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PRESSEKONFERENZ/1386: Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 1. Februar 2017
Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2017

Themen: Ukraine-Konflikt, Kabinettssitzung (Neustrukturierung des BKA-Gesetzes, Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorschriften, Bilanz der Demografiepolitik der Bundesregierung, Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland", Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung), Eilverordnungen der rumänischen Regierung, Kritik eines Wirtschaftsberaters des US-amerikanischen Präsidenten, mögliche Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung in die USA, Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei, Medienberichte über angebliche Umstrukturierungen bei der Deutsche Bahn AG, Finanzhilfen für Griechenland, Rückkehrförderprogramm "StarthilfePlus", Kontakte der Bundesregierung zur neuen US-Administration, Neubau einer Autobahnbrücke in Schleswig-Holstein

Sprecher: StS Seibert, Dimroth (BMI), Malachowski (BMJV), Schäfer (AA), Nannt (BMVg), Hille (BMVI), Kalwey (BMF)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich möchte etwas zum Thema Ukraine sagen. Aufgrund der Kämpfe und der Todesopfer der letzten Tage möchte ich sagen, dass die Bundesregierung diese jüngste Eskalation in der Ostukraine ausdrücklich verurteilt. Beide Seiten sind dringend aufgefordert, den vereinbarten Waffenstillstand zu beachten und wechselseitige Provokationen zu unterlassen. Wir verurteilen insbesondere den Einsatz schwerer Waffen, die nach dem Minsker Abkommen nicht einmal in der Nähe der Kontaktlinie stehen dürften.

Im Interesse der fast 20 Menschen insbesondere in dem Ort Awdijiwka, die bei minus 15 Grad Celsius von der Stromversorgung abgeschnitten sind, ist eine sofortige Instandsetzung der Infrastruktur notwendig. Wir dringen daher auf eine sofortige humanitäre Feuerpause, damit der Zivilbevölkerung geholfen werden kann und Strom- und Wasserversorgung repariert werden können.

Die Beobachter der OSZE müssen sofort sicheren und ungehinderten Zugang zu den umkämpften Gebieten erhalten, vor allem nach Awdijiwka und Jassynuwata.

Frage : Sind zum Thema Ukraine in der nächsten Zeit außer dem G20-Außenministertreffen in Bonn, auf dem das ja wahrscheinlich zur Sprache kommt, irgendwelche Treffen der Bundesregierung mit anderen Regierungen geplant?

StS Seibert: Sie wissen sicherlich, dass gerade erst der ukrainische Staatspräsident Poroschenko hier in Berlin bei der Bundeskanzlerin war. Auch diese Eskalation war Thema des Gesprächs; Herr Poroschenko hat bei seinem Besuch vorgestern darauf hingewiesen, dass die Separatisten aus Wohngebieten in Donezk und Jassynuwata heraus und mit schwerem Gerät auf ukrainische Stellungen schießen. Natürlich gibt es auf der Arbeitsebene auch Kontakte mit den anderen Partnern im Normandie-Format.

Frage: Lässt sich Herr Poroschenko denn auf eine Argumentation ein, die sagt "Auch eure Seite muss sich daran halten" - was ja im Fundament bedeutet: auch vonseiten der ukrainischen Regierung wird Minsk nicht eingehalten -, oder verweist er nur auf die Sünden der anderen Seite?

StS Seibert: Ich möchte hier nicht der Sprecher des ukrainischen Staatspräsidenten sein. Ich habe Ihnen das berichtet, was ich dazu sagen wollte. Sie haben gehört, dass sich unser Appell zu einer sofortigen Einhaltung der Feuerpause, einer sofortigen humanitären Unterbrechung der Kampftätigkeiten, damit es zu einer Hilfe für die Zivilbevölkerung kommen kann, an beide Seiten richtet. Die Berichte der OSZE-Beobachtermission sagen aus, dass beide Seiten, also ukrainische Soldaten und Kräfte der Separatisten, an dieser militärischen Auseinandersetzung beteiligt sind. Damit ist nicht gesagt, wer das Feuer eröffnet hat; darüber habe ich hier keine belastbaren Erkenntnisse.

Zusatzfrage: Natürlich sollen Sie nicht der Sprecher von Herrn Poroschenko sein. Die Frage zielt ja eher darauf ab, ob er sich im Dialog, im Gespräch, Ihrem Eindruck nach auf eine solche Argumentation einlässt. Wenn Sie das beantworten, sind Sie nicht sein Sprecher.

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier die Überzeugungen der Bundesregierung darlegen, und das habe ich jetzt in Bezug auf diese jüngste Eskalation getan. Unsere Überzeugung ist, dass beide Seiten dringend den vereinbarten Waffenstillstand beachten sollten und dass sie wechselseitige Provokationen unterlassen sollten.

Frage: Meine Frage geht in eine ganz ähnliche Richtung. Es wird ja immer wieder argumentiert, dass die Sanktionen gegen Russland erst fallen könnten, wenn sich Russland an das Minsker Abkommen halten würde. Auch da ist die Frage im Raum: Wird von der Bundesregierung auch Druck auf die ukrainische Regierung ausgeübt, sich an dieses Abkommen zu halten? Wie sieht da die Position der Bundesregierung aus?

StS Seibert: In Sachen Sanktionen wird nicht nur immer wieder so argumentiert, wie Sie sagen, sondern das, was Sie gesagt haben, nämlich dass die Aufhebung der Sanktionen an die vollständige Umsetzung von Minsk gebunden ist, ist die Überzeugung der deutschen Bundesregierung, es ist die Überzeugung der Partner in der Europäischen Union und es ist auch die Überzeugung, die auf transatlantischer Ebene herrscht. Das wollte ich nur einmal vorweggeschickt haben.

Unsere intensive Arbeit, und zwar seit Langem, auf der Ebene der Bundeskanzlerin, des Außenministers, geht dahin, im Normandie-Format, also gemeinsam mit Frankreich, der Ukraine und Russland Fortschritte in Richtung des Vereinbarten zu erzielen. Diese Fortschritte sind überhaupt nicht zufriedenstellend. Es gibt auf vielen Gebieten keine Fortschritte; wir haben immer noch nicht wirklich eine Situation, in der wir von einem Waffenstillstand reden können. Wir werden aber nicht müde werden, diese Fortschritte anzumahnen und auf sie hinzuarbeiten - und zwar natürlich mit beiden Partnern.

Vorsitzende Wefers: Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? - Dann schlage ich vor, Sie machen mit den Kabinettsthemen weiter.

StS Seibert: Gerne.

Das erste Thema des Bundeskabinetts, über das ich Ihnen berichten möchte, ist ein Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes. Der Anlass für diesen Gesetzentwurf ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016. Außerdem musste die EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - ebenfalls April 2016 - in nationales Recht umgesetzt werden.

Dieses neu strukturierte BKA-Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Es stärkt das BKA in der gegenwärtig angespannten Sicherheitslage und es stellt das BKA zukunftsgerichtet auf. Das BKA wird dabei in zwei Richtungen gestärkt, nämlich zum einen als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und zum anderen als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit. Außerdem schafft dieses Gesetz den rechtlichen Rahmen dafür, die IT-Systeme des BKA grundlegend zu modernisieren. Man kann sagen, das Bundesverfassungsgerichtsurteil wäre mit der bestehenden IT-Architektur des BKA nicht umzusetzen gewesen.

Ein Nachsatz noch: Das Gesetz beinhaltet auch das, was die Minister Maas und de Maizière im Januar verabredet haben, nämlich die Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sogenannte Gefährder, Stichwort elektronische Fußfessel.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorschriften beschlossen. Das ist notwendig, weil Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der Europäischen Union anpassen muss. Jetzt wurde also eine Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Das ergänzt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung, die auch unmittelbar in Deutschland gilt, und schafft Gestaltungsspielräume, wie sie eben diese europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt. Im Ergebnis bestehen damit weiterhin umfassende Regelungen, die den angemessenen Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Das Kabinett hat gegen Ende der 18. Legislaturperiode eine Bilanz der Demografiepolitik der Bundesregierung vorgelegt. Diese Bilanz geht vor allem auch auf die aktuellen Einschätzungen zu den demografischen Perspektiven ein. Sie werden das möglicherweise gelesen haben: Aufgrund der Zuwanderung und auch aufgrund der sehr erfreulichen Stabilisierung der Geburtenrate könnte sich die Bevölkerung insgesamt und auch die Erwerbsbevölkerung in Deutschland deutlich stabiler entwickeln, als Experten das noch vor Jahren erwartet hatten.

Es ist allerdings nicht so, dass das die Alterungstendenz der deutschen Bevölkerung nun komplett bremsen würde; das ist vielmehr nur eine geringfügige Bremsung bei der Alterung. Das heißt, demografische Herausforderungen bleiben bestehen. Der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen, die steigende Erwerbstätigenquote und auch die Zuwanderung qualifizierter Menschen sind aufgrund dieser Alterungstendenz von ganz großer Bedeutung für die Sicherung unseres Wohlstands.

Diese Bilanz stellt in 13 Politikfeldern dar, welches die wesentlichen Trends der Demografieentwicklung in Deutschland sind und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat. Ich nenne nur einige Stichworte: Bildung, Integration, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Fachkräftesicherung, Gesundheit und Pflege, selbstbestimmtes Leben im Alter, die Förderung strukturschwacher Regionen und die Sicherung solider Finanzen.

Weiter geht es mit einem sehr großem Umweltvorhaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" beschlossen. Mancher wird sich an das Programm "Grünes Band Deutschland" erinnern: Das sind die Naturzonen entlang der früheren innerdeutschen Grenze. Dieses Mal geht es beim blauen Band Deutschland um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen in Deutschland. Das entspricht erstens einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag und ist zweitens, wie gesagt, eine Maßnahme von großer ökologischer Bedeutung.

Die Bundesregierung investiert mit diesem Programm vor allem an Nebenwasserstraßen, die jetzt kaum noch oder nicht mehr für den Gütertransport genutzt werden - was früher bei einigen davon der Fall war. Sie investiert in die Renaturierung dieser Fließgewässer und in die Renaturierung von Auen. Das setzt neue Akzente bei Natur- und Gewässerschutz, bei Hochwasservorsorge, Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung. Auch im Kernnetz der Bundeswasserstraßen, also den Wasserstraßen, die aktiv für den Gütertransport genutzt werden, werden wir Renaturierungsprojekte verwirklichen, wenn diese mit den Zielen des Flussverkehrs vereinbar sind. Das Programm beschreibt den Handlungsrahmen für immerhin die nächsten 30 Jahre.

Zu guter Letzt: die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Diese Internationalisierung ist wichtig, damit wir im weltweiten Wettbewerb um Wissen und um Märkte bestehen. Nur so, mit einer internationalisierten Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungslandschaft, kann Deutschland zur Lösung der globalen Herausforderungen - Klimawandel, Energieversorgung, Gesundheit, Ernährungssicherheit - beitragen. Wissenschaftliche Exzellenz lebt vom Austausch, und sie lebt vom Wettbewerb der weltweit Besten. Dieser internationale Austausch ist Ausdruck einer von positiven Werten getragenen, weltoffenen, toleranten Gesellschaft.

Ein gutes Beispiel für das, was sich in den letzten Jahren - sagen wir einmal, seit 2008, als es schon einmal einen solchen Bericht gab - schon getan hat, ist die Mobilität von Studenten. Deutschland ist unter den Top-5-Zielländern für internationale Studenten. Das heißt, viele junge Männer und Frauen aus aller Welt entscheiden sich für ein Studium bei uns, und das freut uns. Auch deutsche junge Studenten und Studentinnen sind sehr mobil: Mehr als ein Drittel der deutschen Hochschulabsolventen und - absolventinnen in höheren Semestern war mindestens einmal studienbezogen im Ausland. Das Gleiche gilt für Wissenschaftler: Deutsche Gastwissenschaftler sind in aller Welt, in allen Weltregionen aktiv. Auch die Zahl der ausländischen Wissenschaftler, die in Deutschland tätig sind, ist seit 2008 kontinuierlich gewachsen: Fast die Hälfte aller wissenschaftlichen Publikationen aus Deutschland entsteht heute in internationaler Zusammenarbeit. Last, but not least: Bei der Forschungsförderung stehen wir zusammen mit Finnland, Schweden, Dänemark und Österreich im europäischen Spitzenfeld. Wir haben 2015 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung bedarf es also einer zeitgemäßen Weiterentwicklung dieser Internationalisierung, dieser internationalen Zusammenarbeit im Forschungs- und Wissenschaftsbereich. Dafür hat das Kabinett heute also die Internationalisierungsstrategie beschlossen.

Das war es erst einmal.

Frage (zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes): An die beiden Ressorts Innen und Justiz: Können Sie noch einmal sagen, warum die Ministerien denken, dass eine Fußfessel für Gefährder verfassungskonform ist?

Dimroth: Ich darf gerne beginnen, weil der Entwurf ja federführend im Bundesministerium des Innern erstellt wurde. Ich muss aber gleich zurückfragen: Warum sollte dieser Entwurf nicht verfassungsgemäß sein? Ich sehe, ehrlich gesagt, nicht im Ansatz, wo hier Bedenken bestehen könnten an einem Gesetzentwurf, der eine sehr hohe tatbestandliche Voraussetzung etabliert und eine Reihe von grundrechtsverfahrenssichernden zusätzlichen Maßnahmen für diese zugegebenermaßen grundrechtsrelevante Eingriffsbefugnis vorsieht. Insofern kann ich schlichtweg nicht erkennen, woraus sich hier Bedenken in Bezug auf die Verfassungskonformität ergeben sollten.

Zusatzfrage: Ich muss auch sagen, dass ich keine Juristin bin, aber ein Gefährder ist ja ein nicht verurteilter Mensch, und der soll eben, nur weil ein Verdacht besteht, eine Fußfessel bekommen können. Da stellt sich ja schon die Frage, ob das verfassungskonform ist.

Dimroth: Wie gesagt, es ist im Prinzip das Wesen jedweden polizeilichen Präventivbefugnisrechts, dass man der Polizei aufgrund einer Gefahrenprognose bestimmte grundrechtsrelevante Befugnisse zuschreibt - beispielsweise den Bereich der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise im Bundeskriminalamtsgesetz - alt wie neu - eine so grundrechtsintensive Maßnahme wie die sogenannte Online-Durchsuchung. All das sind Dinge, die völlig unzweifelhaft, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, selbstverständlich an eine Gefahrenprognose angeknüpft, verfassungsrechtlich unbedenklich zulässig sind, wenn denn - und wir haben, wie gesagt, keinen Zweifel daran, dass das hier gelungen ist - die verfassungsrechtlich erforderlichen und angemessenen Schwellen im Gesetz etabliert und vorgesehen sind und entsprechende Verfahrensvorschriften den Grundrechtseingriff so einhegen, dass hier eine Verhältnismäßigkeit im allgemeinen und im engeren Sinne gegeben ist, sodass sich aus unserer Sicht diese Zweifel nicht wirklich stellen.

Vorsitzende Wefers: Sie wollen nicht ergänzen, Herr Malachowski?

Malachowski: Dem habe ich absolut nichts hinzuzufügen.

Frage : Herr Dimroth, wenn ein sogenannter Gefährder eine Fußfessel bekommt, wie kann er sie wieder loswerden?

Dimroth: Immer dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die Fußfessel ist ja keine für sich stehende Maßnahme, sondern setzt zunächst einmal voraus, dass das Bundeskriminalamt - und auch dafür ist jetzt eine Befugnis im Gesetz vorgesehen - eine bestimmte Aufenthaltsanordnung treffen kann. Der Betroffene muss ja zunächst einmal in Kenntnis gesetzt sein, in welchem Bereich er sich überhaupt zulässigerweise aufhalten darf. Das ist ja die Grundverfügung, wenn man so will. Auf Grundlage dieser Grundverfügung ist dann die elektronische Fußfessel ein Instrument, das es eben ermöglicht, diese Grundverfügung, nämlich die Beschränkung der Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit des Betroffenen, auch zu kontrollieren, nämlich indem man feststellt, ob derjenige sich an die Vorgaben, die gemacht wurden, hält oder eben nicht.

Zusatzfrage : Es gibt ja 500 und ein paar Zerquetschte islamistische Gefährder, 20 rechtsextreme und ein paar linksextreme. Bekommen die jetzt alle Fußfesseln, also auch die Nazis?

Dimroth: Nein.

Erstens. Wie Sie vielleicht wissen - offensichtlich nicht, aber dann erkläre ich Ihnen das gerne noch einmal -, beschränkt sich die Zuständigkeit des Bundeskriminalamts nach der dafür vorgesehenen Gesetzgebungskompetenz im Grundgesetz und auch der entsprechenden Öffnungsklausel im Bundeskriminalamtsgesetz selbst auf internationalen Terrorismus. Das schränkt den potenziellen Anwendungsbereich jedenfalls schon einmal ein. Es ist nicht per se ausgeschlossen, dass auch politisch motivierter Extremismus aus den von Ihnen genannten Phänomenbereichen dem Begriff des internationalen Terrorismus unterfällt, aber regelmäßig wird das vor allem andere Bereiche betreffen.

Das Zweite ist, das sollten Sie eigentlich wissen -, dass selbstverständlich nicht die logische und zwingende Folge aus der Schaffung einer polizeilichen Befugnis ist, dass sämtliche potenziell von dieser Befugnis Betroffene dann auch von dieser Maßnahme betroffen werden. Selbstverständlich erlaubt die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen auch im Bereich des islamistischen Terrorismus das Mithören von Telefonaten, aber genauso selbstverständlich findet das natürlich nicht in dem Moment bei all denjenigen statt, die potenziell den gesetzlichen Vorgaben entsprechend unter diese Vorschrift fallen. Das ist ja, ehrlich gesagt, geradezu eine abwegige Vorstellung.

Frage : Nur eine kleine Verständnisfrage, Herr Dimroth: Haben die Betroffenen denn eine Möglichkeit, rechtlich gegen die polizeiliche Anordnung vorzugehen, sowohl in einem bestimmten Bereich zu bleiben wie auch diese Fußfesseln tragen zu müssen?

Dimroth: Selbstverständlich ja. Wie jede andere eingriffsrelevante Maßnahme im deutschen Recht sind selbstverständlich auch diese Maßnahmen justiziabel.

Frage : Herr Dimroth, mit wie vielen Gefährdern müssen wir denn überhaupt rechnen, die für eine Fußfessel in Frage kommen? Es heißt immer, das seien etwa 500. Wie viele davon sind eigentlich noch in Deutschland und wie viele davon gehören zum internationalen Terrorismus?

Noch eine Verständnisfrage: Für das Anlegen der Fußfessel bedarf es einer Aufenthaltsanordnung des BKA und nicht einer richterlichen Anordnung?

Während Sie blättern, die Frage: Sind wir technisch und kapazitätsmäßig überhaupt in der Lage, mehrere Menschen zu überwachen, die mit Fußfesseln ausgerüstet sind?

Dimroth: Zu Ihrer ersten Frage: Wir gehen derzeit, um Ihnen eine Größenordnung zu nennen, von etwas mehr als 550 Gefährdern im Phänomenbereich des internationalen islamistischen Terrorismus aus. Wie viele davon aber zukünftig von einer solchen Maßnahme betroffen sein können, ist eine rein hypothetische Frage, die ich Ihnen nicht beantworten kann. Die Vorschrift ist heute vom Kabinett beschlossen worden. Sie ist noch nicht im Bundesgesetzblatt. Selbst wenn sie es wäre, wäre es immer noch ein Blick in die Glaskugel, wenn man sagen wollte, wie viele Personen zukünftig davon betroffen sein können. Denn es ist eben nicht eine zwingende Folge. Wie ich es gerade ausgeführt habe: Allein die Tatsache, dass es eine polizeiliche Befugnis gibt, heißt noch lange nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird, auch wenn die Voraussetzungen rein tatbestandsmäßig erfüllt wären. So viel vielleicht dazu.

Dann kommt hinzu - das haben beide Minister immer wieder betont -, dass jedenfalls nach der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung die Gefährderverantwortung in der Regel bei den Bundesländern liegt. Das heißt, es kommt ohnehin dazu, dass dieser Präventivbefugnisbereich für das BKA einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich hat, weil nach unserer föderalen Ordnung verfassungsrechtlich die Länder für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Deswegen hat mein Minister auch heute noch einmal sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich wünscht, dass die Bundesländer diese Vorschrift als Muster nehmen, um ihrerseits möglichst rasch in den Landespolizeigesetzen vergleichbare Befugnisse zu schaffen.

Zur Frage nach dem formalen Letztentscheider schaue ich gerade noch einmal nach. Ich bin aber sicherlich in der Lage, sie Ihnen noch im Laufe dieser Veranstaltung abschließend zu beantworten.

Zusatzfrage : Wer hat denn im Moment überhaupt den Überblick über diese 500 plus x? Das BKA und die Länder? Ich habe gelesen, dass sich etwa die Hälfe von ihnen gar nicht in Deutschland befinden würde.

Dimroth: Diese Fragen überraschen mich, ehrlich gesagt, etwas, weil das in den letzten Wochen hier und auch in der wirklich breiten Öffentlichkeit Gegenstand vieler Diskussionen war. Ich will es aber gern noch einmal wiederholen, dass nach unserer föderalen Ordnung die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr grundsätzlich bei den Ländern liegt. Aber wegen der daraus resultierenden Schwierigkeiten, was insbesondere Informationsflüsse und Schnittstellen, auch Schnittstellen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Arbeit betrifft, die bekannt geworden sind, nicht zuletzt im Zuge von 9/11, hat man in Deutschland das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum etabliert. Das ist die entscheidende Informationsplattform und Drehscheibe, bei der alle relevanten Personen aus den relevanten Behörden von Bund und Ländern zusammensitzen. Die Letztverantwortung liegt aber in der Regel, jedenfalls immer dann, wenn es sich um einen Landessachverhalt handelt, selbstverständlich bei dem betroffenen Bundesland. Auch das haben wir im Zusammenhang mit dem Fall Amri breit diskutiert und diskutieren es noch, bei dem sich genau die Frage stellt: Wann hat welche Behörde in welcher Verantwortung richtig oder auch falsch gehandelt? - Diese Diskussion läuft.

Deswegen kann ich Ihnen nur die grundsätzliche Antwort geben: Die jeweils zuständige Behörde, und das ist in der Regel eine zuständige Behörde im Bundesland.

Zusatz : Deshalb habe ich ja nachgefragt, weil Amri offensichtlich durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten durch die Maschen geschlüpft ist.

Frage : Herr Dimroth, islamistische Gefährder fallen grundsätzlich in den Bereich internationaler Terrorismus. Und rechtsextreme nicht? Was passiert, wenn zum Beispiel ein rechtsextremer Gefährder Kontakt zu dem Attentäter in Quebec hatte? Kommt er dann auch in die Kategorie internationaler Terrorismus, damit er eine Fußfessel bekommt?

Dimroth: Auch das ist ja eine hypothetische Frage.

Ich kann das gleich abkürzen; denn, ehrlich gesagt: Sie müssen manchmal auch zuhören. Ich hatte gerade sehr deutlich gemacht, dass es nicht per se das eine ausschließt oder das andere einschließt, sondern: in der Regel. Das macht vielleicht deutlich, dass Ihre Frage mit meiner vorherigen Antwort eigentlich schon sehr klar beantwortet ist.

Selbstverständlich ist nicht ausgeschlossen, dass auch ein Extremist aus einem anderen politischen Umfeld, mit einer anderen dahinterstehenden politischen Motivation als internationaler Terrorist gelten kann. Das ist nicht ausgeschlossen. Ich habe nur gesagt: Grundsätzlich und in der Regel ist es ein anderes Phänomenspektrum, das wir hier in den Blick nehmen. Aber ausgeschlossen ist es selbstverständlich nicht.

Frage: Die Frage des Kollegen nach den Kapazitäten war noch offen. Ich hatte es eher umgekehrt verstanden, dass man die Maßnahme Fußfessel jetzt leichter verhängen kann, eben weil das Kapazitätsproblem bei der Polizei besteht und man dem entgegenwirken will. Denn es ist ja vielleicht leichter die Personen zu überwachen, wenn sie die Fußfessel tragen. Ist das nicht so, und war das nicht auch mit Motivation für diese Änderung?

Dimroth: Vielen Dank für die Nachfrage. Wenn Sie sich beruflich einmal verändern wollen, können wir dazu gern in Austausch kommen. Schöner hätte ich es nicht sagen können.

Tatsächlich ist es genau so. Ich hatte den Teil der Antwort eben unterschlagen. Tatsächlich ist es genau so, dass natürlich die Observation, der gesamte Umgang mit solchen gefährlichen Personen bei den Polizeien der Länder wahnsinnig ressourcenbindend ist. Die elektronische Fußfessel ist sicherlich kein Allheilmittel. Denn es ist auch völlig klar, dass man damit nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen kann, dass sich jemand, der von dieser Maßnahme betroffen ist, dennoch entscheidet, kurzfristig den Aufenthaltsort zu wechseln und auch etwas Böses zu tun. Aber es ist eben eine Maßnahme, die sehr viel ressourcenschonender an einer zentralen Stelle einen Überblick darüber verschafft, wo sich solche Menschen aufhalten, und immerhin auch dann, wenn sie die Fußfessel widerrechtlich ablegen, jedenfalls Erkenntnis darüber gibt, dass sich diese Menschen sozusagen auf der Flucht befinden, sodass entsprechende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Es ist also genau so, wie Sie sagen. Es ist kein Allheilmittel, aber es ist eine ergänzende Maßnahme, die insbesondere einen Beitrag dazu leisten soll, Ressourcen bei der Überwachung von solchen gefährlichen Menschen zu schonen.

Frage: Ich habe auch eine Nachfrage an den Herrn von der Berufsberatung. Zum einen, Sie haben es schon halb beantwortet: Wo verläuft die Scheidelinie zwischen tatsächlicher und scheinbarer Sicherheit. Wenn sich ein Gefährder mit der Fußfessel in dem Bereich, in der Region aufhält, in der er sich aufhalten darf, wird man ihn nicht daran hindern können, einen Lkw zu stehlen und damit in eine Menschenmenge zu rasen.

Das Zweite aber ist, vielleicht ist mir das bei der operativen Umsetzung entgangen: Wird die Fußfessel für einen bestimmten Zeitraum verordnet und bedarf dann der Erneuerung nach einer Überprüfung, oder ist es eine Maßnahme, die angeordnet wird und so lange gilt, bis das Gegenteil beschlossen wird?

Dimroth: Vielen Dank für die Nachfrage. Tatsächlich hatte ich den ersten Teil Ihrer Frage gerade schon zu beantworten versucht. Ich wüsste nicht, wie ich es noch deutlicher machen kann. Das ist keine Maßnahme, mit der man hundertprozentige Sicherheit schafft, auch nicht in Bezug auf diejenigen, die von dieser Maßnahme betroffen sind. Das behauptet niemand. Diese Maßnahme erleichtert aber die Überwachung, die Kontrolle solcher Menschen deutlich.

Und noch einmal: Auch wenn sich jemand dieser Fußfessel mit Gewalteinsatz und widerrechtlich entledigt, ist die Tatsache der Erkenntnis darüber immerhin ein Anhaltspunkt, eine entsprechende Fahndung auszulösen. Das ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Mehrwert.

Das Zweite: Dauer und Umfang der Maßnahme sind in der Anordnung anzugeben. Das heißt, es ist von vornherein eine auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte Anordnung. Sie kann dann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Aber grundsätzlich ist sie zunächst auf einen bestimmten Raum und auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

Frage: Noch einmal zum Thema Gefährder: Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass einige Gefährder vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwunden sind. Haben Sie dazu neue Erkenntnisse? Was hat es damit auf sich? Können Sie den Hintergrund etwas konkretisieren?

Dimroth: Nein, das kann ich nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, stammt das Ganze aus einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Dort wurde darüber gesprochen. Ich hatte hier aber eingangs versucht, sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass auf der einen Seite die Gefährder - diejenigen, die wir polizeilich als Gefährder definieren - in der Regel Gegenstand der gemeinsamen Besprechung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums sind, dass auf der anderen Seite aber, wie man beispielsweise in der von uns veröffentlichten Chronologie zum Fall Amri sehr gut nachvollziehen kann, die konkreten Maßnahmen in eigenständiger Verantwortung der Bundesländer durchzuführen sind, sodass ich keine tagesaktuelle Übersicht darüber habe, ob die Bundesländer - die nämlich müssten Ihre Frage beantworten - in voller Kenntnis darüber sind, wo sich die in ihrer Zuständigkeit und in ihrer Verantwortung zu kontrollierenden Gefährder in dieser Sekunde gerade befinden. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Zusatzfrage: Sie sagten, dass Sie das nicht jetzt in dieser Sekunde beantworten können. Im Endeffekt ist es ja nicht tagesaktuell, wie Sie sagten. Das liegt ja schon einige Tage, schon, meine ich, wie Sie sagten, mindestens eine Woche oder sogar zwei zurück. Man würde schon vermuten, dass doch einige Informationen letztendlich auch in Ihrem Haus zusammenlaufen würden. Dem scheint nicht so zu sein, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

Dimroth: Dann haben Sie mich nicht richtig verstanden, kann ich Ihnen nur entgegnen.

Zusatz: Das tut mir leid.

Dimroth: Ich habe Ihnen doch erklärt, dass ich nicht Herr dieser Zahlen bin. Diese Zahl ist ja wahrscheinlich mindestens tagesaktuell zu hinterfragen. Denn wenn Sie beispielsweise Nordrhein-Westfalen - dorthin wäre die Frage zu richten - fragen würden: "Von wie vielen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich, in Ihrem Verantwortungsbereich behandelten Gefährdern ist der Aufenthalt derzeit genau bekannt? Wie viele davon sitzen im Gefängnis? Wie viele davon sind im Ausland? Wie viele davon sind in Deutschland?", dann kann sich diese Frage innerhalb von einer Stunde schon überholt haben, weil die Antwort auch entsprechend überholt sein kann, da die tatsächliche Entwicklung sehr dynamisch ist. Ich habe diese Zahlen nicht, weil es, wie gesagt, Länderzahlen sind.

Ich hatte Ihnen nicht gesagt, dass wir uns nicht regelmäßig informieren oder dass bestimmte Informationsflüsse nicht stattfinden, sondern dass diese Antworten die dafür zuständigen Bundesländer geben müssen.

Zusatz: Das muss ein Missverständnis sein. Mir ging es jetzt gar nicht um Zahlen, sondern um Informationen zum Hintergrund der Tatsache, dass einige dieser Gefährder vom Radar verschwunden sind oder sein sollen. Es geht gar nicht um konkrete Zahlen. Das hatte ich eigentlich gar nicht gefragt.

Vorsitzende Wefers: Was möchten Sie denn genau wissen?

Zusatzfrage: Was hat es damit auf sich? Gibt es neue Erkenntnisse über die vom Radar verschwundenen Gefährder? Das war schlicht und ergreifend die Frage.

Dimroth: Auch darauf kann ich Ihnen jetzt keine allgemeingültige Antwort geben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass selbstverständlich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern mit größtmöglichem Einsatz und größtmöglicher Sorgfalt daran sind, möglichst alle diese Menschen im Blick zu behalten.

Ich kann hier noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückkommen: Aus unserer Sicht ist das heute beschlossene Gesetz eine wirksame und wichtige Ergänzung dafür, weil es dieses Instrument ermöglicht, mit weniger Ressourceneinsatz entsprechende Kontrolle zu gewährleisten.

Frage : Eine kurze Lernfrage, Herr Dimroth: Woher kommen die Fußfesseln? Werden Sie importiert?

Wer haftet dafür, dass sie auch funktionieren? Angenommen, eine fällt aus, muss dann der Hersteller dafür haften, dass der Gefährder - - -

Dimroth: Da das Gesetz heute vom Bundeskabinett beschlossen ist und der Gesetzgebungsprozess dementsprechend noch ansteht, denke ich nicht, dass über die Frage des Herstellers - dazu wird es im Zweifelsfall ja eine Ausschreibung geben - jetzt schon final entschieden ist. Es ist auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden.

Ich meine, Haftungsfragen sind auch nicht spezialgesetzlich zu regeln, sondern ergeben sich nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen, die wir auch sonst in Deutschland für solche Fälle kennen.

Ich kann meine Antwort von vorhin noch ergänzen: Sowohl das Aufenthaltsverbot als auch die Anordnung des Tragens einer elektronischen Fußfessel bedürfen jeweils der gerichtlichen Genehmigung. Für beide Befugnisse ist allerdings eine sogenannte Eilbefugnis vorgesehen: Bei Gefahr im Verzug kann es auch das Bundeskriminalamt selber anordnen. Dann ist eine gerichtliche Entscheidung aber unverzüglich nachzuholen.

Frage (zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung): Herr Seibert, Sie haben gesagt, dass Deutschland weltweit zu den Top-5-Zielen ausländischer Studenten gehört. Gibt es angesichts des neuen US-Präsidenten und anderer globaler Entwicklungen vielleicht eine Zielmarke der Art, dass man in den kommenden Jahren unter die Top 3 kommen möchte, oder sehen Sie das davon unabhängig?

StS Seibert: Nein, wir setzen uns solche Ziele nicht. Wir sind sehr zufrieden, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, zahlreiche ausländische Studentinnen und Studenten nach Deutschland zu locken und ebenso auch für zahlreiche ausländische Wissenschaftler attraktiv zu sein. Wir wollen diesen Trend fortsetzen, deswegen diese Bundesregierungsstrategie. Aber wir setzen uns jetzt nicht das Ziel, das eine oder andere Land noch zu überholen. Vielleicht geschieht es trotzdem; dann werden wir zufrieden sein.

Schäfer: Ich würde mich gern zu jüngsten Ereignissen in unserem Nachbar- und Partnerland in der Europäischen Union Rumänien äußern und möchte Ihnen sagen, dass die rumänische Regierung in der vergangenen Nacht zwei uns in groben Zügen bekannte Eilverordnungen verabschiedet hat, die Änderungen im Strafrecht und auch strafrechtliche Amnestien vorsehen. Mit diesen Entscheidungen hat sich die rumänische Regierung ganz offensichtlich über massive Bedenken des Staatspräsidenten, der Justiz und auch großer Teile der Bevölkerung hinweggesetzt.

Wir verfolgen diese Entwicklungen mit einiger Sorge. Denn auch große Teile der rumänischen Zivilgesellschaft hatten bereits ihre Sorgen über die getroffenen Entscheidungen und die Materie, um die es geht, sehr klar zum Ausdruck gebracht. Bereits heute Morgen hat sich die Europäische Kommission in einem Statement des zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden Timmermans und von Jean-Claude Juncker, dem Vorsitzenden, kritisch dazu geäußert. Ich denke, man kann sagen, dass diese Entscheidungen jedenfalls kein gutes und kein richtiges Zeichen setzen, auch nicht mit Blick auf manche anstehenden Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union über Rumänien.

Deshalb wünschen wir uns klare Antworten der Regierung darauf, wie sie sich in diesen nun veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen eine Fortsetzung des engagierten Kampfes gegen die Korruption vorstellt und den Rechtsstaat stärken möchte. Vielen Dank.

StS Seibert: Ich möchte das für die Bundeskanzlerin ausdrücklich bekräftigen. Sie hatte in der vergangenen Woche auch mit Staatspräsident Johannis über genau dieses Thema gesprochen. Staatspräsident Johannis hat sich öffentlich klar gegen die jetzt beschlossenen Maßnahmen gestellt. Die Bundeskanzlerin hatte ihre Überzeugung ganz klar gemacht, dass es ein ganz falsches Signal wäre, wenn die Korruptionsbekämpfung aufgeweicht und der Rechtsstaat und ebenso die Reformpolitik relativiert werden.

Frage : Herr Schäfer, die mitregierende PSD - das sind die Sozialisten in Rumänien - haben dieses Gesetz vorangetrieben. Wird sich der Noch-SPD-Chef und neue Außenminister Gabriel an seine Parteifreunde - sie sind ja in einer europäischen Partnerschaft - wenden und ihnen das mitteilen?

Schäfer: Es ist ja kein Gesetz, sondern es ist eine Eilverordnung. Ich denke, das ist ganz wichtig. Wenn es ein Gesetz wäre, dann hätte es darüber immerhin eine öffentliche Debatte in einem Parlament gewählter Volksvertreter gegeben.

Wie der Außenminister damit umgeht, vielleicht auch in anderer Funktion, kann ich an dieser Stelle nicht sagen. Das weiß ich nicht.

Frage: Herr Seibert, angesichts der gestrigen Kritik des wirtschaftspolitischen Beraters von Herrn Trump habe ich die Frage, ob sich die Bundesregierung jetzt auf tägliche Angriffe auf die Bundesregierung, Deutschland oder verschiedene Aspekte der deutschen Politik einstellt.

Dann wüsste ich gern noch - die Frage geht sowohl an Sie als auch an die Ministeriumsvertreter -, ob es Neuigkeiten über Reisepläne von Mitgliedern der Bundesregierung nach Washington gibt.

StS Seibert: Die Frage, ob es täglich Äußerungen wie die von Herrn Navarro geben wird, wäre nicht von mir zu beantworten, sondern von der amerikanischen Regierung. Wir jedenfalls haben eine klare Haltung. Wir haben klare Argumente. Die sind wir auch immer wieder vorzubringen bereit.

Zusatzfrage: Die Frage war ja, ob Sie es erwarten. Mir ist schon klar, dass Sie nicht entscheiden können, was aus Washington kommt. Aber die Frage war, ob Sie sich darauf einstellen und ob Sie das Gefühl haben, dass Deutschland ins Visier der Trump-Administration gerät.

StS Seibert: Ich möchte keine Erwartungen bezüglich der amerikanischen Regierung aussprechen. Wie gesagt: Unsere Position ist klar. Diese Argumente sind wir jedem mitzuteilen bereit, der Fragen bezüglich unserer Handelsbilanz, des Eurokurses und all dessen hat, was in den letzten Tagen ins Gespräch gekommen ist.

Zusatzfrage : Besuchspläne?

StS Seibert: Für die Bundesregierung kann ich Ihnen keine Neuigkeiten dazu vermelden.

Zusatzfrage: Und die Minister?

Schäfer: Sie kennen das Prozedere bei Reiseplänen des Außenministers aus langen Jahren. Sie werden angekündigt, wenn sie angekündigt werden. Aber ich kann Ihnen sagen, dass der Außenminister Sigmar Gabriel ein großes Interesse daran hat, so bald und so schnell wie möglich mit seinem neuen Amtskollegen Rex Tillerson ins Gespräch zu kommen. Die beiden nehmen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit fast zur gleichen Zeit - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen fast zur gleichen Zeit - auf. Da gibt es sicherlich viel zu besprechen, viele Gemeinsamkeiten, aber es gibt vielleicht auch die eine oder andere Meinungsverschiedenheit aufzunehmen. Da gehört es sich zwischen so engen Partnern wie Berlin und Washington, so schnell wie möglich das Gespräch zu suchen, Gesprächskanäle auch auf politischer Ebene zu etablieren und dann das Geschäft miteinander aufzunehmen, und zwar so eng und so vertrauensvoll, wie es nur irgend geht.

Frage : Herr Seibert, würden Sie angesichts dieser täglichen Wortmeldungen aus Washington und dann auch der Repliken aus Berlin oder, wie gestern, aus Stockholm jetzt eigentlich sagen, dass das deutsch-amerikanische Verhältnis noch immer das gleiche wie vor dem Amtsantritt von Herrn Trump ist? Ist das noch ein Dialog unter Freunden, oder hat das schon eine andere Dimension? Wie würden Sie das bewerten?

StS Seibert: Zunächst einmal ist das deutsch-amerikanische Verhältnis ja nicht nur ein Verhältnis unter Regierungen. Es ist eine tiefe - ich würde jetzt sagen, historische - Freundschaft zweier Völker. Es ist eine Verbundenheit zweier Demokratien. Es ist also viel mehr als zwei Regierungen. Es ist auch ein transatlantisches Verhältnis - darauf hat die Bundeskanzlerin gerade in den letzten Tagen wieder hingewiesen -, das in diesen Tagen in einer unruhig gewordenen Welt kein Stück weniger wichtig ist als früher, vielleicht im Gegenteil. Dafür werden wir arbeiten. Das ist meine Antwort.

Zusatzfrage : Ich meine, die Dissonanzen sind aber doch ganz grundsätzlicher Art. Es geht um die Flüchtlingspolitik, um Währungspolitik, um Handelspolitik. Das sind doch eigentlich ganz wichtige Bestandteile von früher gemeinsamer Politik, die jetzt auf dem Spiel stehen. Würden Sie sagen, trotz dieser ganzen Differenzen sei das ein auch nicht nur transatlantisch, sondern auch zwischen den beiden Regierungen weiterhin wichtiges Verhältnis? Ist das nach wie vor ein ungetrübtes Verhältnis?

StS Seibert: Wir stehen doch jetzt ganz am Anfang der Zusammenarbeit mit einer neuen amerikanischen Regierung, die, wie wir gerade gehört haben, noch nicht einmal alle Ministerposten besetzt hat, sodass Herr Gabriel noch gar keinen offiziell im Amt angekommenen Außenministerkollegen hat. Wir stehen also ganz am Anfang einer Zusammenarbeit.

Nach dem ersten inhaltlichen Gespräch, das die Bundeskanzlerin vor einigen Tagen telefonisch mit dem neuen amerikanischen Präsidenten geführt hat, haben wir eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben, die wichtige gemeinsame Interessen und Überzeugungen - beispielsweise das absolute Bekenntnis zur Notwendigkeit des transatlantischen Bündnisses, der Nato - aufgeführt hat. Es war schon vor diesem Gespräch klar, dass es auch zwischen dem neuen Präsidenten und der Bundeskanzlerin oder der Bundesregierung unterschiedliche Einschätzungen gibt, richtig. Wir werden unsere Überzeugungen auch gegenüber dieser amerikanischen Regierung vertreten.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu dem Thema, Gesprächskanäle aufzubauen. Es ist ja nicht nur die Ministerebene, die betroffen ist, sondern es geht sozusagen auch darum, dass sich die Ministerien untereinander auf den Arbeitsebenen kennenlernen. Wie weit sind Sie denn da mit Ihren Bemühungen gekommen? Was können Sie denn darüber berichten?

Schäfer: Wenn Sie mögen, spreche ich über die Außenpolitik. Soll ich dazu etwas sagen?

StS Seibert: Machen Sie einmal!

Schäfer: Wenn Sie das von mir hören wollen, dann sage ich Ihnen, dass das im amerikanischen System anders als bei uns ist. Bei uns gilt das System der Kontinuität, auch wenn die Regierung wechselt. Das ist bei allen wesentlichen und verantwortlichen Positionen im amerikanischen System anders. Da werden viele tausend Stellen neu besetzt, weil die Amtszeit der jeweiligen Inhaber dieser Posten mit der Amtszeit des "outgoing president" endet. Die Administration Trump ist jetzt dabei, all diese Posten zu besetzen.

Für die Außenpolitik kann ich sagen, dass wir davon ausgehen müssen, dass viele solcher Posten im State Department noch nicht besetzt sind und auch nicht besetzt sein können, weil der zuständige Außenminister, der diese Entscheidungen zu verantworten hat, eben noch gar nicht im Amt ist. Deshalb gibt es natürlich Kontakte, die unsere Botschaft und auch das Auswärtige Amt für die Bundesregierung nach Washington, zum State Department, zum Nationalen Sicherheitsrat und auch anderswohin knüpfen. Aber natürlich müssen wir gleichzeitig auch abwarten, welche tatsächlichen Ernennungen erfolgen werden, um dann mit den Leuten zu sprechen, die hoffentlich für die nächsten vier Jahre, für die Amtszeit des neuen Präsidenten, Verantwortung für die amerikanische Außen- und Sicherheitspolitik an wichtiger und vorderer Stelle übernehmen werden.

StS Seibert: Für das Bundeskanzleramt kann ich Ihnen sagen, dass das, was Sie die Arbeitsebene nennen - also beispielsweise der wirtschaftspolitische Berater der Bundeskanzlerin, der außenpolitische Berater der Bundeskanzlerin -, Kontakte zu ihren amerikanischen Gegenübern geknüpft hat, dass die Gespräche laufen und dass sie jetzt vertieft werden.

Frage : Herr Seibert, befürchtet die Bundesregierung eine europapolitische Isolierung Deutschlands? Diese Kritik nimmt ja weltweit zu. Es ist ja jetzt keine Besonderheit der Trump-Regierung, dass Deutschland dieser europapolitische Irrweg vorgeworfen wird.

Herr Schäfer, mit wem hat man denn diese gangbare Lösung für Doppelstaatler gefunden? Mit wem hat man da also verhandelt oder gequatscht?

StS Seibert: Meine Antwort auf Ihre Frage ist: Nein, die befürchten wir nicht.

Schäfer: Wir haben ja gestern auch schon die Öffentlichkeit wissen lassen, was das Auswärtige Amt und die Bundesregierung getan haben, um die aus unserer Sicht falsche Entscheidung in einem wesentlichen, für viele - für zehntausende - Deutsche wesentlichen Punkt zu korrigieren. Bereits vorgestern Abend hat der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Markus Ederer, mit dem - solange es noch keinen förmlich ernannten politischen Außenminister gibt - amtierenden Außenminister gesprochen, mit dem Leiter des State Department. Er hat ihm dann unsere Gravamina in aller Deutlichkeit erläutert. Er ist damit auch auf großes Verständnis gestoßen und hat die Zusage bekommen, dass das amerikanische Außenministerium all diese Fragen gegenüber dem Homeland-Security-Ministerium, also dem Innenministerium, sowie auch dem Weißen Haus aufzunehmen gedenkt.

Wir haben ja auch öffentlich gemacht, dass unser Politischer Direktor gestern am frühen Nachmittag mit dem amerikanischen Geschäftsträger gesprochen hat. Der ist zu uns in das Auswärtige Amt gekommen. Auch der hat von uns - wenn Sie so wollen, auf eine förmliche Art und Weise - zu hören bekommen, dass wir die Regelungen für falsch halten und dass wir uns im Sinne unserer Pflicht, uns für deutsche Staatsangehörige einzusetzen, wünschen, dass die Regelungen entweder insgesamt oder an den entscheidenden Stellen verändert werden.

Jetzt muss ich das Ihnen überlassen, weil ich selbst keine Kenntnis darüber habe, wie die Entscheidungswege innerhalb der amerikanischen Regierung verlaufen sind. Jedenfalls stelle ich fest, dass gestern am späten Nachmittag deutscher Zeit tatsächlich die Entscheidung in Washington gefallen ist, zumindest in der Frage der Doppelstaatler einzulenken und eben auch deutschen Staatsangehörigen - völlig gleichgültig, welche zweite Staatsangehörigkeit sie besitzen sollten - eine Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika nach den üblichen Kriterien wieder zu erlauben. Insofern ist das Dekret des amerikanischen Präsidenten - je nachdem, wie Sie es verstehen wollen - entweder neu ausgelegt oder verändert worden.

Aber hinsichtlich der anderen Punkte - wir hatten ja noch über einige technische Fragen gesprochen - gilt natürlich, dass wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern weiterhin das Gespräch mit der amerikanischen Administration suchen, um Regelungen zu finden, die einen Austausch nicht behindern, sondern ihn fördern, weil es unsere Überzeugung ist, dass das richtig ist - bei allem berechtigten Kampf gegen den Terrorismus.

Zusatzfrage : Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Geschäftsträger - es gibt ja aktuell keinen Botschafter mehr - einbestellt haben?

Schäfer: Nein. Wir haben ihn nicht einbestellt, sondern wir haben ihn nach den im diplomatischen Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten in einer Sache, die für uns eine hinreichend große politische Bedeutung hat, zu einem Gespräch gebeten, weil das für uns ein förmlicher Weg ist, der amerikanischen Regierung unsere Haltung mitzuteilen. So etwas passiert tagtäglich; das ist keine Einbestellung.

Frage: Herr Seibert, ich möchte noch einmal zu den Reiseplänen zurückkommen. In Europa ist es ja Usus, dass neue Regierungschefs und Präsidenten der Kanzlerin ihren Besuch abstatten. Wäre es vielleicht nicht auch möglich, diese Praxis auf das deutsch-amerikanische Verhältnis zu übertragen?

StS Seibert: Praxis hin, Praxis her - der amerikanische Präsident hat zugesagt, im Juli zum G20-Gipfel nach Hamburg zu kommen. Alles Weitere wird sich zeigen, und wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren.

Frage: Man wird aber trotz allem den Eindruck nicht los, dass die EU oder halt auch Deutschland jetzt außenpolitisch ein bisschen verloren wirken. Erst ist es Putin selbst, der die EU entzweien möchte, jetzt ist es Donald Trump, der die EU entzweien möchte, oder vielleicht sind es jetzt beide zusammen. Die Frage ist: Gibt es eventuell auch Überlegungen für eine neue außenpolitische Strategie, auch vor dem Hintergrund, dass China die USA jetzt als größter deutscher Handelspartner abgelöst hat? Es ist ja unglaublich viel in Bewegung. Was sind da die Erwägungen? Was sind da die Überlegungen, außenpolitisch betrachtet?

StS Seibert: Sie scheinen ein Spezialist für global-galaktische Fragen zu sein. Ich sehe mich nicht imstande, hier auf eine so pauschale Frage eine Antwort zu geben, ohne dass Sie entweder Ihre Frage präzisieren oder wir den Rahmen dieser Veranstaltung komplett sprengen.

Zusatzfrage: Die Frage ist einfach - ich weiß nicht, ob das jetzt überirdisch-galaktisch ist - - -

StS Seibert: Doch!

Zusatzfrage: Die Frage ist - vielleicht ist sie besser an Schäfer gestellt - - -

StS Seibert: Da bin ich nicht sicher.

Zusatzfrage: Es ist ja sehr viel in Bewegung. Gibt es da keine Überlegung, wie man darauf reagiert? Das ist doch schlicht und ergreifend die Frage.

StS Seibert: Auch Sie werden bemerkt haben, dass sich die Europäische Union nach dem einschneidenden Erlebnis des Brexit-Referendums zu einem sogenannten Bratislava-Prozess verabredet hat. Der ist in vollem Gange. Das bedeutet eine intensive Neubestimmung dessen, was die Europäische Union der künftig 27 Mitglieder sein will, was sie leisten will und welchen Platz sie in der Welt haben will. Darauf kann ich Sie verweisen. Dazu hat es schon einige Gipfel gegeben. Dazu wird es weitere Gespräche geben. Ich glaube, das ist die Antwort, die ich Ihnen darauf jetzt geben möchte.

Frage: Noch einmal zur USA-Reise; das geht aber relativ schnell: Herr Seibert, Herr Schäfer, können Sie bitte noch einmal etwas konkreter etwas zu Themenliste sagen? Man wird ja sehr wahrscheinlich über die Reisebedingungen sprechen, aber da stehen ja noch einige andere Themen auf der Agenda, und - - -

StS Seibert: Ich habe Ihnen gar nicht von einer Reise berichtet. Dann kann ich auch keine Themenliste aufführen.

Zuruf: Herr Gabriel wird ja sicherlich in den nächsten Tagen in die USA reisen, wenn ich nicht völlig daneben liege.

Schäfer: Aber ich meine, das wäre schon komisch! Ich sage Ihnen "Ich kündige die Reise hier dann an, wenn ich sie ankündige", und jetzt wollen Sie schon von mir wissen, welche Themen es auf der Reise geben wird. Das passt jetzt nicht so ganz. Deshalb muss ich Sie einfach herzlich um Verständnis und vielleicht um ein hinreichendes Maß an Geduld in Bezug darauf bitten, dass Sie all diese Fragen beantwortet bekommen werden, wenn die Reise tatsächlich ansteht.

Aber die Themen, die im deutsch-amerikanischen Verhältnis auf der Tagesordnung stehen, sind natürlich Themen, die auch zwischen zwei Außenministern miteinander zu besprechen wären. Dazu gehören bilaterale Fragen. Dazu gehören für einen Außenminister aber eben auch die vielen Krisen und Konflikte, bei denen wir hoffentlich auch in Zukunft Seite an Seite mit den Vereinigten Staaten von Amerika an Konfliktbewältigung und Krisenüberwindung arbeiten wollen. Herr Seibert hat heute in der Regierungspressekonferenz für die Bundesregierung die Sorge über die Lage in der Ostukraine zum Ausdruck gebracht. Es ist doch offensichtlich, dass das ein Thema ist, das ein amerikanischer und ein deutscher Außenminister miteinander besprechen würden. Genauso offensichtlich ist, dass andere Krisen wie die in Syrien, der Nahost-Friedensprozess, der israelische Siedlungsbau und andere Fragen auf der internationalen Agenda natürlich zu besprechen wären.

Im Grunde geht es darum, sich gegenseitig zu versichern, dass das jahrzehntelange Bündnis und die tiefe Freundschaft zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, von der Herr Seibert gerade gesprochen hat, in einer neuen politischen Konstellation hoffentlich erfolgreich zu bekräftigen, auszubauen und zu erneuern sind. Das ist das Ziel.

Frage: Laut Meldungen verlangt die Türkei Einsicht in die Aufklärungsbilder der Tornados aus Syrien und dem Irak. Deutschland möchte diese Bilder nicht freigeben. Ist das ein Grund dafür, Herr Seibert, dass die Bundeskanzlerin morgen in die Türkei fliegen wird?

StS Seibert: Nein, das ist es nicht. Zu der Frage der Verwendung der Auswertungsbilder ist ja bereits, glaube ich, vom Verteidigungsministerium das Notwendige gesagt worden. Es gibt da ein Mandat, das festlegt, wie die Aufklärungsergebnisse verwendet werden, und dem wird gefolgt. Aber das kann der Kollege aus dem Verteidigungsministerium sicherlich noch genauer ausführen. Ein Grund für die Reise der Bundeskanzlerin, wie Sie es jetzt darstellen, ist das nicht.

Schäfer: Vielleicht darf ich nur für das Auswärtige Amt sagen, bevor Herr Nannt jetzt in der Sache etwas dazu sagt: Ich habe gestern Nachmittag mit Interesse gelesen, was auf "Spiegel ONLINE" zu dieser Frage stand. Es ist wie immer: Da wird auf vermeintliche interne Berichterstattung aus Ankara an die Bundesregierung Bezug genommen. Das kann ich weder bestätigen noch dementieren und werde es hier - so halten wir es immer, und so halten wir es auch in diesem Punkt - aus guten Gründen nicht kommentieren und nicht bewerten.

Wenn Sie allgemeine Fragen zum deutsch-türkischen Verhältnis haben - gerne auch zu Incirlik oder zum Bundeswehrmandat -, können Sie die gerne stellen - an mich immer, an Herrn Nannt sowieso und an Herrn Seibert ganz bestimmt auch -, aber wir sind gar nicht in der Lage, zu der konkreten Frage Stellung zu nehmen.

StS Seibert: Da Sie nach dem Grund für die Reise fragen, will ich gerne noch einmal aus Sicht der Bundeskanzlerin darlegen, was der Grund für die Reise ist: Die Türkei ist und bleibt für uns Deutsche wie für uns Europäer ein überaus wichtiger Nachbar und auch ein überaus wichtiger Partner. Für uns Deutsche ist sie insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Millionen Bürger türkischer Herkunft hier in Deutschland leben, natürlich ohnehin ein Land, mit dem wir eine besondere Beziehung haben. Wenn die Kanzlerin jetzt also nach Ankara reist, dann tut sie das, um mit diesem Nachbarn und Partner die wichtigsten Themen zu besprechen, die beide Seiten betreffen, und um hinsichtlich dieser Themen gemeinsame Interessen und gemeinsame Lösungen zu suchen.

Dabei wird es um die weitere Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens gehen. Dabei wird es um die Situation in Syrien gehen. Es wird um die Zypern-Frage gehen. Es wird um die Zusammenarbeit innerhalb der Nato gehen, also um bilaterale Fragen. Das sind alles Gründe, das Gespräch zu suchen und das Gespräch zu pflegen.

Nannt: Vielleicht noch ergänzend: Wir hatten das Thema der Verwendung der Aufklärungsergebnisse ja auch schon hier häufiger besprochen. Dazu haben wir uns auch schon häufiger positioniert. Ich kann noch einmal ganz klar sagen - es gab vor einigen Wochen gerade die Mandatsverlängerung -, dass unsere Aufklärungsergebnisse natürlich nur mandatskonform geliefert werden. Das heißt, sie werden der Koalition ausschließlich zum Zwecke des Kampfes gegen den IS zur Verfügung gestellt. Wir hatten ja auch schon hier in der Regierungspressekonferenz gesagt, dass wir dazu verschiedene Prüfschleifen eingelegt haben. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Zusatzfrage: Ist es nicht eigentlich ein gutes Recht der Türkei, diese Bilder zu sehen, weil die Tornados ja von Incirlik aus fliegen, also von türkischem Boden aus? Es geht ja auch um den gemeinsamen Kampf gegen den Terror.

Nannt: Ja, genau, und genau dazu leisten wir unseren wesentlichen Beitrag, wie Sie es richtig ansprechen, nämlich im Kampf gegen den Terror, im Kampf gegen den IS. Dazu haben wir das Mandat. Dazu liefern wir die Ergebnisse. Wir alle, also die gesamte Koalition - auch die Türkei ist ja in dieser Koalition -, liefern halt Bestandteile, um gegen den IS vorzugehen. Dazu leisten wir halt unseren Beitrag, indem wir Aufklärungsergebnisse liefern, sie bereitstellen und sie daraufhin, sage ich einmal, in eine Datenbank einstellen, die dann auch durch die Koalition genutzt werden kann, bezogen auf den Kampf gegen den IS.

Frage : Herr Nannt, werden sich das Verteidigungsministerium oder die Bundesregierung als solche vielleicht um ein neues Mandat bemühen, damit der Erpressungsversuch der Türken eingebaut werden kann?

Herr Seibert, Sie haben ja gerade schon die Themen für die Reise der Kanzlerin genannt. Ein paar Sachen haben Sie nicht angesprochen, zum Beispiel die Situation der Opposition oder der inhaftierten Journalisten in der Türkei; dieses Thema hatten wir ja am Montag schon. Wie wird die Kanzlerin also den Eindruck vermeiden, dass sie Erdogan unterstützt? Wird sie sich also mit Oppositionellen treffen? Wird sie in Gefängnisse gehen, in denen diese Oppositionellen sitzen? Wird sie öffentlich die Freilassung der inhaftierten Journalisten in der Türkei fordern?

Nannt: Zuerst einmal mache ich mir Ihre Worte nicht zu eigen.

Zweitens, um das noch einmal ganz klarzumachen: Das Mandat, das wir haben, ist genau dazu da, im Kampf gegen den IS vorzugehen. Dafür ist es richtig. Wir haben es gerade erst wieder verlängert. Es ist jetzt wieder für zwölf Monate mandatiert, und dazu gibt es jetzt auch keine neue Position seitens der Bundesregierung.

StS Seibert: Ich kann Ihnen einige Elemente des morgigen Programms - noch nicht das vollständige Programm, weil dazu noch Abstimmungen laufen - darstellen. Ich kann Ihnen sagen, dass sich die Kanzlerin mit Präsident Erdogan treffen wird und dass sie Ministerpräsident Yildirim treffen wird. Ich kann Ihnen sagen, dass sie das Parlamentsgebäude besichtigen wird, das ja bei dem blutigen Putschversuch im Juli des vergangenen Jahres schwer beschädigt wurde.

Zu den übrigen Fragen, die Sie gestellt haben und über die wir hier unzählige Male gesprochen haben, auch aufgrund von öffentlichen Äußerungen dazu aus der Bundesregierung oder von der Bundeskanzlerin selbst: Die Türkei hat das traumatische Erlebnis eines blutigen Putschversuchs hinter sich. Dass das mit den Mitteln eines Rechtsstaats aufgearbeitet werden muss und dass auch die Schuldigen bestraft werden müssen, ist selbstverständlich. Wie diese Aufarbeitung zum Teil geschieht, hat immer wieder internationale Kritik hervorgerufen, auch Kritik der Bundesregierung. Die Konflikte und Zuspitzungen, die in den vergangenen Monaten entstanden sind und sich aus der Politik der Regierung und des Präsidenten ergeben haben - besorgniserregende Entwicklungen im Bereich der bürgerlichen Freiheiten und der Pressefreiheit -, sieht die Bundesregierung. Das alles hat sie immer wieder klar angesprochen. Nur wäre es gewiss keine vernünftige Lösung, den Gesprächsfaden abreißen zu lassen.

Im Übrigen würde ich sagen: Fahren Sie nach Ankara oder verfolgen Sie das, was dort morgen passieren und gesagt werden wird, auf anderem Wege. Ich werde es hier nicht vorwegnehmen.

Zusatzfrage : Es ist ja schön, dass sie das Parlament besuchen wird oder will. Aber ob sie sich jetzt auch in aller Öffentlichkeit mit Oppositionellen treffen wird, haben Sie jetzt nicht verraten. Anders gefragt: Fordert die Bundesregierung die Freilassung der inhaftierten Journalisten in der Türkei, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich habe Ihnen Elemente des Besuchsprogramms vorgetragen. Wenn es weitere gibt, dann werden die Medien darüber morgen unterrichtet werden.

Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, und das wird sicherlich auch ein Thema der morgigen Gespräche sein, dass die Pressefreiheit aus unserer Sicht eine zentrale Säule eines demokratischen Rechtsstaats ist und dass die Aufarbeitung dieses blutigen Militärputsches notwendig ist, aber im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismäßigkeit geschehen muss. Das ist nichts Neues. Das ist von dieser Bank aus, bei anderen Gelegenheiten und auch im direkten Gespräch mit den türkischen Partnern häufig gesagt worden.

Frage: Sie haben das Thema der Pressefreiheit ja eben schon ganz kurz angesprochen. Wenn Sie davon ausgehen, dass es um eben diese Pressefreiheit in der Türkei nicht so gut bestellt ist, kann es dann nicht sein, dass der Besuch der Kanzlerin zu diesem Zeitpunkt eigentlich nur als Unterstützungsbesuch gewertet wird, weil mögliche kritische Töne bei der türkischen Bevölkerung gar nicht ankommen und diese Reise eben doch sehr kurz vor dem Referendum stattfindet?

StS Seibert: Darüber haben wir hier am Montag schon ausführlich gesprochen. Diesen Eindruck teile ich nicht. Das hat nichts mit den Absichten der Reise zu tun, und das wird auch nichts mit dem zu tun haben, was die Bundeskanzlerin in Ankara an Positionen vertreten wird.

Frage : Weil das Thema der Pressefreiheit gerade aufkam: Gehen Sie davon aus, dass es eine gemeinsame Pressekonferenz geben wird?

StS Seibert: Ja, ich gehe von einer Pressekonferenz aus. Ich werde Sie noch rechtzeitig darüber informieren, wann sie stattfinden wird.

Frage: Herr Seibert, wie steht die Kanzlerin denn zu der Anregung des Koalitionspartners, in Ankara auch über die DITIB zu sprechen?

StS Seibert: Anregungen, worüber sie alles sprechen soll, bekommt die Kanzlerin ja zurzeit zahlreiche. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Fragen der türkischen Imame in Deutschland auch in der Vergangenheit schon ein Gesprächsthema zwischen der Bundeskanzlerin und ihren türkischen Gesprächspartnern war. Ich möchte hier, wie gesagt, nicht vollständige Redethemenlisten abliefern müssen. Aber wir werden dann danach alles dazu, was Thema der Gespräche war, bekannt machen. Dass uns dieses Thema beschäftigt, ist selbstverständlich. Darauf brauche ich jetzt ja nicht weiter einzugehen; das ist klar.

Frage: Ich habe eine einordnende Frage. Herr Seibert, wenn Sie jetzt von hinten auf den Besuch draufgucken würden, ab welchem Punkt wäre der Besuch denn ein guter, ein erfolgreicher Besuch gewesen? Reicht es überhaupt, nur in Kontakt mit Erdogan zu kommen, also das Gefühl zu haben "Ich spreche mit ihm, er hört mir zu, er nimmt auf, was ich sage", oder gibt es irgendetwas Konkreteres, von dem Sie sagen, "Das würden wir gerne erreichen"?

StS Seibert: Von hinten? - Die journalistische Beurteilung des Besuchs werde ich, wie gesagt, Ihnen überlassen.

Ich habe Themen genannt - das muss ich jetzt, glaube ich, nicht wiederholen -, bei denen wir natürlich auch operativ denken und nicht einfach nur an einen Meinungsaustausch: die weitere Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Wie kann es in Syrien weiter gehen? Was kann von außen getan werden, um den Menschen in Syrien humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, um den derzeitigen Waffenstillstand wieder in einen UN-Prozess zu überführen, in den er nämlich kanalisiert werden muss? Ein weiteres Stichwort ist Zypern. Hierzu werden die Verhandlungen geführt. Das sind doch alles hochpraktische Fragen.

Frage : Herr Seibert, unterstützt die Kanzlerin das Referendum von Herrn Erdogan über ein Präsidialsystem in der Türkei?

Herr Schäfer, Sie wollten ja nicht dementieren oder bestätigen, aber ich frage noch einmal nach. Im "Spiegel"-Bericht heißt es, dass der türkische Brigadegeneral Duman auf dem Neujahresempfang der türkischen Streitkräfte am 20. Januar klarstellt, dass eine Genehmigung der deutschen Baumaßnahmen in Incirlik nur möglich sei, wenn die deutschen Aufklärungsbilder der Tornados in Zukunft direkt an die Türkei geliefert werden würden. Es heißt weiter: Nach dem Neujahrsempfang habe dies auch Bo Arslan, der außenpolitische Berater von Herrn Erdogan, gegenüber dem deutschen Botschafter Erdmann noch einmal bestätigt. Diese Geschehnisse sind aus Ihrer Sicht nicht passiert? Wie soll ich das verstehen?

StS Seibert: Die Frage des Verfassungsreferendums ist eine Frage, die den türkischen Wählern vorliegt.

Zusatzfrage : Was würde die Kanzlerin denn den Wählern empfehlen?

StS Seibert: Ich bitte Sie!

Schäfer: Auch dadurch, dass Sie aus dem Artikel von dem Kollegen bei "Spiegel ONLINE" vorlesen, wird das, was ich Ihnen sage, nicht anders. Ich werde dazu keine Stellung nehmen.

Zusatzfrage : Warum nicht?

Schäfer: Weil das angeblich ein interner Bericht einer deutschen Auslandsvertretung an die Bundesregierung ist, der nicht in die Öffentlichkeit gehört.

Frage: Es geht noch einmal um Herrn Erdogan. Wenn jetzt feststeht, dass Frau Merkel Herrn Erdogan besucht, warum bespricht sie denn Regierungsgeschäfte mit dem Präsidenten? Wenn man sich seine aktuellen Kompetenzen anschaut, sind es ja eigentlich eher nur repräsentative Aufgaben. Wie passt denn das zusammen?

StS Seibert: Zu Ihrer Beruhigung: Sie trifft sich auch mit Ministerpräsident Yildirim. Aber man muss schon sehr unrealistisch sein, um nicht eine erhebliche politische Bedeutung von Präsident Erdogan in der Türkei zu erkennen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Ich wollte fragen, ob es richtig ist, dass Herr Felcht, der Aufsichtsratschef der Bahn, heute zum Rapport ins Ministerium einbestellt wurde?

Ich hätte auch gerne gewusst, ob Herr Felcht denn noch das volle Vertrauen des Ministers genießt.

Hille: Ich kann Ihnen sagen, dass in diesen Tagen Gespräche mit allen Beteiligten über die Frage der Zukunft der Bahn und alles, was damit zusammenhängt, geführt werden. Gehen Sie auch davon aus, dass der Minister in den vergangenen Tagen nicht nur einmal mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Deutsche Bahn AG über die aktuelle Situation gesprochen hat.

Zusatzfrage : Können Sie die Frage nach dem Vertrauen auch noch beantworten?

Hille: Das zielt ja auf eine Frage, die sich mit Personalspekulationen beschäftigt. Ich denke, es überrascht Sie nicht sonderlich, dass das BMVI sich an derzeitigen Personalspekulationen nicht beteiligt.

Zusatzfrage: Herr Dobrindt hat ja in seiner ersten Stellungnahme davon geredet, dass er selber von der Unnachgiebigkeit auf beiden Seiten überrascht war, die dann zu dem Rücktritt Grubes geführt hat. Wen hat er denn mit der für ihn anscheinenden überraschenden Unnachgiebigkeit auf der einen Seite, nämlich der Bundesseite, gemeint?

Hille: Der Vollständigkeit halber sage ich vielleicht noch einmal, was der Minister in seiner ersten Reaktion gesagt hat. Er hat gesagt: "Das ist in der Tat eine so nicht zu erwartende Wendung. Dass es am Schluss offensichtlich wenig Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten gegeben hat, war so nicht erkennbar." Beide Seiten meint beide Seiten.

Zusatzfrage : Das habe ich jetzt nicht verstanden. Beide Seiten meint beide Seiten?

Hille: Beide Seiten meint beide Seiten.

Zusatz: Die eine Seite ist die Bundesseite. Davon ist doch Herr Dobrindt einer der Vertreter. Er ist also von sich selber überrascht.

Hille: Netter Versuch! - Die eine Seite ist der Aufsichtsrat, die andere Seite ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bahn AG - beide Seiten.

Frage: Sie sagen: beide Seiten. Ich möchte gerne daran anknüpfen. Wäre dann auch die logische Konsequenz, dass eigentlich beide Seiten Konsequenzen ziehen sollten?

Zweitens. Wie schnell wollen Sie, was Herrn Grube und seine Nachfolge angeht, Entscheidungen treffen?

Hille: Auch das ist ein netter Versuch. - Ich habe ja gerade schon gesagt, dass das BMVI sich an derartigen Personalspekulationen nicht beteiligt. Das ist, denke ich, insoweit auch nicht überraschend.

Frage: Herr Hille, möchte Ihr Minister noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen neuen Bahn-Chef präsentieren?

Hille: Es ist Aufgabe des Personalausschusses des Aufsichtsrats, einen neuen Vorstandsvorsitzenden zu finden. Diese Suche läuft bereits; das hat der Minister bereits am Montag gesagt. Die Suche ist abgeschlossen, wenn man einen gefunden hat.

Frage : Herr Seibert, wird sich die Kanzlerin für Herrn Pofalla, also Ihrem alten "buddy", als neuen Bahn-Chef einsetzen?

StS Seibert: Über die Neubesetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden entscheidet gemäß Aktienrecht der Aufsichtsrat.

Frage : Dennoch ein Versuch: Wer wird denn dann den neuen Vorschlag - Herr Pofalla oder wer auch immer - präsentieren? Das Bundeskanzleramt, die Bundeskanzlerin, oder der Bundesverkehrsminister?

Hille: Herr Seibert hat doch gerade sehr zutreffend beschrieben, wie das Procedere ist. Wenn es etwas zu verkünden gibt, werden wir das tun.

Frage : Der stellvertretende Vorsitzende der SPD im Bundestag hat Anfang der Woche etwas mitgeteilt. Es ist nur ein Satz, den ich zitiere: "Wenn Wolfgang Schäuble die Eurozone wieder in eine "Grexit"-Diskussion wie im vorletzten Jahr stürzen will, erwarte ich dazu von der Bundeskanzlerin ein klares Bekenntnis, ob sie diesen Ansatz mitträgt."

Ich frage gemeinsam mit Herrn Schneider, ob die Bundeskanzlerin über so ein Vorhaben informiert ist, ob sie ihm zustimmt und ob sie bereit ist, ein klares Bekenntnis dazu abzulegen.

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier nur sagen, ohne dass wir Gesamtdiskussion wieder aufmachen wollen - dafür gibt es auch gar keinen Grund -, dass sich an der Haltung der Bundesregierung nichts geändert hat. Unser Ziel ist weiterhin der Abschluss der zweiten Programmüberprüfung. Das heißt, der nächste Schritt ist eine gemeinsame Konditionalität der Institutionen. Die Eurogruppe hat die Institutionen bestärkt, ihre Gespräche mit Blick auf eine Rückkehr nach Athen zu intensivieren. Es gibt keine neue Position der Bundeskanzlerin oder der Bundesregierung. Wir sind mitten in der zweiten - - -

Zuruf : Sie haben nicht die Frage beantwortet, ob sie von dem Vorhaben des Bundesfinanzministers informiert ist!

StS Seibert: Ein Vorhaben, dessen Existenz Sie behaupten.

Zusatz : Herr Schneider behauptet das.

StS Seibert: Ja gut, aber für Herrn Schneider bin ich jetzt hier wirklich nicht zuständig.

Zusatzfrage : Ich habe eine zweite Frage. Herr Schneider mutmaßt in derselben Mitteilung weiter, dass Herr Schäuble - das ist eine Frage an das Bundesfinanzministerium - ein viertes Programm für den Fall vorbereitet, dass der IWF sich nicht am dritten Programm beteiligen wird. Er fügt hinzu: "Ich bin mir nicht sicher, ob der Finanzminister das mit der Bundeskanzlerin besprochen hat." Meine Frage ist, ob ein viertes Programm in Vorbereitung ist beziehungsweise ob man darüber nachdenkt und ob er mit der Bundeskanzlerin darüber gesprochen hat.

Kalwey: Ich kann mich nur dem anschließen, was Herr Seibert gerade gesagt hat. Ich werde mich jetzt auch hier nicht zu irgendwelchen Mutmaßungen äußern. Wir haben das Thema Griechenland in den letzten Sitzungen hier vollumfänglich behandelt. Es war am Montag hier Thema, und Herr Weißgerber hat dazu viel gesagt. Ich denke, ich muss an dieser Stelle nichts hinzufügen.

Wie gesagt, zu irgendwelchen Mutmaßungen äußere ich mich nicht. Es gibt keinen neuen Stand.

Zusatzfrage : Wenn der Bündnispartner in der Regierung, die SPD, so einen Alarm schlägt, dass Sachen geschehen, über die er nicht genau Bescheid weiß, ist das dann nicht eine Frage, auf die die Regierung konkret antworten und zumindest die Befürchtungen des Bündnispartners zerstreuen sollte?

Kalwey: Ich kann nur das wiederholen, was ich Ihnen gerade gesagt habe. Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen.

Frage: Es geht um das Programm "StarthilfePlus", das heute in Kraft getreten ist. Meine simple Frage, die sich vermutlich an das BMI richtet: Hat man ungefähr eine Vorstellung, wie viele Asylsuchende auf diese Fördermittel zurückgreifen werden? Was prognostiziert man vielleicht nach sechs beziehungsweise zwölf Monaten?

Dimroth: Eine konkrete Zahl oder Prognose kann ich Ihnen hier nicht anbieten. Es ist ja - in Teilen jedenfalls - tatsächlich ein neues Programm, ein neuer Ansatz, sodass wir jetzt einmal abwarten müssen, wie und in welchem Umfang das von potenziellen Anspruchstellern in Anspruch genommen wird. Wir hoffen natürlich, dass es in Anspruch genommen wird - dem Grundsatz folgend, dass wir in Deutschland im Asylrecht nicht ohne Sinn und ohne Zweck unterscheiden zwischen solchen Menschen, die zu uns kommen und Schutzbedarf haben, und solchen, die zu uns kommen, die keinen haben, mit der klaren Konsequenz, dass diejenigen, die hier keinerlei Bleibeperspektive haben, Deutschland wieder verlassen müssen. Sozusagen im Umsetzungsprozess dieses klaren Grundsatzes ist aus unserer Sicht die freiwillige Rückkehr immer vorzugswürdig vor einer Abschiebung - aus vielerlei Gründen, aus humanitären ebenso wie auch aus ganz praktischen. In dieser Hinsicht ist dieses neue Programm ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und es soll eben bewirken, dass Menschen in verschiedenen Stadien ihrer Asylverfahren eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen können, um dann auch in ihr Heimatland zurückzukehren. Eine Prognose kann ich Ihnen aber leider nicht geben.

Frage : Herr Dimroth, können Sie kurz erläutern, wie diese "Hau-ab"-Prämie ausgezahlt wird? Bekommen die Menschen, die nicht ihr Recht wahrnehmen sollen, Bargeld in die Hand gedrückt oder auf ein Konto in ihrem Heimatland überwiesen?

Dimroth: Wir haben dazu eine Reihe von Informationen auf unserer Webseite veröffentlicht. Ich würde Sie bitten, dort einmal nachzulesen. Im Übrigen verbitte ich mir diesen Ton, -

Zuruf : Können Sie es sagen?

Dimroth: - und ich verbitte mir, ehrlich gesagt, diese Formulierung. Ich hätte davon unabhängig ohnehin den Wunsch an Sie geäußert - wenn wir hier fair miteinander umgehen wollen -, dass Sie, wenn Sie mich auf Twitter zitieren, das bitte zutreffend tun und mir keine Dinge in den Mund legen, die nicht stimmen. Das wäre eine sehr herzliche Bitte, die ich sozusagen fortan auch dauerhaft an Sie richten würde. - Vielen Dank.

Zusatzfrage : Können Sie meine Frage beantworten und kurz erläutern, was ich falsch zitiert habe?

Dimroth: Ich habe Sie auf die weitreichenden Informationen verwiesen, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, und rege wirklich Studium an. Das hilft vielleicht nicht nur an der Stelle.

Zusatzfrage : Sie können jetzt nicht sagen, wie das Geld ausgezahlt wird? - Gut.

Vorsitzende Wefers: Ich glaube, das war jetzt soweit beantwortet. Gibt es dazu noch Fragen bei irgendjemandem? - Herr Dimroth, Sie hatten noch ein anderes Thema?

Dimroth: Ich hatte nur die Bitte an den Kollegen, dass er, wenn er hier zitiert, dies zutreffend tut, weil ich das ansonsten wirklich als einen Vertrauensbruch ansehe, der schwer heilbar ist.

Zuruf : Was ist denn das Problem?

Dimroth: Sie haben mich auf Twitter völlig unzutreffend zitiert. Wenn Sie nicht einmal mehr das nachlesen können, dann stellen sich, ehrlich gesagt, andere Fragen.

Vorsitzende Wefers: Gut, das diskutieren wir vielleicht nicht mit dieser Distanz; vielleicht kann man das noch auf einer anderen Ebene klären.

Frage: Ich habe noch eine kurze Nachfrage in Sachen Regierungskontakte in die USA: Herr Malachowski, gibt es ein spezielles Interesse des Bundesjustizministeriums, mit der Leitung des Counterparts in den USA direkten Kontakt aufzunehmen? Denn offenbar gibt es ja Bedenken über die Rechtsauslegung der Amtsgeschäftsführung durch den Präsidenten.

Malachowski: Sie spielen jetzt wahrscheinlich auf die Ausführungen von Herrn Maas von gestern an; die möchte ich hier vielleicht noch einmal ganz kurz stichpunktartig wiedergeben. Herr Maas hatte gesagt:

"Nationalismus ist die falsche Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Das gilt sowohl für die Wirtschaftspolitik als auch für den Kampf gegen den Terror. Nicht Stigmatisierung kompletter Nationen ist der richtige Weg, sondern internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Völkerrechts."

Wie vielen Kollegen hier auf der Bank geht es auch meinem Minister ähnlich: Er hat noch keinen Counterpart in den USA. Sie können davon ausgehen, dass wir in Kontakt treten werden, sobald dies der Fall ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium zur Rader Hochbrücke. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat für die Rader Hochbrücke ja neue Zahlen mit deutlich höherem Verkehrsaufkommen errechnet; nach diesen Berechnungen ist das Verkehrsaufkommen von 40 auf über 50 angestiegen. Wird Minister Dobrindt jetzt seine Pläne ändern und vielleicht den Neubau der Brücke sechsspurig anstatt vierspurig anlegen?

Hille: Wie Sie wissen, haben wir gerade im letzten Jahr den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen und vorgestellt. Grundlage für die Planungen sind Prognosen der Verkehrsentwicklungen auf entsprechenden Straßen und Autobahnen. Unsere Prognose führt eben zu dem Ergebnis, dass wir eine vierspurige Fahrbahn mit Möglichkeit der Nutzung des Standstreifens vorsehen. Im Ergebnis läuft das also auf die gleiche Anzahl an Fahrstreifen hinaus.

Zusatzfrage: Sie sehen also keinerlei Veranlassung, aufgrund dieser neuen Zahlen der Bundesanstalt die Planungen zu ändern?

Hille: So ist es.

Mittwoch, 1. Februar 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. Februar 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/02/2017-02-01-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2017

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