Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/574: Regierungspressekonferenz vom 18. März 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 18. März 2013
Regierungspressekonferenz vom 18. März 2013

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Tunesien, informelles Außenministertreffen in Dublin/Waffenembargo gegen Syrien, Reformkommission Bau von Großprojekten, Personalie, Rettungspaket für Zypern, NPD-Verbotsverfahren, Studie "Frauen im Minijob", Verbesserungen der sogenannten Mütterrenten

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Rudolph (BMVBS), Steegmans (BMFSFJ), Junghanns (BMFSFJ), Kotthaus (BMF), Schäfer (AA), Flosdorff (BMAS)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Ich habe die Freude, Ihnen eine Reise des Außenministers anzukündigen. Er wird heute Nachmittag zu einer Reise, die bis morgen andauern wird, nach Tunesien aufbrechen. Es geht darum, wenige Tage nach der Amtsübernahme der neuen tunesischen Regierung Kontakt mit den neuen Verantwortlichen in Tunis aufzunehmen, sozusagen eine Tuchfühlung vorzunehmen. Es geht dem Außenminister darum, ein Zeichen für die Unterstützung Deutschlands des Reformprozesses in Tunesien zu setzen. Es stehen - insbesondere morgen - Gespräche mit dem Premierminister, dem Außenminister und zahlreichen weiteren Gesprächspartnern in Regierung und Zivilgesellschaft auf dem Programm.

Zweitens würde ich Ihnen gern noch im Nachgang zu den intensiven Fragen und Antworten, die es ja bereits am Freitag an dieser Stelle zum Thema Syrien gegeben hat, sagen, dass nunmehr in der Tat klar ist, dass am Freitag die Außenminister beim informellen Außenministertreffen der irischen Ratspräsidentschaft in Dublin zusammenkommen werden, um alle aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Syrien zu besprechen. Es geht natürlich auch um die Frage des Waffenembargos, die von unseren französischen und britischen Partnern aufgeworfen worden ist.

Der Außenminister hat bereits über das Wochenende zu diesem Thema zahlreiche Gespräche geführt, u. a. mit dem Außenminister Kerry der Vereinigten Staaten, dem französischen Außenminister Fabius sowie dem polnischen Außenminister Sikorski und seinem italienischen Amtskollegen Terzi, einfach um die Debatte und die Gespräche vorzubereiten, die dann am Freitag im Kreise der 27 Außenminister stattfinden werden.

Es bleibt dabei, dass es sich aus Sicht des Außenministers um eine ganz schwierige Abwägungsentscheidung handelt, bei der die Bundesregierung unverändert zurückhaltend ist.

Rudolph: Eine Ankündigung von meiner Seite: Minister Ramsauer hat eine Reformkommission für Großprojekte ins Leben gerufen. Hintergrund ist, dass bei öffentlichen und privaten Bauprojekten immer wieder mit Terminproblemen und Baukostenüberschreitungen zu kämpfen ist. Jetzt soll genau analysiert werden, welche grundsätzlichen Ursachen diesen Problemen zugrunde liegen.

Das Ziel ist, aus aktuellen Großprojekten Lehren zu ziehen und Leitlinien für künftige Großprojekte oder Projekte größeren Umfangs aufzustellen, die jetzt angestoßen werden. Es geht von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme um Kostenwahrheit und Kostentransparenz, also darum, alles offen auf den Tisch zu legen.

Als Ergebnis der Kommissionsarbeit, die über die Legislaturperiode hinaus angelegt ist, soll ein Handbuch Großprojekte entstehen. Sie kennen vielleicht schon das Handbuch Bürgerbeteiligung aus unserem Hause, also ein zentrales Werk, auf das alle Institutionen und alle Bauträger zugreifen können und das praktisch ein Fundus an Informationen bietet.

Bislang haben wir auch in dieser Legislaturperiode schon wertvolle Einzelmaßnahmen angestoßen, zum Beispiel im Baustellenmanagement mit Bonus-Malus-Regelungen zu arbeiten. Die Avus hier in Berlin ist ein gutes Beispiel dafür, wie man erfolgreich Baupolitik anhand solcher Instrumente gestalten kann. - Insgesamt aber werden sich die Experten mit einem sehr viel breiteren Ansatz beschäftigen. Die erste Sitzung dieser Expertenkommission wird im April stattfinden.

Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen ein neues Gesicht unseres Hauses vorstellen, dessen Stimme Sie vielleicht schon am Telefon gehört haben, Claus Junghanns. Wie das so ist, ein Sprecher redet, was seine eigene Person angeht, am besten über sich selbst. Deshalb tauschen wir kurz die Plätze.

Junghanns: Einen schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Mein Name ist Claus Junghanns. Ich bin seit 2009 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, seit dem vergangenen Jahr in der Pressestelle. Wie Herr Steegmans schon gesagt hat: Die eine oder der andere wird mich schon kennen. Ich freue mich jetzt auch hier auf diesem Wege über die gute Zusammenarbeit.

Vorsitzende Sirleschtov: Herzlich Willkommen, Herr Junghanns. Auch von unserer Seite "toi toi toi".

Frage (zum Waffenembargo gegen Syrien): Eine Frage an Herrn Schäfer: Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, das Embargo zu verlängern, das aber absehbar wahrscheinlich nicht verlängerbar ist, weil die Briten und Franzosen schon signalisiert haben, dass sie in diese Richtung nicht weitergehen wollen? Haben Sie noch Hoffnung, dass Sie doch noch eine Einstimmigkeit zum Embargo erreichen? - Wenn das Embargo nicht mehr zu halten ist, in welche Richtung gehen denn die Überlegungen der Bundesregierung, wie man die syrische Opposition unterstützen könnte?

Schäfer: Die wirklich intensiven Beratungen und Diskussionen im Kreis der Außenminister vor einigen Wochen über die Frage der Verlängerung des Embargos, das bekanntlich zu Ende Februar auslaufen sollte, sind hinter uns. Wir haben uns Ende Februar dazu entschieden, das Sanktionspaket, das gesamte Sanktionsregime gegenüber Syrien, um drei Monate zu verlängern. Bereits bei der Verlängerung dieses Sanktionspaketes hat es ja, wie Sie sicher wissen, einige Anpassungen im Bereich der Lieferung von Waffen gegeben. Sie wissen, dass nach dem neuen Kompromiss der Europäischen Union, so wie er Ende Februar mit Wirkung zum 1. März gefunden worden ist, sogenannte nicht-letale Waffen vom Waffenembargo ausgenommen sind.

Das ist ein Kompromiss, der mit voller Überzeugung der Bundesregierung erzielt worden ist und der damals die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefunden hat. Ebenso hat der Umstand die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten gefunden, dass dieses Waffenembargo erneut um weitere drei Monate verlängert wird. Das heißt, wir haben eine gültige Regelung bis zum Ablauf des Monats Mai.

Nun gibt es einige Partner, die, kurz nachdem eine solche Lösung gefunden worden war, der Meinung waren, dass die Regelung geändert werden müsse. Jetzt ist es mir aber nicht möglich, den Diskussionen und Beratungen vorzugreifen, wie sie am Freitag in Dublin und möglicherweise darüber hinaus geführt werden. Das kann ich nicht.

Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass der Außenminister in den nächsten Tagen weiter Gespräche mit seinen Amtskollegen und anderen führen wird, um gut vorbereitet in die Gespräche am Freitag zu gehen, die auf einem informellen Außenministertreffen in Dublin, dem sogenannten Gymnich-Treffen, stattfinden werden. Dort stehen, soweit das jetzt absehbar ist, keine förmlichen Entscheidungen an. Ob sich aus den Beratungen am Freitag in Dublin weiterer Beratungsbedarf oder die Notwendigkeit für ein förmliches Treffen ergeben, das müssen wir abwarten. Das sehen wir dann.

Zusatzfrage: Das heißt, von Deutschland aus wird schon in Richtung einer Verlängerung des Embargos verhandelt? Das wäre schon Ihr Wunsch?

Schäfer: Also dass es angesichts der bestürzenden und dramatischen Lage in Syrien und des Verhaltens des Assad-Regimes die Haltung der Bundesregierung ist, dass wir das komplette Sanktionsregime fortsetzen wollen, das ja nicht nur Sanktionen im Bereich Waffen, sondern auch Wirtschafts- und Finanzsanktionen und einiges mehr vorsieht - Visa-Beschränkungen zum Beispiel -, steht, glaube ich, völlig außer Diskussion.

Welche Regelungen wir allerdings konkret finden können und werden, dafür ist es zu früh, Ihnen jetzt etwas zu sagen.

Frage: Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann gibt es ja eine Regelung, die bis Ende Mai gilt beziehungsweise verbindlich ist. Ist es das Ziel der Bundesregierung, es erst einmal bis Ende Mai dabei zu belassen und dann vielleicht noch einmal neu nachzudenken, oder ist man jetzt bereit, auf die Wünsche der Briten und Franzosen einzugehen?

Schäfer: Also erst einmal gilt, was gilt. Aber die Lage vor Ort ebenso wie die Haltung der Partner mögen sich ja im Laufe der Zeit ändern. Nichts ist in Stein gemeißelt. Deshalb kann ich hier und heute überhaupt nicht ausschließen, dass es auch vor Ablauf des Mai bereits Änderungen am bestehenden Sanktionsregime gegenüber Syrien gibt.

Es ist aus Sicht der Bundesregierung jetzt zunächst an denjenigen, die vor wenigen Tagen ihre Haltung modifiziert haben, uns am Freitag beim informellen Außenministertreffen all ihre Erwägungen, Überlegungen und Argumente vorzutragen. Im Lichte der Debatte am Freitag sehen wir dann weiter.

Frage (zum Rettungspaket für Zypern): Mich würde interessieren, ob Frau Merkel zu ihrer Zusage in Sachen deutsche Spareinlagen vom 05.10.2008 steht, dass sie sich unbegrenzt und unbefristet keine Sorgen machen müssen?

StS Seibert: Es ist das Merkmal einer Garantie, dass sie gilt. Den Worten der Bundeskanzlerin und des damaligen Finanzministers ist nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Seibert und Herr Kotthaus, eine Etage tiefer hat sich gerade die Anti-Euro-Partei "Alternative für Deutschland" vorgestellt und gesagt, es sei ein Bruch der Verträge, Sparer mit heranzuziehen. Ich wollte noch einmal nachfragen: Gab es zu dieser Entscheidung Einigkeit zwischen der Kanzlerin und dem Finanzminister? Zweitens. Befürchten Sie Angst-Reaktionen aus Ländern wie Italien, Spanien und Griechenland?

StS Seibert: Ich würde doch gerne einmal das zuerst nennen, was für mich das Allerwichtigste ist, nämlich dass die Euroländer bereit sind, Zypern zu helfen. Sie sind bereit, sich finanziell zu engagieren, um den zyprischen Finanzsektor, damit auch die zyprische Wirtschaft und damit auch den zyprischen Staat als solchem mehr Stabilität zu geben. Das ist eine Haltung europäischer Solidarität. Immer Hand in Hand mit Eigenanstrengungen des betroffenen Staates: Das ist die Linie, die die Europartner seit drei Jahren gehen und die sich bewährt hat.

Zukunft kann es auch für zyprischen Bürger nur in einem Staat geben, der von seinen Staatsschulden nicht erdrückt wird. Dagegen soll mit dem Programm, für das die Eckpunkte jetzt besprochen worden sind, vorgegangen werden. Um so ein Abkommen mit Zypern - ein Memorandum of Understanding, wie es auch mit anderen Ländern geschlossen worden ist - über diese Hilfen zu schließen, muss ein Weg beschrieben sein, wie Schuldentragfähigkeit hergestellt werden kann. Diese Logik hat auch in allen anderen Ländern geherrscht, für die Hilfsprogramme aufgestellt worden sind.

Um diese Schuldentragfähigkeit zu erreichen, ist ein zyprischer Beitrag unerlässlich - ein Beitrag des Bankensektors, also von Anlegern und Eigentümern. Wie das Land diesen Beitrag aufbringt, wie es das staffelt, das war und ist die Sache der zyprischen Regierung. Wie der Finanzminister - ich glaube, gestern Abend im Fernsehen - gesagt hat, hätte sich Deutschland in diesen Gesprächen auch eine andere Lösung, eine andere Staffelung vorstellen können, aber das ist nicht unsere Entscheidung.

Wenn ich von Schuldentragfähigkeit spreche, dann heißt das auf Zypern bezogen, dass man zu dem Schluss gekommen ist: Ein Schuldenstand von 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2020 wäre als tragfähig für das Land zu bezeichnen. Um diesen Schuldenstand zu erreichen, war es erforderlich, das Volumen eines Hilfsprogramms auf 10 Milliarden Euro zu begrenzen. Damit das möglich ist, war es erforderlich, dass eben nicht alle Lasten der öffentlichen Hand in Zypern auferlegt werden konnten, sondern eben auch den Anlegern und Eigentümern der Banken auferlegt werden mussten.

Zusatzfrage: Könnten Sie noch etwas zu den Fragen sagen - erstens zu der Frage nach dem Rechtsbruch, zweitens, ob es Einigkeit zwischen der Kanzlerin und dem Bundesfinanzminister gab und drittens, ob Sie Angstreaktionen der Sparer aus anderen Staaten fürchten?

StS Seibert: Der Bundesfinanzminister hat seine Rolle in der Eurogruppe in Vertretung der Bundesregierung und in völliger Übereinstimmung und Absprache mit der Bundeskanzlerin geführt.

Einen Rechtsbruch, wie Sie es erwähnten, kann ich darin nicht erkennen.

Kotthaus: Wir gehen davon aus, dass die Tatsache, dass Zypern durch das Programm stabilisiert wird - und zwar, wie der Regierungssprecher gerade ausgeführt hat, der zypriotische Staat, der zypriotische Bankensektor und damit auch die zypriotische Wirtschaft -, eher beruhigende Effekte hat, weil durch ein solches zypriotisches Hilfsprogramm die Unklarheiten gelöst werden - vor allen Dingen durch ein zypriotisches Hilfsprogramm, das eben nicht die Zukunft des Staates Zypern durch eine überbordende Staatsschuld erschwert. Deswegen gehen wir davon aus, dass das Programm, wenn es durch ist, zur Beruhigung beitragen wird.

Zusatzfrage: Zur Beruhigung von wem?

Kotthaus: Der Eurozone, der Menschen, die in der Eurozone ihre Vermögen haben und die den Euro als Währung haben, und natürlich auch im größeren Rahmen.

Frage: Herr Kotthaus und Herr Seibert, wäre eigentlich eine Situation vorstellbar oder vollkommen ausgeschlossen, dass auch deutsche Sparer zu einem solchen Schritt gezwungen werden könnten, wenn zum Beispiel nach dem Vorbild Commerzbank wieder einmal eine Bank gerettet werden müsste?

Zweitens. Es gibt aus den Reihen der Opposition Forderungen - zum Beispiel von Herr Trittin heute Morgen -, eine Art Staffelung mit einer Freibetragsgrenze einzuziehen. Was ist dazu die Position der Bundesregierung?

StS Seibert: Ich will es noch einmal wiederholen: Zypern ist ein Sonderfall. Die Lösung, die dort jetzt gefunden wird, hat keine Parallelen zu anderen Ländern und deswegen auch keine Auswirkungen auf sie. In keinem anderen Land der Eurozone haben wir es mit einem derartigen Missverhältnis - oder sagen wir: Ungleichgewicht - zwischen Bankensektor und volkswirtschaftlicher Gesamtleistung zu tun, und in keinem anderen Land der Eurozone haben wir es mit einem Bankensektor zu tun, der sich zum ganz überwiegenden Teil durch Einlagen finanziert, sodass, wenn man den Bankensektor bei einer solchen Lösung heranziehen will - und ich habe versucht zu erklären, warum das notwendig ist -, dies nur über eine Beteiligung auch der Einleger geht. Das sind Situationen, die ganz typisch für das zyprische Problem sind; deswegen bietet man jetzt eine Lösung mit diesen Eckpunkten an. Da muss niemand Unruhe in anderen europäischen Ländern oder in Deutschland unter Sparern und Einlegern verbreiten.

Kotthaus: Ich kann das nur noch einmal unterstreichen: Zypern ist ein spezieller Sonderfall, wie ihn Herr Seibert gerade richtig beschrieben hat. Wie Sie wissen, geisterten vorher schon Zahlen über einen deutlich höheren Kapitalbedarf insgesamt für ein Programm für Zypern herum. Das wiederum hätte Zypern in eine Staatsverschuldung hineingetrieben, die auf Dauer nicht tragfähig gewesen wäre. Es ist also durchaus positiv zu bewerten, dass ein Weg gefunden wurde, auf dem es möglich ist, die Größe des Hilfspaketes, das für Zypern jetzt im Raume steht, auf eine Größe zu begrenzen, mit der Zypern eine prosperierende und wirtschaftliche Zukunft hat. Das ist das wichtige an dieser Regelung.

Noch einmal - auch das hat Herr Seibert vorhin schon gesagt -: Es hätte auch andere Modelle gegeben. Dieses Modell war nicht das, mit dem Deutschland angetreten ist, sondern es ist ein Modell, an dem die zypriotische Regierung ganz wesentlich beteiligt war. Wichtig ist, dass es einen Betrag des Bankensektors in der jetzt angepeilten Höhe von 5,8 Milliarden Euro gibt. Das ist deswegen wichtig, weil ansonsten die Frage der Staatsverschuldung und der Schuldentragfähigkeit ins Rutschen kommt. Wie das dann im Detail gemacht wird und ob die zypriotische Regierung da noch Veränderungen vornehmen will, muss man dann sehen. Im Endeffekt ist es das zypriotische Parlament, das darüber bestimmt, wie diese Sonderabgabe aussehen wird beziehungsweise gestaltet sein wird - sicherlich im Benehmen mit der Eurogruppe, aber da müssen wir jetzt schauen. Wichtig ist jedenfalls, dass der Beitrag geleistet wird; ansonsten kommt die Frage der Schuldentragfähigkeit ins Rutschen.

Frage: Es gibt ja wahrscheinlich auch deutsche Staatsbürger, die Einlagen in Zypern haben. Ist da an eine Entschädigung gedacht?

Zweite Frage: Warum sind denn die Zyprioten nicht auf die deutschen Vorschläge, die zunächst einmal sozialer klingen - also dass man sagt, man setzt jetzt höhere Freibeträge an - eingegangen, was waren ihre Argumente dafür?

Kotthaus: Der Anknüpfungspunkt für die Sonderabgabe ist nicht die Nationalität, sondern ob ich ein Konto bei einer zypriotischen Bank auf Zypern habe. Sie werden mir aber nachsehen, dass ich hier jetzt nicht den pseudo-zypriotischen Regierungssprecher mache; da müssten Sie sich bitte an die Zyprioten wenden.

Zusatzfrage: Ich habe gehört, dass jetzt beispielsweise die Briten angekündigt haben, sie möchten ihre Staatsbürger entschädigen. Deutschland würde das also nicht tun?

Kotthaus: Das ist mir nicht bekannt - ich weiß es nicht.

StS Seibert: Aber auch das ist ein Sonderfall. Ich kann es nicht bestätigen, ich habe es auch nur gelesen. Ich habe aber auch gelesen, dass eine gewisse Zahl britischer Soldaten auf der Insel ist. Deren Spareinlagen könnten betroffen sein. Ich glaube, daran knüpft diese Ankündigung der britischen Regierung an. Das wäre aber bei der britischen Regierung zu erfragen, ich wollte nur beitragen.

Frage: Es gibt heute eine Meldung, die über eine Einigung zwischen der zyprischen Regierung und der Troika informiert. Laut dieser Einigung würden Einlagen bis zu 100.000 Euro nur noch mit 3 Prozent statt mit 6,7 Prozent belastet, und höhere Einlagen zum Ausgleich mit 12,5 Prozent statt mit 9,9 Prozent. Haben auch Sie diese Information, können Sie das bestätigen?

Kotthaus: Soweit mir bekannt, gibt es keine neue Einigung. Was ich gerade aber zu erklären versucht habe, ist, dass im Endeffekt das zypriotische Parlament entscheiden müssen wird, wie diese Sonderabgabe aussieht. Ich habe auch versucht zu erklären, dass die zypriotische Regierung dann gegebenenfalls noch das Benehmen mit der Eurogruppe herstellen müssen wird. Wie das passiert, ob das passiert, wann das passiert, kann ich Ihnen nicht sagen. Bis jetzt gibt es - auf jeden Fall nach meinem Wissen - kein neues Paket beziehungsweise keine neue Einigung in dieser Frage.

Zusatzfrage: Es heißt, dass heute über diesen neuen Vorschlag abgestimmt würde. Sie haben darüber keine Informationen?

Kotthaus: Wie Sie werde ich mehrere Ticker mit völlig widersprüchlichen Zahlen gelesen haben, die alle etwas Anderes aussagen. Wie soll ich das bestätigen? Noch einmal: Wenn es ein Bedürfnis gibt, würde es sicherlich noch einmal eine entsprechende Möglichkeit geben, sich ins Benehmen zu setzen. Mir ist bis jetzt nichts über eine neue Einigung bekannt.

Frage: Herr Kotthaus, vielleicht können Sie ein bisschen etwas zum Prozedere sagen: Das Parlament in Zypern soll heute Nachmittag beschließen. Wie geht es dann denn hier im Bundestag weiter? Die Regierung wird dem Bundestag ja etwas vorlegen müssen - damit Sie jetzt nicht sagen: Der Bundestag, das bin ich nicht.

Kotthaus: Nein, nein. Aber Sie werden mir doch Recht geben, dass ich hier schlecht den zypriotischen Regierungssprecher machen kann. - Aber jetzt einmal ganz kurz und ernsthaft - -

Zusatz: Na ja, das zypriotische Parlament wird ja irgendetwas beschließen.

Kotthaus: Darf ich Ihnen antworten?

Zusatz: Bitte.

Kotthaus: Wenn wir Klarheit darüber haben, wie das Programm aussieht - dazu gehört sicherlich auch die Frage, welchen Beschluss das zypriotische Parlament getroffen haben wird und wie die Gesamteinigung aussieht -, dann würden wir beim Bundestag möglichst schnell einen Antrag stellen, der verschiedene Elemente beinhaltet. Zum einen wäre das, dass eine Stabilitätshilfe mit den bekannten Eckpunkten grundsätzlich der richtige Weg ist - ich nenne das einmal das Ob der Hilfe. Damit würden entsprechende Dokumente einhergehen: die Statements der Eurogruppe, Dokumente zur Frage der Systemrelevanz, Schuldentragfähigkeits-bericht und ähnliches mehr. Dann würde der Bundestag in einem ersten Beschluss beschließen, ob er diesem Ob des Programms zustimmt. Daraufhin würde dann die Troika über die Eurogruppe beauftragt werden, die Details des Memorandum of Understanding, also des Hilfsprogramms mit Zypern, auszuarbeiten. Dazu muss man auch noch einmal festhalten, dass das Hilfsprogramm für Zypern sehr viel mehr Elemente hat als nur diese Sondergabe; denn dabei geht es dann auch um Fragen der Körperschaftsteuer, der Bekämpfung der Geldwäsche, der Details der Restrukturierung des Bankensektors und ähnliches mehr. Am Ende dieses Prozesses würde sich der Bundestag nach dem deutschen ESM-Gesetz zum zweiten Mal mit dem Programm befassen und müsste dann eigentlich über das Wie des Programms beschließen.

Zunächst geht es im Bundestag also um die Frage des Ob - also ob das grundsätzlich die richtige Richtung ist -, und in einer zweiten Befassung - bevor das Programm gültig werden könnte - müsste sich der Bundestag nochmals mit den Details und dem Wie des Programms befassen. Erst dadurch würde der Bundesfinanzminister oder die Bundesregierung ermächtigt, in der Eurogruppe - in der man bekanntlich einstimmig beschließen muss - dem Programm zuzustimmen. Das ist sozusagen grob das Verfahren, das vor uns liegt.

Zusatzfrage: Daraus lässt sich vermutlich schließen, dass diese Frage des "Wie" relativ zeitnah geklärt werden könnte. Es hieß immer: bis Ende März. Das heißt, der Bundestag müsste das noch in dieser Woche beschließen, wenn das bis Ende März über die Bühne gehen soll. Das "Wie" wäre dann in die fernere oder nähere Zukunft verschoben?

Kotthaus: Der erste Beschluss, den ich einmal den Ob-Beschluss genannt habe, sollte idealerweise zeitnah getroffen werden. Wenn wir die endgültige Gestaltung der Eckpunkte des Programms haben, inklusive der Frage, wie diese Sonderabgabe aussieht, würden wir den Antrag zeitnah einbringen. Dann läge es völlig im Benehmen des Bundestags, wann er darüber abstimmten möchte. Idealerweise zeitnah - keine Frage. Aber es liegt im Benehmen des Bundestags.

Angenommen, das würde diese Woche passieren, dann könnten die Details sicherlich weiter diskutiert werden. Dann würde ich grob schätzen, dass wir in der zweiten April-Hälfte das "Wie" des Programms, also den zweiten und endgültigen Beschluss, im Bundestag beraten können.

Noch einmal: Im Endeffekt entscheidet der Bundestag, wann er über was tagen und entscheiden möchte. Das als grobe Möglichkeit, wie es sein könnte.

Frage: Nicht direkt zu den Zeitplänen, aber noch einmal zu der Entscheidung des Europäischen Rates: Ich habe das immer noch nicht ganz verstanden. Ich habe gelesen, dass es eine europäische Richtlinie gibt, die von Rat und Parlament verabschiedet wurde, die für ganz Europa die Bankeinlagen bis 100.000 Euro für gesichert erklärt, gegen die dann ja verstoßen werden müsste. Das ist dann nicht nur Sache des zypriotischen Parlaments, wie es das ausgestaltet. Fände die deutsche Bundesregierung einen Verstoß gegen diese europäische Richtlinie im Fall Zypern akzeptabel?

Die zweite Frage, die mich interessieren würde: Ich habe noch nicht ganz verstanden, was eigentlich genau unter diese Besteuerung fällt. Wie sind Bankeinlagen darin genau definiert? Welche Form von Geldanlagen fallen bei zypriotischen Banken darunter und welche nicht?

Kotthaus: Die Einlagensicherungsrichtlinie sieht vor, dass im Fall einer Insolvenz einer Bank die 100.000 Euro abgesichert sind. Das ist ein anderer Fall, als er hier gegeben ist. Der Rechtsdienst des Rates hat gesagt, dass die Einlagensicherungsrichtlinie in diesem Fall so, wie das hier gestaltet ist, nicht einschlägig ist. Ich kann auch keinen Bruch, den Sie ja unterstellen, erkennen, sehen und bestätigen.

Ich darf noch einmal festhalten: Der Vorteil dieses Programms für alle Beteiligten ist, dass wir die Wirtschaft und den Finanzsektor in Zypern nachhaltig stabilisiert haben. Das ist ein recht großer Finanzbedarf, der dort existiert. Den kann der Staat sicherlich alleine nicht schultern, und deswegen hat er den Hilfsantrag gestellt. Mit dem Paket, das jetzt geschnürt wird, wird sichergestellt, dass wir damit Stabilität für alle erreichen.

Zur Frage, wie das konkret ausgestaltet wird: Die jetzige Konstellation war nicht die, mit der die Bundesregierung angetreten ist. Sie ist aber so in der Eurogruppe beschlossen worden. Man muss sehen, ob es Veränderungen geben wird. Dass der Bankensektor einen Beitrag bringen muss, ist wegen der Schuldentragfähigkeit unstreitig.

Bei der Frage, wie das genau definiert wird, muss ich auch darauf verweisen, dass das eine Frage ist, die jetzt das zypriotische Parlament stellen muss. Klar ist nur: Der Finanzsektor muss einen Beitrag um die 5,8 Milliarden Euro erbringen. Ansonsten klappt das mit der Schuldentragfähigkeit, damit mit der Staatsverschuldung und damit auch mit der Zukunft von Zypern nicht.

Frage: Herr Schäfer, hat der frühere Vizekanzler nach dem Zypern-Beschluss nur in FDP-Gremien erklärt, dass es klüger gewesen wäre, die Kleinsparer von der Abgabe auszunehmen? Oder hat er dies auch sozusagen kabinettsintern dem Bundesfinanzminister oder der Bundeskanzlerin mitgeteilt?

Schäfer: Ich fürchte, Sie sprechen hier mit jemandem aus dem Auswärtigen Amt. Über das, was in Parteigremien besprochen worden ist oder nicht, kann ich leider nichts sagen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Auch da gilt: Was regierungsintern entscheidungsvorbereitend besprochen worden wird oder nicht, ist nicht Gegenstand einer öffentlichen Stellungnahme.

Zusatzfrage: Der Bundesaußenminister hat also keinen Protest gegen die Regelung erhoben, dass Kleinsparer zur Kasse gebeten werden?

Schäfer: Ich wiederhole das, was ich gerade gesagt habe.

Zusatzfrage: Ihnen ist es nicht bekannt oder wollen Sie darüber nicht reden? Das ist mir jetzt nicht klar.

Schäfer: Ich wiederhole noch einmal, dass ich über regierungsinterne Abstimmungsprozesse hier vor Ihnen nichts zu sagen habe.

Zusatzfrage: Wir können auch "unter zwei" oder "unter drei" gehen.

Schäfer: Das ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Sie können aber gerne eine Frage stellen.

Frage: Herr Seibert, können Sie schon etwas dazu sagen, wann die Entscheidung zu einem NPD-Verbotsantrag fallen wird? In welcher Form wird das der Fall sein? Wer tritt da dann auf?

StS Seibert: Da es eine Entscheidung der Bundesregierung ist, wird sie auch im Kabinett fallen. Es gilt der Zeitplan, den wir seit Wochen hochgehalten haben, nämlich dass das noch vor Ende dieses Quartals stattfinden wird.

Zusatzfrage: Wissen Sie zufällig, ob es noch im Koalitionsausschuss dazu Beratungsbedarf gibt?

StS Seibert: Ich weiß von keinem Koalitionsausschuss im Zusammenhang mit diesem Thema.

Frage: Herr Seibert, ist es denn, da es nur noch zwei mögliche Kabinettssitzungen in diesem Quartal gibt, für diese Woche anberaumt?

StS Seibert: Ich kann und will der üblichen Abstimmungsrunde der Staatssekretäre nicht vorgreifen.

Frage: Eine Frage an das Familienministerium. Herr Steegmans, bei Ihnen auf der Homepage steht etwas über eine Studie in Sachen Minijobs. Welche Schlussfolgerungen zieht Ihr Haus daraus?

Steegmans: Danke für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, mit einem Vorurteil, das in den Medien zu lesen war, aufzuräumen.

Diese Studie gibt es seit dem 22. November 2012 auf unserer Homepage. Sie ist von der Ministerin am 19. Oktober in einer presseöffentlichen Veranstaltung hier in Berlin vorgestellt worden. Wir haben zu dieser Veranstaltung Journalisten über den normalen Einladungsverteiler eingeladen. Eine einzige Journalistin des Focus ist gekommen.

Wir sind etwas überrascht, dass dementsprechend heute plötzlich davon gesprochen wird, als sei sie nahezu unbemerkt vom Familienministerium nebenbei auf den hinteren Seiten des Internets versteckt worden. Umgekehrt hätten wir uns gefreut, wenn wir den Besuch schon im Oktober gehabt hätten.

Die Studie ist sehr differenziert ausgefallen. Sie enthält zum einen die tatsächlich auch heute von Prof. Wippermann bekannt gemachten problematischen Bereiche bei Minijobs. Sie gibt aber auch Auskunft darüber, aus welchen Motiven Minijobs gewählt werden und dass es auch wiederholt der ausdrückliche Wunsch von Arbeitnehmerinnen ist, Minijobs zu haben. Das heißt, es gibt eine Zweiteilung.

Wichtig ist, dass man beim kompletten Bereich Minijobs darauf achtet, dass beispielsweise Altersvorsorgerückstellungen nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb ist beispielsweise auch bei der Ausweitung der Minijobs von 400 auf 450 Euro auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesfamilienministeriums ein Passus in die Änderung aufgenommen worden, wonach beispielsweise ausdrücklich auf die Folgen des Verzichts von Rentenbeiträgen bei Minijobs hingewiesen werden muss, damit also dort niemand übersieht, welche Folgen Minijobs auch im Lebensverlauf haben können.

Zusatzfrage: Wenn eines der Ergebnisse ist, dass immer mehr Menschen - vor allem Frauen - in diesen Minijobs hängenbleiben, müsste man dann nicht die Zahl eher begrenzen statt sie, wie jetzt geschehen, durch die 450 Euro auszudehnen?

Steegmans: Die Frage müsste Sie an den Kollegen Flosdorff richten, weil die Frage, wie Minijobs ausgestaltet werden, federführend vom BMAS zu beantworten ist.

Flosdorff: Das ist in der Tat die Frage. Die Zahlen aus der Studie sind ganz interessant: Für 60 Prozent der (geringfügig beschäftigten) Frauen stellen Minijobs das ausschließliche Einkommen dar. 84 Prozent davon sind verheiratet. 80 Prozent sehen das selber nicht als Sackgasse. Das ist die Perspektive derjenigen, die von Minijobs selber betroffen sind.

Natürlich gibt es eine arbeitsmarktpolitische Betrachtung dessen. Wir haben gesehen, dass nach den rot-grünen Reformen die Zahl der Minijobs angewachsen ist; allerdings nicht auf Kosten der normalen Arbeitsverhältnisse, die relativ stabil geblieben sind. So ist die zusätzliche Beschäftigung entstanden. Das beinhaltet, wenn man das nicht arbeitsmarktpolitisch, sondern rentenpolitisch betrachtet - auch in Korrelation dazu, dass es nicht mehr selbstverständlich ist, dass die Menschen bis an das Lebensebene verheiratet bleiben -, die Problematik, dass es keine eigenständige Einkommensbasis im Alter gibt.

Das ist die Gefahr, die besteht. Darauf hat auch die Bundesarbeitsministerin immer wieder hingewiesen. Sie hat im Zusammenhang mit der Ausweitung der Minijobs von 400 auf 450 Euro auf diese Gefahr ausdrücklich hingewiesen und hat gesagt, dass auf jeden Fall in dem Fall, in dem man das macht, eine Option bestehen muss, dass man sich freiwillig rentenrechtlich versichert, Beiträge einzahlt und damit einen fließenden Übergang hat, dass man, wenn man mehr arbeitet, in eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hineinwächst.

Vorsitzende Sirleschtov: Wenn es keine weiteren Fragen zu diesem Thema gibt, eine Bemerkung in eigener Sache: Herr Steegmans, wenn die Ministerin das nächste Mal wichtige Ankündigungen zu machen hat, sprechen Sie uns an. Dann haben Sie auch mehr Kundschaft.

Steegmans: Wir hatten damals einen Fachkongress mit 200 Teilnehmern. Die hätten hier nicht alle hineingepasst.

Vorsitzende Sirleschtov: Ich glaube, das hätte funktioniert.

Frage: Herr Seibert, Herr Flosdorff, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Erhöhung der Renten für ältere Mütter noch in dieser Wahlperiode verankert wird, dass es also nicht bei einer Absichtserklärung für das Jahr ab 2014 bleibt, sondern dass es 2013 einen Einstieg gibt?

Flosdorff: Mir ist bekannt, dass zwischen den Parteispitzen von CDU und CSU Vereinbarungen zur Besserstellung von Müttern getroffen worden sind. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sind so, wie sie sind. Das ist allen sicherlich bekannt. Da ist die Frage, ob man in dieser Legislaturperiode in der Frage weiterkommt. Das hat natürlich maßgeblich damit zu tun.

StS Seibert: Ich kann nur sagen, dass diese Verständigung zwischen CDU und CSU eben genau das ist, nämlich eine Verständigung auf der Ebene der beiden Parteien. Die kann ich als Sprecher der Bundesregierung im Grunde nicht kommentieren.

Es kommt im Übrigen für eine Bundesregierung auch immer darauf an, dass alle in ihr vertretenen Parteien sich auf etwas verständigen.

Für die Bundesregierung ist klar: Wir wollen Altersarmut auch in Zukunft vermeiden und streben deswegen nach wie vor an, uns auf einen Gesetzentwurf mit konkreten Verbesserungen bei der Rente zu verständigen.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 18. März 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/03/2013-03-18-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2013