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PRESSEKONFERENZ/407: Regierungspressekonferenz vom 23. April 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 23. April 2012
Regierungspressekonferenz vom 23. April 2012

Themen: Präsidentschaftswahlen in Frankreich, Betreuungsgeld, Budgets der Krankenhäuser, Vorratsdatenspeicherung, Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle, europäische Schuldenkrise

Sprecher: SRS Streiter, Kotthaus (BMF), Steegmans (BMFSFJ), Mertzlufft (BMJ), Helfer (BMAS), Schneid (BMWi), Ewald (BMG), Kutt (BMI), Schwarte (BMU)



Vorsitzender Mayntz: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, herzlich willkommen zur Regierungspressekonferenz mit den Sprecherinnen und Sprechern der Ministerien und dem stellvertretenden Regierungssprecher Georg Streiter.

Wir haben gerade einmal eruiert, welche Themen uns als erstes interessieren, und hätten ganz gerne zunächst einmal ein paar Worte zu der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Frankreich. - Herr Streiter, Sie haben das Wort.

SRS Streiter: Wenn Sie mich fragen würden, würde ich Ihnen antworten: Die Bundeskanzlerin unterstützt weiterhin Präsident Sarkozy. Die Bundeskanzlerin wird mit jedem gewählten Präsidenten Frankreichs gut und hervorragend zusammenarbeiten. Es zeichnet ja das deutsch-französische Verhältnis nach dem Krieg aus - wer ungefähr so alt ist wie ich, der weiß das auch aus eigener Erfahrung -, dass jeder deutsche Regierungschef und jede deutsche Regierungschefin immer mit jedem französischen Präsidenten besonders eng und gut zusammengearbeitet hat. Die letzten Jahrzehnte haben ja gezeigt, dass die tiefe Freundschaft zwischen Frankreich und Deutschland völlig unabhängig von den handelnden Personen ist und einen ganz wesentlichen Anteil an der Einigung, Stärkung und Weiterentwicklung von Europa hat.

Frage: Gibt es denn Pläne für einen Wahlkampfauftritt der Bundeskanzlerin in Frankreich innerhalb der letzten zwei Wochen?

Zweitens: Beunruhigt die Bundeskanzlerin der hohe Stimmenanteil für die Rechtsextremen in Frankreich?

SRS Streiter: Was Wahlkampfauftritte betrifft, gibt es, soweit ich weiß, keine Pläne. Das ist ja auch der Wahlkampf von Herrn Präsident Sarkozy, nicht der Wahlkampf der Frau Bundeskanzlerin. Soweit ich weiß, gibt es da keinerlei Pläne.

Ja, dieser hohe Stimmenanteil ist beunruhigend. Aber ich nehme an, dass sich das im zweiten Wahlgang mehr oder weniger erledigen wird.

Vorsitzender Mayntz: Dann haben wir wesentlichen Fragebedarf zum Thema Betreuungsgeld. Wollen Sie dazu auch eine erste Einschätzung abgeben?

SRS Streiter: Wir machen es immer andersherum: Fragen und Antworten.

Vorsitzender Mayntz: Wir können auch mit einer Frage beginnen.

SRS Streiter: Ich kann mir die Frage ja vorstellen. Sollen wir gleich mit der Antwort anfangen? Manche Redaktionen arbeiten ja auch so.

Vorsitzender Mayntz: Wir beginnen jetzt ganz normal mit der Frage.

Frage: Herr Streiter, ich wüsste gerne, wer von der Regierung bei der Nachbesserung der Betreuungsgeld-Regelung bisher einbezogen worden ist, was Rentenwerte, den Zeitpunkt usw. angeht.

Zweite Frage: Ist die Familienministerin offiziell nicht mehr damit beauftragt, einen eigenen Gesetzentwurf zu entwickeln, weil das inzwischen wichtigere Leute aus den Fraktionen übernommen haben?

Dritte Frage: Wer soll die zusätzlichen 3 Milliarden Euro bezahlen, die Herrn Kauders Rentenpunkte-Vorschlag zugrunde liegen?

SRS Streiter: Das Schöne an diesen Fragen ist immer, dass sie viele Thesen enthalten, die ich jetzt alle nicht übernehmen werde. Ich kann Ihnen vielmehr nur sagen: Selbstverständlich ist die Bundesministerin hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs beauftragt und federführend. Selbstverständlich ist es völlig normal und üblich, dass eine Ministerin oder ein Minister mit den Fraktionen zusammenarbeitet. Dass man miteinander im Gespräch ist, ist bei jedem Gesetzentwurfsverfahren ganz normal. All das, was die Frage insinuiert, trifft nicht zu.

Es ist ja auch ganz erstaunlich, dass jetzt von anderer Seite mit dem Verfassungsgericht etc. pp. gewunken wird. Die Bundeskanzlerin ist schon wirklich sehr erstaunt und verwundert darüber, dass vonseiten der SPD die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes infrage gestellt wird, bevor irgendetwas vorliegt. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die SPD der Einführung eines Betreuungsgeldes schon im Jahre 2008 ausdrücklich zugestimmt hat. Das geschah damals in der großen Koalition zwar mit Knirschen, aber seit 2008 steht ganz eindeutig in 16‍ ‍SGB VIII, Abs. 4: "Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."

Was die dritte Frage nach dem betraf, was Herr Kauder gesagt hat: Das steht jetzt erst einmal so im Raum, wie es Herr Kauder gesagt hat. Da ist gar nichts entschieden, da ist gar nichts beschlossen. Darüber wird gesprochen.

Zusatzfrage: Da Sie jetzt ja doch nur Ihre Fragen beantwortet haben, noch einmal meine Frage: Woher kommen die 3 Milliarden Euro, die bei der Besserung der Rentenregelung für Mütter vor 1992 nach Expertenberechnungen anfallen werden? Wann werden die fällig?

Wer innerhalb der Bundesregierung teilt diesen Vorschlag? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass es offenbar vor Kurzem eine Begegnung von Unionspolitikern und der Bundeskanzlerin gegeben hat, bei der die Bundeskanzlerin genau diesem Vorschlag zugestimmt hat. Sie können ja jetzt nicht sagen, das sei die Meinung von Herrn Kauder, wenn das abgestimmt war und es offenbar, so höre ich, eine Zusage der Kanzlerin gibt. Stimmt das, oder stimmt das nicht?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, weil ich das nicht weiß. Ich weiß nicht, ob all das, was die Grundlage Ihrer Frage ist, zutrifft. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es einen an Verbände und Länder zur Stellungnahme versandten und in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf gibt, der keine Ausweitung hinsichtlich der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 vorsieht. Bundesministerin von der Leyen hat sich dafür offen gezeigt, diese Kindererziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, besser anzuerkennen, wenn die Finanzierung gesichert werden kann.

Wenn ich gesagt habe, dass noch keine Entscheidung gefallen sei, dann ist die mit Sicherheit unter anderem auch deshalb nicht gefallen, weil man darüber ja noch einmal sprechen wird, unter anderem, um die Frage zu erörtern, wie das finanziert werden könnte, wenn man so etwas tun wollte. Aber da ist nichts beschlossen, nichts in Beton gegossen.

Vorsitzender Mayntz: Möchte das Finanzministerium das ergänzen? Bei Milliarden werden Sie doch sicherlich immer sehr aufmerksam.

Kotthaus: Wir sind immer sehr aufmerksam, aber ich habe momentan nichts zu ergänzen.

Frage: Herr Streiter, Sie haben jetzt gesagt, das, was Herr Kauder da erzählt, sei interessant, aber nur ein Vorschlag. Es gibt ja auch einen dahin gehenden Parteitagsbeschluss, dass die Kindererziehungszeiten besser anerkannt werden sollen, und es gibt eben offenbar die Zustimmung der Kanzlerin. Da ist das Argument, dass das im Rentenreformentwurf nicht drin steht, doch nur eine Frage der Zeit. Können Sie sich also noch einmal dazu äußern, ob das jetzt der Kompromiss in punkto Betreuungsgeld werden wird?

SRS Streiter: Nein, das kann ich nicht sagen, weil das eben nicht entschieden ist. Wenn Sie sagen, es gebe einen Parteitagsbeschluss, dann kann ich - das wird sicherlich später noch einmal eine Rolle spielen - nur sagen: Ein Parteitag ist keine Kabinettssitzung.

Zusatzfrage: Gegenüber dem Stand vom November 2010 hat sich also am Wochenende nichts verändert. Ist das richtig?

SRS Streiter: Ich weiß jetzt nicht, was der Zustand vom November 2010 war.

Zusatzfrage: Der Zustand ist, dass es viele Vorschläge zum Betreuungsgeld gibt, unter anderem den, die (Anrechenbarkeit der) Kindererziehungszeiten zu verbessern, um der CDU die Zustimmung zum Betreuungsgeld abzukaufen. Hat sich gegenüber dem Stand vom vorigen Jahr an diesem Wochenende aus Ihrer Sicht nichts verändert? Es gibt nach wie vor viele Vorschläge und keinen Gesetzentwurf. Ist das soweit richtig?

SRS Streiter: Das ist das eine. Dann würde ich auch gleich noch die von Ihnen verwendete Formulierung "abkaufen" zurückweisen.

Zuruf: Wie nennen Sie diesen Prozess des Abhandelns, wenn nicht "abkaufen"?

SRS Streiter: Im Moment reden wir von zwei völlig eigenständigen, unabhängigen Dingen. Das eine ist eine beschlossene Sache, in der ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, und das andere ist eine Diskussion über ein anderes Feld.

Frage: Mich würde einmal die schlichte Antwort auf die Frage interessieren, wer den Gesetzentwurf denn jetzt vorlegen wird? Wird dass die Familienministerin machen, wird das Kabinett nur Formulierungshilfen für die Fraktionen beschließen, oder wird die Fraktion das ganz alleine machen?

Zur anderen Frage: Der CSU-Chef hat am Wochenende das Betreuungsgeld zur Koalitionsfrage hochgespielt. Was sagt die Kanzlerin denn dazu?

SRS Streiter: Gar nichts.

Was die Superdetails angeht, würde ich dann vielleicht den Kollegen Steegmans bitten, die Arbeitsschritte zu erläutern. Es gibt ja vielfältige Möglichkeiten, ein Gesetz zur erarbeiten, und ich glaube, das ist alles auf einem guten Weg.

Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, schön, Sie heute wiederzusehen, nachdem wir uns am Wochenende ja nur gehört haben. Es ist, wie Kollege Streiter es schon sagte, so: Wir gehen von drei Selbstverständlichkeiten aus. Die erste Selbstverständlichkeit ist: Wir sind federführend, wir bleiben federführend. Die zweite Selbstverständlichkeit ist, dass wir an dem Auftrag, den uns der Koalitionsausschuss gegeben hat, festhalten. Die dritte Selbstverständlichkeit ist, dass der Gesetzentwurf verfassungsfest sein wird. Daran muss niemand Zweifel haben; denn allein vom Verfahren her ist es schon so, dass überhaupt keine Gesetzentwürfe durch das Kabinett gehen können, die nicht verfassungsfest wären. Insofern, glaube ich, muss man von diesen drei Selbstverständlichkeiten ab heute auch so ausgehen, dass wir hoffen, dass sich manche Debatten an dieser Stelle künftig erledigt haben werden.

Es ist völlig normal, dass wir in einer politisch komplexen Situation, wie sie derzeit herrscht, das Gespräch mit Akteuren suchen, die Einfluss auf das Wie des Gesetzes nehmen möchten. Dementsprechend werden wir auch noch zahlreiche Gespräche zu führen haben. Ich hatte ja den Unterschied zwischen den internen Vorarbeiten in unserem Haus und den Arbeiten, die bis zum Abschluss eines Gesetzentwurfs, der dann durch das Kabinett gehen wird, noch zu erledigen sein würden, in den letzten Pressekonferenzen schon öfter erläutert. Wir suchen das Gespräch.

Das, was am Wochenende kursierte - der "Spiegel" brachte einen Hinweis darauf -, kommentieren wir als solches nicht. Aber Sie dürfen fest davon ausgehen, dass wir natürlich, um den Erfolg dieses Vorhabens der Koalition sicherzustellen, das Gespräch mit mehreren Beteiligten suchen werden, um auch die Meinungen zusammenzubinden, die derzeit noch unterschiedlich nuanciert sind.

Was den Vorschlag angeht - ich sitze hier jetzt quasi auch auf dem Stuhl des BMAS, auch wenn ich nicht für das BMAS spreche -, der heute im Raum steht, ist es so: Wenn die Finanzierung für diesen Vorschlag steht, dann ist das sicherlich ein guter Schritt in die richtige Richtung. Das habe ich mit der Familienministerin heute Morgen eingehend erörtert. Wir sind der Meinung: Wenn die Finanzierung steht, ist das ein guter Schritt, den man dann auch gehen sollte. Aber die Finanzierung muss stehen.

Zusatzfrage: Herr Steegmans, jetzt weiß ich immer noch nicht, wer den Gesetzentwurf vorlegen wird. Wird das das Familienministerium machen, oder überlässt die Ministerin das den Fraktionen?

Steegmans: Der Begriff "federführend" ist ein Terminus technicus, aber er bezeichnet immer ganz klar die Urheberschaft eines Gesetzentwurfes.

Frage: Könnte vielleicht Herr Mertzlufft die Bedenken der Justizministerin erläutern, die durchaus Bedenken hatte, dass eine Betreuungsgeldlösung in Karlsruhe nicht Bestand haben könnte?

Herr Streiter, das Ganze dürfte dann möglicherweise auf eine Sitzung des Koalitionsausschusses hinauslaufen. Gibt es schon irgendeinen anvisierten Termin, wann die stattfinden könnte?

SRS Streiter: Um das gleich zu beantworten: Nicht dass ich wüsste.

Merzlufft: Ich danke für die Frage. Das lief ja am Wochenende in allen Agenturen und auch bei Ihnen hoch und herunter - Bedenken, Bedenken, Bedenken. Entstanden ist die Agenturmeldung auf der Grundlage des Interviews in der "WELT am SONNTAG"; ich kann es kurz vorlesen. Die Justizministerin sagte: "Die Frage, ob das Betreuungsgeld verfassungsgemäß ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Meine Kollegin Schröder im Familienressort ist damit beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die Frage wird sein, ob Grundsätze der Gleichbehandlung verletzt werden. Man muss damit rechnen, dass Gegner des Betreuungsgeldes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Bundesregierung sollte nicht riskieren, in Karlsruhe zu scheitern." Diese Aussage kann man auch so verstehen, dass die Justizministerin darauf hingewiesen hat, dass es eben entscheidend auf die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes ankommt.

Frage: Herr Steegmans, Sie hatten angekündigt, dass der Referentenentwurf bis Ostern fertiggestellt sein würde und dann in die Ressortabstimmung gehen werde. Ist das jetzt der Fall? Liegt der Referentenentwurf den anderen beteiligten Ressorts zur Abstimmung vor? Welche sind das eigentlich? Inwiefern kann jetzt noch Einfluss von Akteuren, die Einfluss auf das Gesetz nehmen wollen, wie Sie es formuliert haben, hinzukommen, wenn es nicht ministerielle Akteure sind?

Steegmans: Nur der sprachlichen Genauigkeit halber: Wir haben zu keinem Zeitpunkt gesagt - ich bin extra noch einmal alle Schriftstücke und auch alle Protokolle durchgegangen -, dass wir bis Ostern mit dem Entwurf fertig sein wollen, um ihn danach in die Ressortabstimmung zu geben. Wir haben ausdrücklich von der Abstimmung mit Ressorts gesprochen. Die Ressortabstimmung ist ein technischer Vorgang, im Rahmen dessen der Referentenentwurf vom Haus komplett fertiggestellt wird, vom Staatssekretär mit einem Anschreiben versehen wird und an die anderen Häusern verschickt wird, die von der Geschäftsordnung der Bundesregierung her mitberatend tätig sind. Diesbezüglich hat das Haus aber sämtliche Vorarbeiten so weit abgeschlossen, dass auch bereits eine Menge mündlicher Gespräche mit anderen Beteiligten erfolgt sind.

Wenn ich von der Abstimmung mit anderen Ressorts spreche, dann spreche ich beispielsweise von mündlichen Rückkoppelungen, wenn unser Haus intern noch offene Fragen hat. Sie sehen ja, dass im Zuge dieses politisch doch etwas umfangreicheren Prozesses immer wieder die eine oder andere Meinung auftaucht, die zuvor möglicherweise nicht immer unmittelbar mündlich oder schriftlich schon an uns herangetragen wurde. Insofern ergeben sich auch immer wieder neue Fragen, die dann solide geklärt werden müssen.

Wir haben davon gesprochen, dass wir mit unseren internen Vorarbeiten, die wir als Haus alleine erledigen können, ohne mit anderen zu sprechen, bis Ostern fertig sein wollen. Das haben wir auch eingehalten. Wir haben gesagt, dass wir dann bis zur Sommerpause den fertigen Gesetzentwurf im Kabinett haben wollen. Wir gehen davon aus, dass auch das solide eingehalten werden kann. Dementsprechend ist, wenn man es präzise recherchiert, alles von dem, was wir bisher gesagt haben, eingehalten worden. Ich lege nur deshalb immer einen gewissen Wert darauf, weil nach dem Stille-Post-Prinzip aus der einen Ungenauigkeit die nächste wird und ich dementsprechend an dieser Stelle - Glaubwürdigkeit ist die Münze, mit der Pressesprecher bezahlen - auch glaubwürdig bleiben möchte.

Zusatzfrage: Können Sie denn sagen, mit welchen Ressorts die Abstimmung, die keine Ressortabstimmung ist, verläuft?

Steegmans: Ich bin, offen gestanden, durch die Zentralabteilung unseres Hauses nicht solide darüber gebrieft worden, welche Häuser am Ende mitberatend tätig sein werden. Ich gehe fest davon aus: Wenn der Gesetzentwurf fertig sein wird, dann wird ein Jurist, der auch in der Geschäftsordnung der Bundesregierung sattelfest ist und sich auskennt, noch einmal darauf schauen und dann definitiv feststellen, welche anderen Häuser mitberatend eingebunden sein müssen. Ich würde spontan sagen: Das Umweltressort fällt eher heraus, und das wird dort jetzt auch nicht unbedingt zu Empörung führen.

Vorsitzender Mayntz: Sollte die Zentralabteilung im Laufe des Tages noch herausfinden, welche Ressorts auch noch zu beteiligen sind - - -

Steegmans: Ja, dann würde ich das melden. Aber an dieser Stelle möchte ich meinen Kollegen Mertzlufft zitieren, der wiederum die Ministerin zitiert hat: Es kommt bei der Frage, welche Geschäftsbereiche betroffen sind, am Ende auch auf die konkrete Ausgestaltung an. In dieser Hinsicht möchte ich lieber später präzise als jetzt ungenau sein.

Frage: Herr Steegmans, sagten Sie eben "Wenn die Finanzierung steht, dann ist der Vorschlag gelungen"?

Steegmans: Ja, ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Zusatzfrage: Wie viel an Finanzierung brauchen Sie denn? Anders gefragt: Wie soll der Vorschlag denn konkret aussehen?

Steegmans: Wir kennen den Vorschlag bislang nur so, wie er auf dem Tisch liegt und wie er einmal auf dem Parteitag besprochen wurde und jetzt von Herrn Kauder an die Öffentlichkeit gebracht wurde. In Rentenfragen sind wir unsererseits ja nicht federführend. Aber dass die Erziehungszeiten grundsätzlich anerkannt werden, wie es jetzt ja auch als Anerkennung für die Erziehungsleistung von Eltern mit dem Betreuungsgeld insinuiert wird, finden wir vernünftig. Insofern sind wir dem gegenüber aufgeschlossen.

Zusatzfrage: Sprechen Sie jetzt von einer Höherbewertung sowohl der Geburten nach 1992 als auch der Geburten vor 1992?

Steegmans: Wir sprechen über keinerlei Details, sondern über die Intention, Erziehungsleistung als solche anzuerkennen. Das findet insofern unsere Zustimmung, wenn die Finanzierung solcher Anerkennungsleistungen auch sichergestellt werden kann.

Zusatzfrage: Ohne zeitliche Begrenzung auf 1992?

Steegmans: Wir gehen auf keinerlei Details ein, sondern auf den Grundgedanken, der dahinter steckt. Die Details auszuarbeiten, wäre nicht unsere Aufgabe, weil es ja keinen technischen Zusammenhang mit dem Auftrag an uns gibt, den Gesetzentwurf für das Betreuungsgeld vorzubereiten.

Frage: Herr Streiter, ich rätsel gerade, was das politisch zu bedeuten hat. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Rentenzeiten und das Betreuungsgeld nichts miteinander zu tun. Herr Steegmans sagte gerade, das sei jeweils eine Anerkennung der Erziehungsleistung, und das habe also doch etwas miteinander zu tun. Ist der Kauder-Vorschlag ein Beitrag zum Betreuungsgeld, oder ist der Kauder-Vorschlag ein Beitrag zur Gesetzgebung in Bezug auf die Rentenreform? Gibt es irgendeine Zustimmung der Kanzlerin zu diesem Vorschlag oder nicht? Können Sie sich vielleicht doch noch einmal dazu äußern, damit wir einfach wissen, über welche Gesetze oder worüber wir dabei sprechen? Offenbar sprechen wir ja nicht über das Betreuungsgeld.

SRS Streiter: Bei dem, was Herr Kauder vorgeschlagen hat, geht es ja eindeutig um eine Rentengeschichte. Dabei geht es um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das Gemeinsame ist: Es geht letztendlich um Kinder. Aber das sind halt zwei völlig voneinander getrennte Verfahren. Das Betreuungsgeld ist das Betreuungsgeld. Das ist so beschlossen worden, das wird jetzt durchgeführt, und das befindet sich sozusagen im Gesetzgebungsverfahren, während der Vorschlag von Herrn Kauder sozusagen ein Beitrag zum politischen Willensbildungsprozess ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Rentenministerium: Ist die Berechnung zutreffend, dass eine Anerkennung von Erziehungsleistungen für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, im Endeffekt mit drei Rentenpunkten mit ca. 3 Milliarden Euro zu Buche schlagen würde?

Eine Frage an Herrn Streiter: Ist es denn eine Katastrophe, wenn das Betreuungsgeld erst im Jahr 2014 eingeführt würde, weil es noch einen gewissen Beratungs-, Nachdenk- und Verhandlungsbedarf gibt, wenn man das im Zuge der nächsten Wochen feststellt?

Hatten Sie vorhin nicht gesagt, dass der Referentenentwurf schon an die Verbände geschickt worden sei? Deswegen wunderte mich die Debatte, dass die Ressorts offenbar nur telefonisch Kenntnis erlangt haben. Ich meinte, ich hätte Sie so verstanden, als sprächen Sie in Ihrer ersten Einlassung bereits davon, dass irgendetwas verschickt worden sei. Das war dann ein Missverständnis.

SRS Streiter: Das war kein Missverständnis. Da geht es um das Rentenversicherungslebensleistungsanerkennungsgesetz; ich weiß nicht, wie man das abkürzt. In der Langfassung heißt es Rentenversicherungslebensleistungsanerkennungsgesetz, wo die Kinder derzeit nicht drinstehen.

Zusatzfrage: 2014 eine Katastrophe und drei Milliarden Euro?

SRS Streiter: Ich weiß nicht, ob das eine Katastrophe ist. Diese Beurteilung steht mir auch gar nicht an. Es gibt einen Beschluss, dieses Gesetz umzusetzen. Es wird ja schon umgesetzt. Ich möchte gar nicht beurteilen, ob das eine Katastrophe ist oder nicht. Unter einer Katastrophe verstehe ich sowieso grundsätzlich etwas ganz anderes.

Helfer: Es ist mehrfach von Herrn Streiter und von Herrn Steegmans darauf hingewiesen worden, dass es noch keine konkreten Ausgestaltungen gibt. Herr Streiter sagte vor einigen Minuten, dass die Bundesarbeitsministerin dem Vorschlag von Herrn Kauder gegenüber aufgeschlossen ist und dass sie bereits in der Vergangenheit betont hat, dass das möglich ist, wenn die Finanzierung steht. Zur Finanzierung hat sich hier bisher noch keiner geäußert. Ich werde das jetzt auch nicht tun, zumal es jetzt rein spekulativ wäre, wie der Vorschlag, den Herr Kauder gemacht hat und der noch einmal am Wochenende publik wurde, konkret ausgestaltet werden wird. Wenn man weiß, wie er konkret ausgestaltet wird, kann man sagen, was das Ganze kostet.

Zuruf: Wollen Sie im Ernst sagen, Sie wissen nicht, was der Kauder-Vorschlag kostet, obwohl er seit geraumer Zeit diskutiert wird? Ihr Ministerium hat darüber keine Berechnungsgrundlage erstellt?

Helfer: Das war ja nicht Ihre Frage. Das will ich im Ernst nicht sagen. Ich möchte das auch nicht übernehmen. Sobald klar ist, wie es konkret ausgestaltet wird, wird über die Finanzierung geredet. Dann wird auch ganz klar gesagt, wie das finanziert wird. Gegenwärtig findet, wie Herr Streiter gerade sagte, eine Abstimmung statt. Da ist dieser Vorschlag nicht enthalten. Daher war das auch noch nicht Gegenstand.

Frage: Frau Helfer, stimmt es weiterhin, dass Frau von der Leyen den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2013 merklich senken will, wie sie gesagt, dass man das also in der Tasche der Arbeitnehmer richtig bemerkt? Das würde dann ja einen Beitragssatz von 19,1 oder 19,2 Prozent erfordern. Daran hält Frau von der Leyen auch fest?

Helfer: Da gibt es momentan keine neuen Planungen.

Zusatzfrage: Das steht auch nicht im Widerspruch dazu, dass man die Erziehungszeiten stärker anerkennt?

Helfer: Das wäre jetzt rein spekulativ. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Im Grunde genommen ist das schon in dieser Antwort, die ich gerade gegeben habe, enthalten. Wenn es neue Vorstellungen gibt, wenn es eine neue Leistung gäbe - und das wäre so eine Leistung zur Höherwertung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder - , muss die Finanzierung stehen. Diese muss plausibel sein. Wie sie zustande kommt, wird man dann sehen.

Frage: Direkt an Frau Helfer: Die Ausgestaltung ist von Herrn Kauder genannt worden: zwei Rentenpunkte mehr für alle Frauen und Männer, die für Kinder, die vor 1992 geboren sind, zu Hause geblieben sind. Das würde pro Person und Monat etwas über 50 Euro ausmachen. Können Sie das ausrechnen?

Helfer: Ihre zahlreichen Versuche in diese Richtung in allen Ehren. Aber ich werde jetzt nicht weiter etwas zur Finanzierung sagen. Das muss man dann entscheiden, wenn die konkrete Ausgestaltung klar ist. Sollten es drei Rentenpunkte sein, wird man das genau beziffern können. Dann wird auch die Gesamtfinanzierung errechenbar sein. Das ist möglich.

Frage: Aber ich gehe recht in der Annahme, dass das, wie bisher auch, aus Steuergeldern und nicht aus Beitragsgeldern finanziert wird?

Helfer: Ich will Ihnen Ihre Annahmen nicht ausreden. Ich werde von dieser Seite aus jetzt keine weiteren Annahmen zugrunde legen.

Zusatzfrage: Wie viel Steuergeld geben wir denn im Moment für die Kindererziehungszeiten aus?

Helfer: Die Antwort muss ich nachreichen. Das kann ich aus dem Stegreif nicht sagen.

Frage: In dem Zusammenhang eine Frage an Herrn Streiter oder Frau Schneid: Ist es eigentlich zutreffend, dass der Bundeswirtschaftsminister sein Veto gegen den Plan der Zuschussrente von Frau von der Leyen eingelegt hat? Wenn ja, in welcher Form und an welcher Stelle hat er das gemacht, außer dass er einmal im Hintergrundgespräch mit Journalisten darüber gesprochen hat? Ich glaube, das waren doch wohl eher Vordergrund- als Hintergrundgespräche, denn es wurde auch kommuniziert. In welcher Form hat der Minister sein Veto quasi kabinettsamtlich gemacht? Oder ist das nur Spekulation?

SRS Streiter: Das weiß die Kollegin besser als ich.

Schneid: Ich kann Ihnen im Moment nur sagen, dass die Ressortabstimmung läuft. Da diese intern ist, kann ich dazu auch nicht weiter Stellung nehmen. Tut mir leid.

SRS Streiter: So ähnlich hätte ich es auch gesagt.

Zusatzfrage: Es gibt also derzeit kein Veto des Wirtschaftsministers?

SRS Streiter: Es gibt derzeit keine Stellungnahme zu der Frage, ob es dazu ein Veto gibt.

Vorsitzender Mayntz: Das versuchen wir zu verstehen. - Dann kommen wir zu einem anderen Thema.

Frage: Herr Ewald, der Minister hat sich in dem "Flensburger Tageblatt" geäußert, dass die Kliniken mehr Geld bekommen sollen. Von den Beitragszahlern sollen aber nicht die in Rede stehenden 400 Millionen Euro mehr für die Kliniken aufgebracht werden. Wer soll denn die 400 Millionen Euro dann aufbringen?

Ewald: Der Minister hat gesagt, dass es nicht sein kann, dass man die Rechnung für die Tariferhöhung einfach an die Beitragszahler weiterreicht. Sie wissen - das ist ein zentraler Bestandteil der Krankenhausfinanzierung -, dass es eine Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer gibt. Dem kommen die einzelnen Bundesländer nicht in dem geforderten Umfang nach. Deshalb sind viele Krankenhäuser gezwungen, ihre Investitionen aus den Behandlungsentgelten zu finanzieren.

Richtig ist zunächst, dass die Koalition die Tarifabschlüsse, die erst am Mittwoch vom Kabinett entsprechend behandelt worden sind, im Blick hat. Es gibt auch schon einzelne Vorschläge aus der Union, wie man zumindest teilweise diese Tarifsteigerungen kompensieren kann. Der Minister hat am Wochenende signalisiert, dass dieser hohe Tarifabschluss eine Belastung für die Krankenhäuser ist und dass man das jetzt auf den Prüfstand stellen will, ohne schon konkrete Beträge zu nennen. Das ist jetzt der Prozess. Innerhalb der Koalition werden auch schon für das laufende Jahr Lösungen diskutiert.

Zusatzfrage: Herr Ewald, der Minister hatte beim Frühjahrsempfang der DKG noch betont, dass es keinerlei zusätzliche Erlöse für die Klinken geben solle. Was hat denn nun seinen Sinneswandel bewirkt?

Ewald: Es geht nicht um die Aufkündigung der Sparauflagen, die wir für alle Leistungsbereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirkt haben. Das ist der eine Teil. Das bleibt auch für die Krankenhäuser bestehen. Wir haben aber immer gesagt: Wenn es einen Tarifabschluss gibt, der in der Höhe eine zusätzliche Belastung für den Krankenhausbereich darstellt, will man das prüfen. Beide Dinge - auf der einen Seite die Sparauflagen, die die Krankenhäuser zu erbringen haben, und auf der anderen Seite der Tarifabschluss - sind getrennte Bereiche.

Frage: Herr Mertzlufft oder Herr Streiter, trifft es zu, dass, wie die "Bild"-Zeitung geschrieben hat, die Bundesregierung das Thema Vorratsdatenspeicherung quasi auf absehbare Zeit ad acta gelegt hat und dadurch mehr oder weniger sehendes Auges und hörenden Ohres eine Bestrafung durch die EU-Bürokratie in Kauf nimmt? Ist das Stand der Dinge? Wird das so korrekt berichtet? Oder gibt es einen anderen Stand?

SRS Streiter: Mein Stand und der Stand, den ich Ihnen mitteilen kann, ist, dass die Bundeskanzlerin davon ausgeht - und sich dabei mit den beteiligten Ministerinnen und Ministern völlig einig ist -, dass es in dieser Woche eine abgestimmte Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission geben wird. Es wird sich dabei um eine prozedurale Stellungnahme handeln. Das heißt, die Bundesregierung wird der EU-Kommission die Schritte erläutern, die die Bundesregierung unternommen hat und unternehmen wird, um diese Richtlinie umzusetzen.

Merzlufft: Ich will mich ganz kurz fassen: Die Frage ist nicht korrekt. Nicht die Bürokratie entscheidet, sondern im nächsten Schritt muss die Kommission nach der Stellungnahme politisch entscheiden. Dann geht sie vor den EuGH, und dann entscheidet der EuGH. Das ist also etwas völlig Alltägliches im europäischen Geschäft. Es ist nicht die Bürokratie, sondern der EuGH. Deswegen ist der Hinweis von Herrn Streiter auch so wichtig. Es geht jetzt um eine Stellungnahme. Es geht um eine Rechtsauffassung der Bundesregierung. Diese haben wir auch die ganze Zeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt nach außen in diesem Vertragsverletzungsverfahren vertreten. Jetzt sind wir sozusagen vor der nächsten Stufe, nämlich der politischen Entscheidung der Kommission, ob sie zum Beispiel gerne Strafgelder bekommen will. Das müsste die Kommission mit dem Schritt entscheiden, dass sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhebt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet und nicht die Europäische Kommission.

Zusatzfrage: Das heißt laienhaft und nicht juristisch belastbar ausgedrückt: Die Regierung - in dem Fall federführend vertreten durch die Bundesjustizministerin - erklärt bis Donnerstag dieser Woche, dass es derzeit keine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gibt, die regierungsabstimmt vorliegt - es gibt ja den Gegenentwurf des Innenministers und den Vorentwurf der Bundesjustizministerin -, und ansonsten ist man einmal gespannt, ob sich die Kommission traut, juristisch gegen die starke Bundesrepublik Deutschland vorzugehen. Habe ich das so richtig verstanden?

Merzlufft: Das haben Sie jetzt gesagt. Darüber, ob die Europäische Kommission angesichts der EFSF- und ESM-Hilfen auch wirklich eine Millionenstrafe politisch für beantragbar hält - ich glaube, das ist die Anspielung -, will ich nicht spekulieren. Es ist etwas anderes. Die (Diskussion um das) Vertragsverletzungsverfahren (läuft) schon länger. Wir haben eben innerhalb der Bundesregierung eine andere Rechtsauffassung. Wir sind zwischen den Ressorts der abgestimmten Auffassung, dass wir nach dem geltenden Recht schon Teile dieser Richtlinie umgesetzt haben. Das ist wichtig, weil wir uns gegenüber der Kommission in einem rechtlichen Verfahren befinden. Sie wissen, dass der Gesetzgeber die Unternehmen verpflichtet hat, Telekommunikationsdaten zum Beispiel zur Strafverfolgung vorzuhalten. Denken Sie an die Abmahnungen bei Bestandsauskünften, also sogenannte IP-Adressen. Da haben die Verbraucherschützer beklagt - das habe ich am Freitag hier erwähnt -, dass es im Jahr 2010 600.000 Fälle waren.

Es gibt also eine Reihe von Daten, die gesetzgeberisch verpflichtend von den TK-Unternehmen gespeichert werden müssen. Wir haben immer gegenüber der Kommission die Auffassung vertreten, dass eben auch in der Bundesrepublik bereits ein Teil dieser Richtlinie in geltendes Recht umgesetzt worden ist. Jetzt sind wir in der Abstimmung zwischen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium über die Frage der Abstimmung: Soll voll umgesetzt werden? Wenn ja, wie? Da gibt es diese unterschiedlichen Sichtweisen.

Das andere ist völlig losgetrennt davon der Verfahrensschritt der Stellungnahme der Bundesregierung diese Woche. Dieser ist - ich sage es einmal so - so undramatisch wie die Stellungnahmen davor auch. Das gehört zum politischen Spiel. Es wird die Frist kommuniziert, und man jongliert mit Zahlen. Das haben wir auch Mitte Dezember in Bezug auf das Vertragsverletzungsverfahren gemacht. Da haben wir - ohne, dass es in den Medien überhaupt großes Interesse gefunden hat - eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abgegeben und als Bundesregierung unsere Rechtsauffassung vertreten. Das ist also ein ganz üblicher Verfahrensschritt.

Kutt: Ich kann das gerne ergänzen: Die inhaltliche Position des Bundesinnenministeriums ist ja bekannt. Herr Friedrich hat immer wieder betont, dass wir ein europäisches Recht haben, das in nationales deutsches Recht umzusetzen ist.

Zu der gemeinsamen Stellungnahme, die am Donnerstag abgegeben werden muss, kann ich nur sagen, dass bislang der Entwurf des BMJ dem BMI noch nicht vorliegt.

Zusatzfrage: Nur eine kurze Nachfrage: Ist es üblich, dass das Bundesjustizministerium dem mitverantwortlichen Bundesinnenministerium den Entwurf einer Stellungnahme erst zu spät, sozusagen quasi kurz vor Schalterschluss, mitteilt? Oder ist das auch ein übliches Verfahren? Oder ist das eine unfreundliche Aktion der Bundesjustizministerin, Herr Mertzlufft?

Merzlufft: Ich halte mich an die alte Gepflogenheit und fasse meine Antwort kurz: Wenn wir uns hier intern über solche Fragen abstimmen, kommunizieren wir das Ergebnis und jetzt nicht sozusagen den Wasserstand.

Vorsitzender Mayntz: Wenn Sie das Ergebnis kommunizieren, kann ich für die Bundespressekonferenz Interesse anmelden, dass Sie uns die abgestimmte Stellungnahme zur Verfügung stellen.

Merzlufft: Das kann ich im Augenblick nicht beantworten. Ich weiß schlichtweg nicht, ob wir eine Stellungnahme einfach veröffentlichen können. Es ist ja ein Rechtsverfahren. Ich kann gerne anbieten, dass ich am Freitag - also nach Ablauf der Frist - beantworte, wie wir damit umgegangen sind.

Vorsitzender Mayntz: Unser Interesse besteht, die Stellungnahme auch zu bekommen.

Merzlufft: Das nehme ich gerne auf.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Mertzlufft und Frau Kutt. Es gibt ja sicherlich Erfahrungswerte, wie lange so ein nächster Schritt dann dauert. Rechnen Sie, wenn Sie die Stellungnahme am Donnerstag abgeben, damit, dass eine nächste Aktion der EU-Kommission, also dann der Gang zum EuGH, noch vor der Sommerpause getätigt wird, oder erst danach? Gibt es dazu Einschätzungen aus Ihren Häusern?

Merzlufft: Ich hatte ja an dieser Stelle lange und ausführlich auch begründet, warum das Verfahren so kompliziert ist: Es ist die umstrittenste Richtlinie, es ist die europarechtlich wackeligste Richtlinie; es gab in der Umsetzung einer Richtlinie noch nie so viele Probleme in allen Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen wirklich keine Erfahrungswerte sagen, einfach weil ich nicht weiß, wie die Kommission ihre Entscheidung politisch treffen wird. Ich weiß auch nicht, wie sich der EuGH angesichts der irischen Klage verhalten wird. Das ist alles Spekulation.

Frage: Wenn das so kompliziert und so wichtig ist, verstehe ich immer noch nicht, warum das BMI die Stellungnahme noch nicht hat. Frau Kutt, was sagt denn Ihr Minister dazu? Wenn ich richtig informiert bin, ist am Donnerstag das EU-Innenministertreffen; da muss er ja auch irgendwie vorbereitet sein. Reicht die Zeit noch, auch wenn die Stellungnahme jetzt noch nicht da ist?

Kutt: Ja, wir gehen heute davon aus, dass die Zeit noch reicht. Es hängt natürlich davon ab, wann wir den Entwurf bekommen. Wir sind aber weiterhin positiv der Ansicht, dass wir zu einer Einigung kommen.

Noch kurz ein Hinweis zu dem Vertragsverletzungsverfahren: Es gibt ja unterschiedliche Schritte - wobei mir die Fristen jetzt auch nicht bekannt sind -: Im ersten Schritt erkennt die Kommission Versäumnisse, im zweiten Schritt bittet sie dann um eine Stellungnahme und im dritten Schritt würde sie dann Klage erheben. Wie da die Fristen sind, kann ich Ihnen nicht im Einzelnen erläutern.

Merzlufft: Das wären Erfahrungswerte, da gibt es keine festgeschriebenen Fristen, so wie die vierwöchige Frist um Stellungnahme. Da gibt es in den Verträgen keine Frist; es war eine politische Entscheidung, der Bundesrepublik vier Wochen für die Stellungnahme einzuräumen. So ist es jetzt auch eine politische Entscheidung, Klage zu erheben oder nicht Klage zu erheben, Strafzahlungen zu wollen oder nicht zu wollen.

Frage: Herr Mertzlufft, ist das Justizministerium gewillt, dem Innenministerium seine Stellungnahme vorzulegen?

An das Innenministerium: Weshalb wollen Sie die Stellungnahme eigentlich haben?

Merzlufft: Das haben wir ja ganz oft gemacht, auch in anderen Verfahrensschritten. Das ist eine abgestimmte Haltung innerhalb der Bundesregierung, mit der wir antworten. Warum da was bislang noch nicht beraten worden ist, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Wenn wir anfingen, auch solche Abstimmungsprozesse an dieser Stelle so ausführlich wie letztens zu kommunizieren, dann hätten Sie eine lange Sitzung und wir hätten kein Geschäft mehr, das unabhängig von der Sprecherbank in den Ministerien liefe. Dann wäre das ganze Regierungshandeln auch ein Stück weit lahmgelegt, insofern macht das wirklich keinen Sinn. Wir stimmen uns ab und wir werden gerne am Ergebnis orientiert auch hier etwas kommunizieren.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium zum Thema Endlager: Wer trifft sich morgen denn wann und wo? Strebt der Minister an, die Verhandlungen morgen zu beenden?

Schwarte: Es treffen sich Vertreter der verschiedenen Parteien. Es ist ja ein nationaler Konsens angestrebt, und die Verhandlungen finden zwischen Bund und Ländern auf Ebene aller Parteien seit Dezember letzten Jahres statt. Morgen findet eine Art Spitzengespräch statt, an dem Teilnehmer teilnehmen, die bisher noch nicht dabei waren, unter anderem die Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und der Parteivorsitzende der SPD.

Von jeder Seite sind drei Teilnehmer dabei. Ich kann die gerne vortragen, wenn Sie das wollen: Von der CDU-Seite sind das der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister, die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich und Bundesumweltminister Norbert Röttgen; von CSU-Seite sind es Marcel Huber, Gerda Hasselfeldt und eine dritte, noch nicht benannte Person, vermutlich aus der Bundestagsfraktion; von FDP-Seite sind es Stefan Birkner, Patrick Döring und Michael Kauch, von der SPD sind es Gabriel, Steinmeier und Voigtsberger; von Bündnis 90/Die Grünen sind es Kretschmann, Lemke und Trittin.

Zusatzfrage: Wann und wo wird das stattfinden?

Schwarte: Im Bundesumweltministerium ab 17.30 Uhr. Ob es zu einem Ergebnis kommt, werden die Verhandlungen zeigen. Grundsätzlich ist es sehr begrüßenswert, dass nach einer längeren Pause wieder auf allen Seiten die Bereitschaft vorhanden ist, über dieses Thema zu sprechen, und dass sich alle nach wie vor zu der nationalen Verantwortung bekennen und auch den Willen bekundet haben, im parteiübergreifenden Konsens zu einem Ergebnis zu kommen. Ob das morgen schon möglich ist, wird man sehen. Wenn es nicht möglich ist, wird man weiter verhandeln. Das ist jetzt im Vorfeld reine Spekulation.

Frage: Planen Sie ein Pressegespräch beziehungsweise eine Pressekonferenz, und wenn ja, für wann?

Schwarte: Wir werden zu Auftaktbildern einladen, und den Rest werden die Beratungen ergeben. Es wird sicherlich kommuniziert werden, aber wir werden nicht jetzt schon zu einer Pressekonferenz einladen; denn, wie gesagt, haben die Beratungen noch nicht stattgefunden und wir wissen noch nicht, ob es dann schon ein Ergebnis zu verkünden gibt oder noch nicht.

Frage: Zwei Fragen an Herrn Kotthaus zum Thema Eurokrise: Olivier Blanchard hat heute in einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" gesagt, dass Deutschland wegen des neuen Fiskalpakts Eurobonds akzeptieren sollte. Erste Frage: Hat sich die Position der Regierung zu diesem Thema geändert, wird diese Möglichkeit in Berlin noch diskutiert?

Kotthaus: Nein. - Zweite Frage?

Zusatzfrage: Denken Sie, dass auch in der Zukunft keine Möglichkeit besteht, dass das Thema wiederkommt?

Kotthaus: Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, dass es darum geht, jetzt erst einmal den Unterschied in Europa zwischen der vergemeinschafteten Geldpolitik und der nicht vergemeinschafteten Finanzpolitik aufzulösen, und dass wir daran arbeiten müssen, da ein kohärentes System zu haben. Der Fiskalvertrag oder Fiskalpakt ist sicherlich ein ganz wichtiger Weg hin zu einer Stabilitätsunion; das haben wir auch mehrfach betont. Wir haben auch gesagt, dass ganz am Ende einer Entwicklung, in der diese nicht parallel laufenden gesetzlichen Vorgaben dazu führen, dass wir tatsächlich eine Fiskalunion haben, in der sich alle auf die gleichen Ziele, Zwecke, Inhalte, Werte und ähnliches mehr verpflichten, man über Instrumente nachdenken kann, die gemeinschaftliche Haftung im Blick haben. Das ist aber ganz am Ende einer langen Entwicklung. Von daher ist meine erste Antwort genau so, wie sie gerade war, nämlich: Nein, es gibt keine Änderungen bei der Bundesregierung.

Zusatzfrage: Aber wie lang wird diese Entwicklung dauern?

Kotthaus: Das kommt auf die Entwicklungen an. Ich habe Ihnen gerade geschildert, wo das Problem ist, und ich habe Ihnen geschildert, dass wir auf dem Weg hin zu einer Stabilitätsunion sind. Wie gesagt, es müsste tatsächlich eine Situation sein, in der wir eine völlige Fiskalunion hätten, in der sichergestellt wird, dass alle die gleichen Pflichten und Rechte haben. Das ist aber nichts Neues. Dann kann man darüber nachdenken: Wie könnten gemeinschaftliche Instrumente - ohne mich auf das Wort Eurobonds zu kaprizieren - aussehen?

Aber noch einmal: Das ist nicht der Fall. Wir arbeiten daran, stärker zusammenzukommen; aber da endet es dann auch. Insofern gilt: Gegenüber den Aussagen, die wir hier, die die Bundeskanzlerin, die der Bundesfinanzminister oder die auch ich in den letzten Monaten getätigt haben, hat sich nichts - unterstrichen: nichts - geändert.

Zusatzfrage: Die sogenannten Spreads sind in Italien und Spanien in diesen Tagen wieder stark gestiegen. Wie sieht die Regierung diese Entwicklung? Wie riskant wäre ein Gewinn von Hollande in diesem Szenario der Eurokrise?

Kotthaus: Ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage nicht ganz verstanden habe.

Zusatzfrage: Die Spreads sind ja - auch in Deutschland, glaube ich - gestiegen, und die Medien sehen heute eine Verbindung zwischen diesem Anstieg der Spreads und dem Ergebnis der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Frankreich, die gestern stattgefunden hat. Inwiefern könnte ein Gewinn von Hollande ein Problem in der Eurokrise ergeben? Gibt es Ihrer Meinung nach eine Verbindung zwischen diesen zwei Elementen?

Kotthaus: Ich glaube, die Mitgliedstaaten der Eurozone haben in den letzten Wochen und Monaten bewiesen, dass sie sehr verantwortungsvoll mit den Themen Stabilisierung des Euro - gerade auch der Frage der Spreads -, Reformen in den Mitgliedstaaten, Konsolidierung und auch Erweiterung der Rettungsschirme umgegangen sind. Das ist gerade auch in Washington bei dem IWF-Treffen sehr positiv wahrgenommen worden; alle haben akzeptiert und vor allen Dingen auch anerkannt, dass Europa seine Hausaufgaben gemacht hat. Zum Beispiel hat Spanien in Washington auch präsentiert, welche Reformen sie gerade angehen und was sie gerade machen, um die Probleme, die vor Ort existieren, schnell, offensiv und erfolgreich anzugehen. Auch das kam sehr positiv in Washington an. Ich glaube, wir sollten uns da jetzt nicht durch tägliche Entwicklungen aus der Bahn werfen lassen. Die Entwicklung ist richtig, der Weg ist richtig, Europa hat seine Hausaufgaben gemacht. Die Reformmaßnahmen müssen nun umgesetzt werden. Es gilt dann, durch eine kontinuierliche, zuversichtliche, zuverlässige Politik eben auch das verlorene Vertrauen in den Märkten zurückzugewinnen. Das wird uns auch gelingen.

Frage: Auch in Holland hat es ja einige Probleme mit dem Haushalt geben, und am Samstag demonstrierten 90.000 Leute auf den Straßen in Prag. Wie bewerten Sie die Stimmungslage für Sparmaßnahmen in Europa heute im Vergleich zu der Zeit, bevor der Fiskalpakt verabschiedet wurde?

Kotthaus: Ich kann da keinen Unterschied zwischen vor und nach dem Fiskalpakt erkennen. Wenn Sie sich die Umfrageergebnisse in Europa zu diesem Thema insgesamt anschauen - Europafreundlichkeit, Zustimmung zu den Maßnahmen, was Sparen betrifft, Zustimmung zu dem Kurs, den Europa insgesamt eingegangen ist -, dann sehen Sie, dass die eher positiver werden. Es sind zum Teil schwierige und harte Maßnahmen, und sicherlich ist das von Land zu Land unterschiedlich. Je länger Maßnahmen und Reformen in der Vergangenheit nicht gemacht werden konnten und jetzt gemacht werden müssen, desto höher sind natürlich die Hürden, gar keine Frage. Es ist hoch anzuerkennen, dass sich gerade auch die Programmländer diesen umfangreichen Reformen unterworfen haben. Es ist hoch anzuerkennen, was zum Beispiel die spanische und auch die italienische Regierung an Reformen gemacht haben. Das kommt auch bei den Bürgern dort durchaus positiv an. Natürlich kann das für den Einzelnen Härten bedeuten; für den Einzelnen ist es sicherlich zum Teil auch schwieriger, das zu akzeptieren oder auch mitzumachen. Wenn Sie sich das aber im Großen und Ganzen anschauen, dann sehen Sie, dass die Zustimmung zu dem Kurs, den Europa eingeschlagen hat, um das Staatsschuldenproblem anzugehen, durchaus zunimmt.

Von daher würde ich sagen: Ja, wir sind noch lange nicht am Ende der Entwicklung. Wir haben sicherlich noch sehr viele schwierige Reformen, Maßnahmen und Zeiten vor uns. Der Weg scheint aber richtig zu sein; zumindest belegt das die Entwicklung aus den letzten Wochen und Monaten und zumindest belegen das auch - soweit ich es überschauen kann - die Umfragen in den Bevölkerungen der Europäischen Union.

Frage: Zum gleichen Thema: Ich erlaube mir, Sie bezüglich Spanien vielleicht ein bisschen zu korrigieren: Es ist nicht der Fall, dass die Bevölkerung mit der Entwicklung sehr zufrieden ist. Man braucht nur die Wahlen in Andalusien vor ein paar Wochen zu betrachten, denn da hat die Partei der Regierung verloren. Dennoch: Wo bleiben die Programme für Wachstum in Europa? Das ist die Frage, die sich angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der Entwicklung der Spreads gerade alle in Spanien stellen.

Kotthaus: Sie wissen, dass sich der letzte Europäische Rat schwerpunktmäßig genau mit dem Thema Wachstum beschäftigt hat. Sie haben gesehen, dass sich die IWF-Mitglieder gerade im Hinblick auf das Gipfeltreffen in Los Cabos schwerpunktmäßig mit dem Thema Wachstum beschäftigen. Sie haben gesehen, dass die Europäische Kommission auch entsprechende Vorschläge auf den Tisch gelegt hat und dass sich die Agenda EU 2020 im Wesentlichen um Wachstum dreht. Wachstum erreichen Sie dadurch, dass Sie die erforderlichen Reformen beziehungsweise Strukturreformen machen, die dazu führen, dass Wachstumsimpulse gegeben werden, Wachstum erreichen Sie dadurch, dass Sie Vertrauen schaffen, also dadurch, dass Investoren wieder daran glauben, dass sie mit ihren Investitionen Gewinn machen werden, eine positive Zukunft sehen und Vertrauen darauf haben können, dass Geldwertstabilität und entsprechende Reformen gegeben werden, und Wachstum erreichen Sie natürlich auch, indem Sie die Möglichkeiten, die in den EU-Haushalten gegeben sind, nutzen - was ja auch passiert.

Jedes Land ist natürlich auch selber dafür verantwortlich, zu schauen: Wie kann man diese Reformen so umsetzen, dass Wachstumsimpulse gesetzt werden? Ich gebe Ihnen Recht: Reformen werden immer eine gewisse Zeit lang gewisse Härten haben, und für den Einzelnen ist das sicherlich auch immer wieder eine schwierige Frage und schwierige Angelegenheit. Im Großen und Ganzen werden wir aber durch die getroffenen Maßnahmen und diesen Dreiklang, den ich vorher schon aufgefächert habe - also Konsolidierung, Reformen beziehungsweise Strukturreformen und die Rettungsschirme -, dazu kommen, dass das Vertrauen in die Eurozone wieder voll wächst und wir dementsprechend sehen können, dass sich auch dadurch wieder Wachstum realisieren wird.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 23. April 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/04/2012-04-23-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2012