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PRESSEKONFERENZ/1358: Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 9. Dezember 2016
Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2016

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration), Beschluss des CDU-Parteitages zur doppelten Staatsangehörigkeit, Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, geplante Infrastrukturgesellschaft des Bundes, geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, Manipulation von Abgasuntersuchungen, Beschleunigung der Planungsverfahren im Verkehrsbereich, Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des kroatischen Ministerpräsidenten, Besuch des französischen Staatspräsidenten, Teilnahme an der deutsch-französischen Digitalkonferenz, Kabinettssitzung, Gespräch mit Angehörigen von Polizistinnen und Polizisten sowie von Soldaten und Soldatinnen im Auslandseinsatz, Sitzung des EU-Ausschusses des Bundestages, Europäischer Rat in Brüssel), angekündigte Maßnahmen des griechischen Premierministers, Tod von Hildegard Hamm-Brücher, gescheiterten Übernahme von Aixtron durch chinesische Investoren, Bemühungen um eine Übernahme von Siltronic durch chinesische Investoren, Nutzung von Relaisstationen in Ramstein für die Weiterleitung von Signalen für US-Drohnenangriffe, Cyber-Spionage, zweiter Mc-Laren-Report, Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, UN-Resolution über Uranmunition

Sprecher: StS Seibert, Plate (BMI), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Friedrich (BMVI), Bieringer (BMFSFJ), Audretsch (BMWi), Chebli (AA), Steffen (BMJV)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Insbesondere über zwei Themen der heutigen Kabinettssitzung will ich Sie informieren.

Das erste Thema ist der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises. Sie wissen: Wer im Internet unterwegs ist, hat das Bedürfnis, auf die Identität des jeweiligen Kommunikationspartners ganz vertrauen zu können. Dem dient der elektronische Identitätsnachweis. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, aber natürlich auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem jeweiligen Kommunikationspartner im Netz sicher auszuweisen.

Sie wissen: Wer einen neuen Personalausweis hat, der hat einen Personalausweis, der online weit mehr Nutzen hätte, als die allermeisten von uns derzeit anwenden. Mit dem Gesetz soll also die Nutzung des neuen Personalausweises erweitert werden, ebenso auch die Anwendungen. Damit setzen wir ein Element des Regierungsprogrammes Digitale Verwaltung 2020 um. Die elektronische Online-Ausweisfunktion soll vor allem stärker in der Verwaltung genutzt werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor, der ein Kapitel mit dem Titel Moderne Verwaltung enthält, in dem er den weiteren Ausbau des sogenannten E-Governments vorschreibt. Aber Bürgerinnen und Bürger können ihren Ausweis dann auch gegenüber privaten Unternehmen, etwa Banken und Versicherungen, einsetzen und damit den elektronischen Identitätsnachweis erfolgreich führen.

Über das zweite Thema will ich Sie nur in absoluter Kürze informieren, weil die zuständige Integrationsbeauftragte, Frau Özoguz, dazu bereits ausführlicher Auskunft gegeben hat. Sie hat dem Kabinett heute den 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vorgelegt. Er trägt den Titel Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland.

Wir stehen gemeinsam vor der Herausforderung, allen Menschen in diesem Land egal welcher Herkunft gleiche Teilhabechancen zu gewähren, beispielsweise in der Schule, bei der Ausbildung, auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen. So gesehen, sind Integration und Teilhabe wichtig für die Zukunft aller 82 Millionen Menschen in unserem Land.

An diesen Grundgedanken, die gemeinsam gefundene Herausforderung, anknüpfend, beschreibt und bewertet der Text die Fortschritte, die in den vergangenen zwei Jahren auf diesen Gebieten erzielt worden sind. Aber er zeigt auch auf, wo nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten Ansätze für weitere Verbesserungen bestehen. Die Details hat Frau Özoguz Ihnen, wie gesagt, bereits vorgetragen.

Frage : Herr Plate, zum Ausweis: Können Sie uns Ihre Einschätzung zur Akzeptanz dieses neuen Ausweises geben, der ja schon ein paar Jahre im Umlauf ist?

Plate: Gern. Der Ausweis als solcher erfährt natürlich eine hohe Akzeptanz. Es gibt ja auch nicht in dem Sinne eine Wahl, sich einer anderen Art von Personalausweis zu bedienen. Bislang sind ca. 45 Millionen dieser - wenn man sie noch so nennen will - neuen Personalausweise ausgegeben worden.

Wenn Sie die Akzeptanz der eID-Funktion meinen, die also ermöglicht, sich damit auszuweisen, dann muss ich Ihnen sagen, dass es nur Schätzungen darüber gibt, bei wie vielen das eingeschaltet ist. Wir gehen ganz grob davon aus, dass dies bei etwa einem Drittel der 45 Millionen Ausweise der Fall ist. Das findet in der Praxis aber noch nicht so viel Verwendung, wie auch wir es uns gewünscht hätten und natürlich auch weiter wünschen. Wir hoffen, dass das Gesetz, das heute im Kabinett gewesen ist, vielleicht einen weiteren Qualitätssprung verursachen kann, sodass diese Ausweisfunktion bei mehr Personen eingeschaltet ist und es dann auch zu mehr Nutzungen kommen kann.

Man kann das schon für eine ganze Reihe von Anwendungen nutzen. Ich habe sie nicht alle im Einzelnen im Kopf, aber man kann sie sich sehr schön auf der Seite www.personalausweisportal.de anschauen. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn es noch mehr Anwendungen gäbe. Das ist immer noch nicht absolut flächendeckend für alle Anwendungsgebiete der Fall, in denen wir uns das sehr gut vorstellen könnten. Es ist ein erheblicher Sicherheitsgewinn und sicherer und einfacher als viele andere Identifikationsverfahren, die eine vergleichbare Sicherheit im Cyberraum bieten. Aber wir würden uns in der Tat noch einen erheblichen Sprung in Sachen Akzeptanz dieser Funktion wünschen.

Zusatzfrage : Können sie konkretisieren, welche Anwendungsbereiche Sie sich wünschen?

Plate: Nein, ehrlich gesagt nicht, auch deshalb nicht, weil es jedenfalls aus meiner Sicht nicht Aufgabe des Bundesinnenministeriums ist, zu sagen, in welchen Bereichen wir uns das wünschen. Denn es ist im Prinzip ein staatliches Angebot für Identifikation im Onlineraum, die relativ bequem und zugleich sicher ist. Das bietet sich natürlich in sehr vielen auch wirtschaftlichen Bereichen, aber auch im Bereich der staatlichen Verwaltung im Landes- und kommunalen Bereich an. Ich möchte, ehrlich gesagt, keine Eingrenzung vornehmen, weil das grundsätzlich sicherlich für sehr viele Dinge in Betracht kommt und nützlich wäre.

Zusatzfrage : Herr Seibert, Sie hatten uns gesagt, dass Sie uns insbesondere über zwei Themen aus der Kabinettssitzung berichten wollten. Über welche Themen wollten sie uns insbesondere nicht berichten? Was wurde im Kabinett noch besprochen?

StS Seibert: Ich berichte Ihnen immer über die Themen, die im Kabinett nach Aussprache beschlossen werden. Das waren heute zwei Themen. Es gibt dann jeden Mittwoch - heute am Freitag - immer noch Themen, die ohne Aussprache beschlossen werden. Diese erspare ich Ihnen hier in der Regel, weil wir sonst sehr ausführliche Sitzungen haben müssten.

Frage: Herr Seibert, vielleicht können Sie mir helfen: Wer in der Bundesregierung ist beauftragt, den CDU-Beschluss zur Aufkündigung der Option der doppelten Staatsbürgerschaft umzusetzen?

StS Seibert: Die Bundesregierung plant derzeit nicht, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern. Das ist alles, was ich Ihnen dazu sagen kann. Sie spielen auf Äußerungen auf dem CDU-Parteitag an, für den ich als Regierungssprecher allerdings nicht zuständig bin.

Zusatzfrage: Sie sagten: "derzeit nicht". Heißt das, bis zum Ende der Legislaturperiode, also diese Bundesregierung?

StS Seibert: Diese Bundesregierung plant nicht, das Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern. Sie hat es in dieser Legislaturperiode geändert, Ende 2014. Diese Änderung ging aus einem gemeinsamen Vorhaben im Koalitionsvertrag hervor. Eine weitere Änderung kann ich Ihnen hier nicht ankündigen.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zur Kabinettssitzung. Dort hätte heute eigentlich das Grundgesetzpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf der Tagesordnung stehen sollen. Es stand nun nicht auf der Tagesordnung. Wie sieht der weitere Zeitplan dazu aus?

StS Seibert: Manche von Ihnen werden es mitbekommen haben. Nach einer vielstündigen Beratung der Bundeskanzlerin und diverser Minister mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gestern hat es eine Einigung gegeben. Die Bundeskanzlerin hat sie in der nächtlichen Pressekonferenz als einen Riesenschritt im Sinne unserer gemeinsamen gesamtstaatlichen Verantwortung bezeichnet, also eine Einigung auf eine Neuordnung des Finanzausgleichs der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Gleichzeitig wurden wichtige Entscheidungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung im Bundesstaat getroffen. Damit ist nun der Weg frei, die Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 über die Reform der Bund-Länder-Beziehungen tatsächlich zügig umzusetzen.

Sie kennen die einzelnen Punkte, die darin angesprochen wurden. Die Einigung ist gestern am sehr späten Abend, genau gesagt, um genau 0.00 Uhr erfolgt. Zu dem Zeitpunkt ging die Konferenz zu Ende. Nun müssen die Ergebnisse noch technisch in die Gesetzentwürfe eingearbeitet werden. Sie wissen, dass es dabei unter anderem um Grundgesetzänderungen geht. Das verlangt natürlich eine entsprechende Sorgfalt. Aber die Bundesregierung beabsichtigt, die beiden Gesetzentwürfe in der nächsten Woche im Kabinett zu beschließen.

Frage: Herr Seibert, bekommen wir vom Kanzleramt noch detailliertere Informationen, also Zettel über die Beschlüsse oder so etwas, sodass wir etwas genauer darüber berichten können? Das ist meine erste Frage.

In meiner zweiten Frage geht es speziell um die Bundesinfrastrukturgesellschaft. Vielleicht können Sie schon sagen, wie genau der Passus aussehen wird, der ins Grundgesetz hineingeschrieben werden wird.

StS Seibert: Den exakten Passus habe ich jetzt nicht hier. Wenn die Texte, wie ich es gerade gesagt habe, technisch bearbeitet sein werden, dann wird die Einigung von gestern Abend sicherlich auch an Sie herausgegeben.

Zusatzfrage: Wissen Sie, um wie viel Uhr das heute sein könnte?

StS Seibert: Nein, das kann ich nicht sagen. Ich kann mich nach der Pressekonferenz gern noch einmal erkundigen.

Frage : Frau von Tiesenhausen, vielleicht könnten Sie aus der Sicht Ihres Hauses, das diese Infrastrukturgesellschaftsfrage ja besonders vorangetrieben hat, noch einmal erläutern, was der Sinn dieser Gesellschaft ist, wie man künftig im Autobahnbau vorgehen will und welche praktischen Konsequenzen die jetzt bevorstehende Grundgesetzänderung hat.

von Tiesenhausen-Cave: Ich denke, was die Zuständigkeit angeht, ist beim Thema Verkehr ein anderes Ministerium noch stärker betroffen, nämlich das Verkehrsministerium. Zur genauen praktischen Umsetzung möchte ich die Kollegin bitten, ihre Pläne zu skizzieren.

Ich will vielleicht noch einmal zur Einordnung sagen, dass wir auf Regierungsebene schon seit einiger Zeit eine Verständigung über die grundsätzliche Ausrichtung der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft haben. Daran hat sich auch in den letzten Tagen trotz Medienberichten, die manchmal, wie ich fand, etwas irreführend waren, nichts geändert. Insofern gibt es dazu keine grundsätzlich neuen Sachstände in den letzten Tagen. Aber die Kollegen vom BMVI können das sicherlich erklären.

Friedrich: Die Prozesse der Infrastrukturgesellschaft werden natürlich noch im Detail erarbeitet. Dazu wird es ein Einzelgesetz geben, nachdem die Grundgesetzänderung durch ist. Ein Einzelgesetz vom BMVI wird also erarbeitet.

Grundsätzlich kann ich im Moment nur sagen, dass es darum geht, die Prozesse zu optimieren, damit die Mittelverwendung in ganz Deutschland sichergestellt wird. Wir haben dabei natürlich auch das Bundesnetz komplett im Blick und wollen, dass die Infrastruktur besser finanziert wird.

Zusatzfrage : Abgesehen davon, dass man sich im Grundsatz offensichtlich einig war, war man sich ja in entscheidenden Details nicht einig, insbesondere nicht in der Frage, ob eine Privatisierung der Bundesautobahnen oder des Bundesautobahnbaus möglich ist oder nicht. Meine Frage ist: Wer baut denn künftig Autobahnen? Ist das dann diese Gesellschaft, ist das eine Tochter dieser Gesellschaft? Kann man privates Kapital daran beteiligen, oder ist durch die jetzt getroffene Regelung so etwas ausgeschlossen?

Friedrich: Die Überlegungen des BMVI zielen vor allem darauf ab, die Aufgaben Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten, Managen, Finanzieren in der Bundesgesellschaft zusammenzuführen. Das bedeutet, dass die Lebenszykluselemente des Planens, Bauens usw., wie ich es gerade skizziert habe, für eine Bundesfernstraße oder eine Autobahn künftig aus einer Hand verantwortlich ausgeführt werden. Das heißt, dass diese Infrastrukturgesellschaft die Möglichkeit haben soll, für einzelne Projekte ÖPP-Verträge zu vergeben und auch Investoren daran zu beteiligen, wie es jetzt schon üblich ist. Mehr gibt es dazu im Moment nicht zu sagen.

Frage (zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen): Herr Seibert, die Einigung zu diesem Thema ist am 14. Oktober schon einmal begrüßt, mit ähnlich großen Worten bedacht und auch von der Bundeskanzlerin als ein Riesenschritt bezeichnet worden. Was hat sich jetzt verändert? Was haben Sie jetzt noch besser erreicht, was am 14. Oktober noch nicht erreicht war, obwohl es schon so aussah, als habe man es erreicht?

StS Seibert: Der 14. Oktober war der Tag, an dem die politische Grundsatzeinigung über all diese Themen erzielt wurde. Seitdem haben alle Seiten daran gearbeitet, sie tatsächlich umzusetzen, was zum Beispiel ganz konkret die Änderung von Grundgesetzartikeln bedeutete. Daher musste man sich natürlich auf Formulierungen einigen. Wir hatten eine politische Grundsatzeinigung. Nun haben wir die Umsetzung so weit, dass daraus auch technisch und rechtlich völlig unangreifbar Gesetzentwürfe gemacht werden.

Zusatzfrage : Aber es hieß heute Nacht, es seien immer noch einige Fragen offen. Besteht also die Gefahr, dass wir das Gleiche erleben wie nach dem 14. Oktober, dass es also trotzdem noch keine Einigung geben könnte, weil diese offenen Fragen nicht einstimmig geklärt werden?

StS Seibert: Im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen beispielsweise auch die geplanten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf den Weg gebracht werden. Da gibt es noch Klärungsbedarf im Hinblick auf das Inkrafttreten, die Kostenträgerschaft, Verwaltungsvereinfachungen usw. Auch bei diesem Thema gibt es das ganz klare Festhalten an der gemeinsam erzielten Grundübereinkunft vom Oktober, dass wir nämlich die Bezugsdauer für den Unterhaltsvorschuss ausweiten und die Altersgrenze anheben wollen. Nun muss, wie gesagt, an einzelnen Punkten noch gearbeitet werden. Aber es wird von beiden Seiten - vom Bund und von den Ländern - in dem Geist gearbeitet, dass wir auch hierüber natürlich eine Einigung erzielen wollen.

Frage : Ich möchte an das Thema des Unterhaltsvorschusses anknüpfen. Wäre, so man sich zu den bei diesem Thema noch offenen Punkten inhaltlich nicht einigt, das Vorhaben gefährdet, dass das gesamte Gesetzespaket am kommenden Mittwoch ins Kabinett kommt, oder ginge das im Zweifelsfalle auch bei Ausklammerung dieses Themas?

Zum Zweiten: Sie sprachen immer von technischen Arbeiten, die noch zu erledigen seien. Gibt es unter diesen technischen Details möglicherweise noch inhaltliche Fragen von Gewicht? Ich erinnere mich, dass man bei anderen Themen schon Einigungen erzielt hat und danach zum Beispiel noch Finanzierungsfragen offengeblieben sind.

Das heißt, ganz konkret gefragt: Sind denn alle Finanzierungsfragen in Verbindung mit dem Gesetzespaket - den Unterhaltsvorschuss außen vor gelassen - so klar, dass keine Gefahr mehr besteht, dass der kommende Mittwoch in Gefahr gerät?

StS Seibert: Noch einmal zum Unterhaltsvorschussgesetz: Dabei gibt es noch einige Dinge in ihrer Feinheit zu klären, wie es die Bundeskanzlerin gestern Nacht auch gesagt hat. Daran arbeiten wir jetzt, aber auf Grundlage der breiten Übereinstimmung, dass dieses Gesetz im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg gebracht werden soll. Also: Wir arbeiten im Sinne des Gelingens.

von Tiesenhausen-Cave: Vielleicht kann ich an der Stelle ergänzen. Sie fragten, ob es eine Verquickung zum Kabinettstermin nächste Woche gebe. Das müssen Sie unabhängig voneinander sehen. Man hat vereinbart, das Thema des Unterhaltsvorschusses noch näher zu beraten. Aber da wir bereits einen Kabinettsbeschluss auf Bundesebene zu dem Thema haben, sind das zwei getrennte Verfahren. Das heißt, wir werden am Mittwoch mit dem großen Restgesamtpaket von Grundgesetzänderungen und einzelgesetzlichen Änderungen ins Kabinett gehen können.

Es ist vereinbart, die Detailabsprachen zum Thema des Unterhaltsvorschusses bis zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag abzuschließen. Das sind ja zwei unterschiedliche Phasen.

Zusatzfrage : Aber verstehe ich es richtig, dass der einzige inhaltlich noch gewichtige Punkt, der der Klärung bedarf, der Unterhaltsvorschuss ist und dass alles andere in der Tat technische und nicht irgendwie inhaltlich gewichtige Fragen sind?

von Tiesenhausen-Cave: Das ist mein Verständnis.

StS Seibert: Das ist auch mein Verständnis. Wo genau Sie die Grenze zwischen einer technischen und einer inhaltlichen Frage ziehen, können wir hier jetzt, glaube ich, nicht ausdiskutieren. Aber so verstehe ich es auch.

Frage: Herr Seibert, kommt nächste Woche auch das Begleitgesetz zur Infrastrukturgesellschaft ins Kabinett?

Meine zweite Frage betrifft die Stellung der Arbeitnehmer in der Infrastrukturgesellschaft. Was dies betrifft, haben sich die Ländervertreter gestern Abend ja recht zufrieden geäußert. Können Sie im Einzelnen erläutern, welche Zusagen da für die Mitarbeiter, die vom Personalübergang in die Infrastrukturgesellschaft betroffen sein werden, gemacht worden sind?

StS Seibert: Ich würde auch dazu die Kollegin aus dem Ressort um die Antwort bitten.

Friedrich: Zu der ersten Frage hatte ich mich, glaube ich, schon vorhin geäußert. Und zwar wird ja erst die Grundgesetzänderung ins Kabinett gehen beziehungsweise mit dem Bund-Länder-Finanzpaket verabschiedet. Zur Tagesordnung würde ich an den Regierungssprecher verweisen. Darüber hinaus: Nach der Grundgesetzänderung wird dann natürlich das Einzelgesetz erarbeitet. Das heißt, hier wird ein Schritt nach dem anderen gemacht.

Zusatzfrage: Und die Zusagen für die Arbeitnehmer?

Friedrich: Zu einzelnen Details bezüglich der Bundesgesellschaft, die hier geplant ist, beziehungsweise der Infrastrukturgesellschaft kann ich hier jetzt keine Details geben; dazu kann ich noch nichts sagen.

Frage : Frau Friedrich und gegebenenfalls Frau Tiesenhausen, mit welchen Versprechen locken Sie denn die privaten Geldgeber für diese Infrastrukturgesellschaft? Warum sollten Pensionsfonds, Versicherungen oder wer auch immer da also investieren? Versprechen Sie denen Profite?

von Tiesenhausen-Cave: Das ist eine Frage zur ÖPP-Ausgestaltung, die müsste also bitte das Fachministerium beantworten.

Friedrich: Grundsätzlich geht es bei der Infrastrukturgesellschaft ja darum, dass eine Privatisierung der Bundesfernstraßen nicht vorgesehen ist. Das heißt, die Infrastruktur bleibt in der Hand des Bundes. Darüber hinaus habe ich dem nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Aber Sie wollen ja privates Geld bekommen - ÖPP oder was auch immer. Warum sollten private Geldgeber da Geld reinstecken?

Friedrich: Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Zusatz : Dann verstehe ich die Gesellschaft nicht beziehungsweise was Sie da machen wollen.

Friedrich: Die Ausgestaltung der Gesellschaft wird jetzt erarbeitet. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine Details dazu geben, wie sie arbeitet, wie sie aufgestellt ist usw. Das sind alles Sachen, die wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt nennen können.

Frage: Herr Seibert, zum Stichwort Unterhaltsvorschussgesetz und mögliches Veto von Ministerpräsidenten gegen die Gesamtvereinbarung. Nur damit ich das nicht missverstehe: Jeder Ministerpräsident hat versichert, dass das Unterhaltsvorschussgesetz unabhängig von der Gesetzbarmachung des Gesamtpaketes über die Bühne geht, habe ich das richtig verstanden? Oder gibt es noch ein drohendes Veto von Ministerpräsidenten in dieser Frage?

StS Seibert: Es gibt die grundsätzliche Einigung, dass man bei diesem Thema, das von allen als wichtig und sinnvoll erkannt wird, auch umsetzen will, was man im Oktober miteinander beschlossen hat. In der Umsetzung stellen sich jetzt noch Fragen, die die Verwaltung betreffen, die die Kosten betreffen, die den Zeitpunkt des Inkrafttretens betreffen. Diese Fragen müssen geklärt werden, sollen zügig ausgeräumt werden. Aber das Ganze findet auf Basis der gemeinsamen Überzeugung statt, dass man da vorankommen will und dass man das schaffen will.

Zusatzfrage: Das heißt, das Neue von gestern ist unter anderem auch, dass kein einziger Ministerpräsident versichert hat, er werde das Gesamtpaket aufhalten, wenn Herr Schäuble beispielsweise nicht mehr Geld in den Unterhaltsvorschuss hineingibt, so wie es noch zu dem gestrigen Treffen war? Denn Sie haben von der grundsätzlichen Einigung gesprochen, und wenn ein Jurist "grundsätzlich" sagt, meint er ja: Es gibt eine Unmenge von Ausnahmeregelungen und von Sonderfällen.

StS Seibert: Und ich meinte damit, dass es über einzelne offene Fragen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz eben noch keine Klärung gibt und dass diese Klärung herbeigeführt werden muss.

Was die Ministerpräsidenten betrifft: Sie haben ja vielleicht die Pressekonferenz gestern Nacht verfolgt oder haben sie vielleicht nachgelesen. Da haben sich zwei Ministerpräsidenten stellvertretend für die beiden Seiten geäußert, und deren Äußerungen habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich möchte leider auch noch einmal kurz nach dem Unterhaltsvorschuss fragen. Wenn man jetzt einmal kurz an die Alleinerziehenden denkt: Was sagt man denen denn jetzt? Sagt man denen: Das kommt 2017? Oder sagt man: Es ist Teil dieses möglichen Kompromisspakets - oder was auch immer -, dass die Umsetzung dieser Auszahlungen vielleicht erst 2020 erfolgt, weil auch der ganze Rest des Pakets erst 2020 wirkt? Meine Frage geht an Frau Tiesenhausen und an Herrn Seibert.

StS Seibert: Und ich gebe an das betroffene Ministerium weiter.

Bieringer: Entschuldigung, wir hatten hier gerade einen Wechsel. Sie wollten wissen, was wir den Alleinerziehenden sagen?

Zusatz: Nein, was ich denen sagen könnte, wenn ich das jetzt aufschreiben muss. Es ist mir zu schwammig: Sie sagen, man habe sich darauf verständigt, dass das zusammen mit dem Paket verabschiedet wird oder in irgendeiner Form kommt, aber dieser Bund-Länder-Finanzausgleich kommt ja erst 2020.

Bieringer: Es gibt einen Kabinettsbeschluss und es gibt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, und darauf wurde sich verständigt. Darin steht nicht, dass der Unterhaltsvorschuss 2020 kommt. Klar ist aber auch, dass wir ohne die Länder und die Kommunen den Unterhaltsvorschuss nicht umgesetzt bekommen. Insofern werden wir es nächste Woche in Angriff nehmen, dass wir in den Punkten, die Herr Seibert eben schon angeführt hat, eine Einigung herstellen, um dann so schnell wie möglich zu einer guten Lösung im Interesse der Alleinerziehenden und ihrer Kinder zu kommen.

Frage : Herr Seibert, die Familienministerin geht ja offensichtlich davon aus, dass es ein ganz klares Junktim gibt: Das Bund-Länder-Finanzpaket kommt nur in die parlamentarischen Beratungen, wenn auch das UVG drin ist. Ist das auch Ihr Verständnis?

StS Seibert: Im Zusammenhang mit den Beschlüssen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen auch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschussgesetz auf den Weg gebracht werden. Es gibt noch einzelne Punkte zu klären, in denen gestern keine endgültige Einigung erzielt werden konnte - was auch daran lag, dass die anderen Themen, also die Bund-Länder-Finanzthemen, in der gestrigen Debatte, die ja ohnehin schon bis Mitternacht dauerte, einen sehr breiten Raum einnahmen. Deswegen hat man jetzt zwischen Bund und Ländern eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und die wird möglichst bald eine Lösung finden.

Zusatzfrage : Das verstehe ich, aber "sollen" ist ja die eine Sache. Ist das also ein Junktim: Ohne UVG gibt es kein Bund-Länder-Finanzausgleichsgesetz im Bundestag?

StS Seibert: Ich habe Ihnen das jetzt so beschrieben, wie ich es Ihnen zu beschreiben habe. Sie haben gestern möglicherweise auch die Äußerungen von Ministerpräsident Sellering gehört; das ist alles nachzulesen. Das ist das gemeinsame Verständnis.

Frage: Zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Ich wollte noch einmal die 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen ansprechen. Frau von Tiesenhausen, können Sie uns vielleicht sagen, wie stark der Bund jetzt mitbestimmen darf, wo diese 3,5 Milliarden Euro eingesetzt werden, beziehungsweise inwiefern der Bund überprüfen kann, dass das Geld wirklich für die Zwecke verwendet wurde, für die es verwendet werden sollte?

von Tiesenhausen-Cave: Ich glaube, da gehen zwei Themenbereiche leicht durcheinander. Wir haben schon eine Aufstockung des Kommunalinvestitionsfonds auf den Weg gebracht, sodass finanzschwache Kommunen eben auch aus diesem Fonds Mittel für Sanierung und Bau von Schulinfrastruktur nutzen können. Das ist ein Thema. Im großen Kontext Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat es auch - darüber haben wir aber auch schon berichtet - einige Veränderungen gegeben, was die Kontrollbefugnisse des Bundes und auch des Bundesrechnungshofes angeht, wenn Bundesgeld in den Ländern verwendet wird. Ich finde aber, das muss man separat betrachten. Das eine ist eher grundsätzlicherer Natur und bei dem anderen geht es darum, jetzt ganz gezielt Fördermittel bereitzustellen, insbesondere zur Hilfe in finanzschwachen Kommunen in der Schulinfrastruktur.

Zusatzfrage: Und in Bezug auf diese 3,5 Milliarden Euro gibt es keine Veränderungen?

von Tiesenhausen-Cave: Wir haben ja bereits diesen Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Der wird aufgestockt, aber da gibt es jetzt keine strukturelle Neuausrichtung. Das Geld geht in den Fonds, der Fonds besteht - diese Maßnahmen funktionieren so, wie man sie auch vorher kannte.

Frage: Auch zu den Bund-Länder-Finanzen: Genau welche weiteren Kompetenzen wird der Bund im Bereich Bildung haben? Oder könnten Landkreise sagen, dass ja wohl auch auf Inhalte Einfluss genommen werden könnte?

StS Seibert: Grundsätzlich möchte ich wirklich dafür plädieren, dass wir nun einmal die Texte erarbeiten lassen und uns dann, wenn die Texte vorliegen und die Sache entsprechend im Kabinett besprochen wird, ausführlich dazu äußern. Das ist eigentlich das übliche Verfahren. Ich kann Ihnen sagen, dass gestern über die Frage der Inhalte gesprochen wurde, und das gemeinsame Verständnis ist, dass es nicht um Bildungsinhalte, sondern um Bildungsinfrastruktur geht.

Zusatzfrage: Ist dann auch auszuschließen - diese Äußerung kommt jetzt ja auch den Landkreisen -, dass auch auf Inhalte Einfluss genommen werden könnte? Kann man das jetzt schon sagen?

StS Seibert: Das gestrige gemeinsame Verständnis war, dass es um die Förderung von Bildungsinfrastruktur geht, und so wird es sich dann auch in den Texten niederlegen.

Frage: Herr Seibert, können Sie mir bitte sagen, was gestern zum Stichwort Unterhalt neu vereinbart wurde?

StS Seibert: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Erstens sind die Gespräche der Bundeskanzlerin und der Minister mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vertraulich, zweitens hat es gestern eine Pressekonferenz gegeben und drittens haben wir Ihnen hier ja berichtet, dass es einige noch zu klärende Fragen gibt und man dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Deren Arbeit möchte ich hier jetzt nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Außer der Arbeitsgruppe, die man jetzt gründet und die klären soll, dass man nicht mehr weiter weiß, gibt es also nichts Neues zum Unterhalt, ist das ein richtiges Fazit?

StS Seibert: Falsches Fazit. Ich glaube, wir haben jetzt genügend darüber gesprochen. Es gibt die grundsätzliche Einigung, dass man das, was man am 14. Oktober gemeinsam besprochen hat, nun auch tatsächlich umsetzen will. Es gibt noch zu klärende Fragen. Ich habe Ihnen gesagt, welche Gebiete die betreffen, und die Arbeitsgruppe ist an der Arbeit, um möglichst bald eine Lösung zu finden.

Frage : Herr Seibert, ich habe eine Frage wegen des Zeitplans: Sie hatten gesagt, die Bundesregierung plane, das nächste Woche beschließen zu können und, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch durch den Bundestag zu bringen. Ist es ein politisches Ziel, das noch in diesem Jahr abzuhaken und auch am Freitag eventuell gleich noch mit dem Bundesrat zu erledigen, oder gibt es auch ein formales Ziel? Spricht irgendetwas dagegen zu sagen: Man könnte das auch im Januar beschließen?

StS Seibert: Über den parlamentarischen Verlauf - der logischerweise in der Hand des Bundestages liegt - kann ich Ihnen hier jetzt nichts sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass unser Ziel ist, die Gesetzentwürfe in der nächsten Woche im Bundeskabinett zu beschließen. Darauf wird hingearbeitet.

Frage : Herr Seibert und gegebenenfalls Herr Plate, könnten Sie noch erläutern, worauf man sich in Sachen Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern geeinigt hat?

Plate: Ja, gerne. Ich kann jetzt auch nicht detailliert aus den vertraulichen Beratungen berichten, kann Ihnen aber sagen: Es hat zu dem Thema keinen formalen Beschluss gegeben. Die Arbeit an diesem Thema zwischen Bund und Ländern wird weitergehen.

Zusatzfrage : Dass eine nationale Koordinierungsstelle oder so etwas eingerichtet werden könnte, ist also nur ein Gerücht?

Plate: Na ja, zwischen "es hat keinen formalen Beschluss gegeben" und "es ist nur ein Gerücht" gibt es natürlich immer noch ein ziemlich weites Feld. Es hat keinen formalen Beschluss gegeben, bei der Aussage bleibt es. Dass das nur ein Gerücht ist, ist Ihre Wortwahl. Ich habe gesagt: Die Arbeit wird weitergehen. Das gilt auch mit Blick auf die Frage, inwieweit eine zentrale Stelle eingerichtet werden könnte, die die Bemühungen mit einer größeren Effektivität versehen kann.

StS Seibert: Auch da kann ich Ihnen sozusagen die gemeinsamen Überzeugungen gerne nennen. Es ist offensichtlich, dass Bund und Länder bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht schon Verbesserungen erreicht haben. Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die auch tatsächlich in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, wird in diesem Jahr, 2016, deutlich höher sein als 2015 und erst recht als in den Vorjahren. Die Bundesregierung ist sich mit den Bundesländern völlig einig, dass es noch weiterer Anstrengungen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen, die hier in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, bedarf. Nun ist man weiter miteinander im Gespräch, um gemeinsam Verbesserungen zu erreichen. Ich kann auch noch einmal auf die Äußerungen der Bundeskanzlerin und auch der beiden Ministerpräsidenten in der gestrigen Pressekonferenz verweisen. Der Bund - das sagte Ministerpräsident Sellering, den ich hier ausnahmsweise zitieren will - wird noch einmal einen Vorschlag vorlegen; der wird dann im Einzelnen diskutiert werden.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Verkehrsministerium, die aber inhaltlich nicht zusammenhängen.

Erstens. Frau Friedrich, es gibt einen Bericht des "Spiegel", demzufolge vom Kraftfahrt-Bundesamt Berichte über mögliche oder tatsächliche Abgasmanipulationen mit Billigung Ihres Hauses zugunsten der Hersteller geschönt worden sein sollen. Können Sie dazu etwas sagen?

Friedrich: Dazu kann ich Folgendes sagen: Das BMVI widerspricht der Berichterstattung von Spiegel ONLINE, dpa und BR - die Berichterstattung ist falsch. Spiegel ONLINE, dpa und BR beschreiben, dass beispielsweise die folgende kritische Passage aus dem Bericht der Untersuchungskommission gestrichen worden sei - ich zitiere hier einmal aus der Anfrage -:

"Diese temperaturabhängige Emissionsminderungsstrategie erfüllt die Definition einer Abschalteinrichtung. Hinsichtlich der weiteren Auslegung des Temperaturbereichs für den Bauteilschutz und damit der Zuverlässigkeit bestehen Zweifel."

Ich würde nun aus dem Untersuchungsbericht zitieren. In dem steht nämlich auf Seite 128 explizit:

"Alle Hersteller der Gruppe II passen die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr- und Umweltbedingungen an. Dieses entspricht einer Abschalteinrichtung gemäß der Definition in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. ... Bei einem Teil der Fahrzeugtypen bestehen seitens der Untersuchungskommission des BMVI allerdings Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtung."

Auch diese Ergebnisse der Untersuchungskommission hat der Minister am 22. April 2016 noch einmal öffentlich vorgestellt. Damals hat er sich in der Pressekonferenz geäußert und hat auch noch einmal in einer Pressemitteilung Bezug darauf genommen. Ich zitiere noch einmal:

"Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller mit Typgenehmigung in Deutschland haben schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden."

Ein Mitschnitt dieser Pressekonferenz, die Pressemitteilung usw. sind bei uns auf der Homepage. Auch eine komplette Darstellung dieser Kritik beziehungsweise dessen, was ich gerade gesagt habe - auch mit den Aussagen aus der Untersuchungskommission - finden Sie bei uns online.

Zusatzfrage: Diesen umfänglichen Vortrag muss ich erst einmal sacken lassen.

Ich habe aber noch eine andere Frage: Der Bundeswirtschaftsminister hat sich kürzlich dafür ausgesprochen, Planungsverfahren in den Bereichen Straßen, Schiene usw. erheblich zu beschleunigen; das geht ihm alles zu langsam und er sagt "kein Mensch versteht das". Nun ist in Ihrem Hause, glaube ich, eine Expertenkommission, die Ähnliches plant. Meine Frage: Wird es möglicherweise noch in dieser Wahlperiode eine gemeinsame Initiative der Minister Dobrindt und Gabriel geben, um das - ähnlich wie nach der deutschen Einheit mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz - schneller auf den Weg zu bringen?

Friedrich: Grundsätzlich: Planungsbeschleunigung bei Bundesfernstraßen, Autobahnen und Brücken gibt es ja bereits. Ein anderer Teil wird jetzt noch erarbeitet, das ist richtig. Im 6. Bundesfernstraßengesetz ist auch eine Liste mit Projekten enthalten, die eine Planungsbeschleunigung erfahren, und diese Liste wird jetzt überarbeitet beziehungsweise befindet sich in der Abstimmung.

Zusatzfrage: Wenn Sie mit den Vorarbeiten schon so weit gediehen sind, heißt das zu Ende gedacht also, dass es diese gemeinsame Initiative durchaus noch geben kann?

Friedrich: Wie gesagt, die Planungsbeschleunigung an sich gibt es bereits, ein anderer Teil wird erarbeitet, und die Fachkommission, die Sie erwähnt haben, wird nächstes Jahr Ergebnisse vortragen.

Frage : Frau Friedrich, noch einmal zu dem ersten Thema des Kollegen: In den Entwurfstexten zum Untersuchungsbericht wurden in 14 Fällen Zweifel an der Zulässigkeit der Abschaltung der Abgasreinigung formuliert, im endgültigen Bericht waren diese Zweifel aber verschwunden. Können Sie erläutern, wie das geschehen ist?

Friedrich: Sie beziehen sich, denke ich, auf die Vorversionen, die von Spiegel ONLINE, dpa und BR - auch in dem Artikel, der heute erschienen ist - genannt werden. Der Bericht der Untersuchungskommission ist ja durch die Zulieferung vieler einzelner Elemente entstanden, und in vielen Einzelsitzungen hat die Untersuchungskommission darüber beraten beziehungsweise den Untersuchungsbericht erstellt. In diesen Beratungen hat sie sich auch mit technischen und juristischen Einzelheiten auseinandergesetzt. Das heißt, die Entstehung dieses Berichtes ist ein Gesamtprozess gewesen, und das Ergebnis finden Sie bei uns online.

Zusatzfrage : Das heißt, die Zweifel wurden während der Beratungen ausgeräumt?

Friedrich: Ich habe ja gerade noch einmal die Passage aus dem Untersuchungsbericht vorgelesen. Da steht auf Seite 128 - das können Sie auch gerne online nachlesen -:

"Bei einem Teil der Fahrzeugtypen bestehen seitens der Untersuchungskommission des BMVI allerdings Zweifel hinsichtlich der Zulässigkeit der verwendeten Abschalteinrichtung."

Vorsitzende Wefers: Herr Seibert, möchten Sie jetzt die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche vortragen?

StS Seibert: Das würde ich jetzt gern machen.

Am Montag um 12 Uhr wird die Bundeskanzlerin den kroatischen Ministerpräsidenten Andrej Plenkovic mit militärischen Ehren im Kanzleramt empfangen. Es gibt ein gemeinsames Mittagessen und dann gegen 13.30 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung.

Am Dienstag ist der französische Staatspräsident François Hollande im Kanzleramt zu Gast. Er trifft gegen 11.30 Uhr ein. Nach der Ankunft des Präsidenten im Kanzleramt werden beide, der Präsident und die Bundeskanzlerin, je eine kurze Erklärung vor der Presse abgeben. Anschließend gibt es ein gemeinsames Mittagessen.

Danach nehmen sie gemeinsam im Konferenzzentrum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an der deutsch-französischen Digitalkonferenz teil, die um 13 Uhr beginnt. Diese Konferenz ist eine Fortsetzung der ersten deutsch-französischen Digitalkonferenz, die im Herbst 2015 in Paris stattgefunden hat. Organisiert wird sie von Bundeswirtschaftsminister Gabriel und seinem französischen Amtskollegen Michel Sapin. Hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Politik nehmen teil. Die Bundeskanzlerin wird nach einer gemeinsamen Besichtigung ausgewählter Exponate gegen 13.45 Uhr eine Rede halten.

Am Mittwoch folgt dann - wie üblich, wieder um 9.30 Uhr - die Kabinettssitzung unter der Leitung der Kanzlerin.

Am Mittwoch ab 14 Uhr wird sie dann wie auch schon in den vergangenen Jahren zu einem adventlichen, wenn man so will, vorweihnachtlichen Gespräch mit Angehörigen von Polizistinnen und Polizisten, von Soldaten und Soldatinnen zusammenkommen, die derzeit im Auslandseinsatz sind. Das ist eine Würdigung, die die Bundeskanzlerin damit vornimmt, für das Engagement dieser Frauen und Männer sowohl im Polizeidienst als auch bei der Bundeswehr, die für uns alle bei internationalen Einsätzen ihren Dienst tun, eine Geste des Dankes und der Verbundenheit mit den Angehörigen, die ja gerade jetzt in der Weihnachtszeit und in vielen Fällen auch über die Feiertage auf ihre Familienangehörigen verzichten müssen. Ebenso nehmen an diesem Empfang die Verteidigungsministerin, der Innenminister und General Wieker, der Generalinspekteur der Bundeswehr, teil.

Im Anschluss wird die Bundeskanzlerin dann an der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundestages teilnehmen, und zwar auf Einladung des Vorsitzenden, MdB Krichbaum. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Bundeskanzlerin wird sich mit den Abgeordneten über die aktuellen europapolitischen Themen austauschen, und sie wird über den bevorstehenden Europäischen Rat in Brüssel berichten.

Dieser besagte Europäische Rat wird dann am Donnerstag, den 15. Dezember, stattfinden. Er ist diesmal eintägig. Er beginnt früher, schon so gegen Mittag, und soll dann auch am Donnerstagabend zu Ende sein. Im Anschluss an den Rat der 28, den Europäischen Rat, findet dann ein informelles Abendessen von 27 Staats- und Regierungschefs - also ohne Großbritannien - statt, natürlich zusammen mit dem Präsidenten der Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rats.

Einige Stichworte zu dem, was im Mittelpunkt der Beratungen stehen wird: Sicherheit und Verteidigung, Migration, Wirtschafts- und Beschäftigungsthemen sowie aktuelle außenpolitische Entwicklungen. Wir werden Ihnen zu all dem wie üblich ein Briefing mit dem europapolitischen Berater, Herrn Corsepius, anbieten, und zwar hier, an dieser Stelle, am kommenden Mittwoch um 14 Uhr. - Das wäre es erst einmal.

Frage : Zum Europäischen Rat: Ich hätte gerne gewusst, ob die Kanzlerin vorhat, am Rande des Europäischen Rates, wie ihr aus den Reihen des Koalitionspartners nahegelegt wird, das Thema Finanztransaktionssteuer anzusprechen, um doch noch zu sichern, dass das innerhalb absehbarer Zeit das Licht des Lebens erblicken wird?

StS Seibert: Ich habe hier jetzt die Themen genannt, die der einladende Ratspräsident auch auf die Tagesordnung gesetzt hat. Es ist bei Europäischen Räten immer möglich, dass auch andere Themen angesprochen werden, und dem kann ich jetzt nicht vorgreifen. Das ist natürlich ein Thema, das von den Finanzministern sehr intensiv bearbeitet wird.

Zuruf : Die schaffen es ja nicht!

von Tiesenhausen-Cave: Moment! Es hat bei den Eurogruppen- und Ecofin-Treffen am Montag und Dienstag einen Bericht der Präsidentschaft über den aktuellen Stand gegeben. Es ist allerdings noch so, dass - das wissen Sie auch - das ein extrem komplexes Thema ist, bei dem noch viele technische Fragen zu klären sind, unter anderen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Altersvorsorge. Wir sind auch noch nicht so weit, dass die Kommission einen Rechtstext vorgelegt hätte, sodass wir einfach auf der technischen Ebene noch nicht in dem Stadium sind, dass da irgendetwas beschlussfähig wäre.

Frage : Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Der griechische Premierminister hat gestern Abend eine Reihe von Maßnahmen für mehr als 650 Millionen Euro angekündigt. Dabei geht es um Rentenzuschüsse, Mehrwertsteuer und Neueinstellungen. Die Frage ist, ob diese Maßnahmen vom Programm abgedeckt sind.

von Tiesenhausen-Cave: Ich habe davon auch gelesen. Bei der Sitzung der Eurogruppe Anfang der Woche haben weder Griechenland noch die Institutionen davon berichtet. Die Institutionen müssen sich diese Maßnahmen jetzt im Rahmen der laufenden Programmüberprüfung anschauen und sie dann bewerten.

Zusatzfrage : Noch einmal, um es richtig zu verstehen: Wurde bei der Sitzung der Eurogruppe am Montag darüber berichtet?

von Tiesenhausen-Cave: Nein, ich habe gesagt: Es wurde nicht darüber berichtet.

Zusatzfrage : Gab es darüber auch keine Diskussion?

von Tiesenhausen-Cave: Nein, das war kein Thema.

Zusatzfrage : Von griechischer Seite gab es keine Initiative, die Eurogruppe darüber zu informieren?

von Tiesenhausen-Cave: Mir ist das nicht bekannt.

Frage : Herr Seibert, ich wollte Sie fragen, ob es schon eine Reaktion der Bundesregierung auf den Tod von Hildegard Hamm-Brücher gibt.

StS Seibert: Ja, wir haben dazu im Namen der Bundeskanzlerin eine Pressemitteilung herausgegeben. Wenn Sie mir eine Sekunde geben, kann ich sie hier auch gerne noch einmal vortragen. Die Bundeskanzlerin schreibt darin:

"Deutschland verliert mit Hildegard Hamm-Brücher eine herausragende Demokratin und eine der letzten politischen Akteurinnen, die unsere Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg mit aufgebaut haben. Sie war über viele Jahrzehnte hinweg eine der profiliertesten Stimmen und ein Vorbild des politischen Liberalismus in Deutschland. Mit ihrem unermüdlichen und wortgewaltigen Einsatz für unsere freiheitliche Demokratie hat sie sich höchsten Respekt über Parteigrenzen hinweg erworben.

Freiheit war für sie, die Krieg und Gewaltherrschaft selbst noch erlebt hat, Privileg, aber auch Verpflichtung. 'Demokratie als Lebensform' hieß für Hildegard Hamm-Brücher, sich ein Leben lang jeder Form von Ideologie, Extremismus und Antisemitismus entgegenzustellen. Unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen und ihren Freunden."

So weit die Bundeskanzlerin zum Tode von Hildegard Hamm-Brücher. Das ist, wie gesagt, vor einigen Minuten auch als Pressemitteilung herausgegangen.

Frage : Ich würde gerne das Wirtschaftsministerium befragen. Der Komplex der Übernahme von Aixtron ist nach dem Rückzug des Investors erst einmal zu Ende. Der Aixtron-Chef hat heute von Signalen der Bundes- und Landesebene gesprochen, dem Unternehmen zu helfen. Meine Frage: Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, das Technologieunternehmen Aixtron mit seinen Arbeitsplätzen in irgendeiner Weise zu unterstützen? Werden möglicherweise auch schon Gespräche darüber geführt?

Audretsch: Wie Sie richtig sagten, hat der Bieter sein Angebot zur Übernahme von Aixtron zurückgezogen. Damit ist für das Bundeswirtschaftsministerium die Prüfung der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erledigt. Das heißt, der Fall ist damit abgeschlossen.

Zusatzfrage : Eine zweite Frage in diesem Komplex: Ist das Bundeswirtschaftsministerium in irgendeiner Weise mit einem weiteren deutsch-chinesischen Übernahmefall, der sich um ein Unternehmen namens Siltronic dreht, befasst? Gibt es da irgendwelche Prüfungen?

Audretsch: Es ist natürlich grundsätzlich Aufgabe des Unternehmens, über die Unternehmensstrategie und auch die zukunftsträchtige Ausrichtung des Unternehmens selbst zu entscheiden. Das ist keine Sache des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ganz generell kann ich Ihnen sagen, dass dem Minister die Sicherung von Arbeitsplätzen natürlich immer ein Anliegen ist. Er hat, glaube ich, in verschiedenen Fällen - zuletzt bei der Frage von Edeka - gezeigt, dass man mit kluger Politik in Einzelfällen auch die Möglichkeit hat, da etwas zu bewegen. Aber das sind immer Einzelfallentscheidungen. Es gibt keinen Bezug zum Fall Aixtron, den Sie an dieser Stelle konkret ziehen könnten. Genau an der Stelle möchte ich jetzt auch explizit keine Spekulationen über mögliche Programme oder Ähnliches anheizen.

Es gibt Förderprogramme - das ist auch eine sehr allgemeine Einschätzung dazu -, gerade im Bereich von Forschung und Entwicklung; das ist völlig klar. Wenn ein Unternehmen die allgemeinen Förderbedingungen erfüllt, dann kann es sich natürlich um Förderung bewerben. Aber auch hier gilt: Das sind völlig allgemeine Aussagen zu den Möglichkeiten, die es gibt, Unternehmen zu unterstützen. Eine konkrete Verbindung zu Aixtron oder Spekulationen darüber, was jetzt mit Aixtron geschehen könnte, würde ich damit nicht verbunden wissen wollen.

Zusatzfrage : Ist Ihnen Siltronic ein Begriff?

Audretsch: Ich habe Meldungen darüber gelesen. Vielleicht einmal kurz zum Verständnis dessen, wie diese Prüfungen vonstattengehen und auch allgemeine Prüfungen stattfinden: Das Bundeswirtschaftsministerium prüft in sehr, sehr vielen Fällen und zieht dabei immer Informationen aus ganz unterschiedlichen Quellen heran. Das sind die Botschaften vor Ort, das ist die BaFin, das kann das Kartellamt sein, das können Medienberichterstattungen sein. In den meisten Fällen kommt es dann nicht zu formalen Verwaltungsakten im Sinne einer AWG-Prüfung. Diese internen Prüfungen, die da vielfach stattfinden, sind Regierungshandeln im Einzelnen, das wir nicht jedes Mal kommentieren können, und insofern kann ich auch hier nicht kommentieren, in welcher Form Informationen über diesen Vorgang im Bundeswirtschaftsministerium vorliegen oder geprüft wurden. Konkreteres ist mir dazu nicht bekannt.

Zusatzfrage : Darf ich noch einmal nachfragen? Ich hatte gefragt, ob es irgendwelche konkreten Gespräche gibt. Ich hatte den Vorstandsvorsitzenden benannt, der von Signalen gesprochen hat, die sein Unternehmen schon erhalten habe. Gibt es solche Gespräche? Gab es Signale vom Wirtschaftsministerium, dass man Aixtron helfen werde?

Audretsch: Dazu sind keine konkreten Punkte bekannt.

Frage : Ich wollte noch einmal zu Ramstein kommen. Ich habe da ein paar aktuelle Fragen sowie Verständnisfragen. Frau Chebli, hat Herr Steinmeier diese Woche mit Herrn Kerry über Ramstein und den US-Drohnenkrieg gesprochen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen?

Herr Seibert, überdenkt die Bundesregierung ihre Haltung zu Ramstein und der Relaisstation, wenn Donald Trump jetzt von Herrn Obama die Macht über die Drohnen übernimmt und dadurch vielleicht noch schlimmere Sachen anstellen kann?

Chebli: Der Minister hat Außenminister Kerry in der Tat getroffen. Sie haben über viele Themen gesprochen. Ob das Thema Drohnen beziehungsweise Ramstein eine Rolle gespielt hat, kann ich Ihnen nicht sagen.

StS Seibert: Zu diesem Thema ist ja in den vergangenen Regierungspressekonferenzen sehr vom Auswärtigen Amt ausführlich berichtet worden. Dem habe ich heute nichts hinzuzufügen. Spekulationen über politische Inhalte der noch beginnenden Amtszeit des Präsidenten Trump kann ich hier nicht anstellen.

Zusatzfrage : Frau Chebli, Sie wollen uns ja nicht nennen, was diese konkret am Völkerrecht orientierten Regeln sind, die die Amerikaner Ihnen bezüglich der Drohnenangriffe genannt haben. Warum wollen Sie der Öffentlichkeit diese Regeln nicht nennen?

Chebli: Ich habe dem, was ich am Freitag und dann noch einmal - ich glaube, es war am Mittwoch; ich kann mich nicht mehr richtig erinnern - gesagt habe, nichts mehr hinzuzufügen. Wir haben alles gesagt, was wir zu dem Thema sagen möchten.

Zusatzfrage : Frau Chebli, wer prüft im Auswärtigen Amt, ob die Zusicherungen der Amerikaner stimmen, und wie viele Menschen im Auswärtigen Amt befassen sich aktuell mit Ramstein?

Chebli: Eigentlich haben Sie mir die Frage schon beim letzten Mal gestellt.

Zuruf : Nein.

Chebli. Doch. Oder ähnlich.

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir mit den Amerikanern auf verschiedenen Ebenen dazu im Gespräch sind, dass noch eine Reihe von Fragen offen waren, über die wir mit den Amerikanern sprechen, dass die Amerikaner die Zusicherung gemacht haben und wir davon ausgehen und hoffen, dass sich die Amerikaner an diese Zusicherung halten.

Frage : Der Präsident des Verfassungsschutzes hat zunehmend aggressive Cyber-Spionage festgestellt und fürchtet Einflussnahme auf den Bundestagswahlkampf 2017. Herr Seibert, was unternimmt die Bundesregierung, um einen solchen Einfluss zu minimieren?

StS Seibert: Auch dieses Thema hatten wir hier schon mehrfach. Wir haben über Gegenmaßnahmen der Bundesregierung berichtet. Das Wichtigste ist sicherlich erst einmal Aufklärung der Bevölkerung, ein Bewusstsein schaffen für mögliche desinformierende Inhalte oder auch für die Bedeutung, die heutzutage leider Cyber-Angriffe, hybride Auseinandersetzungen, haben.

Wir müssen lernen damit umzugehen, hat die Bundeskanzlerin gesagt. Die Bundesregierung hat das Thema der Cyber-Sicherheit ja in dieser Legislaturperiode sehr ins Zentrum ihres Handelns gestellt. Darüber haben wir berichtet - über die Cyber-Sicherheitsstrategie, über das IT-Sicherheitsgesetz, über das Cyber-Abwehrzentrum, die Digitale Agenda, in der ja das IT-Sicherheitsgesetz ein ganz zentraler Baustein ist. Ich sehe jetzt keinen Anlass, das heute noch einmal zu wiederholen.

Zusatzfrage : Haben Sie denn Belege für eine Einflussnahme von russischer Seite?

StS Seibert: Ich möchte jetzt nicht weiter kommentieren, was der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gesagt hat. Wenn wir über Cyber-Angriffe sprechen, dann kennen wir ja Beispiele. Wir haben jüngste Beispiele gehabt auf die IT-Systeme des Deutschen Bundestages, auf im Bundestag vertretene Parteien. Angreifer nehmen gezielt Einrichtungen unserer demokratischen Willensbildung ins Visier. Das stellt schon eine neue Qualität der Bedrohung dar. Wenn so etwas Erfolg hätte, dann bestünde natürlich auch eine langfristige Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Deswegen ist Cyber-Sicherheit ein extrem wichtiges Thema unserer Zeit. Die Bundesregierung hat es als solches erkannt und handelt entsprechend. Ich werde jetzt hier nicht im einzelnen Fall, weil mir diese Erkenntnisse nicht vorliegen, konkrete Spuren zu konkreten Ländern zurückverfolgen können.

Aber natürlich wissen wir - das ist ein Faktum -, dass der russische Generalstabschef Gerassimow - jedenfalls war er 2013 der Generalstabschef - einen großen Vortrag über nicht-lineare Kriegsführung gehalten hat. Die Nato nennt das dann hybride Kriegsführung. Da sind genau solche Beispiele genannt. Das heißt aber jetzt nicht, dass ich hier Erkenntnisse hätte, konkrete Angriffe auf einen konkreten Staat zurückzuführen. Das liegt mir nicht vor.

Plate: Vielleicht nur ganz kurz als kleine Unterstützung, um zu strukturieren, wie Sie mit dem Thema umgehen können:

Es gibt natürlich immer drei Komponenten, was man dagegen machen kann. Einmal geht es um das Technische. Dazu habe ich in dieser Woche relativ ausführlich berichtet, insbesondere was konkret die Vorkehrung in Sachen Bundestagswahl angeht. Das können Sie gern nachlesen.

Zum Zweiten gibt es die Sensibilisierungskomponente, dass wir daran arbeiten, nicht zuletzt auch hier in der Regierungspressekonferenz. Aber weiter darüber hinaus brauche ich, glaube ich, gar nichts zu erwähnen.

Die dritte Komponente ist die nachrichtendienstliche Komponente.

Zu dem Technischen hatte ich schon etwas gesagt. Von Nachweisen aus diesem technischen Bereich - über Versuche der Einflussnahme konkreter Art auf die Bundestagswahl beziehungsweise Infrastrukturen - kann ich nicht berichten. Dass wir über nachrichtendienstliche Arbeit und ihre Ergebnisse hier nicht öffentlich im Detail berichten, ist natürlich auch nichts Neues. Das vielleicht nur noch einmal als Hinweis.

Frage : Zur Einmischung vor zwei Jahren haben wir aus den Dokumenten von Edward Snowden gelernt, dass die angloamerikanischen Geheimdienste GCHQ und NSA sogenannte SIGDEV-Einsatzgruppen einsetzen, deren Zielsetzung die Zerstörung von Reputation und die Sabotage der öffentlichen Meinung ist. Das sind Fakten. Nimmt die Bundesregierung diese Entwicklungen wahr? Wie bewerten Sie das bezüglich des Wahlkampfes?

StS Seibert: Bei den Gefahren, die ich gerade beschrieben habe, ist die Bundesregierung keineswegs nur auf ein Land oder eine Himmelsrichtung orientiert, sondern sie nimmt diese Gefahr ernst, wo immer sie herkommt, ohne dass ich jetzt diese Behauptung, die Sie machen und die Sie als Fakt bezeichnen, kommentieren werde.

Frage : Ich habe eine Frage an die Ministerien von Sportminister de Maizière und Anti-Doping-Minister Maas: Die WADA hat in London den zweiten Mc-Laren-Bericht vorgestellt. Da ist die Rede von tausend russischen Athleten, die dabei gewesen sein sollen bei dieser institutionellen Doping-Verschwörung. Von zwölf Medaillen-Gewinnern in Sotchi wurden Doping-Proben manipuliert. Gibt es dazu von Ihnen schon Reaktionen?

Plate: Ich bitte um Nachsicht. Aber soweit ich weiß, war die Vorstellung des Berichtes nach dem Zeitpunkt des Anfangs dieser Regierungspressekonferenz. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Also ohne auch nur ansatzweise davon Kenntnis nehmen zu können, möchte ich es nicht kommentieren.

Zusatzfrage : Das hat 45 Minuten vorher angefangen. Aber Sie hatten den Bericht vorher nicht vorliegen?

Plate: Nein, vorher hatte ich den Bericht nicht vorliegen.

Steffen: Das Gleiche gilt auch für mich.

Frage : Frau von Tiesenhausen, vielleicht auch Herr Seibert: Minister Schäuble hat sich gerade erst kürzlich dafür ausgesprochen, möglichst bald aus der lockeren Geldpolitik auszusteigen, dabei aber vorsichtig vorzugehen. Wir haben gestern Entscheidungen der Europäischen Zentralbank gehabt. Wie interpretieren Sie das? Geht das in die Richtung dessen, was der Minister fordert? Oder ist es das Gegenteil?

von Tiesenhausen-Cave: Auch mit Verweis auf unsere Zurückhaltung in diesem Raum, die Sie ja schon kennen: Ich werde jetzt nicht in konkrete Bewertungen von EZB-Entscheidungen einsteigen. Das gebietet der Respekt vor der Unabhängigkeit dieser Institution.

StS Seibert: Ich will das genauso halten. Sie wissen, wie wichtig uns die Unabhängigkeit der EZB ist und dass wir deswegen aus Prinzip ihre Maßnahmen nicht kommentieren. So will ich es auch heute halten, ebenso wie die Sprecherin des Finanzministers.

Unabhängig davon bleibt die Bundesregierung bei ihrer Überzeugung, dass der Weg zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung der Weg über Strukturreformen ist. Es ist daher wichtig - und darauf weist ja auch Herr Draghi immer wieder hin -, dass Chancen zur Reformpolitik ergriffen werden und die Reformpolitik fortgesetzt wird.

Frage : Frau Chebli, es geht um die Frage, die ich am Mittwoch gestellt habe, wo eine Nachreichung versprochen wurde, warum sich die Bundesregierung bei der UN-Abstimmung über die Resolution zur Uran-Munition enthalten hat. 146 Staaten haben dafür gestimmt. Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die sich nicht an der Zustimmung beteiligt hat. Es ging mir um das Warum.

Chebli: Die Frage haben Sie am Freitag gestellt?

Zusatz : Am Mittwoch.

Chebli: Ich habe hierzu keine Informationen. Ich würde sie nachliefern.

Zusatz : Hoffentlich diesmal.

Freitag, 9. Dezember 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/12/2016-12-09-regpk.html;jsessionid=D846BEE12E6DB96B8445FD9535F28E6C.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2016

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