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BUNDESTAG/7814: Heute im Bundestag Nr. 966 - 10.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 966
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 12.50 Uhr

1. Luftverkehrs-Abkommen mit Mauritius
2. FDP fordert Verkauf von Bahn-Töchtern
3. Bußgelder bei Verstößen gegen Fahrverbote
4. Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020
5. Nachrüstungen für Handwerkerfahrzeuge
6. Keine Fahrverbote für Euro 6-Fahrzeuge


1. Luftverkehrs-Abkommen mit Mauritius

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr" (19/6289) vorgelegt. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und die Republik Mauritius gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt.

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2. FDP fordert Verkauf von Bahn-Töchtern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Um finanzielle Mittel freizumachen, mit denen die Digitalisierung des Schienenverkehrs vorangetrieben werden kann, sollte die Deutsche Bahn AG (DB AG) aus Sicht der FDP-Fraktion Unternehmensbeteiligungen verkaufen. In einem Antrag der Liberalen (19/6284) werden das EU-weit agierende Bahn-Tochterunternehmen Arriva PLC und das Lkw-Logistikgeschäft der DB Schenker als Beispiele genannt, die "zu Gunsten der Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehrs in Deutschland" verkauft werden sollten. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2019 einen Prüfbericht vorzulegen, "welche Unternehmensbeteiligungen der DB AG außerhalb ihres Kerngeschäfts gewinnbringend veräußert werden könnten".

Zur Finanzierung der Digitalisierung der Schieneninfrastruktur muss nach Ansicht der FDP-Fraktion ein Digitalisierungsfonds gebildet werden, in den neben Anteilen der Veräußerungserlöse aus dem Teil- beziehungsweise Komplettverkauf von Unternehmensbeteiligungen auch Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen können. Auch müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Teile der Erlöse außerdem für Investitionen in das Zugmaterial der DB Fernverkehr eingesetzt werden. Es gelte, die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur, insbesondere die Strecken- und Fahrzeugausrüstung mit ETCS (European Train Control System) sowie die Digitalisierung der Stellwerke, zügig voranzutreiben, heißt es in dem Antrag.

Die Liberalen weisen darin auf die "äußerst angespannte wirtschaftliche Situation" der DB AG hin. Deutlich geworden sei diese durch den kürzlich veröffentlichten "Brandbrief" des Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Richard Lutz. Der Vorstand warne darin vor sinkender wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität. Die Gewinnerwartungen lägen deutlich unter den gesteckten Zielen und auch die Pünktlichkeitsquote im Fernverkehr habe mit 69,8 Prozent im August 2018 einen neuen Tiefpunkt erreicht, heißt es im Antrag der FDP-Fraktion. Hinzu komme, dass die Nettoverschuldung des Konzerns seit Jahren wachse und zum Halbjahr 2018 bereits bei 19,7 Milliarden Euro gelegen habe. Die vom Bund als Eigentümer gesetzte Schuldengrenze von 20,4 Milliarden Euro scheint aus Sicht der Liberalen "nur noch schwer zu halten zu sein". Es sei zu vermuten, "dass sich die Finanzierungskosten des Konzerns durch weitere Schulden erheblich erhöhen und die wirtschaftliche Situation damit weiter verschärfen wird".

Die gegenwärtige Einnahmesituation der DB lasse daher kaum Spielraum zu, anstehende Investitionen zu refinanzieren. Zu diesen Investitionen gehörten neben der Beschaffung von neuem Zugmaterial auch in erheblichem Maße die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur und Fahrzeuge mit dem digitalen Zugbeeinflussungssystem ETCS. Erst kürzlich habe eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie die Kosten auf jährlich rund 1,5 Milliarden Euro von 2020 bis 2040 beziffert. "Diese Kosten müssen anteilig auch von der DB AG getragen werden", fordert die FDP-Fraktion. Um den Bahnkunden in Deutschland in Zukunft ein attraktives Angebot machen zu können, seien Zukunftsinvestitionen in eine moderne Infrastruktur zwingend notwendig, heißt es in dem Antrag. Es sei daher dringend geboten, "vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage, zukunftssichere Finanzierungskonzepte zu entwickeln".

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3. Bußgelder bei Verstößen gegen Fahrverbote

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Wer gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot verstößt, wird im Regelfall mit 20 Euro Verwarngeld bestraft. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4998) mit. Ein Verbot gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot für LKW werde im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sanktioniert, heißt es in der Antwort.

Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sollen dem "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" zufolge - wie von vielen Kommunen gewünscht - einheitliche Regeln für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen vorgesehen werden, schreibt die Bundesregierung. "Beschränkungen oder Verbote für Fahrzeuge sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist", heißt es in der Vorlage.

Ausgenommen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten seien Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Darüber hinaus würden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsbeschränkungen und -verboten ausgenommen, "soweit diese weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen", schreibt die Regierung.

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4. Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" richtet sich nach Angaben der Bundesregierung an Kommunen, deren Jahresmittelwerte 2016 und/oder 2017 den Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten haben. Das geht aus der Antwort (19/5625) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5170) hervor. Nach den entsprechenden Listen des Umweltbundesamtes hätten rund 90 Kommunen im Jahr 2016 eine Überschreitung des Grenzwertes aufgewiesen, heißt es in der Antwort. Nach dem derzeit aktuellsten Jahresmittelwert von 2017 würden noch 65 Kommunen den Grenzwert überschreiten.

Von den seit November 2017 im Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro seien bisher Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 236,5 Millionen Euro beschieden worden, schreibt die Regierung. Abgerufen worden seien bislang rund 935.000 Euro. Im Rahmen der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme seien Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 95,5 Millionen Euro beschieden worden. Davon seien bisher rund 384.000 Euro abgerufen worden.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind 31 Anträge auf Nachrüstungen von Diesel-Bussen mit Stickoxidminderungssystemen im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm eingegangen. "Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurde noch kein Diesel-Bus auf dieser Grundlage nachgerüstet", heißt es in der Antwort.

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5. Nachrüstungen für Handwerkerfahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen kommen etwa 945.000 Fahrzeuge für die vom Bund geförderten Hardware-Nachrüstungen in den Städten und anliegenden Landkreisen mit Stickoxid-Grenzwertüberschreitung in Betracht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5235) hervor. Laut der Antwort geht die Regierung bei den schweren Kommunalfahrzeugen von etwa 28.000 Fahrzeugen aus, die für eine bundesgeförderte Hardware-Nachrüstung in den betroffenen Städten in Betracht kommen.

Aufgrund der täglichen Nutzung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie Handwerker- und Lieferfahrzeugen im städtischen Verkehr in nicht unerheblichem Umfang ergebe sich hieraus ein entsprechendes Emissionsreduktionspotential, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Zugleich wird darauf verwiesen, dass die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Förderung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

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6. Keine Fahrverbote für Euro 6-Fahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung werden Euro 6-Fahrzeuge generell von Fahrverboten ausgenommen. Das geht aus der Antwort (19/5640) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4995) hervor. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 werde die Kenntnis der Schadstoffklasse beziehungsweise deren Nachweis über den vorhandenen Eintrag der Emissionsklasse in den Fahrzeugpapieren reichen, um nach dem "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen zu bleiben, heißt es in der Antwort. Ein Nachweis-Verfahren für Fahrzeuge der Klassen Euro 4 und 5, dass sie einen Stickoxidausstoß von weniger als dem festgelegten Grenzwert von 270 mg/km aufweisen, auch wenn sie nicht nachgerüstet wurden, befinde sich derzeit in der Abstimmung, schreibt die Regierung.

In der Antwort heißt es weiter, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe noch keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für ein Hardware-Stickoxid-Minderungssystem erteilt. Dem KBA lägen derzeit vier Anträge von zwei Herstellern vor (Stand 24. Oktober 2018). Zu keinem der Anträge lägen jedoch die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor. Wenn dies der Fall sei, "entscheidet das KBA zügig", schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 966 - 10. Dezember 2018 - 12.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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