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PRESSEKONFERENZ/699: Regierungspressekonferenz vom 29. November 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 29. November 2013
Regierungspressekonferenz vom 29. November 2013

Themen: Pkw-Maut, CO2-Grenzwerte für Autos, Bewertung der Bonität der Niederlande durch die Ratingagentur Standard & Poor's, im Emirat Bahrain festgehaltener deutscher Staatsbürger, Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Sprecher: SRS Streiter, Albin (BMJ), Rudolph (BMVBS), Stamer (BMU), Kothé (BMF), Schäfer (AA), Lesch (BMZ)



Vors. Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich würde gerne das Verkehrsministerium und vielleicht auch Sie, Herrn Streiter, befragen: Hat die Bundesregierung per Post oder Telefon irgendwelche Signale von EU-Ländern außer den Niederlanden und Österreich erhalten, die Sorge über die deutschen Pkw-Maut-Pläne äußern und mit rechtlichen Schritten drohen? Hat sich möglicherweise das Justizministerium noch einmal mit der rechtlichen Seite dieses Problems befasst?

SRS Streiter: Wenn Sie mich fragen: Ich habe das nur in der Zeitung gelesen und habe dazu keine eigenen Erkenntnisse.

Albin: Ihre Frage war ja, um das zu wiederholen, ob es Erkenntnisse zur Maut gibt. Wir stützen uns dabei im Moment auch nur auf die Zeitungslektüre. Wir haben keine Post bekommen. Es gibt auch keine rechtliche Bewertung über das hinaus, was im September einmal verlautbart worden ist, und das war ja nur eine ganz allgemeine Einschätzung.

Rudolph: Grundsätzlich, gilt Folgendes: Das Bundesverkehrsministerium wird, wenn der Koalitionsvertrag Gültigkeit erlangt, einen Gesetzentwurf erarbeiten und dann auch dieser Forderung aus dem Koalitionsvertrag, die darin ziemlich klar formuliert ist, Folge leisten. Darin steht, dass dieser Gesetzentwurf EU-konform ausgestaltet werden muss.

Wir nehmen wahr, dass viele Beobachter auf Deutschland blicken. Das liegt sicherlich auch daran, dass Deutschland ein Transitland im Herzen Europas ist, durch das auch viele Verkehre aus dem Ausland hindurchgehen, vielleicht sogar mehr Verkehre, als wir denken, wenn wir die Beobachtung daran messen. Aber diese Befürchtungen, die geäußert werden, sind noch nicht konkret. Das liegt daran, dass der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, sondern dass erst einmal im Koalitionsvertrag der Bundesregierung der Wille formuliert worden ist, ein bestimmtes Vorhaben anzustoßen. Es wird dann angestoßen werden, wenn der Koalitionsvertrag Gültigkeit erlangt haben wird. Das wird dann dem Bundesverkehrsministerium obliegen, und das wird sich auf rechtssicherem Boden bewegen.

Zusatzfrage: Dass Sie Beobachter sehen, die das genau beobachten und diese ganze Chose genau im Blick haben, ist mir ja klar. Was ich wissen möchte, ist: Ist an Sie konkret von einzelnen Ländern die Sorge in Bezug auf diese Maut-Pläne herangetragen worden und gesagt worden, dass man erwägt, wenn diese Pläne denn umgesetzt werden, rechtlich dagegen vorzugehen?

Rudolph: Die Inhalte der Berichterstattung sind zum Teil schärfer als das, was hinter den Kulissen geschieht. Sie können aber sicher sein, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer auch mit seinen Kollegen aus Europa im Gespräch ist. Mit Herrn Kallas hatte er schon gesprochen, und das geschieht zwischen EU-Räten auch auf informeller Ebene. Aber das passiert informell und auch vertraulich. Wenn dabei Bedenken geäußert werden, dann kann man die besprechen. Aber konkrete Klagen, die vorbereitet werden, müssen sich auf etwas stützen, und da es in der Rechtslage aktuell noch keinen Gesetzentwurf gibt, auf den sich die Klage stützen könnte, entnehmen Sie meiner Antwort, dass es dabei eine Differenzierung zwischen Sorgen und ausgearbeiteten Klagen gibt.

Zusatzfrage: Hinsichtlich der CO2-Grenzwerte für Autos würde ich gerne von Ihnen, Herr Streiter, wissen, da das Kanzleramt dabei ja auch durchaus aktiv war, wie Deutschland dem jetzt veränderten Kompromiss zustimmt. Sind die Bedenken, die Deutschland gegen die ersten Vorschläge hatte, mit dem neuen Vorschlag ausgeräumt?

Dann habe ich noch eine Frage an das Umweltministerium: Vielleicht könnten Sie mir noch einmal den Ablauf schildern. Das Thema steht ja heute auf der Tagesordnung der Botschafter in Brüssel. Dort wird offenbar abgestimmt werden. Muss dann noch etwas folgen? Wie wird es weitergehen, bis ein solcher Kompromiss umgesetzt worden sein wird?

SRS Streiter: Ich kann Ihre Frage ganz einfach beantworten: Die Bundesregierung begrüßt den neuen Kompromiss. Dieser kommt unserem Ziel einer flexibleren Ausgestaltung mit verstärkten Innovationsanreizen entgegen und ist aus unserer Sicht ein ausgewogenes Ergebnis, das sowohl umwelt- als auch industriepolitischen Anliegen gerecht wird.

Zusatzfrage: Wenn Sie das begrüßen, heißt das, dass Sie dem auch zustimmen werden, wenn es dann zum Schwur kommen wird?

SRS Streiter: Das würde ich dann für logisch halten.

Stamer: Das weitere Verfahren ist das folgende: Der Kompromissvorschlag wird dann im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments beraten werden, und dann werden sich der Rat und abschließend noch einmal das Parlament damit befassen.

Zusatzfrage: Die Zeitschiene?

Stamer: Dazu kann ich Ihnen jetzt keine Details nennen.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Streiter und das Finanzministerium. Die Ratingagentur Standard & Poor's hat das Bonitätsrating der Niederlande abgewertet, was letztendlich heißt, dass der Kreis derer im Euro-Rahmen, die noch über ein Toprating verfügen, auf drei Länder schmilzt. Ist das eine Sache, die bei der Bundesregierung Besorgnis hervorruft? Ist es zum Zweiten eine Sorge der Bundesregierung, dass dadurch die Finanzierungskosten für künftige und laufende Rettungsaktionen in Europa höher werden?

Die dritte Frage geht ganz konkret an das Finanzministerium. Ich hatte immer im Kopf, dass das Finanzministerium bei der Besetzung des Chefpostens der Eurogruppe besonderen Wert darauf legt, dass das ein Vertreter eines topgerateten Landes ist. Ich würde daraus jetzt schließen, dass, wenn die Niederlande nicht mehr topgeratet sind, Herr Dijsselbloem für Sie möglicherweise nicht mehr die erste Wahl sein könnte. Halten Sie Konsequenzen aus dieser Abwertung durch Standard & Poor's auf dieser Ebene für naheliegend?

SRS Streiter: Zu den ganzen Hypothesen möchte ich gar nichts sagen, und ich möchte das auch nicht bewerten.

Zuruf: Das ist wenig!

SRS Streiter: Ja. Aber dafür haben Sie ja eben eine richtige Nachricht erhalten.

Kothé: Auch von meiner Seite aus gilt, dass Sie wissen, dass wir die Entscheidungen von Ratingagenturen grundsätzlich nicht kommentieren.

Zur letzten Frage vielleicht noch folgender Hinweis: Herr Dijsselbloem ist (zum Vorsitzenden) der Eurogruppe gewählt worden.

Zusatzfrage: Ich möchte die letzte Frage schon noch einmal wiederholen, weil es ja nicht irgendjemand war, sondern Ihr Ministerium selbst, das in der Diskussion um einen professionellen Eurogruppevorsitz das Argument ins Feld geführt hat, dass da ein topgeratetes Land vertreten sein müsste. Heißt das, was Sie mir jetzt sagen, dass dieses Thema für Sie keines ist?

Kothé: Richtig, das ist für uns im Augenblick kein Thema, weil Herr Dijsselbloem gewählt ist. Das, auf das Sie hinweisen, also Diskussionen, die es einmal im Vorfeld von irgendwelchen Besetzungen gegeben hat, steht jetzt einfach überhaupt nicht an.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Schäfer, wie weit sind denn Ihre Bemühungen gediehen, den seit anderthalb Jahren in dem Emirat Bahrain festgehaltenen deutschen Staatsbürger Ziebell freizubekommen?

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt diese Praxis des "travel ban" in den Emiraten?

Schäfer: Der Umgang mit Einreisen und der Umgang mit Aufenthaltsrechten sind in der Tat in der arabischen Welt völlig anders als bei uns. Nun ist es nicht an mir und auch nicht an der Bundesregierung, in grundsätzlicher Natur Kritik daran zu üben, wie andere Länder rechtlich und tatsächlich mit der Art und Weise des Umgangs mit diesen Fragen umgehen. Richtig ist aber, dass es immer wieder passiert, dass Fälle auftreten, in denen wir, in denen das Auswärtige Amt, in denen die deutschen Auslandsvertretungen konsularisch tätig werden und auch tätig werden müssen, weil es ihre Aufgabe ist, deutschen Staatsangehörigen dabei zu helfen, Probleme zu lösen, die in bestimmten Ländern auftreten können.

Zu dem Fall, den Sie ansprechen, kann ich Ihnen nur sagen - ich nehme an, das wissen Sie auch -: Natürlich setzt sich unsere Botschaft in Manama, natürlich setzt sich das Auswärtige Amt dafür ein, in dieser Frage eine für den betroffenen deutschen Staatsangehörigen möglichst günstige Lösung zu finden.

Zusatzfrage: Zählt zu dem Einsatz für den deutschen Staatsangehörigen auch die Tatsache, dass die Botschafterin in Manama bisher jegliches direktes Gespräch mit Herrn Ziebell verweigert hat?

Schäfer: Das kann ich weder bestätigen noch dementieren, weil ich nicht weiß, ob das, was Sie sagen, zutrifft. Die konsularische Betreuung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfolgt durch Konsularbeamte und nicht notwendigerweise durch Botschafterinnen oder Botschafter.

Selbstverständlich haben wir Kontakt zu dem betroffenen deutschen Staatsangehörigen gehabt und kümmern uns auch weiter darum. Das ist eigentlich selbstverständlich.

Zusatzfrage: Wie sieht denn dieses weitere Kümmern aus? Können Sie das erläutern?

Schäfer: Absolut. Solche Fragen löst man dadurch, dass man im Kontakt mit dem Gastland versucht, vernünftige Lösungen zu finden. Darum geht es.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt, vielleicht auch an das BMZ. Es geht um die Zentralafrikanische Republik. Frankreich hat ja jetzt signalisiert, dass es bereit ist, sich da stärker zu engagieren. Der französische Botschafter hat zum Beispiel Österreich gefragt, wie es eventuell mit einer Beteiligung und Unterstützung von Seiten Österreichs aussieht. Haben Sie schon aus Paris oder vom Botschafter die Anfrage bekommen, ob Deutschland diese Mission oder die Bemühung von Frankreich in der Zentralafrikanischen Republik unterstützt?

Vielleicht an das BMZ eine Frage: Wie sieht es momentan mit dem Stand der Zusammenarbeit aus? Ist da nach einer Beruhigung der Lage vielleicht irgendetwas in der Zukunft geplant?

Schäfer: Ich möchte zunächst einmal ganz grundsätzlich sagen, dass auch aus Sicht der Bundesregierung die Lage in der Zentralafrikanischen Republik - die politische, soziale, wirtschaftliche und humanitäre Lage - extrem besorgniserregend ist. Es gibt inzwischen auch Analysen der Vereinten Nationen zur Lage - Gremien der Vereinten Nationen haben sich schon damit beschäftigt, unter anderem des Sicherheitsrates -, in denen die Vereinten Nationen ihre große Sorge über den Zustand und die Verhältnisse im Land geäußert haben.

Dem schließen wir uns in vollem Umfang an. Insbesondere die humanitäre Lage der zwischen vier und fünf Millionen Menschen, die in der Zentralafrikanischen Republik leben, ist sehr besorgniserregend. Wir müssen davon ausgehen, dass weit mehr als eine Million Menschen in der Zentralafrikanischen Republik auf Hilfe angewiesen ist. Nicht zuletzt beinhaltet ein solcher Konflikt in einem afrikanischen Land immer auch die Drohung, dass er grenzüberschreitend wirkt. Es ist ja bekannt, dass für die schrecklichen, instabilen und furchtbaren politischen Verhältnisse in Bangui und anderswo in der Zentralafrikanischen Republik nicht zuletzt auch Personen verantwortlich sind, die nicht aus der Zentralafrikanischen Republik stammen, sondern die Lage ausnutzen, um da selber tätig zu werden.

Jetzt konkret zu Ihrer Frage: In der Tat hat es bereits auf europäischer Ebene, unter anderem gestern im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der Europäischen Union, Beratungen zum Thema Zentralafrikanische Republik gegeben, an denen sich natürlich die Bundesregierung, das Auswärtige Amt, beteiligt hat.

Ich kann Ihnen auch bestätigen, dass es bereits Gespräche mit unseren französischen Partnern gegeben hat und es diese auch weiter geben wird. Es ist aber jetzt zu früh, Ihnen da eine klare Richtung vorzugeben. Das liegt auch daran, dass die französischen Pläne, in der Zentralafrikanischen Republik mit eigenen Truppen einzugreifen, ja auch davon abhängen, in welcher Weise sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den nächsten Tagen und Wochen zu dem Thema Zentralafrikanische Republik einlassen wird, insbesondere ob er eine Kapitel VII-Mission verabschieden wird, unter deren Dach oder an deren Seite die Franzosen tätig werden können.

Lesch: Ich kann es kurz halten: Sie wissen, dass die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit auf 50 Kooperationsländer begrenzt. Die Zentralafrikanische Republik gehört nicht dazu.

Zusatzfrage: Da ist auch in der Zukunft nichts geplant, eventuell nach einer Stabilisierung?

Lesch (nur eine Geste)

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 29. November 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/11/2013-11-29-regpk.html;jsessionid=59C7620A9CF3351594D8B55CA17E815E.s1t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2013