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PRESSEKONFERENZ/361: Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. Januar 2012 Regierungspressekonferenz vom 25. Januar 2012

Themen waren: Kabinettssitzung (Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit", Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2010), Bundesfreiwilligendienst, finanzielle Ausstattung von EFSF und ESM, Solarstromförderung, Verbunddatei gegen Rechtsextremismus, Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz, Verhandlungen zwischen privaten Banken und Griechenland, Münchener Sicherheitskonferenz, angestrebte Fusion von Deutscher Börse und NYSE, Entscheidung der Europäischen Kommission über die Rückzahlung von Beihilfen durch die Deutsche Post.

Sprecher: SRS Streiter, Steegmans (BMFSFJ), Kotthaus (BMF), Schneid (BMWi), Schwarte (BMU), Teschke (BMI), Mertzlufft (BMJ), Dienst (BMVg), Peschke (AA)


Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Ich möchte Ihnen zwei Dinge aus der Kabinettssitzung berichten:

Beschlossen wurde zum einen das Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit" für die Jahre 2012 bis 2017. Dazu hat sich die Bildungs- und Forschungsministerin, Frau Schavan, heute schon vor der Presse geäußert. Daher kann ich mich hier kurz fassen. Es geht bei dem Programm darum, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz lebenswichtiger Infrastrukturen wie etwa der Telekommunikation weiter zu erhöhen. Dazu will die Bundesregierung die Forschung in Bezug auf sicherheitstechnische Produkte und Dienstleistungen fördern. Es geht um einen Rahmen, in dem sich Wissenschaft und Wirtschaft mit Behörden, Rettungs- und Sicherheitskräften sowie den Betreibern kritischer Infrastrukturen vernetzen und zusammenarbeiten können. Dafür stellt die Bundesregierung knapp 60 Millionen Euro jährlich bereit.

Außerdem hat das Bundeskabinett eine Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2010 beschlossen. Die Bundesregierung würdigt darin die wichtige Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur im Bereich des Schienenverkehrs. Die Stellungnahme macht deutlich, dass auf der Schiene beim Güterverkehr und insbesondere beim Personenverkehr noch erhebliches Potenzial für mehr Wettbewerb besteht. - Das war der kurze Bericht aus dem Kabinett.

Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir zahlreiche Anfragen dazu erhalten, wollte ich das allen zugänglich machen: Wir freuen uns selbstverständlich über die sehr positive Entwicklung beim Bundesfreiwilligendienst. Derzeit gibt es mehr als 29.000 laufende Verträge. Es zeichnet sich auch ab, dass die zur Verfügung stehenden 35.000 Plätze schon bald vergeben sein werden. Das ist nur sieben Monate nach dem Beginn ein riesiger Erfolg, gerade wenn man sich in Erinnerung ruft, dass es ja im letzten Sommer noch Schlagzeilen gab, die den BFD zum "Rohrkrepierer" oder "Misserfolg" erklärt haben, als er gerade wenige Wochen alt war. Der BFD hat heute mittlerweile eine ähnliche Größenordnung erreicht, wie sie der Zivildienst dereinst hatte.

Die Kontingentierung der verfügbaren Plätze jeweils zum Jahresbeginn der Stichtag ist der 31. Januar ist ein fester Bestandteil des Gesetzes und für die Planungssicherheit aller Beteiligten nötig. Es findet auch zur jetzigen Stunde im Bundesfamilienministerium eine Arbeitssitzung unter Leitung des Leiters des Arbeitsstabs "Freiwilligendienste" Jens Kreuter mit allen Beteiligten vor allen Dingen eben den Trägerverbänden der Bundesfreiwilligendienst-Plätze statt. Diese heutige Arbeitssitzung ist also gerade weil sie ja praktisch im Gesetz steht nichts Besonderes, sondern der normale Gang der Dinge.

Die vor einem Jahr veranschlagten 35.000 Plätze lassen sich aus unserem Etat auch komplett finanzieren. Die Möglichkeit, Mittel aus anderen Titeln des Familienministeriums umzuschichten, haben wir selbstverständlich geprüft, aber dieser Weg ist haushaltsrechtlich nicht zulässig, weil bei diesen Titeln keine gegenseitige Deckungsfähigkeit besteht. Der einzige Weg zu mehr Plätzen im Bundesfreiwilligendienst führt über eine finanzielle Entscheidung des Deutschen Bundestags. Dieser Hinweis ist uns auch deshalb wichtig, weil wir bereits mehrfach gefragt wurden, ob wir unsererseits die Mittel aufstocken wollen. Wir sagen ganz eindeutig: Das ist keine Frage des Wollens, es ist eine Frage des Dürfens. Die Ministerin hat ihrerseits das Thema auch bereits gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags angesprochen. Die Entscheidung über zusätzliche Mittel für den Bundesfreiwilligendienst ist eine souveräne Entscheidung des Deutschen Bundestags, aber selbstredend würden wir uns freuen, wenn der große Ansturm auf den Bundesfreiwilligendienst auch mehr Unterstützung durch eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit erfahren würde. - So viel von meiner Seite.

Frage: Herr Steegmans, wie verteilt sich momentan der Ansturm der Freiwilligen auf die einzelnen Verbände? Es ist nämlich zu hören, dass die großen Träger gerade dabei sind, abzuräumen, und die kleinen Träger hinten herunterzufallen drohen. Hat das Ministerium darauf ein Auge? Was gibt es für eine Prognose? Wie viele zusätzliche Plätze würden eigentlich gebraucht werden?

Steegmans: Vom Verfahren her ist es so, dass im Dezember ein Schreiben seitens der Bundesverwaltung also formal des Bundesfamilienministeriums, aber auch in Absprache mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln an die Träger gegangen ist, dass sie sich bitte Gedanken machen mögen und Zahlen in Bezug auf die Vorstellungen hinsichtlich der real besetzten Plätze für das Jahr 2013 nennen mögen. Das ist die Periode, die wir mit der heutigen Arbeitssitzung im Blick haben. Man macht das immer schon zum Anfang des Jahres für das kommende Jahr, sodass also gewisse Teile der Kontingentierung und Portionierung bereits im vergangenen Jahr vorgenommen wurden.

Der Punkt ist der, dass wir derzeit feststellen: Es gibt eine Zweiteilung der Anmeldungen, zum einen auf die großen Träger ich nenne beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz und zum anderen auf viele kleine Träger, die mit BFD-Plätzen in einer einstelligen Größenordnung arbeiten. Dabei kommt es natürlich darauf an, dass Initiativen, die auf ganz wenige Plätze manchmal ein oder zwei Bundesfreiwilligendienst-Plätze angewiesen sind, ihre Kontingente behalten. Es ist uns nämlich wichtig, dass diese kleinen und kleinsten Träger ganz oft den Charme und auch den großen Nutzwert des Bundesfreiwilligendienstes ausmachen. Das soziale Engagement, das da gelebt wird, kommt in solchen Initiativen natürlich auf eine ganz besondere Weise vor Ort an. Deshalb werden wir auch darauf achten, dass diese kleinen und kleinsten Träger ganz besonders berücksichtigt werden, damit dabei niemand hinten herunterfällt, für den ja der Bundesfreiwilligendienst auch ausdrücklich konzipiert wurde.

Zusatzfrage: Was ist mit der Frage nach den zusätzlichen Plätzen für 2012?

Steegmans: Die Zahl 60.000, die gestern in einer großen deutschen Tageszeitung zu lesen war, ist von der Größenordnung her richtig. Ich weiß jetzt nicht genau, ob es exakt 60.000 Plätze sind. Die Größenordnung kann ich ausdrücklich bestätigen. Wir wissen aber auch aufgrund unserer Erfahrungen beispielsweise mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, dass die Größenordnung "Zwei Bewerber auf einen Platz" ein Erfahrungswert ist, den wir statistisch schon seit Längerem belegen können. Insofern gibt es hierbei keine komplett neue Entwicklung. Aber wenn wir einfach einmal sehen, dass beispielsweise der Zivildienst ein Pflichtdienst war, dass wir dort von 90.000 Zivildienstleistenden, die jeweils ein halbes Jahr lang ihren Dienst abgeleistet haben, also von 45.000 Dienstjahren pro Jahr ausgegangen sind und dass wir uns jetzt in einer Größenordnung von 41.000 Dienstjahren im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beziehungsweise eines kleinen Überschusses, der im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes auch noch aufgestockt wurde, beim Freiwilligen Sozialen Jahr bewegen, dann erkennen wir beim Vergleich 41.000 zu 45.000 eine Größenordnung, die den Wegfall des Pflichtdienstes praktisch komplett kompensiert. Das ist eine sehr positive Entwicklung.

Frage: Noch einmal die Nachfrage zur Sicherheit: Rechnen Sie mit 60.000 Bewerbern, oder können die großen Träger 60.000 Plätze anbieten, die Sie aber nicht finanziert bekämen, wenn nicht aufgestockt werden würde?

Steegmans: Die Träger rechnen derzeit mit ungefähr 60.000 Bewerbern. Das sind die Zahlen, die sie uns gegenüber prognostiziert haben. Es gibt durch den Etat des Haushalts für das Jahr 2012 die Gewährleistung, dass es 35.000 Plätze geben wird, die vom Bund finanziert werden können. Die Möglichkeit, zusätzliche Mittel bereitzustellen, hat ausdrücklich nur der Deutsche Bundestag, weil es in diesem Etatbereich für ein Ministerium nicht die Möglichkeit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gibt. Das heißt, das Haushaltsrecht verwehrt uns, dass wir als Ministerium unsererseits entscheiden, Mittel aus anderen Töpfen zu nehmen und sie in den Bundesfreiwilligendienst umzuleiten. Das dürfen wir nicht. Wir sind an die vom Deutschen Bundestag vorgegebenen 35.000 Plätze, die durch den Bundeshaushalt vorgegeben sind, gebunden.

Zusatzfrage: Dann will ich noch die eigentliche Frage zu dem heutigen Treffen stellen: Ist es richtig, dass es dabei um eine Art Quotenregelung gehen soll, die eine gerechte Verteilung sichert?

Steegmans: Das ist insofern richtig, als es immer eine durch den Haushaltsansatz vorgesehene Planzahl gibt und man anschließend eine Portionierung "Kontingentierung" hört sich immer sehr strikt an vornehmen muss. Es geht in Wahrheit um eine Portionierung, damit die Träger und Trägerverbände wissen, mit wie vielen Plätzen sie über das Jahr hinweg arbeiten können. Dementsprechend können die dann auch sagen: Ich habe bereits so und so viele Plätze besetzt, so und so viele bewerbe ich noch, und dann muss ich eventuell auch irgendwann Schluss machen. - Das soll sich im Idealfall am Ende des heutigen Tages (in Form) formal ergehender Bescheide seitens des Bundesfamilienministeriums abgezeichnet haben. Real ist es so, dass wir das dann bestenfalls auch miteinander ausmachen wollen.

Frage: Herr Steegmans, ist Ihr wiederholter Hinweis darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse und dass das nicht eine Frage des Wollens, sondern des Dürfens sei, ein Appell daran, dass der Bundestag parlamentarisch initiativ werden soll? Als Bundesregierung hätten Sie auch die Möglichkeit, eine entsprechende Initiative zu starten, die dann vom Bundestag entsprechend beschieden werden würde.

Steegmans: Das Budgetrecht liegt ja beim Deutschen Bundestag. Insofern ist das eine Zustandsbeschreibung. Aber wenn Sie mich jetzt fragen, ob wir uns als Familienministerium dagegen wehren würden, wenn der Bundestag eine solche Beschlussfassung treffen würde, sage ich dezidiert: Nein!

Zusatzfrage: Warum startet die Bundesregierung keine entsprechende Initiative?

Steegmans: Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Insofern und weil auch dort die Beschlussfassungen getroffen werden, ist das, glaube ich, der richtige Ort dafür.

Frage: Herr Streiter, ich möchte mir zunächst von Ihnen ein bisschen Klarheit hinsichtlich der Position der Bundesregierung in dieser Diskussion um zusätzliche Mittel für die europäischen Rettungsfonds einholen. Verstehe ich es richtig, dass die Position der Bundesregierung lautet "Wir sehen derzeit keine Notwendigkeit für eine Erhöhung, allerdings können wir eine Festlegung dazu, wie es Ende März aussehen wird, noch nicht treffen"? Ist das die Position der Bundesregierung zu diesem Punkt?

Zweitens würde ich gerne wissen, wie sich die Bundesregierung zu dem auch von Frau Lagarde favorisierten Modell verhält, die EFSF mit den verbleibenden Mitteln in den ESM zu überführen und sie dadurch etwas stärker zu machen?

SRS Streiter: Zu Ihrer ersten Frage kann ich nur sagen: Derzeit gilt diese Obergrenze in Höhe von 500 Milliarden Euro. Es ist ja schon im Dezember beschlossen worden, wenn ich das richtig sehe, dass man das alles im März noch einmal bei Lichte betrachten will. Aber es gibt keinerlei Festlegung darauf, wie Sie vielleicht vermuten wollen, dass im März automatisch irgendeine Erhöhung zustande kommen wird. Ich habe gelesen, dass Herr Oppermann darauf eine Wette anbietet, aber der ist ein kluger Mann und hat auch keinen Einsatz angeboten. Insofern würde ich darauf keine hohen Beträge setzen.

Es ist einfach so, dass sich gestern die Finanzminister der Euroländer auf einen Vertrag über den dauerhaften Rettungsschirm ESM verständigt haben. In dem Vertrag steht die Obergrenze. Es ist halt vorgesehen worden schon im Dezember , dass diese Obergrenze im März überprüft werden wird. "Überprüfung im März" heißt, dass man heute nicht sagen kann, wie sie im März ausgehen wird.

Zusatzfrage: Heißt das implizit auch, dass Sie dieses Modell des Zusammenführens der beiden Schirme mit dem Effekt, dass dann etwas mehr drin sein wird, letztlich ablehnen?

SRS Streiter: Nein, es ist so, dass die parallel laufen, wenn ich das richtig sehe. Herr Kotthaus kann das sicherlich noch im Detail ausführen. Es gibt halt, wenn das Inkrafttreten des ESM vorgezogen wird, immer noch die EFSF.

Kotthaus: Wie Herr Streiter richtig ausgeführt hat, werden die parallel laufen. Aber wir er auch gesagt hat: Die Obergrenze in Höhe von 500 Milliarden Euro findet sich halt in den gegenwärtigen Verabredungen wieder. Den Rest hat er wunderbar ausgeführt; das brauche ich nicht zu ergänzen.

Zusatz: Wenn Sie "parallel laufen" sagen, dann heißt das aber, dass über die EFSF keine zusätzlichen Bewilligungen laufen. Wenn es so sein sollte, dass man auch noch künftig Hilfen aus der EFSF bewilligt, gäbe es im Saldo ja doch eine Erhöhung.

Kotthaus: Nein. Deswegen hatte ich extra gesagt, Herr Heller: Die werden parallel laufen. Die EFSF läuft nämlich bis Mitte 2013, wie es verabredet worden ist das sieht der Vertrag über die EFSF vor , und der ESM sollte ja ursprünglich im Anschluss an die EFSF beginnen. Der ist jetzt vorgezogen worden, auch im Hinblick auf die andere Kapitalstruktur des ESM Sie wissen von den Bareinlagen , da wir vermuten, dass das unabhängiger von den Ratings einzelner Mitgliedstaaten ist und es sicherlich auch als überzeugendes Signal an die Märkte wichtig ist, dass wir überzeugt zu unserer Währung stehen. Es wurde aber gleichzeitig festgelegt, dass EFSF und ESM insgesamt eine Ausleihvolumen-Obergrenze in Höhe von 500 Milliarden Euro haben.

Zusatzfrage: Frau Lagarde hat ja von einer Konditionalität zwischen zusätzlichen Hilfen der Europäer für ihre Krisenländer und zusätzlichen Mitteln des Internationalen Währungsfonds, die möglicherweise noch nach Europa fließen könnten, gesprochen. Sie war ja nun am Sonntag bei der Kanzlerin. Ihr Minister, Herr Kotthaus, war auch dabei. Hat Frau Lagarde auch in diesen Gesprächen explizit diese Konditionalität "zusätzliche Mittel nur dann, wenn die Europäer erhöhen" herausgestellt?

Kotthaus: Da ich bei dem Gespräch nicht dabei war, kann ich Ihnen daraus leider nichts berichten. Es war, wie gesagt, auch ein Gespräch in einem, glaube ich, sehr kleinen Kreis, und normalerweise berichtet man daraus auch nichts.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie kennen keine Indizien dafür, dass diese Konditionalität gilt? Nach der Position der Bundesregierung würde das ja bedeuten: Wenn nicht aufgestockt wird jedenfalls nach dem jetzigen Stand , haben Sie auch keine Aussichten darauf, zusätzliches Geld vom IWF zu bekommen.

Kotthaus: Lieber Herr Heller, ich maße mir viel an, aber nicht, der Sprecher von Frau Lagarde zu sein. Ich glaube, Sie sollten hinsichtlich der feineren Details vielleicht den IWF anrufen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Schneid und an Frau Schwarte. Es geht um das heutige Treffen zur Solarstromförderung. Ich würde gerne wissen, mit welchen Vorstellungen vielleicht können Sie Eckpunkte nennen Ihre beiden Minister in dieses Gespräch gehen.

Schneid: Ich kann gerne anfangen. Der Bundeswirtschaftsminister hat seine Vorschläge in den vergangenen Tagen ja schon gemacht, und die wird das BMWi auch heute in der Sitzung noch einmal vortragen. Dann wird es eine Diskussion darüber geben.

Schwarte: Der Bundesumweltminister wird heute persönlich in diese Arbeitsgruppe Energie der Koalitionsfraktionen kommen. Er wird dabei den Handlungsbedarf und auch Handlungsansätze skizzieren. Wichtig ist uns, insgesamt einen gemeinsamen Vorschlag der Koalition zu erarbeiten. Wir brauchen nicht viele Vorschläge, sondern eine gemeinsame Lösung, denn das Problem sollte möglichst schnell gelöst werden.

Wir haben das EEG novelliert. Es ist erst zum 1. Januar in Kraft getreten. Mit den neuen Kürzungsschritten und dem, was für dieses Jahr zu erwarten ist, hat es schon eine Vergütungsdegression von rund 50 Prozent gegeben. Wir müssen jetzt mit der Novelle, die wir anstreben, verschiedene Ziele miteinander verbinden: Zum einen müssen wir den Mengenzuwachs begrenzen, weil er natürlich kostenrelevant ist, aber auch ein Problem der lokalen und regionalen Netzanbindung darstellt. Wir dürfen dabei aber nicht die Photovoltaikindustrie in Deutschland abwürgen, die unter hohem Druck steht, wie wir gestern auch bei Q.Cells wieder wahrgenommen haben. Wir brauchen einen Vorschlag, der nicht vom Bundesrat aufgehalten wird, sprich, der auch die Interessen der Länder berücksichtigt, um zu einer schnellen Lösung zu kommen. Deswegen ist es ganz wichtig, sich jetzt gemeinsam zusammenzusetzen und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Zusatzfrage: Sie sagen, dass der Minister persönlich teilnehmen wird. Entnehme ich Ihrer Antwort indirekt, dass Minister Rösler nicht persönlich dabei ist? Wenn ja, wer wird das dann sein?

Zweitens. Haben die beiden Minister vielleicht sogar persönlich oder ihre Häuser - versucht, im Vorfeld dieses Treffens einen gemeinsamen Vorschlag zu machen? Oder warum ist die Supervision von Fraktionschefs notwendig, damit die beiden Herren einen gemeinsamen Vorschlag machen, der ja das Ziel der ganzen Übung ist? Das sind doch erwachsene Menschen.

Schneid: Bundeswirtschaftsminister Rösler wird heute an dem Treffen nicht teilnehmen können, weil er sich in Davos befindet und dort wichtige Termine wahrnehmen und Gespräche führen muss. Das BMWi wird aber selbstverständlich vertreten sein, und zwar auf Staatssekretärsebene.

Zusatzfrage: Wer wird das sein?

Schneid:: Herr Staatssekretär Homann wird an dem Gespräch teilnehmen.

Schwarte: Beide Häuser sind natürlich in einem intensiven Austausch zu diesem Thema. Die Vorschläge des BMWi werden auch in die Diskussion eingehen, genau wie die Vorschläge, die der Minister heute in der Koalitionsarbeitsgruppe macht. Es ist wichtig, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten, der die Interessen von Wirtschafts- und Umweltministerium genauso umfasst wie die der Koalitionsfraktionen. Das Ziel ist der Weg.

Zusatzfrage: Wird der Vorschlag des BMWi in schriftlicher Form vorliegen? Wird auch Ihr Minister dort einen schriftlichen Vorschlag, ein Konzept vorlegen?

Schneid: Herr Minister Rösler hat seine Vorschläge den Fraktionsvorsitzenden übermittelt. Das ist auch schriftlich passiert. Insofern werden sie bei der Sitzung vorliegen und diskutiert werden.

Schwarte: Minister Röttgen wird heute in Absprache mit den Koalitionsfraktionen seine Handlungsansätze mündlich vortragen, um dann darüber mit den Fraktionen in ein Gespräch zu kommen.

Schneid: Das BMWi wird das natürlich auch noch einmal mündlich vortragen; das ist klar. Ich glaube, es kommt weniger darauf an, in welcher Weise es vorgetragen wird, sondern dass man darüber spricht und die einzelnen Varianten diskutiert.

Frage: Sie sind als Ministerien ein bisschen weit auseinander, wenn ich, Frau Schwarte, das Treffen in der letzten Woche zwischen Herrn Röttgen und Vertretern der Solarindustrie betrachte, wo es nur um Änderungen im, aber nicht am System der Solarförderung ging, und wenn ich das mit dem vergleiche, was Herr Rösler vorschlägt, nämlich möglicherweise eine Deckelung bei 34.000 Megawatt Kapazität hinsichtlich Solarstrom. Sie sprechen von einem gemeinsamen Vorschlag, der Ihnen wichtig ist. Können Sie einmal das weitere Procedere beschreiben, wie man zu diesem gemeinsamen Vorschlag kommen will?

Schwarte: Das wird heute in der Koalitionsarbeitsgruppe sicher Thema sein. Es liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Diese müssen jetzt zu einem gemeinsamen Vorschlag zusammengeführt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Herr Röttgen wird Handlungsansätze skizzieren und dann mit den Beteiligten darüber das Gespräch suchen.

Zusatzfrage: Können Sie die Möglichkeiten noch ein bisschen präzisieren?

Schwarte: Ich will ganz sicher der Sitzung heute nicht vorgreifen.

Frage: Bisher gab es seitens des BMU nur den Handlungsansatz, dass die Anpassung künftig monatlich erfolgen soll. Geht der neue Vorschlag darüber hinaus?

Schwarte: Herr Röttgen hat schon nach dem Gespräch mit der Branche gesagt, dass das, worüber man mit der Branche gesprochen hat, nicht alles sein kann, sondern dass das ein erster gemeinsamer Vorschlag ist, nämlich die Förderung in monatlichen Schritten abzusenken und an dem sogenannten atmenden Deckel vierteljährlich festzuhalten. Er hat aber auch damals schon gesagt, dass das, was man als Paket schnürt, möglicherweise über das hinausgehen muss.

Frage: Herr Teschke, wir haben hier vor kurzer Zeit über die Verbunddatei gegen rechts gesprochen. Heute hat die erste Razzia gegen vier mutmaßliche NSU-Unterstützer stattgefunden. Steht sie in einem Zusammenhang mit dieser Verbunddatei?

Zweitens. Was können Sie uns zu der Razzia selbst sagen?

Teschke: Zur Razzia selbst kann ich Ihnen nichts sagen, weil diese meines Wissens erst heute Morgen stattgefunden hat. Wir haben dazu noch keine weiteren Informationen außer den Informationen, die Sie wahrscheinlich auch der Presseerklärung entnommen haben, die die Generalbundesanwaltschaft herausgegeben hat.

Ich kann Ihnen auch nicht sagen, ob das im Zusammenhang mit der Verbunddatei schon ein erster Erfolg ist.

Frage: Wenn wir schon beim Innenministerium sind, möchte ich gerne fragen, ob das Innenministerium eine Notwendigkeit sieht, im Moment etwas an der Praxis der Beobachtung von Politikern der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz zu ändern. Die gleiche Frage würde ich gerne an das Justizministerium stellen.

Teschke: Nein, wir sehen keinen Sinn, das jetzt zu ändern. Es gibt eine klare rechtliche Grundlage für die Beobachtung der Partei DIE LINKE, und zwar einmal durch das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2010. Beidem können Sie entnehmen, dass DIE LINKE völlig zu Recht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist.

Man muss es vielleicht noch einmal klar äußern: Grundlage dafür im Bundesverfassungsschutzgesetz ist, dass zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes ganz klar die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Informationen über Organisationen gehört, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand oder die Sicherheit des Bundes unternehmen. Das ist in 3 Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt.

Das sehen wir bei der Partei DIE LINKE in verschiedenen Punkten bestätigt. In Teilen der Partei DIE LINKE sehen wir eine Überwindung der Staats- und Gesellschaftsordnung. Wir sehen eine Förderung von extremistischen Zusammenschlüssen. Wir sehen eine Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen. Wir sehen eine mangelnde Distanzierung gegenüber der DDR als Unrechtsstaat. Alle diese Gründe sprechen sehr wohl dafür, die Partei DIE LINKE weiterhin zu beobachten.

Merzlufft: Die unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Innen- und Justizministerium sind ja bekannt. Sie wissen wir sitzen hier auf Regierungsseite , dass das Parlament die Regierung kontrolliert. Das heißt, der Bundestag kontrolliert die Regierung. Insofern sind das Fragen, die im politischen Raum öffentlich geführt werden. Die Bundesjustizministerin begrüßt, dass jetzt eine öffentliche Debatte stattfindet, die im parlamentarischen Raum zu Antworten auf Fragen führt, die natürlich im rechtlichen Rahmen vorgegeben werden. Das ist zum Beispiel die Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Wir reden unterschiedlich von "Beobachtungen" und "Überwachungen". Sie wissen vielleicht, dass Überwachungen mit nachrichtendienstlichen Mitteln vorgenommene Tätigkeiten sind. Das Innenministerium hat unmissverständlich klargestellt, dass bei den Bundestagesabgeordneten der Partei DIE LINKE keine Überwachung stattfindet, aber wiederum Abgeordnete der Linkspartei behaupten, sie glaubten dem nicht. Genau diese Fragen werden natürlich im zuständigen Innenausschuss, dann im Parlamentarischen Kontrollgremium und auch in der Aktuellen Stunde im Bundestag erörtert werden.

Es ist, wie gesagt, gut, dass die Debatte geführt wird. Es ist völlig normal und selbstverständlich, dass der Bundestag seiner Kontrollfunktion nachkommt und diese Fragen über die Fraktionsgrenzen hinweg auch beantwortet sehen möchte.

Frage: Herr Teschke, Sie hatten 3 Bundesverfassungsschutzgesetz zitiert und den Terminus technicus "Beobachtung" verwendet. Es gab das Eingeständnis des niedersächsischen Landesverfassungsschutzes, dort nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt zu haben. Heißt das, dass der Landesverfassungsschutz sich nicht auf der Grundlage des Gesetzes bei der Kontrolle der Linkspartei bewegt?

Teschke: Die Länderverfassungsschutzämter können jeweils selbst entscheiden, wie weit sie gehen.

Zuruf: Aber doch nur innerhalb des Gesetzes.

Teschke: Ja, aber das ist dem völlig unbenommen. Der Landesverfassungsschutz kann nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Im Bundesverfassungsschutzgesetz ist das ebenfalls geregelt. Es gibt eine klare Rechtssprechung, dass den Länderverfassungsschutzämtern die Möglichkeit zu nachrichtendienstlicher Beobachtung gegeben ist.

Noch einmal und um es ganz klar zu sagen Herr Mertzlufft hat auch darauf hingewiesen : Der Bundesverfassungsschutz unternimmt die Beobachtung der Partei DIE LINKE im Bundestag nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Frage: Herr Teschke, abseits von der Linkspartei eine Frage. In den letzten Jahren standen auch Abgeordnete anderer Parteien unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Wie sieht es momentan in der Hinsicht aus?

Teschke: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ich würde den Vorgang bestätigen. Das zeigt, dass der Bundesverfassungsschutz eben nicht nur nach links guckt, sondern alle Abgeordneten genau anschaut und sagt: Wenn gemäß der Gesetzeslage ein Grund gegeben ist, Abgeordnete genauer zu beobachten, dann macht er das. In dem Fall war es, glaube ich, die Nähe von Abgeordneten zu Geheimdiensten. Deswegen sind sie damals beobachtet worden. Aber derzeit liegen mir keine Kenntnisse vor, ob das noch weiterhin der Fall ist.

Zusatzfrage: Könnten Sie die Antwort auf diese Frage nachreichen?

Teschke: Ich will das versuchen. Ich kann Ihnen aber nicht versprechen, ob das im Rahmen meiner Möglichkeiten geschehen kann oder ob das der Geheimhaltung unterliegt.

Zusatz: Wir haben, was die letzten Jahre betraf, schon die offiziellen Mitteilungen bekommen, dass Abgeordnete von SPD und CDU beobachtet worden sind. Insofern sind das doch durchaus öffentlich zugängliche Informationen.

Vorsitzende Sirleschtov: Wenn es daran, was ich annehme, ein offizielles Interesse gibt, bitte ich um Übersendung.

Teschke: Das werde ich tun, Frau Sirleschtov.

Frage: Herr Teschke, hat Ihnen der Verfassungsschutz schon irgendetwas über das Ergebnis gesagt? Was ist denn nun mit Frau Pau und Herrn Gysi?

Teschke: Sie wissen und das erstaunt ja auch an der Debatte , dass diese Beobachtung seit 1995 stattfindet und dass auch in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen in 2009 mitgeteilt wurde, dass 27 Abgeordnete der Partei DIE LINKE beobachtet werden. Insofern überrascht uns die jetzige Aufregung zu diesem Thema. Zu den Ergebnissen kann ich hier nichts sagen. Sie wissen aber auch, dass, wie gesagt, nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet wird, sondern lediglich öffentliche Äußerungen (ausgewertet werden).

Vielleicht kann ich Ihnen noch einmal die eine oder andere Äußerung vorlegen; dann werden Sie auch sehen, warum der Verfassungsschutz sehr wohl zu Recht beobachtet. Wie gesagt, ein Kriterium (sind Ansätze für eine) Überwindung der herrschenden Staats- und Gesellschaftsordnung. In einer Pressemitteilung des MdB Harald Koch findet sich die Äußerung:

"Noch mehr als je zuvor bin ich der Überzeugung, dass der wahre Kommunismus ... das noch weite Ziel der menschlichen Gesellschaft ist. Und der Sozialismus ... ist 'nur' die Vorstufe zum Kommunismus. Wer also von uns LINKEN meint, nur für den demokratischen Sozialismus zu kämpfen, ebnet dennoch den Weg zum Kommunismus."

Das ist für uns eine klare Mitteilung eines Bundestagsabgeordneten, in der man (Ansätze zu einer) Überwindung der herrschenden Staats- und Gesellschaftsordnung sieht.

Merzlufft: Ich würde das gerne ergänzen: Die Bundesjustizministerin ist durchaus der Auffassung, dass unsere Demokratie so stark ist, dass man sich Gregor Gysis Talkshow-Auftritte auch ohne Beobachtung des Verfassungsschutzes ansehen kann.

Frage: Herr Kotthaus, welche Informationen haben Sie denn aus Athen zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zwischen privaten Banken und Griechenland? Nachdem sich die Finanzminister gestern durchaus auf europäischer Ebene zu den Bedingungen geäußert haben, zu denen sie sich vorstellen, dort eine Umschuldung hinzubekommen, ist das ja keine separate Veranstaltung mehr. Wissen Sie, wann die Verhandlungen weitergehen, ist da im Moment schon etwas am Laufen? Sehen Sie die Möglichkeit, dass es da in näherer Zukunft ein Ergebnis gibt?

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch fragen: Ist es für Sie vorstellbar, dass, wenn nicht genug Privatbeteiligung zusammenkommt, auch öffentliche Investoren einen Beitrag leisten? Abgesehen von Zentralbanken ist ja zum Beispiel auch die KfW engagiert.

Kotthaus: Die Verhandlungen laufen weiter; sie sind auch nie richtig unterbrochen worden. Die Verhandlungen laufen in Griechenland, und sie werden vor allen Dingen von Griechenland und nicht von Deutschland geleitet und durchgeführt. Insofern müssten Sie konkrete Fragen momentan tatsächlich an die Griechen richten.

Der griechische Finanzminister hat seinen Kollegen am Montag in einem Zwischenbericht erklärt, was der Stand der Verhandlungen ist. Er ist ermutigt worden, in diesen Verhandlungen weiterhin darauf zu drängen, dass der durch den Europäischen Rat gesetzte Rahmen von 120 Prozent Schuldenstand in 2020 eingehalten wird. Gleichzeitig ist durch den Europäischen Rat auch hinsichtlich Beteiligung der öffentlichen Hand der Rahmen noch einmal bestätigt worden, also die 100 Milliarden Euro für ein zweites Griechenland-Paket respektive die 30 Milliarden Euro als sogenannter "sweetener", um das Verhandlungsergebnis zu unterstützen. Das ist es, worauf wir hinarbeiten müssen. Wir wollen eben eine Lösung haben, die Griechenland langfristig stabilisiert und wenn ich "wir" sage, dann gehe ich davon aus, dass das sowohl die öffentliche Seite als auch die private Seite betrifft. Alle haben das größte Interesse daran, Griechenland zu stabilisieren.

Die Verhandlungen laufen weiter. Ich kann Ihnen keine Prognose machen, wann sie beendet sein werden. Wir hoffen, schnell und mit dem richtigen Ergebnis.

Zusatzfrage: Von wem kommt der fehlende Betrag, falls hinsichtlich des Forderungsverzichts von der privaten Seite nicht der avisierte Betrag zur Verfügung gestellt werden sollte?

Kotthaus: Die Verhandlungen laufen. Wie gesagt, der Rahmen ist gesteckt. In diesem Rahmen arbeiten wir. Über das Wenn, Wo, Wie, Wann und Ob können wir reden, wenn die Sachen eingetroffen sind. Aber wie gesagt: Wir sind ganz optimistisch, dass alle ein großes Interesse daran haben, Griechenland langfristig zu stabilisieren, und zwar im gesetzten Rahmen.

Frage: Herr Kotthaus, der Bundesfinanzminister hat gesagt, es werde kein neues Geld nach Griechenland überwiesen, wenn nicht alle griechischen Parteien die Zusage geben, dass das Programm laufen wird. Einen Tag danach haben wir aus Athen von Herrn Samaras, dem Vorsitzenden der Nea Dimokratia, gehört, dass die Ziele des Programms falsch seien. Sehen Sie zwischen diesen beiden Festlegungen keine Diskrepanz?

Kotthaus: Der Bundesfinanzminister hat gestern in Brüssel schon darauf verwiesen: Wenn man ein neues Programm auflegt und wir reden parallel zu den Verhandlungen zur Privatsektorbeteiligung ja auch von einem zweiten Griechenland-Programm, an dem gearbeitet und über das diskutiert wird und eine Wahl erkennbar ansteht und wir beide wissen: die Wahlen in Griechenland stehen in einem überschaubaren Zeitraum an , ist es sehr üblich so ist das auch in Irland und in Portugal geschehen , dass vorher klargestellt sein muss, dass alle Parteien des Landes diesem Programm zustimmen. Es ist ein bisschen erstaunlich, dass man ein Programm ablehnt, ohne es zu Ende verhandelt zu haben ich weiß nicht, ob das so gewesen ist.

Nichtsdestotrotz, ich bilde mir ein, dass wir beide diese Diskussion im letzten Jahr schon einmal geführt haben ich glaube, mit der fast gleichen Fragestellung von Ihnen und der fast gleichen Antwort von mir. Noch einmal: Ja, da Wahlen in Griechenland anstehen und wir Sicherheit darüber haben müssen, dass die Vereinbarungen so gelten, wie sie zwischen Griechenland, den europäischen Partnern und dem IWF getroffen werden, ist es erforderlich, dass alle Parteien diesem Programm zustimmen, wenn es zu Ende verhandelt ist und klar auf dem Tisch liegt.

Frage: Eine Frage an Herrn Dienst zur Münchener Sicherheitskonferenz: Gestern hat Herr Ischinger im Vorausblick angekündigt, dass diese Sicherheitskonferenz mit einem großen Panel zur Rolle Deutschlands in der EU und in der Welt eröffnet wird. Wird der Minister dort dabei sein?

Falls der Verteidigungsminister dabei ist und es tatsächlich eine solch große Debatte zu diesem wichtigen Thema geben soll, möchte ich die gleiche Frage auch an das Auswärtige Amt stellen: Herr Peschke, ist auch Ihr Minister dabei?

Dienst: Über die Besetzung des Panels kann ich im Moment keine Auskunft geben, da ich das Programm nicht präsent habe. Fakt ist, dass der Minister am Freitagnachmittag die Münchener Sicherheitskonferenz mit einer Eröffnungsrede beziehungsweise einem Grußwort eröffnen wird. Insofern: Der Minister wird dort sein und von Freitag bis Sonntagmorgen an der Konferenz teilnehmen.

Peschke: Auch der Außenminister wird an der Münchener Sicherheitskonferenz teilnehmen. Er wird dort auch zu einem mir jetzt nicht ganz präsenten Zeitpunkt, über den wir aber noch rechtzeitig informieren werden grundsätzliche Ausführungen zu sicherheitspolitischen Fragen machen. Das genaue Programm wird meines Erachtens aber noch erstellt. Herr Ischinger hatte ja schon die eine oder andere Angabe gemacht, aber darüber wird, glaube ich, im Einzelnen noch gesprochen. Insofern wird sich das alles dann harmonisch zu einer sicherlich erfolgreichen Tagung zusammenfügen.

Teschke: Herr Spangenberg, Sie hatten gefragt, ob es noch andere Abgeordnete gibt, die beobachtet werden. Dazu kann ich Ihnen insofern nichts sagen, als wir keine Informationen zu einzelnen Abgeordneten geben und nur die Informationen, die Sie auch im Bundesverfassungsschutzbericht finden, nachfragen können. Die Abgeordneten selber können aber beim Bundesverfassungsschutz nachfragen, ob sie beobachtet werden. Auskünfte zu einzelnen Abgeordneten kann ich Ihnen auch deshalb nicht geben, weil davon Persönlichkeitsrechte betroffen sind.

Frage: Ich fragte ja auch eher nach den Fraktionen.

Teschke: Da Sie diese Information nicht im Verfassungsschutzbericht finden, können Sie davon ausgehen, dass jenseits der Fraktion DIE LINKE keine Fraktion im Bundestag vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Zusatzfrage: Derzeit?

Teschke: Derzeit.

Frage: Ich habe noch zwei unternehmensbezogene Fragen an das Wirtschaftsministerium. Zum einen betrifft das die offenbar vor dem Scheitern stehende Fusion der Börsen in Frankfurt und New York, zum anderen betrifft das die Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission im Falle der Deutschen Post, die bis zu einer Milliarde Euro zurückerstatten muss. Zu beiden Fällen gefragt: Sieht das Bundeswirtschaftsministerium irgendeine Notwendigkeit oder hat es vor, sich in diesen Sachen an Brüssel zu wenden und dort etwa im Falle der Börsenfusion noch einmal mit neuen Argumenten aufzutreten? Falls das Thema der Börsenfusion auch das Finanzministerium interessiert; falls ja, bitte ich von dort um ein Wort.

Schneid: Ich kann ja einmal anfangen. Das Thema Börsenfusion wurde hier, wenn ich mich recht entsinne, vor kurzem besprochen. Da wurde seitens des BMWi schon mitgeteilt, dass die fachliche Entscheidung über diese Fusion allein bei der EU-Kommission liegt. Da habe ich jetzt auch nichts zu ergänzen.

Bezüglich des Post-Komplexes kann ich Ihnen sagen, dass das BMWi die Entscheidung der Kommission, dass die staatlichen Finanzbeiträge zu den Postbeamtenpensionen das erforderliche Maß übersteigen und zurückzufordern sind, sorgfältig prüfen wird. Ungeachtet einer möglichen Anfechtung der Entscheidung vor den europäischen Gerichten wird die Bundesregierung der Forderung der Kommission nachkommen, Beihilfen von der Deutschen Post AG zurückzufordern. Für die Umsetzung der Rückforderungsentscheidung ist das BMF zuständig.

Zusatzfrage: Ach?

Vorsitzende Sirleschtov: Erwischt. Herr Kotthaus?

Kotthaus: Für diese Rückforderung wären wir in der Tat zuständig. Das wird demnächst auch eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Mittel noch in 2012 dem Haushalt zufließen würden.

Zusatzfrage: In Sachen Börsenfunktion sehen Sie keine Notwendigkeit, sich irgendwie zu engagieren?

Kotthaus: Dazu hat ja das für Fragen dieser Art zuständige Ministerium Auskunft gegeben.


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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 25. Januar 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/01/2012-01-25-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012