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PRESSEKONFERENZ/1493: Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2017 (BPA)



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 3. Juli 2017
Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2017

Themen: Busunfall in Oberfranken, G20-Gipfeltreffen in Hamburg, Ermöglichung einer medizinischen Behandlung des chinesischen Menschenrechtsaktivisten Liu Xiaobo im Ausland, Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, Vorratsdatenspeicherung, Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan/Sicherheitslage in Afghanistan, Reise des Bundesaußenministers nach Katar, deutsch-französischer Ministerrat, Einzahlung der Beiträge der Energieversorgungsunternehmen in den sogenannten Entsorgungsfonds, indirekte Beteiligung des Bundes an belgischen Atomkraftwerken

Sprecher: StS Seibert, Strater (BMVI), Wendt (BMEL), Baron (BMWi), Kolberg (BMF), Schäfer (AA), Dimroth (BMI), Fichtner (BMUB),

Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen! Bevor wir heute zu den politischen Themen kommen, möchte ich im Namen der Bundeskanzlerin auf den tragischen Busunfall eingehen, der sich heute früh in Bayern, in Oberfranken, ereignet hat. Die Bundeskanzlerin hat davon mit großer Bestürzung erfahren. Leider haben wohl zahlreiche Menschen einer Reisegruppe aus Sachsen in diesem brennenden Bus ihr Leben verloren. Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme gelten den Opfern und ihren Angehörigen. Sie gelten auch den Verletzten; wir hoffen, dass sie alle gerettet werden können und dass sie ihre zum Teil schweren Verletzungen überwinden können.

Der Dank geht an alle Rettungskräfte, Ärzte, Sanitäter, Seelsorger, die im Einsatz waren und sind, um Verletzte zu bergen und Menschen in einer entsetzlichen Situation zu betreuen.

Strater: Ich kann mich den Worten der Anteilnahme und des Bedauerns nur anschließen. Ich möchte hinzufügen, dass Minister Dobrindt auf dem Weg nach Bayern ist, um sich die Unfallstelle anzusehen und sich ein Bild von der Lage und der Situation vor Ort zu machen. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann wird vor Ort sein. Zusammen werden sie sich ein Bild von diesem tragischen Unglück machen.

Frage: Haben Sie Informationen darüber, wie viele Menschen ums Leben gekommen sind?

Strater: Bin ich angesprochen?

Zusatz: Herr Seibert.

StS Seibert: Ich denke, sinnvollerweise sollte der Vertreter des Verkehrsressorts antworten.

Strater: Ich würde Sie bitten, sich mit dieser Frage direkt an die Polizei in Oberfranken zu wenden. Die Informationslage ist hier noch etwas unklar. Die Polizei hat mitgeteilt, dass es sich um 46 Fahrgäste und zwei Fahrer handelt und um Vermisste und Verletzte. Ich möchte jetzt keine Angaben zu Zahlen machen und würde Sie bitten, dazu direkt die Behörden vor Ort zu kontaktieren.

Frage : Herr Seibert, ich wüsste gern, ob es richtig ist, dass sich die Bundeskanzlerin am Vorabend des G20-Treffens mit dem US-Präsidenten zusammensetzt. Wo passiert das? Ich vermute, wenn, dann in Hamburg.

Ist dieses Gespräch so zu deuten, dass die Gespräche des Wirtschaftsberaters der Kanzlerin in Washington keinen Erfolg hatten und deshalb die Kanzlerin schnell noch selbst daran muss, um das Scheitern in vielen Fragen beim Gipfel zu vermeiden?

StS Seibert: Erstens. Tatsächlich ist eine Begegnung mit dem US-Präsidenten vor Beginn des G20-Gipfels ins Auge gefasst, höchstwahrscheinlich am frühen Donnerstagabend. Genaueres sagen wir Ihnen rechtzeitig.

Zweitens. Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht dieser Interpretation anschließen. Die Bundeskanzlerin führt eine ganze Reihe von Gesprächen mit G20-Teilnehmern unmittelbar vor dem Gipfel. Das haben Sie auch mitbekommen. Sie hatte gerade vergangene Woche die europäischen G20-Teilnehmer hier. Sie hat am Freitagnachmittag mit Präsident Putin telefonisch über die G20-Agenda gesprochen. Das ist also etwas völlig Normales.

Nichtsdestoweniger beginnt morgen die abschließende Sherpa-Runde. Ohne hier in Details zu gehen, kann ich sagen, dass noch viele schwierige Fragen anstehen.

Zusatzfrage : Könnten Sie denn noch ein Wort über die Gespräche von Herrn Röller in den USA verlieren? Denn das erweckt zumindest den Eindruck, als müsse man quasi alle Möglichkeiten nutzen, die man habe, um zu vermeiden, dass die Dissonanzen, von denen die Kanzlerin selbst gesprochen hat, beim Gipfel allzu deutlich werden.

StS Seibert: Man muss vor einem G20-Gipfel immer alle Möglichkeiten nutzen, die man hat. Die Aufgabe des Sherpas ist es immer, mit Vertretern aller Delegationen möglichst intensiv zu arbeiten, um möglichst gute, produktive Ergebnisse hinzubekommen. Dies ist ein Jahr - das hatten wir hier schon mehrfach besprochen -, in dem es tatsächlich auch offenliegende Meinungsverschiedenheiten mit den USA gibt, zum Thema Klima, zum Thema Handel und Kampf gegen den Protektionismus. Ich werde Ihnen jetzt nichts Weiteres über die Reise von Herrn Röller in die USA sagen können, außer dass das ein ganz normaler Teil seiner Arbeit als Sherpa ist. Die abschließende Sherpa-Runde beginnt morgen.

Frage : Einer derjenigen, die die Kanzlerin vorher trifft, wird der chinesische Präsident sein. Dafür hat sie sich einen ungewöhnlichen Ort ausgesucht, nämlich unter anderem auch den Berliner Zoo, um die Pandas vorzustellen. Mich würde interessieren, was die Kanzlerin an den Pandas schätzt und wie sehr sie sich mit eingebracht hat, damit dieser Deal zustande kam.

StS Seibert: Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass es möglich war, in Abstimmung zwischen Berlin und Peking diese beiden Pandas hierher in den Zoo zu bringen. Wir wissen, dass sich die chinesische Seite sehr genau aussucht, wem sie Pandas anvertraut und in welche Bedingungen sie sie gibt. Der Berliner Zoo hat nun Bedingungen geschaffen, die für diese Bären so gut wie möglich sind. Das ist natürlich eine sehr erfreuliche Angelegenheit. Die Bundeskanzlerin und der chinesische Staatspräsident werden dort selbst hingehen und sich die beiden Bären anschauen.

Das ist es, was ich Ihnen dazu sagen kann. Es ist nicht der einzige Programmpunkt der beiden. Aber über die Bären freuen sich, denke ich, viele Menschen in Berlin, auch wir.

Frage: Herr Seibert, wie viel Außenpolitik steckt in solch einer "Bärenbeziehung"?

StS Seibert: Ich denke, ich muss es jetzt doch noch einmal sagen: Das ist nicht der einzige Programmpunkt. Natürlich gibt es intensive politische Gespräche mit dem chinesischen Staatspräsidenten. Bereits am morgigen Abend gibt es ein Abendessen der beiden Paare. Es gibt die Zusammenarbeit im Bereich des Fußballs. Die Bären reihen sich also in die ganze Breite unserer Beziehungen ein. Diese sind tatsächlich politisch, wirtschaftlich, kulturell - und sie können auch zwei Pandabären betreffen.

Frage: Herr Seibert, ich bin etwas zu spät gekommen. Vielleicht haben Sie die Frage schon beantwortet. Aber da ich das letzte Stichwort "Herr Röller" gehört habe, möchte ich darauf zurückkommen.

Würden Sie sagen, dass die Gespräche, die jetzt vor dem G20-Gipfel auf Sherpa-Ebene stattgefunden haben, eine besondere Herausforderung waren? Man hört ja, dass es im Team von Herrn Trump bei vielen Punkten zumindest keine Einigkeit gibt und dass manches wieder zurückgenommen wurde, was aus dem Team vorgeschlagen wurde. Ist es eine zutreffende Beschreibung, dass es dieses Mal eine besondere Herausforderung ist?

StS Seibert: Ich werde auch Ihnen gegenüber jetzt keine Einzelheiten über die Gespräche, die Herr Röller in seiner Eigenschaft als Sherpa in Washington geführt hat, enthüllen. Es ist Sherpa-Arbeit, normale Sherpa-Arbeit, dass man bis zuallerletzt mit jeder Delegation versucht, Gemeinsamkeiten auszuloten und gemeinsame Wege zu finden, die dann zu einem gemeinsamen Entschluss führen können.

Wir haben hier oft darüber gesprochen, dass dieses Jahr ein sehr anspruchsvolles Jahr ist, um G20 zu veranstalten. Es ist ein Jahr, in dem der Multilateralismus, dem wir uns ja verschreiben und dessen sichtbares Zeichen auch ein G20-Gipfel ist, durchaus nicht von jedem geteilt wird. Es ist ein Jahr, in dem die Vorstellungen von Globalisierung durchaus auseinandergehen. Es ist ein Jahr, in dem wir beim Thema des Klimaabkommens von Paris, beim Thema eines freien, offenen und fairen Handels durchaus auch klare Meinungsverschiedenheiten mit unseren amerikanischen Partnern haben. All das ist der Hintergrund, vor dem dieser G20-Gipfel stattfindet. Das prägt die Arbeit des Sherpas und auch die Arbeit der Bundeskanzlerin in ihren Gesprächen.

Zusatzfrage: Meine Kollegen vom Blatt haben geschrieben, dass die amerikanische Administration die Implementierung von Basel III - höhere Finanzausstattung der Banken für den Fall eines neuen Crashs - bislang nicht umgesetzt hat und dass es Anzeichen dafür gibt, dass das überhaupt nicht mehr umgesetzt werden soll. Diese Basel-III-Verabredung war ja ein Ergebnis der früheren G20-Treffen. Gibt es dabei irgendeine Bewegung? Ist das möglicherweise auch ein Thema der Kanzlerin im separaten Gespräch mit Herrn Trump?

StS Seibert: Ich werde hier keine einzelnen Punkte diskutieren. Wir sind in der letzten Runde der Gespräche, die zum Gipfel führen. Das ist in diesem Jahr an vielen Ecken anspruchsvoll und schwierig. Aber ich werde vor Hamburg keine einzelnen Punkte diskutieren.

Frage : Ich möchte auch daran anschließen. An Herrn Kolberg und an Herrn Seibert: Gibt es Anzeichen, dass die Amerikaner ihre Position im Finanzmarktbereich geändert hätten? Denn bislang hieß es, dass die Amerikaner in diesem Bereich eigentlich weiter zusammenarbeiteten und auch konstruktiv seien.

Kolberg: Das sind die Anzeichen, die wir haben. Das können wir bestätigen.

Zusatzfrage : Welche? Ich habe zwei genannt.

Kolberg: Dass es keine Änderungen gibt.

Frage : Ist sich die Bundesregierung als G20-Gastgeber inzwischen mit den Partnern darüber einig, dass man in Abkehr von der früheren Übung im G20-Kommuniqué nun auch widersprüchliche Positionen formulieren könne und das Kommuniqué nicht mehr nur ein Dokument der Gemeinsamkeit sein müsse?

StS Seibert: Ich verstehe alle Versuche, uns jetzt schon das Endergebnis dieses Hamburger Gipfels zu entlocken. Aber ich werde darauf nicht eingehen. Nur eine grundsätzliche Bemerkung: Einem G20-Kommuniqué müssen alle zustimmen. Das heißt nicht, dass sich darin nur einheitliche Meinungen niederschlagen können. Aber es müssen alle zustimmen, wie auch immer das Kommuniqué formuliert ist.

Frage: Am Vormittag haben Nichtregierungsorganisationen hier einen Appell für freie und unabhängige Zivilgesellschaften veröffentlicht des Inhalts, dass das auch beim G20-Gipfel Thema sein und durch die Bundeskanzlerin vorgebracht werden soll. Gedenkt die Bundeskanzlerin, das zu tun?

StS Seibert: Unsere gesamte Arbeit als Bundesregierung ist davon geprägt, dass wir jedem Partner gegenüber dafür eintreten, dass freie, lebendige Zivilgesellschaften die Basis eines demokratischen Staates sind und dass kein Staat das zu fürchten braucht, sondern jeder Staat das vielmehr auch im eigenen Interesse fördern sollte. Das ist unsere Grundhaltung gegenüber jedem. Ich denke, das kann das Auswärtige Amt bestätigen.

Bei diesem G20-Gipfel und in dem ganzen G20-Prozess der vergangenen Monate kann man doch sagen, dass die Zivilgesellschaft so stark eingebunden war und dass es so viele Veranstaltungen zusammen mit der Zivilgesellschaft gab, wie wahrscheinlich bisher noch nicht. Das ist also durchaus kein schlechtes Zeichen. Auch das, was an friedlichen Protesten zum Teil schon stattgefunden hat und zum Teil noch für die nächsten Tage geplant ist, ist ja ein Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft. - Ich betone: friedliche Proteste.

Frage: Der chinesische Menschenrechtsaktivist und Nobelpreisträger Liu Xiaobo möchte laut seinem Anwalt nach Deutschland kommen und soll hier auch empfangen werden. Können Sie das bestätigen?

StS Seibert: Was ich zunächst einmal sagen kann: Wir begrüßen die Freilassung von Liu Xiaobo zur medizinischen Behandlung. Wir haben mit großer Sorge die Informationen über seine schwere Erkrankung zur Kenntnis genommen, und wir hoffen, dass Herr Liu alle medizinische Unterstützung bekommt, die er braucht. Wir haben auch die Berichte über Forderungen nach einer Ausreisemöglichkeit für Herrn Liu und seine Frau zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung, die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in dieser sehr schwierigen Situation eine humanitäre Lösung im Sinne von Liu Xiaobo oberste Priorität haben sollte.

Zusatzfrage: Am Mittwoch gibt es ja ein Treffen von Frau Merkel und Xi Jinping. Gibt es Pläne, bei dieser Gelegenheit darüber zu sprechen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit gegenüber der chinesischen Staatsführung immer wieder für einzelne Menschenrechtsfälle das Wort ergriffen. Ich möchte den Gesprächen von Mittwoch hier nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Können Sie erklären, warum die chinesische Regierung eine Ausreise nach Deutschland verweigert?

StS Seibert: Ich habe dazu für die Bundesregierung das gesagt, was ich sagen kann. Wir sind der Auffassung, dass eine humanitäre Lösung im Sinne Herrn Lius Priorität haben sollte.

Frage : Eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zum Thema Brexit: Die britische Regierung hat angekündigt, aus dem Fischereiabkommen auszusteigen. Wie schätzen Sie das ein, wie muss Deutschland darauf reagieren?

Wendt: Ganz prinzipiell ist erst einmal zu sagen, dass die Brexit-Verhandlungen in Brüssel geführt werden. Zu dem konkreten Fall: Großbritannien macht mit seiner Entscheidung jetzt noch einmal deutlich, dass es aus der Fischereikonvention von 1964 austreten und nach dem Brexit die Verhandlungen über die neuen fischereilichen Beziehungen weiterführen will, die auch vor dem EU-Beitritt schon bestanden haben. Das BMEL nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und wird sich zusammen mit seinen Partnern und der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass bei den Brexit-Verhandlungen die Interessen der deutschen Fischerei gewahrt werden.

Zusatzfrage : Sehen Sie die Fischerei denn jetzt schon betroffen, wenn diese Entscheidung umgesetzt wird, oder betrifft das jetzt erst einmal nur die britischen Gewässer?

Wendt: Das ist jetzt erst einmal nur eine Ankündigung der Briten. Die Brexit-Verhandlungen werden jetzt erst geführt, und dementsprechend werden wir dann einfach sehen, was in der Folge passieren wird. Für die Bundesregierung oder für den Landwirtschaftsminister ist einfach wichtig, dass die deutschen Fischer in ihren Interessen geschützt werden.

Frage: Ich habe eine Frage zur Vorratsdatenspeicherung; antworten können gerne wahlweise das Wirtschafts-, das Justiz- oder das Innenministerium. Das Gesetz gilt ja seit Samstag. Es soll einen Brief des Branchenverbands VATM geben, dessen Mitglieder um Unterstützung bitten, weil sie keine Klarheit haben beziehungsweise weil Unsicherheit besteht, was die tatsächliche Speicherpflicht anbelangt. Können Sie diesen Brief bestätigen? Was raten Sie diesen Unternehmen jetzt zu tun? Gibt es zu diesem ganzen Themenkomplex überhaupt eine Neuigkeit?

Baron: Ich kann gern für das Bundeswirtschaftsministerium beginnen. Dieser Brief ist auch an andere Ressorts der Bundesregierung gerichtet, aber ich kann bestätigen, dass er bei uns im Haus eingegangen ist. Er wird natürlich - wie alle Briefe - beantwortet werden. Die Rechtsposition, die unseren Zuständigkeitsbereich betrifft, nämlich den des 113b TKG, haben wir in den letzten Regierungspressekonferenzen ja dargestellt, und das ist auch weiterhin unsere Position. Es gibt eben die Entscheidung des OVG Münster, und auf diese Entscheidung hin hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage mitgeteilt, dass sie die Durchsetzung des 133b aussetzen wird, dass die Speicherfrist aber natürlich trotzdem gesetzlich gilt. Das ist weiterhin die Position.

Zusatzfrage: Das bedeutet dann für die Unternehmen, dass die Speicherpflicht auf jeden Fall gilt, auch wenn die Bundesnetzagentur keine Sanktionen oder ähnliches vorsieht?

Baron: Das ist die Aussage der Mitteilung der Bundesnetzagentur; denn die Bundesnetzagentur kann natürlich keine Gesetze außer Kraft setzen. Insofern: Die gesetzliche Pflicht gilt, aber sie wird durch die Bundesnetzagentur nicht durch Bußgelder oder ähnliches vollzogen.

Frage: Herr Kolberg, Herr Schäuble hat in einem Interview mit der griechischen Zeitung "Ta Nea" das Ende des IWF in der Eurozone angekündigt. Warum wollte er dann unbedingt, dass der IWF am griechischen Programm teilnimmt?

Zweitens. Wie kommt es, dass die Gläubiger laut Schäuble keine Verantwortung für die Rentenkürzungen in Griechenland tragen?

Kolberg: Der Finanzminister hat sich in einem Interview zur IWF-Beteiligung geäußert. Dass der IWF bei diesem Programm dabei sein soll, ist von der Eurogruppe so beschlossen worden - in den Eurogruppen-Statements steht, dass die IWF-Beteiligung unerlässlich ist. Grundlage für die Beteiligung war, dass man gesagt hat: Der IWF hat in dem Bereich eine erhöhte Kompetenz, deswegen soll er da mitwirken. Der IWF hat jetzt ja auch angekündigt, dass er das tun wird.

Zu der zweiten Frage hat der Minister in dem Interview ausführlich Stellung genommen; da stehen die Worte des Ministers für sich.

Zusatzfrage: Herr Seibert, Frau Merkel hat gestern gesagt, dass Peking oder China Druck auf Griechenland ausüben. Was hat das zu bedeuten?

StS Seibert: Jetzt muss ich ganz dumm fragen: Was hat sie gestern wo gesagt?

Zusatzfrage: Dass China Griechenland, ein wirtschaftlich schwaches Land, erpresse und dass in der EU alle mit einer Stimme sprechen müssen.

StS Seibert: Letzteres stimmt auf jeden Fall. Was Ersteres betrifft, würde ich mir, ehrlich gesagt, gerne das genaue Zitat anschauen. Die Worte stehen für sich, und ich kann das nicht kommentieren, weil ich das Zitat jetzt nicht vorliegen habe.

Frage: Herr Schäfer, wie ist der Stand der Dinge in der Auseinandersetzung um eine mögliche Erdogan-Rede in einem türkischen Konsulat? Da gibt es ja unterschiedliche Rechtsauffassungen; Sie haben Ihre Auffassung in der vergangenen Woche vorgetragen. Selbst wenn Erdogan gehalten wäre, sich an deutsches Recht zu halten, gilt ja das Prinzip der Unverletzlichkeit der Botschaft. Wenn er also reden wollen würde, könnten Sie es nicht verhindern. Oder gibt es dann kreative Maßnahmen wie tieffliegende Hubschrauber?

Schäfer: Über tieffliegende Hubschrauber verfügt das Auswärtige Amt jedenfalls nicht - noch nicht. Ich habe gelesen, was hier und da von türkischer Seite gesagt worden ist, und ich höre oder lese von Gerüchten über mögliche Auftritte an Generalkonsulaten per Videoschalte oder so. Ich glaube, für die Bundesregierung kann ich nur noch einmal bekräftigen, dass Auftritte dieser Natur mit einer hinreichend langen Vorlauffrist bei der Bundesregierung per an das Auswärtige Amt gerichteter Verbalnote zu beantragen wären. Alles andere wäre ein Verstoß gegen den von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachten Willen, der wiederum auf unserer deutschen Souveränität fußt. Ich glaube, mehr kann man dazu nicht sagen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es über die Frage des Hoheitsgebietes auf diplomatischem oder konsularischem Gelände ernsthaft mit den Türken eine Meinungsverschiedenheit gibt; das mag ich mir nicht vorstellen. Sie haben aber recht: Die Möglichkeiten, auf das Einfluss zu nehmen, was in unverletzlichen Räumlichkeiten von diplomatischen oder konsularischen Vertreten vor sich geht, gibt es. Das ist so.

Zusatzfrage: Ich glaube, zum Regelwerk gehört auch, dass das gastgebende Land, in dem Fall also Deutschland, für freien Zugang zu Konsulaten zu sorgen hätte. Das heißt also, wenn es einen Wunsch von Herrn Erdogan gäbe, eine Botschaft oder ein Konsulat zu besuchen, dann müsste Deutschland den freien Zugang gewährleisten und hätte keinen Einfluss auf das Geschehen in den Räumlichkeiten. Ich meine, wir erleben manchmal, dass Dinge passieren, die man eigentlich für unmöglich hält, aber was wäre, wenn es dann doch passieren würde?

Schäfer: Vielleicht wäre das ja schon einmal eine gute Idee für ein Drehbuch des neuesten James-Bond-Films; da wäre so etwas vielleicht vorstellbar. Ich glaube, wir bewegen uns jetzt so sehr im Bereich des Spekulativen und des Hypothetischen, dass ich darauf jetzt keine Antwort geben kann.

Zusatzfrage: Welche Rolle würden Sie denn in diesem James-Bond-Film Herrn Erdogan am besten zumuten wollen?

Schäfer: Darf ich einen Moment darüber nachdenken.

Zusatz: Sie können es gern nachliefern, ja.

Frage: Laut Zeitungsberichten vom Wochenende hat das BAMF Asylentscheidungen für Afghanen ausgesetzt. Eine Frage an das BMI: Können Sie das bestätigen? Falls ja: War das abgesprochen?

An das Auswärtige Amt: Wann ist mit der neuen Lageanalyse zu Afghanistan zu rechnen? Die war ja bis Juli angekündigt.

Dimroth: Das kann ich relativ kurz machen: Es ist richtig, dass das BAMF auch in Absprache mit uns die Entscheidungen von afghanischen Antragstellern vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade beschriebenen laufenden Arbeiten an einem neuen entsprechenden Bericht zu Afghanistan rückpriorisiert hat. Die Verfahren werden soweit als möglich formal vorangetrieben, aber noch nicht entschieden, bis der Lagebericht vorliegt und dann eine entsprechende neue, abgestimmte, valide Grundlage vorzufinden ist, die ja für die Entscheidung in der Sache nicht ganz unmaßgeblich sein kann.

Schäfer: Ich habe bereits am Freitag aus einem anderen Anlass heraus, aber letztlich auf eine ähnliche Frage geantwortet; ich tue das gerne noch einmal.

Die Botschaft in Kabul ist wegen der Folgen des Sprengstoffanschlags vom 31. Mai zurzeit in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Unser Botschafter, Herr Haßmann, ist mit seinem Team vor Ort und geht seiner Arbeit nach; deshalb gibt es funktionierende diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan. Es gibt auch bereits Arbeiten an dem von Ihnen angesprochenen Text, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat.

Ich muss allerdings sagen, dass das, was Sie bezüglich des Datums gesagt haben - "bis Juli vorzulegen" -, jedenfalls interpretationsbedürftig ist. Ich kann Ihnen sagen: Wir machen das so schnell, wie das nur irgend geht, und so intensiv und gründlich, wie das nur irgend geht. Wir werden dafür auch - und das ist auch bereits geschehen - engen Kontakt zu unseren Partnern in der Europäischen Union und anderen Staaten suchen, die aus einer ähnlichen Interessenlage heraus - nämlich zu ermitteln, wie die Sicherheitslage in Afghanistan für afghanische Staatsangehörige ist; man mag sich für diese Frage ja aus unterschiedlichen Gründen interessieren - in dieser Frage über ein besonderes Know-how und Expertenwissen verfügen, sodass ich zuversichtlich bin, dass es uns gelingt, in der nächsten Zeit einen Text vorzulegen, der vielleicht als Grundlage für das BAMF dienen kann, um dort Entscheidungen zu treffen, und der dann ganz sicherlich auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann.

Ich möchte aber ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass das, was vom Auswärtigen Amt für anstehende Asylentscheidungen gemacht wird - in Afghanistan, aber auch in jedem anderen Land -, nicht die Entscheidung über das Gewähren eines bestimmten Asylstatus vorwegnimmt und sich schon gar nicht selber an die Stelle der zuständigen Entscheider setzen will. Was das Auswärtige Amt tut, ist vielmehr, Amtshilfe zu leisten, um die zuständigen Behörden und die zuständigen Entscheider in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage von gesicherten Tatsachenentscheidungen ihre Entscheidungen über die Anwendung des deutschen Asylrechts oder anderer Vorschriften wie der Flüchtlingskonvention möglich zu machen.

Zusatzfrage: Könnten Sie "in der nächsten Zeit" noch etwas konkretisieren? Auf die Gefahr hin, dass Sie das bereits an früherer Stelle getan haben: Könnten Sie einmal kurz schildern, wie so eine Lageanalyse überhaupt erarbeitet wird?

Schäfer: Nein, ich werde mich hüten, hier jetzt ein festes Datum zu nennen, das dann sozusagen als Reißen der Deadline missverstanden werden sollte. Ich kann Ihnen nur zusichern, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in Afghanistan sind, und auch diejenigen, die hier in Berlin arbeiten und sich mit Afghanistan und der Lage in Afghanistan beschäftigen, mit Hochdruck dabei sind, die notwendigen Informationen nicht nur zu bekommen, sondern sie auch in der gebotenen Weise aufzubereiten.

So etwas geschieht in Afghanistan wie anderswo so, wie gewöhnliche diplomatische Arbeit eben vor sich geht, nämlich dass man aus den zugänglichen legalen und öffentlichen Quellen, die man hat - aus Gesprächen mit Partnern, aus Gesprächen mit Betroffenen, aus Gesprächen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Kontakten mit der Regierung, aus eigener Inaugenscheinnahme -, ein Bild zu erzeugen versucht, das so nah wie irgend möglich an der Realität ist und deshalb eine wichtige Hilfestellung für diejenigen sein kann, die dann eben die Entscheidung auf der Grundlage des Rechts zu treffen haben. Das ist das BAMF, das sind die Verwaltungsgerichte, die sich dann eben mit Entscheidungen über Asylfragen zu beschäftigen haben, und dann sind es sicherlich auch die Länderbehörden, die die Verantwortung für Entscheidungen über Rückführungen oder Abschiebungen tragen.

Frage: Herr Dimroth, was heißt denn "rückpriorisiert"?

Dimroth: Ich hatte ja gerade ausgeführt, dass es mitnichten so ist, dass diese Fälle nicht angenommen oder nicht bearbeitet werden, sondern im Gegenteil der Versuch unternommen wird, auch Anträge von afghanischen Antragstellern zu bearbeiten und soweit wie möglich bis zur Entscheidungsreife zu treiben, dass die finale Entscheidung in der Sache aber zurückgestellt wird, bis eine entsprechende Neufassung des Lageberichts vorliegt. Es gibt also bis dahin keine Entscheidung in der Sache.

Wie Herr Schäfer gerade ausgeführt hat, ersetzt solch ein Lagebericht selbstverständlich nicht die gesetzlichen Voraussetzungen; das ist ja völlig klar. In jedem Einzelfall bleibt es sozusagen eine Entscheidung des zuständigen BAMF auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind aber eine von vielen wichtigen Entscheidungsgrundlagen, die dabei zurate gezogen werden, in diesem Fall eben in Bezug auf die Sicherheitslage im betroffenen Herkunftsland. Solange eine Neufassung wie die jetzt in Arbeit befindliche noch nicht vorliegt, wird also eine materielle Entscheidung nicht getroffen, aber eben eine Akte angelegt, möglicherweise eine erste Anhörung terminiert, sodass der formale Prozess möglichst weit fortgeschritten ist, um dann rasch in der Sache entscheiden zu können, wenn eine überarbeitete Fassung vorliegt.

Zusatzfrage: Gab es seit diesem schrecklichen Anschlag, der der deutschen Botschaft in Kabul galt, irgendeine Abschiebung? Es heißt ja seither, dass man vor allem oder lediglich Straftäter abschieben möchte. Gab es eine solche Abschiebung oder Abschiebungen?

Dimroth: Da kann ich natürlich nur für den Bund sprechen. Es ist ja, wie Sie wissen, eigentlich Aufgabe der Länder, die bestehenden nachvollziehbaren Ausreisepflichten auch durchzusetzen. Der Bund hat dabei ja allenfalls eine koordinierende und unterstützende Rolle inne. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Rückführungen oder Abschiebungen nach Afghanistan. Da ist es ja tatsächlich so, dass der Bund in der Vergangenheit sogenannte Sammelrückführungen unterstützt hat, und darauf bezog sich ja auch die politische Vereinbarung, die Sie gerade zitierten.

Wie Sie wissen, ist es ganz grundsätzlich so, dass wir das Bevorstehen solcher Maßnahmen weder dementieren noch bestätigen noch ankündigen noch Ähnliches tun. Sie können aber sicher davon ausgehen, dass, wenn es in der Zwischenzeit eine solche Sammelrückführung gegeben hätte - wir fühlen uns selbstverständlich an diese politische Einigung gebunden -, Sie davon Kenntnis erhalten hätten. Davon können Sie schon ausgehen.

Frage: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an Herrn Schäfer. Herr Schäfer, ich weiß, Sie sind nicht der Parteisprecher der SPD, aber Sie sind der Sprecher des Vizekanzlers und Außenministers. Nun gibt es ja seit dem letzten Parteitag einen Beschluss, soweit ich mich erinnere, der besagt, dass diese Ausnahmeregelung für Straftäter und Gefährder, die also abgeschoben werden dürfen, nicht mehr gelten soll, also ein allgemeiner Abschiebestopp gelten soll. Fühlt sich Herr Gabriel eigentlich daran gebunden, oder ist das völlig getrennt von der Vereinbarung zu sehen, die die Koalition getroffen hat?

Schäfer: Ich kann hier nur für das Auswärtige Amt und damit dann für den außenpolitischen Teil der Bundesregierung reden. Für den gilt das, was Herr Dimroth vorgetragen hat, eine grundsätzliche Aussetzung der Abschiebung von afghanischen abgelehnten Asylbewerbern oder Ausreisepflichtigen mit Ausnahme von drei Kategorien.

Wenn ich es richtig verstehe - das ist jetzt aber reines Wissen eines Fernsehzuschauers -, gibt es eine Interpretation des von Ihnen angeführten Beschlusses der SPD durch den Vorsitzenden, die im Einklang mit der Haltung der Bundesregierung steht.

Frage : Herr Schäfer, ich würde Sie bitten, mir noch einmal bei der Einordnung der Reise des Ministers nach Katar zu helfen. Ist das jetzt so etwas wie eine Vermittlungsmission oder der Versuch, irgendwelche Enden zusammenzubinden? Wie muss ich diese Reise sonst einordnen? Was ist der Grund dafür, dass sich der deutsche Außenminister gerade in diesem Moment, in dem von Fristen und von der Verlängerung von Fristen die Rede ist, noch einmal so stark in dieser Sache einsetzt?

Schäfer: Richtig ist, dass Deutschland zu den wenigen Ländern gehört, die mit allen handelnden Akteuren am Golf und um den Golf herum gute bis sehr gute politisch-diplomatische Beziehungen pflegen. Richtig ist ferner, dass diese Krise um Katar, die seit dem 5. Juni ausgebrochen ist, in massiver Weise deutsche und europäische Interessen beeinträchtigt. Das sind zwei Gründe, die für den deutschen Außenminister genug sind, um mit den handelnden Akteuren wie in den letzten Wochen telefonisch in Kontakt zu sein, sich eng auszutauschen und dann eben auch in die Region zu reisen, um von den Verantwortlichen vor Ort zu hören, wie die Lage ist.

Aber ich glaube, niemand innerhalb der Bundesregierung - am allerwenigsten der deutsche Außenminister - maßt sich dort eine Vermittlerrolle an. Die handelnden Personen am Golf kennen sich so gut - es gibt da so viele, wie ich fast sagen würde, familiäre oder zumindest brüderliche Kontakte zwischen den betroffenen und miteinander im Streit befindlichen Golf-Monarchien -, dass es, glaube ich, anmaßend wäre, zu glauben, dass man als westlicher Politiker aus einer großen deutschen Hauptstadt einmal eben an den Golf reist, und schon sind alle Probleme sozusagen wie durch ein Wunder und durch Zauberhand weggewischt. So wird das nicht gehen.

Es ist richtig, dass der Außenminister in einer sehr kritischen Phase dieses Konflikts dorthin reist. Es wird in seinen Gesprächen ganz sicher darum gehen - in dieser Reihenfolge: erst in Saudi-Arabien, dann in den Vereinigten Arabischen Emiraten, dann in Katar und abschließend schließlich in der Nation und beim Emir von Kuwait, also bei demjenigen, der tatsächlich eine Vermittlerrolle angeboten hat und diese auch wahrnimmt -, zu verstehen, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, eine Deeskalation hinzubekommen, und welche Gefahren durch eine weitere Eskalation bestehen könnten.

Dafür, zu sagen, was genau das Ergebnis dieser Reise sein wird - nach all diesen Gesprächen mit den wirklich handelnden Personen -, ist es, glaube ich, zu früh. Jedenfalls ist es unbestreitbar so, dass es das große Risiko gibt, dass schon in den nächsten Tagen aus dieser Krise weiteres Eskalationspotenzial erwächst. Aber es ist eher Zufall, dass sich der Außenminister am Golf aufhält, während das ja jetzt um 48 Stunden verlängerte sogenannte Ultimatum dann am Mittwochmorgen auslaufen wird. Das hätte kein Mensch so vorhersehen können. Das gibt der Reise natürlich in der Tat zusätzliche Bedeutung, und zwar deshalb, weil man genau in diesem Moment, in dem die handelnden Personen entscheiden müssen, wie sie sich positionieren, direkt von Angesicht zu Angesicht miteinander sprechen kann.

Die Rolle und Aufgabe Deutschlands habe ich zu beschreiben versucht. Es geht wirklich nicht darum, zu vermitteln, sondern darum, deutlich zu machen, dass wir großes Interesse daran haben, dass es im Mittleren und Nahen Osten nicht noch mehr Probleme gibt als die, die wir ohnehin schon haben und die schwer genug zu lösen sind.

Zusatzfrage : Nur dass ich das richtig mitbekomme: Hat diese Reise also nichts damit zu tun und ist unabhängig von dem Ultimatum geplant worden? Verstehe ich es richtig, wenn ich Ihre Ausführungen so zusammenfasse, dass das eine Unterstützung einer Vermittlung ist, die von Kuwait wahrgenommen wird?

Schäfer: Ja, ich glaube, das kann man guten Gewissens sagen. Wir haben von Anfang an gesagt, genau wie der amerikanische Außenminister, dass wir die Vermittlungsbemühungen des Emirs von Kuwait sehr schätzen, dass Kuwait genau das richtige Land ist und der Emir die richtige politische Persönlichkeit ist, um das zu tun, was erforderlich ist, nämlich sich darum zu bemühen, zwischen einander sehr gut bekannten politischen Führern am Golf auf Verständigung hinzuwirken.

Natürlich ist diese Reise in der letzten Woche en connaissance de cause vorbereitet worden, nämlich im Wissen darum, dass parallel ein Ultimatum läuft. Das hat uns aber nicht davon abgehalten - den Außenminister schon gerade gar nicht -, diese Reise zu unternehmen, sondern es ist halt so, dass sich manchmal bestimmte zeitliche und politische Brennpunkte ergeben, an denen man dann vor Ort ist, um zu schauen, ob es eine Möglichkeit gibt, wie Sie richtig formuliert haben, unterstützend einzugreifen.

Frage: Herr Seibert, der nächste deutsch-französische Ministerrat wird wann stattfinden?

StS Seibert: Gute Frage! Dafür muss ich ein bisschen blättern. Ich glaube, der war für Mitte Juli - - -

Schäfer: 13. Juli!

Zusatzfrage: Paris, oder?

StS Seibert: Ja.

Frage : Ich habe noch eine Frage an Frau Baron oder vielleicht auch an das Finanzministerium. Heute werden ja sehr große Summen von den Energieversorgern für die Rückstellungen und die entsprechenden Zinsfreikaufungen überwiesen. Wer verwaltet diesen öffentlich-rechtlichen Fonds ganz genau? Was passiert mit diesen Summen? An was ist man da gebunden?

Baron: Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig: Heute endet die gesetzliche Frist für die Einzahlung der Beiträge der Energieversorgungsunternehmen in den sogenannten Entsorgungsfonds. Der Entsorgungsfonds ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs am 16. Juni errichtet worden. Er ist also operationalisiert und errichtet worden. Er hat die Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung und wird von seinen Organen verwaltet. Die Organe sind das Kuratorium - das Kuratorium hat eine Art Aufsichtsfunktion - und der Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte. Der Vorstand hat natürlich in erster Linie die Funktion inne, über die Anlagestrategie und über die Anlage der Gelder zu entscheiden. Das ist seine Aufgabe, und die wird er wahrnehmen.

Heute, wie gesagt, am 3. Juli, endet die gesetzliche Frist zur Einzahlung der Beiträge. Wie einzuzahlen ist, ist im Gesetz bestimmt. Alles Weitere ist dann sozusagen Aufgabe des Fonds und des Vorstands, der eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.

Zusatzfrage : Wer sitzt im Vorstand?

Zweitens: Die können das Geld ja jetzt wahrscheinlich nicht in hochriskante Hedgefonds stecken. Was gibt es also für ein Reglement?

Baron: Vielleicht zunächst zu Ihrer zweiten Frage, die ich gerade vergessen hatte: Die Regelungen darüber sind auch im Gesetz angelegt. Das Gesetz verweist auf eine Verordnung, die sogenannte Anlagerichtlinie. Die wurde vom Kabinett auf Vorlage des Bundesfinanzministeriums am 21. Juni 2017 beschlossen. Darin wird auf die allgemeinen Anlagegrundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes verwiesen, also darauf, dass nach diesen allgemeinen Grundsätzen eben in angemessener Weise zu mischen und zu streuen ist. Es gelten eben die Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Der Vorstand ist benannt. Das haben wir auch auf unserer Internetseite veröffentlicht. Ich kann Ihnen das aber auch gerne mitteilen. Als Vorstände der Stiftung für die nächsten sechs Monate hat das Kuratorium die folgenden Personen ernannt: Anja Mikus, Victor Moftakhar und Prof. Jürgen Seja bestellt. Das sind die drei Vorstände des Fonds.

Frage: Es geht um etwas kleinere Summen, die aber vielleicht symbolisch nicht unbedeutend sind. Meine Frage richtet sich an das BMUB. Am Freitag hat Ministerin Hendricks gefordert, dass die indirekte Beteiligung Deutschlands an den Schrottreaktoren über Pensionsfonds aus Gründen der politischen Kohärenz verkauft werden sollten.

Zum einen: Wer entscheidet über einen solchen Verkauf?

Zum anderen: Gibt es schon entsprechende Rückmeldungen innerhalb der Bundesregierung? Wie ist diesbezüglich das weitere Vorgehen?

Fichtner: Die Beamtenpensionen werden ja nicht vom Bundesumwelt- und Bauministerium angelegt. Dafür wäre das Bundesinnenministerium zuständig, für das der Kollege vielleicht gleich ergänzen könnte.

Sie haben richtig erwähnt, dass die Ministerin sich dazu am Freitag geäußert hat. Sie hat gesagt, dass sie sich innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen will, dass wir uns unverzüglich von den deutschen Anteilen am Betreiber der belgischen Atomkraftwerke trennen wollen. Sie hat jetzt ihren Staatssekretär gebeten, das Gespräch mit den anderen Ressorts zu suchen. Das wird in den nächsten Tagen und Wochen passieren.

Dimroth: Ich kann das gerne ergänzen. Was den Sachverhalt betrifft, ist es ja mitnichten so, dass es eine unmittelbare Beteiligung an der Betreibergesellschaft, die Sie ansprechen, gibt, sondern es ist so, dass es entsprechende Fonds für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten gibt, die in dem Fall eben eine Beteiligung bei einem französischen Energiebetreiber vorsehen, der wiederum die Mutter der von Ihnen angesprochenen Betreibergesellschaft ist. Das nur vielleicht zum Sachverhalt.

In der Sache ist es so, dass das BMI solche Anlageentscheidungen nicht selbst trifft, sondern die Bundesbank nach dem Versorgungsrücklagegesetz damit betraut ist. Ich will aber gleich hinzufügen, dass auch dort so ohne Weiteres jedenfalls von der gängigen Praxis nicht abgewichen werden kann. Warum? Weil das Versorgungsrücklagengesetz mit seinen entsprechenden Anwendungsrichtlinien verpflichtend vorsieht, dass ein bestimmter Prozentsatz bei sogenannten Euro-Stoxx-50-Unternehmen zu investieren ist. Das angesprochene französische Unternehmen ist ein solches. Insofern ist die Investition oder die Anlage bei diesem Unternehmen eine unmittelbare Folge der gesetzlichen Vorgabe für Bundesbank und BMI. Man müsste also mindestens einmal die entsprechenden Richtlinien, vielleicht auch das Gesetz ändern, das eben aus Stabilitätsgründen - das kann man sich ja denken - dem Anlieger bestimmte Vorgaben sozusagen vorgibt. Eine davon sind diese Investitionen bei Euro-Stoxx-50-Unternehmen, zu dem das französische Energieunternehmen gehört.

Das ist der schlichte Sachverhalt. Jetzt wird man sicher innerhalb der Bundesregierung, wie gerade angekündigt, ins Gespräch kommen, und zwar gegebenenfalls auf Staatssekretärsebene. Es bleibt sicher abzuwarten, ob und inwieweit man hier eine Veränderung vornehmen kann und soll.

Noch einmal: Hintergrund ist nicht sozusagen eine Einzelanlagenentscheidung ganz konkret in Bezug auf das französische oder gar das belgische Betreiberunternehmen, sondern die grundsätzliche Vorgabe des Gesetzgebers, aus Stabilitätsgründen in Euro-Stoxx-50-Unternehmen zu investieren. Davon ist dieser Sachverhalt auch umfasst.

Zusatzfrage: Verstanden. Dennoch ist es auf der faktischen Ebene so, dass es diese nicht geplante, aber faktisch indirekte Form der Beteiligung gibt. Teilt das BMI die Auffassung von Frau Hendricks, dass es aus Gründen der politischen Kohärenz sinnvoll wäre oder geboten ist, da auszusteigen und dann ein vermutlich anderes Euro-Stoxx-50-Unternehmen stattdessen - -

Dimroth: Das muss man sich jetzt sicher einmal in Ruhe anschauen. Einmal gilt es jetzt sicher, zu schauen, wie genau man feststellen kann, dass sich die Beteiligung an dem französischen Unternehmen auf eine konkrete Beteiligung an dem belgischen niederbricht. Man muss einfach einmal schauen, wie da genau die Verhältnisse von Mutterkonzern zu Tochterunternehmen sind. Das ist das eine.

Das andere ist - noch einmal -, dass es eine gesetzliche und dann allgemein gültige Vorgabe ist, die die Basis für diese Entscheidung bildet. Die ist jetzt nicht einfach per se von heute auf morgen durch die Regierung jedenfalls zurückzunehmen oder zu verändern. Da muss man sich einmal gemeinsam an einen Tisch setzen und überlegen, ob und wie man hier eine Lösung finden kann, die trägt, allgemeingültig ist und die die handelnden Personen mit hinreichender Rechtssicherheit ausstattet, aber sicher auch Nachhaltigkeitsgesichtspunkte, wie hier vom Umweltministerium adressiert, mit aufnimmt. Aber eine abschließende Bewertung im Sinne von "das kann man", "das kann man nicht", "das sollte man", "das sollte man nicht", ist - da bitte ich um Verständnis - aus den genannten Gründen eben so einfach nicht, sondern bedürfte einer etwas grundlegenderen Prüfung.

Vors. Szent-Ivànyi: Dann hat Herr Seibert noch eine kurze Nachlieferung.

StS Seibert: Derjenige ist leider nicht mehr da, der das ausgelöst hat. Er fragte mich ja nach einer Äußerung der Bundeskanzlerin. Das hatte ich so aus der Lamäng nicht drauf, hatte aber den Verdacht, dass es sich um ein Interview mit der Wirtschaftswoche handelt, das Ende letzter Woche herausgekommen ist.

Insofern nur als Dienstleistung für Sie, wenn Sie das nachlesen wollen: Das ist ein Interview mit der "Wirtschaftswoche", in dem die Bundeskanzlerin tatsächlich davon spricht, dass Europa mit einer Stimme gegenüber China sprechen müsste. Sie spricht auch von der Offenheit, die chinesische Investoren und Firmen hier in Deutschland vorfinden und die wir auch zunehmend für unsere deutschen Firmen und Investoren in China erhoffen, also das alte Thema der Gegenseitigkeit oder des "level playing field". Das können Sie dort alles nachlesen. Die Worte stehen für sich.

Zusatzfrage: Wenn ich für den entschwunden Kollegen nachfragen darf: Ich glaube, der Begriff, an dem er es festgemacht hat, war der der Erpressung. Taucht der in diesem Interview auf?

StS Seibert: Nein. Es taucht, wenn Sie es nachlesen, in der Frage - aber für die Fragen bin ich nicht zuständig - der Begriff "politischer Druck" auf.

Vors. Szent-Ivànyi: Herzlichen Dank! - Dann ist nur noch die Besetzung des James-Bond-Films offen.

Schäfer: Ich muss noch nachdenken.

Zuruf: Können Sie das bitte schriftlich beantworten?

Montag, 3. Juli 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/07/2017-07-03-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2017

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