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BUNDESTAG/7833: Heute im Bundestag Nr. 985 - 12.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 985
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 18.22 Uhr

1. Homophobie und Sexismus im Fußball
2. AfD-Vorstoß zur Deutschen Welle abgelehnt
3. Boom im Deutschland-Tourismus
4. Schutz von Geschäftsgeheimnissen


1. Homophobie und Sexismus im Fußball

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Homosexualität im Fußball stellt nach wie vor ein Tabu dar. Diese Einschätzung vertraten am Mittwoch vor dem Sportausschuss sowohl Jörg Litwinschuh von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) als auch Professor Martin Schweer von der Universität Vechta, der das von der BMH initiierte Projekt "Fußball für Vielfalt - Fußball gegen Homophobie und gegen Sexismus" wissenschaftlich begleitet.

Ziel sei es, das Tabu aufzubrechen, sagte Litwinschuh. Mit dem Projekt und starken Partnern wie dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) wolle man Verbände und Vereine für das Thema sensibilisieren. Langfristig sollten Sportler ganz selbstverständlich zu ihrer sexuellen Orientierung stehen können, sagte der BMH-Vertreter.

Aus Sicht des Psychologen Schweer ist derzeit zwar durchaus ein Wertewandel in der Gesellschaft in Richtung einer Kultur der Akzeptanz zu konstatieren. Auf der anderen Seite sei aber festzustellen, dass es weiterhin im sozialen Miteinander Diskriminierungen gebe - so auch im organisierten Sport. Teilweise sei gar ein Anstieg an Vorurteilen festzustellen, verbunden mit ablehnenden Haltungen und Handlungen gegenüber bestimmten Gruppen. Das habe damit zu tun, dass die Menschen versuchten, durch Kategorisierungen sich die immer komplexer werdende Welt zu vereinfachen.

Dem Sport, als Vermittler von Werten und Normen, komme eine hohe soziale Verantwortung zu, sagte Schweer. Das gelte insbesondere für den Fußball. Hier gelte es zu sensibilisieren. Manchem Nachwuchstrainer sei es vielfach gar nicht bewusst, dass einzelne Sprüche homophob oder sexistisch sind. Wo genau Homophobie und Sexismus anfingen, sei nicht genau zu definieren, machte der Psychologe deutlich. Es gehe dabei aber immer um Abwertung und darum, "sich über eine Gruppe zu stellen", erläuterte er. Dies könne durch subtile Äußerungen, verbale Angriffe oder körperliche Attacken erfolgen. "Das Kriterium, was sexistisch oder homophob ist, ist immer derjenige, den es trifft", sagte Schweer.

DFB-Vizepräsident Eugen Gehlenborg - im Verband zuständig für Sozial- und Gesellschaftspolitik - sagte, der Fußball sei "nicht der geborene Partner beim Kampf gegen Homophobie, aber ein naheliegender". Der Fußball stelle sich der Verantwortung, weil er sehr viele Menschen erreiche. Dem DFB sei auch bewusst, dass gerade bei der Ausbildung von Nachwuchstrainern und Nachwuchsbetreuern eine Sensibilisierung für das Thema nötig sei.

Sven Kistner vom Queer Football Fanclub (QFF), einem Netzwerk schwul-lesbischer Fanclubs in Europa, sprach sich ebenfalls für eine Stärkung der Kompetenz von Übungsleitern aus. So könnten Nachwuchssportler schon in jungen Jahren vorurteilsfrei gemacht werden, "was in der Regel dazu führt, dass sie es auch bleiben". Was die Fanszene im Fußball angeht, so sei es in den vergangenen Jahren immer besser gelungen, diese für die Problematik Homophobie und Sexismus zu sensibilisieren. Kistner verwies auf einen Begebenheit bei einem Bundesligaspiel von RB Leipzig. Nachdem Auswärtsfans eines anderen Bundesligisten den schwul-lesbischen Fanblock der Leipziger massiv homophob beleidigt hätten, habe es im folgenden Heimspiel eine sehr starke Solidarisierung der anderen Fans mit dem Fanclub Rainbow-Bulls gegeben, sagte er.

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2. AfD-Vorstoß zur Deutschen Welle abgelehnt

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einer Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Deutschen Welle gescheitert. Der Kulturausschuss lehnte den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutschen-Welle-Gesetzes (19/1697) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die AfD hatte gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat auf den deutschen Auslandssender zu übertragen und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien am Gebot der Staatsferne auszurichten. So dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den jeweiligen Gremien ein Drittel nicht übersteigen. Dieses Gebot werde aber im aktuellen Rundfunkrat und Aufsichtsrat des Senders nicht realisiert. Der Gesetzentwurf der AfD sieht unter anderem vor, dass der aktuell 17-köpfige Rundfunkrat auf 15 Mitglieder verkleinert wird und dass die drei Sitze der Bundesregierung gestrichen werden. Statt dessen sollte der Bundestag künftig drei statt zwei Mitglieder des Rundfunkrates wählen.

Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei eben nicht übertragbar auf den Auslandssender. Er werde vom Bund finanziert und unterliege auch nicht der dualen Rundfunkordnung. Die Berichterstattung der Deutschen Welle sei auch nicht propagandistisch oder staatsnah, sondern seriös und kritisch. In Wirklichkeit wolle die AfD über die angestrebte Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes auch lediglich die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können.

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3. Boom im Deutschland-Tourismus

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Deutschland erfreut sich als Reiseziel ausländischer Besucher weiterhin wachsender Beliebtheit. So erwartet die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) nach den Worten ihrer Vorstandsvorsitzenden Petra Hedorfer in diesem Jahr zum neunten Mal in Folge einen Übernachtungsrekord. Erneut zeichne sich dabei ab, dass die Entwicklung die Prognosen hinter sich lassen werde, sagte Hedorfer am Mittwoch dem Tourismusausschuss. Habe ihre Organisation zu Jahresanfang den Zuwachs der Zahl ausländischer Übernachtungsgäste auf drei bis vier Prozent für 2018 geschätzt, so habe er im Oktober im Vergleich zum Vorjahresmonat sechs Prozent betragen. Für das Gesamtjahr sei mit einer Steigerung um fünf Prozent zu rechnen.

Besonders erfreulich sei das hohe Ansehen, das Deutschland in den Augen ausländischer Beobachter und Tourismusexperten genieße, sagte Hedorfer. So habe die Redaktion des in Australien erscheinenden Individual-Reiseführers "Lonely Panet" Deutschland erst kürzlich hinter Sri Lanka auf Platz zwei der weltweit besten Reiseländer für 2019 gesetzt. Anlässe wie das bevorstehende 100-jährige Jubiläum der Bauhaus-Gründung und der 30. Jahrestag des Mauerfalls im nächsten übten hier unverkennbar ihren Reiz aus. In einer anderen Umfrage halte Deutschland unter 50 Ländern den Spitzenplatz als beliebtestes Reiseziel. Unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit belege es unter 80 Nationen nach Skandinavien und der Schweiz den fünften Platz. In einer Rangliste des Weltwirtschaftsforums in Davos, die den Faktor Wettbewerbsfähigkeit bewerte, sei Deutschland vom fünften auf den dritten Platz gerückt.

Im Segment Kulturreisen belege Deutschland mit einem Marktanteil von zwölf Prozent in Europa den Spitzenplatz, führte Hedorfer weiter aus. Aus Europa stammten drei Viertel der ausländischen Übernachtungsgäste. Ihre Anzahl habe sich in diesem Jahr um vier Prozent erhöht. In Übersee seien die USA mit einer Steigerung der Übernachtungszahlen um sieben Prozent der wichtigste Wachstumsmarkt. Ebenfalls um sieben Prozent habe die Zahl der Übernachtungen chinesischer Besucher zugenommen. Freilich seien aus dieser Region in früheren Jahren zweistellige Zuwachsraten verzeichnet worden - "wir sind da etwas verwöhnt", sage Hedorfer.

Weit über 50 Prozent der ausländischen Gäste verbringen nach ihren Worten den Urlaub in Deutschland, weitere 27 Prozent seien Geschäftsreisende. Etwas verbessert habe sich die Bewertung der Sicherheitslage in Deutschland in den Augen ausländischer Beobachter. Hätten in Umfragen des Vorjahres noch 30 Prozent der Teilnehmer geäußert, von einer Deutschlandreise aus Sicherheitsbedenken derzeit lieber Abstand zu nehmen, so seien es neuerdings nur noch 22 Prozent. Allerdings stünden Länder wie Österreich oder die Schweiz mit Werten von um die neun Prozent noch wesentlich besser da: "Jeder Vorfall wird in diesem Kontext gesehen", mahnte Hedorfer. "Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sind Gift für das Reiseland Deutschland."

Dass sich ausländische Besucher auch von Negativschlagzeilen nicht unbedingt beeindrucken lassen, war den Worten von Matthias Gilbrich vom Tourismus-Marketing Sachsen zu entnehmen. Er wies darauf hin, dass sein Bundesland nach wie vor "sehr erfolgreich" sei. So habe 2017 die Übernachtungsquote ausländischer Gäste um das Zweieinhalbfache über dem Bundesdurchschnitt gelegen, in diesem Jahr um das Doppelte.

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4. Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Von grundsätzlicher Ablehnung bis zu vorsichtiger Zustimmung reichte die Bandbreite der Äußerungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Geheimnisschutzgesetzes (19/4724) am Mittwoch. Die acht Experten machten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten Runde eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie der Entwurf den Anforderungen des EU-Rechts besser gerecht werden kann.

In der zweistündigen Anhörung bewegten sich die Fragen der Ausschussmitglieder vor allem um den Begriff Geschäftsgeheimnis und den Unterschied zwischen der in der dem Entwurf zugrundeliegenden EU-Richtlinie vorgesehenen Bereichsausnahme und den im Entwurf vorgesehenen Rechtfertigungsgrund sowie um mögliche Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf die Pressefreiheit. Unter Verweis auf die aktuellen Ermittlungen gegen den als Besucher auf der Tribüne anwesenden Chefredakteur der Rechercheorganisation Correctiv, Oliver Schröm, betonten Abgeordnete wie Sachverständige die Notwendigkeit des Schutzes von investigativen Recherchen, der in dem Entwurf zu kurz komme.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umsetzen. Durch ein neues Stammgesetz solle ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht werden, heißt es in dem Entwurf. Er enthält aber auch Gründe, bei deren Vorliegen im Einzelfall ein Verstoß gerechtfertigt sein kann. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird im deutschen Recht bislang über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährleistet.

Grundlegende Kritik an dem Entwurf kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Marta Böning, Rechtsreferatsleiterin im DGB-Bundesvorstand, bezeichnete das Gesetz in ihrer Stellungnahme als "Maulkorb zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen". Das geplante Gesetz beeinträchtige die Interessen der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen in nicht zu rechtfertigender Weise. Der DGB fordere eine ausdrückliche Vorrangregelung für die geltenden arbeitsrechtlichen Regeln, sagte Böning. Mit den geplanten Regelungen drohe "eine Legalisierung der ausufernden, missbräuchlichen Geheimhaltungspraxis, die jetzt schon in vielen Unternehmen auf der Tagesordnung ist".

Dagegen bewertete die Referatsleiterin im Bereich Recht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Doris Möller, die Schaffung eines eigenen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen als positiv, da so deren Besonderheiten besser Rechnung getragen werden könne. Trotz Unklarheiten bei Definitionen und erheblichem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen würden die neuen Regelungen, die auch für höhere Transparenz sorgten, von der Wirtschaft überwiegend befürwortet. Ziel der Richtlinie wie des Gesetzes sei die Stärkung des Innovationsschutzes und der Schutz von Know-how. Dies werde in der Diskussion oft vergessen.

Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch untersuchte den Gesetzentwurf insbesondere aus dem Blickwinkel der Medien und kam in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Medien und ihre Vertreter durch eine Rechtfertigungslösung statt einer von der von Richtlinie vorgesehenen Bereichsausnahme deutlich schlechter gestellt und die Recherche und die Veröffentlichung gefährdet würden. Der Regierungsentwurf werde einen "chilling effect auf Journalisten" haben und die Tätigkeit investigativer Journalisten erheblichen neuen strafrechtlichen Risiken unterwerfen, erklärte Partsch. Wie auch andere Sachverständige monierte Partsch unzureichende Begriffsdefinitionen im Entwurf. So weiche der Regierungsentwurf bei der Definition des Geschäftsgeheimnisses ohne Not von der Richtlinie ab. Er bezeichnete die Pressefreiheit als "Kollateralschaden" des geplanten Gesetzes.

Lob an dem Gesetzentwurf kam von dem Münchener Rechtsprofessor Christoph Ann und dem Hamburger Rechtsanwalt Henning Harte-Bavendamm. Angesichts der unübersichtlichen Materie überzeuge die Konsolidierung des über 100 Jahre alten deutschen Geheimnisschutzrechts in einem Stammgesetz, erklärte Ann. Seiner Ansicht nach gehe es bei der Stoßrichtung des Gesetzes in erster Linie um Konkurrenzspionage. Unbefriedigend sei unter anderem die Regelung zum Whistleblowing. Hier sollte nur eine Interimslösung angestrebt werden. Auch andere Sachverständige verwiesen darauf, dass derzeit auf EU-Ebene der Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie vorliegt. Harte-Bavendamm erklärte in seiner Stellungnahme, der Entwurf sei im Grundsatz als sehr gelungen zu bewerten. Er bewege sich - von kleineren Grauzonen abgesehen - sicher auf dem Boden der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie. Dabei schöpfe er den verbliebenen Gestaltungsspielraum in weitgehend überzeugender Weise aus. In das Arbeitsrecht greife der Entwurf seiner Meinung nach nicht ein.

Der Hamburger Fachanwalt für Strafrecht Mayeul Hiéramente befasste sich in seiner Stellungnahme mit der Fragestellung der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Unternehmensmitarbeiter und Führungskräfte in Fällen des sogenannten Whistleblowings. Er betonte, dass sowohl die Richtlinie als auch der Entwurf den Schutz "rechtswidriger Geheimnisse" zuließen. Daran sollte festgehalten werden. Es wäre vorschnell, dem Bestreben von Unternehmen zur internen Aufklärung und Selbstreinigung pauschal die Legitimität abzusprechen.

Dem widersprach Arne Semsrott von dem gemeinnützigen Verein Open Knowledge Foundation Deutschland. Zu den "schwerwiegenden Regelungslücken" des Entwurfs zählte er die Neufassung der Definition von Geschäftsgeheimnissen. Dadurch sei zu befürchten, dass Unternehmen erweiterte Möglichkeiten erhalten, illegitim gegen die Aufdeckung von rechtswidrigen Vorgängen vorzugehen. Anders als bisher könnten auch rechtswidrige Praktiken Geschäftsgeheimnisse darstellen, kritisierte Semsrott. Es liege allerdings grundsätzlich im allgemeinen öffentlichen Interesse, diese offenzulegen.

Korrekturbedarf meldete auch die Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD), Susanne Pfab, an. Es gebe die klare Vorgabe der Richtlinie, die Medienfreiheit nicht einzuschränken. Der Informationsschutz für investigative Medien sei daher zwingend notwendig. Deren Arbeit dürfe nicht erschwert, sondern müsse erleichtert werden. Wie Partsch hält sie eine Medienschutzklausel für dringend geboten. Die Absicht des Gesetzes sei nachvollziehbar, sagte Pfab, es schieße jedoch über das Ziel hinaus.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 985 - 12. Dezember 2018 - 18.22 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2018

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