Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

PRESSEKONFERENZ/356: Regierungspressekonferenz vom 16. Januar 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 16. Januar 2012
Regierungspressekonferenz vom 16. Januar 2012

Themen: Havarie des Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia", Herabstufung von neun Euroländern durch Standard & Poor's, finanzielle Situation Griechenlands, sogenannte Deutschland-Bonds, Kriterien für das Gütesiegel "Made in Germany", Reformvorschläge zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung über den syrischen Staatspräsidenten
Weitere Themen: Zusammentreffen eines Flottendienstboots der Bundesmarine mit einem syrischen Schnellboot, Forderung der Arbeitgeber nach einer Reduzierung der Witwen- und Hinterbliebenenrente, Gespräch des Bundesfinanzministers mit dem Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank, Darlehen der BW-Bank an Bundespräsident Wulff, seinerzeitiger Aufenthalt von Saif al-Arab al-Gaddafi in München, Verlegung der BASF-Tochtergesellschaft für grüne Gentechnik in die USA, Treffen von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Monti und Staatspräsident Sarkozy am 20. Januar in Rom

Sprecher: StS Seibert, Peschke (AA), Rudolph (BMVBS), Kotthaus (BMF), Kraus (BMWi), Schwarte (BMU), Paris (BMVg), Westhoff (BMAS), Eichele (BMELV)


Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Peschke: Wir haben in der Tat sehr viele Anfragen zum aktuellen Stand des Schiffsunglücks der "Costa Concordia". Deswegen möchte ich kurz coram publico einige Sätze dazu sagen. Der aktuelle Stand ist im Moment, dass es weiterhin deutsche Staatsangehörige gibt, deren genauer Aufenthalt und Verbleib zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt ist. Die genaue Zahl dieser Staatsangehörigen, deren Aufenthalt noch ungeklärt ist, ist allerdings unklar.

Wir arbeiten natürlich mit Hochdruck daran, genau diese Unklarheit zu beseitigen und zu klären. Der Krisenstab im Auswärtigen Amt und die deutsche Botschaft in Rom stehen in ständigem Kontakt mit dem Schiffsunternehmen und auch mit den italienischen Behörden und bemühen sich, Klarheit zu schaffen. Das Auswärtige Amt in Berlin sowie auch unsere Botschafts- und Konsulatsmitarbeiter in Italien sind weiterhin rund um die Uhr erreichbar, um Betroffenen und ihren Angehörigen Rede und Antwort zu stehen, sie konsularisch zu betreuen und zu unterstützen. Das ist der aktuelle Stand. Sobald sich weitere Klärungen ergeben, werden wir Sie natürlich auch unaufgefordert erneut unterrichten.

Frage: Zur Zahl der vermissten Deutschen können Sie nichts sagen. Habe ich das richtig verstanden?

Peschke: Ich meine, ich hätte gesagt, dass dies eben ein Faktum ist, das zurzeit noch unklar ist und das wir auch noch aufklären müssen. Wir können zurzeit nur sicher sagen, dass es deutsche Staatsangehörige gibt, deren Verbleib noch nicht geklärt ist.

Frage: Bedeutet das denn, Herr Peschke, dass es denkbar ist, dass diese deutschen Staatsangehörigen bei dem Schiffsunglück auch ums Leben gekommen sind? Oder heißt das, dass sie auch von Bord gegangen sind und sich weiß Gott, wohin in alle Winde zerstreut haben?

Peschke: Das bedeutet zuerst einmal nur das, was es heißt, nämlich dass wir aus verschiedenen Quellen eine große Liste von deutschen Staatsangehörigen haben. Der Verbleib vieler konnte geklärt werden. Es gibt aber eine Restgruppe auf der Liste, die wir uns zusammengestellt haben, deren Verbleib unklar ist. Wenn ich "unklar" sage, dann ist das tatsächlich im konkreten Wortsinne gemeint. Wir wissen nicht, wo sie sind, was das heißt und ob es auch weitere betrübliche Nachrichten geben kann. Ich kann da im Moment nichts ausschließen. Ich kann im Moment aber genauso wenig etwas bestätigen. Bis jetzt gibt es keine deutschen Opfer dieser Katastrophe, aber es gibt nach wie vor eine Anzahl von Staatsangehörigen, deren Verbleib nicht geklärt ist.

Frage: Herr Peschke, heißt das, diese Zahl ist größer als 4? Die Zahl 4 kursiert ja. Ist die Zahl falsch, dass vier Deutsche konkret vermisst werden, oder gibt es eine (andere) Zahl? Irgendwann hatte ich auch einmal von 14 oder irgendwie so etwas gehört. Gibt es also irgendeinen Ansatzpunkt? Oder ist die Zahl 7 richtig? Es gibt ja verschiedene Zahlen.

Peschke: Man könnte sicherlich viele verschiedene Zahlen in die Welt setzen. Ich tue das ganz bewusst nicht, um dieser Situation der Unklarheit nicht noch weitere divergierende, spekulative Annahmen hinzuzufügen. Ich habe auch von den Zahlen gelesen, die Sie genannt haben. Die Größenordnung dieser Zahl liegt im niedrigeren zweistelligen Bereich; das möchte ich sagen. Aber eine genauere Konkretisierung möchte ich jetzt nicht vornehmen, weil der Krisenstab diesbezüglich auch ständig mit sich widersprechenden Aussagen konfrontiert wird und wir selbst erst Klarheit erlangen wollen, ehe wir uns hier verbindlich äußern.

Frage: Ich weiß gar nicht, an wen sich die Frage im Konkreten richtet. Es gibt ja im Kreuzfahrtbereich wachsende Konkurrenz, wie man hört. Es heißt, die einzelnen Kreuzfahrtunternehmen seien geneigt, ihren Passagieren besondere Attraktionen zu bieten, um diese eben an sich zu binden. Eine Attraktion könnte darin bestehen, nur 150 m von einer Insel entfernt die Küste entlang zu fahren. Ich habe das gehört, ich weiß das nicht.

Erstens: Wer ist denn eigentlich dafür zuständig, wie und wo welcher Kapitän mit welcher Art Schiff durch die Meere schippert und an Inseln vorbei fährt? Zweitens: Ist das eine auf der europäischen Ebene angesiedelte Kompetenz? Wird drittens auf welcher Ebene auch immer darüber nachgedacht, die Kontrolle oder gegebenenfalls Bestimmungen in diesem Bereich möglicherweise zu verschärfen?

Rudolph: Für den Verkehrsbereich kann ich sagen, dass es, wie es eben auch bei den Verkehrswegen der Fall ist, auch auf den Seewegen ein Streckennetz gibt. Inwieweit Kreuzfahrtschiffe davon abweichen, um besondere Touristenattraktionen praktisch näher unter die Lupe nehmen zu können, kann ich jetzt nicht sagen. Darüber will ich auch nicht spekulieren. Aber es gibt Karten, nach denen sich auch Kreuzfahrtschiffe zu richten haben. Die jetzige Untersuchung wird ergeben, ob es da Abweichungen beziehungsweise ein Fehlverhalten des Kapitäns gegeben hat oder eben nicht.

Zusatzfrage: Wird darüber nachgedacht, die Regularien zu ändern oder die Aufsicht darüber zu verschärfen, ob diese Regularien auch eingehalten werden?

Rudolph: Von meiner Seite kann ich sagen: Jetzt werden die Rettungsmaßnahmen erst einmal untersucht, die dort vonstattengegangen sind. Auch die Schiffsunfalluntersuchung wird sich das anschauen. Wenn man dann zu Ergebnissen gekommen sein wird, wird man sicherlich auch weitere Schlüsse daraus ziehen. Aber dafür, jetzt schon vorab darüber zu spekulieren, ob man Auflagen ändert nicht wissend, ob sie gebrochen worden sind , ist es, glaube ich, an dieser Stelle zu früh, zumindest von meiner Seite aus.

Frage: Herr Seibert, Herr Kotthaus, die folgenden Rating-Entscheidungen würden mich noch interessieren: Das Ausleihvolumen der EFSF basierte darauf, dass sechs AAA-Länder sie auch stützen. Die Frage ist: Was heißt das jetzt nach dieser Entscheidung vom Freitag für die EFSF und auch für den ESM?

Zusätzlich habe ich noch eine Frage. Die Bundeskanzlerin hat angekündigt, Änderungen im Bereich des Ratings so vorzunehmen, dass sich die Anleger nicht mehr in jedem Fall an dieses Rating halten sollen. Können Sie das näher detaillieren?

StS Seibert: Zunächst einmal zu Ihrer ersten Frage, was die EFSF anbelangt: Die Bundesregierung hat keinen Anlass, anzunehmen, dass das Garantievolumen, dass die EFSF jetzt hat, nicht auch ausreicht, um ihren aktuellen Verpflichtungen nachzukommen. Wir dürfen ja nicht übersehen, dass es die Pläne gibt und man beschlossen hat, den ESM, den permanenten Rettungsschirm, erheblich vorzuziehen und ihn bereits Mitte 2012 in Kraft treten zu lassen, also ein Jahr früher als geplant. Er hat eine andere Finanzierungsstruktur als die EFSF und ist wegen der Kapitaleinzahlungen auch nicht so abhängig von Bonitätsbewertungen einzelner Mitgliedstaaten, die die Rating-Agenturen vornehmen oder eine einzelne Rating-Agentur vornimmt. Deswegen hat das eine geringere Bedeutung für den ESM. Aber zusammenfassend gibt es, wie gesagt, keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die EFSF mit dem Geld beziehungsweise mit dem Garantievolumen, über das sie derzeit verfügt, auch ihre derzeitigen Aufgaben erfüllen kann.

Das Zweite ist: Die Bundeskanzlerin hatte sich in Kiel bei der Vorstandsklausur der CDU also als CDU-Vorsitzende unterstützend zu dem Vorschlag des Abgeordneten Meister geäußert. Das ist jetzt aber nichts, was ich als Regierungssprecher weiter erläutern müsste, denke ich.

Zusatzfrage: Das Ausleihvolumen der EFSF beträgt 440 Milliarden Euro. Wird das durch diese Entscheidung nun geringer ausfallen?

Kotthaus: Das kann man hier und heute nicht sagen. Erstens: Die EFSF hat zurzeit ein AAA-Rating. Zweitens: Jetzt muss man einmal schauen, wie weit die Frage des Ratings der EFSF von den Rating-Agenturen auch hinterfragt werden wird. Da muss man einmal schauen; das ist hier und heute nicht der Fall.

Noch einmal: Das Volumen, das die EFSF hat egal, unter welcher Konstellation , ist allemal ausreichend für die jetzt anstehenden Aufgaben, die die EFSF hat. Sie wissen: Es gibt diese beiden Programmländer Irland und Portugal sowie gegebenenfalls das zweite Griechenland-Programm. Gleichzeitig haben wir beschlossen, wie es Herr Seibert ja gerade auch gesagt hat, den ESM der aufgrund der Kapitaleinlage eine völlig andere Kapitalstruktur hat vorzuziehen. Das soll heißen: In wenigen Monaten wird der dann also da sein. Deswegen lange Rede, kurzer Sinn gibt es da momentan keinerlei Handlungsbedarf.

Frage: Sie sagten eben zum ESM, das werde geringere Auswirkungen als auf die EFSF haben, aber eben auch Auswirkungen. Sie haben den ESM gerade auch angesprochen. Heißt das, dass man den ESM eventuell noch etwas aufstocken muss, um die Feuerkraft zu erhalten?

Kotthaus: Der ESM funktioniert mit einer Kapitaleinlage. Kapital, Cash, Geld - das ist relativ einfach zu bewerten. Deswegen sehe ich da auch keinen Handlungsbedarf.

Frage: Herr Seibert, ich wüsste gern, wie die Bundeskanzlerin diesen Vorgang politisch bewertet. Es gibt den Vorwurf oder die Annahme, dass Standard & Poor's mit den Ratings nicht nur die Bonität eines Landes nach Schuldenstand etc. bewertet, sondern sozusagen auch nach der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik. Nimmt die Bundeskanzlerin wahr, dass die These stimmt, die Rating-Agenturen würden wirtschaftspolitisch eingreifen, indem sie sagen "Wir belohnen Länder, die wirtschaftspolitische Maßnahmen in unserem Sinne oder in einem Sinne, den wir für richtig halten, durchführen, und bestrafen andere, die dies unterlassen"?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat am Samstag in ihrer ersten Stellungnahme zu dieser Herabstufung sehr bewusst gesagt, dass sie die zur Kenntnis nehme. Das möchte ich jetzt auch nicht weiter interpretieren. Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung haben diese Herabstufung zur Kenntnis genommen. Sie erinnert daran, was in den Medien vielleicht auch nicht immer genügend beachtet wird, dass es sich um eine von drei Rating-Agenturen handelt und dass die Ankündigung der Agentur Fitch, beispielsweise Frankreich zumindest im Jahr 2012 sein AAA-Rating zu belassen, deutlich weniger Niederschlag in den Medien gefunden hat als die umgekehrte Ankündigung von Standard & Poor's jetzt.

Man könnte vielleicht noch etwas hinzufügen: In einem Punkt, denke ich, läuft der Vorwurf, den Standard & Poor's macht, dass man sich in Europa bei der Bewältigung dieser Krise im Grunde nur um die Schuldenseite gekümmert habe, ins Leere. Der Vorwurf lautet, man habe sich nur um die Schuldenseite gekümmert und die Ungleichgewichte vernachlässigt. Ich denke, für die deutsche Regierung kann man auf jeden Fall sagen: Es war immer die Linie dieser Bundesregierung, in dieser derzeitigen europäischen Krise zwei Grundübel zu sehen, sie zu analysieren und auch zwei Grundübel anzugehen. Das eine ist natürlich die überhöhte, permanente Verschuldung einzelner Staaten, und das andere ist die bedauerliche Tatsache, dass einzelne Staaten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit so weit zurückgefallen sind. Kaum ein anderer europäischer Regierungschef hat das so zum Thema gemacht wie die Bundeskanzlerin und hat es so mit konkreten Vorschlägen wie die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung begleitet. Der Euro-Plus-Pakt, an den ich in diesem Zusammenhang gerne erinnern möchte, ist ja genau zu diesem Zweck beschlossen worden, nämlich damit die Bremsen für Wachstum gelockert werden und damit die Kräfte für eine positive Wirtschaftsentwicklung freigemacht werden. Das durch Strukturreformen, durch Bürokratieabbau, durch bessere Ausbildung für Jugendliche, durch kluge und zielgenaue Investitionen (zu erreichen), ist Sinn und Zweck des Euro-Plus-Pakts, den Deutschland und Frankreich vorgeschlagen haben. Ich will also schon sagen, dass die Analyse von Standard & Poor's aus unserer Sicht an dieser Stelle deutlich zu kurz greift.

Kotthaus: Vielleicht darf ich noch zum Thema Rating-Agenturen ergänzen, nur als Hinweis: Sie wissen alle, dass es ja seit November letzten Jahres einen weiteren Vorschlag der Kommission dazu gibt, die bereits bestehende Regulierung von Rating-Agenturen noch einmal zu verschärfen. Das wird zurzeit diskutiert und sicherlich im Laufe des Jahres 2012 zu einem Abschluss gebracht werden, zumindest hinsichtlich der Diskussionen im Rat. Eines der Themen dabei ist, dass man sich nicht übermäßig stark und nur auf die Ratings von Rating-Agenturen verlassen kann, sondern auch eine eigene Expertise an den Tag legen muss. Ich glaube, dass gerade dieses blinde Vertrauen in Rating-Agenturen durch die Marktteilnehmer etwas relativiert werden sollte und dass man bei seinen Entscheidungen eben auch eigene Expertise und eigene Bewertungen an den Tag legen muss. Das ist, wie gesagt, ein Thema, das zurzeit in Brüssel diskutiert wird.

Frage: Herr Seibert, nach der Herabstufung Italiens gibt es große Sorgen in Rom. Mario Monti verlangt Hilfe vonseiten der EZB und große Unterstützung aus Europa. In Italien erwarten viele eine Strategieänderung der Bundeskanzlerin. Was ist die Position der deutschen Regierung gegenüber den italienischen Erwartungen?

StS Seibert: Die Haltung der Bundesregierung zu dem, was die EZB tun kann, tun soll und wozu sie ihrem rechtlichen Rahmen entsprechend da ist, hat sich überhaupt nichts geändert. Die Strategie der Bundesregierung hat sich auch nicht geändert. Ich habe eben darzulegen versucht, dass es immer eine Strategie war, die sowohl eine finanzielle Konsolidierung als auch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ins Auge gefasst hat. Das waren immer die beiden Impulse, die wir setzen wollten und für die wir in Europa auf allen Ebenen geworben haben. Glücklicherweise, glaube ich, kann man das Jahr 2011 auch als ein Jahr ansehen, in dem dazu in Europa sehr konkrete Maßnahmen ergriffen worden sind.

Frage: Herr Kotthaus, Sie sagen, der ESM sei robuster gegenüber den Ratings. Jetzt steht die Frage nach den Kapitaleinlagen an, danach, ob diese Tranchen eventuell vorgezogen werden. Stellt die sich jetzt noch drängender? Ist es, anders gefragt, jetzt aus deutscher Sicht dringender denn je, diese Kapitaleinlagen vielleicht sogar im Ganzen einzuzahlen?

Kotthaus: Ich glaube, ich könnte jetzt hier ein Tape von mir abspielen, aber sage es einfach noch einmal: Der ESM soll vorgezogen werden. Das haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen; das wird zurzeit in Brüssel zu Ende diskutiert. Ich gehe davon aus, dass die Finanzminister diese Diskussion beim Treffen der Eurogruppe und des Ecofin in der nächsten Woche entsprechend beenden werden können. Dann wird eben auch geklärt werden müssen, wie viele Tranchen die Staaten wie schnell einzahlen können. Der Minister hat mehrfach klargemacht, dass er der Auffassung ist, dass möglichst viel Kapital zu einem möglichst frühen Zeitpunkt hilfreich und gut wäre, auch als überzeugendes Signal durch die Europäer, dass sie voll hinter ihrer Währung stehen. Gleichzeitig muss man eben auch schauen, was die Möglichkeiten der anderen Mitgliedstaaten sind. Wir werden eine gemeinsame Entscheidung treffen und entsprechend auch gemeinsam schnell das Kapital einbringen. Wie viele Tranchen das sein werden, kann ich Ihnen, Herr Pichler, heute einfach noch nicht sagen. Das werden wir dann hoffentlich in Kürze in Brüssel festlegen können.

Frage: Herr Seibert, gibt es heute anders als vergangene Woche schon konkretere Ansagen aus Brüssel, was eine mögliche Verschiebung des nächsten EU-Gipfels Ende Januar angeht?

StS Seibert: Nach meinen Informationen aber ich weiß nicht, ob das jetzt schon ganz amtlich ist bleibt es beim 30. Januar. Es gab zwischendurch

Kotthaus: Ich als in Brüssel Lebender weiß: Es gab ein Hin und Her wegen Streiks, aber jetzt scheint das wieder am 30. stattzufinden.

StS Seibert: Genau, der angekündigte Generalstreik in Belgien hatte einige Unsicherheiten gesät, aber das scheint am 30. stattzufinden, und es scheint in Brüssel stattzufinden. Aber das werden wir Sie sehr rechtzeitig wissen lassen, sobald es ganz fest steht.

Frage: Herr Kotthaus, ich habe einen Bericht gesehen, in dem behauptet wurde, durch dieses Downgrade könnte die EFSF 180 Milliarden Euro weniger Spielgeld zur Verfügung haben. Haben Sie im Finanzministerium überhaupt mit solchen Zahlen gerechnet? Was würde das bedeuten? Letztendlich ist die Ratings-Grundlage der EFSF jetzt eine andere.

Was für eine Auswirkung wird das morgen haben? Wird es morgen eine Option der EFSF geben? Ich habe (von) 1,5 Milliarden Euro (gehört). Werden wir also relativ schnell wissen, was das für Auswirkungen auf die EFSF hat?

Herr Seibert, es gab heute einen Bericht darüber, dass es ein Wunsch vonseiten griechischer Gläubigerbanken sei, dass sich Frau Merkel und Herrn Sarkozy in die Gespräche einmischen sollen, weil sie gerade stockten. Sieht die Bundeskanzlerin die Notwendigkeit, sich dabei einzumischen? Wenn ja, was könnte sie in die Gespräche einbringen?

Kotthaus: Der Emissionskalender des EFSF liegt mir gerade nicht vor; den könnten Sie gegebenenfalls aber sicherlich auch selber beim EFSF nachfragen.

Zu Ihrem Hinweis auf Spielgeld: Dass da Spielgeld im Spiel wäre, wäre mir neu. Hier geht es darum, einen Rettungsschirm zu haben, mit dem die gegenwärtigen Programmländer unterstützt werden sollen. Nochmals Herr Seibert und ich haben das gerade schon gesagt : Es gibt aus unserer Perspektive keinerlei Handlungsbedarf, Veränderungsbedarf oder Ähnliches mehr beim EFSF. Der EFSF ist in der Art und Weise, wie er ausgerüstet ist, vollkommen in der Lage, die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen für die Programmländer zu erbringen.

Last but not least: Der ESM wird ja vorgezogen und kommt nach der jetzigen Planung in wenigen Monaten. Er hat aufgrund der anderen Kapitalstruktur auch ganz andere Möglichkeiten. Insofern gibt es einfach keinerlei Bedarf zu Veränderungen.

StS Seibert: Die Verhandlungen in Griechenland über eine Beteiligung des Privatsektors an der Umschuldung laufen und werden nicht vom französischen Staatspräsidenten oder von der Bundesregierung geführt. Basis dieser Verhandlungen sind die Eckdaten, die Ende Oktober beim damaligen Europäischen Rat festgelegt wurden, sowie auch die Eckdaten, wie die Beteiligung des Privatsektors aussehen sollte. Auf dieser Basis wird verhandelt, und zwar nicht durch die Bundeskanzlerin und nicht durch Herrn Sarkozy.

Zusatzfrage: In der "Financial Times" wurde heute aus den Kreisen der Banken zitiert, es gebe zwar Eckdaten, aber manche Teilnehmer dieser Gespräche hielten sich nicht an diese Eckdaten, also die 50 Prozent freiwilliger "haircut". Wenn nicht die Banken, sondern andere Teilnehmer dieser Gespräche sich nicht an die Spielregeln oder die Eckdaten halten: Entsteht dadurch kein Handlungsbedarf aufseiten der Staats- und Regierungschefs?

StS Seibert: Für die Bundesregierung stehen die Eckdaten, die Ende Oktober festgelegt wurden, und zwar sowohl für eine Beteiligung des Privatsektors als auch für die Ausarbeitung des neuen Programms für Griechenland.

Frage: Herr Kotthaus, es gab am Wochenende auch Stimmen aus der CDU, die erneut die Gründung einer eigenen, einer europäischen Ratingagentur angeregt haben. Hat sich Herr Schäuble dazu schon eine Meinung gebildet? Wenn ja, wie sieht die aus?

Kotthaus: Die EU-Kommission, die vielleicht noch geeigneter wäre, (die Frage einer) europäischen Ratingagentur (zu beurteilen), hat sich dieses Projektes auch einmal angenommen, es bewertet und es aus relativ naheliegenden Gründen vorsichtig zurückgestellt. (Dass es durch) eine europäische Ratingagentur per se weiteren Wettbewerb auf dem Markt (gäbe), ist sicherlich etwas, was man begrüßen kann. Je mehr Wettbewerb auf dem Markt ist, desto besser ist der Markt strukturiert, und desto mehr Möglichkeiten haben die verschiedenen Marktteilnehmer, sich selber ein Bild über die Lage zu machen. Ich habe auf einem Eilticker gerade gelesen, dass zum Beispiel Moody's heute noch einmal gesagt hat: Die Bestnote für Frankreich bleibt unverändert. Da sieht man eben die unterschiedlichen Wahrnehmungen. Mehr Wettbewerb kann da sicherlich nicht schaden.

Wenn unter einer europäischen Ratingagentur eine staatlich finanzierte Ratingagentur verstanden würde, dann würde das wahrscheinlich schwierig werden; denn Ratingagenturen müssen zum einen über einen längeren Zeitraum ihre Kredibilität auf dem Markt aufbauen, und zum anderen müssen sie unabhängig sein. Deswegen hat auch der Bundesfinanzminister immer gesagt, dass eigentlich jede Ratingagentur-Lösung immer auch marktwirtschaftlich und nicht staatlich organisiert sein müsste.

Zusammengefasst: Wenn in Europa auf dieser Basis eine Ratingagentur entstehen würde also marktwirtschaftlich organisiert und unabhängig vom Staat oder anderen Entitäten , dann wäre das wunderbar je mehr Wettbewerb, desto besser.

Frage: Ich möchte auf das Thema Griechenland zurückkommen und habe eine Frage an Herrn Kotthaus. Die Verhandlungen der griechischen Regierung mit den Gläubigern sind ins Stocken geraten, weil es zur Höhe der Zinsen sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Es heißt, Griechenland bestehe auf höchstens 4 Prozent, und man liest sehr oft, dass die deutsche Regierung, insbesondere der deutsche Finanzminister, einen noch niedrigeren Zinssatz wolle 3 Prozent, liest man in den deutschen Zeitungen. Gibt es dazu eine Vorstellung im Bundesfinanzminister? Welche Kreditspanne kann man da als Verhandlungsbasis haben? Wenn die deutsche Regierung auf niedrige Zinsen drängt, trägt sie ja auch eine Mitverantwortung für das Resultat dieser Gespräche.

Kotthaus: Lieber Kollege, der europäische Rat hat einen bestimmten Rahmen festgelegt, der für Griechenland erreicht werden soll, und (dieser Rahmen ist) auch im Konsens mit dem Privatsektor (festgelegt worden). Dieser Rahmen beinhaltet 100 Milliarden Euro für ein zweites Griechenland-Paket und 30 Milliarden Euro als "sweetener". Damit wollen wir bis 2020 einen Schuldenstand von 120 Prozent erreichen. Das ist die Basis, die eigentlich auch mit dem Privatsektor im letzten Jahr festgelegt worden ist. Einer der (Parameter) ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch der Zinssatz. Sie müssen mir aber verzeihen, dass ich hier jetzt nicht über die Presse die Verhandlungsstrategie, die Verhandlungstaktik, das Verhandlungsvorgehen (mitteile). Verhandlungspartner sind hier ja Griechenland und die privaten Gläubiger, nicht Deutschland.

Die Verhandlungen sind hart, das ist völlig unstreitig. Was Sie zurzeit sicherlich auch erleben beziehungsweise sehen und lesen können, sind natürlich entsprechende Verhandlungstaktiken. Ich glaube, im Rugby in Neuseeland gibt es immer den "Haka", mit dem man sich gegenseitig Angst macht. So etwas ist eben ein Teil der Verhandlungsstrategien, und damit müssen wir arbeiten. Das sind harte Verhandlungen und es geht um viel Geld, aber der Rahmen ist klar gesetzt und wird auch beibehalten werden. Dann müssen wir eben schauen, wie das Ergebnis erreicht werden kann.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium zum Thema "Deutschland-Bonds", die jetzt in Schleswig-Holstein aufkam: Was hält Herr Schäuble denn von gemeinsamen Anleihen von Bund und Ländern? Ist das rechtlich überhaupt so einfach möglich, oder widerspricht das nicht auch dem Geist der Föderalismusreform?

Kotthaus: Wie Sie sich erinnern, hat der Finanzminister anlässlich des Stabilitätsrates letztes Jahr einmal die Idee eines Altschuldentilgungsfonds vorgestellt, und zwar auf europäischer Ebene. Er hat damals gesagt, dass das doch vielleicht eine Möglichkeit wäre, nach außen ganz zu machen: Ja, wir anerkennen, dass es drei wesentliche Faktoren gibt, die die Probleme in Europa zurzeit auslösen, und zwar erstens mangelnde Wettbewerbsfähigkeit in einigen Mitgliedstaaten, zweitens mangelnde Regulierung und drittens und vielleicht am wichtigsten zu hohe Schuldenstände. Wenn man nach außen ganz klar machen möchte, dass wir daran etwas ändern möchten und fest entschlossen sind, (die Verschuldung) abzubauen, dann wäre die Idee von Altschuldentilgungsfonds vielleicht nicht verkehrt. Man könnte dann sagen: Alles über die zulässige Grenze von 60 Prozent hinaus kommt in einen Fonds, wird mit einer bestimmten Einlage unterlegt und wird dann entsprechend abgebaut.

Wenn das so wäre, wenn man sich also auf europäischer Ebene darauf einigen könnte, dann müssten natürlich auch in Deutschland Bund und Länder gemeinsam daran arbeiten, dass die Gesamtverschuldung entsprechend abgebaut wird. Der Finanzminister hat dann geäußert, dass man sich in diesem Zusammenhang, also wenn alle gemeinsam zu dieser klaren Schuldentilgungsstrategie verpflichtet sind, überlegen könnte, über solche gemeinsamen Anleihen nachzudenken. Das ist der Rahmen, den der Finanzminister bereits letztes Jahr im Rahmen des Stabilitätspakts vorgegeben hat, was offensichtlich noch einmal diskutiert wurde.

Zusatzfrage: Sie haben jetzt den Bogen von Europa zu Deutschland gespannt, aber wäre es auch denkbar, dass man das von deutscher Seite unabhängig von den Gedanken, die Sie eben geäußert haben selbst ins Leben ruft, also gemeinsame Anleihen ausgibt?

Kotthaus: Wie gesagt, ich glaube, der Kontext, den der Finanzminister im Stabilitätsrat vorgestellt hat, war der Kontext, den ich gerade geschildert habe.

Frage: Herr Seibert, welche Kampfmaßnahmen hat die Bundesregierung im Auge, um das Gütesiegel "Made in Germany" zu verteidigen und den EU-Blödsinn zu stoppen?

StS Seibert: Zunächst einmal gibt es derzeit offenbar noch keine konkreten Pläne der EU-Kommission. Das, was da in der Debatte ist, also dieses Gütesiegel nur noch für die Produkte zuzulassen, bei denen mindestens 45 Prozent des Wertanteils aus Deutschland stammen, ist selbst in der EU-Kommission umstritten. Die Bundesregierung unterstützt auf jeden Fall den Vorstoß der deutschen Wirtschaft mit Blick auf dieses Siegel "Made in Germany". Wir glauben, dass es da berechtigte Klagen gibt. Dies ist jedenfalls die grundsätzliche unterstützende Position für die deutsche Wirtschaft durch die Bundesregierung. Das Bundeswirtschaftsministerium kann wahrscheinlich genauer ausführen, was der Minister in dieser Sache unternommen hat.

Kraus: Das kann ich gerne tun. Wie Herr Seibert schon gesagt hat, unterstützt die Bundesregierung natürlich auch das BMWi den Vorstoß der deutschen Wirtschaft, der heute auch in der Presse zu sehen war, mit Blick auf das Siegel "Made in Germany". Es gibt noch keine konkreten Pläne der EU-Kommission. Das, was derzeit in der Debatte ist, hieße quasi, dass das Gütesiegel nur noch für Produkte zugelassen würde, die mit mindestens 45 Prozent des Wertanteils aus Deutschland kommen. Das ist aber auch in der EU-Kommission derzeit noch sehr umstritten.

Vor dem Hintergrund der berechtigten Klagen der deutschen Wirtschaft hat sich der Wirtschaftsminister bereits vor einigen Wochen in einem Brief an den zuständigen Kommissar Semeta gewandt. In diesem Brief hat der Minister unter anderem klar gemacht, dass eine Verschärfung der EU-Regeln für den sogenannten nichtpräferenziellen Ursprung einen erheblichen Mehraufwand an Kosten und bürokratischen Belastungen für die deutschen Unternehmen bedeuten würde. Der Minister hat weiter geschrieben, dass weiterhin das bewährte und einfach zu handhabende Kriterium der sogenannten letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung maßgeblich für die Ursprungsbestimmung sei. Deswegen hat er gesagt ich zitiere : "Erfolgreiche Markenzeichen europäischer Exporte wie beispielsweise 'Made in Germany' sollten nicht ausgehöhlt werden und müssen weiter in der jetzigen Form genutzt werden". Bei Interesse können wir Ihnen den Brief auch gerne zuleiten.

Zusatzfrage: Erstens: Ja, ich hätte Interesse.

Zweitens noch eine Frage an Herrn Seibert: Habe ich es richtig verstanden, dass die Bundesregierung erst einmal guckt, welchen Eindruck der Appell der Wirtschaft hinterlässt? Manchmal ist es ja auch ganz gut, wenn man sozusagen schon im Vorfeld mit größeren Drohmöglichkeiten operiert, um etwas, was man wirklich nicht will, zu verhindern. Ist dieser Punkt schon erreicht oder glaubt man, dass man noch im Sinne der friedlichen Verhandlungen das Ergebnis verhindern kann, dass "Made in Germany" unter den bisherigen Kriterien wegfällt?

StS Seibert: Alles, oder doch das allermeiste in Europa gelingt auf dem Wege friedlicher Verhandlungen; Drohungen gehören nicht zum Standardrepertoire. Ich glaube, die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums hat dargelegt, dass sich der Bundeswirtschaftsminister als zuständiger Minister sehr klar dazu positioniert hat und dass er den zuständigen Kommissar angeschrieben hat. Wir sind jetzt noch in einer Phase, in der auch die EU-Kommission dabei ist, ihre Haltung festzulegen. Die Bundesregierung wird es nun wirklich nicht unterlassen, ihre Meinung zu Gehör zu bringen und kraftvoll zu vertreten.

Frage: Auch wenn noch keine Entscheidung gefallen ist: Von wem kommt denn überhaupt diese Idee, und welche Motive gibt es aus Ihrer Sicht dafür?

Kraus: Diese EU-Reformpläne betreffen, wenn man das insgesamt sieht, die Änderungen der Durchführungsverordnung zum Modernisierten Zollkodex und somit die sogenannten nichtpräferenziellen Ursprungsregelungen. Die Idee selber kommt von Kommissar Semeta, soweit wir wissen.

Frage: Es gibt ja mittlerweile Vorschläge vom Wirtschaftsminister, aber auch aus der Unionsfraktion, von Herrn Fuchs, Herrn Pfeiffer, Herrn Bareiß, zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die weit über Förderkürzungen usw. hinausgehen, sondern bei denen grundsätzlich der Einspeisevorrang infrage gestellt worden ist, dass Wind- und Sonnenanlagen nur noch an bestimmten Orten eingerichtet werden sollen und darüber die Netzagentur entscheiden soll. Ich wollte mal hören, wie der Bundesumweltminister diese Vorschläge sieht.

Schwarte: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt, und ist mit der Energiewende und den dazugehörigen Beschlüssen auch noch einmal bekräftigt worden.

Was die Fotovoltaik-Vorschläge angeht, wissen Sie, dass wir am kommenden Donnerstag Branchengespräche haben. Da wird man darüber zu sprechen haben, wie die Förderung gegebenenfalls verstetigt wird. Die hohen Ausbauzahlen im Dezember das hatte ich Ihnen schon vor einigen Tagen hier erläutert sind der Anlass dafür. Die Bundesregierung ist sich einig, dass darauf reagiert werden sollte.

Zusatzfrage: Die Frage bezog sich ja ausdrücklich nicht auf die Höhe der Fotovoltaik-Förderung, sondern auf grundsätzliche Fragen wie das Quotenmodell.

Schwarte: Ich hatte ja gesagt: Das EEG hat sich aus Sicht des Bundesumweltministeriums in seiner jetzigen Form bewährt.

Zusatzfrage: Und es soll damit auch weiter in diesen Fundamenten so bestehen bleiben?

Schwarte: Davon gehe ich aus.

Frage: In diesem Zusammenhang die Frage an das Bundeswirtschaftsministerium: Was ist der Anlass für Herrn Rösler, sich zum wiederholten Male in Arbeitsbereiche des Umweltministers sozusagen einzumischen?

Kraus: Der Minister hat immer wieder betont, dass der Umbau der Energieversorgung eine große Chance für die deutsche Wirtschaft darstellt. Jedoch muss man auch Belastungen für den Stromverbraucher und den Wirtschaftsstandort im Auge behalten. Deswegen hat sich ja zum Beispiel die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die EEG-Umlage bei rund 3,5 Cent pro Kilowattstunde stabil zu halten und einen Anstieg zu vermeiden. Daran müssen wir jetzt arbeiten.

Wie die Kollegin ja schon erwähnt hatte, gibt es auf Bitten der Koalitionsfraktionen Ende Januar Vorschläge dazu.

Zusatzfrage: Dann würden Sie aber sagen, grundsätzlich hat sich das EEG im Moment nicht bewährt - anders als die Einschätzung aus dem Umweltministerium?

Kraus: Minister Rösler hat deutlich gemacht, wie es ja auch in der Presse heute zu lesen ist, dass es wichtig ist, eine offene Debatte darüber zu führen, wie man das Fördersystem des EEGs perspektivisch, also langfristig, anpassen und modernisieren kann.

Zusatzfrage: Dann noch eine Nachfrage, wenn es erlaubt ist: Gab es denn vorher eine Absprache über den Vorstoß des Wirtschaftsministers mit dem Umweltminister? Gab es da Kontakte zwischen beiden Ministern?

Kraus: Die beiden Ministerien sind immer in engem Austausch zu allen Fragen der Energiewende.

Schwarte: Das kann ich nur bestätigen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Peschke. Der Menschenrechtsbeauftragte im Auswärtigen Amt hat sich erlaubt, in einer Stellungnahme zu dem Aufruf der LINKEN den syrischen Präsidenten als Mörder zu bezeichnen. Ist das seine persönliche Meinung oder die Meinung des Auswärtigen Amtes?

Ich habe gelesen, er hat eine Werbeagentur. Darf er sich von Werbeagenturen einfach zum internationalen Richter aufschwingen lassen und sich so über ausländische Staatsoberhäupter äußern?

Peschke: Ich möchte jetzt hier nicht über einzelne Wortwahlen diskutieren, zumal der genaue Wortlaut nicht präsent ist. Tatsache ist auf jeden Fall das ist auch die offizielle Meinung des Auswärtigen Amtes, der Bundesregierung , dass der syrische Präsident verantwortlich ist für ganz erhebliche Verbrechen, die in seinem Lande begangen worden sind.

Sie wissen, dass in Syrien seit Beginn der Auseinandersetzungen Tausende von Menschen aufgrund des Wirkens der Sicherheitskräfte ihr Leben verloren haben. Für diese Verbrechen ist der syrische Präsident natürlich zuallererst verantwortlich zu machen als derjenige, der für das Wirken, Schalten und Walten seiner Sicherheitskräfte die Verantwortung zu tragen hat. So viel steht schon einmal fest.

Im Übrigen zu dem, was Sie über Herrn Löning gesagt haben: Herr Löning handelt, wenn er sich zu außenpolitischen Fragen äußert, ausschließlich in seiner Eigenschaft als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung im Auswärtigen Amt.

Zusatzfrage: Sind diese Haltung und solche Äußerungen nicht Unterstützung für Scharlatane, die in arabischen Kanälen sitzen und Junge auf das Regime hetzen, das sie Regime der Ungläubigen nennen? Sie versprechen diesen Jungen, wenn sie einen Märtyrertod sterben, freies Geleit ins Paradies, wo 40 Jungfrauen auf sie warten.

Ist es nicht besser, wenn deutsche Politiker das lesen, was zum Beispiel seriöse deutsche Publizisten wie Herr Todenhöfer schreiben, der in Syrien war und mit den Demonstranten selbst gesprochen hat und auch mit dem Präsidenten gesprochen hat?

Peschke: Ich möchte darauf nur kurz antworten. Erstens. Dass das, was die Bundesregierung an Stellungnahmen zu Syrien abgibt, als Ermutigung für Scharlatane, wie Sie das bezeichnen, verstanden werden könnte, weise ich ausdrücklich zurück.

Zum Zweiten verfolgen wir die Entwicklung in Syrien sehr genau. Wir verfügen da über sehr gute Erkenntnisquellen. Wir haben schließlich auch eine Botschaft vor Ort. Wir verfolgen sehr genau, was die Beobachter der Arabischen Liga zurzeit in Syrien beobachten müssen.

Das alles führt uns zu einer sehr, sehr kritischen Einschätzung der Lage, die uns wiederum dazu führt, dass wir glauben, dass nicht nur, wie es bisher geschehen ist, die Europäische Union, sondern auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Handlungen des syrischen Regimes genauso klar verurteilen müssen, wie es die Lage gebietet.

Frage: Eine Frage an Herrn Paris: Können Sie den Bericht im "Spiegel" bestätigen, nach dem Ende Dezember ein Flottendienstboot der Bundesmarine von einem syrischen Kriegsschiff bedroht worden ist? Gab es daraus Konsequenzen? Herr Peschke, gab es daraus vielleicht auch irgendwelche diplomatischen Konsequenzen?

Paris: Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass die deutsche Marine keine Spionageboote betreibt, wie es im "Spiegel" steht, sondern wir haben drei sogenannte Flottendienstboote im Dienst. Sie haben den Auftrag aufzuklären. Sie unterstehen dem Kommando Strategische Aufklärung hier in Deutschland und werden durch die Marine betrieben.

Diese Flottendienstboote sind als Frühwarn-, Fernmelde- und Aufklärungseinheiten mit großem Aktionsradius konzipiert. Diese Flottendienstboote sind auch unbewaffnet. Sie operieren seit Jahren auch routinemäßig im Bereich des Mittelmeeres, entweder auf sich ganz allein gestellt oder im Verbund mit anderen Einheiten.

In diesem aktuellen Fall nimmt das Flottendienstboot "Alster" in internationalen Gewässern im östlichen Mittelmeer einen Aufklärungseinsatz im nationalen Auftrag wahr. Das ist in der Vergangenheit schon häufig passiert. Auch die anderen beiden Boote, von denen ich sprach, sind mehrfach im Mittelmeer gewesen und haben diese Aufträge durchgeführt. Ich kann Ihnen aber zu den operativen Einzelheiten dieses Einsatzes, wie bei allen Einsätzen, grundsätzlich keine Auskünfte erteilen, was genau der Auftrag ist.

Zu dem Zwischenfall kann ich sagen, dass nach unserer Kenntnis ein syrisches Schnellboot bei Dunkelheit in sehr geringem Abstand den Kurs des Flottendienstbootes "Alster" gekreuzt hat. An Bord der syrischen Einheit wurde bewaffnetes Personal am Oberdeck identifiziert. Dieser Vorfall das ist jetzt meine Bewertung in internationalen Gewässern wird als seemännische Unhöflichkeit und schlechte Seemannsschaft bewertet. Darüber hinaus habe ich das nicht zu bewerten.

Ich möchte daran erinnern, dass wir solche Vorfälle sehr, sehr häufig noch in den 90er-Jahren im Bereich der Ostsee erlebt haben, wo Boote der damaligen Warschauer-Pakt-Staaten sehr häufig unhöflich und in schlechter Seemannsschaft die Wege der deutschen Marine gekreuzt haben.

Zusatzfrage: Es war also nicht so, dass dieses Boot dann ausdrücklich seine Bordkanone auf das deutsche Schiff gerichtet hat? Sie haben gesagt, es wurden bewaffnete Kräfte identifiziert. Haben die das vielleicht mit ihren Handfeuerwaffen getan?

Paris: Ich würde es mal so sagen: Ich habe ja auch deutlich zurückgewiesen, dass wir Spionageboote betreiben, wie es der "Spiegel" schreibt. Vielleicht ist das, was der "Spiegel" schreibt, auch etwas dramatischer dargestellt als das, was ich aufgrund der Erkenntnisse in der Marine hier wiedergegeben habe. Ich halte fest: seemännische Unhöflichkeit und schlechte Seemannsschaft.

Frage: Sie sagten, das geschehe im nationalen Auftrag. Das heißt, es ist nicht im Rahmen einer internationalen Operation. Es gibt ja zum Beispiel "Active Endeavour" im Mittelmeer als Nato-Operation. Müssen solche nationalen Aufträge mandatiert sein? Wenn nein, warum nicht? Warum muss zum Beispiel "Active Endeavour" mandatiert sein?

Paris: Mandatiert sein muss es ja, weil wir uns an den Einsätzen beispielsweise aufgrund eines UN-Mandates oder EU-Mandates beteiligen. Da gilt auch der Parlamentsvorbehalt.

Ansonsten ist die Bundeswehr frei, nationale Aufträge durchzuführen. Das ist ein Routineeinsatz, Herr Löwenstein. Das passiert permanent. Diese drei Boote sind dauerhaft im Einsatz, unter anderem auch häufig im Mittelmeerraum, und gehen dort ihrer Tätigkeit nach. Insofern ist hier keine Befassung des Bundestages erforderlich.

Frage: Eine kurze Frage an das Arbeitsministerium zum Thema Rente, und zwar vor dem Hintergrund von Meldungen, wonach die Arbeitgeber ihre Forderung erneuert haben, auch die Witwen- oder Hinterbliebenenrenten zu reduzieren: Ist im Rahmen der Gesetzesänderung nach dem Rentendialog daran gedacht, das einzubeziehen, Herr Westhoff?

Westhoff: Nein, daran ist nicht gedacht. Es war ja auch schon in den Zeitungen, die diese wiederholte Forderung widerspiegelten, nachzulesen, dass das Arbeitsministerium mitnichten daran denkt, die Witwenversorgung oder das Hinterbliebenenrecht zu ändern. Es wurde zuletzt 2001 im Rahmen anderer Rentenreformen geändert, und es gab da durchaus auch Einschränkungen.

Die Witwenrente teilt sich auf in eine große und eine kleine Witwenrente. Sie wird nicht unbegrenzt bezahlt. Es werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Der Versorgungssatz wurde nach unten angepasst. Da gab es also Veränderungen. Auch im Zuge der Anhebung der Regelaltersgrenzen wird das Mindestalter für die große Witwenrente von 45 Jahren schrittweise auf 47 Jahre erhöht. Da besteht kein weiterer Veränderungsbedarf.

Frage: Ich habe noch eine Frage zum Thema Finanzen. Die Banken müssen ja bis Ende der Woche ihre Rekapitalisierungspläne bei der BaFin vorlegen. Gibt es in diesem Zusammenhang Gespräche des Ministers mit dem Vorstand der Commerzbank? Können Sie die bestätigen? Worum geht es dabei?

Kotthaus: Der Finanzminister wird sich auch mit dem
Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank treffen.

Zusatzfrage: Wann?

Kotthaus: Diese Woche.

Zusatzfrage: Und zum Inhalt möchten Sie nichts sagen?

Kotthaus: Nein. Das sind Gespräche Wir sind ja auch Eigentümer an der Commerzbank. Sicherlich geht es auch um die Pläne der Commerzbank, wie Sie es gerade geschildert haben. Es ist aber ein nicht öffentlicher Termin. Es ist einfach ein Gespräch, wie es immer wieder mal stattfindet.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Wulff. Die Kanzlerin hatte sich am Wochenende im "Deutschlandfunk" dazu noch einmal geäußert. Mich würde interessieren, ob sich die Haltung der Kanzlerin ändern würde, wenn im Zusammenhang mit der BW-Bank, die ja diesen Kredit vergeben hat, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

StS Seibert: Es ist nicht an der Bundesregierung, einzelne Sachverhalte zu bewerten. Wo diese Sachverhalte Fragen aufwerfen, da wird der Bundespräsident wie bisher diese Fragen beantworten, Auskünfte und Informationen geben. Darüber hinaus werde ich jetzt nicht gehen. Das ist auch von der Bundeskanzlerin in dem Interview am Sonntag wie auch am Samstag, als sie in Kiel danach gefragt wurde, so dargelegt worden.

Frage: Herr Peschke, wieso hat das Auswärtige Amt über mindestens vier Jahre hinweg schützend die Hand über Saif al-Arab al-Gaddafi gehalten, der visafrei und mit Unterstützung des Bundesnachrichtendienstes gegen die Proteste lokaler Behörden in München ein Lebemannleben führen durfte?

Peschke: Ihre Formulierung, das Auswärtige Amt habe schützend die Hand über Saif al-Arab gehalten, weise ich ausdrücklich zurück. Es gibt heute einen Artikel im Lokalteil einer großen deutschen Tageszeitung. Da wird Bezug genommen auf ein mögliches internes Schreiben des Auswärtigen Amtes an bayerische Behörden aus dem Jahre 2007. Ich nehme hier öffentlich grundsätzlich nicht Stellung zu internen Schreiben, zumal nicht, wenn sie so lange zurückliegen. Das wollen Sie mir bitte nachsehen.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es zwischen dem Auswärtigen Amt und den bayerischen Behörden auch in jüngerer Vergangenheit immer wieder Kontakte gab zur Frage, ob Saif al-Arab diplomatische Immunität genießt. Als sich Saif al-Arab noch in München aufhielt jetzt ist er ja tot, damals lebte er noch , hatte er einen libyschen Diplomatenpass, und die bayerischen Behörden stellten sich die Frage, ob er diplomatische Immunität genießt oder nicht.

Diese Frage haben wir im Auswärtigen Amt geprüft und den bayerischen Behörden damals zurückgemeldet, dass Saif al-Arab keine diplomatische Immunität genießt, weil allein der Besitz eines Diplomatenpasses für diplomatische Immunität natürlich nicht ausreicht. Es müsste eine Anmeldung auf der libyschen Diplomatenliste dazugehören. Das war damals nicht der Fall. Infolgedessen genoss er keine diplomatische Immunität. Das kann ich Ihnen zu diesem Fall sagen. Das war der Kontakt, den es gab.

Es klang nun der Verdacht mit, dass da Einfluss genommen worden wäre. Da kann ich Ihnen nur sagen: Grundsätzlich gilt für das Auswärtige Amt, dass wir selbstverständlich die Unabhängigkeit der bayerischen Rechtsbehörden in vollem Umfange achten.

Zusatzfrage: Herr Peschke, stimmt es, dass Saif al-Arab visafrei in Deutschland gelebt hat, obwohl er über mindestens vier Jahre hinweg eines Visums bedurft hätte?

Ist es falsch, dass das Auswärtige Amt in diesem oder vergleichbaren Fällen auf außenpolitische Rücksichtnahmen bei unabhängigen Behörden wie in Bayern hinweist und um Berücksichtigung bittet? Da geht es um größere Dinge als nur um einen lumpigen Visaantrag. Das ist ja die Botschaft.

Peschke: In diesem Fall: Lesen Sie den Artikel. Vor allem kann ich Ihnen noch empfehlen: Der Artikel nimmt Bezug auf bayerische parlamentarische Befragungsverfahren und Klärungsverfahren. Da geht es meines Erachtens um eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die Saif al-Arab für einen bestimmten Zeitraum hatte. Das sind natürlich Genehmigungen, die von den zuständigen Innenbehörden erteilt werden. Da ist eine Visumerteilung am Anfang immer nur ein erster Schritt.

Soweit es in dem Artikel steht, ist Saif al-Arab damals mit einem italienischen Touristenvisum eingereist und hat sich dann den Aufenthalt dort verschafft. Aber das kann ich weder bestätigen noch dementieren. Ich kann, wie gesagt, zu internen Schreiben aus so lange zurückliegender Zeit keine Stellung nehmen.

Ansonsten liegt bei diesen Fällen die Wahrheit natürlich immer im Einzelfall. Sie sagen "in diesem oder vergleichbaren Fällen". Sie können mir jeden Fall nennen. Ich kann mich mit Ihnen über jeden Fall unterhalten, aber ich werde hier keine Verallgemeinerung treffen. Da, wo es erforderlich ist, treten wir mit den Innenbehörden in Kontakt. Da, wo es erforderlich ist, zum Beispiel bei der Visaerteilung im Ausland, wo Genehmigungen der Innenbehörden eingeholt werden müssen, holen wir sie selbstverständlich ein; das ist ja ganz logisch. Aber da müssen Sie einzelne Fälle nennen. Ich kann Ihnen dann jeweils sagen, wie es in diesem Fall war oder nicht war.

Frage: Herr Peschke, lassen Sie es mich noch einmal versuchen: Frau Merkel hat laut "Süddeutsche Zeitung" geantwortet, es habe wegen der erheblichen außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik in Libyen kein Visumverfahren gegeben.

Die grundsätzliche Frage: Gibt es diese Fälle, sodass dann das Auswärtige Amt Einfluss nimmt? Also unabhängig von diesem Fall: Ist das schon vorgekommen?

Peschke: Danke für den nochmaligen Versuch. Wie gesagt, da geht es um einen angeblichen, womöglich behördlichen Schriftverkehr oder behördlichen Austausch aus dem Jahr 2007. Dazu kann ich von dieser Stelle hier öffentlich keine weitere Stellungnahme abgeben.

Ansonsten, wie gesagt, müssen Sie einzelne Fälle herbeibringen. Dann kann ich Ihnen Auskunft darüber geben, inwiefern das Auswärtige Amt da tätig geworden ist oder befragt wurde. Ich habe Ihnen ja gesagt: Zum Fall Saif al-Arab gab es Kontakt zwischen den bayerischen Behörden und dem Auswärtigen Amt, auch in jüngerer Vergangenheit. Da hatten die bayerischen Behörden Fragebedarf, nämlich zum konkreten Status von Saif al-Arab, ob er diplomatische Immunität genieße oder nicht, und da haben wir den bayerischen Behörden natürlich nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft erteilt, nämlich dass er keine diplomatische Immunität genießt.

Frage: Es gibt gerade die Meldung, dass die BASF beschlossen hat, den Sitz ihres Tochterunternehmens für grüne Gentechnik von einem Ort nahe Ludwigshafen in die USA zu verlegen. Die Begründung heißt, in weiten Teilen Europas fehle immer noch die Akzeptanz bei der Mehrheit der Verbraucher und auch der Politiker für Pflanzenbiotechnologie.

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium und dann das Verbraucherschutzministerium: Gibt es da Nachholbedarf, um in diesem Sinne bei den Bürgern zu werben, oder wie beurteilen Sie das?

Kraus: Für das Wirtschaftsministerium kann ich nur sagen, dass wir zu solchen unternehmerischen Vorgängen keine Stellung nehmen oder das nicht bewerten.

Zusatzfrage: Darum habe ich ja extra meine Frage ausgeweitet, ob es Nachholbedarf bei dem Werben für Pflanzenbiotechnologie hier in Deutschland gibt, ob das Wirtschaftsministerium oder das Verbraucherschutzministerium dies so sieht.

Kraus: Für das Wirtschaftsministerium wiederum: Für unsere Zuständigkeit hat sich der Minister mehrfach öffentlich geäußert, dass er für Technologieoffenheit in Deutschland wirbt.

Zusatzfrage: Sehen Sie es als Problem an, wenn große deutsche Unternehmen in die USA abwandern, weil hier offensichtlich die Rahmenbedingungen nicht stimmen?

Kraus: Wie gesagt, Technologieoffenheit in Deutschland ist ihm sehr wichtig, aber einzelne unternehmerische Vorgänge können wir nicht bewerten.

Eichele: Ich halte die Frage für beantwortet.

Frage: Herr Seibert, findet das Treffen von Frau Merkel, Herrn Monti und Herrn Sarkozy am 20. Januar in Italien statt?

StS Seibert: Solange Sie von mir nichts anderes gehört haben, steht das Treffen so im Terminkalender der Bundeskanzlerin und findet auch statt. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir es öffentlich bekannt geben.


*


Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 16. Januar 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/01/2012-01-16-regpk.html?nn=391778
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2012