Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8015: Heute im Bundestag Nr. 149 - 11.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 149
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Februar 2019, Redaktionsschluss: 14.33 Uhr

1. VN-Resolutionen mit Bezug auf Israel
2. 15,4 Millionen Deutschlernende weltweit
3. Menschenrechtslage in Deutschland
4. Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts
5. Deutsche humanitäre Hilfe im Ausland


1. VN-Resolutionen mit Bezug auf Israel

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion macht sich für eine Neuausrichtung des deutschen und europäischen Abstimmungsverhaltens in Bezug auf Israel bei den Vereinten Nationen (VN) stark. Mit Israel werde die einzige Demokratie im Nahen Osten in verschiedenen VN-Gremien um ein Vielfaches häufiger für teils unterstellte Regelbrüche und Menschenrechtsverletzungen verurteilt als autoritäre Regime in der Region oder weltweit, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7560). "Deutschland und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterstützen diesen gegen Israel gerichteten Kurs häufig durch Zustimmung zu den einschlägigen VN-Resolutionen."

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich "klar von einseitigen, vorrangig politisch motivierten Initiativen und Allianzen anti-israelisch eingestellter VN-Mitgliedsstaaten zu distanzieren und Israel und legitime Interessen Israels vor einseitigen Verurteilungen zu schützen". Das bisherige deutsche Abstimmungsverhalten müsse in diesem Zusammenhang hinterfragt und gegebenenfalls geändert werden. Die Bundesregierung solle zudem jenen politischen Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenwirken, die das Existenzrecht Israels mit teils aggressiver Rhetorik in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen würden. Delegitimierungsversuchen gegenüber dem Staat Israel entgegenzutreten schließt aus Sicht der FDP-Fraktion die legitime, sachgerechte Kritik an der israelischen Regierung nicht aus.

*

2. 15,4 Millionen Deutschlernende weltweit

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Einschränkungen von Freiräumen für Meinung, Wissenschaft und Künste, zunehmende Renationalisierungstendenzen und eine abnehmende Begeisterung für den europäischen Gedanken sind im Jahr 2017 zentrale Herausforderungen für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) gewesen. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/7225) vorliegenden 21. AKBP-Bericht der Bundesregierung hervor. Schwerpunkte waren demnach unter anderem der Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit, der Schutz des kulturellen Erbes und die strategische Fortentwicklung der Auslandskommunikation.

Die finanziellen Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik beliefen sich 2017 laut Bericht auf insgesamt 1,849 Milliarden Euro. Davon entfielen 923,8 Millionen Euro allein auf Kapitel 0504 im Etat das Auswärtigen Amtes - die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland

Der Bericht verweist zudem auf ein nach wie vor hohes Interesse an der deutschen Sprache weltweit. "Mit den hauptsächlich jungen Deutschlernenden - derzeit 15,4 Millionen weltweit, davon 87 Prozent an Schulen - gewinnt Deutschland für die Zukunft Partner in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur und Forschung, die Deutschland nahestehen." Mit 9,4 Millionen Deutschlernern liege ein Schwerpunkt von Deutsch als Fremdsprache (DaF) in den Ländern der ehemaligen GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) und Europas mit den meisten Schülern in Polen und Russland. Gleichzeitig steige die Nachfrage nach Deutsch als Fremdsprache in Schwellenländern Lateinamerikas, Nord- und Subsahara-Afrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und Süd- und Südostasiens. "Hier gehen die gute wirtschaftliche Entwicklung, die Zunahme deutscher Investitionen und ein steigendes Interesse an Deutschland Hand in Hand." Allerdings setze der zunehmende, weltweite Deutschlehrermangel dem Aufwuchs von Sprachlernangeboten oftmals Grenzen.

*

3. Menschenrechtslage in Deutschland

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Themenfelder Rassismus und Frauenrechte haben im vergangenen Jahr beim Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat im Mittelpunkt gestanden. Das geht aus dem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 hervor, den das Deutsche Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegt hat (19/6493).

Nach den Empfehlungen anderer Staaten im Überprüfungsverfahren solle Deutschland den Schutz gegen rassistische Diskriminierung und Gewalt sowie gegen rassistische Hassrede weiter prioritär verfolgen und insbesondere auch Maßnahmen gegen "racial profiling" durch die Polizei ergreifen. Es müsse zudem mehr für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getan werden sowie für die Möglichkeiten für Frauen, in politische und privatwirtschaftliche Führungspositionen zu kommen. Außerdem müsse geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland stärker bekämpft werden. Die Bundesregierung habe sich in ihrer Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat von den insgesamt 259 Empfehlungen 209 zu eigen gemacht und sich somit politisch verpflichtet, in den kommenden Jahren für deren Umsetzung zu sorgen.

Weitere Schwerpunkte des Berichts des Menschenrechtsinstituts beziehen sich auf die Situation von Arbeitsmigranten und Fälle schwerer Arbeitsausbeutung in Deutschland sowie auf Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen. Verbesserungsbedarf sieht das Institut zudem bei der Genehmigungspraxis der Bundesregierung für Waffenexporte: Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate seit deren Eintritt in den Jemen-Konflikt 2015 werde deutlich, wie problematisch die Intransparenz der Entscheidungsverfahren sei. "Quellen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Studien und Berichte zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen zeigen, dass Exporte nach Saudi-Arabien und die VAE nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Politischen Grundsätzen standen: In beiden Ländern werden die Menschenrechte systematisch verletzt, beide sind seit 2015 in einen bewaffneten Konflikt verwickelt und weder Saudi-Arabien noch die VAE erfüllen ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht, wie etwa die Vermeidung beziehungsweise Aufklärung von Militärschlägen, denen Zivilpersonen zum Opfer gefallen sind", heißt es im Bericht des Menschenrechtsinstituts. Dennoch habe die Bundesregierung weiter Rüstungsexportgenehmigungen erteilt.

Fortschritte vermerkt das Institut hingegen beim Wahlrecht in Deutschland: Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hätten nun drei weitere Bundesländer - Bremen, Hamburg und Brandenburg - die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen, die unter dauerhafter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention aufgehoben. Auch die Ausschlüsse von schuldunfähigen Straftätern, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, seien - soweit noch vorhanden - aufgehoben worden.

*

4. Jahresbericht des Menschenrechtsinstituts

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bekämpfung rassistischer Hassreden, die Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderung und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind die Schwerpunkte der Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) im Jahr 2017 gewesen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorliegendem Jahresbericht des Instituts hervor (19/6492). Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2017 Einnahmen in Höhe von 5,62 Millionen Euro, davon 2,66 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, 1,28 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie 1,68 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder.

Zu den größeren Ausgabeposten gehören den Angaben zufolge "Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik" (1,13 Millionen Euro), "Menschenrechtspolitik Inland/Europa" (0,49 Millionen Euro) sowie Kommunikation (0,42 Millionen Euro). Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention schlägt mit rund 0,4 Millionen Euro zu Buche, die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut werden mit rund 0,99 Millionen Euro angegeben.

*

5. Deutsche humanitäre Hilfe im Ausland

Menschenrechte/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland hat sich im Jahre 2017 zum weltweit zweitgrößten bilateralen Geber humanitärer Hilfe entwickelt. Das geht aus dem als Unterrichtung vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland in den Jahren 2014 bis 2017 hervor (19/5720). Demnach seien die Mittel für humanitäre Hilfe von 416 Millionen Euro im Jahre 2014 auf 1,76 Milliarden Euro im Jahr 2017 gestiegen. Regionale Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe seien der Nahe Osten und Afrika, wobei die Syrien-Krise sowie die Hungerkrisen in Afrika besonders im Fokus stehen würden. Besondere Aufmerksamkeit würde der humanitären Hilfe in Flucht- und Vertreibungssituationen geschenkt. Daneben blieben humanitäre Katastrophenvorsorge sowie humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen wichtige Schwerpunkte des deutschen Engagements.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der weltweite humanitäre Bedarf seit 2014 stark gewachsen und zugleich die Finanzierungslücke im Hilfssystem der Vereinten Nationen (VN) größer geworden sei. So sei der von den VN ermittelte Bedarf von 16,8 Milliarden US-Dollar (2014) auf 23,5 Milliarden US-Dollar (2017) angestiegen. Zum Ende des Berichtszeitraums seien 135,7 Millionen Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe angewiesen gewesen. Die bereitgestellten Mittel der Staaten würden aber nicht in gleichem Maße wie die weltweiten Bedarfe wachsen: "Waren 2014 noch 63,7 Prozent des von den VN ermittelten, weltweiten prioritären humanitären Bedarfs gedeckt, so sank dieser Anteil bis 2017 auf nur noch 50,6 Prozent. Immer mehr Menschen in Not bekommen also keine oder nur unzureichende Hilfe", schreibt die Bundesregierung.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 149 - 11. Februar 2019 - 14.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang