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PRESSEKONFERENZ/1573: Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 4. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember 2017

Themen: in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, offener Brief der Angehörigen der Opfer des Anschlags auf dem Breitscheidplatz, Steuerreform in den USA, Anklage gegen drei chinesische Staatsbürger in den USA wegen des Verdachts der Spionage, Anzahl der Asylentscheide beziehungsweise der Klagen dagegen, mögliche Verlegung der US-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem, Vorratsdatenspeicherung, Fund einer Paketbombe in Potsdam, Einsatzfähigkeit der U-Boote der Marine

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Krüger (BMJV), Korff (BMI), Schneider (BMAS), Neumann (BMVg)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich würde gerne vom Auswärtigen Amt etwas über die Hintergründe der Hafterleichterungen - so nenne ich es einmal - von Herrn Yücel wissen und was man aus diesem Fall möglicherweise ableiten kann. Ist das eine ganz individuelle, auf diesen Fall beschränkte Maßnahme oder ist das ein Zeichen, dass sich zumindest etwas in den schwierigen Beziehungen oder in der schwierigen Haltung der Türkei gegenüber politisch Inhaftierten auflockert?

Adebahr: Wir freuen uns, dass Deniz Yücel nicht mehr in Einzelhaft ist, sondern dass für ihn die Haftbedingungen erleichtert wurden und er so mit anderen Mithäftlingen in Kontakt treten kann. Ja, das ist eine gute Nachricht. Natürlich wünschen wir uns gute Nachrichten. Wir arbeiten aber natürlich weiterhin daran, Deniz Yücel nach Hause zu holen.

Wir arbeiten genauso weiterhin an den anderen Fällen der Inhaftierten in der Türkei, um diese Fälle zu einem guten Ende zu bringen. Wir werden in Deniz Yücels Fall eine Stellungnahme vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeben, weil wir der Meinung sind, dass seine Haft ungerechtfertigt ist. Auf diesem Weg werden wir weitergehen. Im Moment freuen wir uns natürlich, dass es für Deniz Yücel eine Erleichterung seiner Haftbedingungen gibt.

StS Seibert: Wenn ich für die Bundeskanzlerin noch hinzufügen darf: Sie hatte in ihrem Telefonat vergangenen Donnerstag mit Staatspräsident Erdogan erneut auf die aus unserer Sicht völlig unbefriedigende Situation der deutschen Gefangenen in den türkischen Gefängnissen hingewiesen. Nun haben wir, genau wie Frau Adebahr sagt, diese gute Nachricht. Das ist ein kleiner Schritt zur Verbesserung der Haftumstände von Deniz Yücel, den wir als solchen auch positiv zur Kenntnis nehmen. Aber das ändert nichts an der grundsätzlichen Forderung der Bundesregierung, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen inhaftierten deutschen Staatsangehörigen in der Türkei freizulassen.

Frage: Zwei Fragen. Frau Adebahr, können Sie uns ein Update, den aktuellen Stand geben, was die in der Türkei inhaftierten deutschen Staatsbürger angeht?

Zweitens. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber, dass offenbar Herr Erdogan im Gespräch mit Herrn Schröder direkt eine Art Gefangenenaustausch angeboten hat?

Adebahr: Was die zweite Frage betrifft, gab es schon eine Bundespressekonferenz, in der Frau Demmer und ich, glaube ich, alles dazu gesagt haben, was dazu zu sagen ist.

Was die aktuellen Zahlen angeht, kann ich Ihnen sagen, dass sich insgesamt 54 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft befinden. Daneben sind 29 Fälle von deutschen Staatsangehörigen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen. Von den 27 deutschen Staatsangehörigen, die seit dem Putschversuch wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich noch neun in türkischer Haft, darunter mindestens vier Doppelstaatler.

Frage: Können Sie uns sagen, unter welchen Bedingungen diese anderen neun aus politischen Gründen inhaftierten Personen zurzeit einsitzen? Sind sie auch alle in Einzelhaft? Hat es für sie in letzter Zeit auch Erleichterungen oder Verbesserungen gegeben?

Adebahr: Wir können an dieser Stelle auf Wunsch und auf Bitten der Inhaftierten aus Personenschutzgründen und Gründen des Datenschutzes darüber keine genauere Auskunft geben.

Grundsätzlich - das haben wir von dieser Stelle schon dargelegt - sind es Vorwürfe, die in den Bereich der politischen Natur spielen: Terrorismusvorwürfe, Unterstützung von terroristischen Organisationen im Allgemeinen. Das betrifft, glaube ich, alle die Fälle, von denen wir reden. Auch zu den konkreten Haftbedingungen aus Daten- und Personenschutzgründen von hier aus keine genaueren Informationen.

Zusatzfrage: Ich kann verstehen, dass Sie uns nicht Namen, Berufe oder das Geschlecht nennen. Aber unter welchen Bedingungen sie in Haft sind, ist nach meinem Verständnis nicht ein Grund für den Persönlichkeits- oder Datenschutz der betroffenen Person.

Zweitens. Sie sagten eben auf die Frage des Kollegen, dass Sie das schon einmal in der Regierungspressekonferenz erklärt haben. Das ist jetzt - ich habe das gerade nachgelesen - sechs, acht Wochen her. Es kann ja sein, dass inzwischen Forderungen von türkischer Seite gestellt worden sind, eine Art von Gefangenenaustausch oder etwas Ähnliches anzustreben. Ist das, was Sie damals gesagt haben, immer noch der aktuelle Stand oder hat sich etwas verändert?

Adebahr: Das ist mein aktueller Stand.

Zu der Frage der Haftbedingungen: Diese gleichen im Grundsatz denen der bekannten Fälle, sind aber natürlich zum Teil unterschiedlich. Es gibt unterschiedliche Haftbedingungen, aber grundsätzlich sind die Bedingungen in den türkischen Gefängnissen so, wie sie sind, und so, wie sie auch der Öffentlichkeit zum Teil aus den anderen Fällen, die öffentlich sind, bekannt sind.

Frage: Am Rande: Es ist am Wochenende bekannt geworden, dass ein früherer SPD-Landtagsabgeordneter aus Niedersachsen in den Beraterstab des türkischen Außenministers wechseln wird. Bedeutet das einen verbesserten Zugang der deutschen Diplomatie in das türkische Außenministerium oder ist das eine abwegige Vorstellung, die nur einem Journalistengehirn entspringen kann?

Adebahr: Ich habe die Pressemeldung gelesen. Ich habe dazu von dieser Stelle aus keine Stellungnahme für Sie parat.

Frage: Ich möchte in Richtung von Herrn Seibert und vielleicht auch von Frau Korff fragen: Wie reagieren Sie auf den offenen Brief der Angehörigen der Opfer des Anschlags auf dem Breitscheidplatz? Sehen Sie dort selber dringenden Handlungsbedarf? Was könnte man Ihrer Vorstellung nach jetzt noch besser machen?

StS Seibert: Dieser offene Brief der Familien der am Breitscheidplatz Ermordeten ist der Bundesregierung nicht nur aus der Presse bekannt, er ist auch im Bundeskanzleramt eingegangen und er wird dort mit großem Respekt gelesen und ausgewertet werden - Respekt vor dem Leid, das diese Familien durchgemacht haben und durchmachen. Es ist ein in vielen Punkten berührender Brief und es ist ein kritischer Brief, und genau deswegen ist es ja auch gut, dass die Betroffenen, also die Familien der Ermordeten wie auch die damals Verletzten, zur Begegnung mit der Bundeskanzlerin eingeladen sind - übrigens schon vor Bekanntwerden des Briefes eingeladen waren. Es ist spürbar, dass viele aus diesen Familien, aus diesem Betroffenenkreis, ein großes Bedürfnis haben auszudrücken, was sie von staatlicher Seite als unzureichend oder als zusätzlich belastend empfanden. Deswegen will die Bundeskanzlerin bei dieser Begegnung zuhören. Sie will genau wissen, was es ist, das den Angehörigen eine ungeheuer schwere Zeit möglicherweise unnötig noch schwerer gemacht hat, und sie wird sich diesem Gespräch und vielleicht auch der Kritik an den staatlichen Institutionen stellen.

Zusatzfrage: Ganz kurz noch einmal zur Abfolge: Sie sagten gerade, die Betroffenen seien schon vor dem Bekanntwerden des Briefes eingeladen gewesen. Heißt das, die Einladung ist ausgesprochen worden, nachdem der Brief im Kanzleramt eingegangen ist und bevor er bekannt wurde?

StS Seibert: Nein. Die Einladung ist ausgesprochen worden und ausgesandt worden, und dann ist irgendwann - einige Tage später - dieser offene Brief, von dem im Kanzleramt niemand wusste, an die Presse gekommen und dann auch als Brief im Kanzleramt eingetroffen. In der kommenden Woche wird es ja, wie Sie vielleicht wissen, den Bericht des Opferbeauftragten des Bundes, Kurt Beck, geben. Diesen Bericht sollten wir abwarten, und den sollten wir dann auch sehr genau auswerten - mit der Frage: Wo mag es möglich sein, Lehren und Konsequenzen zu ziehen?

Frage: Wann genau ist dieses Treffen mit der Kanzlerin geplant? Können Sie jetzt schon irgendetwas zur Kritik in der Sache sagen, oder wollen Sie dazu erst einmal gar nichts sagen?

StS Seibert: Dieses Treffen ist geplant, eingeladen ist für den Nachmittag des 18. Dezember - das ist der Vortag des Jahrestages des Terroranschlags. Ich denke, dass es richtig ist, diesen Brief sehr genau auszuwerten, sich die Fragen zu stellen, die ganz offensichtlich die Betroffenen aus ihrer eigenen Erfahrung, aus ihrem eigenen traurigen Erleben heraus aufwerfen, aber auch abwarten, was der Opferbeauftragte des Bundes in der kommenden Woche als seine Konsequenzen vorstellen wird, und darüber dann bei diesem Termin, bei dieser Begegnung mit den Betroffenen, ins Gespräch zu kommen - und sich selbstverständlich auch hier im Rahmen der Bundesregierung zu fragen: An welchen Stellen können wir und müssen wir Konsequenzen ziehen?

Frage: Es gab ja auch konkrete Kritik an der Kanzlerin. Hat sie sich dazu schon irgendwie eingelassen, etwa indem sie sagt, dass sie das zum Teil als berechtigt ansieht? Oder ist diese Kritik aus ihrer Sicht völlig ungerechtfertigt?

Darüber hinaus habe ich noch eine Frage an das Justizressort: Wie sieht denn die bisherige Hilfe, also das, was die Leute bekommen haben, in konkreten Zahlen aus, beziehungsweise ist da noch etwas zu erwarten?

StS Seibert: Zur Kritik an der Frage eines Treffens oder Nichttreffens muss man sagen: Das Staatsoberhaupt - damals Bundespräsident Joachim Gauck - und der Bundesinnenminister de Maizière haben sich im März ausführlich mit den Angehörigen getroffen. So etwas wird natürlich auch immer zwischen Bundeskanzleramt und Bundespräsidialamt abgestimmt. Ein paralleles Treffen mit der Bundeskanzlerin, das das Treffen mit dem Bundespräsidenten letztlich wiederholt hätte, erschien damals nicht sinnvoll. Jetzt lädt die Bundeskanzlerin zu dieser Begegnung ein, damit man mit den Erfahrungen des ablaufenden Jahres versuchen kann, möglicherweise notwendige Lehren zu ziehen. Jetzt stellt sie sich diesem Gespräch, und der offene Brief der Betroffenen zeigt ja, wie sinnvoll und wie dringend diese Begegnung dann auch ist.

Wenn ich im Übrigen das Eine noch hinzufügen darf - weil das ja auch ein Teil der Kritik ist -: Die Kanzlerin hat am Morgen nach dem Terroranschlag in ihrer Ansprache das Gedenken an die Opfer und an die Verletzten sozusagen allen anderen Gedanken vorangestellt. Wenn Sie das, was sie an diesem 20. Dezember des vergangenen Jahres gesagt hat, noch einmal nachlesen, dann sehen Sie, dass die Anteilnahme, der Schrecken über das Geschehen, die Mittrauer mit den Betroffenen sehr deutlich im Mittelpunkt der Ansprache waren.

Krüger: Ich kann Ihnen die Zahlen mit Stand vom 21. November nennen: Da war es so, dass aus diesem Fonds - Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten - 132 Anträge auf Härteleistung eingegangen und auch bereits beschieden worden sind. Ausgezahlt wurden bisher Härteleistungen in Höhe von 1 Euro an Verletzte und Hinterbliebene. Natürlich ist es noch möglich, weitere Anträge zu stellen, die dann eben im Einzelfall geprüft werden würden. Was den Etat insgesamt angeht, sieht es so aus, dass in diesem Fonds ursprünglich 700 Euro im Soll im Jahr 2017 veranschlagt waren und das BMF im Zuge einer überplanmäßigen Ausgabe Mehrausgaben von bis zu 3,1 Millionen Euro bewilligt hat.

Zusatzfrage: Ist geplant, dass der Opferbeauftragte länger im Amt bleiben wird, über diesen Bericht hinaus?

Krüger: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Frage: Frau Krüger, nur zur Klarheit: Sie haben uns jetzt gesagt, wie groß der Etat ist. Wie groß ist denn der Mittelabfluss bislang?

Krüger: Der Mittelabfluss beträgt 1 Euro; das ist bisher ausgezahlt worden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium: In den USA hat der Senat eine Steuerreform gebilligt. Diese ist auf erhebliche Kritik der deutschen Wirtschaft gestoßen - und zwar wegen protektionistischer Maßnahmen und Doppelbesteuerung -, und diese Kritik wurde verbunden mit einer Forderung, hierzulange nun möglichst auch strukturelle Änderungen vorzunehmen. Eine Variante wäre ja, mit den USA noch einmal in Kontakt zu treten und darüber zu reden, was das für Deutschland bedeutet, und die zweite Variante wäre eben, auch das deutsche Steuerrecht anzupassen. Gibt es dazu Aktivitäten im Bundesfinanzministerium?

Blankenheim: Ich bitte um Verständnis, da wir im Stadium einer geschäftsführenden Bundesregierung sind. Wir beobachten die Entwicklung natürlich sorgfältig - das parlamentarische Verfahren läuft ja auch noch. Die Prüfung einer möglichen Reaktion der deutschen Steuerpolitik hierauf obläge dann einer kommenden Bundesregierung.

Zusatzfrage: Können Sie denn die Kritik nachvollziehen oder die Sorgen nachvollziehen, die aus der Industrie kommen? Der BDI hat sich geäußert.

Blankenheim: Dazu würde ich Ihnen im Moment nicht mehr sagen. Es ist letztendlich eine Sache der kommenden Bundesregierung, da entsprechend zu handeln, falls sie das tun möchte.

Frage: Frau Korff, ich glaube, meine Frage geht in Ihre Richtung, ich weiß aber nicht, ob Sie dazu sprechfähig sind: In den USA gibt es eine Anklage gegen drei chinesische Staatsbürger wegen des Verdachts der Spionage im sogenannten APT3-Bereich, also "Advanced Persistent Threat" Nr. 3. Dahinter verbirgt sich laut Anklageschrift chinesisches Militär, und betroffen davon soll laut Anklageschrift unter anderem Siemens sein. Dort sollen 407 Gigabyte an Daten abgezogen worden sein. Ich würde gerne wissen, wie Sie die aktuelle Bedrohungslage durch chinesische Spionage für deutsche Unternehmen einschätzen und ob Sie zu dem konkreten Fall irgendwelche Erkenntnisse haben respektive ob sich die US-Behörden mit Ihnen diesbezüglich ins Benehmen gesetzt haben.

Korff: Da bin ich leider tatsächlich überhaupt nicht sprechfähig. Ich kenne den Fall nicht, und deswegen kann ich mich an der Stelle nicht dazu äußern. Aber wir reichen das gerne nach.

Frage: Ich habe eine Frage an die Vertreter von Innen- und Justizministerium, genauer gesagt drei Fragen. Es geht um die Zahl der Asylentscheide beziehungsweise die Klagen dagegen. Wie erklärt man sich denn diesen gewaltigen Zuwachs an Klagen?

Korff: Sie beziehen sich ja auf die Berichterstattung des NDR. Ich würde die Zahlen gerne einmal sozusagen so nennen wollen, wie sie sich für uns darstellen. Dabei sprechen wir nämlich davon, dass im Zeitraum von 1. Januar bis zum 31. Juli 218 Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts eingelegt wurden. Im selben Zeitraum hat das Bundesamt ungefähr 450 Entscheidungen getroffen. Im Vorjahr wurden 174 Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes eingereicht. Im selben Zeitraum wurden fast 700 Entscheidungen getroffen. Das heißt, es ist natürlich ein Anstieg erkennbar. Der ist für uns angesichts dieser enormen Entscheidungszahlen auch tatsächlich nicht überraschend und war absehbar.

Auch in absoluten Zahlen ist für uns tatsächlich ein Anstieg erkennbar. Der erklärt sich für uns - so haben wir aber auch in der Vergangenheit tatsächlich immer Stellung genommen - durch vermehrte Klagen von syrischen Staatsangehörigen gegen den subsidiären Schutz. Da ist es ja so, dass erstinstanzliche Gerichte bislang häufig den Schutz zuerkannt haben, viele der Entscheidungen aber dann obergerichtlich sozusagen revidiert wurden, sodass das in den absoluten Zahlen noch nicht Niederschlag findet und absehbar ist, dass sich das in der absoluten Zahl eventuell noch etwas relativieren wird.

Zusatzfrage: Wenn, wie es sich jetzt darstellt, jedem vierten Kläger recht gegeben wird, macht das BAMF dann irgendetwas falsch beziehungsweise was macht es falsch?

Korff: Nein. Es ist grundsätzlich erst einmal gut, dass jede Entscheidung sozusagen gerichtlich überprüfbar ist und überprüft wird. In vielen Fällen handelt es sich dabei tatsächlich auch erst um die erste Instanz. Insofern wird man angesichts der zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen, die im Ergebnis dem BAMF recht gegeben haben, in der Tat sehen müssen, wie sich das weiterentwickeln wird.

Zusatzfrage: Die Verwaltungsgerichte sprechen ja von einer sehr großen Überlastung. Gibt es Planungen, wie diese Überlastung beendet werden kann?

Korff: In der Tat - dazu können Sie gleich bestimmt noch deutlich mehr sagen - nehmen wir den Teil, der uns betrifft, nämlich sozusagen die Kommunikation zwischen Gerichten und BAMF, sehr ernst. Wir haben den Prozessbereich im BAMF verstärkt, sodass sozusagen angesichts der Zahl dieser zu führenden Prozesse auch die Arbeitsfähigkeit noch deutlich gesteigert wird, und stehen in guten und engen Gesprächen mit den Verwaltungsgerichten, damit wir sozusagen dort, wo Handlungsbedarfe erkannt werden, auch reagieren können.

Krüger: Das kann ich vielleicht kurz ergänzen. Da die Personalausstattung der Verwaltungsgerichte ja Ländersache ist, können wir das natürlich nicht detailliert kommentieren. Ich kann nur allgemein darauf hinweisen, dass Minister Maas in der Vergangenheit auch immer wieder darauf hingewiesen hat, wie wichtig eine Personalaufstockung in Bezug auf Stellen in der Justiz und bei der Polizei wäre. In der Justiz betrifft das natürlich auch die Verwaltungsgerichte. Eine originäre Zuständigkeit für die Verwaltungsgerichte der Länder haben das BMJV und die Bundesregierung aber nicht.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Welche Auswirkungen hätte aus Sicht des Auswärtigen Amtes eine mögliche Verlagerung der US-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem für den dortigen Friedensprozess? Erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls, diesem Schritt zu folgen?

Adebahr: Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, dass der künftige und endgültige Status Jerusalems nur in Endstatusverhandlungen zwischen den Parteien selbst vereinbart werden kann. Es gibt von unserer Seite keine Pläne, die Botschaft aus Tel Aviv weg zu verlegen. Die Botschaft befindet sich in Tel Aviv - das kann man sich auch immer noch einmal in Erinnerung rufen - in Anwendung der Resolution 478 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen von 1980. Dort ist die Basis dafür zu finden, dass sich unsere Vertretung dort befindet.

Wir machen immer wieder deutlich, und das wissen auch die amerikanischen Partner, dass unsere Haltung eben ist, dass der ungestörte, klare Status von Jerusalem zwischen den Konfliktparteien selbst zu regeln ist. Natürlich ist es so, dass wir aufgrund dieser Position denken, dass diese Herangehensweise dann auch die förderlichste für Verhandlungen zwischen den Parteien wäre.

Frage: Frau Krüger, zur Vorratsdatenspeicherung: Das Urteil des EuGH ist bald ein Jahr her. Sie hatten damals gesagt, Sie bräuchten noch ein wenig, um das Urteil und seine Auswirkungen zu analysieren. Wie weit sind Sie denn jetzt gekommen?

Krüger: Ich kann von keinem neuen Stand berichten. Die Prüfung dauert an.

Frage: Mich würde nach der Aufregung des Wochenendes über diese Drohung in Bezug auf den Potsdamer Weihnachtsmarkt interessieren, ob der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesinnenministerium irgendwelche gesteigerten Zahlen von Drohungen gegen Märkte bekannt sind.

Mich würde auch interessieren, wie das Bundesinnenministerium diesen Fall von Bedrohung durch Lieferungen der DHL betrachtet. Ist Ihnen da grundsätzlich irgendeine besondere Gefährdungslage für irgendwelche Transportdienste bekannt, die Sie dazu veranlassen würden, jetzt öffentlichkeitswirksamer zu Vorsicht aufzurufen, oder ist das eine Sache, die völlig an Ihren Zuständigen vorbei bei den zuständigen Landesbehörden liegt?

Korff: Ich beantworte die letzte Frage einmal zuerst: In der Tat liegt der konkrete Vorfall in Potsdam beziehungsweise in Brandenburg in erster Linie ganz in regionaler Zuständigkeit, sprich des zuständigen Landesinnenministeriums in Brandenburg. Insofern kann ich auf die wirklich sehr umfassenden Stellungnahmen Brandenburgs verweisen, die sich zum einen zu dem bislang erkannten regionalen Bezug geäußert haben und zum anderen auch entsprechend zu Wachsamkeit aufgerufen haben. Das BKA ist bislang nicht daran beteiligt. Insofern sehen wir im Moment keinen Anlass dazu, das bundesweit an uns zu nehmen. Wir beobachten es aber selbstverständlich intensiv und im Austausch mit den Brandenburger Behörden.

Zu der Bedrohungslage im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten wurde sich hier in den vergangenen Wochen durchaus schon geäußert. Nach wie vor gilt, dass die Terrorgefahr in Deutschland anhaltend hoch ist. Das gilt auch für Großveranstaltungen, so auch für Weihnachtsmärkte. Ich kann gern noch einmal auf das verweisen, was der Minister dazu gesagt hat, dass wir achtsam, aber ohne Furcht auf Weihnachtsmärkte gehen sollen.

Zusatzfrage: Frau Schneider, mir geht es jetzt eher um einen anderen Aspekt. Diese Dinge werden ja von Angestellten der Deutschen Post respektive von DHL transportiert. Hat sich das Arbeitsministerium schon in irgendeiner Form darum gekümmert, die Sicherheitsmaßnahmen bei diesen arbeitenden Menschen anzupassen, oder reicht das Regelwerk aus, das sie haben? Gibt es dazu Gespräche mit DHL?

Schneider: Von Gesprächen mit DHL ist mir jetzt nichts bekannt. Es gibt ja die allgemeinen Arbeitsschutzbedingungen. Es gibt jetzt keine Pläne, an den Arbeitsschutzbedingungen insgesamt etwas zu ändern. Das wäre ja das Mittel der Wahl, auf das Sie anspielen. Insofern kann ich Ihnen jetzt nicht von Änderungen daran berichten.

Was den konkreten Fall anbelangt, kann ich Ihnen auch nichts dazu sagen.

Zusatzfrage: Geben Sie eine aktive Benachrichtigung, wenn es Gespräche geben sollte?

Schneider: Wenn ich von entsprechenden Gesprächen höre, möglicherweise ja. Ich kann es Ihnen jetzt nicht zusagen. Das müssen wir sehen.

Frage: Noch einmal an das Bundesinnenministerium: Hat das Szenarium, Terroranschläge durch Paketdienste durchführen zu lassen oder Paketdienste dazu zu nutzen, im Innenministerium überhaupt schon einmal eine Rolle gespielt, oder sind immer die Empfänger dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass ihnen nichts passiert?

Korff: Ich kann Ihnen nicht sagen, in welcher Form das in der Vergangenheit schon eine Rolle gespielt hat. Ganz sicher aber gehört es zu den Bewertungen, die bei Sicherheitsfragen immer eine Rolle zu spielen, mögliche Szenarien durchzuspielen.

Im konkreten Fall geht es letztlich um Erpressungskriminalität. Das ist allgemeine Kriminalität und unter diesem Gesichtspunkt in der Regel erst einmal nicht in Bundeszuständigkeit.

Frage: Herr Neumann, lässt sich absehen, wann die deutschen U-Boote in toto wieder tauchfähig sein werden?

Neumann: Nein, leider nicht. Es handelt sich hierbei um einen Zeitraum von Monaten. Details können Sie gern direkt bei der Marine erfragen. Aber das ist keine Sache, die sich tagesaktuell ändern wird.

Zusatz: Ich frage, weil in der Berichterstattung gesagt wurde, ein Boot solle wohl im nächsten Jahr wieder einsatzfähig werden. Insgesamt sind es, meine ich, sechs Boote. Das heißt, es könnte sich noch über eine ganze Reihe von Monaten erstrecken.

Neumann: Auch dem BMVg ist die Zahl eines U-Bootes für 2018 bekannt. Für alles weitere würde ich Sie bitten, mit der Marine direkt Kontakt aufzunehmen.

Montag, 4. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-04-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2017

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