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PRESSEKONFERENZ/480: Regierungspressekonferenz vom 14. September 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 14. September 2012
Regierungspressekonferenz vom 14. September 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu aktuellen Themen der Innen- und Außenpolitik, Antrittsbesuch des kroatischen Ministerpräsidenten, Max-von-Laue-Fest beim Deutschen Elektronen-Synchrotron, Empfang der Preisträgerinnen und Preisträger des Bundeswettbewerbs "Jugend forscht", Festakt anlässlich des 50. Jahrestags der Rede Charles de Gaulles an die deutsche Jugend in Ludwigsburg), Medienberichte über die angebliche Schließung deutscher Botschaften im arabischen und nordafrikanischen Raum, geplante Fusion von EADS und BEA Systems, NSU-Untersuchungsausschuss, iranisches Atomprogramm, Atomausstieg in Japan, Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank

Sprecher: StS Seibert, Peschke (AA), Wiegemann (BMWi), Paris (BMVg), Lörges (BMI), Kothé (BMF)



Vors. Freitag: Liebe Kollegen, ich eröffne die Pressekonferenz mit den Sprechern der Ministerien und Regierungssprecher Steffen Seibert. Ich habe aus Ihrem Kreis einige Themen genannt bekommen, zu denen wir noch kommen werden.

Zuvor wird uns, wie immer am Freitag, Herr Seibert aber die Terminvorschau der kommenden Woche mitteilen. Termine ist das richtige Stichwort: Die kommende Woche wird hier in der Bundespressekonferenz mit der alljährlichen Sommer-PK der Bundeskanzlerin beginnen. Wir dürfen Bundeskanzlerin Angela Merkel hier am kommenden Montag um 11 Uhr begrüßen.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Bei mir geht es dann weiter mit Mittwoch, dem 19. September. Dann wird der Ministerpräsident Kroatiens, Zoran Milanovic, nach Berlin kommen. Es ist sein Antrittsbesuch. Deswegen wird er um 11.45 Uhr auch mit militärischen Ehren von der Kanzlerin empfangen werden. Sie wissen, dass Kroatien 2013 der Europäischen Union beitreten wird. Dies wird ein Thema sein, natürlich auch regionale Fragen in Bezug auf Südosteuropa sowie die wirtschafts-, finanz- und europapolitischen Themen. Eine gemeinsame Pressekonferenz ist für 13 Uhr geplant.

Wir sind immer noch beim Mittwoch. Die Kanzlerin wird von 16 bis 17 Uhr in Hamburg beim DESY, dem Deutschen Elektronen-Synchrotron, am Max-von-Laue-Fest teilnehmen. Wer nicht weiß, wer Max von Laue war, den erinnere ich daran, dass er vor 100 Jahren die Röntgenbeugung an Kristallen entdeckt hat und vor 98 Jahren, nämlich 1914, dafür den Nobelpreis bekommen hat. Ich weiß, dass ich Ihnen das nicht hätte erzählen müssen, aber ich habe es nachlesen müssen. Aus diesem Anlass präsentiert DESY seinen einzigartigen Forschungscampus in Hamburg, der die Arbeiten dieses berühmten deutschen Physikers in die Zukunft führt und immer tiefere Blicke in den Nanokosmos, also die Welt der kleinsten und allerkleinsten Teilchen, eröffnet.

Die Kanzlerin ist an diesen naturwissenschaftlichen Forschungsergebnissen sehr interessiert. Der Vorsitzende des DESY-Direktoriums, Prof. Dosch, wird die Bundeskanzlerin durch die Halle für die weltweit brillanteste Röntgenstrahlungsquelle PETRA III begleiten und einzelne Experimentierstationen erläutern. Anschließend wird es einen Festakt geben, bei dem die Bundeskanzlerin die Leistungen von DESY würdigen wird. Anschließend wird sie mit Hamburgs Erstem Bürgermeister Scholz und Chemie-Nobelpreisträgerin Ada Yonath die PETRA-III-Experimentierhalle zu Ehren des berühmten deutschen Physikers und Nobelpreisträgers symbolisch auf den Namen "Max von Laue" taufen.

Am Donnerstag geht es mit jungen Forschern weiter, die den Nobelpreis möglicherweise noch vor sich haben. Die werden um 11 Uhr ins Bundeskanzleramt kommen. Es sind die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs "Jugend forscht". Die Kanzlerin wird wie in jedem Jahr den mit 2.000 Euro dotierten Sonderpreis der Bundeskanzlerin für die originellste Arbeit verteilen. Der geht in diesem Jahr an Christian Dreier und Fabian Bronner aus Moers in Nordrhein-Westfalen. Sie werden der Kanzlerin ihre Arbeit "Musik in Super-Stereo" vorstellen, ein Verfahren zum Hören von Musik als einem dreidimensionalen Klangerlebnis, das herkömmliche Stereoanlagen an Qualität deutlich übertreffen soll. Auch Bundesministerin Schavan wird an diesem Empfang teilnehmen.

Dann kommen wir zum Samstag, dem 22. September. Da wird im Ludwigsburger Schloss eines ganz besonderen Moments der deutsch-französischen Geschichte gedacht: Vor 50 Jahren, nämlich an diesem 22. September, hielt Charles de Gaulles seine berühmte Rede an die Jugend. 50 Jahre später wird Baden-Württemberg am Samstag um 12.30 Uhr am Originalschauplatz einen Festakt ausrichten. Das stellt nach dem Treffen der Kanzlerin mit Präsident Hollande am 8. Juli in Reims einen weiteren Höhepunkt in diesem deutsch-französischen Festjahr rund um den 50. Jahrestag des Elysée-Vertrages dar. Die Kanzlerin wird gemeinsam mit Präsident Hollande bei dieser Feierstunde in einer Ansprache noch einmal die deutsch-französischen Beziehungen würdigen.

Im Anschluss an den Festakt werden die Kanzlerin und Präsident Hollande dann die Gelegenheit zu einem bilateralen Gespräch im Rahmen eines Arbeitsessens nutzen. Die Akkreditierung ist übrigens über das BPA vorzunehmen, und der Anmeldeschluss ist heute. - Das ist es!

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es gab heute Morgen den Bericht, dass deutsche Botschaften im arabischen und nordafrikanischen Raum geschlossen worden seien. Ist das zutreffend?

Peschke: Ich kann vielleicht zur Einordnung erst einmal eine generelle Einschätzung abgeben. Wir, das Auswärtige Amt und der Außenminister, schätzen die Lage in der arabischen und muslimischen Welt derzeit als ernst ein. Es gibt eine große Anspannung in einigen Ländern der arabischen Welt und der islamischen Welt. Deshalb hat Außenminister Westerwelle heute Morgen auch noch einmal öffentlich zur Mäßigung und Besonnenheit in der islamischen Welt aufgerufen, gerade am heutigen Freitag, der ja in der islamischen Welt ein Feiertag ist und an dem es die öffentlichen Freitagsgebete gibt.

Zur Lage unseren Botschaften und Konsulate in der Region: Aufgrund der angespannten Situation hat Außenminister Westerwelle angeordnet, dass die Sicherheitsvorkehrungen an den Botschaften und Konsulaten in der Region verschärft werden. Zu den Details dieser konkreten Anordnung und des verschärften Sicherheitsdispositivs kann ich Ihnen an dieser Stelle öffentlich nichts sagen. Dafür bitte ich Sie um Verständnis. Aber es ist natürlich klar, dass wir gerade heute - an einem Freitag, der, wie ich schon sagte, ein Feiertag in der islamischen Welt ist und an dem es im Zusammenhang mit den Freitagsgebeten öffentliche Meinungsäußerungen, Menschenansammlungen oder gar Proteste geben kann - besondere Vorsicht walten lassen.

Zusatzfrage: Aber geschlossen ist keine Botschaft, sodass die Menschen also nicht hineinkämen?

Peschke: Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich gesagt habe. Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Über weitere Details werde ich hier nicht öffentlich berichten. Unser Ziel ist es, in der jetzigen Situation einen Beitrag zur Mäßigung zu leisten und die Diskussion nicht zusätzlich anzuheizen. Gehen Sie davon aus, dass wir in den Ländern, in denen es notwendig ist, den notwendigen Kontakt mit den Deutschen vor Ort pflegen, um sie auf entsprechende Veränderungen der Situation hinzuweisen.

Frage: Herr Peschke, von den Amerikanern weiß man, dass sie Schiffe vor bestimmte Küsten beordern und FBI-Teams oder Marines irgendwohin entsenden; sie wollen dazu keine Details nennen. Aber vielleicht können Sie so viel sagen: Ist das zusätzliches Personal? Kommt es aus der Region, aus Nachbarländern, oder aus Deutschland dorthin?

Peschke: Zu diesem einen Punkt kann ich in der Tat noch etwas ergänzen, und das hat gestern auch der Bundesaußenminister schon angekündigt: Es ist nämlich richtig, dass wir an einige ausgewählte Vertretungen zusätzliches Sicherheitspersonal entsandt haben.

Frage: Die Frage geht an Sie, Herr Seibert, und an das Wirtschaftsministerium. Mich würde zunächst einmal interessieren, wie die Bundesregierung das Fusionsvorhaben von EADS und BEA Systems konkret bewertet. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung irgendwelche Vorbehalte hat beziehungsweise Bedingungen formuliert, unter denen sie zustimmen könnte.

Mich würde drittens vom Wirtschaftsministerium interessieren: Muss die Bundesregierung überhaupt formal einem solchen Vorhaben von EADS zustimmen? Bislang ist die Bundesregierung ja nicht Aktionär des Unternehmens. Mich interessiert einfach die juristische Basis. Dass es politisch genehm ist, eine solche Zustimmung einzuholen, ist mir schon klar.

StS Seibert: Die Bundesregierung kennt die Fusionspläne von EADS und BEA Systems. EADS hat die Bundesregierung um Unterstützung gebeten. Wenn Sie danach fragen, wie die Bundesregierung das beurteilt, dann antworte ich Ihnen mit den Worten der Bundeskanzlerin von gestern: Die Bundesregierung prüft diese geplante Fusion der beiden Unternehmen. So ist es gestern bestätigt worden, und darüber werde ich jetzt nicht hinausgehen. Das ist ganz eindeutig eine sehr komplexe Transaktion mit Implikationen für die Sicherheitspolitik und die Industriepolitik. Sie wird also geprüft.

Wiegemann: Wie Herr Seibert schon sagte, werden die relevanten Fragen geprüft. Das betrifft Themen, über die heute in vielen Medien berichtet wurde: Standortfragen, Fragen der Balance oder Fragen eines möglichen Vetorechts. Das wird eben derzeit alles geprüft, und von daher kann ich Ihnen dazu noch keine Ergebnisse nennen.

Zusatzfrage: Nichtsdestotrotz habe ich die Frage, ob die Bundesregierung aus formaljuristischen Gründen überhaupt zustimmen muss. Würden Sie mir die beantworten?

Zum Zweiten würde mich auch interessieren, ob die Bundesregierung aktuell schon in Kontakt mit den Regierungen in Paris und womöglich auch London steht, die von diesem Vorhaben auch berührt sind.

Wiegemann: Auch das sind, wie gesagt, Fragen, die derzeit geprüft werden. Von daher kann ich Ihnen dazu noch nichts sagen.

Im Übrigen befindet sich die Bundesregierung in konstruktiven Gesprächen mit dem Unternehmen, und auch mit der französischen Regierung ist eine enge Abstimmung vorgesehen, wie wir gestern auch schon gesagt haben.

Zusatzfrage: Heißt das aber im Umkehrschluss, dass es die Gespräche mit Frankreich aktuell noch nicht gibt und dass mit Großbritannien keine engere Abstimmung vorgesehen ist?

Wiegemann: Wie gesagt: Mit der französischen Regierung ist eine enge Abstimmung vorgesehen. Darüber hinaus kann ich Ihnen derzeit keine näheren Informationen nennen.

Zusatzfrage: Wenn im Moment geprüft wird, gibt es dann einen Zeithorizont für diese Prüfungen? Ist das eine Sache, die schon in wenigen Tagen verkündet werden kann, oder bedarf es dazu vielleicht Wochen oder gar Monate?

Wiegemann: Nach britischem Aktienrecht gibt es tatsächlich Fristen. Nach meinen Informationen läuft die Frist Mitte Oktober aus. Allerdings kann diese Frist, soweit ich weiß, auch verlängert werden.

Frage: Herr Seibert, ich bin etwas verwundert. Sie sagen, Sie prüfen, und das klingt ein bisschen so, als würden Sie die Strukturen und die Komplexität des Unternehmens EADS sozusagen kalt erwischen. Ich erinnere mich daran, dass vor etwas mehr als einem Jahr der Versuch, einen Ersatz für den Aktionär Daimler zu finden, die Bundesregierung und das Wirtschaftsressort massiv beschäftigt haben. Das heißt, die juristische Struktur, die Mitsprache, das Vetorechts und all diese Dinge müssten damals praktisch schon mit geprüft worden sein. Haben Sie als Bundesregierung eine Chance, eine solche Fusion zu betreiben, zu lenken oder zu verhindern?

StS Seibert: Es tut mir leid, das Sie verwundert sind. Ihrem Schluss, man sei davon kalt erwischt worden, kann ich mich ausdrücklich nicht anschließen.

Die Bundesregierung prüft diesen sehr komplexen Zusammenhang. Sie ist von EADS um Unterstützung gebeten worden. Die beteiligten Unternehmen wollen die Zustimmung der betroffenen Regierungen für diese geplante Fusion, und das wird jetzt geprüft.

Im Übrigen zu der anderen Sache, die Sie ansprechen: Die Bundesregierung führt weiterhin Gespräche über den Einstieg der KfW bei EADS. Dazu laufen auch Gespräche mit der französischen Seite.

Frage: Herr Paris, wir wissen ja seit gestern, dass der Bundesverteidigungsminister die Vorgänge rund um diese Personalakte und die Befragung von Herrn Mundlos durch den MAD sehr bedauert und dass er sich auch bei Herrn Edathy, dem Ausschussvorsitzenden, entschuldigt hat. Gibt es denn in Ihrem Haus Überlegungen dazu, dass die Strukturen des MAD vielleicht so verändert werden, dass es schlankere Informationswege zwischen den einzelnen Diensten gibt und dass man in Zukunft solche Missgeschicke vermeiden kann?

Paris: Erlauben Sie mir zunächst einen Hinweis. Sie haben gerade von der Personalakte Mundlos gesprochen. Darum ging es nicht, sondern es ging um die Erkenntnisse, die der MAD gewonnen hatte, dann aber rechtmäßig gelöscht hatte und die dann an anderer Stelle, in anderen Ämtern, aufgefunden wurden.

Zu der Struktur des MAD lässt sich sagen, dass wir im Rahmen der Neuausrichtung auch den MAD betrachten. Das wird dazu führen, dass der MAD personell verschlankt werden wird und dass im Zuge dieser personellen Verschlankung sicherlich auch innerhalb des MAD darüber nachgedacht werden wird, wie er im Hinblick auf seine Pflichten, die er wahrzunehmen hat, noch optimaler aufgestellt werden kann. Wir halten nach wie vor die Einrichtung des MAD und auch den Beibehalt des MAD für richtig, weil er eben verschiedene Aufgaben erledigt, die vor allem auch einen sehr hohen militärischen Sachverstand erfordern, wenn Sie alleine an den Themenkomplex der speziellen militärischen Spionageabwehr denken, für die der MAD auch zuständig ist.

Darüber hinaus muss man sehen, dass es eine Kommission der Bundesregierung gibt, die sich mit dem Gesamtbild der Dienste beschäftigt. Wir sind natürlich sehr gespannt - wir sind auch Teil dieser Kommission -, welche Empfehlungen und Ergebnisse dort erzielt werden. Das ist das eine.

Das andere ist, dass ja auch aus dem NSU-Untersuchungsausschuss Empfehlungen kommen werden. Ich denke, es ist sinnvoll und klug, dann, wenn man diese Empfehlung und Meinungsbildung abgewartet hat, zu überlegen, wie man das auch in konkretes Handeln hinsichtlich des MAD einfließen lässt. Das ist für uns ein "work in progress", sage ich einmal, und sicherlich ein Thema, das uns auch in den nächsten Monaten weiter beschäftigen wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium im weiteren Zusammenhang mit den neuen Erkenntnissen, dass ein V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den NSU-Fällen beschuldigt wird. Hat das für Sie eine neue Qualität, wenn so ein Beschuldigter offensichtlich über mehrere Jahre hinweg als V-Mann geführt wird? Haben Sie schon Kontakt zu den Berliner Landesbehörden aufgenommen und eigene Erkenntnisse?

Lörges: Die Bund-Länder-Kommission wurde hier eben genannt. Den Untersuchungen dieser Kommission möchte ich hier nicht vorgreifen. Es muss erst einmal genau aufgeklärt werden, was in Berlin passiert ist. Im Übrigen gibt es auch noch Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt. Ich kann an dieser Stelle jetzt keine Bewertung der Vorgänge vornehmen, die eben in Berlin geschehen sind.

Zusatzfrage: Ist das grundsätzlich eine neue Qualität, sozusagen einen mutmaßlichen Terrorhelfer als V-Mann zu führen, und zwar bis vor einem Jahr?

Lörges: Ich kann hier jetzt, wie gesagt, keine Bewertung vornehmen. Das müssen wir der Kommission, die dafür eingerichtet worden ist, überlassen.

Frage: Herr Paris, zum Stichwort der Personalakte von Mundlos: Wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es diese Personalakte ja wie über jeden Bundeswehrangehörigen, und sie liegt dem Generalbundesanwalt vor. Hat denn der Generalbundesanwalt die Absicht, diese Personalakte dem Untersuchungsausschuss vorzulegen? Hat er dafür eine Freigabe beim Bundesverteidigungsministerium beantragt? Wenn ja, wann?

Paris: Die große Antwort lautet Ja, aber lassen Sie sie mich ein bisschen erklären. Man muss diese zwei Komplexe wirklich voneinander trennen. Am Mittwoch hat sich Herr Dienst hier ja sehr intensiv über die Erkenntnisse des MAD geäußert. Ich beziehe mich jetzt rein auf die Personalakte von Mundlos. Die Personalakte ist etwas völlig anderes als ein Vorgang, den es beim Abschirmdienst gibt.

Jeder Soldat hat eine Personalakte. Wenn der Soldat ausscheidet - ob er Wehrpflichtiger, Zeitsoldat oder Berufssoldat war -, wird diese Akte aufbewahrt. Das ist einfach schon deshalb wichtig, weil der Betreffende daraus später beispielsweise Anrechnungszeiten für Rentenansprüche oder anderes ableiten kann. Diese Akten werden also aufbewahrt und nicht vernichtet - im Gegensatz zu den MAD-Akten, die gesetzlich nach einer gewissen Zeit vernichtet werden müssen. In der Personalakte befindet sich auch das, was letztlich als persönliche Daten in Bezug auf jeden Soldaten anfällt. Das heißt, darin befinden sich keine nachrichtendienstlichen Informationen; das ist auch wichtig zu wissen.

Diese Akte haben wir erstmalig gezogen, als im letzten Dezember die Frage aufkam: War einer der Beteiligten der NSU-Zelle beziehungsweise waren weitere Personen im Umfeld - ich erinnere auch noch einmal an die Operation "Rennsteig" und all diese Dinge - bei der Bundeswehr oder nicht? Wir haben bereits im letzten Dezember öffentlich gesagt - ich meine sogar, hier in der Bundespressekonferenz -, dass Mundlos ein Wehrpflichtiger gewesen ist. Wir haben dann später, auf gezielte Nachfrageersuchen des BKA und der Generalbundesanwaltschaft hin, diese Personalakte auch an das BKA und den GBA gesandt, und zwar am 7. März 2012. Das liegt ja zeitlich alles vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Wenn man jetzt die Zeit nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betrachtet, dann ist es so, dass innerhalb dieser Zeit verschiedene Beweisbeschlüsse ergangen sind. Diese haben wir, der MAD, so abgearbeitet, wie sich in dieser Zeit auch der, sagen wir einmal, Untersuchungsschwerpunkt dargestellt hat, sodass wir uns zunächst sehr stark auf die Akten des MAD und auf das Thema von Waffen- und Sprengstoffverlusten bei der Bundeswehr konzentriert haben, weil das ja zwei Gegenstände waren, die im besonderen Fokus standen.

Dass die Personalakte Mundlos unzweifelhaft auch unter die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses fällt, muss ich hier nicht darlegen. Wir haben aber - sozusagen in Abarbeitung der Beweisbeschlüsse - dann beim Generalbundesanwalt die Freigabe dieser Personalakte erwirkt. Wir haben darum gebeten, und der Generalbundesanwalt dann sie uns dann auch erteilt. Ich meine, gestern oder vorgestern ist diese Freigabeerklärung eingegangen, und die Personalakte ist jetzt auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden.

Im Fazit kann man also sagen: Ja, die Personalakte gibt es. Es ist auch richtig, dass es sie gibt. Sie liegt dem Untersuchungsausschuss vor.

Sie müssen im Zusammenhang mit der Personalakte noch eines sehen, was wichtig ist - ich sage das, weil bestimmt die Frage kommt: "Warum hat das denn alles wieder so lange gedauert" -: Das Interesse des Untersuchungsausschusses liegt natürlich auch darin, Akten zu haben, die ungeschwärzter Natur sind, und in zweiter Hinsicht Akten zu haben, die auch beweisverwertbar sind. Über die Schwärzungen im Bereich der geheimdienstlichen Akten haben wir schon diskutiert. Bei den Personalakten ist das Maß des Datenschutzes, der rechtlichen Voraussetzungen, noch deutlich höher. Dementsprechend gibt es auch regierungsintern - und zwar unter Federführung des BMI - immer eine Kommission, die darüber beratschlagt, wie man unter der Wahrung der rechtlichen Voraussetzungen diese Personalakten so offen machen kann, dass sie dann auch beweisverwertbar dem Ausschuss übergeben werden können. Das ist in der Zeit nach Einsetzen des Untersuchungsausschusses auch passiert, sodass dem Untersuchungsausschuss jetzt eine Personalakte - in diesem Fall die Personalakte von Herrn Mundlos - übergeben werden konnte und dort dann damit auch gearbeitet werden kann.

Insofern: Sie war immer vorhanden - das ist völlig klar, daraus haben wir auch keinen Hehl gemacht -, nur hat der Ablauf bis hin zur Übersendung an den Untersuchungsausschuss aus den von mir dargestellten Gründen so lange Zeit in Anspruch genommen.

Zusatzfrage: Nur noch einmal zum Verständnis, Herr Paris: Die Entscheidung, die Personalakte dem Untersuchungsausschuss vorzulegen, lag bei Ihrem Haus und Sie haben vom Generalbundesanwalt die Freigabe dieser Akte, die jetzt bei ihm lag, erwirkt, die Initiative dazu ging also vom BMVg aus?

Paris: Nein, das ist ein ganz klarer Gegenstand des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses. Es gibt sozusagen drei maßgebliche Beweisbeschlusskomplexe. Sie müssen sich das so vorstellen, dass es eine Vielzahl von Akten gibt, die wir überhaupt einmal durchforsten mussten, um zu gucken: Was ist dafür relevant, was fällt unter den Beweisbeschluss? Wir haben uns aber in der Zeit nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses und nach Ergehen der Beweisbeschlüsse primär - weil damals der Untersuchungsschwerpunkt ganz klar auf Fragen von MAD-Erkenntnissen und auch auf Fragen des Abhandenkommens von Sprengstoff und Waffen lag - zunächst einmal darauf konzentriert. Behalten Sie dabei immer im Kopf, wie groß die Bundeswehr als Personalkörper ist - weit über 200.000 Mitarbeiter. Um das einzugrenzen, ist dann auch die Personalakte Mundlos gezogen worden. Sie ist dann aber wegen der erheblichen rechtlichen Grenzen, die bei der Übersendung von solchen Akten auch bestehen, im gemeinsamen Wirken mit dem BMI in einen Prozess geraten, wie ich ihn beschrieben habe. Sie ist also gestern dem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden, ist aber deutlich zuvor aufgrund eines gezielten Ersuchens der Strafverfolgungsbehörden BKA und GBA - die haben nach Mördern gefahndet - dorthin gegeben worden. Das ist aber ein anderer Prozess. Nichtsdestotrotz sind wir dann natürlich gehalten, bei diesen Behörden eine sogenannte Freigabe zu erwirken. Das haben wir getan und das ist am 12. auch erfolgt. Insofern ist jetzt auch der Weg frei, die Akte dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hatte ja versprochen, dass alle Ministerien den Untersuchungsausschuss vollständig unterstützen. Würden Sie im Lichte der vergangenen Tage sagen, dass dies der Fall ist?

StS Seibert: Ja. Ich sage: Die Bundesregierung unterstützt den Ausschuss in jeder Hinsicht, und das tun alle Ministerien der Bundesregierung. Das gilt ganz besonders für die Aufklärung der Vorgänge innerhalb und auch zwischen den Sicherheitsbehörden. Ich glaube, Herr Paris hat gerade am Beispiel der Personalakte Mundlos sehr gründlich dargelegt, dass da korrekt verfahren wurde.

Frage: Herr Paris, wenn ich es richtig verstanden habe, sagten Sie am Beispiel der Personalakte Mundlos, Sie hätten im Dezember geschaut, ob es da Personalakten von Menschen aus dem NSU-Komplex gab, die bei der Bundeswehr gewesen sind. Dann haben Sie aber, wenn ich das richtig verstanden habe, gesagt, auf Bitten von BKA und Generalbundesanwalt hätten sie diese Personalakten erst am 3. Juli übersandt. Wäre das nicht auf Eigeninitiative des Verteidigungsministeriums schon viel früher sinnvoll gewesen?

Paris: Nein, dann hätten wir ja ein sehr komisches Verständnis unseres Rechtsstaates. Wie gesagt, das ist eine Personalakte wie eine Vielzahl von anderen Personalakten auch. Wir sind angehalten gewesen, zu schauen: Was ist bei uns zu einer bestimmten Gruppe von Personen, die im NSU-Umfeld anzusiedeln waren, vorhanden? Das war unser erster Antrieb, danach zu gucken. Der zweite Antrieb waren auch Ihre Fragen, also Ihre journalistischen Fragen, in denen gefragt wurde: War einer von denen bei der Bundeswehr? Ich meine mich zu erinnern, dass wir dann - am 12. oder 20. Dezember oder so - auch öffentlich im Wege einer Beantwortung einer Medienfrage gesagt haben: Ja, der Mundlos war bei der Bundeswehr, und zwar als Grundwehrdienstleistender in der Zeit vom 1. April 1994 bis zum 31. März 1995. Das ist auch etwas, was wir aus der Personalakte herausgeben können. Zu der Zeit gab es noch keinen Untersuchungsausschuss, und zu der Zeit gab es auch noch keine Ermittlungen. Solche Ermittlungen werden ja nicht von uns geführt; vielmehr sind dann irgendwann die Strafverfolgungsbehörden - so ist das bei uns geregelt, und zwar zu Recht - auf uns zugetreten und haben gesagt: Wir möchten von euch, vom BMVg, jetzt die Personalakte von Mundlos haben. Das war also deren gezieltes Ermittlungsinteresse, da gibt es keinen vorauseilenden Gehorsam. Auf diese Bitte des BKA und des GBA haben wir diese Personalakte dann unverzüglich dorthin überstellt, damit diese Behörden im Kontext ihrer Ermittlungstätigkeiten - der polizeilichen, der strafverfolgungsbehördlichen Ermittlungstätigkeiten - mit dieser Personalakte arbeiten können. So ist das geregelt.

Zusatzfrage: Dann habe ich eine Frage an das Innenministerium: Herr Lörges, ist es denn üblich, dass, nachdem ein Ministerium gesagt hat, dass in einem wesentlichen Ermittlungskomplex eine Personalakte vorliegt, die Ermittlungsbehörden etwa zwei Monate oder zweieinhalb Monate vergehen lassen, bis sie nachfragen, ob sie diese Personalakte haben können? Ist es üblich, dass es so lange dauert?

Lörges: Dazu habe ich keine Erkenntnisse. Da ist anscheinend das BKA für den GBA tätig geworden. Da sind mir Erfahrungswerte, wie das im Einzelfall abläuft, ehrlich gesagt nicht bekannt. Das ist ja auch immer eine Frage des Einzelfalls.

Zusatzfrage: Aber wenn man weiß, wie sensibel das Thema ist, und es zwei Monate dauert, bis nachgefragt wird, muss diese Frage ja gestellt werden dürfen. Da könnte ja alles Mögliche in dem Zusammenhang drin stehen.

Lörges: Sie haben mich nach einer üblichen Durchschnittszeit gefragt; die kann ich Ihnen hier jetzt nicht darbieten.

Frage: Herr Paris, so, wie Sie das darstellen, und so, wie es bei mir ankommt, verstecken Sie sich ein wenig hinter den geltenden Bestimmungen und Rechtslagen. Sie verweisen auf Beweisbeschlüsse, die zuerst erfolgen müssen, die abgearbeitet werden müssen, und auf Ermittlungsinteressen, die zu bestimmten Zeiten auf bestimmte Dinge gerichtet waren. Wenn es sich um einen normalen Fall handelt, kann ich dem folgen und nachvollziehen, dass man so vorgeht. In diesem Fall hat die Bundesregierung aber erklärt, ein besonderes Aufklärungsinteresse zu haben. Ich stelle mir das so vor, dass man dann gemeinsam proaktiv vorgeht und nicht erst darauf wartet, dass jemand eine Akte anfordert oder beantragt oder ein bestimmtes Interesse auf eine Akte lenkt, von der er vielleicht gar nicht weiß, dass sie existiert. Ich stelle mir das also so vor, dass man sagt: "Wir haben etwas, hier kommt es auf den Tisch", und dann gibt es ein Gremium oder mehrere Gremien, die das, was auf dem Tisch liegt, bewerten, und in diesem Zusammenhang auch überprüfen, wie weit das im Hinblick auf Datenschutzrechte und Persönlichkeitsrechte überhaupt verwertbar ist - möglicherweise auch mit der Folge, dass man dann sagt: "Wir dürfen es nicht verwerten, wir schicken es wieder zurück". Darunter verstehe ich aber nicht, dass man sagt: "Wir haben da etwas, aber wir geben es erst heraus, wenn irgendein Ermittlungsinteresse da ist". Dieses Interesse hat die Gesellschaft schließlich, und die Kanz lerin hat sich deutlich dazu eingelassen, dass die Aufklärung erfolgt, und zwar ohne dass es einer Anforderung bedarf. Oder verstehe ich das falsch?

Paris: Ich glaube, Sie haben mich richtig verstanden, nur unsere Wertung der Vorgänge ist etwas unterschiedlich. Ich empfinde es nicht so, dass ich mich hinter Vorschriften verstecke, sondern ich bin eigentlich ganz glücklich, dass ich mit den Vorschriften leben kann. Mit allem Respekt: Wenn wir beginnen würden, all die Vorschriften, die wir aus guten Gründen haben - insbesondere auch hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes, auch wenn wir hier über einen verstorbenen Menschen sprechen -, aufgrund einer zugegebenermaßen hohen Erregtheit bei einem sehr emotional belasteten Thema über Bord zu werfen und zu sagen "Jetzt machen wir einmal alles anders", dann kämen wir, glaube ich, dem eigentlichen Ziel der Aufklärung nicht näher, sondern würden uns konsequent weiter von diesem Ziel entfernen, weil wir dann ein ziemliches Kuddelmuddel hätten.

Letztendlich sollten sich die Behörden und Institutionen, die sich mit diesem Fall beschäftigen - sei es die Polizei, sei es der Verfassungsschutz, sei es der Generalbundesanwalt, sei es der Untersuchungsausschuss, seien es die Ministerien oder die Politik -, und sollten wir alle uns immer an der Frage orientieren: Was ist unser Job? Letztendlich können wir nicht feststellen, warum sie - und ich möchte dem BKA oder dem GBA da überhaupt nicht zu nahe treten - in genau diesem Moment gesagt haben: "Wir hätten diese Akte gerne". Vielleicht war das ein ganz bestimmter Ermittlungsschritt, den sie dann vollzogen haben. Vielleicht war es dort in dem Moment von der Gewichtung her auch etwas anders - genauso wie ich eben gesagt habe, dass wir bei der Abarbeitung dieser Beweisbeschlüsse zunächst einmal danach gegangen sind, was zu der Zeit - ich spreche jetzt über den Zeitraum April, Mai, Juni - im Schwerpunkt gewesen ist; denn da waren das Interesse daran, Akten des MAD zu bekommen, und das Interesse daran, Erkenntnisse im Zusammenhang m it der Frage "Ist bei der Bundeswehr Sprengstoff oder sind dort Waffen abhanden bekommen?" zu erlangen, besonders hoch.

Ich glaube, es ist nicht wirklich zielführend, im Nachhinein - wenn man aufgrund des zeitlichen Ablauf natürlich eine andere Sicht auf die Dinge hat - immer wieder zu sagen: Das hätte man alles in einem vorauseilenden Gehorsam und auch unter Weglassung der Beachtung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen anders machen müssen. Das kann man so sehen. Ich teile diese Meinung aber nicht. Deshalb verstecke ich mich auch nicht hinter dem, was ich hier vorgetragen habe.

Zusatzfrage: Herr Seibert, was ist das Versprechen der Bundeskanzlerin wert, ein besonderes Interesse an der Aufklärung zu haben, wenn sich die Behörden und Ministerien, die um diese Aufklärung gebeten und angehalten sind, mit dem Hinweis darauf, dass alle Bestimmungen ihren Sinn haben, so verhalten, wie sie es für richtig halten, also sozusagen "business as usual" machen?

StS Seibert: Was Sie "business as usual" nennen, ist der funktionierende Rechtsstaat, der im Übrigen jeden von uns schützt. Herr Paris hat gerade, glaube ich, sehr überzeugend dargelegt, dass da rechtsstaatlich vorgegangen worden ist. Dass die Bundeskanzlerin für die gesamte Bundesregierung ganz klar gemacht hat, dass wir alles tun, um die Morde aufzuklären, um die Helfershelfer und die Hintermänner aufzudecken und um die Täter einer gerechten Strafe zuzuführen, gilt für das gesamte Regierungshandeln und für die Sicherheitsbehörden. Da, wo wir im Laufe der letzten Monate festgestellt haben, dass Abläufe hätten besser sein können, dass Informationsflüsse hätten besser sein können - ich spreche jetzt ausdrücklich nicht von den gerade beschriebenen Vorgängen um die Personalakte Mundlos -, ist es auch unsere Verpflichtung - und der nehmen wir uns als Bundesregierung an - , dafür zu sorgen, dass Strukturen besser werden, sodass wir solche Probleme nicht wieder bekommen. Das ist das Versprechen der Bundesregierung und daran hält sie sich. Das gilt für alle Minist erien, die hier oben durch ihre Sprecher vertreten sind.

Zusatzfrage: Das heißt, das Versprechen ist die Bekräftigung, auf den Rechtsstaat zu vertrauen, und nicht mehr?

StS Seibert: Welchen besseren Schutz hätten wir als einen funktionierenden Rechtsstaat?

Zusatzfrage: Aber dass wir den haben, muss man ja nicht noch einmal hervorheben, denn das wissen wir ja und dafür sind wir auch dankbar. Was ist dann der Grund, zu sagen: Wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat, und trotzdem verspreche ich eine Aufklärung, die dieser Rechtsstaat ja sowieso gewährleisten muss? Das verstehe ich nicht.

StS Seibert: Und ich verstehe Ihre Frage nicht.

Frage: Ich möchte auch gerne noch einmal nachhaken: Der Bundesverteidigungsminister hat sich bei Herrn Edathy beziehungsweise beim Untersuchungsausschuss für den Vorgang entschuldigt und davon gesprochen, dass das unsensibel gewesen sei. Sie sagen jetzt, die Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss laufe gut. Das ist doch ein Widerspruch, oder nicht?

StS Seibert: Ich habe nicht gesagt, dass die Zusammenarbeit gut läuft - das haben Sie gerade gesagt. Ich habe gesagt: Die Bundesregierung unterstützt den Untersuchungsausschuss in jeder Hinsicht. Und das tut sie.

Frage: Weil es sich vielleicht anbietet, gleich beim Verteidigungsminister zu bleiben: Herr Paris, können Sie das Zitat bestätigen "Iran anzugreifen, ist nicht illegitim, es ist aber auch nicht klug", das von Ihrem Minister, von Herrn de Maizière, stammen soll, für das es bisher aber noch keine Bestätigung gibt?

Paris: Ich konnte es gestern aus einem ganz einfachen Grund weder bestätigen noch dementieren, nämlich weil ich den Minister dazu nicht habe sprechen können. Das liegt an Folgendem: Der Minister war auf dem Europäisch-Israelischen Dialog in Berlin - ich meine, diese Veranstaltung hat Anfang der Woche, Montag oder Dienstag, stattgefunden, aber legen Sie mich da nicht fest - und hat dort eine Rede gehalten. Diese Rede können Sie bei uns auch online abrufen, denn dort ist sie eingestellt. Sie werden dort aber vergeblich nach diesem Satz suchen, denn der Minister hat ihn in der Rede nicht gesagt. An die Rede anschließend gab es aber eine Diskussionsrunde mit den anwesenden Personen. Diese Diskussion wurde auf Englisch geführt. Im Verlauf dieser Diskussion hat Minister de Maizière auf eine Frage aus dem Publikum auf Englisch geantwortet - ich zitiere ihn auf Englisch - : "It would not be illegitimate, but it is not wise". Das würde ich übersetzen, wenn Sie es erlauben, mit: "Es wäre nicht illegitim, aber es ist nicht klug". Das hat er gesagt, das hat er mir gestern Abend auch noch einmal auf meine Frage hin so bestätigt. Das ist die Antwort auf Ihre Frage.

Zusatzfrage: Dann kann man gleich die Frage an Herrn Seibert anschließen: Sieht es auch die Bundeskanzlerin so, dass ein Angriff auf den Iran nicht illegitim wäre?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat in dieser Sache eine gemeinsame Überzeugung, der Bundesverteidigungsminister wie auch die Bundeskanzlerin und die anderen Mitglieder des Kabinetts. Wir sehen mit großer Sorge, dass der Iran ganz offensichtlich danach strebt, sein Atomprogramm so zu entwickeln, dass es zu einem Waffenprogramm kommt. Dies ist eine große Sorge, die wir seit längerer Zeit haben und nicht nur wir, sondern auch unsere internationalen Partner. Wir glauben, dass eine politische Lösung dafür gesucht werden muss. Wir glauben, dass dieser Konflikt nicht militärisch gelöst werden kann. Deswegen setzen wir uns mit aller Kraft für eine politische Lösung ein. Unsere Strategie ist: Wir bleiben dialogbereit gegenüber dem Iran. Wir verschärfen die Sanktionen.

Das ist die Haltung, die wir haben. Wir vertreten sie mit unseren Partnern in der E3+3-Gruppe. Die Bundesregierung spielt eine herausgehobene Rolle bei diesem Versuch, zu einer Verhandlungslösung zu kommen. Wir können nur die Regierung in Teheran auffordern, endlich ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, Transparenz herzustellen und sich wirklich konstruktiv in diesen politischen Prozess einzubringen. Das ist die Haltung, die die Bundesregierung eint, und da werden Sie keinen Unterschied finden.

Zusatzfrage: Das beantwortet natürlich noch nicht die Frage, ob die Bundeskanzlerin einen Angriff für illegitim hielte.

Dann habe ich noch eine Frage an Herrn Paris: Hält denn der Minister an dieser auf Englisch geäußerten Einschätzung fest, oder muss er hier etwas zurücknehmen?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin spekuliert nicht über mögliche militärische Aktionen.

Zusatzfrage: Und der Verteidigungsminister?

Paris: Das tut der Verteidigungsminister auch nicht. Aber das, was er gesagt hat, hat er gesagt - und das steht für sich.

Frage: Herr Paris, könnten Sie vielleicht noch den einen oder anderen Grund nennen, warum der Minister einen Militärschlag gegen Iran nicht für illegitim halten würde?

Paris: Das kann ich nicht, weil ich ihn dann überinterpretieren würde. Deshalb verweise ich darauf, was er gesagt hat.

Ich denke, Herr Seibert hat noch einmal (die Position der Bundesregierung) deutlich gemacht. Wir waren alle nicht bei der Diskussionsrunde zugegen. Ich bin jetzt nach einem einzigen Satz aus dieser Diskussion gefragt worden. Das habe ich auch gern beantwortet. Aber wenn ich mir die Rede, die er dort gehalten hat, in Erinnerung rufe und letztendlich auch die Gesamtdiskussion sehe, von der ich jedenfalls aus Erzählungen gehört habe, dann spiegelt das deutlich das wieder, was Herr Seibert gerade als Haltung der Bundesregierung gesagt hat. Minister de Maizière hat sich in dieser Art und Weise eingelassen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das habe ich auch nicht zu kommentieren oder weiter auszuleuchten, weil ich denke, dass der Satz schon deutlich für sich steht.

Peschke: Wenn ich das noch um den generellen Kontext ergänzen darf. Es ist ja dargestellt worden, auch vom Regierungssprecher und von Herrn Paris, dass die Bundesregierung eine große Sorge hinsichtlich der ungeklärten Fragen um das iranische Atomprogramm empfindet.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch aktiv daran mitgewirkt, dass der Gouverneursrat der internationalen Atomenergiebehörde bei der jetzigen Sitzung erneut mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet hat, die den Iran dazu aufruft, endlich alle Zweifel an der friedlichen Zielsetzung seines Nuklearprogramms aus der Welt zu räumen. Das ist eine Resolution des Gouverneursrates der internationalen Atomenergiebehörde, die Außenminister Westerwelle und die gesamte Bundesregierung ausdrücklich unterstützen. Sie zeigt, dass die Bundesregierung mit ihren Sorgen nicht allein steht, sondern dass der Iran mit seiner Verweigerungshaltung gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft völlig isoliert ist.

Zu den Folgerungen daraus, nämlich dass wir weiter an einer diplomatischen und politischen Lösung arbeiten wollen, wurde bereits genügend gesagt. Ich erinnere aber auch noch einmal an die Worte von Außenminister Westerwelle im Deutschen Bundestag vor zwei Tagen, dass für die Bundesregierung eine nukleare Bewaffnung des Iran keine Option ist.

Zusatzfrage: Entschuldigung, ich muss doch noch einmal nachfragen - vielleicht an Herrn Seibert, Herrn Peschke und Herrn Paris. Die große Sorge über die Entwicklung im Konflikt zwischen Iran und Israel wird wahrscheinlich von sehr vielen Menschen in Deutschland geteilt. Insofern wäre es vielleicht sinnvoll, wenn die Bundesregierung auf Fragen, die durch ein solches Zitat aufgeworfen werden, auch ausführlichere Auskunft gäbe. Also wenn ein Verteidigungsminister sagt, ein solcher Militärschlag wäre nicht illegitim, dann fragen sich doch die Menschen: Womit begründet er das? - Wäre das zum Beispiel das Selbstverteidigungsrecht des israelischen Volkes, oder wäre ein irgendwie gearteter Präventivschlag vom Völkerrecht her gerechtfertigt? Man wüsste doch gern ein bisschen mehr darüber.

StS Seibert: Ich denke, das berechtigte Interesse der Bevölkerung besteht darin zu erfahren, was unsere Politik in diesem Konflikt ist. Das haben wir versucht Ihnen klarzumachen. Ansonsten möchten wir hier einfach nicht durch Kommentare zu hypothetischen Fällen noch die Fantasie anfeuern.

Paris: Vielleicht muss man auch noch einmal sehen, dass Sie bei einem Satz, der aus zwei Teilen besteht, nur noch den ersten in den Blick nehmen. Ich glaube, der zweite Teil, den der Minister gesagt hat, "but it is not wise", ist die Linie, die er auch gegenüber seinem Kollegen Ehud Barak vor Monaten hier in Berlin öffentlich mehr als deutlich vertreten hat.

Frage: Herr Seibert, die japanische Regierung hat heute den Atomausstieg bis Ende der 30er Jahre beschlossen. Die deutsche Bundesregierung ist da ja sehr stark vorangegangen und hat möglicherweise auch eine Art Vorbildrolle dabei gespielt. Wie beurteilen Sie diesen japanischen Schritt, und könnten Sie sich vorstellen, dass es da bilateral in den nächsten Jahren und vielleicht zwei Jahrzehnten einen vermehrten Austausch gibt?

StS Seibert: Grundsätzlich gesprochen: Es ist jeder Nation vorbehalten, energetisch ihren Weg, sozusagen ihren Energie-Weg, zu suchen, also ihre Energie-Zukunft zu bestimmen. Nun hat sich Japan auf einen ähnlichen Weg gemacht wie Deutschland seit einiger Zeit. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es da ein ganz breites Feld von deutsch-japanischem Erfahrungsaustausch, Beratung und gegenseitiger Unterstützung gibt. Das ist nun noch eine sehr frische Entscheidung der japanischen Regierung. Aber Sie können sich vorstellen, dass Deutschland, das schon einige Erfahrungen mit dem Weg in die Zukunft der erneuerbaren Energien gemacht hat, allen japanischen Stellen sehr gern mit Rat und Tat zur Seite steht.

Zusatzfrage: Sieht sich Deutschland da ein bisschen in der Vorbildrolle? Also ich könnte mir vorstellen, dass man ein bisschen stolz darauf ist, weil man doch das einzige Land war, das nach Fukushima so deutlich den Atomausstieg und den Einstieg in erneuerbare Energien gewagt hat.

StS Seibert: Erstens erinnere ich mich auch an andere Länder - vielleicht kleinere Länder, aber nichtsdestotrotz europäische Nationen; meines Wissens ist es die Schweiz -, die diesen Weg angekündigt haben.

Insofern: Die Japaner wissen, was auch wir wissen, dass sie sich einer sehr großen politischen und gesellschaftlichen Aufgabe gestellt haben. Sie lohnt sich für das Volk, das diesen Weg geht. Sie schafft neue technologische Möglichkeiten. Sie schafft neue Industrie und hat Exportpotenzial. Aber es ist durchaus eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, wie wir aus eigener Erfahrung - auch auf Anfrage - berichten könnten.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, und zwar zu Europa. Der Präsident der Europäischen Zentralbank hat heute angesichts der doch heftigen Diskussionen über die EZB-Anleihekäufe in einem Interview sein Interesse geäußert, die Politik der EZB im Bundestag zu erläutern. Nun ist die Antwort sicherlich in erster Linie eine des Bundestages. Aber würde die Bundesregierung es denn begrüßen, wenn Herr Draghi in einem solchen Forum die Position der Europäischen Zentralbank und deren Maßnahmen erläutern würde?

Dann habe ich noch eine zweite Frage an das Finanzministerium. Es bezieht sich auf ein Interview von Herrn Schäuble im "Deutschlandfunk", das heute Morgen gesendet wurde. Habe ich Herrn Schäuble richtig verstanden, dass er, falls die Europäische Zentralbank in der Tat unbegrenzt Anleihen kaufen würde, das für unakzeptable Staatsfinanzierung hielte und im Zweifel sogar den Europäischen Gerichtshof in der Verantwortung sähe? Er hat diese Variante zumindest ins Gespräch gebracht. Er hat von dem Gerichtshof gesprochen, der dann bereitstünde, da Klarheit zu schaffen.

StS Seibert: Wenn ich mich recht an den Text des Interviews erinnere, hat die "Süddeutsche Zeitung" gefragt, ob Herr Draghi denn in den Bundestag gehen würde. Sie hat ihm sozusagen diese Idee eingegeben, und er hat dann gesagt, das würde er natürlich gern tun. Wir überlassen das tunlichst dem Parlament und seinen Ausschüssen zu entscheiden, mit wem es sprechen möchte. Die Bundesregierung ist in ausreichend engem und häufigem Kontakt mit Herrn Draghi.

Kothé: Zu Ihrer zweiten Frage in Bezug auf das Interview, das unser Minister gegeben hat: In verschiedenen Interviews hat er dargelegt, dass die EZB den Anleihekauf im Rahmen ihres geldpolitischen Mandats vollzieht und er dahinter steht.

Immer wieder hat er auf die hypothetische Frage, was passieren würde, wenn sich die EZB nicht mehr im Rahmen dieses geldpolitischen Mandats (bewegen würde) - sie tut es nach unserer Auffassung -, gesagt, dass dieses dann vor dem EuGH zu klären sei. Das hat er in mehreren Interviews gesagt.

Zusatzfrage: Nur nachgefragt: Aber ich habe es richtig verstanden, dass ein Fall von unbegrenzten Anleihekäufen genau das wäre, was die EZB nicht tun sollte, um sich an ihr Mandat zu halten. Das ist so richtig?

Kothé: Ich habe das Interview jetzt nicht dabei, um Ihnen den genauen Satz nennen zu können. Aber er hat immer - er hat das an verschiedenen Stellen wirklich gesagt - auf diesen hypothetischen Fall hingewiesen.

Vielleicht lassen Sie mich noch hinzufügen: Er hat mehrfach und immer wieder darauf hingewiesen, dass die EZB das, was im Augenblick stattfindet oder sie angekündigt hat, im Rahmen ihres geldpolitischen Mandates tut.

Frage: Ich möchte das Thema ein wenig erweitern. Im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens ESM und Fiskalpakt hat ja der Bundespräsident gestern die deutschen Gesetze unterschrieben. Wo wird innerhalb der Bundesregierung geprüft, wie diese völkerrechtlichen Festlegungen zustande kommen, und gibt es da schon einen Zeitrahmen? Herr Peschke, stimmt es, dass die Juristen des Auswärtigen Amtes das prüfen?

Peschke: Das machen die zuständigen Ressorts. Daran ist das Auswärtige Amt genauso wie das Finanzministerium und das Kanzleramt beteiligt. Soweit ich höre, ist dieser Prozess auf einem guten Weg.

Zusatzfrage: Ich habe zwei Fragen: Erstens. Könnten Sie uns einen Zeithorizont sagen? Zweitens. Wo wird denn diese internationale Erklärung dann hinterlegt? - Also könnten Sie noch einmal kurz von Regierungsseite sagen, wie da der Prozess ist?

Peschke: Also zum Zeitrahmen kann ich Ihnen nur sagen: so schnell wie möglich. Also aus unserer Sicht sollte das, wenn alles gut läuft, eine Sache von Tagen und nicht von Monaten sein.

Zum Zweiten ist die Frage des "wo" untrennbar mit der Frage des "wie" verbunden. Insofern klären wir jetzt erst einmal, wie wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen. Dazu muss es auch Gespräche mit unseren europäischen Partnern geben. Diese Gespräche dauern an. Wenn das alles einvernehmlich abgeschlossen ist, dann können wir Ihnen dazu auch Auskunft geben. Falls es noch weitere Details gibt, kann, glaube ich, die Kollegin (aus dem Finanzministerium) das für Sie noch ergänzen.

Kothé: Ich habe noch eine Ergänzung: Jean-Claude Juncker hat gestern ein mögliches Zieldatum genannt. Das ist der 8. Oktober, also wirklich kurzfristig.

Sie können davon ausgehen, dass dieses Thema auch heute beim informellen ECOFIN-Rat der Eurogruppe auf Zypern besprochen wird.

Zusatzfrage: Gibt es schon Äußerungen aus Partnerländern, Euroländern, die sagen, wir müssen uns dazu aber noch verhalten? Oder haben Sie Informationen, dass zu diesem deutschen Sonderweg niemand der Partnerländer Stellung nehmen möchte? Es könnte ja durchaus sein, dass Euroländer sagen: Ja, das wollen wir jetzt auch so haben, also dass man Haftungsgrenzen oder Ähnliches festlegt.

Kothé: Solche Hinweise haben wir nicht. Wir sind eigentlich auch ganz zuversichtlich, dass wir das alles schnell abschließen können und wir da die volle Unterstützung unserer Partnerländer haben werden.

StS Seibert: Ich möchte auch den Begriff des "deutschen Sonderwegs" in diesem Zusammenhang zurückweisen, Herr Blank. Denn inhaltlich - das haben wir immer wieder gesagt -, sowohl was die Haftungsobergrenze als auch die Fragen der Unterrichtung von Bundestag und Bundesrat betrifft, entspricht das exakt dem, was vereinbart ist und auch unsere Partner kennen. Es geht also jetzt um die Findung der richtigen juristischen Form.

Peschke: Wenn ich das noch ergänzen darf: Stellen Sie doch bitte auch in Rechnung, dass es sehr umfangreiche Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus nahezu dem gesamten europäischen Ausland gegeben hat. Soweit ich das in Erinnerung habe, waren diese Reaktionen durchweg begrüßend.

Frage: Nur noch einmal kurz zu dem "wie", wie das Herr Peschke so schön gesagt hat. Heißt das also, es wird eine Erklärung der Bundesregierung geben und keine Erklärung, die in irgendeiner Weise mit Bundestag oder vielleicht sogar Länderkammern abgestimmt wird?

Peschke: Sie versuchen jetzt in einer charmanten Art und Weise noch einmal da nachzubohren, wozu ich Ihnen soeben gesagt habe, dass wir zur Zeit keine weitere Auskunft geben können. Wir stehen Ihnen gern ausführlich Rede und Antwort, wenn alle Fragen und das "wie" geklärt sind. Aber in einen laufenden Verhandlungs- und Besprechungsprozess hinein öffentlich Dinge zu äußern, das wäre im Moment nicht klug.

StS Seibert: Ich möchte noch eine Sache nachtragen, weil wir ja hier immer die absolute Wahrheit sagen wollen.

Ich habe eingangs, als ich über den Termin in Ludwigsburg sprach, gesagt, es sei exakt 50 Jahre nach der Rede von de Gaulle. Es ist 50 Jahre nach der Rede von de Gaulle, sie wurde aber einige Tage früher im September gehalten. - Nur für die Historiker hier.

Danke und ein schönes Wochenende.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 14. September 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/09/2012-09-14-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2012