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PRESSEKONFERENZ/836: Regierungspressekonferenz vom 6. August 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 6. August 2014
Regierungspressekonferenz vom 6. August 2014

Themen: Angriff auf eine Gruppe von afghanischen Soldaten und ISAF-Soldaten in Afghanistan, Medienberichte über einen russischen Hacker-Angriff, Ukraine-Konflikt, Medienbericht über die Finanzierung der Bereitschaftspolizeien der Länder, Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Einstellung des Verfahrens gegen Bernie Ecclestone, "Anti-Stress-Verordnung", Wachstum in Europa, Messverfahren zum Kraftstoffverbrauch von Pkw, Förderstellen für Langzeitarbeitslose

Sprecher: SRS'in Wirtz, Braams (BMWi), Roth (BMVg), Plate (BMI), Chebli (AA), Toschev (BMWi), Kalwey (BMF), Küchen (BMAS), Strater (BMVI)



Vorsitzender Mayntz: Ich begrüße die Stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Zunächst möchte sich eine neue Kollegin im Bundeswirtschaftsministerium vorstellen.

Braams: Schönen guten Tag! Mein Name ist Beate Braams. Ich komme aus der Energieabteilung im Bundeswirtschaftsministerium und war dort seit 2010 tätig. Ich werde jetzt in der Pressestelle insbesondere die Themen Energiepolitik und Industriepolitik betreuen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Vielen Dank!

Vorsitzender Mayntz: Wir freuen uns auch. Herzlich willkommen!

Roth: Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 5. August 2014 kam es gegen 12 Uhr Ortszeit im Camp Quarga im Westen Kabuls in Afghanistan zu einem Angriff eines sogenannten Innentäters auf eine Gruppe von afghanischen und ISAF-Soldaten. Dabei wurde der deutsche Brigadegeneral Michael Bartscher schwer verwundet. General Bartscher ist in Kabul für die ISAF-Schutztruppe als Berater im afghanischen Verteidigungsministerium eingesetzt. General Bartschers Gesundheitszustand ist stabil. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Er wird zurzeit im Einsatzlazarett in Bagram behandelt. Weitere Schritte zur Folgeversorgung, zum Beispiel die Verlegung in das Einsatzlazarett nach Masar-e-Scharif oder später nach Deutschland, werden heute im Laufe des Tages festgelegt.

Nach den jetzt vorliegenden Informationen wurden bei dem Anschlag ein ISAF-Soldat getötet und mindestens 14 Personen verwundet. Die Bundesregierung verurteilt den hinterhältigen und feigen Anschlag auf das Schärfste. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern des Anschlags und ihren Angehörigen. Unsere Trauer gilt den gefallenen US-Soldaten. Wir wünschen General Bartscher und den anderen verwundeten Soldaten eine baldige Genesung.

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen werden solche Angriffe durch Innentäter nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Deutschland wird gemeinsam mit seinen Verbündeten und Partnern in Afghanistan engagiert bleiben und den eingeschlagenen Weg fortsetzen.

Frage: Herr Roth, können Sie etwas über die näheren Umstände sagen, unter denen das geschehen ist? Wieso waren bewaffnete Soldaten in der Nähe? Hatte der Soldat, der schoss, eine Wachfunktion inne? Fand das in einem Raum statt oder auf einem Platz in dem Camp?

Roth: Die Ermittlungen dauern noch an. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es sich bei dem Täter um einen afghanischen Soldaten handelte, der nach ersten Erkenntnissen bereits seit zwei Jahren bei den afghanischen Streitkräften Dienst tut. Seine Motive sind zurzeit noch nicht bekannt, also unklar. In diesem Camp Quarga wird unter anderem die Offiziersausbildung der afghanischen Streitkräfte durchgeführt. General Bartscher und die anderen, die dort verwundet worden sind, gehörten zu einem sogenannten Key Leader Engagement; das ist Schlüsselpersonal. Das ist eine Beratungsgruppe, die sich dort aufhielt, um mit den Afghanen ein weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit der Ausbildung der afghanischen Streitkräfte abzustimmen und abzusprechen.

Frage: Herr Roth, wie viele andere deutsche Soldaten waren bei dem Vorfall zugegen? Gab es sozusagen deutschen Schutz für den General?

Zu meiner zweiten Frage: Aus dem ISAF-Hauptquartier ist zu hören, dass General Dunford für alle ISAF-Berater, zivile und militärische, erst einmal einen sofortigen Rückzug von ihren Positionen befehligt hat. Gilt das auch für die deutschen Soldaten? Wie viele deutsche Berater sind von dieser Maßnahme betroffen?

Roth: Neben General Bartscher ist kein weiterer deutscher Soldaten von dem Anschlag beziehungsweise dem Angriff betroffen. Welche deutschen Soldaten jetzt noch mit dabei waren, kann ich Ihnen zurzeit nicht sagen. Darüber habe ich keine Informationen.

Zu dem, was Sie zu den ISAF-Kräften sagten: Natürlich gehören die Deutschen auch zu ISAF dazu, und wenn es eine solche Regelung von ISAF gibt, dann sind wir davon natürlich auch betroffen.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie wissen nicht, ob es so eine Anweisung gibt?

Roth: Es ist mir zurzeit nicht bekannt.

Frage: Ich versuche es jetzt noch einmal, Herr Roth. Sie sagten, das sei eine Beratung, bei der es um die afghanische Offiziersausbildung ging. Gehörte der Täter dann zum Kreis der auszubildenden afghanischen Offiziere, oder tat er als Wachsoldat Dienst? Weiß man, warum er im Camp bewaffnet war?

Roth: Die Ermittlungen dauern, wie gesagt, noch an. Ich kann dem, was ich gesagt habe, jetzt konkret nichts hinzufügen oder sagen, ob er jetzt ein auszubildender Soldat war oder in welchem Bereich er sich dort aufgehalten hat. Soldaten sind natürlich in der Regel bewaffnet, gerade auch im Einsatz. Deshalb, denke ich, wird das auch Inhalt der weiteren Ermittlungen der afghanischen Streitkräfte sein.

Frage: Es gibt Berichte über einen russischen Hacker-Angriff und darüber, dass mehr als 1 Milliarde Daten geklaut worden sein sollen. Gibt es denn Erkenntnisse darüber, ob und wie viele Deutsche davon betroffen sind? Die Frage geht an das Innenministerium.

Plate: Solche Erkenntnisse gibt es im Moment noch nicht. Die erste Ansprechstelle für diese Frage ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Mir ist auch zugerufen worden, dass von dort wohl noch heute eine Pressemitteilung herausgegeben werden wird. Das habe ich nur sozusagen noch schnell zwischen Tür und Angel gehört, wie ich ganz offen sagen will, sodass ich es nicht ganz sicher sagen kann, aber so ist jedenfalls mein Verständnis. Es wäre bei dem Ausmaß natürlich ungewöhnlich, wenn jetzt gar keine deutschen Daten betroffen wären. Aber es ist so, dass sich das BSI im Moment noch darum bemüht, den Sachverhalt komplett aufzuklären.

Frage: Herr Plate, können Sie denn zumindest im Groben ausschließen, dass es sein könnte - es wurde offensichtlich ein SSL-Bug beziehungsweise ein SQL-Bug benutzt -, dass auch die Datenbanken relevanter deutscher Stellen davon betroffen sind? Können Sie etwas dazu sagen, wie der Stand der Informationstechnik und das Update-Verhalten zumindest im Geschäftsbereich des BMI sind?

Plate: Das kann ich Ihnen mangels Kenntnis des genauen Sachverhalts aktuell nicht sagen.

Zusatz: Sollte sich da etwas tun, wäre ich über eine Nachlieferung sehr dankbar, wenn Sie darüber eigene Erkenntnisse haben.

Plate: Dann sagen Sie noch einmal ganz genau, wozu Sie die Nachlieferung im Einzelnen gerne hätten.

Zusatz: Ich hätte gerne die Nachlieferung dazu, ob eventuell auch im Bereich Ihres Geschäftsbereichs SQL-Datenbanken nicht entsprechend geupdatet wurden, wie es eigentlich hätte passieren sollen, und ob dadurch dann eventuell auch Daten bei Ihnen betroffen sind.

Plate: Okay.

Frage: Ich würde gerne vom Außenministerium wissen, ob man Warnungen der polnischen Regierung vor einem möglichen russischen Einmarsch in der Ukraine im Außenministerium nachvollziehen kann und ob man möglicherweise eigene Erkenntnisse hat, die diese Gefahr belegen.

Zweitens würde ich gerne vom Wirtschaftsministerium wissen, inwieweit deutsche Unternehmen, die von den EU-Sanktionen betroffen sind, möglicherweise bereits in Schwierigkeiten geraten sind und sich mit irgendwelchen Hilfsersuchen gemeldet haben und ob Ihr Ministerium so etwas wie eine Koordinations- und Sammelfunktion übernimmt, um etwaigen mittelständischen Betrieben, die in Gefahr geraten, mit geeigneten Maßnahmen helfen zu können.

Chebli: Zu Ihrer ersten Frage: Wir verfolgen die Lage an der russisch-ukrainischen Grenze und auch die Militärübung der russischen Luftstreitkräfte sehr genau. Angesichts der angespannten Lage vor Ort trägt die Kombination aus einer groß angelegten Militärübung und einer Truppenkonzentration unserer Meinung nach nicht unbedingt zur geforderten Deeskalation bei. Ich habe am Montag in diesem Raum gesagt, dass die Bundesregierung Russland auffordert, alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Destabilisierung der Lage in der Ukraine beitragen kann, und tue das heute nochmals. Wir fordern eine größtmögliche Transparenz, und wir fordern Russland auf, alle Schritte zu unterlassen - das kann eine Kombination aus Militärübung und Truppenkonzentration sein -, die zu einer weiteren Eskalation beitragen.

Toschev: Zu Ihrer Frage nach den Hermes-Deckungen: Russland ist eines der Zielländer, in denen Hermes-Deckungen möglich sind. Es ist auch eines der größeren, wie auch die jährlichen Berichte wiedergeben. Es gibt natürlich die zuständigen Kollegen bei uns im Haus, und es gibt den entsprechenden Mandatar, die Euler Hermes, der mit der Abwicklung der Hermes-Deckungen beauftragt worden ist. Das ist auch der Ansprechpartner für die Unternehmen. Es gibt jetzt keine irgendwie geartete Bugwelle an Abwicklungsanfragen, zumal für nicht sanktionierte Güter, deren Export ja weiterhin legal und möglich ist und für die auch weiterhin die Hermes-Deckung möglich ist.

Zusatzfrage : Es ging mir an sich auch nicht nur um Hermes-gedeckte Forderungen, sondern ich meine, im Ohr zu haben, dass der Minister angekündigt hat, dass die Bundesregierung durchaus bereit sei, helfen zu wollen, wenn Unternehmen als Folge der Sanktionen in Probleme geraten. Ich hatte das so verstanden, dass das auch für Fälle gilt, die nicht Hermes-gedeckt sind. Deshalb stelle ich eben auch die Frage, ob sich schon Firmen gemeldet haben. An wen müssen die sich überhaupt wenden? Stellt das Ministerium so etwas wie eine Koordinations- oder Sammelstelle dar, oder läuft das über die Länder? Haben Sie dazu irgendwelche Erkenntnisse?

Toschev: Sie beziehen sich, glaube ich, auf die Äußerungen im Sommerinterview vom vergangenen Wochenende. Darin hatte sich der Minister geäußert. Dabei hatte er eigentlich auch primär auf die Hermes-Bürgschaften verwiesen. Er hat auch auf Schadensersatzansprüche verwiesen. Das ist ja die Thematik, die wir hier letzten Montag besprochen hatten.

Es gibt jetzt keine weiteren, generellen Überlegungen in diese Richtung. Wir müssen das auch erst einmal sehen, es sortieren und abwarten. Die Sanktionen sind in der jüngsten Form seit nicht einmal einer Woche in Kraft. Den Unternehmen stehen Ansprechpartner sowohl bei ihren Verbänden als natürlich auch bei den einzelnen Behörden zur Verfügung. Wir hatten hier von der Bundesbank gesprochen - das ist weniger unternehmensseitig, sondern eher finanzseitig -, aber vor allem auch vom BAFA. Das wird jetzt gesammelt. Es gibt jetzt keine irgendwie geartete Taskforce in diesem Sinne. Wir werden uns das ansehen. Wir nehmen die Probleme sehr ernst, die gegebenenfalls entstehen, je nachdem, wie einzelne Unternehmen jetzt durch ihren Exportanteil nach Russland von den Sanktionen betroffen sind. Das wird man dann aber erst im Weiteren prüfen.

Zusatzfrage: Zu den Hermes-Konditionen: Da wird ja ein Selbstbehalt gefordert. Da sind Gebühren fällig. Sind denn aufgrund einer größeren Risikoeinstufung Russlands in den letzten Wochen irgendwelche Veränderungen der Konditionen vorgenommen worden, die diese Absicherung für die Unternehmen wegen eines größeren Risikos teurer machen? Liegen Ihnen irgendwelche Erkenntnisse darüber vor, dass die Nachfrage nach solchen Verbürgungen in den letzten fünf Monaten gestiegen ist oder dass möglicherweise Geschäfte grundsätzlich rückläufig waren und daher ihre Anzahl gesunken ist? Das ist ja beides vorstellbar.

Toschev: Bezüglich einer größeren Anfrage liegen mir keine Erkenntnisse vor. Es ist aber so, dass sich die Einschätzung, die sich ja nach der Förderwürdigkeit der Beziehung, die dann abgesichert wird, und nach der risikomäßigen Vertretbarkeit richtet, bisher nicht geändert hat. Da gibt es das Verfahren, dass im OECD-Kreis eine risikomäßige Einstufung der Zielländer erfolgt. Russland ist dort entsprechend in der sogenannten Kategorie 3 eingestuft. Daran gab es bisher auch keine Änderung. Die nächste Einstufung, zumindest planmäßig, wird nach derzeitiger Planung weiterhin wie bisher im OECD-Kreis zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen. Um es kurz zu fassen: Es ist sozusagen bisher nicht teurer geworden.

Frage: Im Zusammenhang mit den Sanktionen kommen jetzt auch Forderungen auf, zum Beispiel aus Polen, dass die Agrarwirtschaft entschädigt werden sollte. Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium dafür zuständig ist. Gibt es denn vielleicht auf europäischer Ebene eine Initiative, Unternehmen, die von den jüngsten Sanktionen betroffen sind, zu entschädigen?

Toschev: Was Polen angeht: Das ist mir nicht bekannt, und das kann ich auch nicht kommentieren.

Die Kommission verfolgt auf europäischer Ebene die Auswirkungen der Sanktionen natürlich sehr genau, wie auch die einzelnen Mitgliedstaaten. Mir ist aber von einer entsprechenden Initiative bisher nichts bekannt.

SRS'in Wirtz: Vielleicht darf ich das ergänzen, was Herr Toschev gesagt hat: Mir ist bislang nur bekannt, dass es Einfuhrbeschränkungen von Polen nach Russland in Bezug auf Äpfel und Kohl gibt. Es gibt vonseiten der Europäischen Kommission durchaus Hilfen für besondere Fälle und besondere Situationen, die dann in Anspruch genommen werden könnten. Aber das ist im Moment eben erst einmal nur eine Möglichkeit, und ich weiß nicht, inwieweit Polen diese Hilfe in Anspruch genommen hat.

Frage: Ich wollte jetzt trotzdem noch einmal beim Wirtschaftsministerium nachfragen. Sie sagen, Sie beobachten die Auswirkungen der Sanktionen genau. Haben Sie denn sozusagen irgendwelche Erkenntnisse über das Ausmaß? Aus den Ländern kommt ja auch immer mehr Druck. Es wird von Hunderten von Millionen gesprochen, was Aufträge angeht. Können Sie also etwas dazu sagen, wie Sie die Lage überhaupt einschätzen, und eben auch dazu, wie Sie mit der Forderung der Länder umgehen wollen, dass da etwas aus Berlin kommen müsse, dass da etwas passieren müsse?

Toschev: Zu letzterem Punkt: Diese Forderung habe ich gesehen. Die jüngsten Sanktionsbeschlüsse sind nicht einmal eine Woche alt. Wir verfolgen das. Wir verfolgen insbesondere die konjunkturelle Entwicklung. Es hat sich in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gezeigt - das ist ja durch die Angaben des Statistischen Bundesamts belegt -, dass es natürlich einen Rückgang der Exporte nach Russland gegeben hat, und zwar um 14,7 Prozent im Zeitraum von Januar bis Mai 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Natürlich sind auch bestimmte Branchen in besonderem Maße und anders als andere betroffen. Noch eine Sache zur Zahl: Russland steht mit einem Anteil von 3,3 Prozent an den deutschen Exporten auf Platz 11 der Exporthandelspartner.

Was die Gesamtlage angeht, so ist es so, dass die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung in Deutschland allerdings intakt ist. Der Minister hat sich im Sommerinterview dazu geäußert. Er hat klargemacht, dass wir in der Frühjahrsprojektion eine vorsichtige Prognose in Höhe von 1,8 Prozent vorgelegt haben. Es gibt einige Verbände, die derzeit sogar von noch höheren Zahlen ausgehen. Der Aufschwung basiert auf einem sehr starken privaten Konsum, und momentan gibt es auch für die konjunkturelle Entwicklung keinen Anlass zur Änderung.

Frage: Herr Toschev, ich möchte gerne doch noch einmal nachhaken, und zwar, wenn Sie gestatten, mit drei Fragen. Sie hatten vorhin gesagt, es gebe keine Taskforce. Darf ich das so interpretieren, dass es noch keine Taskforce gibt und dass man möglicherweise daran denkt, so etwas einzurichten?

Zweite Frage: Gibt es denn die grundsätzliche Bereitschaft des Bundeswirtschaftsministers, auch in Fällen einzuspringen oder zu helfen, wie auch immer, in denen keine Hermes-Bürgschaften vorliegen?

Vielleicht sagen Sie noch etwas zu dem Vorschlag von Herrn Lies aus Niedersachsen, der sagt, man müsse ganz schnell eine Konferenz der Wirtschaftsminister zu diesem ganzen Problem einberufen.

Toschev: Das Wort Taskforce habe ich jetzt gewählt, um das griffig zu gestalten. Es gibt - das wollte ich damit verdeutlichen - die regulären Ansprechpartner in den zuständigen Behörden, sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch bei Euler Hermes als auch beim BAFA. Das wollte ich damit klarmachen.

Ich habe jetzt, glaube ich, schon zweimal gesagt, dass wir schauen müssen, wie sich die Entwicklung bei den Unternehmen und den betroffenen Sektoren im Einzelnen darstellt. Ich wiederhole mich noch einmal: Die Sanktionsbeschlüsse sind in der jüngsten Form vor noch nicht einmal einer Woche in Kraft getreten. Der Minister hat mehrfach gesagt, dass es natürlich zu einer konjunkturellen Auswirkung kommt und dass es eine Verunsicherung gibt. Das ist unbestritten und das zeigt sich auch; ich habe gerade auch die Exportzahlen dargelegt. Wir werden das natürlich weiterhin aufmerksam begleiten und verfolgen. Wir stehen natürlich auch mit der Wirtschaft im Gespräch, mit den entsprechenden Wirtschaftsverbänden und gerade auch mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden, sozusagen im Rahmen der regulären Kontakte. Alles Weitere wird sich dann erst zeigen.

SRS'in Wirtz: Vielleicht kann ich das noch einmal ergänzen: Im Grunde genommen gab es schon seit März, seitdem diese möglichen Sanktionen der Stufe 3 im Raum stehen - damals haben sich ja die Staats- und Regierungschefs der EU auf diesen 3-Stufen-Plan verständigt -, natürlich auch immer Gespräche der Bundesregierung mit der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder deutlich, dass die Wirtschaft durchaus hinter diesen Maßnahmen oder den Überlegungen der Bundesregierung steht. Jetzt, wie Herr Toschev auch ganz richtig gesagt hat, sind diese Sanktionen seit einer Woche in Kraft. Die Bundesregierung wird natürlich sehr genau beobachten, wie sich diese Maßnahmen auswirken. Diese Maßnahmen sind zunächst einmal begrenzt und sehr sektoral ausgelegt. Insofern bleibt das zu beobachten.

Es gibt, davon abgesehen, einen in diesen Sanktionsmaßnahmen angelegten Mechanismus, der vorsieht, nach drei Monaten zu überprüfen, inwieweit diese Sanktionen in der Umsetzung funktionieren, und nach einem Jahr werden die Staats- und Regierungschefs einstimmig neu beschließen müssen, wie sie zu diesen Sanktionen stehen.

Zusatzfrage: Kurze Nachfrage, Herr Toschev: Findet sich also kein Termin für eine Wirtschaftsministerkonferenz im Terminkalender Ihres Ministers?

Toschev: Einen außerplanmäßigen Termin kenne ich nicht. Es ist den Landeswirtschaftsministern natürlich unbenommen, dass so etwas auch einberufen werden kann. Das liegt jetzt nicht ausschließlich an uns.

Frage: Am Montag blieb offen, ob Rheinmetall Defence für das Gefechtsübungszentrum Schadensersatzansprüche geltend machen möchte. Hat sich da bis heute etwas getan?

Toschev: Es gibt keinen neuen Stand im Vergleich zu Montag.

Frage: An das Letzte anknüpfend: Aus welchem Topf käme denn das Geld für solche Entschädigungsfälle? Gibt es irgendwo in irgendeinem Bereich der Bundesregierung eine Schatulle "Entschädigungszahlungen und Ähnliches"? Aus welchem Reservoir müsste so etwas kommen?

Ich habe eine zweite Frage. Russland hat nun mehrfach die Möglichkeit von Gegenmaßnahmen angesprochen. Es war die Rede von Sperrungen des Luftraums für Überflüge bestimmter Airlines. Hat die Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse darüber, auf welche Bereiche sich konkrete Maßnahmen der russischen Regierung möglicherweise erstrecken könnten? Gibt es da schon Konkreteres als die allgemeine Androhung von Gegenmaßnahmen?

Toschev: Ich habe keine Angaben darüber, aus welchem Topf das käme. Klar ist aber: Der Topf ist auch das weniger Wichtige. Das Entscheidendere ist vielmehr: Wenn es dazu käme, wenn es einen solchen Anspruch gäbe und wenn der auch entsprechend festgestellt werden würde, dann würde die Bundesregierung ihren Verpflichtungen natürlich nachkommen. Das ist jetzt abstrakt formuliert, nicht konkret. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Vorsitzender Mayntz: Herr der Töpfe ist ja das Finanzministerium. Kann das helfen?

Kalwey: Dazu kann ich jetzt an dieser Stelle auch nichts sagen. Das müsste ich nachliefern.

Zusatzfrage: Die Frage ist noch offen, ob es irgendwelche Erkenntnisse darüber gibt, wohin die russischen Gegenmaßnahmen gehen könnten.

SRS'in Wirtz: Ich habe ja eben schon auf die Frage der Kollegin geantwortet, und zwar so, dass mir bislang nur gewisse Importsperren bekannt sind, was polnisches Obst und Gemüse anbelangt. Abgesehen davon habe ich so wie Sie viele Überlegungen in den Medien gelesen, aber mir ist konkret nichts weiter in Bezug darauf bekannt, was von russischer Seite geplant ist.

Frage: Herr Toschev, nur um sicherzugehen: In der heutigen Meldung Ihres Hauses zu den Auftragseingängen der deutschen Industrie wird der Rückgang unter anderem mit geopolitischen Risiken begründet. Können Sie sagen, wie groß der Anteil der Sanktionen gegenüber Russland daran ist? Lässt sich das im Detail ein bisschen mehr einordnen?

Toschev: Sie verweisen auf die heutige Pressemitteilung zu den Auftragseingängen in der Industrie, in der wir für den Monat Juni einen Rückgang zu verzeichnen haben, also für den Berichtsmonat, der kalendarisch zwei Monate zurückliegt. Wir haben das bewertet. Die reinen Zahlen kommen vom Statistischen Bundesamt, und insofern möchte ich für die Zahlenermittlung sozusagen darauf verweisen.

Was wir mit dem Satz zum Ausdruck bringen wollten, ist das, was ich schon sagte, nämlich dass es natürlich eine Verunsicherung gibt, die hierbei auch eine Rolle gespielt hat. Es gibt auch andere Faktoren für den Rückgang der Auftragseingänge, und das haben wir auch ausgeführt, nämlich dass der Anteil der Großaufträge besonders unterdurchschnittlich war und dass das Auftragsvolumen sowohl aus dem Euroraum als auch aus dem Inland geringer war. Dafür gibt es also sozusagen nicht eine einzige, monokausale Ursache. Das sortiert sich auch - das hatten wir, glaube ich, auch schon im letzten Monatsbericht gesagt - in ein gedämpfteres zweites Quartal ein, weil wir ein stärkeres erstes Quartal hatten. Das bringt mich auf die Ausführung von vorhin zurück, dass wir insgesamt eine intakte konjunkturelle Entwicklung haben.

Frage: Frau Wirtz, Sie haben gesagt, bezüglich der Sanktionen sei Ihnen noch nichts bekannt. Aber wie reagieren Sie denn eigentlich auf solche Drohungen aus Moskau, auf Putins neue Töne?

SRS'in Wirtz: In Bezug auf mögliche Sanktionen?

Zusatz: Ja.

SRS'in Wirtz: Nun, da bleibt der Bundesregierung zunächst einmal, abzuwarten, was da kommt. Das kann man wirklich auch erst dann bewerten, wenn es tatsächlich im Raum steht.

Ansonsten kennen Sie die Haltung der Bundesregierung, was die Deeskalation der Lage vor Ort anbelangt. Dabei geht es immer auch darum - das ist wichtig zu betonen -, dass das natürlich abgesehen von diesen Wirtschaftssanktionen, die es in der vergangenen Woche gegeben hat, keine Einbahnstraße ist, sondern dass die Bundesregierung weiterhin auf allen Ebenen das Gespräch mit Russland sucht und es beispielsweise auch als einen großen Erfolg bewertet, dass es in der vergangenen Woche ein erstes wirkliches Treffen der Kontaktgruppe mit den Separatisten gegeben hat. Vorher hat es immer nur Video-Schalten gegeben. Das ist neben den Sanktionen ein für die Bundesregierung ganz wichtiger Weg, um die Situation in den Griff zu bekommen.

Chebli: Vielleicht - ich meine, darauf haben wir in diesem Raum und haben auch der Außenminister und die Kanzlerin mehrfach aufmerksam gemacht - noch ein Punkt von uns: Wer Sanktionen verhängt, der muss auch mit den Kosten rechnen. Der Minister hat am Wochenende in einem Zeitungsinterview gesagt: "Es sollte niemanden überraschen, dass Sanktionen Kosten haben." Wenn man Werte vertritt und dafür einsteht, dann muss man auch bereit sein, dafür die Konsequenzen, die dann kommen, oder die Kosten, die dann kommen, zu tragen. Druck und Gegendruck - das kennt man ja eigentlich auch vom russischen Regierungshandeln. Letztendlich sind das aber alles Spekulationen in Bezug darauf, welche Gegenmaßnahmen konkret von russischer Seite kommen werden. Im Auswärtigen Amt befassen sich unsere Fachleute ganz konkret mit der Frage: Was könnten denn mögliche Gegenreaktionen sein, und wie könnte eine Reaktion der Bundesregierung darauf aussehen? Wir sind dem also nicht komplett ausgeliefert. Wir machen uns schon Gedanken darüber, was es denn für uns als Bundesregierung bedeutet, wenn da etwas kommt. Aber ich möchte jetzt natürlich nicht auf die Einzelfälle und die einzelnen Überlegungen eingehen. Mir war wichtig, dass wir den Punkt, den Frau Wirtz auch schon in der letzten Sitzung, meine ich, hier genannt hat, noch einmal wiederholen, nämlich dass Sanktionen Kosten haben.

Zusatzfrage: Sollte es diese Überflugverbote geben, was würde Deutschland dann machen?

SRS'in Wirtz: Das ist jetzt wirklich eine Konjunktiv-Frage. Dazu können wir Ihnen dann etwas sagen, wenn der Fall eintreten sollte. Aber ich glaube, es hat wenig Sinn, jetzt spekulativ darauf einzugehen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es geht um einen Bericht im "Behörden Spiegel", wonach sich der Bund aus der Finanzierung der Bereitschaftspolizei zurückziehen wolle. Stimmt das so?

Plate: Vielen Dank für die Frage, weil es dazu ja schon relativ viele Berichte, Tickermeldungen usw. gegeben hat, die die Sache doch nicht so ganz richtig darstellen, und das gilt auch für diesen Artikel. Dort werden einige Dinge miteinander vermengt, die nichts miteinander zu tun haben, wie man sagen muss.

Zur Klarstellung vielleicht Folgendes: Es trifft zunächst nicht zu, dass es aktuelle oder neuerliche Einsparungen im Bereich der Unterstützung der Bereitschaftspolizeien der Länder oder der NADA, die darin auch erwähnt wird, gibt. Richtig ist vielmehr, dass der Bundestag in seinem Haushaltsgesetz zum Jahr 2014 eine haushaltsgesetzliche Sperre für verschiedene Aufgabenbereiche verfügt hat. Die hat für die Dauer ihrer Geltung die Wirkung einer Einsparung. Dazu hatte ich schon in der letzten Regierungspressekonferenz einiges gesagt. Diese Frage kam zum Thema BSI auf, taucht aber auch wieder in diesem Artikel auf. Es trifft insofern nicht zu, dass, wie in dem Artikel auch geschrieben worden ist, die Abteilung Z im BMI in den drei dort genannten Jahren neuerliche Einsparungen verfügt hätte. Das ist nicht zutreffend.

Es ist weiter auch nicht zutreffend, dass in den letzten drei Jahren für das Ausstattungskonzept für den ergänzenden Katastrophenschutz jeweils 48 Millionen Euro vorgesehen waren. In diesem Jahr standen zum Beispiel 50 Millionen Euro zur Verfügung, und in den vergangenen Jahren schwankten die Zahlen; bei Interesse kann ich das gerne nachtragen. Seit den Anstrengungen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts im Zusammenhang mit der Finanz- und Bankenkrise ist auch dieses Konzept in der Tat von Einsparungen betroffen. Naturgemäß trifft die Entscheidung über die tatsächlich insoweit zur Verfügung stehenden Mittel aber natürlich der Gesetzgeber, und zwar jedes Jahr neu.

Es trifft auch nicht zu, dass das BMI beschlossen hätte, die Unterstützung der Bereitschaftspolizeien der Länder einzustellen. Das ist das, wonach Sie in erster Linie gefragt hatten. Der geltende Haushalt 2014 sieht hierfür in der Tat 13,987 Millionen Euro vor. Das ist die Zahl, die in dem Artikel auch zutreffend genannt wird. Damit unterstützt der IBP, wie das bei uns abgekürzt wird, also der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, der im BMI angesiedelt ist, die Beschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln der Bereitschaftspolizeien.

Richtig ist, dass die Innenministerkonferenz auf Initiative des BMI eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet hat. Es sind also der Bund und einige Länder dabei. Die befasst sich mit einer Vielzahl verschiedenster Themen, bei denen Bund und Länder finanziell involviert sind. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, Konfliktpotenziale zwischen Bund und Ländern durch Gesamtpakete perspektivisch zu verringern.

Diese Staatssekretärs-AG tagt erst nächste Woche. Daraus können Sie schon entnehmen, dass die Verkündung irgendwelcher Entscheidungen über die Beschneidung von Mitteln - für was oder wen auch immer - zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall zutrifft.

Frage: In dem Bericht ist ja auch nicht von Entscheidungen die Rede, sondern von Absichten. Sie haben jetzt den Status quo referiert. Insofern frage ich noch einmal: Was ist denn die Absicht?

Plate: Danke für die Nachfrage. Ich kann das auch nicht im Sinne einer Absicht bestätigen. Es ist nicht so, dass der Bund eine bestimmte Absicht in diese oder jene Richtung hat. Das wird ergebnisoffen gemeinsam mit den Ländern diskutiert. Nur so kann in diesen Bereichen überhaupt eine Entscheidung fallen.

Zusatzfrage: "Ergebnisoffen diskutiert" heißt: Es kann sein, dass Sie die Unterstützung fortsetzen, aber es kann auch sein, dass Sie sie einstellen?

Plate: Das ist zum jetzigen Zeitpunkt, wenn das ergebnisoffen ist, sicherlich zutreffend.

Zusatzfrage: Aber Sie gehen ohne eine feste Absicht in die Gespräche und lassen sich vielmehr überraschen, was da so kommt?

Plate: Das haben Sie jetzt so formuliert, wie ich es nicht formuliert hätte. Ich habe gerade ja gesagt: Es gibt ganz verschiedene Punkte, die in den Diskussionen besprochen werden. Das Thema Finanzierung der Bereitschaftspolizeien der Länder ist sicherlich einer dieser Punkte, aber es gibt ganz viele Punkte. Deswegen kann man jetzt in der Tat nicht von einer ganz konkreten Absicht sprechen, denn die einzelnen Themen, in denen über Kostenfragen geredet wird, hängen so miteinander zusammen, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt isoliert zum Thema Bereitschaftspolizeien der Länder nicht seriös über eine Absicht in die eine oder in die andere Richtung berichten lässt.

Zusatzfrage : Im Bericht des "Behörden Spiegel" ist ja nicht nur von finanziellen Motiven die Rede, die der Bund habe, sondern ein weiteres Argument vonseiten des Bundes sei, dass sich die Länder zum Teil - oder sehr viele Länder - inzwischen schon aus dem Konzept der Bereitschaftspolizei verabschiedet hätten und die gar nicht mehr vorhielten, insofern also die Begründung weggefallen ist. Deswegen frage ich Sie: Ist es aus Ihrer Sicht so, dass sich die Länder - jedenfalls ein Gutteil der Länder - von diesem Konzept verabschiedet haben?

Plate: Zu der Begründung möglicher Einsparungen kann ich nichts Sinnvolles sagen, wenn es eine solche Absicht von Einsparungen gar nicht gibt beziehungsweise eine solche Einsparung sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös verkünden lässt. Ob die Fachabteilung das so bewertet, dass sich die Länder da zurückgezogen haben, kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen. Das ist aber im Moment und auf der Grundlage, auf der Sie diese Frage stellen, eine hypothetische Frage.

Frage: Also gibt es keine Kritik Ihres Hauses daran, dass sich Länder aus der Bereitstellung von Polizeieinheiten zurückgezogen hätten, das ist für Sie alles in Ordnung so?

Plate: Eine solche Kritik aus unserem Haus wäre mir nicht bekannt.

Frage: Ich würde vom Wirtschaftsministerium gerne einiges zu dem europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen wissen.

Zunächst einmal: Ich habe bisher nur mit der Quelle "kanadische Regierung" gelesen, dass dieses Abkommen inzwischen ausgehandelt sei. Ist das in der Tat so? Ist der Bundesregierung über die EU-Kommission inzwischen der Text dieses Abkommens zugeleitet worden? Gibt es möglicherweise gar schon eine erste Meinungsbildung, eine Tendenz, was die Bundesregierung davon hält?

Ich habe im Hinblick auf TTIP im Kopf, dass die Bundesregierung immer gesagt hat, ein solches Abkommen sei durch das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen zustimmungspflichtig. Gilt das auch für das europäisch-kanadische Abkommen?

Toschev: Vielen Dank für die Frage. Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass der Text des Abkommens gestern von der Europäischen Kommission an die Bundesregierung übermittelt worden ist. Die Bundesregierung wird den Text jetzt prüfen. Der Text gibt sozusagen den Verhandlungsstand zwischen der Kommission und Kanada wieder. Die Bundesregierung wird die Unterlagen natürlich auch an die betroffenen Ressorts schicken und dann federführend die Ressortabstimmung übernehmen, und sie wird die Unterlagen auch an Bundestag und Bundesrat übermitteln. Der Text ist jetzt noch nicht rechtsverbindlich, sondern er unterliegt jetzt eben der Prüfung und dann Positionierung der Mitgliedstaaten. Es gibt noch keine Meinungsbildung seit gestern - das kam am späten Nachmittag.

Zu Ihrer Frage zur Parlamentsbeteiligung: Ja, wir gehen davon aus, dass es sich bei CETA so wie bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handelt, sodass eben die entsprechenden Parlamente zustimmen müssen.

Zusatzfrage: Enthält das Abkommen, so wie es Ihnen zugeleitet worden ist, auch ein Investitionsschutzabkommen? Können Sie die Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf die Frage, ob ein solches Abkommen zustimmungspflichtig für Sie ist, wenn es ein Investitionsschutzabkommen enthält, noch einmal erklären?

Toschev: Ich habe noch keine Angaben zu den Inhalten des Textes. Wie gesagt, er ist gestern am späten Nachmittag gekommen, und die Kollegen sind dabei, das zu sichten und auszuwerten. Ich gehe davon aus, dass das, da es bisher Verhandlungsgegenstand war, voraussichtlich auch wieder drin ist. Das unterliegt jetzt aber der Prüfung durch die Experten bei uns.

Zum Thema Investitionsschutz haben wir uns ja vor gut einer Woche geäußert. An der Grundauffassung, dass es solcher besonderer Regelungen einschließlich Investor-Schiedsverfahrensregelungen bei Staaten, die über entsprechende gleichartige Rechtssysteme wie wir verfügen, nicht bedarf, hat sich nichts geändert. Wir haben damals klar gemacht - und das gilt auch weiterhin -: Wir werden den Gesamttext jetzt erst einmal prüfen - wie gesagt auch darauf hin, ob und in welcher Form solche Regelungen in dem Text enthalten sind -, dann die Ressorts beteiligen, uns eine Meinung bilden und diese Meinung dann in Brüssel vertreten.

Zusatzfrage: Habe ich es richtig im Kopf, dass die Bundesregierung seinerzeit der Mandatierung für ein Investitionsschutzabkommen im Rahmen von CETA widersprochen hatte?

Toschev: Wir haben die Mandatierung natürlich letztlich mitgetragen, aber wir haben schon damals zum Ausdruck gebracht, dass wir das Vorsehen entsprechender Regelungen zum Investitionsschutz kritisch sehen. Wir haben das aber vor dem Hintergrund der Positionierung der Kommission und auch anderer Mitgliedstaaten sowie angesichts des geringen Umfangs kanadischer Investitionen in Deutschland letztlich aus übergeordneten politischen Gründen mitgetragen, um den Weg für die Verhandlungen freizumachen. Aber wie gesagt, wir haben schon damals diese Position vertreten.

Frage: Laut kanadischen Beobachtern enthält der Entwurf jetzt Öffnungsklauseln beim Kapitel Investitionsschutz. Trifft das denn zu?

Toschev: Das kann ich Ihnen momentan noch nicht mitteilen. Der Entwurf ist seit gestern Nachmittag da, wird derzeit geprüft und wird dann auch unter Beteiligung der anderen zuständigen beziehungsweise mitbetroffenen Ressorts geprüft. Ich kann momentan noch keine Angaben zum Inhalt machen; ich bitte um Verständnis, dass der Zeitraum von gestern Nachmittag bis jetzt für die inhaltliche Auswertung durch die Kollegen und dann auch die Mitteilung nach außen zu kurz ist. Wir müssen uns erst einmal inhaltlich eine Meinung bilden, die wir dann, wie gesagt, auch vertreten werden. Der Text des Abkommens wird - das habe ich vorhin ja gesagt - auch an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Das ist momentan das Verfahren.

Frage: Frau Zimmermann, zum Stichwort Ecclestone: Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen, dieses Verfahren der Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Geldzahlung irgendwie zu ändern, zu überdenken, zu prüfen, abzuschaffen? Gibt es dazu anlässlich dieser Verfahrenseinstellung eine Haltung?

Zimmermann: Zunächst einmal ist es generell so wie immer, dass der Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz natürlich gebietet, dass ich hier zu dem aktuell noch laufenden Prozess keine Stellungnahme abgebe. Ich möchte auch ein bisschen davor warnen, jetzt Diskussionen über Änderungen der Strafprozessordnung anhand von Einzelfällen zu führen. Das bietet sich nicht an und sollte auch in diesem Fall nicht so getan werden.

Vielleicht noch eine kurze Anmerkung, weil das in der Berichterstattung ein bisschen durcheinandergeht: Das Verfahren wurde nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt - das ist eine andere Vorschrift, nämlich 153 der Strafprozessordnung -, sondern es wurde gegen eine Geldauflage nach 153 a der Strafprozessordnung eingestellt. Da ist Voraussetzung, dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht, in dem Gesetz ist aber nicht von Geringfügigkeit die Rede. Das möchte ich hier noch einmal anfügen, weil das teilweise durcheinanderging. Es handelt sich auch nicht um einen "Deal". Den Begriff des Deals kennt die Strafprozessordnung ohnehin nicht. Es gibt seit ein paar Jahren die Verständigung im Strafverfahren. Auch das ist ein anderes Verfahren als das, was jetzt bei Herrn Ecclestone zur Anwendung gekommen ist.

Eine Einstellung gegen Geldauflage nach 153 a der Strafprozessordnung ist ein - ich will es einmal so nennen - relativ normaler Vorgang, der vor Gerichten in Deutschland jährlich sehr häufig erfolgt. Nach den letzten Zahlen aus dem Jahr 2012 - wenn wir über die Einstellung vor Gericht sprechen und nicht die staatsanwaltschaftlichen Einstellungen in diesem Bereich mit dazu nehmen - ist das bei knapp 60.000 Verfahren geschehen.

Das ist der Stand, den ich Ihnen derzeit dazu mitteilen kann.

Frage: Ich verstehe, dass Sie, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist - oder auch darüber hinaus -, nichts dazu sagen wollen. Es gab anlässlich dieser Diskussionen aber auch Forderungen, dass man - so wie die Verständigung jetzt auch konkreter geregelt ist - die äußeren Vorgaben für 153 a näher präzisiert, zum Beispiel indem man Begründungspflichten oder bestimmte Transparenzpflichten einführt. Gibt es dahingehende Überlegungen?

Zimmermann: Dazu kann ich Ihnen jetzt konkret nichts sagen. Zur Verständigung im Strafverfahren ist im Koalitionsvertrag ja geregelt, dass die Vorschriften evaluiert werden sollen. Im Hinblick auf 153 a kann ich Ihnen an dieser Stelle konkret aber nichts sagen.

Frage: Zum Thema "Anti-Stress-Verordnung": Es gibt Forderungen aus der SPD, dass man in dieser Richtung etwas machen solle. Jetzt wirbt der NRW-Arbeitsminister dafür, dass darin auch geregelt wird, dass der Arbeitgeber nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit seine Arbeitnehmer anrufen oder kontaktieren darf. Darum die Frage an das BMAS: Was ist da geplant? Ist geplant, dass auch solche Kontaktzeiten darin stehen?

Küchen: Zunächst einmal danke für Ihre Frage. Die Bundesregierung beobachtet die Zunahme psychischer Erkrankungen natürlich mit großer Aufmerksamkeit. Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit ist ein wichtiges Gebot sozialer Verantwortung.

Um es gleich vorwegzunehmen - wir haben das auch in den letzten Tagen schon so erklärt -: Eine Entscheidung über eine "Anti-Stress-Verordnung" steht noch aus. Das ist ein Thema, bei dem aus Sicht des BMAS der momentane Wissensstand schlicht und einfach noch nicht ausreicht, um daraus wirklich konkrete rechtssichere Handlungsanforderungen an die Arbeitgeber abzuleiten; denn das muss dann im zweiten Schritt ja auch durchgesetzt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - die BAuA - arbeitet daher momentan daran, den Wissensstand systematisch zu klären und das aufzuarbeiten. Es ist das Ziel, im Dialog mit der Wissenschaft und der Praxis noch in dieser Legislaturperiode zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen. Wenn diese dann vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und wie das umgesetzt werden soll.

Frage: Am Montag hat Staatspräsident Hollande Deutschland aufgefordert, Wachstum in Europa zu unterstützen und mehr zu investieren. Was ist die Antwort der Bundesregierung darauf?

SRS'in Wirtz: Ich habe Auszüge beziehungsweise die Zusammenfassung dieses Interviews heute auch der Presse entnommen. Dazu kann ich Folgendes sagen: Deutschland ist ja auch jetzt schon ein wichtiges oder sogar das wichtigste konjunkturelle Zugpferd in der Eurozone. Insofern geben diese eher pauschalen Äußerungen, die jetzt aus Paris kommen, der Bundesregierung im Grund genommen keinen Anhaltspunkt dafür, irgendwelche Korrekturen in der eigenen Wirtschaftspolitik vorzunehmen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zum Thema Spritmehrverbrauch von Pkw: Wenn man sich ein neues Auto kauft, sind die Angaben vom Hersteller ja oft niedriger als der tatsächliche Verbrauch in der Realität. Der CO2-Ausstoß wird ja auch auf dieser Grundlage berechnet. Haben Sie Erkenntnisse, wie viele Steuern Ihnen durch diese falschen Angaben durch die Lappen gehen?

Kalwey: Sie sprechen das Thema Testzyklus an, richtig? - Vielleicht ganz kurz zu diesem Testzyklus: Es ist ja so, dass bei Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 die Kraftfahrzeugsteuer teilweise nach dem CO2-Wert berechnet wird. Dieser Wert wird in einem genormten Verfahren, dem sogenannten Testzyklus, ermittelt, der europarechtlich vorgegeben ist. Dieser Testzyklus ist Teil des Genehmigungsverfahrens für neue Pkw-Typen. Wir gehen davon aus, dass die Zulassungsbehörden in Europa das Genehmigungsverfahren gründlich durchführen und sich damit alle Hersteller an das genormte Verfahren halten. Von daher zu Ihrer Frage: Wir gehen davon aus, dass dieses Genehmigungsverfahren gründlich durchgeführt wird und deswegen auch die Kfz-Steuer entsprechend berechnet wird.

Zusatzfrage: An das Verkehrsministerium: Diese Abweichungen sind ja bekannt, dazu gibt es ja zahlreiche Untersuchungen. Gibt es von Ihrer Seite aus Pläne, etwas dagegen zu unternehmen, zum Beispiel indem man andere Testmethoden auswählt? Was halten Sie von der Forderung, die zum Beispiel von der Umwelthilfe erhoben wird, dass man die Herstellerangaben, diese theoretischen Tests, in der Praxis überprüft?

Strater: An das anschließend, was die Kollegin gesagt hat: Diese Verfahren sind genormt und sie legen einen bestimmten Fahrzyklus zugrunde. Wir bilden uns da einen internationalen Regelungsrahmen, wir können daran also nicht national etwas von deutscher Seite aus ändern, sondern das muss auf europäischer Ebene geschehen. Das geschieht auch, und zwar mit Blick auf eine größere Realitätsnähe dieses Fahrzyklus, indem andere Annahmen zugrunde gelegt werden. Das machen wir aber - ich sage es noch einmal - nicht in nationaler Zuständigkeit, sondern das geschieht auf europäischer Ebene. Die Kommission ist aufgefordert, hierzu etwas vorzulegen, und zwar noch innerhalb dieses Jahres. Dann gibt es noch eine Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, der UNECE, die sich auch mit diesem Thema der sogenannten globalen technischen Regelungen befasst. All das ist in Arbeit, immer mit dem Ziel, hier eine größere Realitätsnähe dieses Fahrzyklus zu erreichen. Da arbeitet Deutschland mit.

Frage: Eine Frage an das Arbeitsministerium: Die Zahl der Förderstellen für Langzeitarbeitslose nimmt ja immer weiter ab. Ist das so geplant, ist das so gewollt? Es gibt ja 2015 noch ein Programm für Langzeitarbeitslose. Wie geht es danach weiter?

Küchen: Auch hier noch einmal danke für die Frage. Ich muss dafür jetzt ein bisschen länger ausholen; ich hoffe, Sie sind dafür bereit.

Ich möchte zwei Vorbemerkungen vorwegschicken: Pro Kopf steht aktuell für Eingliederung und Verwaltung genauso viel zur Verfügung wie vor der Krise, also 2008. Wenn man sich das aktuelle Jahr einmal anschaut, dann sieht man, dass das Budget für Eingliederung und Verwaltung auch in diesem Jahr auf dem Niveau des Vorjahres bleibt, obwohl wir eigentlich einen weiteren Rückgang bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erwarten.

Zum von Ihnen angesprochenen Artikel: 2010 und 2014 lassen sich wirklich nur eingeschränkt vergleichen. Mitten in der Krise, als der Arbeitsmarkt wenig aufnahmefähig war, war ein verstärkter Einsatz von öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen sinnvoll und angemessen. Im Aufschwung haben auch - natürlich nicht in dem Maße - Langzeitarbeitslose profitiert und haben wieder eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Das muss auch immer unser Ziel sein. Der erste Arbeitsmarkt bietet derzeit immer noch viele Möglichkeiten, und die gilt es zu nutzen.

Gleichwohl - also das eine tun, das andere nicht lassen - ist völlig klar, dass sich bei denen, die jetzt in Langzeitarbeitslosigkeit verbleiben, neue Herausforderungen, besondere Herausforderungen stellen. Wie Sie es schon angesprochen haben, planen wir derzeit ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ohne verwertbaren oder ganz ohne Berufsabschluss, die dann an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen, besonders gecoacht werden sollen, länger begleitet werden sollen, damit sich quasi ihr Verbleib auf dem ersten Arbeitsmarkt auch wirklich verstetigt; sie sollen also wirklich begleitet werden. Das ist das eine, und daran sehen Sie auch wieder: Das Ziel ist der erste Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig muss man sich natürlich auch ein Stück weit ehrlich machen und sagen: Es gibt natürlich einige Langzeitarbeitslose, bei denen auch bei größten Bemühungen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht oder nur sehr schwer möglich scheint. Auch dafür laufen Planungen bei uns im Haus, und zwar dahingehend, dass man über das ESF-Bundesprogramm hinaus noch über verschiedene Projekte nachdenkt, mit denen auf diese Zielgruppe eingewirkt werden kann, damit diese Menschen eine sinnvolle Beschäftigung bekommen können. - Und da sind wir wieder beim Thema öffentlich geförderte Beschäftigung.

Vorsitzender Mayntz: Wir kommen noch einmal zum Thema Ukraine zurück. - Frau Wirtz, bitte.

SRS'in Wirtz: Ich möchte gerne noch kurz etwas klarstellen, weil ich gestern und auch heute in vielen Nachrichtensendungen, in vielen Berichterstattungen bezüglich der Anzahl der Flüchtlinge, die aus der Ukraine nach Russland geflohen sind, die Zahl 730.000 gehört habe. Das ist die Angabe der UNHCR, und die UNHCR - nur das möchte ich kurz noch einmal betonen - macht deutlich, dass das nicht eigene Zahlen sind, sondern Zahlen, die sie praktisch von den russischen Behörden übernommen hat. Die UNHCR hat keine eigenen Erkenntnisse über die Zahl der Flüchtlinge, die sich von der Ukraine nach Russland bewegt haben. - Das noch einmal kurz als Klarstellung.

Frage: Weil aktuell auch über die Ticker läuft, dass die Nato bestätigt, dass es einen großen Truppenaufmarsch der Russen an der ukrainischen Grenze gibt, und vor allen Dingen die Sorge geäußert hat, dass die Russen sozusagen unter dem Deckmantel einer humanitären Friedensmission in der Ostukraine intervenieren könnten: Teilt die Bundesregierung diese Sorge, die die Nato geäußert hat? Liegen irgendwelche Erkenntnisse oder zumindest Indizien dafür vor, dass es eine solche sogenannte Friedensmission geben könnte, die dann einer Intervention gleichkommen würde?

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich vielleicht sagen - wir haben eingangs schon einmal darauf hingewiesen -, dass diese große Truppenpräsenz an der Grenze nicht zur Deeskalation der Lage beiträgt. Natürlich würde die Bundesregierung es insofern begrüßen, wenn es zu einem Rückzug der russischen Truppen an der Grenze käme. Denn so, wie wir es am Anfang schon dargestellt haben, geht es jetzt darum, die politischen Gespräche weiter zu führen und über die Kontaktgruppen weiter dazu zu kommen, dass man die Lage stabilisiert beziehungsweise deeskaliert. Insofern ist die Präsenz der Truppen dort nicht ein Schritt, um die Lage friedlicher zu machen.

Zusatzfrage: Und was sagen Sie zu der sogenannten Friedensmission?

SRS'in Wirtz: Dazu kann ich vielleicht noch einmal aufgreifen, was der Außenminister am Wochenende in einem Interview gesagt hat: Es gibt derzeit keine Grundlage, um eine solche humanitäre Mission durchzuführen.

Zusatzfrage: Jetzt haben wir uns missverstanden - es geht um eine Friedensmission, die die Russen durchführen würden.

SRS'in Wirtz: Ja, aber es gäbe keine rechtliche Grundlage, solch eine humanitäre Mission durchzuführen. Insofern haben wir uns nicht missverstanden.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 6. August 2014
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2014/08/2014-08-06-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2014