbefehl erstreckt sich nämlich doch zum Beispiel auch auf Dänemark.

Dimroth: Zur ersten Frage: Die kann ich ganz schlank mit Ja beantworten. Selbstverständlich steht es jedermann frei, sich unter Berufung auf entsprechende Schutzgründe mit einem Asylgesuch an die zuständigen Behörden zu wenden. Das besagt selbstverständlich nichts über einen potenziellen Ausgang. Das besagt auch nichts darüber, dass ich Kenntnis davon hätte, dass das geplant oder in Aussicht genommen worden ist. Aber ganz abstrakt ist diese Frage mit Ja zu beantworten. Die Möglichkeit, sich hier auf die entsprechenden Schutzgründe zu berufen, eröffnet sich grundsätzlich jedem.

Die zweite Frage, warum andere etwas nicht getan haben, ist für mich natürlich beinahe gar nicht zu beantworten. Wie sollte ich das tun? Man müsste gegebenenfalls bei den zuständigen Kollegen in den jeweiligen Staaten zu erfragen versuchen, die Sie jetzt gerade in Ihrer Frage angesprochen haben, in diesem Fall also die dänischen Kollegen, ob und inwieweit dort entsprechende Erkenntnisse über einen aktuellen Aufenthalt vorlagen, der dann möglicherweise eben auch zu einer Verhaftung hätte führen können. Das weiß ich nicht. Das kann ich Ihnen in Ermangelung von Kenntnis nicht sagen, und an Spekulationen würde ich mich sehr ungern beteiligen.

Zusatz : Ich habe das auch nur gefragt, weil ich wissen wollte, ob es grundsätzlich irgendwelche Gründe gibt, irgendwelche Faktoren, die ich möglicherweise nicht auf dem Radar habe und die eine Geltung eines solchen Europäischen Haftbefehls im Hinblick auf andere Länder einschränken oder verhindern würde.

Dimroth: Ich wäre dankbar, wenn zu allen rechtlichen Fragen rund um den Europäischen Haftbefehl die Kollegin aus dem BMJV Stellung nehmen könnte, weil das tatsächlich außerhalb unserer Zuständigkeit liegt.

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. - Ich kann Ihnen zunächst einmal sagen: Das ist ein konkretes Verfahren, das eben derzeit nach den Regelungen über den Europäischen Haftbefehl und den deutschen gesetzlichen Grundlagen in der Hand der zuständigen Gerichte und Behörden des Landes Schleswig-Holstein liegt, und deren Prüfung und Entscheidung ist erst einmal abzuwarten.

Auf ihrer Eingangsfrage zurückkommend, muss ich den Ball, glaube ich, allerdings noch einmal zurückspielen, weil die Zuständigkeit des BMJV eben für den Verfahrensablauf nach der Festnahme besteht - ich kann Ihnen gerne gleich auch Fragen dazu beantworten -, aber der Europäische Haftbefehl nach meiner Kenntnis eben beim BKA eingeht und dann in das Schengener Informationssystem eingestellt wird. Insofern wäre das etwas, für das ich vielleicht doch noch einmal nach rechts schaue.

Dimroth: Dann müssten Sie die Frage, wenn Sie sozusagen dieses Pingpongspiel abkürzen wollen, vielleicht noch einmal etwas konkretisieren. Wenn Sie nach möglichen rechtlichen Erklärungen dafür fragen, dass sich andere Mitgliedstaaten offensichtlich oder hypothetisch nicht an diesen Haftbefehl gebunden gesehen haben, dann wäre das eine rechtliche Frage. Deren Klärung läge beim BMJV. Auch die wäre hypothetisch, aber die kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann Ihnen sozusagen nur Sachfragen zu dem polizeilichen Sachverhalt in Deutschland beantworten, soweit überhaupt Bundesbehörden beteiligt waren.

Aber was die Dänen dazu veranlasst hat, etwas zu tun oder nicht zu tun, kann ich Ihnen beim besten Willen nicht beantworten. Ich hatte Ihre Frage so verstanden, dass Sie nach einer möglichen rechtlichen Erklärung dafür suchen, dass andere eine Bindungswirkung für sich nicht als existent betrachtet haben. Das wäre tatsächlich eine rechtliche Frage, wiewohl hypothetisch, die ich aber nicht beantworten kann.

Krüger: Lassen Sie mich auch noch zwei Sätze dazu sagen: Es entspricht dem üblichen Verfahren beim Europäischen Haftbefehl, dass eine Fahndung zur Festnahme automatisch eingestellt wird. Warum jetzt möglicherweise andere Länder, in denen sich die konkrete Person gerade aufgehalten hat - wir reden ja, ehrlich gesagt, auch über eine relativ kurze Zeit, weil dieser Europäische Haftbefehl, wenn wir jetzt kurz über den konkreten Fall sprechen, ja auch noch nicht so alt gewesen ist -, anders mit dem Europäischen Haftbefehl umgegangen sind oder was dahinter gesteckt hat, kann ich natürlich überhaupt nicht beantworten. Ich kann überhaupt nichts dazu sagen, wie die Behörden anderer Länder mit einem Europäischen Haftbefehl umgehen.

Ich kann Ihnen nur sagen, wie es in Deutschland ist, und hier wurde eben der Europäische Haftbefehl - das entspricht dem absolut üblichen Verfahren - in das Schengener Informationssystem zur Festnahme eingestellt.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zum möglichen Asyl. Sollte sich Herr Puigdemont dazu entschließen, einen Asylantrag zu stellen, wie wäre denn das weitere Verfahren? Müsste dieses gesamte Asylverfahren durchlaufen werden, oder würde der Europäische Haftbefehl vorgehen?

Zweite Frage an das Justizministerium: Frau Barley hat gestern im Interview auf die Frage, ob es bei der Auslieferung um eine rein juristische oder eine politische Entscheidung geht, gesagt: Erste Schritte sind rein juristische; die gilt es abzuwarten. - Darauf stellt sich die Frage: Und dann? Folgen dann politische Entscheidungen?

Dimroth: Ich muss gestehen, dass ich zwar das Interesse an der Antwort auf Ihre Frage total gut nachvollziehen kann, und ich kann auch gerne in Aussicht stellen, dass wir versuchen werden, darauf zeitnah eine Antwort zu liefern, aber ich habe auf diese komplexe Rechtsfrage zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Antwort.

Das Asylverfahren ist, wie gesagt, völlig unbenommen. Es gibt keine Zulässigkeitsschranke für das Asylverfahren; das ist klar, und das kann ich auch so klar sagen. Es hätte sozusagen auch das volle Schutzniveau. Das steht jedenfalls jedermann zur Verfügung, dem Grundsatz nach auch einem europäischen Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedstaats. Vielleicht gibt es Einschränkungen, was einen sicheren Herkunftsstaat usw. anbetrifft, aber das Asylverfahren selbst steht ihm jedenfalls offen; das ist klar.

Die Frage, wie jetzt eine mögliche Konfliktsituation zwischen einem tatsächlichen Asylantrag, den wir ja noch nicht haben - jedenfalls ist mir das nicht bekannt -, und einem dann sozusagen tatsächlich beendeten Verfahren eines EU-Haftbefehls mit dem klaren Ergebnis einer Auslieferung aufzulösen wäre, kann ich Ihnen leider im Moment rechtlich noch nicht beantworten, weil ich darauf schlicht keine Antwort habe. Aber das ist eine total relevante Frage, und wir sind dabei - das müssten wir sicherlich auch gemeinsam tun -, diese Frage zu klären.

Krüger: Es gab ja noch die Frage zu den gestrigen Äußerungen von Ministerin Barley. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Regelungen über den Europäischen Haftbefehl grundsätzlich Entscheidungen durch die Justizbehörden vorsehen. Wenn ich auch noch einmal die Zitate von Ministerin Barley von gestern wiederholen darf, hat sie auch gesagt: "Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich jetzt von politischer Seite nicht in dieses rechtliche Verfahren eingreifen möchte, auch nicht durch voreilige Äußerungen."

Zusatzfrage: Wenn Sie jetzt "grundsätzlich" sagen und das als Juristin sagen, stelle ich wieder die Nachfrage: Wann denn nicht? Welcher politische Spielraum existiert also?

Krüger: Da kann ich nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Das Verfahren sieht grundsätzlich die Entscheidung durch die Justizbehörden vor. - Ich verweise auf die Äußerung von Ministerin Barley, sich jetzt zum rechtlichen Verfahren - das justizielle Verfahren läuft ja - zu verhalten.

Zusatzfrage: "Grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen. Was sind dann die Ausnahmen?

Krüger: Ich habe Ihnen alles dazu gesagt.

Frage : Herr Seibert, die Linke spricht ja schon von einer politischen Verhaftung. Sehen Sie denn durch das Verfahren, das Herrn Puigdemont jetzt droht, die Beziehungen zu Madrid belastet?

Herr Dimroth, es heißt ja, der Tipp zur Festnahme kam von spanischen Sicherheitsbehörden. Können Sie das bestätigen, oder war es reiner Zufall, dass die deutsche Polizei Herrn Puigdemont festgenommen hat?

StS Seibert: Ich denke, die beiden Kollegen haben ja gerade überzeugend dargelegt, dass das, was jetzt geschieht, auf Basis der deutschen Gesetze und der Regelungen rund um den Europäischen Haftbefehl geschieht, und dass deswegen jetzt erst einmal alles in der Hand der zuständigen schleswig-holsteinischen Behörden und der zuständigen Gerichte liegt. Das gilt es abzuwarten.

Grundsätzlich, zum zweiten Teil Ihrer Frage: Spanien ist ein demokratischer Rechtsstaat, und es bleibt die Überzeugung der Bundesregierung, dass dieser Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung gelöst werden muss. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Monaten auch die klare Haltung der spanischen Regierung zur Gewährleistung dieser Rechts- und Verfassungsordnung unterstützt.

Zusatzfrage : Sehen Sie die Beziehungen durch Herrn Puigdemont in einem deutschen Gefängnis belastet oder nicht?

StS Seibert: Nein.

Dimroth: Zunächst einmal ist es so, dass das gemeinsame Fahndungs- und Informationssystem, das Schengener Informationssystem, das ja, wie Sie wissen, eines der zentralen Instrumente ist - sozusagen als Antwort auf die offenen Grenzen innerhalb Europas, nämlich sozusagen als ein maximal gut funktionierender Informationsaustausch über sicherheitsrelevante Personen und auch Sachfahndungen -, allen Polizisten in Europa sozusagen zur Verfügung gestellt wird, um dann gegebenenfalls eben auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dafür gibt es die sogenannten SIRENE-Institute. Beim BKA gibt es eine Organisationseinheit, die SIRENE heißt, die parallel zu dem sozusagen bloßen IT-System über eine 24/7-Erreichbarkeit die unmittelbare Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedstaaten ermöglicht, die ihrerseits vergleichsweise Organisationseinheiten etabliert haben, um, wie gesagt, in, sagen wir einmal, akuten Fällen eine Erreichbarkeit sicherzustellen, die dann eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht.

So war es auch hier. Das BKA hat am Freitag über dieses SIRENE-Kontakt-Tool oder über diese SIRENE-Kontaktstelle beim BKA von der entsprechenden Einstellung des Europäischen Haftbefehls erfahren und dies dann an die entsprechenden Landesbehörden weitergegeben, die dann auf Grundlage dieses Haftbefehls letztlich tätig geworden sind.

Daneben gab es auch eine enge Einbindung des Verbindungsbeamten des BKA in Madrid in diesen Sachverhalt, der auch die mögliche Einreise des Herrn Puigdemont umfasste. Inwieweit dabei jetzt allerdings Details Gegenstand des Informationsaustausches waren, also Uhrzeit und genauer Aufenthaltsort, erschließt sich mir noch nicht. Mir wurde mitgegeben, dass dieser Verbindungsbeamte des BKA in Madrid eben eng in den Informationsaustausch eingebunden war und auch die Information weitergegeben hat, es stehe eine Einreise bevor. So viel hat also jedenfalls stattgefunden. Ob darüber hinaus, wie gesagt, georeferenzierte Daten oder konkrete Zeitangaben Gegenstand von Informationsflüssen waren, habe ich jetzt noch nicht ausermitteln können und kann es Ihnen dementsprechend zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht sagen.

Frage: Herr Dimroth, können Sie uns denn über Ihren Hinweis auf den spanischen Verbindungsmann hinaus etwas dazu sagen, was die Quelle des BKA war? War das der spanische Geheimdienst? Können Sie dazu irgendetwas sagen?

Herr Seibert oder Herr Breul, gibt es denn zweitens in der Sache jetzt schon einen Austausch mit der Regierung in Madrid?

Dimroth: Hinsichtlich Ihrer ersten Frage kann ich jetzt kein weiteres Detail beitragen. Der spanische Verbindungsbeamte hält in der Regel, weil er ein Polizist ist, Kontakt zu seinen spanischen Polizeikollegen. Aber auch das ist sozusagen erst einmal eine Beschreibung des Allgemeinzustands. Ich nehme auch diese Frage gerne noch einmal mit.

StS Seibert: Ich kann Ihnen zumindest auf der Ebene der Bundeskanzlerin derzeit nicht von so etwas berichten.

Breul: Wir stehen natürlich ständig in Kontakt mit unseren spanischen Freunden. Aber es gilt das, was meine Vorredner schon ausgeführt haben: Es findet jetzt ein justizförmiges Verfahren statt. Das ist eine Entscheidung durch unabhängige Justizbehörden. Deshalb bedarf es darüber keiner Abstimmung der jeweiligen Regierungen.

Frage : Ich habe das Verfahren nicht verstanden. Arbeitet der spanische Verbindungsbeamte auch mit dem spanischen Geheimdienst zusammen? Es ist ja nicht Aufgabe der Polizei, zu ermitteln, wo sich Herr Puigdemont in Nordeuropa befindet, ob beispielsweise in Finnland, in Dänemark oder sonst wo.

Ich wollte wissen: Hat es Einfluss auf die Bewertung und die Qualität, dass man das aus geheimdienstlichen Quellen bekommen hat?

Dimroth: Die zweite Frage basiert ja sozusagen auf einer von Ihnen gerade selbst gegründeten Hypothese.

Die erste Frage - das hatte ich gerade gesagt - kann ich hier nicht abschließend beantworten. Es ist in meinen Ausführungen allerdings nicht von einem spanischen Verbindungsbeamten die Rede gewesen, sondern ich redete von dem deutschen BKA-Verbindungsbeamten in Madrid, der ein Polizist ist und dementsprechend in der Regel auch Polizisten als Ansprechpartner in Spanien hat.

Es ist im Übrigen auch nicht unüblich, dass ein ausschreibender Staat einem anderen Mitgliedstaat selbstverständlich Informationen darüber übermittelt, dass sich ein potenziell Gesuchter möglicherweise demnächst oder aktuell in dem jeweiligen Staat befindet, aus welchen Informationsquellen auch immer diese Erkenntnisse generiert werden. Dafür mag es ja ganz unterschiedliche Möglichkeiten geben. Es ist ja mitnichten so, dass die einzig denkbare Erklärung die wäre, dass hier nachrichtendienstliche Informationen geflossen sind. - Ich weiß es nicht; ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir uns bemühen, diese Information zu bekommen.

Aber das Verfahren selbst ist jedenfalls ein völlig übliches, dass man jetzt sozusagen außerhalb von politisch relevanten Sachverhalten - bei Schwerverbrechern oder wie auch immer - von einem anderen EU-Mitgliedstaat davon in Kenntnis gesetzt wird, dass sich der mit EU-Haftbefehl Gesuchte wahrscheinlich oder gar sicher, weil man eben entsprechende Erkenntnisse hat, und zwar auch polizeiliche Erkenntnisse - - - Das sind ja eigentlich polizeiliche Sachverhalte. Wenn jemand mit einem Haftbefehl gesucht wird, dann ist das ein polizeilicher Sachverhalt, kein nachrichtendienstlicher Sachverhalt. Dass solche Informationen auch über die entsprechenden SIRENE-Netzwerke ausgetauscht werden, ist zunächst einmal ein sehr üblicher Sachverhalt.

Zusatzfrage : Gehört zu den Informationsquellen, Kontakten etc. des deutschen Verbindungsbeamten in Spanien auch der spanische Geheimdienst?

Dimroth: Ich kann nur den Grundsatz schildern, und der Grundsatz ist, dass sich ein Polizist, der im Ausland als Verbindungsbeamter tätig ist, mit Polizisten als Ansprechpartner unterhält. Aber das führt ja alles ohnehin nicht wirklich weiter; denn selbst wenn es anders wäre, hieße das noch nicht, dass auch diese Information aus dieser Richtung käme. Wenn es so war, wie ich gerade vermute, heißt das ja auch nicht zwingend, dass nicht dennoch auch der Ansprechpartner auf spanischer Seite, der ein Polizist ist, Informationen von einer anderen Behörde hat. Weder das eine noch das andere präkludiert letztlich die Antwort auf Ihre eigentliche Frage.

Frage: Frau Krüger, ich wollte fragen, ob Sie vielleicht schon Kontakt zum spanischen Justizministerium hatten.

Dann habe ich noch eine Nachfrage. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein kann meiner Auffassung nach einen Sachrat oder einen Sachstandsrat der Bundesregierung einholen. Hat das Gericht das gemacht? Haben Sie darüber schon Erkenntnisse? Was genau beinhaltet das?

Krüger: Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Dazu kann ich Ihnen nichts berichten. Ich weise aber auch noch einmal darauf hin, dass das Verfahren ja in Schleswig-Holstein von den dort zuständigen Behörden geführt wird.

Die Frage zum Sachstandsrat kann ich, muss ich Ihnen ehrlich sagen, so nicht beantworten. Das würde ich gleich nachliefern. Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Als dieser Hinweis auf die bevorstehende Einreise eingegangen ist, was ist dann passiert? Sind dann nur die Behörden in Schleswig-Holstein informiert worden? Wer hat die Anweisung gegeben, Puigdemont festzunehmen? Wie funktioniert diese Kette?

Dimroth: Ich hatte ja schon berichtet, dass die schleswig-holsteinischen Kollegen über diese BKA-Zentralstellenfunktion, die wir SIRENE nennen, informiert wurden und dort dann in eigener Zuständigkeit letztlich entschieden haben, die Festnahme zu vollziehen. Aber auch das ist ein völlig normaler und sozusagen polizeialltäglicher Vorgang, dass die Landespolizei über diese Zentralstellenfunktion des BKA entsprechende Informationen erhält und dann tätig wird.

Im Übrigen, ohne dass ich das sozusagen abschließend sagen kann, weil es eben die schleswig-holsteinische Polizei betrifft: Ohne einen entsprechenden Ermessensspielraum oder Ähnliches, wenn ein entsprechender vollstreckbarer EU-Haftbefehl vorliegt, ist es nicht die Aufgabe der Polizei, politische Erwägungen anzustellen, sondern dann ist es die Aufgabe der Polizei, denjenigen festzunehmen.

Frage : Herr Dimroth, noch einmal ganz generell zu einem möglichen Asylverfahren: Kann man aus einer deutschen Untersuchungshaft heraus einen Asylantrag stellen?

Würde Herr Puigdemont, wenn er einen Asylantrag stellen würde, wie ein ganz normaler Asylantragsteller behandelt werden, auch hinsichtlich der Fristen und des ganzen zeitlichen Ablaufs, oder gibt es da Möglichkeiten, solche Verfahren auch zu beschleunigen?

Dimroth: Zur ersten Frage: Ich bin sicher, dass das möglich wäre. Es wäre ja sozusagen auch rechtsstaatlich eher bedenklich, wenn man durch eine entsprechende Inhaftnahme ein solch fundamentales, grundgesetzlich verbrieftes Recht ausschlösse oder ausschließen könnte. Dafür gibt es also über einen Anwalt sicherlich Möglichkeiten. Das wird man deswegen nicht daran scheitern lassen können; daran habe ich überhaupt keinen Zweifel.

Was die zweite Frage anbetrifft, weiß ich nicht so recht, welche Fristen Sie meinen. Ich kenne jetzt keine starren Fristen, die einen Verfahrensablauf beschreiben, die man jetzt sozusagen contra legem verkürzen, verlängern oder sonst irgendetwas müsste. Zunächst einmal gilt hier wie auch in jedem anderen Einzelfall - wiewohl wir ja über einen hypothetischen Fall sprechen -, dass das BAMF nach den Buchstaben des Gesetzes einen solchen Antrag prüfen würde, schlicht und einfach. Die Möglichkeit, dass man möglicherweise auch aus - wie soll ich sagen? - Opportunitätserwägungen zugunsten des Betroffenen vielleicht ein Verfahren etwas zu priorisieren versuchen würde, gibt es immer. Aber Sie fragten nach Fristen, und ich kenne keine starren Fristen im Asylverfahren. Wenn man, wie gesagt, aus Opportunitätserwägungen heraus meint, dass hier eine für alle Betroffenen schnelle Entscheidung geboten ist, möglicherweise gerade besonders für den Betroffenen selbst, dann gibt es natürlich Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Das hat in der Vergangenheit ja auch immer wieder stattgefunden. Beispielsweise hat man bestimmte Herkunftsländer prioritär behandelt, um schnelle Entscheidungen zu produzieren - der Westbalkan war so ein Beispiel, in dem das dann ja auch funktioniert hat -, und zwar in der Hoffnung, das klare Signal zu senden: Es lohnt sich nicht, hier Anträge zu stellen. - Diese Möglichkeiten, dabei feinzusteuern, bestehen also.

Frage: Frau Krüger, ich habe eine Lernfrage: Gibt es im deutschen Strafgesetzbuch das Vergehen "Rebellion" - das ist eine der Straftaten, die Herrn Puigdemont vorgeworfen werden -, oder gibt es eine ähnliche Straftat, die man damit vergleichen könnte?

Krüger: Vielen Dank für diese Frage. - Das Strafgesetzbuch sieht jetzt nicht in Worten den Tatvorwurf der Rebellion vor. Es ist so, wenn ich hier ein bisschen ausholen darf, weil Sie ja mit Ihrer Frage auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit in diesem Verfahren abzielen, die das Oberlandesgericht gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft anstellen würde: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Verfahren insgesamt nach dem Rahmenbeschluss des Rates von 2002 läuft. Dieser Rahmenbeschluss sieht neben diversen Katalogstraftaten in Artikel 2 Absatz 4 auch Folgendes vor:

"Bei anderen Straftaten als denen des Absatzes 2 kann die Übergabe davon abhängig gemacht werden, dass die Handlungen, derentwegen der Europäische Haftbefehl ausgestellt wurde, eine Straftat nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats darstellen, unabhängig von den Tatbestandsmerkmalen oder der Bezeichnung der Straftat."

Das heißt in einfachen Worten, es kommt also auf den Sinngehalt an, nicht auf die Bezeichnung der Straftat oder auf Tatbestandsmerkmale.

Zu der Prüfung selbst kann ich Ihnen nichts sagen, weil diese Prüfung die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein durchführen würden.

Frage: Wäre der Sinngehalt von Rebellion in etwa ein ähnlicher wie der des Hochverrats?

Krüger: Das ist nichts, das wir von hier aus beurteilen oder bewerten würden. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, darüber zu entscheiden.

Zusatzfrage: Gibt es über Rebellion/Hochverrat hinaus weitere Vorwurfsmerkmale, die auch nach deutschem Recht mit, glaube ich, mindestens zwölf Jahren Freiheitsstrafe strafbewährt sind?

Besteht prinzipiell die Möglichkeit einer am Ende politischen Entscheidung darüber, ob ausgeliefert wird oder nicht?

Krüger: Zu Ihrer ersten Frage muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen jetzt mit Blick auf diesen ganz konkreten Fall, mit dem sich die Justizbehörden in Schleswig-Holstein beschäftigen, keine Einschätzung gebe. Ich verweise Sie auf Schleswig-Holstein.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich verweise auf meine Antwort an die Kollegin.

Zusatzfrage: Sie hatten gesagt, es läge zunächst bei den Justizbehörden, richtig? Ich frage ja nur danach, ob es prinzipiell die Möglichkeit einer am Ende politischen Entscheidung gibt. Diese Frage war, glaube ich, noch nicht beantwortet.

Krüger: Meines Erachtens haben wir diesen Kontext schon beantwortet. Ich kann aber gerne noch einmal auf das Zitat von Ministerin Barley hinweisen, die gesagt hat: "Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich jetzt von politischer Seite nicht in dieses rechtliche Verfahren eingreifen möchte, auch nicht durch voreilige Äußerungen." Das ist das, worauf ich Sie hinweise.

Frage : Ich möchte auch noch einmal dazu nachfragen: Sie müssten doch eigentlich in der Theorie sagen können, ob dieser Vorwurf - Hochverrat, Rebellion usw. - ganz unabhängig von diesem Fall ein Vorwurf ist, der in eine Auslieferung münden kann? Es muss ja nicht Herr Puigdemont gerade irgendwo in Untersuchungshaft sitzen, das kann man ja vielleicht auch so beantworten.

Krüger: Ich kann noch einmal versuchen, es einfach darzustellen. Ich hatte ja gerade vorgelesen, was der Rahmenbeschluss dazu sagt. Der Rahmenbeschluss, der den Europäischen Haftbefehl und das Auslieferungsverfahren nach dem Europäischen Haftbefehl regelt, sieht eben eine ganze Reihe von Katalogstraftaten vor, nach denen die Auslieferung grundsätzlich zulässig ist oder erlassen werden kann. Ich kann ein paar Beispiele daraus vorlesen. Das sind zum Beispiel: Terrorismus, Menschenhandel, vorsätzliche Tötung, Erpressung, Schutzgelderpressung - das ist wirklich eine ganze Seite. Zusätzlich sagt dieser Rahmenbeschluss, dass auch bei Straftaten, deren Sinngehalt zu vergleichen ist, eine Auslieferung möglich ist. Ob wir jetzt im deutschen Strafrecht eine zur Rebellion des spanischen Rechts vergleichbare Straftat haben, ist nichts, was ich von hier aus beurteilen oder bewerten würde. Das würde Aufgabe der schleswig-holsteinischen Behörden sein, wenn das Auslieferungsverfahren laufen würde.

Frage: Weil ich es immer noch nicht ganz verstanden habe, habe ich doch noch eine Frage an Frau Krüger und Herrn Seibert. Frau Krüger, wenn das Gericht am Ende diese Prüfung durchgeführt hat und zu der Entscheidung käme, dass die vorliegenden Kriterien für eine Auslieferung tatsächlich vorliegen, ist dann die Entscheidung für die Bundesregierung bindend, oder, Herr Seibert, hätte die Regierung in diesem Fall immer noch die Möglichkeit, eine Ermessensprüfung durchzuführen?

Krüger: Ich hatte Ihnen ja schon gesagt, dass die Regelungen über den Europäischen Haftbefehl grundsätzlich die Entscheidung durch die Justizbehörden vorsehen. Eine weitere Frage stellt sich im Moment nicht. Wir warten tatsächlich das Verfahren ab, das jetzt in den Händen der Justiz ist.

Zusatzfrage: Entschuldigen Sie, ich stelle die Frage doch gerade, insofern können Sie doch nicht sagen, die Frage stelle sich nicht. Die Frage ist: Entscheidet das Gericht, Herr Puigdemont müsse ausgeliefert werden, oder ist die Entscheidung so, dass das Gericht sagen müsste: Die Bedingungen liegen vor, er kann ausgeliefert werden und die Regierung hätte noch einen Ermessensspielraum.

Krüger: Warten wir das justizielle Verfahren ab.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Die Kollegin aus dem Justizministerium hat ja noch einmal klar auf die Justizministerin in ihrem Interview von gestern Abend hingewiesen, und das gilt. Der Sinn der Regelungen um den Europäischen Haftbefehl ist ja, dass grundsätzlich die Entscheidung durch die Justizbehörden getroffen wird. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Justizbehörden der europäischen Mitgliedstaaten einander in besonderer Weise vertrauen. Das ist der Kern, warum der europäische Haftbefehl so gehandhabt wird, und darüber hinaus gibt es zum derzeitigen Stand des Verfahrens nichts zu sagen.

Krüger: Ich habe noch einen Nachtrag zu einer Frage von vorhin: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig, die das Verfahren führt, kann sowohl die spanischen Behörden als auch die Bundesregierung um weiterführende Informationen bitten. Das ist - zumindest können wir das für die Bundesregierung sagen - bisher nicht erfolgt. Die rechtliche Bewertung obliegt der Generalstaatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht.

Frage: Ganz kurz noch zu den zeitlichen Abläufen, wie sie jetzt stattfinden müssen: In Schleswig-Holstein findet heute die Personenfeststellung statt. Gibt es dann weitere feste Fristen für das Verfahren oder nicht?

Krüger: Es gibt vor allem eine feste Frist, die sich auch im Rahmenbeschluss findet: Nach Artikel 17 Absatz 3 sollte die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme der gesuchten Person erfolgen.

Frage : Frau Krüger, direkt daran anschließend: Kann sich diese Frist durch mögliche Rechtseinsprüche in Deutschland noch einmal verlängern, beispielsweise wenn jemand sagt, dass er an ein höheres Gericht geht, um eine Entscheidung anzufechten?

An Herr Dimroth zu den Beteiligten: Sie hatten ja gesagt, das lief über das BKA. Verstehe ich Sie richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der BND prinzipiell und konkret nicht in so ein Verfahren involviert wären, was einen Europäischen Haftbefehl angeht?

Krüger: Zur Frage nach der Verlängerung der Fristen: Ich denke, dass das in Sonderfällen nach Artikel 17 Absatz 4 möglich ist. Wenn der Europäische Haftbefehl nicht wie vorgesehenen innerhalb der gerade vorgetragenen Fristen vollstreckt werden kann, so setzt die vollstreckende Justizbehörde die ausstellende Justizbehörde von diesem Umstand und den jeweiligen Gründen in Kenntnis. In diesem Fall könnten die Fristen um weitere 30 Tage verlängert werden.

Dimroth: Der zweite Teil Ihrer Frage ist relativ einfach zu beantworten: Wir reden hier ausschließlich über polizeiliche Sachverhalte; das ist bei Haftbefehlen inländisch wie EU-weit dasselbe. Insofern kann ich Ihnen hier nur davon berichten, dass das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei, die typischerweise die Kontakte zu ausländischen Polizeidienststellen pflegt, beteiligt war.

Frage: Herr Seibert, nehmen Sie eine zunehmende Politisierung des Europäischen Haftbefehls wahr? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung dazu stehen?

StS Seibert: Ich glaube, dass ich mich dazu wirklich nicht äußern kann. Das ist etwas, was sehr viel mehr Kollegen aus anderen Häusern, die ständig damit zu tun haben, beobachten könnten. Hier handelt es sich um einen Rechtsvorgang, und die spanische Regierung hat ja immer wieder darauf hingewiesen, dass Herr Puigdemont und seine Mitstreiter nicht wegen politischer Ideen, nicht wegen ihrer Unabhängigkeitsideen belangt werden, sondern wegen des Vorwurfs konkreter Straftaten. Die Überprüfung, ob dieser Vorwurf zutrifft, ist dann allerdings Angelegenheit der spanischen Gerichte.

Frage: Frau Krüger, auch nachdem Sie noch einmal das Zitat der Ministerin von gestern vorgetragen haben, bitte ich Sie einfach, unabhängig von diesem Fall die simple Grundsatzfrage zu beantworten: Kann von politischer Seite nach einer Auslieferungsentscheidung durch ein Gericht dieses durch politischen Beschluss verhindert werden oder nicht? Das ist eine Grundsatzfrage, die sich, glaube ich, unabhängig von diesem Fall mit Ja oder Nein beantworten lässt.

Krüger: Danke für diese Nachfrage. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich dazu von dieser Stelle aus nichts mehr zu sagen habe.

Zusatz: Sie verweigern die Antwort auf eine Frage, die Sie sehr wohl geben könnten. Das ist eine Verweigerung, das ist eine pure Verweigerung!

Krüger: Diese Frage stellt sich jetzt nicht, und mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.

Frage : Herr Dimroth, wie viele spanische Bürger haben in Deutschland bisher Asyl bekommen beziehungsweise wie viele Fälle gibt es da?

Dimroth: Die Zahl habe ich nicht im Kopf und auch nicht dabei, aber ich vermute einmal, sie tendiert mindestens gegen null; vielleicht ist sie auch null. Ich würde das aber nachreichen. Ich gebe zu, dass das ein im alltäglichen Asylgeschäft jedenfalls eher untypisches Herkunftsland ist.

Frage: Herr Seibert, vielleicht habe ich ein schlechtes Gedächtnis oder ich parallelisiere zwei Fälle, die nicht ganz gleichrangig sind, aber als Herr Akhanli in Spanien aufgrund eines türkischen Haftbefehls vorübergehend festgenommen wurde, hieß es vonseiten der Bundesregierung ausdrücklich - und ich meine, auch von Ihnen -, in solchen Angelegenheiten gebe es immer einen Ermessensspielraum.

StS Seibert: Ich müsste jetzt in ziemlich alten Protokollen nachgucken; vielleicht sollten wir das beide gemeinsam tun. Jedenfalls kann ich das hier nicht leisten. Ich habe hier jedenfalls sehr klar gesagt, dass Spanien nach unserer Überzeugung und auch unserer täglichen Erfahrung mit Spanien ein demokratischer Rechtsstaat ist. Die spanische Demokratie und Rechtsordnung mit der derzeitigen Situation beispielsweise in der Türkei gleichzusetzen, ist aus unserer Sicht unangebracht.

Dimroth: Im Übrigen handelt es sich dabei ja nicht um einen EU-Haftbefehl, was sich schon dadurch erklärt, dass die Türkei das Land war, das hier entsprechend tätig geworden ist. Es gibt ja parallel andere Verfahren, beispielsweise über Interpol. Bei Interpol ist es tatsächlich auch so, dass wir auch in der Vergangenheit immer wieder mit Sachverhalten konfrontiert waren, bei denen man mindestens einmal, sagen wir einmal, Hinweise darauf hatte, dass möglicherweise eine politische Motivation dahintersteht. Das haben wir hier auch in tatsächlich verschiedenen Fallgestaltungen, unter anderem dem von Ihnen genannten, besprochen. Da haben wir diese Problemstellung und da gibt es auch klare Einflussmöglichkeiten. Hier reden wir über einen EU-Haftbefehl, und da erinnere ich mich jedenfalls nicht an vergleichbare Sachverhalte wie den, der hier gerade angesprochen wurde. Der Vergleich ist aber insoweit eben auch nicht ganz zulässig, weil es zwei ganz unterschiedliche Instrumente sind.

StS Seibert: Gut, dass es Herrn Dimroth und sein Gedächtnis gibt.

Frage: Laut einem Bericht leben in Deutschland angeblich 65 Personen, die eigentlich abschiebepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können, und es heißt, dass diese Zahl zwischen 2016 und 2017 um 71 Prozent angestiegen sei. Können Sie das bestätigen? Wenn es so ist: Woran liegt das?

Dimroth: Ja, ich kann das bestätigen. Es ist tatsächlich so, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen, die derzeit eine Duldung innehaben, weil sie eben nicht abgeschoben werden können, von 38 im Jahr 2016 auf über 64 im Jahr 2017 angestiegen ist; das ist die von Ihnen gerade genannte Steigerung von ca. 71 Prozent. Wenn Sie mich fragen, woran das liegt, muss ich etwas weiter ausholen, befürchte ich, weil sich das tatsächlich nicht mit einem einfachen Satz beantworten lässt.

Zunächst einmal ist ja auch die Zahl der Ausreisepflichtigen insgesamt angestiegen. Das ist schon einmal ein relevanter Erklärungsansatz, der das Phänomen aber nicht umfänglich beschreibt, wie Sie feststellen werden, wenn sie sich die Steigerungsraten anschauen; die sind jedenfalls deutlich geringer als diese 71 Prozent. Insofern ist das nur ein Erklärungsansatz von mehreren.

Wichtig ist aus unserer Sicht aber vor allem, dass wir es bei der Frage fehlender Pass- oder Passersatzpapiere mitnichten - und so scheint es ja teilweise heute durch die Berichterstattung - mit dem zentralen oder gar einzigen Grund für Schwierigkeiten bei der Durchsetzung vollziehbar bestehender Ausreisepflichten zu tun haben. Das regelmäßig zentralste Problem liegt daran, dass sich die Betroffenen diesen Verfahren nicht stellen, nicht mitwirken wollen. Das kann man sozusagen menschlich beurteilen, wie man das möchte, aber das ist der schlichte Befund. Es ist also so, dass die Betroffenen schlichtweg versuchen, die Verfahren in die Länge zu ziehen oder sich durch Ortswechsel zu entziehen - es gibt eine Reihe von weiteren Möglichkeiten, die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Das ist sozusagen einer der Hauptgründe für die Schwierigkeiten.

Das Zweite ist, dass selbstverständlich nach wie vor auch eine Reihe von rechtlichen und auch rechtstaatlich gebotenen - das ist zweifelsfrei richtig - Verfahrenshindernissen bestehen, die nicht ohne Weiteres aufzulösen sind.

Dann kommen wir drittens zu der Frage, inwieweit Herkunftsstaaten bereit sind, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Da kommen wir tatsächlich auch erstmalig bei den von mir gerade ausgeführten Gründen in den Bereich der Zuständigkeit des Bundes. Wie Sie wissen, haben wir auch da eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurde das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, das sogenannte ZUR, etabliert, um eben Fragestellungen, die typischerweise erfolgsversprechender zwischen zwei Regierungen verhandelt werden können, nicht auf Ebene der Länder oder gar der Kommunen mit den Ausländerämtern zu belassen, weil wir doch die Erfahrung haben, dass es häufig sinnvoll ist, wenn man bundesseitig an solche Herkunftsstaaten herantritt und verhandelt und das eben nicht den Kommunen überlässt.

Da ist also schon Einiges geschehen. Vor allem erhoffen wir uns von dem schon in der letzten Legislaturperiode entwickelten - und jetzt auch nicht zuletzt im Rahmen des von Bundesminister Seehofer angekündigten Masterplans fortzuentwickelnden - sogenannten kohärenten Ansatz, dass hier weitere Verbesserungen zu erzielen sind. Der kohärente Ansatz meint, dass man dieses Politikfeld idealerweise nicht isoliert, als Solitär, betrachten sollte, sondern idealerweise immer zusammendenken sollte mit anderen Politikfeldern, in denen wir Beziehungen zu Herkunftsstaaten pflegen. Das kann die Entwicklungshilfepolitik sein, das kann die Visapolitik sein. Genau dieser kohärente Ansatz ist, wie gesagt, aufgegleist in der letzten Legislaturperiode; da gibt es auch innerhalb der Bundesregierung entsprechende Strukturen. Dieser Ansatz wird fort- und weiterzuentwickeln sein, um die bestehenden Hindernisse, die es auch hier gibt - das ist zweifelsohne so -, weiter abzubauen. Da ist auch in der Vergangenheit in Einzelfällen schon Einiges geschehen. Wenn man sich also entsprechend intensiv bestimmten Herkunftsstaaten widmet, dann gibt es durchaus auch positive Entwicklungen und positive Erfahrungen, das ist schon so. Da ist dieser kohärente Ansatz aus unserer Sicht sicherlich der richtige Ansatz, den wir aber vermutlich noch fort- und weiterentwickeln.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Herr Seehofer dafür plädiert, Länder, die bei der Abschiebung nicht kooperieren, mit Reduzierungen bei der Entwicklungshilfe oder auch damit, dass Diplomaten oder auch Touristen dann keine Visa für Deutschland mehr ausgestellt werden, zu konfrontieren?

Dimroth: Das heißt, dass man offensichtlichen und möglicherweise sogar ausdrücklich ausgesprochenen Unwillen von Herkunftsstaaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, nicht isoliert im bilateralen Verhältnis betrachten darf, sondern dass man in solchen Fällen sehr wohl auch andere Politikfelder mit einbeziehen muss. Das heißt mitnichten, dass sozusagen jeweils die Schwarz-weiß-Lösungen, die Sie gerade in Ihrer Frage angesprochen haben, die Folge sein müssen. Es gibt aber vielleicht auch etwas dazwischen. Die letzte Bundesregierung - nur um das noch einmal zu verdeutlichen - hat ja sehr erfolgreich auf europäischer Ebene den sogenannten Visa-Hebel verhandelt, der genau das, was ich als kohärenten Ansatz beschrieben habe, letztlich auf europäischer Ebene schon regelt, nämlich die Möglichkeit, im Rahmen eines Automatismus eine ausgesprochene Visaliberalisierung wieder zurückzunehmen, wenn man feststellt, dass es vermehrt beispielsweise zu Asylmissbrauch kommt. Auf europäischer Ebene haben wir diesen kohärenten Ansatz also schon kodifiziert, nämlich in der Vermengung, wenn man so will, von Visathemen mit Asylthemen.

Genau das ist, wie gesagt, auch hier aus unserer Sicht wichtig und richtig: Dass man hier alle Möglichkeiten im bilateralen Verhältnis nutzt, eine bestehende völkerrechtliche Rechtspflicht, nämlich eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, dann auch durchzusetzen. Das ist das, was wir für richtig erachten: Nicht ein Politikfeld solitär neben dem anderen verhandeln, sondern alle Politikfelder im bilateralen Verhältnis gemeinsam zu verhandeln.

Frage: Herr Dimroth, die Gründe, die Sie für die Steigerung genannt haben, sind ja Phänomene, die sich auch vorher schon gefunden haben. Insofern erklärt mir das jetzt noch nicht ganz, warum die Steigerung so enorm ist.

Punkt zwei: Haben Sie ganz konkret Zahlen, inwieweit das ZUR, seit es seine Arbeit aufgenommen hat, an Verfahren beteiligt war? Haben Sie sozusagen eine Erfolgs- oder Misserfolgsquote des ZUR?

Dimroth: Zu der ersten Frage: Ich hatte ja gleich darauf hingewiesen, dass meine Erklärungen nicht alleine und schon gar nicht mathematisch genau diese Zunahme mit einer Argumentation unterlegen, sondern dass die Zunahme der Zahlen und die genannten weiteren Phänomene ein Teil der Erklärung sind. Es gibt sicherlich auch bestimmte Staaten, mit denen wirklich noch entsprechender Gesprächsbedarf besteht und wo es dann auch entsprechende Verbesserungspotenziale gibt. Mein Vortrag sollte also nicht lauten "Der Bund hat hier keinerlei Verantwortung und die Länder sind schuld". Das ist ja gerne dieser etwas schemenhafte Argumentationsstrang, der gerne wechselseitig vorgetragen wird. Das ist aus unserer Sicht hoffentlich überwunden. Wir haben in der letzten Legislaturperiode von einer nationalen Kraftanstrengung gesprochen. Jetzt hat der Innenminister einen Masterplan angekündigt, der selbstverständlich nur funktionieren kann, wenn man die Länder mitnimmt, und nicht gegen die Länder. Das war also auch nicht der Versuch, hier sozusagen einseitig Verantwortung zuzuschieben. Es gibt eine Verantwortung beim Bund; die liegt vor allem im Verhältnis zu den Herkunftsstaaten. Da gibt es, wie gesagt, auch noch deutliches Verbesserungspotenzial; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Insofern kann ich Ihnen diese Zunahme nicht hundertprozentig auflösen, weil ein Teil dieser Zunahme sicherlich auch in dem fehlenden Willen und der fehlenden Kooperationsbereitschaft dieser Herkunftsländer liegt.

Eine Erfolgsbilanz, wie von Ihnen erfragt, habe ich jedenfalls hier nicht dabei. Ich frage noch einmal, ob wir Zahlen haben, die sozusagen den Effekt belegen, den das ZUR aus unserer Sicht hat.

Frage : An das Wirtschaftsministerium zum Stichwort Autozölle und möglichen Verhandlungen mit den USA bis zum 1. Mai: Es gab am Wochenende und auch heute noch Berichte, in denen ein bisschen kolportiert wurde, Herr Altmaier wäre bereit, der amerikanischen Seite entgegenzukommen, was die Senkung der deutschen Autozölle von 10 Prozent im Vergleich zu den 2,5 Prozent, die die Amerikaner erheben, betrifft. Ich habe auch den Tweet von Herrn Altmaier gestern Abend gelesen, der gesagt hat, er habe keinerlei Angebote und Zusagen gemacht. Deshalb noch einmal die Frage zur Klarstellung: Bezieht sich die Aussage seines Tweets nur rückwirkend auf seine Verhandlungen in der letzten Woche in Washington, um die angedrohten Zölle auf Aluminium und Stahl erst einmal aus der Welt zu bekommen, oder bezieht sich das auch auf die Zukunft, sprich auf die anstehenden Verhandlungen mit den Amerikanern?

Jornitz: Vielen Dank für die Frage. - Lassen Sie mich vorweg klarstellen, dass sich der Minister gestern auf Twitter und auch heute Morgen noch einmal in Radiointerview geäußert hat, dass diese Meldungen, er habe da irgendetwas angeboten oder angekündigt, völlig falsch sind. Die EU verhandelt an dem Punkt einheitlich und geschlossen.

Der Minister hat sich auch dazu geäußert, wie es jetzt weitergeht: Wir werden jetzt erst einmal Gespräche innerhalb der EU führen, dann werden die Punkte, die die EU hat, und die Punkte, die die US-Seite hat, auf den Tisch gelegt, und dann muss man miteinander reden. Es gibt keine konkreten Punkte, die wir jetzt schon in die Runde werfen würden.

Zusatzfrage : Das heißt, es gibt kein konkretes Angebot, zum Beispiel deutsche Zölle zu senken. Die Frage ist: Ist das eine denkbare Option im Rahmen der Verhandlungen?

Jornitz: Wir werden den Verhandlungen jetzt von dieser Stelle aus nicht vorgreifen. Es gibt das, was der Minister gestern gesagt hat. Jetzt beginnen die Gespräche, und dann wird man schauen, wo man am Ende landet.

Frage : Hat die Bundesregierung in den letzten Tagen Kontakt zur chinesischen Seite aufgenommen, die jetzt ja quasi als der Hauptadressat der amerikanischen Drohungen gilt? Auch die WTO-Fragestellungen betreffen ja China, sodass es da durchaus eine Betroffenheit geben könnte.

Zweitens: Bezieht sich diese vorübergehende Ausnahme, die Deutschland von den USA erhalten hat, eigentlich nur auf die Zölle, oder bezieht die sich auch auf andere Handelsbeschränkungen, zum Beispiel der Beschränkung, dass man sich gewissen Quotenvorgaben der USA fügen muss? Denn das ist ja offenbar ein Instrument, auf das sich jetzt Südkorea eingelassen hat.

Jornitz: Vielen Dank für die Frage. - Gespräche mit China sind mir zu diesem Thema jetzt nicht bekannt.

Zu Ihrem zweiten Punkt: Die Ausnahme bezieht sich auf die zusätzlichen Zölle, die die USA auf Stahl und Aluminium erhoben haben. Zum Thema einer möglichen späteren Quote sieht diese Länderausnahme, die ja auch die EU einbezieht, eben auch vor, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Quote eingeführt werden kann. Das ist natürlich auch ein Thema, das wir sehr genau im Blick behalten.

Frage: Herr Seibert, was ist denn die Einschätzung der Kanzlerin in diesem Konflikt? Würde sie sagen, dass man insgesamt den Amerikanern bei ihrem Vorgehen gegen China zur Seite springen sollte, oder sagt die Kanzlerin: Uns ist der internationale Freihandel so wichtig, dass wir das Vorgehen der Amerikaner nicht verstehen können?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat sich ja am Freitag in Brüssel zu diesem ganzen Themenkomplex geäußert. Sie hat auch da zur Kenntnis genommen, dass die EU zunächst einmal ausgenommen ist. Das ist allerdings eine sehr kurze Frist, und die macht klar, dass es sich dabei um eine sehr dringliche Angelegenheit handelt. Wir wollen, so hat sie gesagt, nicht in eine Spirale der Handelsmaßnahmen kommen, denn bei dieser Spirale würden wir am Ende alle verlieren.

Dann kommt das auf Ihre Frage jetzt vielleicht Wichtigste: Wir sind als Bundesregierung weiterhin an einem fairen internationalen, multilateralen Handel interessiert. Wir werden uns auch weiter gegen Protektionismus aussprechen. Wir wollen im Rahmen der Regeln der WTO die Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika fortsetzen.

Grundsätzlich gilt - und dabei bleibt es -, dass Brüssel die Handelskompetenz hat; das haben die Mitgliedstaaten an Brüssel abgegeben. Wir bleiben geschlossen. Wenn wir so etwas wie eine Stärke in dieser Situation haben, dann ist es sicherlich die Geschlossenheit, die bisher gezeigt wurde und bei der es bleiben soll.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium zur Kritik des Kapitän zur See Horn in seiner Rede zum Kommandowechsel an so ziemlich allem in der Bundeswehr - von der Ausbildung über die Instandhaltung bis zur Schlagkraft usw. Was sagen Sie inhaltlich dazu? Teilen Sie die Kritik, kennen Sie die vielleicht auch aus anderen Bereichen von anderen Offizieren?

Zweitens zur Form: Was sagen Sie dazu, dass ein hochrangiger Offizier eine öffentliche Rede zu einer Art Generalabrechnung nutzt und immerhin auch sagt, er habe das Vertrauen in die politische Führung komplett verloren. Welche Konsequenzen wird das haben?

Henjes: Vielen Dank für Ihre Frage. - Der Inhalt der Rede ist mir lediglich aus den Medien bekannt; dem Bundesministerium der Verteidigung liegt die Rede so nicht vor. Wie Sie selber schon ausgeführt haben, hat hier offensichtlich ein Offizier seine Meinung geäußert. Die Inhalte sind für uns nicht neu; auch die Thematik, die er wohl angesprochen hat - jedenfalls soweit das in den Medien thematisiert wurde -, ist nicht neu. Ich möchte hier aber ganz besonders unterstreichen, dass wir uns mitten in einer umfassenden Modernisierung befinden, in einem Prozess, der durch Trendwenden charakterisiert ist. Wir sind noch lange nicht am Ziel. Von daher wird dieser Prozess auf unterschiedlichen Ebenen auch unterschiedlich wahrgenommen.

Wir müssen deshalb konsequent weitermodernisieren, unsere Anstrengungen vergrößern, so wie sich die Ministerin heute Morgen auch nochmals in den Medien geäußert hat. Wir müssen auch Dinge verstärken und uns fokussieren. Ich nenne als Beispiel nur die Landes- und Bündnisverteidigung. Mehr ist dazu jetzt hier nicht zu sagen.

Zusatzfrage: Ist es durch das Recht auf freie Meinungsäußerung auch für einen Offizier gedeckt, in einer öffentlichen Rede zu sagen, er habe kein Vertrauen mehr in die öffentliche Führung, oder wird jetzt möglicherweise über Konsequenzen für seine weitere Verwendung oder ein Disziplinarverfahren nachgedacht?

Henjes: Noch einmal: Der Inhalt der Rede ist mir nicht im Detail bekannt, sondern lediglich die Reflexionen aus den Medien. Hinsichtlich möglicher Reaktionen darauf möchte ich Sie bitten, sich an die verantwortlichen truppendienstlichen Stellen in der Marine zu wenden.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Dimroth, was den neuen Zuschnitt des Innenministeriums angeht. Aus der Vorlage wurde klar, dass es knapp hundert neue Stellen geben soll. Können Sie sagen, inwieweit das neue Stellen sein werden oder inwieweit es eine Verlagerung von Stellen gibt?

Können sie sagen, wo diese Personen physisch sein werden? Haben sie Platz bei Ihnen?

Gibt es schon ein inhaltliches Konzept für diese neuen Stellen? Natürlich sollen sie im Bereich von Heimat, Lebensverhältnissen, Regionalisierung tätig sein. Aber gibt es dafür ein Konzept?

Die letzte Frage: Sehe ich es richtig, dass letztendlich der Bundestag über diese Stellen entscheidet, dass es also innerhalb des Beschlusses über den Haushalt passieren wird?

Dimroth: Um mit der letzten Frage zu beginnen: Tatsächlich ist es ja eines der vornehmsten Rechte des Deutschen Bundestages, über den Haushalt der Bundesregierung zu beschließen. Das umfasst auch Stellen. Insofern sind immer dann, wenn endgültig neue Stellen ausgebracht werden müssen, entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundestages erforderlich. Wie Sie auch wissen, gibt es noch keinen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, über den vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden könnte. Die Arbeiten daran haben jetzt mit großer Dynamik und mit Hochdruck begonnen. Was den aktuellen Stand angeht, müsste gegebenenfalls das BMF weiterhelfen. Aber ich denke, das ist für Sie jetzt nicht relevant. Das Verfahren wird seinen üblichen Gang nehmen.

Zu Ihrer Frage nach dem Stand der Planungen zu Örtlichkeiten, konzeptioneller Unterlegung und alledem: Sie werden verstehen, dass das zu diesem frühen Zeitpunkt selbstverständlich noch "work in progress" ist. Es ist klar, dass nach jetzigem Stand nicht alle neuen Kolleginnen und Kollegen im Gebäude des BMI Platz finden werden. Das ist rechnerisch nicht möglich. Das Gebäude ist jetzt schon mehr oder weniger abschließend ausgenutzt. Da ist kaum noch Spielraum nach oben. Wir bekommen ja nicht nur neue Stellen, wie sie von Ihnen gerade beschrieben wurden, sondern es gibt auch noch neue Kolleginnen und Kollegen aus dem bisherigen Bereich des Verkehrsministeriums, die sich um raumplanungs- und raumordnungsrechtliche Fragen kümmern sollen. Es gibt auch noch Kolleginnen und Kolleginnen, und zwar in nennenswerter Zahl, aus dem bisherigen Umwelt- und Bauministerium, nämlich aus dem Baubereich, die jetzt zum BMI gehören. Diese werden sicherlich nicht alle in der jetzigen Liegenschaft unterkommen; das steht fest. Die Entscheidungen, wen man in welcher Weise disloziert unterbringt, sind noch nicht abschließend getroffen.

Klar ist: Es werden nicht alle in der jetzigen Liegenschaft Platz finden können. Dementsprechend wird man mindestens kurz- und mittelfristig Lösungen erarbeiten müssen, an welchen anderen Standorten gearbeitet werden kann.

Das kennen wir als Innenministerium allerdings aus der Vergangenheit sehr gut, nicht nur wegen der Standorte in Bonn und Berlin, sondern auch weil wir schon an verschiedenen Standorten in Berlin tätig waren und sind, so unter anderem im Bundeshaus an der Bundesallee. Überdies planen wir ohnehin einen Neubau, der allerdings, obwohl wir jetzt auch Bauministerium sind, nicht so rasch fertigzustellen sein wird, dass man entsprechende Bedarfe ganz kurzfristig abdecken kann.

Was die konzeptionelle Frage anbetrifft, hat sich der Minister selbst schon in einer Reihe öffentlicher Äußerungen dazu geäußert. Wir hatten Ihnen vergangenen Freitag mitgeteilt, dass es nicht nur in Bezug auf den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Wanderwitz eine Entscheidung gibt, sondern auch in Bezug auf den beamteten Staatssekretär Herrn Kerber. Das alles ist noch mit dem Zusatz "in Planung" oder "beabsichtigt" zu versehen, weil diese Personalien noch vom Kabinett beschlossen werden müssen. Wir sind aber guter Dinge, dass das zeitnah, also am Mittwoch, geschieht.

All dies sage ich deswegen, weil Ihnen dadurch vielleicht ein bisschen klarer wird, dass es selbstverständlich einen politischen Leitgedanken, eine politische Idee, eine politische Botschaft gibt, die der Minister damit verbindet, was unter dem Aspekt "Heimat" betrieben werden soll.

Was jetzt zusätzlich zur Frage der Personalgewinnung gerade beginnt und stattfindet, ist die Unterlegung durch konkrete erste Arbeitsschritte. Die Heimatabteilung soll - das hatte ich hier schon ausgeführt - insgesamt dreizügig sein. Sie soll sich also erstens mit dem beschäftigen, was bisher aus dem Verkehrsministerium heraus gesteuert wurde, vor allem mit der Raumplanung. Das Zweite ist das, was wir heute schon unter dem Stichwort des gesellschaftlichen Zusammenhalts tun: Dialog mit den Religionen, Deutsche Islam Konferenz, politische Stiftungen, all solche Fragen. Das Dritte - das sind die neuen Stellen - sind die Stellen, die sich um das Stichwort der gleichwertigen Lebensverhältnisse kümmern sollen. Der Minister hat sehr klar gemacht, dass es ihm nicht darum geht, Zuständigkeiten anderer Ressorts infrage zu stellen oder gar zu kapern, sondern ihm geht es um eine konzeptionelle Federführung im BMI, die vor allem auch darin liegen wird, entsprechende gemeinsam erarbeitete Konzepte durch entsprechende Koordinierungsarbeit auch möglichst rasch erfolgreich umzusetzen.

Das ist es, was ich Ihnen mit heutigem Stand dazu sagen kann. Ich bin sicher, dass das sehr schnell sukzessive sehr viel konkreter werden wird.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert oder an Herrn Breul: Es gibt Berichte, nach denen mehrere europäische Länder als Antwort auf den Fall Skripal russische Diplomaten ausweisen wollten. Diese Nachricht könnte heute von den EU-Offiziellen verkündet werden, sollte sie zutreffen. Ich wüsste gern, ob Deutschland dabei mitmacht und, wenn ja, in welchem Umfang.

StS Seibert: Ich komme auch in Antwort auf Ihre Frage noch einmal auf die Erklärung der Bundeskanzlerin am Freitag in Brüssel zurück. Darin hat sie beschrieben, wie intensiv die Diskussion im Europäischen Rat war und wie solidarisch der Europäische Rat mit der britischen Premierministerin und mit Großbritannien insgesamt in dieser Sache war. Das schlägt sich auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates nieder, die Sie sicherlich kennen.

Dann hat die Kanzlerin auch erwähnt, dass wir nun gemeinsam mit anderen Verbündeten und Partnern auch über weitere Maßnahmen beraten und uns abstimmen. Die Abstimmung dauert nach wie vor an. Wir werden Sie unterrichten, wenn es etwas zu berichten gibt.

Zusatzfrage: Denken Sie, dass solch ein Schritt, wenn er tatsächlich erfolgt, die Beziehungen zwischen Russland und Europa noch zusätzlich verschlechtern könnte?

StS Seibert: Ich spekuliere jetzt nicht, sondern wir berichten, wenn es etwas zu berichten gibt. Die Abstimmung dauert an. Ich darf Sie bitten, das abzuwarten.

Grundsätzlich haben wir immer wieder, auch von dieser Bank, unser Interesse an guten Beziehungen zu Russland und dem russischen Volk bekundet. Wir haben immer wieder gesagt, dass es auch da, wo es Meinungsverschiedenheiten gibt - sie sind auf vielen Gebieten erheblich -, der Dialog wichtig ist und wir ihn immer wieder suchen werden.

Frage : Herr Seibert, Sie sagen, die Abstimmung dauert noch an. Stehen noch konkrete Termine aus, an denen man sich treffen müsste, oder ist es theoretisch möglich, dass die Abstimmung heute abgeschlossen und ein Ergebnis verkündet werden könnte?

StS Seibert: Ich habe dem, was ich dem vorangegangenen Fragesteller gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage : Herr Seibert, zu den Äußerungen der Kanzlerin in Brüssel: Habe ich Sie richtig verstanden, dass sie auch eine Ausweisung russischer Diplomaten aus Deutschland auf jeden Fall nicht ausgeschlossen hat? Ist das also auch eine der Optionen, die jetzt auf dem Tisch liegen?

StS Seibert: Wenn Sie sich die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Brüssel anschauen, dann werden Sie sehen, dass sie lediglich davon gesprochen hat, dass der EU-Botschafter in Moskau zu Konsultationen nach Brüssel zurückgerufen worden ist. Davon hat sie gesprochen. Dann hat sie gesagt, dass wir gemeinsam - jedes Land für sich, aber eben auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern und den Verbündeten - über mögliche weitere Maßnahmen beraten. Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich gerade schon gesagt habe.

Zusatzfrage : Habe ich es richtig verstanden, dass diese möglichen weiteren Maßnahmen auch russische Diplomaten betreffen könnten?

StS Seibert: Die Rede ist von möglichen weiteren Maßnahmen. Ich werde das für Sie nicht weiter auslegen.

Frage: Meine Frage betrifft noch einmal eine Personalie, nämlich die des Antisemitismusbeauftragten. Am Wochenende gab es Berichte und auch schon eine Erklärung aus dem BPA, dass in der Bundesregierung Einigkeit darüber bestehe, dass die Stelle im Innenministerium angesiedelt werden solle. Können Sie schon einen Zeitplan nennen? Wann wird er berufen? Wann nimmt er die Arbeit auf?

Noch der zweite Versuch: Es werden schon Namen kolportiert. Können Sie dazu auch schon etwas sagen?

StS Seibert: Zunächst einmal mache ich auch einen Versuch, nämlich Ihnen auch für die Zukunft den vollen Namen dieses Beauftragten nahezulegen, weil es ein Beauftragter oder eine Beauftragte für jüdisches Leben in Deutschland und gegen Antisemitismus sein wird. Das ist der Beschluss im Koalitionsvertrag, und in dieser doppelten Ausdrucksweise ist, denke ich, auch eine Menge enthalten, was über den sehr dringenden Kampf gegen Antisemitismus hinausgeht. Wir wollen eben auch jüdisches Leben in Deutschland fördern. Wir sind dankbar dafür, dass sich jüdisches Leben wieder in dem Maße in Deutschland angesiedelt hat, wie es der Fall ist.

Ich kann nur noch einmal sagen, dass es dazu eine Meldung gab, die schlicht falsch war. Deswegen haben wir das korrigiert. Die Bundeskanzlerin, der Bundesinnenminister, die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass der Beauftragte für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus im Bundesministerium des Inneren anzusiedeln ist. Denn in diesem Ministerium liegt die Zuständigkeit für die staatlichen Beziehungen zu den Kirchen und zu den Religionen. - Mehr kann ich Ihnen zu dem Thema noch nicht sagen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es schlichtweg noch keinen Zeitplan gibt, wann er anfängt? Diese Frage war noch nicht beantwortet.

StS Seibert: Konkrete Fragen zur Person kann ich Ihnen noch nicht beantworten. Damit hängt ja auch das andere zusammen.

Frage : Ich möchte das Bundesfinanzministerium fragen. Heute gab es einen Auftritt der IWF-Chefin Christine Lagarde, bei dem sie unter anderem für die Einrichtung eines neuartigen Stabilisierungsfonds zur Abfederung schwieriger konjunktureller Einbrüche geworben hat. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung schon eine Position zur Sinnhaftigkeit eines solchen Instrumentes hat, das bei Erfüllung gewisser Kriterien automatisch wirken soll.

Blankenheim: Zu dem Thema kann ich Ihnen nur sagen: Das wurde erst heute vorgestellt. Wir werden uns das anschauen und Ihnen dazu auch Auskunft geben. Aber im Moment müssen wir erst noch abwarten, bis es auch in schriftlicher Form vorliegt.

Frage : Weil wir gerade beim Finanzministerium sind, eine Frage zum Thema der Gemeinnützigkeit: Was plant das Finanzministerium mit Blick auf das Gemeinnützigkeitsrecht konkret zu ändern, damit die Finanzämter konkreter und einheitlicher über die Zuteilung der Gemeinnützigkeit an Vereine entscheiden können?

Blankenheim: Grundsätzlich muss man sagen, dass die Frage der Gemeinnützigkeit eine Frage der Ländersteuerverwaltung ist, die vor Ort entschieden wird. Tausende von Vereinen streben den Status der Gemeinnützigkeit an und bitten vor Eintragung in das Vereinsregister bei den zuständigen Finanzämtern um eine entsprechende Einordnung bei dieser Frage. Die Steuerverwaltungen der Länder stehen hinsichtlich der Kriterien für die Gemeinnützigkeit in regelmäßigem Austausch. - Das ist es, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zusatzfrage : Ich frage, weil im Koalitionsvertrag konkret steht, dass diese Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht angestrebt werden. In der Vergangenheit gab es Berichte in der Presse, dass es offensichtlich zu sehr unterschiedlichen Entscheidungen einzelner Finanzämter oder Finanzbeamter gekommen sei. Deswegen denke ich, dass es in Ihrem Hause sicherlich Pläne gibt, wie diese einheitlichen Kriterien entwickelt werden sollen.

Blankenheim: Wir haben die Studie des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement zu diesem Thema als Debattenbeitrag zur Kenntnis genommen und werden sie auswerten. Ansonsten obliegt die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen den Gesetzgebungsorganen Bundestag und Bundesrat.

Frage: Eine Frage zum Thema Türkei und Syrien, mutmaßlich an das Außenministerium, vielleicht auch an Herrn Seibert: Nach der Einnahme von Afrin hat Herr Erdogan angekündigt, dass er nun weiter vorgehen wolle. Er hofft, die ebenfalls von Kurden bewohnte syrische Stadt Tel Rifat einzunehmen. Wäre ein solches weiteres militärisches Vorgehen völkerrechtlich nach Ihrer Auffassung legitimiert?

Haben Sie inzwischen eine Einschätzung in Bezug auf den Einsatz in Afrin?

In welcher Weise wird das Thema in Warna zur Sprache gebracht?

Breul: Ich kann Ihnen gern sagen, dass wir uns zur völkerrechtlichen Bewertung in der vergangenen Woche ausführlichst ausgetauscht haben. Ich habe Ihnen dazu keinen neuen Stand mitgebracht.

Zu Ankündigungen des türkischen Staatspräsidenten äußere ich mich nicht. Wir haben keine Erkenntnisse über ein Vorgehen, wie Sie es gerade dargestellt haben.

Zusatzfrage: Ist Ihnen aber die Berichterstattung bekannt, dass er es angekündigt hat?

Breul: Ja.

StS Seibert: Zu dem Treffen in Warna kann ich nur sagen, dass es, wie Sie sicherlich schon wissen, ein Treffen zwischen Präsident Erdogan, Kommissionpräsident Juncker, Ratspräsident Tusk und dem bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow als Vertreter der derzeitigen europäischen Ratspräsidentschaft ist. Es ist ein Treffen über die gesamte Bandbreite der europäisch-türkischen Beziehungen. Ich kann nur vorschlagen, dass man abwartet, worüber auf diesem Gipfeltreffen gesprochen und worüber möglicherweise im Anschluss auch kommuniziert wird.

Was Afrin und die türkische Intervention dort betrifft, hat sich die Bundeskanzlerin in Ihrer Regierungserklärung am vergangenen Mittwoch sehr klar geäußert.

Montag, 26. März 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. März 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/03/2018-03-26-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2018

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