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PRESSEKONFERENZ/1157: Regierungspressekonferenz vom 8. Februar 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 8. Februar 2016
Regierungspressekonferenz vom 8. Februar 2016

Themen: Gesetzentwurf zum sogenannten Asylpaket II, Bürgerkrieg in Syrien, Raketenstart in Nordkorea, Vorschläge der Präsidenten der Notenbanken von Deutschland und Frankreichs zu stärkerer Integration und einem Euro-Finanzminister, Julian Assange, Überlegungen zur Einführung einer Bargeldobergrenze, Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung in Frankreich

Sprecher: SRS'in Wirtz, Dimroth (BMI), Herb (BMFSFJ), Baer-Henney (BMJV), Audretsch (BMWi), Schäfer (AA), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Reymann (BMEL)


Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage (zum Asylpaket II): Herr Dimroth und Frau Baer-Henney, können Sie einmal erklären, was Ihre Minister heute verhandeln? Wenn ich Herrn Altmaier gestern in der ARD richtig verstanden habe, dann wird der Beschluss des Kabinetts von den Fraktionen unverändert als Gesetz eingebracht werden. Gibt es dann noch etwas zu verhandeln?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage, Herr Leifert. Wie Sie wissen - das ist ja gestern sowohl von uns als auch vom Justizministerium kommuniziert worden -, werden sich die beiden Minister über Fragen des Umfangs und der rechtlichen Einordnung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ins Verständnis setzen. Sobald das geschehen und ein Ergebnis zu verkünden sein wird, werden wir das auch mitteilen.

Zusatzfrage : Aber was haben Sie denn für eine Einigung zu finden, wenn doch eigentlich schon alles beschlossen ist?

Dimroth: Es ist richtig, dass es einen Kabinettsbeschluss von vergangener Woche gibt; das wissen Sie. Jetzt ist offensichtlich noch einmal Klärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs und rechtlicher Detailfragen entstanden, und genau diesen Klärungsbedarf werden die beiden jetzt abzuarbeiten versuchen.

Frage: Genau zu dieser Frage würde mich auch erst einmal etwas vom BMI interessieren: Es gab ja am 19. November einen Referentenentwurf, in dem offenbar enthalten war, dass der Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgesetzt wird. Könnten Sie mir noch einmal sagen, Herr Dimroth, wann das geändert wurde? Wann haben Sie im Laufe der Verhandlungen vor allem das Familienministerium und das Justizministerium davon in Kenntnis gesetzt?

Dimroth: Es gab im Zuge der Diskussionen über den Gesetzentwurf des sogenannten Asylpakets II eine Reihe von unterschiedlichen Entwürfen und Vorschlägen aus unserem Haus, die die dazu stattfindenden politischen Gespräche begleitet haben. Maßgeblich ist jetzt insoweit, dass nach dem Parteivorsitzendenbeschluss von vorvergangener Woche ein Ressortabstimmungsprozess eingeleitet wurde, und zwar mit einem Vorschlag aus unserem Haus, der so aussieht, wie er beschlossen worden war, und der auch von allen Ressorts mitgetragen wurde.

Zusatzfrage: Wie viele Tage vor der eigentlichen Einigung haben Sie die anderen Ministerien darüber informiert?

Dimroth: Nach dem zweiten Parteivorsitzendenbeschluss wurde das Ergebnis durch das BMI in Gesetzesform gegossen. Dieser Vorschlag wurde in die Ressortabstimmung gegeben, und dieser Vorschlag war das, zu dem sich das Bundeskabinett dann am letzten Mittwoch verhalten und auf das es sich verständigt hat.

Zusatzfrage: Dann hätte ich dazu bitte noch einmal eine Frage an die beiden Ministerien, die es betrifft, also das Familienministerium und das Justizministerium.

An das Familienministerium: Wann hat denn Ihr Ministerium von dieser Änderung Kenntnis genommen? Irgendwie muss man das ja schon zur Kenntnis genommen haben, bevor der Entwurf im Kabinett abgestimmt wurde.

Herb: Zum Zeitpunkt und dazu, an welchem Tag was hineingeschrieben wurde, möchte ich hier gar nichts sagen. Was ich Ihnen vielleicht ganz generell sagen kann, ist, dass die Veränderungen im Text dem Familienministerium aufgefallen sind, aber die Tragweite der Veränderungen anders eingeschätzt wurde. Das ist der Stand, den wir jetzt haben.

Zusatzfrage: Da muss ich jetzt noch einmal nachfragen.

Herb: Ich weiß!

Zusatzfrage: Was heißt das denn? Ist das einfach eine offenbar so furchtbar verschwurbelte Formulierung gewesen, dass man das nicht hat übersetzen können? Das verstehe ich jetzt nicht.

Herb: Ich gehe jetzt nicht direkt auf die Worte ein; das kann ich auch an dieser Stelle nicht. Es ist so: Ich bin jetzt auch keine - vielleicht kann das BMI das nachher noch einmal genauer erläutern - - - Es gibt eine Textpassage, die sich von dem unterscheidet, wie sie in einem ersten Gesetzentwurf aussah, und das ist, wie ich gerade gesagt habe, dem BMFSFJ aufgefallen. Man kann unterschiedlich bewerten, wie diese Veränderung ist. Wir haben eine andere Bewertung vorgenommen oder das anders eingeschätzt. Ich kann jetzt - ich weiß es nicht - auch nicht genauer Stellung nehmen, was das angeht. Aber es geht - - -

Vorsitzender Wefers: Ich will jetzt hier keine One-Woman-Show daraus machen. Ist es im allgemeinen Interesse, das jetzt hier noch einmal alle Ministerien dazu zu Wort kommen? - Dann waren Sie noch gefragt. Bitte!

Baer-Henney: Ich kann dem im Grunde jetzt nichts hinzufügen. Wir haben vom BMI den Entwurf zur Ressortabstimmung erhalten, aber das Thema des Familiennachzugs liegt in der Zuständigkeit des Ressorts, das gerade gesprochen hat. Dort hat man sich damit befasst.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Wirtz und eine an Frau Herb. Frau Wirtz, ist es in dieser Regierung schon einmal vorgekommen, dass ein Kabinettsbeschluss im Nachhinein von einem Koalitionspartner nicht nur infrage gestellt wurde, sondern sozusagen mit der Bitte versehen wurde, diesen noch einmal aufzudröseln? Meines Wissens nach ist das bisher noch nicht geschehen.

Wenn diese Annahme stimmt, welche Schlussfolgerung sollte die Öffentlichkeit daraus ziehen - dass diese Regierung es nicht kann oder dass sie nicht fair miteinander umgeht?

Frau Herb, Sie sprachen so nett davon, dass die Tragweite einer geänderten Formulierung Ihnen zwischen November und Januar so nicht aufgefallen sei. Wenn ich das auf Deutsch übersetze, heißt das einfach, dass Ihr Ministerium Mist gebaut hat, weil Sie in den Vorgesprächen ständig auf Ihr Thema des Nachzugs für unbegleitete Minderjährige beziehungsweise Jugendliche hingewiesen haben, aber nicht in den entscheidenden Abstimmungsphasen. Nehmen Sie diese Kritik an? Wollten Sie das so sagen?

Herb: Die Interpretation dessen überlasse ich Ihnen. Was ich sagen kann, ist, dass uns das aufgefallen ist und dass wir die Tragweite der Veränderung anders eingeschätzt haben.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie haben sie falsch eingeschätzt?

Herb: Genau.

SRS'in Wirtz: Zum einen führe ich leider keine Statistik über derlei Fälle. Insofern kann ich Ihnen eine statistische Einordnung dazu, ob es einen solchen Fall schon einmal gegeben hat, nicht geben.

Nun gibt es einen solchen Fall, dass sozusagen nach einer Kabinettsbefassung in verschiedenen Ressorts noch einmal Klärungsbedarf besteht. Wie die Kollegen schon ausgeführt haben, wird diesem Klärungsbedarf ja auch nachgekommen, indem es noch einmal Gespräche mit zwei Ministern geben wird, nämlich denen aus dem BMI und aus dem BMJV.

Zweifel irgendeiner Weise an einem fairen Umgang innerhalb der Bundesregierung kann ich in diesem Fall keinerlei erkennen. Zweifel am fairen Umgang innerhalb der Bundesregierung habe ich nicht.

Frage : Ich würde ganz gerne einmal wissen, wie dieser Vorgang, über den wir im Moment sprechen, den Zeitplan tangiert. Wenn die beiden Ministerien - Justizministerium und Innenministerium - noch sprechen, heißt das, dass nicht gesichert ist, dass man dieses Gesetz wie geplant - ich glaube, das sollte noch diese Woche sein - durch das Parlament bekommt, also dass eine weitere Verzögerung droht?

Zum Zweiten würde ich mir gerne vom Innenministerium erläutern lassen - das betrifft einen anderen Vorgang hinsichtlich des Asylrechts -, wie die gegenwärtigen gesetzlichen Bedingungen für einen unbegrenzten Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland aussehen. Bedarf es dafür nach der jetzigen Gesetzeslage schon eines fünfjährigen Aufenthalts im Lande oder eines dreijährigen? Ich habe da mit einer Veröffentlichung aus dem parlamentarischen Raum Schwierigkeiten.

Baer-Henney: Vielleicht erst einmal zu den Zeitplan: Dazu kann ich nur sagen, dass Herr Dimroth ja gerade schon gesagt hat, dass noch nicht klar ist, wann die Gespräche mit welchem Ergebnis abgeschlossen sein werden. Insofern ist das jetzt einmal abzuwarten. Davon ist auch der Zeitplan abhängig.

Dimroth: Ich muss gestehen, dass ich Ihre Rechtsfrage jetzt aus dem Stand nicht beantworten kann, sie aber gerne mitnehmen und das nachreichen werde. Um das nur noch einmal zu schärfen: Fragen Sie, ab wann ein Daueraufenthaltsrecht besteht?

Zusatz: Richtig; es geht mir um das unbegrenzte Daueraufenthaltsrecht.

Frage: Frau Wirtz, wenn Kabinettsmitglieder der Bundesregierung etwas beschließen, erwartet die Kanzlerin dann von ihren Kabinettsmitgliedern, dass sie wissen, was sie da beschließen?

Herr Audretsch, hat Herr Gabriel den Kabinettsbeschluss als SPD-Vorsitzender oder als Wirtschaftsminister nicht gelesen?

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal zu der Frage der Kabinettsbefassung: Natürlich ist es so, dass davon auszugehen ist - ich denke, davon geht jedes Ressort und auch jedes Kabinettsmitglied aus -, dass das, was im Kabinett beschlossen wird, natürlich bekannt ist und auch von allen Ressortmitgliedern mitgetragen wird. Nun ist es so, dass in diesem Fall eine Detailfrage noch einmal einen gewissen Klärungsbedarf im Nachhinein aufgeworfen hat und man sich deshalb darauf verständigt hat - eben diese zwei Ressorts, von denen schon die Rede war -, diesem Klärungsbedarf noch einmal nachzugehen und dann entsprechend im Gespräch zu sein.

Zusatzfrage: Aber wenn diejenigen, die das Detail nicht mitbekommen haben, es nicht mitbekommen haben, ist das dann einfach deren Pech?

SRS'in Wirtz: Nun, ich kann das, was in den letzten zwei oder drei Tagen auch schon öffentlich diskutiert worden ist, im Grunde genommen nicht weiter kommentieren. Es ist so: Es gibt einen Kabinettsbeschluss zu dieser Formulierungshilfe hinsichtlich des Asylpakets II. Ja, auch keiner bestreitet, dass dieser Kabinettsentwurf von allen Beteiligten so abgestimmt und so beschlossen worden ist. Jetzt gibt es diesen Klärungsbedarf, und ich denke, diesem Klärungsbedarf wird nachgekommen. Weiter, denke ich, brauche ich das nicht zu kommentieren oder zu interpretieren.

Audretsch: Sie haben ja gehört, dass die beteiligten Ressorts gerade in der Abstimmung sind. Ich würde diesen Prozess auch genau so stehen lassen und darauf verweisen, dass die Gespräche so, wie es gerade beschrieben wurde, geführt werden. Dann wird man die juristische Bewertung vornehmen.

Der Bundeswirtschaftsminister - das ist, glaube ich, aus Sicht des Wirtschaftsministers der zentrale Punkt - stellt das Asylpaket II nicht infrage, das ist klar, ganz einfach auch, weil darin Dinge enthalten sind. Da ist es auch relevant, den Blick einmal ein Stück zu weiten, weil darin Dinge enthalten sind, die sehr wichtig sind, und zwar sowohl für die wirtschaftliche Seite als auch für die Integration von Flüchtlingen. Ich will zum Beispiel nur das Stichwort der 3+2-Regelung nennen. Darin sind also zentrale Punkte enthalten, die dem Bundeswirtschaftsminister wichtig sind, und deswegen stellt er das nicht infrage. Die anderen Punkte werden, wie gerade gehört wurde, zwischen den Ressorts geklärt.

Frage: Eine Frage an das BMFSFJ: Wer war denn tatsächlich für die Prüfung zuständig? War es ausschließlich die Fachreferentenebene, oder war es die Staatssekretärsebene? Wie muss ich mir das vorstellen? Wer hat es also am Ende verbockt?

Als Zweites habe ich an Herrn Dimroth einfach noch eine Klärungsfrage: Über wie viele Fälle sprechen wir denn eigentlich tatsächlich nach aktuellem Stand? Wie viele, rechnen Sie, könnten das werden?

Herb: Die Ressortabstimmung verläuft auf Fachebene. Es wird an die Hausleitung berichtet. Das ist auch passiert. Es wurde auch an den Staatssekretär berichtet. Er trägt auch die Verantwortung dafür, wenn es keine Problemanzeige gibt.

Dimroth: Zu den Zahlen kann ich hinsichtlich der Vergangenheit etwas sagen. Hinsichtlich der Zukunft ist das immer etwas schwierig, weil das natürlich eine sehr stark prognostisch geprägte Angabe wäre, die davon abhinge, wie sich der Flüchtlingsstrom insgesamt entwickelt, wie er sich zusammensetzt und all dies; das ist Ihnen klar.

Hinsichtlich der Vergangenheit kann ich Ihnen sagen, dass es im Jahr 2014 214 Fälle gab, in denen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge subsidiärer Schutz ausgesprochen wurde. Für das Jahr 2015 waren es bisher 105 Fälle. Für das Jahr 2015 ist das allerdings noch keine abschließende Zahl, weil diese Fälle einfach noch nicht alle entschieden sind, sodass noch mit einem Zuwachs zu rechnen ist.

Wie sich das insbesondere in Bezug auf die hohen Zahlen aus dem vergangenen Herbst wirklich auswirken wird, lässt sich jetzt, wie gesagt, schwer vorhersagen. Für das Jahr 2014 ist es die Zahl, die ich genannt habe.

Zusatzfrage: Warum ist das dann Ihrem Minister so wichtig? Verglichen mit dem Rest ist das ja doch eine sehr vernachlässigbare Größenordnung.

Dimroth: Dazu, warum das dem einen Beteiligten innerhalb der Bundesregierung wichtiger als dem anderen ist, möchte ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht kommentierende Stellung nehmen, sondern alle Argumente dazu sind, glaube ich, ausgetauscht. Es gibt einen entsprechenden Beschluss. Bezüglich des weiteren Verfahrens ist jetzt hier, glaube ich, hinreichend ausgeführt worden.

Frage: Frau Wirtz, ich weiß ja, mit welcher Begeisterung Sie aus internen Gesprächen der Kanzlerin mit ihrem Vizekanzler berichten. Können Sie uns vielleicht trotzdem einmal eine Vorstellung davon geben, wie die Kanzlerin reagiert hat, als ihr plötzlich vom Vizekanzler gesagt wurde, dass wir beim Asylpaket II eine neue Lage haben?

SRS'in Wirtz: Sie gehen recht in der Annahme, dass ich ungerne aus internen Gesprächen innerhalb der Bundesregierung berichte oder sie hier irgendwie öffentlich diskutiere. Richtig ist, dass natürlich auch die Kanzlerin begrüßt, dass man sich jetzt auf dieses Verfahren geeinigt hat, dass sich die zwei Minister - der Bundesinnenminister und der Bundesjustizminister - noch einmal verständigen und eben diesem Klärungsbedarf nachkommen. Insofern ist das das Verfahren, auf das sich die Bundesregierung als solche auch verständigt und geeinigt hat.

Zusatzfrage: Dann lassen wir die internen Gespräche einmal weg und beschränken uns auf die Gefühlslage der Kanzlerin: Wie begeistert war sie denn, als sie hörte, dass das Ding schon wieder auf dünnem Eis ist?

SRS'in Wirtz: Interne Gespräche sind genauso tabu wie die Gefühlslage der Kanzlerin. Auch über die Gefühlslage der Kanzlerin möchte ich hier nicht ausbreitend berichten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, diejenige ist, die auch im Interesse der Bundeskanzlerin ist.

Frage: Ich möchte gleich noch einmal an die Frage von dem Kollegen anknüpfen, Frau Wirtz: Nachdem dieser Streit ja nun seit Freitag etwas wabert und die Republik beschäftigt, hätte ich gerne gewusst, ob die Bundeskanzlerin ihrem Vizekanzler denn eigentlich noch über den Weg traut, wenn er in einem ganz wichtigen Detail - vielleicht zahlenmäßig nicht ganz so wichtig, aber in einem politischen Detail - etwas anderes sagt, als man möglicherweise in der Dreier-Runde besprochen hat?

SRS'in Wirtz: Es ist ja zunächst einmal so, dass die Zusammenarbeit zwischen der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler ganz ohne Zweifel sehr vertrauensvoll ist, und daran hat sich auch in den letzten Stunden und Tagen nichts geändert.

Nun ist es so, dass dieses Detail, um das es geht und das jetzt zu klären ist, in der Tat kein Thema bei den Gesprächen der drei Parteivorsitzenden war, und dass das jetzt eben, wie gesagt, im Nachgang noch einmal geklärt wird. Aber das hat, wie gesagt, keine Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden.

Zusatzfrage : Gab es denn vor der Reise nach Ankara ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und dem Vizekanzler, etwa ein Telefonat?

SRS'in Wirtz: Es gab an diesem Wochenende verschiedene Gespräche, wie Sie sich vorstellen können, zwischen verschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung. Im Zuge dieser Gespräche ist man zu dem gekommen, was wir vorgetragen haben.

Zusatzfrage : Hat die Kanzlerin also mit ihrem Vizekanzler telefoniert?

SRS'in Wirtz: Es gab verschiedene Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Frage: Herr Audretsch, warum hat der Minister und Vizekanzler seine Kritik am Freitag öffentlich gemacht? Wieso hat er nicht, wie es bisher auch üblich war, das intern sehr gute Kontaktverhältnis zwischen den Beteiligten auf Regierungsebene genutzt, um ein aus seiner Sicht bestehendes Problem zu lösen?

Herr Dimroth, wird Ihr Minister deswegen seinen Urlaub unterbrechen, um die Kuh vom Eis zu bringen, oder hat man sich das so vorzustellen, dass er mit Herrn Maas telefonieren wird, um das Problem schnell und zügig zu lösen?

Wieso wurde aus der Formulierungshilfe vom November, als die Sache hinsichtlich der minderjährigen Flüchtlinge detailliert unterschieden war, im Januar dann die Formulierung im Gesetzentwurf, die zu Missverständnissen Anlass gab? Was war der Anlass für das Innenministerium, diese Passage entgegen der ursprünglichen Formulierungshilfe zum beabsichtigten Gesetzentwurf zu ändern?

Audretsch: Ich glaube, Sie können mir und auch Frau Wirtz glauben, dass der Bundeswirtschaftsminister und die Bundeskanzlerin in allen möglichen Varianten in gutem Kontakt stehen. Es wurde, glaube ich, ausreichend beschrieben, dass das auch über das Wochenende hinweg in den verschiedensten Varianten innerhalb der Bundesregierung kommuniziert wurde. Deswegen habe ich diesem Punkt nichts weiter hinzuzufügen.

Zusatz: Die Frage war aber, warum Ihr Minister seine Kritik öffentlich vorgetragen und nicht intern versucht hat, auf eine Lösung hinzuarbeiten.

Audretsch: Der Minister steht in Kontakt mit der Bundeskanzlerin und mit anderen Bundesministern, und er arbeitet in allen Varianten an Lösungen für viele Probleme. Mehr kann ich an dieser Stelle tatsächlich nicht sagen.

Dimroth: Vielen Dank! Zunächst einmal zu der Frage, wie diese Gespräche laufen: Es wird Sie nicht wundern, dass ich hier nicht im Einzelnen ankündigen werde, wer wann mit wem über welche Leitung spricht. Ganz grundsätzlich ist es richtig, dass der Minister derzeit nicht am Dienstort der Bundesregierung ist. Sie können aber sicher davon ausgehen, dass es hinreichend Möglichkeiten gibt, solche Gespräche zu führen, obwohl es genau so ist, wie Sie es gerade beschrieben haben.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage hatte ich auf die Frage von der Kollegin vorhin schon ausgeführt: Es gab diverse Gesetzentwürfe aus unserem Haus, die jeweils im Lichte der parallel dazu verlaufenden politischen Gespräche erstellt wurden. So war das auch bis zum Schluss der Fall. Daher ist der Entwurf dann so von uns ausgefertigt worden, wie er nun auch vom Kabinett beschlossen wurde, nachdem er von allen anderen Ressorts mitgetragen wurde.

Zusatzfrage: Die Frage war aber: Was war der Anlass für die Änderung der Formulierungshilfe aus den November, in der ein klarer Unterschied zu der allgemeinen Regelung festgelegt wurde, die jetzt bei Herrn Gabriel und Co. für Missverständnisse gesorgt hat? Was ist der sachtheoretische, juristische Grund dafür gewesen, dass Sie das so verändert haben?

Dimroth: Einen sachtheoretischen und juristischen Grund suche ich jetzt vergeblich; denn es ging ja schließlich um politische Gespräche, die um eine politische Einigung kreisten. Ich sagte gerade in meiner Antwort, dass es nicht nur die von Ihnen genannten zwei Entwürfe gab, sondern eine Reihe von Entwürfen, die jeweils den Gesprächsverlauf der politischen Gespräche abzubilden versuchten. Genau das ist auch die Antwort auf Ihre Frage.

Frage: Frau Herb, wird es aufgrund dieser, wie Sie zuerst gesagt haben, anderen Einschätzung beziehungsweise falschen Einschätzung, wie Sie dann auf Nachfrage bestätigt haben, der Formulierung in Ihrem Haus personelle Konsequenzen geben?

Herb: Dazu kann ich jetzt nichts sagen, aber davon würde ich nicht ausgehen.

Dimroth: Die Kollegen waren sehr schnell, und deshalb kann ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Frage helfen. Danke an dieser Stelle an das Büro!

Sie hatten nach einem Daueraufenthaltstitel gefragt. Der wird als juristischer Terminus auch Niederlassungserlaubnis genannt. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in 9 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Niederlassungserlaubnis berechtigt eben beispielsweise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie ist unbefristet und auf Dauer ausgerichtet. Nach 9 Absatz 2 Nummer 1 gilt unter anderem die Voraussetzung, dass ein hier aufhältiger Ausländer seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Frage: Herr Dimroth, darf man davon ausgehen, nachdem Frau Herb eingeräumt hat, dass ihr Haus die Tragweite der Formulierungsveränderung nicht richtig eingeschätzt hat, also falsch, dass sich Ihr Haus dieser Tragweite sehr wohl bewusst war und sie somit intendiert hat?

Dimroth: Sie können ganz grundsätzlich davon ausgehen, dass Gesetzentwürfe aus unserem Haus so gemeint sind, wie sie in die Ressortabstimmung gegeben werden.

Zusatzfrage: Das, was jetzt vonseiten des Familienministeriums mindestens als ein Betriebsunfall dargestellt wird, war von Ihnen in der Sache also so intendiert?

Dimroth: Das können Sie meiner Antwort auf Ihre erste Frage, glaube ich, entnehmen.

Frage: Herr Dimroth, zunächst eine kleine Lernfrage: Gibt es einen formalen Unterschied zwischen Elternnachzug und Familiennachzug?

Zweite Frage: Im Entwurf vom 16. November gibt es eine lange Passage - die geht, glaube ich, über zwölf Zeilen -, in der durch die Verfasser, also das BMI, ausdrücklich begründet wird, warum der Nachzug auch für Minderjähre eingeschränkt werden soll. Offensichtlich war es den bearbeitenden Damen und Herren in Ihrem Ministerium also wichtig, das zu formulieren. Diese Passage ist dann verschwunden. Das muss doch auf Drängen oder aufgrund irgendeines Wunsches eines anderen Ministeriums - wie auch immer - geschehen sein. Ich wüsste gerne: Wieso ist diese lange Passage weggefallen? Wir reden hier ja nicht über einen Halbsatz.

Dimroth: Zu der Frage der Genese dieses Gesetzentwurfs hatte ich jetzt schon mehrfach ausgeführt, dass es erstens nicht nur diese beiden, sondern eine Reihe von Gesetzentwürfen gab, die jeweils - jedenfalls dem Verständnis des BMI nach - das Abbild der dazu laufenden politischen Gespräche waren. Genau das ist auch die Antwort auf Ihre Frage hierzu.

Zu Ihrer ersten Teilfrage: Das ist juristisch, würde ich sagen, eine Untermenge; das Thema Elternnachzug ist also eine Untermenge des Familiennachzugs. Der Familiennachzug regelt den Anspruch eines hier Aufhältigen zum Nachzug der Kernfamilie, und darunter fällt dann gegebenenfalls auch das Thema Elternnachzug.

Zusatzfrage: Nur weil ich Ihre Ankündigung oder Ihre Darstellung, dass die Veränderungen jeweils im Lichte der aktuellen Diskussionen stattgefunden habe, ernst nehme und natürlich glaube, wollte ich ja wissen, wer diesen Stand dann hervorgerufen hat, der zum Wegfall dieser Passage führte. Da muss es ja dann einen Diskussionsstand gegeben haben, aufgrund dessen diese Passage aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde?

Dimroth: Wie bereits ausgeführt: Es gab diverse Diskussionsstände; Sie alle haben ja auch sehr aufmerksam verfolgt, dass es dazu viele politische Gespräche gab. Diese Gespräche dauerten bis vergangenen Donnerstag an. Daraufhin hat man einen Gesetzentwurf geschrieben, der aus unserer Sicht diese Gespräche und deren Ergebnisse abbildet, hat ihn in die Ressortabstimmung gegeben, und das Kabinett hat sich daraufhin auf genau diesen Vorschlag geeinigt.

Frage: Zuerst nur ganz kurz: Das heißt, die Besprechungen oder Abstimmungen zwischen Maas und de Maizière werden danach auch nicht der Presse mitgeteilt, es gibt keine Pressebegegnung im Anschluss an diese Beratungen?

Zweitens. Können Sie, Herr Dimroth, mir einmal die Tragweite, die das Familienministerium nicht erkannt hat, erläutern? Was ist jetzt der Unterschied in dem Entwurf, an dem sich die SDP stört, was hat sich verändert? Worüber diskutieren wir eigentlich?

Dimroth: Zu Ihrer ersten Frage: Selbstverständlich können Sie davon ausgehen, dass, wenn es diesbezüglich eine Einigung, ein gemeinsames Verständnis gibt - zu dem jetzt Gespräche laufen -, auch Sie davon Kenntnis erhalten werden. Eine gemeinsame Pressebegegnung in dem Sinne ist nicht geplant, aber selbstverständlich werden wir Sie es wissen lassen, wenn und zu welchem Inhalt hier ein Ergebnis erzielt wurde.

Zu Ihrer zweiten Frage: Na ja, das ergibt sich ja sozusagen aus der Diskussion. Es gab, wie Sie wissen, eine lang anhaltende politische Diskussion über diese Frage, auch zu diesem Punkt. Nunmehr gibt es einen Gesetzentwurf, der eben ganz grundsätzlich den Familiennachzug zu subsidiär schutzbedürftigen in Deutschland Aufhältigen für einen Zeitraum von zwei Jahren aussetzt.

Frage: Frau Herb, ist mein Eindruck richtig, dass die Leitungsebene Ihres Hauses irgendwann in den letzten Tagen grünes Licht für den Gesetzentwurf gegeben hat? Oder ging das an der Leitungsebene vorbei, weil sie vielleicht gar nicht informiert wurde?

Wann hat die Leitungsebene Ihres Hauses mit Blick auf die am Freitagabend beginnende Diskussion von der Problematik und Brisanz der Angelegenheit Kenntnis genommen, und hat sie dann irgendetwas unternommen? Hat sie Herrn Gabriel ermuntert, seinen Protest einzubringen, oder hat sie gesagt: Na, das war unser Fehler, macht mal lieber halblang? Hat die Leitungsebene am Freitag in irgendeiner Form reagiert?

Herb: So, wie ich das eben schon einmal ausgeführt habe, hat die Ressortabstimmung auf der Fachebene stattgefunden, und der Staatssekretär war auch darüber informiert, wie die Ressortabstimmung abgelaufen ist. Das heißt, es ist nicht an der - -

Zusatzfrage: Bleibt der Staatssekretär noch im Amt?

Herb: Soweit ich das jetzt weiß, sind auch wir am Freitagnachmittag auf die Situation aufmerksam geworden.

Was die Gespräche dazu angeht, kann ich an dieser Stelle tatsächlich konkret nichts sagen.

Frage: Frau Wirtz, wir diskutieren hier jetzt seit einiger Zeit darüber, dass im Kabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet wurde, bei dem zumindest einige Kabinettsmitglieder offenbar nicht genau wussten, was darin steht. Muss man vielleicht in diesem Moment dann auch als Bundesregierung eingestehen, dass man in der Hitze der ganzen Entscheidung vielleicht manche Gesetze auch etwas zu schnell durchpeitscht?

SRS'in Wirtz: Ich würde jetzt nicht zu einer so grundsätzlichen Schlussfolgerung kommen. Sie wissen ja, dass das Asylpaket II zwischen den verschiedenen Häusern und auch zwischen den drei politischen Parteien, die diese Bundesregierung tragen, schon seit einiger Zeit diskutiert worden ist. Insofern sehe ich da jetzt keinen Bedarf an noch längeren Gesprächen. Es ist so, dass im Asylpaket II, in dem Gesetzentwurf, der vom Kabinett am Mittwoch verabschiedet worden ist, sehr wichtige Regelungen getroffen worden sind - auch einvernehmlich getroffen worden sind, und zwar durchaus auch Positionen, die immer unterschiedlich kontrovers diskutiert worden sind. Insofern war das ein wichtiger Schritt. Ja, in der Tat, es gibt jetzt betreffend eines Details die Notwendigkeit, noch einmal ins Gespräch zu kommen, und das geschieht.

Frage: Herr Schäfer, zwei Fragen zu Syrien:

Erstens. Gibt es schon eine Reaktion auf die Ankündigung Saudi-Arabiens, dass es bereit ist, Bodentruppen nach Syrien zu schicken.

Zweitens zum Syrien-Treffen in München am Donnerstagabend. Da soll sich ja auch der iranische Außenminister mit seinem saudischen Amtskollegen zum ersten Mal seit dem Abbruch der Beziehungen treffen. Was erhofft sich die Bundesregierung von der Teilnahme Riads und Teherans an diesem Treffen?

Schäfer: In der Tat: So, wie die Lage ist, kommt den Beratungen von München am Donnerstag doch eine sehr viel größere Bedeutung zu, als das noch von den Organisatoren und auch von Herrn Steinmeier angedacht wurde, als die Idee zu diesem Treffen entstanden ist. Durch die Aussetzung der Genfer Gespräche durch Staffan de Mistura beziehungsweise die Vereinten Nationen und auch durch die jüngste Militäroffensive der syrischen Regierung um oder bei Aleppo bekommt die ganze Gemengelage sozusagen eine neue Brisanz. Deshalb ist es gut und auch sehr wichtig, dass die beiden Außenminister Saudi-Arabiens und Irans Herrn Steinmeier auf seiner Reise zugesagt hatten, an dieser Konferenz teilzunehmen.

Es bleibt dabei - ob man das will oder nicht -, dass eine Teilnahme - und zwar eine konstruktive Beteiligung - dieser beiden Regionalmächte - auch anderer, aber auch dieser beiden Regionalmächte - eine notwendige Voraussetzung dafür ist, überhaupt Fortschritte zu erzielen. Ob uns das am Donnerstag gelingen kann, werden wir sehen. Sie können sich darauf verlassen, dass Herr Steinmeier gemeinsam mit dem amerikanischen und dann auch mit dem russischen Außenminister, ganz sicher auch mit den Vereinten Nationen, alles dafür tun wird, die Wiener Prinzipien, auf die sich alle im Oktober und November geeinigt haben, hochzuhalten und aufrechtzuerhalten, um auf dieser Grundlage den Fahrplan weiter umzusetzen. Es ist aber völlig klar, dass die Militäroffensive der syrischen Armee in den letzten Tagen das nicht leichter gemacht hat.

Zusatzfrage: Und zur Ankündigung Saudi-Arabiens zu den Bodentruppen?

Schäfer: Das haben wir mit Interesse und großer Aufmerksamkeit vernommen. Das ist ja, wenn ich das richtig gesehen habe, von einem Militärsprecher erfolgt und nicht von einem Sprecher der Regierung, des Außenministers, des Königshauses oder anderen Verantwortlichen. Deshalb warten wir einmal ab, mit welcher Position Saudi-Arabien in den nächsten Tagen - etwa in den Münchner Gesprächen über Syrien - dann tatsächlich auftritt.

Die Haltung der Bundesregierung ändert das aber nicht: Es ist die feste Überzeugung von uns - und das hat Herr Steinmeier gestern auch noch einmal einer großen deutschen Sonntagszeitung gesagt -, dass es ein Irrglaube wäre, dass man den Syrien-Konflikt, die Syrien-Krise, den Bürgerkrieg militärisch lösen könnte. Es gibt nur eine politische Lösung. Es gibt leider immer wieder Akteure, die ganz offensichtlich noch nicht bis zu dieser Erkenntnis vorgedrungen sind.

Frage: Herr Schäfer, vielleicht könnten Sie mir noch einmal die deutsche Haltung erläutern, wie die humanitäre Katastrophe, die sich aus der Bombardierung Aleppos ergeben hat, also die Lage auf syrischem Gebiet an der türkischen Grenze, aufzulösen ist und wie die Bundesregierung möglicherweise selbst dazu beitragen will, sie aufzulösen?

Können Sie mir noch einmal die Haltung der Bundesregierung zu der schon vor geraumer Zeit von der Türkei vorgeschlagenen Schutzzonenproblematik erläutern? Denn in gewisser Weise ist ja das, was da im Moment mit diesen Lagern passiert, eine Quasi-Schutzzone, die dort faktisch dadurch eingerichtet wird, dass dort jetzt Tausende von Menschen jenseits der Grenze kampieren müssen.

Schäfer: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das, was da passiert, wirklich den Begriff Schutzzone verdient hat. Mir scheint es eher so zu sein - bei aller Vorsicht, weil auch uns in der Regierung über die tatsächliche Lage, auch die tatsächliche humanitäre Lage dort an der Grenze zwischen Syrien und der Türkei nicht alle Informationen vorliegen -, dass es sich dabei um eine extreme humanitäre Notlage handelt. Wir müssen davon ausgehen, dass sich ganz viele Menschen aus Aleppo und der Umgebung wegen der letzten Militäraktionen auf den Weg gemacht haben, Reißaus zu nehmen vor Bombenangriffen und Krieg, um sich und die Seinen irgendwo Zuflucht finden zu lassen. Da ist es zunächst einmal an denen, an deren Grenze sich die Menschen aufhalten, darüber zu befinden und zu entscheiden, wie sie mit denen umgehen. Entsprechende Äußerungen der Europäischen Union und auch vonseiten der Bundesregierung über den Umgang mit diesen Menschen, die wirklich in allergrößter Not sind, haben Sie über das Wochenende ja bereits vernommen.

Noch einmal zu den Schutzzonen: Der Begriff der Schutzzone wird unterschiedlich verstanden und ist deshalb auch relativ schwer zu bewerten. Wir wissen und auch Sie wissen, dass die türkische Regierung bereits seit einigen Jahren immer wieder den Vorschlag einer Schutzzone in Syrien gemacht hat. Diese Frage ist also immer wieder aufgeworfen worden; es ist aus Sicht der internationalen Staatengemeinschaft aber letztlich nicht zufriedenstellend beantwortet worden, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage und mit welchen militärischen Mitteln eine solche Schutzzone in Syrien denn tatsächlich verteidigt werden kann. Diese Frage stellt sich heute genauso, wie sie sich im letzten und im vorletzten Jahr gestellt hat.

SRS'in Wirtz: Ich möchte das, was Herr Schäfer gesagt hat, noch durch eine Sache ergänzen: Sie wissen ja, dass sich die Bundeskanzlerin heute in der Türkei befindet und dort Gespräche mit dem Ministerpräsidenten und dem Präsidenten führt. Wir können sicherlich davon ausgehen, dass in diesen Gesprächen auch diese dramatische Situation an der Grenze ein Thema sein wird. Angesichts dessen, wie viele Menschen dort auf der Flucht sind - wir haben die Bilder ja über das Wochenende gesehen -, ist das sicherlich auch ein Thema, das heute in die Gespräche einfließen wird.

Zusatzfrage : Hat denn die Bundesregierung Verständnis für die türkische Position, die da sagt: Jetzt sind es schon drei Millionen, die wir im eigenen Land haben, jetzt können wir auch nicht mehr?

SRS'in Wirtz: Ich möchte hierzu darauf verweisen, dass heute die Gespräche in der Türkei geführt werden und sicherlich auch die verschiedenen Positionen ausgetauscht werden. Ganz klar ist, dass die Türkei große Verdienste in der Aufnahme von Flüchtlingen hat, das ist überhaupt keine Frage. Unbestritten ist auch, dass die Türkei in diesen Fragen unterstützt werden muss - deshalb auch der europäische Wille, auch finanziell zu unterstützen. Auch darüber, dass dieses Geld fließen soll, ist man sich jetzt in der Europäischen Union ja praktisch einig. Insofern: Ja, es ist in gewisser Weise natürlich nachvollziehbar, dass die Türkei Schwierigkeiten hat, noch mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Aber genau diese Punkte werden sicherlich auch Gegenstand der Gespräche sein.

Schäfer: Wenn ich das noch kurz ergänzen darf: Ich möchte nur auf drei Ereignisse hinweisen, die, glaube ich, ganz gut belegen, wie sehr diese Bundesregierung das Thema Umgang mit Flüchtlingen und Hilfe für die Länder der Region im Fokus hat. Es sind drei große internationale Konferenzen und Treffen auf deutsche Initiative zustande gekommen - die ich Ihnen gleich aufzählen werde -, die allesamt nicht nur die Flüchtlingslage als Ganze und die ganzen politischen und humanitären Fragen, die damit verbunden sind, im Zentrum hatten, sondern gerade explizit die Frage: Wie können wir den drei am meisten betroffenen Nachbarstaaten - in dieser Reihenfolge wahrscheinlich: dem Libanon, Jordanien und dann auch der Türkei - unter die Arme greifen, um diesem gewaltigen Strom von Menschen aus Syrien und aus anderen Krisenherden des mittleren Ostens gerecht zu werden?

Deshalb hat Herr Steinmeier gemeinsam mit dem Minister Müller im Oktober 2014 schon einmal eine Flüchtlingskonferenz genau zu diesem Thema hier in Berlin, im Auswärtigen Amt, ausgerichtet. Des Weiteren hat der Außenminister letztes Jahr im September am Rande der Vereinten Nationen eine Geberkonferenz organisiert, die auch dem Ziel diente, Geld zusammenzubekommen, um den Flüchtlingen und den sie beherbergenden Ländern, Menschen und Gesellschaften unter die Arme zu greifen. Nicht zuletzt möchte ich noch die von Deutschland in London mit ausgerichtete Flüchtlingskonferenz nennen, an der die Bundeskanzlerin teilgenommen hat. Auch diese Konferenz diente genau diesem Ziel und hat - das ist hier ja auch lang und breit erläutert worden - mit neuen Konzepten ganz viel Geld zusammenbekommen, um den Menschen eine berufliche Perspektive in diesen Ländern zu ermöglichen, die internationalen Hilfsorganisationen in die Lage zu versetzen, genügend Mittel zu haben, um die Menschen mit Nahrungsmitteln und Unterkunft versorgen zu können, und nicht zuletzt auch den inzwischen wohl in Millionenhöhe auf der Flucht befindlichen Kindern eine anständige Schulausbildung zu finanzieren.

Frage: Herr Schäfer, Frau Wirtz, eine Verständnisfrage: Die EU fordert von der Türkei, Zehntausende neue Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Gleichzeitig will die EU die eigenen Außengrenzen zur Türkei wirksam vor diesem Flüchtlingsstrom sichern. Können Sie mir diese Doppelmoral einmal erklären?

SRS'in Wirtz: Ich sehe da, anders als Sie, keine Doppelmoral. Richtig ist, wie Sie ausgeführt haben, dass es in der Tat der Europäischen Union darum geht, die Außengrenzen zu schützen und damit auch die Schlepperkriminalität, die es zwischen der Türkei und Europa - also in diesem Fall zwischen der Türkei und Griechenland - nach wie vor gibt, einzudämmen und damit zu verhindern, dass Flüchtlinge diesen sehr gefährlichen Weg nehmen - Sie wissen genauso gut wie ich, dass viele Flüchtlinge auf diesem Weg auch Ihr Leben lassen. Insofern geht es der Europäischen Union um genau diese Fragen, also darum, diese Schlepperkriminalität einzudämmen und die Außengrenzen zu schützen. Es geht dann aber in einem zweiten Schritt auch darum - und das ist auch das, was die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin in persona immer wieder betont hat -, dass man dann über Kontingente arbeitet und Menschen, die sich in den betroffenen Ländern - also zuvorderst natürlich in Syrien, aber auch in den Nachbarländern - aufhalten, ganz gezielt nach Europa holt. Es geht also darum, dass man dann über Kontingente zu einer geregelten und legalen Migration kommt.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage zur EU-Außengrenze: Die Griechen haben jetzt klipp und klar gesagt, dass Griechenland keine Flüchtlingsboote versenken wird oder will. Bedauert die Bundesregierung das?

SRS'in Wirtz: Der Bundesregierung ist es daran gelegen, die Außengrenzen zu schützen, und das sicherlich nicht mit inhumanen Methoden.

Zusatzfrage: Sondern mit welchen Methoden?

SRS'in Wirtz: Indem man von vornherein dafür sorgt, dass Schlepperkriminalität gar nicht zum Zuge kommen kann.

Frage: Frau Wirtz, meine Frage betrifft die Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei. Können Sie mir erklären, wann unter Freunden ein Telefonat reicht, um etwas zu besprechen, und wann sozusagen der persönliche Besuch notwendig ist?

SRS'in Wirtz: Herr Leifert, wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder ausgeführt, wie wichtig die Türkei als Partner in dieser Frage ist beziehungsweise wie wichtig es ist, mit der Türkei in genau diesen Fragen zusammenzuarbeiten. Die Herausforderungen sind gewaltig. Es ist nicht so, dass die Ereignisse der letzten Tage die Situation vor Ort vereinfacht hätten; auch das, denke ich, kann man der Berichterstattung entnehmen. Insofern ist es so, dass die Bundeskanzlerin es für klug und geboten gehalten hat, persönlich in die Türkei nach Ankara zu fahren und dort noch einmal hochrangige, höchstrangige Gespräche zu führen, um den EU-Türkei-Aktionsplan, der ja Ende letztes Jahres beschlossen worden ist, umzusetzen und weiter voranzubringen.

Frage: Herr Schäfer, welche Bedeutung hat es für die weiteren Verhandlungen, dass - wenn es stimmt - russische Kampfjets syrische Dörfer an der türkischen Grenze und wohl auch in der Nähe von Aleppo bombardiert haben sollen? Wie schätzt das Auswärtige Amt diese Meldungen ein und wie geht man damit um?

Schäfer: Darüber ist ja in den letzten Tagen schon sehr eifrig und auch sehr engagiert diskutiert worden. Herr Steinmeier hat sich zu dieser Frage gestern auch in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" geäußert. Er hat dort mit anderen Worten etwas gesagt, was ich gerade eben schon wiederholt habe. Er hat gesagt:

"Vielmehr ist der Versuch, den Konflikt militärisch zu lösen, eine Illusion, die den Bürgerkrieg nur weiter verlängert. Ohne Zweifel: Die russischen Luftangriffe haben die militärischen Kräfteverhältnisse für den Moment verschoben."

Das heißt, wir gehen davon aus, dass das, was auch mit russischer Unterstützung bei Aleppo in Syrien geschieht, tatsächlich die militärische Lage verändert. Druck löst aber Gegendruck aus. Der Glaube, dass man jetzt einfach so durchmarschieren könne, ohne dass sich da irgendjemand zur Wehr setzt, scheint uns, wie gesagt - wie auch Herr Steinmeier das gesagt hat -, eine Illusion zu sein.

Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass die politischen Folgewirkungen dessen, was in den letzten Tagen bei Aleppo passiert ist und jetzt auch weiter passiert, in den Beratungen am Donnerstag zur Sprache kommen und man sich dort auf eine Handlungslinie einigt, die eine Wiederaufnahme der Genfer Gespräche zwischen Regierung und Opposition möglich macht. Auch da gilt: Wir haben nie Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht, dass die syrische Opposition Vorbedingungen für eine Aufnahme von Verhandlungen gestellt hat; denn wir glauben nicht, dass das zweckmäßig ist. Es ist aber völlig klar, dass die Ereignisse der letzten Tage - gerade auch die militärische Offensive der syrischen Armee - Folgewirkungen haben und für die syrische Opposition auch bei einer möglichen Wiederaufnahme der Verhandlungen ein großes Problem sein würden.

Frage: Herr Schäfer, als die Bundesregierung den Kriegseintritt Deutschlands gegen ISIS verkündet hat - der völkerrechtlich fragwürdig ist -, haben Sie ja auch gesagt, dass die Bundesregierung einen UN-Sicherheitsratsbeschluss beim Kampf gegen ISIS präferieren würde. Was ist denn da der Stand?

Frau Wirtz, noch einmal zur Türkei-Reise: Werden die Verbindungen zwischen der Türkei und ISIS ein Thema für die Kanzlerin sein? Der israelische Verteidigungsminister hat Ihnen diesbezüglich ja vor ein paar Tagen neue Tipps zukommen lassen.

SRS'in Wirtz: Ich fange einmal kurz an: Ich kann Ihnen en détail nicht sagen, genau welche Themen in den Gesprächen, die die Bundeskanzlerin zur Stunde führt, besprochen werden. Sie wird in zehn Minuten vor die Presse gehen; dann werden sicherlich die wichtigsten Themen genannt werden. Alles Weitere kann ich von hier aus nicht kommentieren.

Zusatzfrage : Aber ist das ein Thema für sie?

SRS'in Wirtz: Ich kann jetzt von hier aus - weil ich hier sitze und nicht in Ankara - nicht sagen, welche Themen genau angesprochen werden. Naheliegende Themen habe ich eben genannt - es wird natürlich um die Situation an der türkisch-syrischen Grenze gehen. Aber darüber hinaus fehlt mir sozusagen die Gabe der Weissagung.

Schäfer: Die ganze Sprache Ihrer Frage mache ich mir ausdrücklich nicht zu eigen. Krieg ist etwas sehr Förmliches, und Krieg haben wir hier nicht. Aber Sie haben recht: Deutschland beteiligt sich gemeinsam mit 65 anderen Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft am Kampf gegen ISIS, und das tun wir mit politischen Mitteln, das versuchen wir kulturell-gesellschaftlich, und das tun wir auch, indem wir uns auf die Ihnen sicherlich bekannte Art und Weise auch militärisch daran beteiligen. Aus unserer Sicht wie auch aus Sicht unserer Bündnispartner gibt es überhaupt keinen Zweifel an der völkerrechtlichen Legitimität unseres Tuns und des Tuns der Anti-ISIS-Koalition.

Der Sicherheitsrat hat sich mit der Lage in Syrien immer wieder befasst, zuletzt in Anwesenheit des deutschen Außenministers am 18. Dezember des vergangenen Jahres in New York. Dort ist es auch mit Unterstützung des ständigen Mitglieds Russland zum Glück gelungen, endlich einmal eine Syrien-Resolution zu verabschieden, mit der der Wiener Fahrplan und die Wiener Prinzipien sozusagen zu geltendem Völkerrecht gemacht worden sind.

Ich empfehle Ihnen eine Lektüre dieser Resolution, weil sie auch Passagen enthält, die den Kampf gegen ISIS betreffen.

Frage: Verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse, was hinter dem Raketenstart in Nordkorea vom Wochenende steckte? Wie beurteilt sie das, und welche Reaktionen befürwortet sie?

Schäfer: Vielen Dank für die Frage. Die Frage zu den Hintergründen sollten Sie vielleicht am besten unseren nordkoreanischen Kollegen in Pjöngjang stellen. Ich bin nicht ganz sicher, ob sie Ihnen so freimütig Auskunft geben, wie wir es hier versuchen. Aber sie kennen die Motivation für dieses Handeln.

Wir können nur von außen schauen, was da geschieht. Wir sehen eine wachsende Eskalation in der Region um Nordkorea und das nordkoreanische Atomprogramm herum. Die Spannungen in der Region verschärfen sich. Deshalb ist es aus Sicht der Bundesregierung - der Außenminister hat sich dazu bereits gestern geäußert - ein Muss, dass die internationale Gemeinschaft, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zügig Maßnahmen ergreift, die auch in Pjöngjang deutlich machen, dass die internationale Gemeinschaft die ständigen Verstöße gegen Völkerrecht, gegen Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und gegen das bestehende Sanktionsregime so nicht akzeptieren kann.

Langfristig muss es darum gehen, dass Nordkorea in den Sechs-Parteien-Gesprächen, in den Verhandlungen mit der internationalen Gemeinschaft deutlich erläutert wird, dass sein Atomprogramm keine Zukunft hat. Aber wir haben es mit einer Nation, einem Land und einer politischen Führung zu tun, die ganz offensichtlich nicht gewillt ist, sich ohne Weiteres den Regeln der internationalen Staatengemeinschaft unterzuordnen.

Auch das haben wir beim letzten Atomwaffentest vor einigen Monaten bereits gesagt. Das gilt auch jetzt noch. Wir setzen sehr auch auf die Zusammenarbeit mit China, einem Land, das nicht nur ein ganz wichtiger, vielleicht der entscheidende Spieler in der Region ist, sondern auch andere, vielleicht intensivere Beziehungen zu Nordkorea pflegt, als wir es können und tun. Es ist auch an China, jetzt gemeinsam mit uns und der internationalen Staatengemeinschaft ein klares Signal zu setzen, dass im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen jetzt auf diese wiederholte verantwortungslose Provokation von Nordkorea angemessen reagiert wird.

Zusatzfrage: Geht es ein ganz klein weniger klarer, in welche Richtung diese Maßnahmen und Signale gehen sollen?

Schäfer: Es gibt viele Möglichkeiten, das Sanktionsregime auszuweiten und Druck auf Nordkorea auszuüben. Nun ist, wie Sie wissen, Deutschland zurzeit bedauerlicherweise nicht Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Wenn das so wäre, dann wären wir im Kreis der Fünfzehn noch dichter daran beteiligt, gemeinsam zu überlegen, welche Sanktionen und zusätzliche Maßnahmen gegenüber Nordkorea in Betracht kommen. Weil das aber nicht so ist, würde ich mich mit wohlfeilen Vorschlägen gern ein bisschen zurückhalten, sondern es den Kolleginnen und Kollegen und den Nationen, die im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten sind, überlassen, sich zunächst miteinander abzustimmen, sich dann auch mit uns abzustimmen und daraus die notwendigen Entscheidungen abzuleiten.

Frage : Herr Schäfer, Sie haben den Atomwaffentest vor ein paar Wochen angesprochen. Sie haben damals gesagt, dass Sie den nordkoreanischen Botschafter einbestellt haben. Was haben Sie ihm denn gesagt, und was ist dabei herausgekommen?

Schäfer: Ihm ist - ich weiß gar nicht, wer das gemacht hat - vielleicht vom Abteilungsleiter oder der Abteilungsleiterin oder vom Staatssekretär - das habe ich nicht mehr ganz im Kopf - die Haltung der Bundesregierung erläutert worden, wie wir sie auch der Öffentlichkeit gegenüber erläutert haben. Da es sich um professionelle Kontakte handelt, wird der nordkoreanische Botschafter ganz sicher eine Erwiderung, die ihm aus Pjöngjang abgesegnet worden ist, gegeben haben, die erläutern soll, warum das, was da sanktionswidrig und völkerrechtswidrig getan worden ist, aus seiner Sicht angemessen ist. Ich gehe fest davon aus, dass er die klare Botschaft der Bundesregierung dann an seine Heimatregierung zurückgemeldet hat.

Frage : Frau von Tiesenhausen, wie ist die Position des Bundesfinanzministeriums zu den zwei alternativen Vorschlägen, die die beiden Notenbankchefs vertreten haben, zum einen eine stärkere Integration mit einem Euro-Finanzminister und zum anderen, wenn das nicht klappt, eine Verschärfung der Regeln im Rahmen einer dezentralen Zusammenarbeit? In welche Richtung gehen die Vorstellungen Ihres Ministeriums dazu?

von Tiesenhausen-Cave: Es geht ja um einen längeren Gastbeitrag mit vielen Ideen. Aus unserer Sicht ist vielleicht Folgendes wichtig: Die beiden Notenbanker greifen in ihrem Beitrag die schon bekannte Ansicht der Bundesregierung auf, dass nicht weniger, sondern mehr Europa die Antwort auf die aktuelle Herausforderung darstellt. Der Bundesfinanzminister hat sich ja auch schon in der Vergangenheit für eine Debatte über die langfristige Integration der Eurozone einschließlich von Änderungen der EU-Verträge offen gezeigt. Allerdings wissen Sie auch, dass dafür hohe Hürden gesetzt sind, sowohl prozedural als auch aus unserer Sicht politisch. Haftung und Kontrolle dürfen nicht auseinanderfallen. Die parlamentarische Kontrolle muss gewährleistet werden. Insgesamt bedeutet das also, das wir hier eher über langfristige Szenarien reden.

Der Beitrag der beiden Präsidenten stellt daher richtigerweise heraus, dass es zunächst darum gehen muss, die notwendigen Strukturreformen umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone insgesamt zu verbessern. Dies bedeutet in den einzelnen Staaten ehrgeizige Strukturreformen, eine einheitliche Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und den Risikoabbau im Finanzsektor.

Zusatzfrage: Können Sie mir vielleicht ganz konkret noch sagen, wie der Bundesfinanzminister den Vorschlag eines Euro-Finanzministers sieht? Ist der Bundesfinanzminister in seinen langfristigen Überlegungen gewillt, auch ein solches Institut einzuführen, oder stoppt er davor? Ich habe ihn immer nur mit Vorstellungen im Ohr, die Kompetenzen gewisser EU-Kommissare zu stärken.

von Tiesenhausen-Cave: Wir reden wirklich über sehr langfristige Perspektiven. Insofern macht es, denke ich, keinen Sinn, einzelne Elemente zu überhöhen und sich jetzt daran abzuarbeiten. Wenn es um eine langfristige Integration und eine weitere Vertiefung der WWU, also der Wirtschafts- und Währungsunion, geht, dann kommen verschiedene Elemente zum Tragen. Die Balance, die für uns wichtig ist, habe ich ja gerade ausgeführt. Insofern sollte man diese Debatte nicht auf einzelne Elemente verengen, die derzeit realistischerweise auch nicht zur Umsetzung anstehen.

Frage GRIMM: Frau Wirtz, eine Frage an Sie. Wie steht die Bundeskanzlerin dazu, weitere Kompetenzen in Brüssel Richtung Wirtschafts- und Währungsunion europäisch zu vergemeinschaften?

SRS'in Wirtz: Im Grunde genommen kann ich mich dem anschließen, was Frau von Tiesenhausen gerade ausgeführt hat, dass sich nämlich in der Tat auch die Bundesregierung schon seit Längerem dafür einsetzt, dass die WWU weiterentwickelt wird und dabei die Kriterien Haftung und Kontrolle ausschlaggebend sind. In dem Namensartikel wird ja angesprochen, dass das wichtige Kriterien sind. Diese Kriterien sind auch für die Bundesregierung wichtig. Insofern ergänzen wir, das Finanzministerium und ich, uns hervorragend.

Frage : Meine Frage zum Fall Assange richtet sich wohl an Herrn Schäfer. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung hat die Situation von Herrn Assange als rechtswidrige Festsetzung bewertet. Schließt sich die Bundesregierung dieser Einschätzung an? Hat das für Sie eine bindende Wirkung?

Schäfer: Auf die zweite Frage kann ich nur in aller Vorsicht antworten, weil ich nicht juristisch vorgebrieft bin. Meine Vermutung ist ein klares Nein.

Zu Ihrer ersten Frage. Wir haben sehr aufmerksam verfolgt, was da passiert.

Zusatz : Das ist ja nicht die Frage. Assange sitzt schon seit Jahren fest. Eine UN-Arbeitsgruppe sagt jetzt, dass das eine rechtswidrige Festsetzung ist. Dazu wird die Bundesregierung wohl eine Haltung haben. Denn in der Regel widersetzen sich eher Diktaturen solchen UN-Arbeitsgruppenbewertungen. Dieses Mal sind es ja Großbritannien und Schweden. Da wäre es gut, zu wissen, wie eine deutsche Regierung dazu steht. Sagen Sie auch: Uns ist egal, was die UN sagt?

Schäfer: Ganz sicher nicht. Aber wir haben volles Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit in den beiden Ländern, die Sie erwähnt haben.

Zusatzfrage : Was sagen Sie denn?

Schäfer: Das, was ich gesagt habe.

Frage: Eine Frage an Frau von Tiesenhausen. Ist der Bundesfinanzminister angesichts der wachsenden Kritik an den Plänen zur Einführung einer Bargeldgrenze bereit, das vielleicht noch einmal zu überdenken?

von Tiesenhausen-Cave: Ich denke, Ihrer Frage liegt schon die falsche Prämisse zugrunde. Hier geht es überhaupt nicht um die Abschaffung von Bargeld. Es handelt sich um eine europäische Debatte, wie man Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfen kann. Wir warten jetzt auf Vorschläge der Kommission, die auch angekündigt sind. Insofern gibt es eine Diskussion auf europäischer Ebene. Sie wissen auch, dass es in zehn europäischen Staaten bereits Bargeldobergrenzen gibt. Diese Diskussion wird jetzt geführt. Das ist alles, was ich dazu sagen kann. Das ist der Stand des Prozesses.

Frage : Frau Tiesenhausen, können Sie uns mittlerweile Szenarien nennen, wie man dadurch Terrorismus verhindert, was Sie ja wollen?

von Tiesenhausen-Cave: Ganz allgemein - ich meine, Sie haben eine ähnliche Frage schon am Freitag gestellt - ist Bargeld ein anonymes Zahlungsmittel, das vielfältig genutzt werden kann. Insofern ist die Meinung vieler Geldwäscheexperten - Sie wissen, dass der Übergang von Geldwäsche zu Terrorismusfinanzierung fließend sein kann -, dass man mit Bargeldobergrenzen eine Handhabe hat, solche kriminellen Machenschaften einzudämmen.

Frage: An das Ernährungsministerium. Ich nehme Bezug auf die Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Tafel, dass es wegen der Überforderungen jetzt Lebensmittelobergrenzen geben könnte. Gleichzeitig hat Frankreich Supermärkten verboten, Essen wegzuschmeißen. Plant die Bundesregierung in dem Zusammenhang ebenfalls solch ein Verbot?

Reymann: Nein, die Bundesregierung plant solch ein Verbot nicht. Ein kurzer Hinweis: In Frankreich haben wir eine andere Situation als in Deutschland. In Deutschland geben die meisten Supermärkte überflüssige Lebensmittel bereits heute an Tafeln oder sonstige soziale Einrichtungen. Insofern ist der Handlungsdruck, was die Lebensmittelverschwendung betrifft, nicht so hoch wie in Frankreich.

Zusatzfrage: Nun sind es aber nicht alle, sondern nur die meisten. Wann sorgt man dafür, dass alle das Essen nicht wegschmeißen dürfen, sondern weitergeben müssen?

Reymann: Es ist Ziel des Bundesministers für Ernährung, die Zahl der Lebensmittelverschwendungen, die zugegebenermaßen in Deutschland noch zu hoch ist, zu reduzieren. Man kann aber in anderen Bereichen ansetzen als im Lebensmitteleinzelhandel, zum Beispiel indem man auch den Bereich der Verschwendung im Privathaushalt und natürlich auch in der Industrie angeht. Eine Forderung von Bundesminister Schmidt ist zum Beispiel, nicht nur das Wissen um gute Ernährung, sondern auch um den Wert von Lebensmitteln gerade bei jungen Menschen zu verbessern. Deswegen fordert er, dafür entsprechende Unterrichtseinheiten in die Lehrpläne aufzunehmen, eventuell sogar als eigenes Schulfach.

Zusatzfrage: Aber Bildung hilft ja den Menschen bei der Tafel nicht. Es geht ja um die Hilfe für Menschen, die schon zur Tafel gehen müssen, weil es ihnen so dreckig geht. Was fordern Sie denn da?

Reymann: Ich habe, denke ich, Ihre Fragen beantwortet. Es ging um Lebensmittelverschwendung. Ich hab Ihnen die Position des Ministeriums dazu vorgetragen.

Montag, 8. Februar 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Februar 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/02/2016-02-08-regpk.html;jsessionid=1CD454C77ADACE25E0BA620188121883.s4t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2016

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