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PRESSEKONFERENZ/479: Regierungspressekonferenz vom 12. September 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 12. September 2012
Regierungspressekonferenz vom 12. September 2012

Themen: Angriffe auf amerikanische diplomatische Vertretungen in Libyen und Ägypten, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ESM, NSU-Untersuchungsausschuss, Aufenthaltsort des designierten chinesischen Präsidenten, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionszertifikatehandel

Sprecher: StS Seibert, Albin (BMJ), Kotthaus (BMF), Dienst (BMVg), Geißler (BMU), Wiegemann (BMWi)



Vorsitzender Fichtner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verurteilt in aller Schärfe die Angriffe auf amerikanische diplomatische Vertretungen in Libyen und in Ägypten. Solche Gewalt gegen diplomatische Einrichtungen kann und darf nie Mittel der politischen Auseinandersetzung, des politischen Handelns sein. Es ist tragisch und schwer erträglich, dass in Bengasi vier Menschen, darunter ein Diplomat, Opfer dieses religiösen Fanatismus geworden sind, der Menschenleben nicht schont. Wir sprechen den Familien der Getöteten unser aufrichtiges Beileid aus.

Die Bundesregierung ruft zur Besonnenheit auf. Der Weg dieser beiden Staaten Libyen und Ägypten in Richtung Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie, den wir sehr unterstützen, verlangt allerdings, dass Sicherheit und sozialer Friede gewährleistet werden, dass die Einrichtungen ausländischer Staaten respektiert werden und dass die Sicherheit ausländischer Vertreter gewährleistet ist.

Frage: Eine ganz dumme Frage von mir: Wie geht es denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM weiter? Insbesondere würde ich gerne die Expertise des Justizministeriums, vielleicht auch des Finanzministeriums, in Anspruch nehmen, mir zu erklären, wie man die Vorbehalte, die das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich einer Haftungsobergrenze und auch der Beteiligung des Parlaments gemacht hat, verbindlich macht, wie man sie vertragstechnisch verbindlich macht.

Es geistern die verschiedensten Thesen - von notwendigen Nachbesserungen, von Protokollen, die möglicherweise erst noch von den anderen Europartnern wieder akzeptiert werden müssen, und Ähnlichem - herum. Gibt es einen gesicherten Weg, wie diese Vorbehalte des Gerichts verbindlich gemacht werden?

Albin: Ich denke, das BMBF als federführendes Ressort kann diese Fragen am besten beantworten.

Kotthaus: Vielen Dank. Wie geht es weiter? Der nächste Schritt müsste jetzt sein, die Ratifizierung der innerdeutschen Gesetze abzuschließen. Das liegt alles beim Bundespräsidenten. Dementsprechend werde ich das auch hier nicht weiter kommentieren und begleiten. Dann müsste noch die Urkunde des ESM ratifiziert und in Brüssel hinterlegt werden.

Da wir das letzte Land sind - ich glaube, es gibt noch ein weiteres Land, von dem die Urkunde noch nicht hinterlegt worden ist -, in dem noch ratifiziert werden muss, wäre dann alles zusammen, damit der ESM operativ werden kann. Dazu gehört noch, dass der Gouverneursrat zusammentritt und ihn sozusagen operativ schaltet.

Dann müssten in diesem Zusammenhang auch noch die Leitlinien des ESM beschlossen werden. Dafür brauchen wir wiederum den operativen ESM, in dem die Details bestimmt werden. Diese werden sich sicherlich sehr stark an den Leitlinien orientieren, die Sie auch schon aus der EFSF kennen. Mit der Einzahlung - Sie kennen dies; es ist in dem Vertrag vorgegeben, dass man binnen einer bestimmten Frist die ersten Raten einzahlen muss - wäre der ESM dann operativ.

Jetzt fragten Sie noch: Wie kann man das völkerrechtlich machen? Da gibt es verschiedene Optionen. Zum einen ist es schon jetzt die eindeutige Auffassung aller Vertragsteilnehmer des ESM, dass diese Obergrenzen so, wie sie sind, eindeutig definiert sind. Das ist auch im deutschen Gesetz eindeutig und klar definiert. Völkerrechtlich, nach außen wirksam kann man das durch gemeinsame Erklärungen machen, kann man das durch Protokollerklärungen machen. Es gibt hier vielleicht noch andere Methoden. Es ist noch etwas zu früh, um jetzt zu sagen, welcher Weg dann gewählt werden wird.

Aber nichtsdestotrotz noch einmal der Hinweis: Auch in den Leitlinien, die jetzt beschlossen werden müssen, sobald der Gouverneursrat zusammengetreten ist, sind diese Obergrenzen glasklar und ohne nur einen Funken des Zweifels definiert.

Welcher Weg im Endeffekt gewählt wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, aber die Sachen, die Sie vertragstechnisch andeuteten, sehe ich nicht.

StS Seibert: Ich darf vielleicht auch noch einmal grundsätzlich sagen, wie es der Finanzminister und die Bundeskanzlerin in ihrer Rede heute schon gesagt haben: Die Bundesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Indem das Verfassungsgericht unsere Auffassung bestätigt, dass ESM und Fiskalpakt dem Grundgesetz entsprechen, macht das Verfassungsgericht den Weg frei für zwei wesentliche Bausteine unserer Krisenbewältigungsstrategie im Euroraum.

Wenn das Gericht die Ratifikation des ESM daran knüpft, dass völkerrechtlich sichergestellt wird, wie es gesagt hat, dass die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters überschritten wird, dann entspricht auch das, wie Herr Kotthaus gerade gesagt hat, exakt der Auffassung der Bundesregierung, wie sie Ihnen auch immer wieder dargelegt worden ist, beispielsweise durch den Finanzminister. Das entspricht der Auffassung der Bundesregierung, und es wird auch entsprechend umgesetzt werden. Über das weitere Verfahren stimmen wir uns jetzt in der Regierung zeitnah ab.

Zusatzfrage: So ganz habe ich das noch nicht kapiert, denn so eindeutig, wie Sie glauben, dass die Haftungsobergrenze im ESM-Vertrag formuliert ist, scheint das Gericht es nicht zu sehen. Sonst hätte es nicht diese besondere Bedingung noch einmal formuliert.

Gibt es jetzt noch irgendein zeitliches Risiko für das Inkrafttreten des ESM-Vertrages, das aus den von dem Gericht formulierten Bedingungen herrührt, oder sehen Sie da kein Risiko?

Noch einmal die zweite Frage: Lassen sich diese Bedingungen im Sinne einer einseitigen Erklärung der deutschen Seite, dass man dies fordert, so festlegen, oder muss das in irgendeiner Weise noch einmal vertraglich fixiert werden? Muss in einem zweiseitigen Akt mit den anderen Partnern noch einmal garantiert werden, dass das eingehalten wird, mit dem Risiko, dass ein Partnerland möglicherweise sagt, diese Euro-Vorbedingungen kann ich nicht akzeptieren?

StS Seibert: Noch einmal grundsätzlich: Das Verfassungsgericht hat ein sehr ausführliches Urteil mit sehr ausführlicher Erklärung erlassen. Deswegen sitzen die Fachleute der Bundesregierung jetzt natürlich auch zu dieser Stunde daran, das ganz genau auszuwerten und zu studieren. Das muss ich mal als Vorbehalt machen, wenn wir beide uns hier äußern.

Die Frage der Form, wie man diese völkerrechtliche Sicherstellung formuliert und niederlegt, werden wir jetzt schnellstmöglich klären. Gerade weil sich die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes ja mit den Überzeugungen der Bundesregierung decken, sollte das inhaltlich bald zu lösen sein.

Kotthaus: Sie decken sich im Übrigen nicht nur mit den Überzeugungen der Bundesregierung, sie decken sich auch mit den Gesetzestexten und den Vertragstexten. Das ist in den Texten alles schon klar festgelegt.

Aber wie das im Detail dann nach außen völkerrechtlich verbindlich gemacht werden kann, muss man sehen. Ich sehe aber nicht irgendwelche vertragsändernden Elemente, was Sie da gerade erwähnt haben, sondern es geht darum, das, was vereinbart ist, das, was gesetzlich auch vom Bundestag abgesegnet ist, noch einmal nach außen zu dokumentieren.

Aber wie gesagt: An den genauen Details, wie wir das machen müssen, wie gerade Herr Seibert sagte, sitzen jetzt unsere Fachleute; dazu kann ich Ihnen heute noch keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Aber was passiert, wenn ein Partnerland jetzt sagt, mit diesen Voraussetzungen, die ihr dort festlegt, etwa in Sachen Haftungsobergrenze, bin ich nicht einverstanden? Was passiert in einem solchen Fall?

Kotthaus: Im ESM-Vertrag ist die Haftungsobergrenze festgelegt; das können Sie nachlesen. In dem Vertrag ist festgelegt, wer wofür mit welchem Anteil dabei ist. Wenn das einfach noch einmal nach außen verbindlich klargezogen wird, kann ich das Problem, das Sie schildern, nicht erkennen.

Frage: Ich habe noch eine Frage. Es ist ja auch bei dem Urteil deutlich geworden, dass es sehr stark um die Haftungsgrenzen geht, also um das Geld und um die Haftungsrisiken, die wir da eingegangen sind. Mich würde interessieren: Wie hoch sind denn die Haftungsrisiken, die Deutschland bisher eingegangen ist? Beim ESM ist es noch null, aber es gibt eine EFSF, es gibt Griechenland-Hilfen, es gibt einen Anteil, was die schon durch die EZB aufgekauften Anleihen betrifft, diese 211 Milliarden. Wenn man das einmal zusammenzählt und einen Strich darunter macht, können Sie dann eine Zahl nennen?

Kotthaus: Das ist eine Frage, die in gewisser Regelmäßigkeit gestellt wird und die wir auch schon mehrfach intensiv beantwortet haben, die Sie auf unserer Website in allen Details abrufen können. Nichtsdestotrotz versuche ich, es jetzt aus der Hüfte zum wiederholten Male vorzutragen.

Was die EFSF betrifft und was wir bis jetzt an Kreditzusagen an Irland, Portugal und Griechenland gemacht haben, inklusive dieser Liquiditätspuffer, die Sie kennen, hat Deutschland einen Anteil von 95,3 Milliarden Euro. Wir haben weiterhin die ausgezahlten bilateralen Hilfen an Griechenland - Sie wissen, das Griechenland-I-Programm war ein bilaterales Programm, das über die KfW abgewickelt wurde -, und das waren 15,2 Milliarden. Das ist es bis jetzt, worüber wir reden.

Zusatzfrage: Und die Anleihekäufe durch die EZB? Das wären dann auch die anteiligen 27 Prozent?

Kotthaus: Wir sind an der EZB mit dem üblichen Anteil, wie immer beim Euro, beteiligt. Aber das ist eine völlig andere Spielwiese. Das ist das berühmte Spiel mit den Äpfeln und den Birnen, vielleicht in diesem Fall sogar noch mit den Pflaumen, die man nicht in einen Korb werfen sollte.

Frage: Ich habe noch eine Randfrage: Ergibt sich für die Bundesregierung aus diesem Urteil irgendein Änderungsbedarf im Hinblick auf die Informationen, die die Europäische Zentralbank dem deutschen Parlament zur Verfügung stellt? Ich referiere da nur ein Bedenken, das von einem Verfassungsrechtler geäußert worden ist. Er sagt, ein Nebeneffekt des Urteils sei, dass der deutsche Vertreter im EZB-Rat die deutschen Parlamentarier in umfassenderer Weise über Maßnahmen, insbesondere Anleihekäufe der Bank, informieren muss, als es bisher der Fall ist. Sehen Sie da irgendeinen Ansatzpunkt, der diese Befürchtung unterstreicht oder bestätigt?

Kotthaus: Ich muss gestehen, ich kann Ihnen momentan echt nicht folgen. Weder kenne ich das Zitat, noch kann ich jetzt Ihren Gedankengängen ganz folgen. Da muss ich momentan passen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Dienst zum Thema MAD. Herr Dienst, Ihr Haus hat heute ganz offiziell mitgeteilt, dass am 12. März 2012 das MAD-Amt die Leitung des BMVg über die Existenz dieser MAD-Akte in Sachen NSU beziehungsweise Mundlos informiert habe. Schließt der Begriff "die Leitung" den Minister ausdrücklich ein, oder hat der Minister erst später von der Existenz dieses Vorgangs erfahren?

Dienst: Ich würde es in diesem Fall vielleicht anders formulieren: Die Leitung schließt in diesem Fall den Minister nicht ausdrücklich aus. Der Geschäftsgang in einem Ministerium ist ja so, dass die Abteilungen den zuständigen Staatssekretär informieren. Wenn der Staatssekretär informiert ist, ist die Leitung informiert. Der Staatssekretär informiert dann wiederum den Minister.

Zusatzfrage: Da möchte ich noch einmal konkret nachfragen, Herr Dienst: Wann hat Minister de Maizière von der Existenz dieses Vorgangs erfahren?

Dienst: Wir gehen nach allem, worüber wir uns heute Morgen unterhalten haben, davon aus, dass es sehr zeitnah, was den Minister anbetrifft, nach der Information des Staatssekretärs, die hier mit Datum festgelegt ist, erfolgt ist.

Zusatzfrage: Hat denn dann der Minister nicht von sich aus veranlasst, dass umgehend die Information auch an den Untersuchungsausschuss weitergegeben würde? Herr de Maizière ist doch als jemand bekannt, der seine Ministerien sehr strikt führt und der beamten-, verwaltungstechnische Vorgänge sehr genau beherrscht, der sich auch der Sensibilität solcher Dinge bewusst ist.

Sie erklären ja heute, dass der Minister die Nichtweitergabe dieser Information für unsensibel hält. Hat ihm selbst dann auch die Sensibilität gefehlt?

Dienst: Es gibt in einem Ministerium ja bestimmte Arbeitszuständigkeiten. Der Minister selbst steht in diesem Zusammenhang für größtmögliche Transparenz, wie in vielen anderen Dingen, die das Haus betreffen, auch. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. Das war damals so, und das ist heute im Rahmen der Erklärung, die wir abgegeben haben, insbesondere der Fall gewesen.

Die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss, wer dort welche vielleicht hilfestellenden Hinweise gibt, wie es in diesem Fall hätte sein können, das ist nicht Angelegenheit des Ministers, sondern das ist Angelegenheit des steuernden Referates gegenüber dem Ausschuss.

Ich kann das auch so zusammenfassen: Der Minister ist in dieser Hinsicht nicht sein erster Referent des Hauses, sondern er ist immer noch der Minister.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat in diesem Zusammenhang in der heutigen Regierungserklärung, aber auch bei Bekanntwerden des zu erahnenden NSU-Sumpfes die volle umfangreiche Aufklärung und das Engagement aller Bundesbehörden zugesichert, auch öffentlich. Wie kann es sein, dass das im Verteidigungsministerium nicht gehört wurde?

Oder gehört es nicht zum normalen Geschäftsgang einer Regierung, dass bei einem Problem von nationaler Dimension alle denkbaren beteiligten und betroffenen Institutionen der Bundesregierung das in ihrem Haus sozusagen durchstellen? Wie konnte es sein, dass das im Verteidigungsministerium offenkundig nicht so geschehen ist, wie es hätte sein sollen? Haben Sie eine Erklärung dafür?

StS Seibert: Zum einen verweise ich auf die sehr ausführliche und detaillierte Darlegung, die das Verteidigungsministerium selber gegeben hat. Zum Zweiten ist es absolut richtig, was die Bundeskanzlerin bei der Gedenkfeier für die Opfer am 23. Februar gesagt hat und worauf sie sich heute ausdrücklich noch einmal bezogen hat: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären. Wir tun alles, um die Helfershelfer und die Hintermänner aufzudecken und die Täter einer gerechten Strafe zuzuführen.

Das gilt auch vor dem Hintergrund der Vorkommnisse, über die wir hier reden, und das gilt für die gesamte Bundesregierung: Dieser Wille, alles zu tun, ist da.

Dienst: Ich darf noch hinzufügen, dass Ihre Wortwahl des offensichtlichen Versagens in diesem Fall wirklich völlig daneben ist. Wenn Sie die Erklärung genau lesen, dann geht es darum, dass eine dritte Behörde, das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, in Handlungsverantwortung getreten ist, um dieser Handlungsverantwortung nachzukommen, von uns die Freigabe der ursprünglich einmal im MAD entstandenen Unterlagen erbeten hat und diese auch mehr oder weniger postwendend von uns erhalten hat. Es war klar, dass mit dieser postwendenden Freigabe die Unterlagen auch dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden, was auch erfolgt ist.

Das Einzige, was man uns bedauerlicherweise vorhalten kann, ist, dass wir sozusagen nicht in Zweitinformationspflicht oder in nacheilende Informationspflicht gegenüber dem Ausschuss gegangen sind. Das bedauern wir nach wie vor. Aber von offensichtlichem Versagen in diesem Zusammenhang kann hier keine Rede mehr sein.

Zusatzfrage: Insofern verstehe ich unter dem unsensiblen Umgang diese Nichtrückverfolgung der Information oder der Freigabe, und das offenkundige Versagen beziehe ich dann - und Sie offenbar auch - auf das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen.

Dienst: Ich setze mich hier nicht hin, um Dritte vorzuführen, wie man so schön sagt. Aber Ihre Wertung ist Ihre Wertung.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat auch relativ zügig vorgelegt, nämlich nach der Osterpause. Das ist nicht weit weg von dem von Ihnen angesprochenen 12. März.

Frage: Herr Seibert, bezogen auf das Versprechen der Kanzlerin zur umfassenden Aufklärung ist es doch bemerkenswert, dass gerade die Adressaten dieses Versprechens, nämlich türkische Verbände in Deutschland, an diesem Aufklärungswillen große Zweifel haben, auch jetzt genährt durch die Affäre des MAD.

Mich würde erstens interessieren: Wie bewertet die Kanzlerin diese Zweifel der türkischen Gemeinde am Aufklärungswillen dieser Regierung?

Zweitens: Wie passt es zum Aufklärungswillen, dass das Verteidigungsministerium und der MAD dem Untersuchungsausschuss die Existenz einer wichtigen Akte zur Aufklärung dieser Sache verschweigen?

StS Seibert: Zu Ihrem letzten Satz: Lesen Sie genau die Erklärung des Bundesverteidigungsministeriums.

Zuruf: Das habe ich!

StS Seibert: Ich glaube, dass man da von einem Verschweigen der Existenz so nicht sprechen kann.

Zweitens. Die Bundesregierung unterstützt den Untersuchungsausschuss des Bundestages in jeder Hinsicht. Das gilt besonders für die Aufklärung der Vorgänge innerhalb der Sicherheitsbehörden oder auch zwischen den Sicherheitsbehörden. Wenn es nun, wie in den letzten Tagen bekannt geworden ist, da Abläufe gibt, die nicht gut waren, dann werden wir auch daraus wieder lernen müssen, und wir werden auch daraus lernen. So war es immer. Dieser Wille zu lernen muss bestehen; den hat die Bundesregierung. Das, glaube ich, wissen auch unsere Partner.

Wie die Bundeskanzlerin das bewertet, hat sie, glaube ich, heute in der Regierungserklärung auch noch einmal klargemacht.

Dienst: Ich darf noch einmal hinzufügen, immer wieder basierend auf dem, was wir heute herausgegeben haben: Der Vorwurf des Verschweigens ist ein - ich sage mal - aktiver Vorwurf. Es ist ja eine Intention dahinter, wenn Sie etwas verschweigen wollen.

In diesem Fall ist es so gewesen, wenn Sie es genau lesen: Auf die Frage, ob der MAD noch Unterlagen zum Fall Mundlos habe, ist offenbar, wenn ich den Untersuchungsausschuss richtig verstehe, mit Nein geantwortet worden, weil die Akten im MAD auch faktisch nicht vorhanden waren. Faktisch vorhanden waren sie dort bis zum Ende der Dienstzeit von Mundlos.

Alleine die Information, das im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses aufgetauchte Wissen, dass es einmal eine Akte gegeben habe, ist nicht aktiv kommuniziert worden, weil man davon ausging, dass die diese Akten jetzt haltenden Institutionen, nämlich das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen und das Bundesamt für Verfassungsschutz, mit diesen Akten und dieser Information beim Untersuchungsausschuss aufwarten werden, was sie auch getan haben.

Zusatzfrage: Jetzt kommen wir sozusagen zur freien Textexegese. Sie sagen, "nicht aktiv kommuniziert" sei etwas anderes als "verschweigen". Das finde ich bemerkenswert. Der MAD wusste seit März dieses Jahres, dass er eine Akte geführt hat. Die Abgeordneten sind gestern empört gewesen, weil sie, als sie im Sommer beim MAD waren und recherchiert haben, die Antwort bekommen haben: Wir haben nichts zu Mundlos. - Jetzt sagen Sie, das sei nicht aktiv kommuniziert worden, wehren sich aber gegen den Begriff des Verschweigens. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehbar.

Dienst: Um diese Textexegese noch eine Stufe weiter zu drehen - Sie können mir glauben, ich bin an dieser Stelle in Textexegesen erfahren - : Ich würde sagen, es ist nachlässig gewesen. Es ist bedauerlich gewesen, dass man nicht noch diesen Schritt weiter gedacht hat, die anderen darauf hinzuweisen, dass andere von einem selbst etwas haben könnten.

Aber ich wehre mich vehement gegen den Vorwurf, dass aktiv etwas verschwiegen worden wäre, wie es ja auch schon die Legenden gegeben hat, dass Unterlagen vernichtet worden wären, nachdem die NSU- Verbrechen aufgedeckt worden sind. Die Unterlagen sind völlig frist- und gesetzgemäß vernichtet worden, weit vor dem Aufkommen der Verbrechen.

Sie sind doch hinter der Geschichte her, dass hier etwas aktiv vertuscht worden ist, und wir melden Ihnen jetzt zurück, nach wirklich eingehender Recherche, dass, wenn es sich um Nachlässigkeiten gehandelt hat, es unsensibel gewesen ist, was unseren Bereich, den MAD, anbelangt.

Zusatzfrage: Das Letzte würde ich als Unterstellung zurückweisen, Herr Dienst. Was aber die Vernichtung der Akten beim MAD anbetrifft: Sie wurden, wenn ich den MAD-Präsidenten gestern richtig verstanden habe, nach fünf Jahren geschreddert. Was ich einigermaßen erstaunlich finde, ist - vielleicht können Sie mir da weiterhelfen -: Zu dem Zeitpunkt, als sie geschreddert wurden - das muss ungefähr im Jahr 2000 gewesen sein -, wurde das Trio mit Haftbefehl in Deutschland gesucht. Da frage ich mich schon, warum dann solche Akten beim MAD geschreddert werden.

Dienst: Wenn Sie unsere Erklärung lesen, dann erfahren Sie, dass das Schreddern der Akten nichts mit der Lage in Deutschland zu tun hat, sondern dass sich das Schreddern der Akten darauf bezieht, dass es im Rahmen der Datenschutzbestimmungen darum geht, die Akten derjenigen zu löschen, die nicht mehr aktiv im Dienst sind. Das ist der Ausgangspunkt. Man löscht ja nicht Akten, weil man mehr Platz im Regal braucht, sondern es ist klar vorgeschrieben, nach welchen Zeitfristen die Akten zu löschen sind.

Ein wichtiger Punkt in unserer Erklärung ist: Der Militärische Abschirmdienst darf sozusagen im aktiven Modus Akten nur von Soldaten oder aktiven Angehörigen der Bundeswehr, des Verteidigungsministeriums oder von Personen halten, die in unseren Institutionen im Moment gerade tätig sind. Aber dem MAD ist es nicht gestattet, weitergehend Personen zu beobachten, die nach Statuswechsel anschließend sozusagen im Zivilleben tätig sind.

Frage: Herr Dienst, wenn der Minister heute von einem nicht sensiblen Vorgehen spricht, wenn Herr Seibert sagt, man werde auch daraus, dass die Vorgänge nicht so abgelaufen sind, wie sie hätten ablaufen sollen, lernen, möchte ich fragen: Gibt es denn irgendwelche Konsequenzen aus diesem Vorgang, die schon absehbar sind?

Noch eine zweite Frage: Was hat denn eigentlich Herrn Birkenheier, den damals neuen Präsidenten des MAD-Amtes, veranlasst, im August, wie es in Ihrer Mitteilung steht, noch einmal nachzuforschen, was es mit dieser MAD-Akte auf sich hat?

Dienst: Die genauen Motive kann ich Ihnen so nicht mitteilen, aber es ist für mich selbstverständlich, dass, wenn Sie das Amt eines Präsidenten annehmen und dort beginnen, Sie in den Komplex, der in diesem Moment die größte Aufmerksamkeit genießt und das größte Unruhepotenzial hat, noch einmal genau hineinschauen lassen, ohne sich unbedingt auf das zu verlassen, was vor Ihrer Zeit gelaufen ist. Ich denke, das ist menschlich ein ganz normaler Vorgang; das würde ich genauso machen.

Zusatzfrage: Und die Frage nach Konsequenzen?

Dienst: Zur Frage nach Konsequenzen würde ich sagen: Es ist noch viel zu früh, um den Gesamtkomplex zu bewerten. Ich glaube, dazu hat die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung im letzten Satz das Entscheidende gesagt.

Frage: Eine Frage an das Justizministerium dazu: Frau Leutheusser- Schnarrenberger hatte in der Vergangenheit mehrfach den MAD als solchen infrage stellt. Wie müsste denn Ihrer Meinung nach die Konsequenz aus den jetzt bekannt gewordenen Vorfällen sein?

DR. Albin: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat vielfach eine grundlegende Strukturreform der deutschen Sicherheitsarchitektur angemahnt. Die jetzt aufkommenden Vorkommnisse im MAD bekräftigen sie natürlich in ihrer Haltung, den MAD abzuschaffen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben im Hinblick auf diese Geschichte den Willen der Bundesregierung zum Lernen erklärt. Wie sieht das praktisch aus?

StS Seibert: Diesen Willen habe ich zunächst einmal ganz generell erklärt. Er gilt überall dort, wo wir in den letzten Monaten und Wochen erfahren mussten, dass das Zusammenspiel von Institutionen nicht so war, wie es optimalerweise hätte sein können. Ich glaube, dass das auch eine Triebfeder für Bundesinnenminister Friedrich ist, sich der Reform von Institutionen usw. zuzuwenden. Ich glaube, das muss für alle Vorfälle gelten, zu denen man am Ende sagt: Hier ist etwas nicht optimal gelaufen.

Ich glaube, dass es, wie Kapitän Dienst auch gesagt hat, jetzt zu früh ist, um genau zu sagen, was man aus diesem Fall lernen könnte. Ich habe den Willen bekräftigt, dass wir das so verbessern wollen, dass wir künftig über solche Fälle nicht mehr zu reden brauchen.

Zusatzfrage: Meine Schlussfolgerung in Bezug auf das Lernen wäre, dass Sie sozusagen den Umbau intensivieren und dass, banal gesagt, noch einmal an alle Dienststellen die Weisung von ganz oben ergeht "Schaut jetzt einmal endgültig nach, ob sich noch irgendwo irgendwelche sensiblen oder unsensiblen Akten oder Kladden finden", damit der Ausschuss nicht immer etwas nachfordern muss. So hatte ich mir das vorgestellt. Aber das ist offenbar eine falsche Annahme, weil Sie davon ausgehen, dass das eh schon läuft. Habe ich das richtig verstanden?

StS Seibert: Ich kann Ihnen jetzt nicht mit operativen Details dienen, Herr Wonka. Ich kann Sie nur noch einmal zu dem zurückführen, was die Bundeskanzlerin gesagt hat: Wir tun alles - das ist die Maxime für unser Handeln -, um die Morde, die Hintergründe und die Helfershelfer aufzuklären. Das ist die Maxime für unser Handeln. Das gilt für die Mitglieder der Bundesregierung ebenso wie für alle Menschen in den Institutionen, die mit diesen Themen befasst sind.

Frage: Herr Dienst, die Antwort an Herrn Ströbele, aus der die Existenz der MAD-Akte und dieser Vorgang ja hervorgehen, datiert vom 31. August. Laut Ihrer Pressemitteilung von heute hat das BMVg aber erst am 5. September 2012 gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Freigabeerklärung gegenüber dem Untersuchungsausschuss abgegeben. Wie erklären Sie diese zeitliche Diskrepanz? Wäre es nicht geboten gewesen, spätestens am 31. August dann auch den Untersuchungsausschuss zu informieren?

Dienst: Jetzt nehmen wir wieder ein Detail aus der fast vierseitigen Erklärung heraus. Das ist das Problem, wenn es darum geht, jetzt hier einzusteigen. Es geht bei der Freigabe, die Sie jetzt ansprechen, um die Aktenlage, die dann auf Nachfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz aufgetaucht ist, da das Bundesamt für Verfassungsschutz ja zu den Behörden gehört hat, an die am 27. Juni 1995 die Akten überstellt worden sind. Warum welche anderen Ämter als der MAD ihre Akten erst wann gefunden haben, dürfen Sie nicht mich fragen. Wir haben immer so darauf reagiert, wie uns die Kenntnislage ins Haus getragen wurde, und dann eben relativ zeitnah und zügig mit der Freigabe reagiert. Die Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Ströbele ist nach bestem Wissen und Gewissen zu dem Zeitpunkt abgegeben worden, zu dem sie abgegeben worden ist.

Zusatzfrage: Sie geben also dem Abgeordneten Ströbele, der Mitglied des Ausschusses ist, eine Information, die in irgendeiner Weise auch von Ihnen für relevant gehalten wird, aber Sie halten es nicht für nötig, gleichzeitig den Untersuchungsausschuss zu informieren. Mit Verlaub, das verstehe ich nicht.

Dienst: Ich überlege jetzt wirklich, was ich Ihnen antworten kann, weil Sie es nicht verstehen. Das sind ja parlamentarische Prozesse. Ich meine, wie weit wollen wir in die Geschäftsordnung einsteigen? Es gibt eben den Abgeordneten, der seine Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages wahrnimmt, und es gibt den Abgeordneten, der seine Funktion als Mitglied eines Ausschusses wahrnimmt. Auf der einen Seite ist er sozusagen allein handlungsbevollmächtigt, und in der anderen Konfiguration gibt es einen Vorsitzenden des Ausschusses, mit dem er dort zusammen sitzt. Er hat in diesem Fall eben als der allein sich zu vertretende Abgeordnete angefragt, und er hat von daher ein völlig genuines Auskunftsrecht gegenüber unserem Haus. So ist das erfolgt.

Dass sich die Akten in der Freigabe befanden und dass man dann eben sowieso davon ausgehen kann, dass die Akten im Ausschuss auftauchen, ist ja sozusagen schon der Umstand, mit dem wir im Rahmen der Anfrage des Landesamtes Sachsen im März zu tun hatten, um das hier noch einmal klarzumachen. Das, was wir beziehungsweise der MAD versäumt haben, ist, dass er sozusagen in einer Zweitankündigung mitgeteilt hat, dass Dritte seine ehemaligen Akten halten und diese voraussichtlich sehr zeitnah dem Ausschuss vorlegen werden. Das ist nicht erfolgt, weil man davon ausgegangen ist, dass die Akten vorgelegt werden. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht mehr sagen.

Frage: Herr Seibert, hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, weshalb nach der Begegnung mit der Bundeskanzlerin in Peking der designierte chinesische Präsident verschwunden ist?

StS Seibert: Nein.

Zusatzfrage: Haben Sie sich darum gekümmert, wo der von Frau Merkel doch sehr geschätzte Gesprächspartner geblieben ist? Interessiert dass die Kanzlerin, oder nimmt sie auch einen Wandel oder Wechsel hin und nimmt es so hin, wie es kommt?

StS Seibert: Ich würde jetzt einmal dringend davor warnen, irgendwelche Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, dass der stellvertretende chinesische Präsident einige Tage lang nicht in der Öffentlichkeit erschienen ist. Weder Sie können noch ich kann wirklich beurteilen, was der Grund dafür ist. Das Gespräch, das die Bundeskanzlerin mit Herrn Xi geführt hatte, war angeregt, sehr umfassend, sehr interessant und gab keinerlei Hinweis auf irgendetwas, das jetzt in die Richtung Ihrer Frage gehen würde.

Frage: Ich habe noch eine Frage im Hinblick auf die ILA und eine gestrige Konferenz der Airbus-Minister, die unter Vorsitz von Herrn Hintze getagt haben. Die Position der Airbus-Minister ist, darauf hinwirken zu wollen, dass die europäischen Regelungen zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel durch eine globale Lösung ersetzt werden, und möglicherweise sogar eine Aussetzung dieser europäischen Regelung zu versuchen. Ist das ein Anliegen, dem sich die gesamte Bundesregierung - im Hinblick auf mögliche Gefahren für den Hersteller Airbus bei Vergeltungsmaßnahmen der chinesischen Seite, die ja heftig gegen diese Emissionshandelsregelung opponiert - verpflichtet fühlt?

Geißler: Ich kann dazu etwas sagen. Es gibt ja die europäische Richtlinie, die vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden ist. Die besagt, dass der Emissionszertifikatehandel völkerrechtsgemäß ist und auch dem Abkommen "Open Sky" entspricht. Ende dieses Jahres wird die Internationale Zivile Luftfahrtorganisation tagen und soll eine Nachfolgeregelung in Bezug auf eine globale Maßnahme entwickeln. Seit Jahren wird das gefordert, und seit Jahren sagt die ICAO, sie wolle das leisten. Dieses Mal ist sie offensichtlich so weit.

Zur EU selbst: In der Richtlinie ist festgelegt worden, dass eine globale Regelung tatsächlich auch die bestehende Richtlinie ablösen könne. Das ist die Position der Bundesregierung. Wir arbeiten auf die Sitzung der ICAO hin und können nur abwarten, was dort entschieden werden wird. Temporäre Aussetzungen von Richtlinien gehen ohnehin nicht.

Wiegemann: Das Bundeswirtschaftsministerium ist ja für die internationale Handelspolitik zuständig. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die internationale Entwicklung beim EU-Emissionshandel natürlich mit Sorge. Entsprechend haben sich gestern auch die Wirtschaftsministerien aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien geäußert. Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen durch eine Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel müssen verhindert werden. Aus Sicht des BMWi muss es eben das Ziel sein, im Rahmen der ICAO zu einer globalen Lösung zu finden. Die Zeit bis zum Zahltag im April 2013 muss für weitere Verhandlungen genutzt werden, und es laufen ja auch entsprechende Gespräche.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 12. September 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/09/2012-09-12-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2012