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PRESSEKONFERENZ/1160: Regierungspressekonferenz vom 12. Februar 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 12. Februar 2016
Regierungspressekonferenz vom 12. Februar

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (deutsch-israelische Regierungskonsultationen, informelles Treffen mit dem Präsidenten des Europäischen Rats, Kabinettssitzung, Gutachten der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation, Gespräch mit dem Staatspräsidenten von Sri Lanka, Briefing zum Europäischen Rat, Regierungserklärung), Sicherheitslage in Syrien, Flüchtlings- und Asylpolitik, Treffen der Bundeskanzlerin und des britischen Premierministers, Finanzmarktentwicklung, Entwicklung der Commerzbank, Barzahlungsobergrenze, Rechtsstreit über Verfassungsgemäßheit der sogenannten Zinsschranke

Sprecher: SRS'in Wirtz, Fischer (AA), Nannt (BMVg), Kalwey (BMF), Plate (BMI), Herb (BMFSFJ), Zado (BMJV)


Vors. Szent-Ivànyi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Am Dienstag, den 16. Februar, geht es los mit den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen. Diese deutsch-israelischen Regierungskonsultationen finden zum sechsten Mal statt, im Bundeskanzleramt. Die Delegation wird auf deutscher Seite, wie Sie sich vorstellen können, von der deutschen Bundeskanzlerin geleitet und auf der israelischen Seite von dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.

Nach einem bilateralen Gespräch werden die Bundeskanzlerin und ihr israelischer Amtskollege die Sitzung des Plenums leiten, bei dem die deutschen und israelischen Fachminister im Bundeskanzleramt zusammenkommen. Gegen 13.30 Uhr ist dann eine Pressebegegnung geplant, und zwar der Bundeskanzlerin und des israelischen Ministerpräsidenten.

Außerdem wird es am Dienstag, den 16. Februar, ein informelles Treffen mit Donald Tusk, dem Präsidenten des Europäischen Rates, geben. Dieses Treffen ist für den Abend geplant. Es wird ein Abendessen geben. In dem Gespräch zu diesem Abendessen wird es um aktuelle europapolitische Fragen in Vorbereitung des Europäischen Rates gehen, der dann am 18. und 19. Februar stattfinden soll. Dies ist ein informelles Treffen. Deshalb wird es auch keine Pressebegegnung oder keine Presseunterrichtung geben.

Am Mittwoch, den 17. Februar, wird es um 9.30 Uhr eine Kabinettsitzung geben, wie jeden Mittwoch. Die Bundeskanzlerin wird diese Kabinettsitzung leiten.

Dann wird um 10.30 Uhr das diesjährige Gutachten der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation an die Bundeskanzlerin übergeben. Diese Expertenkommission berät die Bundesregierung in technologisch-wissenschaftlichen Zukunftsfragen. Bei diesem Termin wird auch die Bundesministerin Wanka zugegen sein. Der Termin ist presseöffentlich. - Außerdem wird die Expertenkommission hier im Haus, wenn ich das noch sagen darf, um 11.45 Uhr ihrerseits eine Pressekonferenz geben.

Dann wird die Bundeskanzlerin - wir sind immer noch am Mittwoch, den 17. Februar - um 11 Uhr den Staatspräsidenten von Sri Lanka empfangen, Maithripala Sirisena. Er wird im Bundeskanzleramt mit militärischen Ehren empfangen. Themen bei dem Arbeitsessen werden sein: bilaterale Beziehungen, die wirtschaftlichen Fragen, die die beiden Länder beschäftigen und regionale und globale Themen. Um 12.15 Uhr ist eine Begegnung mit der Presse vorgesehen.

Zeitgleich findet hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing zum Europäischen Rat statt. Das habe ich gerade schon erwähnt. Dieses Briefing wird erfolgen durch den stellvertretenden Regierungssprecher, meinen Kollegen Herrn Streiter, sowie Herrn Corsepius, dem Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt und Berater der Bundeskanzlerin in europapolitischen Fragen.

Die Bundeskanzlerin wird dann um 13.30 Uhr - immer noch am Mittwoch, den 17. Februar - eine Regierungserklärung im Plenum des Deutschen Bundestags abgeben. Thema dieser Regierungserklärung wird auch der Europäische Rat Ende nächster Woche sein.

Dann kommen wir zu diesem Europäischen Rat, der am 18. und 19. Februar stattfinden wird. Thema dieses Europäischen Rates wird zum einen das künftige Verhältnis Großbritanniens zur Europäischen Union sein. Dazu hat ja der Präsident des Europäischen Rates Tusk am 2. Februar einen Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag wird sicherlich diskutiert werden. Dann wird es natürlich um die Migrationspolitik gehen, die Frage, inwieweit die bereits getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen, inwieweit sie fortgeschritten sind und welche Schritte sozusagen als nächstes geplant sind. Außerdem es um die Frage Europäisches Semester gehen. Das heißt, der Europäische Rat wird sich mit den wirtschaftspolitischen Empfehlungen für die Eurozone befassen.

So viel zur Woche der Kanzlerin.

Frage (zu den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen): Wie beurteilt die Bundesregierung den Plan von Herrn Netanjahu, der jetzt gesagt hat, dass er den gesamten Staat Israel mit einem Zaun umgeben möchte und die Israelis vor "wilden Bestien" beschützt werden sollen? Da hat er von den Palästinensern gesprochen.

SRS'in Wirtz: Zum einen, kenne ich diese Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten nicht. Ich sehe mich deshalb auch nicht in der Lage, diese von Ihnen zitierten Äußerungen zu kommentieren. Das sind auch Äußerungen, die er vermutlich in seinem Land getroffen hat. Ich sehe mich nicht imstande, hier für die Bundesregierung diese Äußerung zu kommentieren.

Zusatzfrage : Halten Sie es denn für förderlich, dass Israel sich mit einem Zaun vor Ausländern schützt?

SRS'in Wirtz: Ich habe gerade erst einmal die Grundlage in Frage gestellt. Das heißt, ich kann mich nicht auf Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten beziehen, die ich nicht kenne. Insofern kann ich auch schlecht mit Ihnen hier in eine Sachdiskussion einsteigen.

Vors. Szent-Ivànyi: Frau Wirtz, Sie haben jetzt aktiv noch etwas zu Syrien.

SRS'in Wirtz: Genau. Zu der Konferenz beziehungsweise zu den Beschlüssen, die gestern in München im Hinblick auf Syrien getroffen worden sind, möchte ich Folgendes sagen:

Die Bundesregierung begrüßt die gestern in München erzielten Vereinbarungen der internationalen Syrien-Kontaktgruppe. Den Worten müssen aber nun auch Taten folgen. Hier sieht die Bundesregierung an erster Stelle Russland in der Pflicht. Durch sein militärisches Eingreifen auf Seiten des Assad-Regimes hat Russland den politischen Prozess zuletzt deutlich gefährdet. Nun besteht die Chance, diesen Prozess zu retten, verbunden mit der Erwartung, dass die Zeit bis zu einem Waffenstillstand nicht für verstärkte Angriffe genutzt wird.

Die humanitäre Lage in Syrien - das können wir an den Bildern und in den Berichten immer wieder sehen - ist katastrophal. Die jüngste Militäroffensive des Regimes bei Aleppo hat Zehntausende in die Flucht getrieben. Die anhaltenden Kampfhandlungen gefährden die Versorgung der Flüchtlinge.

Die tatsächliche Umsetzung eines Waffenstillstands ist jetzt das Gebot der Stunde, um die Situation vor Ort zu entschärfen und der Wiederaufnahme der Gespräche in Genf eine Chance zu geben. Die unterschiedslose Bombardierung von zivilen Gebieten und Einrichtungen sowie von oppositionellen Gruppen, die in Genf am Verhandlungstisch sitzen sollen, muss eingestellt werden. Der Kampf gegen den Terror darf nicht zum Vorwand dienen, die Angriffe auf die moderate Opposition fortzusetzen. Zugleich muss der humanitäre Zugang zu von Regime oder Opposition belagerten Gebieten sichergestellt werden.

Wenn man bedenkt, in welch auswegloser Situation die in den umkämpften Regionen verbliebenen Menschen in Syrien wie auch die Flüchtlinge sich befinden, so ist jetzt angesichts dieses belastbaren Fahrplans ein Quantum Hoffnung gegeben.

Frage : Frau Wirtz, ich würde gern verstehen, wer denn aus Sicht der Bundesregierung jetzt nicht unter diese Feuerpause fallen sollte. Also fällt zum Beispiel Dzabhat Al-Nusra darunter oder der IS? Ich vermute einmal: Nein. Wer fällt darunter, wer nicht?

SRS'in Wirtz: Dazu kann Herr Fischer weitere Ausführungen machen. Der Bundesaußenminister hat ja gestern in München diese Gespräche mit geführt.

Fischer: Vielleicht kann ich das ergänzen. Es ist durchaus so, dass es da um eine Feuerpause zwischen dem Regime und den das Regime unterstützenden Kräften sowie der Opposition geht. Das schließt ausdrücklich Gruppen wie Al-Nusra und ISIS, die vom UN-Sicherheitsrat als terroristische Organisationen benannt und gelistet worden sind, nicht mit ein.

Zusatzfrage : Könnten Sie noch einmal präzisieren, wen das alles nicht mit einschließt?

Fischer: Sie wissen, ISIS und Al-Nusra sowie jegliche andere Organisationen, die in irgendeinem Zusammenhang vom Sicherheitsrat bestimmt worden sind, sind diejenigen, die vom Sicherheitsrat definiert worden sind. Das sind über die Jahre hinweg relativ viele gewesen. Von denen sind außer den beiden genannten aber nur wenige in Syrien aktiv.

Frage : Ich würde gerne Folgendes wissen, wahrscheinlich von Ihnen, Herr Fischer: Gibt es irgendwelche Hinweise darauf oder haben Sie irgendwelche Informationen darüber, dass die russischen Bombardements heute schon wieder weitergegangen sind? Es ist ja eben die Hoffnung geäußert worden, dass da etwas auf den Weg kommt. Dem würde es ja widersprechen, wenn das Bombardement von russischer Seite quasi so weitergeht wie in den letzten Tagen. Wie ist da Ihr Informationsstand?

Fischer: Mir liegen keine Informationen über Angriffe vor, die heute Morgen stattgefunden haben könnten. Ich verfüge derzeit über keinen exakten Sachstand. Aber das bezieht sich, wie gesagt, auf das Ziel einer Waffenruhe zwischen dem Regime und den das Regime unterstützenden Kräften sowie der Opposition. Was es weiterhin geben können wird, sind zum Beispiel Angriffe gegen die Terrororganisation ISIS. Genau deshalb, um hier die entsprechenden Modalitäten festzulegen, ist gestern in München ja auch beschlossen worden, eine Taskforce zu gründen, die genau schaut, wer sich wie an die Umsetzung der geplanten Feuerpause hält, welche Schritte auf dem Weg dahin notwendig sind und vor allen Dingen auch, welche Gebiete jetzt nicht unter diese Feuerpause fallen, weil sie beispielsweise von ISIS gehalten werden.

Vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich: Wir haben ja alle die dramatische Eskalation in Syrien und die Suspendierung der Genfer Gespräche in den letzten Tagen gesehen. Vorgestern, also vor dem Treffen, standen Syrien und der gesamte Wiener Prozess an einem Scheideweg. Deshalb war es ja so wichtig, dass dort gestern die Vertreterinnen und Vertreter der 17 Staaten und der drei Regionalorganisationen zusammengekommen sind, darunter eben auch die alles entscheidenden Akteure wie Russland, die USA, Saudi-Arabien, Iran und die Türkei. Das bestätigt eben auch das, was wir immer gesagt haben, nämlich dass eine Verständigung zwischen den regionalen Akteuren die Voraussetzung dafür ist, dass es Fortschritte bei der Befriedung Syriens gibt.

Das, was dort gestern beschlossen wurde, nämlich humanitäre Zugänge zur Versorgung der Not leidenden Menschen in belagerten Dörfern Syriens zu schaffen, ist ja auch gleich konkret mit einem Arbeitsauftrag und einem Prozess unterlegt worden. So wird noch heute Nachmittag in Genf eine Taskforce ihre Arbeit zu diesem Thema aufnehmen, um die Einhaltung der Verpflichtung zu überwachen, dass es wirklich einen humanitären Zugang gibt, und um auch den nötigen Druck auf die Konfliktparteien auszuüben, das Vereinbarte durchzusetzen. Auch für die Frage der Einstellung der Kampfhandlungen innerhalb einer Woche gibt es eine Taskforce, die unverzüglich zusammentreten wird und die dafür notwendigen Modalitäten festlegen wird.

Wenn das gelingen sollte, was ein ganz schwieriger Weg sein wird, dann wäre wahrscheinlich auch der Weg für eine Fortsetzung der in Genf begonnenen Gespräche zwischen der Opposition und dem Regime über eine friedliche Lösung des Konflikts frei. Aber Sie wissen ja: Ob das nun gestern wirklich ein Durchbruch gewesen ist, muss sich erst noch beweisen. Deshalb rufen wir alle Beteiligten dazu auf, ihren Worten und Zusagen jetzt auch die entsprechenden Taten folgen zu lassen. Das gilt für das Assad-Regime genauso wie für die syrische Opposition, für die Hisbollah genauso wie für die oppositionellen Milizen, aber es gilt natürlich, wie Frau Wirtz es gesagt hat, auch für Russland.

Zusatzfrage : In den letzten Tagen hat sich die Aufmerksamkeit ja sehr auf die Stadt Aleppo konzentriert. Wenn jetzt zu unterscheiden ist - Bombardements gegen ISIS werden weitergeführt, die gegen die anderen Oppositionsgruppen nicht -, kann man dann ganz pauschal sagen, dass, wenn in Aleppo weiter gebombt wird, das etwas ist, das gegen die Abmachung verstößt, oder ist die Sachlage anhand des Falls Aleppo nicht so klar?

Fischer: Genau deswegen ist ja diese Taskforce eingerichtet worden. Wenn Sie das Abschlusskommuniqué genau gelesen haben, dann werden Sie ja festgestellt haben, dass darin schon einige Elemente enthalten sind, die sozusagen herauszuarbeiten versuchen, was möglich und erlaubt ist, was nicht erlaubt ist, wo eine Waffenruhe gilt und wo sozusagen der Kampf gegen ISIS und Al-Nusra fortgesetzt wird. Es soll zum Beispiel so sein, dass die Gebiete, die von ISIS und Al-Nusra kontrolliert werden, gemeinsam kartiert werden. Daraus ergeben sich im Umkehrschluss auch alle anderen Gebiete, in denen dann alle Kampfhandlungen verboten sind. Es wird einen Mechanismus geben, um Verstöße dagegen zu melden und die Verantwortlichen auch zu identifizieren.

Frage : Sie reden in den letzten Tagen immer von den Luftangriffen "der anderen". Mich würde einmal interessieren, Herr Nannt: Was machen denn sozusagen "unsere" Luftangriffe, also die des Westens? Können Sie uns einmal sagen, wie viele Luftangriffe zum Beispiel in dieser Woche oder in diesem Monat gegen ISIS geflogen wurden? Das ist ja jetzt nichts anderes als das, was die Russen in Syrien machen.

Fischer: Sie versuchen hier zum wiederholten Male, die Luftangriffe, die es vonseiten der internationalen Koalition gibt, mit den russischen Luftangriffen gleichzusetzen. Das ist einfach nicht gleichzusetzenDas wissen Sie; das haben Sie hier schon ein paarmal mitgeteilt bekommen.

Ich frage mich ganz ernsthaft, wie Sie diese Luftangriffe sehen. Meinen Sie, dass da genau das Gleiche stattfindet? Ist das, was die Russen machen, genau dasselbe wie das, was die internationale Koalition macht?

Vors. Szent-Ivanyi: Ich würde hier ungern in so einen Dialog eintreten. Vielleicht können Sie das bilateral klären.

Fischer: Aber ich empfinde das als eine relevante Frage, weil diese Frage in den letzten Wochen andauernd und immer wieder gestellt worden ist.

Vors. Szent-Ivanyi: Das habe ich nicht bestritten, aber ich wollte - - -

Zuruf : Herr Fischer, Sie tun so - - -

Vors. Szent-Ivanyi: Ich wollte nur verhindern, dass es hier zu einem Dialog zwischen zwei Beteiligten dieser Pressekonferenz kommt.

Zuruf : Ja, aber das können wir ja einmal klären! Herr Fischer, Sie tun ja so, als ob der Krieg gegen ISIS, den Sie führen, etwas ganz anderes als das ist, was in Syrien passiert. Der Bürgerkrieg in Syrien ist etwas anderes als der Krieg gegen ISIS - das wollen Sie uns ja weismachen. Richtig?

Fischer: Ich meine, wenn Sie sich das anschauen, dann sehen Sie: ISIS ist eine internationale Terrororganisation, die von den Vereinten Nationen auch als solche bezeichnet worden ist. Der Bürgerkrieg in Syrien ist ausgebrochen, nachdem es dort zu friedlichen Demonstrationen gekommen ist, die darauf zielten, dieses Land friedlich zu verändern. Erst als es zu massiven Repressionen des Regimes gegen die Bevölkerung gekommen ist, hat sich daraus ein bewaffneter Aufstand entwickelt. Diese Dinge gleichzusetzen, geht, glaube ich, völlig fehl.

Zusatzfrage : Die Frage ging an Herrn Nannt. Können Sie uns einmal ein Update über die Luftangriffe von Ihnen in Syrien geben?

Nannt: Wie gesagt, Sie wissen ja, dass sich die Bundeswehr nicht an den Luftangriffen beteiligt, sondern die Bundeswehr - - -

Zuruf : Sie ist dort verantwortlich für diese Koalition. Dazu können Sie uns ja etwas sagen!

Nannt: Ich kann nicht für die Koalition sprechen. Ich bin hier der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Im Bereich der Bundeswehr sind wir dort am Bereich der Aufklärung beteiligt, wie Sie wissen. Wir machen dort die Luftbetankung und machen dort auch den Einsatz im Rahmen der Fregatte "Augsburg". Insofern kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.

Frage : Herr Fischer, ich habe eine Sache noch nicht ganz verstanden: Nehmen wir einmal an, die Russen würden jetzt doch weiterhin Bomben auf Aleppo oder die Region um Aleppo werfen. Wäre das dann in Ihren Augen ein Verstoß gegen das gestern getroffene Abkommen, oder ist das bis zur Kartographierung beziehungsweise der Klärung dieser Details noch offen, weil man sich ja erst darauf einigen muss, wo der IS jetzt steht oder nicht steht?

Fischer: Es geht jetzt, wie gesagt, darum, innerhalb einer Woche zu so einer Waffenruhe zu kommen. Es gibt ein ganz konkretes Verfahren dafür, wie bestimmt wird, wie man die Gebiete sozusagen voneinander unterscheiden kann. Wenn dieses Verfahren feststehen wird, dann wird es auch möglich sein, Verantwortliche zu identifizieren und festzustellen, wer gegen die Genfer Vereinbarung oder die Münchner Verpflichtung verstoßen hat und wer nicht. Ich denke, da sollten wir jetzt die ersten Sitzungen dieser Taskforce abwarten.

Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass Russland natürlich genau wie alle anderen Partner gestern diese Verpflichtung mitgetragen hat und sich dementsprechend natürlich auch selbst verpflichtet hat, sich daran zu halten. Das bedeutet für mich oder für die Bundesregierung, dass die von Ihnen genannten Angriffe auf die bewaffnete Opposition durch Russland und genauso auch vom Assad-Regime einzustellen sind, aber auf der anderen Seite genauso Angriffe der Opposition auf Stellungen beispielsweise des Assad-Regimes.

Frage : Herr Nannt, Herr Fischer, können Sie ausschließen, dass westliche Luftangriffe in Syrien zivile Ziele getroffen haben?

Fischer: Die Frage, ob man etwas ausschließen kann, ist immer eine schwierige Frage. Sie wissen, dass die westliche Allianz beziehungsweise die internationale Allianz - es sind ja auch viele arabische Staaten daran beteiligt - mit größter Sorgfalt und unter anderem auch mit Unterstützung aus Deutschland die Ziele aufklärt und diese erst dann angreift, wenn wirklich klar ist, dass das Ziele sind, die ISIS zuzurechnen sind. Dabei bleibt es. Das ist das Ziel. Sie können sicher sein, dass dabei von allen Beteiligten mit größter Sorgfalt und Vorsicht vorgegangen wird.

Frage : Frau Wirtz, können Sie außer dem kleinen Twitter-Bild und der kleinen Notiz, die wir darüber lesen konnten, noch ein bisschen mehr zum Treffen der Kanzlerin mit Herrn Clooney von heute Morgen sagen? Konkret gefragt: War das jetzt ein Treffen, bei dem es darum ging, dass sich die Kanzlerin Ratschläge in der Flüchtlingskrise holt, oder war es umgekehrt so, dass sich Herr Clooney erkundigen wollte, was die Kanzlerin in der Flüchtlingskrise konkret vorhat?

SRS'in Wirtz: Richtig ist, dass George Clooney und seine Frau Amal heute Morgen Gast im Kanzleramt waren. Auch dabei war David Miliband, der ehemalige Außenminister Großbritanniens. Er, also Miliband, ist Präsident der Organisation International Rescue Committee, IRC, und in diesem Komitee engagieren sich auch Herr Clooney und Frau Clooney. Insofern diente dieser Termin, der auf Wunsch von Herrn Clooney zustande kam, in der Tat dem Austausch über Fragen der Flüchtlingspolitik, aber auch über Fragen internationaler Konflikte.

Wer jetzt wem einen Ratschlag erteilt hat, möchte ich nicht einschätzen. Es ist natürlich so, dass ein Gespräch hoffentlich immer für beide Seiten so konstruktiv verläuft, dass man dann daraus vielleicht auch Erkenntnisse mitnimmt.

Zusatzfrage : Können Sie sagen, ob Herr Clooney in diesem Gespräch hat erkennen lassen, ob er die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin grundsätzlich unterstützt? Das hat er ja schon vorher, glaube ich, in der Öffentlichkeit getan. Hat er das aber in diesem Gespräch auch noch einmal erkennen lassen?

SRS'in Wirtz: Ich kann nur sagen, was er öffentlich gesagt hat, und ich habe es auch so wahrgenommen, dass er das gestern im Zusammenhang mit der Berlinale gesagt hat. Aber auf das Gespräch selbst kann ich nicht eingehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es gibt zwei neue Forderungen aus zwei Ministerien - Arbeit und Bauen - in Bezug auf mehr Geld für Flüchtlinge. Ich wollte Sie fragen, ob Sie schon etwas dazu sagen können, ob dieses Geld da ist, bewilligt wird, wie auch immer.

Kalwey: Wie Sie wissen, läuft ja derzeit das Haushaltsaufstellungsverfahren, und in diesem Zusammenhang ist es natürlich üblich, dass Forderungen aufkommen und dass Gespräche geführt werden. Das wird man sich jetzt weiter anschauen.

Zusatz: Ich hätte gerne eine Antwort gehabt!

Kalwey: Das ist meine Antwort.

Zusatzfrage: Die Antwortet lautet also "Es gibt ein Verfahren, es wird gerade darüber gesprochen". Das wusste ich. Aber ich wollte gerne wissen, ob die Summen realistisch sind.

Kalwey: Wie gesagt: Wir sind ja jetzt gerade dabei, den Haushalt aufzustellen, und in diesem Zusammenhang wird man sich mit diesen Themen auseinandersetzen. Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt dazu auch nicht sagen.

Frage: Gleichzeitig ist zu lesen, dass es einen Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums mit längerfristigen Perspektiven gibt. Gibt es einen Zusammenhang zu solchen Forderungen im Hinblick auf den Haushalt 2017? Ist das Ganze also möglicherweise als ein Stopp-Signal für allzu intensive Zugriffe aller möglichen Ministerien gerade im Hinblick auf die Flüchtlingskrise anzusehen?

Kalwey: Sie sprechen die heutige Berichterstattung zum Thema des Tragfähigkeitsberichts an. Dazu möchte ich sagen: Der Tragfähigkeitsbericht wird nächsten Mittwoch im Bundeskabinett beraten werden. Wir bitten jetzt um Verständnis dafür, dass wir diese aktuelle Berichterstattung auch nicht kommentieren. Weil, wie gesagt, der Bericht nächste Woche im Kabinett beschlossen werden wird, äußern wir uns jetzt auch nicht zu Details des Berichts.

Ganz grundsätzlich kann man dazu sagen, dass sich der Tragfähigkeitsbericht mit Fragen der langfristigen Schuldentragfähigkeit auseinandersetzt. Wir reden hier über einen Zeithorizont bis in das Jahr 2060. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um Prognosen handelt, die der Bericht vornimmt, sondern es geht hierbei um langfristige Modellrechnungen, denen bestimmte Annahmen zugrunde liegen. Das ist also, wie gesagt, eine wissenschaftliche Expertise. Einzelheiten nenne ich dann gerne nach dem Kabinettstermin.

Zusatzfrage: Können Sie schon sagen, inwieweit zum Beispiel die Flüchtlingskrise darin eingearbeitet ist? Ist das grundsätzlich der Fall, auch wenn Sie jetzt keine Details nennen wollen? Hat man solche Dinge also schon mit eingearbeitet? Letztendlich wäre ja alles andere - auf die nächsten Jahre betrachtet - wahrscheinlich unseriös.

Kalwey: Wie gesagt: Ich muss Sie da leider vertrösten. Auch das fällt für uns unter das Thema der Details. Wie gesagt: Am nächsten Mittwoch - nach der Kabinettsbefassung - gerne mehr!

Frage : Frau Kalwey, ich bin ja immer wieder erstaunt zu lernen, dass Modellrechnungen keine Prognosen sind. Dennoch ist die Frage ja ein bisschen, mit welcher Prämisse Herr Schäuble jetzt sozusagen in die Beratungen gehen wird. Was ist denn also seine Prämisse? Hält er weiter an der schwarzen Null oder an einem Überschuss fest, oder sagt er im Zweifel, dass es auch etwas weniger sein darf respektive dass es Mehrausgaben sein dürfen? Können Sie uns da den aktuellen Stand nennen und sagen, mit welcher Prämisse Ihr Minister denn in diese Beratungen gehen wird?

Kalwey: Wie gesagt und noch einmal: Sie vermischen jetzt wieder das Haushaltsverfahren - dazu habe ich gesagt, was ich dazu zu sagen habe - mit dem Tragfähigkeitsbericht. Den habe ich hier jetzt auch genannt.

Darüber hinaus kennen Sie die Position des Ministers. Der Minister hat sich in den letzten Wochen sehr häufig in unterschiedlichen Interviews zu diesem ganzen Thema geäußert. Sie kennen deswegen auch seine Position. Mehr habe ich hier zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht dazu zu sagen.

Frage: Frau Kalwey, wer entscheidet denn darüber, was in Sachen Flüchtlingspolitik an Geldausgaben notwendig ist? Ich glaube, grundsätzlich gilt ja, dass auch Ihr Minister erklärt hat, dass alles, was für die Umsetzung der Flüchtlingsarbeit und der Integration notwendig ist, finanziert wird. Dann lautet die Frage für mich: Wer entscheidet dann über das Notwendige? Macht das die Kanzlerin, macht das der Finanzminister, oder machen das Wunschkataloge von anderen Ministern oder Ministerinnen?

Kalwey: Sie kennen die Zuständigkeiten des Finanzministeriums. Wir sind, wie gesagt, ganz am Anfang der Gespräche. Dann wird es eine gemeinsame Entscheidung geben.

Zusatzfrage: Ich will jetzt gar nichts Konkretes über die Gespräche wissen, sondern ich will grundsätzlich wissen, wer darüber entscheidet, was am Ende als notwendige Ausgabe aus der Kasse geht. Macht das Ihr Minister oder Frau Merkel?

SRS'in Wirtz: Frau Kalwey hat es ja auch schon entsprechend ausgeführt: Es ist so, dass in der Tat verschiedene Zuständigkeiten in den verschiedenen Ministerien zu Hause sind, was auch die Integration von Flüchtlingen oder die Bearbeitung der Asylanträge und Ähnliches mehr anbelangt. Es sind schon sehr viele Mittel im Haushalt 2016 für diese Aufgaben bereitgestellt worden. Diese Fragen oder diese Entscheidungen werden natürlich innerhalb des Kabinetts und dann auch mit dem Bundesfinanzminister und mit der Bundeskanzlerin diskutiert. Dann wird vom Kabinett beschlossen, welche Ausgaben in Zukunft getätigt werden. Jetzt geht es um die Eckpunkte für den Haushalt 2017. Der wird gerade erstellt und diskutiert. Aber daran ist das Kabinett natürlich in Gänze beteiligt.

Frage : Frau Kalwey, eine halbe Milliarde Euro hat Frau Nahles angemeldet, 1,3 Milliarden Euro meldet Frau Hendricks an. Können Sie uns sagen, wer sich sonst schon bei Ihnen mit welchen Ausgabewünschen und welchen Beträgen für den Haushalt 2017 gemeldet hat?

Kalwey: Darüber kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.

Zusatzfrage : Können dann möglicherweise die andere Ministerien sagen, ob sie schon entsprechende Forderungen in der Wilhelmstraße abgegeben haben?

Vors. Szent-Ivanyi: Möchte sich jemand aktiv äußern?

Zusatz : Um das einzugrenzen; nicht, dass das ausufert: Es geht mir speziell um das Thema Flüchtlinge, weil eben auch die Ausgabenwünsche von Frau Hendricks und Frau Nahles mit dem Flüchtlingsthema begründet werden.

Vors. Szent-Ivanyi: Dann würde ich nur fragen, ob sich jemand hier aktiv vom Podium aus äußern möchte. - Das ist nicht der Fall.

Frage: Frau Wirtz, besteht die Möglichkeit, dass beim Europäischen Rat in der nächsten Woche eine Schließung der Grenzen zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beschlossen wird?

SRS'in Wirtz: Der Europäische Rat Ende der nächsten Woche wird sich mit Sicherheit - das habe ich auch gerade gesagt - mit Fragen der Flüchtlingspolitik auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin immer wieder betont - und wird sicherlich auch bei diesem Europäischen Rat am Donnerstag und Freitag daran arbeiten -, dass es eine gesamteuropäische Lösung in dieser Frage gibt. Was alle weiteren Diskussionen anbelangt, werden wir abwarten müssen, was dabei herauskommt. Wie gesagt, es geht für die Bundeskanzlerin darum, eine gesamteuropäische Lösung zu finden.

Frage : Herr Plate, eine Frage zur gestrigen Einigung im Zusammenhang mit dem Asylpaket II. Wenn es um die Voraussetzungen für diese ganzen Fragen geht, würde mich die Frage interessieren, ob in Bezug auf Syrer tatsächlich eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird, die dazu führen kann, dass syrische Flüchtlinge nur subsidiären Schutz und nicht Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Das war offensichtlich vonseiten Ihres Hauses angestrebt. Mich würde interessieren, wie das in der Praxis aussieht, ob in Bezug auf Syrer wieder einzeln geprüft wird und ob man sagen kann, wieviel Prozent das eigentlich betrifft.

Kurz zurück zu George Clooney, Frau Wirtz: Wie muss man sich eine Anbahnung eines solchen Gesprächs eigentlich vorstellen? Ruft Herr Clooney die Nummer 4000 an und sagt "Guten Tag, ich möchte gerne Frau Merkel sprechen" oder wie kommt ein Mensch wie Herr Clooney überhaupt zu so einem Termin?

SRS'in Wirtz: Ich fange an. Was die Anbahnung betrifft, war ich, ehrlich gesagt, nicht zugegen. Insofern kann ich Ihnen dazu keine Details nennen. Der Termin hat ja im Zusammenhang mit dem Komitee IRC und seinem Engagement für Flüchtlinge stattgefunden. Wer da wen angerufen hat und wie das vonstattengegangen ist, kann ich Ihnen nicht sagen und würde ich Ihnen im Zweifel auch nicht sagen.

Zusatzfrage : Was hat die Kanzlerin dazu bewogen, diesem Wunsch stattzugeben?

SRS'in Wirtz: Das ist ja, wie gesagt, ein Komitee, das sich in Bezug auf Flüchtlingsfragen engagiert. Es ist ein sehr renommiertes Komitee, das 1933 von Albert Einstein gegründet worden ist, damals natürlich auch im Zusammenhang mit Flüchtlingsbewegungen, und zwar von Nazi-Deutschland aus. Insofern ist, als die Anfrage kam, diese natürlich im Zusammenhang mit diesem Engagement für diese Flüchtlingsorganisation gesehen und entsprechend beschieden worden.

Plate: Was die an mich gerichtete Frage betrifft, habe ich zunächst ein bisschen gestutzt, weil Sie das in Verbindung mit der Einigung von gestern gebracht haben. Das müssen Sie vielleicht noch einmal ein bisschen erläutern, weil die Frage der vertieften Einzelfallprüfung für Syrer - also mit einer Anhörung - mit dem Asylpaket II im Prinzip nichts zu tun hat. Es ist bekannt - das wurde von uns ja auch schon pressebekannt gemacht -, dass auch bei Syrern eine solche vertiefte Einzelfallprüfung ihrer Anträge beim BAMF stattfindet, was insbesondere mit Anhörung heißt. Das hat am 1. Januar 2016 begonnen.

In der Tat kann eine solche vertiefte Einzelfallprüfung mit Anhörung auch dazu führen, dass einige dann nicht den Flüchtlingsschutz oder politisches Asyl zuerkannt bekommen, sondern gegebenenfalls subsidiären Schutz. Im Gesetz ist insbesondere der Tatbestand Bürgerkrieg als ein typischer Tatbestand vorgesehen, wann man subsidiären Schutz bekommt. Ich kann Ihnen aber jetzt noch nichts über die konkreten zahlenmäßigen Auswirkungen berichten, da, wie gesagt, die Umstellung zum 1. Januar 2016 erst angefangen hat und deswegen zu einem Großteil die Fälle, die ab dem 1. Januar 2016 bearbeitet worden sind, noch nicht entschieden sind und somit die Asylgeschäftsstatistik für den Monat Januar dazu noch keine belastbaren Angaben ermöglicht.

Frage : Der Hintergrund ist, dass ein Großteil des Streits um das Asylpaket II darum ging, welche Nachzugsrechte subsidiär Geschützte haben. Dann ist die Frage, wie viele von denen überhaupt subsidiär geschützt sind. Wenn wir jetzt also diese Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz betrachten, werden diese in Folge dieses Kompromisses oder dieser Einigung von gestern alle einzeln unter die Lupe genommen und man sagt "Aha, dieser unbegleitete subsidiär geschützte Jugendliche ist jetzt ein Härtefall"? Wie startet die Prüfung, ob es einen Härtefall gibt oder nicht?

Plate: Das eine, also diese Einzelfallprüfung für Syrer durch das BAMF im Asylantragsverfahren, hat nichts mit der Einigung zu tun, die gestern gefunden worden ist, jedenfalls im Härtefällen gegebenenfalls dieser Personengruppe einen Familiennachzug zu ermöglichen. Ich verstehe schon den Link, aber das, was im Asylpaket II steht, betrifft natürlich mehr Personen als nur Syrer, sondern ganz generell Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist.

Was die Härtefallprüfung angeht, die sich im Asylpaket II findet und wozu es gestern noch einmal eine betonende Einigung gegeben hat, hat sich in der Einigung sicherlich wiedergefunden, dass das sozusagen im Wesentlichen durch das Auswärtige Amt geschieht. Das liegt daran, dass diese Härtefallprüfung beim Visumsverfahren angesiedelt ist. Wenn und soweit in diesem Familiennachzugsvisumsverfahren solche Gründe für das Vorliegen eines Härtefalls vorgetragen werden, werden diese eben im Einzelfall durchgeprüft.

Zusatzfrage : Wer trägt die vor?

Plate: Der Antragsteller.

Frage : Frau Wirtz, ist die Kanzlerin auf die Expertise von Herrn Clooney angewiesen? Habe ich das richtig verstanden?

Eine Frage an das Familienministerium. Warum hat man in den letzten Tagen und Wochen ein Problem beim Nachzug der Familien von Jugendlichen gehabt, aber nicht beim Stopp des Nachzugs von Jugendlichen von Familien in Deutschland, also bei Jugendlichen, die noch in Flüchtlingsunterkünften im Ausland sind? Warum behandelt man diese Problematik anders?

SRS'in Wirtz: Ganz kurz von mir: Die Bundeskanzlerin - ich habe es gerade bestätigt - hat sich mit Herrn Clooney und seiner Frau getroffen, um sich über Flüchtlingsfragen auszutauschen - nicht mehr und nicht weniger.

Zusatzfrage : Das war ja der Punkt. Ist er ein Experte oder ist man auf seine Expertise angewiesen?

SRS'in Wirtz: Ich glaube, wir brauchen das jetzt nicht weiter auszuführen. Die beiden haben sich unterhalten und haben ihre Erkenntnisse aus dem Gespräch hinausgetragen.

Vors. Szent-Ivanyi: Ich befürchte, die andere Frage müssen Sie noch einmal erläutern.

Herb: Die habe ich nicht verstanden.

Zusatzfrage : Sie haben uns in den letzten Tagen gesagt, dass Sie ein Problem mit dem Familiennachzug bei einem Jugendlichen haben, der hier in Deutschland ist und dessen Familie nicht nachkommen kann. Jetzt gibt es aber auch Fälle, wo eine Mutter, ein Vater oder beide hier in Deutschland sind, aber das Kind immer noch im Flüchtlingslager ist. Herr Dimroth hat uns am Mittwoch bestätigt, dass das nicht mehr möglich ist, dass das Kind nicht einfach nach Deutschland kommen kann. Warum haben Sie mit dem einem Aspekt ein Problem und mit dem anderen nicht?

Herb: Erst einmal steht für uns schon der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Wenn es sich um solche Fälle handelt, dann bin ich sicher, dass dort auch geprüft werden muss, inwieweit der Schutz der Kinder und Jugendlichen auch gewährleistet werden kann. Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen.

Zusatz : Herr Dimroth hat uns ja bestätigt, dass es ausgeschlossen ist, dass es irgendeine Ausnahme geben kann.

Plate: Ich würde gerne ergänzen. Herr Dimroth hat nicht gesagt, dass es keine Ausnahmen geben kann. Das ist jetzt ihre Wortwahl.

Zuruf : "...eine klare Regelung, die keinerlei Ausnahmen enthält". Das war die Aussage vom Mittwoch.

Plate: Die Regelung als solche enthält keinerlei Ausnahmen, aber das Gesetz formuliert ja, dass die 22, 23 Aufenthaltsgesetz unberührt bleiben. Das sind genau die Paragrafen, in denen die Möglichkeit zu einer solchen Härtefallprüfung und dementsprechend Härtefallregelung vorgesehen ist. Das ist rechtstechnisch in der Tat keine Ausnahme. Aber dadurch, dass die Paragrafen unberührt bleiben, kann auch in solchen Fällen, wie Sie es formuliert haben, wenn ein Härtefall gegeben ist, eben dieser auch berücksichtigt werden. Das ist geltendes Recht.

Frage GRIMM: Ich habe eine Frage zum Besuch des irakischen Ministerpräsidenten. Hat er die Forderung erhoben, dass wieder deutsche Waffen zur Unterstützung der Kurden in den Nordirak geliefert werden? Man hat das ja gemacht. Meine Frage ist, vielleicht auch an Herrn Nannt, ob es eine Bitte gibt, diese Kontingente aufzustocken.

Nannt: Ich war bei den Gesprächen nicht natürlich dabei, und insofern kann ich die Gespräche nicht kommentieren.

Ansonsten gilt unverändert der Sachstand. Die Kurden hatten uns um Unterstützung gebeten. Derzeit ist es so, dass die Kurden mit zwei Kommissionen untersuchen, wie diese zwei Waffen, die damals in falsche Hände geraten sind und auf dem Waffenmarkt angeboten wurden, überhaupt auf den Waffenmarkt gekommen sind. Das wird derzeit untersucht. Wir warten auf diesen Bericht und sind in enger Abstimmung. Es hat verschiedene Gespräche sowohl auf Ebene des Auswärtigen Amtes als auch mit Vertretern des Verteidigungsministeriums in der Region gegeben. Die Kurden sind natürlich ganz klar um Aufklärung bemüht und haben uns noch einmal versichert - das sind unsere Erkenntnisse, die Herr Flosdorff Ihnen vor einigen Wochen schon einmal vorgetragen hat -, dass es sich nach unserem Kenntnisstand um Einzelfälle handelt.

Wir arbeiten, wie gesagt, daran. Alle weiteren Lieferungen sind im Anschluss so vorgesehen, wie wir das vereinbart haben. Aber erst einmal muss dieser Sachverhalt natürlich aufgeklärt sein.

SRs'in Wirtz: Die Bundeskanzlerin hat im Anschluss an das Gespräch mit Herrn Al-Abadi eine Pressekonferenz abgehalten. Dort ist nicht von konkreten Forderungen die Rede gewesen. Alles Weitere ist natürlich den internen Gesprächen vorbehalten. Dazu würde ich auch hier keine Stellung nehmen.

Frage : Frau Wirtz, ich habe eine Frage zum EU-Gipfel in der nächsten Woche. Können Sie bestätigen, dass es diesen sogenannten Mini-Gipfel der "Koalition der Willigen" vorher gibt?

Zweite Frage: Können Sie sagen, wer an dieser "Koalition der Willigen" eigentlich teilnimmt?

SRS'in Wirtz: Ich habe auch immer wieder davon gelesen, dass es diesen Vor-Gipfel, Mini-Gipfel -wie auch immer er heißt -, geben soll. Derzeit kann ich Ihnen aber dazu noch keine Angaben machen. Weder zum Stattfinden eines solchen Termins noch zu den Teilnehmern liegen mir bislang Informationen vor.

Frage : Herr Plate, ich würde gerne Klarheit haben, was den Ablauf angeht. Es findet erst die Prüfung des Asylbegehrens - oder wie auch immer - statt und später findet als eigenständiges Verfahren die Prüfung des Familiennachzugs im Regelfall durch eine andere Stelle statt, wenn ich es richtig weiß. Wie lange ist denn momentan die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Gruppe der UMF, MUF oder wie auch immer man sie gerade nennen mag?

Plate: Meinen Sie die durchschnittliche Verfahrensdauer beim BAMF?

Zusatz : Erst einmal beim BAMF.

Plate: Das müsste ich, ehrlich gesagt, nachtragen. Zu der anderen durchschnittlichen Verfahrensdauer kann ich gar nichts sagen, weil das Verfahren nicht in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums und/oder seiner Geschäftsbereichsbehörden liegt. Die genaue durchschnittliche Verfahrensdauer im BAMF trage ich gerne nach. Da muss ich mit dem BAMF Kontakt aufnehmen.

So, wie Sie es vom Ablauf dargestellt haben, ist es im Prinzip richtig. Vielleicht zum Verständnis: Es will ja nicht jeder den Familiennachzug. Es gibt ja auch unbegleitete Minderjährige, die sozusagen tatsächlich gezielt ihrer Familie entfliehen. Auch das gibt es, und deswegen ist das kein Automatismus. Das vielleicht zum Verständnis.

Frage : Frau Wirtz, können Sie uns einmal kurz erklären, wie der Nato-Einsatz in der Ägäis so schnell auf den Weg gebracht werden konnte und ob die Bezeichnung "Nato-Gewässer" ein neuer Sprachgebrauch ist?

SRS'in Wirtz: Wenn das ein neuer Sprachgebrauch ist, dann ist das Ihr Sprachgebrauch und nicht meiner.

Zusatz : Den haben Sie am Mittwoch eingeführt.

SRS'in Wirtz: Ich habe ihn nicht eingeführt.

Zusatz : Dann Herr Seibert oder Herr Henjes.

SRS'in Wirtz: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich am Mittwoch hier saß und den Begriff eingeführt hätte.

Sie wissen, dass es jetzt darum geht, dass sich auf Initiative der Türkei, Griechenlands und auch Deutschlands die Nato-Verteidigungsminister mit der Frage befasst haben, inwieweit man sozusagen eine Seeraumüberwachung in der Ägäis durch die ständigen maritimen Nato-Einsatzverbände gewährleisten kann. Dazu hat es einen Beschluss gegeben, wie auch die Bundesverteidigungsministerin gestern erläutert hat. Dazu gibt es jetzt - das müsste Herr Nannt weiterführend erläutern - einen Fahrplan, wie man weiter vorgeht. Wenn es um die konkreten Einzelheiten geht, würde ich Herrn Nannt bitten, zu übernehmen.

Nannt: Diese Nato-Mission ist nach unserer Bewertung ein echter Zugewinn für die Situation in der Region. Es geht hierbei um eine unterstützende Rolle der Nato. Das heißt, es werden jetzt keine Aufgaben der türkischen oder der griechischen Küstenwache von Frontex übernommen, sondern es geht hier um Unterstützung, und zwar Unterstützung im Bereich von Aufklärung, von Seelagebildern - was auch eine Routineaufgabe dieses Verbandes ist -, und darum, dass der Informationsaustausch - der laufen muss, um dort wirklich effektiv gegen die kriminellen Netzwerke und Machenschaften von Schleusern vorzugehen - effektiver laufen kann. Derzeit ist es so, dass es eben keinen direkten Informationsaustausch zwischen der türkischen und der griechischen Küstenwache gibt. Insofern soll es jetzt unter dem Dach der Nato, wo sowohl die Türkei als auch Griechenland diese Initiative gemeinsam mit Deutschland eingebracht haben, diesen Informationsverbund geben, um schnell reagieren zu können. Es geht also wirklich um eine unterstützende Funktion und nicht um ein direktes Eingreifen mit Nato-Schiffen.

Zum Fahrplan: Jetzt soll möglichst schnell - spätestens bis zum 24. Februar - ein militärischer Ratschlag erfolgen, in dem dann alles weitere ausgeplant wird - mit dem Auftrag, Unterstützung im Bereich eines Seelagebilds zu leisten. Derzeit sind in der Marine-Einsatzgruppe, die vor Ort ist, fünf Schiffe eingesetzt, die das Lagebild erstellen. Dazu gehört ein deutsches Schiff, das diesen Verband führt - das ist der Einsatzgruppenversorger Bonn -, und derzeit kommen noch ein türkisches, ein kanadisches, ein italienisches und ein griechisches Schiff hinzu.

Zusatzfrage : Erstens. Warum braucht es dafür kein Bundestagsmandat?

Zweitens. Gibt es diesen Einsatz eigentlich nur, weil der türkische und der griechische Nato-Partner nicht wirklich miteinander reden, sodass die Nato jetzt quasi in die Funktion eines Mittelsmanns hineinrutscht?

Nannt: Jede Hilfe und jede Unterstützung ist in dieser Region wichtig. Sowohl die Türkei als auch Griechenland als aber auch alle 28 Nato-Partner sind sich einig, dass man diese Unterstützung dort verbessern kann. Wichtig ist diese Plattform. Es ist gut, dass das große Vertrauen da ist, dass diese Plattform geliefert werden kann. Wir versuchen jetzt alle Maßnahmen auch in diesem Bereich zu bündeln.

Wir sehen es derzeit so, dass kein Bundestagsmandat notwendig ist. Wenn alles Weitere ausgeplant worden ist - ich habe den militärischen Ratschlag angesprochen -, werden natürlich auch Juristen noch einmal sehr genau hinschauen und prüfen, ob ein Mandat erforderlich ist. Es ist aber, wie ich vorhin gesagt habe, ein Routineauftrag; es geht also nicht um einen robusten Auftrag, sondern um eine rein unterstützende Rolle, nämlich darum, ein Aufklärungsbild zu liefern und dieses weiterzugeben. Es geht also um einen Informationsaustausch. Das ist quasi die Qualität, in der diese Mission jetzt aufgestellt ist.

Frage: Erstens. Heute Abend trifft die Kanzlerin in Hamburg den britischen Premierminister Cameron. Was erwartet sie von diesem Gespräch?

Zweitens. Wie schätzt sie die Verhandlungen ein, die EU-Ratspräsident Donald Tusk zum Thema möglicher Reformen der Europäischen Union führt?

SRS'in Wirtz: Richtig ist, dass die Bundeskanzlerin heute Abend in Hamburg den britischen Premierminister Cameron treffen wird und sich mit ihm sicherlich auch über die Frage von Reformen und über die Reformvorschläge, die EU-Ratspräsident Tusk vorgelegt hat, unterhalten wird. Um allerdings zu erfahren, wie diese konkreten Verhandlungen ausgehen werden und wie sich die Bundeskanzlerin in diesen Verhandlungen positionieren wird, müssen wir den Europäischen Rat am Donnerstag und Freitag in der nächsten Woche abwarten; dazu kann ich mich jetzt noch nicht äußern oder verhalten.

Klar ist - das haben die Bundeskanzlerin und auch die Bundesregierung immer wieder betont -, dass es für die Bundesregierung wichtig ist beziehungsweise erstrebenswert ist, Großbritannien in der Europäischen Union zu halten und insofern jetzt auch Vorschläge zu erarbeiten, die es dem britischen Premierminister sozusagen ermöglichen, in eine erfolgreiche Kampagne zu gehen, um Großbritannien dann auch tatsächlich in der Europäischen Union halten zu können. Das ist der Ansatz der Bundesregierung, und alles Weitere müssen wir leider den Gesprächen vorbehalten, die dann am Donnerstag und Freitag nächster Woche stattfinden werden.

Zusatzfrage: Ist die Bundeskanzlerin optimistisch, dass diese Verhandlungen erfolgreich sein werden?

SRS'in Wirtz: Sie ist insofern optimistisch, als es in der Europäischen Union immer wieder Gespräche mit den Mitgliedstaaten und Möglichkeiten, einen Kompromiss zu finden und zu einem Kompromiss zu kommen, gegeben hat. In diesem Sinne ist sie optimistisch - aber wir werden es nächste Woche eben sehen.

Frage : Frau Wirtz und vielleicht auch Herr Zado, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Wenn jetzt Regelungen, Reformen oder Änderungen für die Briten oder mit den Briten gefunden werden, damit Herr Cameron den Wahlkampf beziehungsweise das Referendum gewinnen kann: Gelten diese Ausnahmen, Reformen usw. dann auch für alle anderen EU-Länder, oder ist das dann nur eine Lex Britannia?

SRS'in Wirtz: Es wird sicherlich nicht allein eine Lex Britannia sein. Ich kann mich zu diesen Regelungen aber erst dann verhalten, wenn sie tatsächlich vom Europäischen Rat getroffen worden sind, und erst dann kann ich auch zum Anwendungsbereich näher Stellung nehmen. Zurzeit sind das Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und die diskutiert werden. Insofern müsste man die Einzelheiten sicherlich klären, sobald sich die Staats- und Regierungschefs darauf verständigt haben.

Frage: Eine grundsätzliche Frage an das Finanzministerium: Frau Kalwey, in den letzten Wochen sind die Bankwerte ja unter Druck geraten und es gibt viel unruhige Bewegung an den Finanzmärkten. Was hat die Bundesregierung aus der letzten Finanzkrise denn gelernt, damit sich so eine Finanzkrise nicht wiederholt?

Kalwey: Ich möchte dazu ganz grundsätzlich sagen, dass wir diese Marktentwicklung und auch globale Marktentwicklungen an dieser Stelle nicht kommentieren und da jetzt auch nicht Raum für irgendwelche Spekulationen öffnen werden. Der Minister hat sich entsprechend dazu geäußert, das haben Sie sicherlich auch wahrgenommen. Diesen Äußerungen habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

Ganz grundsätzlich zum Thema Finanzkrise beziehungsweise Bewältigung von Finanzkrisen: Wie Sie wissen, haben wir in Europa eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir haben eine Bankenunion geschaffen und sind dabei, sie zu stärken; es gibt einen europäischen Rettungsmechanismus. All diese Dinge werden dazu beitragen beziehungsweise haben dazu beigetragen, dass die Situation stabil ist.

Zusatzfrage: Wie gut ist der Steuerzahler denn davor geschützt, dass er wieder einmal bei einer Bankenpleite einspringen sollte?

Kalwey: Sie wissen ja sicherlich, dass genau das das Ziel war, das wir beim Aufbau der Bankenunion verfolgt haben. Dazu wurde eine europäische Aufsichtsbehörde geschaffen, dazu wurde eine europäische Abwicklungsbehörde eingerichtet, es gibt einen gemeinsamen Abwicklungsfonds und es sind Regeln installiert worden, die dafür sorgen, dass der private Steuerzahler nicht mehr für die Rettung von Banken einspringen muss, sondern erst ein Bail-in stattfinden muss und es eine Haftungskaskade gibt. All diese Dinge sind auf europäischer Ebene eingerichtet worden und werden dazu beitragen, dass der Bankensektor in Europa stabil ist.

Frage : Frau Kalwey, Sie haben gerade die europäische Abwicklungsbehörde angesprochen. Wenn die entscheiden sollte, dass die Deutsche Bank pleitegehen soll, würde Herr Schäuble dann sein Veto einlegen oder nicht?

Kalwey: In Ihrer Frage sind sehr viele Konjunktive enthalten, und Sie wissen, dass wir uns zu solchen hypothetischen Fragen nicht äußern.

Frage : Die Bundesregierung beziehungsweise der deutsche Staat hat ja eine Beteiligung an einer Bank, nämlich der Commerzbank. Diese hat heute mit einem Milliardengewinn überrascht. Kommt dieser Geldsegen in Form einer Dividende für die Bundesregierung völlig überraschend, sprich, haben Sie da etwas in den Haushalt eingestellt gehabt oder kommt das jetzt quasi wie ein Geschenk zum Wochenende?

Zweitens. Legt diese offensichtliche Gewinnträchtigkeit der Commerzbank es der Bundesregierung nicht nahe zu sagen: Diese Bank braucht die Beteiligung des Bundes nicht mehr, das heißt, wir müssten eigentlich der Veräußerung dieser Beteiligung näher rücken?

Kalwey: Wie Sie wissen, Herr Heller, ist es gute Praxis bei uns, dass wir uns zur Entwicklung einzelner Institute nicht äußern. So halten wir es jetzt auch mit der Entwicklung bei der Commerzbank. Insofern bitte ich einfach um Ihr Verständnis, dass wir uns dazu an dieser Stelle nicht äußern.

Zusatzfrage : Ich habe gar nicht nach einer Bank gefragt, ich habe nach dem Haushalt gefragt.

Kalwey: Was das Haushaltsverfahren betrifft, so muss ich dazu noch einmal nachfragen. Es handelt sich hier ja um eine Marktentwicklung, und wie es sich damit genau verhält, kann ich Ihnen jetzt von dieser Stelle aus nicht sagen.

Zusatzfrage : Können Sie dann einmal nachschauen? Das muss ja irgendwo im Haushalt drinstehen.

Kalwey: Das kann ich tun.

VORS. Szent-Ivànyi: Dann warten wir bei dieser Frage auf eine Nachlieferung.

Frage: Frau Kalwey, die Commerzbank hat angekündigt, dass sie jetzt Strafzinsen beziehungsweise Strafzahlungen für Unternehmen einführen will, die ihr Bargeld oder ihr Geschäftskonto bei der Commerzbank haben. Haben Sie im Finanzministerium Sorgen, dass die deutschen Unternehmen bald vielleicht Schwierigkeiten haben könnten, ihr Geld zumindest werterhaltend bei deutschen Banken aufzubewahren?

Kalwey: Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Es ist eine operative Entscheidung einer Bank, die da getroffen wird. Auch solche operativen Entscheidungen kommentieren wir grundsätzlich nicht.

Zusatzfrage: Was passiert, wenn diese operative Entscheidung eines Instituts quasi der Auslöser dafür ist, dass die ganze Branche hinterhergeht? Diese Überlegung gibt es in Frankfurt ja durchaus, und das wird auch mehr oder minder prominent kommuniziert. Gibt es dazu Überlegungen bei Ihnen?

Kalwey: Wie gesagt, ich kann Ihnen dazu an dieser Stelle jetzt nichts sagen.

Frage : Zum Thema Bargeldobergrenze: Frau Kalwey, wie verhält sich Ihr Ministerium denn zu den neuesten Äußerungen des ehemaligen Verfassungsrichters Papier, der gesagt hat, dass die Beschränkung von Bargeldzahlungen verfassungswidrig sei? Ich zitiere: "Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie".

Herr Zado, hat sich das Justizministerium dazu auch schon eine Meinung gebildet?

Kalwey: Sie kennen ja unsere grundsätzliche Position dazu. Die Diskussionen dazu stehen auch noch ganz am Anfang. Noch einmal: Es geht nicht darum, das Bargeld abzuschaffen; vielmehr geht es hier um eine mögliche Barzahlungsobergrenze. Wer die Diskussion verfolgt hat, der hat genau gesehen, dass sich in letzter Zeit sehr viele Personen zu diesem Thema geäußert haben. Wir werden hier an dieser Stelle nicht jede einzelne Äußerung kommentieren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir da mit den Diskussionen ganz am Anfang stehen. In diese Diskussionen fließen natürlich alle Argumente ein.

Zado: Ich kann nur bestätigen, dass wir am Anfang der Diskussionen stehen; da hat sich seit Dienstag auch nichts getan. Am Dienstag hatte sich unser Minister ja zu dem Thema geäußert und gesagt, dass wir alles tun müssen, um gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche vorzugehen; wir sollten allerdings prüfen, inwiefern Bargeldobergrenzen dabei einen Beitrag leisten können. Bei dieser Aussage, dass das ganze Thema geprüft werden muss, ist es seit Dienstag geblieben, es gibt also nichts Neues dazu.

Frage : Auch an das Finanzministerium: Es gibt einen Rechtsstreit zum Thema Zinsschranke, der jetzt vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Haben Sie für mich eine Schätzung, um was für Beträge es dabei geht? Es geht ja darum, ob diese Zinsschranke, die 2008 eingeführt worden ist, verfassungsgemäß ist. Was könnte da möglicherweise dem Finanzministerium an Zahlungen, an Einnahmerückerstattungen oder was auch immer drohen, haben Sie da eine Größenordnung für das finanzielle Risiko für den Bundeshaushalt?

Kalwey: Vielleicht noch einmal vorab: Sie wissen ja, dass wir der Auffassung sind - so war es auch zu lesen -, dass diese Regelung verfassungskonform ist und wir das dementsprechend auch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen werden. Von daher beschäftigen wir uns jetzt nicht mit irgendwelchen möglichen finanziellen Auswirkungen einer möglichen Abschaffung dieser Regelung.

Freitag, 12. Februar 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. Februar
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-12-regpk.html;jsessionid=F5D3B24088419F012CF34BCE6188F3B8.s3t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2016

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