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PRESSEKONFERENZ/1343: Regierungspressekonferenz vom 16. November 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 16. November 2016
Regierungspressekonferenz vom 16. November 2016

Themen: Kabinettssitzung (Verlängerung der Beteiligung an der Nato-Mission Resolute Support in Afghanistan, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht, Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume), Kampagne "Die Rekruten" der Bundeswehr auf YouTube, bevorstehender Besuch des US-Präsidenten in Berlin, Äußerungen des US-Präsidenten zu Schuldenerleichterungen für Griechenland, mögliche weitere Kanzlerkandidatur von Angela Merkel, geplante Privatisierung der Infrastrukturgesellschaft, Zukunft von Kaiser's Tengelmann, Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier für das Amt des Bundespräsidenten, Äußerungen von Bundesentwicklungsminister Müller, EU-Kommissar Oettinger, Vereinbarung der E3+3 mit dem Iran über das iranische Atomprogramm, Beantragung politischen Asyls in Deutschland durch türkische Soldaten aus dem Nato-Hauptquartier in Ramstein, Besuch des Bundesaußenministers in der Türkei, Vorschläge der EU-Kommission für ein neues Einreisesystem von Staatsbürgern aus nicht visumspflichtigen Ländern, nationales Klimaschutzziel, Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten, Vereinsverbot der Vereinigung "Die wahre Religion"

Sprecher: StS Seibert, Nannt (BMVg), Schäfer (AA), Weißgerber (BMF), Wagner (BMWi), Dimroth (BMI), Fichtner (BMUB), Scholz (BMJV)


Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das erste Thema im Kabinett war Afghanistan. Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte dort bis zum 31. Dezember 2017 fortzuführen, natürlich im Rahmen des Nato-geführten Einsatzes Resolute Support. Ich muss dazusagen, dass das natürlich erst dann in Kraft treten kann, wenn dem auch der Bundestag zugestimmt hat.

Bei dieser Mission geht es darum, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte auszubilden, zu unterstützen und zu beraten. Es ist unverändert keine Kampfmission. Die Beteiligung der Bundeswehr an dem Resolute-Support-Einsatz bleibt auch 2017 unverändert, also auf dem gleichen Niveau und mit demselben Aufgabenportfolio wie in der Vergangenheit, wie 2016. Das heißt in Zahlen: Weiterhin können bis zu 980 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Wir werden auch weiterhin als Rahmennation Verantwortung für die sogenannte Speiche Nord in Masar-e-Scharif übernehmen. Die gesamte Mission Resolute Support trägt dazu bei, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte wie auch die afghanischen Sicherheitsinstitutionen insgesamt in die Lage zu versetzen, die Verantwortung für stabile und sichere Strukturen in ihrem Land zu übernehmen.

Fortschritte in der Ausübung der Sicherheitsverantwortung sind zu erkennen. Aber die Afghanen benötigen weiterhin die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.

Die internationale Gemeinschaft ist sich darin einig, ihr ziviles und ihr militärisches Engagement für Afghanistan fortzusetzen. Sie möchte weiterhin zum Wiederaufbau des Landes und zu einem dauerhaften Frieden beitragen. Die Unterstützung soll die internationale Partnerschaft und die regionale Zusammenarbeit stärken, die afghanische Regierungsführung verbessern, die Kapazitäten der afghanischen Sicherheitskräfte erhöhen, das Wirtschaftswachstum befördern sowie eine nachhaltige Entwicklung und einen besseren Schutz der Rechte aller afghanischen Bürger, allen voran der Frauen und Mädchen, gewährleisten. Das ist der Grund, aus dem die Nato-Staats- und Regierungschefs im Juli dieses Jahres in Warschau beschlossen haben, Resolute Support über 2016 hinaus fortzuführen, um eben die bisherigen Erfolge im Sicherheitssektor zu festigen.

Das nächste Thema im Kabinett war ein gesundheitspolitisches Thema. Es geht um die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Das ist, wie Sie wissen, ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung der Versicherten der Lebenswirklichkeit entspricht und dass praxisnahe Entscheidungen getroffen werden. Der Staat gibt nur die Rahmenbedingungen vor.

Wichtig für das Funktionieren dieses Prinzips ist, dass die Selbstverwaltung die Aufgaben, die ihr die Gesetze zuweisen, zuverlässig und ordnungsgemäß ausführt. Das setzt eine effektive Kontrolle voraus, externe wie interne Kontrolle. Dazu hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die bestehenden Regelungen für die Kontrolle verbessert.

So werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgebaut. Sie bekommen mehr Einsichts- und mehr Prüfrechte. Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten werden ausgeweitet und präzisiert. Denn wir sind überzeugt davon, dass eine wirksame Kontrolle nur bei ausreichender Transparenz möglich ist.

Konkret heißt das: Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird in Zukunft drei statt zwei Mitglieder haben. Ein Mitglied darf weder aus dem hausärztlichen noch aus dem fachärztlichen Bereich kommen. Das stellt sicher, dass im Vorstand Interessen arztgruppenübergreifend vertreten werden.

Die Rechtsaufsicht bleibt weiterhin beim Bundesgesundheitsministerium. Das heißt, dass das Gesundheitsministerium prüft, ob die Selbstverwaltungsorgane verwaltungsrechtlich korrekt handeln.

Neu ist auch, dass in Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung das Ministerium künftig eine Person benennen und sie zum Beispiel in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den GKV-Spitzenverband entsenden kann. Ziel einer solchen Maßnahme wäre, dass dadurch beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeitnah und flexibel auf externen Sachverstand zurückgreifen kann, wenn sich gewichtige Probleme ergeben.

Außerdem kann das Ministerium künftig von einer unabhängigen Institution prüfen lassen, wie sich die Dienstverträge der Vorstände finanziell auswirken. Dies gilt sowohl für die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch für den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst.

Das nächste Thema noch direkter aus dem prallen Leben: Es geht um die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern. Die Bundesregierung will die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern verbessern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Wir haben einen Gesetzentwurf über das Fahrlehrerwesen beschlossen. Damit will die Bundesregierung auch die betriebliche Situation von Fahrlehrern und Fahrschulen verbessern, indem weitreichende Entbürokratisierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Das ist besonders für Fahrschulen, die ja oft Klein- und Kleinstbetriebe, manchmal Ein-Mann-Firmen sind, besonders wichtig. Auch dem drohenden Nachwuchsmangel bei Fahrlehrern will die Bundesregierung entgegenwirken. Wie tut sie das? - Indem sie die Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf überarbeitet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Ein weiteres Thema, dem Kabinett vorgelegt von der Bundesfamilienministerin, betrifft die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Damit wird der Unterhalt von Kindern sichergestellt, auch wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt. Die künftige Altersgrenze soll bei 18 Jahren liegen. Bisher liegt sie bei 12 Jahren. Die Befristung, wie lange man diesen Unterhaltsvorschuss beziehen kann, die bisher 72 Monate betrug, wird aufgehoben. Das Ganze hat die Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Zum Abschluss: Die Bundesregierung hat für diese Legislaturperiode unter der Zwischenüberschrift Demografie und Daseinsvorsorge einen Handlungsschwerpunkt Ländliche Räume vereinbart. Das ist eine Querschnittsaufgabe für viele Ressorts mit einer wachsenden Bedeutung. Nun gibt es den vom Kabinett beschlossenen zweiten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume. Er gibt einen Überblick über die Vielfalt der ländlichen Räume und über die zahlreichen Aktivitäten der Bundesregierung, um dort gleichwertige Lebensverhältnisse mit den städtischen Räumen in Deutschland zu sichern. Unsere Politik auf diesem Gebiet ist langfristig und auf Nachhaltigkeit angelegt. Unser Ziel ist, dass die ländlichen Regionen eigenständige Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume sein können. Wir wollen die Versorgung und Lebensqualität der Menschen in diesen Regionen sichern. Natürlich hat der demografische Wandel einen erheblichen Einfluss auf das Ganze. Um diese Auswirkungen zu bewältigen, sind begleitende politische Maßnahmen erforderlich.

Der Bericht der Bundesregierung benennt drei zentrale Handlungsfelder: Das erste Handlungsfeld ist die Verbesserung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Bei Infrastruktur ist sowohl an die "gebaute" Verkehrsinfrastruktur zu denken als auch beispielsweise an den Breitbandausbau. Das zweite Handlungsfeld ist die Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung. Das dritte Handlungsfeld ist die Sicherung nachhaltiger Landnutzung, natürlicher Ressourcen und der Erholungsfunktion.

So weit mein Bericht aus dem Kabinett.

Frage: Ich habe zwei Fragen an Herrn Seibert beziehungsweise an Herrn Schäfer.

Erste Frage: Was ist das Exit-Szenario für die Bundesregierung in Sachen Afghanistan?

Zweite Frage: Herr Schäfer, die Nato hat für Resolute Support einen Bedarf in Höhe von 15 Soldaten angemeldet. Tatsächlich sind es zurzeit 12. Warum war es für die Bundesregierung keine Option, die eigene Soldatenzahl zu erhöhen?

StS Seibert: Vielleicht antwortet zunächst der Sprecher des Verteidigungsministeriums, da es um die Soldaten geht?

Nannt: Dann beginne ich. Für uns ist natürlich wichtig, dass die afghanischen Sicherheitskräfte, die jetzt bereits vor über zwei Jahren die Sicherheitsverantwortung übernommen haben, auch langfristig in der Lage sind, die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Dafür leisten wir mit Resolute Support einen wichtigen Beitrag. Die Unterstützungsleistung, die wir dort seit über zwei Jahren leisten, ist auch weiterhin wichtig. Solange sie wichtig ist - das ist der Punkt -, werden wir in Afghanistan unterstützen. Denn es wäre gefährlich, frühzeitig aus Afghanistan hinauszugehen und dadurch die Erfolge, die wir erzielt haben, zu gefährden.

Zusatzfrage: Auf welche Frage haben Sie geantwortet?

Nannt: Auf die Frage nach der Exit-Strategie.

Zusatzfrage : Gibt es die?

Nannt: Noch einmal: Notwendig ist es, dass die Afghanen insgesamt langfristig die Sicherheit für ihr Land gewährleisten können. Das versuchen wir in allen Bereichen, sei es militärisch oder auch zivil - das ist dann Ihr Bereich, Herr Schäfer -, mit allen Mitteln sicherzustellen. Wenn das erzielt ist, ist damit ein Punkt erreicht, an dem man Afghanistan vielleicht der eigenen Verantwortung überlassen kann. Dieser Punkt ist heute nicht erreicht.

Schäfer: Ich denke, wir haben schon vor einigen Jahren den Höhepunkt der internationalen militärischen Präsenz in Afghanistan erlebt. Noch vor einigen Jahren waren, meine ich, deutlich mehr als 50 internationale Soldaten in Afghanistan unter dem Namen der ISAF-Mission. Jetzt sind wir bei Resolute Support. Die internationale Gemeinschaft hat sich mit der afghanischen Regierung darauf verständigt, diese militärische Präsenz zurückzufahren und die Sicherheitsverantwortung den afghanischen Sicherheitskräften zurückzugeben - nicht um sie ihrem Schicksal zu überlassen, sondern um sie mit Hilfe der Resolute-Support-Mission zu unterstützen, auszubilden und zu beraten. Das tun wir gemeinsam mit unseren Partnern. Ganz besonders tun wir das, wie Sie wissen, im Norden des Landes, um das Camp Marmal in Masar-e-Scharif herum.

Auf Ihre konkrete Frage: Weil die Zukunft - so dumm das ist - ungewiss ist, ist es, denke ich, unmöglich, vorherzusehen, wann wir in Afghanistan eine Sicherheitslage vorfinden, die es vernünftig erscheinen lässt, Afghanistan mit der Gewährleistung der eigenen inneren und äußeren Sicherheit alleinzulassen. Das will die afghanische Regierung nicht. Sie freut sich über das internationale Engagement im Rahmen von Resolute Support. Wann wir tatsächlich in einer Situation sind, in der wir die Zahl der deutschen Soldaten von bis zu 5000 vor einigen Jahren - jetzt sind wir, meine ich, bei deutlich unter 1000 - auf null herunterfahren, ist nicht vorhersehbar. Aber das wird irgendwann kommen.

Zusatzfrage : Worin unterscheidet sich das neue Mandat vom alten und warum?

StS Seibert: Ich habe gesagt, dass die Beteiligung der Bundeswehr an der Resolute-Support-Mission unverändert bleibt, sowohl was die Aufgaben als auch was die Personalobergrenze betrifft.

Die Entwicklung in Afghanistan ist natürlich dynamisch. Darauf wird mit unserem Kontingent immer zu reagieren sein.

Zusatzfrage : Gibt es keinen Unterschied zwischen dem neuen Mandat und dem alten, Herr Nannt?

Nannt: Der Mandatsentwurf ist im Kern unverändert gegenüber dem alten Mandat. Es gibt lediglich wenige inhaltliche Konkretisierungen. Diese sind letztendlich aber auch schon vom bisherigen Mandat umfasst. Weitere Änderungen sind nicht notwendig.

Vielleicht erinnern Sie sich; Sie hatten dazu vor einem Jahr viele Fragen gestellt. Damals ging es um die Erhöhung von 850 auf 980 Soldaten. Da hatten wir Änderungen und Anpassungen. Die haben sich bewährt. Jetzt geht es auch darum, dass wir zum Beispiel in bestimmten Situationen auch vor Ort Beratung durchführen. Dieser Einsatz wird in dem Umfang so fortgesetzt.

Sie hatten auch noch die Frage nach der Gesamtzahl gestellt. Deutschland ist gemeinsam mit Italien - das vielleicht zur Information - nach den USA der größte Truppensteller. Wir haben die Verantwortung für den Norden übernommen. Das ist die Fähigkeit, die gebraucht wird. Dort sind wir nicht allein, sondern gemeinsam mit unserem Partner.

Vielleicht auch noch zur Info: Dort im Norden sind insgesamt 20 weitere Nationen mit etwa 900 Soldaten, sodass dort 1700 Soldaten eingesetzt sind. Das sind die Soldaten, die notwendig sind, um im Norden die Aufgaben für den Bereich Beratung, Unterstützung und Training zu absolvieren. Das ist der Grund, warum wir das Mandat in der Form so fortsetzen.

Vorsitzender Szent-Iványi: Herr Nannt, Sie haben noch eine Ankündigung?

Nannt: Ich möchte noch einen Punkt kurz zu Protokoll geben. Das Thema wurde in der Vergangenheit auch hier in der Bundespressekonferenz mehrfach kontrovers diskutiert. Es geht um unsere neue Kampagne "Die Rekruten". Etwa zwei Wochen nach dem Start haben wir bereits über 200 Abonnenten. Sie erinnern sich: Es ist die Serie, in der zwölf junge Frauen und Männer über zwölf Wochen in der Grundausbildung begleitet werden. Damit ist das einer der am schnellsten wachsenden "branded channels" in den letzten Jahren.

Für uns ist das insgesamt ein riesiger Erfolg. Unsere Bewertung ist, dass wir damit unsere Zielgruppe erreiche und ein hohes Interesse erzielen. Wir sind, wie gesagt, überaus zufrieden. Ich kann jeden auch nur anregen, das weiter zu begleiten.

Das wollte ich hier einmal zu Protokoll geben, auch weil wir es hier schon mehrfach diskutiert haben.

Frage: Wie viele Werbekosten haben die 200 Abonnenten?

Nannt: Wir haben die Werbekosten hier schon mehrfach diskutiert. Wir hatten sie auch benannt. Insgesamt hatten wir Produktionskosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro und weitere 6,2 Millionen Euro für den Bereich der Vermarktung.

Aus unserer Sicht sind das wirklich gut investierte Mittel, weil wir insgesamt eine hohe Aufmerksamkeit erreichen. Eines ist Fakt, und das ist das Entscheidende: Vor fünf Jahren hatten wir die Aussetzung der Wehrpflicht. Heute ist es notwendig, dass wir Freiwillige bekommen. Freiwillige erreichen wir dadurch, dass sich die Freiwilligen für unseren Beruf interessieren. Dieser Beruf ist ein ganz besonderer Beruf. Deswegen ist es wichtig, dafür auch zu werben. Insofern ist das aus unserer Sicht gut investiertes Geld, mit dem wir eine hohe Aufmerksamkeit erzielen.

Dass das erreicht wird, sehen wir schon anhand der stetig wachsenden Nutzerzahl. Jeden Tag haben wir über eine Million "views". Das ergibt eine unheimlich hohe Summe an Klickzahlen. Auch wie lange sie teilweise in den Videos bleiben, zeigt, wie hoch das Interesse ist. Das ist ein Thema.

Zusatzfrage : Wenn Sie auf 200 Abonnenten stolz sind: Gibt es eine Zielvorgabe?

Nannt: Nein. Wir hatten uns vorher keine zahlenmäßige Zielvorgabe gesetzt. Unsere Zielvorgabe ist: Wir wollen Interesse erzeugen. Anhand der vielen Nachfragen und der großen Berichterstattung, die wir verfolgen, kann ich sagen: Das gelingt uns. Das ist Thema. Es ist auch außerhalb ein Thema. Ich sehe auch bei mir im Umfeld, dass überall darüber gesprochen wird - und das ist gut.

Frage : Herr Seibert, ich würde gern wissen, ob Sie uns noch detaillierter, als es bislang in der bekannt gegebenen Planung steht, sagen können, wie der Obama-Besuch verlaufen wird.

StS Seibert: Wir haben über den Verlauf am Donnerstag und am Freitag schon eine ganz Menge bekannt gegeben, über den bilateralen Teil und über den Freitag, der dann im Zeichen der Begegnung mit den Ministerpräsidenten und Regierungschefs aus den fünf anderen Ländern steht. Das ist weiterhin unverändert.

Was ich Ihnen noch sagen kann, ist, dass es bereits heute Abend eine erste Begegnung der Bundeskanzlerin mit Präsident Obama geben wird.

Zusatzfrage : Wann?

StS Seibert: Heute Abend. Das ist keine presseöffentliche Begegnung.

Zusatzfrage : Dazu gibt es keinen Pressetermin?

StS Seibert: Es ist eine informelle Begegnung.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert und Herrn Weißgerber: Präsident Obama hat sich gestern in Athen dafür ausgesprochen, die griechische Schuldenlast zu reduzieren. Er hat gesagt, Griechenland brauche jetzt Luft zum Atmen. Was sagen Sie dazu?

StS Seibert: Die Detailantwort gibt Ihnen am besten das Finanzministerium. Ich kann ihnen sagen, dass auch wir zur Kenntnis genommen haben, dass Präsident Obama auf die Bedeutung von Schuldenerleichterung hingewiesen hat. Die Eurogruppe hat im Mai genau zu diesem Thema einen klaren Fahrplan verabredet, der das weitere Vorgehen festlegt, und zwar im Hinblick auf kurzfristige Maßnahmen wie auch im Hinblick auf mittelfristige Maßnahmen, die dann später - 2018 - kommen sollen.

Weißgerber: Ich kann eigentlich nur ergänzen, dass wir am letzten Freitag auch schon darüber gesprochen haben - da war es anlässlich der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten. Da habe ich schon gesagt: Es gibt keinen neuen Sachstand, unsere Position ist unverändert, und daran hat sich auch durch den Besuch von Präsident Obama nichts geändert. Es gilt, wie Herr Seibert gesagt hat, das Verfahren, das im Mai in der Eurogruppe besprochen wurde, und daran halten wir uns auch.

Zusatzfrage: Ist ein Treffen mit Herrn Schäuble beziehungsweise ein Treffen von Herrn Lew - denn Präsident Obama kommt ja mit Herrn Lew, dem US-Finanzminister - mit Herrn Schäuble geplant?

Weißgerber: Das ist mir nicht bekannt.

Frage: Herr Seibert, ist denn das Abschiedsgeschenk, das Angela Merkel ganz bestimmt Herrn Obama überreichen will, aus dem Fundus der Geschenkeabteilung der Bundesrepublik, oder ist das etwas persönlicher gestaltet?

Zum Treffen heute Abend: Es gab ja schon Kanzler, die mit einem US-Präsidenten in eine Berliner Kneipe gegangen sind. Ich nehme an, so weit wird Frau Merkel nicht gehen. Findet das im Rahmen eines Abendessens im Amt statt, oder ist dafür ein etwas luftigerer Rahmen geplant?

StS Seibert: Ein luftigerer Rahmen?

Zusatz: Ich hätte "lustiger" sagen können, aber das wollte ich angesichts der Härte der Zeiten nicht.

StS Seibert: Okay.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich kann Ihnen hier zu Geschenken keine Auskunft geben.

Zweitens. Da der morgige Tag, der bilaterale Tag, im Bundeskanzleramt stattfindet, ist es heute Abend so, dass die Bundeskanzlerin zum Präsidenten kommt.

Zusatzfrage: Also zum Essen ins Adlon?

StS Seibert: Ja.

Zusatz: Na, das ist doch eine Antwort.

Frage : Herr Seibert, für morgen ist aber ein Abendessen im Kanzleramt in kleinerem Rahmen geplant, wie Herr Streiter uns am Freitag informierte. Daran sollen auch "herausragende Persönlichkeiten" teilnehmen. Wissen Sie schon, wer diese herausragenden Persönlichkeiten sind?

StS Seibert: Sie stellen diese Frage jetzt zum dritten Mal, in der dritten aufeinanderfolgenden Regierungspressekonferenz, und ich werde Ihnen auch genau wie Herr Streiter antworten, dass wir darüber dann sprechen, wenn das Abendessen stattgefunden hat und man weiß, wer am Ende wirklich auch gekommen ist. Es stimmt aber, dass daran Persönlichkeiten teilnehmen werden, die auf ihre ganz eigene Art zur deutsch-amerikanischen beziehungsweise zur transatlantischen Zusammenarbeit beitragen.

Frage: Herr Seibert, in welcher Form ist denn der designierte Bundespräsident Teil des Abschiedsveranstaltung mit Herrn Obama? Treffen die beiden sich?

StS Seibert: Ich glaube, wir haben ein ganz anderes System als die Amerikaner. Die Amerikaner sprechen jetzt von einem designierten Präsidenten Trump, weil der eine Wahl hinter sich hat. Herr Steinmeier - den Sie ja damit meinen - hat eine Wahl in der Bundesversammlung noch vor sich, und dieser Wahl wird selbstverständlich nicht vorgegriffen; insofern ist er der Bundesaußenminister. Meines Wissens trifft der Bundesaußenminister Herrn Obama nicht.

Frage : Herr Seibert, noch einmal zurück zum Thema Obama und Griechenland: Herr Obama hat in Griechenland ja gesagt, er werde in Berlin in seinem Gespräch mit der Bundeskanzlerin für seine Überzeugung werben, dass Sparpolitik allein keinen Wohlstand schafft. Räumt die Bundeskanzlerin Obama überhaupt keine Chance ein, sie davon zu überzeugen?

StS Seibert: Erstens möchte ich den Gesprächen, die die Bundeskanzlerin mit Herrn Obama führen wird, hier nicht vorgreifen.

Zweitens spiegelt die Aussage, Sparpolitik alleine schaffe kein Wachstum - ich weiß nicht, wie Sie es gerade formuliert haben -, exakt die Überzeugung der Bundesregierung wider. Es war immer unsere Haltung, dass zweierlei Dinge notwendig sind, um langfristiges, nachhaltiges Wachstum zu bekommen: nämlich auf der einen Seite tatsächlich tragfähige öffentliche Haushalte und auf der anderen Seite die notwendigen Strukturreformen. Das war immer unsere Haltung, und auf dieser Basis haben wir immer - auch in Bezug auf Griechenland - unsere Politik gemacht.

Frage : Herr Seibert, ich würde von Ihnen gerne wissen, ob wir uns in Zukunft in Parteiangelegenheiten auch stets vertrauensvoll an Sie wenden dürfen, nachdem Sie sich gestern ja per Twitter und laut Ihren ZDF-Kollegen vom "heute-journal" auch selbst dazu geäußert haben, ob Frau Merkel noch einmal als Kanzlerkandidatin antritt?

StS Seibert: Wenn ich das so sagen darf: Diese Frage ist mir in genau diesem Raum zigmal von Ihnen und Ihren Kollegen - vielleicht nicht von Ihnen, aber von Ihren Kollegen - gestellt worden, und ich habe diese Frage dann mit genau der Antwort beantwortet, die ich auch gestern gegeben habe. Da habe ich nie Protest von Ihnen gehört, deswegen war ich verwundert, dass Sie das gestern auf Twitter so aufgeregt hat. Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass man dazu eine solche Antwort geben kann, ohne dass man da als Regierungssprecher Grenzen überschritten hätte; bei dieser Antwort halte ich das für völlig normal.

Zusatzfrage : Das heißt, Sie halten es für normal, dass Sie als Sprecher der Bundesregierung zu der Frage äußern, ob Frau Merkel noch einmal als Kanzlerkandidatin ins Rennen geht?

StS Seibert: Sie hielten das ja bisher auch für normal. - Ja, das halte ich für normal. Wir können uns hier jetzt Diskussionen über die Frage liefern - die im Zweifelsfall keinen Menschen interessieren -, wo exakt die Trennlinie verläuft. Die Frage, ob eine Bundeskanzlerin wieder antritt, um sich noch einmal zur Wahl als Bundeskanzlerin zu stellen, kann, glaube ich, von einem Regierungssprecher (beantwortet werden); jedenfalls ist es die Lebenserfahrung, die ich habe, dass mir diese Frage von Ihnen und von Ihren Kollegen schon Dutzende von Malen gestellt worden ist. Ich habe sie mit dem einen Satz beantwortet, den Sie jetzt auch schon kennen. Ich glaube, da ist nichts Schlimmes dabei.

Frage: Herr Seibert, tritt die Bundeskanzlerin denn wieder an?

StS Seibert: Ich verweise auf meinen Tweet von gestern und zahlreiche Aussagen davor.

Zusatzfrage: Welcher Satz war das? Ich habe das nicht.

StS Seibert: Sie sollten sich wirklich einmal diesen neuen Möglichkeiten öffnen. - Die Bundeskanzlerin wird sich dazu öffentlich zum geeigneten Zeitpunkt äußern.

Frage: Wovon machen die Bundesregierung und Sie denn abhängig, wann der geeignete Zeitpunkt ist?

StS Seibert: Ich habe zu diesem Thema nichts mehr beizutragen.

Frage: Herr Seibert, morgen findet ja eine weitere Runde der Bund-Länder-Gespräche statt, wenn ich richtig aufgegleist bin. Gibt es in der Bundesregierung zwischen den drei beteiligten Ressorts inzwischen eine abgestimmte Haltung, wie mit der Privatisierung der Infrastrukturgesellschaft - nicht mit den Autobahnen und Bundesfernstraßen, sondern mit der Gesellschaft - umzugehen ist?

StS Seibert: Es gibt eine Einigung aus den Bund-Länder-Gesprächen; die ist ja bekannt. Auf dieser Grundlage werden die Gespräche über die Frage, wie das umzusetzen ist, geführt.

Frage : An das Wirtschaftsministerium: Nachdem Ihr Minister vor reichlich zwei Wochen die Grundsatzeinigung in Sachen Kaiser's Tengelmann schon verkündet hat, muss man sich ja fragen, warum das immer noch nichts geworden ist. Wie lange will sich der Minister noch anschauen, dass diese ganze Sache zu einem endlosen Tauziehen verkommt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen er ja helfen wollte, in Unsicherheit stehen?

Zweitens. Auch die Klage von Rewe gegen die Ministererlaubnis schwebt ja immer noch über der ganzen Sache. Gibt es da eigentlich irgendwelche Termine, irgendwelche Eingrenzungen der Zeit, in der solch eine Klage quasi ausgesetzt werden kann, oder müsste diese Klage nicht langsam zurückgezogen werden?

Wagner: Vielen Dank für die Frage. - Sie haben gerade richtig gesagt, dass es vor zwei Wochen war, als sich der Minister nach dem erfolgreichen Schlichtungsgespräch gemeinsam mit dem Verdi-Vorsitzenden Bsirske dazu geäußert hat. Er hat damals gesagt, dass er das Ergebnis der Schlichtung begrüßt. Als nächstes steht jetzt natürlich noch an, dass der Interessensausgleich, der in der Schlichtung erzielt wurde, nun auch von den beteiligten Unternehmen umgesetzt wird. Dabei geht es insbesondere um die konkreten finanziellen Bedingungen.

In diesem Stadium sind wir jetzt. Derzeit wird noch über die konkreten finanziellen Bedingungen gesprochen. Dabei sind noch einige Fragen zu klären. Es ist damals ja auch schon klar artikuliert worden, dass die Beteiligten Stillschweigen vereinbart haben, und zwar sowohl was das Ergebnis der Schlichtung als auch was das weitere Verfahren betrifft. Ich kann dazu deshalb auch nur sagen, dass die Gespräche weiter fortdauern und auch konstruktiv geführt werden. Es gibt dafür aber keine starre Frist. Wichtig ist, dass dort ein Ergebnis gefunden wird, das im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kaiser's Tengelmann ist. Da kommt es jetzt nicht auf wenige Tage hin oder her an. Für das BMWi kann ich Ihnen dazu sagen, dass wir natürlich zuversichtlich sind, dass die noch offenen Fragen jetzt unter Beteiligten auch zügig geklärt werden können.

Zu der Frage, ob es hinsichtlich der Klage einen konkreten Termin gibt, kann ich Ihnen auch nur sagen, dass das Verfahren jetzt ruhend gestellt worden ist. Damit wollte man sich gerade noch einmal die Möglichkeit schaffen, im Sinne einer Lösung und ohne Termindruck weiter konstruktiv zusammenarbeiten. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es dafür irgendwelche Fristen gäbe, die prozessual bedingt wären.

Zusatzfrage: Wenn eine Grundsatzeinigung begrüßt wurde und dann passiert wochenlang nichts, dann hat man ja den Eindruck: Es ist immer noch alles möglich. Ganz konkret gefragt: Ist es nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums noch möglich, dass die Einigungsgespräche über einen Interessensausgleich nicht zum Erfolg führen und damit der ganze Fall Edeka/Kaiser's quasi von vorne beginnen kann - möglicherweise mit ganz neuen Spielern?

Weißgerber: Wie schon ausgeführt, hat man sich in der Schlichtungsvereinbarung auf die Grundsätze geeinigt. Jetzt geht es noch um gewisse Detailfragen, die noch geklärt werden müssen. Wir sind zuversichtlich, dass es bald zu einer Einigung kommen wird, und davon gehen wir jetzt auch aus.

Frage : Herr Schäfer, Murat Kurnaz hat sich zum designierten beziehungsweise zum baldigen Bundespräsidenten, Herrn Steinmeier, geäußert. Murat Kurnaz war fünf Jahre lang in Guantanamo gefangen, und Herr Steinmeier ist hauptverantwortlich dafür, dass Murat Kurnaz dort vier Jahre zu lang war. Obwohl Herr Steinmeier wusste, dass Herr Kurnaz unschuldig war, hat er ihn nicht zurückholen lassen, und Herr Steinmeier hat ihn als Kanzleramtschef dort in einem Foltergefängnis - was illegal ist - verhören lassen. Herr Kurnaz hat sich jetzt zu der Nominierung von Herrn Steinmeier geäußert und gesagt, er hoffe, dass Herr Steinmeier vor seinem Amtsantritt - sollte er denn gewählt werden - auf ihn zukommt und sich für seine Tat, für seine Handlungen beziehungsweise für sein Nichtstun entschuldigt; er solle sein Sündenregister bereinigen. Hat Herr Steinmeier das vor?

Schäfer: Zunächst einmal: All das, was Sie Ihrer Frage zugrunde gelegt haben, mag Ihre Meinung sein, kann auch gerne Ihre Behauptung sein, ist aber jedenfalls - -

Zusatz : Es gab Untersuchungsausschüsse, Herr Schäfer.

Schäfer: Genau. Aber jetzt lassen Sie mich antworten, oder? Darf ich? - All das, was Sie Ihrer Frage zugrunde gelegt haben, ist jedenfalls nicht mein Verständnis von den Sachen.

Die Antwort lautet wie folgt: Die Geschehnisse um Herrn Kurnaz liegen viele Jahre zurück. In einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sind zu diesen viele Jahre zurückliegenden Geschehnissen buchstäblich alle denkbaren Fragen gestellt und alle Antworten gegeben worden. Dazu ist jetzt, viele Jahre später, nichts mehr hinzuzufügen.

Zusatzfrage : Zum Verständnis: Herr Kurnaz kann mit keiner Entschuldigung rechnen?

Schäfer: Ich habe das gesagt, was ich zu sagen habe.

Zusatz : Ich wollte es verstehen.

Schäfer: Dann müssen Sie versuchen, das zu tun.

Frage : Habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Steinmeier keinerlei wie auch immer geartete Form der Kommunikation mit Herrn Kurnaz plant?

Schäfer: Ich kann von so etwas nichts berichten.

Frage : Herr Steinmeier meinte ja als Außenminister 2007, dass er immer wieder so entscheiden würde. Sieht er das heutzutage immer noch so - gerade im Hinblick darauf, dass er jetzt Bundespräsident aller Deutschen sein möchte und diesen Fall wirklich als Sündenfall immer noch hinter sich herträgt?

Schäfer: Auch da kann ich wieder nur sagen: Das, was Sie da alles in Ihrer Frage an Unterstellungen mit rüberschieben, mache ich mir nicht zu eigen. Ich weiß auch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Diese Verknüpfung, die ich nicht nur jetzt von Ihnen höre, sondern auch anderswo hier und da in den Medien gelesen habe, kann ich nicht nachvollziehen.

Zusatzfrage : Ist es für Herrn Steinmeier eine Option, ihn bei der Bundesversammlung als Gast einzuladen?

Schäfer: Ich habe mitverfolgt, dass heute die drei Parteivorsitzenden der diese Regierung tragenden Parteien gemeinsam und öffentlich bekanntgemacht haben, dass Herr Steinmeier ihr Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten ist, der, wenn ich richtig informiert bin, in der Bundesversammlung am 12. Februar 2017 gewählt werden wird. Bis dahin ist Herr Steinmeier Kandidat, und ich bin nicht der Sprecher des Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten; deshalb ist es mir leider nicht möglich, auf Ihre Frage zu antworten.

Frage : Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher zu den Äußerungen von Minister Müller, also den mindestens negativen Äußerungen über afrikanische Männer: Hat die Kanzlerin auf diese Äußerungen reagiert, und wenn ja, wie? Hat sie zum Beispiel mit dem Minister gesprochen?

StS Seibert: Der Minister selber hat sich dazu jetzt ja noch einmal geäußert, und dem habe ich nichts hinzuzufügen. Ich möchte das auch nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage : Darf ich trotzdem noch einen Versuch starten?

Vorsitzender Szent-Iványi: Bitte.

Zusatzfrage : Herr Seibert, in der Geschäftsordnung der Bundesregierung steht unter anderem, dass öffentliche Äußerungen von Ministern mit den von der Bundeskanzlerin gegebenen Richtlinien der Politik in Einklang stehen müssen. Nun ist die Afrikapolitik der Bundeskanzlerin vielleicht keine Richtlinie, aber sie hat die Richtung mit ihren zahlreichen Afrikabesuchen doch sehr stark vorgegeben und sie hat auch oft auf die Bedeutung Afrikas in der Flüchtlingspolitik hingewiesen. Stehen diese Äußerungen des Ministers im Einklang mit dem, was die Kanzlerin zu Afrika sagt?

StS Seibert: Ein wichtiges Element nicht nur unserer Afrikapolitik, sondern unserer Entwicklungszusammenarbeitspolitik insgesamt ist ja auch die Frauenförderung. Wenn Sie sich die ganze Rede des Ministers anschauen, dann erkennen Sie, dass sie sehr viel damit zu tun hatte, dass Frauen und Mädchen mit ein Schwerpunkt unserer Entwicklungszusammenarbeit sind. Insofern gibt es da eine Übereinstimmung. Zu den Äußerungen, die Sie meinen, habe ich hier nichts weiter hinzuzufügen. Der Bundesminister hat sich selber noch einmal klarstellend dazu geäußert.

Frage: Herr Seibert, ist die Bundesregierung angetan von den gelegentlichen Schlagzeilen des deutschen EU-Kommissars Oettinger, der Deutschland nach der "Schlitzaugen-Affäre" jetzt mit einer "Gesponserter-Jet-Affäre" in die Welt - zumindest in die europäische - trägt? Gibt es Grund zur Sorge, dass Herr Oettinger Deutschland in der öffentlichen Wahrnehmung unter dem Strich eher schadet, als dass er Deutschland und der EU nutzt?

StS Seibert: Herr Oettinger ist Kommissar der Europäischen Kommission, und diese konkrete Frage der Nutzung dieses Flugzeugs wird entsprechend mit der Europäischen Kommission zu klären sein. Ich habe dem hier nichts hinzuzufügen.

Frage : Mein Thema ist der Iran. Nachdem der Vizepräsident der iranischen Zentralbank geäußert hat, er gehe davon aus, dass die Einigung im Atomstreit auch unter einem künftigen US-Präsidenten Trump Bestand haben werde, würde ich gerne vom Außenministerium wissen: Wie wasserdicht ist denn diese Vereinbarung, die da seinerzeit in Wien geschlossen worden ist? Könnte die ein Land wie die USA aus politischem Kalkül einfach aufkündigen beziehungsweise was wären die Voraussetzungen dafür, sie aufzukündigen?

Ich würde gerne etwas von Wirtschaftsministerium wissen. Es gab ja Gespräche in den USA, wenn ich das richtig im Kopf habe - Herr Machnig führte die, glaube ich -, um diese Unklarheiten beizulegen, die einer Finanzierung von iranischen Exportgeschäften durch deutsche Banken entgegenstehen. Sind diese Gespräche ausgesetzt worden? Laufen die noch? Gibt es da von irgendeiner Seite den Willen, zu gegebener Zeit wieder daran anzuknüpfen? Wie ist da der Stand der Dinge?

Schäfer: Die Vereinbarung der E3+3 mit dem Iran ist jetzt fast eineinhalb Jahre alt. Ich glaube, die Unterzeichnung fand letztes Jahr am 14. Juli nach intensivsten Verhandlungen unter sehr aktiver Beteiligung der amerikanischen Regierung statt. Das Abkommen ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und läuft jetzt grosso modo seit einem dreiviertel Jahr.

Auch im Lichte der Ergebnisse der US-Präsidentschaftswahl ist die Bundesregierung der festen Auffassung, dass es richtig war, den Weg einer politischen Lösung mit dem Iran zu gehen, und dass es richtig war, vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die auf absehbare Zeit - weit über den Zeitraum von zehn Jahren hinaus - sicherstellen, dass der Iran eine Atombombe nicht in die Finger bekommen kann.

Die Erfahrungen, die wir für diesen Teil der Vereinbarung mit dem Iran gesammelt haben, sind ermutigend. Der Iran hält sich an die eingegangenen Verpflichtungen. Es ist möglich, die in der Vereinbarung vorgesehenen Transparenz- und Überprüfungsmaßnahmen durchzuführen. Insofern kann man auch aus heutiger Sicht sagen, dass das, was vor eineinhalb Jahren mit großem diplomatischen Engagement der Vereinigten Staaten von Amerika gelungen ist, auch heute noch als ein politischer Erfolg zu werten ist. Deshalb haben wir jedes Interesse daran, dass die Vereinbarungen weiterhin Bestand haben und eingehalten werden.

Nun ist es so, dass die Vereinbarung vom Juli dann tatsächlich im Januar in Kraft getreten ist. Am gleichen Tag haben die Vertragsparteien bestimmte Dinge umsetzen müssen. Für die Europäische Union und für die Vereinigten Staaten von Amerika hieß das, einen großen Teil der bis dato geltenden Wirtschaftssanktionen gegen den Iran zu suspendieren oder aufzuheben. Sie erinnern sich, dass wir lange, intensive Debatten im Kreis der E3+3 über sogenannte "Snapback"-Mechanismen geführt haben, also darüber, wie es gelingen kann, die Sanktionsregime gegen den Iran für den Fall, dass sich der Iran nicht an die Vereinbarung hält, wieder in Kraft zu setzen. Da hat es für alle Seiten befriedigende Lösungen gegeben, die auch jetzt weiter gelten.

Wenn ich Ihnen aber jetzt sage, dass die vertraglichen Vereinbarungen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit es mit sich gebracht haben, dass die Europäische Union Sanktionen ausgesetzt hat und die Vereinigten Staaten von Amerika auch, dann bedeutet das gleichzeitig, dass es natürlich theoretisch möglich wäre, so etwas auch in sein Gegenteil zu verkehren. Was das dann bedeuten würde, vermag ich nicht abzusehen. Es hat, glaube ich, keinen Sinn, in einer Phase, in der - darüber haben wir in der letzten Woche sehr ausführlich gesprochen - die neue amerikanische Administration sozusagen in einem Selbstfindungsprozess ist und innen- und außenpolitische Positionen erst festzurren muss, darüber zu spekulieren. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir versuchen werden, diese Administration davon zu überzeugen, dass das, was vor eineinhalb Jahren vereinbart und seither in Wort und Tat umgesetzt worden ist, aus unserer Sicht die richtige Politik bleibt.

Wagner: Zur Iran-Frage: Insbesondere auch für die deutsche Wirtschaft ist es wichtig, wie die Finanzierung läuft. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Zahlungsverkehr in einigen Teilen natürlich auch schon wieder möglich ist und wieder vollzogen wird. Aber natürlich sind wir da auch im Gespräch. Dabei stehen das BMWi und auch das BMF in Kontakt mit den deutschen Banken, um die Perspektiven für die Intensivierung der deutsch-iranischen Finanzbeziehungen noch weiter auszuloten und mögliche Hindernisse zu erörtern. Sie haben gerade auch die Gespräche angesprochen, die darüber mit den USA laufen, und diese Gespräche laufen weiter.

Frage : Zum Thema Türkei: Türkische Soldaten aus dem Nato-Hauptquartier in Ramstein haben in Deutschland politisches Asyl beantragt; das hat jetzt die Kreisverwaltung in Kaiserslautern bestätigt. Kann uns jemand von dieser Bank sagen, wie viele Fälle das sind? Von wie vielen Soldaten sprechen wir da also? Ist Ihnen bekannt, ob andere türkische Soldaten in Nato-Stäben in Deutschland Ähnliches getan haben, also auch Asyl beantragt haben?

Dimroth: Wenn ich Ihre Frage wörtlich nehmen würde, dann dürfte ich mich sozusagen nicht zu Wort melden, weil Ihre Frage ja war, ob das jemand beantworten kann. Ich kann es nicht. Aber ich wäre vermutlich derjenige, der es können müsste; sagen wir es einmal so.

Wie Sie vielleicht wissen, auch aus der Diskussion - die ist, wenn man so will, ja ein Stück weit vergleichbar - um Schutzgesuche von türkischen Diplomaten hier in Deutschland, zu der wir im Rahmen von parlamentarischen Anfragen auch eine Einschätzung abgegeben haben, was die Zahl beziehungsweise den Umfang anbetrifft - die haben wir hier auch schon diskutiert, die ist bekannt -, gibt es keine Statistiken, die beispielsweise bestimmte Berufsgruppen umfassen würden, die eine abschließende Zahl zum Gegenstand hätte, die ich Ihnen gegenüber beauskunften könnte.

Insofern mag es solche Einzelfälle geben, die sich aber in keiner Weise von jedem anderen Einzelfall unterscheiden, in dem in Deutschland jemand - egal, wo er herkommt - um entsprechenden Schutz nachsucht. Vielmehr wird wie in allen anderen Fällen auch natürlich jeder Einzelfall sehr ernst genommen. Es wird geprüft werden, ob ein entsprechender Schutzbedarf im Rahmen dessen besteht, was hierfür in unseren Gesetzen an Vorgaben gemacht wird, und, sollte das der Fall sein, ob nach Abschluss eines solchen Verfahrens auch eine entsprechende Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis dabei herauskommen kann. Das lässt sich aber, wie gesagt, nicht pauschal beurteilen, sondern nur anhand jedes Einzelfalls.

Noch einmal: Die Zahlen, die Sie erfragen, gibt es in dieser Form nicht, weil wir in Asylgeschäftsstatistiken nicht nach der Berufszugehörigkeit oder ähnlichen Eigenschaften unterscheiden. Hinzu kommt ja ohnehin, dass so etwas letztlich immer auch nur im Rahmen einer freiwilligen Auskunft des Betroffenen bekannt werden kann. Solche Auskünfte sind ja nichts, was man sozusagen erzwingen kann. Insofern zeigt auch alleine das, dass es dazu sicherlich keine abschließende amtliche Statistik gibt.

Zusatzfrage : Heißt das, die Asylanträge dieser türkischen Soldaten werden genauso wie jeder andere Asylantrag behandelt?

Herr Schäfer, wie bewertet denn das Auswärtige Amt diese Entwicklung?

Dimroth: Zum ersten Teil der Frage: Ja, selbstverständlich.

Schäfer: Wir sehen, dass bei Angehörigen oder Mitarbeitern der türkischen Regierung angesichts der Entwicklung in der Türkei in den letzten Monaten offensichtlich Besorgnisse vorherrschen. Dass die Lage in der Türkei nicht einfach ist, hat der deutsche Außenminister gestern bei seiner Reise nach Ankara sozusagen aus erster Hand erfahren, bei der er sich dort ein Bild gemacht hat und mit Vertretern der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Opposition gesprochen hat. Es ist ja bereits auch gestern öffentlich bekannt geworden, dass die Gespräche, die der deutsche Außenminister geführt hat, nicht so leicht - um die Sprache des Außenministers zu verwenden - oder sozusagen durchaus kontrovers, offen und ehrlich gewesen sind.

Ansonsten kann ich mich nur in vollem Umfang dem anschließen, was Herr Dimroth gesagt hat: Ich glaube, in solchen Fällen gebietet es der Respekt vor den Persönlichkeitsrechten jedes Einzelnen geradezu, keine Einzelfälle zum Gegenstand öffentlicher Berichterstattung oder Diskussion oder des Meinungsaustausches zu machen. Wir jedenfalls sollten uns auf keinen Fall daran beteiligen. Das Auswärtige Amt und der Außenminister haben da vollstes Vertrauen in die zuständigen Behörden - das BAMF und gegebenenfalls die Gerichte -, eine korrekte und den Regeln der Verfassung, des Asylrechts, unseres Rechtsstaats und unserer Wertvorstellungen entsprechende, gerechte Lösung zu finden und eine Entscheidung zu treffen.

Zusatzfrage : Noch einmal zum Besuch von Herrn Steinmeier (in der Türkei) und den Protokollarien: Ist es normal, wenn Herr Steinmeier nur vom stellvertretenden Gouverneur vom Flughafen abgeholt wird, wenn Herr Steinmeier mit einem Bus und nicht mit der Limousine abgeholt wird und wenn die Türken der Limousine von Herrn Steinmeier vor dem Hilton-Hotel untersagen, die deutsche Flagge als Stander aufzustellen? Ist es normal, wenn sich Herr Steinmeier mit Herrn Erdogan trifft, dass keine deutschen Flaggen bei den "photo ops" zu sehen sind?

Schäfer: Die kurze Antwort wäre: Herr Steinmeier fährt sehr gerne Bus. Er fährt auch gerne Auto, ohne dass ein Stander vorne an der Limousine angebracht worden wäre.

Die lange Antwort - ich mache sie so kurz, wie ich irgend kann - ist: Jedes Land hat völlig unterschiedliche Gepflogenheiten des Umgangs mit Staatsgästen. In Ankara - das habe ich persönlich mehr als einmal erlebt, zuletzt bei unserem Besuch im September des vergangenen Jahres, aber das gilt auch für viele andere Flughäfen wie beispielsweise Wien, wo wir leidgeprüft sind, weil wir dort etwa wegen der Iran-Verhandlungen im letzten Jahr, nach denen der Kollege gefragt hatte, ich weiß nicht wie häufig gelandet und gestartet sind - ist es schlicht aus Gründen der Flughafensicherheit verboten, mit Wagenkolonnen auf das Flugfeld zu fahren. So ist das in Ankara auch. Das ist ein ziemlich enger Flughafen. Da ist es ganz normal, dass man wie gewöhnliche Sterbliche auch aus dem Flugzeug aussteigt und dann wie ganz normale Menschen in einen Bus einsteigt, in ein Abfertigungsgebäude fährt und dann von dort aus mit der Wagenkolonne seiner Geschäfte nachgeht.

Das gilt auch für die anderen Punkte, die Sie angesprochen haben. Es gibt viele Länder, in denen es gar nicht erforderlich ist oder üblich wäre, mit einem Stander der deutschen Flagge durch die Gegend gefahren zu werden. Hier war es angesichts einer aus Sicht der türkischen Behörden vielleicht nicht hundertprozentig sicheren Lage im Hinblick auf terroristische Bedrohungen so, dass auf diesen Stander verzichtet wurde. Es ist ein Ding der Selbstverständlichkeit, dass wir uns dabei dem Rat und der Empfehlung der türkischen Sicherheitsbehörden unterwerfen. Sie werden sich erinnern, dass es noch vor wenigen Monaten mitten in Ankara zu terroristischen Angriffen gekommen ist, und da geht die Sicherheit absolut vor.

Zum Gespräch mit Herrn Erdogan: Ich nehme an, Sie haben Fotos von der Begegnung mit dem türkischen Staatspräsidenten gesehen. Ich weiß, dass es im Empfangsraum des türkischen Präsidenten eben nur die türkische Flagge gibt. Wenn Sie die Sitzordnung meinen, so ist es auch in vielen anderen Ländern der Welt so, dass das genauso gemacht wird, wie Sie das auf dem Foto oder aus der Kameraposition heraus gesehen haben: Wenn ein Außenminister auf einen Staatspräsidenten trifft, dann sitzt der Staatspräsident in der Mitte, und jeweils rechts und links von ihm nehmen seine Delegation und die Delegation des Besuchenden, in diesem Fall des Außenministers, Platz. Das ist völlig normal. Das gibt es so in den meisten Ländern der Welt. Das ist vielleicht Teil des Selbstverständnisses der Länder, die wir da besuchen, aber jedenfalls kein Anlass - weder für Herrn Steinmeier noch für uns, die wir den Außenminister begleitet haben -, darüber in irgendeiner Weise Klage zu führen. Ganz im Gegenteil: Die Gastfreundschaft, die wir gestern in der Türkei genossen haben, war hundertprozentig gewährleistet - trotz des Umstandes, dass wir eine Menge Themen vor der Brust haben, weiterhin haben werden und auch gestern hatten, hinsichtlich der es eine ganze Menge von Meinungsverschiedenheiten gibt. Die sind auch in aller Offenheit ausget ragen worden, unter anderem in einem sehr, sehr langen, fast zweistündigen Gespräch mit dem türkischen Staatspräsidenten.

StS Seibert: Wenn ich auch noch etwas dazu sagen darf: Jenseits der Fragen von Fahnen, Fototerminen, ihrer Gestaltung und von Bussen ist doch etwas anderes ganz wichtig. Herr Steinmeier, der Außenminister, ist um einen konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung bemüht. Das ist das Bemühen der ganzen Bundesregierung. Deswegen begrüßen wir, dass er nach Ankara gereist ist, und wir begrüßen, dass er dort hochrangige Gespräche führen konnte.

Zusatzfrage : Herr Schäfer, haben Sie also nicht den Eindruck, dass die türkische Seite nach und nach protokollarische Gemeinheiten einstreut?

Zur PK mit dem Außenminister der Türkei: Haben Sie im Vorfeld gewusst, was er da geplant hat?

Schäfer: Ich glaube, in einem anderen Kontext habe ich heute schon einmal sagen dürfen, dass es für uns schwierig ist, die Zukunft vorherzusehen. Deshalb ist es für uns, für den Außenminister und auch für mich, völlig unmöglich gewesen, vorherzusehen, was der türkische Außenminister auf der Pressekonferenz gestern in Ankara sagen würde und wie er es sagen würde. Meine persönliche Überraschung über das, was er gesagt hat und wie er es gesagt hat, hat sich in Grenzen gehalten; denn es war doch im Vorfeld bekannt, dass es im Verhältnis zwischen Europa und der Türkei einige Themen gibt, bei denen wir unterschiedlicher Auffassung sind.

Vielleicht kann man das auch umdrehen und sagen: Ja, es gibt viele Dinge, um die wir mit unseren türkischen Partnern ringen und über die wir ganz unterschiedliche Auffassungen haben, so bei Fragen der Außenpolitik, ganz sicherlich der Regionalpolitik, aber auch der inneren Umstände in der Türkei vor, aber insbesondere nach dem Putschversuch vom 15. Juli. Aber dass wir mit einem Partner, mit dem uns jahrhundertelange Beziehungen verbinden und mit dem es millionenfach persönliche, menschliche Kontakte zwischen unseren Völkern gibt, auch knackig und offen umgehen können, wenn es sein muss, hat jedenfalls Herr Steinmeier nicht als ein Manko empfunden. Dass der türkische Außenminister - vielleicht auch mit Blick auf das Heimatspublikum - bestimmte Dinge etwas zugespitzt hat, ist halt Politik. Damit können wir umgehen, und das können wir auch einordnen.

Frage: Eine Lernfrage zum Thema "internationaler Reiseverkehr" an Herrn Schäfer, eventuell auch an Herrn Dimroth. Was ist der qualitative Unterschied zwischen einem Visum und visumsfreien Reiseverkehr mit einem Einreisekontroll- und Meldesystem, wie es jetzt die EU plant? Aus Sicht des Bürgers scheint mir das weitgehend identisch zu sein.

Dimroth: Ich würde ungerne dem Kollegen Martin Schäfer sozusagen die Freude nehmen, das Visumswesen zu erklären. Ich vermute, in Ihrer Frage steckt vielleicht ein kleines Missverständnis; auch da kann ich nur vermuten. Meinen Sie das, was heute von EU-Kommissar Avramopoulos vonseiten der Kommission vorgestellt wurde?

Zusatz: Ja.

Dimroth: Das ist eine Initiative, die in der Vergangenheit auch von deutscher Seite sehr stark betrieben wurde. Dabei geht es ein sogenanntes Ein- und Ausreiseregister, was nichts mit dem visafreien Reisen im Schengen-Raum zu tun hat, sondern es hat etwas damit zu tun, dass der Schengen-Raum insoweit - jedenfalls aus Sicht des Bundesinnenministers - maßgeblich besser gesichert wird, als bei Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum heraus oder in den Schengen-Raum herein entsprechende Daten erhoben werden, um eben mehr Informationen und Kenntnisse darüber zu erhalten, wer sich in diesem Raum aufhält und wer diesen dann auch wieder verlassen hat.

Das hat aber eigentlich gerade nichts mit dem visafreien Reisen innerhalb des Schengen-Raums zu tun, sondern es ist aus unserer Sicht eher eine logische Folge, sozusagen eine Ursache für den Bedarf eines solchen Systems, weil wir nämlich wegen des visafreien Reisens im Schengen-Raum häufig nicht Kenntnis darüber haben, wer sich möglicherweise wo in welchem Mitgliedstaat aufhält und insbesondere beispielsweise bei sogenannten "overstayern", also Menschen, die sich eine Zeit lang in Europa legal aufhielten, deren Aufenthaltsstatus aber durch Zeitablauf nicht mehr legal ist, auch nicht nachvollziehen können, ob und wo diese sich noch aufhalten. Für all solche Fälle ist eben ein solches Register aus unserer Sicht durchaus sinnvoll und angezeigt.

Jetzt ist es aber so, dass diese Vorschläge heute präsentiert wurden, sodass ich um Verständnis bitten muss, dass wir sie noch nicht bewerten oder im Einzelnen anschauen konnten, ob das, was konkret seitens der Kommission vorgeschlagen wird, in die richtige Richtung geht. Das bedarf sicher noch der seriösen Prüfung und dementsprechend auch etwas Zeit. Ganz grundsätzlich jedenfalls ist das aus unserer Sicht absolut zu begrüßen.

Schäfer: Ich habe dem schon deshalb nichts hinzuzufügen, weil es mir ganz sicher nicht gelingen wird, ein so schönes Wort wie das Wort "aufgegleist" bei einer Frage zur Autobahn zu verwenden. Aber das Wort "overstayer" würde ich in der Tat gerne wiederholen, weil ich das vorher auch nicht gehört hatte.

Über das hinaus, was der Sprecher des Bundesinnenministeriums gesagt hat, weiß ich gar nicht, was ich noch ergänzen könnte.

Zusatzfrage: Wie ich es verstanden habe, richtet sich das europäische System auch an Bürger jener Staaten, mit denen die EU bereits visafreien Reiseverkehr hat. Wo ist jetzt der Unterschied für den Bürger, der sich mit diesem Meldesystem voranmeldet, und einem Bürger, der sich anmeldet, um ein Visum zu bekommen? Ist das nicht die Einführung der Visapflicht durch die Hintertür?

Dimroth: Zunächst einmal gilt das, was ich eben zum Schluss sagte: Der konkrete Vorschlag ist jedenfalls bei mir im Haus von den Experten noch nicht durchgesehen. Dementsprechend kann ich zu einzelnen möglichen Inhalten, die Sie hier gerade wiedergeben, nicht Stellung nehmen. Dennoch würde ich abstrakt sagen: Nein, das ist selbstverständlich etwas anderes, weil dieses Ein- und Ausreissystem zunächst einmal nur die Reisebewegung dokumentieren soll, ohne dass sozusagen eine materielle Prüfung stattfindet, an deren Ende eine Visaerteilung oder eine Visaversagung stehen soll. Zunächst einmal - so jedenfalls unsere Idee - soll nur dokumentiert werden, was an Ein- und Ausreisegeschehen passiert, und dementsprechend sehe ich da keinen Widerspruch.

Noch einmal: Wie konkret dieser Vorschlag seitens der Kommission aussieht, ist mir jedenfalls noch nicht bekannt. Dementsprechend muss ich noch um etwas Geduld bitten.

Schäfer: Vielleicht noch einen Satz aus meiner Sicht: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vorschlag der Kommission darin bestünde, dass dieses Verfahren etwa unter physischer Vorlage eines Reisepasses an Auslandsvertretungen von Schengen-Staaten erfolgen müsste. Dann wäre das, praktisch gesprochen, so etwas Ähnliches wie ein Visumverfahren. Ich glaube, das würde alle Systeme der Botschaften und Konsulate der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums massiv überfordern. Das geht überhaupt nicht. Es ist ja auch nicht Sinn der Sache, den Reiseverkehr einzuschränken, sondern zusätzliche Informationen bereitzustellen, die für die Sicherheitslage im Schengen-Raum von Bedeutung sein könnten. Wir haben alle als Privatreisende in die USA, aber auch wir auf politischer Ebene gewisse Erfahrungen damit gesammelt, wie die Vereinigten Staaten von Amerika das mit ihrem ESTA-Verfahren machen.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Bundesumweltministerium. Die Bundesumweltministerin hat gestern im Deutschlandfunk eingeräumt, dass Deutschland das 40-Prozent-Ziel in Bezug auf den Klimaschutz bis 2020 höchstwahrscheinlich knapp verfehlen wird und dass Deutschland etwas darunter liegen wird. Heißt das, dass Deutschland darauf verzichtet hat, Klimavorbild zu sein?

Fürchten Sie nicht, dass andere Länder dann erst recht in ihren Anstrengungen diesbezüglich nachlassen?

Fichtner: Die Ministerin hat gestern im Deutschlandfunk das wiederholt, was sie schon Anfang November gesagt hat, nämlich dass wir nach unseren aktuellen Projektionen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht auf dem 40-Prozent-Ziel-Kurs sind. Das heißt, es müssten vor 2020 noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Zusatzfrage: Fürchten Sie nicht, dass andere Länder dann erst recht in ihren Anstrengungen nachlassen?

Fichtner: Uns sind entsprechende Interpretationen in Marrakesch nicht begegnet.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Bundesjustizministerium. Herr Maas wollte im Oktober den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Männern auf den Weg bringen, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Bis heute wurde der Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt. Wie weit ist das gediehen? Plant die Bundesregierung, diesen Gesetzentwurf noch vor Ende des Jahres vorzulegen?

Scholz: Es ist richtig, dass wir das angekündigt haben und auch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich jetzt in der Abstimmung befindet.

Vorsitzender Szent-Iványi: Dann noch Herr Dimroth mit einer kurzen Mitteilung.

Dimroth: Ich wollte noch eine Sache aktiv loswerden. Mich erreichen, während wir hier sitzen, eine Reihe von Nachfragen zu der Vereinsverbotsmaßnahme von gestern, und zwar ganz konkret in Bezug auf das im Rahmen dieser Verbotsmaßnahme, respektive der Exekution dieser Verbotsmaßnahme, beschlagnahmte Vereinsvermögen, darunter eben auch eine Vielzahl von Korane. Uns erreichen jetzt, wie gesagt, eine Vielzahl von Nachfragen, was mit diesen als Vereinsvermögen beschlagnahmten Koranen geschieht.

Diesbezüglich nur die Zwischennachricht: Ein solches Vereinsverbot ist, wie Sie wissen, justiziabel. Es ist nicht auszuschließen, dass die Betroffenen dagegen gerichtliche Schritte einlegen. So lange eine solche Verbotsmaßnahme nicht rechtskräftig ist, also ein entsprechendes Rechtsmittel eben nicht mehr möglich ist, ist eine abschließende Behandlung von beschlagnahmtem Vermögen ohnehin nicht möglich. Wir müssen also erst einmal abwarten, ob und wann diese Verbotsmaßnahme rechtskräftig wird, und dann wird man im Anschluss sicher eine vernünftige und sensible Lösung finden, wie man mit diesem beschlagnahmtem Vereinsvermögen umgeht.

Frage : Um auf dem aktuellen Stand zu sein: Ist Ihnen im Nachgang zu den Großrazzien in Verbindung mit dieser Geschichte irgendetwas von Verhaftungen oder Erkenntnissen über die Vorbereitung von Straftaten bekannt?

Dimroth: Nein.

Mittwoch, 16. November 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 16. November 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/11/2016-11-16-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2016

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