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PRESSEKONFERENZ/1144: Regierungspressekonferenz vom 25. Januar (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 25. Januar 2016
Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2016

Themen: Asyl- und Flüchtlingspolitik, Ermittlungen gegen den Automobilkonzern VW wegen manipulierter Abgaswerte, Aussagen von Beatrix von Storch in der Sendung "Anne Will", mögliche Reise der Bundeskanzlerin in den Iran, Regierungsbildung in Spanien, geplanter Erwerb von Patrouillenbooten aus Deutschland durch Saudi-Arabien, Veröffentlichung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts, mögliches Treffen im Normandie-Format im Februar in Berlin, Medienberichte über mögliche Schuldenerleichterungen für Griechenland, Syrien-Friedensgespräche in Genf, Möglichkeit zur Einsichtnahme in TTIP-Unterlagen durch Mitglieder der Bundesregierung

Sprecher: StS Seibert, Dimroth (BMI), Westhoff (BMAS), Schäfer (AA), Zado (BMJV), Rudolph (BMVI), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Moiteaux (BMWi)


Vors. Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage (zur Asyl- und Flüchtlingspolitik): Herr Dimroth, ist die Bundespolizei nach Kenntnis des Bundesinnenministers tatsächlich in der Lage, an den deutschen Außengrenzen 3500 Grenzkontrollen täglich durchzuführen, oder stimmt eher das, was die Polizeigewerkschaft sagt, nämlich dass der Minister mit dieser Zahl nicht die Wirklichkeit beschreibt?

Dimroth: Vielen Dank für die Frage. - Zunächst einmal gibt mir das die Gelegenheit, auch wenn das vielleicht eine etwas feinsinnige Differenzierung sein mag, zu differenzieren, wenn Sie das nachlesen, was am Sonntag in der Zeitung stand, dass ein Teil der genannten Aussage ein Zitat des Ministers war. Das, was Sie gerade angesprochen haben, war kein Zitat des Ministers, sondern eine Auskunft der Pressestelle und betrifft insofern nicht ganz originär den Bundesinnenminister.

Um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen: Richtig ist, dass wir - was "wir" bedeutet, kann ich Ihnen gerne gleich im Einzelnen darlegen; das meint den Geschäftsbereich des BMI - derzeit in der Lage sind, ca. 3500 Menschen grenznah zu registrieren, bevor sie dann - das ist das Entscheidende - im weiteren geordneten Verfahren an die Bundesländer verteilt werden.

Diese Registrierung geschieht im kollusiven Zusammenwirken von BAMF-Mitarbeitern und Mitarbeitern der Bundespolizei und ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um in diesem Verfahren wieder ein gutes Stück an Ordnung zurückzugewinnen. Das ist durch entsprechende organisatorische Maßnahmen gelungen, nämlich indem im grenznahen Bereich solche Registrierungszentren aufgebaut wurden, in denen derzeit, wie gerade ausgeführt, Mitarbeiter der Bundespolizei und Mitarbeiter des BAMF gemeinsam ca. 3500 Registrierungen pro Tag durchführen. Da, jedenfalls im Monatsmittel, derzeit ca. 2000 Einreisen zu verzeichnen sind, sind wir damit in der Lage, nahezu alle Flüchtlinge, die zu uns kommen, zeitnah, vollständig und vor der Verteilung in die Bundesländer zu registrieren.

Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann die Zahlen von 500 bis 600 Flüchtlingen am Tag, die die Polizeigewerkschaft mitteilt, bei denen es gelinge, eine grenzpolizeiliche Kontrolle durch die Bundespolizei durchzuführen? Die Größenordnung, die die Polizeigewerkschaft nennt, liegt also bei 500 bis 600 Flüchtlingen. Sie sprechen von 3500 Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem BAMF. Der Rest liegt beim BAMF. Muss dann die grenzpolizeiliche Kontrolle irgendwann nachgeholt werden?

Dimroth: Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Das, was wir gesagt haben - das ist das, was ich gerade gesagt habe -, ist, dass derzeit eine Registrierung, und zwar vom Ablauf und von der Form her gleich, für eine Gruppe von ca. 3500 Personen grenznah durchgeführt werden kann, durchgeführt wird. Dass sich tagesaktuell möglicherweise eine Differenz zwischen Einreisezahlen und Registrierungszahlen ergibt, mag beispielsweise daran liegen, dass zeitlich eine Verzögerung eintritt, indem am Abend noch Leute kommen. Die werden am nächsten Tag registriert, fallen also nicht mehr in die Tagesregistrierungszahlen, sodass dann an einzelnen Tagen tatsächlich eine Differenz entstehen kann; das ist zweifelsohne so. Es ist auch zweifelsohne so, dass wir nicht ausschließen können, dass sich Menschen einer solchen Registrierung entziehen. Das ist aber nicht der Punkt.

Der Punkt ist - das ist die Aussage -, dass wir in der Lage sind, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, die durch das Bundesinnenministerium angestoßen wurden, eine Kapazität von, wie gesagt, 3500 Personen vorzuhalten; das geschieht. Damit ist - ich kann mich nur wiederholen - eine nahezu vollständige Registrierung möglich und wird durchgeführt.

Insofern ist das, was die Gewerkschaftsvertreter gestern gesagt haben, nur ein Teil der Wahrheit. Denn die Tatsache, dass dies zum Teil durch Mitarbeiter der Bundespolizei geschieht, zum Teil durch Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, ändert nichts an der Richtigkeit dieser Aussage. Vor allem - das ist das Entscheidende - ändert es nichts an der Wichtigkeit des gewonnenen Maßes an Ordnung, das wir durch diese organisatorischen Maßnahmen getroffen haben. Ehrlich gesagt, müsste auch den Vertretern der Gewerkschaften sehr wohl bekannt und bewusst gewesen sein, dass es im Zusammenwirken mit einer anderen Behörde genau so ist, wie wir es gesagt haben.

Frage : Herr Seibert, mich würde interessieren, inwiefern die Bundesregierung die Vorschläge vom Aufbau grenznaher Zentren, von tagesaktuellen Kontingenten - das sind die Vorschläge, die unter dem Namen "Klöckner" firmieren - als eine Bereicherung und möglicherweise auch als eine Ergänzung ihrer Flüchtlingspolitik betrachtet.

StS Seibert:Danke. - Das ist eine eigenständige Initiative von Julia Klöckner, also eine Initiative aus der Partei. Deswegen bin ich als Regierungssprecher da zuständigkeitshalber zurückhaltend. Frau Klöckner hatte die Bundeskanzlerin zuvor informiert. Einiges, was sie vorschlägt, sind Elemente, die wir kennen. Einiges ergänzt die Politik der Bundesregierung. Einiges überlappt sich damit.

Für die Bundesregierung gilt: Wir arbeiten weiter intensiv an unserer Agenda zur nachhaltigen und spürbaren Verringerung der Flüchtlingszahlen. Wir zielen dabei auf die Sicherung der europäischen Außengrenzen. Vor allem zielen wir auch auf die Bekämpfung der Fluchtursachen.

Auch die am Freitag stattgefundenen deutsch-türkischen Regierungskonsultationen haben Impulse gebracht, an denen jetzt weitergearbeitet werden muss. Zusätzlich intensivieren wir in der Koalition hier in Berlin die Gespräche über das Asylpaket II. Die Suche nach Kompromissen ist im Gange.

Zusatzfrage : Jetzt einmal ganz abgesehen von der Person. Wenn Sie sagen, in diesen Vorschlägen seien auch solche enthalten, die sich überlappen, aber auch ergänzen, heißt das, wenn sie ergänzen, dass es durchaus eine Ergänzung der Regierungspolitik darstellen kann, diese Teile möglicherweise mit einzubeziehen?

StS Seibert: Noch einmal und mit der Bitte um Verständnis: Das ist eine eigenständige Initiative von Frau Klöckner beziehungsweise der CDU in Rheinland-Pfalz. Über diese Initiative hat sie die Bundeskanzlerin informiert, nicht mehr und nicht weniger. Was es dazu zu sagen gibt, das habe ich gesagt.

Frage : Herr Seibert, daran schließt sich direkt ganz generell die Frage an: Sieht die Bundeskanzlerin derzeit die Notwendigkeit oder die Möglichkeit, neben ihren internationalen Bemühungen auch nationale Bemühungen voranzutreiben, oder setzt sie jetzt tatsächlich erst einmal darauf, eine internationale Lösung hinzubekommen und erst in einem zweiten Schritt eine nationale Lösung zu bedenken oder auf den Weg zu bringen?

StS Seibert: Sie bauen da einen Gegensatz auf, den es gar nicht gibt. Die Bundesregierung hat von Anfang an gesagt: Diese Flüchtlingskrise ist ein europäisches Problem. Deswegen brauchen wir gemeinsame europäische Lösungen.

Sie hat von Anfang an natürlich auch hier in Deutschland Maßnahmen ergriffen, um das Geschehen zu steuern und zu ordnen. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist ein Beispiel dafür. Wir haben dies schon im letzten Herbst aufgelegt, und zwar mit einigem Erfolg. Wir arbeiten an weiteren Maßnahmen in einem Asylpaket II. Also: Das eine schließt das andere nicht aus.

Frage: Ich möchte auf Herrn Dimroth und auf die Frage zurückkommen, die der Kollege vorhin gestellt hat. Ich würde gerne nachfragen, weil Herr Wendt von der Gewerkschaft auch meinte, selbst wenn man die BAMF-Zahlen dazuzähle, sei die Zahl der 3500 Registrierungen viel zu hoch. Verwechseln Sie das möglicherweise mit der Fast-ID? Das wird dort nämlich gemutmaßt.

Die zweite Frage: Auch bei den Zurückweisungen scheint die Zahl überzogen. Dazu heißt es, dass die Menschen dann zum Teil weniger Stunden später wieder dastehen oder illegal einreisen. Haben Sie davon Kenntnis, und wissen Sie, wie viele Leute ohne Papiere an der Grenze ankommen?

Dimroth: Vielen Dank. - Ob möglicherweise aufseiten der von Ihnen genannten Vertreter der Polizeigewerkschaften Verwechslungen vorliegen oder nicht, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich gerade schon ausgeführt habe: Wir sind durch entsprechende organisatorische Maßnahmen in der Lage - mit "wir" meine ich BAMF und Bundespolizei -, ca. 3500 Menschen grenznah zu registrieren, und zwar im gleichen Verfahren, völlig unabhängig davon, ob das BAMF-Mitarbeiter oder Mitarbeiter der Bundespolizei machen.

Zu der zweiten Frage zu den Zurückweisungen: Auch ich habe zur Kenntnis genommen, dass die von Ihnen genannten Vertreter hieran Zweifel anmelden. Ich kann Ihnen sagen, dass wir bis einschließlich 25. Januar dieses Jahres im Mittelwert 140 Menschen an der deutsch-österreichischen Grenze zurückgewiesen haben. Wenn Herr Wendt oder Herr Radek meinen, das sei keine Zahl, die zwischen 100 und 200 liegt, dann müssten die das erklären. Aus unserer Sicht ist damit jeder Zweifel ausgeräumt. Die Zahl von 140 ist der Mittelwert, der sich ergibt, wenn man den Verlauf des bisherigen Jahres 2016 betrachtet.

Eine Zahl, wie viele Menschen keine Personaldokumente bei sich führen, habe ich nicht, weil das auch nicht das entscheidende Kriterium ist. Das entscheidende Kriterium ist, ob jemand in Deutschland um Asyl oder Flüchtlingsschutz nachsucht oder nicht. Wenn er das nicht tut und zusätzlich keine gültigen Reisedokumente hat, beispielsweise keinen Aufenthaltstitel, dann erfolgt, wie seit Beginn der wieder eingeführten temporären Grenzkontrollen, eine Zurückweisung. Die Zahlen sind in der jüngeren Zeit gestiegen; das ist richtig. Die Zahlen liegen - noch einmal - für den Monat Januar im Durchschnitt bei 140 und damit ziemlich genau zwischen 100 und 200 täglich.

Frage: Herr Dimroth, laut verschiedenen Medienberichten dürfen deutsche Polizisten einreisenden Flüchtlingen Geld und Wertgegenstände abnehmen. Ist das wahr?

Dimroth: Ich bin nicht ganz sicher, inwieweit diese Frage bereits Thema in der Veranstaltung in der vergangenen Woche war. Eine Berichterstattung gab es dazu. Hintergrund ist eine entsprechende Vorschrift im Asylbewerberleistungsgesetz. Insofern wäre gegebenenfalls das BMAS dazu in der Lage, Ihnen etwas über die rechtliche Grundlage dazu zu sagen. Ich würde vorschlagen, dass wir so verfahren. Gegebenenfalls könnte ich dann zu der Frage der Vollstreckung noch ergänzen.

Westhoff: Ganz kurz dazu: Herr Dimroth hat es im Grunde genommen schon beschrieben. Es gibt das Asylbewerberleistungsgesetz. Das beschreibt den Grundsatz, wie er überall gilt, wo Sozialtransfers fließen und gewährt werden. Es gibt das Nachrangprinzip der Sozialhilfe. Das heißt, es wird in dem Maße geholfen, in dem sich Menschen nicht selbst helfen können.

Im Grundsatz sieht das Asylbewerberleistungsgesetz in § 7 vor - das können Sie gerne nachlesen -, dass ein Vermögensbestand von 200 Euro pro Person zu belassen ist und dass darüber hinaus im Grundsatz das eigene Vermögen, das, was man selbst mitbringt, einzusetzen ist, bevor die Solidargemeinschaft, der Steuerzahler einspringt und das Geld aufwendet. Wie das dann im Einzelnen bei der Ankunft in Deutschland, beim Überschreiten der Grenze oder bei der Erstaufnahmeeinrichtung bei den ersten Schritten, die da laufen, gehandhabt und umgesetzt wird, das ist sicherlich sehr unterschiedlich. Dafür sind die Länder zuständig. Auch das ist ein Grundsatz in der Sozialhilfe. Wir machen den Rahmen mit dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darin stehen die grundsätzlichen Dinge. Die Ausführung vor Ort obliegt dann den Ländern und letzten Endes sicherlich auch den Sozialbehörden, die die Erstaufnahmeeinrichtungen betreiben.

Im Grundsatz darf man im Moment sicherlich von einer gewissen Zurückhaltung ausgehen, was die Umsetzung dieses Grundsatzes betrifft. Aber das ist kein neues Prinzip, sondern ein bewährtes Prinzip in der Sozialhilfe, das natürlich auch für die Sozialhilfe für Asylbewerber gilt. Nichts anderes sind Asylbewerberleistungen.

Frage : Herr Dimroth, noch zu diesem Thema: Wie wird denn das umgesetzt? Wird den Menschen an der Grenze in Baden-Württemberg von bayerischen Polizisten Geld und Vermögen abgenommen?

Dimroth: Vielen Dank. - Ob an der Grenze zu Baden-Württemberg von bayerischen Polizisten etwas getan oder nicht getan wird, müssten Sie vielleicht die Kollegen in Baden-Württemberg und in Bayern fragen. Mir erscheint es erst einmal schwer vorstellbar, dass bayerische Polizisten auf baden-württembergischem Gebiet tätig werden, aber möglicherweise ist das so.

Den Grundsatz hat der Kollege aus dem BMAS gerade genannt: Die Vollstreckung dieser Selbstbeteiligung sozusagen ist Sache der Länder. Insofern wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Frage auch an die ansprechenden Bundesländer weiterleiten würden.

Zusatzfrage : Dänemark will den Flüchtlingen auch Schmuck usw. abnehmen. Kommt das denn für die Bundesregierung infrage, oder erinnert das zu sehr an die deutsche Geschichte?

Dimroth: An wen richtet sich diese Frage?

Zusatzfrage : An Herrn Dimroth oder an Herrn Seibert. Das wären Gesetzesverschärfungen, die vielleicht im Asylpaket II kommen. Wer weiß?

Dimroth: Ich kann für das Innenministerium sagen, dass über den genannten und von dem Kollegen des BMAS gerade ausgeführten Grundsatz hinaus, der, wie gerade ausgeführt, ein tragender Grundsatz in allen Sozialtransferleistungssystemen ist, keine Gesetzesänderung, von uns aus jedenfalls, angestoßen oder geplant wird.

Frage : Die Frage ist die nach den Einreisezahlen, die jetzt immer genannt werden. Ich glaube, Ihr Minister hatte jetzt wieder von 2000 oder weniger am Tag gesprochen. Die EASY-Zahlen, die von Ihnen verschickt werden, sind ja noch immer sehr viel höher. Wenn sich jetzt, wie Sie sagen, die Zahl derjenigen, die registriert werden, täglich an 100 Prozent annähert, wieso gibt es noch immer eine so große Diskrepanz zwischen 2000 Einreisen und rund 3000 EASY-Registrierungen am Tag? Wodurch entsteht die Lücke? - Das wäre meine erste Frage.

Die zweite Frage ist: Wenn Sie jetzt sagen: "Wir registrieren", was heißt denn das eigentlich? Ist dies das vollständige Paket mit Fingerabdrücken und allem, und man weiß, um wen es sich handelt und wohin er will, oder ist das sozusagen nur eine Kurzregistrierung? Wie umfassend ist das?

Dimroth: Was den genauen Verfahrensablauf der stattfindenden Registrierungen anbetrifft, kann ich Ihnen das jetzt nicht im Einzelnen ausführen. Das kann ich gerne als Frage mitnehmen, um das einmal zu schildern. Es ist vielleicht für Sie alle ganz hilfreich, wie das plastisch im Einzelnen abläuft.

Was für mich heute nur wichtig war, war, dass es keinen Unterschied gibt, ob das durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei oder durch einen Mitarbeiter des BAMF geschieht, sondern das ist das gleiche Verfahren, das wir in grenznahen Registrierungszentren in Zusammenarbeit mit den beiden Behörden und deren Vertretern organisiert haben.

Was Ihre zweite Frage anbetrifft: Ich würde jetzt ungern mittelbar Tageszahlen bestätigen. Richtig ist, dass wir derzeit von einer Einwanderung von ca. 2000 Menschen pro Tag ausgehen, was den bisherigen Januar anbetrifft; das ist richtig.

Was die nach wie vor etwas höher liegenden EASY-Registrierungszahlen anbetrifft, liegt das schlicht daran, dass es noch immer einen Prozess der sogenannten Nachregistrierung im EASY-System gibt, und zwar aufgrund der doch sehr starken und sehr hohen Zahlen aus den letzten Monaten des vergangenen Jahres. Insofern gehen wir davon aus, dass sich diese Differenz zeitnah minimieren, wenn nicht sogar auf null reduzieren wird.

Zusatzfrage : Die Leute, die jetzt noch nicht EASY-registriert, aber schon eingereist sind, wo befinden die sich? Sind die irgendwo? Weiß man, wo die sind? Sind die an einem bekannten Ort und warten dort auf ihre Registrierung, oder sind die irgendwo, und man weiß nicht, wo die sind?

Dimroth: Nein. Es findet ein sehr geordnetes und mit den österreichischen Kollegen verabredetes Übergabeverfahren an der deutsch-österreichischen Grenze statt. Dort gibt es ein mit einem gewissen logistischen Aufwand betriebenes System, das die Menschen in die grenznah liegenden Registrierungszentren bringt. Dort wird die Registrierung durchgeführt. Von dort aus findet dann die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, wie gehabt, in die einzelnen Bundesländer statt. Die Registrierung ist bestandsfest und nachhaltig. Sie ist also nicht nur für den Moment, sondern fließt dann in die Systeme ein, sodass das ein nachhaltiges Datum ist, was dort erhoben werden kann.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben jetzt mehrfach ausdrücklich gesagt: Wir sind in der Lage, 3500 Personen zu erfassen. - Das klingt ein bisschen so, weil Sie auch gesagt haben, wenn sich niemand entziehe, als wären doch ein paar dabei, von denen Sie wüssten, dass sie sich entziehen. Haben Sie irgendeine Größenordnung, eine Schätzung oder genaue Kenntnisse, wie viele Flüchtlinge sich einer Registrierung entziehen und wann das geschieht? Ich meine diejenigen, die Sie überhaupt nie entdecken, weil sie über die grüne Grenze kommen. Die können Sie nicht kennen. Aber haben Sie irgendwelche Dimensionen, was das angeht?

Die zweite Frage, auch zu diesem Thema: Die Daten, die dann in das System eingefügt werden - sei es von der Bundespolizei, sei es von den BAMF-Mitarbeitern -, landen die alle im EASY-System und sind dann auch für alle zugreifbar, oder haben die unterschiedliche Qualifikationen?

Dimroth: Zunächst zum Zweiten: Wie Sie ja wissen, ist es so, dass das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen ist und jetzt auf seine Ausfertigung wartet. Wir erhoffen uns davon eine bessere und vor allem eine besser verteilte Zugriffsmöglichkeit aller Behörden auf die Daten. Die EASY-Daten standen auch bisher nicht allen Behörden zur Verfügung. Insofern geht die Frage vielleicht ein bisschen in die falsche Richtung. Sie fragten, ob die EASY-Zahlen dann allen zur Verfügung stehen, und das war in der Vergangenheit auch nicht so. Insofern erhoffen wir uns von dem Datenaustauschverbesserungsgesetz einen Quantensprung, sodass ein Datenpool eben tatsächlich allen am Verfahren beteiligten Behörden zur Verfügung steht. Das war aus datenschutzrechtlichen Gründen bisher gerade nicht der Fall, hat aber nichts mit dem operativen oder organisatorischen Ablauf zu tun, sondern mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir bisher vorgefunden haben. Das wird gerade durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz verändert.

Was das konkrete Verfahren dessen anbetrifft, welche Daten jetzt wann in welches System eingespeist werden, bitte ich noch einmal um Nachsicht. Das nehme ich gerne mit, um mir das sozusagen noch einmal ausführlich beschreiben zu lassen und dann im Nachgang gerne nachzureichen, weil ich es schlichtweg nicht hinsichtlich jedes Verfahrensschrittes so gut weiß, dass ich Ihnen hier auch wirklich das vollständige Bild präsentieren könnte.

Zusatzfrage: Die Größenordnung der nicht Registrierten?

Dimroth: Da ist erst einmal Folgendes wichtig, weil das ja der Ausgangspunkt dieser Debatte ist: In dem, was gestern als Auskunft des Innenministeriums in der "Bild am SONNTAG" stand, stand ja auch nicht "Es wird nahezu vollständig oder vollständig registriert", sondern, dass wir die Kapazitäten dafür haben. Das ist tatsächlich ein Unterschied, der aber sehr bewusst so formuliert wurde, weil wir nicht ausschließen können, dass es Menschen gibt, die sich einer solchen Registrierung schlicht entziehen. Das gehört zur Wahrheit dazu.

Eine Kenngröße, nach der Sie gefragt haben, habe ich auch nicht. Da kann ich auch nur zusichern, dass ich auch diese Frage gerne mitnehme. Ich bin nicht sicher, weil es sich dabei gegebenenfalls oder ziemlich wahrscheinlich um ein Dunkelfeld handelt. Es ist leider häufig so, dass man bei Dunkelfeldern doch ziemlich im Trüben fischt, wenn es darum geht, wie groß ein Dunkelfeld ist. Aber wenn es Anhaltspunkte gibt, die Sie in Ihrer Berichterstattung weiterbringen, dann werde ich auch das gerne nachreichen.

Frage: Herr Dimroth, Sie haben zum Thema "Zurückweisungen an der Grenze" gesagt, das entscheidende Kriterium sei, ob jemand nach Asyl in Deutschland nachsuche. Ich habe gelernt: Das betrifft zum Beispiel Menschen, die in Nordeuropa Asyl erhalten wollen. Die werden nicht durch Deutschland gelassen, weil sie ja in Deutschland gar kein Asyl erhalten wollen; insoweit verstehe ich das. Gestern gab es einen Bericht, nach dem auch Afghanen und Pakistaner an der Grenze festgehalten werden. Man sah Bilder von Afghanen und Pakistanern hinter Gittern an der Grenze. Ein Bundespolizist hat dazu die Aussage gemacht, dass die tatsächlich in Deutschland nach Asyl gefragt haben und an der Grenze ein Asylverfahren durchgeführt wurde. Können Sie dazu etwas sagen?

Dimroth: Dazu kann ich etwas sagen: Ich habe das auch gesehen und, ehrlich gesagt, mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Ich kann nicht erklären, wie das im Einzelnen gemeint war.

Ich kann Ihnen nur sagen, wie es tatsächlich ist, und tatsächlich ist es so, wie ich es gerade gesagt habe: Es gibt keine rechtliche Befugnis für die Bundespolizei, ein Asylverfahren durchzuführen. Das gibt das geltende Recht überhaupt nicht her. Insofern findet das auch nicht statt. Was stattfindet, ist vielmehr das, was ich ausgeführt habe und was seit Beginn der wieder eingeführten temporären Grenzkontrollen stattfindet, nämlich dass, wenn jemand nicht in Deutschland nach Schutz sucht und wenn jemand nicht über gültige Reisedokumente oder Aufenthaltstitel verfügt, ihm die Einreise verweigert wird. Das ist, ehrlich gesagt, geltendes Recht, nichts anderes. Wenn beispielsweise auf der Balkan-Route andere Staaten anders verfahren, nämlich indem Menschen allein mit der Ansage "Wir möchten nach Österreich" durchgelassen werden, dann ist das letztlich ein Verstoß gegen europäisches Recht.

In Deutschland gibt es aber keine durch die Bundespolizei an der Grenze durchgeführten Schnellverfahren, sondern es gilt natürlich das ganz normale Asylverfahrensrecht, das dafür ein Verfahren vorsieht und das eingehalten wird. Die einzig maßgeblichen Kriterien, die bei der Frage zugrunde gelegt werden, ob eine Einreise zugelassen wird oder nicht, sind die von mir gerade geschilderten.

Zusatzfrage: Wissen Sie, was das für Einrichtungen sind, in denen Menschen hinter Gittern direkt an der Grenze festgehalten werden?

Dimroth: Nein, das weiß ich nicht.

Frage : Herr Dimroth oder Herr Seibert, wird das Asylpaket II denn nun am kommenden Mittwoch im Kabinett sein oder nicht?

Zweite Frage an Herrn Seibert: Würden Sie so nett sein, das Verhältnis der Bundeskanzlerin zur rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden zu beschreiben? Ist das nüchtern, ist es eng oder ist es distanziert?

StS Seibert: Ich hatte zum Asylpaket II, wenn ich anfangen darf, schon vorhin etwas gesagt: Wir intensivieren die Gespräche innerhalb der Koalition, und die Suche nach Kompromissen ist im Gang. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zu dem anderen: Ich gebe hier sehr ungern irgendwelche Einschätzungen dieser Art ab. Es ist natürlich ein so gutes Verhältnis wie das zwischen einer Parteivorsitzenden und einer stellvertretenden Parteivorsitzenden. Weiteres, muss ich sagen, habe ich als Regierungssprecher hier nicht dazu zu sagen.

Frage: Herr Seibert, ich nehme einmal an, Frau Klöckner, die Parteipolitikerin, hat die CDU-Vorsitzende über ihren Plan A2 informiert. Meine Frage an Sie als Regierungssprecher: Beabsichtigt die Bundeskanzlerin, mit der CDU-Vorsitzenden darüber zu sprechen, ob der Klöckner-Plan Teil des Regierungshandelns werden soll, oder überlässt sie es den Parteigliederungen, weiter damit umzugehen?

Eine Frage zum Asylpaket II: Welche Zusagen hat der Kanzleramtsminister den Koalitionspartnern in Sachen "Familiennachzug für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge" gemacht?

StS Seibert: Wir haben es bei diesen Gesprächen innerhalb der Koalition sinnvollerweise immer so gehalten, dass wir hier keine einzelnen Sachthemen diskutieren. Dabei werde ich auch bleiben. Die Gespräche sind im Gang, und sie werden intensiviert.

Zu dem Ersten: Ich habe Ihnen hier als Regierungssprecher, und nur das bin ich, das gesagt, was ich zu der Initiative von Frau Klöckner zu sagen habe. Ich habe Ihnen auch das gesagt, was ich zu den Prioritäten der Bundesregierung zu sagen habe.

Zusatzfrage: Heißt das, der Klöckner-Plan hat mit der Regierung gar nichts zu tun, die Bundeskanzlerin weiß davon nichts und hat als Bundeskanzlerin auch keine Meinung dazu?

StS Seibert: Dann haben Sie mir nicht zugehört, weil ich ganz am Anfang gesagt habe, dass Frau Klöckner die Bundeskanzlerin zuvor über ihre Initiative informiert hatte.

Zusatzfrage: Gut, aber wenn die Bundeskanzlerin etwas weiß, was fängt die Bundeskanzlerin dann damit an? Dazu müssen Sie ja jetzt etwas sagen. Dazu sind Sie als Regierungssprecher ja berufen, weil die Kanzlerin den Klöckner-Plan kennt und damit umgehen muss.

StS Seibert: Danke, dass Sie mich an meine Berufung als Regierungssprecher erinnern. Ich bin hier, um die Politik der Bundesregierung zu vertreten. Ich habe über die Schwerpunkte, an denen wir derzeit arbeiten, gesprochen. Das kann ich noch deutlich länger machen; ich weiß nicht, ob Sie das jetzt hören wollen. Ansonsten habe ich das, was ich zu dieser Parteiinitiative aus Parteikreisen zu sagen habe, gesagt.

Frage : Ich würde gerne noch einmal zu den Überlappungen zwischen dem Klöckner-Plan und dem Asylpaket II oder anderen gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung kommen. Diese Transitzonen oder wie immer man das nennt, also das, was jetzt auch in diesem Klöckner-Plan eine Rolle spielt, war doch schon einmal Bestandteil der Überlegung auf der Unionsseite der Koalition, wenn ich mich recht erinnere. CDU und CSU hatten doch im Zuge der Gesamtverhandlungen über das Asylpaket II schon einmal Flughafenverfahren, Transitzonen oder etwas Ähnliches verabredet. Vielleicht helfen Sie da meiner Erinnerung noch einmal ein bisschen auf die Sprünge.

Der zweite Punkt betrifft diese Tageskontingente, von denen jetzt die Rede ist. Ich würde gerne wissen - vielleicht kann das Herr Dimroth beantworten - , ob die Wartezentren oder wie immer das jetzt technisch korrekt heißt, in denen Flüchtlinge sozusagen zunächst aufgenommen werden, wenn sie die Grenze überschritten haben, nicht sozusagen etwas Ähnliches wie ein Ventil sind, das dazu führen soll, dass Länder, denen Flüchtlinge zugewiesen werden, nicht überfordert werden, weil zu viele Flüchtlinge unkoordiniert auf das Bundesgebiet verteilt werden. Sind die Wartezentren nicht so etwas wie sozusagen eine Tageskontingentierung, um zu erreichen, dass die von Frau Klöckner zu vermeidende oder von ihr vermieden werden sollende Überforderung der Länder eintritt? Vielen Dank für diese - - - (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Ja, die wird viel einfacher ausfallen, weil ich zu dieser Initiative von Frau Klöckner, die eine Initiative aus der Partei ist, und auch über die Einzelheiten des Asylpakets II hier als Regierungssprecher über die Tatsache hinaus, dass wir in intensiven Gesprächen sind, wirklich nicht mehr zu sagen habe und hier nicht Stellung nehmen werde.

Zusatzfrage : Die Transitzonen waren doch zwischen den Unionsparteien in den Verhandlungen innerhalb der Koalition bereits verabredet. Sie haben dann aber keinen Eingang in das Asylpaket gefunden. Ist das richtig, oder ist das falsch?

StS Seibert: Es ist nicht sinnvoll, dass ich jetzt anfange, hier über Hintergründe und Details des Asylpakets II oder über Einigungen zu sprechen, die möglicherweise auf Ebene der Koalitionsspitzen schon einmal erzielt worden sind oder nicht. Wir haben ein Asylpaket II, über das wir intensiv diskutieren. Die Kompromisssuche ist im Gang, auch mit Optimismus, und wird von allen Seiten begleitet. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Warten Sie noch ein ganz klein wenig ab.

Zusatzfrage : Die Frage an Herrn Dimroth ist noch offen.

Dimroth: Die wird selbstverständlich beantwortet. Die Subsumption oder den Vergleich zwischen dem, was in einem Papier von Frau Klöckner steht, und dem, was derzeit geschieht, müsste ich Ihnen überlassen, weil auch ich sozusagen nicht bereit und in der Lage bin, dieses Papier jetzt im Einzelnen auszulegen, zu bewerten oder Ähnliches zu tun.

Was richtig ist, ist, dass wir neben den von mir vorhin mehrfach beschriebenen Registrierzentren diese Wartezentren geschaffen hatten, um eine ordnungsgemäße Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel zu gewährleisten, sodass auch zwischen den Bundesländern sozusagen Lastengleichheit besteht. Das war ein wichtiges Instrument, insbesondere in den Zeiten, in denen wir es mit deutlich mehr Tageszugängen zu tun hatten, und eine Unterstützungsleistung des Bundes, um den Lastenausgleich zwischen den Ländern zu gewährleisten.

Frage : Ich habe eigentlich nur eine Fachfrage an Herrn Schäfer und dann noch an eine an Herr Dimroth. Herr Schäfer, ist es praktisch möglich, im Grenzgebiet zwischen der Türkei und dem Irak sowie zwischen der Türkei und Syrien deutsche Registrierungszentren einzurichten? In Absprache mit der Türkei müsste das ja wahrscheinlich gehen.

Herr Dimroth, ist es praktisch machbar, tagesaktuelle Kontingente von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen festzulegen? Das hat ja nichts mit irgendeinem Plan zu tun, sondern mich würde nur interessieren, ob das überhaupt machbar ist.

Schäfer: Ich finde die Frage, die Sie stellen, sehr interessant. Ich glaube nur, ich muss Ihnen eine Antwort schuldig bleiben, weil ich mir die Frage selbst nicht gestellt habe und Sie der erste sind, der sie mir stellt. Ich denke einmal, aber damit operiere ich jetzt etwas im luftleeren Raum, dass das alles eine Frage völkerrechtlicher Absprachen zwischen souveränen Staaten wäre, also so ähnlich, wie Sie es schon angedeutet haben. Aber ob das wirklich so ist, muss ich einer genaueren Prüfung - vielleicht durch Experten meines Hauses - vorbehalten.

Dimroth: Ich reiße mich nicht darum, aber ich will natürlich sozusagen keine Antwort schuldig bleiben. Ich kann Ihnen darauf leider auch nur eine Juristenantwort geben: Es kommt sehr darauf an, und insofern lässt sich die Frage so abstrakt, wie sie von Ihnen formuliert wurde, nicht beantworten, also was dann genau damit gemeint wäre, welche Folgen daran hängen usw. usf. Insofern lässt sich das nicht beantworten, jedenfalls nicht so pauschal, einmal völlig außer Acht gelassen, dass es sich vielleicht auch eher um eine hypothetische Frage handelt.

Frage : Herr Seibert, vielleicht auch Herr Schäfer, ich habe noch eine Verständnisfrage zum Problem des Familiennachzugs. Das ist ja eines der Streitthemen in dem Asylpaket. Der Herr Innenminister hat hier bei der Vorstellung des Migrationsberichts vor zwei Wochen "Familiennachzug stellt kein nennenswertes Problem dar" gesagt, nachdem er die Zahlen für das Jahr zuvor aufgezählt hatte. Mich würde einmal interessieren, was denn für die Bundesregierung überhaupt das Problem beim Familiennachzug ist, sodass da eine Verschärfung oder Änderung notwendig ist.

Herr Schäfer, wie bewertet denn das Auswärtige Amt das Problem des Familiennachzugs? Sieht das Auswärtige Amt ein Problem beim Familiennachzug?

StS Seibert: Ich weiß es nicht. Vielleicht fragen Sie den Sprecher des Innenministers, wenn Sie sich auf dessen Aussage beziehen.

Zusatz : Dessen Aussage habe ich ja, Herr Seibert. Ich will eine Aussage vom Kanzleramt dazu haben, ob das Kanzleramt ein Problem beim Familiennachzug sieht, wenn der Innenminister dabei schon kein Problem sieht.

StS Seibert: Wir haben hier im vergangenen Jahr mehrfach über das Thema des Familiennachzugs und darüber gesprochen, dass bei der sehr hohen Zahl von Flüchtlingen, die hier in Deutschland ankommen und mit deren Aufnahme, Registrierung, Verteilung usw. die Behörden natürlich vorrangig befasst sind, in dieser Situation die Bearbeitung von Familiennachzugsanträgen de facto nicht möglich war und sich Menschen deswegen auf ziemlich lange Wartezeiten einzurichten hatten. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Das war also sicherlich - zumindest auf dem Höhepunkt der sehr hohen Zugangszahlen, die wir in Deutschland hatten - administrativ ein erhebliches Problem. Aber das ist keine Aussage über die Qualität des Familiennachzugs, sondern über das, was die deutsche Verwaltung auf all ihren Ebenen in einer Zeit, in der so viele Menschen zu uns kommen, leisten konnte.

Schäfer: Ich glaube, es ist absolut nicht an mir und auch nicht an uns, hier über die zwischen den diese Regierung tragenden Parteien ausgetragenen Diskussionen und Beratungen über das Asylpaket II hinaus eine Meinung zum Besten zu geben. Das wird von denjenigen beraten, die dafür Verantwortung zu tragen haben, sicherlich nicht von mir.

Ansonsten kann ich über das hinaus, was Herr Seibert gerade zum Thema Familiennachzug gesagt hat, vielleicht noch ergänzen, dass, solange es einen gesetzlichen Anspruch gibt - der ist Teil des geltenden Ausländerrechts -, sozusagen der Teil der verwaltungsmäßigen Verantwortung, der auf das Auswärtige Amt zukommt, die Entgegennahme und Bearbeitung von Visa-Anträgen von Personen ist, die im Rahmen des Familiennachzugs vielleicht nach Deutschland einreisen könnten. Diese Aufgabe in einem ganz furchtbar schwierigen Umfeld - sicherheitsmäßig und auch, was die Zahlen angeht - nehmen wir ernst, aber es ist so, wie Herr Seibert es sagte, dass wir es dabei mit so einer Menge an Arbeit und auch quantitativen und qualitativen Herausforderungen und Problemen zu tun haben, dass das alles andere als einfach ist.

Frage: Herr Seibert, würden Sie sagen, dass die Regierung noch handlungsfähig ist, wenn sie Mitte November ein Asylpaket II verabredet und wenn sich die beteiligten Regierungsspitzen nach dem Stand dieses Wochenendes gegenseitig eine Blockade in dieser Frage vorwerfen und nichts vorangeht?

Wie dringend ist nach Ansicht der Regierung die Verabschiedung des Asylpakets II zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems? Kann man sich damit noch Zeit lassen, kann man das in Ruhe ausdiskutieren, oder drängt nach Ansicht der Regierung die Zeit bis zur Verabschiedung?

StS Seibert: Zu Ihrer ersten Frage würde ich uneingeschränkt Ja sagen.

Über die Intensivierung der Gespräche zum Asylpaket II habe ich hier schon berichtet.

Zusatzfrage: Ist das dringend oder nicht dringend?

StS Seibert: Wenn etwas intensiviert worden ist, dann macht das eine gewisse Aussage.

Frage: Herr Seibert, bei vollem Verständnis für Ihre Zurückhaltung als Regierungssprecher gegenüber Vorschlägen aus Parteien: Sie selbst haben ja gesagt, dass die sogenannten Klöckner-Vorschläge die Regierungsansätze in Teilen überlappen und sie in anderen Teilen ergänzen. Da sollten Sie doch jetzt als Regierungssprecher ein paar Beispiele dafür nennen können, welche dieser Teile die Bundesregierung als Überlappung beziehungsweise Ergänzung ansieht.

StS Seibert: Nein, ich werde mich zu diesen Vorschlägen nicht weiter äußern, als ich es getan habe. Jeder von Ihnen hat sie ja vorliegen, kann sich dazu seine eigenen Gedanken machen und kann das auch mit der Politik abgleichen, die die Bundesregierung betreibt. Ich habe zu diesem Vorschlag von Frau Klöckner, also einer Initiative aus der Partei, über die die Bundeskanzlerin informiert wurde, nichts weiter zu sagen.

Zusatzfrage: Dann verstehe ich es aber nicht, zum einen zu sagen "Da sind Teile drin, die sich ergänzen und überlappen" - das ist ja eine Bewertung - , aber dann diese Bewertung sozusagen nicht inhaltlich ausfüllen zu wollen. Warum ist der Regierungssprecher offen dafür, eine Bewertung vorzunehmen, hinsichtlich der inhaltlichen Ausfüllung der Bewertung aber nicht?

StS Seibert: Ich halte das nicht für eine besonders qualitative Bewertung, die ich da vorgenommen habe. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, und ich glaube, dann haben wir es: Wenn da von der Notwendigkeit von Hotspots in Italien und Griechenland gesprochen wird, dann ist das eine Überlappung mit dem, was wir in Deutschland und auch auf europäischer Ebene gemeinsam vorantreiben wollen und was ja, Gott sei Dank, langsam auch Gestalt annimmt.

Frage : (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Wie bitte?

Zusatzfrage : Ich würde gerne Erläuterungen vom Justizministerium zu dem haben, was dort in der Folge aus dem VW-Abgasskandal an Überlegungen besteht. Man liest etwas von Schlichtungsstellen, man liest etwas von neuen Zielen für das Kraftfahrt-Bundesamt und Ähnliches. Vielleicht könnte das der Sprecher einmal darstellen.

Mich würde natürlich auch interessieren, was das Verkehrsministerium von diesen Plänen hält und wie weit es in diese Pläne eingebunden ist.

Zado: Vielen Dank für die Frage. Die Berichterstattung und die Vorschläge, die Sie erwähnen, beziehen sich auf einen Bericht der Bundesregierung an den zuständigen Ausschuss im Deutschen Bundestag. Dieser Bericht war innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Bei den Vorschlägen, die Sie erwähnt haben, handelt es sich - so ist es auch ausdrücklich in dem Bericht vermerkt - um Überlegungen, die jetzt innerhalb der Bundesregierung noch geprüft und beraten werden müssen. Insofern kann man noch nicht von konkreten Plänen sprechen.

Was die Stichworte anbelangt, die Sie genannt haben, kann ich sagen, dass das Thema Schlichtung eines ist, das uns beschäftigt, weil wir ja bereits ein beschlossenes Gesetz haben, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, in dem Schlichtungsstellen generell für alle Branchen, in denen Verbraucher betroffen sind, vorgesehen sind. Das wird auch in Kürze - davon gehen wir aus - in Kraft treten; es ist ja schon beschlossen worden. Im Rahmen dessen ist natürlich auch eine Überlegung, im Bereich des Pkw-Kaufs eine Schlichtung einzuführen. Das ist allerdings etwas, das völlig unabhängig von den Themen VW oder Abgaswerte erarbeitet wurde. Das ist, wie gesagt, ein Gesetz, das schon im Januar beschlossen wurde und einen entsprechend mehr als einjährigen Vorlauf hatte; da war von diesem Thema noch gar keine Rede.

Das andere, das Sie erwähnt haben, war das Thema Verbraucherschutz als Ziel des Kraftfahrt-Bundesamtes. Insoweit kann ich auch nur auf das verweisen, was in dem Bericht der Bundesregierung an den Ausschuss stand. Dort steht, dass wir natürlich auch überlegen, wie wir in Zukunft in Zusammenhang mit Abgaswerten und mit dem Pkw-Kauf Verbraucherschutzaspekte besser berücksichtigen können. In diesem Zusammenhang steht dann in dem Bericht, dass auch zu prüfen sein wird, "ob und welche Konsequenzen sich für den Aufgabenbereich des Kraftfahrt-Bundesamtes ergeben". Das ist insoweit die Überlegung, wie sie als Zwischenstand an den Ausschuss übermittelt wurde.

Rudolph: Ich möchte das gerne von meiner Seite ergänzen: Der Kollege hat ja schon darauf hingewiesen, dass der Bericht vom 16. Dezember vergangenen Jahres datiert. Ebenso ist der Verkehrsausschuss zu dieser Zeit mit einem Bericht informiert worden.

Seitdem hat sich die Thematik in Teilen weiterentwickelt. Ich möchte das nur in den Bereichen darstellen, die das Verkehrsministerium betreffen; wir begleiten ja die Aufarbeitung konsequent. Wir machen VW Vorgaben dazu, wie VW die Manipulation, die festgestellt wurde, beseitigt, und zwar so beseitigt, dass für die Kunden keine Nachteile entstehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte dafür bereits im Oktober vergangenen Jahres den Rückruf der betreffenden Modelle verbindlich angeordnet. Die Untersuchungskommission, die Bundesminister Dobrindt gegründet hat, hat dann in der Folge auch diese Anordnung weiter geprüft. Da stehen die letztlichen Freigaben noch aus.

Zweiter Punkt ist, dass Minister Dobrindt umfangreiche Nachprüfungen angestoßen hatte - auch das ist nicht neu; das stammt ebenfalls aus dem vergangenen Jahr -, um alle Volumenhersteller darauf zu prüfen, ob es auch dort Auffälligkeiten gibt, also sozusagen über Volkswagen hinaus. Dazu wird der Minister einen Gesamtbericht vorstellen - das war zum Beispiel auch in dem Bericht ein Thema, den wir dem Verkehrsausschuss übermittelt haben -, und zwar mit den Ergebnissen und eben auch mit bestimmten Maßnahmen.

Zum Stichwort Maßnahmen: Es ist so, dass innerhalb der Untersuchungskommission drei Maßnahmen identifiziert wurden, die geeignet sind, also auch im Nachgang dieser beiden Berichte, die im Dezember vorlagen. Eine Maßnahme, die die Untersuchungskommission vorschlägt, ist, die Motor-Software gegenüber der Typgenehmigungsbehörde offenzulegen. Das ist die sogenannte On-Board-Diagnostik, OBD. Die zweite Maßnahme, die innerhalb der Untersuchungskommission als gesichert gilt, ist, die technischen Prüfdienste, die bei den Herstellern aktiv sind, einer sogenannten Rotation zu unterziehen. Der dritte Punkt ist, dass man staatliche Prüfstände für Nachprüfungen von Abgasemissionen aufbaut.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in der Diskussion. Der Prozess ist also insgesamt noch nicht abgeschlossen. Aber in der Untersuchungskommission sind unsere Leute zu dem Ergebnis gekommen, dass mögliche zusätzliche Kompetenzen bei der Organisation der Typzulassungen für das Umweltbundesamt keine Rolle spielen und auch nicht geplant sind.

Frage : Herr Zado, ich habe die folgende Frage: Herr Maas möchte in diesem Zusammenhang die Rechte der Verbraucher stärken. Da wundere ich mich, wenn er gleichzeitig eine Schlichtungsstelle vorschlägt, die eingerichtet werden soll, um Beschwerden von Kunden bei Neuwagenkäufen außergerichtlich beizulegen. Wie passt denn das zusammen, die Rechte stellen gestärkt werden, und gleichzeitig sollen außergerichtliche Lösungen gefunden werden? Nach meinem juristischen Verständnis ist es, wenn Rechte gestärkt werden, ein Plus für den Verbraucher vor Gericht. Wie passt das also zusammen?

Zado: Das Zitat, dass Rechte gestärkt werden, liegt mir gerade nicht vor. Es geht darum, dass Verbraucher im Zusammenhang mit möglichen Manipulationen bei VW ihre Schadenersatzforderungen durchgesetzt bekommen müssen; das ist selbstverständlich. Es ist aber auch Aufgabe der Gerichte, das zu entscheiden.

Völlig unabhängig von dem Thema VW ist es nicht nur ein Vorschlag, sondern beschlossenes Gesetz aus unserem Haus, die Rechte von Verbrauchern durch Schlichtungsstellen zu stärken, weil beim Thema Rechte von Verbrauchern auch die Rechtsdurchsetzung wichtig ist. Rechte müssen leicht durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang - ich betone noch einmal: völlig unabhängig von VW; das ist allein schon wegen des zeitlichen Vorlaufs dieses Gesetzes ganz eindeutig so - ist das Thema Schlichtung ein Thema für uns gewesen, weil es darüber möglich ist, Rechte ohne Prozessrisiko und ohne die Kosten, die mit solchen Gerichtsverfahren verbunden sind, möglicherweise schnell durchzusetzen.

Zusatzfrage : Herr Seibert, findet es die Kanzlerin fair, dass die deutschen Verbraucher, die deutschen VW-Kunden keine Entschädigung von 1000 Dollar bekommen wie in Amerika?

StS Seibert: Ich habe dem, was der Kollege vom Verkehrsministerium und der Kollege vom Justizministerium vorgetragen haben, nichts hinzuzufügen.

Zusatz : Das war eine andere Frage.

StS Seibert: Ich habe aber deren Ausführungen zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.

Frage: Auch ich wollte noch etwas zum Thema Schadenersatz fragen. Das Justizministerium sagte gerade, es sei der Meinung, dass Schadenersatz fließen müsse. Ist das Konsens in der Bundesregierung?

Zado: Ich habe gesagt, dass wir der Meinung sind, dass bestehende Rechte, die für alle in Deutschland gelten, durchgesetzt und auch angewendet werden müssen. Äußerungen dazu, ob in einem konkreten Fall Schadenersatz fließen muss oder nicht, kann ich so nicht treffen, weil der ganze mögliche Vorfall und Sachverhalt nicht aufgeklärt ist. Es ist natürlich auch nicht unsere Aufgabe, ihn zu bewerten. Ich habe darauf verwiesen, dass es Aufgabe der Gerichte ist, hier zu Entscheidungen zu kommen.

Frage: Ich habe eine wichtige Frage an Herrn Seibert. Es geht um die kruden Thesen, die Frau von Storch gestern bei "Anne Will" erklärt hat, wonach die Kanzlerin demnächst nach Chile auswandern könnte. Haben Sie eine Idee, wie Frau von Storch auf Chile kommt, oder gibt es da auch mögliche andere Länder, die diskutiert werden? Ich weiß nicht, ob Sie das gesehen haben.

StS Seibert: Ich glaube, wir sollten die Bundespressekonferenz davor bewahren, sich mit solchen Hirngespinsten befassen zu müssen. Eine generelle Aussage: Über Lateinamerika sage ich gern, dass es überall schön und faszinierend ist.

Frage : Herr Seibert, es gibt Äußerungen von hochrangigen iranischen Politikern in der Presse, wonach die Bundeskanzlerin vorhat, den Iran zu besuchen. Können Sie solche Reisepläne bestätigen?

StS Seibert: Ich kann solche Reisepläne im Moment nicht bestätigen. Wenn es Pläne gibt, dann erfahren Sie sie, wie immer, rechtzeitig von uns hier.

Frage: Herr Seibert beziehungsweise Herr Schäfer, einen Monat nach der Wahl in Spanien gibt es keine Mehrheit, um eine Regierung zu bilden. Es ist nicht klar, ob das in den nächsten Wochen gelingen wird. Die Europäische Kommission warnte in einem Bericht vor einem politischen Risiko für die Wirtschaft in Spanien. Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung diese Einschätzung teilt. Ist die Bundesregierung über die Instabilität in Spanien besorgt?

StS Seibert: Ich glaube, es wäre ganz unangebracht, wenn wir im Namen der Bundesregierung hier die spanische innenpolitische Lage nach den Parlamentswahlen beurteilen würden. Das ist den spanischen Parteien und ihren Konsultationen überlassen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Frau Moiteaux, es gibt einen Bericht zum Thema Rüstungsexporte. Das Wirtschaftsministerium hat auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Brugger geantwortet. Dabei geht es um die Produktion von 15 Patrouillenbooten für die saudische Marine, die wohl von der Lürssen-Werft hergestellt werden. Ist dieser Deal unproblematisch? Wenn er unproblematisch ist, warum ist er aus Ihrer Sicht unproblematisch?

Moiteaux: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, das kurz zu erläutern. Es gab schon mehrere parlamentarische Anfragen zu diesem Thema. Dadurch ist bekannt, dass Saudi-Arabien beabsichtigt, deutsche Patrouillenboote zu erwerben. Es benötigt Boote zum Küstenschutz, zum Schutz von Seeanlagen und vor Piraterie. Die Vorgänge sind schon seit etlichen Jahren im Verfahren. Dies ist bei so langfristigen Produktionsprozessen auch ganz üblich. Soweit bekannt, befinden die sich in der Produktion.

Vielleicht einfach um Missverständnissen vorzubeugen: Der Minister hat sich in diesem Monat schon ein paar Mal zu diesem Thema geäußert. Er hat ganz deutlich gemacht, dass er nach Saudi-Arabien keine offensiven Waffen wie etwa Kampfpanzer oder G36-Gewehre liefert. Er hat davon aber auch defensive Güter unterschieden, die nicht geeignet sind, die eigene Bevölkerung zu unterdrücken oder aggressiv gegen Nachbarstaaten vorzugehen. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass Saudi-Arabien dauerhaft am Frieden in der Region mitarbeiten muss.

Diese Frage stellt sich im Grunde genommen nicht; denn wie erläutert sind die Boote derzeit in der Produktion. Derzeit steht keine Ausfuhr an. Aber die Position war recht deutlich.

Frage : Frau Moiteaux, was ist eine Defensivwaffe?

Moiteaux: Das habe ich doch gerade beispielhaft erläutert. Eine Defensivwaffe ist eine Waffe beziehungsweise ein Gut, das nicht zur inneren Repression genutzt werden kann. Wir haben als Beispiel den Küstenschutz oder eine Grenzanlage genannt.

Frage : Meine Frage richtet sich im Zusammenhang mit der Verteilung des Vermögens in Deutschland an das Sozialministerium. Können Sie schon sagen, wann der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht wird? Was beabsichtigt die Ministerin, gegen die zunehmende Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich zu tun?

Westhoff: Sie spielen auf eine Berichterstattung heute in einer Zeitung an. Sie hat von Zahlen berichtet, die Teil der Vorbereitung und der Vorarbeiten rund um den Armuts- und Reichtumsbericht sind. Das ist der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht, den wir mutmaßlich noch in diesem Jahr vorlegen werden. Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht nennen. Er soll aber 2016 veröffentlicht werden. Darin soll es erklärtermaßen darum gehen, das Phänomen Armut, Reichtum, Vermögensverteilung und die ganzen Fragen, die damit zusammenhängen, sehr breit abzudecken und sehr breit darüber zu berichten, wie sich das entwickelt hat. Insbesondere soll auch ein besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt werden: Was ist eigentlich Reichtum? Wie wirkt sich dies aus? Wie reproduziert sich Reichtum usw.?

Ganz kurz vielleicht zu der Berichterstattung: Die Zahlen, die die "Passauer Neue Presse" heute übernommen hat, stehen seit Mai 2015 bei uns auf der Internetseite, und zwar als Teil eines umfangreichen Dokumentationsprogramms. Wir wollen nämlich die Vorarbeiten, die Studien, die Untersuchungen und die statistischen Erhebungen alle sehr breit ablichten, wenn Sie so wollen, alle sehr breit dokumentieren. Unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de findet jeder diese Zahlen, wie gesagt, diese spezifischen Zahlen seit Mai 2015. Sie sind nicht neu.

Die Wertung, die Deutung der Zahlen ist auch nicht ganz richtig, wenn da gesagt wird, dass sich die Ungleichverteilung von Vermögen vergrößert habe. Wenn man nämlich nicht 1998 und 2013 in Beziehung zueinander setzt, sondern zum Beispiel 2008 und 2013, dann kommt man zu ganz anderen Erkenntnissen. Dann hat nämlich die Ungleichverteilung leicht abgenommen - leicht wohlgemerkt, nicht deutlich. Sie ist auch auf höherem Niveau als 1998. Aber die etwas eindimensionale Deutung dessen, was die Zahlen hergeben, sollte an dieser Stelle doch einmal angemerkt werden.

Vielleicht belasse ich es erst einmal dabei. Falls Sie noch etwas wissen möchten, ergänze ich gerne.

Frage : Herr Seibert, in diesem Zusammenhang gab es letzte Woche von Oxfam eine vielfach diskutierte Zahl, nämlich dass 62 Menschen auf der Welt über so viel Vermögen verfügen sollen wie die ärmere Hälfte der gesamten Weltbevölkerung. Wird eine solche Zahl auch in der Bundesregierung diskutiert?

StS Seibert: Natürlich wird so eine Studie, wenn Oxfam sie vorlegt, auch in der Bundesregierung genau angeschaut, sicherlich in dem zuständigen Ressort. Man muss natürlich auch da die jeweils andere Seite der Medaille sehen: Ein großer Erfolg der internationalen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten ist, dass die Zahl der extrem Armen auf der Welt seit 1990 halbiert werden konnte. Es sind noch immer viel zu viel Arme. Ich glaube, um die 700 Millionen Menschen weltweit haben weniger als einen Dollar am Tag. Es sind viel zu viele Frauen darunter. Nichtsdestotrotz gibt es erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der globalen extremen Armut. Weitere Initiativen sind ergriffen worden, beispielsweise auf G7-Ebene. Auch das muss man in das Gesamtbild einbeziehen. Aber natürlich werden Studien dieser Art sehr gründlich zur Kenntnis genommen und ausgewertet.

Zusatzfrage : Ist denn extremer Reichtum für die Bundesregierung ein Problem?

StS Seibert: Ich kann Ihnen über diese Studie, da ich sie nicht genau gelesen und ausgewertet habe, jetzt hier nicht mehr sagen. Ich glaube, das Wichtigste ist, dass in der Welt die extreme Armut begrenzt wird. Dabei machen wir erhebliche Fortschritte. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Ich glaube auch, dass Reichtum weltweit noch nicht ganz so erforscht ist wie Armut. Aber ich will mich jetzt nicht in eine Detailanalyse einer Studie einlassen, von der ich im Wesentlichen nur einige Zeitungsartikel kenne.

Westhoff: Die Oxfam-Studie betrifft das ganze Phänomen Armut, Reichtum, Einkommens- und Vermögensverteilung. Das ist ein sehr komplexes Thema. Das ist so; das wird man auch nicht ändern. Die Oxfam-Studie, die letzte Woche veröffentlicht wurde, widmet sich zwar einem Themenbereich, der sehr lohnenswert ist, sich genauer anzuschauen. Aber ich will es einmal bei einem Satz belassen: Die Qualität der Studie und die Methode, wie dabei vorgegangen wurde, um diese plastische Zahl hinzubekommen, waren schon sehr fragwürdig. Da hat man nämlich einfach alles, was an Schulden existiert, auch bei sehr reichen Menschen, die sich hoch verschulden, zu Armut gemacht. Wenn man mit solchen Zahlen so umgeht, dann kommt man zu solchen Ergebnissen. Das ist dann schön plastisch und marktschreierisch. Aber es bringt bei der Behandlung und bei der Beschäftigung mit dem Gegenstand überhaupt nicht weiter.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Schäfer. Wird am 10. und 11. Februar hier in Berlin ein Treffen im Normandie-Format stattfinden?

Schäfer: Diese Möglichkeit gibt es.

Zusatzfrage: Das heißt, dass die Gespräche jetzt über Berlin geführt werden?

StS Seibert: Nein. Mehr als dass es eine solche theoretische Möglichkeit gibt, habe ich ja nicht gesagt. Es gibt noch keine endgültige, abschließende Vereinbarung im Normandie-Format über ein Treffen der Außenminister in Berlin oder anderswo oder an einem bestimmten Tag, auch nicht über die Tage, von denen Sie gerade gesprochen haben. Die Staaten des Normandie-Formates arbeiten täglich miteinander - ich wäre fast versucht zu sagen, sie ringen täglich miteinander - in dem gemeinsamen Versuch, die Dinge, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen der Kontaktgruppe in Minsk auf der Tagesordnung stehen, voranzubringen. Das gelingt bei dem einen oder anderen Dossier besser als bei anderen. Wir hoffen sehr und setzen auch darauf, dass die Konfliktparteien in der Kontaktgruppe in nächster Zeit Fortschritte erzielen.

In Abhängigkeit von der Lage vor Ort und vom Stand der Verhandlungen ist es überhaupt nicht ausgeschlossen, dass die deutsche Seite den Wunsch hegen könnte, sich im Normandie-Format auch irgendwann einmal wieder auf politischer Ebene, etwa unter den Außenministern, zu treffen. Aber wann und wo, das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch gar nicht sagen.

Frage : Ich möchte das Finanzministerium fragen, was es von dem Vorschlag einer Schuldenerleichterung für Griechenland hält, und zwar dadurch, dass der Euro-Rettungsschirm ESM das an bilateralen Krediten aufkauft, was im ersten Griechenland-Paket vergeben wurde, um das dann quasi gebündelt zu behandeln, auch mit Blick auf Konditionserleichterungen.

von Tiesenhausen-Cave: Ich denke, Sie spielen auf eine Berichterstattung im "Spiegel" vom Wochenende an. Ich kann an der Stelle sagen, dass es Schuldengespräche mit Griechenland bislang noch nicht gegeben hat. Das ist ganz logisch, weil vereinbart wurde, dass erst einmal der Review stattfindet, der ganz maßgeblich bestimmt, welchen Pfad die öffentlichen Ausgaben in Griechenland langfristig nehmen werden. Insofern stellen sich alle diese Fragen zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Wir warten ab, bis der Review abgeschlossen ist. Dann wird eine solche Beratung möglicherweise stattfinden. Aber von der Stelle hier aus kann ich das nicht spekulativ vorwegnehmen.

Frage : Herr Schäfer, eine Frage zu Syrien. Können Sie uns erklären, warum Ihr Minister bereit wäre, mit terroristischen Gruppen wie Ahrar al-Scham oder Dschaisch al-Islam an einem Verhandlungstisch in Genf zu sitzen?

Schäfer: Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Wer sagt das? Hat er gesagt - - -

Zusatz : Der Minister am Wochenende. - Mit islamistischen Gruppierungen.

Schäfer: Hat er gesagt, dass er mit islamistischen Gruppierungen an einem Tisch - - -

Zuruf : Es geht um diese Gruppierungen. Diese Diskussion - - -

Schäfer: Darf ich auch etwas sagen?

Zusatz : Ja, bitte.

Schäfer: Ich wollte eigentlich nur rückfragen, woher Sie die Annahme nehmen, dass Herr Steinmeier beabsichtigt, mit diesen Gruppierungen, über die wir jetzt reden, gemeinsam am Tisch zu sitzen?

Zusatz : Ich frage Sie.

Schäfer: Aber das hat er doch gar nicht gesagt. Wieso fragen Sie? Dann lautet die Antwort: Nein. Es geht um die Verhandlungen zwischen der syrischen Regierung und der syrischen Opposition. Daran nimmt die Bundesregierung nicht teil.

Zusatzfrage: Dann versuche ich, meine Frage neu zu formulieren. Wäre es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass solche Gruppen an einem Verhandlungstisch sitzen?

Schäfer: Ich nehme an, Sie nehmen Bezug auf einige Sätze, die der Außenminister gestern einer großen deutschen Sonntagszeitung gesagt hat. Ich meine, sie sprechen im Wesentlichen für sich. Deshalb nehme ich das zum Anlass, diese vielleicht zwei Sätze, die Anlass Ihrer Frage sind, für alle vorzulesen. In der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ist nicht alles abgedruckt worden. So heißt es bei Herrn Steinmeier:

"Ich fürchte, wir sind weit über den Moment hinaus, wo wir uns wirklich alle Gesprächspartner und Verhandlungsteilnehmer"

- gemeint: für diese Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition -

"aussuchen könnten. Das gilt für das Assad-Regime genauso wie für die Opposition."

Wohlgemerkt! Weiter:

"Natürlich gehören keine Terroristen und islamistischen Extremisten an den Tisch, die eine politische Lösung ja nur sabotieren wollen. Aber wir brauchen eine Allianz all derjenigen, die ihren Teil der syrischen Gesellschaft vertreten, die de facto Macht ausüben,"

- jetzt kommt ein entscheidender Punkt -

"die die Grundsätze des Wiener Prozesses respektieren und dafür bereit sind, ihren Kampf untereinander im Zuge der Genfer Verhandlungen einzustellen."

Ich denke, das spricht im Wesentlichen für sich.

Frage : Woher weiß man, dass viele der islamistischen Gruppen, die an den Oppositionsgesprächen teilnehmen, die Wiener Ergebnisse respektieren werden? Hat man mit ISIS und Al-Nusra gesprochen und sie gefragt, ob sie das auch respektieren, und haben sie Nein gesagt?

Schäfer: Erster Punkt. ISIS und Al-Nusra sind weder für die Bundesregierung noch für sonst jemanden ein Gesprächspartner. Diese Organisationen stehen auf der Terrorliste der Vereinten Nationen und sind deshalb per se nicht als Teil einer Oppositionsdelegation Genf denkbar.

Zweiter Punkt. Sie finden es in den beiden Kommuniqués der beiden Wiener Außenministertreffen von Oktober und November. Darin geht es darum, dass Syrien ein demokratischer, ein säkularer, ein unitaristischer Staat bleiben soll. Wir können mit allen diesen Grundsätzen gut leben und können uns leicht politisch dahinter stellen.

In Riad sind die Vertreter der syrischen Oppositionsgruppen, die Teil der Verhandlungsdelegation werden wollten, natürlich gefragt worden, wie sie zu diesen Grundsätzen stehen. Die Vertreter der Oppositionsgruppen, die sich jetzt als Teil der Verhandlungsdelegation präsentieren und die hoffentlich in den nächsten Tagen mit den Gesprächen mit der syrischen Regierung beginnen, haben diese Grundsätze akzeptiert.

Ich sollte noch ergänzen, weil sich die Frage aufdrängt, die Sie vielleicht gestellt hätten, für die Sie aber vielleicht eine andere gestellt haben, sodass Sie diese nicht mehr zu stellen brauchen, was passiert, wenn sie sich im Rahmen der Verhandlungen nicht daran halten. Vielleicht wäre das Ihre Frage gewesen. Eine gute Frage. Die Antwort darauf lautet: Innerhalb dieser Gruppen gibt es ganz unterschiedliche Strömungen, auch solche, die ich im Sinne des Zitats von Herrn Steinmeier als islamistischen Extremismus bezeichnen würde, die nicht bereit sind, sich auf eine politische Lösung in Syrien wirklich einzulassen, die ihren Kampf womöglich auch gegen alle Vernunft fortzusetzen bereit sind.

Im Zuge der Verhandlungen wird man sehr schnell spüren - nämlich durch die Auswirkungen der Verhandlungen auf das tatsächliche Kampfgeschehen -, wie sich diese Gruppierungen tatsächlich verhalten. Im Zuge der Verhandlungen ist es für die internationale Koalition gegen ISIS letztlich ein Leichtes, das zu analysieren, zu verstehen und auch richtig zu interpretieren, um daraus die richtigen Maßnahmen, gegebenenfalls auch eine Neuorientierung des militärischen Vorgehens in Syrien abzuleiten.

Vors. Detjen: Haben Sie noch weitere Fragen an sich, Herr Schäfer, die Sie sich beantworten können, oder gibt es im Raum sonst noch Fragen? - Dann hat der Kollege die letzte Frage. Sie dürfen nach dieser Vorlage von Herrn Schäfer noch eine Frage zu diesem Thema und, wenn Sie dann noch eine Frage haben, auch noch eine weitere Frage stellen.

Frage : Herr Schäfer, eine Lernfrage. Sie sagten, ISIS und Al-Nusra sind für die Uno Terrororganisationen. Nun sind die Taliban für die Uno und die USA ebenfalls Terrororganisationen, aber mit denen redet man. Das hat man am Wochenende in Katar getan. Ist das eine Linie im Fall Syrien, dass man sagt: "Mit denen reden wir nicht"? Generell ist das ja nicht das übliche diplomatische Vorgehen, oder?

Schäfer: Ich habe genauso wie Sie die Berichte über die Konferenz von Doha in Katar sehr aufmerksam gelesen. Es wurde immer davon geredet, das sei eine internationale Friedenskonferenz für Afghanistan. Das scheint mir ein kleines bisschen zu hoch gegriffen zu sein. In Doha ist Folgendes passiert: Eine bekannte Nichtregierungsorganisation namens Pugwash hat auf eine sehr informelle Art und Weise Vertreter Afghanistans, offensichtlich auch Vertreter der Taliban und vielleicht auch einige andere eingeladen. Daraus hat sich eine Medienberichterstattung ergeben.

Aus unserer Sicht kommt es wirklich darauf an, dass die Gespräche, die in Pakistan im Laufe dieses Monats begonnen haben und die, meine ich, am Montag letzter Woche, am 18. Januar, in Kabul ihre Fortsetzung gefunden haben, nämlich Vierer-Gespräche zwischen Pakistan und Afghanistan - den beiden Ländern, die unter den Taliban und dem Terrorismus der Taliban zu leiden haben - unter Beteiligung der Vereinigten Staaten von Amerika und Chinas, aufgenommen worden sind.

Es ist viel zu früh, um zu sagen, ob diese Gespräche politisch vielversprechend sein können. Aber wir unterstützen diese Gespräche, weil wir der festen Überzeugung sind, und zwar nicht erst seit heute, sondern schon seit Jahren, dass die einzige Chance, wirklich langfristig Frieden und Aussöhnung für Afghanistan zu erreichen, nur darin besteht, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen - das bedeutet letztlich auch mindestens diejenigen Taliban, die dazu bereit sind - auf eine politische Lösung, auf ein gemeinschaftliches Zukunftsprojekt Afghanistan verständigen.

Zusatzfrage : Mein Thema heute ist TTIP. Mich interessiert - zuerst vom BMI, dann vielleicht auch von Herrn Seibert - Folgendes: Die Bundesregierung hat den Grünen auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet, dass bisher 37 Personen aus Kreisen der Bundesregierung in der US-Botschaft waren und Einblick in die TTIP-Unterlagen genommen haben. Mich interessiert, aus welchem Ministerium bisher kein Vertreter in der US-Botschaft war.

Moiteaux: Dazu kann ich derzeit keine Angaben machen. Das müssten wir gegebenenfalls nachliefern, wenn es möglich ist.

Zusatzfrage : Dann interessiert mich noch, warum bisher kein einziger Minister in der US-Botschaft war und sich die TTIP-Unterlagen persönlich angeschaut hat. Wie kommt das? Die Bundesregierung ist ja allenthalben für TTIP. Warum interessiert sich dafür kein einziger Minister?

StS Seibert: Ich denke, der erste Irrtum ist schon, anzunehmen, dass sich kein Minister informierte, wenn er nicht persönlich dort hingegangen ist. Sie müssen von einer gewissen Arbeitsteilung in Ministerien ausgehen.

Zusatzfrage : Ist geplant, dass ein Minister hingeht?

Vors. Detjen: Weitere Aussagen dazu? - Die Frage ist, denke ich, beantwortet.

Zusatzfrage : Ich weiß nicht, ob Frau Moiteaux das nicht verstanden hat. Wird sich Herr Gabriel als oberster Verfechter von TTIP in der Bundesrepublik das zumindest einmal persönlich anschauen?

Moiteaux: Sie haben doch zur Kenntnis genommen, dass sich unser Minister sehr dafür eingesetzt hat, dass die Transparenz erhöht wird, gerade bei den TTIP-Verhandlungen, und dass er in Kürze auch im eigenen Haus einen Leseraum eröffnen wird, in dem er die Unterlagen jedem präsentieren wird. Genauer gesagt, wird er sie nicht öffentlich der Presse präsentieren, aber die Unterlagen werden zur Verfügung stehen. Insofern hat der Minister diesen eigenen Raum im Hause ab 1. Februar bereit.

Zusatzfrage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Moiteaux: Er steht allen Mitgliedern des Bundestages zur Verfügung.

Montag, 25. Januar 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2016
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/01/2016-01-25-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2016

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