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PRESSEKONFERENZ/1372: Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 4. Januar 2017
Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2017

Themen: Vorschläge des Bundesinnenministers zur Verbesserung der inneren Sicherheit, Modernisierung der Netzentgeltstruktur, Gesetzentwurf zur Teilzeitarbeit, Test von atomwaffenfähigen Interkontinentalraketen in Indien, Vorratsdatenspeicherung, Studie der gesetzlichen Krankenkassen zum Nutzen von neu zugelassenen Medikamenten, Äußerungen des amerikanischen Außenministers zu Israel, Interviewäußerungen des Kanzleramtsministers zur Nutzung von Twitter

Sprecher: SRS Streiter, Plate (BMI), Steffen (BMJV), Nannt (BMVg), Alemany (BMWi), Westhoff (BMAS), Alemany (BMWi), Maschke (BMG)


Vors. Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage : Herr Plate, ich würde mir gerne von Ihnen die verschiedenen Vorschläge aus Ihrem Hause zum Thema innere Sicherheit erläutern lassen und auseinanderdividieren lassen. Es gibt einen Gesetzentwurf, wenn ich das richtig im Kopf habe, der in der Ressortabstimmung ist, in dem Dinge wie eine längere Abschiebehaft und Ähnliches geregelt sind. Wie sieht da die Zeitplanung aus? Wann soll das ins Kabinett kommen?

Davon abgesetzt sind die Vorschläge Ihres Ministers für Strukturreformen im Verfassungsschutz und Ähnliches. Das sind ja wohl Vorschläge, die außerhalb dieses Pakets stattfinden müssten, auch eine Bundesratszustimmung und möglicherweise Grundgesetzänderungen beinhalten. Ist das ein Projekt, das überhaupt noch in dieser Legislaturperiode mit irgendwelchen Aussichten auf Erfolg angegangen werden kann, oder ist das eher ein Beitrag zur Debatte im Hinblick auf die Bundestagswahl und danach?

Plate: Vielen Dank für die Fragen. Zunächst einmal zu dem Gesetzentwurf, der in der Ressortabstimmung ist. Es gibt einige Gesetzentwürfe des BMI, die sich gegenwärtig zur Stunde noch in der Ressortabstimmung befinden. Das ist aber kein Paket, wie Sie gerade angedeutet haben, sondern das sind verschiedene einzelne Gesetzentwürfe.

Sie hatten konkret nach dem Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht gefragt. Da geht es unter anderem um Fragen der Abschiebehaft sowie das jedenfalls medial als "Duldung light" apostrophierte Thema. Es ist immer ein bisschen schwierig, bei Gesetzentwürfen, die sich in der Ressortabstimmung befinden, einen Zeitplan zu nennen. Der Entwurf ist ja schon eine ganze Weile in der Ressortabstimmung, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, schon seit Anfang/Mitte Oktober. Wir hoffen natürlich, dass er zeitnah ins Kabinett geht, aber ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht geben. Wir sind aber vorsichtig optimistisch, weil die Signale, die wir auch vom Koalitionspartner erhalten haben, in die Richtung gehen, dass Widerstände und Bedenken, die es bislang gab, sich möglicherweise zeitnah auflösen lassen könnten. Weiter kann ich an dieser Stelle aber nicht gehen.

Der Minister hat in seinem Namensartikel, der in der "FAZ" veröffentlicht worden ist, eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, auch an andere Vorschläge, die bereits auf dem Tisch liegen, wie den gerade erörterten, erinnert. Insofern lässt sich ein einheitlicher Zeitplan etwas schwierig benennen. Es sind auch Vorschläge dabei, die zum Teil eher einer operativen Umsetzung bedürfen; andere bedürfen einfachrechtlicher Änderungen, wieder andere möglicherweise auch Grundgesetzänderungen, sodass die Zeithorizonte für die mögliche Umsetzung naturgemäß unterschiedlich sein werden.

Der Minister hat in seinem Beitrag gesagt, dass es aus seiner Sicht notwendig ist, Deutschland und Europa ganz grundsätzlich krisenfester auszugestalten. Das ist die Maßgabe, die auch für die Umsetzung gilt. Das bedeutet konkret: so schnell wie möglich. Das kann heißen, dass einige - aus unserer Sicht natürlich möglichst viele - Aspekte schon in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung kommen sollten. Diese Dinge sind uns sehr wichtig. Was in dieser Legislaturperiode am Ende vielleicht nicht in Gänze zur Umsetzung gelangen kann, hat aus unserer Sicht als Vorschlag darüber hinaus Geltung.

Zusatzfrage : Könnten Sie das in Bezug auf den Vorschlag, die Verfassungsschutzkompetenzen auf den Bund zu konzentrieren, noch mal konkretisieren? Hat das Aussicht, in irgendeiner Weise in dieser Legislaturperiode noch final behandelt zu werden, oder muss man da realistischerweise sagen: "Das ist zu viel, um es jetzt zu schaffen"?

Plate: Das wird sich zeigen müssen. Ich verstehe den Wunsch nach Konkretisierung. Ich will nicht verhehlen: Auch ich würde das an dieser Stelle gerne schon sagen können. Aber die weiteren Gespräche und der Verlauf der politischen Debatte, zu der der Minister mit seinem Artikel einen Anstoß liefern wollte und nach meinem Eindruck auch geliefert hat, werden zeigen, was noch in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung gelangen kann und was gegebenenfalls dann möglichst zügig zu Beginn der neuen Legislaturperiode angegriffen werden muss.

Es ist natürlich ganz klar unser Wunsch, dass das alles möglichst zügig angegangen wird. Da wir aber in einem gewaltenteiligen Rechtsstaat, der auch föderalistisch geprägt ist, leben, kann nicht alles sozusagen einseitig verfügt werden, sodass der Einfluss auf den Zeitplan nicht unilateral beim Bundesinnenminister liegt. Ich muss also um Ihr Verständnis bitten, dass nicht für jede Maßnahme - auch nicht für die, nach der Sie konkret gefragt haben - ein ganz konkreter Zeitplan hier heute von mir benannt werden kann.

Frage : Ich habe ein paar Verständnisfragen, zunächst an das BMJ: Wie bewertet Ihr Haus, Ihr Minister den Beitrag des Ministers de Maizière gestern in der "FAZ"?

Herr Plate, lag der "FAZ"-Beitrag eigentlich schon in der Schublade, oder hat Herr de Maizière ihn über Weihnachten geschrieben?

Steffen: Wir würden den Beitrag von Herrn de Maizière an dieser Stelle nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage : Warum?

Steffen: Ich denke, er steht für sich. Der Minister hat einen sehr interessanten Beitrag in der "FAZ" geschrieben. Wie gesagt, er steht für sich.

Plate: Zu Ihrer Frage nach den Schubladen im Bundesinnenministerium oder im Hause de Maizière: Der Beitrag lag nicht in irgendeiner Schublade, sondern er ist in der Zeit von Ende Dezember bis Anfang Januar verfasst worden. Gleichwohl können Sie davon ausgehen, dass zahlreiche Gedanken, die sich in diesem Beitrag finden, in den maßgeblichen Köpfen in unserem Haus nicht erst ab dem 20. Dezember, sondern schon vorher hin und her bewegt worden sind. So möchte ich das vielleicht formulieren.

Zusatzfrage : Ich habe in dem Beitrag nichts über das offensichtliche Behördenversagen, zum Beispiel auch von Bundesbehörden, im Fall Amri gelesen. Ist das für den Innenminister kein Thema mehr? Ist das Thema abgeschlossen?

Plate: Von einem offensichtlichen Behördenversagen, wie Sie es nennen, kann ich, ehrlich gesagt, auch zum heutigen Zeitpunkt nichts berichten. Die Auswertung des Falles ist ja gar nicht abgeschlossen. Sie scheinen da andere Erkenntnisse zu haben, sehen das wohl insbesondere bei Bundesbehörden, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Bestätigen kann ich das aus Sicht des Bundesinnenministeriums nicht.

Der Minister hat zu dem Fall, den Sie ansprechen, selbst gesagt, unter anderem in einem Interview mit der "Bild am Sonntag", das am 24.12. erschienen ist, dass der Fall selbstverständlich sehr sorgfältig ausgewertet werden wird. Ähnlich habe ich mich in der RegPK am 23. Dezember auch bereits geäußert und eine solche Auswertung versprochen.

Der Bundesinnenminister hat auch einen ausführlichen Bericht über die Erkenntnisse angekündigt, die aus diesem Fall konkret zu ziehen sind, wenn die Auswertung abgeschlossen ist. Insoweit, denke ich, überrascht es nicht, dass Ergebnisse einer Auswertung, die, wie gesagt, in diesem Umfang noch nicht stattgefunden hat, sich in dem Namensartikel logischerweise zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht finden könnten.

Frage : Herr Plate, in dem Namensartikel von Herrn de Maizière gibt es einen Absatz, der mich etwas überrascht hat. Da geht es um Cyber-Angriffe, und da steht:

"Wenn wir identifiziert haben, woher ein Cyber-Angriff kommt, müssen wir ihn auch aktiv bekämpfen können. Das ist bei uns in Deutschland umstritten. Wir brauchen deshalb tragfähige Rechtsgrundlagen, die spezielle Befugnisse zur Gefahrenabwehr auch in Form von aktiven Gegenmaßnahmen und Gegenangriffen schaffen."

Ich würde gerne wissen, inwieweit Sie Gegenangriffe als Kompetenz des BMI mit betrachten und an welche Rechtsgrundlagen Sie da denken. Was müsste dafür tatsächlich geschehen?

Plate: Ich bitte, vor die Klammer gezogen, um Verständnis, dass ich bezüglich dieser Anregung jetzt nicht so sehr ins Detail gehen kann. Das hat zunächst noch eher den Charakter einer Anregung als den eines schon konkretisierten Vorschlages, weil das ja gerade Teil der Gespräche sein wird, die über diese Dinge zu führen sind.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber vielleicht schon zu sagen: Nicht alle Dinge, die in diesem Artikel zur Sprache kommen, sind ausschließlich auf die Zuständigkeiten des BMI beschränkt, sondern der Artikel erhebt ausdrücklich den Anspruch, auch einen Debattenanstoß, der in die Randbereiche der Zuständigkeit des BMI und darüber hinausgeht, zu leisten. Insofern werden die weiteren Gespräche über dieses Thema sicherlich auch die Kompetenzfrage mit in den Blick nehmen.

Zu der Frage der Rechtsgrundlage: Man wird zwischen einfachem Recht, Verfassungsrecht und Völkerrecht unterscheiden müssen, gerade Letzteres, soweit es gegebenenfalls auch um Gegenmaßnahmen geht, die dann in einem Hoheitsgebiet Wirkung entfalten, das nicht deutsches Hoheitsgebiet ist. Es stellen sich völkerrechtliche Fragen. Viele davon sind in der Lehre bereits erörtert, vielleicht nicht erschöpfend, aber doch recht intensiv. Zu verfassungsrechtlichen Fragen brauche ich, glaube ich, an dieser Stelle nichts auszuführen, weil das relativ auf der Hand liegt.

Zur einfachrechtlichen Ebene: Eine solche Gegenmaßnahme wird nach deutschem Verfassungsverständnis sehr häufig einen Grundrechtseingriff beinhalten, der je nach konkreter Ausführung eine unterschiedliche Intensität haben wird. Es ist nach dem Verfassungsgrundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes erforderlich, dass wir für Grundrechtseingriffe immer auch einfachgesetzliche Rechtsgrundlage brauchen. Eine solche einfachgesetzliche Rechtsgrundlage für solche aktiven Gegenmaßnahmen, wie der Minister sie in dem Artikel in den Blick nimmt, sehen wir aktuell nicht. Man müsste jedenfalls sehr genau analysieren, ob das, was zur Verfügung steht, dafür ausreichen könnte. In der Tat wäre möglicherweise an dieser Stelle einfachgesetzliches Recht zu schaffen, um unter Verfassungs- und einfachrechtlichen nationalen Gesichtspunkten eine Grundlage für solche Gegenmaßnahmen zu haben.

Ich hoffe, dass das Ihre Frage jedenfalls so weit beantwortet, wie das jetzt möglich ist.

Zusatzfrage : Ein Gegenangriff, ein Angriff als solches ist üblicherweise nicht zwangsläufig im Ressort des BMI anzusiedeln. Daher die Frage an Herrn Nannt - an dieser Stelle scheint ja eher das Verteidigungsministerium mit seinen entsprechenden zuständigen Stellen gefragt zu sein -: Sehen Sie denn momentan einen Mangel an Rechtsgrundlagen für entsprechende offensive - -

Plate: Lassen Sie mich vorher noch kurz etwas sagen, weil ich einem Missverständnis vorbeugen will: "Angriff" muss nicht per se begrifflich etwas mit Waffengewalt zu tun haben. Das möchte ich klarstellen, weil Sie das in Ihrer Frage sofort dem BMVg zuweisen. Ich will dem Herrn jetzt nicht die Möglichkeit nehmen, dazu trotzdem zu antworten, wollte aber klarstellen: Wenn das Ihr Verständnis wäre, wäre es jedenfalls ein Missverständnis.

Zusatz : Die Unterscheidung hat er ja selber getroffen mit "Gegenangriffen und Gegenmaßnahmen". Ein Gegenangriff als solches ist, glaube ich, schon relativ klar.

Plate: Ich glaube, nicht. Dann darf ich doch mal kurz einhaken; das ist vielleicht doch wichtig. Sie unterscheiden Gegenmaßnahmen und Gegenangriffe und ordnen das eine dem Verteidigungsbereich und damit möglicherweise - ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstehe - der Waffengewalt zu und das andere nicht. Das würde ich auch nicht teilen, wenn das Ihr Verständnis wäre.

Eine Gegenmaßnahme könnte zum Beispiel eine abwehrende Maßnahme sein, und ein Gegenangriff könnte eine über das bloße Abwehrende hinausgehende Maßnahme sein, die deswegen noch lange nicht mit Waffengewalt einhergehen muss. Dies nur zur Erläuterung.

Nannt: Um das für die Bundeswehr zu konkretisieren: Auch der Einsatz der Bundeswehr im Cyber-Raum unterliegt natürlich denselben rechtlichen Voraussetzungen wie jeder andere Einsatz von deutschen Streitkräften. Das ist der Status quo.

Ich verstehe den Artikel als einen Debattenanstoß insgesamt. Ich denke, um den bestmöglichen Schutz auch zukünftig zu gewährleisten, ist es wichtig, dass man diese politischen Debatten auch führt. Wenn man sie nicht führen könnte, wäre das schlecht. So muss man schauen, wie man sich zukünftig aufstellt, wie sich insgesamt die Cyber-Bedrohung zukünftig weiterentwickelt. Dann muss man darüber auch politisch diskutieren. So verstehe ich den Artikel.

Frage : Ich habe zwei Fragen, die erste an Herrn Streiter. Ich hätte gern gewusst, wie die Position der Bundeskanzlerin zu diesen Vorschlägen des Bundesinnenministers ist. Hat sie davon erst aus der "FAZ" erfahren, oder war sie im Vorfeld informiert?

Die zweite Frage dazu: Was hält sie denn konkret von dem Vorschlag einer tiefgreifenden Strukturveränderung bei den Ämtern für Verfassungsschutz? Teilt sie das? Steht sie voll dahinter, oder ist das ein singulärer Vorschlag ihres Innenministers?

SRS Streiter: Die Bundeskanzlerin war darüber informiert, dass Bundesminister de Maizière öffentlich Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit machen würde, und hat ihn dazu auch ermutigt.

Aus Sicht der Bundeskanzlerin ist es ein wichtiger Beitrag, dass der Bundesinnenminister seine Einschätzung deutlich macht, und dies umso mehr in einer Situation, die jeder im Lande als schwierig empfindet. Wir leben in einer Zeit neuer Herausforderungen. Da ist die Frage, was die angemessenen Antworten auf diese Herausforderungen sind, und weniger die Frage, ob organisatorische Veränderungen einem angenehm oder unangenehm sind. Alles erst mal rundweg abzulehnen und auszuschließen, kann nicht der richtige Weg sein.

Grundsätzlich unterstützt die Bundeskanzlerin also Bundesinnenminister de Maizière ausdrücklich. Seine Vorschläge werden mit allen, die es betrifft, besprochen werden. Dies ersetzt aber nicht - darüber ist ja eben schon gesprochen worden -, was die Bundeskanzlerin nach dem schrecklichen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt angekündigt hat: dass dort, wo politische oder gesetzliche Veränderungen notwendig sind, schnellstens die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet und auch umgesetzt werden. Dazu wird es dann Vorschläge des Bundesinnenministers und des Bundesjustizministers geben.

Zusatzfrage : Wie schnell ist denn "schnellstens"? Noch vor der Bundestagswahl? Oder ist das für die Zeit danach gedacht? Ich denke an den Verfassungsschutz und vieles andere. Das ist ein Riesenpaket. Das bekommt man ja nicht ohne Weiteres hin.

SRS Streiter: Von welchem Paket sprechen Sie jetzt?

Zusatz : Von den Vorschlägen des Bundesinnenministers, wenn ich das als Paket zusammenfassen darf.

SRS Streiter: Dazu habe ich ja gesagt, dass seine Vorschläge mit allen, die es betrifft, besprochen werden und dass die Kanzlerin ihn da ausdrücklich unterstützt. Es sind ja auch politische Fragen, die dann erörtert werden müssen. Das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen.

Frage : Frau Steffen, wenn Herrn de Maizières Beitrag ein Debattenanstoß war, wird dann Herr Maas mit einem Gegenstoß kontern? Ist da schon etwas in Planung?

Herr Plate, ich zitiere mal eine Passage aus dem Beitrag des Ministers zum Thema sichere Herkunftsstaaten:

"Für die Anforderungen an den 'sicheren Drittstaat' sollte dann gelten, dass sie erfüllt sind, wenn am 'sicheren Ort' menschenwürdige und sichere Aufnahmebedingungen gewährleistet werden."

Bedeutet "am 'sicheren Ort'" an einem sicheren Ort in dem bestimmten Land? Will er einen Ort haben, der sicher ist? Das reicht dem Minister?

Steffen: Justizminister Maas hat sich am 23.12. dazu geäußert, und zwar:

"Ich bin mir mit dem Bundesinnenminister einig, dass wir über die rechts- und sicherheitspolitischen Konsequenzen gemeinsam sehr zügig im Januar beraten werden. ...

Klar ist: Unsere Sicherheit und unsere Freiheit müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln schützen."

Zusatzfrage : Herr Maas hat sich bisher aber noch nicht mit Herrn de Maizière beraten, richtig?

Steffen: Ich habe Ihnen vorgelesen: "sehr zügig im Januar". Zeitnah.

Zusatz : Die Frage war ja, ob er es bisher noch nicht getan hat.

Steffen: Wenn ich Ihnen "zeitnah" antworte, hat er das offensichtlich noch nicht getan. Aber sie sind stetig im Gespräch und in fortlaufenden Abstimmungen.

Plate: Zu Ihrer Frage und der Auslegung des Begriffs "Ort" in dem Zitat des Ministers: Eine solche Auslegung, wie Sie sie nahelegen, ist zu eng.

Zusatzfrage : Wie hat er es gemeint?

Plate: Es geht in dem Satz, den Sie vorgelesen haben, um den Begriff des sicheren Drittstaates; darauf bezieht sich der Begriff "Ort". Damit ist, glaube ich, ehrlich gesagt, alles klar. Dieser sichere Drittstaat muss in der beschriebenen Weise eine Sicherheit bieten.

Frage : Ich will noch mal ganz profan nachfragen, Herr Plate: Wie geht es beim Minister jetzt weiter? Wird er diese Diskussion jetzt erst mal im Rahmen der Innenministerkonferenz führen, oder hat er nach dem doch sehr vielstimmigen Echo, gerade von den Bundesländern, vor, seine Amtskollegen aus den Bundesländern vielleicht mal zusammenzuholen und über seine Vorschläge, gerade die Strukturvorschläge, die ja besonders strittig sind, zu sprechen?

Plate: Der Minister wird natürlich mit allen relevanten Akteuren Gespräche zu den Vorschlägen führen. Dass die Länderinnenministerkollegen dazugehören, ist, glaube ich, völlig selbstverständlich, hat der Minister auch gestern noch mal in seinem Interview, das er im "heute journal" gegeben hat, ausgeführt. Das kann ich gar nicht großartig weiter präzisieren in dem Sinne, dass ich jetzt ein Datum oder eine Uhrzeit nennen könnte.

Aber selbstverständlich ist eine Debatte - wenn Sie sozusagen gestatten, dass ich dieses etwas abgedroschene Bild wiederverwende - nie eine Einbahnstraße; sonst wäre es keine Debatte. Dazu gehört eben auch der Meinungsaustausch. Dass die Vorschläge, die der Minister gemacht hat, nicht bei allen sofort am Tag eins auf ungeteilte Zustimmung von A bis Z treffen würden, das war klar. Sonst bedürfte es nicht einer solchen Debatte. Aber der Minister wird diese mit großer Zuversicht und großem Engagement führen und versuchen, die relevanten Akteure von seinen Vorschlägen zu überzeugen.

Zusatzfrage : Ich wollte das gar nicht in dieser Allgemeinheit diskutieren, sondern wenn der Minister das Ziel hat, schnellstmöglich Entscheidungen herbeizuführen, könnte man ja annehmen, dass er auch schon konkret im Kopfe hat, wie er dem, was er an erwarteten Widerständen gehört hat, entgegentritt, indem er einen Termin fixiert und sagt: Ich beschleunige das, indem ich zum Zeitpunkt X alle zusammenhole und wir das Thema grundsätzlich diskutieren.

Plate: Ob eine zentrale Zusammenkunft aller Interessenträger ein beschleunigendes Element in einem solchen Verfahren ist, ist eine Frage, die sicher unterschiedliche Leute unterschiedlich einschätzen würden. Es ist aber ganz sicher so, dass der Minister mit allen diesen Akteuren sprechen wird. Über die konkreten Pläne, wann er mit wem wie und in welchem Format spricht - da bitte ich um Verständnis -, das sind interne Überlegungen, zu denen ich hier öffentlich nicht Stellung nehme.

Frage : Herr Plate, Sie haben eben ausgeführt, dass das keine Vorschläge waren, die schon ewig in der Schublade lagen, sondern dass sie schon unter dem Eindruck des Terroranschlags niedergeschrieben wurden, wenn auch vielleicht vorher schmal gedacht waren.

Hätten aus Ihrer Sicht die Dinge im Fall Amri besser laufen können, wenn es zum Beispiel eine Bündelung der Kompetenzen beim Bundesverfassungsschutz schon gegeben hätte? Das muss man ja annehmen, wenn Sie das unter dem Eindruck des Terroranschlags niederschreiben, dass Sie dann vielleicht auch glauben, dass das, was Sie vorschlagen, die Dinge vorher hätte besser laufen lassen können.

Plate: Ich verstehe das Interesse an dieser Frage, aber wenn ich darf, würde ich zuerst noch einmal an einer Stelle einschreiten, wo Sie mich sozusagen aus Ihrer Sicht wiedergegeben haben: Dass das jetzt irgendwie Konsequenzen sind, die sich ganz zentral oder gar ausschließlich aus dem Terroranschlag am Breitscheidplatz speisen, habe ich so nicht gesagt, und das würde ich auch dann, wie Sie das jetzt fragen, so nicht bestätigen. Jedenfalls habe ich Sie gerade so verstanden.

Richtig ist - und das hat der Minister gestern auch noch einmal ausgeführt, etwa im "heute journal", aber ich glaube, auch in einigen anderen Schaltgesprächen, die er geführt hat -, dass das vielmehr unter dem Eindruck einer ganzen Reihe von Sicherheitsvorfällen in den letzten Monaten entstanden ist. Man kann das, glaube ich, sogar über den Verlauf des gesamten letzten Jahres hinaus noch etwas weiter in die Vergangenheit ausdehnen. Insofern ist das eine Ansammlung und nach und nach eintretende Verdichtung an Erkenntnissen, was aus Sicht des Ministers getan werden muss, um Deutschland, aber auch Europa - das hat ja auch europäische Aspekte - krisenfester zu machen. Insofern erklärt sich auch, wie jedenfalls manche Dinge schon vorher in der Gedankenwelt des Ministers und seiner engsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rolle gespielt haben; denn sie haben eben mitnichten nur mit dem zu tun, was Ende Dezember auf dem Breitscheidplatz passiert ist.

Zum konkreten Fall: Es ist so, dass die Ermittlungen und die Auswertungen des Falles Amri noch nicht abgeschlossen sind. Der Minister hat - das habe ich gerade schon einmal ausgeführt - angekündigt, einen Bericht darüber zu erstatten, was man aus seiner Sicht im Lichte der möglichen Erkenntnisse, die man in diesem Fall ziehen kann, sozusagen hätte besser machen können und was gegebenenfalls strukturell an konkreten Veränderungen erforderlich sein mag. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich mich zum heutigen Zeitpunkt nicht in der Lage sehe zu sagen, welcher ganz konkrete Vorschlag etwas in diesem konkreten Fall geändert hätte - zumal so etwas naturgemäß auch noch immer eine hypothetische Frage ist, aber dabei bleibt es so oder so. Ich bitte da also um etwas Geduld. Die Auswertung des Falles wird kommen; sie wird zügig kommen, aber mit der gebotenen Sorgfalt.

Frage : Herr Plate, in der Regel lässt sich der Minister ja Zeit mit Vorschlägen nach einem Anschlag. Warum ist er jetzt so kurz nach einem Anschlag vorgestoßen?

Plate: Er hat sich ja auch ein bisschen Zeit gelassen; er hat ja mitnichten am ersten oder zweiten Tag danach Vorschläge gemacht, sondern intensiv Überlegungen angestellt, und zwar schon - das habe ich gerade schon auf die Frage der Kollegin hinausgeführt - seit einer ganzen Zeit. Das ist jetzt also keine unmittelbare Reaktion auf diesen Anschlag, sondern das ist etwas, was nach und nach gereift ist und sich verdichtet hat. Die Motive hat er, glaube ich, sehr ausführlich in der Einleitung des Artikels beschrieben, den ich vielleicht noch einmal zur Lektüre empfehle. Ich will jetzt nicht verkürzt wiedergeben, was er selber in dem Artikel eigentlich relativ ausführlich beschrieben hat.

Frage : Herr Plate, zwei Nachfragen zu den Themen "Gegenangriff" und "sicherer Ort":

Es ist mir schon klar, dass ein Gegenangriff im Cyberbereich nicht mit einem Panzer geführt wird, aber an was denkt der Minister denn dann? Denkt er da an einen Hackerangriff, sollte es also zum Beispiel beim Angriff auf den Bundestag einen Gegenangriff auf den Ursprungsfeind geben?

Zum "sicheren Ort": Ist damit vielleicht auch eine Zone gemeint beziehungsweise sind damit Zonen gemeint, die in den Ursprungsländern unter der Ägide der EU errichtet werden, oder etwas in dieser Art?

Plate: Vielen Dank. - Zunächst zu der Frage "Hackerangriff oder nicht", wenn ich Ihre Frage so zusammenfassen darf: Eine pauschale Antwort ist da ein bisschen schwierig. Es kommt natürlich auf den konkreten Cybervorfall an, welche Gegenmaßnahme möglicherweise erfolgversprechend sein könnte. Da sind eine Vielzahl verschiedener technischer Maßnahmen denkbar, je nachdem, wie dieser Cybervorfall - wenn ich das so beschreiben darf - aussieht. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich da jetzt keine vorgefertigte Lösung anbieten und Ihnen nennen kann, die für alle denkbaren Vorfälle - für die das aber erforderlich ist - passen würde.

Zu der zweiten Frage zum "sicheren Ort": Ich glaube, ein Indiz zum weiteren Verständnis, wie das gemeint ist, ergibt sich schon daraus, dass er in dem Beitrag formuliert, dass das ein Standard sein muss, wie er mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre. Da gibt es zentrale Vorschriften zu dem Thema, wie die Sicherheit an einem Ort beschaffen sein muss, an den man jemanden - etwas untechnisch gesprochen - wieder zurückbringen kann. Das ist der Standard, an den er dabei denkt, wie er auch selber schreibt. Ich glaube aber, ich will Ihnen jetzt nicht die gesamte Rechtsprechung zur Genfer Flüchtlingskonvention und zur EMRK herunterbeten; offen gestanden kann ich das hier jetzt in allen Details auch nicht. Die ist aber sozusagen bekannt und öffentlich verfügbar. Das ist der Standard, an den er denkt.

Frage : Herr Streiter, wie bewertet die Kanzlerin, dass dem Attentäter Amri beim Umzug von Dortmund nach Berlin vom Verfassungsschutz geholfen wurde und der Attentäter dem Verfassungsschutz da schon die genauen Anschlagspläne mitgeteilt hat?

Herr Plate, welche konkreten Gegenmaßnahmen sind denn nach einem sogenannten Cybervorfall möglich, können Sie die einmal aufzählen?

SRS Streiter: Ich kann es kurz machen: Die Bundeskanzlerin wird das jetzt überhaupt nicht bewerten, sondern sie wird das erst dann bewerten, wenn es, wie Herr Plate eben schon mehrfach erklärt hat, dieser ganze Fall untersucht ist und diese Untersuchungen abgeschlossen sind.

Plate: Auch wenn die erste Frage nicht an mich ging, möchte ich dazu vielleicht sagen - weil ansonsten im Raum stehen bleibt, der Verfassungsschutz hätte bei einem Umzug geholfen und dergleichen -: So etwas ist mir jedenfalls nicht bekannt, auch wenn Sie danach nicht konkret gefragt haben.

Zu der Frage, welche konkreten Maßnahmen nach einem Cybervorfall möglich sind: Mir persönlich als Mensch fehlt die technische Kompetenz, um alle diese Maßnahmen aufzuzählen. Ich weiß aber, dass jedenfalls zum Beispiel an die technische Abschaltung solcher Server gedacht werden kann, von denen aus solche Angriffe ausgehen oder koordiniert werden. Das soll an dieser Stelle vielleicht exemplarisch als ein Beispiel, das technisch möglich ist, genügen.

Zusatzfrage : Können Sie die anderen Beispiele nachreichen?

Plate: Nein, kann ich nicht, weil man ehrlich gesagt auch bedenken muss, dass der Katalog solcher möglichen Cybervorfälle kein geschlossener Katalog ist. Insofern lässt sich denklogisch auch keine geschlossene Liste von Gegenmaßnahmen nachliefern.

Frage : Herr Plate, nachdem Sie gesagt haben, das seien alles Ergebnisse eines längeren Reifeprozesses über die vergangenen Monate und vielleicht auch Jahre hinweg, erscheint mir gerade dieser Cyberbereich doch noch etwas unreif - zumindest von dem, was Sie uns vortragen können. Gibt es sozusagen irgendein Vorhaben, sodass Sie uns irgendwann noch einmal detaillierter mitteilen können, was der Minister in diesem Bereich tatsächlich anstrebt?

Plate: Was man für Überlegungen hat, ist das eine; was man daraus vorträgt oder schon vortragen kann, ist das andere. Das möchte ich an dieser Stelle vielleicht zu dem Wort "unreif" sagen. Dass irgendwann vorgetragen werden kann, was genau kommen wird, insbesondere, wenn die politischen Gespräche zu diesem Thema gelaufen sind, kann ich uneingeschränkt bejahen.

Zusatzfrage : Haben Sie da auch einen Zeitplan, der noch vor der Bundestagswahl liegt?

Plate: Zu Zeitplänen habe ich hier heute, glaube ich, schon relativ ausführlich gesprochen. Für dieses Einzelvorhaben, das Sie jetzt besonders interessiert, gilt logischerweise nichts anderes.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Stand der Dinge beim Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Dazu gibt es ja einen Referentenentwurf, der im November bekanntgeworden ist. Im Dezember hieß es in den Medien, der solle bald ins Kabinett kommen. Was ist der Stand der Dinge? Halten Sie es für realistisch, dass er im Januar ins Kabinett kommt?

Alemany: Danke für die Frage. - Wir haben tatsächlich den Gesetzentwurf gerade in Arbeit. Wir sind zuversichtlich, den zügig ins Kabinett bringen zu können - wahrscheinlich auch noch im Januar.

Frage : Das Stichwort Referentenentwurf passt gut. Eine Frage an das BMAS: Der Referentenentwurf zum Thema Teilzeit ist jetzt bekannt geworden. Was hat die Ministerin da eigentlich genau vor und warum findet sie das wichtig?

Westhoff: Das ist kein Referentenentwurf, sondern schon ein Gesetzentwurf, aber das nur am Rande. Ein Referentenentwurf ist ja sozusagen das, was noch nicht die Leitung passiert hat und noch nicht abgesegnet wurde. Das hier ist ein richtiggehender Gesetzentwurf, der sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet. Wie das hier üblich ist, werde ich jetzt nicht in Details aus diesem Gesetzentwurf berichten können.

Klar ist aber: Das Ziel der Ministerin und der Bundesregierung insgesamt an dem Punkt ist einfach, insbesondere unfreiwillige Teilzeit zu verhindern. Das ist ein wichtiges familien- und arbeitsmarktpolitisches Ziel und Interesse. Wir wissen einfach, dass unter den vielen Millionen Menschen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten, einige - beziehungsweise nicht einige, sondern sehr viele - sind, die eigentlich gern ihre Arbeitszeit ausweiten würden. Das wissen wir durch Befragungen - Sozio-oekonomisches Panel, Statistisches Bundesamt, IAB-Befragungen. Da ist die Frage: Warum ist das so und muss das so bleiben? Die klare Antwort ist: Nein, das darf nicht so bleiben, denn diese Menschen fehlen zum Teil auch einfach als Fachkräfte; da liegt viel ungenutztes Potenzial brach. Das gilt insbesondere für Frauen nach einer Teilzeitphase - die immer gut begründet sein mag, vorrübergehend gewollt ist und auch wichtig ist für ganz unterschiedliche Zwecke; also nicht nur Familienphasen, sondern das mag auch andere Gründe haben. Es geht dann darum, Frauen in die Lage zu versetzen, wieder zu einer längeren Arbeitszeit zurückzukehren. Das muss nicht immer Vollzeit sein, sondern das kann auch ein Aufstocken der Stunden sein. Darum geht es.

Das Recht auf Teilzeit ist ja geschaffen worden, und das ist auch eine gute Institution. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist dann - insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen - das Recht auf Rückkehr in eine umfangreichere Arbeitszeit. Wichtig ist bei dem ganzen Vorhaben, dass es um Aushandlung geht, um beiderseitiges Einvernehmen, um die Erörterung, um eine Verhandlung darüber, was für den Arbeitgeber passt und was für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer passt. Das ist ganz wichtig und das soll durch den Gesetzentwurf auch auf jeden Fall gewährleistet sein. Dass man sich da ins Benehmen setzt, folgt der guten Tradition der Sozialpartnerschaft in Deutschland, und das soll und wird auch erhalten bleiben.

Ansonsten: Der größere Kontext sind die Veränderungen am Arbeitsmarkt. Es gibt in der Arbeitnehmerschaft inzwischen größere oder andere Anforderungen an flexible Arbeitszeiten; es gibt aber auch neue Anforderungen von der Arbeitgeberseite an die Beschäftigten und ihre Präsenz im Unternehmen. Das auf neue Art auszutarieren und miteinander in Einklang zu bringen und bei der ganzen Geschichte auch für beide Seiten Sicherheit zu erhalten und zu bieten - Erwartungssicherheit, Planungssicherheit -, ist Inhalt, Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs.

Zusatzfrage : Bei der Vorstellung des Weißbuchs "Arbeiten 4.0" hat die Ministerin gesagt: Flexibilität wird das Konfliktthema schlechthin sein. Bekommen Sie davon, was diesen Gesetzentwurf angeht, schon viel mit?

Westhoff: Ich weiß nicht, ob sie wirklich gesagt hat - da lasse ich mich aber gerne berichtigen -, dass das ein Konfliktthema sein wird. Es wird eine Herausforderung sein, das muss nicht immer als Konflikt beschrieben werden. Da gibt es Interessen von beiden Seiten an Flexibilität. Dass die nicht immer automatisch deckungsgleich sind, sondern in Deckung gebracht werden müssen, und dass das eine Anstrengung ist, ist völlig unbestritten. - Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, was Sie mit der Frage meinten, ob wir das im Gesetzentwurf mitbekommen.

Zusatzfrage : Ich wollte einfach nur einmal fragen, ob Sie schon einiges an Kritik bei sich abbekommen haben.

Westhoff: Der Diskussionsprozess "Arbeiten 4.0" war ja ein ganz langfristiger und umfangreicher Prozess, der unter Einbeziehung aller möglichen Akteure in dem Feld stattgefunden hat. Da ist schon deutlich geworden, dass sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite Interessenwünsche da sind, die sich mit dem geltenden Rechtsrahmen nicht unbedingt bearbeiten lassen. Deshalb soll der Rechtsrahmen ja verändert werden - wie gesagt: immer so, dass er für beide Seiten noch tragbar ist. Das betrifft ja nicht nur die Frage Teilzeit/Vollzeit, sondern das betrifft ja auch diese Experimentierräume, was die Arbeitszeit insgesamt beziehungsweise die Präsenzpflichten und die Präsenzwünsche betrifft. Das betrifft etwa die Frage, ob jemand vielleicht schon am frühen Nachmittag geht, um das Kind aus der Kita abzuholen, und sich dann am Abend noch einmal hinsetzt, und was das für die Zeit bedeutet, die zwischen Ende der Arbeitszeit und Wiederbeginn der Arbeitszeit liegen muss. Es soll ja, wie angekündigt, auch einmal in Experimentierräumen ausprobiert werden, was man da machen kann, um zu sehen, ob man von diesen ganz starren Strukturen wegkommen kann.

Ich sage es aber noch einmal, weil das auch hohe Sensibilität hat: Es geht dabei immer auch um den Erhalt der Sicherheit und der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die natürlich nötig sind und weiterhin nötig sein werden.

Frage: Auch nach dem Zeithorizont gefragt: Wie lange wird denn die Ressortabstimmung vermutlich dauern? Ist das eine Sache, die in Wochen erledigt ist? Wird das in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode erfolgen? Was erwarten Sie diesbezüglich?

Westhoff: Das ist ein Vorhaben, das relativ dezidiert im Koalitionsvertrag niedergelegt ist. Ich kann Ihnen auch keinen konkreten Zeitplan nennen. Ich kann nur sagen, dass wir im Moment guten Mutes sind, dass das ein schnelles Verfahren sein kann und wird. Es ist auf jeden Fall unser Ziel - ich glaube, da spreche ich für die gesamte Bundesregierung -, dass das in dieser Legislaturperiode ins Gesetzblatt kommt.

Frage : Frau Alemany, hat der Wirtschaftsminister irgendwelche Bedenken, dass diese Regelung für die Wirtschaft schlecht sein könnte?

Alemany: Ich glaube, der Kollege hat gerade ausgeführt, wie die Zeitpläne und die Ressortabstimmungen sind. Wie Sie wissen, halten wir uns, was regierungsinterne Ressortabstimmungen angeht, hier auf der Bank zurück.

Frage : Herr Schäfer, eine Frage zu Indien. Dort wurden in der letzten Woche zwei atomwaffenfähige Interkontinentalraketen getestet. Wie bewertet das die Bundesregierung? Wurde der Botschafter einbestellt?

Schäfer: Ich kann Ihnen zu dem Sachverhalt zurzeit nichts berichten. Ich will gerne versuchen, das nachzureichen.

Zusatz : Danke.

Frage : Eine Frage an das BMJV und gegebenenfalls auch an das BMI, wenn es dazu sprechfähig ist. Mich würde interessieren, ob Sie eine Einschätzung zu der Vorratsdatenspeicherung, wie Sie sie nach dem EuGH-Urteil von Ende Dezember wieder auf den Weg gebracht haben, vorliegen haben, respektive vorlegen können.

Stelten: Meine Kollegin hatte sich vor Weihnachten dazu geäußert. Wir werten das Urteil weiterhin sorgfältig aus. Dabei bleibt es; es gibt keinen neuen Stand.

Die Bundesregierung hält das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten für verfassungs- und europarechtskonform.

Plate: Keine Ergänzung.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Laut einer neuen Studie der gesetzlichen Krankenkassen soll ein Drittel der neu zugelassenen Medikamente keine Wirkung zeigen. Wie kann das sein? Ist das nicht ein Indiz dafür, dass viel Geld in diesem Bereich einzusparen wäre?

Maschke: Die Zahlen kann ich jetzt nicht beurteilen. Ich kann aber dazu sagen, dass das AMNOG gerade deshalb eingeführt wurde, um Kosten zu sparen und den Versicherten möglichst neue und hochwertige Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Das heißt die Nutzenbewertung und danach die Preisverhandlung.

Das System hat sich bewährt, und dadurch kommt es zu Einsparungen. Mit den geplanten Neuregelungen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes entwickeln wir das zum Beispiel weiter. Das heißt, es gibt beispielsweise die Umsatzschwelle, und das Preismoratorium wird weiter verlängert. So gesehen ist es immer wichtig - das ist auch dem Bundesgesundheitsminister wichtig -, auf der einen Seite neue innovative Arzneimittel zuzulassen, die den Versicherten zugutekommen, und auf der anderen Seite gleichzeitig die Ausgaben im Blick zu behalten.

Frage : Herr Schäfer, zur Rede von John Kerry und Israel. Diese Rede hat Herr Steinmeier sehr gelobt. Herr Kerry hat ungewöhnlicherweise sehr oft das Wort "occupation" benutzt, also Besatzung. Das benutzt die Bundesregierung nicht. Gibt es da vielleicht auch ein Umdenken?

Schäfer: Die Haltung der Bundesregierung hat sich durch die Rede von John Kerry in überhaupt keiner Weise geändert. Ganz im Gegenteil. Die Rede von John Kerry entsprach in allen wesentlichen Teilen der Haltung der Bundesregierung, wie sie seit Jahren zum Ausdruck kommt.

Ich weiß nicht, ob Ihre Übersetzung das Richtige ist. Vielleicht setzen Sie an die Stelle des "a" ein "e". Ich glaube, dann ist die Übersetzung korrekter.

Zusatzfrage : Sieht die Bundesregierung Ostjerusalem als palästinensisches Gebiet an?

Schäfer: Der völkerrechtliche Status von Jerusalem ist furchtbar kompliziert und zwischen den Parteien strittig und ungeklärt. Weil das so ist, weil beide Seiten Jerusalem mit aus ihrer Sicht jeweils sehr guten Gründen als eine Hauptstadt einer staatlichen Identität einerseits des Staates Israel und andererseits eines zukünftigen Staates Palästina beanspruchen, muss die Frage des völkerrechtlichen und tatsächlichen Status von Jerusalem in Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien geklärt werden. Genau so, wie es andere Parameter und Prinzipien gibt, über die sich letztlich nur die Konfliktparteien einvernehmlich einigen können, weil sie eben hoch streitig sind und viele Fragen total ungeklärt sind.

Zusatzfrage : Ich hatte nach Ostjerusalem gefragt. Herr Kerry hat das explizit als palästinensisches Gebiet erwähnt. Sieht die Bundesregierung das auch so?

Schäfer: Ja, klar. Ich glaube, was ich gesagt habe, ist kein Widerspruch zu dem, was John Kerry gesagt hat. Im Gegenteil: Große Teile von Jerusalem - dazu auch der Teil, von dem Sie vielleicht sprechen - sind jenseits der grünen Linie und sind nicht Teil des israelischen Territoriums. Absolut. Auch da gibt es zwischen mindestens dieser Administration der Vereinigten Staaten von Amerika und dem amerikanischen Außenminister und der Bundesregierung überhaupt keine Meinungsverschiedenheiten. Null Komma null.

Zusatzfrage : Herr Streiter, der Kanzleramtsminister hat den baldigen Präsidenten Trump für seine Twitter-Nutzung gelobt. Er sieht Twitter als ein mächtiges Instrument im Wahlkampf und empfiehlt allen, sich genau anzusehen, wie Herr Trump das Medium gebraucht. Kann ich daraus heraushören, dass die Kanzlerin auch bald twittert?

SRS Streiter: Das können Sie nicht.

Zusatzfrage : Gibt es andere Cyber-Aktivitäten, die die Kanzlerin für den Wahlkampf plant?

SRS Streiter: Sollte es da etwas geben, würden wir Ihnen das gerne mitteilen.

Mittwoch, 4. Januar 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 4. Januar 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/01/2017-01-04-regpk.html;jsessionid=351CE6BBD45C6D4D05B2F642E4C4BB50.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2017

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