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PRESSEKONFERENZ/1601: Regierungspressekonferenz vom 31. Januar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 31. Januar 2018
Regierungspressekonferenz vom 31. Januar 2017

Themen: Kabinettssitzung (Jahreswirtschaftsbericht 2018), Termin der Bundeskanzlerin (Antrittsbesuch des Bundesratspräsidenten), Kosten der Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" der Deutschen Marine, Bericht des Bundesrechnungshofs zur Neuaufstellung des Bundesverkehrsministeriums nach der Bundestagswahl 2013, "Kreml-Bericht" der US-Regierung, Ministertreffen zur Luftqualität in Brüssel, Sanktionen der EU gegen Russland, Ausfuhr von Brennelementen zu Forschungszwecken, Nord Stream 2, Bundeskredit für Air Berlin, türkische Militäroffensive in Nordsyrien, Abgastests an Tieren und Menschen, Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Regionalregierung in Afghanistan

Sprecher: SRSin Demmer, Neumann (BMVg), Buser (BMVI), Breul (AA), Haufe (BMUB), Alemany (BMWi)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Im Kabinett hat die Bundeswirtschaftsministerin heute den Jahreswirtschaftsbericht vorgestellt. Das hat sie auch bereits hier in der Bundespressekonferenz getan, deswegen möchte ich mich auf die Kernbotschaften beschränken.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem konjunkturellen Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2017 preisbereinigt um 2,2 Prozent gestiegen. Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung eine weitere Expansion um 2,4 Prozent. Begünstigend wirkt das freundlichere weltwirtschaftliche Umfeld. Das hat zur Belebung des Außenhandels und der Investitionen beigetragen.

Die gute gesamtwirtschaftliche Lage zeigt sich insbesondere am Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote hat im Jahr 2017 mit 5,7 Prozent den niedrigsten Stand seit über 25 Jahren erreicht. Die Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren spürbare Reallohnsteigerungen erfahren. Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer haben seit 2010 preisbereinigt um durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr zugenommen.

Auch die öffentlichen Finanzen haben sich stetig verbessert. Gleichzeitig konnten bei soliden Staatsfinanzen die öffentlichen Investitionen deutlich gesteigert werden. Der Bund investiert mehr in Infrastruktur, Bildung und Forschung. Darüber hinaus wurden die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert. Beides zusammen hat dazu beigetragen, dass das Produktionspotenzial gestärkt worden ist.

Dann habe ich noch einen Termin für den kommenden Freitag nachzureichen. Wir hatten ja letzten Freitag kurzfristig den Antrittsbesuch des Berliner Bürgermeisters Müller verschoben, der am 1. November 2017 die Präsidentschaft des Bundesrates übernommen hat. Vor diesem Hintergrund wird er nun am kommenden Freitag, dem 2. Februar, um 11 Uhr seinen Antrittsbesuch machen. Anschließend, um 11.30 Uhr, wird die Bundeskanzlerin die diesjährige 2-Euro-Gedenkmünze Berlin an den Bundesratspräsidenten übergeben.

Frage: Herr Neumann, ich habe eine Frage zum Segelschulschiff "Gorch Fock" der Deutschen Marine. Mittlerweile belaufen sich die Kalkulationen für die Sanierungskosten auf 100 Millionen Euro; es fing bei 10 Millionen Euro an. Wie gedenkt die Bundesregierung die Ineffizienz auszugleichen?

Neumann: Wie viele von Ihnen wissen, ist die Ausbildung auf der "Gorch Fock" ein besonderer Bestandteil der Ausbildung der Marine, der zur Identitätsstiftung und Sozialisierung beiträgt. Das Segelschulschiff "Gorch Fock" liegt seit Januar 2016 in der Bredo-Werft in Bremerhaven und wird durch die Elsflether Werft repariert. Seit Kurzem ist uns bekannt, dass die Werft für die weitere zeitgerechte Instandsetzung einen finanziellen Mehrbedarf angemeldet hat. Das führt dazu, dass wir jetzt diese Forderungen prüfen und anschließend bewerten, um dann eine Entscheidung zu treffen. Vom Zeitrahmen her sprechen wir über einige Wochen.

Frage: An das Verkehrsministerium: Es liegt jetzt ein Bericht des Bundesrechnungshofes vor, der sich mit der Neuaufstellung des Ministeriums nach der Bundestagswahl 2013 beschäftigt. Dieser Bericht, der in den letzten Jahren immer einmal kursiert hat, ist jetzt also öffentlich. Darin wird unter anderem kritisiert, die Planung und Ausstattung der Abteilung "Digitale Gesellschaft" seien nicht ordentlich gewesen, da seien erforderliche Haushaltsmittel nicht sauber ermittelt worden; da seien Fakten geschaffen worden, ohne den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

Erste Frage: Haben Sie diese Mängel inzwischen behoben?

Zweite Frage: Halten Sie die Vorwürfe überhaupt für berechtigt beziehungsweise welche Vorwürfe halten Sie für berechtigt und welche nicht?

Buser: Vielen Dank für Ihre Frage. Zu diesem Thema, muss ich sagen, kann ich hier und jetzt keine Stellung nehmen; das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber das ist ein alter Vorgang. Dieser Bericht ist zwar jetzt erst öffentlich zugänglich, aber der ist ja während der Legislaturperiode durch den Ausschuss gegangen. Die Vorwürfe, die in diesem Rechnungshofbericht stehen, sind ja nicht neu. Können Sie mir da überhaupt nicht sagen, inwiefern das Ministerium möglicherweise in den letzten Jahren darauf reagiert hat?

Buser: Ich kann Ihnen nur grundsätzlich zum Thema Breitbandausbau etwas mitteilen: Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist am 18. November 2015 gestartet worden. Die Kritik des Bundesrechnungshofs, die Sie jetzt ansprechen, war Gegenstand von Beratungen im parlamentarischen Raum, insbesondere im Haushaltsausschuss am 15. Oktober 2015. In diesen Beratungen konnte das BMVI zu den Kritikpunkten befragt werden. Alle Fragen wurden uneingeschränkt beantwortet und es wurden die erforderlichen Konsequenzen gezogen; das wurde Ihnen auch schon mitgeteilt. Die vom BMVI veranlassten Maßnahmen werden derzeit vom Bundesrechnungshof geprüft. Da es sich insoweit um ein laufendes kontradiktorisches Verfahren handelt, kann nach geltenden Vorschriften keine inhaltliche Aussage getroffen werden. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich nicht weiter ins Detail gehen kann.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt aus Anlass des sogenannten Kreml-Berichts der US-Regierung, der gestern vorgestellt wurde. Es gibt Stimmen, die jetzt das Verhältnis zwischen den USA und Russland mit der Kubakrise oder sogar mit der Berlinblockade vergleichen. Sieht auch der Außenminister eine gefährliche Zuspitzung der Beziehungen zwischen Washington und Moskau? Falls ja: Möchte des Auswärtige Amt irgendwelche Initiativen ergreifen oder plant es irgendwelche Initiativen, um das Verhältnis zu entspannen?

Breul: Ich weiß nicht, ob "gefährliche Zuspitzung" es genau trifft. Ich würde vielleicht kurz ausholen, wenn ich darf; denn ich glaube, da geraten in der Berichterstattung manchmal zwei Dinge ein bisschen durcheinander.

Zum einen hat die US-Administration am 26. Januar im Rahmen des sogenannten "Maintenance Package" neue Listungen bekanntgegeben. Das ist ein turnusmäßiges Wartungspaket, mit dem Umgehungen der Sanktionen verhindert werden sollen. Die Sanktionen waren damals wegen der Verletzung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität durch Russland eingesetzt worden.

Darüber hinaus gibt es sozusagen einen zweiten Vorgang, der separat zu sehen ist: Die US-Regierung hat am 28. Januar dem Kongress einen Bericht vorgelegt, dessen öffentlicher Teil zumindest eine Liste mit 210 russischen Politikern und Unternehmern enthält - den sogenannten Oligarchenbericht. Hierzu war die Regierung gemäß des im Sommer erlassenen Sanktionsrechtsakts, dem "Countering America's Adversaries Through Sanctions Act", verpflichtet worden. Aus der Nennung auf dieser Liste erwachsen aber keine unmittelbaren Folgen für die Betroffenen. Dadurch ist das für uns jetzt erst einmal auch keine Änderung der Sachlage. Grundsätzlich haben wir aber schon öfter - auch hier in der Bundespressekonferenz - deutlich gemacht, dass wir Bedenken gegen dieses zugrundeliegende Gesetz haben. Diese bleiben bestehen, und wir werben bei den US-Vertretern und beim US-Kongress weiter dafür, dass die Sanktionsgebung gegen Russland in enger Abstimmung mit uns stattfindet. Wichtig ist für uns, dass sich mögliche Sanktionen nicht gegen europäische Unternehmen richten und die Zielrichtung dabei klar bleibt.

Zusatzfrage: Meine Frage richtete sich auf die Bewertung des Standes der Beziehungen zwischen den USA und Russland. Heißt das, Sie sehen das als "business as usual", es ist also ganz normal wie vor einem halben Jahr oder einem Jahr, oder sehen Sie da eine gewisse Veränderung? Manche sagen, es gebe auch eine positive Entwicklung, zum Beispiel was den Ukraine-Konflikt angeht; da gibt es wohl eine Annäherung in Sachen Blauhelm-Mission.

Breul: Ich hatte das, glaube ich - vielleicht verschachtelt oder versteckt - , gesagt: Wir sehen jetzt erst einmal keine Änderung der Sachlage durch diese zusätzliche Liste. Grundsätzlich gilt aber - ich glaube, darüber haben wir uns hier schon mehrfach unterhalten -, dass wir uns natürlich ein besseres Verhältnis zwischen den USA und Russland wünschen würden. Aber dazu habe ich, glaube ich, schon alles gesagt.

Frage: Auf der Liste sind ja 210, ich sage einmal, Oligarchen. Sind das auch für die Bundesregierung Oligarchen? Können Sie die Liste in toto nachvollziehen?

Breul: Zum einen gibt es ja den öffentlichen Teil und zum anderen den nichtöffentlichen Teil. Was den sogenannten Oligarchenbericht betrifft, so habe ich da eine Begrifflichkeit aufgegriffen, die in der Medienberichterstattung zu finden ist; die möchte ich mir hier nicht zu eigen machen. Das habe ich sozusagen nur gesagt, damit Sie wissen, worum es geht.

Zusatz: Dann nenne ich sie eben russische Milliardäre, Politiker, Beamte.

Breul: Die sind auf der Liste, genau.

Zusatzfrage: Ja, aber sind da aus Sicht der Bundesregierung welche zu Unrecht auf der Liste oder fehlen da welche?

Breul: Das kann ich nicht beurteilen. Ich habe es ja vorhin erläutert - -

Zusatz: Das Auswärtige Amt soll das beurteilen.

Breul: Nein, das Auswärtige Amt muss nicht beurteilen, ob die US-Administration ein amerikanisches Gesetz umgesetzt hat oder nicht. - Dazu diente diese Liste. Da gab es eine gesetzliche Verpflichtung, und der ist die US-Regierung jetzt nachgekommen. Das kann ich aber nicht bewerten.

Frage: Auch an das Auswärtige Amt: Der ukrainische Außenminister Pawel Klimkin hat am Dienstag erklärt, es könne am 16. Februar in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz zu einem Treffen im Rahmen des Normandie-Formates kommen, und das wohl auf Vorschlag von Außenminister Gabriel. Trifft das zu? Falls ja: Welche deutschen Erwartungen gibt es an ein solches Treffen?

Breul: Bis zur Münchner Sicherheitskonferenz dauert es ja noch ein bisschen; in der Regel verkünden wir die konkret anstehenden Termine etwas kurzfristiger. Ich glaube, auf seiner Reise nach Kiew hat der Außenminister mit Herrn Klimkin in der Pressekonferenz die Möglichkeit erwähnt, dass man das im Rahmen von München anstreben möchte. An diesem Ziel halten wir nach wie vor fest, aber ich möchte das jetzt noch nicht abschließend bestätigen.

Zusatzfrage: Gibt es inzwischen eine abschließende Prüfung beziehungsweise ein Ergebnis der Prüfung des ukrainischen Donbass-Gesetzes? Das hatte Herr Seibert hier ja im Zusammenhang mit der Frage, wie das Donbass-Gesetz unter dem Gesichtspunkt von Minsk 2 zu bewerten ist - was ja im Bericht deutlich kritisiert wird - zugesagt beziehungsweise angekündigt.

Breul: Dazu habe ich keinen aktuellen Stand.

Frage (zum Ministertreffen zur Luftqualität in Brüssel): Gestern wurde die Bundesregierung vom EU-Umweltkommissar geladen. Es geht um die Richtlinien, die von der Bundesrepublik Deutschland übertreten worden sein sollen. Gibt es nach dem Treffen gestern schon erste Neuigkeiten darüber, wie die Verweise oder Beanstandungen an die Bundesregierung genau formuliert worden sind?

Haufe: Was wollen Sie jetzt wissen?

Zusatz: Ich will wissen, was der EU-Kommissar Ihnen beziehungsweise den Vertretern der Bundesregierung in Brüssel gestern gesagt hat.

Haufe: Das hat er selbst ja in der Pressekonferenz deutlich gemacht. Er hat darum gebeten, dass die Staaten, die betroffen sind, das Problem sehr ernst nehmen, und gesagt, dass er darauf setzt, dass es zügig Fortschritte gibt. Das hat die Bundesumweltministerin auch entsprechend unterstrichen. Mehr kann ich Ihnen zu dem, was Herr Vella gesagt hat, jetzt nicht sagen. Das, was er gesagt hat, hat Herr Vella selbst in einer Pressekonferenz geäußert.

Zusatzfrage: Gibt es denn vonseiten der Bundesregierung erste Strategien, wie man diese Diskrepanzen beheben kann?

Haufe: "Erste Strategien" ist gut! Wir diskutieren darüber ja schon sehr, sehr lange. Wir haben nicht "erste Strategien", die vorliegen, sondern wir haben mehrere Programme, Förderrichtlinien und Maßnahmen aufgesetzt. Das beginnt mit dem Nationalen Dieselforum. Das betrifft das Sofortprogramm Saubere Luft, das Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten und jetzt quasi komplett ausgerollt ist. Die Lotsen für die Kommunen haben in den vergangenen Wochen die Städte und Gemeinden, die betroffen sind, ausführlich informiert. Sie haben Regionalveranstaltungen gemacht. Uns liegt eine Reihe von Anträgen dazu vor, was die Städte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur tun wollen. Wir sind mit der Automobilbranche in Gesprächen, um weitere Maßnahmen zu vereinbaren. Das wird auch das Nationale Dieselforum zeigen, wenn es demnächst wieder stattfindet. Auch dort sind weitere Maßnahmen angekündigt.

Wir sind nicht am Anfang von Aktivitäten, wir sind auch nicht am Ende von Aktivitäten, sondern wir sind mittendrin, und es gibt noch eine Reihe von Entscheidungsprozessen, die noch nicht beendet sind.

Vorsitzende Welty: Das ist im Übrigen auch im Protokoll der Regierungspressekonferenz von Montag nachzulesen.

Frage: Ich möchte dazu gern noch ein wenig präzisierend nachfragen. Mehrere Staaten, auch Deutschland, haben jetzt eine allerletzte Frist bis Ende nächster Woche erhalten, um neue Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig hat Frau Ministern Hendricks erklärt, sie sehe kaum Chancen, einer Klage vor dem EuGH zu entgehen. Ist dennoch seit gestern etwas geschehen, von dem Sie sagen könnten: "Das verbessert unsere Chancen"? Sie haben eben ja noch einmal einen breiten Katalog dargelegt.

An wem liegt es denn eigentlich, dass Deutschlands Performance so schlecht ist, dass man mit einer Klage rechnen muss? Ihr Haus ist federführend, setzt sich aber offenbar nicht durch.

Haufe: Die Ministerin hat einen ganz entscheidenden Umstand vorgetragen, eine Tatsache, die neu und bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidend ist, und zwar die neuen Zahlen und Daten über die Luftqualität für das Jahr 2017. Diese werden morgen vom Umweltbundesamt veröffentlicht werden. Darin kann man einen Trend sehen, nämlich dass die Stickoxidbelastung 2017 seit Längerem zurückgeht. Wir hatten bislang, 2016, insgesamt 90 Städte, die bei Stickoxiden Grenzwertüberschreitungen aufwiesen. Jetzt zeichnet sich ab, dass es - in Anführungszeichen - nur noch 70 Städte sind. Das sind natürlich immer noch viel zu viele; das hat die Ministerin auch deutlich gemacht. Aber im Trend ist die Stickoxidbelastung um fünf Prozent zurückgegangen.

Das lässt sich auch mit den Maßnahmen, die bereits getroffen wurden, verbinden, wobei man natürlich sagen muss, dass diese erst in den letzten Monaten des vergangenen Jahres wirklich Realität geworden sind. Das heißt, es ist durchaus noch mehr zu erwarten. Auch das hat die Ministerin unterstrichen. Das heißt, wir werden uns im Laufe dieses Jahres auch die weiteren Daten anschauen. Bisher sind die Daten zur Luftqualität ja vorläufige Daten. Das zu Ihrer Frage, was sie an Entscheidendem vorgebracht hat, um das Vertragsverletzungsverfahren nicht vor einen Gerichtshof bringen zu lassen.

Sie hat aber natürlich ebenso - auch das ist in diesem Zusammenhang sehr relevant - klargemacht, dass wir in den letzten Monaten eine Menge an Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, vor allen Dingen das Sofortprogramm Saubere Luft und auch die Maßnahmen, zu denen sich die Automobilbranche verpflichtet hat. Diese hat sie ausführlich dargestellt. Das hat der Kommissar auch sehr klar wahrgenommen.

Zusatzfrage: Die Zahlen waren ja auch gestern schon auf dem Markt. Das hat wohl an der Unzufriedenheit von Kommissar Vella und an der Fristsetzung nichts geändert. Wer also - diese Frage haben Sie noch nicht beantwortet - ist denn der Bremser innerhalb der Bundesregierung bei der Durchsetzung der von Ihrem Hause schon früher für notwendig gehaltenen Maßnahmen?

Haufe: Gestern ging es nicht darum, Bremser zu benennen, sondern klarzumachen - - -

Zuruf: Nein, aber heute.

Haufe: Aber auch heute geht es darum, klarzumachen, dass in der Bundesregierung - ich denke, so sieht es die Ministerin - mittlerweile an allen Stellen klar ist, dass dieses Problem schnell anzugehen ist.

Frage: Ich möchte die Frage wiederholen. Wer sind die Bremser, Herr Haufe? Können Sie das konkretisieren?

Und ein zweites Thema - - -

Haufe: Wir sitzen hier nicht auf dieser Bank, um uns gegenseitig irgendwelches Bremsen vorzuwerfen.

Zusatzfrage: Gut. - In Bayern wird gebremst. Da gibt es ein Verwaltungsgerichtsurteil, wonach der Freistaat ein Zwangsgeld dafür zahlen muss, dass er kein Dieselfahrverbot in München plant. Das Verwaltungsgericht wirft der Regierung vor, dass der von der Regierung von Oberbayern im Auftrag der Staatsregierung erstellte Entwurf eines Luftreinhalteplans die einschlägigen Verwaltungsgerichtsurteile missachte.

Wie bewertet das BMUB das? Dass das BMVI das nicht schlimm findet, ist mir klar. Aber das BMUB vielleicht.

Haufe: Ich bewerte jetzt keine juristischen Auseinandersetzungen. Wir alle wissen, dass es mehrere juristische Auseinandersetzungen zum Thema der Luftqualität gibt und dass dadurch auch ein gewisser Handlungsdruck entsteht. Die Ministerin hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die eine oder andere Aktivität durchaus früher hätte angeschoben werden können und wir dann vielleicht nicht in der Situation wären, in der wir heute sind. Aber ich möchte mich, wie gesagt, nicht zu diesem Urteil oder Verfahren äußern. Ich kenne es auch gar nicht. Deswegen ist das auch nicht möglich.

Zusatzfrage: Fordert das BMUB den Freistaat auf, einen Luftreinhalteplan, der angemessen ist und auf den Regeln und Gerichtsurteilen basiert, umzusetzen?

Haufe: Die Luftreinhaltepläne liegen komplett in der Zuständigkeit der Länder und der Kommunen. Ich denke, das haben die betroffenen Kommunen und Städte auch bei dem Kommunalgipfel immer wieder deutlich gemacht. Sie wissen sehr wohl, in welcher Lage sie sind und welches Repertoire an Maßnahmen sie haben. Erstens machen wir solche Aufforderungen nicht, und zweitens ist es auch gar nicht nötig, denke ich. Die Kommunen wissen sehr genau - das sagt auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund -, was zu tun ist.

Frage: Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben am Montag ein Ende der Sanktionen gegen Russland gefordert. Wie steht die Bundesregierung dazu? Wird die Bundeskanzlerin Frau Merkel morgen, wenn sie, wenn ich mich richtig erinnere, mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten redet, mit ihnen auch darüber sprechen?

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, haben wir uns hier zu den Sanktionen schon vielfach geäußert. Dazu gibt es keinen neuen Stand. Aber ich kann es gern noch einmal sagen: Die Sanktionen sind kein Selbstzweck, sondern eine Reaktion einerseits auf die weiterhin bestehende völkerrechtswidrige Annexion der zur Ukraine gehörenden Halbinsel Krim und andererseits auf die russische Destabilisierung der Ostukraine durch von Moskau unterstützte separatistische Kräfte. Deshalb bleiben auch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland so lange bestehen, wie die Gründe für die Verhängung fortbestehen.

Zusatzfrage: Erklären Sie das so auch den ostdeutschen Ministerpräsidenten, die das ja auch selbst wissen?

SRSin Demmer: Ich kann jetzt den Gesprächen morgen nicht vorgreifen. Insofern kann ich Ihnen nicht sagen, was morgen konkret besprochen wird.

Frage: Eine kurze Frage an das Bundesumweltministerium: Das BAFA hat die Ausfuhr von Brennstäben aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel nach Schweden zum dauerhaften Verbleib genehmigt. Nur ganz kurz: Auf welcher rechtlichen Grundlage ist das erfolgt?

Haufe: Sie sprechen eine Ausfuhr von Brennstäben an, die zu Forschungszwecken nach Schweden verfrachtet werden. Ich kann Ihnen den Paragraf und Absatz des Gesetzes, das hierfür die Grundlage bildet, jetzt nicht sofort sagen. Das müsste ich nachschauen.

Aber ich kann Ihnen auf jeden Fall sagen, dass es hierbei darum geht, dass Brennelemente, die beschädigt sind, zu Forschungszwecken nach Schweden verfrachtet werden, nicht zu irgendwelchen anderen Zwecken, auch nicht zu irgendeiner Endlagerung - das wäre gar nicht möglich. Das hat - falls Sie das irgendwie unterstellen - mit dem Thema Endlagerung nichts zu tun.

Zusatz: Sie verbleiben ja zur Endlagerung dort. Sie werden nicht zurückgebracht. Insofern müssen sie dort endgelagert werden.

Haufe: Das ist eine Interpretation von Ihnen. Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass man Brennstäbe, die man zu Forschungszwecken an einen bestimmten Ort bringt, auch an diesem belässt, um einen zusätzlichen, durchaus aufwendigen und problematischen Transport zu vermeiden.

Zusatzfrage: Ich versuche schon eine ganze Weile, die Rechtsgrundlage zu finden. Können Sie in Aussicht stellen, dass Sie das herausfinden?

Haufe: Das finden wir mit Sicherheit heraus, natürlich.

Frage: Ich möchte zum Thema Nord Stream 2 kommen. Am Wochenende gab es Äußerungen des polnischen und des amerikanischen Außenministers in Warschau, in denen sie davon sprechen, dass Deutschland Teil einer Kremlintrige in Sachen Nord Stream 2 sei.

Wie bewerten Sie diese Aussagen? Beide Außenminister haben sich gegen Nord Stream 2 ausgesprochen.

Breul: Ich sehe eigentlich keinen Grund dafür, das zu bewerten. Ich denke auch nicht, dass die Äußerungen gänzlich überraschend kommen.

Zusatz: Dass Deutschland Teil einer Kremlintrige sei, ist schon ein harter Vorwurf, gerade von den amerikanischen Partnern. Darum hat es mich überrascht, dass Sie jetzt mit Schulterzucken reagieren.

Breul: Ich denke nicht, dass Herr Tillerson diese Worte gewählt hat.

Zusatz: Doch, "Kremlin scheme" hat er gesagt.

Breul: Dann ist mir diese Äußerung bisher nicht bekannt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Das Thema Air-Berlin-Kredit hat uns hier in der Vergangenheit häufig beschäftigt. Sie und Ihre Kolleginnen haben immer zum Ausdruck gebracht, dass Sie sehr gute Chancen sehen und Hoffnungen haben, dass der Kredit zurückgezahlt werden könne. Nun sind Presseberichte und Rechercheergebnisse bekannt geworden, denen zufolge schon bei der Vergabe des Kredits in Ihrem Hause bis hin zur Ministerin bekannt gewesen sei, dass dieser Kredit eigentlich nicht gedeckt sei, also nicht materiell gedeckt sei, sondern nur immateriell, durch Slots und so. Wie bewerten Sie das? Treffen diese Ergebnisse zu? Wenn Sie zutreffen, warum wurden wir dann hier unvollständig ins Bild gesetzt?

Alemany: Danke für Ihre Frage. - Die Kritik am Bundeskredit für Air Berlin ist ja nicht neu. Es gibt auch keine neue Recherche beziehungsweise Information darüber, wie wir das sehen. Dennoch war und bleibt richtig, dass die Bundesregierung mit dem Kredit im August ein sofortiges Grounding verhindert hat, die Rückholung mehrerer Zehntausend Passagiere und Urlauber gesichert hat, die Basis für einen geordneten Verkaufsprozess ermöglicht hat - ich nenne hier zum Beispiel LGW und andere Verkaufsteile, die ja in Ruhe und geordnet verkauft werden konnten - und damit auch zu langfristigen, besseren Zukunftsperspektiven der Air-Berlin-Beschäftigten beigetragen hat.

Beim Abschluss des Kreditvertrags wurden alle rechtlich möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Kreditsicherheiten berücksichtigt, um die Rückzahlung des Massekredits sicherzustellen. Der Kredit ist von uns - den Ressorts Kanzleramt, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium - gemeinsam auf den Weg gebracht worden. Alle Ressorts haben dies in ihrer Zuständigkeit geprüft. Gleichzeitig ist der Mandatar des Bundes, also PwC, eingebunden gewesen; das haben Sie gerade zitiert. Alle gemeinsam sind zu der Auffassung gelangt, dass sowohl der Kredit als auch die Sicherungsmaßnahmen angemessen sind.

Der Kredit entspricht im Übrigen den Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfeleitlinien der EU. Er wurde von uns bei der EU-Kommission notifiziert und auch genehmigt. So viel zu den Vorwürfen, da wäre nicht vernünftig gerechnet worden.

Vielleicht darf ich auch noch einmal erwähnen, dass PwC im Bereich von Gewährleistungen immer der Mandatar des Bundes ist und die Expertise des Mandatars regelmäßig bei Bürgschafts- und Garantiefällen einbezogen wird.

Zusatzfrage: Bedeutet das, die Darstellung, die aber zumindest mir neu war, die ich gelesen habe und der zufolge sowohl PwC als auch Lufthansa deutlich gemacht haben, dass es für diesen Kredit eigentlich keine materielle Deckung gibt - vor der Kreditzusage wurde das gesagt -, war falsch? War das gar nicht so? Das verstehe ich jetzt nicht, wenn Sie sagen, das sei doch gedeckt gewesen.

Alemany: Wie Sie die Berichterstattung bewerten, müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Ich kann Ihnen nur sagen, auf was dabei Bezug genommen wird. Da ist ja im Rahmen eines IFG-Antrags ein Artikel geschrieben worden. Dabei ging es um verschiedene E-Mails, teilweise E-Mails, die dem Mandatar erst wenige Stunden vorlagen, nachdem er die Information erhalten hatte, dass Air Berlin in die Insolvenz gehen würde. Das sind erste Reaktionen auf E-Mails gewesen. Da lagen noch keine Informationen oder nur sehr rudimentäre Informationen vor.

Alles, was der Mandatar in dieser E-Mail, auf die Sie sich jetzt beziehen, zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass er natürlich mehr Informationen braucht, um eine Kreditwürdigkeit bewerten zu können. Die erhielt er dann im Nachgang; das wird ja alles vernünftig geprüft, wie ich gerade dargestellt habe. Als er die Informationen, die er brauchte, bekommen hatte, kam er zu dem Urteil, dass der Kreditvertrag so, wie wir ihn als Bundesregierung abgeschlossen haben, tragen wird.

Zusatzfrage: Ihre Position ist also, dass Sie diesen E-Mails zum Trotz, die wir da zitiert haben, sagen: Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Kredit lagen zusätzliche Informationen vor, die diesen für Sie als tragfähig dargestellt haben. - Richtig?

Alemany: Nein. Was ich sage, ist: Die E-Mail, die Sie zitieren, stammt aus einer Frühphase der ersten Information unseres Mandatars. Alles, was die E-Mail beinhaltete, war, dass der Mandatar für eine Gesamtbewertung und Analyse mehr Informationen braucht. Die resultierte aus einer Zeit wenige Stunden nach Bekanntgabe der Insolvenz, also des Faktums der Insolvenz von Air Berlin, also noch vor jeglichen Berechnungen. Diese jetzt zum Anlass dafür zu nehmen, zu behaupten, der Mandatar sei insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, es gäbe - ich sage es einmal unfachlich - eine wackelige Kreditbasis, ist einfach ein falscher Rückschluss.

Frage: Ich hätte, Frau Alemany, gerne gewusst, was der Bund im Moment unternimmt, um möglichst viel von der Kreditsumme wieder zurückzubekommen. Was können Sie also eigentlich noch tun - warten, wie viel Niki Lauda bezahlt und was da noch kommt? Wo bestehen also noch Möglichkeiten, möglichst viel von diesen 150 Millionen Euro zurückzubekommen?

Alemany: Das liegt ja nicht in den Händen der Bundesregierung, sondern in den Händen des Insolvenzverwalters und des Insolvenzprozesses und der Berechnung der Verwertungsmöglichkeiten.

Zusatz: Es gibt ja ein politisches Interesse beziehungsweise ich hoffe, dass es eines gibt. Das geht ja über die reinen Verfahrensfragen hinaus. Es gab ja in der frühen Phase auch Kontakte zwischen den Unternehmen usw. Ich entnehme Ihrer Äußerung also, dass es im Moment kein Bemühen der Bundesregierung gibt, aktiv - über Herrn Machnig, über wen auch immer - Geld einzutreiben, wie ich es einmal nenne.

Alemany: Entnehmen Sie meinen Worten, dass es nicht in unserer Hand oder Zuständigkeit oder Macht liegt, die Verwertungsmasse oder die Berechnungsgrundlagen, die im Insolvenzprozess jetzt andere, nämlich die Insolvenzverwalter, bewerten, in irgendeiner Weise beeinflussen zu können. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn wir den Kredit zurückbekommen könnten. Im Interesse der Steuerzahler spricht das ja für sich selbst.

Frage: Um noch einmal auf ihre vorherige Antwort zurückzukommen: Verstehe ich es denn richtig, dass uns Frau Zypries auf der Pressekonferenz am Tag der Insolvenz gesagt hat, dieser Kredit sei voll abgesichert, unter anderem eben durch Landerechte, und dass sie dies gesagt hat, bevor eine Prüfung durch PwC oder andere stattgefunden hat? Falls das so ist, hat sie uns dann nicht schlichtweg die Unwahrheit gesagt?

Alemany: Das verstehen Sie falsch. Das ist kein Kredit von Frau Zypries. Es ist, wie ich dargestellt habe, ein Kredit der Bundesregierung unter Beteiligung verschiedener Ressorts. Der Kredit entspricht allen Vorgaben der Restrukturierungsbeihilfen der EU, wie ich schon erwähnt hatte. Er wurde von der EU notifiziert und genehmigt, wie das bei solchen rückzahlbaren Massekrediten üblich ist. Er unterliegt der Prüfung durch unsere Ressorts und des Mandatars der Bundesregierung.

Ich kann vielleicht noch aufführen, dass auch unser Mandatar es als plausibel eingeschätzt hat, dass die Pfandrechte beziehungsweise Vermögenswerte mindestens den Wert des Massekredites haben. Der Massekredit belief sich ja auf 150 Millionen Euro. Natürlich - - -

Zuruf: Richtig, aber gesagt hat sie es dann, bevor das unter anderem durch PwC bestätigt wurde, was ja dann erst im Nachgang - - -

Alemany: Nein, ich denke, das sind jetzt zwei Sachverhalte, die Sie zusammenmixen. Das war keine Pressekonferenz von Frau Zypries, sondern es gab eine Pressemitteilung, in der das Bundeswirtschaftsministerium die Öffentlichkeit darüber informiert hat, dass es eine Insolvenz von Air Berlin gibt und dass wir gedenken, mithilfe eines Überbrückungskredits die Verkaufsverhandlungen in einen geordneten Insolvenzprozess überzuleiten oder sie zu unterstützen. Das ist eine Pressemitteilung gewesen.

Das, wonach Ihr Kollege gerade gefragt hat, stammt von einem viel früheren Zeitpunkt, wie ich eben sagte, nämlich schon wenige Stunden nach der ersten Meldung von Air Berlin, dass sie in die Insolvenz gehen. Das war auch keine E-Mail an die Öffentlichkeit, sondern unser Mandatar hat im Rahmen der Bundesregierung in einer E-Mail geschrieben "Okay, wenn wir das jetzt prüfen sollen, dann brauchen wir Informationen", nicht mehr und nicht weniger. Als die das danach geprüft hatten und zu ihrer Analyse kamen - das dauert ja bei so großen Konzernen, wie Sie sich vorstellen können, einige Tage -, kamen die zu der Bewertung: Der Kredit hat ein umfangreiches Sicherheitspaket. Das, was wir beleihen und mit Pfandrechten belegen konnten, haben wir beliehen und mit Pfandrechten belegt, und PwC hat es als plausibel erachtet, dass der Kredit auch zurückzahlbar ist.

Frage: Ich wollte zum Tun der türkischen Armee kommen, Herr Breul, Frau Demmer und vielleicht Herr Neumann. Es gibt von syrischer Seite und von kurdischer Seite - genauer gesagt der syrischen demokratischen Kräfte sowie des Informationszentrums des Afrin-Widerstands - Meldungen darüber, dass die türkische Armee mindestens zweimal Napalm eingesetzt habe, unter anderem gegen Kämpfer, aber auch gegen Zivilisten. Wie bewertet die Bundesregierung das?

Haben Sie mittlerweile die Völkerrechtsprüfung abgeschlossen?

Neumann: Ich darf vielleicht beginnen: Zu dieser Thematik des Einsatzes von Napalm liegen dem BMVg keine Informationen vor.

Breul: Mir auch nicht.

Zur völkerrechtlichen Bewertung habe ich auch keinen neuen Stand dabei.

Zusatzfrage: Wann können wir damit rechnen?

Breul: Ich glaube, dazu hat Frau Adebahr alles gesagt.

Zusatz : Nein, gar nichts!

Breul: Sie hat ausgeführt, warum eine völkerrechtliche Bewertung schwierig ist und dass diese erst möglich ist, wenn wir Kenntnis über die genaue Sachlage haben. Wie Sie sich vorstellen können, ist das bei andauernden Kampfhandlungen sehr schwer.

Zusatzfrage: Welche Informationen fehlen noch, um eine Prüfung einzuleiten?

Breul: Ich möchte die Debatte, ehrlich gesagt, nicht noch einmal wiederholen.

Zusatzfrage: Frau Demmer, vielleicht ein Kommentar?

SRSin Demmer: Nein, ich kann dem nichts hinzufügen.

Frage: Ich habe eine Frage zum sogenannten Dieselaffen-Thema. Der Generalbevollmächtigte von VW hat gestern die Verantwortung übernommen und diesen Job nicht mehr. Nun ist Herr Steg als langjähriger stellvertretender Regierungssprecher ja in diesem Hause kein Unbekannter. Vor dem Hintergrund dessen, dass manchmal gewisse Verbindungen fortbestehen: Ab wann hat eigentlich die Bundesregierung von diesen Tests gewusst? Herr Steg hat ja gesagt, sie seien ihm schon vor der Veröffentlichung bekannt gewesen. Hat es dabei durch Querverbindungen irgendwelche Kenntnisse gegeben?

Buser: Vielen Dank für Ihre Frage. - Zu diesem Thema hat sich Bundesminister Schmidt bereits am Montag geäußert.

Heute findet bei uns im Haus eine Sondersitzung der Untersuchungskommission statt, um genau diese Thematiken aufzugreifen. Unter Leitung von Staatssekretär Odenwald nehmen Vertreter der Automobilhersteller an dieser Sitzung teil, die nach bisheriger Kenntnis an der Studie beteiligt waren. Ziel des Ganzen ist es, dass die Automobilhersteller detailliert Stellung nehmen und offenlegen, ob es weitere Fälle von Abgastests gibt. Das heißt, dem ganzen Thema haben wir uns damit gewidmet.

Zusatzfrage: Können wir davon ausgehen, dass wir, wenn sich herausstellt, dass in Ihrem Hause, auf welcher Ebene auch immer, doch vor der Veröffentlichung in den Medien über diese Tests Kenntnis bestanden hat, das dann auch von Ihnen erfahren werden?

Buser: Wie gesagt, über die Ergebnisse dieser Gespräche kann ich Ihnen nicht mehr mitteilen. Es bleibt jetzt erst einmal abzuwarten, was in diesen Gesprächen besprochen und was dabei herauskommen wird.

Ansonsten kann ich nur noch einmal Bundesminister Schmidt zitieren, der bereits am Montag sagte:

"Ich gehe davon aus, dass sich alle Beteiligten in der Automobilindustrie der Problemstellung und des Vertrauensverlustes bewusst sind und dass sie entsprechende Schritte einleiten, die erstens dafür sorgen, dass solche Tests sofort ein Ende haben, dass wir eine Information darüber erhalten, ob es noch weitere solcher Maßnahmen, Projekte oder angebliche Forschungsarbeiten gegeben hat ..."

Das ist das Wesentliche. Dem Ganzen werden wir jetzt nachgehen.

Vorsitzende Welty: Dazu finden sich auch weitere Informationen im Protokoll vom Montag.

Zusatzfrage: Ja, ich habe es sehr wohl gelesen. Aber da gerade heute diese Untersuchung stattfindet, ist das eben doch ein neuer Stand. Die Frage, wann das Haus davon wusste, ist aber davon unabhängig.

Ich frage doch nur, ob wir davon ausgehen können, dass, wenn sich herausstellt, wer in Ihrem Haus möglicherweise davon vorzeitig oder vorab erfahren hat, wir das dann auch von Ihnen erfahren.

Buser: Wie gesagt, ich denke, wir werden im Nachgang zu den Gesprächen darüber Weiteres mitteilen.

Frage: Frau Buser, können Sie mir sagen, wer diesem Untersuchungsausschuss angehört oder haben Sie die Liste irgendwo veröffentlicht? Dann sagen Sie es mir bitte.

Welche Vertreter der Automobilindustrie nehmen teil? Sind das hochrangige Vertreter oder nicht?

Buser: Es sind, wie ich bereits schon gesagt habe, die Vertreter der Automobilhersteller. Es sind diejenigen Vertreter der Unternehmen, die bereits in den Medien genannt wurden.

Zusatzfrage: Dann habe ich mich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Sind das hochrangige Vertreter, die Firmenbosse, oder sind das Vertreter aus der unteren Managementebene?

Buser: Die genaue Teilnehmerliste liegt mir momentan nicht vor.

Zusatz : Dann wäre es toll, wenn sie die nachreichen könnten. Das wäre super.

Buser: Ich werde mich darum bemühen.

Zusatz : Danke!

Frage : Zum Thema Afghanistan, Herr Breul, Herr Neumann. Schon im Dezember hat der afghanische Präsident den regionalen Gouverneur Atta Noor abgesetzt, der mit der Bundeswehr rund um Masar-e-Scharif zusammenarbeitet. Dieser wehrt sich gegen diese Absetzung. Ich will wissen, ob die Bundeswehr immer noch mit diesem Gouverneur - manche nennen ihn auch Warlord - zusammenarbeitet oder ob man sich aufgrund der Absetzung des afghanischen Präsidenten nun von ihm distanziert und nicht mehr mit ihm zusammenarbeitet. Ich weiß, dass der deutsche Botschafter Herrn Noor ausgiebig kennt.

Neumann: Die Zusammenarbeit im Norden Afghanistans bezieht sich nicht auf eine Person allein. Die Zusammenarbeit mit der Regionalregierung ist weiterhin intakt. Ich kann Ihnen im Moment keinen aktuellen Sachstand sagen, was die Person Noor angeht.

Breul: Das kann ich leider auch nicht. Das müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage : Können Sie das beide nachreichen? - Danke!

Vorsitzende Welty: Wir kommen zurück zum Wirtschaftsministerium.

Alemany: Ich wollte mich, weil Sie mich so ungläubig angesehen haben, noch einmal klarer ausdrücken, was Ihre letzte Frage zum Thema Air Berlin angeht.

Zu dem Zeitpunkt, als der Überbrückungskredit durch das BMWi verkündet wurde, waren natürlich alle Prüfungen abgeschlossen. Das nur gesagt, falls das die Verwirrung war. - Danke!

Mittwoch, 31. Januar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 31. Januar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/01/2018-01-31-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2018

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