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PRESSEKONFERENZ/870: Regierungspressekonferenz vom 10. Oktober 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 10. Oktober 2014
Regierungspressekonferenz vom 10. Oktober 2014

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Initiative "Sprungbrett Zukunft" der Deutschen Sporthilfe, erste Sitzung zum Innovationsdialog, Gespräch mit Vertretern internationaler Nichtregierungsorganisationen, Kabinettssitzung, Empfang des vietnamesischen Ministerpräsidenten, Konferenz zum Thema Frauen in Führungspositionen, Regierungserklärung, ASEM-Gipfel), Pressekonferenz zu den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution, Friedensnobelpreis für Malala Yousafzay und Kailash Satyarthi, Genehmigung des Winterflugplans von Etihad Airways durch das Luftfahrt-Bundesamt, Unterstützung der OSZE-Beobachtermission in der Ukraine, Einsatzfähigkeit der SAR-Hubschrauber der Marine, Gesundheitsreform, Äußerungen des Bundesfinanzministers zur stärkeren Förderung privater Investitionen, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen, Rolle der Türkei im Kampf gegen ISIS, Ebola-Epidemie, Äußerungen der IWF-Geschäftsführerin zu Griechenland

Sprecher: SRS'in Wirtz, Strater (BMVI), Flosdorff (BMVg), Schäfer (AA), Angeli (BMG), Kothé (BMF)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'IN WIRTZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Wirtz: Wie jeden Freitag ein Ausblick auf die Woche der Kanzlerin, die wie für uns alle am Montag beginnt, und zwar mit der Initiative "Sprungbrett Zukunft" der Deutschen Sporthilfe. Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr. Und zwar kümmert sich die Initiative "Sprungbrett Zukunft" darum, die berufliche Situation von Athleten nach der sportlichen Karriere zu verbessern.

Weiter geht es am Montagabend mit einem Treffen der Bundeskanzlerin mit Minister Gabriel, Ministerin Wanka und dem Chef BK Altmaier in einer ersten Sitzung zum Innovationsdialog.

Am Dienstag findet dann das durchaus schon traditionelle Gespräch der Bundeskanzlerin mit Vertretern internationaler Nichtregierungsorganisationen statt. Diese Treffen fanden bereits in den Vorjahren immer wieder vor den G8-Treffen statt, dieses Mal also am kommenden Dienstag um 11.30 Uhr.

Dann geht es am Dienstag weiter mit einem Termin nicht der Bundeskanzlerin, aber einem Termin von Herrn Seibert. Und zwar möchte er Ihnen gerne auf einer Pressekonferenz um 14.30 Uhr in der Akademie der Künste mehr über die Pläne des Bundespresseamts, der Bundesregierung, zu den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution erzählen. Es wird an diesem Jahrestag ein Bürgerfest geben. Weitere Details dazu erfahren Sie dann in der Pressekonferenz am Dienstag, wie gesagt um 14.30 Uhr direkt am Brandenburger Tor in der Akademie der Künste.

Dann sind wir auch schon am Mittwoch, an dem die Bundeskanzlerin selbstverständlich um 9.30 Uhr die Kabinettssitzung leitet.

Um 11.45 Uhr empfängt sie dann den vietnamesischen Ministerpräsidenten Nguyen Tan Dung. Es wird militärische Ehren geben, und um 13 Uhr wird es dann für Sie die Möglichkeit geben, zu einer Pressekonferenz ins Kanzleramt zu kommen.

Ebenfalls am Mittwoch um 14.30 Uhr findet im Kanzleramt die zweite Konferenz zum Thema Frauen in Führungspositionen statt. Sie dreht sich um die Fragen der Rekrutierung von weiblichem Führungspersonal, die sogenannte gläserne Decke wird ein Thema sein, und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter wie auch für Väter wird besprochen werden.

Am Donnerstag wird es um 9 Uhr eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag zum ASEM-Gipfel geben, der am 16. und 17. Oktober stattfindet.

Damit sind wir dann auch schon gleich am 16. und 17. Oktober: Donnerstag und Freitag findet das 10. Europa-Asien-Gipfeltreffen in Mailand statt. Ausrichter ist in diesem Jahr die italienische Ratspräsidentschaft. Themen auf der Agenda sind unter anderem Nachhaltigkeit und Sicherheit - zwei Themen, die sowohl für Europa als auch für Asien wichtig sind.

Das war es zunächst einmal zu den Terminen.

Ich würde gerne noch eine weitere Würdigung anschließen. Vor einer halben Stunde wurde bekannt, wer in diesem Jahr den Friedensnobelpreis erhält: In diesem Jahr werden zwei Kinder(rechtler) geehrt, und zwar Malala Yousafzay und Kailash Satyarthi. Die Bundeskanzlerin gratuliert den beiden Kinder(rechtler)n aus Pakistan und aus Indien und würdigt, dass mit dieser Auszeichnung ganz besonders das Verdienst der beiden für Kinderrechte beachtet wird.

Die 17-jährige Malala setzt sich bereits seit ihrem elften Lebensjahr für das Recht von Mädchen und Frauen auf Bildung ein, und trotz eines Attentats auf sie hat sie ihren mutigen Weg fortgesetzt.

Kailash Satyarthi setzt sich seit vielen Jahren gegen Kinderarbeit vor allem in seiner Heimat Indien ein. Seine Organisation hat dazu beigetragen, viele Kinder aus der Kinderarbeit zu befreien.

Die Bundesregierung unterstützt sowohl das Recht von Mädchen und Frauen auf Bildung sowie den Kampf gegen die Kinderarbeit. Insofern freut sich die Bundesregierung ganz besonders über diese hohe Auszeichnung für die beiden Aktivisten.

Das war es von meiner Seite.

Frage: Eine Frage an Frau Wirtz - die Frage ist ein bisschen komplex, gebe ich zu.

SRS'in Wirtz: Ich gebe mir Mühe!

Frage: Der Bundesnachrichtendienst betreibt eine Abhörstation in Bad Aibling, die Satellitenkommunikationsaufklärung betreibt. Ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Abhörstation in Bad Aibling oder der Standort des Satelliten maßgeblich für die Frage, welches Recht darauf Anwendung findet, also ob es eine Datenerhebung im Inland oder jenseits des deutschen Landes ist?

SRS'in Wirtz: Verstanden habe ich die Frage schon einmal, aber diese Frage bezieht sich auf meiner Sicht zunächst einmal auf schwer einzuschätzende juristische Fragen, die ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten kann. Wenn ich das nachreichen kann, werde ich das gerne tun.

Zusatz: Das würde mir in diesem Fall sehr am Herzen liegen.

SRS'in Wirtz: Habe ich verstanden.

Zuruf: (akustisch unverständlich)

SRS'in Wirtz: Das habe ich ja zugesagt. Wenn ich dazu etwas Erhellendes beitragen kann, werde ich das gerne tun.

Zusatz: Das liegt ja im Verantwortungsbereich des BK, insofern gehe ich davon aus, dass Sie das können.

SRS'in Wirtz: Gut, dass Sie zuversichtlich sind.

Frage: Ich vermute, meine Frage geht an das Verkehrsministerium: Ich hätte gern eine Stellungnahme zur Entscheidung des Luftfahrt-Bundesamtes, 34 Verbindungen der Fluggesellschaft Etihad im Winterflugplan zu streichen.

Strater: Zu diesem Thema wäre Ihr erster Ansprechpartner das Luftfahrt-Bundesamt selber, aber da es hier nicht anwesend ist und es sich in unserem Geschäftsbereich befindet, kann ich dazu sagen, dass das Luftfahrtunternehmen Etihad Airways für den Winterflugplan 2014/2015 bestimmte Strecken angemeldet hat, so wie das üblich ist, und dass bestimmte Codeshare-Dienste vom LBA auf Basis der Vereinbarungen, die Deutschland mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Luftverkehrsabkommen getroffen hat, nicht genehmigt wurden.

Frage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium: Herr Flosdorff, Deutschland und Frankreich haben der OSZE jetzt ein offizielles Drohnen-Angebot gemacht. Könnten Sie vielleicht ein paar Details dazu erläutern? Wie sieht dafür die Personalstärke aus? Sind noch letzte rechtliche Probleme in diesem Zusammenhang zu lösen? Gibt es einen Zeitplan?

Flosdorff: Das sind laufende Verhandlungen, die jetzt auch nicht direkt vom Verteidigungsministerium geführt werden. Insofern möchte ich Ihnen dazu jetzt keine Angaben machen. Aber vielleicht möchte mein Kollege vom Auswärtigen Amt das noch ergänzen.

Schäfer: Zunächst einmal: Sie sprachen von einem deutsch-französischen Angebot. Richtig ist, dass sich die Außenministerien und auch die Verteidigungsministerien beider Länder in den letzten Wochen auf Anfrage der OSZE überlegt haben, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich sein kann, die Aufgaben der OSZE bei der Überwachung des Waffenstillstands und der Grenzkontrolle in der Ukraine zu unterstützen. Dazu hat es zwischen den Ministerien, aber auch mit der OSZE und mit den Ukrainern intensive Beratungen und Gespräche gegeben. Unter anderem hat es vor einigen Wochen auch eine Erkundungsmission des Verteidigungsministeriums in dieser Frage gegeben; das ist ja auch bekannt. Das Ergebnis dieser verschiedenen Gespräche und Erkundungen ist jetzt in das eingeflossen, was gestern der OSZE übergeben worden ist.

Sie sprachen von einem deutsch-französischen Vorschlag: Das ist förmlich gleichzeitig richtig und falsch. Es ist ein auf französischer und auf deutscher Seite gemeinsam erarbeiteter Plan. Gleichwohl haben beide Länder - ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen - den Vorschlag unabhängig voneinander der OSZE unterbreitet. Der Hintergrund liegt, glaube ich, auf der Hand: Es gibt in den unterschiedlichen politischen und Verfassungssystemen einfach unterschiedliche Fragestellungen, die bilateral besser gelöst werden können.

Jetzt, wo dieses förmliche Angebot vorliegt, sind wir im Gespräch mit der OSZE und auch im Gespräch mit der ukrainischen Regierung. Der ukrainische Außenminister, der hier in Berlin zu Besuch ist, hat dazu heute Morgen auch im Auswärtigen Amt vorgesprochen. Sie können sich vorstellen, dass diese Frage im Mittelpunkt des Gespräches stand, das der Außenminister gerade eben mit Herrn Klimkin geführt hat. Zu diesem Gespräch hat es gerade ja auch eine Pressekonferenz gegeben.

Jetzt müssen wir einmal abwarten, wie die Ukrainer auf dieses Angebot reagieren und wie die OSZE auf dieses Angebot reagiert, und dann müssen wir weitersehen. Der Außenminister hat darauf hingewiesen, dass es noch einige rechtliche und politische Fragen zu klären gibt und hat das auch gleich in der Pressekonferenz erläutert. Eine dieser Fragen hat zu tun mit unserer und der französischen Einschätzung, dass die Sicherheitslage es eben nicht möglich macht, einfach nur unbewaffnete Betriebsmannschaften in die Ukraine zu entsenden, sondern es eine bewaffnete Schutzkomponente geben müsse. Das wiederum setzt nach den Regeln der ukrainischen Verfassung voraus, dass es vertragliche Vereinbarungen zwischen den Entsendestaaten und dem Gaststaat - hier der Ukraine - gibt, die wiederum vom ukrainischen Parlament ratifiziert werden müssen. Wer sich in der Ukraine auskennt, der weiß, dass dort bald, nämlich am 26. Oktober, Parlamentswahlen stattfinden. Ob, wie und wann die Oberste Rada, also das Parlament der Ukraine, überhaupt noch in der Lage sein kann, die Präsenz einer solchen bewaffneten Komponente eines ausländischen Staates auf dem ukrainischen Territorium zu ratifizieren, muss jetzt alles im Wesentlichen in Kiew geklärt werden. Es steht außerdem Gespräche mit der OSZE aus. All das - das werden Sie sicherlich verstehen - ist nicht ganz einfach, und deshalb steht das jetzt an.

Frage : Eine kurze Lernfrage, Herr Schäfer: Müsste diese Mission im Einvernehmen mit dem OSZE-Mitglied Russland geschehen, oder kann das auch ohne deren Erlaubnis passieren?

Schäfer: Die klassische Antwort eines Juristen auf eine solche "einfache Lernfrage" von Ihnen wäre: Es kommt darauf an. Und es kommt auch darauf an: Es kommt nämlich darauf an, ob das, was aus Deutschland, aus Frankreich und vielleicht auch aus anderen Mitgliedstaaten an Hilfe für die zivile Beobachtermission beigebracht wird, im Rahmen des Mandates für diese zivile Beobachtermission ist, das wiederum nach den Regeln der Einstimmigkeit in der OSZE verabschiedet worden ist. Das heißt - das ist jedenfalls mein Verständnis -, solange alles, was wir tun, dem Wortlaut und dem Geiste der Ratsentscheidung der OSZE entspricht, mit der die OSZE-Mission ins Leben gerufen worden ist, sind wir im grünen Bereich. Ich hatte gerade aber schon gesagt, dass das für eine mögliche militärische Schutzkomponente eben ausdrücklich nicht gilt. Ob und wie diese Schutzkomponente dann in die Mission integriert werden kann oder außerhalb der Mission mit dem Gastland Ukraine verhandelt wird, sind die Fragen, mit denen man sich jetzt beschäftigen muss und auf die ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider keine befriedigende Antwort geben kann - einfach, weil ich sie nicht weiß.

Frage: Herr Schäfer, gibt es denn von der russischen Seite irgendwelche Signale, dass man damit einverstanden wäre? Es wird ja viel geredet zwischen Moskau in Berlin, insofern ist sicherlich auch darüber schon einmal geredet worden. Können Sie dazu irgendetwas sagen?

Die Kanzlerin hat sich gestern ja geäußert und gesagt, Voraussetzung dafür sei eine dauerhafte Waffenruhe im Osten der Ukraine. Was ist denn das Kriterium dafür? Dass diese Waffenruhe drei Wochen, fünf Wochen oder drei Monate anhält? Wie lange darf es da also keine Gewalt geben, bis man sagen kann: Jetzt ist die Waffenruhe dauerhaft?

Schäfer: Ich denke, die Interpretation der Äußerung der Bundeskanzlerin überlasse ich der Regierungssprecherin.

Was Russland angeht: Natürlich ist Russland als Unterzeichnerstaat der beiden Minsker Vereinbarungen, um deren Umsetzung es hier geht, ein ganz wichtiger Ansprechpartner. Es ist auch richtig, dass schon Gespräche geführt worden sind. Zusätzlich hat es gestern auch in Wien bereits Beratungen gegeben, nachdem dort unser Vorschlag eingegangen ist. Diese sind aber zurzeit noch nicht so weit, dass ich Ihnen sagen kann, ob der Daumen in Moskau hoch oder runter geht. Die Gespräche laufen vielmehr, und ich bin nicht in der Lage, Ihnen eine so einfache Antwort zu geben.

SRS'in Wirtz: Zu Ihrer Frage an meine Seite: Es ist ja so, dass die Frage der Überwachung der ukrainisch-russischen Grenze ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarungen war, die in Minsk am 5. und am 19. September getroffen worden sind. Das heißt, diese Überwachung der Grenze ist ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Daran hält die Bundesregierung selbstverständlich fest. Die Bundeskanzlerin hat gestern in ihrem Statement deutlich gemacht, dass es nach wie vor besorgniserregend ist, dass es nach wie vor zu Ausschreitungen an der Grenze kommt und dort auch 300 Menschen in jüngster Zeit ihr Leben verloren haben. Nichtsdestotrotz wird, so wie Herr Schäfer es auch ausgeführt hat, an diesen Gesprächen über den Einsatz von Drohnen, über eine mögliche Hilfe Deutschlands in diesem Zusammenhang, festgehalten, und es wird natürlich weiter ein guter Weg gesucht, um dieses wichtige Ziel einer Grenzüberwachung zu verwirklichen.

Schäfer: Ich möchte noch einmal grundsätzlich auf die Dilemmata eingehen, die sich in dieser Frage stellen. Für eine unbewaffnete Mission - von welcher Seite auch immer; sei es von deutscher Seite - wäre der Waffenstillstand ja gewissermaßen gleichzeitig Voraussetzung und Ziel. Da wir es mit einer sehr brüchigen Waffenruhe zu tun haben, ist eben unsere Erkenntnis, die wir mit unseren französischen Partnern teilen, dass es in der gegenwärtigen Lage einfach nicht machbar ist, ohne diese Schutzkomponente in die Ukraine zu gehen. Das löst Folgeprobleme politischer und rechtlicher Natur aus, die wir Ihnen gerade darzustellen versucht haben.

Zusatzfrage: Ich will hier jetzt keine Textexegese betreiben, aber ich hatte die Kanzlerin gestern so verstanden, dass sie gesagt hat: Wir können da nur hingehen, wenn die Waffenruhe dauerhaft ist. Jetzt haben ich einen anderen Eindruck, nämlich den Eindruck: Wir können auch hingehen, wenn die Waffenruhe nicht ganz so dauerhaft ist, wir müssen uns eben nur schützen. Welcher Eindruck ist richtig?

SRS'in Wirtz: Richtig ist - so wie Herr Schäfer das gerade auch dargestellt hat -, dass man im Hinblick auf eine solche Mission, die natürlich unter dem Dach der OSZE stattfinden müsste, gucken muss: Wie stellt sich die Situation vor Ort dar und wie muss man, wenn man dort unterstützen will - mit den Zielen, die ich Ihnen gerade erörtert habe -, eine solche Mission dann ausstatten? Es ist jetzt nicht so, dass durch die Kanzlerin eine zwingende Bedingung oder Voraussetzungen formuliert worden sind; vielmehr hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass man die Situation vor Ort selbstverständlich in den Blick nehmen muss, um dann zu sehen, wie man eine solche Mission ausstatten kann und muss. Das ist sozusagen der Zusammenhang, den im Grunde genommen auch Herr Schäfer dargestellt hat und der sich da auch nicht widerspricht.

Zusatzfrage: Noch einmal ganz allgemein gefragt: Das ist ja nicht irgendeine Region, sondern das ist ja eine Region, die für Deutschland historisch nicht so ganz unbelastet ist. Spielt das in den Überlegungen irgendeine Rolle?

SRS'in Wirtz: Natürlich spielen in diesem ganzen Konflikt, über den wir hier auch schon seit fast einem Jahr sprechen, auch historische Überlegungen eine Rolle. Natürlich kann man so einen Konflikt auch nie ohne die Geschichte denken. Er hat auch immer historische Implikationen.

Aber ganz konkret zu dieser Frage der Grenzsicherung: Das ist, wie gesagt, auf das zurückzuführen, was im September in Minsk vereinbart worden ist. Das ist eben auch ein Ziel, an dem festgehalten wird. Daran jetzt ganz konkret historische Implikationen festzumachen, das kann ich nicht.

Schäfer: Ich könnte das allerdings ergänzen, Herr Riecker; ich weiß nicht, ob das das Ziel Ihrer Frage gewesen ist. Ich kann nicht beurteilen, was die Medienberichterstattung des vergangenen Wochenendes in gewissen deutschen Medien für einen Eindruck gemacht hat. Ich weiß jedenfalls aus unmittelbaren Quellen, dass sie in Kiew und in Moskau Eindruck gemacht hat.

Frage: Herr Flosdorff, können Sie sagen, wie so eine Betriebsmannschaft für eine Drohne aufgestellt ist? Wie viele Menschen sind das also?

Flosdorff: Auch das, wie der Jurist sagen würde, kommt darauf an, also auf den direkten Drohnenbetrieb. So ein Drohnenzug kann von einigen Dutzend Soldaten bewerkstelligt werden. Aber das hat natürlich damit zu tun, wie die Gegebenheiten vor Ort sind, an was für eine Infrastruktur man andocken kann, ob eine Versorgung mit Lebensmitteln gewährleistet ist, ob es dort irgendwie eine Sanitätsinfrastruktur gibt und ob gewährleistet ist, dass man auch schnell evakuieren könnte.

Um auch noch einmal auf die Frage von Herrn Riecker zurückzukommen: Selbstverständlich brauchen wir dort auch so eine Art von Wachschutz. Diese Frage stellt sich jetzt nicht nur in der Ukraine und ganz unabhängig von historischen Zusammenhängen. Vielmehr stellt sich bei ganz vielen Einsätzen der Bundeswehr immer wieder die Frage: Kann man Soldaten ohne Bewaffnung und ohne Schutz in ein bestimmtes Gebiet schicken, in dem wir aktiv sind, oder bedarf es dafür irgendwie einer Schutzkomponente? Das kennen Sie aus ganz vielen anderen Diskussionen im Zusammenhang mit anderen Einsätzen. Das ist auch keine Frage, die man immer nur statisch beantworten kann - mit "Ja" oder "Nein", mit "In dem Land" oder mit "In dem Land nicht" -, sondern das hat etwas damit zu tun, wie die aktuelle Sicherheitslage vor Ort ist, wie die Entwicklung ist, wie die Prognosen sind und ob man es im Moment von der Tendenz her einmal verantworten kann, jemanden - ob es jetzt um ein afrikanisches Land geht, ob wir über Afghanistan oder über andere Länder sprechen - mit welcher Ausstattung dort hereinzulassen.

Auch noch einmal für Ihren Kontext: Es gibt ja hier auch noch die Vorgeschichte, dass wir es bereits im Frühjahr mit der Entführung militärischer OSZE-Beobachter zu tun hatten. Dabei geht es auch ganz klar um die Sicherheitsfrage, also darum, ob irgendjemand, der vielleicht nur leicht bewaffnet ist, in der Lage ist, Menschen, die einfach nur eine Drohne im Auftrag der OSZE bedienen, zu kidnappen oder zu anderen Dingen zu zwingen. Vor diesen Fragen stehen wir hier, und die müssen dann sorgfältig und verantwortungsbewusst abgewogen werden. Unbestritten ist der Wille, die OSZE bei ihrem Auftrag, diese SMM-Funktion dort zu erfüllen, zu unterstützen.

Frage: Bleiben wir, zumindest zur Hälfte, bei dem Ministerium, das zuletzt sprach: Herr Flosdorff, die Berichte zu den Marinehubschraubern sind Ihnen sicherlich nicht entgangen. Die Frage geht damit zugleich auch an den Kollegen Strater. Was können Sie zum aktuellen Stand der Einsatzfähigkeit der SAR-Hubschrauber der Marine sagen?

Flosdorff: Ich danke Ihnen sehr für die Frage, weil mir das auch Gelegenheit gibt, auf ein grundsätzliches Missverständnis hinzuweisen, das diesen Berichten zugrunde liegt: Verpflichtungen, die die Marine eingegangen ist, betreffen nicht die normale Seenotrettung von Schiffen, die in der Nord- oder Ostsee in Probleme geraten, sondern bei dieser Verpflichtung aus dem Jahr 2001, die die Marine übernommen hat, geht es darum, die Rettung von Flugzeugen zu übernehmen, die in diesen Gebieten notwassern müssen oder abstürzen. Dafür sind aktuell drei einsatzfähige Hubschrauber vorhanden. Aktuell steht einer von diesen Hubschraubern des Typs "Sea King" in Helgoland, und zwei weitere sind in Nordholz. Die könnten, falls Flugzeuge über Nord- und Ostsee abstürzen, die Aufgabe dann im Notfall schnell unterstützen.

Davon zu trennen ist die Frage der Seenotrettung. Das obliegt der DLRG. Das unterstützt die Bundeswehr im Rahmen ihrer freien Kapazitäten - übrigens nicht nur mit Hubschraubern, sondern auch mit Flugzeugen, mit Schiffen und mit allem, was in der Nähe ist, sowie mit vielen anderen zivilen Einheiten oder Behörden.

Es gibt also keine Frage, was die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für diesen Auftrag betrifft, zu dem sie sich verpflichtet hat, die Rettung von Flugzeugen aus Nord- und Ostsee zu unterstützen. Das - drei Hubschrauber, die einsatzbereit sind - ist auch das übliche Set, das im Schnitt der letzten Monate immer zur Verfügung gestanden hat. Es gibt hier jetzt also auch nicht irgendeinen Engpass, der aktuell vorhanden wäre, sondern das ist das ganz normale Set, das da ist.

Frage: Herr Flosdorff, können Sie sagen, wie sich das zahlenmäßig in den letzten zehn Jahren entwickelt hat? Wie viele Helikopter waren dafür abgestellt?

Flosdorff: Diese Statistik kann ich Ihnen hier aus dem Stand nicht liefern. Ich kann die Marine fragen. Die Aufgabe liegt seit dem Jahr 2001 bei der Marine. Ich verstehe Sie jetzt so, dass Sie wissen wollen, wie viele Hubschrauber jeweils abgestellt waren.

Zuruf: Ja, für die Aufgabe.

Flosdorff: Es hat immer funktioniert; das kann ich auf jeden Fall sagen. In den letzten Monaten waren es im Schnitt drei Hubschrauber. Die sind im Moment auch da.

Frage: Zum Thema Gesundheitsreform: Ich wüsste gerne, wie genau die Regelung hinsichtlich der Verpflichtung aussehen soll, innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu bekommen. Es gibt ja die Kritik aus der Opposition, dass das nicht klar genug sei und dass das dann auch nicht notwendigerweise der Facharzt der eigenen Wahl sei. Könnte dazu vielleicht das Gesundheitsressort noch einmal etwas sagen?

Angeli: Dazu sage ich gerne etwas: Das Gesetz ist nach wie vor in Arbeit, und sobald ein Entwurf vorliegt, werden wir darüber auch informieren.

Frage: Frau Kothé, der Bundesfinanzminister hat erklärt, er wolle private Investitionen stimulieren. Woran ist dabei konkret gedacht? Was muss man sich darunter vorstellen?

Kothé: Sie wissen, dass wir zusammen mit dem Wirtschaftsministerium sowohl national als auch auf europäischer Ebene und auf internationaler Ebene jetzt gerade bei der Jahrestagung, bei den Gesprächen in Washington, darüber nachdenken konnten, wie man private Investitionen stärker fördern kann. Was einen konkreten Maßnahmenplan usw. angeht: Dieser Prozess ist im Gange, und konkrete Ergebnisse kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht liefern. Aber für uns oder für die gesamte Bundesregierung ist das ganz klar ein prioritäres Projekt, dem wir große Bedeutung beimessen.

Frage: Wenn es ein prioritäres Projekt ist, dem Sie große Bedeutung beimessen, dann dürfte doch schon zumindest halbwegs absehbar sein, wann Sie uns dazu mehr sagen können. Oder ist das nicht der Fall?

Kothé: Auch da muss ich Sie bitten, sich noch etwas in Geduld zu üben. An verschiedener Stelle sind dazu viele Überlegungen im Gange. Wenn wir zu Ergebnissen kommen werden, werden wir Sie natürlich auch zügig informieren.

Zusatzfrage: Heißt das, wir reden über Monate?

Kothé: Das habe ich nicht gesagt.

Frage: Frau Wirtz, die Bundeskanzlerin hat in ihrem Podcast am Samstag über China gesprochen und auch das Thema Hongkong erwähnt. Jetzt wollte ich wissen: Ist die Situation in Hongkong offiziell auf der Agenda (der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen)?

Wenn ich diese Frage gleich anhängen darf: Wird die Bundesregierung in irgendeiner Weise die Festnahme der "ZEIT"-Mitarbeiterin in der letzten Woche in Peking ansprechen?

SRS'in Wirtz: Sie wissen ja, dass die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen jetzt seit ungefähr einer Stunde laufen und dass es verschiedene Begegnungen und Gespräche auch der Bundeskanzlerin gibt. Was die Gesprächsinhalte anbelangt, muss ich Ihnen das sagen, was ich Ihnen an dieser Stelle immer sage, nämlich dass wir zunächst einmal abwarten müssen, dass die Gespräche geführt werden. Dann wird es um 15.10 Uhr die Möglichkeit einer Pressebegegnung geben, und dann können Sie noch einmal die Frage stellen, ob diese Themen angesprochen worden sind. Ich kann Ihnen aber jetzt noch nicht sagen, welche Gespräche geführt werden, wenn sie noch nicht geführt worden sind.

Zusatzfrage: Unabhängig davon, ob diese festgenommene Journalistin jetzt in den Gesprächen zur Sprache kommen wird: Ist das für die Bundesregierung beziehungsweise für das Auswärtige Amt ein Thema, oder ist es das nicht, weil sie keine Deutsche ist?

SRS'in Wirtz: Ich kann zunächst einmal sagen, dass die Berichterstattung über die Festnahme dieser Mitarbeiterin einer großen deutschen Wochenzeitung natürlich und selbstverständlich durchaus eine bedenkliche Nachricht für die Bundesregierung ist und dass die Bundesregierung auch erwartet, dass diese Vorwürfe rasch aufgeklärt werden. So viel kann ich für die Bundesregierung insgesamt sagen.

Was diplomatische Anstrengungen anbelangt, kann Herr Schäfer das vielleicht ergänzen.

Schäfer: Gerne! Seit dem Bekanntwerden des Vorfalls - das ist ja wohl schon vor etwa einer Woche passiert - steht die deutsche Botschaft in Peking mit den zuständigen chinesischen Behörden in Kontakt. Sie hat natürlich auch Kontakt zu der deutschen Korrespondentin der Wochenzeitung gehabt, um die es geht, und sie wird ihn mit genau dem Ziel, das Frau Wirtz beschrieben hat, fortsetzen, nämlich dem Ziel einer zügigen Aufklärung der Vorwürfe und am besten der Schaffung einer Situation, in der die Journalistin ihre Arbeit fortsetzen kann.

Frage: Frau Wirtz, wie bewertet die Bundeskanzlerin die Rolle der Türkei im Kampf gegen den IS-Terror? Ich frage auch vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerung der Bundeskanzlerin, in der sie Ankara Untätigkeit gegen den IS in Kobane vorwarf.

SRS'in Wirtz: Zunächst einmal möchte ich vorwegschicken, dass die Bundesregierung natürlich die Entwicklungen beziehungsweise die nicht enden wollenden, anhaltenden Kämpfe an der syrisch-türkischen Grenze beobachtet.

Was die Rolle der Türkei anbelangt, kann ich allerdings nur sagen, dass die Bundesregierung keinen Anlass sieht und sich nicht veranlasst sieht, in irgendeiner Weise die türkische Regierung mit Hinweisen aus Berlin zu bedenken. Das heißt konkret: Was die türkische Regierung jetzt zu tun oder zu lassen hat, wird von der deutschen Bundesregierung nicht kommentiert.

Vielleicht kann ich ganz grundsätzlich zur Rolle der Türkei sagen, dass die Türkei als Nachbarland zu Syrien natürlich auch ganz große Verdienste in Bezug auf die Flüchtlinge hat, die immer wieder über die Grenze drängen. Insofern ist auch anzuerkennen, welche Rolle die Türkei in dieser Hinsicht spielt. Aber weitere Hinweise und Ratschläge der deutschen Bundesregierung in Richtung der türkischen Regierung - da muss ich Sie enttäuschen - können wir nicht geben.

Zusatzfrage: Nun hatte die "FAZ" gestern gemeldet, dass die Bundeskanzlerin anscheinend in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses so eine Kritik geübt hat. Können Sie zumindest das bestätigen?

SRS'in Wirtz: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses vertraulich sind. Insofern werde ich die Äußerungen, die dort vermeintlich gefallen sind, nicht kommentieren.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung denn die türkische Forderung nach der Einrichtung einer Flugverbotszone und nach einem multinationalen Einsatz in Syrien?

SRS'in Wirtz: Wollen Sie dazu noch einmal etwas sagen?

Schäfer: Das kann ich machen. Das Thema einer Flugverbotszone in Syrien ist nicht neu. Das ist im Zuge des inzwischen dreieinhalb Jahre währenden Bürgerkriegs immer wieder erörtert worden. Es ist auch nicht neu, dass die türkische Regierung solche Vorschläge macht.

Die Gründe, die aus Sicht der Partner der Türkei und anderer Staaten bislang dagegensprachen, sind, so glaube ich, auch heute noch valabel. Um eine solche Flugverbotszone abzusichern, bedarf es massiven militärischen Einsatzes und wohl auch des Einsatzes von Militär auf dem Boden. Ich kann nicht erkennen, wo in der internationalen Gemeinschaft angesichts einer unglaublich komplizierten und gleichzeitig aber auch schrecklichen Lage in Syrien derzeit die Bereitschaft dazu besteht.

Frage: Ich wollte fragen, ob die Bundesregierung plant, irgendwelche humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge in Kobane selbst anzubieten oder man davon ausgeht, dass die Türkei diese Situation im Moment alleine meistern kann.

Schäfer: Die Türkei - das hat Frau Wirtz gerade schon ausgeführt - verhält sich seit langem gegenüber den Flüchtlingen aus der Region, die in der Türkei Zuflucht suchen, außerordentlich gastfreundlich und zuvorkommend. Sie kommen aus Syrien; sie kommen aus dem Norden des Irak; sie kommen womöglich auch anderswo her. Die Türkei hat große Gastfreundschaft gezeigt, diesen Menschen nicht nur die Grenzen zu öffnen, sondern sie auch auf dem türkischen Territorium zu versorgen. Das erkennen wir an. Das respektieren wir außerordentlich und dafür sind wir auch dankbar.

Viele der humanitären Hilfsprojekte, die die Bundesregierung in den letzten Jahren umgesetzt hat - dabei geht es um Beträge weit jenseits von 300 Millionen Euro -, sind in und mit der Türkei durchgeführt worden. Allerdings ist die Türkei - anders als manch anderer Staat in der Region, der, wie etwa Jordanien und der Libanon, eine ähnliche Bürde zu tragen hat - willens, sich grundsätzlich dem Problem selber zu stellen und die Flüchtlinge eigenständig zu versorgen. Deshalb ist für die Türkei die Struktur der Hilfe von außen - zum Beispiel aus Deutschland - bei der Versorgung von Flüchtlingen eine andere, als das im Libanon oder in Jordanien der Fall ist. Das würde, glaube ich, auch pars pro toto für den Fall Kobane gelten. Auch da sind wir sehr zuversichtlich, dass die Türkei alles tut, was notwendig ist, um den bedrängten Menschen in Kobane humanitäre Hilfe zukommen zu lassen - entweder, indem man sie über die Grenze lässt oder indem man im Rahmen des überhaupt Möglichen vielleicht Versorgung möglich macht.

Es gilt das Angebot der Bundesregierung, das in den letzten Jahren mehrfach immer wieder türkischen Gesprächspartnern gegenüber gegeben wurde, dass, wenn die Türkei Hilfe braucht, wir bereit sind, diese Hilfe auch zu leisten.

Frage: Die Türkei hat gestern erklärt, dass sie keinen Alleingang in Kobane will; wenn, dann mit der Nato. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Schäfer: Wozu?

Zusatzfrage: Könnte die Bundesregierung dann auch militärisch unterstützen?

Schäfer: In welchem Fall?

Zusatzfrage: Um zum Beispiel in Kobane einzugreifen.

Schäfer: Ich glaube, wir haben von dieser Bank mehrfach - zuletzt vorgestern - gesagt, dass es vonseiten Deutschlands keinerlei Pläne gibt, sich in irgendeiner Weise auf syrischem Territorium militärisch zu engagieren.

Zusatzfrage: Auch nicht im Nordirak?

Schäfer: Ich habe von Syrien gesprochen. Kobane liegt nach meiner Kenntnis in Syrien. Wenn Sie nach dem Nordirak fragen - - Möchten Sie eine Stellungnahme zum Nordirak?

Zusatz: Ja.

Schäfer: Im Nordirak haben wir eine Situation, in der sich die Bundesregierung nach sorgfältiger Überlegung dazu entschieden hat, einen Teil des irakischen Staatswesens, nämlich die autonome kurdische Region im Norden des Irak, mit militärischen Ausrüstungsgütern zu versehen, damit die in die Lage versetzt werden, sich selber gegen Übergriffe und Angriffe von ISIS zur Wehr zu setzen und zu verteidigen. Das, was vor einigen Wochen von der Bundesregierung beschlossen worden ist, wird jetzt umgesetzt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren konkreten Pläne, militärisch im Irak oder im Nordirak einzugreifen.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Thema Ebola.

Die eine Frage richtet sich an das Verteidigungsministerium. Warum setzt die Ministerin so sehr auf Freiwilligkeit bei der Suche nach Helfern und kommandiert geeignetes Personal, zum Beispiel Ärzte in Uniform, nicht einfach ab?

Zweitens. Die EU überlegt offensichtlich, schärfere Kontrollen auf Flughäfen einzuführen. Gibt es solche Überlegungen auch in Deutschland?

Flosdorff: Die erste Frage beantworte ich Ihnen gerne; wir haben sie hier schon ein paar Mal thematisiert. Es geht darum, dass es bei der Bundeswehr sowohl militärisches als auch ziviles Personal im besonders in diesem Fall geforderten Sanitätsbereich gibt und man per militärischem Befehl nur das militärische Personal beordern könnte. Wir versuchen deshalb, über einen freiwilligen Appell insbesondere das pflegerische Personal und Hygienefachpersonal, das in einem solchen Einsatz notwendig wäre und gebraucht würde, zu erreichen.

Angeli: Meine Antwort bezieht sich auf die Frage zu den Kontrollen auf den Flughäfen.

Die deutschen Bundesländer sind für die Frage der Flughäfen zuständig. Deutschland ist da sehr gut aufgestellt - und das nicht erst seit gestern. Wir verfügen über ein hochspezialisiertes System von Flughäfen, die auf den Umgang mit hoch ansteckenden Krankheiten ausgerichtet sind. Das sind Flughäfen in Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München. Wenn ein Fall einer hoch ansteckenden Krankheit oder ein entsprechender Verdachtsfall in einem Flugzeug aufritt, wird dieses Flugzeug an einen solchen Flughafen umgeleitet und es gibt dort entsprechende Notfallpläne, die kontinuierlich geübt werden. Es gibt dort entsprechende Räume, in denen der Patient von anderen Reisenden abgesondert und untersucht werden kann sowie Strukturen, um den Patienten in eine entsprechende Einrichtung, in der er versorgt werden kann, zu verlegen. Da sind wir also sehr gut aufgestellt. Das alles ist im Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt.

Wir verfügen auch über ein deutschlandweites Netz an Kompetenz- und Behandlungszentren. Das sind Kliniken, die auf den Umgang mit hoch ansteckenden Krankheiten spezialisiert sind. Sie wissen, dass es an uns gerichtete verschiedene Anfragen über die WHO, über Nichtregierungsorganisationen gab, als es darum ging, Helfer, die in Ebola-Staaten erkrankt sind, zu versorgen. In Hamburg wurde ein solcher Patient versorgt, der bereits genesen und entlassen ist. In Frankfurt und Leipzig wird derzeit jeweils ein solcher Patient versorgt. Das findet unter Beachtung aller nötigen Sicherheitsvorkehrungen - mit Quarantäne, mit Personal, das für diese Fälle gesondert geschult und sehr gut ausgebildet ist - statt.

Sprich, Deutschland ist gut vorbereit. Akut muss sich niemand Sorgen machen, dass es zu einer Ausbreitung von Ebola in Deutschland kommen könnte.

Frage: Frau Kothé, IWF-Chefin Frau Lagarde hat gestern in Washington gesagt, dass Griechenland nach Ende dieses Programms eine sogenannte präventive Stützung brauche. Was sagen Sie dazu? Athen hat, wie Sie wissen, eine andere Meinung.

Kothé: Ja, das weiß ich. Ich kann mich an der Stelle nur wiederholen. Wir werden in den nächsten Monaten auf der Basis der Ergebnisse, die die Troika liefert, darüber zu beraten haben, wie die Situation in Griechenland ist und dann werden wir auf europäischer Ebene entscheiden. Vorher werden wir uns dazu von deutscher Seite natürlich nicht festlegen, weil wir auch erst einmal die nötigen Informationen brauchen.

SRS'in Wirtz: Ich habe noch eine Korrektur zu machen.

Eingangs habe ich die Glückwünsche der Bundesregierung zu den Friedensnobelpreisträgern ausgesprochen. "Kinderrechte" heißt nicht, dass die Preisträger Kinder sind. Malala Yousafzay ist in der Tat eine junge Dame von 17 Jahren, und Kailash Satyarthi ist stolze 60 Jahre alt. Ich hatte, glaube ich, von der Verleihung der Friedensnobelpreise an Kinder gesprochen. Insofern wollte ich das kurz berichtigen. Es geht um Kinderrechte und darum, dass sich natürlich nicht nur Kinder zwingend dafür einsetzen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 10. Oktober 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/10/2014-1010-regpk.html;jsessionid=9FE5D3D2DB324C3E0EEB940B73F1D94F.s3t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2014