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BUNDESTAG/8710: Heute im Bundestag Nr. 853 - 02.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 853
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. August 2019, Redaktionsschluss: 08.52 Uhr

1. Extrakte mit Cannabidiol
2. Keine Korrekturbitten des TI
3. Keine Korrekturbitten des BVL
4. Keine Korrekturbitten des JKI
5. Keine Korrekturbitten des BfR im Januar 2019
6. FLI gibt Hinweise in Einzelfällen
7. Keine Korrekturbitten des JKI


1. Extrakte mit Cannabidiol

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Isolierte Cannabinoide oder mit Cannabinoiden angereicherte Extrakte sind bislang nicht nennenswert verzehrt worden. Weil derartige Produkte erst in letzter Zeit eine Marktrelevanz erlangt hätten, seien diese als zulassungspflichtige neuartige Lebensmittel durch die EU-Kommission eingestuft worden, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/11922) auf eine Kleine Anfrage (19/11512) der FDP-Fraktion zur Aufnahme von Cannabidiol (CBD) in die Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel). Die Liberalen hatten moniert, dass entsprechende Produkte seit Jahrhunderten in Europa frei verkäuflich gewesen seien und nun nicht mehr vertrieben werden dürften. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass ein Erzeugnis dann der Novel Food-Verordnung unterliege, wenn es vor dem Stichtag 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in der EU verwendet worden sei. Mit den Einträgen habe die EU-Kommission nun klargestellt, dass es sich bei den betreffenden Produkten um neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung handele, die zulassungspflichtig sind. Die Entscheidung über die Einträge zu Cannabinoiden sei von den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission nach Sichtung und Wertung der verfügbaren Informationen im Konsens getroffen worden.

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2. Keine Korrekturbitten des TI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen im Januar 2019 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11901) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11530) heißt es, dass das TI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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3. Keine Korrekturbitten des BVL

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen im Januar 2019 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11899) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11521) heißt es, dass das BVL weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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4. Keine Korrekturbitten des JKI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen im Januar 2019 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11896) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11527) heißt es, dass das JKI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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5. Keine Korrekturbitten des BfR im Januar 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen im Januar 2019 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11895) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11602) heißt es, dass das BfR weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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6. FLI gibt Hinweise in Einzelfällen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 gestellt. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort (19/11889) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11629), dass das FLI nur in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis gebe, wenn veröffentlichte Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Demnach habe das FLI am 18. Februar 2006 das ZDF Schwerin und am 29. November den NDR Niedersachsen auf unzutreffende Darstellungen hingewiesen.

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7. Keine Korrekturbitten des JKI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11890) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11628) heißt es, dass das JKI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 853 - 2. August 2019 - 08.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2019

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