Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7830: Heute im Bundestag Nr. 982 - 12.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 982
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 14.51 Uhr

1. Hilfen für strukturschwache Gegenden
2. Antrag zu Berlin-Umzug abgelehnt
3. Fachgespräch zu Share Deals
4. Grünes Licht für Gute-Kita-Gesetz
5. Keine Neuverhandlung beim Brexit


1. Hilfen für strukturschwache Gegenden

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Angesichts schrumpfender EU-Mittel für strukturschwache Regionen in Deutschland hat der Wirtschaftsausschuss über einen unkomplizierteren Zugang zu Fördergeldern diskutiert. Vertreter der Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und SPD sprachen sich dabei für einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen aus. Derzeit gebe es viele Akteure, die auf EU-Mittel verzichteten, weil ihnen das Prozedere zu lange dauere, sagte eine CDU-Abgeordnete bei der Sitzung am Mittwoch. Die SPD-Fraktion verwies auf den Vorschlag einer Art Spange, die verschiedene Programme und Aktivitäten bündelt und für mehr Transparenz sowie einen niedrigschwelligen Zugang zu Förderungen sorgen sollen. Von Ministeriumsseite hieß es, es werde an einer Justierung von Förderkriterien gearbeitet. So sollten etwa der Bruttoarbeitslohn, die Erwerbsfähigkeitsprognose und weitere demographische Faktoren eine Rolle spielen.

Grundlage der Aussprache war der als Unterrichtung vorgelegte "Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020" (18/13590). Darin erklärt die Bundesregierung, dass strukturschwache Regionen möglichst erfahren können sollen, welche Förderprogramme mit welcher Ausstattung und entsprechenden Konditionen für sie in Frage kommen. Die Ausgangslage beurteilten die Abgeordneten unterschiedlich; während Vertreter der Koalitionsfraktionen Fortschritte beim Angleichen der Lebensverhältnisse sahen, kritisierte ein AfD-Abgeordneter, es sei gar nichts erreicht worden. Er schlug vor, Sonderwirtschaftszonen einzurichten, auch um wieder mehr Menschen in ökonomisch und strukturell schwache Gebiete zu bekommen.

Die FDP-Fraktion sah einen stockenden Angleichungsprozess. Maßnahmen wie das gezielte Ansiedeln von Bundesbehörden bewertete ein Abgeordneter kritisch. Er brachte statt dessen eine Förderung universitärer Strukturen ins Gespräch. Die Linksfraktion warf eine Reihe von Fragen auf, beispielsweise die nach einem Fortschritt bei der Breitbandversorgung. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, der Fortschritt sei noch nicht ausreichend. Eine Abgeordnete erkundigte sich danach, was mit den nicht abgerufenen Mitteln geschehe.

In der Unterrichtung ist vom Ziel die Rede, Eckpunkte wie etwa eine effiziente Erfolgskontrolle der Maßnahmen bis 2019 abzuschließen. Dann endet der Solidarpakt II, ab 2020 beginnt eine neue Förderperiode, für die die betroffenen Regionen planen können sollten. Der Ausschuss nahm die Drucksache zur Kenntnis.

*

2. Antrag zu Berlin-Umzug abgelehnt

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat die Forderung der Fraktion Die Linke nach einem Komplettumzug der Bundesregierung nach Berlin abgelehnt. Es sprächen zwar Argumente für ein Ende der Teilung zwischen Bonn und Berlin, allerdings solle dieser Prozess im Dialog mit den Betroffenen geführt werden, sagte ein CDU-Abgeordneter bei der Sitzung am Mittwoch. Die SPD-Fraktion stellte die Sinnhaftigkeit eines vollständigen Umzugs nach Berlin in Frage. Er glaube nicht, dass man dadurch einer Einheit näher käme, sagte ein Abgeordneter.

Die AfD-Fraktion erklärte, die Zielrichtung des Antrags sei richtig, das Thema solle aber langsamer angegangen werden. Die FDP-Fraktion forderte, zunächst die bisherigen Entwicklungen zu evaluieren, auch etwa mit Blick auf die Forschungslandschaft. Von den Grünen hieß es, die Diskussion solle angestoßen werden, allerdings ebenfalls eher mit dem Ziel eines langfristigen Szenarios.

Die Linksfraktion begründete den Antrag (19/4562) mit den Reisekosten für Dienstwege zwischen Bonn und Berlin. Die Abgeordneten argumentierten zudem mit den schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD und FDP ab, AfD und Grüne enthielten sich.

*

3. Fachgespräch zu Share Deals

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauauschuss will sich bei einem öffentlichen Fachgespräch über Hintergründe und Auswirkungen von Share Deals bei Immobiliengeschäften informieren. Wie der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beschloss, wird das Gespräch für den 13. Februar 2019 anberaumt. Share Deals bewirken eine Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind. Nach Ansicht von Kritikern befeuern sie die Spekulation mit Immobilien.

*

4. Grünes Licht für Gute-Kita-Gesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Der Bundestag wird voraussichtlich am Freitag abschließend in zweiter und dritter Lesung über die Gesetzesvorlage entscheiden. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen.

Das Gesetz sieht Investitionen des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung bis 2022 vor, die den Bundesländern über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem sollen soziale Staffelungen der Elternbeiträge finanziert beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden können. Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können zudem Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Mit dem vom Familienausschuss angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zudem festgelegt, dass Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung ebenfalls mit den Mitteln des Bundes finanziert werden können. Gelockert wurden hingegen Auflagen des Bundes an die Länder bei der sozialen Staffelung der Kita-Gebühren.

Die Unionsfraktion räumte in der Sitzung des Familienausschusses ein, dass sie sich strengere Auflagen an die Länder im Gesetz bei der Verwendung der Gelder gewünscht hätte. Allerdings sei die Situation in den Ländern eben sehr unterschiedlich. Sie könnten letztlich am besten entscheiden, wo die Gelder eingesetzt werden. Man hoffe jedoch, dass die Gelder von den Ländern auch wirklich zur Verbesserung der Kita-Betreuung eingesetzt werden.

Die SPD wies darauf hin, dass die Länder strengere Auflagen bei der Verwendung der Gelder im Bundesrat nicht akzeptiert hätten. Zudem setzte der von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Qualität der Kita-Betreuung um.

Bei den Oppositionsfraktionen stieß das Gesetz aus unterschiedlichen Gründen aus Ablehnung. Sie verwiesen darauf, dass neun von zehn Sachverständigen das Gesetz in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses abgelehnt hätten. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke monierten übereinstimmend, dass im Gesetz bundeseinheitliche und verpflichtende Qualitätsstandards fehlen und die Finanzierung über 2022 nicht gesichert ist. Einen entsprechenden Antrag der Grünen (19/5078) lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Die Linke kritisierte, mit dem Gesetz würden Qualität und Beitragsfreiheit gegeneinander ausgespielt. Um beides zu gewährleisten, müssten mindestens zehn Milliarden Euro investiert werden. Auch die FDP plädierte für verbindliche Qualitätsstandards und bemängelte ein unzureichendes Monitoring der durch den Bund finanzierten Maßnahmen in den Ländern.

Die AfD kritisierte, dass der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, um Maßnahmen zur geschlechtsneutralen Erziehung in Kitas zu fördern. Ebenso sei der Abschluss von Staatsverträgen zwischen Bund und Ländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die AfD berief sich dabei auf die Ausführungen des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage.

*

5. Keine Neuverhandlung beim Brexit

Europa/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für einen geordneten Brexit ein und dringen darauf, den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs so zu gestalten, dass der wechselseitige Schaden möglichst gering ausfällt. In einem Antrag (19/6412), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, schließen die Abgeordneten Nachverhandlungen zu dem von Großbritannien und der EU ausgehandelten Austrittsabkommen aus: "Als trügerisch wird sich jede Hoffnung herausstellen müssen, dass eine Ablehnung des Abkommens zu dessen Neuverhandlung führen könnte." Es müsse allen klar sein, dass das fein ausbalancierte Gesamtpaket nicht wieder aufgeschnürt werden kann. "Denn der Zusammenhalt der EU und die Integrität des Binnenmarktes werden auch künftig zentrale Anliegen der Union der 27 sein."

Als Eckpfeiler des Brexit-Abkommens nennen die Abgeordneten neben einer Regelung zur Wahrung des Friedens auf der irischen Insel den Schutz der EU-Bürgerinnen und Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, die Erfüllung der bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Landes gegenüber der EU, die Vereinbarung einer Übergangsphase bis voraussichtlich Ende 2020 sowie die zentrale Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Überwachung und Durchsetzung des Abkommens als letztinstanzliche Institution für EU-Recht.

Mit Blick auf die künftigen Beziehungen zwischen EU und dem Vereinigten Königreich legen Union und SPD wert auf eine möglichst enge Partnerschaft, "obwohl das Land nach dem Austritt zum Drittstaat wird und die künftigen Beziehungen hinter der Qualität einer EU-Mitgliedschaft zurückbleiben werden". Hervorgehoben werden im Antrag unter anderem die Kooperation bei Forschung, im Bildungsaustausch und bei der Jugendförderung sowie die Handelsbeziehungen, die in Form eines Freihandelsabkommens ausgestaltet werden sollen. Sichergestellt werden soll zudem die Einhaltung gleicher Rahmenbedingungen und "fairer Wettbewerbsbedingungen (insbesondere in den Bereichen Steuern, Regulierung, Arbeitnehmer- und Umwelt- und Klimaschutz, soziale Sicherheit)". Außerdem bekunden die Abgeordneten das Interesse der EU an einer engen Partnerschaft mit dem Königreich in außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen.

"Nach einer erfolgreichen Ratifizierung des Austrittsabkommens muss der Blick nach vorne gerichtet werden", heißt es im Antrag weiter. Das Ziel sei eine enge und vertrauensvolle künftige Partnerschaft. "Da diese ein Verhältnis anderer Qualität sein wird, als es durch die fortgeführte Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU gewährleistet wäre, muss die Tür zur Europäischen Union für das Vereinigte Königreich auch in Zukunft offengehalten werden."

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 982 - 12. Dezember 2018 - 14.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang