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BUNDESTAG/8134: Heute im Bundestag Nr. 269 - 13.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 269
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2019, Redaktionsschluss: 16.45 Uhr

1. AfD-Vorstoß gegen Bankenunion abgelehnt
2. Koalition will inklusives Wahlrecht
3. Zollstreit zwischen EU und USA
4. EU-Vertragsverletzungsverfahren
5. Ergebnisse der Bauland-Kommission


1. AfD-Vorstoß gegen Bankenunion abgelehnt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag (19/2573) gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im Rahmen der EU-Bankenunion für den Erhalt der nationalen Einlagensicherung (19/2573) abgelehnt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für den Antrag, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

Die Einführung der dritten Stufe der Bankenunion mit einer endgültigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung bezeichnet die AfD-Fraktion in dem Antrag als "unverantwortlich, unabhängig davon, ob notleidende Kredite bei europäischen Bankinstituten zuvor reduziert werden oder nicht". Neben weiteren Vorschlägen zur Bankenregulierung enthält der AfD-Antrag auch die Forderung an die Europäische Zentralbank, die Aufkäufe von Staatsanleihen einzustellen. Deutschland soll sich dafür einsetzen, den Euro-Rettungsfonds ESM abzuwickeln statt ihn zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) auszubauen. Außerdem erinnert die AfD-Fraktion die Koalition von Union und SPD an einen ihrer Anträge (18/7644) aus der vergangenen Legislaturperiode, in dem sich beide Fraktionen gegen die EU-Pläne ausgesprochen hätten: "Es darf den Mitgliedstaaten nicht ermöglicht werden, die Folgen nationaler politischer Entscheidungen und daraus resultierende Bankrisiken auf einen gemeinschaftlichen Fonds zu verlagern", zitiert die AfD-Fraktion aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen.

In der Aussprache wies die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, in dem Antrag seien Punkte enthalten, die sie schon lange fordere. Vieles sei aber auch problematisch und widersprüchlich, zum Beispiel zur Europäischen Zentralbank. Für die SPD-Fraktion handelt es sich um einen "typischen AfD-Antrag mit Verleugnung der realen Welt". Nationale Antworten zum Beispiel zur Renationalisierung der Bankenaufsicht seien heute nicht mehr möglich. Die AfD-Fraktion widersprach mit dem Hinweis, dass die EZB nicht nur Aufsicht, sondern zugleich Akteur und Geldgeber sein. Damit könne sie nicht mehr neutral sein, was eine Bankenaufsicht aber sein müsse.

Die FDP-Fraktion wandte sich zwar wie die AfD-Fraktion gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, bezeichnete aber die Forderung der AfD nach Renationalisierung der Bankenaufsicht als problematisch. Auch der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) solle nicht abgewickelt, sondern müsse vernünftig ausgerichtet werden. Auch die Linksfraktion fand die Forderung nach einer nationalen Aufsicht sonderbar, sah eine europäische Einlagensicherung aber grundsätzlich positiv.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, wenn es 2008 eine europäische Bankenunion gegeben hätte, hätte man die Finanzkrise besser überwinden können. Eine Bankenunion und eine gemeinsame Einlagensicherung seien notwendig. Die Währungsunion müsse krisenfest gemacht werden.

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2. Koalition will inklusives Wahlrecht

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag "für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts" (19/8261) vorgelegt. Darin verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 21. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) Änderungen am Bundes- und am Europawahlgesetz notwendig geworden sind. Die dort verankerten Wahlrechtsausschlüsse müssten aufgehoben werden.

Zugleich verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich den Vorgaben des Koalitionsvertrages entspreche. Dort heiße es, dass man "den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden" werde. Ziel sei ein "inklusives Wahlrecht für alle".

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag zeitnah eine Änderung des Wahlrechts verabschieden und dabei die in Paragraf 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und in Paragraf 6a Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 des Europawahlgesetzes bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Weitere Eckpunkte der angestrebten Regelung betreffen die Themen Wahlrechtsassistenz und Wahlfälschung.

So soll laut Vorlage in den beiden Wahlgesetzen die Assistenzmöglichkeit verankert werden. "Nach Paragraf 14 Absatz 5 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6 Absatz 4a Satz 3 Europawahlgesetz ist eine Hilfeleistung unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht", heißt es in dem Antrag weiter. Danach soll ferner im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden, "dass auch derjenige unbefugt wählt, der im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt".

Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, sollen die Änderungen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Eine Umsetzung im Hinblick auf die Europawahl am 26. Mai 2019 sei aus praktischen Gründen nicht mehr möglich.

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3. Zollstreit zwischen EU und USA

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Den Stand im Zoll-Streit zwischen der EU und den USA thematisiert die Antwort (19/8197) auf eine Kleine Anfrage (19/7689) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundesregierung zufolge hat es seit der gemeinsamen Erklärung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump im Juli vergangenen Jahres mehrere Treffen von Handelsvertretern beider Seiten gegeben. In der Antwort äußert sich die Bundesregierung zu ihrem Kenntnisstand über Einzelaspekte der Verhandlungen, etwa bei der Frage nach dem Import von Flüssigerdgas, Sojabohnen und Gesundheitsprodukten. Auch um Zwischenergebnisse bei den umstrittenen Zöllen für Industriegüter geht es.

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4. EU-Vertragsverletzungsverfahren

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Deutschland hinkt derzeit bei zwölf EU-Richtlinien mit der Umsetzung in deutsches Recht hinterher. Dies geht aus der Antwort (19/8196) auf eine Kleine Anfrage (19/7807) der FDP-Fraktion hervor. Richtlinien zum Verbraucherschutz seien davon genauso wenig betroffen wie solche zu Bürgerrechten, heißt es weiter. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren laufen den Angaben zufolge derzeit gegen das Bundesverkehrsministerium (22), gefolgt vom Bundesumweltministerium (16) und dem Forschungs- sowie dem Innenministerium (jeweils 11). Stichtag für dieses Erfassen war der 31. Dezember 2018.

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5. Ergebnisse der Bauland-Kommission

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um die Arbeit der Regierungskommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" geht es in der Antwort (19/8172) auf eine Kleine Anfrage (19/7894) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, bis zum Sommer Ergebnisse zu erwarten. Auf diesen solle der Entwurf einer Gesetzesnovelle fußen. Die Bundesregierung werde die Vorschläge als wichtige Anregungen in ihre Politik aufnehmen, heißt es weiter - unabhängig davon, ob vergleichbare Empfehlungen bereits in der Vergangenheit gemacht wurden. Die Fragesteller hatten zuvor darauf hingewiesen, dass in der Regierungskommission teilweise dieselben Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden beteiligt sind wie am 2014 vom damaligen Bundesbauministerium einberufenen "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen". Erkenntnisse zur durchschnittlichen Dauer von Bauplanungsverfahren hat die Bundesregierung nicht. Diese Prozesse fielen in die Kompetenz der Länder, erklärt sie.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 269 - 13. März 2019 - 16.45 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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